Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen Werkstätte.
Rede, gehalten in einer allgemeinen Versammlung der Geschäftsangehörigen
der Firma Carl Zeiss am 15. Dezember 1897.
Als Manuskript gedruckt. Jena 1903,
[Aus dem Vorwort des Herausgebers zum erstmaligen Abdruck.
Als vor nahezu sechs Jahren eine _Neuregulierung der Akkordsätze_ in
mehreren Abteilungen des Betriebs sich erforderlich machte, wurde diese
Maßregel von dem Senior der Geschäftsleitung, Herrn Professor ABBE, in
einer längeren Rede eingehend erläutert und begründet. Es schien der
Geschäftsleitung zweckmäßig, den Inhalt jener Rede allen Mitgliedern des
Betriebs in Erinnerung zu bringen und sie zu diesem Zweck durch den
Druck vervielfältigen zu lassen.
Hierfür stand nur eine auf Grund eines Stenogramms ausgearbeitete
Niederschrift des Herrn Redakteur Wolf zur Verfügung. Leider war diese
Niederschrift trotz der angewandten Sorgfalt an mehreren Stellen zu
unvollständig, um einen erkennbaren Sinn zu geben und es war auch leider
versäumt worden, die Niederschrift gleich nach ihrer Fertigstellung, als
Sinn und Wortlaut der Rede noch in frischer Erinnerung stand, von
berufener Seite ergänzen bezw. berichtigen zu lassen.
Angesichts dieser Sachlage schien es das Richtigste, _an dem
vorliegenden Text möglichst wenig zu ändern_. Nur hier und da ist eine
zum Verständnis nötige Partikel eingefügt, eine offensichtlich falsche
Konjugationsform verbessert, die wenigen ganz unverständlichen Absätze
sind weggelassen worden[21]; im übrigen aber ist die zur Verfügung
stehende Niederschrift auf den folgenden Seiten _wörtlich abgedruckt_.
Die vom Unterzeichneten zur Erleichterung des Verständnisses hier und da
hinzugefügten Worte sind durch [] als solche gekennzeichnet.
Auf diese Weise haften der Rede zwar alle stilistischen und sprachlichen
Mängel noch an, die eine ganz frei, ohne jedes Konzept gehaltene, fast
drei Stunden währende Rede wohl stets aufweisen wird und die durch eine
verhältnismäßig geringfügige Umarbeitung hätten beseitigt werden können.
Es ist aber dafür die möglichste Gewähr gegeben, daß der _ursprüngliche
Sinn der Ausführungen unverfälscht_ zur Wiedergabe gelangt. Über jene
formellen Mängel wird sich der um das Verständnis der Sache, des Inhalts
der Rede, bemühte Leser leicht hinwegsetzen. Hoffentlich findet der
Urheber der Rede selbst noch einmal die Muße, seine damaligen einen so
wichtigen Gegenstand behandelnden Ausführungen durchzusehen, zu
überarbeiten und zu vervollständigen.
_Jena_, 20. August 1903.
Dr. S. Czapski
i. A.]
* * * * *
_Werte Arbeitsgenossen!_
Schon im vorigen Sommer habe ich aus einem äußeren Anlasse Anregung
entnommen, in diesem Saale und in diesem Kreise Erläuterungen zu dem
Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu geben und zwar über das
Rechtsverhältnis der Betriebe der Carl Zeiss-Stiftung zu Staat und
Gemeinde[22]. Ich habe damals schon gesagt, daß ich wohl noch mehrmals
Veranlassung haben würde, auf allgemeine Angelegenheiten -- im Sinne
einer Erläuterung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung -- zurückzukommen.
Ein solcher Anlaß ist auch jetzt gekommen. Sie wissen aus den
Mitteilungen, die wir zunächst dem Arbeiterausschuß gemacht haben und
die Ihnen inzwischen von diesen Herren zugegangen sind, daß in unserem
Kreise Interessenunterschiede, Interessengegensätze sich herausgebildet
haben, die bisher ja auch bestanden, aber nur im kleinen, und die als
solche auch meist unter der Oberfläche ausgetragen worden sind. Jetzt
eigentlich sind sie erst mit einem Male an die Oberfläche gekommen und
erfordern eine planmäßige Ausgleichung. Da es sich dabei aber
hauptsächlich um die Frage einer veränderten Regelung der
Arbeitslöhnung, um das Verhältnis der Akkord- zur Zeitarbeit handelt,
kann die Erörterung der Gesichtspunkte, unter welchen diese spezielle
Angelegenheit von uns zu behandeln ist, nicht eher erfolgen, als bis die
Beteiligten sich klar machen, was _denn das Verhältnis sei zwischen
Unternehmer und Arbeiter in unserm Kreise_, zwischen der Firma als
Trägerin, Repräsentantin und Inhaberin des Betriebes und der Gesamtheit
der arbeitstätigen Personen im Betriebe -- zu denen ich bitte, auch mich
und alle meine Kollegen zu rechnen. Denn ich würde es sehr übelnehmen,
wenn man mich und alle diejenigen, welche nicht am Schraubstock und an
der Drehbank arbeiten, nicht zu den »_arbeitstätigen_« Personen im
Betriebe zählen wollte. In diesem Sinne bedarf das im Statut fixierte,
seit dem vorigen Jahre bekanntgegebene Verhältnis zwischen Unternehmer
und Arbeiter in unserem Betriebe einer Erläuterung, damit die richtigen
Gesichtspunkte für die Beurteilung und Ausgleichung dieser Differenzen
sich ergeben.
Ich muß etwas weit ausholen und komme erst spät auf das eigentliche
Thema: die Darlegung unserer Stellungnahme, unserer Absichten auf
Erledigung der Sache im einzelnen, zu sprechen. Ich muß Sie bitten, mir
Ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden und sich darauf gefaßt zu machen, daß Sie
mir vielleicht anderthalb Stunden zuhören müssen.
In gewisser Art haben unsere Einrichtungen eine Probe zu bestehen, ob
sie den Boden bilden können, auf welchem Interessengegensätze,
Interessenstreite auf sachlichem Wege, ohne Haß und Erbitterung, auf
friedlichem Wege, zum Austrag gebracht werden können. Ehe ich zu diesen
einleitenden Erörterungen: welches ist das Verhältnis zwischen
Unternehmer und Arbeiter in unserem Betriebe, übergehe, will ich aber
doch ein paar Worte vorausschicken, um die Mißstimmungen, die ich aus
manchen Anzeichen und Äußerungen entnommen habe, zu beschwichtigen und
die Befürchtungen zu zerstreuen, als ob unsere Arbeiter der Gefahr einer
schweren Beeinträchtigung ihrer Interessen ausgesetzt seien. Hierzu will
ich kurz bemerken: es handelt sich bei allen um eine materiell relativ
geringfügige Sache, um eine Kürzung der Akkordsätze in einem gewissen
prozentischen Verhältnis. Für diejenigen, welche die Reform am
härtesten trifft, würde es bei gleich günstigen Resultaten des
Geschäftsganges wie im vorigen Jahre nicht mehr bedeuten, als eine
Kürzung um 5 oder 6 Proz. des Einkommens ausmacht, das sie bei dem
Fortbestand der bisherigen Einrichtung erhalten würden. Das ist eine
Sache, die materiell keine größere Bedeutung hat, als in
entgegengesetztem Sinne die Einrichtung, welche wir vor 3 Jahren
begonnen und in diesem Jahre zu Ende geführt haben, vermöge welcher
jeder 16 Tage im Jahre, die er nicht arbeitet, voll bezahlt erhält. Das
hat auch etwa 5 Proz. des gesamten Arbeitsertrages, im Sinne einer
_Erhöhung_, ausgemacht und mehr ist es für keinen, was ihm
möglicherweise entgehen könnte. Und ferner handelt es sich nicht etwa --
was ich ganz besonders hervorheben möchte -- um das Bemühen, den
Arbeitsertrag der einzelnen zu mindern, damit die _Firma_ einen größeren
Ertrag erhält, sondern lediglich darum, eine _gerechtere und
vernünftigere Verteilung_ des Arbeitsertrages in seiner unverminderten
Größe herbeizuführen. Alle diejenigen, welchen infolge der
beabsichtigten Änderungen etwas entzogen wird, haben das Minder nicht
abzugeben an die Firma, sondern nur an ihre Genossen, an andere, die
bisher benachteiligt waren.
Dieses alles vorausgeschickt, komme ich zu dieser Frage: was ist das
Verhältnis zwischen Arbeiter und Unternehmer in unserem Kreise? Was ich
erörtern will, geschieht unter Berufung auf Titel III, IV und VI des
Statuts der Carl Zeiss-Stiftung. Ich will auf einzelnes dabei nicht
eingehen, ich sage nur: wer diese Titel aufmerksam liest, muß sofort zu
dem Resultate kommen, daß die Optische Werkstätte, wie sie seit
Errichtung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung dasteht, seit 1890,
nichts anderes ist, als eine _Produktivgenossenschaft in Beziehung auf
die wirtschaftlichen Interessen_. Denn seit dieser Zeit -- bekannt ist
dieser Übergang erst seit Juli 1891, während die Firma tatsächlich seit
1. Oktober 1890 nicht mehr auf Rechnung der früheren Inhaber, sondern
auf Rechnung der Carl Zeiss-Stiftung geführt wurde -- gelten die Normen,
welche im vorigen Jahre veröffentlicht worden sind[23]. Danach ist also
der Inhaber der Firma kein einzelner, kein Mensch, auch keine Mehrheit
von Menschen; es ist eine _juristische Person_. Eine juristische Person
aber ist ein Wesen, welches nicht ißt und nicht trinkt, welches sich
nicht zu kleiden braucht, keine Luxusbedürfnisse hat, keine
Verschwendung treiben und sich nicht bereichern kann, auch keinen
persönlichen Vorteil herbeiführen kann aus seiner Stellung als
Unternehmer. Diese juristische Person vertritt auch nicht, wie etwa bei
Aktiengesellschaften, das Interesse von Kapitalisten oder
kapitalistisches Interesse überhaupt; denn das Kapital, welches wir
brauchen, das muß die Stiftung für die Arbeit der Firma dieser in der
Höhe zur Verfügung stellen, wie es die fortschreitende Entwicklung eines
Betriebes erfordert, ohne daß sie nach Dividenden fragt, oder danach, ob
sich die Hergabe des Kapitals rentiert. Die Rentabilität braucht niemals
über den gewöhnlichen Hypothekenzinsfuß hinauszugehen und kann deshalb
auch nicht geeignet sein, den Wert des Kapitals später zu steigern. Es
ist nicht so, wie bei Aktien, die später verkauft werden zu einem
Mehrwert von 150 bis 200 Proz. Das gibt es bei uns nicht. Das Kapital
hat der Arbeit gegenüber lediglich zu beanspruchen den festen
Hypothekenzins, zu dem zurzeit Kapital hierzulande verliehen wird, und
eine Risikoprämie von 1 Proz. für die Verlustgefahr, der jede solche
Hypothek ausgesetzt ist und die auch für die unsrige in Anrechnung
gebracht werden muß. Wir haben beinahe 1/2 Million Mark bei einem
derartigen wie dem gegenwärtigen Geschäftsgang in Ausstand, und da kann
es leicht vorkommen, daß bei Handelskrisen oder Kreditüberstiegen uns
größere Verluste erwachsen. Deshalb muß auch bei uns die Arbeit noch 1
Proz. extra dem Kapitalbesitzer abgeben.
Dieser Kapitalbesitzer ist zum Teil die Stiftung selbst, zum Teil sind
es fremde Gläubiger, die ihre 4 Proz. bekommen auf Grund der
ausgegebenen Obligationen. Dadurch wird dem Bedürfnis der Arbeit, durch
bessere Werkzeuge usw. sich günstigere Bedingungen zu schaffen, genügt.
Dieses Kapital muß die Stiftung immer zur Verfügung stellen und zwar in
dem Betrage, in dem es die fortschreitende Entwicklung eines Betriebes
erfordert. Wenn Sie auf dem heute ausgeteilten Blatt[24] die Ziffern
ansehen, so können Sie leicht ausrechnen, wie groß unser Kapitalbedarf
ist. Jeder Arbeiter bei uns, vom jüngsten bis zum ältesten, braucht
ungefähr 3000 Mark und für jeden einzelnen, der in unseren Betrieb
eintritt, wird dieser Betrag zur Verfügung gestellt, so daß es so gut
ist, als ob er selbst diese 3000 Mark mitbrächte.
Der Umstand, daß dieses Kapital immer da ist, nicht entzogen werden
kann, nicht in der Lage ist, Dividenden zu fordern, nicht mehr als den
bloßen Zins, bedeutet praktisch, _daß bei uns das Kapital nicht Herr der
Arbeit ist, sondern Diener der Arbeit_. Der Zins muß in derselben Weise
gegeben werden, wie man zum Beispiel seinen Diener bezahlen muß. Es
bedeutet aber weiter noch, daß dieses _Kapital tatsächlich den Charakter
eines Kollektivbesitzes erhält_ und zwar gegenüber der Gesamtheit der
Personen, die in unserem Betriebe tätig sind. Mit diesem Kapitalbesitz
der Stiftung verhält es sich ungefähr so, wie mit dem Kapitalbesitz
einer Gemeinde gegenüber ihren Bürgern; es gehört den Bürgern, nicht
einzelnen, aber sie haben als Gesamtheit das Kapital zur Verfügung in
den Wirtschaftsbetrieben der Gemeinde, zur Erleichterung der Lasten usw.
