VIII.

Über die Aufgaben des Arbeiterausschusses.

Vortrag, gehalten in der Sitzung des Arbeiterausschusses der Firma Carl

Zeiss am 27. Januar 1902.

Nach einem vom Vortragenden durchgesehenen Stenogramm (bereits 1903 bei

_Vopelius_ in _Jena_ als Manuskript gedruckt nach einer nicht vom

Vortragenden durchgesehenen Kopie des Stenogramms).

M. H.! Ich begrüße den neugewählten Arbeiterausschuß, ich begrüße die

alten Mitglieder, die wir zum Teil seit Jahren hier zu sehen gewohnt

sind, wie auch diejenigen, die zum ersten Male sich hier eingefunden

haben, und spreche den Wunsch aus, daß auch in diesem Jahre, wie früher,

unsere Verhandlungen der Arbeiterschaft und dem Betriebe zum Vorteil

gereichen mögen.

Ich bitte Sie nun, mir zu erlauben, bevor Sie zur Tagesordnung

übergehen, einen allgemeinen Überblick über die Einrichtung, die wir

unter dem Namen Arbeiterausschuß haben, zu geben und dabei die

Auffassung darzulegen, die meine Kollegen und ich darüber auf Grund der

Erfahrungen während des letzten fünfjährigen Zeitraumes gewonnen haben,

und Ihnen zu sagen, wie nach unserer Meinung im weiteren Verlauf der

nächsten Jahre die Angelegenheiten, die der Arbeiterausschuß zu

behandeln hat, geführt werden sollten.

Der Anlaß dazu ist zunächst in dem Umstande gegeben, daß fünf Jahre

verflossen sind, seit die Einrichtung des ständigen Arbeiterausschusses

in unserem Betriebe besteht. Ein fünfjähriger Zeitraum bei einer neuen

Einrichtung bietet immer Anlaß zu einem Rückblick auf das, was man in

diesen fünf Jahren an Erfahrungen gewonnen hat, und zu einer

Zusammenfassung dessen, was man auf diese Erfahrungen hin für die

Zukunft empfehlen zu sollen glaubt. Es kommt ferner noch ein besonderer

Umstand hinzu, nämlich der, daß gerade in letzter Zeit die Einrichtung

des Arbeiterausschusses, wie sie bei uns besteht, mehrfach Gegenstand

öffentlicher Kritik gewesen ist. Einmal geschah dies in einer

Versammlung, die vom Arbeitersekretariat im Laufe des letzten Sommers

einberufen worden war, wo unter den Gegenständen der Verhandlungen ein

Vortrag über Arbeiterausschüsse angesetzt war, und ein zweites Mal in

einer Versammlung einer hiesigen Gewerkschaft und zwar ebenfalls im

Anschluß an einen Vortrag über Arbeiterausschüsse. Diese Kritik ist

meist abfällig gewesen, in manchen Punkten unserer Auffassung nicht ganz

entsprechend, hat uns aber auch manche nützliche Winke gegeben.

In Hinsicht auf diese beiden Umstände, daß wir auf eine fünfjährige

Tätigkeit zurückblicken und daß außerdem auch von anderer Seite

Äußerungen hinzugekommen sind, die eine gewisse Berücksichtigung in

Anspruch nehmen können, möchte ich nun einmal ganz allgemein die Frage

besprechen: Welche Aufgaben und Zwecke kann eine solche Einrichtung

vernünftigerweise unter den gegebenen Verhältnissen erfüllen und welche

nicht? und danach dann weiter fragen: Was ist das Resultat eines

Rückblickes auf die letzten fünf Jahre und welches sind die Direktiven

für die Zukunft, die wir daraus entnehmen?

Ich beginne damit, in Erinnerung zu bringen, daß die Grundlage, auf

welcher der Arbeiterausschuß beruht, gegeben ist in einer Bestimmung des

Titels V des Stiftungsstatutes, die im allgemeinen nicht vorschreibt,

daß ein solcher ständiger Ausschuß bestehen _müsse_, die aber besagt,

daß, _wenn_ einem Ausschuß allgemeinere Befugnisse zustehen sollen, er

bestimmten Anforderungen entsprechen müsse -- daß er nämlich aus

mindestens 12 Mitgliedern bestehen müsse, daß er jedes Jahr einer

vollständigen Erneuerung durch direkte geheime Wahl unterliege seitens

sämtlicher über 18 Jahre alter Betriebsangehöriger und daß das passive

Wahlrecht beschränkt sein müsse auf die volljährigen, seit mindestens

einem Jahre im Betriebe tätigen, im gewöhnlichen Lohnverhältnis

stehenden Arbeiter. Ferner müsse der Ausschuß befugt sein, auch ohne

Einberufung durch die Geschäftsleitung zusammenzutreten, und das Recht

haben, in allen Angelegenheiten des Betriebes auf seinen Antrag von der

Geschäftsleitung _gehört_ zu werden.

