IV.

Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen Werkstätte.

Rede, gehalten in einer allgemeinen Versammlung der Geschäftsangehörigen

der Firma Carl Zeiss am 15. Dezember 1897.

Als Manuskript gedruckt. Jena 1903,

[Aus dem Vorwort des Herausgebers zum erstmaligen Abdruck.

Als vor nahezu sechs Jahren eine _Neuregulierung der Akkordsätze_ in

mehreren Abteilungen des Betriebs sich erforderlich machte, wurde diese

Maßregel von dem Senior der Geschäftsleitung, Herrn Professor ABBE, in

einer längeren Rede eingehend erläutert und begründet. Es schien der

Geschäftsleitung zweckmäßig, den Inhalt jener Rede allen Mitgliedern des

Betriebs in Erinnerung zu bringen und sie zu diesem Zweck durch den

Druck vervielfältigen zu lassen.

Hierfür stand nur eine auf Grund eines Stenogramms ausgearbeitete

Niederschrift des Herrn Redakteur Wolf zur Verfügung. Leider war diese

Niederschrift trotz der angewandten Sorgfalt an mehreren Stellen zu

unvollständig, um einen erkennbaren Sinn zu geben und es war auch leider

versäumt worden, die Niederschrift gleich nach ihrer Fertigstellung, als

Sinn und Wortlaut der Rede noch in frischer Erinnerung stand, von

berufener Seite ergänzen bezw. berichtigen zu lassen.

Angesichts dieser Sachlage schien es das Richtigste, _an dem

vorliegenden Text möglichst wenig zu ändern_. Nur hier und da ist eine

zum Verständnis nötige Partikel eingefügt, eine offensichtlich falsche

Konjugationsform verbessert, die wenigen ganz unverständlichen Absätze

sind weggelassen worden[21]; im übrigen aber ist die zur Verfügung

stehende Niederschrift auf den folgenden Seiten _wörtlich abgedruckt_.

Die vom Unterzeichneten zur Erleichterung des Verständnisses hier und da

hinzugefügten Worte sind durch [] als solche gekennzeichnet.

Auf diese Weise haften der Rede zwar alle stilistischen und sprachlichen

Mängel noch an, die eine ganz frei, ohne jedes Konzept gehaltene, fast

drei Stunden währende Rede wohl stets aufweisen wird und die durch eine

verhältnismäßig geringfügige Umarbeitung hätten beseitigt werden können.

Es ist aber dafür die möglichste Gewähr gegeben, daß der _ursprüngliche

Sinn der Ausführungen unverfälscht_ zur Wiedergabe gelangt. Über jene

formellen Mängel wird sich der um das Verständnis der Sache, des Inhalts

der Rede, bemühte Leser leicht hinwegsetzen. Hoffentlich findet der

Urheber der Rede selbst noch einmal die Muße, seine damaligen einen so

wichtigen Gegenstand behandelnden Ausführungen durchzusehen, zu

überarbeiten und zu vervollständigen.

_Jena_, 20. August 1903.

Dr. S. Czapski

i. A.]

* * * * *

_Werte Arbeitsgenossen!_

Schon im vorigen Sommer habe ich aus einem äußeren Anlasse Anregung

entnommen, in diesem Saale und in diesem Kreise Erläuterungen zu dem

Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu geben und zwar über das

Rechtsverhältnis der Betriebe der Carl Zeiss-Stiftung zu Staat und

Gemeinde[22]. Ich habe damals schon gesagt, daß ich wohl noch mehrmals

Veranlassung haben würde, auf allgemeine Angelegenheiten -- im Sinne

einer Erläuterung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung -- zurückzukommen.

Ein solcher Anlaß ist auch jetzt gekommen. Sie wissen aus den

Mitteilungen, die wir zunächst dem Arbeiterausschuß gemacht haben und

die Ihnen inzwischen von diesen Herren zugegangen sind, daß in unserem

Kreise Interessenunterschiede, Interessengegensätze sich herausgebildet

haben, die bisher ja auch bestanden, aber nur im kleinen, und die als

solche auch meist unter der Oberfläche ausgetragen worden sind. Jetzt

eigentlich sind sie erst mit einem Male an die Oberfläche gekommen und

erfordern eine planmäßige Ausgleichung. Da es sich dabei aber

hauptsächlich um die Frage einer veränderten Regelung der

Arbeitslöhnung, um das Verhältnis der Akkord- zur Zeitarbeit handelt,

kann die Erörterung der Gesichtspunkte, unter welchen diese spezielle

Angelegenheit von uns zu behandeln ist, nicht eher erfolgen, als bis die

Beteiligten sich klar machen, was _denn das Verhältnis sei zwischen

Unternehmer und Arbeiter in unserm Kreise_, zwischen der Firma als

Trägerin, Repräsentantin und Inhaberin des Betriebes und der Gesamtheit

der arbeitstätigen Personen im Betriebe -- zu denen ich bitte, auch mich

und alle meine Kollegen zu rechnen. Denn ich würde es sehr übelnehmen,

wenn man mich und alle diejenigen, welche nicht am Schraubstock und an

der Drehbank arbeiten, nicht zu den »_arbeitstätigen_« Personen im

Betriebe zählen wollte. In diesem Sinne bedarf das im Statut fixierte,

seit dem vorigen Jahre bekanntgegebene Verhältnis zwischen Unternehmer

und Arbeiter in unserem Betriebe einer Erläuterung, damit die richtigen

Gesichtspunkte für die Beurteilung und Ausgleichung dieser Differenzen

sich ergeben.

Ich muß etwas weit ausholen und komme erst spät auf das eigentliche

Thema: die Darlegung unserer Stellungnahme, unserer Absichten auf

Erledigung der Sache im einzelnen, zu sprechen. Ich muß Sie bitten, mir

Ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden und sich darauf gefaßt zu machen, daß Sie

mir vielleicht anderthalb Stunden zuhören müssen.

In gewisser Art haben unsere Einrichtungen eine Probe zu bestehen, ob

sie den Boden bilden können, auf welchem Interessengegensätze,

Interessenstreite auf sachlichem Wege, ohne Haß und Erbitterung, auf

friedlichem Wege, zum Austrag gebracht werden können. Ehe ich zu diesen

einleitenden Erörterungen: welches ist das Verhältnis zwischen

Unternehmer und Arbeiter in unserem Betriebe, übergehe, will ich aber

doch ein paar Worte vorausschicken, um die Mißstimmungen, die ich aus

manchen Anzeichen und Äußerungen entnommen habe, zu beschwichtigen und

die Befürchtungen zu zerstreuen, als ob unsere Arbeiter der Gefahr einer

schweren Beeinträchtigung ihrer Interessen ausgesetzt seien. Hierzu will

ich kurz bemerken: es handelt sich bei allen um eine materiell relativ

geringfügige Sache, um eine Kürzung der Akkordsätze in einem gewissen

prozentischen Verhältnis. Für diejenigen, welche die Reform am

härtesten trifft, würde es bei gleich günstigen Resultaten des

Geschäftsganges wie im vorigen Jahre nicht mehr bedeuten, als eine

Kürzung um 5 oder 6 Proz. des Einkommens ausmacht, das sie bei dem

Fortbestand der bisherigen Einrichtung erhalten würden. Das ist eine

Sache, die materiell keine größere Bedeutung hat, als in

entgegengesetztem Sinne die Einrichtung, welche wir vor 3 Jahren

begonnen und in diesem Jahre zu Ende geführt haben, vermöge welcher

jeder 16 Tage im Jahre, die er nicht arbeitet, voll bezahlt erhält. Das

hat auch etwa 5 Proz. des gesamten Arbeitsertrages, im Sinne einer

_Erhöhung_, ausgemacht und mehr ist es für keinen, was ihm

möglicherweise entgehen könnte. Und ferner handelt es sich nicht etwa --

was ich ganz besonders hervorheben möchte -- um das Bemühen, den

Arbeitsertrag der einzelnen zu mindern, damit die _Firma_ einen größeren

Ertrag erhält, sondern lediglich darum, eine _gerechtere und

vernünftigere Verteilung_ des Arbeitsertrages in seiner unverminderten

Größe herbeizuführen. Alle diejenigen, welchen infolge der

beabsichtigten Änderungen etwas entzogen wird, haben das Minder nicht

abzugeben an die Firma, sondern nur an ihre Genossen, an andere, die

bisher benachteiligt waren.

Dieses alles vorausgeschickt, komme ich zu dieser Frage: was ist das

Verhältnis zwischen Arbeiter und Unternehmer in unserem Kreise? Was ich

erörtern will, geschieht unter Berufung auf Titel III, IV und VI des

Statuts der Carl Zeiss-Stiftung. Ich will auf einzelnes dabei nicht

eingehen, ich sage nur: wer diese Titel aufmerksam liest, muß sofort zu

dem Resultate kommen, daß die Optische Werkstätte, wie sie seit

Errichtung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung dasteht, seit 1890,

nichts anderes ist, als eine _Produktivgenossenschaft in Beziehung auf

die wirtschaftlichen Interessen_. Denn seit dieser Zeit -- bekannt ist

dieser Übergang erst seit Juli 1891, während die Firma tatsächlich seit

1. Oktober 1890 nicht mehr auf Rechnung der früheren Inhaber, sondern

auf Rechnung der Carl Zeiss-Stiftung geführt wurde -- gelten die Normen,

welche im vorigen Jahre veröffentlicht worden sind[23]. Danach ist also

der Inhaber der Firma kein einzelner, kein Mensch, auch keine Mehrheit

von Menschen; es ist eine _juristische Person_. Eine juristische Person

aber ist ein Wesen, welches nicht ißt und nicht trinkt, welches sich

nicht zu kleiden braucht, keine Luxusbedürfnisse hat, keine

Verschwendung treiben und sich nicht bereichern kann, auch keinen

persönlichen Vorteil herbeiführen kann aus seiner Stellung als

Unternehmer. Diese juristische Person vertritt auch nicht, wie etwa bei

Aktiengesellschaften, das Interesse von Kapitalisten oder

kapitalistisches Interesse überhaupt; denn das Kapital, welches wir

brauchen, das muß die Stiftung für die Arbeit der Firma dieser in der

Höhe zur Verfügung stellen, wie es die fortschreitende Entwicklung eines

Betriebes erfordert, ohne daß sie nach Dividenden fragt, oder danach, ob

sich die Hergabe des Kapitals rentiert. Die Rentabilität braucht niemals

über den gewöhnlichen Hypothekenzinsfuß hinauszugehen und kann deshalb

auch nicht geeignet sein, den Wert des Kapitals später zu steigern. Es

ist nicht so, wie bei Aktien, die später verkauft werden zu einem

Mehrwert von 150 bis 200 Proz. Das gibt es bei uns nicht. Das Kapital

hat der Arbeit gegenüber lediglich zu beanspruchen den festen

Hypothekenzins, zu dem zurzeit Kapital hierzulande verliehen wird, und

eine Risikoprämie von 1 Proz. für die Verlustgefahr, der jede solche

Hypothek ausgesetzt ist und die auch für die unsrige in Anrechnung

gebracht werden muß. Wir haben beinahe 1/2 Million Mark bei einem

derartigen wie dem gegenwärtigen Geschäftsgang in Ausstand, und da kann

es leicht vorkommen, daß bei Handelskrisen oder Kreditüberstiegen uns

größere Verluste erwachsen. Deshalb muß auch bei uns die Arbeit noch 1

Proz. extra dem Kapitalbesitzer abgeben.

Dieser Kapitalbesitzer ist zum Teil die Stiftung selbst, zum Teil sind

es fremde Gläubiger, die ihre 4 Proz. bekommen auf Grund der

ausgegebenen Obligationen. Dadurch wird dem Bedürfnis der Arbeit, durch

bessere Werkzeuge usw. sich günstigere Bedingungen zu schaffen, genügt.

Dieses Kapital muß die Stiftung immer zur Verfügung stellen und zwar in

dem Betrage, in dem es die fortschreitende Entwicklung eines Betriebes

erfordert. Wenn Sie auf dem heute ausgeteilten Blatt[24] die Ziffern

ansehen, so können Sie leicht ausrechnen, wie groß unser Kapitalbedarf

ist. Jeder Arbeiter bei uns, vom jüngsten bis zum ältesten, braucht

ungefähr 3000 Mark und für jeden einzelnen, der in unseren Betrieb

eintritt, wird dieser Betrag zur Verfügung gestellt, so daß es so gut

ist, als ob er selbst diese 3000 Mark mitbrächte.

Der Umstand, daß dieses Kapital immer da ist, nicht entzogen werden

kann, nicht in der Lage ist, Dividenden zu fordern, nicht mehr als den

bloßen Zins, bedeutet praktisch, _daß bei uns das Kapital nicht Herr der

Arbeit ist, sondern Diener der Arbeit_. Der Zins muß in derselben Weise

gegeben werden, wie man zum Beispiel seinen Diener bezahlen muß. Es

bedeutet aber weiter noch, daß dieses _Kapital tatsächlich den Charakter

eines Kollektivbesitzes erhält_ und zwar gegenüber der Gesamtheit der

Personen, die in unserem Betriebe tätig sind. Mit diesem Kapitalbesitz

der Stiftung verhält es sich ungefähr so, wie mit dem Kapitalbesitz

einer Gemeinde gegenüber ihren Bürgern; es gehört den Bürgern, nicht

einzelnen, aber sie haben als Gesamtheit das Kapital zur Verfügung in

den Wirtschaftsbetrieben der Gemeinde, zur Erleichterung der Lasten usw.