Also alle haben teil an dem Vorteil, obwohl sie keinen persönlichen
Anspruch besitzen; es gehört ihnen und auch nicht, denn sie können es
nicht wegnehmen, nicht an ihre Kinder vererben, sondern nur an ihre
Nachfolger, an zukünftige Bürger.
Ganz so ist es in bezug auf das Verhältnis des Kapitalbesitzes der
Stiftung zu der Arbeitstätigkeit unserer Genossenschaft: es ist wie ein
Kollektivkapital, welches nicht einem einzelnen gegeben, ihm aber auch
nicht entzogen werden kann. Es ist ganz ähnlich wie in einer
Genossenschaft, welche aus ihren Mitteln einen Kapitalbesitz erworben
hat zu gemeinsamer Arbeit, nur mit dem Unterschied, daß dies Kapital
nicht weggetragen werden kann. Von einer Genossenschaft unterscheidet
sich unser Verhältnis nur dadurch, daß es bei dem Austritt eines
einzelnen aus unserm Kreise keine Kündigung und keine Rückzahlung des
auf ihn entfallenden Kapitalbetrages gibt, wie es ja beim Eintritt auch
keine Einzahlung gibt.
Nun ist die Frage: welches Interesse vertritt denn nun die Firma als
Unternehmer dem einzelnen gegenüber, wenn sie nicht das Interesse des
Kapitals vertritt? Die Frage ist nur so zu beantworten: sie vertritt das
_Interesse der Gesamtheit aller arbeitstätigen Genossen gegenüber dem
Interesse aller einzelnen_, das Interesse der _dauernden Gemeinschaft
aller_ gegenüber den Interessen, _welche die einzelnen jeweils_ haben.
Sie hat also im besonderen die _Verteilung des Ertrags der Arbeit_
zwischen den Arbeitenden und der Genossenschaft zu regeln, und es ist
die Firma Carl Zeiss nur der Name für diese Arbeitsgenossenschaft in
ihrem dauernden Bestand, nach der Idee eines dauernden, bleibenden
Wesens -- im Unterschied zu dem zufälligen Personenkreis, der jeweils
die Genossenschaft bildet.
Fragen wir danach: _Inwiefern sind denn diese Interessen verschieden_,
das Interesse der Genossenschaft als solcher und das Interesse der
einzelnen? Es scheint auf den ersten Blick, als ob da gar kein
Unterschied vorhanden wäre, als ob das ein und dasselbe sei. Aber das
ist nur scheinbar. In der Tat besteht zwischen diesen beiden Dingen,
zwischen der Gesamtheit aller einzelnen, die jeweils eine Genossenschaft
bilden, ihrem Interesse und dem Interesse der Genossenschaft als solcher
ein sehr deutlicher Unterschied. Erstens besteht das Interesse eines
einzelnen Gliedes einer Genossenschaft darin, einen möglichst großen
Vorteil an der gemeinsamen Arbeit zu haben, ohne jede weitere Rücksicht
auf andere Personen und Umstände; jeder steht sich am besten, wenn er zu
irgend einer Zeit möglichst viel bekommt. Dagegen hat die Genossenschaft
ein Interesse daran, _nicht_ den ganzen Arbeitsertrag zu verteilen,
sondern einen Teil des Ertrags dieser gemeinsamen Arbeit
zurückzubehalten als gemeinsamen Besitz, als Kollektiveigentum für die
verschiedensten Interessen, die ich noch erwähnen werde.
Diese Interessen stehen zu einander im deutlichen Gegensatz, genau so
wie die Gesamtheit aller Bürger einer Gemeinde im Gegensatz steht zur
Gemeinde als solcher. Die Gesamtheit der Bürger in Jena würde sich
beispielsweise am besten stehen, wenn die Gemeinde eines schönen Tages
ihr ganzes Eigentum unter die Bürger verteilte, es käme dann auf jeden
einzelnen gewiß der Betrag von 20 M. Viele würden sicher damit
einverstanden sein. Würde die Gemeinde aber nicht besser tun, wenn sie
die Erträgnisse dieses gemeinsamen Besitzes, die Überschüsse etwa aus
der Brauerei und dem Gaswerk, statt sie zu verteilen, zu nützlichen
Anlagen und andern der Gesamtheit dienenden Einrichtungen verwendete?
Gewiß! Und jedermann sieht, daß die erste Methode vollkommen widersinnig
ist. Die Verteilung darf nicht eintreten, obwohl sie dem Interesse des
einzelnen entspräche; die Gemeinde darf sie deshalb nicht vollziehen,
weil sie auch das Interesse derjenigen Bürger wahrzunehmen hat, welche
nach 20 oder 30 Jahren kommen. Der Kollektivbesitz muß gewahrt und
erhalten werden, und seine Erträgnisse dürfen als Kollektiverwerb nicht
verteilt werden.
Genau so ist es in unserm Kreis. Obwohl von der Stiftung kein anderes
Interesse vertreten werden kann, als das Interesse einer Genossenschaft
als solcher, so ist damit ein _Interessengegensatz_ gegeben, der in alle
Angelegenheiten hineinspielt. Aus materiellen Gesichtspunkten muß die
Firma darauf halten, einen Teil des gesamten Arbeitsertrages als
Kollektivbesitz zu erhalten und nicht zur Verteilung zu bringen. Es
entsteht die Frage: nach welchen Grundsätzen und Theorien soll dieser
Teil ermittelt werden?
Sie werden mir nun freilich sagen, wenn ich behaupte, in Hinsicht auf
die Regelung der wirtschaftlichen Interessen sei die Firma eine
Produktivgenossenschaft: das ist mir eine schöne Genossenschaft, bei der
die Genossen in wichtigen Dingen, in bezug auf Leitung und Verwaltung
des Ganzen, _nichts zu sagen haben_. In einer Genossenschaft hat die
Generalversammlung zu bestimmen; sie kann einen Vorstand oder
Aufsichtsrat, mit dem sie nicht mehr zufrieden ist, absetzen und einen
neuen wählen. Viele von Ihnen werden sagen: Hier müssen wir uns einen
von dem Stiftungsstatut[25] oktroyierten Vorstand gefallen lassen, von
dem vielleicht viele der Meinung sein werden, daß sie ihn im nächsten
Jahre absetzen würden, wenn sie darüber zu bestimmen hätten!
Ich bin weit entfernt, Sie über diesen Unterschied hinwegtäuschen zu
wollen. Im Gegenteil; wenn ich Veranlassung genommen habe, zu sagen, daß
die Firma hinsichtlich der Regelung ihrer wirtschaftlichen Interessen
seit sieben Jahren eine _Produktivgenossenschaft_ geworden ist, so habe
ich ein besonderes Interesse, gleich hinzuzufügen: aber _nur
hinsichtlich der Regelung der wirtschaftlichen Interessen -- nicht auch
in Hinsicht auf die Verwaltung und Leitung_. Ich achte den, der sagen
wird: ich würde die Genossenschaft ganz anders leiten. Ich berufe mich
aber darauf: _alle die Schritte, welche seit zwanzig Jahren zum Wohle
der Firma unternommen worden sind, würden niemals getan worden sein von
dem gewählten Genossenschaftsvorstand einer Generalversammlung_, weil es
schon Schwierigkeiten genug gemacht hat, nur zwei bis vier Personen zu
übereinstimmenden Entschließungen zu bringen. Alle diese Entschließungen
wären nicht zustande gekommen, wenn auch nur zehn Personen dabei
mitzuwirken gehabt hätten.
_Wir sind keine Genossenschaft in Bezug auf Verwaltung und Leitung der
Aktion_. Und im Vertrauen sage ich Ihnen: Seien Sie alle froh darüber!
Denn es ist noch kein Versuch gelungen, Genossenschaften auf
industriellen Gebieten mit Erfolg zu halten, die auch hinsichtlich der
Verwaltung und Leitung Genossenschaften gewesen wären. Meinem verehrten
Freunde ROTHE[26] bin ich jeden Tag dankbar dafür, daß er vor zehn
Jahren einen ziemlich chaotischen Gedankenkreis bei mir auf einmal
erleuchtete mit dem Wort »Juristische Person«. Er hat damit den Weg
gezeigt, in unserem Kreise alle Vorteile der genossenschaftlichen
Organisation hinsichtlich der Regelung der wirtschaftlichen Aktion zu
erreichen und in weiter Ferne die Klippen zu lassen, an denen alle
ähnlichen Versuche bisher gescheitert sind, weil der einfältigste
Unternehmer immer noch der gescheitesten Genossenschaft voraus ist.
Nun mögen Sie aber hierüber denken wie Sie wollen; wenn Sie auch
vielleicht der Meinung sind, es stände besser, wenn dieser Verband von
1000 Personen auch hinsichtlich der Leitung der Aktionen eine
Genossenschaft wäre -- bestreiten können Sie nicht, daß diese Leute, die
diesen oktroyierten Vorstand bilden, _keine anderen Interessen
vertreten können_, als ein Vorstand, den Sie vielleicht in einer
Generalversammlung wählen würden. Der Sache nach kann auch dieser
gegebene Vorstand kein anderes Interesse vertreten, als das der
Genossenschaft als solcher, mit Rücksicht auf deren dauernden Bestand
gegenüber dem Interesse der jeweils in ihr befindlichen Personen, der
einzelnen und der einzelnen Gruppen.
Ich habe vorhin schon gesagt, was denn der entscheidende Punkt sei, in
welchem die Interessen der Genossenschaft als solcher nicht
zusammentreffen mit den Interessen der Gesamtheit der in ihr verbundenen
Personen, nämlich daß _der gemeinsame Arbeitsertrag nicht vollständig
aufgeteilt werden dürfe_, sondern daß ein Teil als Kollektiverwerb
angesehen werden müsse und der Verteilung entzogen bleibe -- wenigstens
in guten Zeiten.
_Für welchen Zweck soll das geschehen_? Welches Zweckes wegen soll das
nötig sein, daß nicht der gesamte Ertrag verteilt wird? Nötig ist das
wesentlich wegen dreier besonderer Anforderungen:
Erstens muß ein Teil des Arbeitsertrages zurückbehalten werden zur
Deckung der gegenüber den Genossen selbst übernommenen _zukünftigen
Leistungen_, wenn solche der Gesamtheit aller einzelnen
zugesichert werden, wie das ja bei uns der Fall ist durch die
_Pensionseinrichtungen_ und die _Arbeitslosenversicherung_ in der Form
der _Abgangsentschädigung_.
Zweitens ist es notwendig, daß ein Teil des Arbeitsertrages
zurückbehalten wird zur späteren Verteilung nicht an die Kinder, sondern
an die Nachfolger. Ich spreche von der Notwendigkeit, einem _wachsenden
Kapitalbedarf durch Mehrung eigenen Vermögens und erhöhter
Kreditfähigkeit gerecht_ werden zu können; einem wachsenden
Kapitalbedarf, der dadurch gegeben ist, daß die Genossenschaft ihren
Wirkungskreis durch Aufnahme weiterer Mitglieder quantitativ erweitern
kann, wie dies bei uns sichtlich geschehen ist.
Drittens ist es die _Vorsorge für schlechte Zeiten_ im Interesse der
Erhaltung des Ganzen und im Interesse aller jeweils zu der betreffenden
Zeit vorhandenen Genossen. Die Genossenschaft muß sich so einrichten,
daß sie in schlechten Zeiten mit stockendem Geschäftsgang zusetzen kann.
Das sind drei Zwecke, die es nötig machen, daß eine Genossenschaft unter
allen Umständen darauf hinzuwirken hat, daß sie einen angemessenen Teil
des _Arbeitsertrages als Kollektivbesitz_ für sich behält, obgleich es
für die Genossen immer angenehmer und vorteilhafter wäre, wenn alles
verteilt würde.
Ich will zu dieser Aufstellung der drei Zwecke kurz noch einige
Erläuterungen geben. Zunächst der letzte: eine Genossenschaft muß sich
einrichten für die Zeit eines eventuellen schlechten Geschäftsganges.
Wenn sie das nicht tut, muß sie gewärtig sein, daß eine länger
anhaltende schlechte Geschäftsperiode sie nicht nur unfähig macht, ihre
Genossen über Wasser zu halten, sie nicht auf ein tieferes
Wirtschaftsniveau herabsinken zu lassen, sondern sie muß auch
befürchten, daß sie bankerott wird und die jahrzehntlange gemeinsame
Arbeit verloren geht. Sie kann sich aber darauf nur einrichten, wenn sie
in guten Zeiten einen angemessenen Betrag des gemeinsamen
Arbeitsertrages zurückbehält.
Das andere, das Bedürfnis wachsenden Kapitalbedarfs decken zu können,
das spitzt sich unter dem Gesichtspunkt meiner Betrachtung dahin zu --
ohne daß die Arbeit in den Dienst des Kapitals kommt, ohne Anerbietung
von Dividenden -- daß die Genossenschaft _kreditfähig_ bleibt, neues
Kapital heranzuziehen bloß gegen gewöhnlichen Zins, damit der Arbeit
nicht mehr entzogen wird, als überall der Zins beträgt.
Der erste Punkt war, daß die Genossenschaft Rücklagen braucht zur
Erfüllung zukünftiger Leistungen, welche sie ihren Genossen zugesichert
hat. Das hat bei uns die aktuelle Bedeutung, daß wir Vorsorgen für
Deckung von zweierlei Arten von Lasten, die wir übernommen haben.
