Über Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Großindustrie.
Vortrag, gehalten am 28. Januar 1897 in der Staatswissenschaftlichen
Gesellschaft zu Jena.
Jenaer Volksblatt vom 31. Januar, 2. und 3. Februar 1897, Nr. 26, 27,
28. Wiedergabe nachstehend nach dem vom Verfasser berichtigten
Sonderabdruck.
Meine Herren! Ich habe mir erlaubt, Ihre Aufmerksamkeit heute Abend in
Anspruch zu nehmen für das Thema: Die Gewinnbeteiligung der Arbeiter in
der Großindustrie, also für eine Einrichtung des Lohnsystems, die, wie
der Name besagt, darauf abzielt, den Arbeitern und Angestellten der
Industriebetriebe _neben_ dem gewöhnlichen, vorher vereinbarten Lohn
oder Gehalt noch -- in irgend einer Form -- einen Anteil am Reinertrag
des Unternehmens zuzuweisen.
Ich hoffe aber, daß Sie mir dabei keine größere Aufgabe stellen werden,
als ich erfüllen kann. Da der Gegenstand abseits von meinem
wissenschaftlichen Interessenkreis liegt, kann ich darüber nicht reden
wie ein Nationalökonom, der eine eingehende systematische und
historische Behandlung der Frage zu geben in der Lage ist; ich kann
darüber nur sprechen, soweit die Frage in meinen eigenen Wirkungskreis
eingetreten ist, soweit ich in meiner praktischen Tätigkeit Anlaß
gefunden habe, Stellung dazu zu nehmen -- also naturgemäß nur sehr
aphoristisch und unter Gesichtspunkten, deren Horizont überall
beschränkt ist auf die eigene Erfahrung, nicht erweitert durch ein
planmäßiges Studium des Gegenstandes. Ich hätte also mein Thema
eigentlich bescheidener ausdrücken sollen, dahin, daß ich eine Erklärung
geben will, über die _besondere_ Art der Gewinnbeteiligung, die
kürzlich in einem hiesigen Betriebe, der Optischen Werkstätte von _Carl
Zeiss_, auf meine Veranlassung eingeführt worden ist, und über ihr
Verhältnis zu den Einrichtungen gleichen Begriffs, die anderwärts
eingeführt worden sind.
Ich glaube indes, daß auch bei so eng gefasster Aufgabe der Gegenstand
ein gewisses Interesse haben kann. Die Vorführung eines einzelnen Falles
bietet Gelegenheit, die Anwendung allgemeiner Grundsätze in concreto zu
exemplifizieren, und dazu ist der Gegenstand in der Tat besonders
geeignet, da er eine außerordentlich strittige Materie darstellt. Denn
das Thema ist ein Tummelplatz für den Kampf zwischen den grundsätzlich
verschiedenen Auffassungen volkswirtschaftlicher und sozialer Aufgaben.
Um hiervon einen Begriff zu geben, brauche ich nur die Urteile einander
gegenüber zu stellen, die über diese Sache von verschiedenen
Standpunkten aus ergangen sind, in ihren schroffen unvermittelten
Gegensätzen.
Die Sozialdemokraten kennzeichnen die fragliche Einrichtung mit den
wegwerfenden Worten: »Steine statt Brot« oder noch gröber: »Feigenblatt
für eine partie honteuse«.
Ihnen zur Seite stehen die Antisozialen, die offenen Vertreter von
Herrenrecht und Herrenmoral auf sozialem Gebiet; sie perhorreszieren die
Gewinnbeteiligung als »ersten Schritt auf der schiefen Ebene, die zum
Kommunismus führt«. Diese Einrichtung müsse -- sagen sie -- zur Folge
haben, den Arbeitern Handhaben zu schaffen, sich einzumischen in die
Angelegenheiten des Unternehmers, Anrecht zu gewinnen auf
Rechenschaftslegung und dergl.; der Unternehmer bleibe also dabei nicht
mehr »Herr im eigenen Haus«.
Gegenüber diesen _beiden_ grundsätzlichen Gegnern steht nun eine Reihe
überzeugter Anhänger -- Leute, welche die Gewinnbeteiligung als eine
ganz außerordentlich wohltätige, vom sozialen Gesichtspunkt aus höchst
wirksame Einrichtung preisen; manche von ihnen gehen soweit, daß sie
glauben, damit eigentlich die Lösung der ganzen sozialen Frage gefunden
zu haben.
Zu den Anhängern gehören namentlich die Praktiker auf diesem Gebiet,
eine Anzahl Unternehmer, welche diese Form des Lohnsystems eingeführt
haben. Etwas skeptischer, zum Teil sogar ablehnend, stehen zur Sache die
Theoretiker, die Nationalökonomen, in deren Kreis, wenn ich recht
unterrichtet bin, der früher auch dort zu findende Enthusiasmus jetzt
einer recht kühlen Stimmung Platz gemacht hat. Manche von ihnen rechnen
die Gewinnbeteiligung unter die Adiaphora der Volkswirtschaft, manche
stehen ihr noch kritischer gegenüber. Aber einmütig scheint das Urteil
auch in diesen Kreisen nicht zu sein. Kein geringerer als SCHMOLLER hat
noch im Jahre 1890 in einem Vortrage eine sehr warme Empfehlung dieser
Lohnform gerade unter sozialen Gesichtspunkten gegeben.
* * * * *
Auf jene beiden _grundsätzlich_ ablehnenden Standpunkte brauche ich
keine weitere Rücksicht zu nehmen, weil die Argumente, von denen sie
ausgehen, nicht diskutabel sind; es drücken sich darin nur die
Gegensätze in den Grundanschauungen über die sozialen Angelegenheiten
aus.
Ich kann also meine weiteren Betrachtungen an die Ansichten anknüpfen,
die ich zuletzt charakterisierte: auf der einen Seite die empfehlende,
auf der anderen die kritisch ablehnende Beurteilung, die doch aber
immerhin einen gemeinsamen Boden der Diskussion übrig lassen.
