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Eröffnung des Parlaments 5
Debatten über die Gehalte und Gebühren der Beamten 6
Acte zur Ausschließung der Papisten vom Staatsdienste in Irland 7
Debatten über den ostindischen Handel 10
Debatten über die Bill zur Regulirung des Prozeßverfahrens in
Hochverrathsfällen 24
Complot Marlborough’s gegen die Regierung Wilhelm’s 30
Marlborough’s Complot durch die Jakobiten verrathen 34
Marlborough’s Ungnade 34
Verschiedene Gerüchte über die Ursache von Marlborough’s Ungnade 34
Bruch zwischen Marien und Anna 36
Fuller’s Complot 38
Schluß der Session; Bill zur Feststellung der Gehalte der Richter
verworfen 44
Ministerielle Veränderungen in England 47
Ministerielle Veränderungen in Schottland 48
Zustand der Hochlande 49
Breadalbane beauftragt, mit den aufständischen Clans zu
unterhandeln 50
Glencoe 51
Wilhelm begiebt sich auf den Continent 68
Louvois’ Tod 68
Die französische Regierung beschließt eine Expedition gegen
England zu unternehmen 71
Jakob glaubt, daß die englische Flotte freundschaftlich gegen ihn
gesinnt sei 71
Verhalten Russell’s 72
Jakob wird eine Tochter geboren 73
Anstalten zur Zurückweisung der Invasion in England 74
Jakob begiebt sich zu seiner Armee bei La Hogue 74
Jakob’s Erklärung 75
Eindruck der Erklärung Jakob’s 76
Die englische und die holländische Flotte vereinigen sich 79
Stimmung der englischen Flotte 79
Schlacht bei La Hogue 80
Freude in England 84
Young’s Complot 86
[_Eröffnung des Parlaments._] Am 19. October 1691 kam Wilhelm aus den
Niederlanden wieder in Kensington an.[1] Drei Tage darauf eröffnete er
das Parlament. Der Stand der Dinge war im Ganzen erfreulich. Zu Lande
hatte es Gewinne und Verluste gegeben, der Vortheil aber war auf Seiten
England’s. Dem Falle von Mons konnte die Einnahme von Athlone, der Sieg
von Aghrim, die Uebergabe von Limerick und die Pacifirung Irland’s wohl
gegenübergestellt werden. Zur See war kein großer Sieg erfochten, wohl
aber eine große Streitmacht und Thätigkeit entfaltet worden, und wenn
auch Viele unzufrieden waren, weil nicht mehr geschehen sei, so konnte
doch Niemand in Abrede stellen, daß eine Veränderung zum Besseren
eingetreten war. Dem durch Torrington’s Schwächen und Fehler
herbeigeführten Verfall war wieder abgeholfen und die Flotte gut
ausgerüstet worden, es hatte reichliche und gesunde Rationen gegeben,
und in Folge dessen war der Gesundheitszustand der Mannschaften für die
damalige Zeit ganz vortrefflich gewesen. Russell, der die Seemacht der
Verbündeten befehligte, hatte den Franzosen vergebens eine Schlacht
angeboten. Die weiße Flagge, welche das Jahr vorher ungehindert von
Land’s End bis zur Meerenge von Dover im Kanale umhergesegelt war,
verließ jetzt, sobald unsere Mastspitzen in einer Entfernung von zwanzig
Meilen bemerkt wurden, die offene See und zog sich tief in den Hafen von
Brest zurück. Das Erscheinen eines englischen Geschwaders in der Mündung
des Shannon hatte das Schicksal der letzten Festung entschieden, die
sich noch für König Jakob behauptet, und eine auf vier Millionen Pfund
Sterling geschätzte Kauffahrteiflotte aus der Levante war durch
Gefahren, welche den Assecuradeurs in Lombard Street manche schlaflose
Nacht bereitet, glücklich in die Themse convoyirt worden.[2] Die Lords
und Gemeinen hörten mit Zeichen der Zufriedenheit eine Rede an, in der
der König sie wegen des Ausgangs des Kriegs in Irland beglückwünschte
und die zuversichtliche Erwartung aussprach, daß sie ihn auch fernerhin
bei dem Kriege mit Frankreich unterstützen würden. Er sagte ihnen, daß
die Ausrüstung einer großen Flotte nöthig sein werde, und daß
seiner Ansicht nach der Kampf zu Lande nicht mit weniger als
fünfundsechzigtausend Mann erfolgreich fortgeführt werden könne.[3]
[_Debatten über die Gehalte und Gebühren der Beamten._] Man dankte ihm
mit herzlichen Worten, die Streitmacht, die er verlangte, wurde
bewilligt und bedeutende Summen ohne erhebliche Schwierigkeit
zugestanden. Als aber die Mittel und Wege zur Sprache kamen, begannen
sich Symptome von Unzufriedenheit zu zeigen. Achtzehn Monate früher, als
die Gemeinen sich mit der Feststellung der Civilliste beschäftigten,
hatten viele Mitglieder eine sehr natürliche Geneigtheit, sich über den
Betrag der Gehalte und Gebühren der Beamten zu beklagen, an den Tag
gelegt. Heftige Reden waren gehalten, und, was bei weitem ungewöhnlicher
war, gedruckt worden; außerhalb der Parlamentsräume hatte große
Aufregung geherrscht, aber es war nichts geschehen. Der Gegenstand wurde
jetzt wieder aufgenommen. Ein Bericht der Commission, welche im
vorhergehenden Jahre zur Prüfung der öffentlichen Rechnungen ernannt
worden war, hatte einige Facta, welche Unwillen, und andere, welche
ernsten Verdacht erweckten, enthüllt. Das Haus schien fest entschlossen,
eine umfassende Reform vorzunehmen, und nur die Thorheit und Heftigkeit
der Reformers hatte eine solche Reform verhindern können. Es ist
allerdings nicht zu verwundern, daß sie aufgebracht waren. Die directen
und indirecten hohen Einkünfte der Staatsdiener mehrten sich in
ununterbrochener Progression, während der Verdienst jedes Andren sich
verringerte. Die Renten fielen, der Handel stockte, Jeder, der von dem
Nachlasse seiner Vorfahren oder von den Früchten seines Fleißes lebte,
mußte sich einschränken. Nur der Beamte wurde inmitten der allgemeinen
Noth wohlhabend. „Man sehe blos den Zollcontroleur,” riefen die
entrüsteten Squires. „Vor zehn Jahren ging er zu Fuß und wir fuhren.
Unser Einkommen hat sich verringert, sein Gehalt ist verdoppelt worden,
wir haben unsere Pferde verkauft, er hat sie gekauft, und jetzt gehen
wir zu Fuß und werden von dem Kothe seines Sechsgespanns bespritzt.”
Lowther versuchte es umsonst, sich gegen den Sturm zu erheben. Die
Landgentlemen, die ihn vor nicht langer Zeit noch als einen ihrer Führer
betrachtet hatten, liehen ihm eben kein geneigtes Ohr. Er hatte sie
verlassen und war ein Höfling geworden; er bekleidete zwei einträgliche
Stellen, eine im Schatzamt, die andre im Hofstaat, und hatte erst
kürzlich von des Königs eigner Hand ein Geschenk von zweitausend Guineen
erhalten.[4] Es schien ganz natürlich, daß er Mißbräuche vertheidigte,
von denen er Nutzen hatte. Die Schmähungen und Vorwürfe, mit denen er
überhäuft wurde, waren seinem reizbaren Character unerträglich. Er
verlor den Kopf, fiel fast ohnmächtig auf den Fußboden des
Parlamentshauses nieder und sprach davon, sich an einem andren Orte
Recht zu verschaffen.[5] Leider erhob sich bei dieser Gelegenheit kein
Mitglied, um darauf anzutragen, daß die bürgerlichen Anstalten des
Königreichs sorgfältig revidirt, daß Sinekuren abgeschafft, daß
exorbitante Diensteinkommen vermindert und daß es keinem Staatsdiener
unter irgend einem Vorwande gestattet sein solle, außer seiner bekannten
und gesetzlichen Renumeration etwas zu verlangen. Auf diesem Wege würde
es möglich gewesen sein, die öffentlichen Lasten zu vermindern und zu
gleicher Zeit die ersprießliche Thätigkeit in jedem Zweige der
Staatsverwaltung zu erhöhen. Unglücklicherweise aber ermangelten gerade
Diejenigen, die sich am lautesten über die herrschenden Mißbräuche
beklagten, gänzlich der zur Durchführung der Reform nöthigen
Eigenschaften. Am 12. December beantragte ein Thor, dessen Name nicht
auf uns gekommen ist, daß kein bei irgend einem Civilamte Angestellter,
den Sprecher, die Richter und die Gesandten ausgenommen, mehr als
fünfhundert Pfund Sterling jährlich erhalten solle, und dieser Antrag
ging nicht nur durch, sondern er wurde sogar ohne eine einzige
opponirende Stimme angenommen.[6] Diejenigen welche das meiste Interesse
hatten, sich demselben zu widersetzen, sahen ohne Zweifel ein, daß
Opposition in diesem Augenblicke die Majorität nur reizen würde, und
sparten sie daher für einen günstigeren Zeitpunkt auf. Dieser günstigere
Zeitpunkt kam auch bald. Kein verständiger Mann konnte, nachdem sein
Blut abgekühlt war, ohne Beschämung daran zurückdenken, daß er für einen
Beschluß gestimmt hatte, der keinen Unterschied machte zwischen Inhabern
von Sinekuren und fleißigen Staatsdienern, zwischen Schreibern, welche
nur Briefe copirten, und Ministern, von deren Einsicht und
Rechtschaffenheit das Geschick der Nation abhängen konnte. Der Gehalt
des Portiers beim Accisamte war durch einen skandalösen Schacher bis auf
fünfhundert Pfund jährlich getrieben worden. Er hätte auf funfzig Pfund
herabgesetzt werden müssen. Die Dienste eines Staatssekretärs dagegen,
der seinen Posten gut ausfüllte, würden mit fünftausend Pfund wohlfeil
bezahlt gewesen sein. Wäre der Beschluß der Gemeinen zur Ausführung
gekommen, so würde sowohl der Gehalt, der nicht funfzig Pfund hätte
übersteigen sollen, wie der, welcher nicht unangemessen fünftausend
Pfund hätte betragen können, auf fünfhundert Pfund normirt worden sein.
Ein solcher Unsinn mußte auch dem rohesten und einfältigsten Fuchsjäger
im Parlamente empören. Es trat eine Reaction ein, und als nach einem
Zeitraum von wenigen Wochen vorgeschlagen wurde, in eine
Steuerbewilligungsbill eine mit dem Beschlusse vom 12. December
übereinstimmende Klausel aufzunehmen, waren die verneinenden Stimmen
sehr laut; der Sprecher war der Meinung, daß sie überwiegend seien, die
bejahenden Stimmen wagten es nicht, seine Ansicht zu bestreiten, der
unsinnige Plan, der ohne Abstimmung gutgeheißen worden war, wurde ohne
Abstimmung verworfen und der Gegenstand kam nicht wieder zur Sprache. So
wurde der Fortbestand eines Mißbrauchs, der so skandalös war, daß selbst
keiner von Denen, welche Vortheil von demselben hatten, ihn zu
vertheidigen wagte, lediglich durch die Verkehrtheit und Maßlosigkeit
Derer, die ihn angriffen, gesichert.[7]
[_Acte zur Ausschließung der Papisten vom Staatsdienste in Irland._]
Nicht lange nach Eröffnung der Session wurde der Vertrag von Limerick
Gegenstand einer ernsten Berathung. Die Gemeinen schickten in Ausübung
der höchsten Gewalt, welche die Legislatur über alle Pertinenzien
England’s ausübte, den Lords eine Bill zu, welche bestimmte, daß
Niemand im irischen Parlament sitzen, in Irland ein bürgerliches,
militärisches oder geistliches Amt bekleiden oder juristische oder
ärztliche Praxis ausüben solle, bevor er nicht den Huldigungs- und den
Suprematseid geleistet und die Erklärung gegen die Transsubstantiation
unterschrieben habe. Die Lords waren eben so wenig geneigt wie
die Gemeinen, die Irländer zu begünstigen. Kein Peer hatte Lust,
römischen Katholiken politische Gewalt zu übertragen. Es scheint
sogar, als ob kein Peer gegen das Prinzip der albernen und grausamen
Verordnung, welche die Katholiken von den freien Künsten ausschloß,
etwas einzuwenden gehabt hätte. Man glaubte aber daß diese Vorschrift,
wenn auch im Prinzip unverwerflich, ein Bruch eines positiven
Uebereinkommens sein würde, wenn man sie ohne Ausnahmen anwendete. Ihre
Lordschaften ließen den Vertrag von Limerick kommen, ließen ihn sich
vorlesen und erwogen dann, ob das von dem Unterhause entworfene Gesetz
sich mit den von der Regierung eingegangenen Verpflichtungen vertrug.