Erstens ist es die _Pensionszusicherung_ sowohl für die Hinterbliebenen
als auch für den Invaliditätsfall, dann die Zusicherung der
_Altersrente_, wenn ein Genosse ein bestimmtes Lebensalter
zurückgelegt hat und ferner das, was bei uns unter dem Namen einer
_Abgangsentschädigung_ kodifiziert ist, was aber eigentlich nichts
anderes als eine Arbeitslosenversicherung ist.
Ich setze voraus, daß Sie dieser Angelegenheit ein gewisses Verständnis
entgegenbringen. Ich weiß nicht, ob ich schon einmal in einem größeren
Kreise mich darüber besonders geäußert habe; deshalb will ich heute
einige Erläuterungen dazu geben. Wir müssen 7 Proz. im Durchschnitt
dessen, was wir im Laufe des Jahres an die arbeitstätigen Personen
abgeben können, also der Löhne und Gehälter, als Rücklage zum Zwecke der
Deckung der _Pensionslasten_ rechnen und zwar 7 Proz. schon jetzt, in
der Zeit, wo diese Lasten noch sehr gering sind, damit der Prozentsatz
nicht in späteren Jahren sehr viel höher wird. Wir haben Unterlagen,
nach denen sich einigermaßen schätzen läßt, was auf Grund unseres
Pensionsstatuts diese Lasten in späteren Jahren betragen werden, wenn
die Zusammensetzung unseres Personals sich einem Ruhepunkt, einem
Beharrungszustand, nähert. Die verschiedenen Arbeitsklassen unseres
Personals sind jetzt meist aus jüngeren Leuten zusammengesetzt. Das
Resultat ist, daß wir gefaßt sein müssen, jährlich etwa 11 oder 12 Proz.
des gesamten Lohn- und Gehaltkontos noch als Pension auszuzahlen.
Es wird Ihnen die Berechnung vielleicht befremdlich hoch erscheinen. Das
wird nicht mehr der Fall sein, wenn ich Ihnen sage, was die
_Witwenpension_ bei uns bedeutet, nämlich: daß durchschnittlich jeder
verheiratete Mann mit 7-8000 M. von uns in die Lebensversicherung
eingekauft ist zugunsten seiner Hinterbliebenen für den Todesfall. Die
Hälfte von den Beträgen, welche den Jahresaufwand dafür bilden,
bezahlen die Verheirateten an die Firma ab in der Form der
Pensionsbeiträge. Die andere Hälfte dieser Beträge zahlt die Firma. In
diesem Jahre hat dieselbe nur etwa 7000 M. betragen[27], in 20 oder 30
Jahren wird sie sich auf etwa 30-40000 M. belaufen.
Noch höhere Zahlen bekommt man, wenn man die Bedeutung unserer
_Altersversicherung_ betrachtet. Jeder, der 65 Jahre alt wird, ist --
wenn er nicht später als nach dem 25. Lebensjahre in einen
Stiftungsbetrieb eingetreten ist -- mit dem Recht ausgestattet,
dreiviertel seines ihm zuletzt gewährten Zeit- oder Wochenlohnes als
Altersrente zu beanspruchen. Die Statistik ergibt, daß auf je 90 Leute
zwischen 18 und 65 Jahren immer einer 65 Jahre alt ist, d. h. daß bei
einer 900 Personen zählenden Arbeiterschaft, wenn sie die angegebene
Zusammensetzung aufweist, in jedem Jahre immer zehn das 65. Lebensjahr
erreichen und dann den Anspruch auf die Gewährung der Altersrente
besitzen. Nun ist aber die wahrscheinliche Lebensdauer eines 65jährigen
Mannes immer noch 10 Jahre. Was ein solcher dann als [kapitalisierte]
Altersrente zu fordern hätte, beträgt also immer noch das Neunfache
seines Pensions-Jahresanspruches. Im Durchschnitt werden alle, die bei
uns 65 Jahre alt werden, einen Betrag von 1000 M. als [jährliche]
Altersrente beziehen. Zehn erhalten also in einem Jahre 9000 M., in 10
Jahren folglich 90000 M.
Wenn Sie diese Ziffern in Betracht ziehen, wird es Ihnen nicht
auffällig erscheinen, wenn unsere Rechnung ergibt, daß wegen der
Pensionseinrichtungen 7 Proz. der im Laufe eines Jahres als Lohn und
Gehalt ausgezahlten Summe zurückbehalten werden muß, damit die
durchschnittliche Belastung niemals höher als 7 Proz. beträgt, damit die
späteren Lasten eine Vorausdeckung haben, damit die Zukunft nicht
ungebührlich belastet wird.
Wir haben noch eine zweite Einrichtung dieser Art und zwar die
Einrichtung, welche bei uns unter dem Namen der _Abgangsentschädigung_
besteht, die in Wirklichkeit aber, wie ich schon gesagt habe, eine
Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ist. Was heißt es, wenn im Statut
steht, daß jedem, der 3 Jahre bei uns gewesen ist, wenn er nicht mehr
beschäftigt werden kann -- z. B. in Zeiten schlechten Geschäftsganges --
der Betrag seines festen Lohnes für ein halbes Jahr bei seiner
Entlassung gewährt werden muß? Das würde immerhin gegenüber dem, was
sonst durch die Einrichtung der Arbeitslosenversicherung geleistet wird,
eine sehr erhebliche Schadloshaltung und Versicherung sein des
plötzlichen Arbeitsloswerdens.
Für denjenigen, der zwischen den Zeilen zu lesen versteht, hat das
aber noch eine ganz andere Bedeutung. Meine Nachfolger in der
Geschäftsleitung müßten närrische Kerle sein, wenn sie sich nicht
an den Fingern abzählen sollten, daß, wenn 50 Leute zuviel wären,
es töricht wäre, diese ohne weiteres zu entlassen und ihnen die
Abgangsentschädigung auszuzahlen. Ihnen den halbjährigen Lohn mit auf
den Weg geben heißt soviel, als wenn man sie 3 Jahre lang beschäftigt
und sie jede Woche einen Tag spazieren gehen läßt oder 1-1/2 Jahre 2 Tage
in der Woche. Nun ist zwar selbstverständlich, daß mit Herausgabe der
Abgangsentschädigung eine Minderung der Produktion erreicht werden kann,
eine Minderung der laufenden Lasten; man kann dasselbe aber erreichen,
wenn man in dem vorbezeichneten Sinne eine Beschränkung der Arbeitsdauer
vornimmt. Praktisch bedeutet diese Zusicherung für den Fall der
Nichtbeschäftigung eine Versicherung dagegen, daß auch in schlechten
Zeiten _solche Leute, die einmal bei uns 3 Jahre lang beschäftigt sind
und sonst ihren Mann stehen, überhaupt entlassen werden_.
Dieser zweite Teil unserer Versicherungseinrichtung erfordert auch eine
gewisse Rücklage, die wir auf 2 Proz. berechnet haben. Demnach müssen
wir also für die übernommenen Zukunftsleistungen 9 Proz. des gesamten
Arbeitseinkommens dem Arbeitsertrag des einzelnen entziehen und in
Rücklage zu bringen suchen.
Viele von Ihnen werden mir gewiß sagen: Mir wäre es lieber, wenn mir
diese 9 Proz. ausbezahlt würden. Manche werden auch sagen: Andere Leute
haben ja auch keine Pension für ihre Frauen und Kinder -- »Was schiert
mich Weib, was schiert mich Kind? Laß sie betteln gehn, wenn sie hungrig
sind!« Wenn ich invalid werde, bin ich gleichzeitig auch Reichsinvalide;
ich lasse mir den Bettelsack stempeln und dann wird es schon gehen.
Vielleicht wird man unsere Fürsorge deshalb eine dumme Einrichtung
nennen. Nun, ich hoffe ja nicht, daß viele unter uns sind, die solche
Gedanken hegen; sollten aber doch mehrere darunter sein, so sage ich: Es
ist recht gut, daß das _Zwangs_-Einrichtungen sind, denen sich im
eigenen Interesse niemand entziehen kann. Denn es wäre höchst
_unanständig_ für eine Genossenschaft, welche auf einem so günstigen
Arbeitsgebiete tätig ist, wie die unsere, wenn sie der Gemeinde
Armenlasten verursachen wollte. Hier muß die _Ehre des Unternehmens_
gewahrt werden. _Genossen, die anders denken, wollen wir hier lieber
nicht haben_.
Aber einige sind da, welche sagen können, ohne daß man sie tadeln kann:
wir haben ja gar kein Interesse an den Abzügen, weil wir gar nicht
beabsichtigen, dauernd hier zu bleiben. Diese hätten ein Recht, sich
darüber zu beschweren, wenn ich nicht zu ihrem Troste sagen könnte, daß
trotz dieser Abzüge für die Zwangseinrichtungen das, was ihnen als
Arbeitsertrag übrig bleibt, sicherlich nicht geringer ist, als es sein
würde, wenn sie anderwärts unter den gleichen Umständen ihre
Arbeitskraft anböten! Das kommt darauf hinaus, daß ich Ihnen nachweisen
kann, daß diese 9 Proz., welche wir für die angegebenen
Versicherungszwecke den Genossen vorenthalten und zurücklegen müssen,
weit weniger betragen, als der gewöhnliche Unternehmergewinn, den jeder
Unternehmer dem Arbeiter abziehen muß, wenn er nicht dieselben Quellen
des Unternehmergewinnes hat, die uns durch unsere Organisation der
Arbeit erschlossen sind. Also auch diejenigen Leute, die sich diese
Abzüge indirekt gefallen lassen müssen, ohne daß sie Vorteile davon zu
erwarten haben, sind _nicht geschädigt_ gegenüber denen, die unter
anderen Umständen den Ertrag ihrer Arbeit genießen.
(Pause.)
Nach den Darlegungen, die ich Ihnen gegeben habe, steht nun die
Erörterung über die Grundlage der Lohnregelung bei der Firma CARL ZEISS
unter der bestimmten Fragestellung: _Wie hätte eine Genossenschaft den
gesamten Ertrag ihrer Tätigkeit zu verteilen, im Verhältnis zu der
Gesamtheit aller Mitarbeiter einerseits und der Genossenschaft als
solcher andererseits?_ Wie hätte der Vorstand einer Genossenschaft diese
Verteilung zu regeln, wenn er _vernünftig_ und _gerecht_ sein will?
Die erste Frage ist, was kann und was soll von dem Gesamtertrag
zurückbehalten, wenigstens in _guten_ Jahren nicht verteilt werden? was
soll der _Genossenschaft_ als _Kollektivbesitz_ erhalten bleiben? Die
zweite Frage ist dann, nach welchen Grundsätzen soll nun das zur
Verteilung Bestimmte unter die verschiedenen Gruppen und die einzelnen
verteilt werden? Als erste Frage verbleibt uns also: _Was_ soll verteilt
werden? als zweite Frage: _Wie_ soll verteilt werden?
Wo findet sich etwas in dem gemeinsamen Arbeitsertrag, der durch das
Zusammenarbeiten von 900 oder 1000 Personen gewonnen wird, was der
Verteilung entzogen werden muß? Es ist nun leicht nachzuweisen, daß jede
Genossenschaft, wie auch jeder Einzelunternehmer in der bloßen
_Organisation der Arbeit_ als solcher eine _Quelle hat für den
Mehrertrag der Gesamtarbeit gegenüber der Einzelarbeit aller Genossen_.
Wenn irgend einer Geld zusammenbringt, um Maschinen und Gebäude zu
kaufen, Einrichtungen schafft und dann fünfzig oder hundert Leute in
seinen Dienst nimmt, um irgend eine Marktware herzustellen, für die der
Markt noch aufnahmefähig ist -- wenn das der Einzelunternehmer tut,
entweder für sich oder in Form der Bildung einer Genossenschaft, so kann
dieser den Arbeitenden sagen: dadurch, daß Ihr hier zusammenarbeitet,
Kapital zur Verfügung habt, Maschinen und elementare Kraft benutzen
könnt, dadurch, daß die Arbeit verteilt ist, jeder die Arbeit macht, für
welche er sich am besten eignet, daß kaufmännische Verwaltung
eingerichtet wird, der Absatz geregelt, kaufmännischer Vertrieb der
Waren eingeführt wird, -- _durch all das wird der Ertrag größer, als
wenn jeder nach seinen Fähigkeiten allein arbeiten wollte_. Die
Organisation also und das Zusammenarbeiten heterogener Elemente ist die
Quelle eines Mehrwertes und Mehrertrages der Arbeit.
Es gibt einen _Organisationsgewinn_, der einfach daraus entspringt, daß
viele zusammenarbeiten und sich gegenseitig ergänzen und gemeinsames
Kapital benutzen und dadurch in 5 Tagen oder einer Woche soviel oder
mehr arbeiten können, als ihnen dies einzeln, getrennt und ohne
gegenseitige Unterstützung, in 9 oder 10 Tagen zu leisten möglich wäre.
Also jede gewöhnliche Organisation, wenn sie nur diese gewöhnlichen
Faktoren erhöhter wirtschaftlicher Leistung der gemeinsamen Arbeit
benutzt, im übrigen nur das macht, was hundert andere ebenfalls machen
-- jede Organisation ist an sich die Quelle eines Organisationsgewinnes.
