5. Konsumvereine.

Die unvermittelte Aufeinanderfolge beider sich widersprechenden

Bestimmungen des Gesetzes schlägt sogar der Logik ins Gesicht. Man weiß

aber, wie das gekommen ist. In der Regierungsvorlage hat Nr. 5 nicht

gestanden; erst der Landtag hat sie nachträglich eingeschoben. Die

Regierung hat den korrekten Standpunkt vertreten, daß Besteuerung einer

Einkaufsgenossenschaft steuerrechtlicher Nonsens sei. Der Landtag aber

will »Mittelstandspolitik« getrieben wissen. Und die bringt es mit sich,

daß man die Ersparnisse der _kleinen_ Leute, die zu Konsumvereinen

zusammentreten, besteuert, weil diese Ersparnisse angeblich dem Erwerb

anderer, nämlich der Krämer, vorenthalten werden. Die Ersparnisse der

Reichen, die jährlich Tausende auf die hohe Kante legen und dadurch dem

Konsum anderer entziehen, die besteuert man nicht. _Das_ nennt sich

Mittelstandspolitik.

Bei dem Antrag des Gewerbevereins handelt es sich nun nicht einmal um

diese landesgesetzliche Einkommenbesteuerung. Der Antrag verlangt

vielmehr, daß dem Konsumverein neben der Einkommensteuer auf seinen

angeblichen Gewinn für Staat und Gemeinde noch eine Extrasteuer auf den

_Umsatz_ durch Ortsstatut auferlegt werde, daß also die Gemeinde eine

Art von Oktroi einsacken solle auf alles, was hiesige Einwohner von

Waren und Gebrauchsartikeln durch gemeinsamen Einkauf _mittels_ des

Konsumvereins beziehen. Die Gutmütigen wollen diesen Oktroi auf 2 Proz.

des Umsatzes, d. h. des Verkaufswertes, beschränken, die Schneidigen

unter den Verfechtern des Antrags wollen 3 Proz. erhoben wissen. Das

letztere wäre der Prozentsatz, zu welchem die Gemeindesteuer die

größeren Einkommen heranzieht. Der Konsumverein, also die Gesamtheit der

zu gemeinsamem Einkauf vereinigten Personen, soll hiernach, wenn er im

ganzen für 200 000 Mk. Waren einkauft und an seine Mitglieder verteilt,

dafür eine _Extra_steuer entrichten in gleicher Höhe wie ein Kaufmann,

der einen Jahres_gewinn_ von 200 000 M. erzielt. Er soll also seinen

ganzen Umsatz _wie Gewinn_ versteuern, neben der Steuer, die ihm

landesgesetzlich auf seine angebliche Dividende auferlegt wird. Nun --

ich glaube, es genügt, den steuerrechtlichen Widersinn schon dieser

Dividendenbesteuerung nachgewiesen zu haben, um die Ungeheuerlichkeit

des Verlangens nach nochmaliger Sonderbesteuerung ohne jedes weitere

Wort gekennzeichnet zu wissen.

Das Schikanieren der Konsumvereine ist ja nun nichts Neues mehr; im

Königreich Sachsen sind dafür schon viele Beispiele gegeben. Für das

Vorgehen in Jena ist aber zweierlei charakteristisch, wodurch der Anlauf

der hiesigen Mittelstandspolitiker das Gepräge einer gewissen,

anderwärts nicht zu findenden Originalität erhält.

Erstens: daß man hier _keine_ Umsatzsteuer will, sondern nur eine

Einkommensteuer »bemessen nach dem Umsatz«. Jedes Kind weiß freilich,

daß Umsatz einerseits und Einkommen, d. h. Gewinn aus dem Umsatz,

anderseits in gar keiner Beziehung zu einander stehen, weil das eine

beliebig groß und gleichzeitig das andere beliebig klein sein kann. Der

Gedanke ist also höchst originell, unserem Gemeinderate das Problem

aufzugeben, daß er das eine nach dem andern »bemessen« solle -- und

zwar, genau betrachtet, ein Einkommen, das überhaupt nicht existiert,

nach einem Umsatz, der bei einem Konsumverein auch nicht existiert. Denn

»Umsatz« im vernünftigen kaufmännischen Sinn kann niemand mit sich

selbst haben, kann also auch eine Genossenschaft nicht haben, die Waren

nur einkauft, um sie selbst zu verbrauchen, nicht um sie an andere

weiterzugeben. -- Man darf gespannt darauf sein, wie der

Gemeindevorstand diese harte Nuß knacken wird. Der Vorschlag an sich

aber zeugt schon von bösem Gewissen. Man hat den Mut nicht, offen und

direkt die Umsatzsteuer zu fordern -- damit wäre doch allzusehr der Katz

die Schelle angehängt. Also sucht man ein Mäntelchen in der unschuldiger

klingenden Forderung einer Einkommensteuer.