Die Anhänger und Befürworter der Gewinnbeteiligung behandeln sie, wenn
ich die Sache vollständig übersehe, im wesentlichen unter drei
verschiedenen Gesichtspunkten. Dreierlei verschiedene Tendenzen werden
dabei verfolgt, die sich zwar nicht gegenseitig ausschließen, vielmehr
öfters Hand in Hand gehen, doch aber logisch unterschieden werden
müssen.
Die erste Gruppe, die repräsentiert ist durch den, der die Einrichtung
zuerst eingeführt hat, den Franzosen JEAN LECLAIRE, verfolgt dabei sehr
hochfliegende soziale Ideen. Die Einrichtung soll im Sinne dieser Leute
auf nichts weniger ausgehen, als auf eine allmähliche Umgestaltung
wesentlicher Grundlagen der wirtschaftlichen Tätigkeit; sie soll nämlich
die Vorbereitung und Vorstufe zu einer genossenschaftlichen
Wirtschaftsform, zum allmählichen Erwerb des gesamten Betriebskapitals
seitens der Arbeiter und Angestellten sein. Die Behandlung der
Gewinnanteile ist unter solche Modalitäten gestellt, daß diese
Möglichkeit nicht bloß eröffnet, sondern ausdrücklich als Zweck
vorgesehen erscheint. Also ein Gedanke von großer Tragweite: die
Wiederbelebung der alten Genossenschaften, die in den ersten Anfängen
der Schiffahrt, des Bergbaues, teilweise auch des Landbaues, die Form
des Zusammenarbeitens der _freien_ Leute war.
Es ist gar keine Frage, daß Bestrebungen dieser Tendenz, wenn sie im
großen Erfolg hätten, eine ganz umwälzende Bedeutung gewinnen müßten.
Denn sie gehen darauf aus, die Trennung der Arbeiter vom
Arbeitswerkzeug, der Arbeit vom Kapital, und den historisch damit
verbundenen Gegensatz von Arbeiter und Unternehmer allmählich wieder
rückgängig zu machen. Man muß also die Bedeutsamkeit dieser Bestrebungen
an sich anerkennen, aber ihre weitere Würdigung steht gänzlich unter der
Frage: inwieweit ist genossenschaftliche Tätigkeit heutzutage in der
Industrie _möglich_ -- genossenschaftliche Tätigkeit, bei der die
Arbeitstätigen in ihrer _Gesamtheit_ zugleich den Herrn des
Unternehmens, den Prinzipal, darstellen? Meine persönliche Meinung geht
dahin, daß diese Möglichkeit außerordentlich beschränkt ist, und nur da
besteht, wo das Zusammenarbeiten vieler möglich ist _ohne_ eine feinere
Organisation, ohne weitgehende Gliederung der Funktionen und ohne
Vereinigung sehr heterogener Elemente[19]. Und dieser Standpunkt wird
jetzt, glaube ich, nicht nur von der schulmäßigen Nationalökonomie,
sondern auch von den Theoretikern der Sozialdemokratie geteilt; auch
diese diskutieren jetzt die Bedingungen und Voraussetzungen, von denen
die _Möglichkeit_ erfolgreicher Genossenschaftsbildung in der Industrie
abhängt.
Wie ich schon bemerkte, hat der erste, der Gewinnbeteiligung eingeführt
hat, sie mit _dieser_ Tendenz eingeführt und durchgeführt, und wie es
scheint, mit dauerndem Erfolg. Aber abgesehen von einem anderen Moment,
welches dabei mitgewirkt hat, -- auf das ich nachher noch zu sprechen
komme -- ist, glaube ich, der Erfolg dadurch bedingt, daß diese
genossenschaftliche Bildung sich auf eine kleine Anzahl von auserwählten
Personen beschränkte, die allerdings vorher Arbeiter oder Angestellte
waren, denen gegenüber jedoch die große Mehrzahl im Verhältnis der
Abhängigkeit nach wie vor blieb. Ich weiß nicht viel von den Erfolgen
der anderen Versuche, die in gleicher Absicht, also zwecks allmählicher
Überleitung des ganzen Unternehmens in den Besitz der Arbeiter und
Angestellten, anderweit, namentlich in England und Amerika, unternommen
worden sind. Der einzige bekannte Versuch dieser Art in _Deutschland_,
der im Jahre 1868 beim Borchertschen Messingwerk in Berlin gemacht
wurde, ist völlig fehlgeschlagen.
Auch neuerdings ist die Frage unter dem gleichen Gesichtspunkte wieder
aufgerollt worden, wiederum ohne jede Erwägung der Voraussetzungen und
Bedingungen, von denen die Durchführbarkeit der Idee abhängt -- in dem
naiven Glauben, was vor tausend Jahren möglich war, müsse doch auch
heute noch möglich sein. Gegenüber den Urhebern dieser neuesten
Vorschläge kann man kaum etwas anderes sagen als: gute Menschen und
schlechte Musikanten.
Mit den hochfliegenden Gedanken einer ersten Gruppe von Anhängern der
Gewinnbeteiligung kontrastiert sehr die nüchterne und hausbackene
Auffassung einer zweiten Gruppe, die darin im wesentlichen nur ein
Prämiensystem erblickt -- ein Mittel, um die tätigen Personen zu
animieren, recht sparsam mit dem Material zu verfahren und ihre Zeit
recht auszunutzen. Der Anteil am Jahresgewinn des ganzen Unternehmens
soll den Arbeitern einen Anteil verschaffen an dem, was durch besondere
Sparsamkeit, Achtsamkeit und Fleiß mehr erworben wird. Also -- die
Ölprämie, die Lokomotivführer und Maschinenmeister auf erspartes
Schmiermaterial öfters erhalten, erweitert zu einer Generalprämie auf
Sparsamkeit und Fleiß aller.
