Sobald irgend jemand als pestverdächtig von seinem Visitator,
Wundarzt oder einem Leichenbeschauer angezeigt wird, soll er
noch dieselbe Nacht in dem gleichen Hause abgesondert werden,
und nachdem dies geschehen, soll das Haus, auch wenn es sich
nicht um einen Todesfall handelt, für einen Monat abgesperrt
werden, nach Gebrauch wirksamer Vorbeugungsmittel von seiten
der anderen Inwohner.