Er wird ergänzt, soweit es erforderlich und im Bereiche des
Möglichen liegt, durch Ankauf oder langfristige Pachtung von solchen
Grundstücken, deren unveränderte Bodenbeschaffenheit für das Gedeihen
der dort wurzelnden Pflanzen unbedingte Voraussetzung ist. In
geeigneten Fällen wird auch, um zu verhindern, daß die zu schützenden
Pflanzen vor der Fruchtreife dem Wiesenschnitt verfallen, eine etwas
veränderte Wirtschaftsführung vereinbart. Genaue Kenntnis des Gebietes
und seiner Bewohner, nie ermüdende Ausdauer und Geduld sind weiteres
Rüstzeug, welches bei den so außerordentlich verschieden gearteten
Fällen den rechten Weg zum erstrebten Ziele finden hilft.
[Illustration: Abb. 4 =Ufervegetation am Mordgrundbache bei Bienhof=
Weiße Pestwurz, ~Petasites albus~