Um den Animus zu kennzeichnen, in dem diese Bestimmungen gegeben worden

sind, will ich den Herren vorlesen, was ich vor 6 Jahren in den Motiven

zum Statut über diesen Punkt niedergeschrieben habe; es bezieht sich das

auf den jetzigen § 64 des Statuts:

»Bisher ist in den Stiftungsbetrieben noch kein Anlaß gewesen,

Rechte, welche jedem einzelnen Arbeiter und andererseits der

Geschäftsleitung zustehen, _ständig_ auf eine besondere

Zwischeninstanz zu übertragen; man hat nur in einigen Fällen behufs

Verhandlung bestimmter Angelegenheiten die Wahl eines Ausschusses

ad hoc herbeigeführt. Wenn aber, wie es wahrscheinlich ist, über

kurz oder lang auch hier eine ständige Zwischeninstanz Bedürfnis

wird, so soll diese eine _wirkliche_ Arbeitervertretung sein, nicht

eine Kulisse, hinter welcher zuletzt wieder der Unternehmer stecken

kann. Sie soll also in allen Stücken so konstituiert sein, daß sie

das volle Vertrauen der Arbeiterschaft haben muß, eine Vertretung

_ihrer_ Interessen zu sein -- damit die Geschäftsleitung, wenn sie

in irgend einer Sache mit dieser Vertretung ins reine gekommen ist,

annehmen kann, auch mit der ganzen Arbeiterschaft im reinen zu

sein.«

Ich berufe mich darauf gegenüber der Generalisation, die in Hinsicht auf

Arbeiterausschüsse gemacht worden ist, wie sie vielfach bestehen, von

denen man sagt, sie seien wesentlich »dekorativer« Art. Ich sage, wenn

das anderwärts wahr ist, so habe _ich_ das Recht in Anspruch zu nehmen,

zu sagen: »_mit Ausnahme des Arbeiterausschusses der Firma Carl Zeiss_.«

Daß wir einen derartigen Zweck nicht verfolgen, sehen Sie genau aus der

Art und Weise, wie wir es mit dem Arbeiterausschuß halten. Wenn jemand

dekorativ, um die sozialen Klüfte mit Rosen zu überdecken, einen

Arbeiterausschuß einrichtet, dann hat er nicht die Beflissenheit, eine

selbständige, von dem Einfluß des Unternehmers unabhängige Vertretung zu

schaffen, dann bemüht er sich nicht dafür zu sorgen, daß ja nicht bei

der Auswahl der Personen der Unternehmer dahinter stecken kann und daß

nicht die Betriebsbeamten eine Rolle dabei spielen; er gibt dem Ausschuß

vor allen Dingen nicht das Vorrecht, daß er unabhängig und ohne

Mitwirkung des Unternehmers zusammentreten könne und in allen

Angelegenheiten gehört werden müsse.

Das will ich nur gegen die Meinung sagen, daß _alle_ Arbeiterausschüsse

dekorativer Art sein müßten; der hiesige ist es _nicht_. Wie gering

oder wie hoch man im übrigen seinen Wert anschlagen mag, Dekoration ist

er _nicht_.