Also alle haben teil an dem Vorteil, obwohl sie keinen persönlichen

Anspruch besitzen; es gehört ihnen und auch nicht, denn sie können es

nicht wegnehmen, nicht an ihre Kinder vererben, sondern nur an ihre

Nachfolger, an zukünftige Bürger.

Ganz so ist es in bezug auf das Verhältnis des Kapitalbesitzes der

Stiftung zu der Arbeitstätigkeit unserer Genossenschaft: es ist wie ein

Kollektivkapital, welches nicht einem einzelnen gegeben, ihm aber auch

nicht entzogen werden kann. Es ist ganz ähnlich wie in einer

Genossenschaft, welche aus ihren Mitteln einen Kapitalbesitz erworben

hat zu gemeinsamer Arbeit, nur mit dem Unterschied, daß dies Kapital

nicht weggetragen werden kann. Von einer Genossenschaft unterscheidet

sich unser Verhältnis nur dadurch, daß es bei dem Austritt eines

einzelnen aus unserm Kreise keine Kündigung und keine Rückzahlung des

auf ihn entfallenden Kapitalbetrages gibt, wie es ja beim Eintritt auch

keine Einzahlung gibt.

Nun ist die Frage: welches Interesse vertritt denn nun die Firma als

Unternehmer dem einzelnen gegenüber, wenn sie nicht das Interesse des

Kapitals vertritt? Die Frage ist nur so zu beantworten: sie vertritt das

_Interesse der Gesamtheit aller arbeitstätigen Genossen gegenüber dem

Interesse aller einzelnen_, das Interesse der _dauernden Gemeinschaft

aller_ gegenüber den Interessen, _welche die einzelnen jeweils_ haben.

Sie hat also im besonderen die _Verteilung des Ertrags der Arbeit_

zwischen den Arbeitenden und der Genossenschaft zu regeln, und es ist

die Firma Carl Zeiss nur der Name für diese Arbeitsgenossenschaft in

ihrem dauernden Bestand, nach der Idee eines dauernden, bleibenden

Wesens -- im Unterschied zu dem zufälligen Personenkreis, der jeweils

die Genossenschaft bildet.

Fragen wir danach: _Inwiefern sind denn diese Interessen verschieden_,

das Interesse der Genossenschaft als solcher und das Interesse der

einzelnen? Es scheint auf den ersten Blick, als ob da gar kein

Unterschied vorhanden wäre, als ob das ein und dasselbe sei. Aber das

ist nur scheinbar. In der Tat besteht zwischen diesen beiden Dingen,

zwischen der Gesamtheit aller einzelnen, die jeweils eine Genossenschaft

bilden, ihrem Interesse und dem Interesse der Genossenschaft als solcher

ein sehr deutlicher Unterschied. Erstens besteht das Interesse eines

einzelnen Gliedes einer Genossenschaft darin, einen möglichst großen

Vorteil an der gemeinsamen Arbeit zu haben, ohne jede weitere Rücksicht

auf andere Personen und Umstände; jeder steht sich am besten, wenn er zu

irgend einer Zeit möglichst viel bekommt. Dagegen hat die Genossenschaft

ein Interesse daran, _nicht_ den ganzen Arbeitsertrag zu verteilen,

sondern einen Teil des Ertrags dieser gemeinsamen Arbeit

zurückzubehalten als gemeinsamen Besitz, als Kollektiveigentum für die

verschiedensten Interessen, die ich noch erwähnen werde.

Diese Interessen stehen zu einander im deutlichen Gegensatz, genau so

wie die Gesamtheit aller Bürger einer Gemeinde im Gegensatz steht zur

Gemeinde als solcher. Die Gesamtheit der Bürger in Jena würde sich

beispielsweise am besten stehen, wenn die Gemeinde eines schönen Tages

ihr ganzes Eigentum unter die Bürger verteilte, es käme dann auf jeden

einzelnen gewiß der Betrag von 20 M. Viele würden sicher damit

einverstanden sein. Würde die Gemeinde aber nicht besser tun, wenn sie

die Erträgnisse dieses gemeinsamen Besitzes, die Überschüsse etwa aus

der Brauerei und dem Gaswerk, statt sie zu verteilen, zu nützlichen

Anlagen und andern der Gesamtheit dienenden Einrichtungen verwendete?

Gewiß! Und jedermann sieht, daß die erste Methode vollkommen widersinnig

ist. Die Verteilung darf nicht eintreten, obwohl sie dem Interesse des

einzelnen entspräche; die Gemeinde darf sie deshalb nicht vollziehen,

weil sie auch das Interesse derjenigen Bürger wahrzunehmen hat, welche

nach 20 oder 30 Jahren kommen. Der Kollektivbesitz muß gewahrt und

erhalten werden, und seine Erträgnisse dürfen als Kollektiverwerb nicht

verteilt werden.

Genau so ist es in unserm Kreis. Obwohl von der Stiftung kein anderes

Interesse vertreten werden kann, als das Interesse einer Genossenschaft

als solcher, so ist damit ein _Interessengegensatz_ gegeben, der in alle

Angelegenheiten hineinspielt. Aus materiellen Gesichtspunkten muß die

Firma darauf halten, einen Teil des gesamten Arbeitsertrages als

Kollektivbesitz zu erhalten und nicht zur Verteilung zu bringen. Es

entsteht die Frage: nach welchen Grundsätzen und Theorien soll dieser

Teil ermittelt werden?

Sie werden mir nun freilich sagen, wenn ich behaupte, in Hinsicht auf

die Regelung der wirtschaftlichen Interessen sei die Firma eine

Produktivgenossenschaft: das ist mir eine schöne Genossenschaft, bei der

die Genossen in wichtigen Dingen, in bezug auf Leitung und Verwaltung

des Ganzen, _nichts zu sagen haben_. In einer Genossenschaft hat die

Generalversammlung zu bestimmen; sie kann einen Vorstand oder

Aufsichtsrat, mit dem sie nicht mehr zufrieden ist, absetzen und einen

neuen wählen. Viele von Ihnen werden sagen: Hier müssen wir uns einen

von dem Stiftungsstatut[25] oktroyierten Vorstand gefallen lassen, von

dem vielleicht viele der Meinung sein werden, daß sie ihn im nächsten

Jahre absetzen würden, wenn sie darüber zu bestimmen hätten!

Ich bin weit entfernt, Sie über diesen Unterschied hinwegtäuschen zu

wollen. Im Gegenteil; wenn ich Veranlassung genommen habe, zu sagen, daß

die Firma hinsichtlich der Regelung ihrer wirtschaftlichen Interessen

seit sieben Jahren eine _Produktivgenossenschaft_ geworden ist, so habe

ich ein besonderes Interesse, gleich hinzuzufügen: aber _nur

hinsichtlich der Regelung der wirtschaftlichen Interessen -- nicht auch

in Hinsicht auf die Verwaltung und Leitung_. Ich achte den, der sagen

wird: ich würde die Genossenschaft ganz anders leiten. Ich berufe mich

aber darauf: _alle die Schritte, welche seit zwanzig Jahren zum Wohle

der Firma unternommen worden sind, würden niemals getan worden sein von

dem gewählten Genossenschaftsvorstand einer Generalversammlung_, weil es

schon Schwierigkeiten genug gemacht hat, nur zwei bis vier Personen zu

übereinstimmenden Entschließungen zu bringen. Alle diese Entschließungen

wären nicht zustande gekommen, wenn auch nur zehn Personen dabei

mitzuwirken gehabt hätten.

_Wir sind keine Genossenschaft in Bezug auf Verwaltung und Leitung der

Aktion_. Und im Vertrauen sage ich Ihnen: Seien Sie alle froh darüber!

Denn es ist noch kein Versuch gelungen, Genossenschaften auf

industriellen Gebieten mit Erfolg zu halten, die auch hinsichtlich der

Verwaltung und Leitung Genossenschaften gewesen wären. Meinem verehrten

Freunde ROTHE[26] bin ich jeden Tag dankbar dafür, daß er vor zehn

Jahren einen ziemlich chaotischen Gedankenkreis bei mir auf einmal

erleuchtete mit dem Wort »Juristische Person«. Er hat damit den Weg

gezeigt, in unserem Kreise alle Vorteile der genossenschaftlichen

Organisation hinsichtlich der Regelung der wirtschaftlichen Aktion zu

erreichen und in weiter Ferne die Klippen zu lassen, an denen alle

ähnlichen Versuche bisher gescheitert sind, weil der einfältigste

Unternehmer immer noch der gescheitesten Genossenschaft voraus ist.

Nun mögen Sie aber hierüber denken wie Sie wollen; wenn Sie auch

vielleicht der Meinung sind, es stände besser, wenn dieser Verband von

1000 Personen auch hinsichtlich der Leitung der Aktionen eine

Genossenschaft wäre -- bestreiten können Sie nicht, daß diese Leute, die

diesen oktroyierten Vorstand bilden, _keine anderen Interessen

vertreten können_, als ein Vorstand, den Sie vielleicht in einer

Generalversammlung wählen würden. Der Sache nach kann auch dieser

gegebene Vorstand kein anderes Interesse vertreten, als das der

Genossenschaft als solcher, mit Rücksicht auf deren dauernden Bestand

gegenüber dem Interesse der jeweils in ihr befindlichen Personen, der

einzelnen und der einzelnen Gruppen.

Ich habe vorhin schon gesagt, was denn der entscheidende Punkt sei, in

welchem die Interessen der Genossenschaft als solcher nicht

zusammentreffen mit den Interessen der Gesamtheit der in ihr verbundenen

Personen, nämlich daß _der gemeinsame Arbeitsertrag nicht vollständig

aufgeteilt werden dürfe_, sondern daß ein Teil als Kollektiverwerb

angesehen werden müsse und der Verteilung entzogen bleibe -- wenigstens

in guten Zeiten.

_Für welchen Zweck soll das geschehen_? Welches Zweckes wegen soll das

nötig sein, daß nicht der gesamte Ertrag verteilt wird? Nötig ist das

wesentlich wegen dreier besonderer Anforderungen:

Erstens muß ein Teil des Arbeitsertrages zurückbehalten werden zur

Deckung der gegenüber den Genossen selbst übernommenen _zukünftigen

Leistungen_, wenn solche der Gesamtheit aller einzelnen

zugesichert werden, wie das ja bei uns der Fall ist durch die

_Pensionseinrichtungen_ und die _Arbeitslosenversicherung_ in der Form

der _Abgangsentschädigung_.

Zweitens ist es notwendig, daß ein Teil des Arbeitsertrages

zurückbehalten wird zur späteren Verteilung nicht an die Kinder, sondern

an die Nachfolger. Ich spreche von der Notwendigkeit, einem _wachsenden

Kapitalbedarf durch Mehrung eigenen Vermögens und erhöhter

Kreditfähigkeit gerecht_ werden zu können; einem wachsenden

Kapitalbedarf, der dadurch gegeben ist, daß die Genossenschaft ihren

Wirkungskreis durch Aufnahme weiterer Mitglieder quantitativ erweitern

kann, wie dies bei uns sichtlich geschehen ist.

Drittens ist es die _Vorsorge für schlechte Zeiten_ im Interesse der

Erhaltung des Ganzen und im Interesse aller jeweils zu der betreffenden

Zeit vorhandenen Genossen. Die Genossenschaft muß sich so einrichten,

daß sie in schlechten Zeiten mit stockendem Geschäftsgang zusetzen kann.

Das sind drei Zwecke, die es nötig machen, daß eine Genossenschaft unter

allen Umständen darauf hinzuwirken hat, daß sie einen angemessenen Teil

des _Arbeitsertrages als Kollektivbesitz_ für sich behält, obgleich es

für die Genossen immer angenehmer und vorteilhafter wäre, wenn alles

verteilt würde.

Ich will zu dieser Aufstellung der drei Zwecke kurz noch einige

Erläuterungen geben. Zunächst der letzte: eine Genossenschaft muß sich

einrichten für die Zeit eines eventuellen schlechten Geschäftsganges.

Wenn sie das nicht tut, muß sie gewärtig sein, daß eine länger

anhaltende schlechte Geschäftsperiode sie nicht nur unfähig macht, ihre

Genossen über Wasser zu halten, sie nicht auf ein tieferes

Wirtschaftsniveau herabsinken zu lassen, sondern sie muß auch

befürchten, daß sie bankerott wird und die jahrzehntlange gemeinsame

Arbeit verloren geht. Sie kann sich aber darauf nur einrichten, wenn sie

in guten Zeiten einen angemessenen Betrag des gemeinsamen

Arbeitsertrages zurückbehält.

Das andere, das Bedürfnis wachsenden Kapitalbedarfs decken zu können,

das spitzt sich unter dem Gesichtspunkt meiner Betrachtung dahin zu --

ohne daß die Arbeit in den Dienst des Kapitals kommt, ohne Anerbietung

von Dividenden -- daß die Genossenschaft _kreditfähig_ bleibt, neues

Kapital heranzuziehen bloß gegen gewöhnlichen Zins, damit der Arbeit

nicht mehr entzogen wird, als überall der Zins beträgt.

Der erste Punkt war, daß die Genossenschaft Rücklagen braucht zur

Erfüllung zukünftiger Leistungen, welche sie ihren Genossen zugesichert

hat. Das hat bei uns die aktuelle Bedeutung, daß wir Vorsorgen für

Deckung von zweierlei Arten von Lasten, die wir übernommen haben.

