Auf der anderen Seite ist jedoch gerade die Arbeitsteilung, nicht nur

hinsichtlich der ganz ungleichartigen Funktionen geistiger und

körperlicher Tätigkeit, sondern auch innerhalb des Gebietes der rein

technischen Verrichtungen, der wichtigste Hebel wirtschaftlichen

Fortschritts in aller gewerblichen Tätigkeit. Denn die Beschränkung des

Erlernens und der Übung auf einen engeren Kreis von Verrichtungen

steigert für _diese_ Verrichtungen Fertigkeit und Geschicklichkeit in

hohem Maße. Zehn einseitig geschulte Personen, die sich in ihrer Arbeit

gegenseitig gut ergänzen, leisten nicht nur viel mehr, sondern auch viel

besseres als zehn andere, sonst gleiche, die vielseitiger ausgebildet

und geübt sind, wofern der Gegenstand sehr verschiedenartige

Verrichtungen erfordert. -- Die Alten unter meinen Arbeitsgenossen --

von denen ich einige in dieser Versammlung sehe -- erinnern sich noch

der Zeit, da in unserem Betrieb die Arbeitsteilung nur bis zur Scheidung

der technisch gänzlich ungleichartigen Arbeiten fortgeschritten war. Sie

wissen, wieviel erfreulicher damals, vor 30 und auch vor 20 Jahren, ihre

Arbeit für sie alle noch war, als ihrer zwei, oder höchstens drei,

zusammenwirkend ein kunstvolles Instrument aus den rohen Metall- und

Glasstücken heraus bis zur letzten Vollendung fertig zu machen gewohnt

waren. Sie können aber auch bezeugen, daß was sie auf diese Art mit

allem Bemühen zustande brachten, doch nicht entfernt dasjenige

erreichen konnte, was heute durch Zusammenarbeiten von zehn oder noch

mehreren viel leichter erreicht wird. Die technische Arbeitsteilung

steigert also nicht nur quantitativ die Leistungsfähigkeit der Arbeit,

sondern sie erhöht auch das qualitative Niveau der Leistung.

Veranschlagt man hierzu nun noch die Bedeutung, welche die Teilung der

physischen und der geistigen Funktionen in der organisierten

wirtschaftlichen Arbeit dadurch gewinnt, daß sie eine ständige,

geregelte Mitwirkung besonders geschulter technischer und

kaufmännischer, geeignetenfalls auch wissenschaftlicher Kräfte

herbeiführt; und rechnet man endlich noch hinzu den unmittelbar

ersichtlichen Vorteil, den die Organisation hat in der möglichen und

tatsächlichen Benutzung des Kapitals als Arbeitsmittel, so kann kein

Zweifel daran bleiben, daß die neue Arbeitsform einen ganz

außerordentlichen Fortschritt in der Wirtschaftstätigkeit der Völker

eingeleitet hat und weiterzuführen berufen ist.

* * * * *

Damit ist aber auch gesagt, daß die der neuen Wirtschaftsform

charakteristische Scheidung der Arbeitstätigen in Selbständige und

Unselbständige ein notwendiges Attribut der Wirtschaftsordnung geworden

ist. Diese könnte solche Personen, welche zwar selbst nicht unmittelbar

an der physischen Arbeit sich beteiligen, aber die gemeinschaftliche

Arbeit vieler organisieren und leiten und dazu sich fähig gemacht haben,

durchaus nicht mehr entbehren. Das Unternehmertum in _diesem_ Sinn ist

also eine ganz notwendige Institution des Wirtschaftssystems geworden.

Und da der Natur der Sache nach nur relativ wenige jene besonderen

Funktionen ausüben können, die weitaus große Mehrzahl immer zu den

Organisierten und Geleiteten, d. h. den Unselbständigen gehören muß, so

besteht nun die _soziale_ Wirkung der organisierten Arbeit, in dem Maße,

als diese sich mehr ausbreitet, in der Scheidung des ganzen Volkes

hinsichtlich der Arbeitstätigkeit in zwei _Klassen_, von ganz

verschiedenen Funktionen, dementsprechend verschiedenen Rechten und

Pflichten, und demgemäß notwendig verschiedenen Interessen, und zwar mit

der Nebenbestimmung: kleine Minderheit gegen große Mehrheit -- Was viele

Jahrhunderte lang die festeste Grundlage, der eigentliche Kern des

Volkstums gewesen ist, der wirtschaftlich selbständige und persönlich

unabhängige Bürger- und Bauernstand, muß in dem Maße verschwinden, als

das Kleingewerbe in Industrie, Handel und Landbau zurückgedrängt wird,

soweit nicht etwa auf einzelnen Wirtschaftsgebieten, z. B. im Landbau,

der Übergang der Kleinen zur gemeinschaftlichen, organisierten Arbeit

auf dem Wege der Genossenschaftsbildung zwischen Gleichberechtigten sich

vollziehen mag.