Und jede dieser Organisationen hätte so gut wie jeder Privatunternehmer
oder eine Genossenschaft das Recht zu sagen: ein Teil dessen, was auf
diese Weise mehr erreicht wird, als was die einzelnen ohne die
Organisation oder ohne die Genossenschaft erreichen könnten, darf nicht
verteilt werden, muß dem Unternehmen oder dem Unternehmer verbleiben.
Das ist der gewöhnliche »Wald- und Wiesen«-Unternehmergewinn, der hier
seine Wurzel und eine gewisse Berechtigung hat, auch da, wo weiter
nichts hinzukommt als das, was ich Ihnen angeführt habe: zweckmäßige
Einrichtung der Arbeitsmethode, kaufmännischer Vertrieb usw.
Wir haben selbstverständlich in unserem Betriebe auch diesen »Wald- und
Wiesen«-Unternehmergewinn zur Verfügung. Wir können jedem einzelnen und
jeder Gruppe sagen: wenn Sie es versuchen wollten allein zu arbeiten,
ohne Teil des Ganzen zu sein und ohne die Vorteile als Teil des Ganzen
zu haben, wenn Sie dann auch den Unternehmergewinn ganz verteilen
würden, so hätten Sie immer noch weniger als das, was Sie hier erhalten.
Nun gibt es aber außerdem noch in einem anderen Sinne eine Organisation,
die Quelle eines _speziellen_ Unternehmergewinnes werden kann. Das sind
nämlich diejenigen _feineren Organisationen_, welche aus der gemeinsamen
Arbeit noch mehr Vorteile zu ziehen wissen, als es sonst, mit
gewöhnlichen Mitteln, möglich ist. Gerade auf unserem Industriegebiete
gibt es solche Einrichtungen, welche die Möglichkeit einer weiteren
Quelle des Mehrwertes der Arbeit bieten, neben diesem gewöhnlichen
Unternehmergewinn. Unsere Erzeugnisse haben z. B. einen höheren
Verkaufswert, als gleichartige Erzeugnisse anderer Firmen, in welche
dieselbe technische Arbeit hineingelegt wird, die aber doch
_minderwertig im Gebrauch_ sind, weil die Erzeugnisse unserer
Organisation noch das für sich haben, daß sie _Repräsentanten
fortschreitender Verbesserung sind in bezug auf die Erhöhung der
Leistung der Erzeugnisse_. Das erhöht deren Marktwert im Verhältnis zu
der in sie hineingelegten mechanischen, äußeren Arbeit. Das drückt sich
darin aus, daß das, was wir machen -- und manche andere auf unserem
Arbeitsfelde ebenfalls -- keine gewöhnliche Marktware ist, wie sie von
vielen neben uns gemacht wird. Unsere Erzeugnisse stehen nicht unter der
allgemeinen Konkurrenz; sie genießen die besondere Wertschätzung aller
derjenigen, die sie gebrauchen. Die Leistung unserer Fabrikate ist eine
größere, als derjenigen, die von anderen Firmen verfertigt werden; diese
können ihnen nicht dasselbe Ansehen geben. Wir haben in diesem Ansehen
unserer Erzeugnisse dadurch, daß sie keine gewöhnliche Marktware sind,
daß sie nur einer beschränkten, in manchen Dingen gar keiner Konkurrenz
unterworfen sind, eine Quelle _höheren_ Verkaufswertes, die ziffernmäßig
nachzuweisen ist.
Hinsichtlich eines Teiles unserer Produktion kommt noch hinzu, daß sie
_unter Patentschutz steht_; ja, fast die Hälfte unserer ganzen
Jahresproduktion, deren Ziffern Sie auf dem zur Verteilung gelangten
Blatt[28] finden, steht unter Patentschutz. Was heißt das? Antwort: sie
sind auch äußerlich gekennzeichnet als _Erzeugnisse besonderer
erfinderischer Tätigkeit_, in denen neue Ideen zum Ausdruck kommen, die
dadurch einen Mehrverkaufswert haben als andere Erzeugnisse, die
technisch gleich gut hergestellt sind.
Es kann nun die Frage sein, ob sich das auf alles erstreckt, auch auf
das, was _nicht_ patentiert ist. Und dann die weitere Frage: mit welchen
_Ziffern_ soll man diesen höheren Verkaufswert veranschlagen?
Die erste Frage ist die, ob sich das Gesagte nur auf das bezieht, was
unter Patentschutz steht. Ich kann darauf kurz sagen, daß die _für
unsere Angelegenheiten wertvollsten Patente diejenigen sind, welche wir
überhaupt nicht genommen haben und nicht zu nehmen brauchten_. Denn
dieses Ansehen eines höheren Wertes gegenüber den Produkten
gleichartiger Arbeit brauchen wir nicht erst durch die Abstempelung des
Patentamtes zu erlangen; das haben auch die anderen Erzeugnisse, welche
jeder nachmachen kann. Das Ansehen haben sie mit Recht, trotzdem sie
nicht durch Patente u. dergl. der Konkurrenz vorbeugen, deswegen, _weil
sie Repräsentanten fortschrittlicher Leistung sind_. Also ich kann
sagen: wir dürfen diesen Vorzugswert und und diese Werterhöhung unserer
Erzeugnisse auf _alle_ Arten derselben ausdehnen, ohne Rücksicht darauf,
ob sie patentiert sind oder nicht.
Der Umstand aber, daß annähernd die Hälfte unserer Erzeugnisse von
anderen nicht gemacht werden darf, gibt mir eine erwünschte Unterlage
für die Schätzung dessen, was der materielle Betrag dieses Mehrwertes
sei. Viele von Ihnen wissen das vielleicht schon, was ich Ihnen sage: es
ist _mindestens 10 Proz. des Einzelverkaufswertes_; denn es gibt ja
andere Leute -- Fabrikanten in Paris, London, New York usw. -- die für
die bloße _Erlaubnis_, das machen zu dürfen, was wir machen, an uns 10
Proz. des Verkaufswertes als _Lizenzgebühr_ zahlen.
Was folgt daraus, daß es Leute gibt die uns 10 Proz. des Erlöses
abgeben, bloß für die Erlaubnis, Erzeugnisse nach unserem Muster
anzufertigen, um sie dann für den gleichen Preis wie wir
weiterzuverkaufen? Daraus folgt mit absoluter Sicherheit, daß dieser
Aufschlag von 10 Proz. auf den Einzelverkaufswert diesen Mehrwert
ausdrückt; denn es würde doch kein Fabrikant so dumm sein und uns 10
Proz. auf unsere festgesetzten Preise abgeben, wenn der Wert unserer
Produkte nicht tatsächlich um 10 Proz. höher stände, als derjenige aus
anderen Betrieben. Auch er will trotz dieser Abgabe von 10 Proz. immer
noch seinen gewöhnlichen Unternehmergewinn haben. Und ich behaupte ganz
keck, daß das, was ich hier bezüglich des Mehrwertes von den
patentierten Erzeugnissen gesagt habe, auch auf die nichtpatentierten
Gegenstände zutrifft; das Ansehen erhalten sie nicht allein durch die
mechanisch-technische Arbeit, sondern dadurch, daß in ihnen _neue Ideen_
zum Ausdruck kommen, die diesen Mehrwert auch bei ihnen auf mindestens
10 Proz. schätzen lassen.
Wir haben also hier die Quelle eines Unternehmergewinnes, welcher der
Arbeit einen erhöhten Mehrwert gibt, von dem mit Sicherheit zu behaupten
ist, _daß er nicht verteilt werden darf, weil er nicht Verdienst
derjenigen ist, welche diese Sachen anfertigen_, ein Mehrwert, der nicht
vorhanden wäre, wenn die technische Arbeit und die geschäftliche
Betätigung genau dieselbe bliebe, wenn wir aber statt der bevorzugten
Erzeugnisse solche machen würden, welche der allgemeinen Konkurrenz
unterliegen. Dieser Gewinn, welcher hinzukommt zu dem Wert, den die
Betätigung der einzelnen in der Zusammenarbeit ergibt, bildet also die
Quelle des _Kollektiverwerbs_. Der Kollektiverwerb aber ist ein Erwerb,
der nicht zu verteilen ist, weil er gar nicht von den einzelnen
herrührt. Dieser Gewinn rührt her aus den feineren Eigenschaften unserer
Organisation, die nicht bloß Kapital in Form von Gebäuden und Maschinen,
nicht bloß Arbeitsteilung und kaufmännische Verwaltung eingerichtet hat
und zur Verfügung stellt, sondern die durch lange Traditionen ein viel
intensiveres Zusammenwirken ganz heterogener Elemente herbeigeführt hat,
die zusammen Werte erzeugen, welche die einzelnen nicht gewinnen können.
Ich will, weil das ein sehr wichtiger Punkt ist, noch etwas näher
erläutern, warum dieser Organisationsgewinn nicht verteilt werden darf;
zunächst will ich mich aber nur an die Ziffern halten. Also, wenn dieser
besondere Gewinn, der über den Mehrwert aus der Organisation zu dem
gewöhnlichen Unternehmergewinn -- den ich als den »Wald- und
Wiesen-Unternehmergewinn« bezeichnet habe -- hinzukommt, zu dem, was die
Arbeitstätigkeit der einzelnen hineinlegt, wenn das 10 Proz. vom
Einzelverkaufswert ist, wie ich Ihnen ziffernmäßig nachgewiesen habe --
wieviel Prozent macht das auf die darin enthaltene Arbeit aus, wenn wir
die gesamte, als Lohn- und Gehaltszahlung in die Erscheinung kommende
Entschädigung als Maßstab für die in den Erzeugnissen enthaltene Arbeit
ansehen?
Auf Grund der Ihnen vorgelegten Ziffern, für deren Richtigkeit ich mich
verbürge, können Sie sich sehr leicht ausrechnen, daß im Durchschnitt
der beiden letzten Jahre diese 10 Proz. von dem Einzelverkaufswert _der
Produktion_ nicht mehr und nicht weniger sind als 24 oder 25 Proz. von
dem Betrag, der im Laufe des letzten Jahres für _Arbeitsleistungen_
gezahlt worden ist. Daraufhin kommt man zu dem Ergebnis: wenn die Firma
als nicht verteilbar bloß dasjenige hinstellt, was sie in jener Quelle
hat, in diesem Mehrwert unserer Arbeit, der also von mir gegenüber dem
gewöhnlichen Unternehmergewinn als spezieller Unternehmergewinn
hingestellt worden ist, wenn sie nur das von dem Gesamtertrag der
gemeinsamen Arbeit zurückbehalten wollte, so würde das ein Betrag sein,
der ungefähr 24-25 Proz. der Summe für die bezahlte Arbeit gleichkommt.
Ich bitte Sie, sich daraufhin die Ziffern der Aufstellung etwas genauer
anzusehen. Dann wird es Ihnen nicht verwunderlich erscheinen, wenn ich
Ihnen sage -- unter Berufung auf das, was ich noch erläutern will: wenn
unsere Einrichtungen dazu führen, daß der Anteil der Firma an dem Ertrag
der gemeinsamen Arbeit, abgesehen von den 9 Proz. Vorausdeckung für
künftige Lasten, wenn dieser Anteil auf 24-25 Proz. von dem gesunken
ist, was im Laufe des Jahres für die Arbeit bezahlt wurde, _dann heißt
es: Bis hieher und nicht weiter!_ Denn dann käme etwas zur Verteilung,
was seinem Wesen nach nicht verteilt werden darf, was Kollektivbesitz
ist, und das wäre eine »Auspowerung« der Genossenschaft als solcher
durch ihre Mitglieder, also ein vollkommener _Raubbau_.
Sie sehen, daß diese Sache mir sehr ernst ist; ich will Ihnen auch
erklären, warum mir das so ernst ist, weshalb ich in diesem Punkte nicht
mit mir handeln lasse: die 10 Proz. Lizenzgebühren, welche uns die
anderen in Paris, London usw. bezahlen, die müssen an diese die dort
Arbeitenden auch bezahlen. Wenn Sie dort arbeiteten, dann müßten Sie von
dem Ertrag Ihrer Arbeit auch soviel abgeben an die Stelle, wo der
Ursprung dieser fortschrittlichen Erzeugnisse sich befindet.
[Hier folgen einige unverständliche d. h. allzu unvollkommen
stenographierte Ausführungen.]
* * * * *
Ich habe mich nun noch zu bemühen, Ihnen einen Begriff davon zu geben,
warum diese 10 Proz., die den Kollektiverwerb darstellen, _nicht
verteilt werden dürfen_. Warum ist das, was aus unserem Wirkungskreis
hervorgeht, mit dem Gepräge erfinderischer Tätigkeit, einer
fortschrittlichen Betätigung und erhöhter Leistung ausgerüstet? warum
ist gerade das _Kollektiverwerb_?
Ich glaube, es gibt nicht viele Leute, die persönlich so berufen sind
wie ich, dafür Zeugnis abzugeben. Ich kann das sagen, _denn ich bin 30
Jahre dabei gewesen, wo solcher Mehrwert entstand_. Ich wünsche, daß es
mir gelingen möge, Ihnen eine Idee davon beizubringen, daß dieser
unantastbare Besitz, der Kollektiverwerb, keiner Verteilung unterworfen
werden darf. Dazu muß ich aber etwas weiter ausholen und Ihnen
Mitteilungen aus meinem Leben und aus meinen Erfahrungen machen.
