Die unvermittelte Aufeinanderfolge beider sich widersprechenden
Bestimmungen des Gesetzes schlägt sogar der Logik ins Gesicht. Man weiß
aber, wie das gekommen ist. In der Regierungsvorlage hat Nr. 5 nicht
gestanden; erst der Landtag hat sie nachträglich eingeschoben. Die
Regierung hat den korrekten Standpunkt vertreten, daß Besteuerung einer
Einkaufsgenossenschaft steuerrechtlicher Nonsens sei. Der Landtag aber
will »Mittelstandspolitik« getrieben wissen. Und die bringt es mit sich,
daß man die Ersparnisse der _kleinen_ Leute, die zu Konsumvereinen
zusammentreten, besteuert, weil diese Ersparnisse angeblich dem Erwerb
anderer, nämlich der Krämer, vorenthalten werden. Die Ersparnisse der
Reichen, die jährlich Tausende auf die hohe Kante legen und dadurch dem
Konsum anderer entziehen, die besteuert man nicht. _Das_ nennt sich
Mittelstandspolitik.
Bei dem Antrag des Gewerbevereins handelt es sich nun nicht einmal um
diese landesgesetzliche Einkommenbesteuerung. Der Antrag verlangt
vielmehr, daß dem Konsumverein neben der Einkommensteuer auf seinen
angeblichen Gewinn für Staat und Gemeinde noch eine Extrasteuer auf den
_Umsatz_ durch Ortsstatut auferlegt werde, daß also die Gemeinde eine
Art von Oktroi einsacken solle auf alles, was hiesige Einwohner von
Waren und Gebrauchsartikeln durch gemeinsamen Einkauf _mittels_ des
Konsumvereins beziehen. Die Gutmütigen wollen diesen Oktroi auf 2 Proz.
des Umsatzes, d. h. des Verkaufswertes, beschränken, die Schneidigen
unter den Verfechtern des Antrags wollen 3 Proz. erhoben wissen. Das
letztere wäre der Prozentsatz, zu welchem die Gemeindesteuer die
größeren Einkommen heranzieht. Der Konsumverein, also die Gesamtheit der
zu gemeinsamem Einkauf vereinigten Personen, soll hiernach, wenn er im
ganzen für 200 000 Mk. Waren einkauft und an seine Mitglieder verteilt,
dafür eine _Extra_steuer entrichten in gleicher Höhe wie ein Kaufmann,
der einen Jahres_gewinn_ von 200 000 M. erzielt. Er soll also seinen
ganzen Umsatz _wie Gewinn_ versteuern, neben der Steuer, die ihm
landesgesetzlich auf seine angebliche Dividende auferlegt wird. Nun --
ich glaube, es genügt, den steuerrechtlichen Widersinn schon dieser
Dividendenbesteuerung nachgewiesen zu haben, um die Ungeheuerlichkeit
des Verlangens nach nochmaliger Sonderbesteuerung ohne jedes weitere
Wort gekennzeichnet zu wissen.
Das Schikanieren der Konsumvereine ist ja nun nichts Neues mehr; im
Königreich Sachsen sind dafür schon viele Beispiele gegeben. Für das
Vorgehen in Jena ist aber zweierlei charakteristisch, wodurch der Anlauf
der hiesigen Mittelstandspolitiker das Gepräge einer gewissen,
anderwärts nicht zu findenden Originalität erhält.
Erstens: daß man hier _keine_ Umsatzsteuer will, sondern nur eine
Einkommensteuer »bemessen nach dem Umsatz«. Jedes Kind weiß freilich,
daß Umsatz einerseits und Einkommen, d. h. Gewinn aus dem Umsatz,
anderseits in gar keiner Beziehung zu einander stehen, weil das eine
beliebig groß und gleichzeitig das andere beliebig klein sein kann. Der
Gedanke ist also höchst originell, unserem Gemeinderate das Problem
aufzugeben, daß er das eine nach dem andern »bemessen« solle -- und
zwar, genau betrachtet, ein Einkommen, das überhaupt nicht existiert,
nach einem Umsatz, der bei einem Konsumverein auch nicht existiert. Denn
»Umsatz« im vernünftigen kaufmännischen Sinn kann niemand mit sich
selbst haben, kann also auch eine Genossenschaft nicht haben, die Waren
nur einkauft, um sie selbst zu verbrauchen, nicht um sie an andere
weiterzugeben. -- Man darf gespannt darauf sein, wie der
Gemeindevorstand diese harte Nuß knacken wird. Der Vorschlag an sich
aber zeugt schon von bösem Gewissen. Man hat den Mut nicht, offen und
direkt die Umsatzsteuer zu fordern -- damit wäre doch allzusehr der Katz
die Schelle angehängt. Also sucht man ein Mäntelchen in der unschuldiger
klingenden Forderung einer Einkommensteuer.
