III.

Über Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Großindustrie.

Vortrag, gehalten am 28. Januar 1897 in der Staatswissenschaftlichen

Gesellschaft zu Jena.

Jenaer Volksblatt vom 31. Januar, 2. und 3. Februar 1897, Nr. 26, 27,

28. Wiedergabe nachstehend nach dem vom Verfasser berichtigten

Sonderabdruck.

Meine Herren! Ich habe mir erlaubt, Ihre Aufmerksamkeit heute Abend in

Anspruch zu nehmen für das Thema: Die Gewinnbeteiligung der Arbeiter in

der Großindustrie, also für eine Einrichtung des Lohnsystems, die, wie

der Name besagt, darauf abzielt, den Arbeitern und Angestellten der

Industriebetriebe _neben_ dem gewöhnlichen, vorher vereinbarten Lohn

oder Gehalt noch -- in irgend einer Form -- einen Anteil am Reinertrag

des Unternehmens zuzuweisen.

Ich hoffe aber, daß Sie mir dabei keine größere Aufgabe stellen werden,

als ich erfüllen kann. Da der Gegenstand abseits von meinem

wissenschaftlichen Interessenkreis liegt, kann ich darüber nicht reden

wie ein Nationalökonom, der eine eingehende systematische und

historische Behandlung der Frage zu geben in der Lage ist; ich kann

darüber nur sprechen, soweit die Frage in meinen eigenen Wirkungskreis

eingetreten ist, soweit ich in meiner praktischen Tätigkeit Anlaß

gefunden habe, Stellung dazu zu nehmen -- also naturgemäß nur sehr

aphoristisch und unter Gesichtspunkten, deren Horizont überall

beschränkt ist auf die eigene Erfahrung, nicht erweitert durch ein

planmäßiges Studium des Gegenstandes. Ich hätte also mein Thema

eigentlich bescheidener ausdrücken sollen, dahin, daß ich eine Erklärung

geben will, über die _besondere_ Art der Gewinnbeteiligung, die

kürzlich in einem hiesigen Betriebe, der Optischen Werkstätte von _Carl

Zeiss_, auf meine Veranlassung eingeführt worden ist, und über ihr

Verhältnis zu den Einrichtungen gleichen Begriffs, die anderwärts

eingeführt worden sind.

Ich glaube indes, daß auch bei so eng gefasster Aufgabe der Gegenstand

ein gewisses Interesse haben kann. Die Vorführung eines einzelnen Falles

bietet Gelegenheit, die Anwendung allgemeiner Grundsätze in concreto zu

exemplifizieren, und dazu ist der Gegenstand in der Tat besonders

geeignet, da er eine außerordentlich strittige Materie darstellt. Denn

das Thema ist ein Tummelplatz für den Kampf zwischen den grundsätzlich

verschiedenen Auffassungen volkswirtschaftlicher und sozialer Aufgaben.

Um hiervon einen Begriff zu geben, brauche ich nur die Urteile einander

gegenüber zu stellen, die über diese Sache von verschiedenen

Standpunkten aus ergangen sind, in ihren schroffen unvermittelten

Gegensätzen.

Die Sozialdemokraten kennzeichnen die fragliche Einrichtung mit den

wegwerfenden Worten: »Steine statt Brot« oder noch gröber: »Feigenblatt

für eine partie honteuse«.

Ihnen zur Seite stehen die Antisozialen, die offenen Vertreter von

Herrenrecht und Herrenmoral auf sozialem Gebiet; sie perhorreszieren die

Gewinnbeteiligung als »ersten Schritt auf der schiefen Ebene, die zum

Kommunismus führt«. Diese Einrichtung müsse -- sagen sie -- zur Folge

haben, den Arbeitern Handhaben zu schaffen, sich einzumischen in die

Angelegenheiten des Unternehmers, Anrecht zu gewinnen auf

Rechenschaftslegung und dergl.; der Unternehmer bleibe also dabei nicht

mehr »Herr im eigenen Haus«.

Gegenüber diesen _beiden_ grundsätzlichen Gegnern steht nun eine Reihe

überzeugter Anhänger -- Leute, welche die Gewinnbeteiligung als eine

ganz außerordentlich wohltätige, vom sozialen Gesichtspunkt aus höchst

wirksame Einrichtung preisen; manche von ihnen gehen soweit, daß sie

glauben, damit eigentlich die Lösung der ganzen sozialen Frage gefunden

zu haben.

Zu den Anhängern gehören namentlich die Praktiker auf diesem Gebiet,

eine Anzahl Unternehmer, welche diese Form des Lohnsystems eingeführt

haben. Etwas skeptischer, zum Teil sogar ablehnend, stehen zur Sache die

Theoretiker, die Nationalökonomen, in deren Kreis, wenn ich recht

unterrichtet bin, der früher auch dort zu findende Enthusiasmus jetzt

einer recht kühlen Stimmung Platz gemacht hat. Manche von ihnen rechnen

die Gewinnbeteiligung unter die Adiaphora der Volkswirtschaft, manche

stehen ihr noch kritischer gegenüber. Aber einmütig scheint das Urteil

auch in diesen Kreisen nicht zu sein. Kein geringerer als SCHMOLLER hat

noch im Jahre 1890 in einem Vortrage eine sehr warme Empfehlung dieser

Lohnform gerade unter sozialen Gesichtspunkten gegeben.

* * * * *

Auf jene beiden _grundsätzlich_ ablehnenden Standpunkte brauche ich

keine weitere Rücksicht zu nehmen, weil die Argumente, von denen sie

ausgehen, nicht diskutabel sind; es drücken sich darin nur die

Gegensätze in den Grundanschauungen über die sozialen Angelegenheiten

aus.

Ich kann also meine weiteren Betrachtungen an die Ansichten anknüpfen,

die ich zuletzt charakterisierte: auf der einen Seite die empfehlende,

auf der anderen die kritisch ablehnende Beurteilung, die doch aber

immerhin einen gemeinsamen Boden der Diskussion übrig lassen.