Es ist nicht zu leugnen, daß unter diesem Gesichtspunkte die
Gewinnbeteiligung, wenn die Voraussetzungen für die Wirksamkeit von
Prämien zutreffen, eine gewisse ökonomische Wirkung haben wird. Dieser
Vorteil ist aber mehr merkantiler Art und hat nichts mit dem
wirtschaftlichen Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter zu tun,
verleiht der Einrichtung also keine soziale Bedeutung. Indes hat jene
ökonomische Wirkung bei den gelungenen Versuchen mit der
Gewinnbeteiligung öfters eine große Rolle gespielt. Gerade LECLAIRE
verdankt zweifellos einen großen Teil seines Erfolgs der Wirkung, welche
bei ihm der Gewinnanteil als Prämie übte. Die Leute, um die es sich da
handelte, waren nämlich Stubenmaler, also Leute, die nach der Art ihrer
Tätigkeit wenig zu beaufsichtigen und der Versuchung zu allerlei
Zeitvertreib ausgesetzt sind. Es ist ganz verständlich, daß ihnen
gegenüber die Gewinnbeteiligung als Generalprämie auf die
nichtvertrödelte Zeit und auf nichtverschüttete Farbtöpfe einen ganz
besonderen Effekt gewinnen konnte. Solche Umstände aber werden nur
ausnahmsweise eintreten. In der Mehrzahl der Fälle wird der Spielraum
für die Wirksamkeit des Prämienmotivs für sparsames Umgehen mit dem
Material und fleißige Ausnutzung der Arbeitszeit viel beschränkter sein
und wenigstens hinsichtlich des letzten Punktes nicht entfernt
heranreichen an die Wirkung eines rationellen Akkordlohnsystems. Denn
bei dem Prämiensystem[20] bekommt der Arbeiter im günstigsten Falle
doch nur einen Teil von dem, was er durch besonderen Fleiß und besondere
Umsicht erspart und auch diesen Teil nur bedingungsweise, nämlich nur,
wenn auch alle anderen ähnlich verfahren. Beim Akkordlohn aber fällt
alle Mehrleistung direkt in seine Tasche.
Eine große und allgemeine Bedeutung wird man also, unter dem
Gesichtspunkte des Prämiensystems, der Gewinnbeteiligung keinesfalls
zugestehen können.
Endlich wird noch von einem dritten Standpunkt aus die Gewinnbeteiligung
der Arbeiter empfohlen, ohne den Anspruch auf eine so tiefgehende
Änderung der ganzen Wirtschaftstätigkeit, wie die Absicht der
Genossenschaftsbildung darstellt; aber andererseits auch ohne spezielles
Betonen der zuletzt erwähnten rein ökonomischen Vorteile. Sie wird
empfohlen als eine _für sich_ wertvolle und nützliche Einrichtung
sozialen Interesses. Sie soll sein »eines der wirksamsten Mittel zur
Hebung der wirtschaftlichen Lage des Arbeiterstandes und das wirksamste
Mittel zur Versöhnung von Arbeiter und Unternehmer«. Das sind ungefähr
die Worte, die noch ganz kürzlich einer der bekanntesten Anhänger der
Gewinnbeteiligung in Deutschland (FREESE) gebraucht hat. Die
Einrichtung, für die das gelten soll, besteht aber darin, daß eine
gewisse Quote des jährlichen Reinertrags -- gewöhnlich 10 Proz.
desselben, hie und da auch etwas mehr -- unter die Arbeiter und
Angestellten des Unternehmens verteilt wird, entweder gleichmäßig oder
nach irgendwelchen besonderen Abstufungen. Zu diesem Standpunkte muß ich
etwas näher Stellung nehmen; denn es handelt sich dabei um den typischen
Fall, daß eine Einrichtung zu _Unrecht_ den Anspruch macht, als ein
_soziales_ Element im Wirtschaftsleben zu gelten.
Wie also soll man jenes ansehen? Erstens: wie läßt sich die Annahme
rechtfertigen, daß durch diese Lohnform ein Mittel gegeben sei zur
Hebung der wirtschaftlichen Lage des Arbeiterstandes? Das würde nur
möglich sein, wenn kraft der Gewinnbeteiligung der Arbeitsertrag ein
größerer würde, als er _unter sonst gleichen Umständen_ ohne die
Einrichtung sein würde, oder wenn er dabei eine mehr gesicherte Form
gewänne, als es sonst sein könnte. Das letztere ist ausgeschlossen, weil
die Gewinnquote noch unsicherer ist als der gewöhnliche Lohn. Die
Wirkung kann also nur in der Erhöhung des Arbeitsertrags selbst gesucht
werden. Nun scheint es freilich ganz klar: Lohn plus Gewinnanteil ist
mehr als Lohn allein. Das ist richtig, aber doch nur so lange, als nicht
etwa _wegen_ der Gewinnquote der eigentliche Lohn sich entsprechend
vermindert. Wenn also die Einrichtung die Bedeutung haben soll, das
_Gesamt_einkommen zu erhöhen, so muß eine Garantie da sein, daß das, was
der Unternehmer dem Arbeiter am Jahresschluß zuwendet, nicht vorher am
Lohn erspart worden ist. Hierfür aber bieten die jetzigen
Wirtschaftseinrichtungen auch nicht die geringste Garantie. Nach dem
geltenden Gewerberecht steht es dem Unternehmer frei, den Lohn jederzeit
beliebig herabzusetzen, entweder direkt, oder indem er dem Arbeiter
kündigt und am folgenden Tag, oder nach 14 Tagen, einen anderen
einstellt, der für geringeren Lohn zu arbeiten bereit ist. Der einzige
objektive, d. h. nicht auf den guten Willen der Personen gestellte
Regulator der Lohnbestimmung ist das Verhältnis von Bedarf und Angebot
in Arbeitskräften. Nach diesem aber reguliert sich nicht der Lohn für
sich, sondern das _Gesamt_einkommen des Arbeiters, also im Fall der
Gewinnbeteiligung die Summe von Lohn plus Gewinnquote. Letztere zählt
dabei mit ihrem mutmaßlichen Betrag immer mit, bewußt oder unbewußt.