Richtig ist, daß der Arbeiterausschuß geringe Befugnisse hat; er hat im

wesentlichen nur die Befugnis, in allen Angelegenheiten »_gehört_« zu

werden, eine _beratende_ Mitwirkung in allen Angelegenheiten, die das

Interesse der Arbeiterschaft berühren. Es ist sehr wenig, wenn man sagt

»beratend«, dabei ist aber zu unterscheiden, ob jemand seinen Rat zu

geben das Recht hat, nur wenn er _gefragt_ wird oder auch, wenn er

_nicht_ gefragt wird -- unser Arbeiterausschuß hat das Recht zu raten,

auch wenn er _nicht_ gefragt wird. Das ist das erste. Zweitens: Das

Recht, gehört zu werden, scheint zunächst nicht viel zu besagen; es

besagt noch nicht einmal, daß der, der etwas anhört, es dann auch _tun_

müsse. Nun ist es aber in Deutschland nur der Bundesrat, der dem

Reichstag gegenüber so verfährt, daß er dem, der das Recht hat, gehört

zu werden, keine Antwort gibt; bei jedem andern wird man das als grob

und unpassend ansehen. Da Sie nun immer annehmen dürfen, daß diese

Bestimmungen des Statuts niedergeschrieben und getroffen sind unter der

Voraussetzung, daß es sich um den Verkehr zwischen anständigen Leuten

handelt, so können Sie die Sicherheit haben, daß damit ausgedrückt

werden soll, daß die Geschäftsleitung nicht nur alles, was der Ausschuß

vorbringt, _anhören_, sondern auch immer eine _Antwort geben_ wird, die

anständigerweise auch immer mit _Gründen_ versehen sein muß. Ich glaube,

bei näherem Zusehen werden Sie finden, daß das Recht, gehört zu werden,

schon ein gewisses wertvolles Recht ist, _wenn man es richtig zu

gebrauchen versteht_.

Immerhin bleibt nun die Frage: was für Rechte _könnte_ denn ein Ausschuß

noch haben? Es ist ja wiederholt in der öffentlichen Diskussion darauf

hingewiesen worden, die Rechte seien so unbedeutend, daß es sich

überhaupt nicht lohne, darüber zu reden; der Ausschuß könne ja in keiner

Sache ein entscheidendes Wort sprechen, er sei immer nur darauf

angewiesen, mit der Geschäftsleitung zu _verhandeln_, und müsse sich

gefallen lassen, daß nur das geschieht, was die Geschäftsleitung

akzeptiert, und das nicht, was sie nicht akzeptiert.

Welche Befugnisse ein solcher Ausschuß unter anderen als den

gegenwärtigen Verhältnissen, welche Befugnisse er etwa im

»Zukunftsstaate« haben könnte, darüber können wir hier nicht

diskutieren. Wir müssen mit den gegebenen Verhältnissen rechnen. Und da

sage ich: alle _Befugnisse_, Entscheidungen zu treffen, sind nach zwei

Richtungen hin ganz eng begrenzt und müssen es bleiben; erstens _in

Rücksicht_ auf diejenigen, welche der Ausschuß vertreten soll, _auf die

gesamte Arbeiterschaft_. Jedes Recht zu entscheiden, das dem Ausschuß

beigelegt wird, bedeutet eine entsprechende Verminderung der Rechte der

übrigen, es bedeutet, daß der Arbeiterausschuß in Sachen entscheidet, in

denen jeder einzelne dann nicht mehr zu entscheiden hat. Also

beispielsweise, wenn wir übereinkommen würden, daß durch Arbeitsvertrag

vereinbart werde, daß gewisse Sachen, z. B. kleine Abweichungen von der

regelmäßigen Arbeitszeit und andere Angelegenheiten, die wir bisher

immer durch Abstimmung in der Werkstätte erledigt haben, in Zukunft

durch den Ausschuß entschieden würden, so heißt das: die Rechte der

_einzelnen_ schmälern; der Vertreter hat dann das Recht, nach seinem

Dafürhalten abzustimmen, selbst wenn die von ihm Vertretenen anderer

Meinung sind. Nun, ich alter Demokrat werde niemals einer Einrichtung

zustimmen, welche die Rechte der Vertretenen beschränkte zum Vorteil der

Vertreter. Für mich ist jede parlamentarische Einrichtung immer nur ein

Mittel, um über das Hindernis hinwegzukommen, mit einer großen Mehrheit

verhandeln zu müssen, also nur ein Mittel zum Zweck. Wenn dem Ausschuß

überhaupt entscheidende Befugnisse beizulegen wären, wo es sich um

Sachen von größerer Bedeutung handelt, würde ich also immer sagen: unter

dem Vorbehalt des _Referendums_. Es ist das auch bisher geschehen;

nachdem die Angelegenheit im Ausschuß genügend geklärt war, wurde die

Abstimmung der Gesamtheit überlassen.

