Über die Aufgaben des Arbeiterausschusses.
Vortrag, gehalten in der Sitzung des Arbeiterausschusses der Firma Carl
Zeiss am 27. Januar 1902.
Nach einem vom Vortragenden durchgesehenen Stenogramm (bereits 1903 bei
_Vopelius_ in _Jena_ als Manuskript gedruckt nach einer nicht vom
Vortragenden durchgesehenen Kopie des Stenogramms).
M. H.! Ich begrüße den neugewählten Arbeiterausschuß, ich begrüße die
alten Mitglieder, die wir zum Teil seit Jahren hier zu sehen gewohnt
sind, wie auch diejenigen, die zum ersten Male sich hier eingefunden
haben, und spreche den Wunsch aus, daß auch in diesem Jahre, wie früher,
unsere Verhandlungen der Arbeiterschaft und dem Betriebe zum Vorteil
gereichen mögen.
Ich bitte Sie nun, mir zu erlauben, bevor Sie zur Tagesordnung
übergehen, einen allgemeinen Überblick über die Einrichtung, die wir
unter dem Namen Arbeiterausschuß haben, zu geben und dabei die
Auffassung darzulegen, die meine Kollegen und ich darüber auf Grund der
Erfahrungen während des letzten fünfjährigen Zeitraumes gewonnen haben,
und Ihnen zu sagen, wie nach unserer Meinung im weiteren Verlauf der
nächsten Jahre die Angelegenheiten, die der Arbeiterausschuß zu
behandeln hat, geführt werden sollten.
Der Anlaß dazu ist zunächst in dem Umstande gegeben, daß fünf Jahre
verflossen sind, seit die Einrichtung des ständigen Arbeiterausschusses
in unserem Betriebe besteht. Ein fünfjähriger Zeitraum bei einer neuen
Einrichtung bietet immer Anlaß zu einem Rückblick auf das, was man in
diesen fünf Jahren an Erfahrungen gewonnen hat, und zu einer
Zusammenfassung dessen, was man auf diese Erfahrungen hin für die
Zukunft empfehlen zu sollen glaubt. Es kommt ferner noch ein besonderer
Umstand hinzu, nämlich der, daß gerade in letzter Zeit die Einrichtung
des Arbeiterausschusses, wie sie bei uns besteht, mehrfach Gegenstand
öffentlicher Kritik gewesen ist. Einmal geschah dies in einer
Versammlung, die vom Arbeitersekretariat im Laufe des letzten Sommers
einberufen worden war, wo unter den Gegenständen der Verhandlungen ein
Vortrag über Arbeiterausschüsse angesetzt war, und ein zweites Mal in
einer Versammlung einer hiesigen Gewerkschaft und zwar ebenfalls im
Anschluß an einen Vortrag über Arbeiterausschüsse. Diese Kritik ist
meist abfällig gewesen, in manchen Punkten unserer Auffassung nicht ganz
entsprechend, hat uns aber auch manche nützliche Winke gegeben.
In Hinsicht auf diese beiden Umstände, daß wir auf eine fünfjährige
Tätigkeit zurückblicken und daß außerdem auch von anderer Seite
Äußerungen hinzugekommen sind, die eine gewisse Berücksichtigung in
Anspruch nehmen können, möchte ich nun einmal ganz allgemein die Frage
besprechen: Welche Aufgaben und Zwecke kann eine solche Einrichtung
vernünftigerweise unter den gegebenen Verhältnissen erfüllen und welche
nicht? und danach dann weiter fragen: Was ist das Resultat eines
Rückblickes auf die letzten fünf Jahre und welches sind die Direktiven
für die Zukunft, die wir daraus entnehmen?
Ich beginne damit, in Erinnerung zu bringen, daß die Grundlage, auf
welcher der Arbeiterausschuß beruht, gegeben ist in einer Bestimmung des
Titels V des Stiftungsstatutes, die im allgemeinen nicht vorschreibt,
daß ein solcher ständiger Ausschuß bestehen _müsse_, die aber besagt,
daß, _wenn_ einem Ausschuß allgemeinere Befugnisse zustehen sollen, er
bestimmten Anforderungen entsprechen müsse -- daß er nämlich aus
mindestens 12 Mitgliedern bestehen müsse, daß er jedes Jahr einer
vollständigen Erneuerung durch direkte geheime Wahl unterliege seitens
sämtlicher über 18 Jahre alter Betriebsangehöriger und daß das passive
Wahlrecht beschränkt sein müsse auf die volljährigen, seit mindestens
einem Jahre im Betriebe tätigen, im gewöhnlichen Lohnverhältnis
stehenden Arbeiter. Ferner müsse der Ausschuß befugt sein, auch ohne
Einberufung durch die Geschäftsleitung zusammenzutreten, und das Recht
haben, in allen Angelegenheiten des Betriebes auf seinen Antrag von der
Geschäftsleitung _gehört_ zu werden.