Nun muß in Betracht gezogen werden, daß bei der großen Mehrzahl aller
industriellen Unternehmungen das Lohn- und Gehaltkonto der weitaus
größte Posten im Unkostenkonto ist, also mehr als jeder andere Posten
den Reinertrag beeinflußt. Die kleinste Ersparnis nach dieser Richtung
hin bedeutet also eine relativ hohe Vermehrung des Reingewinns. So würde
in den meisten Betrieben, wenn am Lohn- und Gehaltkonto auch nur 3 Proz.
gespart werden, eine Vermehrung des Reingewinns um 10 Proz. oder mehr
herauskommen und verteilt werden können. Beim Fehlen jeder Einrichtung,
die ein Moment der Stetigkeit in die Lohnbestimmung bringen, den
Gesamtarbeitsertrag der bloßen Regulierung nach Angebot und Nachfrage
entziehen könnte, besteht also kein Hindernis, die Gewinnbeteiligung
einzuführen, die auf sie kommende Leistung aber an Löhnen und Gehältern
bis auf den letzten Pfennig wieder zu ersparen.
Bedenkt man nun das eben Gesagte, daß fast überall eine kleine Ersparnis
am Lohn eine große prozentige Steigerung der Gewinnquote herbeiführt, so
läßt sich nicht leugnen, daß die Gewinnbeteiligung unter Umständen sogar
die Tendenz gewinnen kann, den Arbeitsertrag herabzudrücken, zu mindern.
Als Einrichtung behält sie immer das Ansehen des Freundlichen und
Liberalen. Gerade in diesem schönen Äußeren liegt nun eine nicht zu
verkennende Gefahr. Hinter der Dekoration kann sich manches verbergen,
was ohne sie gleich erkannt sein würde.
Diese Betrachtungen müssen zu dem Resultat führen, daß in einem
Lohnsystem, welches durch keinerlei Normen in sich geregelt ist, die
daran gehängte Gewinnbeteiligung gar nicht die Bedeutung haben _kann_,
das Einkommen der wirtschaftlich abhängigen Personen zu erhöhen -- eher
einen entgegengesetzten Erfolg. Man braucht also der Einrichtung nicht
böswillig gegenüberzustehen, braucht auch nicht puritanisch jeden
Schmuck an den Dingen abzulehnen und kann doch denen Recht geben, welche
meinen: einstweilen sei es besser, wenn auf dem Wirtschaftsgebiet die
Wände kahl und nackt dastehen. Jeder sieht dann gleich, aus was für
Material sie aufgebaut sind. Wenn sie übertüncht und mit Arabesken
verziert sind, sieht man nicht mehr was dahinter steckt.
Als zweites wird von der Gewinnbeteiligung gerühmt die Verbesserung der
persönlichen Beziehungen zwischen Arbeiter und Unternehmer, die
Milderung des Klassengegensatzes.
Gewiß wird das in Betracht stehende Lohnsystem, da seine Anwendung
keinem Zwang untersteht, rein aus freiwilliger Initiative des
Unternehmers hervorgeht, die Arbeiter freundlich berühren, insoweit sie
darin den Ausdruck wohlwollender und freundlicher Absicht erkennen. Die
versöhnende Wirkung ruht dann aber nicht auf der Sache selbst, sondern
auf dem Glauben an die ihr zugrunde liegenden Motive; sie bleibt also
ganz und gar auf dem Niveau der Wirkungen, die liberale Gratifikationen
und sonstige Betätigung persönlichen Wohlwollens hervorbringen.
Hoffentlich gibt es heute nicht mehr sehr viele, die eine Versöhnung
oder Milderung der sozialen Klassengegensätze auf _diesen_ Wegen
erwarten.
Eine tiefer gehende Wirkung kann der Gewinnbeteiligung in diesem Punkt
nur ganz mittelbar beigemessen werden, in denjenigen Konsequenzen, deren
wegen die eingangs erwähnten grundsätzlichen Gegner sie perhorreszieren:
daß sie nämlich Veranlassung bieten muß zu Diskussionen zwischen
Arbeiter und Unternehmer. Sobald einmal eine solche Einrichtung
eingeführt ist, gewinnen die Arbeiter, wenn auch kein formelles, doch
sicher ein moralisches Recht, Erklärungen und Erläuterungen zu verlangen
über das Mehr oder Minder, von dem ihr Anteil abhängt; es tritt also das
ein, was die Vertreter des Herrenstandpunktes nicht haben wollen: das
Dreinreden, die Kritik. Meiner Ansicht nach ist das allerdings eine sehr
wohltätige Wirkung, vorzüglich geeignet, die Klassengegensätze zu
mildern. Indem man über solche Angelegenheiten diskutiert, selbst wenn
es nicht immer in den liebenswürdigsten Formen geschähe, muß jeder sich
bemühen, den Standpunkt des andern zu verstehen, muß lernen, auf die
Ideen des andern einzugehen. Und das leitet auch die Vertretung
gegnerischer Interessen in friedliche Wege.
Nachdem in unserm hiesigen Betriebe die Gewinnbeteiligung eingeführt
ist, bin ich durchaus gewärtig, daß obige Konsequenz auch bei uns einmal
kommen wird. Wenn ich es erlebe, fürchten werde ich mich nicht davor;
indes darf ich auch nicht sagen, daß ich mich darauf freute. Jene
Wirkung wird nämlich erst eintreten, wenn einmal schlechte Jahre kommen
-- was doch niemand herbeiwünscht. Solange, es gut geht und ein
Gewinnanteil gezahlt werden kann, werden die Beteiligten stillvergnügt
ihn einstecken und nichts sagen. Erst wenn er einmal ausbleibt oder
geringer ausfällt wie erwartet, werden sie kommen und fragen: wie hängt
das zusammen, woher rührt das? Aber gerade dann wird es gut sein,
Auskunft und Erklärung geben zu müssen.
Das also wäre schließlich der einzige Vorteil, den man der
Gewinnbeteiligung unter dem Gesichtspunkt einer Einrichtung sozialen
Interesses wirklich zuzugestehen hätte.
Meiner vorherigen Kritik steht nun aber die Tatsache gegenüber, daß die
Anhänger der Gewinnbeteiligung auf eine _Erfahrung_ sich berufen können,
welche das gerade Gegenteil von meiner Ausführung zu beweisen scheint.