Zweitens ist für die Jenaer Mittelstandspolitik charakteristisch, daß
sie ihre Prätensionen unter die Parole stellt: gleiches Recht für alle!
-- was zu tun man anderwärts sich noch nicht getraut hat. Also: gleiches
Recht für alle! -- weil alle anderen Bürger nur besteuert werden auf ihr
Einkommen, ihren Erwerb, sind Konsumvereinsmitglieder zu besteuern auf
ihre Ersparnisse; und ferner: gleiches Recht für alle! -- weil alle
Kaufleute nur besteuert sind auf ihren Gewinn, muß ein Konsumverein
besteuert werden auf seinen Umsatz! -- Dem einen Kommentar hinzuzufügen,
wäre überflüssig. Wenn man also nicht annehmen will, daß die Berufung
auf das Recht der reine Hohn hat sein sollen, ist es immerhin noch
erfreulich, in den Kreisen des Gewerbevereins den guten alten
Grundsatz: gleiches Recht für alle! so hoch gehalten zu sehen.
Das verdient alle Sympathie, zumal in Steuersachen. Vielleicht
übt der Gewerbeverein nach diesem Grundsatz auch einmal Kritik
an dem notorischen Bestreben hiesiger Geschäftsleute, bei der
Steuereinschätzung sich und ihre Freunde auf lächerlich kleines
Einkommen veranlagt zu sehen -- unter Hinweis darauf, daß doch die
anderen, die der Steuerfiskus leichter fassen kann, ihren Erwerb auf
Heller und Pfennig versteuern.
Überlassen wir aber nunmehr das steuerrechtliche Ungeheuer seinen
Widersprüchen und fragen wir uns noch: welchen Zweck kann der Antrag
haben? welche Absicht können die Antragsteller damit verfolgen wollen?
Daß die geforderte Besteuerung des Konsumvereins den hiesigen
Kleinhändlern einen Vorteil bringen werde, kann ernsthaft niemand
glauben. Da der Verein bei Abgabe der Waren zu den ortsüblichen
Detailpreisen seinen Mitgliedern jetzt 10 Proz. gewährt, so ersparen die
Mitglieder jetzt 10 Proz. auf ihren Verbrauch, wenn sie nicht bei den
Kleinhändlern kaufen. Durch das geforderte Ortsstatut würde nun
allerdings, bei 3 proz. Umsatzsteuer, diese Ersparnis auf 7 Proz. sich
mindern. Wird aber wohl ein einziger deshalb vom Verein abgehen und
einen Vorteil von 7 Proz. verschmähen, weil er nicht mehr 10 Proz. haben
kann? Und wird auch nur ein einziger, der sonst dem Verein beitreten
möchte, das unterlassen, weil eine Ersparnis von nur 7 Proz. ihm nicht
mehr die Mühe lohnt?
Auf eine Verbesserung der Lage des Detailhandels in Hinsicht auf die
Konkurrenz des Konsumvereins kann also der Antrag keinesfalls abzielen.
Mit Forderungen der ausgleichenden Gerechtigkeit läßt er sich aber
vollends nicht rechtfertigen; denn _diese_ stehen ihm schnurstracks
entgegen. Der Antrag dient daher weder einem materiellen Interesse
seiner Befürworter, noch einem idealen Interesse der Allgemeinheit; das
einzige, was er bezwecken und erreichen kann, ist: den Mitgliedern des
Konsumvereins Nachteil, Schaden zuzufügen -- sie zu strafen dafür, daß
sie von den Rechten und Vorteilen der Genossenschaftsbildung Gebrauch zu
machen sich erkühnen. Das beantragte Ortsstatut müßte also, falls es
erlassen wird, den Titel führen: »Ortsstatut zur Schädigung des
Konsumvereins.«
Wenn jemand etwas anstrebt, was ihm selbst nichts nützt und was auch
nicht der Gerechtigkeit dient, sondern lediglich einem andern Schaden
zufügt, so bezeichnet man das Motiv dessen mit dem Wort »Bosheit«.