Um den Animus zu kennzeichnen, in dem diese Bestimmungen gegeben worden
sind, will ich den Herren vorlesen, was ich vor 6 Jahren in den Motiven
zum Statut über diesen Punkt niedergeschrieben habe; es bezieht sich das
auf den jetzigen § 64 des Statuts:
»Bisher ist in den Stiftungsbetrieben noch kein Anlaß gewesen,
Rechte, welche jedem einzelnen Arbeiter und andererseits der
Geschäftsleitung zustehen, _ständig_ auf eine besondere
Zwischeninstanz zu übertragen; man hat nur in einigen Fällen behufs
Verhandlung bestimmter Angelegenheiten die Wahl eines Ausschusses
ad hoc herbeigeführt. Wenn aber, wie es wahrscheinlich ist, über
kurz oder lang auch hier eine ständige Zwischeninstanz Bedürfnis
wird, so soll diese eine _wirkliche_ Arbeitervertretung sein, nicht
eine Kulisse, hinter welcher zuletzt wieder der Unternehmer stecken
kann. Sie soll also in allen Stücken so konstituiert sein, daß sie
das volle Vertrauen der Arbeiterschaft haben muß, eine Vertretung
_ihrer_ Interessen zu sein -- damit die Geschäftsleitung, wenn sie
in irgend einer Sache mit dieser Vertretung ins reine gekommen ist,
annehmen kann, auch mit der ganzen Arbeiterschaft im reinen zu
sein.«
Ich berufe mich darauf gegenüber der Generalisation, die in Hinsicht auf
Arbeiterausschüsse gemacht worden ist, wie sie vielfach bestehen, von
denen man sagt, sie seien wesentlich »dekorativer« Art. Ich sage, wenn
das anderwärts wahr ist, so habe _ich_ das Recht in Anspruch zu nehmen,
zu sagen: »_mit Ausnahme des Arbeiterausschusses der Firma Carl Zeiss_.«
Daß wir einen derartigen Zweck nicht verfolgen, sehen Sie genau aus der
Art und Weise, wie wir es mit dem Arbeiterausschuß halten. Wenn jemand
dekorativ, um die sozialen Klüfte mit Rosen zu überdecken, einen
Arbeiterausschuß einrichtet, dann hat er nicht die Beflissenheit, eine
selbständige, von dem Einfluß des Unternehmers unabhängige Vertretung zu
schaffen, dann bemüht er sich nicht dafür zu sorgen, daß ja nicht bei
der Auswahl der Personen der Unternehmer dahinter stecken kann und daß
nicht die Betriebsbeamten eine Rolle dabei spielen; er gibt dem Ausschuß
vor allen Dingen nicht das Vorrecht, daß er unabhängig und ohne
Mitwirkung des Unternehmers zusammentreten könne und in allen
Angelegenheiten gehört werden müsse.
Das will ich nur gegen die Meinung sagen, daß _alle_ Arbeiterausschüsse
dekorativer Art sein müßten; der hiesige ist es _nicht_. Wie gering
oder wie hoch man im übrigen seinen Wert anschlagen mag, Dekoration ist
er _nicht_.
