Aufnahme von Georg Marschner, Dresden]

Gestützt auf die alten, so oft gemachten Erfahrungen, daß manches

köstliche Naturdenkmal erhalten geblieben wäre, wenn sein Besitzer

gewußt hätte, welch wertvollen Schatz sein Besitztum trägt und daß so

mancher Eigentümer eines wertvollen Naturobjektes, über dessen hohen

natur- und erdgeschichtlichen Wert aufgeklärt, mit berechtigtem Stolze

dessen Erhaltung und Pflege übernimmt, wurde versucht, die Grund und

Boden besitzenden Bewohner des Gebietes zu Trägern des Naturschutzes

auf der eigenen Scholle zu machen.

Dieser Grundsatz ist der Leitgedanke für den gesamten Naturschutz im

östlichen Erzgebirge, soweit er sich mit von der Bodenkultur in ihrem

Fortbestande beeinträchtigten Naturgeschöpfen befaßt.

[Illustration: Abb. 3 =Alte Schmorsdorfer Linde=, geschützt von der

Gemeinde

Landesverein Sächsischer Heimatschutz — Mitteilungen Band XIII, Heft 3-4 · 第 26 / 69 题