Vielleicht aber nehmen die Vertreter des Besteuerungsantrages
Veranlassung, um wenigstens dieses Odium abzuwehren, den Antrag
nachträglich noch so zu modifizieren, daß dabei ein Vorteil für die
Kleinhändler herausschaut. Das könnten sie auf zweierlei Art. Wenn sie
nämlich statt der 3 Proz. mindestens 10 Proz. Umsatzsteuer verlangen
wollten, so würde ihnen wirklich genützt werden können. Denn damit wäre
in der Tat dem Wettbewerb des Konsumvereins mit den Krämern die Spitze
abgebrochen, der Vorteil des Genossenschaftswesens gegenüber dem
Detailhandel wäre eliminiert, und die Krämerinnung könnte nunmehr von
dem Ortsstatut eine wirkliche Besserung ihrer Geschäfte erwarten. Falls
man aber sich nicht getraut, eine so hohe Besteuerung zu fordern, bliebe
noch ein anderer Weg übrig, um zu einem Vorteil zu gelangen. Man müßte
dem beabsichtigten Antrag noch einen Zusatz beifügen, etwa des Inhaltes:
»Mehr als 3 Proz. Steuer auf den Umsatz kann man nicht gut beantragen.
Uns, den Detaillisten, ist damit indes nichts genützt, denn dabei wird
die Schädigung, die der Konsumverein uns zufügt, noch genau dieselbe
bleiben. Nun soll doch aber die Maßregel dem »Mittelstand« dienen,
nämlich uns. Wir setzen also als selbstverständlich voraus, daß die
4-6000 Mark, die der Gemeinderat künftig dem Konsumverein jährlich
abknöpfen wird, nicht im Stadtsäckel verbleiben, sondern der
Krämerinnung zur Verteilung an ihre Angehörigen überwiesen werden.« --
Durch jene Abänderung oder diese Ergänzung wäre der Antrag wenigstens
unter ein vernünftiges Motiv gestellt; ohne das eine oder das andere hat
er nicht einmal das für sich.
Der Kritik scheint damit genug getan. Ich komme also nunmehr zu der
Frage: Was kann der Konsumverein tun, um die ihm, d. h. seinen
Mitgliedern, drohende Schädigung abzuwenden?
Zunächst wird man sich noch mit dem Gedanken trösten können: das neue
Ortsstatut ist ja noch nicht da, und es ist wohl auch noch fraglich, ob
der Gemeinderat den Antragstellern den Gefallen tun wird, es zu
beschließen. -- Daß unsere Stadtväter die ihnen vorgehaltene neue
Steuerquelle als _solche_ mit besonderem Wohlgefallen betrachten
sollten, ist wohl kaum anzunehmen. Der Stadtsäckel kann freilich Geld
immer brauchen. Aber ein Extraoktroi von 4-6000 Mark jährlich auf den
Konsum gerade der wenigst bemittelten Bevölkerungsschicht -- _das_ wäre
doch dreckiges Geld! Und wenn der Vorteil des Stadtsäckels bei der
Entscheidung keine Rolle spielt, so hätte allerdings der Gemeinderat
allen Grund, die Sache sich zehnmal zu überlegen -- schon der
Konsequenzen wegen. Wohin wollte man kommen, wenn -- gleiches Recht für
alle! -- jede Interessengruppe, die sich darüber ärgert, daß die
Interessen einer anderen Gruppe den ihrigen Abbruch tun, von der Stadt
die Einführung einer Schädigungssteuer für ihren Gegner verlangen würde?