Die Statistik zeigt nämlich, daß fast überall, wo das System zur
Anwendung gekommen ist, es von guten Folgen begleitet war; überall zeigt
sich Gewinnbeteiligung verbunden mit relativ hohen Löhnen und überall,
wo sie eingeführt ist, besteht auch ein besonders gutes Verhältnis
zwischen Unternehmer und Arbeiter. Man meint, daß dieses Zusammentreffen
doch nicht zufällig sein könne und schließt daraus, daß es die
Wirksamkeit des neuen Lohnsystems beweise. Das scheint in der Tat sehr
einleuchtend. Nichtsdestoweniger kann ich in dieser Art von
Argumentation mit den Tatsachen nur eine grobe Verwechslung eines cum
hoc mit einem propter hoc erblicken.
Daß jenes Zusammentreffen nicht zufällig sei, ist auch meine Meinung;
aber es gibt dafür eine ganz andere Erklärung. Bisher nämlich ist -- von
wenigen zweifelhaften Fällen abgesehen -- die Einrichtung nur von sehr
anständigen Unternehmern ins Werk gesetzt worden, von Leuten, die sich
redlich bemühten, die Interessen ihres Personals in allem zu fördern,
ihren Arbeitern günstige Lohnverhältnisse zu verschaffen und zu
erhalten, freundliche und friedliche persönliche Beziehungen zu ihnen zu
pflegen. Die Einführung des Gewinnanteils erscheint, ihren Motiven nach,
geradezu als Ausfluß und Symptom solcher Gesinnung. Wie könnte es nun
anders sein, als daß überall, wo man sie findet, jene anderen günstigen
Umstände sie immer begleiten -- nicht als Wirkung und Erfolg des
Lohnsystems, sondern als Haupteffekt der tiefer liegenden gemeinsamen
Ursachen? Wenn auch die Ruppsäcke unter den Unternehmern der Einrichtung
sich bemächtigt hätten -- was sie aus guten Gründen nicht getan haben
und wohl auch sobald nicht tun werden -- so könnte die Erfahrung ganz
anders aussehen; die Statistik hätte dann vielleicht auch Material für
die Ansicht geliefert, daß die Gewinnbeteiligung der Deckmantel ödester
Lohndrückerei sein könne.
Wenn man aber an der Richtigkeit obiger Erklärung noch zweifeln könnte,
so würde der Zweifel gehoben werden bei genauerem Besehen des
Belegmaterials, das die Statistik beibringt. Denn dieses Material zeigt
die von den Anhängern der Gewinnbeteiligung behaupteten günstigen
Wirkungen auch in solchen Fällen, wo die Gewinnquote nur in ganz
geringen Dosen, beinahe homöopathisch, zur Geltung gekommen ist -- z. B.
bei Gewinnanteilen, die im Durchschnitt einer Reihe von Jahren kaum mehr
als etwa 1 Proz. des sonstigen Lohnes des Arbeiters und nur in einem
einzigen Jahr über 2 Proz. desselben betragen haben. Wenn man auch hier
noch einen Erfolg des Systems vorfindet, so müssen seine Wirkungen ganz
geheimnisvoller Art sein. Nun gibt es zwar noch Leute, die in Sachen der
medizinischen Therapeutik an eine spezifische Wirksamkeit minimaler
Dosen glauben; in der sozialen Therapeutik aber gilt keine Homöopathie.
Angesichts der offenbaren Schwäche des hier kritisierten Standpunktes
muß wohl die Frage entstehen: wie kommt es, daß doch noch so viele an
diesem Standpunkt festhalten, die Gewinnbeteiligung warm empfehlen als
eine Einrichtung allgemeinen sozialen Interesses, insonderheit als
Mittel zur Hebung der Lage des Arbeiterstandes? Die Erklärung dessen
ergibt sich, glaube ich, aus dem fortwährenden Hereintragen
philanthropischer und humanitärer Ideen in die Beurteilung der
Wirtschaftseinrichtungen auch nach der _sozialen_ Seite hin. Die an
sich hocherfreuliche Ausbreitung der Teilnahme an den sozialen
Angelegenheiten in den Kreisen namentlich der Gebildeten steht leider
zum Teil _nur_ unter _solchen_ Ideen, oder unter den Ideen der
christlichen Karitas. Diejenigen nun, deren Interesse an
wirtschaftlichen Einrichtungen aus Motiven _solcher_ Art entspringt,
suchen in diesen Einrichtungen unwillkürlich in erster Reihe oder ganz
allein die Betätigung, wenn nicht von Barmherzigkeit und christlicher
Nächstenliebe, so doch von Wohlwollen und Menschenfreundlichkeit.
Die Maßnahmen von wirklich sozialer Tendenz aber kommen dieser Stimmung
sehr wenig entgegen. Sie atmen durchaus nicht Wohlwollen und
Menschenfreundlichkeit; im Gegenteil: sie zeigen, nach ihren
unmittelbaren Folgen für viele einzelne angesehen, durchweg den Stempel
des Kalten, Harten, Rücksichtslosen. Ich erinnere nur an die offenbaren
Härten, die das Verbot der Kinderarbeit in der Industrie und die
Einschränkung der Frauenarbeit für viele mit sich bringt. Erscheint es
nicht ganz abscheulich, armen Leuten zu verwehren, ihre Kinder
mitarbeiten zu lassen, damit sie weniger Hunger leiden müssen? Ähnlich
aber ist es fast mit allem, was auf sozialen Fortschritt abzielt -- nur
bemerkt man es nicht so leicht. Auch solche Maßregeln wie z. B.
Verkürzung und strenge Regelung der Arbeitsdauer, Fixierung von
Minimallöhnen und dergl. sind -- was nur die meisten nicht sehen --
voller Ecken und Kanten für viele Beteiligte, für die schwachen, wenig
leistungsfähigen Elemente. Und das entspricht ganz der Natur der Sache.