Zweitens ist für die Jenaer Mittelstandspolitik charakteristisch, daß

sie ihre Prätensionen unter die Parole stellt: gleiches Recht für alle!

-- was zu tun man anderwärts sich noch nicht getraut hat. Also: gleiches

Recht für alle! -- weil alle anderen Bürger nur besteuert werden auf ihr

Einkommen, ihren Erwerb, sind Konsumvereinsmitglieder zu besteuern auf

ihre Ersparnisse; und ferner: gleiches Recht für alle! -- weil alle

Kaufleute nur besteuert sind auf ihren Gewinn, muß ein Konsumverein

besteuert werden auf seinen Umsatz! -- Dem einen Kommentar hinzuzufügen,

wäre überflüssig. Wenn man also nicht annehmen will, daß die Berufung

auf das Recht der reine Hohn hat sein sollen, ist es immerhin noch

erfreulich, in den Kreisen des Gewerbevereins den guten alten

Grundsatz: gleiches Recht für alle! so hoch gehalten zu sehen.

Das verdient alle Sympathie, zumal in Steuersachen. Vielleicht

übt der Gewerbeverein nach diesem Grundsatz auch einmal Kritik

an dem notorischen Bestreben hiesiger Geschäftsleute, bei der

Steuereinschätzung sich und ihre Freunde auf lächerlich kleines

Einkommen veranlagt zu sehen -- unter Hinweis darauf, daß doch die

anderen, die der Steuerfiskus leichter fassen kann, ihren Erwerb auf

Heller und Pfennig versteuern.

Überlassen wir aber nunmehr das steuerrechtliche Ungeheuer seinen

Widersprüchen und fragen wir uns noch: welchen Zweck kann der Antrag

haben? welche Absicht können die Antragsteller damit verfolgen wollen?

Daß die geforderte Besteuerung des Konsumvereins den hiesigen

Kleinhändlern einen Vorteil bringen werde, kann ernsthaft niemand

glauben. Da der Verein bei Abgabe der Waren zu den ortsüblichen

Detailpreisen seinen Mitgliedern jetzt 10 Proz. gewährt, so ersparen die

Mitglieder jetzt 10 Proz. auf ihren Verbrauch, wenn sie nicht bei den

Kleinhändlern kaufen. Durch das geforderte Ortsstatut würde nun

allerdings, bei 3 proz. Umsatzsteuer, diese Ersparnis auf 7 Proz. sich

mindern. Wird aber wohl ein einziger deshalb vom Verein abgehen und

einen Vorteil von 7 Proz. verschmähen, weil er nicht mehr 10 Proz. haben

kann? Und wird auch nur ein einziger, der sonst dem Verein beitreten

möchte, das unterlassen, weil eine Ersparnis von nur 7 Proz. ihm nicht

mehr die Mühe lohnt?

Auf eine Verbesserung der Lage des Detailhandels in Hinsicht auf die

Konkurrenz des Konsumvereins kann also der Antrag keinesfalls abzielen.

Mit Forderungen der ausgleichenden Gerechtigkeit läßt er sich aber

vollends nicht rechtfertigen; denn _diese_ stehen ihm schnurstracks

entgegen. Der Antrag dient daher weder einem materiellen Interesse

seiner Befürworter, noch einem idealen Interesse der Allgemeinheit; das

einzige, was er bezwecken und erreichen kann, ist: den Mitgliedern des

Konsumvereins Nachteil, Schaden zuzufügen -- sie zu strafen dafür, daß

sie von den Rechten und Vorteilen der Genossenschaftsbildung Gebrauch zu

machen sich erkühnen. Das beantragte Ortsstatut müßte also, falls es

erlassen wird, den Titel führen: »Ortsstatut zur Schädigung des

Konsumvereins.«

Wenn jemand etwas anstrebt, was ihm selbst nichts nützt und was auch

nicht der Gerechtigkeit dient, sondern lediglich einem andern Schaden

zufügt, so bezeichnet man das Motiv dessen mit dem Wort »Bosheit«.