Richtig ist, daß der Arbeiterausschuß geringe Befugnisse hat; er hat im
wesentlichen nur die Befugnis, in allen Angelegenheiten »_gehört_« zu
werden, eine _beratende_ Mitwirkung in allen Angelegenheiten, die das
Interesse der Arbeiterschaft berühren. Es ist sehr wenig, wenn man sagt
»beratend«, dabei ist aber zu unterscheiden, ob jemand seinen Rat zu
geben das Recht hat, nur wenn er _gefragt_ wird oder auch, wenn er
_nicht_ gefragt wird -- unser Arbeiterausschuß hat das Recht zu raten,
auch wenn er _nicht_ gefragt wird. Das ist das erste. Zweitens: Das
Recht, gehört zu werden, scheint zunächst nicht viel zu besagen; es
besagt noch nicht einmal, daß der, der etwas anhört, es dann auch _tun_
müsse. Nun ist es aber in Deutschland nur der Bundesrat, der dem
Reichstag gegenüber so verfährt, daß er dem, der das Recht hat, gehört
zu werden, keine Antwort gibt; bei jedem andern wird man das als grob
und unpassend ansehen. Da Sie nun immer annehmen dürfen, daß diese
Bestimmungen des Statuts niedergeschrieben und getroffen sind unter der
Voraussetzung, daß es sich um den Verkehr zwischen anständigen Leuten
handelt, so können Sie die Sicherheit haben, daß damit ausgedrückt
werden soll, daß die Geschäftsleitung nicht nur alles, was der Ausschuß
vorbringt, _anhören_, sondern auch immer eine _Antwort geben_ wird, die
anständigerweise auch immer mit _Gründen_ versehen sein muß. Ich glaube,
bei näherem Zusehen werden Sie finden, daß das Recht, gehört zu werden,
schon ein gewisses wertvolles Recht ist, _wenn man es richtig zu
gebrauchen versteht_.
Immerhin bleibt nun die Frage: was für Rechte _könnte_ denn ein Ausschuß
noch haben? Es ist ja wiederholt in der öffentlichen Diskussion darauf
hingewiesen worden, die Rechte seien so unbedeutend, daß es sich
überhaupt nicht lohne, darüber zu reden; der Ausschuß könne ja in keiner
Sache ein entscheidendes Wort sprechen, er sei immer nur darauf
angewiesen, mit der Geschäftsleitung zu _verhandeln_, und müsse sich
gefallen lassen, daß nur das geschieht, was die Geschäftsleitung
akzeptiert, und das nicht, was sie nicht akzeptiert.
Welche Befugnisse ein solcher Ausschuß unter anderen als den
gegenwärtigen Verhältnissen, welche Befugnisse er etwa im
»Zukunftsstaate« haben könnte, darüber können wir hier nicht
diskutieren. Wir müssen mit den gegebenen Verhältnissen rechnen. Und da
sage ich: alle _Befugnisse_, Entscheidungen zu treffen, sind nach zwei
Richtungen hin ganz eng begrenzt und müssen es bleiben; erstens _in
Rücksicht_ auf diejenigen, welche der Ausschuß vertreten soll, _auf die
gesamte Arbeiterschaft_. Jedes Recht zu entscheiden, das dem Ausschuß
beigelegt wird, bedeutet eine entsprechende Verminderung der Rechte der
übrigen, es bedeutet, daß der Arbeiterausschuß in Sachen entscheidet, in
denen jeder einzelne dann nicht mehr zu entscheiden hat. Also
beispielsweise, wenn wir übereinkommen würden, daß durch Arbeitsvertrag
vereinbart werde, daß gewisse Sachen, z. B. kleine Abweichungen von der
regelmäßigen Arbeitszeit und andere Angelegenheiten, die wir bisher
immer durch Abstimmung in der Werkstätte erledigt haben, in Zukunft
durch den Ausschuß entschieden würden, so heißt das: die Rechte der
_einzelnen_ schmälern; der Vertreter hat dann das Recht, nach seinem
Dafürhalten abzustimmen, selbst wenn die von ihm Vertretenen anderer
Meinung sind. Nun, ich alter Demokrat werde niemals einer Einrichtung
zustimmen, welche die Rechte der Vertretenen beschränkte zum Vorteil der
Vertreter. Für mich ist jede parlamentarische Einrichtung immer nur ein
Mittel, um über das Hindernis hinwegzukommen, mit einer großen Mehrheit
verhandeln zu müssen, also nur ein Mittel zum Zweck. Wenn dem Ausschuß
überhaupt entscheidende Befugnisse beizulegen wären, wo es sich um
Sachen von größerer Bedeutung handelt, würde ich also immer sagen: unter
dem Vorbehalt des _Referendums_. Es ist das auch bisher geschehen;
nachdem die Angelegenheit im Ausschuß genügend geklärt war, wurde die
Abstimmung der Gesamtheit überlassen.