Das ist, sage ich, eine Beschränkung in bezug auf die möglicherweise dem

Arbeiterausschuß beizulegenden Befugnisse; eine Beschränkung nach der

_anderen_ Richtung wäre es, dem Arbeiterausschuß Befugnisse beizulegen,

die nach der jetzigen Einrichtung und den bei uns gegebenen

Verhältnissen die _Geschäftsleitung_ bisher gehabt hat. Zur

Voraussetzung wäre dabei zu machen, daß dem Arbeiterausschuß auch die

_Verantwortung_ übertragen würde; es gebietet dies sachgemäß die

Rücksicht auf die Existenz des Betriebes. Wenn im »Zukunftsstaat« etwa

die Arbeiterausschüsse die großen Betriebe dirigieren sollten, so würde

das auch nur dann möglich sein, wenn sie die Verantwortung haben. Wenn

es sich aber _heute_ darum handelt zu fragen, ob wir nicht dem

Arbeiterausschuß Rechte einräumen könnten, die bisher die

Geschäftsleitung gehabt hat, so können wir vernünftigerweise nur die

_jetzigen_ Verhältnisse dabei zugrunde legen, indem wir uns fragen: kann

die Geschäftsleitung unter den jetzigen Verhältnissen vernünftigerweise

die Verantwortung auf den Ausschuß abwälzen?

Ich sage also: Wenn es auch nicht ausgeschlossen ist, daß nach beiden

Richtungen hin vielleicht einmal ein Ausschuß außer den ihm bisher

zugestandenen Rechten noch weitere Befugnisse entscheidender Art hätte,

die einerseits die Arbeitsgenossen und andererseits die Geschäftsleitung

respektieren müßten, so wird das unter den jetzigen Verhältnissen doch

immer nur in relativ engbegrenztem Spielraum möglich sein, und ich

betone das nur, damit vernünftige Leute uns nicht den Vorwurf machen,

daß hier unvernünftige Dinge bestehen oder versucht werden.

Nun, das betrifft im allgemeinen die Frage, welche Befugnisse und Rechte

sich eine Arbeitervertretung für die Zukunft im Anschluß an die

bestehenden allmählich erwerben könnte -- daß Rechte _geschenkt_ werden

sollen, wird überhaupt niemand verlangen wollen.

Nun wende ich mich zu der anderen Frage: was hat denn unser

Arbeiterausschuß in den letzten fünf Jahren geschaffen? Eine

Zusammenstellung der verschiedenen Gegenstände der Verhandlungen dieser

fünf Jahre ergibt, daß wir einerseits eine große Anzahl von Einzelfragen

diskutiert haben, die kaum ein erhebliches Interesse für die Gesamtheit

haben; wir haben aber auch andererseits eine große Anzahl wichtiger

Angelegenheiten unter dem Standpunkt des Interesses der Arbeiterschaft

nicht nur diskutiert, sondern auch gefördert. Gleich im Jahre 1897 ist

der Anfang gemacht worden mit einer wichtigen Sache, die freilich nicht

in der zuerst geplanten Weise zur Ausführung gekommen ist, die aber

anderen eine Anregung gegeben hat, ich meine die Verhandlungen über den

_Bau von Arbeiterwohnungen_. Durch die damaligen Diskussionen ist die

Anregung zur Gründung der Jenaer Baugenossenschaft gegeben worden, die

vielleicht sonst jetzt noch nicht bestände. Es sind dann außerdem im

Laufe dieser fünf Jahre wiederholt Besprechungen über Verbesserung der

Betriebseinrichtungen, _Kantine und Badeanstalten_ gewesen. Wir haben

sehr lange diskutiert über die _Fortbildung des Arbeitsvertrages_. Der

jetzige Arbeitsvertrag trägt auf dem Titelblatt den Hinweis auf die drei

Stadien, die er durchlaufen hat. Im Jahre 1897 wurde der ursprüngliche

Text festgesetzt, dann ist hinzugekommen Anfang 1900 die Rücksichtnahme

auf § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches und endlich ebenfalls im Jahre

1900 die Vereinbarung, die zur Einführung der _achtstündigen

Arbeitszeit_ geführt hat.