Die Anhänger und Befürworter der Gewinnbeteiligung behandeln sie, wenn

ich die Sache vollständig übersehe, im wesentlichen unter drei

verschiedenen Gesichtspunkten. Dreierlei verschiedene Tendenzen werden

dabei verfolgt, die sich zwar nicht gegenseitig ausschließen, vielmehr

öfters Hand in Hand gehen, doch aber logisch unterschieden werden

müssen.

Die erste Gruppe, die repräsentiert ist durch den, der die Einrichtung

zuerst eingeführt hat, den Franzosen JEAN LECLAIRE, verfolgt dabei sehr

hochfliegende soziale Ideen. Die Einrichtung soll im Sinne dieser Leute

auf nichts weniger ausgehen, als auf eine allmähliche Umgestaltung

wesentlicher Grundlagen der wirtschaftlichen Tätigkeit; sie soll nämlich

die Vorbereitung und Vorstufe zu einer genossenschaftlichen

Wirtschaftsform, zum allmählichen Erwerb des gesamten Betriebskapitals

seitens der Arbeiter und Angestellten sein. Die Behandlung der

Gewinnanteile ist unter solche Modalitäten gestellt, daß diese

Möglichkeit nicht bloß eröffnet, sondern ausdrücklich als Zweck

vorgesehen erscheint. Also ein Gedanke von großer Tragweite: die

Wiederbelebung der alten Genossenschaften, die in den ersten Anfängen

der Schiffahrt, des Bergbaues, teilweise auch des Landbaues, die Form

des Zusammenarbeitens der _freien_ Leute war.

Es ist gar keine Frage, daß Bestrebungen dieser Tendenz, wenn sie im

großen Erfolg hätten, eine ganz umwälzende Bedeutung gewinnen müßten.

Denn sie gehen darauf aus, die Trennung der Arbeiter vom

Arbeitswerkzeug, der Arbeit vom Kapital, und den historisch damit

verbundenen Gegensatz von Arbeiter und Unternehmer allmählich wieder

rückgängig zu machen. Man muß also die Bedeutsamkeit dieser Bestrebungen

an sich anerkennen, aber ihre weitere Würdigung steht gänzlich unter der

Frage: inwieweit ist genossenschaftliche Tätigkeit heutzutage in der

Industrie _möglich_ -- genossenschaftliche Tätigkeit, bei der die

Arbeitstätigen in ihrer _Gesamtheit_ zugleich den Herrn des

Unternehmens, den Prinzipal, darstellen? Meine persönliche Meinung geht

dahin, daß diese Möglichkeit außerordentlich beschränkt ist, und nur da

besteht, wo das Zusammenarbeiten vieler möglich ist _ohne_ eine feinere

Organisation, ohne weitgehende Gliederung der Funktionen und ohne

Vereinigung sehr heterogener Elemente[19]. Und dieser Standpunkt wird

jetzt, glaube ich, nicht nur von der schulmäßigen Nationalökonomie,

sondern auch von den Theoretikern der Sozialdemokratie geteilt; auch

diese diskutieren jetzt die Bedingungen und Voraussetzungen, von denen

die _Möglichkeit_ erfolgreicher Genossenschaftsbildung in der Industrie

abhängt.

Wie ich schon bemerkte, hat der erste, der Gewinnbeteiligung eingeführt

hat, sie mit _dieser_ Tendenz eingeführt und durchgeführt, und wie es

scheint, mit dauerndem Erfolg. Aber abgesehen von einem anderen Moment,

welches dabei mitgewirkt hat, -- auf das ich nachher noch zu sprechen

komme -- ist, glaube ich, der Erfolg dadurch bedingt, daß diese

genossenschaftliche Bildung sich auf eine kleine Anzahl von auserwählten

Personen beschränkte, die allerdings vorher Arbeiter oder Angestellte

waren, denen gegenüber jedoch die große Mehrzahl im Verhältnis der

Abhängigkeit nach wie vor blieb. Ich weiß nicht viel von den Erfolgen

der anderen Versuche, die in gleicher Absicht, also zwecks allmählicher

Überleitung des ganzen Unternehmens in den Besitz der Arbeiter und

Angestellten, anderweit, namentlich in England und Amerika, unternommen

worden sind. Der einzige bekannte Versuch dieser Art in _Deutschland_,

der im Jahre 1868 beim Borchertschen Messingwerk in Berlin gemacht

wurde, ist völlig fehlgeschlagen.

Auch neuerdings ist die Frage unter dem gleichen Gesichtspunkte wieder

aufgerollt worden, wiederum ohne jede Erwägung der Voraussetzungen und

Bedingungen, von denen die Durchführbarkeit der Idee abhängt -- in dem

naiven Glauben, was vor tausend Jahren möglich war, müsse doch auch

heute noch möglich sein. Gegenüber den Urhebern dieser neuesten

Vorschläge kann man kaum etwas anderes sagen als: gute Menschen und

schlechte Musikanten.

Mit den hochfliegenden Gedanken einer ersten Gruppe von Anhängern der

Gewinnbeteiligung kontrastiert sehr die nüchterne und hausbackene

Auffassung einer zweiten Gruppe, die darin im wesentlichen nur ein

Prämiensystem erblickt -- ein Mittel, um die tätigen Personen zu

animieren, recht sparsam mit dem Material zu verfahren und ihre Zeit

recht auszunutzen. Der Anteil am Jahresgewinn des ganzen Unternehmens

soll den Arbeitern einen Anteil verschaffen an dem, was durch besondere

Sparsamkeit, Achtsamkeit und Fleiß mehr erworben wird. Also -- die

Ölprämie, die Lokomotivführer und Maschinenmeister auf erspartes

Schmiermaterial öfters erhalten, erweitert zu einer Generalprämie auf

Sparsamkeit und Fleiß aller.