Das ist, sage ich, eine Beschränkung in bezug auf die möglicherweise dem
Arbeiterausschuß beizulegenden Befugnisse; eine Beschränkung nach der
_anderen_ Richtung wäre es, dem Arbeiterausschuß Befugnisse beizulegen,
die nach der jetzigen Einrichtung und den bei uns gegebenen
Verhältnissen die _Geschäftsleitung_ bisher gehabt hat. Zur
Voraussetzung wäre dabei zu machen, daß dem Arbeiterausschuß auch die
_Verantwortung_ übertragen würde; es gebietet dies sachgemäß die
Rücksicht auf die Existenz des Betriebes. Wenn im »Zukunftsstaat« etwa
die Arbeiterausschüsse die großen Betriebe dirigieren sollten, so würde
das auch nur dann möglich sein, wenn sie die Verantwortung haben. Wenn
es sich aber _heute_ darum handelt zu fragen, ob wir nicht dem
Arbeiterausschuß Rechte einräumen könnten, die bisher die
Geschäftsleitung gehabt hat, so können wir vernünftigerweise nur die
_jetzigen_ Verhältnisse dabei zugrunde legen, indem wir uns fragen: kann
die Geschäftsleitung unter den jetzigen Verhältnissen vernünftigerweise
die Verantwortung auf den Ausschuß abwälzen?
Ich sage also: Wenn es auch nicht ausgeschlossen ist, daß nach beiden
Richtungen hin vielleicht einmal ein Ausschuß außer den ihm bisher
zugestandenen Rechten noch weitere Befugnisse entscheidender Art hätte,
die einerseits die Arbeitsgenossen und andererseits die Geschäftsleitung
respektieren müßten, so wird das unter den jetzigen Verhältnissen doch
immer nur in relativ engbegrenztem Spielraum möglich sein, und ich
betone das nur, damit vernünftige Leute uns nicht den Vorwurf machen,
daß hier unvernünftige Dinge bestehen oder versucht werden.
Nun, das betrifft im allgemeinen die Frage, welche Befugnisse und Rechte
sich eine Arbeitervertretung für die Zukunft im Anschluß an die
bestehenden allmählich erwerben könnte -- daß Rechte _geschenkt_ werden
sollen, wird überhaupt niemand verlangen wollen.
Nun wende ich mich zu der anderen Frage: was hat denn unser
Arbeiterausschuß in den letzten fünf Jahren geschaffen? Eine
Zusammenstellung der verschiedenen Gegenstände der Verhandlungen dieser
fünf Jahre ergibt, daß wir einerseits eine große Anzahl von Einzelfragen
diskutiert haben, die kaum ein erhebliches Interesse für die Gesamtheit
haben; wir haben aber auch andererseits eine große Anzahl wichtiger
Angelegenheiten unter dem Standpunkt des Interesses der Arbeiterschaft
nicht nur diskutiert, sondern auch gefördert. Gleich im Jahre 1897 ist
der Anfang gemacht worden mit einer wichtigen Sache, die freilich nicht
in der zuerst geplanten Weise zur Ausführung gekommen ist, die aber
anderen eine Anregung gegeben hat, ich meine die Verhandlungen über den
_Bau von Arbeiterwohnungen_. Durch die damaligen Diskussionen ist die
Anregung zur Gründung der Jenaer Baugenossenschaft gegeben worden, die
vielleicht sonst jetzt noch nicht bestände. Es sind dann außerdem im
Laufe dieser fünf Jahre wiederholt Besprechungen über Verbesserung der
Betriebseinrichtungen, _Kantine und Badeanstalten_ gewesen. Wir haben
sehr lange diskutiert über die _Fortbildung des Arbeitsvertrages_. Der
jetzige Arbeitsvertrag trägt auf dem Titelblatt den Hinweis auf die drei
Stadien, die er durchlaufen hat. Im Jahre 1897 wurde der ursprüngliche
Text festgesetzt, dann ist hinzugekommen Anfang 1900 die Rücksichtnahme
auf § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches und endlich ebenfalls im Jahre
1900 die Vereinbarung, die zur Einführung der _achtstündigen
Arbeitszeit_ geführt hat.