Ich hebe diese wichtigeren Punkte, von denen niemand bestreiten wird,

daß die Diskussionen im Ausschuß zu Maßnahmen geführt haben von

allgemeinem Interesse, nur hervor, um darauf hinzuweisen, daß es nicht

richtig ist, wenn in den öffentlichen Diskussionen gesagt wurde, es

haben die Arbeiterausschüsse unter den gegenwärtigen Verhältnissen

keinen anderen Zweck, als die Funktionierung großer Betriebe zu

erleichtern. Daß der Ausschuß dies _auch_ tue, ist sehr richtig; denn

eine gute Funktionierung hat zur Voraussetzung, daß eine regelmäßige

Verständigung zwischen Betriebsunternehmer und Arbeiter möglich sei,

damit etwaige Übelstände und Beschwerden zur rechten Zeit erledigt

werden können. Insoweit ein Arbeiterausschuß diese Funktion erfüllt, die

zwar nicht ausschließlich dem Interesse der Arbeiter dient, aber doch

wesentlich mit dient -- denn die richtige Funktionierung ist in erster

Reihe im Interesse der Arbeiter -- hat er auch schon eine wichtige

Rolle. Aber das ist nach unseren Erfahrungen nicht die einzige Funktion.

Er soll auch ein Organ sein für die _Fortbildung des kollektiven

Arbeitsvertrages_, das dafür sorgt, daß das Rechtsverhältnis zwischen

Arbeiter und Unternehmer in einer Form geregelt werde, die wie für den

einen, so auch für alle gilt, und daß alles, was mit einzelnen

vereinbart wird, zugleich Bedeutung hat für alle. Die Fortbildung des

Arbeitsvertrages gehört auch tatsächlich mit zu den Angelegenheiten, in

denen unser Arbeiterausschuß in diesen fünf Jahren tätig gewesen ist.

Man kann also meiner Meinung nach nicht billigerweise behaupten, daß

etwa wegen der geringen Befugnisse, die dem Arbeiterausschusse zustehen,

diese Einrichtung nicht dem Interesse der Arbeiter gedient habe. Ich

berufe mich darauf, daß die Erfahrung zeigt, daß eine große Zahl von

Angelegenheiten gefördert worden ist, von denen man sagen kann, daß sie

überhaupt nicht oder nur viel später gefördert worden wären ohne diese

Einrichtung. Man könnte nun zwar sagen, daß das, was durch diese

Einrichtung erreicht worden ist, möglicherweise auch ohne sie erreicht

werden konnte. Aber das ist nicht richtig. Es bleibt vielmehr dabei

bestehen: wenn diese Einrichtung nicht dagewesen wäre, so wäre es nicht

erreicht worden, weil dann das Organ gefehlt hätte, welches zur rechten

Zeit die Initiative ergreift.

Ich betone dies angesichts des Standpunktes, daß, weil ja der

Arbeiterausschuß nicht entscheidend, sondern nur beratend mitwirke, es

sich nicht lohne, sich überhaupt daran zu beteiligen. Wer aber immer

noch auf diesem Standpunkt beharrt, unter dem ganz sicher

unvermeidlichen Zugeständnis, daß der Arbeiterausschuß genützt habe in

diesen fünf Jahren, trotz der beschränkten Rechte, der ist in meinen

Augen ein Beispiel für die Denkungsart jenes bekannten Jungen, der da

sagte: »Es geschieht meinem Vater schon ganz recht, wenn ich die Pfoten

erfriere -- warum hat er mir keine Handschuhe gekauft.«

* * * * *

Nun weiter: was _können_ wir aus unseren Erfahrungen der zurückliegenden

fünf Jahre und aus der Kritik, die gegen uns geübt worden ist, für die

Zukunft _lernen_? Wir können mancherlei lernen über die Art und Weise,

wie wir in der nächsten Zeit versuchen können, die Einrichtung noch

wirksamer zu machen, als sie bisher gewesen ist. Ich will die

Hauptsachen, die unter diesem Gesichtspunkt von seiten der

Geschäftsleitung in Anregung gebracht werden sollen, erwähnen, unter dem

Vorbemerken, daß es freisteht, daß auch von Ihrer Seite Anregungen

kommen -- und dazu sind in erster Linie diejenigen verpflichtet, die da

sagen, die jetzige Einrichtung nütze ja nichts.