Jene Klassen- und Interessenscheidung innerhalb der Gesamtheit der

Arbeitstätigen ist aber so sehr im Wesen der neuen Arbeitsform

begründet, daß selbst die radikalste Umwälzung unserer Staats- und

Gesellschaftsordnung sie nicht aufheben könnte, außer mittels

vollständiger Rückbildung aller Wirtschaftstätigkeit zur alten

Einzelwirtschaft. Denn jener Gegensatz innerhalb der organisierten

Arbeitstätigkeit ist seinem Wesen nach ganz unabhängig davon, ob der

eine Teil das Kapital besitzt oder nur verwaltet und ob dieser unter dem

Namen von Privatunternehmern oder Staatsbeamten fungiert. Er hat also

gar nichts zu tun mit der _privat_-kapitalistischen Produktion, sondern

nur mit der kapitalistischen, d. h. der organisierten Produktion. Auch

im »Zukunftsstaat« würden zum Schiffbau nicht nur geschickte Zimmerleute

ausreichen und im Maschinenbau selbst die tüchtigsten Schmiede nicht

zugleich die Ingenieure und Disponenten sein können. Auch der

Zukunftsstaat also vermöchte den Gegensatz der Interessen, welcher aus

der notwendigen Verschiedenheit der Funktionen und der Befugnisse

entspringt, nicht aufzuheben; er könnte nur durch vernünftige

Rechtseinrichtungen seine Wirkungen regeln -- was der heutige Staat aber

gleichfalls kann, wenn er will.

* * * * *

In dem vorher charakterisierten Gegensatz: Unternehmer und Arbeiter,

liegt aber auch der einzige wirkliche _Klassen_gegensatz, d. h.

Interessengegensatz zwischen bestimmten Personenklassen, den unter dem

wirtschaftlichen Gesichtspunkt unsere Gesellschaftsordnung einschließt.

Der Gegensatz von Kapital und Arbeit begründet an sich einen solchen

nicht. Denn er ist seinem Wesen nach ein ganz unpersönlicher Gegensatz

zwischen den beiden Wirtschaftsfaktoren, Besitz und Arbeitstätigkeit,

und stellt nur die Interessen der Gesamtheit aller Arbeitstätigen denen

der Gesamtheit aller Besitzenden gegenüber. Diese Gesamtheiten aber

entsprechen keineswegs bestimmten abgegrenzten Klassen. Denn beide

Begriffssphären überdecken sich zu einem großen Teil und nur an der

Peripherie entstehen da, wo sie ganz aussereinander liegen,

gegensätzliche Gruppen, einerseits von solchen, die nichts besitzen und

viel arbeiten, anderseits von solchen, die viel besitzen und nichts

arbeiten, wirtschaftlich. Alle dagegen, die mit ihrem Besitz, sei er ein

kleiner Acker oder ein großes Vermögen, selbst wirtschaften, sind

Kapitalisten im richtigen Sinn nur insoweit, als ihr Wirtschaftsertrag

auch die Quote reinen Zinses mit enthält, die ihnen im Schlaf zufließen

würde, wenn sie andere mit ihrem Besitz wirtschaften ließen;

hinsichtlich alles dessen, was sie mehr als diesen Zins erzielen, sind

sie aber Arbeitstätige. Hiervon sind selbst die Aktionäre der

Aktiengesellschaften nicht ausgeschlossen, insoweit ihre Dividenden über

den reinen hypothekenmäßigen Kapitalzins hinaus noch Unternehmergewinn

einschließen. Denn letzterer beruht auf einer Arbeitstätigkeit des

Unternehmers, und es macht dabei keinen Unterschied, daß jene solche

Arbeitstätigkeit nicht selbst, sondern durch Mandatare ausüben. -- Auf

der ganz unpersönlichen Natur des Gegensatzes: Kapital und Arbeit,

beruht es auch, daß die Wirkungen, die an diesen Gegensatz sich knüpfen

-- und damit die wirtschaftlichen Wirkungen des Unterschiedes von arm

und reich -- aufgehoben werden können durch Maßregeln, welche das

wirtschaftliche Verhältnis des einzelnen zum einzelnen völlig unberührt

lassen -- wie ich im ersten Teil meines Referats ausgeführt habe.