Ich erinnere mich noch sehr genau, wie vor 25 Jahren mein alter Freund
ZEISS zu mir kam -- ich wohnte damals in der Neugasse -- und mir
mitteilte, daß die Tantiemen, die mir auf Grund getroffener
Vereinbarungen von den Mikroskopen zustehen sollten, die seit dem Jahre
1871 im wesentlichen nach meinen Angaben gemacht wurden, die Höhe von
ganzen 800 Talern erreicht hätten. Ich war damals ganz aus den Wolken
gefallen, um so mehr als Herr ZEISS mir sagte, daß ein großer Erfolg mit
meinen neu berechneten Objektivkonstruktionen erreicht sei und daß im
nächsten Jahre meine Tantieme noch um vieles höher sein würde. Ich habe
damals geglaubt, es hätte »ein Affe mich geleckt« -- so verwundert war
ich über den unerwarteten Erfolg meiner langen mühsamen Tätigkeit, von
der ich mir niemals einen hohen wirtschaftlichen Gewinn versprochen
hatte.
Ich habe nun aber den lieben Gott nicht einen guten Mann sein lassen,
sondern ich habe mir das als Anlaß genommen, darüber nachzudenken,
welchem Umstände es wohl zuzuschreiben sei, daß ich für meine
wissenschaftlichen Arbeiten so unerwartete Vorteile erzielte. Und da
hätte ich denn ein einfältiger Tor, ein dummer Egoist sein müssen, wenn
ich jemals auf den Gedanken hätte kommen sollen, daß der Vorteil mein
ausschließliches persönliches Verdienst wäre.
Seit dieser Zeit, seitdem die Konstruktion der Mikroskope auf meine
Theorie gegründet war, hat die Firma CARL ZEISS wenigstens für 10
Millionen Mark Mikroskope produziert, und wenn der Mehrwert daraus, wie
bei der Patenttaxe, wirklich nur 10 Proz. wäre, so wäre das ein
wirtschaftlicher Erfolg aus meinem Zusammenarbeiten mit der damals
kleinen Optischen Werkstätte, dessen Höhe jetzt weit über 1 Million
betragen würde. Und mein alter Freund ZEISS hat mir vollkommen
zugegeben, daß es ohne diesen Erfolg mit ihm zu Ende gewesen wäre; mit
seiner gewohnten Ehrlichkeit hat er mir gesagt, daß er von anderen
überholt worden sei, und wenn es nicht gelänge, einen neuen Anlauf zu
nehmen, so würde der bisherige Erfolg wieder verloren gehen. Auf seine
Autorität hin kann ich nun sagen: _von diesen 10 Millionen Mark
Mikroskopen wären 9-1/2 Millionen sicher nicht erzeugt worden, wenn ich
nicht dabei gewesen wäre_.
Trotzdem aber sage ich, habe ich niemals auf den Gedanken kommen können,
daß der Erfolg mein persönliches Verdienst sei, oder daß ich einen
persönlichen Anspruch auf den erzeugten Mehrwert oder auf mehr als einen
bescheidenen Teil desselben hätte. Warum nicht? Weil außer mir noch
mehrere da waren, die mit dem gleichen Rechte wie ich hätten sagen
können: wenn ich nicht dabei gewesen wäre, wäre der Erfolg sicher auch
nicht so groß gewesen. Da war zunächst unser alter LÖBER, der dasselbe
von sich hätte sagen können; da war auch der alte ZEISS selber. Ohne ihn
hätte ich gar nicht die Antriebe und Mittel zu meinem Wirken gehabt, um
diese Idee zu verwirklichen. Aber noch andere waren da: eine ganze
Gruppe unserer alten Arbeiter, alle von ganz spezifischer Bedeutung,
tüchtige leistungsfähige Optiker, die ebenfalls von sich sagen konnten,
daß sie in gleicher Weise Anteil an dem Aufblühen des Unternehmens
hatten. Aber was wäre das für ein Verhältnis, wenn einer nach dem andern
kommen würde, um seinen vermeintlichen Anteil an dem Mehrwert
einzufordern? Wenn Sie über diese eigentümlichen Unterschiede
nachdenken, wenn mehrere etwas gemeinsam machen und jeder sagen kann:
ohne mich wäre nur ein bestimmter Teil der Produktion vorhanden, wobei
es selbstverständlich wäre, daß der von ihm reklamierte Teil ihm zukäme,
und sich fragen, wie sollten seine Ansprüche gedeckt werden -- so
werden Sie zu dem Resultat kommen: entweder steht ihm ein Anrecht zu auf
das _Ganze_ oder auf _Nichts_.
Und ich sage: das ist das richtige Zeichen des Kollektiverwerbs, daß
mehrere gleichzeitig sagen können: ohne mich wäre nichts oder doch nicht
soviel da von dem tatsächlich vorhandenen Erwerb. Dann ist dieser
gemeinsame Erwerb als Kollektiverwerb nicht Eigentum einer einzelnen
oder mehrerer Personen, ein Erwerb, den keiner in Besitz nehmen, nicht
an seine Kinder vererben kann, sondern _gemeinsames Besitztum_, das auf
den _Rechtsnachfolger_ übergeht, nur an diejenigen, die zu dauernder
Gemeinschaft in der Genossenschaft zusammengetreten sind.
Und wie es nun mit diesem einen Beispiele ist, was ich mit Bezug auf
meine persönliche Tätigkeit erwähnt habe, so haben wir es wiederholt
erlebt in den folgenden Jahren. Wir haben es wieder erlebt bei all den
kleinen und großen einzelnen Fortschritten, die gemacht worden sind in
den 70er und 80er Jahren. Wir haben es ferner wieder erlebt in den 90er
Jahren dank der Initiative unseres Freundes Dr. RUDOLPH, nach dessen
Angaben die Firma in ein ganz neues Gebiet eintreten konnte, so daß der
Gesamtwert der Jahresproduktion auf mehrere Millionen gewachsen ist.
Aber wieder war es ein derartiges Zusammenarbeiten mehrerer, welches
genau unter dieselben Bedingungen fällt, die ich schon wiederholt
angegeben habe. Und dasselbe wiederholt sich allwöchentlich, bei den
kleinsten und primitivsten Arbeiten, die alle die Träger steten
Fortschritts sind. Aus der gemeinsamen Tätigkeit finden viele Personen
immer, fortwährend Anregung zur Lösung neuer Aufgaben und außerdem
finden sie bei uns noch die _Mittel zur Verwirklichung der Ideen_,
Mittel, die sie nicht haben würden, wenn sie außerhalb unserer
leistungsfähigen Werkstätte ständen.
Das wird noch weiter erläutert durch die bekannte Erfahrung, die so
viele Erfinder machen müssen, die nicht so vom Glück begünstigt sind,
daß sie ihre geistige Arbeit in Zusammenhang setzen können mit einer
großen Arbeitsorganisation. Bekanntlich werden über 90 Proz. aller
Patente überhaupt niemals benutzt, obwohl in vielen gute Ideen enthalten
sind; sie verfallen ganz einfach. Erst in 10 oder 20 Jahren werden die
guten Ideen benutzt von solchen, die gerade Gelegenheit haben, dieselben
für ihre Zwecke anzuwenden. In der Regel können die Erfinder mit ihren
Gedanken hausieren gehen; sie werden entweder ausgelacht oder mit
dilatorischen Redensarten abgetan. Es ist wie im Lotteriespiel; nur
wenige haben das Glück, einen Vorteil ihrer erfinderischen Tätigkeit zu
genießen. Das hängt damit zusammen -- und ich weiß das aus eigener
Erfahrung: wenn einer etwas ausgedacht hat, es aber nicht selbst
ausführen kann, sondern es andern anbieten muß, so ist er erstens im
Nachteil durch das Angebot -- er verkauft die »Katze im Sack« -- und
zweitens hat er den passiven Widerstand derjenigen zu besiegen, welche
die Ideen benutzen sollen und welche auf dem Gebiete schon mit Erfolg
gearbeitet haben. Diese haben ein natürliches Interesse daran, daß ihnen
keine Konkurrenz gemacht wird. Denn, wenn etwas in den Handel gelangt,
was nicht ihrer eigenen Arbeit entstammt, wird ihnen die Nahrungsquelle
geschmälert. Im allgemeinen werden also diejenigen, welche im großen
Maßstabe neue Sachen einführen können, diesen theoretischen Erfindungen
sehr kühl gegenüberstehen. Ist aber diese Idee herausgewachsen aus der
gemeinsamen Tätigkeit vieler, so hat sie auch die Mittel zur Verfügung,
die eine sofortige Verwirklichung ermöglichen. Daher ist die _Wurzel des
Erfolges wesentlich geknüpft an dieses Zusammenarbeiten_. Es werden dann
aber immer mehrere da sein, welche sagen können: wenn ich nicht dabei
gewesen wäre, so wäre der Erfolg nicht so zustande gekommen. Der
Erfinder allein vermag nichts, die technische Arbeit ohne denselben
ebenfalls nichts.
Das sind die Erwägungen, die ich vor vielen Jahren schon in unbestimmter
Form angestellt habe und die mich jetzt auf den festen Standpunkt
führen: Was in einer solchen Genossenschaft, die auf die Organisation
der Arbeit gegründet ist, sich als wirtschaftlicher Erfolg ergibt aus
dem _Zusammenwirken_ geistiger und technischer Arbeit, ist seinem Wesen
nach _Kollektiveigentum_. Soweit sich diese Tätigkeit bei uns ausdrückt
in der vorher benannten Lizenztaxe, soweit ist der Betrag, welcher
dieser Ziffer entspricht, unantastbares Kollektiveigentum.
Das ist also die Antwort auf die grundsätzliche Frage: Was darf in
unserem Kreise von der gemeinsamen Arbeit _nicht verteilt_ werden?
Mindestens nicht die 10 Proz., die alle abgeben müßten als Lizenzgebühr,
wenn sie anderwärts dieselben Erzeugnisse machen müßten; mindestens
nicht die 24 Proz., die dementsprechend auf die jährliche Lohn- und
Gehaltszahlung entfallen. Und ich scheue mich nicht, ganz fest
auszusprechen: _Wenn in unseren Einrichtungen irgend etwas zum Vorschein
kommt, was_ _die Tendenz oder den Erfolg hat, daß diese 24 Proz. zur
Verteilung gelangen, so sage ich, die Vertretung unserer Firma müßte
geteert und gefedert werden, wenn sie diese Verteilung geschehen ließe.
_
* * * * *
Nun kommt der zweite Punkt. Wenn jetzt festgelegt ist, was _nicht_
verteilt werden darf, wie soll nun das Übrigbleibende unter diejenigen
verteilt werden, welche daran Anteil haben, unter die verschiedenen
Gruppen und einzelnen? Nach welchen Grundsätzen soll diese Verteilung
geregelt werden?
Unsere Lohnregelung steht grundsätzlich auf dem Boden der Voraussetzung
einer genossenschaftlichen Arbeit. Diese Frage führt in allem hin auf
die Schwierigkeiten, welche unsere gegenwärtige wirtschaftliche
Organisation einschließt, nämlich auf diese Widersprüche und
Anstößigkeiten, die zum Ausdruck kommen in den großen Unterschieden bei
der relativen Bewertung der Arbeit verschiedener Art -- die darin zum
Ausdruck kommen, daß die Arbeit eines gewöhnlichen, ungelernten
Arbeiters so unverhältnismäßig niedriger angesehen ist ihrem Tageswert
nach als die Arbeit eines speziell, auf feinere Kunstfertigkeit,
gelernten Mannes. Und die Arbeit des letzteren wird wieder viel
niedriger bewertet, als im Durchschnitt die Arbeit eines studierten
Mannes. Die Frage der Lohnregelung führt auf alle diese Schwierigkeiten
und Widerwärtigkeiten. Aber das kann uns nicht abhalten, einen festen
Maßstab für die Verteilung zu finden in der _relativen Bewertung der
verschiedenen Arbeitskräfte auf den verschiedenen Konkurrenzgebieten_.
Im wesentlichen wird derselbe zu finden sein in der _Regelung des
Wettbewerbs von Angebot und Nachfrage_. Denn wir in Jena können doch die
Welt nicht anders machen, wie sie einmal ist. Wir können auf dem
gegebenen Boden unsere Angehörigen _möglichst günstig_ stellen, aber
_nicht andere als wirtschaftliche Normen_ dafür maßgebend sein lassen.
Wir können nicht etwa sagen, daß diejenigen, welche viele Kinder haben,
deshalb einen höheren Lohn als die übrigen haben müssen. Wenn wir das
tun wollten, dann würden wir in 10 Jahren eine Versammlung von Leuten
mit vielen Kindern sein; die anderen aber, welche nicht soviele Kinder
haben, würden nicht zu uns kommen, weil sie nicht entsprechend bezahlt
würden. Bei allem Bedauern darüber, daß dieser allgemeine Maßstab der
Bewertung der einzelnen Arbeitstätigkeit auf dem Arbeitsmarkt soviele
unerfreuliche Seiten hat, müssen wir diesen Maßstab doch auch bei uns
durchführen, weil es keinen anderen gibt, der uns nicht hinderte, für
die verschiedenen Arbeiten tüchtige Leute, die wir haben müssen, zu
bekommen.
Der Maßstab bei uns muß also sein: _Jeder, der bei uns arbeitet, muß
soviel erhalten, wie er nach der Wertschätzung seiner Fähigkeiten und
seiner persönlichen Leistungsfähigkeit anderwärts dafür bekommen würde_
-- nicht soviel, wie ihm _möglicherweise_, wenn er _Glück hat_, geboten
werden kann, sondern soviel, als er mit _Wahrscheinlichkeit_ anderswo
erhält, wenn er hier eben nicht bleiben will. Wie wenig uns das
sympathisch sein mag -- wir müssen uns danach einrichten, daß der
Maßstab der Bezahlung der einzelnen dem entnommen werden muß, was die
betreffende Art der Arbeitstätigkeit unter Berücksichtigung der
persönlichen Befähigung ihnen Anspruch gibt, anderwärts, ohne Glück zu
haben, unter den _gewöhnlichen Verhältnissen zu erwarten_.