Es ist nicht zu leugnen, daß unter diesem Gesichtspunkte die

Gewinnbeteiligung, wenn die Voraussetzungen für die Wirksamkeit von

Prämien zutreffen, eine gewisse ökonomische Wirkung haben wird. Dieser

Vorteil ist aber mehr merkantiler Art und hat nichts mit dem

wirtschaftlichen Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter zu tun,

verleiht der Einrichtung also keine soziale Bedeutung. Indes hat jene

ökonomische Wirkung bei den gelungenen Versuchen mit der

Gewinnbeteiligung öfters eine große Rolle gespielt. Gerade LECLAIRE

verdankt zweifellos einen großen Teil seines Erfolgs der Wirkung, welche

bei ihm der Gewinnanteil als Prämie übte. Die Leute, um die es sich da

handelte, waren nämlich Stubenmaler, also Leute, die nach der Art ihrer

Tätigkeit wenig zu beaufsichtigen und der Versuchung zu allerlei

Zeitvertreib ausgesetzt sind. Es ist ganz verständlich, daß ihnen

gegenüber die Gewinnbeteiligung als Generalprämie auf die

nichtvertrödelte Zeit und auf nichtverschüttete Farbtöpfe einen ganz

besonderen Effekt gewinnen konnte. Solche Umstände aber werden nur

ausnahmsweise eintreten. In der Mehrzahl der Fälle wird der Spielraum

für die Wirksamkeit des Prämienmotivs für sparsames Umgehen mit dem

Material und fleißige Ausnutzung der Arbeitszeit viel beschränkter sein

und wenigstens hinsichtlich des letzten Punktes nicht entfernt

heranreichen an die Wirkung eines rationellen Akkordlohnsystems. Denn

bei dem Prämiensystem[20] bekommt der Arbeiter im günstigsten Falle

doch nur einen Teil von dem, was er durch besonderen Fleiß und besondere

Umsicht erspart und auch diesen Teil nur bedingungsweise, nämlich nur,

wenn auch alle anderen ähnlich verfahren. Beim Akkordlohn aber fällt

alle Mehrleistung direkt in seine Tasche.

Eine große und allgemeine Bedeutung wird man also, unter dem

Gesichtspunkte des Prämiensystems, der Gewinnbeteiligung keinesfalls

zugestehen können.

Endlich wird noch von einem dritten Standpunkt aus die Gewinnbeteiligung

der Arbeiter empfohlen, ohne den Anspruch auf eine so tiefgehende

Änderung der ganzen Wirtschaftstätigkeit, wie die Absicht der

Genossenschaftsbildung darstellt; aber andererseits auch ohne spezielles

Betonen der zuletzt erwähnten rein ökonomischen Vorteile. Sie wird

empfohlen als eine _für sich_ wertvolle und nützliche Einrichtung

sozialen Interesses. Sie soll sein »eines der wirksamsten Mittel zur

Hebung der wirtschaftlichen Lage des Arbeiterstandes und das wirksamste

Mittel zur Versöhnung von Arbeiter und Unternehmer«. Das sind ungefähr

die Worte, die noch ganz kürzlich einer der bekanntesten Anhänger der

Gewinnbeteiligung in Deutschland (FREESE) gebraucht hat. Die

Einrichtung, für die das gelten soll, besteht aber darin, daß eine

gewisse Quote des jährlichen Reinertrags -- gewöhnlich 10 Proz.

desselben, hie und da auch etwas mehr -- unter die Arbeiter und

Angestellten des Unternehmens verteilt wird, entweder gleichmäßig oder

nach irgendwelchen besonderen Abstufungen. Zu diesem Standpunkte muß ich

etwas näher Stellung nehmen; denn es handelt sich dabei um den typischen

Fall, daß eine Einrichtung zu _Unrecht_ den Anspruch macht, als ein

_soziales_ Element im Wirtschaftsleben zu gelten.

Wie also soll man jenes ansehen? Erstens: wie läßt sich die Annahme

rechtfertigen, daß durch diese Lohnform ein Mittel gegeben sei zur

Hebung der wirtschaftlichen Lage des Arbeiterstandes? Das würde nur

möglich sein, wenn kraft der Gewinnbeteiligung der Arbeitsertrag ein

größerer würde, als er _unter sonst gleichen Umständen_ ohne die

Einrichtung sein würde, oder wenn er dabei eine mehr gesicherte Form

gewänne, als es sonst sein könnte. Das letztere ist ausgeschlossen, weil

die Gewinnquote noch unsicherer ist als der gewöhnliche Lohn. Die

Wirkung kann also nur in der Erhöhung des Arbeitsertrags selbst gesucht

werden. Nun scheint es freilich ganz klar: Lohn plus Gewinnanteil ist

mehr als Lohn allein. Das ist richtig, aber doch nur so lange, als nicht

etwa _wegen_ der Gewinnquote der eigentliche Lohn sich entsprechend

vermindert. Wenn also die Einrichtung die Bedeutung haben soll, das

_Gesamt_einkommen zu erhöhen, so muß eine Garantie da sein, daß das, was

der Unternehmer dem Arbeiter am Jahresschluß zuwendet, nicht vorher am

Lohn erspart worden ist. Hierfür aber bieten die jetzigen

Wirtschaftseinrichtungen auch nicht die geringste Garantie. Nach dem

geltenden Gewerberecht steht es dem Unternehmer frei, den Lohn jederzeit

beliebig herabzusetzen, entweder direkt, oder indem er dem Arbeiter

kündigt und am folgenden Tag, oder nach 14 Tagen, einen anderen

einstellt, der für geringeren Lohn zu arbeiten bereit ist. Der einzige

objektive, d. h. nicht auf den guten Willen der Personen gestellte

Regulator der Lohnbestimmung ist das Verhältnis von Bedarf und Angebot

in Arbeitskräften. Nach diesem aber reguliert sich nicht der Lohn für

sich, sondern das _Gesamt_einkommen des Arbeiters, also im Fall der

Gewinnbeteiligung die Summe von Lohn plus Gewinnquote. Letztere zählt

dabei mit ihrem mutmaßlichen Betrag immer mit, bewußt oder unbewußt.

