[Sidenote: A. im Rahmen der Stiftungsbetriebe.]
1. Pflege der Zweige feintechnischer Industrie, welche durch die
Optische Werkstätte und das Glaswerk unter Mitwirkung des Stifters in
Jena eingebürgert worden sind, durch Fortführung dieser Gewerbsanstalten
unter unpersönlichem Besitztitel; im besondern:
2. Dauernde Fürsorge für die wirtschaftliche Sicherung der genannten
Unternehmungen sowie für Erhaltung und Weiterbildung der in ihnen
gewonnenen industriellen Arbeitsorganisation -- als der Nahrungsquelle
eines zahlreichen Personenkreises und als eines nützlichen Gliedes im
Dienst wissenschaftlicher und praktischer Interessen;
3. Erfüllung größerer sozialer Pflichten, als persönliche Inhaber
dauernd gewährleisten würden, gegenüber der Gesamtheit der in ihnen
tätigen Mitarbeiter, behufs Verbesserung ihrer persönlichen und
wirtschaftlichen Rechtslage.