Ein Mißklang wurde bemerkt. Es war durch den zweiten Civilartikel
festgesetzt, daß es Jedem, der gegenwärtig in einer von einer irischen
Garnison besetzten Festung wohnte, wenn er den Huldigungseid leistete,
gestattet sein solle, dem Berufe wieder nachzugehen, den er vor der
Revolution ausgeübt hatte. Es würde nun ohne alle Widerrede eine
Verletzung dieses Uebereinkommens gewesen sein, hätte man von einem
Advokaten oder Arzt, der während der Belagerung innerhalb der Mauern
von Limerick gewohnt, verlangen wollen, daß er den Suprematseid
leiste und die Erklärung gegen die Transsubstantiation unterschreibe,
bevor er Gebühren annehmen dürfe. Holt wurde zu Rathe gezogen und mit
der Abfassung von Klauseln beauftragt, welche den Bestimmungen der
Kapitulation entsprachen.
Die solchergestalt von Holt abgeänderte Bill wurde den Gemeinen wieder
zugesandt. Sie verwarfen zuerst das Amendement und verlangten eine
Conferenz, die ihnen bewilligt wurde. Rochester überreichte im gemalten
Zimmer den Führern des Unterhauses eine Abschrift des Vertrags von
Limerick und stellte ihnen mit ernsten Worten vor, wie wichtig es sei,
das öffentliche Vertrauen ungeschmälert zu erhalten. Dies war eine
Aufforderung, gegen die kein rechtschaffener Mann, mochte er auch von
nationalem und religiösem Hasse erfüllt sein, sich auflehnen konnte. Die
Gemeinen zogen den Gegenstand nochmals in Erwägung und nachdem sie die
Verlesung des Vertrags angehört, traten sie den Vorschlägen der Lords
mit einigen unbedeutenden Modificationen bei.[8]
Die Bill wurde zum Gesetz erhoben. Sie erregte damals nur wenig
Aufmerksamkeit; nach Verlauf mehrerer Menschenalter aber wurde sie der
Gegenstand einer sehr heftigen Polemik. Viele von uns können sich noch
sehr gut erinnern, wie stark die öffentliche Meinung in den Tagen
Georg’s III. und Georg’s IV. durch die Frage aufgeregt wurde, ob
Katholiken ein Sitz im Parlament gestattet sein solle. Es darf
bezweifelt werden, ob irgend ein andrer Streit ärgere Verdrehungen der
Geschichte veranlaßt hat. Die ganze Vergangenheit wurde um der Gegenwart
willen falsch dargestellt. Alle großen Ereignisse dreier Jahrhunderte
erschienen uns lange entstellt und entfärbt durch einen aus unseren
eigenen Theorien und unseren eigenen Leidenschaften entsprungenen Nebel.
Einige Freunde der Religionsfreiheit, nicht zufrieden mit dem Vortheile,
den sie im ehrlichen Kampfe mit den Waffen der Vernunft besaßen,
schwächten ihre Sache, indem sie behaupteten, daß das Gesetz, welches
die irischen Katholiken vom Parlamente ausschloß, mit dem Civilvertrag
von Limerick in Widerspruch stehe. Der erste Artikel dieses Vertrags,
sagte man, garantire dem irischen Katholiken diejenigen Privilegien in
der Ausübung seiner Religion, die er zur Zeit Karl’s II. genossen hatte.
Zur Zeit Karl’s II. schloß kein Test die Katholiken vom irischen
Parlamente aus. Ein solcher Test, argumentirte man, könne daher nicht
ohne einen öffentlichen Wortbruch vorgeschrieben werden. Besonders im
Jahre 1828 wurde dieses Argument im Hause der Gemeinen geltend gemacht,
als ob es die Hauptstütze einer Sache gewesen wäre, die keiner solchen
Stütze bedurfte. Die Vorkämpfer des protestantischen Uebergewichts sahen
mit Vergnügen, daß die Debatte von einer politischen Frage, in der sie
Unrecht hatten, auf eine historische Frage überging, in der sie Recht
hatten. Es wurde ihnen nicht schwer zu beweisen, daß der erste Artikel,
wie ihn alle contrahirenden Theile verstanden, nur bedeutete, daß der
katholische Gottesdienst wie in früherer Zeit geduldet werden solle.
Dieser Artikel war von Ginkell entworfen und unmittelbar vorher, ehe er
ihn entwarf, hatte er erklärt, er werde lieber das Glück der Waffen
versuchen als seine Einwilligung dazu geben, daß irische Papisten fähig
sein sollten, Civil- und Militärämter zu bekleiden, die freien Künste
auszuüben und Mitglieder von Municipalkörpern zu werden. Wie kann man
glauben, daß er aus eigenem Antriebe versprochen haben würde, das Haus
der Lords und der Gemeinen solle Männern offen stehen, denen er keine
Kürschner- über Corduanmacherinnung öffnen wollte? Wie kann man ferner
glauben, daß die englischen Peers, während sie die gewissenhafteste
Achtung vor dem öffentlichen Worte erklärten, während sie den Gemeinen
die Pflicht einschärften, das öffentliche Wort zu halten, während sie
sich mit den gelehrtesten und rechtschaffensten Juristen des
Jahrhunderts über die beste Art und Weise der Aufrechthaltung des
öffentlichen Worts beriethen, eine offenbare Verletzung des öffentlichen
Worts begangen haben und kein einziger Lord so ehrlich oder so factiös
gewesen sein sollte, gegen einen durch Heuchelei noch verschlimmerten
Act monströser Perfidie zu protestiren? Oder wenn wir dies glauben
könnten, wie können wir glauben, daß sich in keinem Theile der Welt eine
Stimme gegen solche Schändlichkeit erhoben, daß der Hof von
Saint-Germains und der Hof von Versailles dazu geschwiegen haben, daß
kein irischer Verbannter, kein englischer Mißvergnügter darüber gemurrt
haben sollte, daß sich in dem ganzen Bereich der jakobitischen Literatur
kein schmähendes oder spöttelndes Wort über einen so lockenden
Gegenstand gefunden und daß es den Politikern des 19. Jahrhunderts
vorbehalten gewesen sein sollte, dahinter zu kommen, daß ein im
17. Jahrhundert geschlossener Vertrag wenige Wochen nach seiner
Unterzeichnung im Angesicht von ganz Europa in frecher Weise verletzt
worden war?[9]
[_Debatten über den ostindischen Handel._] An dem nämlichen Tage, an
welchem die Gemeinen zum ersten Male die Bill verlasen, welche Irland
der unumschränkten Herrschaft der protestantischen Minorität unterwarf,
zogen sie einen andren hochwichtigen Gegenstand in Erwägung. Im ganzen
Lande, besonders aber in der Hauptstadt, in den Seehäfen und in den
Fabrikstädten waren die Gemüther in gewaltiger Aufregung wegen des
Handels mit Ostindien, ein heftiger Federkrieg wüthete seit einiger
Zeit, und es waren mehrere constitutionelle und commercielle Fragen
angeregt worden, welche die Legislatur allein entscheiden konnte.
Es ist oft wiederholt worden und darf nie vergessen werden, daß unsre
Staatsverfassung weit verschieden ist von denjenigen Staatsverfassungen,
welche während der letzten achtzig Jahre methodisch construirt, in
Artikel abgetheilt und durch constituirende Versammlungen bestätigt
worden sind. Sie entstand in einem rohen Zeitalter und ist in kein
formelles Instrument vollständig zusammengefaßt. Auf der ganzen Linie,
welche die Functionen des Fürsten von denen des Gesetzgebers scheidet,
fand sich lange ein streitiges Gebiet. Es wurden fortwährend Uebergriffe
begangen, und wenn sie nicht zu frech waren, wurden sie oft geduldet.
Einen Eingriff, als solchen, ließ man gewöhnlich ungeahndet hingehen.
Nur wenn ein solcher Eingriff einen positiven Nachtheil verursachte,
machte der beeinträchtigte Theil sein Recht geltend und verlangte, daß
die Grenze genau bezeichnet und die Grenzmarken fortan streng respectirt
werden sollten.
Viele von den Punkten, welche zwischen unseren Souverainen und ihren
Parlamenten die heftigsten Zwiespalte veranlaßt hatten, waren durch die
Rechtsbill endlich festgestellt worden. Eine Frage aber, die kaum minder
wichtig war als irgend eine von denen, welche für immer geordnet worden,
war noch unentschieden. Diese Frage war in der That, soweit es sich
jetzt noch ermitteln läßt, in der Convention nie auch nur erwähnt
worden. Der König besaß nach den alten Gesetzen des Reichs unbestreitbar
ausgedehnte Befugnisse zur Regulirung des Handels; allein es würde auch
dem geschicktesten Richter schwer geworden sein, die genaue Grenze
dieser Befugnisse zu bestimmen. Es war allgemein anerkannt, daß der
König das Recht hatte, Gewichte und Maße vorzuschreiben und Geld zu
schlagen, daß keine Messe und kein Jahrmarkt ohne seine Erlaubniß
gehalten werden durfte, daß kein Schiff in einer Bucht oder Flußmündung,
die er nicht für einen Hafen erklärt hatte, gelöscht werden konnte.
Außer diesem unbestrittenen Rechte, gewissen Plätzen specielle
Handelsvorrechte zu gewähren, beanspruchte er lange auch das Recht
besonderen Gesellschaften und besonderen Individuen specielle
Handelsvorrechte zu bewilligen, und unsere Vorfahren hielten es, wie
gewöhnlich, nicht der Mühe werth, dieses Recht zu bestreiten, bis es
ernste Nachtheile herbeiführte. Endlich, unter der Regierung
Elisabeth’s, begann die Befugniß, Monopole zu creiren, gröblich
gemißbraucht zu werden, und sobald sie gemißbraucht zu werden begann,
fing sie auch an, in Zweifel gezogen zu werden. Die Königin vermied es
wohlweislich, sich mit einem Hause der Gemeinen zu überwerfen, das die
ganze Nation zur Stütze hatte. Sie gestand offen zu, daß Grund zur Klage
sei, cassirte die Patente, welche den öffentlichen Unwillen erregt
hatten, und ihr Volk, erfreut über dieses Zugeständniß und über die
Bereitwilligkeit, mit der es gemacht wurde, verlangte von ihr keine
ausdrückliche Verzichtleistung auf die bestrittene Prärogative.
Die durch ihre Weisheit beschwichtigte Unzufriedenheit wurde durch die
unehrliche und kleinmüthige Politik, die ihr Nachfolger Regierungskunst
nannte, wieder hervorgerufen. Er gewährte bereitwillig drückende
Monopole, und wenn er des Beistandes seines Parlaments bedurfte,
annullirte er sie eben so bereitwillig. Sobald das Parlament seine
Session geschlossen hatte, wurde das große Siegel noch gehässigeren
Dokumenten angehängt als die, welche er kurz zuvor cassirt hatte.
Endlich beschloß das vortreffliche Haus der Gemeinen, welches im Jahre
1623 zusammentrat, ein kräftiges Heilmittel gegen das Uebel anzuwenden.
Der König mußte ein Gesetz genehmigen, welches die durch königliche
Autorität geschaffenen Monopole für null und nichtig erklärte. Es wurden
indessen einige Ausnahmen gemacht, die aber leider nicht genau genug
bezeichnet waren. Es war insbesondere bestimmt, daß jede Gesellschaft
von Kaufleuten, die sich zu dem Zwecke constituirt hatte, irgend einen
Handel zu betreiben, alle ihre legalen Privilegien behalten sollte.[10]
Die Frage, ob ein einer solchen Gesellschaft von der Krone ertheiltes
Monopol ein legales Privilegium sei oder nicht, war unentschieden
gelassen und beschäftigte noch viele Jahre lang den Scharfsinn der
Juristen.[11] Die Nation jedoch, welche mit einem Male von einer Menge
Auflagen und Plackereien befreit war, die in jeder Familie täglich hart
empfunden worden, war nicht in der Stimmung, die Gültigkeit der Patente
zu bestreiten, kraft deren einige Gesellschaften in London mit
entfernten Welttheilen Handel trieben.
