Jeder Hausherr ist verpflichtet, sobald ein Inwohner seines
Hauses über Beulen, rote Flecken oder Schwellungen an
irgendeinem Teile seines Körpers klagt, oder ohne klares
Anzeichen eines anderen Leidens in schwere Krankheit verfällt,
davon sofort dem Gesundheitsvisitator Anzeige zu erstatten
binnen zwei Stunden, nachdem erwähnte Erscheinungen eingetreten
sind.