Denn die sozialen Aufgaben beziehen sich nicht auf das Verhältnis von
Mensch zu Mensch als Personen, sondern allein auf das Verhältnis von
Klasse zu Klasse -- z. B. der Klasse der Lohnarbeiter zur Klasse der
Kapitalbesitzer oder zur Klasse der Unternehmer. Bei der Beurteilung der
Wirkung sozialer Einrichtungen muß aber die höhere Gerechtigkeit und
Ethik, die auf das Wohl des Ganzen sieht, sich kalt hinwegsetzen über
die Rücksichten auf das Wohl einzelner, wo deren Interesse dem Interesse
der Klasse entgegen ist. Unverhüllt muß also aus den sozialen
Einrichtungen die harte Notwendigkeit herausschauen, daß sozialer
Fortschritt über Leichen geht -- über die Schwachen und Unfähigen, die
nicht mitkommen können.
Das alles nun ist denen meist sehr unsympathisch, deren persönliche
Anteilnahme an den wirtschaftlichen Angelegenheiten in christlichen,
ethischen, humanitären Bestrebungen wurzelt. Daher richtet sich deren
Interesse ausschließlich auf solche Veranstaltungen, die in ihren
Triebfedern menschliches Wohlwollen, in ihren Wirkungen ungetrübte
Zufriedenheit bezeugen. Bei der in Betracht stehenden Lohnform trifft
beides so schön zusammen wie kaum bei einer anderen wirtschaftlichen
Einrichtung. Von seinem Besitz an die weniger Begünstigten freiwillig
etwas abzugeben, was man von rechtswegen auch für sich behalten könnte,
ist ebenso menschenfreundlich, wie es für den andern Teil erfreulich
ist, etwas zu empfangen, was man nicht zu fordern hätte. Bei der
Schätzung einer so schönen Sache kommt nun die Kritik leicht zu kurz.
So illustriert also der Streit um die Frage der Gewinnbeteiligung den
Wettstreit ganz verschiedener Standpunkte der Auffassung und Bewertung
wirtschaftlicher Einrichtungen. Da ist der philanthropische: Wohlergehen
für alle! -- damit alle sich glücklich und zufrieden fühlen; da ist der
christliche: Krücken für die Schwachen! damit sie notdürftig sich
fortschleppen, nicht ganz zusammensinken; da ist der soziale: _Schild
und Wehr für die Kräftigen!_ -- damit sie ihre Position behaupten, damit
dem arbeitstätigen Volk breite Schichten kräftiger, widerstandsfähiger
Elemente erhalten bleiben. Dem letzteren Standpunkt allein untersteht
die Schätzung der _Einrichtungen_ im Gebiet der Wirtschaftstätigkeit des
Volks in bezug auf ihre Bedeutung und Wirkung für das Ganze. Den beiden
anderen Standpunkten bleibt dabei auch noch ihr Recht -- nämlich bei der
Beurteilung der Art, wie die Einrichtungen von den Personen angewandt,
gehandhabt werden; denn da verkehrt Mensch mit Mensch, da untersteht das
Tun aller den sittlichen Normen.
Meine vorherige Beleuchtung der Gewinnbeteiligung drückt eine in der
Hauptsache _ablehnende_ Stellungnahme zu ihr aus. Nicht daß ich ihr
jeden Vorteil unter Nützlichkeitsrücksichten absprechen wollte; nur
bestreite ich ihr jede größere und allgemeinere Bedeutung in Rücksicht
auf das wirtschaftliche Interesse des Arbeiterstandes. Damit aber meine
nachfolgende Ausführung nicht als hierzu in Widerspruch stehend
erscheine, weise ich ausdrücklich darauf hin, daß jenes ablehnende
Urteil die Sache nicht schlechthin und bedingungslos trifft, sondern nur
»angebrachtermaßen«: _weil_ das Lohnsystem, dem der Gewinnanteil
angehängt wird, im übrigen kein Element der Stetigkeit in sich enthält,
keinerlei Garantie dafür bietet, daß nicht die Gewinnquote dem
gewöhnlichen Arbeitslohn vorher entzogen sei. In der logischen
Konsequenz meiner vorherigen Betrachtung liegt es mithin, daß die
Einrichtung auch eine andere Bewertung erfahren _könnte_, falls jenes
»weil« in Wegfall käme, also die Voraussetzungen des früheren Urteils
sich ändern sollten.
Mangels einer besonderen Veranlassung, die letztere Eventualität in
Betracht zu ziehen, habe ich mich für die Sache bis vor kurzem nicht
näher interessiert. Ich bin öfters gefragt worden: wie es komme, daß in
der Optischen Werkstätte, da in ihr doch mancherlei Einrichtungen zum
Vorteil des Personals bestünden, nicht auch die Gewinnbeteiligung
eingeführt sei? Darauf habe ich immer nur geantwortet: das werde mit der
Zeit vielleicht auch kommen, einstweilen aber habe man noch Wichtigeres
zu tun.
Erst vor etwa zwei Jahren hat sich mir der Gesichtspunkt für eine neue
Stellungnahme in dieser Angelegenheit ergeben -- als ich an die
Vorarbeiten für das im vorigen Jahre festgestellte »_Statut der Carl
Zeiss-Stiftung_« herantrat und dabei vor die Aufgabe mich gestellt sah,
die Grundsätze der Lohnregulierung, die bei der Optischen Werkstätte im
Lauf der Zeit sich herausgebildet hatten, zu fixieren, um ihnen auch für
die Zukunft dauernde Anerkennung zu sichern. Dabei wurde ich zu meiner
Überraschung inne, daß ich, mir selbst ganz unbewußt, ein Anhänger der
Gewinnbeteiligung geworden sei. Es stellte sich nämlich heraus, daß die
Maximen für die Regelung der wirtschaftlichen Interessen des Personals,
die in dem hiesigen Betrieb bis dahin ohne rechtliche Verbindlichkeit,
nur praktisch geübt, zur Geltung gekommen waren, durchaus nicht anders
zu rechtsverbindlichen Vorschriften ausgestaltet werden konnten als
dadurch, daß in Zukunft der Arbeitsertrag des Personals zu einem
gewissen Teil von dem jeweiligen Reinertrag des Unternehmens in
geordneter Form abhängig gemacht, also in einen Gewinnanteil verwandelt
würde.
