Wundärzte

Zur Unterstützung der Leichenbeschauer und infolge der großen

Unzuträglichkeiten bei falschen Angaben über die Seuche,

die zur Ausbreitung der Ansteckung führten, wird hiermit

verfügt, daß fähige und zuverlässige Wundärzte außer jenen,

die bereits dem Pesthaus angegliedert sind, bestimmt werden,

und die auf die City und die äußeren Bezirke, je nach Bedarf

und Zweckmäßigkeit zu verteilen sein sollen, so daß jeder von

ihnen ein Quartier als Amtsbezirk habe, und sollen besagte

Wundärzte in ihren Bezirken zusammen mit den Leichenbeschauern

die Aufsicht über die Leichen ausüben, um dadurch einen

wahrhaftigen Bericht über die Seuche zu gewährleisten.

Und ferner, daß besagte Wundärzte sollen aufsuchen und

untersuchen alle Personen, die sie holen lassen, oder von

den Visitatoren in jedem Kirchspiel ihnen bezeichnet oder

angewiesen werden, um sich über die Krankheit obiger Personen

zu unterrichten.

Und desweilen besagte Wundärzte alle sonstigen Behandlungen

sollen aufzugeben gehalten sein und ausschließlich für die

Seuche verwendet werden, wird verfügt, daß jeder der besagten

Wundärzte für eine jede besichtigte Leiche 12 Pence erhalten

soll, die aus dem Vermögen der betr. Familie genommen werden

sollen, wenn sie zahlungsfähig ist, und sonst dem Kirchspiel

zur Last fallen.

Die Pest zu London · 第 12 / 40 题