Nun können wir aber versuchen, auf dem Boden einer derartigen Regelung
_möglichst allen mehr zu geben_, als sie anderwärts erhalten, weil sie
unserer Genossenschaft angehören. Das gibt uns dann die Sicherung, daß
wir hinsichtlich aller Arbeiter nicht nur die _gleichen_ Chancen haben
wie andere Unternehmer, sondern sogar noch etwas _günstigere_ -- eben
weil wir besser bezahlen. Wir können dann aber auch weiter mit
Sicherheit darauf rechnen, für _alle Arbeitskategorien tüchtige Kräfte
zu haben_.
Das sind die allgemeinen Regeln. Wir können daraufhin abwehren jede
Argumentation, welche darauf hinausgeht: wie hart ist es doch, daß ein
Mann, der fünf Kinder hat, für 24 M. im Zeitlohn arbeiten muß!
Menschlich ist diese Argumentation ja sehr berechtigt; für uns kann sie
aber keine Richtschnur sein. Ob es dem Betreffenden schwer oder leicht
sein wird -- er muß diese Verhältnisse so gut wie wir mit in den Kauf
nehmen und er kann von uns nicht eine höhere Bezahlung verlangen, als er
auch anderwärts erhalten würde. Wir müssen die Welt nehmen, wie sie ist,
und können für ihre Gestaltung nicht verantwortlich gemacht werden.
* * * * *
Neben dieser allgemeinen Richtschnur, die ganz durchgängig ist, kommt
für uns noch eine besondere Frage zur Erörterung, nämlich die Frage des
_Verhältnisses, in welchem die Zeitarbeit zu der Akkordarbeit steht_.
Das führt mich auf den Punkt, der Veranlassung zu der heutigen
Versammlung gewesen ist.
In unserem Betriebe zerfällt die Arbeiterschaft in zwei Gruppen, in eine
kleinere Gruppe, die nur im Zeitlohn arbeitet -- dazu gehören die
Beamten, die gleiches Interesse haben mit den Arbeitern im Zeitlohn --
und in eine größere Gruppe, die im Akkord arbeiten, und denen durch die
Stückarbeit die Möglichkeit geboten ist, in derselben Zeit mehr zu
verdienen, als die anderen im Zeitlohn. Die Frage ist nun: _nach welcher
Richtschnur soll das Verhältnis des Arbeitsertrages bei sonst gleicher
Tätigkeit im Akkord- und Zeitlohn geordnet werden?_ Wir sind leider zu
spät aufmerksam geworden auf die Bedeutung, welche eine Regelung dieses
Verhältnisses für uns hat. Es sind Abnormitäten entstanden, die jetzt
korrigiert und beseitigt werden müssen.
Welches sind die Grundsätze, welche meiner Meinung nach anerkannt werden
müssen? Es steht ganz fest, daß die Beschäftigung in Stückarbeit für
_den Unternehmer wie für den Arbeiter_, also für beide Teile,
_vorteilhafter_ ist und _nicht mißbräuchlich zu sein braucht_. Für den
Unternehmer ist sie deshalb vorteilhafter, weil unter diesem System mit
denselben Mitteln und denselben Personen mehr geleistet wird, als bei
Einführung des Zeitlohnes -- und für die Beteiligten deshalb, weil sie
die Möglichkeit haben, _wenn die Einrichtungen danach sind, mit mäßiger
Mehranspannung_ der Kräfte eine entsprechend höhere Leistung und einen
_Mehrertrag ihrer Arbeit zu erzielen_.
Wenn ich sage: »die Einrichtungen müssen danach sein«, so hat das seinen
guten Grund; denn ich will nicht haben, daß man sagen kann:
»Akkordarbeit ist Mordarbeit!« Das setzt also voraus, daß die
Einrichtungen so beschaffen sein müssen, daß sie wirklich einen
Mehrertrag der Arbeit im Akkordlohn gegenüber dem Zeitlohn sichern.
Unsere Einrichtungen gingen von jeher ihrer Absicht nach darauf hinaus,
die Akkordarbeit so zu regeln, daß jeder Neueintretende die bestimmte
Aussicht hat, mit gewöhnlicher Anspannung seiner Kräfte durch größere
Ökonomie der Zeit, durch größere Aufmerksamkeit, in derselben Zeit mehr
zu verdienen, als wenn er die Arbeit im Zeitlohn verrichten müßte. Das
muß also im Prinzip anerkannt werden, daß es immer so sein muß. Die
Frage ist nur die nach dem »Mehr« oder »Minder«. Wenn der Betreffende
wirklich nach der Mehranstrengung seiner Kräfte mehr verdienen soll --
wie muß man dann den Akkordertrag regeln im Verhältnis zu einer gleich
langen Zeitarbeit? Darüber können die Meinungen sehr auseinandergehen
und es kann auch nur auf Grund einer gewissen Schätzung eine Norm
gefunden werden.
Ich habe mich seit langer Zeit schon an den Gedanken gewöhnt, daß man
anzunehmen hat, daß, wenn jemand gleichartige Arbeit im Zeitlohn macht,
der Antrieb zur Arbeit ein geringerer ist, und daß ein _Akkordarbeiter
ohne besondere Anstrengung es dahin bringt, in fünf Tagen soviel fertig
zu machen als ein Arbeiter im Zeitlohn in sechs Tagen_. Ich würde das
jedem zugeben, der versichert, das durch gute Ausnutzung der Zeit
erreicht zu haben, ohne daß man von ihm während der Zeitlohnarbeit sagen
kann, er faulenzt. Wenn aber einer sagt: Ich bringe unter den gleichen
Bedingungen in vier Tagen soviel fertig als ein anderer im Zeitlohn in
sechs Tagen, so würde ich ihm sagen: Lieber Freund! Entweder Du bist
einer von denen, auf welche das Wort »Akkordarbeit ist Mordarbeit«
Anwendung findet -- Du läßt dich verleiten, Deinen Körper ungebührlich
zu schinden und dem können wir nicht Vorschub leisten -- oder Du meinst,
wenn Du im Zeitlohn arbeitest, dürftest Du nach Belieben faulenzen! Das
wollen wir uns auch nicht gefallen lassen. Denn wenn einer im Zeitlohn
arbeitet, ist er _auch_ verpflichtet, angemessen und gebührend fleißig
zu sein, da wir zum _Vergnügen niemand_ in die Werkstatt stellen. Zu
dieser Betätigung im Zeitlohn gehört ebenfalls gebührender Fleiß und
pflichtmäßige Erfüllung des Arbeitsvertrages.
Zwischen dieser Betätigung im Zeitlohn, dem Pflichtmäßigen, und im
Akkordlohn, der Mehrleistung, muß irgend ein Verhältnis sein und ich bin
der Meinung, daß man das einigermaßen richtig schätzen wird im günstigen
Sinne für den Arbeitenden, wenn man sagt: es muß einer, wenn er _im
Akkord_ arbeitet, _mindestens 20 Proz. mehr verdienen können_, als wenn
er unter sonst gleichen Bedingungen dauernd im Zeitlohn arbeiten muß.
Aber nun wohl gemerkt: _20 Proz. von dem Zeitlohn, den man ihm geben
müßte, wenn er dauernd gleichartige Arbeit im Zeitlohn zu leisten
hätte_.
In der Nichtbeachtung dieser genauen Bestimmung liegt die Quelle von
manchen Mißverhältnissen und Mißverständnissen. Es ist offenbar, daß auf
meine Äußerungen hin angenommen worden ist, daß dabei gemeint sei,
jeder müßte sich einen Abzug bis zu 20 Proz. Überverdienst _von seinem
Wochenlohn_ gefallen lassen. Wir können nicht für alle unsere Leute den
Wochenlohn auf die Höhe ihres tatsächlichen Verdienstes stellen und zwar
nicht im Hinblick auf die praktische Bedeutung des Wochenlohnes für
unseren Betrieb. Der Wochenlohn bildet bei uns den Maßstab für die
Arbeitslosenversicherung d. h. für diejenige Zeit, in welcher einer
nicht arbeitet, sondern spazieren geht oder gehen muß; der Wochenlohn
liegt ferner auch den Anforderungen an den Pensionsfonds zu Grunde. Alle
diese Umstände veranlassen uns zu einer gewissen _Zurückhaltung_
bezüglich dessen, was wir als Wochenlohn gewähren und zwar nach den
Bestimmungen des Statuts als einen _unwiderruflichen_. Wenn wir Leuten
Gelegenheit geben können, eine erheblich höhere Einnahme durch die
Akkordarbeit zu haben, so müssen sie es sich auch gefallen lassen, wenn
sie mit einem relativ geringen Wochenlohn dauernd in Zeitlohn angestellt
werden.
* * * * *
Ich glaube, damit haben wir also drei feste Punkte gewonnen in dieser
Erörterung über die Grundsätze der Lohnregelung in unserem Betrieb:
1. Es gibt bei uns einen Teil des Arbeitsertrages der Gesamtheit, der
seinem Wesen nach _unverteilbar_ ist, der in guten Zeiten der Verteilung
entzogen werden und als _Kollektivgewinn der Genossenschaft verbleiben_
muß, damit diese die Leistungen erfüllen kann, die ihr aufgegeben sind,
damit sie zusetzen kann in schlechten Zeiten, damit sie zweitens
kreditfähig bleibt gegenüber wachsendem Kapitalbedarf, damit sie nicht
abhängig ist von Dividenden, und drittens, daß sie diejenigen
Verpflichtungen erfüllen kann, die sie ihren Genossen zugesagt hat.
Unmittelbar sind also mindestens die 10 Proz. der Patenttaxe,
umgerechnet auf den gesamten Arbeitsertrag der Arbeitenden zu 24-25
Proz. in guten Zeiten [unverteilbar], unter Zurechnung von etwa 9 Proz.,
welche im Sinn der vorherigen Bemerkungen eigentlich nur ein Äquivalent
sind für den gewöhnlichen Unternehmergewinn, den wir zurückhalten zur
Deckung unserer Verpflichtungen für Pension und Abgang.
2. Die _Norm für das Teilungsverhältnis_, welches zwischen den einzelnen
Personengruppen und den einzelnen zustande zu kommen hat, muß sich
richten nach dem _Marktwert_ der verschiedenen Arbeiterkategorien unter
Berücksichtigung der persönlichen Leistungsfähigkeit des einzelnen.
3. Es ist notwendig, das _Verhältnis zwischen dem Ertrag von
Akkordarbeit zu dem Ertrag gleichartiger Zeitarbeit_ vernünftig und
gerecht zu regeln, so daß denen, die in Akkordarbeit stehen, der
angemessene Mehrertrag ihrer Arbeit zugesichert wird -- aber nicht unter
unbilliger Benachteilung derjenigen, die keine Gelegenheit haben, im
Akkord zu arbeiten.
(Pause.)
Ich bitte Sie nun noch einmal, mir eine Zeitlang Ihre Aufmerksamkeit zu
schenken; zunächst um Ihnen die Tabellen etwas zu erläutern, in denen
wir die wesentlichsten Zahlen unseres Geschäftsgangs und unserer
Einrichtungen hinsichtlich der Verteilung des Arbeitsertrages
zusammengestellt haben[29].
Sie sehen aus diesen Ziffern, daß wir in den letzten drei Jahren eine
wesentlich fortschreitende Entwicklung zu verzeichnen gehabt haben; die
Jahresproduktion ist stetig gestiegen, das Betriebskapital ist
entsprechend gewachsen, das gesamte Lohn- und Gehaltkonto hat ebenfalls
beständig zugenommen; die darunter stehenden Ziffern zeigen Ihnen
weiter, daß auch eine Zunahme des Durchschnitts-Arbeitseinkommens
stattgefunden hat, jedenfalls gegenüber dem, was im Geschäftsjahre
1894/95 bestanden hat. Auch das laufende Geschäftsjahr kann mit dem
Prädikat »gut« bezeichnet werden; Es waren mehrere Jahre vorangegangen,
in denen ein verminderter Geschäftsgang eingetreten war, und wo wir,
sollte der Betrieb nicht erheblich eingeschränkt werden, auf Vorrat
arbeiten mußten. Mit dem Jahre 1894/95 war für uns diese absteigende
Konjunktur überwunden; anderwärts ist sie noch viel härter empfunden
worden. Wir haben dann in 6 Tagen der Woche bei täglich 9stündiger
Arbeitszeit nicht mehr produziert, als wir gleichzeitig leicht verkaufen
konnten. In den folgenden 3 Jahren, bis 1896/97, haben wir einen
besonders guten Geschäftsgang gehabt. Das bedeutete für uns, daß wir
Jahre gehabt haben, in denen die Arbeit unter dem Antrieb einer
Mehrleistung stand. Wir haben sogar unsere Aufträge nicht in dem
gewünschten Tempo erledigen können. Diese besonders guten Geschäftsjahre
hatten natürlich zur Folge, daß die Mehrleistung auch eine größere Quote
des Reingewinns herbeiführte.