Erstens ist es die _Pensionszusicherung_ sowohl für die Hinterbliebenen

als auch für den Invaliditätsfall, dann die Zusicherung der

_Altersrente_, wenn ein Genosse ein bestimmtes Lebensalter

zurückgelegt hat und ferner das, was bei uns unter dem Namen einer

_Abgangsentschädigung_ kodifiziert ist, was aber eigentlich nichts

anderes als eine Arbeitslosenversicherung ist.

Ich setze voraus, daß Sie dieser Angelegenheit ein gewisses Verständnis

entgegenbringen. Ich weiß nicht, ob ich schon einmal in einem größeren

Kreise mich darüber besonders geäußert habe; deshalb will ich heute

einige Erläuterungen dazu geben. Wir müssen 7 Proz. im Durchschnitt

dessen, was wir im Laufe des Jahres an die arbeitstätigen Personen

abgeben können, also der Löhne und Gehälter, als Rücklage zum Zwecke der

Deckung der _Pensionslasten_ rechnen und zwar 7 Proz. schon jetzt, in

der Zeit, wo diese Lasten noch sehr gering sind, damit der Prozentsatz

nicht in späteren Jahren sehr viel höher wird. Wir haben Unterlagen,

nach denen sich einigermaßen schätzen läßt, was auf Grund unseres

Pensionsstatuts diese Lasten in späteren Jahren betragen werden, wenn

die Zusammensetzung unseres Personals sich einem Ruhepunkt, einem

Beharrungszustand, nähert. Die verschiedenen Arbeitsklassen unseres

Personals sind jetzt meist aus jüngeren Leuten zusammengesetzt. Das

Resultat ist, daß wir gefaßt sein müssen, jährlich etwa 11 oder 12 Proz.

des gesamten Lohn- und Gehaltkontos noch als Pension auszuzahlen.

Es wird Ihnen die Berechnung vielleicht befremdlich hoch erscheinen. Das

wird nicht mehr der Fall sein, wenn ich Ihnen sage, was die

_Witwenpension_ bei uns bedeutet, nämlich: daß durchschnittlich jeder

verheiratete Mann mit 7-8000 M. von uns in die Lebensversicherung

eingekauft ist zugunsten seiner Hinterbliebenen für den Todesfall. Die

Hälfte von den Beträgen, welche den Jahresaufwand dafür bilden,

bezahlen die Verheirateten an die Firma ab in der Form der

Pensionsbeiträge. Die andere Hälfte dieser Beträge zahlt die Firma. In

diesem Jahre hat dieselbe nur etwa 7000 M. betragen[27], in 20 oder 30

Jahren wird sie sich auf etwa 30-40000 M. belaufen.

Noch höhere Zahlen bekommt man, wenn man die Bedeutung unserer

_Altersversicherung_ betrachtet. Jeder, der 65 Jahre alt wird, ist --

wenn er nicht später als nach dem 25. Lebensjahre in einen

Stiftungsbetrieb eingetreten ist -- mit dem Recht ausgestattet,

dreiviertel seines ihm zuletzt gewährten Zeit- oder Wochenlohnes als

Altersrente zu beanspruchen. Die Statistik ergibt, daß auf je 90 Leute

zwischen 18 und 65 Jahren immer einer 65 Jahre alt ist, d. h. daß bei

einer 900 Personen zählenden Arbeiterschaft, wenn sie die angegebene

Zusammensetzung aufweist, in jedem Jahre immer zehn das 65. Lebensjahr

erreichen und dann den Anspruch auf die Gewährung der Altersrente

besitzen. Nun ist aber die wahrscheinliche Lebensdauer eines 65jährigen

Mannes immer noch 10 Jahre. Was ein solcher dann als [kapitalisierte]

Altersrente zu fordern hätte, beträgt also immer noch das Neunfache

seines Pensions-Jahresanspruches. Im Durchschnitt werden alle, die bei

uns 65 Jahre alt werden, einen Betrag von 1000 M. als [jährliche]

Altersrente beziehen. Zehn erhalten also in einem Jahre 9000 M., in 10

Jahren folglich 90000 M.

Wenn Sie diese Ziffern in Betracht ziehen, wird es Ihnen nicht

auffällig erscheinen, wenn unsere Rechnung ergibt, daß wegen der

Pensionseinrichtungen 7 Proz. der im Laufe eines Jahres als Lohn und

Gehalt ausgezahlten Summe zurückbehalten werden muß, damit die

durchschnittliche Belastung niemals höher als 7 Proz. beträgt, damit die

späteren Lasten eine Vorausdeckung haben, damit die Zukunft nicht

ungebührlich belastet wird.

Wir haben noch eine zweite Einrichtung dieser Art und zwar die

Einrichtung, welche bei uns unter dem Namen der _Abgangsentschädigung_

besteht, die in Wirklichkeit aber, wie ich schon gesagt habe, eine

Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ist. Was heißt es, wenn im Statut

steht, daß jedem, der 3 Jahre bei uns gewesen ist, wenn er nicht mehr

beschäftigt werden kann -- z. B. in Zeiten schlechten Geschäftsganges --

der Betrag seines festen Lohnes für ein halbes Jahr bei seiner

Entlassung gewährt werden muß? Das würde immerhin gegenüber dem, was

sonst durch die Einrichtung der Arbeitslosenversicherung geleistet wird,

eine sehr erhebliche Schadloshaltung und Versicherung sein des

plötzlichen Arbeitsloswerdens.

Für denjenigen, der zwischen den Zeilen zu lesen versteht, hat das

aber noch eine ganz andere Bedeutung. Meine Nachfolger in der

Geschäftsleitung müßten närrische Kerle sein, wenn sie sich nicht

an den Fingern abzählen sollten, daß, wenn 50 Leute zuviel wären,

es töricht wäre, diese ohne weiteres zu entlassen und ihnen die

Abgangsentschädigung auszuzahlen. Ihnen den halbjährigen Lohn mit auf

den Weg geben heißt soviel, als wenn man sie 3 Jahre lang beschäftigt

und sie jede Woche einen Tag spazieren gehen läßt oder 1-1/2 Jahre 2 Tage

in der Woche. Nun ist zwar selbstverständlich, daß mit Herausgabe der

Abgangsentschädigung eine Minderung der Produktion erreicht werden kann,

eine Minderung der laufenden Lasten; man kann dasselbe aber erreichen,

wenn man in dem vorbezeichneten Sinne eine Beschränkung der Arbeitsdauer

vornimmt. Praktisch bedeutet diese Zusicherung für den Fall der

Nichtbeschäftigung eine Versicherung dagegen, daß auch in schlechten

Zeiten _solche Leute, die einmal bei uns 3 Jahre lang beschäftigt sind

und sonst ihren Mann stehen, überhaupt entlassen werden_.

Dieser zweite Teil unserer Versicherungseinrichtung erfordert auch eine

gewisse Rücklage, die wir auf 2 Proz. berechnet haben. Demnach müssen

wir also für die übernommenen Zukunftsleistungen 9 Proz. des gesamten

Arbeitseinkommens dem Arbeitsertrag des einzelnen entziehen und in

Rücklage zu bringen suchen.

Viele von Ihnen werden mir gewiß sagen: Mir wäre es lieber, wenn mir

diese 9 Proz. ausbezahlt würden. Manche werden auch sagen: Andere Leute

haben ja auch keine Pension für ihre Frauen und Kinder -- »Was schiert

mich Weib, was schiert mich Kind? Laß sie betteln gehn, wenn sie hungrig

sind!« Wenn ich invalid werde, bin ich gleichzeitig auch Reichsinvalide;

ich lasse mir den Bettelsack stempeln und dann wird es schon gehen.

Vielleicht wird man unsere Fürsorge deshalb eine dumme Einrichtung

nennen. Nun, ich hoffe ja nicht, daß viele unter uns sind, die solche

Gedanken hegen; sollten aber doch mehrere darunter sein, so sage ich: Es

ist recht gut, daß das _Zwangs_-Einrichtungen sind, denen sich im

eigenen Interesse niemand entziehen kann. Denn es wäre höchst

_unanständig_ für eine Genossenschaft, welche auf einem so günstigen

Arbeitsgebiete tätig ist, wie die unsere, wenn sie der Gemeinde

Armenlasten verursachen wollte. Hier muß die _Ehre des Unternehmens_

gewahrt werden. _Genossen, die anders denken, wollen wir hier lieber

nicht haben_.

Aber einige sind da, welche sagen können, ohne daß man sie tadeln kann:

wir haben ja gar kein Interesse an den Abzügen, weil wir gar nicht

beabsichtigen, dauernd hier zu bleiben. Diese hätten ein Recht, sich

darüber zu beschweren, wenn ich nicht zu ihrem Troste sagen könnte, daß

trotz dieser Abzüge für die Zwangseinrichtungen das, was ihnen als

Arbeitsertrag übrig bleibt, sicherlich nicht geringer ist, als es sein

würde, wenn sie anderwärts unter den gleichen Umständen ihre

Arbeitskraft anböten! Das kommt darauf hinaus, daß ich Ihnen nachweisen

kann, daß diese 9 Proz., welche wir für die angegebenen

Versicherungszwecke den Genossen vorenthalten und zurücklegen müssen,

weit weniger betragen, als der gewöhnliche Unternehmergewinn, den jeder

Unternehmer dem Arbeiter abziehen muß, wenn er nicht dieselben Quellen

des Unternehmergewinnes hat, die uns durch unsere Organisation der

Arbeit erschlossen sind. Also auch diejenigen Leute, die sich diese

Abzüge indirekt gefallen lassen müssen, ohne daß sie Vorteile davon zu

erwarten haben, sind _nicht geschädigt_ gegenüber denen, die unter

anderen Umständen den Ertrag ihrer Arbeit genießen.

(Pause.)

Nach den Darlegungen, die ich Ihnen gegeben habe, steht nun die

Erörterung über die Grundlage der Lohnregelung bei der Firma CARL ZEISS

unter der bestimmten Fragestellung: _Wie hätte eine Genossenschaft den

gesamten Ertrag ihrer Tätigkeit zu verteilen, im Verhältnis zu der

Gesamtheit aller Mitarbeiter einerseits und der Genossenschaft als

solcher andererseits?_ Wie hätte der Vorstand einer Genossenschaft diese

Verteilung zu regeln, wenn er _vernünftig_ und _gerecht_ sein will?

Die erste Frage ist, was kann und was soll von dem Gesamtertrag

zurückbehalten, wenigstens in _guten_ Jahren nicht verteilt werden? was

soll der _Genossenschaft_ als _Kollektivbesitz_ erhalten bleiben? Die

zweite Frage ist dann, nach welchen Grundsätzen soll nun das zur

Verteilung Bestimmte unter die verschiedenen Gruppen und die einzelnen

verteilt werden? Als erste Frage verbleibt uns also: _Was_ soll verteilt

werden? als zweite Frage: _Wie_ soll verteilt werden?

Wo findet sich etwas in dem gemeinsamen Arbeitsertrag, der durch das

Zusammenarbeiten von 900 oder 1000 Personen gewonnen wird, was der

Verteilung entzogen werden muß? Es ist nun leicht nachzuweisen, daß jede

Genossenschaft, wie auch jeder Einzelunternehmer in der bloßen

_Organisation der Arbeit_ als solcher eine _Quelle hat für den

Mehrertrag der Gesamtarbeit gegenüber der Einzelarbeit aller Genossen_.

Wenn irgend einer Geld zusammenbringt, um Maschinen und Gebäude zu

kaufen, Einrichtungen schafft und dann fünfzig oder hundert Leute in

seinen Dienst nimmt, um irgend eine Marktware herzustellen, für die der

Markt noch aufnahmefähig ist -- wenn das der Einzelunternehmer tut,

entweder für sich oder in Form der Bildung einer Genossenschaft, so kann

dieser den Arbeitenden sagen: dadurch, daß Ihr hier zusammenarbeitet,

Kapital zur Verfügung habt, Maschinen und elementare Kraft benutzen

könnt, dadurch, daß die Arbeit verteilt ist, jeder die Arbeit macht, für

welche er sich am besten eignet, daß kaufmännische Verwaltung

eingerichtet wird, der Absatz geregelt, kaufmännischer Vertrieb der

Waren eingeführt wird, -- _durch all das wird der Ertrag größer, als

wenn jeder nach seinen Fähigkeiten allein arbeiten wollte_. Die

Organisation also und das Zusammenarbeiten heterogener Elemente ist die

Quelle eines Mehrwertes und Mehrertrages der Arbeit.

Es gibt einen _Organisationsgewinn_, der einfach daraus entspringt, daß

viele zusammenarbeiten und sich gegenseitig ergänzen und gemeinsames

Kapital benutzen und dadurch in 5 Tagen oder einer Woche soviel oder

mehr arbeiten können, als ihnen dies einzeln, getrennt und ohne

gegenseitige Unterstützung, in 9 oder 10 Tagen zu leisten möglich wäre.

Also jede gewöhnliche Organisation, wenn sie nur diese gewöhnlichen

Faktoren erhöhter wirtschaftlicher Leistung der gemeinsamen Arbeit

benutzt, im übrigen nur das macht, was hundert andere ebenfalls machen

-- jede Organisation ist an sich die Quelle eines Organisationsgewinnes.

Und jede dieser Organisationen hätte so gut wie jeder Privatunternehmer

oder eine Genossenschaft das Recht zu sagen: ein Teil dessen, was auf

diese Weise mehr erreicht wird, als was die einzelnen ohne die

Organisation oder ohne die Genossenschaft erreichen könnten, darf nicht

verteilt werden, muß dem Unternehmen oder dem Unternehmer verbleiben.