Wenn das jetzt zugunsten der geärgerten Krämer geschähe, würden bald gar
viele kommen. Zunächst könnten die Hausbesitzer und diejenigen, die
gewerbsmäßig Mietshäuser zum Verkauf bauen, sich darüber beschweren, daß
eine Baugenossenschaft -- auch so eine Art Konsumverein! -- ihren Erwerb
beeinträchtige, indem sie selbst Häuser baut für den Bedarf der Genossen
-- und jene könnten nun eine Extrabesteuerung der Baugenossenschaft
verlangen. Und dann würden die Barbiere kommen und klagen, daß sie in
ihrem Erwerb geschädigt würden, weil immer mehr Leute sich die Bärte
wachsen lassen -- und denen zuliebe müßte nun die Stadt durch Ortsstatut
gar eine Einkommensteuer, »bemessen« nach den Bärten, einführen; denn
was den Krämern recht, ist den Barbieren billig. Und dabei wäre gar kein
Ende abzusehen. Ob aber diese und andere Gründe den Gemeinderat wirklich
zur Ablehnung des Antrages bestimmen werden, kann man nicht wissen. Denn
dank der Teilnahmlosigkeit weiter Kreise der Einwohnerschaft in bezug
auf öffentliche Angelegenheiten liegt bei ihm die Entscheidung in der
Hand derselben Interessengruppe, die im Gewerbeverein das letzte Wort
behalten hat. Mit der Möglichkeit der Annahme des Besteuerungsantrages
im Gemeinderat muß also jedenfalls gerechnet werden.
Nun könnte der Konsumverein seine Hoffnung noch darauf setzen, daß
vielleicht die Regierung einem derartigen Ortsstatut die Genehmigung
nicht erteilen werde. Nach deren Stellungnahme zur Konsumvereinsfrage
bei Beratung des § 4 des neuen Steuergesetzes ist in der Tat anzunehmen,
daß sie die geforderte Sonderbesteuerung weder für vernünftig noch für
gerecht ansehen wird. Zweifelhaft bleibt aber jedenfalls, ob ihr die
rechtliche Handhabe gegeben ist, der Gemeindevertretung in den Arm zu
fallen, wenn diese das betreffende Ortsstatut beschließt; denn in
Sachsen hat bekanntlich gerade die Regierung die Schikanierungscampagne
eingeleitet und die Rechtmäßigkeit der ihr dienenden Maßnahmen
vertreten: Aber ganz abgesehen von diesem Zweifel würde ich es für
durchaus verfehlt halten, wenn man durch Anrufen der Regierung die
drohende Schädigung abzuwenden versuchen wollte. Das käme darauf hinaus,
den Ruf der andern nach Polizei zu beantworten mit dem Ruf nach noch
mehr Polizei. Wer Wert darauf legt, daß den Gemeinden ihr bißchen
Selbstverwaltungsrecht nicht noch weiter verkürzt werde, soll solche
Wege grundsätzlich nicht beschreiten. Der Selbstverwaltung wegen muß
eine Gemeinde das Recht haben, auch Torheiten zu begehen, wenn sie nicht
anders kann, und die Korrektur dagegen muß nicht von außen her gesucht
werden, sondern von innen, bei den Bürgern selbst. Schließlich aber
meine ich auch noch, daß, wer ein gutes Recht zu vertreten hat, sich
schon etwas vergibt, wenn er um dessen Anerkennung petitionieren geht.
Um sein Recht petitioniert man nicht, man verteidigt es. Und ein ehemals
Sachsen-Weimarischer Staatsminister hat dafür das richtige Rezept
gegeben mit den Worten:
Auf groben Klotz -- ein grober Keil! Auf einen Schelmen --
anderthalbe!
So steht also meine weitere Betrachtung des Falles ganz und gar unter
der Fragestellung:
Was ist für diesen Klotz der rechte Keil?
Wie ist die Schelmerei einer Kramerinnung zu überwinden durch
anderthalbfache Schelmerei eines Konsumvereins?
Damit aber ist gesagt: die Kreise, in deren Interesse der Schutz der
Genossenschaftstätigkeit liegt, sollen _nicht_ fragen, wie etwa durch
Vorstellungen und gute Worte noch verhindert werden könnte, daß ein
Ortsstatut im Sinne des Gewerbevereins zustande kommt; sie sollen
vielmehr angesichts des Vorgehens der Genossenschaftsfeinde sofort in
die _andere_ Erwägung eintreten: Was können wir, wenn das Statut
erlassen wird, tun, um die damit beabsichtigte Schädigung nicht nur
abzuwenden, sondern möglichst in _ihr Gegenteil zu verkehren_? _Das_
ist, meines Erachtens, die richtige Stellungnahme. Denn der erhobene
Arm, bereit, den drohenden Schlag kräftig zu parieren, ist auch taktisch
eine bessere Figur als der krumme Buckel, der nur gegen den Streich sich
ducken will.