Nun muß in Betracht gezogen werden, daß bei der großen Mehrzahl aller

industriellen Unternehmungen das Lohn- und Gehaltkonto der weitaus

größte Posten im Unkostenkonto ist, also mehr als jeder andere Posten

den Reinertrag beeinflußt. Die kleinste Ersparnis nach dieser Richtung

hin bedeutet also eine relativ hohe Vermehrung des Reingewinns. So würde

in den meisten Betrieben, wenn am Lohn- und Gehaltkonto auch nur 3 Proz.

gespart werden, eine Vermehrung des Reingewinns um 10 Proz. oder mehr

herauskommen und verteilt werden können. Beim Fehlen jeder Einrichtung,

die ein Moment der Stetigkeit in die Lohnbestimmung bringen, den

Gesamtarbeitsertrag der bloßen Regulierung nach Angebot und Nachfrage

entziehen könnte, besteht also kein Hindernis, die Gewinnbeteiligung

einzuführen, die auf sie kommende Leistung aber an Löhnen und Gehältern

bis auf den letzten Pfennig wieder zu ersparen.

Bedenkt man nun das eben Gesagte, daß fast überall eine kleine Ersparnis

am Lohn eine große prozentige Steigerung der Gewinnquote herbeiführt, so

läßt sich nicht leugnen, daß die Gewinnbeteiligung unter Umständen sogar

die Tendenz gewinnen kann, den Arbeitsertrag herabzudrücken, zu mindern.

Als Einrichtung behält sie immer das Ansehen des Freundlichen und

Liberalen. Gerade in diesem schönen Äußeren liegt nun eine nicht zu

verkennende Gefahr. Hinter der Dekoration kann sich manches verbergen,

was ohne sie gleich erkannt sein würde.

Diese Betrachtungen müssen zu dem Resultat führen, daß in einem

Lohnsystem, welches durch keinerlei Normen in sich geregelt ist, die

daran gehängte Gewinnbeteiligung gar nicht die Bedeutung haben _kann_,

das Einkommen der wirtschaftlich abhängigen Personen zu erhöhen -- eher

einen entgegengesetzten Erfolg. Man braucht also der Einrichtung nicht

böswillig gegenüberzustehen, braucht auch nicht puritanisch jeden

Schmuck an den Dingen abzulehnen und kann doch denen Recht geben, welche

meinen: einstweilen sei es besser, wenn auf dem Wirtschaftsgebiet die

Wände kahl und nackt dastehen. Jeder sieht dann gleich, aus was für

Material sie aufgebaut sind. Wenn sie übertüncht und mit Arabesken

verziert sind, sieht man nicht mehr was dahinter steckt.

Als zweites wird von der Gewinnbeteiligung gerühmt die Verbesserung der

persönlichen Beziehungen zwischen Arbeiter und Unternehmer, die

Milderung des Klassengegensatzes.

Gewiß wird das in Betracht stehende Lohnsystem, da seine Anwendung

keinem Zwang untersteht, rein aus freiwilliger Initiative des

Unternehmers hervorgeht, die Arbeiter freundlich berühren, insoweit sie

darin den Ausdruck wohlwollender und freundlicher Absicht erkennen. Die

versöhnende Wirkung ruht dann aber nicht auf der Sache selbst, sondern

auf dem Glauben an die ihr zugrunde liegenden Motive; sie bleibt also

ganz und gar auf dem Niveau der Wirkungen, die liberale Gratifikationen

und sonstige Betätigung persönlichen Wohlwollens hervorbringen.

Hoffentlich gibt es heute nicht mehr sehr viele, die eine Versöhnung

oder Milderung der sozialen Klassengegensätze auf _diesen_ Wegen

erwarten.

Eine tiefer gehende Wirkung kann der Gewinnbeteiligung in diesem Punkt

nur ganz mittelbar beigemessen werden, in denjenigen Konsequenzen, deren

wegen die eingangs erwähnten grundsätzlichen Gegner sie perhorreszieren:

daß sie nämlich Veranlassung bieten muß zu Diskussionen zwischen

Arbeiter und Unternehmer. Sobald einmal eine solche Einrichtung

eingeführt ist, gewinnen die Arbeiter, wenn auch kein formelles, doch

sicher ein moralisches Recht, Erklärungen und Erläuterungen zu verlangen

über das Mehr oder Minder, von dem ihr Anteil abhängt; es tritt also das

ein, was die Vertreter des Herrenstandpunktes nicht haben wollen: das

Dreinreden, die Kritik. Meiner Ansicht nach ist das allerdings eine sehr

wohltätige Wirkung, vorzüglich geeignet, die Klassengegensätze zu

mildern. Indem man über solche Angelegenheiten diskutiert, selbst wenn

es nicht immer in den liebenswürdigsten Formen geschähe, muß jeder sich

bemühen, den Standpunkt des andern zu verstehen, muß lernen, auf die

Ideen des andern einzugehen. Und das leitet auch die Vertretung

gegnerischer Interessen in friedliche Wege.

Nachdem in unserm hiesigen Betriebe die Gewinnbeteiligung eingeführt

ist, bin ich durchaus gewärtig, daß obige Konsequenz auch bei uns einmal

kommen wird. Wenn ich es erlebe, fürchten werde ich mich nicht davor;

indes darf ich auch nicht sagen, daß ich mich darauf freute. Jene

Wirkung wird nämlich erst eintreten, wenn einmal schlechte Jahre kommen

-- was doch niemand herbeiwünscht. Solange, es gut geht und ein

Gewinnanteil gezahlt werden kann, werden die Beteiligten stillvergnügt

ihn einstecken und nichts sagen. Erst wenn er einmal ausbleibt oder

geringer ausfällt wie erwartet, werden sie kommen und fragen: wie hängt

das zusammen, woher rührt das? Aber gerade dann wird es gut sein,

Auskunft und Erklärung geben zu müssen.

Das also wäre schließlich der einzige Vorteil, den man der

Gewinnbeteiligung unter dem Gesichtspunkt einer Einrichtung sozialen

Interesses wirklich zuzugestehen hätte.

Meiner vorherigen Kritik steht nun aber die Tatsache gegenüber, daß die

Anhänger der Gewinnbeteiligung auf eine _Erfahrung_ sich berufen können,

welche das gerade Gegenteil von meiner Ausführung zu beweisen scheint.