Vielleicht aber nehmen die Vertreter des Besteuerungsantrages

Veranlassung, um wenigstens dieses Odium abzuwehren, den Antrag

nachträglich noch so zu modifizieren, daß dabei ein Vorteil für die

Kleinhändler herausschaut. Das könnten sie auf zweierlei Art. Wenn sie

nämlich statt der 3 Proz. mindestens 10 Proz. Umsatzsteuer verlangen

wollten, so würde ihnen wirklich genützt werden können. Denn damit wäre

in der Tat dem Wettbewerb des Konsumvereins mit den Krämern die Spitze

abgebrochen, der Vorteil des Genossenschaftswesens gegenüber dem

Detailhandel wäre eliminiert, und die Krämerinnung könnte nunmehr von

dem Ortsstatut eine wirkliche Besserung ihrer Geschäfte erwarten. Falls

man aber sich nicht getraut, eine so hohe Besteuerung zu fordern, bliebe

noch ein anderer Weg übrig, um zu einem Vorteil zu gelangen. Man müßte

dem beabsichtigten Antrag noch einen Zusatz beifügen, etwa des Inhaltes:

»Mehr als 3 Proz. Steuer auf den Umsatz kann man nicht gut beantragen.

Uns, den Detaillisten, ist damit indes nichts genützt, denn dabei wird

die Schädigung, die der Konsumverein uns zufügt, noch genau dieselbe

bleiben. Nun soll doch aber die Maßregel dem »Mittelstand« dienen,

nämlich uns. Wir setzen also als selbstverständlich voraus, daß die

4-6000 Mark, die der Gemeinderat künftig dem Konsumverein jährlich

abknöpfen wird, nicht im Stadtsäckel verbleiben, sondern der

Krämerinnung zur Verteilung an ihre Angehörigen überwiesen werden.« --

Durch jene Abänderung oder diese Ergänzung wäre der Antrag wenigstens

unter ein vernünftiges Motiv gestellt; ohne das eine oder das andere hat

er nicht einmal das für sich.

Der Kritik scheint damit genug getan. Ich komme also nunmehr zu der

Frage: Was kann der Konsumverein tun, um die ihm, d. h. seinen

Mitgliedern, drohende Schädigung abzuwenden?

Zunächst wird man sich noch mit dem Gedanken trösten können: das neue

Ortsstatut ist ja noch nicht da, und es ist wohl auch noch fraglich, ob

der Gemeinderat den Antragstellern den Gefallen tun wird, es zu

beschließen. -- Daß unsere Stadtväter die ihnen vorgehaltene neue

Steuerquelle als _solche_ mit besonderem Wohlgefallen betrachten

sollten, ist wohl kaum anzunehmen. Der Stadtsäckel kann freilich Geld

immer brauchen. Aber ein Extraoktroi von 4-6000 Mark jährlich auf den

Konsum gerade der wenigst bemittelten Bevölkerungsschicht -- _das_ wäre

doch dreckiges Geld! Und wenn der Vorteil des Stadtsäckels bei der

Entscheidung keine Rolle spielt, so hätte allerdings der Gemeinderat

allen Grund, die Sache sich zehnmal zu überlegen -- schon der

Konsequenzen wegen. Wohin wollte man kommen, wenn -- gleiches Recht für

alle! -- jede Interessengruppe, die sich darüber ärgert, daß die

Interessen einer anderen Gruppe den ihrigen Abbruch tun, von der Stadt

die Einführung einer Schädigungssteuer für ihren Gegner verlangen würde?