Die bei weitem wichtigste von diesen Compagnien war diejenige, die am
letzten Tage des 16. Jahrhunderts von der Königin Elisabeth unter dem
Namen +Governor and Company of Merchants of London trading to the East
Indies+ incorporirt worden war. Als diese berühmte Gesellschaft ihre
Thätigkeit begann, stand die Macht und der Ruhm der Mogulmonarchie im
Zenith. Akbar, der talentvollste und beste aller Fürsten des Hauses
Tamerlan, war so eben hoch an Jahren und reich an Ehren in ein Mausoleum
getragen worden, welches an Pracht jedes andre übertraf, das Europa
aufzuweisen hatte. Er hatte seinen Nachfolgern ein Reich hinterlassen,
welches mehr als zwanzigmal soviel Einwohner zählte und mehr als
zwanzigmal soviel Revenuen abwarf als das England, das unter unsrer
großen Königin eine der ersten Stellen unter den europäischen Mächten
einnahm. Es ist merkwürdig und interessant, wie wenig die beiden Länder,
welche dazu bestimmt waren, dereinst so eng mit einander verbunden zu
werden, damals von einander wußten. Die gebildetsten Engländer
betrachteten Ostindien mit unwissender Bewunderung, und die gebildetsten
Eingebornen Ostindien’s wußten kaum, daß England existirte. Unsere
Vorfahren hatten nur eine dunkle Ahnung von unermeßlichen Bazars, die
von Verkäufern und Käufern wimmelten und von Goldstoffen, bunten
Seidengeweben und Edelsteinen glänzten; von Schatzkammern, in denen
Haufen von Diamanten und Berge von Zechinen aufgeschichtet lagen; von
Palästen, im Vergleich zu denen Whitehall und Hampton Court bloße Hütten
waren; von Armeen, zehnmal so groß wie die, welche sie bei Tilbury
versammelt gesehen hatten, um die Armada zurückzuschlagen. Auf der
andren Seite wußte wahrscheinlich keiner der Staatsmänner im Durbar von
Agra, daß es nahe bei der untergehenden Sonne eine große Stadt von
Ungläubigen, Namens London gab, wo eine Frau regierte, und daß diese
Frau einer Gesellschaft fränkischer Kaufleute das ausschließliche
Privilegium ertheilt hatte, Schiffe aus ihren Landen nach den indischen
Gewässern zu befrachten. Daß diese Gesellschaft dereinst ganz Indien vom
Ocean bis zur Region des ewigen Schnees beherrschen, große Provinzen,
die sich niemals der Autorität Akbar’s unterworfen, zum unbedingten
Gehorsam zwingen, Gouverneurs absenden, um in seiner Hauptstadt zu
präsidiren, und seinem Erben ein Monatsgeld aussetzen würde: das würde
damals auch der klügste europäische wie orientalische Staatsmann für
eben so unmöglich gehalten haben, als daß Bewohner unsres Erdballs auf
der Venus oder dem Jupiter ein Reich gründen könnten.
Drei Generationen gingen vorüber, und noch ließ nichts vermuthen, daß
die Ostindische Compagnie jemals ein großer asiatischer Potentat werden
würde. Obgleich das mongolische Reich durch innere Ursachen des Verfalls
unterminirt war und seinem Sturze entgegenwankte, bot es entfernten
Nationen noch immer den Anschein unverminderten Gedeihens und
ungeschwächter Kraft dar. Aurengzeb, der sich in dem nämlichen Monate,
in welchem Oliver Cromwell starb, den stolzen Titel Eroberer der Welt
beilegte, fuhr fort zu regieren, bis Anna schon längst auf dem
englischen Throne saß. Er beherrschte ein größeres Gebiet, als irgend
einem seiner Vorgänger unterthan gewesen war. Sein Name stand selbst in
den fernsten Gegenden des Westens in hohem Ansehen. Bei uns in England
hatte Dryden ihn zum Helden eines Trauerspiels gemacht, das allein schon
hinreichen würde zu beweisen, wie wenig die Engländer jener Zeit von dem
großen Reiche wußten, das ihre Enkel erobern und regieren sollten. Die
muselmännischen Prinzen des Dichters erklären ihre Liebe im Style
Amadis’, predigen über Sokrates’ Tod und schmücken ihre Reden mit
Anspielungen auf die mythologischen Geschichten Ovid’s aus. Die
Braminische Seelenwanderung wird als ein Artikel des muselmännischen
Glaubens dargestellt, und die muselmännischen Sultaninnen verbrennen
sich mit ihren Gatten nach braminischer Sitte. Dieses Drama, dem einst
gedrängt volle Häuser rauschenden Beifall zollten und das elegante
Herren und Damen auswendig konnten, ist jetzt vergessen. Nur eine Stelle
lebt noch und wird von Tausenden wiederholt, die nicht wissen, woher sie
rührt.[12]
Obgleich noch nichts die hohe politische Bestimmung der Ostindischen
Compagnie andeutete, genoß sie doch schon eines großen Ansehens in der
City von London. Die Comptoirs, welche nur einen sehr kleinen Theil des
Raumes einnahmen, den die gegenwärtigen Lokalitäten bedecken, waren den
Verheerungen des Feuers entgangen. Das damalige India House war ein mit
dem kunstvollen Schnitz- und Gitterwerk des Zeitalters der Königin
Elisabeth reich verziertes Gebäude von Holz und Mörtel. Ueber den
Fenstern war ein Gemälde angebracht, welches eine sich auf den Wogen
schaukelnde Flotte von Kauffahrern darstellte. Ueber das ganze Gebäude
ragte ein colossaler hölzerner Seemann empor, der zwischen zwei
Delphinen auf das Menschengewühl von Leadenhall Street herabsah.[13] In
diesem Hause, zwar eng und bescheiden im Vergleich zu dem weiten
Labyrinth von Gängen und Zimmern, das jetzt denselben Namen trägt,
erfreute sich die Gesellschaft während des größeren Theils der Regierung
Karl’s II. eines Gedeihens, für welches die Geschichte des Handels kaum
eine Parallele darbietet und das die Bewunderung, die Habsucht und den
neidischen Haß der ganzen Hauptstadt erregte. Wohlstand und Luxus waren
damals im raschen Wachsthum begriffen. Die Gewürze, Gewebe und Juwelen
des Orients kamen mit jedem Tage mehr und mehr in Aufnahme. Der Thee,
der zu der Zeit als Monk die schottische Armee nach London brachte, als
eine große Rarität aus China angestaunt und nur mit den Lippen berührt
wurde, war acht Jahre später ein regelmäßiger Einfuhrartikel und wurde
bald in solchen Massen consumirt, daß die Finanzmänner ihn als einen zur
Besteuerung geeigneten Gegenstand betrachteten. Die Fortschritte in der
Kriegskunst hatten eine beispiellose Nachfrage nach den Ingredienzen
erzeugt, aus denen das Schießpulver bereitet wird. Man berechnete, daß
ganz Europa in einem Jahre kaum soviel Salpeter erzeugen würde, als die
Belagerung einer nach Vauban’s Grundsätzen erbauten Festung
erforderte.[14] Ohne die Einfuhr aus Ostindien, sagte man, würde die
englische Regierung nicht im Stande sein, eine Flotte auszurüsten, wenn
sie nicht die Keller London’s aufgraben wollte, um die Salpetertheilchen
von den Wänden zu sammeln.[15] Vor der Restauration hatte kaum ein
Schiff aus der Themse je das Delta des Ganges besucht. Während der
ersten dreiundzwanzig Jahre nach der Restauration stieg der Werth der
Einfuhr aus diesem reichen und dichtbevölkerten Landstriche von
achttausend auf dreimalhunderttausend Pfund.
Der Gewinn der Gesellschaft, die sich im ausschließlichen Besitz dieses
rasch emporblühenden Handels befand, war fast unglaublich. Das wirklich
eingezahlte Kapital überstieg nicht dreihundertsiebzigtausend Pfund;
aber die Compagnie erhielt ohne Schwierigkeit Geld zu sechs Procent
geliehen und dieses geliehene Geld trug, im Handel angelegt, angeblich
dreißig Procent. Der Gewinn war so groß, daß im Jahre 1676 jeder
Actieninhaber als Dividende eine gleiche Anzahl Actien erhielt als er
bereits besaß. Das so verdoppelte Kapital warf in den nächsten fünf
Jahren eine jährliche Dividende von durchschnittlich zwanzig Procent ab.
Es hatte eine Zeit gegeben, wo man hundert Pfund des Actienkapitals für
sechzig Pfund kaufen konnte, und noch im Jahre 1664 war der Marktpreis
nur siebzig Pfund. Aber schon im Jahre 1677 war der Cours auf
zweihundertfünfundvierzig gestiegen, im Jahre 1681 betrug er
dreihundert; später stieg er auf dreihundertsechzig und es sollen
Verkäufe zu fünfhundert abgeschlossen worden sein.[16]
Der enorme Ertrag des ostindischen Handels würde vielleicht wenig
Murren erregt haben, wenn er sich auf zahlreiche Actionäre vertheilt
hätte. Aber während der Werth der Actien fortdauernd stieg, verminderte
sich die Zahl der Actieninhaber. Zu der Zeit, wo die Compagnie in der
höchsten Blüthe stand, war die Leitung derselben gänzlich in den Händen
einiger weniger Kaufleute von enormem Reichthum. Ein Actionär hatte
damals für jede fünfhundert Pfund Actien, die auf seinen Namen lauteten,
eine Stimme. In damaligen Flugschriften wird behauptet, daß fünf
Personen ein Sechstel und vierzehn Personen ein Drittel der Stimmen
besaßen.[17] Von mehr als einem glücklichen Spekulanten sagte man, daß
er ein jährliches Einkommen von zehntausend Pfund aus dem Monopol
beziehe, und einen reichen Mann kannte man an der Börse, der sich durch
umsichtige oder glückliche Actienkäufe in nicht langer Zeit ein Vermögen
von zwanzigtausend Pfund jährlicher Einkünfte erworben haben sollte.
Dieser Handelsfürst, der es in Reichthum und in dem Einflusse, den der
Reichthum giebt, mit den reichsten Edelleuten seiner Zeit aufnahm, war
Sir Josias Child. Es gab Leute, die ihn als Lehrling gekannt hatten, wie
er ein Comptoir der City fegte. Aber seine Talente hatten ihn aus einer
bescheidenen Stellung bald zu Wohlstand, Macht und Ruhm emporgehoben.
Zur Zeit der Restauration genoß er in der Handelswelt eines hohen
Ansehens. Bald nach diesem Ereignisse veröffentlichte er seine Ideen
über die Philosophie des Handels. Seine Ansichten waren nicht immer
richtig, aber sie waren die eines scharfsinnigen und denkenden Mannes.
In welche Irrthümer er aber als Theoretiker auch hier und da verfallen
sein mag, soviel ist gewiß, daß er als praktischer Geschäftsmann wenige
seines Gleichen hatte. Fast unmittelbar nachdem er Mitglied des Comites
geworden war, das die Angelegenheiten der Compagnie leitete, machte sich
sein Einfluß fühlbar. Bald waren viele der wichtigsten Posten in
Leadenhall Street wie in den Factoreien von Bombay und Bengalen mit
seinen Verwandten und Creaturen besetzt. Sein Reichthum vermehrte sich
fort und fort, obgleich er ihn mit prunkender Verschwendung ausgab. Er
erhielt den Baronetstitel, kaufte sich einen prächtigen Landsitz in
Wanstead und verwendete dort ungeheure Summen auf die Anlage von
Fischteichen und auf die Bepflanzung ganzer Quadratmeilen unbebauten
Landes mit Wallnußbäumen. Er verheirathete seine Tochter an den ältesten
Sohn des Herzogs von Beaufort und gab ihr funfzigtausend Pfund als
Mitgift.[18]
Dieses wunderbare Glück blieb jedoch nicht ungestört. Gegen das Ende der
Regierung Karl’s II. begann die Compagnie von außen heftig angegriffen
und gleichzeitig durch innere Spaltungen zerrissen zu werden. Der Gewinn
des Handels mit Ostindien war so verführerisch, daß Privatspekulanten
schon öfters, dem königlichen Monopole trotzend, Schiffe für die
östlichen Meere ausgerüstet hatten. Doch erst im Jahre 1680 wurde die
Concurrenz dieser Unberufenen wirklich gefährlich. Die Nation war damals
durch den Streit über die Ausschließungsbill heftig aufgeregt.
Aengstliche Gemüther sahen einen neuen Bürgerkrieg im Anzuge. Die beiden
großen Parteien, seit kurzem Whigs und Tories genannt, bekämpften sich
heftig in jeder englischen Stadt und Grafschaft, und die Fehde
verbreitete sich bald in jeden Winkel der civilisirten Welt, wo
Engländer zu finden waren.
Die Compagnie galt allgemein für eine whiggistische Körperschaft. Unter
den Mitgliedern des Directorialausschusses befanden sich einige der
heftigsten Exclusionisten der City. Zwei davon, Sir Samuel Barnardistone
und Thomas Papillon, zogen sich sogar durch ihren Eifer gegen Papismus
und Willkürherrschaft eine strenge gerichtliche Verfolgung zu.[19] Child
war ursprünglich durch diese beiden Männer in das Directorium gebracht
worden, er hatte lange im Einklange mit ihnen gehandelt und man glaubte,
daß er ihre politischen Ansichten theile. Seit vielen Jahren stand er
bei den Oberhäuptern der politischen Opposition in hoher Achtung und
hatte besonders dem Herzoge von York geschadet.[20] Die ostindischen
Schleichhändler beschlossen daher, den Character loyaler Unterthanen zu
affectiren, die sich vorgenommen, dem Throne gegen die übermüthigen
Tribunen der City beizustehen. Sie verbreiteten in allen Factoreien des
Orients das Gerücht, daß in England große Verwirrung herrsche, daß es
zum Kampfe gekommen sei oder ehestens dazu kommen werde und daß die
Compagnie mit dem Beispiele der Auflehnung gegen die Krone vorangehe.