Die Statistik zeigt nämlich, daß fast überall, wo das System zur

Anwendung gekommen ist, es von guten Folgen begleitet war; überall zeigt

sich Gewinnbeteiligung verbunden mit relativ hohen Löhnen und überall,

wo sie eingeführt ist, besteht auch ein besonders gutes Verhältnis

zwischen Unternehmer und Arbeiter. Man meint, daß dieses Zusammentreffen

doch nicht zufällig sein könne und schließt daraus, daß es die

Wirksamkeit des neuen Lohnsystems beweise. Das scheint in der Tat sehr

einleuchtend. Nichtsdestoweniger kann ich in dieser Art von

Argumentation mit den Tatsachen nur eine grobe Verwechslung eines cum

hoc mit einem propter hoc erblicken.

Daß jenes Zusammentreffen nicht zufällig sei, ist auch meine Meinung;

aber es gibt dafür eine ganz andere Erklärung. Bisher nämlich ist -- von

wenigen zweifelhaften Fällen abgesehen -- die Einrichtung nur von sehr

anständigen Unternehmern ins Werk gesetzt worden, von Leuten, die sich

redlich bemühten, die Interessen ihres Personals in allem zu fördern,

ihren Arbeitern günstige Lohnverhältnisse zu verschaffen und zu

erhalten, freundliche und friedliche persönliche Beziehungen zu ihnen zu

pflegen. Die Einführung des Gewinnanteils erscheint, ihren Motiven nach,

geradezu als Ausfluß und Symptom solcher Gesinnung. Wie könnte es nun

anders sein, als daß überall, wo man sie findet, jene anderen günstigen

Umstände sie immer begleiten -- nicht als Wirkung und Erfolg des

Lohnsystems, sondern als Haupteffekt der tiefer liegenden gemeinsamen

Ursachen? Wenn auch die Ruppsäcke unter den Unternehmern der Einrichtung

sich bemächtigt hätten -- was sie aus guten Gründen nicht getan haben

und wohl auch sobald nicht tun werden -- so könnte die Erfahrung ganz

anders aussehen; die Statistik hätte dann vielleicht auch Material für

die Ansicht geliefert, daß die Gewinnbeteiligung der Deckmantel ödester

Lohndrückerei sein könne.

Wenn man aber an der Richtigkeit obiger Erklärung noch zweifeln könnte,

so würde der Zweifel gehoben werden bei genauerem Besehen des

Belegmaterials, das die Statistik beibringt. Denn dieses Material zeigt

die von den Anhängern der Gewinnbeteiligung behaupteten günstigen

Wirkungen auch in solchen Fällen, wo die Gewinnquote nur in ganz

geringen Dosen, beinahe homöopathisch, zur Geltung gekommen ist -- z. B.

bei Gewinnanteilen, die im Durchschnitt einer Reihe von Jahren kaum mehr

als etwa 1 Proz. des sonstigen Lohnes des Arbeiters und nur in einem

einzigen Jahr über 2 Proz. desselben betragen haben. Wenn man auch hier

noch einen Erfolg des Systems vorfindet, so müssen seine Wirkungen ganz

geheimnisvoller Art sein. Nun gibt es zwar noch Leute, die in Sachen der

medizinischen Therapeutik an eine spezifische Wirksamkeit minimaler

Dosen glauben; in der sozialen Therapeutik aber gilt keine Homöopathie.

Angesichts der offenbaren Schwäche des hier kritisierten Standpunktes

muß wohl die Frage entstehen: wie kommt es, daß doch noch so viele an

diesem Standpunkt festhalten, die Gewinnbeteiligung warm empfehlen als

eine Einrichtung allgemeinen sozialen Interesses, insonderheit als

Mittel zur Hebung der Lage des Arbeiterstandes? Die Erklärung dessen

ergibt sich, glaube ich, aus dem fortwährenden Hereintragen

philanthropischer und humanitärer Ideen in die Beurteilung der

Wirtschaftseinrichtungen auch nach der _sozialen_ Seite hin. Die an

sich hocherfreuliche Ausbreitung der Teilnahme an den sozialen

Angelegenheiten in den Kreisen namentlich der Gebildeten steht leider

zum Teil _nur_ unter _solchen_ Ideen, oder unter den Ideen der

christlichen Karitas. Diejenigen nun, deren Interesse an

wirtschaftlichen Einrichtungen aus Motiven _solcher_ Art entspringt,

suchen in diesen Einrichtungen unwillkürlich in erster Reihe oder ganz

allein die Betätigung, wenn nicht von Barmherzigkeit und christlicher

Nächstenliebe, so doch von Wohlwollen und Menschenfreundlichkeit.

Die Maßnahmen von wirklich sozialer Tendenz aber kommen dieser Stimmung

sehr wenig entgegen. Sie atmen durchaus nicht Wohlwollen und

Menschenfreundlichkeit; im Gegenteil: sie zeigen, nach ihren

unmittelbaren Folgen für viele einzelne angesehen, durchweg den Stempel

des Kalten, Harten, Rücksichtslosen. Ich erinnere nur an die offenbaren

Härten, die das Verbot der Kinderarbeit in der Industrie und die

Einschränkung der Frauenarbeit für viele mit sich bringt. Erscheint es

nicht ganz abscheulich, armen Leuten zu verwehren, ihre Kinder

mitarbeiten zu lassen, damit sie weniger Hunger leiden müssen? Ähnlich

aber ist es fast mit allem, was auf sozialen Fortschritt abzielt -- nur

bemerkt man es nicht so leicht. Auch solche Maßregeln wie z. B.

Verkürzung und strenge Regelung der Arbeitsdauer, Fixierung von

Minimallöhnen und dergl. sind -- was nur die meisten nicht sehen --

voller Ecken und Kanten für viele Beteiligte, für die schwachen, wenig

leistungsfähigen Elemente. Und das entspricht ganz der Natur der Sache.

Denn die sozialen Aufgaben beziehen sich nicht auf das Verhältnis von

Mensch zu Mensch als Personen, sondern allein auf das Verhältnis von

Klasse zu Klasse -- z. B. der Klasse der Lohnarbeiter zur Klasse der

Kapitalbesitzer oder zur Klasse der Unternehmer. Bei der Beurteilung der

Wirkung sozialer Einrichtungen muß aber die höhere Gerechtigkeit und

Ethik, die auf das Wohl des Ganzen sieht, sich kalt hinwegsetzen über

die Rücksichten auf das Wohl einzelner, wo deren Interesse dem Interesse

der Klasse entgegen ist. Unverhüllt muß also aus den sozialen

Einrichtungen die harte Notwendigkeit herausschauen, daß sozialer

Fortschritt über Leichen geht -- über die Schwachen und Unfähigen, die

nicht mitkommen können.

