In jedem Kirchspiel zu ernennende Visitatoren

Erstlich erscheint es erforderlich und wird hiermit verfügt,

daß in jedem Kirchspiel ein, zwei oder mehr Personen von

gutem Ruf und Ansehen durch den Ratsherrn, seinen Vertreter

und das Pflegschaftsgericht unter dem Namen von Visitatoren

verpflichtet werden, um in ihrem Amte für die Mindestdauer von

zwei Monaten zu bleiben; daß ferner jede dazu taugliche Person,

so sie sich weigern sollte, ihr Amt zu übernehmen, gefangen

gesetzt würde, bis sie ihre Zustimmung erklären sollte.

Die Pest zu London · 第 8 / 40 题