Diese im Grunde nicht unwahrscheinlichen Gerüchte fanden leicht Glauben
bei Leuten, welche durch eine damals noch zwölfmonatliche Reise von
London getrennt waren. Einige Diener der Compagnie, die mit ihren
Vorgesetzten nicht zufrieden waren, und andere, welche eifrige
Royalisten waren, schlossen sich den Privathändlern an. In Bombay
erklärten die Besatzung und die große Masse der englischen Einwohner,
daß sie fernerhin Niemandem gehorchen würden, der nicht dem Könige
gehorchte, sie warfen den Gouverneur ins Gefängniß und kündigten an, daß
sie die Insel im Namen der Krone behaupteten. In St. Helena gab es einen
Aufstand. Die Insurgenten nannten sich die Leute des Königs und
entfalteten das königliche Banner. Sie wurden nicht ohne Mühe
niedergeworfen und einige von ihnen kriegsrechtlich hingerichtet.[21]
Wäre die Compagnie noch eine whiggistische Gesellschaft gewesen, als
die Nachricht von diesen Unruhen in England ankam, so würde die
Regierung das Verfahren der Empörer wahrscheinlich gebilligt und der
Freibrief, von welchem das Monopol abhing, das Schicksal gehabt haben,
das um dieselbe Zeit so viele Freibriefe traf. Aber während die
Privatkaufleute in einer Entfernung von mehreren tausend Meilen im Namen
des Königs die Compagnie bekriegten, hatte sich die Compagnie mit dem
Könige ausgesöhnt. Als das Oxforder Parlament aufgelöst worden war, als
viele Zeichen andeuteten, daß eine starke Reaction zu Gunsten der
Prärogative bevorstehe, als alle Corporationen, die sich das Mißfallen
des Königs zugezogen, für ihre Gerechtsame zu zittern begannen, fand im
Ostindischen Hause eine vollständige Umwälzung statt. Child, der damals
Gouverneur oder nach der neueren Ausdrucksweise Vorsitzender war,
trennte sich von seinen alten Freunden, entfernte sie aus dem
Directorium und schloß einen Friedens- und innigen Allianzvertrag mit
dem Hofe.[22] Es ist nicht unwahrscheinlich, daß die nahe
Verwandtschaft, in die er so eben mit dem vornehmen toryistischen Hause
Beaufort getreten, einigen Antheil an diesem Wechsel seiner politischen
Gesinnung hatte. Papillon, Barnardistone und ihre Anhänger verkauften
ihre Actien; ihre Stellen im Ausschusse wurden mit ergebenen Freunden
Child’s besetzt, und er war von nun an der Autokrat der Compagnie. Er
verfügte unumschränkt über die Gelder der Compagnie und die wichtigsten
Papiere wurden nicht im Archive des Comptoirs in Leadenhall Street,
sondern in seinem Pulte in Wanstead aufbewahrt. Die unbegrenzte Gewalt,
die er im Ostindischen Hause ausübte, setzte ihn in den Stand, ein
Günstling in Whitehall zu werden, und die Gunst, die er in Whitehall
genoß, befestigte seine Macht im Ostindischen Hause. Ein Geschenk von
zehntausend Guineen geruhte Karl huldreichst von ihm anzunehmen. Weitere
zehntausend Pfund wurden von Jakob angenommen, der sich bereitwillig
herbeiließ, Actieninhaber zu werden. Alle die bei Hofe nützen oder
schaden konnten, Minister, Maitressen und Priester, wurden durch
Geschenke von Shawls und Seidenstoffen, Vogelnestern und Rosenöl,
Beuteln voll Diamanten und Säcken voll Guineen bei guter Stimmung
erhalten.[23] Ueber die Ausgaben des Dictators verlangten seine Collegen
keine Rechenschaft und er scheint das Vertrauen, das sie in ihn setzten,
wirklich verdient zu haben. Seine mit wohlangebrachter Freigebigkeit
gespendeten Geschenke trugen bald reiche Früchte. Gerade als der Hof
allmächtig im Staate wurde, wurde er allmächtig am Hofe. Jeffreys fällte
ein Erkenntniß zu Gunsten des Monopols und der stärksten Acte, welche
zum Schutze des Monopols erlassen worden waren. Jakob ließ sein Siegel
unter einen neuen Freibrief drücken, der alle der Compagnie von seinen
Vorgängern ertheilten Privilegien bestätigte und erweiterte. Alle
Kapitaine von Ostindienfahrern erhielten Patente von der Krone und
bekamen Erlaubniß, die königliche Flagge aufzuziehen.[24] Johann Child,
Sir Josias’ Bruder und Gouverneur von Bombay, wurde unter dem Namen Sir
John Child of Surat zum Baronet ernannt, zum Oberbefehlshaber aller
englischen Streitkräfte im Orient erklärt und ermächtigt, den Titel
Excellenz zu führen. Die Compagnie auf der andren Seite zeichnete sich
unter vielen servilen Corporationen durch willfährige Ergebenheit gegen
den Thron aus und ging allen Kaufleuten des Königreichs mit dem
Beispiele der bereitwilligen und selbst freudigen Bezahlung der Zölle
voran, welche Jakob zu Anfang seiner Regierung ohne Erlaubniß des
Parlaments auflegte.[25]
Es schien, daß der ostindische Privathandel jetzt gänzlich
unterdrückt und daß das durch die ganze Stärke der königlichen
Prärogative beschützte Monopol gewinnbringender als je sein würde.
Unglücklicherweise aber entspann sich gerade in diesem Augenblicke
ein Streit zwischen den Agenten der Compagnie in Indien und der
Regierung des Großmoguls. Die Frage, auf welcher Seite die Schuld
sei, wurde damals heftig diskutirt und ist jetzt unmöglich noch
zu entscheiden. Die Privatkaufleute schoben alle Schuld auf die
Compagnie. Der Gouverneur von Bombay, versicherten sie, sei zwar
stets habgierig und gewaltthätig gewesen, aber sein Baronetstitel
und sein militärischer Rang hätten ihm vollends den Kopf verrückt.
Selbst die in der Factorei angestellten Eingebornen hätten die
Veränderung bemerkt und in ihrem gebrochenen Englisch gemurmelt, daß
ein seltsamer Fluch an dem Worte Excellenz kleben müsse, denn seitdem
das Oberhaupt der Fremden Excellenz genannt werde, sei jederzeit
Alles zurückgegangen. Inzwischen, sagte man, habe der Bruder in
England alle ungerechten und unklugen Schritte des Bruders in Indien
gutgeheißen, bis endlich die der englischen Nation und der christlichen
Religion zur Schande gereichende Insolenz und Raubsucht den gerechten
Unwillen der einheimischen Behörden erregt hätten. Die Compagnie
erhob heftige Gegenanklagen. Im Ostindischen Hause wurde erzählt, daß
der Streit einzig und allein das Werk der Privatkaufleute sei, die
jetzt nicht nur Schleichhändler, sondern Verräther genannt wurden.
Es wurde behauptet, sie hätten durch Schmeichelei, durch Geschenke
und durch falsche Anklagen die Vicekönige des Moguls bewogen, die
Gesellschaft, welche in Asien die englische Krone repräsentire, zu
unterdrücken und zu verfolgen. Und diese Beschuldigung scheint in
der That nicht ganz ungegründet gewesen zu sein. Es ist gewiß, daß
einer der unversöhnlichsten Feinde der beiden Child sich an den Hof
Aurengzeb’s begab, sich am Palastthore aufstellte, den großen König
anredete, als er eben zu Pferde steigen wollte, und indem er eine
Petition hoch emporhielt, im Namen des gemeinschaftlichen Gottes der
Christen und Muselmänner Gerechtigkeit verlangte.[26] Ob Aurengzeb den
Beschuldigungen, welche ungläubige Franken gegen einander erhoben,
besondere Beachtung schenkte, steht zu bezweifeln. Soviel aber ist
gewiß, daß ein vollständiger Bruch zwischen seinen Vicekönigen und
den Dienern der Compagnie eintrat. Auf der See wurden die Schiffe
seiner Unterthanen von den Engländern aufgebracht. Am Lande wurden
die englischen Niederlassungen genommen und geplündert. Der Handel
stockte, und die hohen Dividenden, welche trotzdem in London noch immer
ausgezahlt wurden, flossen nicht mehr aus dem jährlichen Gewinn.
Gerade in dieser Krisis, während jeder in die Themse einlaufende
Ostindienfahrer unwillkommene Nachrichten aus dem Orient mitbrachte,
wurde die ganze Politik Sir Josias’ durch die Revolution völlig über den
Haufen geworfen. Er hatte sich geschmeichelt, daß er die Gesellschaft,
deren Oberhaupt er war, gegen die Machinationen der Schleichhändler
gesichert habe, indem er sie innig mit der stärksten Regierung verband,
die es, soweit er zurückdenken konnte, je gegeben hatte. Und diese
Regierung war gestürzt und Alles was sich an das zertrümmerte Gebäude
lehnte, begann zu wanken. Die Bestechungen waren unnütz weggeworfen; die
Verbindungen, welche die Stärke und der Stolz der Gesellschaft gewesen,
waren jetzt ihre Schwäche und ihre Schande; der König, welcher Mitglied
derselben gewesen, war ein Verbannter; der Richter, der alle ihre
exorbitantesten Ansprüche für rechtmäßig erklärt hatte, saß im
Gefängniß. Alle alten Feinde der Compagnie, verstärkt durch die großen
whiggistischen Kaufleute, welche Child aus dem Directorium entfernt
hatte, verlangten Gerechtigkeit und Rache von dem whiggistischen Hause
der Gemeinen, das so eben Wilhelm und Marien auf den Thron gesetzt.
Keine Stimme war lauter im Anklagen als die Stimme Papillon’s, der
einige Jahre vorher eifriger als irgend Jemand in London für das Monopol
gewesen war.[27] Die Gemeinen tadelten in harten Ausdrücken Diejenigen,
welche auf St. Helena kriegsrechtliche Todesurtheile gefällt hatten, und
erklärten sogar, daß einige dieser Uebelthäter von der Indemnitätsacte
ausgeschlossen werden sollten.[28] Die wichtige Frage, wie der Handel
mit dem Orient in Zukunft betrieben werden sollte, wurde einem
Ausschusse überwiesen. Der Bericht sollte am 27. Januar 1690 erstattet
werden; aber gerade an diesem Tage hörte das Parlament auf zu existiren.
Die ersten beiden Sessionen des nächstfolgenden Parlaments waren so
kurz und geschäftsreich, daß in beiden Häusern wenig über Indien
gesprochen wurde. Außerhalb des Parlaments aber wurden alle Mittel der
Polemik sowohl wie der Intrigue angewendet. Es erschienen über den
ostindischen Handel fast eben so viele Flugschriften wie über die Eide.
Der Despot von Leadenhall Street wurde mit Schmähschriften in Prosa und
in Versen verfolgt und schlechte Wortspiele auf seinen Namen gemacht. Er
wurde mit Cromwell, mit dem Könige von Frankreich, mit Goliath von Gath,
mit dem Teufel verglichen, und es wurde mit Heftigkeit für nöthig
erklärt, daß Sir Josias in jeder Acte, welche zur Regulirung unsres
Handelsverkehrs mit den östlichen Meeren erlassen werden möchte, von
aller Betheiligung ausdrücklich ausgeschlossen bleibe.[29]
Es herrschte jedoch große Meinungsverschiedenheit unter Denen, welche in
dem Hasse gegen Child und gegen die Gesellschaft, deren Oberhaupt er
war, übereinstimmten. Die Fabrikanten von Spitalfields, von Norwich, von
Yorkshire und den westlichen Grafschaften betrachteten den Handel mit
den östlichen Meeren eher als nachtheilig denn als nutzbringend für das
Königreich. Die Einfuhr von indischen Spezereiwaaren wurden zwar als
unschädlich, die Einfuhr von Salpeter sogar als nothwendig zugegeben,
die Einfuhr von Seidenstoffen und Bengals aber, wie man die Shawls
damals nannte, als ein Fluch für das Land erklärt. Die Folge des
zunehmenden Geschmacks für solchen Flitterstaat sei, daß unser Gold und
Silber außer Landes ginge und daß viele vortreffliche englische Stoffe
in unseren Waarenmagazinen von den Motten gefressen würden. Das seien
glückliche Tage für die Bewohner unserer Viehzuchtdistricte und unserer
Fabrikstädte gewesen, wo jedes Kleid, jedes Behänge, jeder Bettüberzug
aus Materialien verfertigt worden sei, die unsere eigenen Heerden,
unsere eigenen Webstühle lieferten. Wo seien jetzt die guten alten
Tapeten, welche zu den Zeiten Elisabeth’s die Wände herrschaftlicher
Wohnhäuser schmückten? Sei es nicht eine Schande, einen Gentleman,
dessen Vorfahren nur Stoffe getragen, welche englische Arbeiter aus
englischer Wolle verfertigt, in einem Callicohemd und seidenen Strümpfen
einherstolziren zu sehen? Aehnliche Beschwerden hatten einige Jahre
früher dem Parlamente die Acte abgezwungen, welche vorschrieb, daß die
Todten in wollene Gewänder eingehüllt werden sollten, und einige
sanguinische Tuchmacher hofften, daß die Legislatur durch Ausschließung
aller indischen Gewebe von unseren Häfen den Lebenden das Nämliche zur
Pflicht machen werde.[30]
Diese Ansicht beschränkte sich jedoch auf eine Minorität. Das Publikum
war in der That geneigt, die Vortheile, welche England aus dem
ostindischen Handel erwachsen konnten, eher zu hoch als zu gering
anzuschlagen. Die Frage, auf welche Weise diesem Handel am besten eine
größere Ausdehnung zu geben sei, erregte allgemeines Interesse und wurde
sehr verschieden beantwortet.