Das alles nun ist denen meist sehr unsympathisch, deren persönliche

Anteilnahme an den wirtschaftlichen Angelegenheiten in christlichen,

ethischen, humanitären Bestrebungen wurzelt. Daher richtet sich deren

Interesse ausschließlich auf solche Veranstaltungen, die in ihren

Triebfedern menschliches Wohlwollen, in ihren Wirkungen ungetrübte

Zufriedenheit bezeugen. Bei der in Betracht stehenden Lohnform trifft

beides so schön zusammen wie kaum bei einer anderen wirtschaftlichen

Einrichtung. Von seinem Besitz an die weniger Begünstigten freiwillig

etwas abzugeben, was man von rechtswegen auch für sich behalten könnte,

ist ebenso menschenfreundlich, wie es für den andern Teil erfreulich

ist, etwas zu empfangen, was man nicht zu fordern hätte. Bei der

Schätzung einer so schönen Sache kommt nun die Kritik leicht zu kurz.

So illustriert also der Streit um die Frage der Gewinnbeteiligung den

Wettstreit ganz verschiedener Standpunkte der Auffassung und Bewertung

wirtschaftlicher Einrichtungen. Da ist der philanthropische: Wohlergehen

für alle! -- damit alle sich glücklich und zufrieden fühlen; da ist der

christliche: Krücken für die Schwachen! damit sie notdürftig sich

fortschleppen, nicht ganz zusammensinken; da ist der soziale: _Schild

und Wehr für die Kräftigen!_ -- damit sie ihre Position behaupten, damit

dem arbeitstätigen Volk breite Schichten kräftiger, widerstandsfähiger

Elemente erhalten bleiben. Dem letzteren Standpunkt allein untersteht

die Schätzung der _Einrichtungen_ im Gebiet der Wirtschaftstätigkeit des

Volks in bezug auf ihre Bedeutung und Wirkung für das Ganze. Den beiden

anderen Standpunkten bleibt dabei auch noch ihr Recht -- nämlich bei der

Beurteilung der Art, wie die Einrichtungen von den Personen angewandt,

gehandhabt werden; denn da verkehrt Mensch mit Mensch, da untersteht das

Tun aller den sittlichen Normen.

Meine vorherige Beleuchtung der Gewinnbeteiligung drückt eine in der

Hauptsache _ablehnende_ Stellungnahme zu ihr aus. Nicht daß ich ihr

jeden Vorteil unter Nützlichkeitsrücksichten absprechen wollte; nur

bestreite ich ihr jede größere und allgemeinere Bedeutung in Rücksicht

auf das wirtschaftliche Interesse des Arbeiterstandes. Damit aber meine

nachfolgende Ausführung nicht als hierzu in Widerspruch stehend

erscheine, weise ich ausdrücklich darauf hin, daß jenes ablehnende

Urteil die Sache nicht schlechthin und bedingungslos trifft, sondern nur

»angebrachtermaßen«: _weil_ das Lohnsystem, dem der Gewinnanteil

angehängt wird, im übrigen kein Element der Stetigkeit in sich enthält,

keinerlei Garantie dafür bietet, daß nicht die Gewinnquote dem

gewöhnlichen Arbeitslohn vorher entzogen sei. In der logischen

Konsequenz meiner vorherigen Betrachtung liegt es mithin, daß die

Einrichtung auch eine andere Bewertung erfahren _könnte_, falls jenes

»weil« in Wegfall käme, also die Voraussetzungen des früheren Urteils

sich ändern sollten.

Mangels einer besonderen Veranlassung, die letztere Eventualität in

Betracht zu ziehen, habe ich mich für die Sache bis vor kurzem nicht

näher interessiert. Ich bin öfters gefragt worden: wie es komme, daß in

der Optischen Werkstätte, da in ihr doch mancherlei Einrichtungen zum

Vorteil des Personals bestünden, nicht auch die Gewinnbeteiligung

eingeführt sei? Darauf habe ich immer nur geantwortet: das werde mit der

Zeit vielleicht auch kommen, einstweilen aber habe man noch Wichtigeres

zu tun.

Erst vor etwa zwei Jahren hat sich mir der Gesichtspunkt für eine neue

Stellungnahme in dieser Angelegenheit ergeben -- als ich an die

Vorarbeiten für das im vorigen Jahre festgestellte »_Statut der Carl

Zeiss-Stiftung_« herantrat und dabei vor die Aufgabe mich gestellt sah,

die Grundsätze der Lohnregulierung, die bei der Optischen Werkstätte im

Lauf der Zeit sich herausgebildet hatten, zu fixieren, um ihnen auch für

die Zukunft dauernde Anerkennung zu sichern. Dabei wurde ich zu meiner

Überraschung inne, daß ich, mir selbst ganz unbewußt, ein Anhänger der

Gewinnbeteiligung geworden sei. Es stellte sich nämlich heraus, daß die

Maximen für die Regelung der wirtschaftlichen Interessen des Personals,

die in dem hiesigen Betrieb bis dahin ohne rechtliche Verbindlichkeit,

nur praktisch geübt, zur Geltung gekommen waren, durchaus nicht anders

zu rechtsverbindlichen Vorschriften ausgestaltet werden konnten als

dadurch, daß in Zukunft der Arbeitsertrag des Personals zu einem

gewissen Teil von dem jeweiligen Reinertrag des Unternehmens in

geordneter Form abhängig gemacht, also in einen Gewinnanteil verwandelt

würde.

Die Grundzüge der Lohnbestimmung, auf die ich hier Bezug nehme, sind in

der Hauptsache durch folgende, in Titel V des »Statuts der Carl

Zeiss-Stiftung«, §§ 67, 77 ausgesprochene Vorschriften charakterisiert:

Jeder -- Arbeiter oder Angestellter -- muß mit einem festen Zeitlohn pro

Woche oder pro Monat, eingestellt werden, der bei aller Akkord- oder

Stückarbeit als Mindestverdienst gewährleistet ist.