Ich will zunächst zwei Hauptpunkte markieren, in denen wir vollkommen

mit den Ansstellungen der Kritik übereinstimmen. Es ist erstens die

Frage, ob die jetzige _Zusammensetzung des Ausschusses_, die nach dem

bisher gehandhabten Wahlmodus zu einer Ziffer von 66 Mitgliedern geführt

hat, wirklich zweckmäßig ist oder ob nicht ein _wesentlich kleinerer

Ausschuß_ die Funktionen besser, leichter und einfacher wahrnehmen

würde. Das ist aus dem Kreis der Arbeiter im vorigen Sommer auch

öffentlich geäußert worden, und es ist auch unser Gedanke schon seit

längerer Zeit gewesen. Der Umstand, daß fast jeder Arbeitsraum seinen

Vertreter hat, hat allmählich zu einer Mitgliederzahl geführt -- im

ersten Jahr waren es nur 32, jetzt sind es 66 -- die alle Aktionen sehr

schwerfällig macht. Ein Arbeiterausschuß, der aus vielen Vertretern

besteht, wird gelähmt eben durch die große Zahl seiner Mitglieder.

Namentlich zeigt sich das bei den Verhandlungen über unbedeutende Dinge;

denn wenn viele Leute über eine Kleinigkeit zu reden haben, wird die

Verhandlung immer sehr breit, weil ein jeder etwas sagen will und ein

jeder eine andere Meinung darüber hat. Dreht es sich dagegen um eine

wichtige Sache, so sind in der Regel nur zwei grundsätzlich verschiedene

Meinungen vorhanden, und die Verhandlung geht dann viel schneller. Ich

habe mich gewundert, daß man noch nicht von seiten der Arbeiterschaft an

den Ausschuß herangetreten ist mit der Aufforderung, er solle doch den

Antrag an die Geschäftsleitung stellen, daß der Ausschuß in Zukunft

anders zusammengesetzt werde. Da es bis jetzt nicht geschehen war,

hatten wir zunächst keine Veranlassung, die Sache unsererseits als

dringlich anzusehen; wir wollten es darauf ankommen lassen. Aber ich

möchte Ihnen nun in erster Reihe empfehlen, in Erwägungen darüber

einzutreten, ob Sie nicht Ihren ersten Antrag dahin stellen sollen, den

Ausschuß neu zu wählen, mit geringerer Personenzahl, unter

Verzichtleistung auf die bisherige Übung, einen Vertreter für fast jeden

Arbeitsraum zu haben. Wir würden jede kleinere Ziffer von nicht unter 15

akzeptieren, wenn dabei vorgesehen ist, daß die verschiedenen

Interessengruppen unseres Betriebes eine angemessene Vertretung finden.

Wenn also ein Wahlmodus getroffen würde, etwa wie bei dem

Krankenkassenvorstande, wobei der große Betrieb nach seinen

Hauptbetriebsabteilungen wählt, so daß jede Abteilung 1 oder 2 Vertreter

stellt, so würde dadurch erreicht sein, daß die verschiedenen Gruppen im

Arbeiterausschuß vertreten sind. Auch würde auf diese Weise die

Lokalfrage wesentlich erleichtert. Das ist das erste, was ich Ihnen

seitens der Geschäftsleitung zu erwägen anheimgebe.