Eine kleine Partei, welche hauptsächlich aus Kaufleuten von Bristol und
anderen Provinzialseehäfen bestand, behauptete, das beste Mittel zur
Ausdehnung des Handels sei, daß man ihn freigebe. Sie führten die
wohlbekannten Argumente an, welche beweisen, daß jedes Monopol dem
Handel nachtheilig ist, und nachdem sie die allgemeine Regel
festgestellt, fragten sie, warum der Handel zwischen England und Indien
als eine Ausnahme von dieser Regel betrachtet werden solle. Es müsse,
sagten sie, jedem Kaufmanne gestattet sein, aus jedem Hafen eine
Waarenladung nach Surate oder nach Canton zu senden, wie er jetzt eine
solche nach Hamburg oder Lissabon sendete.[31] In unseren Tagen werden
diese Ansichten nicht nur als richtig, sondern als allgemein anerkannt
und in die Augen springend betrachtet werden; im 17. Jahrhundert aber
wurden sie für paradox gehalten. Damals hielt man es allgemein für eine
unumstößliche und fast selbstverständliche Wahrheit, daß unser Handel
mit den Ländern jenseit des Caps der guten Hoffnung nur durch eine
Actiengesellschaft vortheilhaft betrieben werden könne. Unser
europäischer Handel, sagte man, habe keine Aehnlichkeit mit unsrem
indischen Handel. Mit den europäischen Staaten stehe unsre Regierung in
diplomatischen Beziehungen, und es könne, wenn nöthig, leicht eine
Flotte von hier nach der Mündung der Elbe oder des Tajo geschickt
werden. Am Hofe von Agra oder Peking aber hatten die Könige von England
keinen Gesandten, und es befinde sich nur selten ein englisches
Kriegsschiff innerhalb zehntausend Meilen von der Bai von Bengalen oder
dem Golf von Siam. Da unsere Kaufleute in diesen entfernten Meeren von
ihrem Souverain nicht beschützt werden könnten, so müßten sie sich
selbst beschützen und zu dem Ende einige Souverainetätsrechte ausüben.
Sie müßten Forts, Garnisonen und bewaffnete Schiffe haben, sie müßten
Gesandtschaften abschicken und empfangen, mit dem einen asiatischen
Fürsten einen Allianzvertrag schließen, mit dem andren Krieg führen
dürfen. Daß aber jeder einzelne Kaufmann diese Befugniß unabhängig von
den anderen haben könne, sei offenbar unmöglich. Die nach Ostindien
Handel treibenden Kaufleute müßten daher zu einer Corporation verbunden
werden, die wie ein Mann handeln könne. Zur Unterstützung dieser
Argumente wurde das Beispiel der Holländer angeführt und allgemein für
entscheidend gehalten. Denn der unermeßliche Reichthum Holland’s wurde
damals allenthalben mit Bewunderung betrachtet, die um so aufrichtiger
war, als sich Neid und Haß in reichem Maße damit verbanden. In Allem was
sich auf den Handel bezog, galten seine Staatsmänner für Orakel und
seine Institutionen für Muster.
Die große Mehrzahl Derer, welche die Compagnie angriffen, griff sie
daher nicht deshalb an, weil sie mit einem Actienkapital arbeite und
ausschließende Privilegien besitze, sondern weil sie von einem einzelnen
Manne geleitet werde und weil dessen Leitung dem Publikum nachtheilig
und nur für ihn selbst und seine Creaturen gewinnbringend gewesen sei.
Das naheliegende Mittel zur Beseitigung der Uebelstände, die seine
Mißverwaltung erzeugt habe, sei, das Monopol einer neuen Corporation zu
ertheilen, welche so constituirt werden müsse, daß sie nicht in Gefahr
kommen könne, der Herrschaft eines Despoten oder einer kleinen
Oligarchie anheimzufallen. Viele Personen, welche gern Mitglieder einer
solchen Corporation werden wollten, traten zu einer Gesellschaft
zusammen, unterzeichneten einen Societätsvertrag und übertrugen die
Wahrung ihrer Interessen einem Ausschusse, in welchem sich einige der
vornehmsten Kaufleute der City befanden. Obwohl diese Gesellschaft in
den Augen des Gesetzes keine Persönlichkeit war, so wurde sie doch sehr
bald im Publikum als die Neue Compagnie bezeichnet, und die
Feindseligkeiten zwischen der Neuen Compagnie und der Alten Compagnie
verursachten wenigstens in dem geschäftigen Bienenstocke, dessen
Mittelpunkt die Börse war, fast eben so große Aufregung und Spannung wie
die Feindseligkeiten zwischen den Verbündeten und dem Könige von
Frankreich. Das Hauptquartier der jungen Compagnie war in Dowgate, die
Rauchwaarenhändler liehen derselben ihre stattliche Halle, und die
Verhandlungen wurden in einem Zimmer gehalten, das wegen des Wohlgeruchs
berühmt war, den das prächtige Wandgetäfel von Cedernholz
ausströmte.[32]
Während der Streit am heftigsten war, kamen wichtige Nachrichten aus
Ostindien und wurden in der London Gazette als im höchsten Grade
befriedigend angekündigt. Es sei zwischen dem Großmogul und den
Engländern Friede geschlossen worden, und dieser mächtige Potentat habe
nicht nur seine Truppen aus den Factoreien zurückgezogen, sondern auch
der Compagnie Privilegien ertheilt, die sie nie zuvor besessen. Bald
jedoch erschien eine ganz andre Version der Geschichte. Child’s Feinde
hatten ihn schon vor dieser Zeit der systematischen Verbreitung falscher
Nachrichten beschuldigt. Jetzt, sagten sie, habe er sich im Lügen selbst
übertroffen. Sie hatten sich eine authentische Abschrift des Fermans
verschafft, der dem Kriege ein Ende gemacht, und sie druckten eine
Uebersetzung desselben ab. Es ergab sich daraus, daß Aurengzeb den
Engländern in Anbetracht ihrer Reue und eines großen Tributs in
geringschätzender Weise Verzeihung für ihre früheren Vergehen gewährt,
sie ermahnt, sich in Zukunft besser zu benehmen, und ihnen im Tone eines
Gebieters befohlen hatte, den Hauptsünder, Sir John Child, von Macht und
Vertrauensstellung zu entfernen. Sir John starb zu so gelegener Zeit,
daß dieser Befehl nicht befolgt werden konnte. Aber es war nur zu
augenscheinlich, daß der Friedensschluß, den die Directoren des
Ostindischen Hauses als vortheilhaft und ehrenvoll dargestellt hatten,
in Wirklichkeit unter Bedingungen stattgefunden, welche den englischen
Namen zur Schande gereichten.[33]
Die zwischen der Compagnie in Leadenhall Street und der Compagnie in
Dowgate über diesen Gegenstand fortwüthende Polemik erhielt während des
Sommers 1691 die City in beständiger Aufregung. Im Herbste war das
Parlament nicht sobald zusammengetreten, als auch beide streitende
Parteien dem Hause der Gemeinen Petitionen einreichten.[34] Die
Petitionen wurden sogleich in ernste Erwägung gezogen und Beschlüsse von
hoher Wichtigkeit gefaßt. Die erste Resolution lautete, daß der Handel
mit Ostindien dem Königreiche Nutzen bringe, die zweite, daß der Handel
mit Ostindien am besten durch eine mit ausschließenden Privilegien
versehene Actiengesellschaft betrieben werden könne.[35] Es war demnach
klar, daß weder die Fabrikanten, welche den Handel verbieten, noch die
Kaufleute in den Hafenstädten, die ihn frei geben wollten, die geringste
Aussicht hatten, ihren Zweck zu erreichen. Die Frage drehte sich nur
noch um die Alte und die Neue Compagnie. Siebzehn Jahre verflossen, ehe
diese Frage aufhörte, die politischen wie commerciellen Kreise zu
beunruhigen. Sie wurde der Ehre und Macht eines großen Ministers
verderblich und vernichtete den Frieden und das Glück vieler
Privatfamilien. Die Schriften, welche die beiden rivalisirenden
Gesellschaften gegen einander vom Stapel ließen, sind nicht zu zählen.
Wenn man der dramatischen Literatur jener Zeit glauben darf, war die
Fehde zwischen dem Indischen Hause und der Kürschnerhalle in London
zuweilen ein eben so ernstes Hinderniß für den glücklichen Verlauf von
Liebesverhältnissen, wie es in Verona die Fehde zwischen den Capuleti
und den Montechi gewesen war.[36] Welche von den beiden streitenden
Parteien die stärkere war, ist nicht leicht zu sagen. Die neue Compagnie
wurde von den Whigs, die alte von den Tories unterstützt. Die neue
Compagnie war populär, denn sie machte große Versprechungen und man
konnte sie noch nicht beschuldigen, ihre Versprechungen nicht gehalten
zu haben; sie erzielte noch keine Dividenden und wurde daher nicht
beneidet; sie besaß noch nicht die Macht zu tyrannisiren, und hatte sich
daher noch keiner Tyrannei schuldig gemacht. Die alte Compagnie dagegen
hatte, obgleich das Publikum sie im allgemeinen nicht mit günstigem Auge
betrachtete, den großen Vortheil, daß sie im Besitz war und nur in der
Defensive zu verharren brauchte. Die schwere Aufgabe, einen Plan zur
Regulirung des Ostindischen Handels zu entwerfen und zu beweisen, daß
dieser Plan besser sei als der bisher befolgte, lastete auf der neuen
Compagnie. Die alte Compagnie brauchte nur Einwendungen gegen jede
vorgeschlagene Veränderung zu machen, und solche Einwendungen waren eben
nicht schwer zu finden. Die Mitglieder der neuen Compagnie waren
schlecht versehen mit den Mitteln, sich bei Hofe und im Parlamente
Unterstützung zu erkaufen, sie hatten keine corporative Existenz, keine
gemeinsame Kasse. Wenn einer von ihnen eine Bestechungssumme gab, so gab
er sie aus seiner Tasche mit geringer Aussicht, sie ersetzt zu bekommen.
Die alte Compagnie aber war, wenn auch von Gefahren umgeben, noch immer
im Besitz ihrer ausschließenden Privilegien und verdiente noch immer
enorme Summen. Ihre Actien waren zwar seit den goldenen Tagen Karl’s II.
bedeutend gefallen; aber hundert Pfund wurden noch immer mit
hundertzweiundzwanzig verkauft.[37] Nachdem den Actionären eine hohe
Dividende ausgezahlt war, blieb noch immer ein Ueberschuß, der damals
vollkommen hingereicht haben würde, das halbe Cabinet zu bestechen, und
dieser Ueberschuß stand zur unumschränkten Verfügung eines geschickten,
entschlossenen und nicht skrupulösen Mannes, der den Kampf mit
wunderbarer Gewandtheit und Beharrlichkeit fortführte.