Das ist der gewöhnliche »Wald- und Wiesen«-Unternehmergewinn, der hier

seine Wurzel und eine gewisse Berechtigung hat, auch da, wo weiter

nichts hinzukommt als das, was ich Ihnen angeführt habe: zweckmäßige

Einrichtung der Arbeitsmethode, kaufmännischer Vertrieb usw.

Wir haben selbstverständlich in unserem Betriebe auch diesen »Wald- und

Wiesen«-Unternehmergewinn zur Verfügung. Wir können jedem einzelnen und

jeder Gruppe sagen: wenn Sie es versuchen wollten allein zu arbeiten,

ohne Teil des Ganzen zu sein und ohne die Vorteile als Teil des Ganzen

zu haben, wenn Sie dann auch den Unternehmergewinn ganz verteilen

würden, so hätten Sie immer noch weniger als das, was Sie hier erhalten.

Nun gibt es aber außerdem noch in einem anderen Sinne eine Organisation,

die Quelle eines _speziellen_ Unternehmergewinnes werden kann. Das sind

nämlich diejenigen _feineren Organisationen_, welche aus der gemeinsamen

Arbeit noch mehr Vorteile zu ziehen wissen, als es sonst, mit

gewöhnlichen Mitteln, möglich ist. Gerade auf unserem Industriegebiete

gibt es solche Einrichtungen, welche die Möglichkeit einer weiteren

Quelle des Mehrwertes der Arbeit bieten, neben diesem gewöhnlichen

Unternehmergewinn. Unsere Erzeugnisse haben z. B. einen höheren

Verkaufswert, als gleichartige Erzeugnisse anderer Firmen, in welche

dieselbe technische Arbeit hineingelegt wird, die aber doch

_minderwertig im Gebrauch_ sind, weil die Erzeugnisse unserer

Organisation noch das für sich haben, daß sie _Repräsentanten

fortschreitender Verbesserung sind in bezug auf die Erhöhung der

Leistung der Erzeugnisse_. Das erhöht deren Marktwert im Verhältnis zu

der in sie hineingelegten mechanischen, äußeren Arbeit. Das drückt sich

darin aus, daß das, was wir machen -- und manche andere auf unserem

Arbeitsfelde ebenfalls -- keine gewöhnliche Marktware ist, wie sie von

vielen neben uns gemacht wird. Unsere Erzeugnisse stehen nicht unter der

allgemeinen Konkurrenz; sie genießen die besondere Wertschätzung aller

derjenigen, die sie gebrauchen. Die Leistung unserer Fabrikate ist eine

größere, als derjenigen, die von anderen Firmen verfertigt werden; diese

können ihnen nicht dasselbe Ansehen geben. Wir haben in diesem Ansehen

unserer Erzeugnisse dadurch, daß sie keine gewöhnliche Marktware sind,

daß sie nur einer beschränkten, in manchen Dingen gar keiner Konkurrenz

unterworfen sind, eine Quelle _höheren_ Verkaufswertes, die ziffernmäßig

nachzuweisen ist.

Hinsichtlich eines Teiles unserer Produktion kommt noch hinzu, daß sie

_unter Patentschutz steht_; ja, fast die Hälfte unserer ganzen

Jahresproduktion, deren Ziffern Sie auf dem zur Verteilung gelangten

Blatt[28] finden, steht unter Patentschutz. Was heißt das? Antwort: sie

sind auch äußerlich gekennzeichnet als _Erzeugnisse besonderer

erfinderischer Tätigkeit_, in denen neue Ideen zum Ausdruck kommen, die

dadurch einen Mehrverkaufswert haben als andere Erzeugnisse, die

technisch gleich gut hergestellt sind.

Es kann nun die Frage sein, ob sich das auf alles erstreckt, auch auf

das, was _nicht_ patentiert ist. Und dann die weitere Frage: mit welchen

_Ziffern_ soll man diesen höheren Verkaufswert veranschlagen?

Die erste Frage ist die, ob sich das Gesagte nur auf das bezieht, was

unter Patentschutz steht. Ich kann darauf kurz sagen, daß die _für

unsere Angelegenheiten wertvollsten Patente diejenigen sind, welche wir

überhaupt nicht genommen haben und nicht zu nehmen brauchten_. Denn

dieses Ansehen eines höheren Wertes gegenüber den Produkten

gleichartiger Arbeit brauchen wir nicht erst durch die Abstempelung des

Patentamtes zu erlangen; das haben auch die anderen Erzeugnisse, welche

jeder nachmachen kann. Das Ansehen haben sie mit Recht, trotzdem sie

nicht durch Patente u. dergl. der Konkurrenz vorbeugen, deswegen, _weil

sie Repräsentanten fortschrittlicher Leistung sind_. Also ich kann

sagen: wir dürfen diesen Vorzugswert und und diese Werterhöhung unserer

Erzeugnisse auf _alle_ Arten derselben ausdehnen, ohne Rücksicht darauf,

ob sie patentiert sind oder nicht.

Der Umstand aber, daß annähernd die Hälfte unserer Erzeugnisse von

anderen nicht gemacht werden darf, gibt mir eine erwünschte Unterlage

für die Schätzung dessen, was der materielle Betrag dieses Mehrwertes

sei. Viele von Ihnen wissen das vielleicht schon, was ich Ihnen sage: es

ist _mindestens 10 Proz. des Einzelverkaufswertes_; denn es gibt ja

andere Leute -- Fabrikanten in Paris, London, New York usw. -- die für

die bloße _Erlaubnis_, das machen zu dürfen, was wir machen, an uns 10

Proz. des Verkaufswertes als _Lizenzgebühr_ zahlen.

Was folgt daraus, daß es Leute gibt die uns 10 Proz. des Erlöses

abgeben, bloß für die Erlaubnis, Erzeugnisse nach unserem Muster

anzufertigen, um sie dann für den gleichen Preis wie wir

weiterzuverkaufen? Daraus folgt mit absoluter Sicherheit, daß dieser

Aufschlag von 10 Proz. auf den Einzelverkaufswert diesen Mehrwert

ausdrückt; denn es würde doch kein Fabrikant so dumm sein und uns 10

Proz. auf unsere festgesetzten Preise abgeben, wenn der Wert unserer

Produkte nicht tatsächlich um 10 Proz. höher stände, als derjenige aus

anderen Betrieben. Auch er will trotz dieser Abgabe von 10 Proz. immer

noch seinen gewöhnlichen Unternehmergewinn haben. Und ich behaupte ganz

keck, daß das, was ich hier bezüglich des Mehrwertes von den

patentierten Erzeugnissen gesagt habe, auch auf die nichtpatentierten

Gegenstände zutrifft; das Ansehen erhalten sie nicht allein durch die

mechanisch-technische Arbeit, sondern dadurch, daß in ihnen _neue Ideen_

zum Ausdruck kommen, die diesen Mehrwert auch bei ihnen auf mindestens

10 Proz. schätzen lassen.

Wir haben also hier die Quelle eines Unternehmergewinnes, welcher der

Arbeit einen erhöhten Mehrwert gibt, von dem mit Sicherheit zu behaupten

ist, _daß er nicht verteilt werden darf, weil er nicht Verdienst

derjenigen ist, welche diese Sachen anfertigen_, ein Mehrwert, der nicht

vorhanden wäre, wenn die technische Arbeit und die geschäftliche

Betätigung genau dieselbe bliebe, wenn wir aber statt der bevorzugten

Erzeugnisse solche machen würden, welche der allgemeinen Konkurrenz

unterliegen. Dieser Gewinn, welcher hinzukommt zu dem Wert, den die

Betätigung der einzelnen in der Zusammenarbeit ergibt, bildet also die

Quelle des _Kollektiverwerbs_. Der Kollektiverwerb aber ist ein Erwerb,

der nicht zu verteilen ist, weil er gar nicht von den einzelnen

herrührt. Dieser Gewinn rührt her aus den feineren Eigenschaften unserer

Organisation, die nicht bloß Kapital in Form von Gebäuden und Maschinen,

nicht bloß Arbeitsteilung und kaufmännische Verwaltung eingerichtet hat

und zur Verfügung stellt, sondern die durch lange Traditionen ein viel

intensiveres Zusammenwirken ganz heterogener Elemente herbeigeführt hat,

die zusammen Werte erzeugen, welche die einzelnen nicht gewinnen können.

Ich will, weil das ein sehr wichtiger Punkt ist, noch etwas näher

erläutern, warum dieser Organisationsgewinn nicht verteilt werden darf;

zunächst will ich mich aber nur an die Ziffern halten. Also, wenn dieser

besondere Gewinn, der über den Mehrwert aus der Organisation zu dem

gewöhnlichen Unternehmergewinn -- den ich als den »Wald- und

Wiesen-Unternehmergewinn« bezeichnet habe -- hinzukommt, zu dem, was die

Arbeitstätigkeit der einzelnen hineinlegt, wenn das 10 Proz. vom

Einzelverkaufswert ist, wie ich Ihnen ziffernmäßig nachgewiesen habe --

wieviel Prozent macht das auf die darin enthaltene Arbeit aus, wenn wir

die gesamte, als Lohn- und Gehaltszahlung in die Erscheinung kommende

Entschädigung als Maßstab für die in den Erzeugnissen enthaltene Arbeit

ansehen?

Auf Grund der Ihnen vorgelegten Ziffern, für deren Richtigkeit ich mich

verbürge, können Sie sich sehr leicht ausrechnen, daß im Durchschnitt

der beiden letzten Jahre diese 10 Proz. von dem Einzelverkaufswert _der

Produktion_ nicht mehr und nicht weniger sind als 24 oder 25 Proz. von

dem Betrag, der im Laufe des letzten Jahres für _Arbeitsleistungen_

gezahlt worden ist. Daraufhin kommt man zu dem Ergebnis: wenn die Firma

als nicht verteilbar bloß dasjenige hinstellt, was sie in jener Quelle

hat, in diesem Mehrwert unserer Arbeit, der also von mir gegenüber dem

gewöhnlichen Unternehmergewinn als spezieller Unternehmergewinn

hingestellt worden ist, wenn sie nur das von dem Gesamtertrag der

gemeinsamen Arbeit zurückbehalten wollte, so würde das ein Betrag sein,

der ungefähr 24-25 Proz. der Summe für die bezahlte Arbeit gleichkommt.

Ich bitte Sie, sich daraufhin die Ziffern der Aufstellung etwas genauer

anzusehen. Dann wird es Ihnen nicht verwunderlich erscheinen, wenn ich

Ihnen sage -- unter Berufung auf das, was ich noch erläutern will: wenn

unsere Einrichtungen dazu führen, daß der Anteil der Firma an dem Ertrag

der gemeinsamen Arbeit, abgesehen von den 9 Proz. Vorausdeckung für

künftige Lasten, wenn dieser Anteil auf 24-25 Proz. von dem gesunken

ist, was im Laufe des Jahres für die Arbeit bezahlt wurde, _dann heißt

es: Bis hieher und nicht weiter!_ Denn dann käme etwas zur Verteilung,

was seinem Wesen nach nicht verteilt werden darf, was Kollektivbesitz

ist, und das wäre eine »Auspowerung« der Genossenschaft als solcher

durch ihre Mitglieder, also ein vollkommener _Raubbau_.

Sie sehen, daß diese Sache mir sehr ernst ist; ich will Ihnen auch

erklären, warum mir das so ernst ist, weshalb ich in diesem Punkte nicht

mit mir handeln lasse: die 10 Proz. Lizenzgebühren, welche uns die

anderen in Paris, London usw. bezahlen, die müssen an diese die dort

Arbeitenden auch bezahlen. Wenn Sie dort arbeiteten, dann müßten Sie von

dem Ertrag Ihrer Arbeit auch soviel abgeben an die Stelle, wo der

Ursprung dieser fortschrittlichen Erzeugnisse sich befindet.

[Hier folgen einige unverständliche d. h. allzu unvollkommen

stenographierte Ausführungen.]

* * * * *

Ich habe mich nun noch zu bemühen, Ihnen einen Begriff davon zu geben,

warum diese 10 Proz., die den Kollektiverwerb darstellen, _nicht

verteilt werden dürfen_. Warum ist das, was aus unserem Wirkungskreis

hervorgeht, mit dem Gepräge erfinderischer Tätigkeit, einer

fortschrittlichen Betätigung und erhöhter Leistung ausgerüstet? warum

ist gerade das _Kollektiverwerb_?

Ich glaube, es gibt nicht viele Leute, die persönlich so berufen sind

wie ich, dafür Zeugnis abzugeben. Ich kann das sagen, _denn ich bin 30

Jahre dabei gewesen, wo solcher Mehrwert entstand_. Ich wünsche, daß es

mir gelingen möge, Ihnen eine Idee davon beizubringen, daß dieser

unantastbare Besitz, der Kollektiverwerb, keiner Verteilung unterworfen

werden darf. Dazu muß ich aber etwas weiter ausholen und Ihnen

Mitteilungen aus meinem Leben und aus meinen Erfahrungen machen.