Ich hebe diese wichtigeren Punkte, von denen niemand bestreiten wird,
daß die Diskussionen im Ausschuß zu Maßnahmen geführt haben von
allgemeinem Interesse, nur hervor, um darauf hinzuweisen, daß es nicht
richtig ist, wenn in den öffentlichen Diskussionen gesagt wurde, es
haben die Arbeiterausschüsse unter den gegenwärtigen Verhältnissen
keinen anderen Zweck, als die Funktionierung großer Betriebe zu
erleichtern. Daß der Ausschuß dies _auch_ tue, ist sehr richtig; denn
eine gute Funktionierung hat zur Voraussetzung, daß eine regelmäßige
Verständigung zwischen Betriebsunternehmer und Arbeiter möglich sei,
damit etwaige Übelstände und Beschwerden zur rechten Zeit erledigt
werden können. Insoweit ein Arbeiterausschuß diese Funktion erfüllt, die
zwar nicht ausschließlich dem Interesse der Arbeiter dient, aber doch
wesentlich mit dient -- denn die richtige Funktionierung ist in erster
Reihe im Interesse der Arbeiter -- hat er auch schon eine wichtige
Rolle. Aber das ist nach unseren Erfahrungen nicht die einzige Funktion.
Er soll auch ein Organ sein für die _Fortbildung des kollektiven
Arbeitsvertrages_, das dafür sorgt, daß das Rechtsverhältnis zwischen
Arbeiter und Unternehmer in einer Form geregelt werde, die wie für den
einen, so auch für alle gilt, und daß alles, was mit einzelnen
vereinbart wird, zugleich Bedeutung hat für alle. Die Fortbildung des
Arbeitsvertrages gehört auch tatsächlich mit zu den Angelegenheiten, in
denen unser Arbeiterausschuß in diesen fünf Jahren tätig gewesen ist.
Man kann also meiner Meinung nach nicht billigerweise behaupten, daß
etwa wegen der geringen Befugnisse, die dem Arbeiterausschusse zustehen,
diese Einrichtung nicht dem Interesse der Arbeiter gedient habe. Ich
berufe mich darauf, daß die Erfahrung zeigt, daß eine große Zahl von
Angelegenheiten gefördert worden ist, von denen man sagen kann, daß sie
überhaupt nicht oder nur viel später gefördert worden wären ohne diese
Einrichtung. Man könnte nun zwar sagen, daß das, was durch diese
Einrichtung erreicht worden ist, möglicherweise auch ohne sie erreicht
werden konnte. Aber das ist nicht richtig. Es bleibt vielmehr dabei
bestehen: wenn diese Einrichtung nicht dagewesen wäre, so wäre es nicht
erreicht worden, weil dann das Organ gefehlt hätte, welches zur rechten
Zeit die Initiative ergreift.
Ich betone dies angesichts des Standpunktes, daß, weil ja der
Arbeiterausschuß nicht entscheidend, sondern nur beratend mitwirke, es
sich nicht lohne, sich überhaupt daran zu beteiligen. Wer aber immer
noch auf diesem Standpunkt beharrt, unter dem ganz sicher
unvermeidlichen Zugeständnis, daß der Arbeiterausschuß genützt habe in
diesen fünf Jahren, trotz der beschränkten Rechte, der ist in meinen
Augen ein Beispiel für die Denkungsart jenes bekannten Jungen, der da
sagte: »Es geschieht meinem Vater schon ganz recht, wenn ich die Pfoten
erfriere -- warum hat er mir keine Handschuhe gekauft.«
* * * * *
Nun weiter: was _können_ wir aus unseren Erfahrungen der zurückliegenden
fünf Jahre und aus der Kritik, die gegen uns geübt worden ist, für die
Zukunft _lernen_? Wir können mancherlei lernen über die Art und Weise,
wie wir in der nächsten Zeit versuchen können, die Einrichtung noch
wirksamer zu machen, als sie bisher gewesen ist. Ich will die
Hauptsachen, die unter diesem Gesichtspunkt von seiten der
Geschäftsleitung in Anregung gebracht werden sollen, erwähnen, unter dem
Vorbemerken, daß es freisteht, daß auch von Ihrer Seite Anregungen
kommen -- und dazu sind in erster Linie diejenigen verpflichtet, die da
sagen, die jetzige Einrichtung nütze ja nichts.
