die _gesetz_widrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im
Großherzogtum Sachsen
unter _diese_ Fragestellung zu bringen, will ich heute abend den Anfang
gemacht haben, indem ich, wie vorhin geschehen, den Rechtsboden
feststelle, auf dem der _Schutz der Gerichte_ gegen die Übergriffe der
Polizei angerufen werden kann. Zu den Gerichten des Landes aber habe ich
das Vertrauen, daß sie nach sorgfältiger Prüfung aller Unterlagen meiner
Anklage Recht geben und dadurch die schimpfliche _Bescholtenheit_ heilen
werden, unter die unser Staatswesen vor ganz Deutschland gekommen ist
durch die kecke Behauptung: in unserem Land könne _kraft
Polizeiallmacht_ den Bürgern alles verboten werden, was nicht durch ein
besonderes Gesetz ihnen ausdrücklich _erlaubt_ worden ist.
Und so wird dann auch, hoffe ich, endlich und endgültig das _Odium_
wieder beseitigt werden, das _auf Land und Personen_ gefallen ist durch
Verbreitung des falschen Glaubens:
_im ersten Jahre der Regierung des Großherzogs Carl Alexander und durch
eines von den ersten unter seinem Namen ergangenen Gesetzen sei der
Verfassungsstaat des Großherzogs Carl August in den Polizeistaat
zurückrevidiert worden._