Über die Bewachung verseuchter Häuser

Daß die Konstabler sich überzeugen sollen, daß jedes verseuchte

Haus von Wächtern beobachtet wird, die die Eingeschlossenen

mit dem Notwendigsten versorgen, auf ihre Kosten und im Falle

des Unvermögens auf Kosten der Allgemeinheit. Und soll das

Absperren der Häuser vier Wochen dauern, nach Wiedereintritt

der Gesundheit.

Soll genau darauf geachtet werden, daß Leichenbeschauer,

Wundärzte, Wärter und Leichenträger sich nicht auf der Straße

zeigen, ohne einen roten Stab oder eine rote Gerte von drei Fuß

Länge offen und jedermann sichtbar in der Hand zu tragen, und

sollen sie gehalten sein, kein anderes Haus als ihr eigenes zu

betreten oder wohin sie gerufen und geholt werden; auch sollen

sie sich fern von jeder Gesellschaft halten, besonders wenn sie

kürzlich in ihrem Berufe tätig waren.

Die Pest zu London · 第 22 / 40 题