Die Majorität der Gemeinen wünschte einen Vergleich zu Stande zu
bringen, die alte Compagnie beizubehalten, sie aber zu reorganisiren,
ihr neue Bedingungen zu stellen und ihr die Mitglieder der neuen
Compagnie einzuverleiben. Zu dem Ende wurde nach langen und heftigen
Debatten und mehrfachen Abstimmungen beschlossen, daß das Kapital auf
anderthalb Millionen erhöht werden solle. Um zu verhindern, daß ein
Einzelner oder eine kleine Junta die ganze Gesellschaft dominire, wurde
beschlossen, daß fünftausend Pfund Actien der höchste Betrag sein solle,
den ein einzelner Actionär besitzen dürfe, und daß Die, welche noch mehr
besaßen, aufgefordert werden sollten, den Mehrbetrag zu jedem Preise
nicht unter Pari zu verkaufen. Als Entgelt für das ausschließliche
Privilegium, nach den östlichen Meeren Handel zu treiben, sollte die
Compagnie der Krone jährlich fünfhundert Tons Salpeter zu einem
niedrigen Preise liefern und jährlich für zweihunderttausend Pfund
englische Manufacturwaaren ausführen.[38]
Eine auf diese Resolutionen basirte Bill wurde eingebracht, zweimal
gelesen und einem Ausschusse überwiesen, aber fallen gelassen in Folge
der bestimmten Weigerung Child’s und seiner Genossen, die angebotenen
Bedingungen anzunehmen. Er hatte gegen jeden Theil des Planes etwas
einzuwenden, und seine Einwendungen sind höchst interessant und
ergötzlich. Der große Monopolist stellte sich auf den Standpunkt der
Freihandelsprinzipien und setzte in einer äußerst scharfsinnig und
gewandt geschriebenen Abhandlung die Absurdität der von den Gemeinen
ersonnenen Auswege auseinander. Den Betrag der Actien zu beschränken,
die in einer Hand vereinigt sein dürften, sei höchst unvernünftig, sagte
er. Ein Actionär, dessen ganzes Vermögen bei dem Erfolge des
ostindischen Handels auf dem Spiele stehe, werde sicherlich weit eher
alle seine Fähigkeiten zur Beförderung dieses Handels aufbieten als
einer, der nur soviel riskirt habe, als er ohne großen Nachtheil
verlieren könne. Dem Verlangen, daß der Krone Salpeter für einen
bestimmten Preis geliefert werden solle, stellte Child die unsrer
Generation bekannten Argumente entgegen, welche bewiesen, daß man die
Preise sich selbst regeln lassen müsse. Auf das Verlangen, daß die
Compagnie sich verpflichten solle, jährlich für zweihunderttausend Pfund
englische Manufacturwaaren auszuführen, erwiederte er sehr richtig, daß
die Compagnie sehr gern für zwei Millionen ausführen würde, wenn der
Markt soviel bedürfe, daß es aber, wenn der Markt überführt sei, reiner
Wahnsinn sein würde, gute Zeuge um die halbe Welt zu senden, um von den
weißen Ameisen gefressen zu werden. Es habe sich, erklärte er sehr
treffend, nie als zweckmäßig erwiesen, dem Handel Fesseln anzulegen, die
ihn, anstatt sein Aufblühen und seine Entwicklung zu befördern, entweder
vernichten oder in falsche Bahnen drängen müßten.
Durch Child’s hartnäckigen Widerstand gereizt, überreichten die Gemeinen
dem Könige eine Adresse, welche ihn ersuchte, die alte Compagnie
aufzulösen und einer neuen Compagnie eine Concession unter denjenigen
Bedingungen zu ertheilen, welche der Weisheit Sr. Majestät passend
erscheinen dürften.[39] Aus dem Wortlaute dieser Adresse ist klar
ersichtlich, daß die Gemeinen den König nach der Verfassung für
berechtigt hielten, ein ausschließliches Privilegium zum Handel nach
Ostindien zu ertheilen.
Der König erwiederte, der Gegenstand sei höchst wichtig, er werde ihn
reiflich erwägen und demnächst dem Hause eine bestimmtere Antwort
geben.[40] Im Parlament wurde während dieser Session nicht mehr von dem
Gegenstande gesprochen; außerhalb des Parlaments aber war der Krieg
heftiger als je, und die Kämpfenden nahmen es keineswegs genau mit den
Mitteln, deren sie sich bedienten. Die Hauptwaffen der neuen Compagnie
waren Schmähschriften, die Hauptwaffen der alten Compagnie waren
Bestechungen.
In der nämlichen Woche, in welcher die Bill zur Regulirung des
ostindischen Handels fallen gelassen wurde, erfuhr eine andre Bill, die
große Aufregung verursacht und eine fast beispiellose Entfaltung
parlamentarischer Gewandtheit hervorgerufen hatte, das nämliche
Schicksal.
[_Debatten über die Bill zur Regulirung des Prozeßverfahrens in
Hochverrathsfällen._] Während der letzten acht Jahre vor der Revolution
hatten die Whigs bittere und eben so gerechte als bittere Klage geführt
über das harte Verfahren, welches gegen politisch Angeklagte angewendet
werde. Sei es nicht empörend, fragten sie, einem Angeklagten die
Einsicht in seine Anklage zu verweigern? Oft habe ein unglücklicher
Gefangener nicht eher erfahren, welches Vergehens er angeklagt war, als
bis er an der Schranke die Hand erhoben habe. Das ihm zur Last gelegte
Verbrechen könne ein Anschlag sein, den König zu erschießen oder zu
vergiften; je unschuldiger der Angeklagte sei, um so weniger könne er
den Character der Anklage, auf welche hin ihm der Prozeß gemacht werde,
errathen, und wie könne er Beweise zur Entkräftung einer Anklage in
Bereitschaft haben, deren Natur er nicht einmal ahnete? Die Krone habe
die Macht, Belastungszeugen zum Erscheinen zu zwingen; der Gefangene
habe diese Macht nicht. Wenn Zeugen freiwillig aufträten, um zu seinen
Gunsten zu sprechen, so könnten sie nicht vereidigt werden, und ihre
Aussage mache daher weniger Eindruck auf eine Jury, als die Aussage der
Belastungszeugen, deren Wahrhaftigkeit durch die feierlichsten
Sanctionen des Gesetzes und der Religion verbürgt werde. Die
Geschwornen, sorgfältig gewählt durch von der Krone ernannte Sheriffs,
beständen aus Männern, welche vom heftigsten Parteigeiste beseelt seien
und für einen Exclusionisten oder Dissenter so wenig Theilnahme fühlten,
wie für einen tollen Hund. Die Regierung habe eine Schaar geschickter,
erfahrener und gewissenloser Juristen zu ihrer Verfügung, die auf den
ersten Blick jede schwache und jede starke Seite eines Rechtsfalles
unterscheiden könnten, die ihre Geistesgegenwart nie verlasse, deren
Redefluß unerschöpflich sei und die ihr ganzes Leben damit verbracht
hätten, schlechte Gründe so herzurichten, daß sie aussähen wie gute. Sei
es nicht entsetzlich, drei oder vier solcher schlauer, gelehrter und
herzloser Redner einem Unglücklichen gegenübergestellt zu sehen, der in
seinem Leben noch kein Wort öffentlich gesprochen habe, der weder die
legale Definition des Wortes Hochverrath noch die ersten Prinzipien des
Zeugenbeweises kenne und dessen im besten Falle einem Kampfe mit
berufsmäßigen Gladiatoren nicht gewachsener Verstand durch die nahe
Aussicht auf einen grausamen und schimpflichen Tod noch mehr in
Verwirrung gebracht werde? Dies sei indessen die allgemeine Regel, und
selbst für einen Mann, der so durch Krankheit geschwächt sei, daß er die
Hand nicht emporhalten könne, selbst für eine arme bejahrte Frau, die
von Allem was vorgehe nichts weiter begreife, als daß sie wegen eines
Werkes der Barmherzigkeit lebendig gebraten werden solle, dürfe kein
Advokat ein Wort der Vertheidigung sprechen. Daß ein so geführter
Staatsprozeß nicht viel besser sei als ein Justizmord, war seit der
Proscription der Whigpartei ein Fundamentalartikel des whiggistischen
Glaubens. Die Tories dagegen, obwohl sie nicht in Abrede stellen
konnten, daß einige harte Beispiele vorgekommen waren, behaupteten, es
sei im Ganzen materielle Gerechtigkeit geübt worden. Einige wenige
Aufwiegler, die der Grenze des Hochverraths sehr nahe gekommen seien,
sie aber nicht wirklich überschritten hätten, könnten vielleicht als
Hochverräther bestraft worden sein. Aber sei dies ein hinreichender
Grund, die Häupter des Ryehousecomplots und des Aufstandes im Westen in
den Stand zu setzen, sich durch bloße Schikanen der verdienten Strafe zu
entziehen? Warum sollte der Hochverräther Aussichten zum Entrinnen
haben, die dem gemeinen Verbrecher nicht zugestanden würden? Der eines
Eigenthumsvergehens Angeklagte unterliege ebenfalls allen Nachtheilen,
welche bei Königsmördern und Rebellen für so ungerecht gehalten würden,
und doch bedaure ihn kein Mensch. Niemand halte es für monströs, daß er
keine Zeit habe, eine Abschrift seiner Anklage zu studiren, daß seine
Zeugen vernommen würden, ohne vereidigt zu sein, daß er sich selbst ohne
den Beistand eines Rechtsanwalts, gegen die besten Talente, welche die
Inns of Courts liefern konnten, vertheidigen müsse. Die Whigs sparten,
wie es scheine, all’ ihr Mitleid für diejenigen Verbrechen auf, welche
die Regierung umstürzten und das ganze Gebäude der menschlichen
Gesellschaft zerstörten. Guy Faux solle mit einer Nachsicht behandelt
werden, die auf einen Einbrecher nicht ausgedehnt werden solle. Bradshaw
solle Vorrechte haben, welche einem Burschen, der einen Hühnerstall
bestohlen, verweigert werden sollten.
Die Revolution brachte, wie zu erwarten stand, einige Veränderung in den
Gesinnungen der beiden großen Parteien hervor. Zu den Zeiten wo nur
Rundköpfe und Nonconformisten des Hochverraths angeklagt wurden, waren
selbst die humansten und rechtschaffensten Cavaliere der Meinung, daß
die Gesetze, welche das Bollwerk des Thrones bildeten, kaum zu hart sein
könnten. Sobald aber loyale Torygentlemen und ehrwürdige Väter der
Kirche in Gefahr waren, wegen Correspondirens mit Saint-Germains zur
Verantwortung gezogen zu werden, ging in vielen Köpfen, welche in dem
Verfahren gegen Algernon Sidney und Alice Lisle nicht die mindeste
Ungerechtigkeit zu entdecken vermocht hatten, ein neues Licht auf. Die
Behauptung, daß einem des Hochverraths Angeklagten billigerweise einige
Vortheile eingeräumt werden könnten, die einem gemeinen Verbrecher
vorenthalten werden müßten, wurde nicht mehr für so ganz ungereimt
erklärt. War es wohl wahrscheinlich, daß ein Sheriff eine Jury
bestechen, daß ein Advokat alle Kunstgriffe der Sophistik und Rhetorik
aufbieten würde, um einen Unschuldigen eines Einbruchs oder
Schafdiebstahls zu überführen? In einem Hochverrathsprozesse aber mußte
ein freisprechendes Verdict jederzeit als eine Niederlage für die
Regierung betrachtet werden, und es war nur zu viel Grund zu der
Befürchtung vorhanden, daß viele Sheriff’s, Advokaten und Richter durch
Parteigeist oder durch noch niedrigere Motive bewegen werden würden,
etwas zu thun, was der Regierung den Nachtheil und die Schande einer
Niederlage ersparte. Der allgemeine Ruf der Tories war, daß das Leben
guter Engländer, welche zufällig den bestehenden Gewalten entgegen
wären, nicht hinlänglich geschützt sei, und dieser Ruf wurde durch die
Stimmen einiger Juristen verstärkt, die sich durch den böswilligen Eifer
und die schimpfliche Gewandtheit ausgezeichnet, mit denen sie in den
Tagen Karl’s und Jakob’s Staatsprozesse geleitet hatten.
Die Gesinnung der Whigs hatte zwar nicht, wie die der Tories, eine
vollständige Umwandlung erfahren, war aber doch auch nicht mehr ganz die
nämliche wie früher. Einige, die es für höchst ungerecht gehalten
hatten, daß Russell keinen Vertheidiger und Cornish keine Abschrift
seiner Anklage haben sollte, begannen jetzt zu murmeln, daß die Zeiten
sich geändert hätten, daß der Staat von den größten Gefahren bedroht
sei, daß Freiheit, Eigenthum, Religion und nationale Unabhängigkeit auf
dem Spiele ständen, daß viele Engländer mit Anschlägen beschäftigt
seien, welche bezweckten, England zum Sklaven Frankreich’s und Rom’s zu
machen, und daß es höchst unklug sein würde, in einem solchen
Augenblicke die Gesetze gegen politische Vergehen zu mildern. Allerdings
habe die Ungerechtigkeit, mit der Staatsprozesse unter den letzten
Regierungen geführt worden seien, großes Aergerniß erregt; aber diese
Ungerechtigkeit müsse den schlechten Königen und den schlechten Richtern
zugeschrieben werden, mit denen das Land heimgesucht gewesen sei. Jetzt
aber sei Wilhelm auf dem Throne, Holt sitze auf Lebenszeit auf der
Richterbank, und Wilhelm werde so schimpfliche und ruchlose Dienste wie
die, für welche der verbannte Tyrann Jeffreys mit Reichthümern und
Ehrentiteln belohnt habe, ebensowenig je verlangen, wie Holt sie jemals
leisten werde. Diese Sprache führten jedoch anfangs nur Wenige. Die
Whigs in ihrer Gesammtheit scheinen eingesehen zu haben, daß sie in der
Zeit des Glücks ehrenhafterweise nicht etwas vertheidigen konnten, was
sie in der Zeit ihrer Bedrängniß stets als ein schreiendes Unrecht
bezeichnet hatten. Eine Bill zur Regulirung des Verfahrens in
Hochverrathsfällen wurde im Hause der Gemeinen eingebracht und mit
allgemeinem Beifall begrüßt. Treby hatte den Muth, einige Einwendungen
zu machen, aber es fand keine Abstimmung statt. Die Hauptbestimmungen
waren, daß Niemand wegen eines Hochverraths verurtheilt werden solle,
den er mehr als drei Jahre vor seiner Versetzung in den Anklagestand
begangen, daß es jedem des Hochverraths Angeklagten gestattet sein
solle, sich eines Rechtsbeistandes zu bedienen, und daß ihm zehn Tage
vor Eröffnung der Gerichtsverhandlungen eine Abschrift der Anklage sowie
eine Liste der Angesessenen, aus deren Mitte die Jury zu erwählen war,
geliefert werden solle; daß ferner seine Zeugen vereidigt und daß sie
durch das nämliche Verfahren vorgeladen werden sollten, durch welches
das Erscheinen der gegen ihn auftretenden Belastungszeugen gesichert
wurde.