Der Zeitlohn, den einer einmal erlangt und durch ein Jahr oder länger

fortbezogen hat, kann seitens der Firma nicht wieder herabgesetzt

werden, auch dann nicht, wenn bei ungünstigem Geschäftsgang die Arbeit

eingeschränkt wird.

Dem Unternehmer bleibt als Ausweg in solchem Fall zwar die Kündigung der

Arbeitsverträge; diese jedoch ist vollkommen frei nur gegenüber solchen,

die erst kurze Zeit im Betrieb tätig waren. Allen, die drei Jahre oder

länger ihm angehören, muß, wenn ihnen nicht wegen eigenen Verschuldens,

sondern aus irgend welchen Rücksichten des Betriebsinteresses (also

z. B. wegen verminderter Arbeitsgelegenheit) gekündigt wird, eine

bestimmte Abgangsentschädigung gewährt werden. Diese beträgt mindestens

den Lohn für ein halbes Jahr, wächst aber mit der Länge der Dienstzeit

und erreicht für ältere Leute ein Multiplum des ganzen Jahreslohnes.

Diese Vorschriften enthalten eine starke Beschränkung der sonst

geltenden gewerberechtlichen Vertragsfreiheit im Punkte der

Lohnvereinbarung. Der offenbare Sinn und Zweck dessen ist aber: dem

Lohnsystem ein Moment der Stabilität einzufügen, der Arbeiterschaft

einen gewissen _Mindest_verdienst zu gewährleisten, auf den sie im

grossen und ganzen auch in Jahren ungünstigen Geschäftsganges noch

rechnen kann. Denn die Alternative: den festen Lohn ungeschmälert

fortzuzahlen -- oder kündigen und das Pönale zahlen, welches für den

Fall der Kündigung die Abgangsentschädigung auferlegt, stellen den

Unternehmer unter starken Zwang, immer das Äußerste aufzubieten, um auch

in schlechter Zeit wenigstens die große Mehrheit der Arbeiterschaft noch

auf einem gewissen Einkommensniveau zu erhalten.

Ich mußte mir nun die Konsequenzen klar machen, die eine derartige

Einrichtung, nachdem sie unter rechtsverbindliche Vorschriften gestellt

ist, nach sich ziehen könnte, wenn ihr keinerlei Korrektiv beigefügt

würde.

Angenommen, es hätten sich im Rahmen jener Vorschriften die

Lohnverhältnisse des Betriebs zu irgend einer Zeit einem normalen,

_mittleren_ Geschäftsgang des betreffenden Industriezweiges angepaßt, so

daß bei Fortdauer eines solchen ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen

den wirtschaftlichen Interessen des Personals und denen des Unternehmers

dauernd bestehen würde. Folgte nun einer solchen Zeit eine Periode der

Depression, so würde die Unwiderruflichkeit der vordem gewährten

Lohnsätze gerade der Absicht der vorher charakterisierten Einrichtung

entsprechen, das Arbeitseinkommen des Personals nicht unter das Niveau

einer _mittelmäßigen_ Geschäftslage herabsinken zu lassen. _Das_ zu

leisten soll dem Unternehmer zugemutet sein; und er wird es zu leisten

imstande sein, wofern das vorher angenommene Gleichgewicht bei mittlerem

Geschäftsgang ihm noch so viel Überschuß läßt, daß er genügende Reserven

gewinnt, um in schlechten Jahren nötigenfalls zusetzen zu können.

Angenommen aber, es folge der zuerst gedachten Periode normalen

Geschäftsganges eine solche mit erheblich gesteigerter

Wirtschaftstätigkeit des ganzen Industriezweiges -- was dann? Dann wird,

wenn sie nicht ganz vorübergehend ist, das Arbeitseinkommmen des

Personals in allen Schichten desselben sicher steigen müssen und, falls

die günstige Konjunktur längere Zeit anhält, allmählich einen ihr

entsprechenden Höhestand erreichen. Daß irgend ein Betrieb dieser

Konsequenz sich entziehen könnte, ist ganz ausgeschlossen. Dem Personal

einen Anteil an den offensichtlichen Vorteilen eines gehobenen

Geschäftsganges vorenthalten zu wollen, würde nicht nur eine grobe

Unbilligkeit bedeuten und als solche empfunden werden; es würde auch ein

derartiger Versuch, angesichts der in solcher Zeit gesteigerten

Nachfrage nach tüchtigen Arbeitern, das Unternehmen direkter Gefahr

aussetzen, seine besten Kräfte gerade dann zu verlieren, wenn sie am

dringendsten gebraucht werden.

Müßte nun die in solcher Zeit unvermeidliche Steigerung des

Arbeitseinkommens in der Form der _Lohn_erhöhung sich vollziehen, so

würden die vorher gekennzeichneten Vorschriften wirken wie ein Rad mit

Sperrklinke, das sich nur vorwärts drehen läßt, nicht rückwärts. Und

wenn dem geschäftlichen Aufschwung eine vielleicht anhaltende Periode

der Depression folgte, müßte der Betrieb mit einem Lohnkonto belastet

bleiben, wie es nicht einer mittelmäßigen, sondern einer ungewöhnlich

günstigen Geschäftslage entspräche. Und dabei könnte auch ein sehr gut

konsolidiertes Unternehmen leicht bankerott werden.

Es gibt nur _einen_ Weg, die vorher benannten Vorschriften der

Lohnregulierung durchzuführen und den zuletzt gedachten Konsequenzen

dabei zu entgehen: das tatsächliche Arbeitseinkommen des Personals muß

in zwei Teile zerlegt werden; der eine von diesen, der Lohn (oder

Gehalt), der unwiderruflich sein soll, darf keiner Rücksicht auf

aufsteigende Konjunktur oder gehobenen Geschäftsgang unterworfen

sein, muß vielmehr bemessen werden können nach den normalen,

durchschnittlichen Wirtschaftsbedingungen des Betriebes; der andere

Teil muß sich, von der durch den Lohn gegebenen Grundlinie aus,

aufsteigendem Geschäftsgang anpassen und diejenige Erhöhung des

Arbeitsertrags bringen, die dem Personal als Anteil an den Vorteilen

günstiger Konjunktur zukommen muß.

