Gestützt auf die alten, so oft gemachten Erfahrungen, daß manches
köstliche Naturdenkmal erhalten geblieben wäre, wenn sein Besitzer
gewußt hätte, welch wertvollen Schatz sein Besitztum trägt und daß so
mancher Eigentümer eines wertvollen Naturobjektes, über dessen hohen
natur- und erdgeschichtlichen Wert aufgeklärt, mit berechtigtem Stolze
dessen Erhaltung und Pflege übernimmt, wurde versucht, die Grund und
Boden besitzenden Bewohner des Gebietes zu Trägern des Naturschutzes
auf der eigenen Scholle zu machen.
Dieser Grundsatz ist der Leitgedanke für den gesamten Naturschutz im
östlichen Erzgebirge, soweit er sich mit von der Bodenkultur in ihrem
Fortbestande beeinträchtigten Naturgeschöpfen befaßt.
[Illustration: Abb. 3 =Alte Schmorsdorfer Linde=, geschützt von der
Gemeinde