Ich erinnere mich noch sehr genau, wie vor 25 Jahren mein alter Freund

ZEISS zu mir kam -- ich wohnte damals in der Neugasse -- und mir

mitteilte, daß die Tantiemen, die mir auf Grund getroffener

Vereinbarungen von den Mikroskopen zustehen sollten, die seit dem Jahre

1871 im wesentlichen nach meinen Angaben gemacht wurden, die Höhe von

ganzen 800 Talern erreicht hätten. Ich war damals ganz aus den Wolken

gefallen, um so mehr als Herr ZEISS mir sagte, daß ein großer Erfolg mit

meinen neu berechneten Objektivkonstruktionen erreicht sei und daß im

nächsten Jahre meine Tantieme noch um vieles höher sein würde. Ich habe

damals geglaubt, es hätte »ein Affe mich geleckt« -- so verwundert war

ich über den unerwarteten Erfolg meiner langen mühsamen Tätigkeit, von

der ich mir niemals einen hohen wirtschaftlichen Gewinn versprochen

hatte.

Ich habe nun aber den lieben Gott nicht einen guten Mann sein lassen,

sondern ich habe mir das als Anlaß genommen, darüber nachzudenken,

welchem Umstände es wohl zuzuschreiben sei, daß ich für meine

wissenschaftlichen Arbeiten so unerwartete Vorteile erzielte. Und da

hätte ich denn ein einfältiger Tor, ein dummer Egoist sein müssen, wenn

ich jemals auf den Gedanken hätte kommen sollen, daß der Vorteil mein

ausschließliches persönliches Verdienst wäre.

Seit dieser Zeit, seitdem die Konstruktion der Mikroskope auf meine

Theorie gegründet war, hat die Firma CARL ZEISS wenigstens für 10

Millionen Mark Mikroskope produziert, und wenn der Mehrwert daraus, wie

bei der Patenttaxe, wirklich nur 10 Proz. wäre, so wäre das ein

wirtschaftlicher Erfolg aus meinem Zusammenarbeiten mit der damals

kleinen Optischen Werkstätte, dessen Höhe jetzt weit über 1 Million

betragen würde. Und mein alter Freund ZEISS hat mir vollkommen

zugegeben, daß es ohne diesen Erfolg mit ihm zu Ende gewesen wäre; mit

seiner gewohnten Ehrlichkeit hat er mir gesagt, daß er von anderen

überholt worden sei, und wenn es nicht gelänge, einen neuen Anlauf zu

nehmen, so würde der bisherige Erfolg wieder verloren gehen. Auf seine

Autorität hin kann ich nun sagen: _von diesen 10 Millionen Mark

Mikroskopen wären 9-1/2 Millionen sicher nicht erzeugt worden, wenn ich

nicht dabei gewesen wäre_.

Trotzdem aber sage ich, habe ich niemals auf den Gedanken kommen können,

daß der Erfolg mein persönliches Verdienst sei, oder daß ich einen

persönlichen Anspruch auf den erzeugten Mehrwert oder auf mehr als einen

bescheidenen Teil desselben hätte. Warum nicht? Weil außer mir noch

mehrere da waren, die mit dem gleichen Rechte wie ich hätten sagen

können: wenn ich nicht dabei gewesen wäre, wäre der Erfolg sicher auch

nicht so groß gewesen. Da war zunächst unser alter LÖBER, der dasselbe

von sich hätte sagen können; da war auch der alte ZEISS selber. Ohne ihn

hätte ich gar nicht die Antriebe und Mittel zu meinem Wirken gehabt, um

diese Idee zu verwirklichen. Aber noch andere waren da: eine ganze

Gruppe unserer alten Arbeiter, alle von ganz spezifischer Bedeutung,

tüchtige leistungsfähige Optiker, die ebenfalls von sich sagen konnten,

daß sie in gleicher Weise Anteil an dem Aufblühen des Unternehmens

hatten. Aber was wäre das für ein Verhältnis, wenn einer nach dem andern

kommen würde, um seinen vermeintlichen Anteil an dem Mehrwert

einzufordern? Wenn Sie über diese eigentümlichen Unterschiede

nachdenken, wenn mehrere etwas gemeinsam machen und jeder sagen kann:

ohne mich wäre nur ein bestimmter Teil der Produktion vorhanden, wobei

es selbstverständlich wäre, daß der von ihm reklamierte Teil ihm zukäme,

und sich fragen, wie sollten seine Ansprüche gedeckt werden -- so

werden Sie zu dem Resultat kommen: entweder steht ihm ein Anrecht zu auf

das _Ganze_ oder auf _Nichts_.

Und ich sage: das ist das richtige Zeichen des Kollektiverwerbs, daß

mehrere gleichzeitig sagen können: ohne mich wäre nichts oder doch nicht

soviel da von dem tatsächlich vorhandenen Erwerb. Dann ist dieser

gemeinsame Erwerb als Kollektiverwerb nicht Eigentum einer einzelnen

oder mehrerer Personen, ein Erwerb, den keiner in Besitz nehmen, nicht

an seine Kinder vererben kann, sondern _gemeinsames Besitztum_, das auf

den _Rechtsnachfolger_ übergeht, nur an diejenigen, die zu dauernder

Gemeinschaft in der Genossenschaft zusammengetreten sind.

Und wie es nun mit diesem einen Beispiele ist, was ich mit Bezug auf

meine persönliche Tätigkeit erwähnt habe, so haben wir es wiederholt

erlebt in den folgenden Jahren. Wir haben es wieder erlebt bei all den

kleinen und großen einzelnen Fortschritten, die gemacht worden sind in

den 70er und 80er Jahren. Wir haben es ferner wieder erlebt in den 90er

Jahren dank der Initiative unseres Freundes Dr. RUDOLPH, nach dessen

Angaben die Firma in ein ganz neues Gebiet eintreten konnte, so daß der

Gesamtwert der Jahresproduktion auf mehrere Millionen gewachsen ist.

Aber wieder war es ein derartiges Zusammenarbeiten mehrerer, welches

genau unter dieselben Bedingungen fällt, die ich schon wiederholt

angegeben habe. Und dasselbe wiederholt sich allwöchentlich, bei den

kleinsten und primitivsten Arbeiten, die alle die Träger steten

Fortschritts sind. Aus der gemeinsamen Tätigkeit finden viele Personen

immer, fortwährend Anregung zur Lösung neuer Aufgaben und außerdem

finden sie bei uns noch die _Mittel zur Verwirklichung der Ideen_,

Mittel, die sie nicht haben würden, wenn sie außerhalb unserer

leistungsfähigen Werkstätte ständen.

Das wird noch weiter erläutert durch die bekannte Erfahrung, die so

viele Erfinder machen müssen, die nicht so vom Glück begünstigt sind,

daß sie ihre geistige Arbeit in Zusammenhang setzen können mit einer

großen Arbeitsorganisation. Bekanntlich werden über 90 Proz. aller

Patente überhaupt niemals benutzt, obwohl in vielen gute Ideen enthalten

sind; sie verfallen ganz einfach. Erst in 10 oder 20 Jahren werden die

guten Ideen benutzt von solchen, die gerade Gelegenheit haben, dieselben

für ihre Zwecke anzuwenden. In der Regel können die Erfinder mit ihren

Gedanken hausieren gehen; sie werden entweder ausgelacht oder mit

dilatorischen Redensarten abgetan. Es ist wie im Lotteriespiel; nur

wenige haben das Glück, einen Vorteil ihrer erfinderischen Tätigkeit zu

genießen. Das hängt damit zusammen -- und ich weiß das aus eigener

Erfahrung: wenn einer etwas ausgedacht hat, es aber nicht selbst

ausführen kann, sondern es andern anbieten muß, so ist er erstens im

Nachteil durch das Angebot -- er verkauft die »Katze im Sack« -- und

zweitens hat er den passiven Widerstand derjenigen zu besiegen, welche

die Ideen benutzen sollen und welche auf dem Gebiete schon mit Erfolg

gearbeitet haben. Diese haben ein natürliches Interesse daran, daß ihnen

keine Konkurrenz gemacht wird. Denn, wenn etwas in den Handel gelangt,

was nicht ihrer eigenen Arbeit entstammt, wird ihnen die Nahrungsquelle

geschmälert. Im allgemeinen werden also diejenigen, welche im großen

Maßstabe neue Sachen einführen können, diesen theoretischen Erfindungen

sehr kühl gegenüberstehen. Ist aber diese Idee herausgewachsen aus der

gemeinsamen Tätigkeit vieler, so hat sie auch die Mittel zur Verfügung,

die eine sofortige Verwirklichung ermöglichen. Daher ist die _Wurzel des

Erfolges wesentlich geknüpft an dieses Zusammenarbeiten_. Es werden dann

aber immer mehrere da sein, welche sagen können: wenn ich nicht dabei

gewesen wäre, so wäre der Erfolg nicht so zustande gekommen. Der

Erfinder allein vermag nichts, die technische Arbeit ohne denselben

ebenfalls nichts.

Das sind die Erwägungen, die ich vor vielen Jahren schon in unbestimmter

Form angestellt habe und die mich jetzt auf den festen Standpunkt

führen: Was in einer solchen Genossenschaft, die auf die Organisation

der Arbeit gegründet ist, sich als wirtschaftlicher Erfolg ergibt aus

dem _Zusammenwirken_ geistiger und technischer Arbeit, ist seinem Wesen

nach _Kollektiveigentum_. Soweit sich diese Tätigkeit bei uns ausdrückt

in der vorher benannten Lizenztaxe, soweit ist der Betrag, welcher

dieser Ziffer entspricht, unantastbares Kollektiveigentum.

Das ist also die Antwort auf die grundsätzliche Frage: Was darf in

unserem Kreise von der gemeinsamen Arbeit _nicht verteilt_ werden?

Mindestens nicht die 10 Proz., die alle abgeben müßten als Lizenzgebühr,

wenn sie anderwärts dieselben Erzeugnisse machen müßten; mindestens

nicht die 24 Proz., die dementsprechend auf die jährliche Lohn- und

Gehaltszahlung entfallen. Und ich scheue mich nicht, ganz fest

auszusprechen: _Wenn in unseren Einrichtungen irgend etwas zum Vorschein

kommt, was_ _die Tendenz oder den Erfolg hat, daß diese 24 Proz. zur

Verteilung gelangen, so sage ich, die Vertretung unserer Firma müßte

geteert und gefedert werden, wenn sie diese Verteilung geschehen ließe.

_

* * * * *

Nun kommt der zweite Punkt. Wenn jetzt festgelegt ist, was _nicht_

verteilt werden darf, wie soll nun das Übrigbleibende unter diejenigen

verteilt werden, welche daran Anteil haben, unter die verschiedenen

Gruppen und einzelnen? Nach welchen Grundsätzen soll diese Verteilung

geregelt werden?

Unsere Lohnregelung steht grundsätzlich auf dem Boden der Voraussetzung

einer genossenschaftlichen Arbeit. Diese Frage führt in allem hin auf

die Schwierigkeiten, welche unsere gegenwärtige wirtschaftliche

Organisation einschließt, nämlich auf diese Widersprüche und

Anstößigkeiten, die zum Ausdruck kommen in den großen Unterschieden bei

der relativen Bewertung der Arbeit verschiedener Art -- die darin zum

Ausdruck kommen, daß die Arbeit eines gewöhnlichen, ungelernten

Arbeiters so unverhältnismäßig niedriger angesehen ist ihrem Tageswert

nach als die Arbeit eines speziell, auf feinere Kunstfertigkeit,

gelernten Mannes. Und die Arbeit des letzteren wird wieder viel

niedriger bewertet, als im Durchschnitt die Arbeit eines studierten

Mannes. Die Frage der Lohnregelung führt auf alle diese Schwierigkeiten

und Widerwärtigkeiten. Aber das kann uns nicht abhalten, einen festen

Maßstab für die Verteilung zu finden in der _relativen Bewertung der

verschiedenen Arbeitskräfte auf den verschiedenen Konkurrenzgebieten_.

Im wesentlichen wird derselbe zu finden sein in der _Regelung des

Wettbewerbs von Angebot und Nachfrage_. Denn wir in Jena können doch die

Welt nicht anders machen, wie sie einmal ist. Wir können auf dem

gegebenen Boden unsere Angehörigen _möglichst günstig_ stellen, aber

_nicht andere als wirtschaftliche Normen_ dafür maßgebend sein lassen.

Wir können nicht etwa sagen, daß diejenigen, welche viele Kinder haben,

deshalb einen höheren Lohn als die übrigen haben müssen. Wenn wir das

tun wollten, dann würden wir in 10 Jahren eine Versammlung von Leuten

mit vielen Kindern sein; die anderen aber, welche nicht soviele Kinder

haben, würden nicht zu uns kommen, weil sie nicht entsprechend bezahlt

würden. Bei allem Bedauern darüber, daß dieser allgemeine Maßstab der

Bewertung der einzelnen Arbeitstätigkeit auf dem Arbeitsmarkt soviele

unerfreuliche Seiten hat, müssen wir diesen Maßstab doch auch bei uns

durchführen, weil es keinen anderen gibt, der uns nicht hinderte, für

die verschiedenen Arbeiten tüchtige Leute, die wir haben müssen, zu

bekommen.

Der Maßstab bei uns muß also sein: _Jeder, der bei uns arbeitet, muß

soviel erhalten, wie er nach der Wertschätzung seiner Fähigkeiten und

seiner persönlichen Leistungsfähigkeit anderwärts dafür bekommen würde_

-- nicht soviel, wie ihm _möglicherweise_, wenn er _Glück hat_, geboten

werden kann, sondern soviel, als er mit _Wahrscheinlichkeit_ anderswo

erhält, wenn er hier eben nicht bleiben will. Wie wenig uns das

sympathisch sein mag -- wir müssen uns danach einrichten, daß der

Maßstab der Bezahlung der einzelnen dem entnommen werden muß, was die

betreffende Art der Arbeitstätigkeit unter Berücksichtigung der

persönlichen Befähigung ihnen Anspruch gibt, anderwärts, ohne Glück zu

haben, unter den _gewöhnlichen Verhältnissen zu erwarten_.