Selbstverständlich können die Maßregeln der Abwehr im einzelnen erst
diskutiert werden, wenn man genau weiß, was abzuwehren ist. Schon vorher
aber kann man die Richtungen ins Auge fassen, in denen die Wege zur
Abwehr zu finden sein müssen.
_Ein_ solcher Weg ist ganz von selbst gegeben. Er ist auch in Sachsen an
mehreren Orten mit Erfolg beschritten worden: rasche Ausdehnung der
Geschäftstätigkeit des Vereins, um den Verlust von einigen Prozenten des
Umsatzwertes durch Steigerung der Umsatzziffern, günstigere
Einkaufsbedingungen und Verminderung der Generalunkosten wieder
auszugleichen. Das hängt in der Hauptsache, wenn der Verein in seiner
Organisation genügend gefestigt ist, nur ab von der Möglichkeit,
größeres Kapital für seinen Betrieb zu gewinnen, mehr als die Mitglieder
selbst in kurzer Zeit aufbringen könnten. Immerhin ist es nur ein
schlechter Trost, daß auf diesem Wege der unmittelbare Verlust durch die
Umsatzbesteuerung für den _einzelnen_ wieder eingebracht werden kann;
denn die Summe, die dabei im _ganzen_ den beteiligten Kreisen -- der
Hauptsache nach den Arbeitern -- ungerechterweise von der Gemeinde
weggenommen würde, wäre nicht kleiner, sondern noch viel größer als sie
bei gleichbleibendem Betrieb zu sein brauchte. Deshalb ist es wichtig,
auch noch andere Wege in Betracht zu ziehen, auf denen eine radikalere
Art der Abwehr als möglich erscheint.
Solche Wege sind unter allen Umständen vorhanden. Denn, wie immer auch
das zu gewärtigende Ortsstatut lauten möchte, soviel ist sicher, daß es
die Besteuerung auf den Umsatz an _bestimmte_ Voraussetzungen knüpfen
muß. Daß es etwa der Umsatzbesteuerung alle diejenigen unterwerfen
könnte, die der Gemeinderat oder die Kramerinnung nach freiem Ermessen
jeweils für besteuerungs_würdig_ erachtet -- das ist glücklicherweise
ausgeschlossen. _Bestimmte_ Voraussetzungen lassen sich aber immer für
ein bestimmtes Steuersubjekt auch _aufheben_ -- und dann ist für
_dieses_ Subjekt das Ortsstatut nicht mehr vorhanden. Würden z. B., wie
beantragt werden soll, _nur_ Konsumvereine der Umsatzsteuer unterworfen,
Einzelkaufleute nicht, so wäre dem Konsumverein durch seine
Entwicklungsgeschichte der Weg gezeigt, auf dem er sich steuerfrei
erhalten kann. Er brauchte nur seine Geschäftstätigkeit in geeigneter
Art zurückzubilden in das _reine_ Lieferantengeschäft, mit dem er vor 10
Jahren sie begonnen hat -- und er selbst hätte dann keinen »Umsatz«
mehr; denn die Summe alles Konsums seiner Mitglieder wäre wieder Umsatz
eines Einzelkaufmanns oder mehrerer Einzelkaufleute. Und dann hätte man
in Jena einen Konsumverein und hätte auch ein Ortsstatut, um ihn auf
Umsatz kräftig zu besteuern, der Konsumverein aber hätte keinen Umsatz
und der Umsatz hätte keinen Konsumverein. -- Daß solches erreichbar sein
werde, ohne daß der Konsumverein seine wichtigsten Errungenschaften
wieder preiszugeben hätte, erscheint auf den ersten Blick zwar
befremdlich. Es _ist_ aber möglich, und zwar ohne daß dabei die
Mitglieder des Vereins irgend einen Vorteil zu verlieren brauchten, den
sie jetzt aus der eigenen Geschäftsführung haben, und ohne daß der
Verein das Heft der Aktion auch nur vorübergehend aus der Hand zu geben
nötig hätte.