Ich will zunächst zwei Hauptpunkte markieren, in denen wir vollkommen
mit den Ansstellungen der Kritik übereinstimmen. Es ist erstens die
Frage, ob die jetzige _Zusammensetzung des Ausschusses_, die nach dem
bisher gehandhabten Wahlmodus zu einer Ziffer von 66 Mitgliedern geführt
hat, wirklich zweckmäßig ist oder ob nicht ein _wesentlich kleinerer
Ausschuß_ die Funktionen besser, leichter und einfacher wahrnehmen
würde. Das ist aus dem Kreis der Arbeiter im vorigen Sommer auch
öffentlich geäußert worden, und es ist auch unser Gedanke schon seit
längerer Zeit gewesen. Der Umstand, daß fast jeder Arbeitsraum seinen
Vertreter hat, hat allmählich zu einer Mitgliederzahl geführt -- im
ersten Jahr waren es nur 32, jetzt sind es 66 -- die alle Aktionen sehr
schwerfällig macht. Ein Arbeiterausschuß, der aus vielen Vertretern
besteht, wird gelähmt eben durch die große Zahl seiner Mitglieder.
Namentlich zeigt sich das bei den Verhandlungen über unbedeutende Dinge;
denn wenn viele Leute über eine Kleinigkeit zu reden haben, wird die
Verhandlung immer sehr breit, weil ein jeder etwas sagen will und ein
jeder eine andere Meinung darüber hat. Dreht es sich dagegen um eine
wichtige Sache, so sind in der Regel nur zwei grundsätzlich verschiedene
Meinungen vorhanden, und die Verhandlung geht dann viel schneller. Ich
habe mich gewundert, daß man noch nicht von seiten der Arbeiterschaft an
den Ausschuß herangetreten ist mit der Aufforderung, er solle doch den
Antrag an die Geschäftsleitung stellen, daß der Ausschuß in Zukunft
anders zusammengesetzt werde. Da es bis jetzt nicht geschehen war,
hatten wir zunächst keine Veranlassung, die Sache unsererseits als
dringlich anzusehen; wir wollten es darauf ankommen lassen. Aber ich
möchte Ihnen nun in erster Reihe empfehlen, in Erwägungen darüber
einzutreten, ob Sie nicht Ihren ersten Antrag dahin stellen sollen, den
Ausschuß neu zu wählen, mit geringerer Personenzahl, unter
Verzichtleistung auf die bisherige Übung, einen Vertreter für fast jeden
Arbeitsraum zu haben. Wir würden jede kleinere Ziffer von nicht unter 15
akzeptieren, wenn dabei vorgesehen ist, daß die verschiedenen
Interessengruppen unseres Betriebes eine angemessene Vertretung finden.
Wenn also ein Wahlmodus getroffen würde, etwa wie bei dem
Krankenkassenvorstande, wobei der große Betrieb nach seinen
Hauptbetriebsabteilungen wählt, so daß jede Abteilung 1 oder 2 Vertreter
stellt, so würde dadurch erreicht sein, daß die verschiedenen Gruppen im
Arbeiterausschuß vertreten sind. Auch würde auf diese Weise die
Lokalfrage wesentlich erleichtert. Das ist das erste, was ich Ihnen
seitens der Geschäftsleitung zu erwägen anheimgebe.