Nun können wir aber versuchen, auf dem Boden einer derartigen Regelung

_möglichst allen mehr zu geben_, als sie anderwärts erhalten, weil sie

unserer Genossenschaft angehören. Das gibt uns dann die Sicherung, daß

wir hinsichtlich aller Arbeiter nicht nur die _gleichen_ Chancen haben

wie andere Unternehmer, sondern sogar noch etwas _günstigere_ -- eben

weil wir besser bezahlen. Wir können dann aber auch weiter mit

Sicherheit darauf rechnen, für _alle Arbeitskategorien tüchtige Kräfte

zu haben_.

Das sind die allgemeinen Regeln. Wir können daraufhin abwehren jede

Argumentation, welche darauf hinausgeht: wie hart ist es doch, daß ein

Mann, der fünf Kinder hat, für 24 M. im Zeitlohn arbeiten muß!

Menschlich ist diese Argumentation ja sehr berechtigt; für uns kann sie

aber keine Richtschnur sein. Ob es dem Betreffenden schwer oder leicht

sein wird -- er muß diese Verhältnisse so gut wie wir mit in den Kauf

nehmen und er kann von uns nicht eine höhere Bezahlung verlangen, als er

auch anderwärts erhalten würde. Wir müssen die Welt nehmen, wie sie ist,

und können für ihre Gestaltung nicht verantwortlich gemacht werden.

* * * * *

Neben dieser allgemeinen Richtschnur, die ganz durchgängig ist, kommt

für uns noch eine besondere Frage zur Erörterung, nämlich die Frage des

_Verhältnisses, in welchem die Zeitarbeit zu der Akkordarbeit steht_.

Das führt mich auf den Punkt, der Veranlassung zu der heutigen

Versammlung gewesen ist.

In unserem Betriebe zerfällt die Arbeiterschaft in zwei Gruppen, in eine

kleinere Gruppe, die nur im Zeitlohn arbeitet -- dazu gehören die

Beamten, die gleiches Interesse haben mit den Arbeitern im Zeitlohn --

und in eine größere Gruppe, die im Akkord arbeiten, und denen durch die

Stückarbeit die Möglichkeit geboten ist, in derselben Zeit mehr zu

verdienen, als die anderen im Zeitlohn. Die Frage ist nun: _nach welcher

Richtschnur soll das Verhältnis des Arbeitsertrages bei sonst gleicher

Tätigkeit im Akkord- und Zeitlohn geordnet werden?_ Wir sind leider zu

spät aufmerksam geworden auf die Bedeutung, welche eine Regelung dieses

Verhältnisses für uns hat. Es sind Abnormitäten entstanden, die jetzt

korrigiert und beseitigt werden müssen.

Welches sind die Grundsätze, welche meiner Meinung nach anerkannt werden

müssen? Es steht ganz fest, daß die Beschäftigung in Stückarbeit für

_den Unternehmer wie für den Arbeiter_, also für beide Teile,

_vorteilhafter_ ist und _nicht mißbräuchlich zu sein braucht_. Für den

Unternehmer ist sie deshalb vorteilhafter, weil unter diesem System mit

denselben Mitteln und denselben Personen mehr geleistet wird, als bei

Einführung des Zeitlohnes -- und für die Beteiligten deshalb, weil sie

die Möglichkeit haben, _wenn die Einrichtungen danach sind, mit mäßiger

Mehranspannung_ der Kräfte eine entsprechend höhere Leistung und einen

_Mehrertrag ihrer Arbeit zu erzielen_.

Wenn ich sage: »die Einrichtungen müssen danach sein«, so hat das seinen

guten Grund; denn ich will nicht haben, daß man sagen kann:

»Akkordarbeit ist Mordarbeit!« Das setzt also voraus, daß die

Einrichtungen so beschaffen sein müssen, daß sie wirklich einen

Mehrertrag der Arbeit im Akkordlohn gegenüber dem Zeitlohn sichern.

Unsere Einrichtungen gingen von jeher ihrer Absicht nach darauf hinaus,

die Akkordarbeit so zu regeln, daß jeder Neueintretende die bestimmte

Aussicht hat, mit gewöhnlicher Anspannung seiner Kräfte durch größere

Ökonomie der Zeit, durch größere Aufmerksamkeit, in derselben Zeit mehr

zu verdienen, als wenn er die Arbeit im Zeitlohn verrichten müßte. Das

muß also im Prinzip anerkannt werden, daß es immer so sein muß. Die

Frage ist nur die nach dem »Mehr« oder »Minder«. Wenn der Betreffende

wirklich nach der Mehranstrengung seiner Kräfte mehr verdienen soll --

wie muß man dann den Akkordertrag regeln im Verhältnis zu einer gleich

langen Zeitarbeit? Darüber können die Meinungen sehr auseinandergehen

und es kann auch nur auf Grund einer gewissen Schätzung eine Norm

gefunden werden.

Ich habe mich seit langer Zeit schon an den Gedanken gewöhnt, daß man

anzunehmen hat, daß, wenn jemand gleichartige Arbeit im Zeitlohn macht,

der Antrieb zur Arbeit ein geringerer ist, und daß ein _Akkordarbeiter

ohne besondere Anstrengung es dahin bringt, in fünf Tagen soviel fertig

zu machen als ein Arbeiter im Zeitlohn in sechs Tagen_. Ich würde das

jedem zugeben, der versichert, das durch gute Ausnutzung der Zeit

erreicht zu haben, ohne daß man von ihm während der Zeitlohnarbeit sagen

kann, er faulenzt. Wenn aber einer sagt: Ich bringe unter den gleichen

Bedingungen in vier Tagen soviel fertig als ein anderer im Zeitlohn in

sechs Tagen, so würde ich ihm sagen: Lieber Freund! Entweder Du bist

einer von denen, auf welche das Wort »Akkordarbeit ist Mordarbeit«

Anwendung findet -- Du läßt dich verleiten, Deinen Körper ungebührlich

zu schinden und dem können wir nicht Vorschub leisten -- oder Du meinst,

wenn Du im Zeitlohn arbeitest, dürftest Du nach Belieben faulenzen! Das

wollen wir uns auch nicht gefallen lassen. Denn wenn einer im Zeitlohn

arbeitet, ist er _auch_ verpflichtet, angemessen und gebührend fleißig

zu sein, da wir zum _Vergnügen niemand_ in die Werkstatt stellen. Zu

dieser Betätigung im Zeitlohn gehört ebenfalls gebührender Fleiß und

pflichtmäßige Erfüllung des Arbeitsvertrages.

Zwischen dieser Betätigung im Zeitlohn, dem Pflichtmäßigen, und im

Akkordlohn, der Mehrleistung, muß irgend ein Verhältnis sein und ich bin

der Meinung, daß man das einigermaßen richtig schätzen wird im günstigen

Sinne für den Arbeitenden, wenn man sagt: es muß einer, wenn er _im

Akkord_ arbeitet, _mindestens 20 Proz. mehr verdienen können_, als wenn

er unter sonst gleichen Bedingungen dauernd im Zeitlohn arbeiten muß.

Aber nun wohl gemerkt: _20 Proz. von dem Zeitlohn, den man ihm geben

müßte, wenn er dauernd gleichartige Arbeit im Zeitlohn zu leisten

hätte_.

In der Nichtbeachtung dieser genauen Bestimmung liegt die Quelle von

manchen Mißverhältnissen und Mißverständnissen. Es ist offenbar, daß auf

meine Äußerungen hin angenommen worden ist, daß dabei gemeint sei,

jeder müßte sich einen Abzug bis zu 20 Proz. Überverdienst _von seinem

Wochenlohn_ gefallen lassen. Wir können nicht für alle unsere Leute den

Wochenlohn auf die Höhe ihres tatsächlichen Verdienstes stellen und zwar

nicht im Hinblick auf die praktische Bedeutung des Wochenlohnes für

unseren Betrieb. Der Wochenlohn bildet bei uns den Maßstab für die

Arbeitslosenversicherung d. h. für diejenige Zeit, in welcher einer

nicht arbeitet, sondern spazieren geht oder gehen muß; der Wochenlohn

liegt ferner auch den Anforderungen an den Pensionsfonds zu Grunde. Alle

diese Umstände veranlassen uns zu einer gewissen _Zurückhaltung_

bezüglich dessen, was wir als Wochenlohn gewähren und zwar nach den

Bestimmungen des Statuts als einen _unwiderruflichen_. Wenn wir Leuten

Gelegenheit geben können, eine erheblich höhere Einnahme durch die

Akkordarbeit zu haben, so müssen sie es sich auch gefallen lassen, wenn

sie mit einem relativ geringen Wochenlohn dauernd in Zeitlohn angestellt

werden.

* * * * *

Ich glaube, damit haben wir also drei feste Punkte gewonnen in dieser

Erörterung über die Grundsätze der Lohnregelung in unserem Betrieb:

1. Es gibt bei uns einen Teil des Arbeitsertrages der Gesamtheit, der

seinem Wesen nach _unverteilbar_ ist, der in guten Zeiten der Verteilung

entzogen werden und als _Kollektivgewinn der Genossenschaft verbleiben_

muß, damit diese die Leistungen erfüllen kann, die ihr aufgegeben sind,

damit sie zusetzen kann in schlechten Zeiten, damit sie zweitens

kreditfähig bleibt gegenüber wachsendem Kapitalbedarf, damit sie nicht

abhängig ist von Dividenden, und drittens, daß sie diejenigen

Verpflichtungen erfüllen kann, die sie ihren Genossen zugesagt hat.

Unmittelbar sind also mindestens die 10 Proz. der Patenttaxe,

umgerechnet auf den gesamten Arbeitsertrag der Arbeitenden zu 24-25

Proz. in guten Zeiten [unverteilbar], unter Zurechnung von etwa 9 Proz.,

welche im Sinn der vorherigen Bemerkungen eigentlich nur ein Äquivalent

sind für den gewöhnlichen Unternehmergewinn, den wir zurückhalten zur

Deckung unserer Verpflichtungen für Pension und Abgang.

2. Die _Norm für das Teilungsverhältnis_, welches zwischen den einzelnen

Personengruppen und den einzelnen zustande zu kommen hat, muß sich

richten nach dem _Marktwert_ der verschiedenen Arbeiterkategorien unter

Berücksichtigung der persönlichen Leistungsfähigkeit des einzelnen.

3. Es ist notwendig, das _Verhältnis zwischen dem Ertrag von

Akkordarbeit zu dem Ertrag gleichartiger Zeitarbeit_ vernünftig und

gerecht zu regeln, so daß denen, die in Akkordarbeit stehen, der

angemessene Mehrertrag ihrer Arbeit zugesichert wird -- aber nicht unter

unbilliger Benachteilung derjenigen, die keine Gelegenheit haben, im

Akkord zu arbeiten.

(Pause.)

Ich bitte Sie nun noch einmal, mir eine Zeitlang Ihre Aufmerksamkeit zu

schenken; zunächst um Ihnen die Tabellen etwas zu erläutern, in denen

wir die wesentlichsten Zahlen unseres Geschäftsgangs und unserer

Einrichtungen hinsichtlich der Verteilung des Arbeitsertrages

zusammengestellt haben[29].

Sie sehen aus diesen Ziffern, daß wir in den letzten drei Jahren eine

wesentlich fortschreitende Entwicklung zu verzeichnen gehabt haben; die

Jahresproduktion ist stetig gestiegen, das Betriebskapital ist

entsprechend gewachsen, das gesamte Lohn- und Gehaltkonto hat ebenfalls

beständig zugenommen; die darunter stehenden Ziffern zeigen Ihnen

weiter, daß auch eine Zunahme des Durchschnitts-Arbeitseinkommens

stattgefunden hat, jedenfalls gegenüber dem, was im Geschäftsjahre

1894/95 bestanden hat. Auch das laufende Geschäftsjahr kann mit dem

Prädikat »gut« bezeichnet werden; Es waren mehrere Jahre vorangegangen,

in denen ein verminderter Geschäftsgang eingetreten war, und wo wir,

sollte der Betrieb nicht erheblich eingeschränkt werden, auf Vorrat

arbeiten mußten. Mit dem Jahre 1894/95 war für uns diese absteigende

Konjunktur überwunden; anderwärts ist sie noch viel härter empfunden

worden. Wir haben dann in 6 Tagen der Woche bei täglich 9stündiger

Arbeitszeit nicht mehr produziert, als wir gleichzeitig leicht verkaufen

konnten. In den folgenden 3 Jahren, bis 1896/97, haben wir einen

besonders guten Geschäftsgang gehabt. Das bedeutete für uns, daß wir

Jahre gehabt haben, in denen die Arbeit unter dem Antrieb einer

Mehrleistung stand. Wir haben sogar unsere Aufträge nicht in dem

gewünschten Tempo erledigen können. Diese besonders guten Geschäftsjahre

hatten natürlich zur Folge, daß die Mehrleistung auch eine größere Quote

des Reingewinns herbeiführte.