Die Grundzüge der Lohnbestimmung, auf die ich hier Bezug nehme, sind in
der Hauptsache durch folgende, in Titel V des »Statuts der Carl
Zeiss-Stiftung«, §§ 67, 77 ausgesprochene Vorschriften charakterisiert:
Jeder -- Arbeiter oder Angestellter -- muß mit einem festen Zeitlohn pro
Woche oder pro Monat, eingestellt werden, der bei aller Akkord- oder
Stückarbeit als Mindestverdienst gewährleistet ist.
Der Zeitlohn, den einer einmal erlangt und durch ein Jahr oder länger
fortbezogen hat, kann seitens der Firma nicht wieder herabgesetzt
werden, auch dann nicht, wenn bei ungünstigem Geschäftsgang die Arbeit
eingeschränkt wird.
Dem Unternehmer bleibt als Ausweg in solchem Fall zwar die Kündigung der
Arbeitsverträge; diese jedoch ist vollkommen frei nur gegenüber solchen,
die erst kurze Zeit im Betrieb tätig waren. Allen, die drei Jahre oder
länger ihm angehören, muß, wenn ihnen nicht wegen eigenen Verschuldens,
sondern aus irgend welchen Rücksichten des Betriebsinteresses (also
z. B. wegen verminderter Arbeitsgelegenheit) gekündigt wird, eine
bestimmte Abgangsentschädigung gewährt werden. Diese beträgt mindestens
den Lohn für ein halbes Jahr, wächst aber mit der Länge der Dienstzeit
und erreicht für ältere Leute ein Multiplum des ganzen Jahreslohnes.
Diese Vorschriften enthalten eine starke Beschränkung der sonst
geltenden gewerberechtlichen Vertragsfreiheit im Punkte der
Lohnvereinbarung. Der offenbare Sinn und Zweck dessen ist aber: dem
Lohnsystem ein Moment der Stabilität einzufügen, der Arbeiterschaft
einen gewissen _Mindest_verdienst zu gewährleisten, auf den sie im
grossen und ganzen auch in Jahren ungünstigen Geschäftsganges noch
rechnen kann. Denn die Alternative: den festen Lohn ungeschmälert
fortzuzahlen -- oder kündigen und das Pönale zahlen, welches für den
Fall der Kündigung die Abgangsentschädigung auferlegt, stellen den
Unternehmer unter starken Zwang, immer das Äußerste aufzubieten, um auch
in schlechter Zeit wenigstens die große Mehrheit der Arbeiterschaft noch
auf einem gewissen Einkommensniveau zu erhalten.
Ich mußte mir nun die Konsequenzen klar machen, die eine derartige
Einrichtung, nachdem sie unter rechtsverbindliche Vorschriften gestellt
ist, nach sich ziehen könnte, wenn ihr keinerlei Korrektiv beigefügt
würde.
Angenommen, es hätten sich im Rahmen jener Vorschriften die
Lohnverhältnisse des Betriebs zu irgend einer Zeit einem normalen,
_mittleren_ Geschäftsgang des betreffenden Industriezweiges angepaßt, so
daß bei Fortdauer eines solchen ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen
den wirtschaftlichen Interessen des Personals und denen des Unternehmers
dauernd bestehen würde. Folgte nun einer solchen Zeit eine Periode der
Depression, so würde die Unwiderruflichkeit der vordem gewährten
Lohnsätze gerade der Absicht der vorher charakterisierten Einrichtung
entsprechen, das Arbeitseinkommen des Personals nicht unter das Niveau
einer _mittelmäßigen_ Geschäftslage herabsinken zu lassen. _Das_ zu
leisten soll dem Unternehmer zugemutet sein; und er wird es zu leisten
imstande sein, wofern das vorher angenommene Gleichgewicht bei mittlerem
Geschäftsgang ihm noch so viel Überschuß läßt, daß er genügende Reserven
gewinnt, um in schlechten Jahren nötigenfalls zusetzen zu können.
Angenommen aber, es folge der zuerst gedachten Periode normalen
Geschäftsganges eine solche mit erheblich gesteigerter
Wirtschaftstätigkeit des ganzen Industriezweiges -- was dann? Dann wird,
wenn sie nicht ganz vorübergehend ist, das Arbeitseinkommmen des
Personals in allen Schichten desselben sicher steigen müssen und, falls
die günstige Konjunktur längere Zeit anhält, allmählich einen ihr
entsprechenden Höhestand erreichen. Daß irgend ein Betrieb dieser
Konsequenz sich entziehen könnte, ist ganz ausgeschlossen. Dem Personal
einen Anteil an den offensichtlichen Vorteilen eines gehobenen
Geschäftsganges vorenthalten zu wollen, würde nicht nur eine grobe
Unbilligkeit bedeuten und als solche empfunden werden; es würde auch ein
derartiger Versuch, angesichts der in solcher Zeit gesteigerten
Nachfrage nach tüchtigen Arbeitern, das Unternehmen direkter Gefahr
aussetzen, seine besten Kräfte gerade dann zu verlieren, wenn sie am
dringendsten gebraucht werden.
Müßte nun die in solcher Zeit unvermeidliche Steigerung des
Arbeitseinkommens in der Form der _Lohn_erhöhung sich vollziehen, so
würden die vorher gekennzeichneten Vorschriften wirken wie ein Rad mit
Sperrklinke, das sich nur vorwärts drehen läßt, nicht rückwärts. Und
wenn dem geschäftlichen Aufschwung eine vielleicht anhaltende Periode
der Depression folgte, müßte der Betrieb mit einem Lohnkonto belastet
bleiben, wie es nicht einer mittelmäßigen, sondern einer ungewöhnlich
günstigen Geschäftslage entspräche. Und dabei könnte auch ein sehr gut
konsolidiertes Unternehmen leicht bankerott werden.
Es gibt nur _einen_ Weg, die vorher benannten Vorschriften der
Lohnregulierung durchzuführen und den zuletzt gedachten Konsequenzen
dabei zu entgehen: das tatsächliche Arbeitseinkommen des Personals muß
in zwei Teile zerlegt werden; der eine von diesen, der Lohn (oder
Gehalt), der unwiderruflich sein soll, darf keiner Rücksicht auf
aufsteigende Konjunktur oder gehobenen Geschäftsgang unterworfen
sein, muß vielmehr bemessen werden können nach den normalen,
durchschnittlichen Wirtschaftsbedingungen des Betriebes; der andere
Teil muß sich, von der durch den Lohn gegebenen Grundlinie aus,
aufsteigendem Geschäftsgang anpassen und diejenige Erhöhung des
Arbeitsertrags bringen, die dem Personal als Anteil an den Vorteilen
günstiger Konjunktur zukommen muß.