Die Bill wurde dem Oberhause vorgelegt und kam mit einem wichtigen
Amendement zurück. Die Lords hatten sich schon längst über die anomale
und unbillige Einrichtung des Tribunals beklagt, das in Fällen, wo es
sich um Leben und Tod handelte, die Jurisdiction über sie hatte. Wenn
eine große Jury eine gegen einen weltlichen Peer wegen eines schweren
Vergehens erhobene Anklage für begründet erfunden hat, so ernennt die
Krone einen Lord High Steward und vor dem Gerichtshofe des Lord High
Steward wird der Fall verhandelt. Dieser Gerichtshof wurde früher auf
zwei verschiedene Arten gebildet. Wenn das Parlament gerade versammelt
war, bestand er aus sämmtlichen Mitgliedern des Oberhauses; war es nicht
versammelt, so berief der Lord High Steward zwölf oder mehr Peers, je
nach seinem Belieben, um eine Jury zu bilden. Die Folge davon war, daß
ein Peer, der während eines Parlamentsabschiedes wegen Hochverraths
angeklagt war, durch eine Jury abgeurtheilt wurde, die seine Ankläger so
zusammengesetzt hatten, wie sie es ihren Zwecken dienlich hielten. Jetzt
verlangten die Peers, daß jeder des Hochverraths angeklagte Peer während
eines Parlamentsabschiedes wie während einer Session durch sämmtliche
Peers abgeurtheilt werden sollte.
Das Haus der Gemeinen widersetzte sich dem Verlangen mit einer
Heftigkeit und Hartnäckigkeit, welche Männer der gegenwärtigen
Generation schwer begreifen werden. Das kam daher, weil einige gehässige
Privilegien der Pairie, welche seitdem abgeschafft worden und einige
andere, welche ganz außer Gebrauch gekommen sind, damals noch in voller
Kraft waren und täglich ausgeübt wurden. Kein Gentleman, der mit einem
Nobleman einen Streit gehabt, konnte sich ohne Unwillen der Vortheile
erinnern, welche die begünstigte Kaste genoß. Wurde Se. Lordschaft
gerichtlich belangt, so setzte ihn sein Privilegium in den Stand, den
Gang der Justiz zu hemmen. Wurde ein hartes Wort über ihn geäußert, ein
Wort, wie er selbst es völlig ungestraft aussprechen durfte, so konnte
er sein verletztes Ansehen durch Civil- und Criminalklagen rächen. Wenn
ein Advokat bei Ausübung seiner Pflicht gegen einen Clienten sich mit
Strenge über das Benehmen eines hochadeligen Verführers aussprach, wenn
ein rechtschaffener Squire auf der Rennbahn die Kniffe eines
hochgebornen Schwindlers beim rechten Namen nannte, so brauchte der
beleidigte Patrizier nur bei der stolzen und mächtigen Körperschaft,
deren Mitglied er war, Klage zu führen. Seine Standesgenossen machten
die Sache zu ihrer eignen, der Beleidiger wurde in Gewahrsam des
schwarzen Stabes gebracht, vor die Schranke geführt, ins Gefängniß
geworfen und so lange darin gelassen, bis er froh war, durch die
erniedrigendsten Unterwürfigkeitsbezeigungen Vergebung zu erlangen. Es
konnte daher nichts natürlicher sein, als daß ein Versuch der Peers, ein
neues Vorrecht für ihren Stand zu erlangen, von den Gemeinen mit der
heftigsten Eifersucht betrachtet wurde. Es ist starker Grund zu der
Vermuthung vorhanden, daß einige geschickte whiggistische Politiker, die
es für gefährlich hielten, die Gesetze gegen politische Vergehen in
diesem Augenblicke zu mildern, die aber, ohne den Vorwurf der
Inconsequenz auf sich zu laden, sich nicht jeder Milderung abgeneigt
erklären konnten, die Hoffnung hegten, daß sie durch Anschürung des
Streits wegen des Gerichtshofes des Lord High Steward, die Annahme einer
Bill, die ihnen mißfiel, der sie sich aber schicklicherweise nicht
widersetzen durften, um wenigstens ein Jahr würden hinausschieben
können. Wenn dies wirklich ihr Plan war, so gelang derselbe vollkommen.
Das Unterhaus verwarf das Amendement, das Oberhaus bestand darauf; es
ward eine freie Conferenz gehalten und die Frage wurde auf beiden Seiten
mit großem Geschick und Scharfsinn discutirt.
Die Gründe zu Gunsten des Amendements sind in die Augen springend und
scheinen auf den ersten Anblick unwiderlegbar. Es war gewiß nicht
leicht, ein System zu vertheidigen, nach welchem der Souverain ein
Conclave seiner eigenen Creaturen ernannte, um das Schicksal von Männern
zu entscheiden, die er als seine Todfeinde betrachtete. Konnte es wohl
etwas Widersinnigeres geben, als daß ein des Hochverraths angeklagter
Cavalier berechtigt sein sollte, durch die Gesammtheit seiner Peers
abgeurtheilt zu werden, wenn seine Anklage zufällig eine Minute vor
einer Prorogation ins Haus der Lords kam, daß er aber, wenn seine
Anklage eine Minute nach der Prorogation eintraf, der Gewalt einer durch
die nämliche Behörde, die ihn anklagte, ernannten kleinen Junta
preisgegeben sein sollte? Es scheint unglaublich, daß etwas für die
andre Seite gesagt werden konnte; aber die Vertreter der Gemeinen bei
der Conferenz waren keine gewöhnlichen Menschen und boten bei dieser
Gelegenheit ihren ganzen Scharfsinn auf. Unter ihnen zeichnete sich
besonders Karl Montague aus, der sich rasch zu einer der ersten Stellen
unter den Rednern der damaligen Zeit emporschwang. Ihm scheint bei
dieser Gelegenheit die Wortführung überlassen worden zu sein, und seiner
Feder verdanken wir einen Bericht über die Discussion, der eine hohe
Meinung von seinen Talenten zur Debatte giebt. „Wir haben” -- so lautete
in der Hauptsache sein Raisonnement -- „ein Gesetz entworfen, das nichts
Ausschließendes in sich hat, ein Gesetz, das für alle Klassen, von der
höchsten bis zur niedrigsten, eine Wohlthat sein wird. Die neuen
Schutzmittel, welche wir der durch Macht unterdrückten Unschuld zu
gewähren vorschlagen, kommen dem vornehmsten Peer wie dem ärmsten
Tagelöhner zu Gute. Die Klausel, welche einen Verjährungstermin für
Anklagen festsetzt, schützt uns alle gleichmäßig. Jedem des größten
Verbrechens gegen den Staat angeklagten Engländer, welchen Standes er
auch sei, bewilligen wir das Privilegium, seine Anklage einzusehen, das
Privilegium, sich durch einen Rechtsanwalt vertheidigen zu lassen, das
Privilegium, daß seine Zeugen unter Strafandrohung vorgeladen und auf
das Evangelium vereidigt werden. So lautete die Bill, die wir Euren
Lordschaften zugeschickt haben, und Sie senden uns dieselbe mit einer
Klausel zurück, welche bezweckt, Ihrem edlen Stande auf Kosten der alten
Prärogativen der Krone gewisse Vortheile zu geben. Bevor wir
einwilligen, dem Könige irgend eine Befugniß zu entziehen, die seine
Vorgänger seit Jahrhunderten besessen haben, und sie Euren Lordschaften
zu geben, müssen wir doch sicherlich erst überzeugt sein, daß wir von
Ihnen eher eine gute Anwendung derselben erwarten dürfen als von ihm.
Etwas müssen wir wagen, Jemandem müssen wir vertrauen, und da wir ganz
gegen unsren Willen gezwungen sind, einen Vergleich zu ziehen, der
nothwendig ein gehässiges Ansehen haben muß, so gestehen wir Ihnen, daß
wir keinen Grund zu dem Glauben zu entdecken vermögen, daß einem Fürsten
weniger zu trauen sei als einer Aristokratie. Ist es billig, fragen Sie,
daß Sie durch einige wenige von der Krone erwählte Mitglieder Ihres
Hauses auf Leben und Tod abgeurtheilt werden sollen? Ist es billig,
fragen wir dagegen, daß Sie das Privilegium haben sollen, durch alle
Mitglieder Ihres Hauses, das heißt durch Ihre Brüder, Ihre Oheime, Ihre
Vettern, Ihre Schwiegerväter, Ihre Schwäger und Ihre intimsten Freunde
abgeurtheilt zu werden? Ihre Familien verheirathen sich so vielfach mit
einander, Sie leben soviel in gegenseitiger Gesellschaft, daß es kaum
einen Nobleman giebt, der nicht durch Blutsverwandtschaft oder
Verschwägerung mit mehreren anderen verbunden wäre und nicht außerdem
mit mehreren auf freundschaftlichem Fuße stände. Es hat vornehme Männer
gegeben, deren Tod ein Dritttheil oder ein Viertheil der Barone
England’s in Trauer versetzte. Auch ist keine große Gefahr vorhanden,
daß selbst diejenigen Peers, die mit einem angeklagten Lord nicht
verwandt sind, geneigt sein werden, ihn aufs Schaffot zu bringen, wenn
sie mit Anstand sagen können: „Nichtschuldig, auf meine Ehre.” Denn der
schimpfliche Tod eines einzigen Mitgliedes einer kleinen
aristokratischen Kaste läßt nothwendig einen Flecken auf dem Rufe seiner
Standesgenossen zurück. Wenn Eure Lordschaften vorschlügen, daß jeder
der Ihrigen gezwungen sein sollte, zu erscheinen und seine Stimme
abzugeben, dann würde die Krone vielleicht einige Aussicht haben, gegen
einen schuldigen Peer, so zahlreiche Verbindungen er auch haben möchte,
Gerechtigkeit zu erlangen. Aber Sie schlagen vor, daß das Erscheinen
freiwillig sein soll. Kann Jemand in Zweifel darüber sein, was die Folge
sein wird? Alle Verwandten und Freunde des Gefangenen werden sich
einfinden, um für ihn zu stimmen. Gutmüthigkeit und die Furcht sich
mächtige Feinde zu machen, wird Viele zurückhalten, denen ihr Gewissen
und ihre Ehre gebieten würde, gegen ihn zu stimmen. Das von Ihnen
vorgeschlagene neue System würde daher offenbar ungerecht gegen die
Krone sein, und Sie führen keinen Grund an, aus welchem hervorginge, daß
sich das alte System in der Praxis als ungerecht gegen Sie erwiesen
hätte. Wir können fest behaupten, daß selbst unter einer weniger
gerechten und milden Regierung als die, unter der wir zu leben das Glück
haben, ein unschuldiger Peer von irgend einer Auswahl von Peers, die in
Westminster Hall zusammentreten kann, um über ihn abzuurtheilen, wenig
zu fürchten hat. Wo ist ein Factum? In welchem einzelnen Falle ist durch
das Verdict dieser parteiisch gewählten Jury ein schuldloses Haupt
gefallen? Es würde leicht sein, eine lange Liste von Squires,
Kaufleuten, Advokaten, Aerzten, Freisassen, Handwerkern und Landleuten
aufzustellen, deren in den jüngstvergangenen schlimmen Zeiten barbarisch
vergossenes Blut zum Himmel um Rache schreit. Aber welches Mitglied
Ihres Hauses erlitt in unseren Tagen, oder in den Tagen unserer Väter,
oder in den Tagen unserer Großväter durch einen Ausspruch des
Gerichtshofes des Lord High Steward ungerechterweise den Tod? Hunderte
aus dem Volke wurden durch gewöhnliche Juries wegen des Ryehousecomplots
und des Aufstandes im Westen zum Galgen geschickt. Ein Peer, und nur ein
einziger, Mylord Delamere, wurde damals vor den Gerichtshof des Lord
High Steward gestellt und freigesprochen. Ja, wird man sagen, weil die
gegen ihn vorliegenden Beweise gesetzlich ungenügend waren. Mag sein.