Wenn Sie diese Ziffern unter 2 und 4 vergleichen, können Sie ersehen,

wie hoch die allgemeinen Unkosten sein müssen. Diese allgemeinen

Unkosten bleiben dieselben bis auf Material und Arbeitslohn, die

infolgedessen einen besonders hohen Anteil am [d. h. Einfluß auf den]

Reingewinn haben. So in sehr guten Geschäftsjahren. Ein schlechtes

Geschäftsjahr wäre für uns ein solches, wenn wir 6 Tage und 9 Stunden

arbeiten und _mehr_ leisten, als wir verkaufen können, also Vorräte

ansammeln müßten, und ein ganz schlechtes, wenn die Arbeit eingeschränkt

werden müßte.

Wir haben also ein gutes und zwei sehr gute Geschäftsjahre

hintereinander gehabt. Wenn die Ziffern in der ersten Reihe von 3 und 8

anscheinend einen Rückgang verzeichnen in dem durchschnittlichen

Jahresverdienst aller Personen, so besagt das gar nichts; es drückt nur

aus, daß in diesen Jahren sehr viele junge Leute hinzugetreten sind, die

nur einen Wochenlohn von 5-6 M. haben, die aber doch als Personen zählen

und in der Division die Ziffern herunterdrücken. Das Resultat ist, daß,

wenn wir den Durchschnitt der beiden letzten Geschäftsjahre vergleichen

mit dem vorhergehenden von 1894/95, in der Hebung des Einkommens der

Arbeiter über 24 Jahre, deren Anzahl 393 beträgt, eine Steigerung von

170-180 M. jährlich eingetreten ist. Wenn Sie zu diesen Ziffern, die

hier genannt sind, die Nachzahlungen hinzurechnen, welche im letzten

Jahre 8 Proz., in diesem Jahre rechnerisch 4 Proz. (5 Proz. sind

ausgezahlt worden) betragen haben, so ergibt sich eine durchschnittliche

Steigerung des Jahreseinkommens gegen das erste Jahr von 180 M. Dabei

muß berücksichtigt werden, daß in den beiden letzten Jahren 2 und 7

Arbeitstage, welche an Urlaub gewährt wurden, mit bezahlt wurden, was in

den früheren Jahren nicht geschehen ist.

Diese Steigerung des Arbeitseinkommens um 180 M. pro Jahr summiert sich

bei den 400 Personen, welche daran Anteil hatten, auf über 70000 M.,

d. h. in dem letzten Geschäftsjahre sind an unsere erwachsenen Arbeiter

70000 M. an Lohn mehr ausgezahlt worden, als nach dem Durchschnittssatz

des guten Geschäftsjahres 1894/95. Daraus geht hervor, daß eine

merkliche Steigerung des Arbeitseinkommens unserer Arbeiter eingetreten

ist, und wir erblicken darin ein Zeichen erfreulichen Fortschritts, eine

Hebung der wirtschaftlichen Lage unserer Arbeiterschaft.

Warum ist denn das nun nicht in jeder Art erfreulich? Das Kennzeichen,

daß ein unerfreuliches Moment vorhanden ist, liegt darin, _daß unsere

Gewinnbeteiligung nicht mehr so arbeitet, wie es sein sollte_. Unsere

Gewinnbeteiligung hat in diesem Jahre nur 4 bezw. 5 Proz. betragen,

während wir im vorigen Jahre 8 Proz. auszahlen konnten; nach allem, was

wir erwarten konnten, hätte sie aber mindestens 8-9 Proz. betragen

müssen. Wir hatten unsere Bankiers schon angewiesen, daß sie uns nicht

40 000, sondern 80-90 000 M. bereit halten sollten.

Warum ist das, was wir erwartet haben, nun nicht eingetreten? An sich

könnte uns das ja ganz gleich sein, ob der Mehrertrag der

Arbeitsleistung sich erhöht durch Mehrzahlung im Laufe des Jahres oder

durch Nachzahlung am Schlusse desselben. Aber der Umstand, daß die

Gewinnquote kleiner geworden ist, hat uns darauf hingewiesen, daß

_irgend etwas nicht in Ordnung_ ist. Nun hat aber unsere

Gewinnbeteiligung einen ganz bestimmten Zweck in unserem Lohnsystem.

Durch sie soll ein Teil des Arbeitsertrages, auf den jeder in einem

guten Geschäftsjahre Anspruch hat, in der Form einer vom Geschäftsgang

abhängig gemachten Quote gezahlt werden. Wenn wir nun aber ein

zweifellos gutes Geschäftsjahr gehabt haben und diese Quote derartig

gering ist, so funktioniert irgend etwas nicht richtig. Wir wollen

unseren Geschäftsangehörigen durch die Gewinnbeteiligung nicht etwa eine

Gratifikation gewähren oder ihnen ein Geschenk machen, sondern nur einen

Teil des gesamten Arbeitsertrages, auf den sie Anspruch haben, in dieser

Form auszahlen, weil wir denselben nicht in der Form eines entsprechend

erhöhten Wochenlohnes, der nach unserem Statut dauernd und

unwiderruflich ist, gewähren können.

Ein Betrieb, der seine Löhne beliebig festsetzen kann, vermag dieselben

bei intensiver Arbeit und erhöhtem Gewinn entsprechend zu erhöhen, bei

schlechtem Geschäftsgang aber auch wieder herabzusetzen. In unserem

Betrieb aber ist dies nicht möglich, weil, wie ich schon gesagt habe,

_unsere Löhne unwiderruflich sind_. Würden wir z. B. in einem guten

Geschäftsjahr die Löhne erhöhen, so müßten sie in den folgenden

mittelmäßigen oder schlechten Geschäftsjahren in der gleichen Höhe

fortbezahlt werden. Wir haben einen Ausweg gefunden durch die

_Gewinnbeteiligung_. In diesem Jahre ist aber in Form von Lohn und

Gehalt ein größerer Teil ausgezahlt worden, als eigentlich recht und

richtig war, und es hätte ein größerer Teil auf die Nachzahlung in Form

der Gewinnbeteiligung fallen müssen.

Wie kommt es, daß dieser Umstand erst in diesem Jahre in die Erscheinung

getreten ist? Unsere anfängliche Schätzung von 8 Proz. war ziemlich

richtig auf Grund der Bilanz und der Norm, die schon in Anwendung

gekommen ist. Die Erklärung ist darin gegeben: es ist im vorigen Jahre

ein Umstand nicht zum Bewußtsein gekommen, der eine wesentliche

Entscheidung bewirkt hat. Das Jahr 1895/96 hat noch unter den

Nachwirkungen des früheren schlechten Geschäftsganges gestanden und zwar

dadurch, daß noch Vorräte vorhanden waren, die erst in diesem Jahre

verkauft wurden. Infolgedessen sind die Verkaufsziffern höher geworden

als sie gewesen wären, wenn nur das, was wirklich produziert worden ist,

Absatz gefunden hätte. Demzufolge war auch der Reingewinn ein bedeutend

höherer, aber nicht auf natürliche Weise. Da dieser Umstand nicht

bemerkt worden ist, hat er uns nicht zum Bewußtsein gebracht, daß

eigentlich nur scheinbar ein normales Verhältnis vorhanden war, dazu

angetan, schon im nächsten Jahre unsere Einrichtung der

Gewinnbeteiligung nicht mehr funktionieren zu lassen.

Nun hat nachgeforscht werden müssen nach den Ursachen dieser auffälligen

Erscheinung. Da haben wir uns überlegen müssen, inwieweit denn nun die

durch diese Ziffern gekennzeichnete Lage unserer Betriebe den

Anforderungen entspricht, welche nach den voraufgegangenen Erläuterungen

der Normen und Grundsätze als Maßstab für unsere Betriebe zu gelten

haben. --

[Hier, bei dem Vortrag der Rechnungen, ist das Stenogramm so

unvollständig, daß es keinen erkennbaren Sinn ergibt. Cz.] --

nur 23 Proz. als Nettoanteil der Firma an dem Gesamtertrag der Arbeit,

also schon etwas unter der Grenze dessen, was ich als verteilbar

gekennzeichnet habe.

Das ist der Punkt, der etwas Unerfreuliches hat. Wenn unsere

Einrichtungen nicht modifiziert werden, so würde im folgenden Jahre

überhaupt kein Gewinnanteil mehr ausgezahlt werden können. Der Anteil

der Firma reduziert sich auf 29 zu 100, also auf 20 Proz. statt auf etwa

24 oder 25 Proz. Die allgemeine Konsequenz aus diesem ist, daß wir auf

diese Prozente nicht kommen, als eine unerfreuliche Konsequenz ergibt

sich ganz allgemein, daß wir bei einem guten Geschäftsgang schon

angekommen sind an der Grenze, wo es heißt: bis hierher und nicht

weiter, hinsichtlich der Verteilung des Arbeitsertrags.

Es folgt daraus, daß wir in dem Bemühen, die wirtschaftliche Lage

unserer Arbeiter zu verbessern, nicht mehr weiter gehen können, solange

nicht die Verhältnisse auch anderwärts geändert werden -- sonst käme es

hinaus auf eine Verteilung dessen, was im Sinne meiner vorherigen

Erklärungen in guten Geschäftsjahren nicht verteilt werden darf. Wir

können unsere Arbeitszeit nicht weiter verkürzen, solange zu zwei

Dritteilen oder mehr der anderen Betriebe auf demselben Industriegebiete

noch 10 oder 12 Stunden gearbeitet wird[30]. Wir können nicht weitere

Erleichterungen gewähren, auch den Mehrertrag der Akkordarbeit nach

seinen jetzigen Normen nicht erhöhen, solange anderwärts die

Akkordarbeit ungebunden ist, als sie nicht geregelt ist durch die

Forderung des entsprechenden Mehrertrages. Wir können andere

Erleichterungen nicht eintreten lassen, solange es anderwärts möglich

ist, durch die Lehrlingszüchterei billige Arbeitskräfte zu erlangen und

dadurch den Preis der Arbeit zu unterbieten. Denn wir können den

Verkaufswert unserer Erzeugnisse nicht beliebig in die Höhe steigern,

nicht weiter, als dieser Mehrwert von einer besonderen Organisation der

Arbeit herrührt. Alles das hängt ab von dem Angebot ähnlicher Arbeit aus

anderen Betrieben. Solange andere billiger arbeiten als wir, können wir

nicht steigern. Wir können aber auch nicht versuchen, den Mehrwert

unserer Erzeugnisse höher als auf 10 Proz. zu bemessen; denn wir würden

dann gar bald die Erfahrung machen, daß die Abnehmer sich mit

minderwertiger Ware begnügen. Wir müssen damit zufrieden sein, wenn wir

unseren Organisationsgewinn auf der bisherigen Höhe von 10 Proz. halten

können, _weil wir uns mitten im allgemeinen Wettbewerb befinden und

nicht auf einer Insel im indischen Ozean_, die vielleicht jede

Konkurrenz unmöglich machte. _Wir sind mit dem, was wir leisten, unter

solchen Gesichtspunkten an der Grenze der Möglichkeit angekommen, die

wir ohne ernste Gefahr nicht überschreiten können._

Also die Quelle dieser Diskordanz liegt darin, daß trotz eines sehr

guten Geschäftsganges die Verteilungsquote unter das erwartete und

folgerichtige Niveau herabgegangen ist, so daß sich darin zweifellos

eine Quelle vieler Abnormitäten herausstellte, _namentlich aber ein

Mißverhältnis in der Bezahlung der Akkordarbeit zur Zeitarbeit_.

Leider ist unsere Lohnstatistik noch nicht eingehend genug[31], um

ziffernmäßig nachweisen zu können, daß der größere Teil dieser

Steigerung des Arbeitseinkommens (seit 1895 auf die beiden nächsten

Jahre von 180 M. pro erwachsene Person) nur auf diejenigen kommt, welche

mehr Gelegenheit hatten, im Akkord zu arbeiten. Welches der

Akkordüberverdienst gewesen ist bezw. der Akkordabschlag, können wir nur

in einzelnen Gruppen feststellen, aber nicht als vergleichbaren

Durchschnitt für den ganzen Betrieb. Für einzelne Gruppen ist auch

festgestellt worden, daß im Durchschnitt der Mehrertrag der Akkordarbeit

gegenüber den Wochenlöhnen ganz außerordentlich hohe Prozente erreicht

hat, in manchen z. B. 60 und 70 Proz., im Durchschnitt aber 40-50 Proz.

Vollkommen zugeben will ich, daß dabei Wochenlöhne zugrunde gelegt sind,

bei denen den Betreffenden nicht zugemutet werden kann, daß sie dauernd

zu denselben arbeiten; _nicht abzuleugnen ist indes, daß in dem

bestehenden Verhältnis eine unbillige Bevorzugung der Akkordarbeit

gegenüber der Lohnarbeit hinsichtlich ihres Anteils am Arbeitsertrag

besteht_. Dieser Anteil geht erheblich über das hinaus, was die

Akkordarbeiter ihrer Anstrengung gemäß wirklich mehr verdienen dürften.

Es ist ein ganz anderes Verhältnis als das von 5 zu 6, welches ich

vorhin beispielsweise angegeben habe, auch wenn wir nicht unsere

Wochenlöhne, sondern andere Zeitlöhne zugrunde legen würden, die man

schätzungsweise anerkennen könnte; solche Löhne, die unsere Arbeiter in

unseren Betrieben festhalten würden, wenn sie dieselben dauernd

erhielten. Das führt zu der Folgerung, daß _in diesem System etwas

geändert werden muß_. Die praktischen Konsequenzen machen sich jetzt

schon bei uns auf allerlei Art bemerkbar. _Es findet sich bald niemand

mehr, der ohne Maulhängen Zeitarbeit leisten will._ Gar bald wird auch

niemand mehr geneigt sein, Werkmeistergehilfe oder selbst Werkmeister zu

werden, weil er dann nicht mehr so bezahlt werden könnte, wie als

einfacher Akkordarbeiter.