Dieser Gedankengang führt ohne weiteres auf die Gewinnbeteiligung,
nämlich auf die Ergänzung des gewöhnlichen Lohnes durch eine vom
Reinertrag abhängige Zusatzquote; denn der Reinertrag des Unternehmens
gibt den einzigen objektiven Maßstab für die günstige oder weniger
günstige Wirtschaftslage. Er führt auch ohne weiteres auf die in § 98
des genannten Statuts vorgeschriebene _Form_ des Gewinnanteils: dieser
ist nach Schluß eines jeden Geschäftsjahres auszuwerfen als
nachträglicher prozentualer Zuschlag auf _alle_ im Lauf des Jahres
ausbezahlten Gehälter, Zeitlöhne und Akkordlöhne und ist in dem jeweils
festgestellten Prozentsatz ganz gleichmäßig an alle -- Arbeiter wie
Beamte -- auszubezahlen, jedem nach Verhältnis seines im abgelaufenen
Jahr tatsächlich verdienten Lohnes oder Gehaltes. Von dem Gewinnanteil
ausgeschlossen sind nur die Mitglieder des Vorstandes der Firma, nämlich
die Personen, in deren Hand die Feststellung der Gewinnquote gelegt ist
-- damit ihnen dabei das Ansehen völliger Uninteressiertheit gewahrt
bleibe.
In obigem Zusammenhang erhält nun die Gewinnbeteiligung, wie sie im
vorigen Jahre bei der hiesigen Optischen Werkstätte eingeführt wurde,
eine gänzlich andere Beziehung auf die wirtschaftlichen Interessen der
Arbeiter (und Angestellten), als unter den von mir kritisierten anderen
Gesichtspunkten diesem Lohnsystem zugedacht war. Der Gewinnanteil soll
dem Arbeiter in guten Jahren durchaus nicht mehr zuwenden, als in
solcher Zeit auch sonst ihm zukommen würde; Lohn plus Gewinnquote soll,
der Absicht nach, nur _dasselbe_ sein, was ohne die Einrichtung der Lohn
allein ihm bringen müßte. Dennoch bedeutet die Einrichtung eine wichtige
Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Arbeiterschaft -- mittelbar,
durch dasjenige, was sie ermöglicht für _schlechte_ Jahre, für Zeiten,
wo von Gewinnquoten keine Rede ist. Denn sie ermöglicht (wie vorher
ausgeführt) Normen der Lohnvereinbarung festzustellen, die den Arbeiter
dagegen sichern, in schlechten Jahren seinen Arbeitsverdienst _unter_
ein bestimmtes Niveau herabgedrückt zu sehen. Die Gewinnbeteiligung
erscheint unter diesem Gesichtspunkt als unentbehrliches Ergänzungsglied
eines strengeren Lohnsystems, welches darauf abzielt, den gewöhnlichen
normalen Lohn auch in Zeiten ungünstiger Wirtschaftslage als
Mindestverdienst zu gewährleisten -- also dem vorbeugen kann, daß auf
der Rückseite jeder Welle gehobener Wirtschaftstätigkeit eine große Zahl
von Existenzen mit dem Herabsinken in das Proletariat bedroht sei.
Die Zeit, die mein Vortrag in Anspruch nehmen darf, gestattet nicht,
auch noch darzulegen, wie die in dem hiesigen Betrieb eingeführte
Gewinnbeteiligung im einzelnen geregelt worden ist. Indes gehören diese
Einzelheiten auch nicht wesentlich zu meinem Thema. Für letzteres genügt
es, die Gesichtspunkte dargelegt zu haben, unter welchen die Einrichtung
hier angesehen wird, und das Verhältnis, in welches sie daraufhin zu den
gleichnamigen Veranstaltungen in anderen Industriebetrieben tritt. Ich
schließe nun, um beides nochmals zusammenzufassen und um zugleich meine
persönliche Stellungnahme zu den erörterten Fragen nochmals kurz
charakterisiert zu haben, mit einem Bild:
In dem Wirtschaftsgefüge der Optischen Werkstätte finden sich zwei
Balken, auf welche wichtige Interessen ihrer Arbeiterschaft sich
stützen. Der eine ist ein strenges Lohnsystem, durch welches der
Unternehmer zu bestimmten Mindestleistungen auch für Zeiten ungünstiger
Wirtschaftslage wirksam engagiert wird; der andere ist die finanzielle
Kraft des Unternehmens, von der die Durchführung jenes Lohnsystems
abhängt. Solange beide Balken zusammenhalten, hofft man, daß die
Arbeiterschaft auch in schlechten Zeiten festen Boden unter den Füßen
behalten und daß in Jena die bürgerliche Gemeinde dauernd von den Lasten
verschont bleiben werde, die anderwärts ihr aus der Entwicklung der
Großindustrie erwachsen sind. Damit aber beide Balken zusammenhalten,
müssen sie verbunden sein durch einen besonderen Bolzen: das ist die
Gewinnquote, die in guten Zeiten einen Teil des Arbeitseinkommens von
den Schwankungen des Geschäftsganges abhängig macht. An diesem Bolzen
sitzt nun auch, nach außen allein sichtbar, eine hübsche Rosette: das
Erfreuliche, was der Gewinnanteil für die Beteiligten hat. Das
Bedeutsame aber ist nicht die Rosette, sondern der Bolzen.
Fußnoten:
[Fußnote 19: [Dieser Gedanke ist im folgenden Vortrag weiter ausgeführt,
s. S. 120 ff..]]
[Fußnote 20: [d. h. diesem, nicht zu verwechseln mit den in neuerer Zeit
verschiedentlich versuchten und lebhaft diskutierten Prämiensystemen von
HALSEY</SC>, <SC>ROWAN u. a.]]