Wenn das jetzt zugunsten der geärgerten Krämer geschähe, würden bald gar

viele kommen. Zunächst könnten die Hausbesitzer und diejenigen, die

gewerbsmäßig Mietshäuser zum Verkauf bauen, sich darüber beschweren, daß

eine Baugenossenschaft -- auch so eine Art Konsumverein! -- ihren Erwerb

beeinträchtige, indem sie selbst Häuser baut für den Bedarf der Genossen

-- und jene könnten nun eine Extrabesteuerung der Baugenossenschaft

verlangen. Und dann würden die Barbiere kommen und klagen, daß sie in

ihrem Erwerb geschädigt würden, weil immer mehr Leute sich die Bärte

wachsen lassen -- und denen zuliebe müßte nun die Stadt durch Ortsstatut

gar eine Einkommensteuer, »bemessen« nach den Bärten, einführen; denn

was den Krämern recht, ist den Barbieren billig. Und dabei wäre gar kein

Ende abzusehen. Ob aber diese und andere Gründe den Gemeinderat wirklich

zur Ablehnung des Antrages bestimmen werden, kann man nicht wissen. Denn

dank der Teilnahmlosigkeit weiter Kreise der Einwohnerschaft in bezug

auf öffentliche Angelegenheiten liegt bei ihm die Entscheidung in der

Hand derselben Interessengruppe, die im Gewerbeverein das letzte Wort

behalten hat. Mit der Möglichkeit der Annahme des Besteuerungsantrages

im Gemeinderat muß also jedenfalls gerechnet werden.

Nun könnte der Konsumverein seine Hoffnung noch darauf setzen, daß

vielleicht die Regierung einem derartigen Ortsstatut die Genehmigung

nicht erteilen werde. Nach deren Stellungnahme zur Konsumvereinsfrage

bei Beratung des § 4 des neuen Steuergesetzes ist in der Tat anzunehmen,

daß sie die geforderte Sonderbesteuerung weder für vernünftig noch für

gerecht ansehen wird. Zweifelhaft bleibt aber jedenfalls, ob ihr die

rechtliche Handhabe gegeben ist, der Gemeindevertretung in den Arm zu

fallen, wenn diese das betreffende Ortsstatut beschließt; denn in

Sachsen hat bekanntlich gerade die Regierung die Schikanierungscampagne

eingeleitet und die Rechtmäßigkeit der ihr dienenden Maßnahmen

vertreten: Aber ganz abgesehen von diesem Zweifel würde ich es für

durchaus verfehlt halten, wenn man durch Anrufen der Regierung die

drohende Schädigung abzuwenden versuchen wollte. Das käme darauf hinaus,

den Ruf der andern nach Polizei zu beantworten mit dem Ruf nach noch

mehr Polizei. Wer Wert darauf legt, daß den Gemeinden ihr bißchen

Selbstverwaltungsrecht nicht noch weiter verkürzt werde, soll solche

Wege grundsätzlich nicht beschreiten. Der Selbstverwaltung wegen muß

eine Gemeinde das Recht haben, auch Torheiten zu begehen, wenn sie nicht

anders kann, und die Korrektur dagegen muß nicht von außen her gesucht

werden, sondern von innen, bei den Bürgern selbst. Schließlich aber

meine ich auch noch, daß, wer ein gutes Recht zu vertreten hat, sich

schon etwas vergibt, wenn er um dessen Anerkennung petitionieren geht.

Um sein Recht petitioniert man nicht, man verteidigt es. Und ein ehemals

Sachsen-Weimarischer Staatsminister hat dafür das richtige Rezept

gegeben mit den Worten:

Auf groben Klotz -- ein grober Keil! Auf einen Schelmen --

anderthalbe!

So steht also meine weitere Betrachtung des Falles ganz und gar unter

der Fragestellung:

Was ist für diesen Klotz der rechte Keil?

Wie ist die Schelmerei einer Kramerinnung zu überwinden durch

anderthalbfache Schelmerei eines Konsumvereins?

Damit aber ist gesagt: die Kreise, in deren Interesse der Schutz der

Genossenschaftstätigkeit liegt, sollen _nicht_ fragen, wie etwa durch

Vorstellungen und gute Worte noch verhindert werden könnte, daß ein

Ortsstatut im Sinne des Gewerbevereins zustande kommt; sie sollen

vielmehr angesichts des Vorgehens der Genossenschaftsfeinde sofort in

die _andere_ Erwägung eintreten: Was können wir, wenn das Statut

erlassen wird, tun, um die damit beabsichtigte Schädigung nicht nur

abzuwenden, sondern möglichst in _ihr Gegenteil zu verkehren_? _Das_

ist, meines Erachtens, die richtige Stellungnahme. Denn der erhobene

Arm, bereit, den drohenden Schlag kräftig zu parieren, ist auch taktisch

eine bessere Figur als der krumme Buckel, der nur gegen den Streich sich

ducken will.