Das zweite, auf das ich Sie aufmerksam machen möchte -- und das stimmt

ebenfalls mit den öffentlichen Einwänden überein -- geht nach einer

Richtung, in der, wie ich glaube, wir auch versuchen können, die

Einrichtung wirksamer zu machen. Sie haben nämlich bisher von einem

wertvollen Rechte, das durch statutarische Bestimmung festgesetzt ist,

gar keinen Gebrauch gemacht, nämlich: _zusammenzutreten ohne Einberufung

durch die Geschäftsleitung_. Es hat noch nie in den fünf Jahren eine

Versammlung stattgefunden, ohne daß die Geschäftsleitung ausdrücklich

hinzugezogen worden wäre. Nach Bestimmung von § 64 des Statuts sind Sie

befugt, zusammenzutreten »auch ohne Einberufung« und das heißt: ohne

Mitwirkung der Geschäftsleitung. Von diesem Rechte ist noch niemals

Gebrauch gemacht worden. Ich glaube nun, es würde durch die

Zusammenberufung, ohne daß die Geschäftsleitung zur Teilnahme

aufgefordert wird, namentlich bei einer kleineren Versammlung die

Möglichkeit gegeben sein, viele Angelegenheiten -- und namentlich

solche, die eine freiere Aussprache -- bedingen viel besser

vorzubereiten, als es bisher möglich gewesen ist, ehe sie zu einer

Diskussion mit der Geschäftsleitung kommen. Ich stelle Ihnen also

anheim, in Erwägung zu ziehen, ob Sie nicht Angelegenheiten, die Sie mit

der Geschäftsleitung diskutieren wollen, besser vorher erst selbst unter

sich beraten, damit Ihre Ansichten sich klären und damit das, was der

Arbeiterausschuß vorträgt, auf Grund der besseren Klärung auch ein

besseres Ansehen beanspruchen kann. Sie haben dabei ja natürlich

vollkommene Freiheit, wie Sie die Sache handhaben wollen, auf

Einberufung des Vorsitzenden oder auf Antrag der Mitglieder in einem

beliebigen Lokal -- selbstverständlich steht Ihnen ein solches hier

immer zur Verfügung -- zusammenzukommen und dann von Ihrem Standpunkt

und in Ihrem Interesse zu verhandeln, bis Sie an die Geschäftsleitung

herantreten.

Das dritte, was wir Ihnen in bezug auf Verbesserungen vorschlagen

möchten, betrifft die _Beschränkung der Diskussionen_ zwischen dem

Arbeiterausschuß und der Geschäftsleitung auf solche Angelegenheiten,

die wirklich _die Arbeiterschaft im allgemeinen_ interessieren und die

nicht nur für einzelne Personen oder einzelne Abteilungen von Interesse

sind, sondern wenigstens für einen größeren Teil des Betriebes. Wir

haben zwar auch früher schon immer darauf hingewiesen, daß ja doch der

richtige Gegenstand der Verhandlungen darin gegeben sei, daß man Dinge

zur Sprache bringe, die mit den einzelnen nicht besprochen werden können

und die über das Einzelinteresse hinausgehen. Es trifft uns aber der

Vorwurf, daß wir viel zu oft uns auf Beschwerden eingelassen haben, die

nur einzelne Personen oder einzelne Abteilungen berührten und bei denen

die Unterlagen nicht vorher festgestellt waren. Wir haben dabei oft

leider das norddeutsche Sprichwort vergessen: »eines Mannes Rede ist

keines Mannes Rede, man muß sie hören alle beede« -- da sind wir

manchmal böse reingefallen. Wenn wir Vorhaltungen machten, erfuhren wir

oft, entweder daß sich die Tatsachen gar nicht so verhielten, wie sie

uns vorgebracht waren, oder daß noch andere Tatsachen mit zu

berücksichtigen waren. Auf diese Weise sind wir wiederholt in eine

schiefe Lage gekommen, und es geschah uns recht. Wir waren unvorsichtig

gewesen und hatten uns angesichts einer solchen Angelegenheit auf

Zusagen festgenagelt, aber am folgenden Tage, wo wir es mit dem

Werkmeister zu tun hatten, wurde die Stellungnahme eine andere.

Wir wollen es also in Zukunft zur festen Regel machen: Alle

Angelegenheiten kann der Arbeiterausschuß zum Gegenstande seiner

Erörterungen machen und in allen Angelegenheiten kann er gehört werden

-- letzteres aber erst dann, wenn es eine Sache geworden ist, welche für

die Arbeiterschaft im allgemeinen Interesse hat. Handelt es sich um die

Interessen einzelner oder einzelner Abteilungen, so ist _zunächst_ zu

versuchen, die Sache auf dem gewöhnlichen Instanzenweg durch den

direkten Verkehr zu erledigen, und erst dann, wenn die Art der

Erledigung noch etwas übrig läßt, woran die Arbeiterschaft Anstoß nehmen

kann, mag der _Ausschuß_ die Angelegenheit vor die Geschäftsleitung

bringen. Wir werden in dieser Richtung ganz streng verfahren. Damit wird

auch von selbst abgeschafft werden, was sich recht unerfreulicherweise

herausgebildet hat, daß einige einen gewissen Sport darin suchen, sich

hier an den Werkmeistern zu reiben, und daß wir dann solche Sachen, die

kurzer Hand hätten erledigt werden können, hier breit treten. Ich berufe

mich darauf, daß auch öffentlich darauf aufmerksam gemacht worden ist,

daß hier Dinge verhandelt wurden, die ebensogut zwischen den einzelnen

und der Geschäftsleitung und in den einzelnen Abteilungen verhandelt

werden konnten.