Das zweite, auf das ich Sie aufmerksam machen möchte -- und das stimmt
ebenfalls mit den öffentlichen Einwänden überein -- geht nach einer
Richtung, in der, wie ich glaube, wir auch versuchen können, die
Einrichtung wirksamer zu machen. Sie haben nämlich bisher von einem
wertvollen Rechte, das durch statutarische Bestimmung festgesetzt ist,
gar keinen Gebrauch gemacht, nämlich: _zusammenzutreten ohne Einberufung
durch die Geschäftsleitung_. Es hat noch nie in den fünf Jahren eine
Versammlung stattgefunden, ohne daß die Geschäftsleitung ausdrücklich
hinzugezogen worden wäre. Nach Bestimmung von § 64 des Statuts sind Sie
befugt, zusammenzutreten »auch ohne Einberufung« und das heißt: ohne
Mitwirkung der Geschäftsleitung. Von diesem Rechte ist noch niemals
Gebrauch gemacht worden. Ich glaube nun, es würde durch die
Zusammenberufung, ohne daß die Geschäftsleitung zur Teilnahme
aufgefordert wird, namentlich bei einer kleineren Versammlung die
Möglichkeit gegeben sein, viele Angelegenheiten -- und namentlich
solche, die eine freiere Aussprache -- bedingen viel besser
vorzubereiten, als es bisher möglich gewesen ist, ehe sie zu einer
Diskussion mit der Geschäftsleitung kommen. Ich stelle Ihnen also
anheim, in Erwägung zu ziehen, ob Sie nicht Angelegenheiten, die Sie mit
der Geschäftsleitung diskutieren wollen, besser vorher erst selbst unter
sich beraten, damit Ihre Ansichten sich klären und damit das, was der
Arbeiterausschuß vorträgt, auf Grund der besseren Klärung auch ein
besseres Ansehen beanspruchen kann. Sie haben dabei ja natürlich
vollkommene Freiheit, wie Sie die Sache handhaben wollen, auf
Einberufung des Vorsitzenden oder auf Antrag der Mitglieder in einem
beliebigen Lokal -- selbstverständlich steht Ihnen ein solches hier
immer zur Verfügung -- zusammenzukommen und dann von Ihrem Standpunkt
und in Ihrem Interesse zu verhandeln, bis Sie an die Geschäftsleitung
herantreten.
Das dritte, was wir Ihnen in bezug auf Verbesserungen vorschlagen
möchten, betrifft die _Beschränkung der Diskussionen_ zwischen dem
Arbeiterausschuß und der Geschäftsleitung auf solche Angelegenheiten,
die wirklich _die Arbeiterschaft im allgemeinen_ interessieren und die
nicht nur für einzelne Personen oder einzelne Abteilungen von Interesse
sind, sondern wenigstens für einen größeren Teil des Betriebes. Wir
haben zwar auch früher schon immer darauf hingewiesen, daß ja doch der
richtige Gegenstand der Verhandlungen darin gegeben sei, daß man Dinge
zur Sprache bringe, die mit den einzelnen nicht besprochen werden können
und die über das Einzelinteresse hinausgehen. Es trifft uns aber der
Vorwurf, daß wir viel zu oft uns auf Beschwerden eingelassen haben, die
nur einzelne Personen oder einzelne Abteilungen berührten und bei denen
die Unterlagen nicht vorher festgestellt waren. Wir haben dabei oft
leider das norddeutsche Sprichwort vergessen: »eines Mannes Rede ist
keines Mannes Rede, man muß sie hören alle beede« -- da sind wir
manchmal böse reingefallen. Wenn wir Vorhaltungen machten, erfuhren wir
oft, entweder daß sich die Tatsachen gar nicht so verhielten, wie sie
uns vorgebracht waren, oder daß noch andere Tatsachen mit zu
berücksichtigen waren. Auf diese Weise sind wir wiederholt in eine
schiefe Lage gekommen, und es geschah uns recht. Wir waren unvorsichtig
gewesen und hatten uns angesichts einer solchen Angelegenheit auf
Zusagen festgenagelt, aber am folgenden Tage, wo wir es mit dem
Werkmeister zu tun hatten, wurde die Stellungnahme eine andere.
Wir wollen es also in Zukunft zur festen Regel machen: Alle
Angelegenheiten kann der Arbeiterausschuß zum Gegenstande seiner
Erörterungen machen und in allen Angelegenheiten kann er gehört werden
-- letzteres aber erst dann, wenn es eine Sache geworden ist, welche für
die Arbeiterschaft im allgemeinen Interesse hat. Handelt es sich um die
Interessen einzelner oder einzelner Abteilungen, so ist _zunächst_ zu
versuchen, die Sache auf dem gewöhnlichen Instanzenweg durch den
direkten Verkehr zu erledigen, und erst dann, wenn die Art der
Erledigung noch etwas übrig läßt, woran die Arbeiterschaft Anstoß nehmen
kann, mag der _Ausschuß_ die Angelegenheit vor die Geschäftsleitung
bringen. Wir werden in dieser Richtung ganz streng verfahren. Damit wird
auch von selbst abgeschafft werden, was sich recht unerfreulicherweise
herausgebildet hat, daß einige einen gewissen Sport darin suchen, sich
hier an den Werkmeistern zu reiben, und daß wir dann solche Sachen, die
kurzer Hand hätten erledigt werden können, hier breit treten. Ich berufe
mich darauf, daß auch öffentlich darauf aufmerksam gemacht worden ist,
daß hier Dinge verhandelt wurden, die ebensogut zwischen den einzelnen
und der Geschäftsleitung und in den einzelnen Abteilungen verhandelt
werden konnten.