Selbstverständlich können die Maßregeln der Abwehr im einzelnen erst

diskutiert werden, wenn man genau weiß, was abzuwehren ist. Schon vorher

aber kann man die Richtungen ins Auge fassen, in denen die Wege zur

Abwehr zu finden sein müssen.

_Ein_ solcher Weg ist ganz von selbst gegeben. Er ist auch in Sachsen an

mehreren Orten mit Erfolg beschritten worden: rasche Ausdehnung der

Geschäftstätigkeit des Vereins, um den Verlust von einigen Prozenten des

Umsatzwertes durch Steigerung der Umsatzziffern, günstigere

Einkaufsbedingungen und Verminderung der Generalunkosten wieder

auszugleichen. Das hängt in der Hauptsache, wenn der Verein in seiner

Organisation genügend gefestigt ist, nur ab von der Möglichkeit,

größeres Kapital für seinen Betrieb zu gewinnen, mehr als die Mitglieder

selbst in kurzer Zeit aufbringen könnten. Immerhin ist es nur ein

schlechter Trost, daß auf diesem Wege der unmittelbare Verlust durch die

Umsatzbesteuerung für den _einzelnen_ wieder eingebracht werden kann;

denn die Summe, die dabei im _ganzen_ den beteiligten Kreisen -- der

Hauptsache nach den Arbeitern -- ungerechterweise von der Gemeinde

weggenommen würde, wäre nicht kleiner, sondern noch viel größer als sie

bei gleichbleibendem Betrieb zu sein brauchte. Deshalb ist es wichtig,

auch noch andere Wege in Betracht zu ziehen, auf denen eine radikalere

Art der Abwehr als möglich erscheint.

Solche Wege sind unter allen Umständen vorhanden. Denn, wie immer auch

das zu gewärtigende Ortsstatut lauten möchte, soviel ist sicher, daß es

die Besteuerung auf den Umsatz an _bestimmte_ Voraussetzungen knüpfen

muß. Daß es etwa der Umsatzbesteuerung alle diejenigen unterwerfen

könnte, die der Gemeinderat oder die Kramerinnung nach freiem Ermessen

jeweils für besteuerungs_würdig_ erachtet -- das ist glücklicherweise

ausgeschlossen. _Bestimmte_ Voraussetzungen lassen sich aber immer für

ein bestimmtes Steuersubjekt auch _aufheben_ -- und dann ist für

_dieses_ Subjekt das Ortsstatut nicht mehr vorhanden. Würden z. B., wie

beantragt werden soll, _nur_ Konsumvereine der Umsatzsteuer unterworfen,

Einzelkaufleute nicht, so wäre dem Konsumverein durch seine

Entwicklungsgeschichte der Weg gezeigt, auf dem er sich steuerfrei

erhalten kann. Er brauchte nur seine Geschäftstätigkeit in geeigneter

Art zurückzubilden in das _reine_ Lieferantengeschäft, mit dem er vor 10

Jahren sie begonnen hat -- und er selbst hätte dann keinen »Umsatz«

mehr; denn die Summe alles Konsums seiner Mitglieder wäre wieder Umsatz

eines Einzelkaufmanns oder mehrerer Einzelkaufleute. Und dann hätte man

in Jena einen Konsumverein und hätte auch ein Ortsstatut, um ihn auf

Umsatz kräftig zu besteuern, der Konsumverein aber hätte keinen Umsatz

und der Umsatz hätte keinen Konsumverein. -- Daß solches erreichbar sein

werde, ohne daß der Konsumverein seine wichtigsten Errungenschaften

wieder preiszugeben hätte, erscheint auf den ersten Blick zwar

befremdlich. Es _ist_ aber möglich, und zwar ohne daß dabei die

Mitglieder des Vereins irgend einen Vorteil zu verlieren brauchten, den

sie jetzt aus der eigenen Geschäftsführung haben, und ohne daß der

Verein das Heft der Aktion auch nur vorübergehend aus der Hand zu geben

nötig hätte.