Aber eben so war es mit den Beweisen gegen Sidney, gegen Cornish und
gegen Alice Lisle, und doch genügten sie, um diese zu verderben. Aber,
wird man sagen, die Peers, vor welche Mylord Delamere gestellt wurde,
waren vom König Jakob und von Jeffreys mit schamloser Parteilichkeit
ausgewählt. Zugegeben. Aber dies beweist nur, daß unter dem möglichst
schlechten Könige und unter dem möglichst schlechten Oberrichter ein von
Lords gerichteter Lord immer noch mehr Aussicht hat, mit dem Leben davon
zu kommen, als ein gemeiner Mann, der an sein Vaterland appellirt. Wir
können daher unter der milden Regierung, die wir jetzt besitzen, keine
große Besorgniß wegen der Sicherheit eines unschuldigen Peers hegen.
Möchten wir eben so unbesorgt wegen der Sicherheit dieser Regierung sein
können! Aber es ist notorisch, daß die Ordnung der Dinge, mit der unsere
Freiheiten untrennbar verbunden sind, zu gleicher Zeit von fremden und
von einheimischen Feinden angegriffen wird. Wir können unter so
kritischen Verhältnissen uns nicht dazu verstehen, die Zügel zu lockern,
die sich, wie wir mit gutem Grunde fürchten, schon als zu locker
erwiesen haben, um einige hochgestellte Männer abzuhalten, Anschläge auf
den Untergang ihres Vaterlandes zu machen. Um Alles noch einmal
zusammenzufassen, so verlangt man von uns, daß wir einwilligen sollen,
eine gewisse Gewalt von Ihren Majestäten auf Ihre Lordschaften zu
übertragen. Unsre Antwort darauf ist: daß Ihre Majestäten unsrer Meinung
nach gegenwärtig nicht zuviel Gewalt und Ihre Lordschaften vollkommen
genug haben.”
Obwohl diese Argumente ungemein scharfsinnig und nicht ohne wirkliches
Gewicht waren, vermochten sie doch nicht, das Oberhaus zu überzeugen.
Die Lords bestanden darauf, daß jeder Peer berechtigt sein sollte, als
Mitglied des Gerichtshofes zu fungiren. Die Gemeinen wurden mit Mühe
bewogen, darein zu willigen, daß die Anzahl der Mitglieder des
Gerichtshofes nie weniger als sechsunddreißig sein solle, und weigerten
sich auf das Bestimmteste, irgend ein weiteres Zugeständniß zu machen.
Die Bill wurde deshalb fallen gelassen.[41]
Es ist gewiß, daß Diejenigen, welche in der Conferenz über diese Bill
die Gemeinen vertraten, die Gefahren, denen die Regierung ausgesetzt
war, nicht übertrieben. Während die Einrichtung des Gerichtshofes, der
über des Hochverraths angeklagte Peers aburtheilen sollte, discutirt
wurde, kam ein mit seltener Geschicklichkeit von einem Peer
geschmiedeter Hochverrathsplan beinahe zur Ausführung.
[_Complot Marlborough’s gegen die Regierung Wilhelm’s._] Marlborough
hatte nie aufgehört, dem Hofe von Saint-Germains zu versichern, daß das
große Verbrechen, welches er begangen, ihm beständig vorschwebe und daß
er keinen andren Lebenszweck mehr habe, als es zu bereuen und wieder gut
zu machen. Er hatte nicht allein sich selbst, sondern auch die
Prinzessin Anna bekehrt. Im Jahre 1688 hatten die Churchill sie mit
geringer Mühe bewogen, aus dem Palaste ihres Vaters zu entfliehen. Im
Jahre 1691 bewogen sie sie mit eben so geringer Mühe, einen Brief
abzuschreiben und zu unterzeichnen, in welchem sie ihre innige
Theilnahme an seinem Unglück und den ernsten Wunsch aussprach, ihre
Pflichtverletzung wieder gut zu machen.[42] Zu gleicher Zeit nährte
Marlborough die Hoffnung, daß es in seiner Macht stehen werde, die
Wiedereinsetzung seines früheren Gebieters auf dem bestmöglichen Wege,
ohne den Beistand eines einzigen fremden Soldaten oder Seemannes, durch
die Beschlüsse der englischen Lords und Gemeinen und durch die
Unterstützung der englischen Armee zu bewerkstelligen. Wir sind über die
Einzelnheiten seines Planes nicht vollkommen unterrichtet; die Umrisse
desselben aber kennen wir aus einer von Jakob geschriebenen höchst
interessanten Abhandlung, von der sich eine Copie in der Bodlejanischen
Bibliothek und eine andre in den Archiven des französischen Ministeriums
des Auswärtigen befindet.
Die Eifersucht mit der die Engländer die Holländer betrachteten, war
damals sehr heftig. Eine herzliche Freundschaft hatte niemals zwischen
den beiden Nationen bestanden. Sie waren zwar nahe verwandt mit
einander; sie sprachen zwei Dialecte einer weitverbreiteten Sprache,
beide rühmten sich ihrer politischen Freiheit, beide huldigten dem
reformirten Glauben, beide wurden von dem nämlichen Feinde bedroht, und
konnten nur so lange vor ihm sicher sein als sie einig waren. Gleichwohl
herrschte keine aufrichtige Zuneigung zwischen ihnen. Sie würden
einander wahrscheinlich mehr geliebt haben, wenn sie einander in mancher
Beziehung weniger geglichen hätten. Sie waren die beiden großen
Handelsnationen und die beiden großen Seevölker. Ihre Flaggen fand man
in allen Meeren beisammen, im baltischen wie im mittelländischen, im
Golf von Mexico wie in der Meerenge von Malakka. Ueberall bemühten sich
der Kaufmann von London und der Kaufmann von Amsterdam einander zu
überflügeln und Concurrenz zu machen. In Europa war der Kampf nicht
blutig. In barbarischen Ländern aber, wo kein andres Gesetz als das
Recht des Stärkeren herrschte, waren die beiden Nebenbuhler, von
Habsucht und Haß erfüllt, zum Kampfe gerüstet, jeder dem andren
feindselige Absichten zutrauend und jeder entschlossen, dem andren
keinen Vortheil zu gönnen, nur zu oft aneinander gerathen. Daß unter
solchen Umständen viele Gewaltthätigkeiten und Grausamkeiten verübt
wurden, ist nicht zu verwundern. Man konnte in Europa selten genau
erfahren, was in jenen entfernten Gegenden geschehen war. Alles wurde
durch vage Gerüchte und durch das Nationalvorurtheil übertrieben und
entstellt. Bei uns glaubte das Volk, daß die Engländer stets
vorwurfsfrei seien und daß jeder Streit der Habsucht und
Unmenschlichkeit der Holländer zugeschrieben werden müsse.
Beklagenswerthe Vorfälle, die sich auf den Gewürzinseln ereignet hatten,
wurden wiederholt auf unsre Bühne gebracht. Die Engländer waren alle
Heilige und Helden, die Holländer durchgehends Teufel in
Menschengestalt, lügend, raubend, schändend, mordend und quälend. Die
zornigen Leidenschaften, welche diese Theaterstücke verriethen, hatten
sich mehr als ein Mal im Kriege Luft gemacht. Dreimal im Zeitraume eines
Menschenlebens hatten diese beiden Nationen mit gleichem Muthe und mit
wechselndem Glücke um die Herrschaft auf dem deutschen Ocean gestritten.
Die Tyrannei Jakob’s hatte, wie sie die Tories mit den Whigs und die
Hochkirchlichen mit den Nonconformisten aussöhnte, auch die Engländer
mit den Holländern ausgesöhnt. Während unsere Vorfahren aus dem Haag
Befreiung erwarteten, hatte es den Anschein gehabt, als ob das Gemetzel
von Amboina und die große Demüthigung von Chatham vergessen gewesen
wären. Aber seit der Revolution war das alte Gefühl wiedererwacht.
Obwohl England und Holland jetzt durch einen Vertrag eng mit einander
verbunden waren, waren sie doch so wenig als je durch Zuneigung
verbrüdert. Einmal, unmittelbar nach der Schlacht bei Beachy Head,
schienen unsere Landsleute geneigt, gegen die Holländer gerecht zu sein;
aber es trat sehr bald eine heftige Reaction ein. Torrington, der
erschossen zu werden verdiente, wurde ein Liebling des Volks, und die
Bundesgenossen, die er schändlicherweise im Stich gelassen, wurden
beschuldigt, daß sie ihn ohne Ursache verfolgten. Die Parteilichkeit,
welche der König für die Gefährten seiner Jugend an den Tag gelegt, war
das Lieblingsthema der Aufwiegler. Die einträglichsten Stellen in seinem
Hofstaate, sagte man, würden von Holländern bekleidet; das Haus der
Lords fülle sich rasch mit Holländern; die schönsten Domänen der Krone
würden Holländern verliehen; die Armee werde von Holländern befehligt.
Daß Wilhelm klug gethan haben würde, wenn er seine lobenswerthe Vorliebe
für sein Vaterland etwas weniger auffallend an den Tag gelegt und seine
alten Freunde etwas sparsamer belohnt hätte, ist vollkommen wahr. Aber
es wird nicht leicht zu beweisen sein, daß er bei irgend einer wichtigen
Gelegenheit während seiner ganzen Regierung die Interessen unserer Insel
den Interessen der Vereinigten Provinzen nachstellte. Die Engländer
waren jedoch in diesem Punkte zu Anfällen von Eifersucht geneigt, die
sie ganz unfähig machten, der Vernunft Gehör zu geben. Einer der
heftigsten dieser Anfälle trat im Jahre 1691 ein. Die Antipathie gegen
die Holländer war zu der Zeit in allen Klassen stark, nirgends aber
stärker als im Parlament und in der Armee.[43]
Diese Antipathie beschloß Marlborough zu benutzen, um, wie er Jakob und
dessen Anhängern versicherte, eine Restauration herbeizuführen. Die
Stimmung beider Häuser war von der Art, daß sie durch geschickte
Behandlung nicht unwahrscheinlich bestimmt werden konnten, eine
gemeinschaftliche Adresse zu überreichen, welche darum ersuchte, daß
alle Ausländer aus dem Dienste Ihrer Majestäten entfernt werden möchten.
Marlborough unternahm es, eine solche Adresse bei den Lords zu
beantragen, und es würde nicht schwer gehalten haben, einen Gentleman
von großem Gewicht zu finden, der einen gleichen Antrag bei den Gemeinen
gestellt hätte.
Wenn die Adresse durchging, was konnte Wilhelm dann thun? Würde er
nachgeben und alle seine theuersten, ältesten und zuverlässigsten
Freunde aus seiner Nähe entfernen? Es war kaum möglich zu glauben, daß
er eine so schmerzliche und so demüthigende Concession machen würde.
Fügte er sich nicht, so entstand ein Bruch zwischen ihm und dem
Parlament und des Parlament hatte das Volk zur Stütze. Selbst ein kraft
eines erblichen Titels regierender König hätte wohl vor einem solchen
Kampfe mit den Ständen des Reichs zurückschrecken können. Einem Könige
aber, dessen Rechtstitel auf einem Beschlusse der Stände des Reichs
beruhten, mußte ein solcher Kampf fast unvermeidlich zum Verderben
gereichen. Die letzte Hoffnung Wilhelm’s war dann die Armee. Diese zu
bearbeiten nahm Marlborough ebenfalls auf sich, und es ist höchst
wahrscheinlich, daß ihm auch hier sein Plan gelungen sein würde. Sein
Muth, seine Talente, seine noblen und gewinnenden Manieren, der
glänzende Erfolg, den er bei jeder Gelegenheit wo er das Commando
geführt, errungen, hatten ihn ungeachtet seiner schmutzigen Laster zum
Liebling seiner Waffenbrüder gemacht. Sie waren stolz darauf, einen
Landsmann zu haben, der bewiesen hatte, daß ihm nur die Gelegenheit
fehlte, um es mit dem geschicktesten Marschall von Frankreich
aufzunehmen. Bei den englischen Truppen waren die Holländer noch weniger
beliebt als bei der Nation überhaupt. Wäre daher Marlborough, nachdem er
sich die Mitwirkung einiger hoher Offiziere gesichert, im kritischen
Augenblicke vor den Regimentern erschienen, die er in Flandern und in
Irland zum Siege geführt, hätte er sie aufgefordert, sich um ihn zu
schaaren, das Parlament zu beschützen und die Fremden zu vertreiben, so
ist starker Grund zu der Annahme vorhanden, daß seinem Aufrufe Folge
geleistet worden wäre. Es würde dann in seiner Macht gestanden haben,
die Versprechungen zu erfüllen, die er seinem früheren Gebieter so
feierlich gegeben.