Dies sind die Punkte, auf die ich hier hinweisen wollte, um zu zeigen,
wie wir aus den bisherigen Erfahrungen und der Kritik nützliche Winke
für die Zukunft entnehmen können.
* * * * *
Ich bin damit in der Hauptsache zu Ende und will nur noch ein paar Worte
hinzufügen in bezug auf die _Redewendungen_, mit denen die Kritik über
unsere Einrichtung verbrämt worden ist, weil diese Redewendungen einiges
Aufsehen erregt haben. Es ist, glaube ich, die _Dorfzeitung_ gewesen,
die der Katze die Schelle angehängt hat. Zum größten Gaudium aller
Scharfmacher in Deutschland verbreitete sie das Gerücht, die Firma Carl
Zeiss sei mit ihrer Arbeiterschaft aufs schärfste verkracht. Ich habe
einen Schreibebrief erhalten von einem bekannten Scharfmacher, der
offenbar sein Vergnügen daran hatte, zu hören, daß wir verkracht seien.
Nun, wir haben das mit dem größten Humor angesehen. Ich muß Ihnen aber
sagen, daß auch in unseren Arbeiterkreisen solche Scharfmacher sind. Es
gibt eine Anzahl Leute, die alles behandeln unter dem Stichwort des
»Klassenkampfes« und die meinen, sie könnten dem Arbeiterinteresse nur
gerecht werden, indem sie immer die Streitaxt in die Höhe halten. Ich
sage nur, das mögen sehr tüchtige und ehrenwerte Leute sein,
Kampfnaturen, denen es Vergnügen macht, wenn sie die Streitaxt schwingen
können; es können sehr anständige Leute sein und an manchen Orten in
Deutschland sehr am Platze -- _bei uns aber haben sie ihren Beruf
verfehlt, weil hier gar kein Unternehmer da ist_, der unter dem Zeichen
des Klassenkampfes sich bekämpfen ließe.
Meine Kollegen und ich müssen uns an das halten, was gegeben ist, wir
können unsere Einrichtungen nicht auf die Anforderungen des
Zukunftsstaates zuschneiden. Aber innerhalb der uns gegebenen Grenzen
bemühen wir uns redlich, die Interessen unserer Mitarbeiter zu fördern.
Es mag Interessenstreitigkeiten geben, weil die Arbeiter in gewissen
Punkten entgegengesetzter Meinung sind und manche Sonderinteressen
haben, und ich bin gewiß der letzte, der meinte, es sei alles Harmonie;
_aber innerhalb unseres Betriebes gibt es keinen »Klassenkampf«_
-- der gehört in die politische Arena, in den Reichstag. _Bei uns
gibt es nur ein Zusammenarbeiten auf dem Boden der friedlichen
Interessenausgleichung._ Wer das verkennt und hier auch meint, er könne
Arbeiterinteressen nur in der Positur des Kampfhahnes vertreten, der hat
seinen Beruf verfehlt. Der Kampfhahn, dem nicht ein anderer in derselben
Positur gegenübersteht, ist eine lächerliche Figur, und das Kikeriki,
dem nicht ein anderes Kikeriki entgegentönt, ist ein komisches Geräusch!
Indem ich mich dahin ausspreche, daß wir gegenüber solchen Anfechtungen
unempfindlich sein werden, gebe ich Ihnen nochmals die Versicherung, daß
wir auf dem Boden der gegebenen Verhältnisse bestrebt sind, die
Interessen des Arbeiterstandes zu fördern und daß wir die, die nicht auf
diesem Boden mit uns diskutieren wollen, nicht ernsthaft nehmen.
Ich berufe mich darauf, daß alle Fortschritte auf sozialem Gebiete nicht
geschehen sind unter der Parole »Arbeiter gegen Unternehmer«, sondern
unter der anderen Parole »fortgeschrittene Arbeiter und fortgeschrittene
Unternehmer gegen rückständige Arbeiter und rückständige Unternehmer«.
Und das ist die Parole, unter der ich Sie bitte, daß Sie die Arbeit in
diesem Kreise mit uns wieder aufnehmen wollen.