Ein Ortsstatut, welches solche Wege dadurch verlegte, daß es allen

Detailhandel, auch den der Kaufleute, einer Umsatzbesteuerung nach

gleicher Norm unterwürfe, ist für Jena unmöglich. Das ist sofort

ersichtlich, wenn man an unsere guten Postverbindungen denkt und an das

Gaudium, welches eine allgemeine Extrabesteuerung des hiesigen

Detailhandels den Warenhäusern in Berlin und Leipzig und anderen

auswärtigen Kaufleuten bereiten müßte. Es könnte sich also, falls die

Umsatzsteuer nicht gänzlich auf Konsumvereine beschränkt würde,

höchstens um solche Maßregeln handeln, die andere Kaufleute mitbeträfen,

_wenn_ sie Lieferanten für Konsumvereinsmitglieder werden. Darauf kann

ich es einstweilen ankommen lassen. Falls ein solches Ortsstatut -- es

müßte schon ein Kunststück sein -- erst da ist, dann können wir uns ja

weiter sprechen.

_Eine_ Voraussetzung muß allerdings gemacht werden, wenn die

Abwehrmaßregeln, auf die ich hier ganz im allgemeinen hingewiesen habe,

ins Werk zu setzen sein sollen: der Verein darf nicht gänzlich auf sich

und seine Mitglieder angewiesen sein -- er muß Bundesgenossen zur

Verteidigung seiner Position finden. Diese Voraussetzung aber ist sicher

erfüllbar kraft der Interessengemeinschaft, die zwischen der Hauptgruppe

seiner Mitglieder, der Arbeiterschaft, und anderen Kreisen der Stadt in

bezug auf die Angelegenheiten genossenschaftlicher Selbsthilfe ganz von

selbst gegeben ist. Was ich meine, wird man verstehen, sobald man sich

klar macht, daß Maßregeln, die auf Verteuerung der Lebenshaltung der

arbeitenden Klassen in Jena hinauslaufen, eine direkte Benachteiligung

aller industriellen Tätigkeit am Ort bedeuten müssen. Wenn daraufhin der

Konsumverein Rückhalt bei denen sucht, welche die Interessen der

Industrie und ihrer ungestörten Entwicklung zu vertreten haben, so

vergibt er seiner Selbständigkeit nichts. Denn er kommt nicht als

Bittender, mit leeren Händen, der nur Beistand für _seine_ Sache, sucht,

sondern als Bundesgenosse der andern, der in seiner Organisation und in

seinen geschulten Kräften die Waffen zur Abwehr gemeinsamer Gefahr in

der Hand hat. Und er kann daraufhin die Bedingungen gemeinsamen

Vorgehens seinerseits so regeln, daß aus dem zeitweiligen Hand-in-Hand

gehen mit andern seiner eigenen Selbständigkeit kein Abbruch geschieht.

Das müßte der Gesichtspunkt sein, unter den die Abwehr des Vorstoßes der

Genossenschaftsfeinde sich zu stellen hätte.

Der hiesige Konsumverein hat, nach der Meinung vieler, ein entschiedenes

Verdienst um die Entwicklung des wirtschaftlichen Lebens unserer Stadt.

Er hat zuerst die Idee genossenschaftlicher Selbsthilfe in die Kreise

der arbeitstätigen Bevölkerung Jenas hineingetragen und zuerst Erfolg

und Anerkennung ihr erstritten. Die jüngere Vereinigung gleichen

Charakters, die Baugenossenschaft, würde schwerlich so schnell, wie es

geschehen, zu erfreulicher Konsolidierung gelangt sein, wenn nicht durch

die Vorarbeit der älteren die Genossenschaftsidee gerade in den

Arbeiterkreisen hier schon eingebürgert und Schulung vieler in

genossenschaftlicher Tätigkeit gewonnen worden wäre. Diesem Ruhm kann,

wie ich glaube, der hiesige Konsumverein vielleicht noch ein weiteres

Verdienst hinzufügen, dessen Bedeutung möglicherweise sogar über die

örtlichen Grenzen hinausreichen würde, wenn er in dieser Zeit der

Anfechtung genossenschaftlicher Bestrebungen nicht nur kräftig sie

vertritt, sondern für diese Vertretung auch Wege anbahnt, die bisher

noch nicht beschritten wurden. Dann könnte er, der eigenen Sache

dienend, zugleich andern, die anderwärts vor den gleichen Anfechtungen

stehen, ein Vorbild geben.

Gesammelte Abhandlungen III Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts · 第 25 / 54 题