Wenn Sie diese Ziffern unter 2 und 4 vergleichen, können Sie ersehen,
wie hoch die allgemeinen Unkosten sein müssen. Diese allgemeinen
Unkosten bleiben dieselben bis auf Material und Arbeitslohn, die
infolgedessen einen besonders hohen Anteil am [d. h. Einfluß auf den]
Reingewinn haben. So in sehr guten Geschäftsjahren. Ein schlechtes
Geschäftsjahr wäre für uns ein solches, wenn wir 6 Tage und 9 Stunden
arbeiten und _mehr_ leisten, als wir verkaufen können, also Vorräte
ansammeln müßten, und ein ganz schlechtes, wenn die Arbeit eingeschränkt
werden müßte.
Wir haben also ein gutes und zwei sehr gute Geschäftsjahre
hintereinander gehabt. Wenn die Ziffern in der ersten Reihe von 3 und 8
anscheinend einen Rückgang verzeichnen in dem durchschnittlichen
Jahresverdienst aller Personen, so besagt das gar nichts; es drückt nur
aus, daß in diesen Jahren sehr viele junge Leute hinzugetreten sind, die
nur einen Wochenlohn von 5-6 M. haben, die aber doch als Personen zählen
und in der Division die Ziffern herunterdrücken. Das Resultat ist, daß,
wenn wir den Durchschnitt der beiden letzten Geschäftsjahre vergleichen
mit dem vorhergehenden von 1894/95, in der Hebung des Einkommens der
Arbeiter über 24 Jahre, deren Anzahl 393 beträgt, eine Steigerung von
170-180 M. jährlich eingetreten ist. Wenn Sie zu diesen Ziffern, die
hier genannt sind, die Nachzahlungen hinzurechnen, welche im letzten
Jahre 8 Proz., in diesem Jahre rechnerisch 4 Proz. (5 Proz. sind
ausgezahlt worden) betragen haben, so ergibt sich eine durchschnittliche
Steigerung des Jahreseinkommens gegen das erste Jahr von 180 M. Dabei
muß berücksichtigt werden, daß in den beiden letzten Jahren 2 und 7
Arbeitstage, welche an Urlaub gewährt wurden, mit bezahlt wurden, was in
den früheren Jahren nicht geschehen ist.
Diese Steigerung des Arbeitseinkommens um 180 M. pro Jahr summiert sich
bei den 400 Personen, welche daran Anteil hatten, auf über 70000 M.,
d. h. in dem letzten Geschäftsjahre sind an unsere erwachsenen Arbeiter
70000 M. an Lohn mehr ausgezahlt worden, als nach dem Durchschnittssatz
des guten Geschäftsjahres 1894/95. Daraus geht hervor, daß eine
merkliche Steigerung des Arbeitseinkommens unserer Arbeiter eingetreten
ist, und wir erblicken darin ein Zeichen erfreulichen Fortschritts, eine
Hebung der wirtschaftlichen Lage unserer Arbeiterschaft.
Warum ist denn das nun nicht in jeder Art erfreulich? Das Kennzeichen,
daß ein unerfreuliches Moment vorhanden ist, liegt darin, _daß unsere
Gewinnbeteiligung nicht mehr so arbeitet, wie es sein sollte_. Unsere
Gewinnbeteiligung hat in diesem Jahre nur 4 bezw. 5 Proz. betragen,
während wir im vorigen Jahre 8 Proz. auszahlen konnten; nach allem, was
wir erwarten konnten, hätte sie aber mindestens 8-9 Proz. betragen
müssen. Wir hatten unsere Bankiers schon angewiesen, daß sie uns nicht
40 000, sondern 80-90 000 M. bereit halten sollten.
Warum ist das, was wir erwartet haben, nun nicht eingetreten? An sich
könnte uns das ja ganz gleich sein, ob der Mehrertrag der
Arbeitsleistung sich erhöht durch Mehrzahlung im Laufe des Jahres oder
durch Nachzahlung am Schlusse desselben. Aber der Umstand, daß die
Gewinnquote kleiner geworden ist, hat uns darauf hingewiesen, daß
_irgend etwas nicht in Ordnung_ ist. Nun hat aber unsere
Gewinnbeteiligung einen ganz bestimmten Zweck in unserem Lohnsystem.
Durch sie soll ein Teil des Arbeitsertrages, auf den jeder in einem
guten Geschäftsjahre Anspruch hat, in der Form einer vom Geschäftsgang
abhängig gemachten Quote gezahlt werden. Wenn wir nun aber ein
zweifellos gutes Geschäftsjahr gehabt haben und diese Quote derartig
gering ist, so funktioniert irgend etwas nicht richtig. Wir wollen
unseren Geschäftsangehörigen durch die Gewinnbeteiligung nicht etwa eine
Gratifikation gewähren oder ihnen ein Geschenk machen, sondern nur einen
Teil des gesamten Arbeitsertrages, auf den sie Anspruch haben, in dieser
Form auszahlen, weil wir denselben nicht in der Form eines entsprechend
erhöhten Wochenlohnes, der nach unserem Statut dauernd und
unwiderruflich ist, gewähren können.
Ein Betrieb, der seine Löhne beliebig festsetzen kann, vermag dieselben
bei intensiver Arbeit und erhöhtem Gewinn entsprechend zu erhöhen, bei
schlechtem Geschäftsgang aber auch wieder herabzusetzen. In unserem
Betrieb aber ist dies nicht möglich, weil, wie ich schon gesagt habe,
_unsere Löhne unwiderruflich sind_. Würden wir z. B. in einem guten
Geschäftsjahr die Löhne erhöhen, so müßten sie in den folgenden
mittelmäßigen oder schlechten Geschäftsjahren in der gleichen Höhe
fortbezahlt werden. Wir haben einen Ausweg gefunden durch die
_Gewinnbeteiligung_. In diesem Jahre ist aber in Form von Lohn und
Gehalt ein größerer Teil ausgezahlt worden, als eigentlich recht und
richtig war, und es hätte ein größerer Teil auf die Nachzahlung in Form
der Gewinnbeteiligung fallen müssen.
Wie kommt es, daß dieser Umstand erst in diesem Jahre in die Erscheinung
getreten ist? Unsere anfängliche Schätzung von 8 Proz. war ziemlich
richtig auf Grund der Bilanz und der Norm, die schon in Anwendung
gekommen ist. Die Erklärung ist darin gegeben: es ist im vorigen Jahre
ein Umstand nicht zum Bewußtsein gekommen, der eine wesentliche
Entscheidung bewirkt hat. Das Jahr 1895/96 hat noch unter den
Nachwirkungen des früheren schlechten Geschäftsganges gestanden und zwar
dadurch, daß noch Vorräte vorhanden waren, die erst in diesem Jahre
verkauft wurden. Infolgedessen sind die Verkaufsziffern höher geworden
als sie gewesen wären, wenn nur das, was wirklich produziert worden ist,
Absatz gefunden hätte. Demzufolge war auch der Reingewinn ein bedeutend
höherer, aber nicht auf natürliche Weise. Da dieser Umstand nicht
bemerkt worden ist, hat er uns nicht zum Bewußtsein gebracht, daß
eigentlich nur scheinbar ein normales Verhältnis vorhanden war, dazu
angetan, schon im nächsten Jahre unsere Einrichtung der
Gewinnbeteiligung nicht mehr funktionieren zu lassen.
Nun hat nachgeforscht werden müssen nach den Ursachen dieser auffälligen
Erscheinung. Da haben wir uns überlegen müssen, inwieweit denn nun die
durch diese Ziffern gekennzeichnete Lage unserer Betriebe den
Anforderungen entspricht, welche nach den voraufgegangenen Erläuterungen
der Normen und Grundsätze als Maßstab für unsere Betriebe zu gelten
haben. --
[Hier, bei dem Vortrag der Rechnungen, ist das Stenogramm so
unvollständig, daß es keinen erkennbaren Sinn ergibt. Cz.] --
nur 23 Proz. als Nettoanteil der Firma an dem Gesamtertrag der Arbeit,
also schon etwas unter der Grenze dessen, was ich als verteilbar
gekennzeichnet habe.
Das ist der Punkt, der etwas Unerfreuliches hat. Wenn unsere
Einrichtungen nicht modifiziert werden, so würde im folgenden Jahre
überhaupt kein Gewinnanteil mehr ausgezahlt werden können. Der Anteil
der Firma reduziert sich auf 29 zu 100, also auf 20 Proz. statt auf etwa
24 oder 25 Proz. Die allgemeine Konsequenz aus diesem ist, daß wir auf
diese Prozente nicht kommen, als eine unerfreuliche Konsequenz ergibt
sich ganz allgemein, daß wir bei einem guten Geschäftsgang schon
angekommen sind an der Grenze, wo es heißt: bis hierher und nicht
weiter, hinsichtlich der Verteilung des Arbeitsertrags.
Es folgt daraus, daß wir in dem Bemühen, die wirtschaftliche Lage
unserer Arbeiter zu verbessern, nicht mehr weiter gehen können, solange
nicht die Verhältnisse auch anderwärts geändert werden -- sonst käme es
hinaus auf eine Verteilung dessen, was im Sinne meiner vorherigen
Erklärungen in guten Geschäftsjahren nicht verteilt werden darf. Wir
können unsere Arbeitszeit nicht weiter verkürzen, solange zu zwei
Dritteilen oder mehr der anderen Betriebe auf demselben Industriegebiete
noch 10 oder 12 Stunden gearbeitet wird[30]. Wir können nicht weitere
Erleichterungen gewähren, auch den Mehrertrag der Akkordarbeit nach
seinen jetzigen Normen nicht erhöhen, solange anderwärts die
Akkordarbeit ungebunden ist, als sie nicht geregelt ist durch die
Forderung des entsprechenden Mehrertrages. Wir können andere
Erleichterungen nicht eintreten lassen, solange es anderwärts möglich
ist, durch die Lehrlingszüchterei billige Arbeitskräfte zu erlangen und
dadurch den Preis der Arbeit zu unterbieten. Denn wir können den
Verkaufswert unserer Erzeugnisse nicht beliebig in die Höhe steigern,
nicht weiter, als dieser Mehrwert von einer besonderen Organisation der
Arbeit herrührt. Alles das hängt ab von dem Angebot ähnlicher Arbeit aus
anderen Betrieben. Solange andere billiger arbeiten als wir, können wir
nicht steigern. Wir können aber auch nicht versuchen, den Mehrwert
unserer Erzeugnisse höher als auf 10 Proz. zu bemessen; denn wir würden
dann gar bald die Erfahrung machen, daß die Abnehmer sich mit
minderwertiger Ware begnügen. Wir müssen damit zufrieden sein, wenn wir
unseren Organisationsgewinn auf der bisherigen Höhe von 10 Proz. halten
können, _weil wir uns mitten im allgemeinen Wettbewerb befinden und
nicht auf einer Insel im indischen Ozean_, die vielleicht jede
Konkurrenz unmöglich machte. _Wir sind mit dem, was wir leisten, unter
solchen Gesichtspunkten an der Grenze der Möglichkeit angekommen, die
wir ohne ernste Gefahr nicht überschreiten können._
Also die Quelle dieser Diskordanz liegt darin, daß trotz eines sehr
guten Geschäftsganges die Verteilungsquote unter das erwartete und
folgerichtige Niveau herabgegangen ist, so daß sich darin zweifellos
eine Quelle vieler Abnormitäten herausstellte, _namentlich aber ein
Mißverhältnis in der Bezahlung der Akkordarbeit zur Zeitarbeit_.
Leider ist unsere Lohnstatistik noch nicht eingehend genug[31], um
ziffernmäßig nachweisen zu können, daß der größere Teil dieser
Steigerung des Arbeitseinkommens (seit 1895 auf die beiden nächsten
Jahre von 180 M. pro erwachsene Person) nur auf diejenigen kommt, welche
mehr Gelegenheit hatten, im Akkord zu arbeiten. Welches der
Akkordüberverdienst gewesen ist bezw. der Akkordabschlag, können wir nur
in einzelnen Gruppen feststellen, aber nicht als vergleichbaren
Durchschnitt für den ganzen Betrieb. Für einzelne Gruppen ist auch
festgestellt worden, daß im Durchschnitt der Mehrertrag der Akkordarbeit
gegenüber den Wochenlöhnen ganz außerordentlich hohe Prozente erreicht
hat, in manchen z. B. 60 und 70 Proz., im Durchschnitt aber 40-50 Proz.
Vollkommen zugeben will ich, daß dabei Wochenlöhne zugrunde gelegt sind,
bei denen den Betreffenden nicht zugemutet werden kann, daß sie dauernd
zu denselben arbeiten; _nicht abzuleugnen ist indes, daß in dem
bestehenden Verhältnis eine unbillige Bevorzugung der Akkordarbeit
gegenüber der Lohnarbeit hinsichtlich ihres Anteils am Arbeitsertrag
besteht_. Dieser Anteil geht erheblich über das hinaus, was die
Akkordarbeiter ihrer Anstrengung gemäß wirklich mehr verdienen dürften.
Es ist ein ganz anderes Verhältnis als das von 5 zu 6, welches ich
vorhin beispielsweise angegeben habe, auch wenn wir nicht unsere
Wochenlöhne, sondern andere Zeitlöhne zugrunde legen würden, die man
schätzungsweise anerkennen könnte; solche Löhne, die unsere Arbeiter in
unseren Betrieben festhalten würden, wenn sie dieselben dauernd
erhielten. Das führt zu der Folgerung, daß _in diesem System etwas
geändert werden muß_. Die praktischen Konsequenzen machen sich jetzt
schon bei uns auf allerlei Art bemerkbar. _Es findet sich bald niemand
mehr, der ohne Maulhängen Zeitarbeit leisten will._ Gar bald wird auch
niemand mehr geneigt sein, Werkmeistergehilfe oder selbst Werkmeister zu
werden, weil er dann nicht mehr so bezahlt werden könnte, wie als
einfacher Akkordarbeiter.