Dies sind die Punkte, auf die ich hier hinweisen wollte, um zu zeigen,

wie wir aus den bisherigen Erfahrungen und der Kritik nützliche Winke

für die Zukunft entnehmen können.

* * * * *

Ich bin damit in der Hauptsache zu Ende und will nur noch ein paar Worte

hinzufügen in bezug auf die _Redewendungen_, mit denen die Kritik über

unsere Einrichtung verbrämt worden ist, weil diese Redewendungen einiges

Aufsehen erregt haben. Es ist, glaube ich, die _Dorfzeitung_ gewesen,

die der Katze die Schelle angehängt hat. Zum größten Gaudium aller

Scharfmacher in Deutschland verbreitete sie das Gerücht, die Firma Carl

Zeiss sei mit ihrer Arbeiterschaft aufs schärfste verkracht. Ich habe

einen Schreibebrief erhalten von einem bekannten Scharfmacher, der

offenbar sein Vergnügen daran hatte, zu hören, daß wir verkracht seien.

Nun, wir haben das mit dem größten Humor angesehen. Ich muß Ihnen aber

sagen, daß auch in unseren Arbeiterkreisen solche Scharfmacher sind. Es

gibt eine Anzahl Leute, die alles behandeln unter dem Stichwort des

»Klassenkampfes« und die meinen, sie könnten dem Arbeiterinteresse nur

gerecht werden, indem sie immer die Streitaxt in die Höhe halten. Ich

sage nur, das mögen sehr tüchtige und ehrenwerte Leute sein,

Kampfnaturen, denen es Vergnügen macht, wenn sie die Streitaxt schwingen

können; es können sehr anständige Leute sein und an manchen Orten in

Deutschland sehr am Platze -- _bei uns aber haben sie ihren Beruf

verfehlt, weil hier gar kein Unternehmer da ist_, der unter dem Zeichen

des Klassenkampfes sich bekämpfen ließe.

Meine Kollegen und ich müssen uns an das halten, was gegeben ist, wir

können unsere Einrichtungen nicht auf die Anforderungen des

Zukunftsstaates zuschneiden. Aber innerhalb der uns gegebenen Grenzen

bemühen wir uns redlich, die Interessen unserer Mitarbeiter zu fördern.

Es mag Interessenstreitigkeiten geben, weil die Arbeiter in gewissen

Punkten entgegengesetzter Meinung sind und manche Sonderinteressen

haben, und ich bin gewiß der letzte, der meinte, es sei alles Harmonie;

_aber innerhalb unseres Betriebes gibt es keinen »Klassenkampf«_

-- der gehört in die politische Arena, in den Reichstag. _Bei uns

gibt es nur ein Zusammenarbeiten auf dem Boden der friedlichen

Interessenausgleichung._ Wer das verkennt und hier auch meint, er könne

Arbeiterinteressen nur in der Positur des Kampfhahnes vertreten, der hat

seinen Beruf verfehlt. Der Kampfhahn, dem nicht ein anderer in derselben

Positur gegenübersteht, ist eine lächerliche Figur, und das Kikeriki,

dem nicht ein anderes Kikeriki entgegentönt, ist ein komisches Geräusch!

Indem ich mich dahin ausspreche, daß wir gegenüber solchen Anfechtungen

unempfindlich sein werden, gebe ich Ihnen nochmals die Versicherung, daß

wir auf dem Boden der gegebenen Verhältnisse bestrebt sind, die

Interessen des Arbeiterstandes zu fördern und daß wir die, die nicht auf

diesem Boden mit uns diskutieren wollen, nicht ernsthaft nehmen.

Ich berufe mich darauf, daß alle Fortschritte auf sozialem Gebiete nicht

geschehen sind unter der Parole »Arbeiter gegen Unternehmer«, sondern

unter der anderen Parole »fortgeschrittene Arbeiter und fortgeschrittene

Unternehmer gegen rückständige Arbeiter und rückständige Unternehmer«.

Und das ist die Parole, unter der ich Sie bitte, daß Sie die Arbeit in

diesem Kreise mit uns wieder aufnehmen wollen.

Gesammelte Abhandlungen III Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts · 第 41 / 54 题