Wenn das so bleibt und unsere festen Löhne stark in die Höhe getrieben

würden, so würde das zur Folge haben, daß im nächsten Jahre von einer

Gewinnbeteiligung überhaupt nicht die Rede sein könnte, ja, daß sogar

der Anteil der Firma unter den Satz herunterginge, auf den sie in guten

Jahren halten muß. Wir können also nicht auf diese Weise die

Ausgleichung bewirken, deshalb muß es auf andere und zwar _in der Weise

geschehen, daß wir diese nicht gerechtfertigten Vorzüge der

Akkordarbeit, welche in den letzten Jahren sich bemerkbar gemacht haben,

in der angemessensten und schonendsten Art rückgängig machen_. Das ist

der Gesichtspunkt der von uns ausgesprochenen Absicht: daß wir die

Vorteile der Akkordarbeit etwas einschränken werden, weil sie eine

unverhältnismäßige Begünstigung bedeuten gegenüber denjenigen, welche im

Zeitlohn arbeiten, denen wir aber keine Gelegenheit zur Akkordarbeit

bieten können.

Ich glaube, mit dieser Erklärung die ganzen Mißverständnisse beseitigt

zu haben.

Nun bleibt uns die weitere Frage: in welchem Maße ist eine Reduktion

nötig, und wie soll diese ausgeführt werden, zur Beantwortung übrig. Das

Maß dessen, was wir brauchen, ist gegeben dadurch, daß in guten Zeiten

eine angemessene Quote verbleibt als Nachtragszahlung in Form der

Gewinnbeteiligung. Diese Quote muß, wenn sie ihren Zweck erfüllt, in

guten Jahren wenigstens 8-10 Proz. des im Laufe des Jahres gezahlten

Lohn- und Gehaltkontos erreichen. Erreicht sie diese Höhe nicht und

findet nur der kleinste Nachlaß statt, so ist das ein Zeichen dafür, daß

mehr als zulässig war zur Verteilung gelangt ist. Wir werden die

Ausgleichung nicht bewirken können durch Erhöhung des Zeitlohns, sondern

durch Kürzung des Akkordlohns, um im nächsten Jahre statt 4 Proz.

wenigstens 8-9 Proz. verteilen zu können bei gleich gutem Geschäftsgang.

Nach unseren Überschlägen macht es sich nötig, die Akkordsätze um etwa

12 Proz. zu verkürzen; einzelne, welche besonders begünstigt sind,

müssen sich auch 15 Proz. gefallen lassen, aber immer unter

Berücksichtigung, daß sie am Schluß des Jahres, wenn der Geschäftsgang

ein günstiger ist, 8-9 Proz. zurückerhalten. Dafür können wir natürlich

keine Garantie leisten, denn es ist auch möglich, daß je nach dem

Geschäftsgang nur 6 Proz. zur Verteilung gelangen.

Wir wollen nun, daß eine diesen Zwecken entsprechende Neuregelung der

Akkordsätze herbeigeführt wird. Ich muß Ihnen offen sagen, es würde mir

sehr unliebsam sein, wenn man behaupten wollte, daß die Kürzung der

Akkordsätze auf Rechnung der Arbeiter der Firma zugute käme. _Die Firma

hat davon keinerlei Vorteil, wenn der einen oder anderen Gruppe etwas

abgeknappst wird; es kommt nur der gesamten Arbeiterschaft wieder

zugute._ Ich sage das ausdrücklich, weil unsere geschäftliche Situation

nicht eine solche ist, daß eine empfindliche Herabsetzung der Lohn- und

Arbeitsbedingungen stattfinden müßte. Wir haben ein Interesse daran, daß

diese Bedingungen auch in der Zukunft bestehen bleiben; eine

Herabsetzung wäre erst zu befürchten, wenn der Geschäftsgang sich

bedeutend verschlechterte. Gerade _weil_ keine Zwangslage vorhanden ist,

müßten es sich alle gefallen lassen, wenn sie aufgefordert werden,

zugunsten des Ganzen ein kleines Opfer zu bringen. Die Einrichtungen

lassen sich so modifizieren, daß die Firma auf jeden Vorteil verzichten

muß.

Das ist also der Grundsatz. Für die Ausführung desselben bleibt gar

nichts anderes übrig, als die jetzigen Akkordsätze zum Ausgangspunkt zu

nehmen und die Reduktionen vorzunehmen, selbstverständlich unter

Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der einzelnen Gruppen. Es

wird zugrunde gelegt werden der Verdienst im Zeitlohn, und die

Akkordsätze werden so geregelt werden, daß unter den von mir schon näher

bezeichneten Umständen ein Mehrverdienst von 20 Proz. gegenüber dem

Zeitlohn erreicht werden kann. Für dieses Jahr würde also ein Betrag von

60 000 Mk. zu erreichen sein, und das würde zur Folge haben, daß unsere

Gewinnbeteiligung wieder funktioniert. Die Regelung im einzelnen wird

uns vorbehalten bleiben müssen, da dies zur Vermeidung von Härten in

einzelnen Gruppen geboten ist.

Wie bemerkt, sind wir an der Art, wie diese Abstriche gemacht werden

sollen, uninteressiert. Wir hätten als Vertreter der Firma gar kein

Interesse, uns einzumischen in diese Regelung. Wir haben auch gar nichts

dagegen, wenn Sie versuchen wollen, diese Frage auf dem Wege der

Verhandlung unter einander auszumachen. Es würden da allerdings sehr

komplizierte Sachen auszugleichen sein, und es müßten dabei

hauptsächlich drei Bedingungen erfüllt werden: Erstens, die Diskussionen

dürfen nicht während der Arbeitszeit geführt werden; zweitens, die

Diskussionen müssen ruhig und sachlich geführt werden, damit der

»Landfrieden« nicht gestört wird, und drittens müßte bis zum neuen Jahre

eine provisorische Anordnung, die diesen Voraussetzungen entspricht,

getroffen werden.

Ob Sie es mit einer Lohnkommission versuchen wollen, überlassen wir

Ihrer Entscheidung; wir nehmen keine Stellung dazu. Wenn die Bedingungen

erfüllt werden, und es zu einer Verständigung und besseren Regelung der

inneren Zustände kommt, so ist das uns sehr angenehm. Es wird das Ziel

aber nicht auf dem Wege einer Verständigung zu erreichen sein, da nun

einmal ein Streit dieser Art nicht mit Fäusten, sondern mit Gründen

ausgefochten wird. Deshalb muß eine unparteiische Instanz herangezogen

werden. Wenn Streit entsteht, würden wir dazu Stellung nehmen müssen.

Sie müssen also suchen, einen Unparteiischen zu finden. Es gereicht mir

zu einiger Genugtuung, daß unsere Einrichtungen derart getroffen worden

sind, daß die _erforderlichen Unparteiischen existieren_. Es sind das

bei uns drei, wenn ich Schott nicht mitzähle, welche alle die

Qualifikation dafür haben, vor allem die nötige Sachkenntnis besitzen,

um den Maßstab für die Schätzung des relativen Wertes der verschiedenen

Arbeitskategorien anlegen zu können. Sie eignen sich aber noch ganz

besonders dadurch, weil sie kein Interesse daran haben, daß eine

Gewinnbeteiligung herauskommt. _Diese drei sind die Mitglieder der

Geschäftsleitung_. Wenn Sie versuchen, sich unter einander zu einigen,

so werden Sie, wenn das Ergebnis der Verhandlungen kein glückliches ist,

ein Schiedsgericht brauchen. Da können Sie dann zur Geschäftsleitung

gehen, die jedenfalls unparteiisch ihren Spruch fällt.

Weil ich eben nicht annehmen kann, daß Sie die gewünschte Regelung unter

sich vornehmen können, deshalb schlage ich Ihnen vor, daß Sie von

vornherein darauf verzichten, und das akzeptieren, was wir vorläufig

unter Vermeidung aller Unbilden und Härten nach bestem Gewissen

anzuordnen gedenken.

Indem ich mich auf diese Angaben beschränke, möchte ich noch eine

Bemerkung machen: wir verlangen nicht von Ihnen, und erwarten es auch

nicht, daß diejenigen, welchen infolge dieser ganzen Erörterung der

Mißverhältnisse und der ganzen Konsequenzen daraus, zugemutet werden

soll, einen gewissen Vorteil abzugeben, dazu ein freundliches Gesicht

machen. Aber was wir glauben erwarten zu können, ist, daß diejenigen,

welche sich ärgern, das auf dieselbe Weise tun, wie _wenn sie ein paar

Stunden bei schönem Wetter spazieren gegangen sind und dann in einen

Platzregen kommen_. Sie sollen nicht grimmig sein und den Haß auf andere

Menschen werfen; sondern sie müssen sich sagen in einem solchen Falle:

wie gut war es doch, daß du wenigstens ein paar Stunden vorher

Sonnenschein genießen konntest. _Die an Sie gestellte Zumutung ist nicht

eine solche, daß Sie ein wohlerworbenes Recht aufzugeben haben, sondern

nur einen Vorteil, den Ihnen der Zufall ein paar Jahre hindurch gewährt

hat, auf den Sie aber einen rechtlichen Anspruch nicht hatten_. Ich

wünsche also noch, daß Sie diese Tatsache, den Vorteil nur vorübergehend

und nicht dauernd besessen zu haben, nicht zum Gegenstand von

unsachlichen und unfreundlichen Diskussionen machen!

Damit möchte ich schließen.

* * * * *

Anhang.

---+------------------------------------+-----------+-----------+-----------

| | 1894/95 | 1895/96 | 1896/97

| | | |

| Jahresproduktion | | |

| | | |

1. | Einzelverkaufswert (Katalogwert) | 1 776 000 | 2 094 000 | 2 401 000

2. | Netto-Verkaufswert | 1 505 000 | 1 775 000 | 2 035 000

| | | |

3. | Betriebskapital am Schluß des | | |

| Geschäftsjahres | 1 784 000 | 2 006 000 | 2 391 000

| | | |

4. | Gesamte Lohn- und Gehaltszahlung | 642 700 | 829 000 | 1 060 000

| | | |

5. | Löhne (Zeit- und Akkordlöhne) | 478 300 | 628 600 | 797 900

6. | Monatsgehalte | 164 400 | 200 400 | 262 500

7. | Verhältnis von Gehalt zur Summe | | |

| von Lohn und Gehalt | 1:3,91 | 1:4,13 | 1:4,04

| | | |

---+------------------------------------+-----------+-----------+-----------

8. | Durchschnittlicher Jahresverdienst | 1110 | 1175 | 1133

| =aller= Arbeiter | (431 | (535 | (704

| (jugendliche einbegriffen) | Personen) | Personen) | Personen)

| | | |

9. | Durchschnittl. Jahreseinkommen | -- | 1343 | 1377

| aller über 18 Jahre alten | |(523 Pers.;|(558 Pers.;

| Arbeiter (Zeitlohn und Akkord) | | 313 | 313 Tage)

| | | bezahlte |

| | | Tage) |

| | | |

10.| Durchschnittl. Jahreseinkommen | 1384 | 1465 | 1493

| aller über 24 Jahre alten | (307 |(317 Pers.;|(393 Pers.;

| Arbeiter | bezahlte | 313 Tage) | 313 Tage)

| | Tage) | |

| | | |

11.| Durchschnittl. Jahreseinkommen | 1492 | 1593 | 1665

| aller über 24 Jahre alten | (307 Tage)|(224 Pers.;|(238 Pers.;

| Arbeiter, die 3 Jahre oder | | 313 Tage) | 313 Tage)

| länger im Betrieb | | |

| | | |

Fußnoten:

[Fußnote 21: Das betrifft nur zwei oder drei für das Verständnis des

Ganzen zum Glück unwichtige Stellen, von denen die eine, S. 150,

wenigstens bruchstückweise wiedergegeben ist.]

[Fußnote 22: [Der Niederschlag dieser Ausführungen ist enthalten in den

»Erläuterungen zu Titel I und II des Statuts usw.«, die weiter unten

abgedruckt sind.]]

[Fußnote 23: [Durch Ausgabe des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung. Cz.]]

[Fußnote 24: [s. Anhang.]]

[Fußnote 25: [soll wohl heißen: von der Stiftungs_verwaltung_. Cz.]]

[Fußnote 26: [Der erste Stiftungskommissar, spätere Staatsminister -- zu

der Zeit, von der hier die Rede ist, Regierungsrat im Kultusdepartement

des Großh. Sächs. Staatsministeriums.]]

[Fußnote 27: [Im Betriebsjahre 1901/02 betrug sie rund 16000 M. Im

Betriebsjahre 1904/05 rund 26000 M. Cz.]]

[Fußnote 28: [Am Schlusse des Vortrags abgedruckt.]]

[Fußnote 29: [s. Anhang.]]

[Fußnote 30: [Die Arbeitszeit ist am 29. März 1900 auf 8 Stunden

verkürzt worden. Cz.]]

[Fußnote 31: [Jetzt, seit mehreren Jahren, ist sie es. Cz.]]

Gesammelte Abhandlungen III Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts · 第 23 / 54 题