Ein Ortsstatut, welches solche Wege dadurch verlegte, daß es allen
Detailhandel, auch den der Kaufleute, einer Umsatzbesteuerung nach
gleicher Norm unterwürfe, ist für Jena unmöglich. Das ist sofort
ersichtlich, wenn man an unsere guten Postverbindungen denkt und an das
Gaudium, welches eine allgemeine Extrabesteuerung des hiesigen
Detailhandels den Warenhäusern in Berlin und Leipzig und anderen
auswärtigen Kaufleuten bereiten müßte. Es könnte sich also, falls die
Umsatzsteuer nicht gänzlich auf Konsumvereine beschränkt würde,
höchstens um solche Maßregeln handeln, die andere Kaufleute mitbeträfen,
_wenn_ sie Lieferanten für Konsumvereinsmitglieder werden. Darauf kann
ich es einstweilen ankommen lassen. Falls ein solches Ortsstatut -- es
müßte schon ein Kunststück sein -- erst da ist, dann können wir uns ja
weiter sprechen.
_Eine_ Voraussetzung muß allerdings gemacht werden, wenn die
Abwehrmaßregeln, auf die ich hier ganz im allgemeinen hingewiesen habe,
ins Werk zu setzen sein sollen: der Verein darf nicht gänzlich auf sich
und seine Mitglieder angewiesen sein -- er muß Bundesgenossen zur
Verteidigung seiner Position finden. Diese Voraussetzung aber ist sicher
erfüllbar kraft der Interessengemeinschaft, die zwischen der Hauptgruppe
seiner Mitglieder, der Arbeiterschaft, und anderen Kreisen der Stadt in
bezug auf die Angelegenheiten genossenschaftlicher Selbsthilfe ganz von
selbst gegeben ist. Was ich meine, wird man verstehen, sobald man sich
klar macht, daß Maßregeln, die auf Verteuerung der Lebenshaltung der
arbeitenden Klassen in Jena hinauslaufen, eine direkte Benachteiligung
aller industriellen Tätigkeit am Ort bedeuten müssen. Wenn daraufhin der
Konsumverein Rückhalt bei denen sucht, welche die Interessen der
Industrie und ihrer ungestörten Entwicklung zu vertreten haben, so
vergibt er seiner Selbständigkeit nichts. Denn er kommt nicht als
Bittender, mit leeren Händen, der nur Beistand für _seine_ Sache, sucht,
sondern als Bundesgenosse der andern, der in seiner Organisation und in
seinen geschulten Kräften die Waffen zur Abwehr gemeinsamer Gefahr in
der Hand hat. Und er kann daraufhin die Bedingungen gemeinsamen
Vorgehens seinerseits so regeln, daß aus dem zeitweiligen Hand-in-Hand
gehen mit andern seiner eigenen Selbständigkeit kein Abbruch geschieht.
Das müßte der Gesichtspunkt sein, unter den die Abwehr des Vorstoßes der
Genossenschaftsfeinde sich zu stellen hätte.
Der hiesige Konsumverein hat, nach der Meinung vieler, ein entschiedenes
Verdienst um die Entwicklung des wirtschaftlichen Lebens unserer Stadt.
Er hat zuerst die Idee genossenschaftlicher Selbsthilfe in die Kreise
der arbeitstätigen Bevölkerung Jenas hineingetragen und zuerst Erfolg
und Anerkennung ihr erstritten. Die jüngere Vereinigung gleichen
Charakters, die Baugenossenschaft, würde schwerlich so schnell, wie es
geschehen, zu erfreulicher Konsolidierung gelangt sein, wenn nicht durch
die Vorarbeit der älteren die Genossenschaftsidee gerade in den
Arbeiterkreisen hier schon eingebürgert und Schulung vieler in
genossenschaftlicher Tätigkeit gewonnen worden wäre. Diesem Ruhm kann,
wie ich glaube, der hiesige Konsumverein vielleicht noch ein weiteres
Verdienst hinzufügen, dessen Bedeutung möglicherweise sogar über die
örtlichen Grenzen hinausreichen würde, wenn er in dieser Zeit der
Anfechtung genossenschaftlicher Bestrebungen nicht nur kräftig sie
vertritt, sondern für diese Vertretung auch Wege anbahnt, die bisher
noch nicht beschritten wurden. Dann könnte er, der eigenen Sache
dienend, zugleich andern, die anderwärts vor den gleichen Anfechtungen
stehen, ein Vorbild geben.