Dieser Gedankengang führt ohne weiteres auf die Gewinnbeteiligung,

nämlich auf die Ergänzung des gewöhnlichen Lohnes durch eine vom

Reinertrag abhängige Zusatzquote; denn der Reinertrag des Unternehmens

gibt den einzigen objektiven Maßstab für die günstige oder weniger

günstige Wirtschaftslage. Er führt auch ohne weiteres auf die in § 98

des genannten Statuts vorgeschriebene _Form_ des Gewinnanteils: dieser

ist nach Schluß eines jeden Geschäftsjahres auszuwerfen als

nachträglicher prozentualer Zuschlag auf _alle_ im Lauf des Jahres

ausbezahlten Gehälter, Zeitlöhne und Akkordlöhne und ist in dem jeweils

festgestellten Prozentsatz ganz gleichmäßig an alle -- Arbeiter wie

Beamte -- auszubezahlen, jedem nach Verhältnis seines im abgelaufenen

Jahr tatsächlich verdienten Lohnes oder Gehaltes. Von dem Gewinnanteil

ausgeschlossen sind nur die Mitglieder des Vorstandes der Firma, nämlich

die Personen, in deren Hand die Feststellung der Gewinnquote gelegt ist

-- damit ihnen dabei das Ansehen völliger Uninteressiertheit gewahrt

bleibe.

In obigem Zusammenhang erhält nun die Gewinnbeteiligung, wie sie im

vorigen Jahre bei der hiesigen Optischen Werkstätte eingeführt wurde,

eine gänzlich andere Beziehung auf die wirtschaftlichen Interessen der

Arbeiter (und Angestellten), als unter den von mir kritisierten anderen

Gesichtspunkten diesem Lohnsystem zugedacht war. Der Gewinnanteil soll

dem Arbeiter in guten Jahren durchaus nicht mehr zuwenden, als in

solcher Zeit auch sonst ihm zukommen würde; Lohn plus Gewinnquote soll,

der Absicht nach, nur _dasselbe_ sein, was ohne die Einrichtung der Lohn

allein ihm bringen müßte. Dennoch bedeutet die Einrichtung eine wichtige

Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Arbeiterschaft -- mittelbar,

durch dasjenige, was sie ermöglicht für _schlechte_ Jahre, für Zeiten,

wo von Gewinnquoten keine Rede ist. Denn sie ermöglicht (wie vorher

ausgeführt) Normen der Lohnvereinbarung festzustellen, die den Arbeiter

dagegen sichern, in schlechten Jahren seinen Arbeitsverdienst _unter_

ein bestimmtes Niveau herabgedrückt zu sehen. Die Gewinnbeteiligung

erscheint unter diesem Gesichtspunkt als unentbehrliches Ergänzungsglied

eines strengeren Lohnsystems, welches darauf abzielt, den gewöhnlichen

normalen Lohn auch in Zeiten ungünstiger Wirtschaftslage als

Mindestverdienst zu gewährleisten -- also dem vorbeugen kann, daß auf

der Rückseite jeder Welle gehobener Wirtschaftstätigkeit eine große Zahl

von Existenzen mit dem Herabsinken in das Proletariat bedroht sei.

Die Zeit, die mein Vortrag in Anspruch nehmen darf, gestattet nicht,

auch noch darzulegen, wie die in dem hiesigen Betrieb eingeführte

Gewinnbeteiligung im einzelnen geregelt worden ist. Indes gehören diese

Einzelheiten auch nicht wesentlich zu meinem Thema. Für letzteres genügt

es, die Gesichtspunkte dargelegt zu haben, unter welchen die Einrichtung

hier angesehen wird, und das Verhältnis, in welches sie daraufhin zu den

gleichnamigen Veranstaltungen in anderen Industriebetrieben tritt. Ich

schließe nun, um beides nochmals zusammenzufassen und um zugleich meine

persönliche Stellungnahme zu den erörterten Fragen nochmals kurz

charakterisiert zu haben, mit einem Bild:

In dem Wirtschaftsgefüge der Optischen Werkstätte finden sich zwei

Balken, auf welche wichtige Interessen ihrer Arbeiterschaft sich

stützen. Der eine ist ein strenges Lohnsystem, durch welches der

Unternehmer zu bestimmten Mindestleistungen auch für Zeiten ungünstiger

Wirtschaftslage wirksam engagiert wird; der andere ist die finanzielle

Kraft des Unternehmens, von der die Durchführung jenes Lohnsystems

abhängt. Solange beide Balken zusammenhalten, hofft man, daß die

Arbeiterschaft auch in schlechten Zeiten festen Boden unter den Füßen

behalten und daß in Jena die bürgerliche Gemeinde dauernd von den Lasten

verschont bleiben werde, die anderwärts ihr aus der Entwicklung der

Großindustrie erwachsen sind. Damit aber beide Balken zusammenhalten,

müssen sie verbunden sein durch einen besonderen Bolzen: das ist die

Gewinnquote, die in guten Zeiten einen Teil des Arbeitseinkommens von

den Schwankungen des Geschäftsganges abhängig macht. An diesem Bolzen

sitzt nun auch, nach außen allein sichtbar, eine hübsche Rosette: das

Erfreuliche, was der Gewinnanteil für die Beteiligten hat. Das

Bedeutsame aber ist nicht die Rosette, sondern der Bolzen.

Fußnoten:

[Fußnote 19: [Dieser Gedanke ist im folgenden Vortrag weiter ausgeführt,

s. S. 120 ff..]]

[Fußnote 20: [d. h. diesem, nicht zu verwechseln mit den in neuerer Zeit

verschiedentlich versuchten und lebhaft diskutierten Prämiensystemen von

HALSEY</SC>, <SC>ROWAN u. a.]]

Gesammelte Abhandlungen III Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts · 第 22 / 54 题