Hausbewohner

Soll, wo mehrere Insassen in ein und demselben Hause sind und

einer von ihnen von der Seuche ergriffen wird, es niemand aus

diesem Hause erlaubt sein, den Erkrankten oder sich selbst

zu entfernen ohne Gesundheitszeugnis von den Visitatoren des

Kirchspiels und soll im Verfehlungsfalle das Haus, wohin er

oder sie sich begeben, gerade so abgesperrt werden als im Falle

der Verseuchung.

Die Pest zu London · 第 23 / 40 题