Wenn das so bleibt und unsere festen Löhne stark in die Höhe getrieben
würden, so würde das zur Folge haben, daß im nächsten Jahre von einer
Gewinnbeteiligung überhaupt nicht die Rede sein könnte, ja, daß sogar
der Anteil der Firma unter den Satz herunterginge, auf den sie in guten
Jahren halten muß. Wir können also nicht auf diese Weise die
Ausgleichung bewirken, deshalb muß es auf andere und zwar _in der Weise
geschehen, daß wir diese nicht gerechtfertigten Vorzüge der
Akkordarbeit, welche in den letzten Jahren sich bemerkbar gemacht haben,
in der angemessensten und schonendsten Art rückgängig machen_. Das ist
der Gesichtspunkt der von uns ausgesprochenen Absicht: daß wir die
Vorteile der Akkordarbeit etwas einschränken werden, weil sie eine
unverhältnismäßige Begünstigung bedeuten gegenüber denjenigen, welche im
Zeitlohn arbeiten, denen wir aber keine Gelegenheit zur Akkordarbeit
bieten können.
Ich glaube, mit dieser Erklärung die ganzen Mißverständnisse beseitigt
zu haben.
Nun bleibt uns die weitere Frage: in welchem Maße ist eine Reduktion
nötig, und wie soll diese ausgeführt werden, zur Beantwortung übrig. Das
Maß dessen, was wir brauchen, ist gegeben dadurch, daß in guten Zeiten
eine angemessene Quote verbleibt als Nachtragszahlung in Form der
Gewinnbeteiligung. Diese Quote muß, wenn sie ihren Zweck erfüllt, in
guten Jahren wenigstens 8-10 Proz. des im Laufe des Jahres gezahlten
Lohn- und Gehaltkontos erreichen. Erreicht sie diese Höhe nicht und
findet nur der kleinste Nachlaß statt, so ist das ein Zeichen dafür, daß
mehr als zulässig war zur Verteilung gelangt ist. Wir werden die
Ausgleichung nicht bewirken können durch Erhöhung des Zeitlohns, sondern
durch Kürzung des Akkordlohns, um im nächsten Jahre statt 4 Proz.
wenigstens 8-9 Proz. verteilen zu können bei gleich gutem Geschäftsgang.
Nach unseren Überschlägen macht es sich nötig, die Akkordsätze um etwa
12 Proz. zu verkürzen; einzelne, welche besonders begünstigt sind,
müssen sich auch 15 Proz. gefallen lassen, aber immer unter
Berücksichtigung, daß sie am Schluß des Jahres, wenn der Geschäftsgang
ein günstiger ist, 8-9 Proz. zurückerhalten. Dafür können wir natürlich
keine Garantie leisten, denn es ist auch möglich, daß je nach dem
Geschäftsgang nur 6 Proz. zur Verteilung gelangen.
Wir wollen nun, daß eine diesen Zwecken entsprechende Neuregelung der
Akkordsätze herbeigeführt wird. Ich muß Ihnen offen sagen, es würde mir
sehr unliebsam sein, wenn man behaupten wollte, daß die Kürzung der
Akkordsätze auf Rechnung der Arbeiter der Firma zugute käme. _Die Firma
hat davon keinerlei Vorteil, wenn der einen oder anderen Gruppe etwas
abgeknappst wird; es kommt nur der gesamten Arbeiterschaft wieder
zugute._ Ich sage das ausdrücklich, weil unsere geschäftliche Situation
nicht eine solche ist, daß eine empfindliche Herabsetzung der Lohn- und
Arbeitsbedingungen stattfinden müßte. Wir haben ein Interesse daran, daß
diese Bedingungen auch in der Zukunft bestehen bleiben; eine
Herabsetzung wäre erst zu befürchten, wenn der Geschäftsgang sich
bedeutend verschlechterte. Gerade _weil_ keine Zwangslage vorhanden ist,
müßten es sich alle gefallen lassen, wenn sie aufgefordert werden,
zugunsten des Ganzen ein kleines Opfer zu bringen. Die Einrichtungen
lassen sich so modifizieren, daß die Firma auf jeden Vorteil verzichten
muß.
Das ist also der Grundsatz. Für die Ausführung desselben bleibt gar
nichts anderes übrig, als die jetzigen Akkordsätze zum Ausgangspunkt zu
nehmen und die Reduktionen vorzunehmen, selbstverständlich unter
Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der einzelnen Gruppen. Es
wird zugrunde gelegt werden der Verdienst im Zeitlohn, und die
Akkordsätze werden so geregelt werden, daß unter den von mir schon näher
bezeichneten Umständen ein Mehrverdienst von 20 Proz. gegenüber dem
Zeitlohn erreicht werden kann. Für dieses Jahr würde also ein Betrag von
60 000 Mk. zu erreichen sein, und das würde zur Folge haben, daß unsere
Gewinnbeteiligung wieder funktioniert. Die Regelung im einzelnen wird
uns vorbehalten bleiben müssen, da dies zur Vermeidung von Härten in
einzelnen Gruppen geboten ist.
Wie bemerkt, sind wir an der Art, wie diese Abstriche gemacht werden
sollen, uninteressiert. Wir hätten als Vertreter der Firma gar kein
Interesse, uns einzumischen in diese Regelung. Wir haben auch gar nichts
dagegen, wenn Sie versuchen wollen, diese Frage auf dem Wege der
Verhandlung unter einander auszumachen. Es würden da allerdings sehr
komplizierte Sachen auszugleichen sein, und es müßten dabei
hauptsächlich drei Bedingungen erfüllt werden: Erstens, die Diskussionen
dürfen nicht während der Arbeitszeit geführt werden; zweitens, die
Diskussionen müssen ruhig und sachlich geführt werden, damit der
»Landfrieden« nicht gestört wird, und drittens müßte bis zum neuen Jahre
eine provisorische Anordnung, die diesen Voraussetzungen entspricht,
getroffen werden.
Ob Sie es mit einer Lohnkommission versuchen wollen, überlassen wir
Ihrer Entscheidung; wir nehmen keine Stellung dazu. Wenn die Bedingungen
erfüllt werden, und es zu einer Verständigung und besseren Regelung der
inneren Zustände kommt, so ist das uns sehr angenehm. Es wird das Ziel
aber nicht auf dem Wege einer Verständigung zu erreichen sein, da nun
einmal ein Streit dieser Art nicht mit Fäusten, sondern mit Gründen
ausgefochten wird. Deshalb muß eine unparteiische Instanz herangezogen
werden. Wenn Streit entsteht, würden wir dazu Stellung nehmen müssen.
Sie müssen also suchen, einen Unparteiischen zu finden. Es gereicht mir
zu einiger Genugtuung, daß unsere Einrichtungen derart getroffen worden
sind, daß die _erforderlichen Unparteiischen existieren_. Es sind das
bei uns drei, wenn ich Schott nicht mitzähle, welche alle die
Qualifikation dafür haben, vor allem die nötige Sachkenntnis besitzen,
um den Maßstab für die Schätzung des relativen Wertes der verschiedenen
Arbeitskategorien anlegen zu können. Sie eignen sich aber noch ganz
besonders dadurch, weil sie kein Interesse daran haben, daß eine
Gewinnbeteiligung herauskommt. _Diese drei sind die Mitglieder der
Geschäftsleitung_. Wenn Sie versuchen, sich unter einander zu einigen,
so werden Sie, wenn das Ergebnis der Verhandlungen kein glückliches ist,
ein Schiedsgericht brauchen. Da können Sie dann zur Geschäftsleitung
gehen, die jedenfalls unparteiisch ihren Spruch fällt.
Weil ich eben nicht annehmen kann, daß Sie die gewünschte Regelung unter
sich vornehmen können, deshalb schlage ich Ihnen vor, daß Sie von
vornherein darauf verzichten, und das akzeptieren, was wir vorläufig
unter Vermeidung aller Unbilden und Härten nach bestem Gewissen
anzuordnen gedenken.
Indem ich mich auf diese Angaben beschränke, möchte ich noch eine
Bemerkung machen: wir verlangen nicht von Ihnen, und erwarten es auch
nicht, daß diejenigen, welchen infolge dieser ganzen Erörterung der
Mißverhältnisse und der ganzen Konsequenzen daraus, zugemutet werden
soll, einen gewissen Vorteil abzugeben, dazu ein freundliches Gesicht
machen. Aber was wir glauben erwarten zu können, ist, daß diejenigen,
welche sich ärgern, das auf dieselbe Weise tun, wie _wenn sie ein paar
Stunden bei schönem Wetter spazieren gegangen sind und dann in einen
Platzregen kommen_. Sie sollen nicht grimmig sein und den Haß auf andere
Menschen werfen; sondern sie müssen sich sagen in einem solchen Falle:
wie gut war es doch, daß du wenigstens ein paar Stunden vorher
Sonnenschein genießen konntest. _Die an Sie gestellte Zumutung ist nicht
eine solche, daß Sie ein wohlerworbenes Recht aufzugeben haben, sondern
nur einen Vorteil, den Ihnen der Zufall ein paar Jahre hindurch gewährt
hat, auf den Sie aber einen rechtlichen Anspruch nicht hatten_. Ich
wünsche also noch, daß Sie diese Tatsache, den Vorteil nur vorübergehend
und nicht dauernd besessen zu haben, nicht zum Gegenstand von
unsachlichen und unfreundlichen Diskussionen machen!
Damit möchte ich schließen.
* * * * *
Anhang.
---+------------------------------------+-----------+-----------+-----------
| | 1894/95 | 1895/96 | 1896/97
| | | |
| Jahresproduktion | | |
| | | |
1. | Einzelverkaufswert (Katalogwert) | 1 776 000 | 2 094 000 | 2 401 000
2. | Netto-Verkaufswert | 1 505 000 | 1 775 000 | 2 035 000
| | | |
3. | Betriebskapital am Schluß des | | |
| Geschäftsjahres | 1 784 000 | 2 006 000 | 2 391 000
| | | |
4. | Gesamte Lohn- und Gehaltszahlung | 642 700 | 829 000 | 1 060 000
| | | |
5. | Löhne (Zeit- und Akkordlöhne) | 478 300 | 628 600 | 797 900
6. | Monatsgehalte | 164 400 | 200 400 | 262 500
7. | Verhältnis von Gehalt zur Summe | | |
| von Lohn und Gehalt | 1:3,91 | 1:4,13 | 1:4,04
| | | |
---+------------------------------------+-----------+-----------+-----------
8. | Durchschnittlicher Jahresverdienst | 1110 | 1175 | 1133
| =aller= Arbeiter | (431 | (535 | (704
| (jugendliche einbegriffen) | Personen) | Personen) | Personen)
| | | |
9. | Durchschnittl. Jahreseinkommen | -- | 1343 | 1377
| aller über 18 Jahre alten | |(523 Pers.;|(558 Pers.;
| Arbeiter (Zeitlohn und Akkord) | | 313 | 313 Tage)
| | | bezahlte |
| | | Tage) |
| | | |
10.| Durchschnittl. Jahreseinkommen | 1384 | 1465 | 1493
| aller über 24 Jahre alten | (307 |(317 Pers.;|(393 Pers.;
| Arbeiter | bezahlte | 313 Tage) | 313 Tage)
| | Tage) | |
| | | |
11.| Durchschnittl. Jahreseinkommen | 1492 | 1593 | 1665
| aller über 24 Jahre alten | (307 Tage)|(224 Pers.;|(238 Pers.;
| Arbeiter, die 3 Jahre oder | | 313 Tage) | 313 Tage)
| länger im Betrieb | | |
| | | |
Fußnoten:
[Fußnote 21: Das betrifft nur zwei oder drei für das Verständnis des
Ganzen zum Glück unwichtige Stellen, von denen die eine, S. 150,
wenigstens bruchstückweise wiedergegeben ist.]
[Fußnote 22: [Der Niederschlag dieser Ausführungen ist enthalten in den
»Erläuterungen zu Titel I und II des Statuts usw.«, die weiter unten
abgedruckt sind.]]
[Fußnote 23: [Durch Ausgabe des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung. Cz.]]
[Fußnote 24: [s. Anhang.]]
[Fußnote 25: [soll wohl heißen: von der Stiftungs_verwaltung_. Cz.]]
[Fußnote 26: [Der erste Stiftungskommissar, spätere Staatsminister -- zu
der Zeit, von der hier die Rede ist, Regierungsrat im Kultusdepartement
des Großh. Sächs. Staatsministeriums.]]
[Fußnote 27: [Im Betriebsjahre 1901/02 betrug sie rund 16000 M. Im
Betriebsjahre 1904/05 rund 26000 M. Cz.]]
[Fußnote 28: [Am Schlusse des Vortrags abgedruckt.]]
[Fußnote 29: [s. Anhang.]]
[Fußnote 30: [Die Arbeitszeit ist am 29. März 1900 auf 8 Stunden
verkürzt worden. Cz.]]
[Fußnote 31: [Jetzt, seit mehreren Jahren, ist sie es. Cz.]]