Demgegenüber begründet aber der Unterschied in den persönlichen

Funktionen und Rechten, der in aller organisierten Arbeit zwischen

Unternehmer und unselbständigem Arbeiter gegeben ist, einen wirklichen

Klassenunterschied, weil er innerhalb der Gesamtheit der Arbeitstätigen

wirtschaftliche und soziale Interessen bestimmter Personenklassen in

unvermeidlichen Gegensatz stellt. Dieser Gegensatz aber ist seinem Wesen

nach wieder ganz unabhängig von dem zwischen Kapital und Arbeit, nur

ganz äußerlich fällt er öfters mit ihm zusammen. Denn der Pächter, der

ein erpachtetes Gut bewirtschaftet, oder der Industrielle, der

vorwiegend mit fremdem Geld arbeitet, ebenso auch die Betriebsleiter in

irgend welchen wirtschaftlichen Unternehmungen, die, wie z. B. die

Direktoren der Aktiengesellschaften oder die leitenden Beamten der

Staatsbetriebe, nur als Mandatare der Kapitalbesitzer fungieren, stehen

als Arbeitstätige dem Kapital genau so _gegenüber_, wie ihre Arbeiter,

weil sie ja den Zins nicht bekommen, den das Kapital verlangt, sondern

mit den Arbeitern zusammen ihn aufzubringen helfen müssen; trotzdem aber

stehen auch sie als Unternehmer zu den unselbständigen Arbeitern in

deutlichem Klassengegensatz hinsichtlich persönlicher und

wirtschaftlicher Interessen. Und wenn nun in vielen Fällen Kapitalist

und Unternehmer in einer Person zusammentrifft, wie z. B. beim

Gutsherrn, der sein Land selbst bewirtschaftet, oder beim Industriellen,

der nur mit eigenem Vermögen arbeitet, so ist auch in diesen Fällen der

_Klassen_gegensatz nicht zu suchen in dem Verhältnis des Kapitalisten

zum Arbeiter, sondern nur in dem des Unternehmers zum unselbständigen

Arbeiter.

Obwohl ich diese Unterscheidungen nur zum Hausgebrauch mir zurechtgelegt

habe, zur eigenen Orientierung in den verwickelten Erscheinungen meines

Beobachtungskreises, muß ich hier doch ausdrücklich auf sie hinweisen,

um die Gesichtspunkte meiner Ausführungen genügend erkennbar zu machen.

-- Die Sozialdemokratie beurteilt das Verhältnis von Kapital und Arbeit

(von anderen Parteien ist nicht zu reden, weil sie es gar nicht

beurteilen) von dem ganz einseitigen Standpunkt des Klasseninteresses

der Arbeiter im engeren Sinn und sie kommt so dazu, den unpersönlichen

Interessengegensatz von Kapital und Arbeit zu einem persönlichen

Klassengegensatz zwischen Kapital_isten_ und Arbeit_ern_ zu stempeln --

in welchen sie nun die heterogensten Dinge hineinpackt, alles unter der

ganz äußerlichen Rücksicht, daß dadurch dem Arbeitsertrag der

eigentlichen Arbeiter Abbruch getan wird. Sie verdunkelt sich dabei

vollkommen die Ursachen der Übel, die sie beseitigen will, und versperrt

sich im besondern die Erkenntnis, daß es _zwei_ ganz verschiedene

Stellen sind, an welchen der wirtschaftlich-soziale Schuh drückt -- zwei

Stellen, die, zwar äußerlich dicht nebeneinander, doch auf ganz

verschiedene Art krank sind und durchaus verschiedene Heilmittel

erfordern, keineswegs mit einem Universalmittel kuriert werden können.

Aus vorhin gesagtem entnehmen Sie schon, daß meine Ansicht dahin geht:

es werde die organisierte Arbeit mehr und mehr zur Herrschaft über das

ganze Wirtschaftsgebiet gelangen und also zuletzt das _ganze_ Volk in

die vorher besprochene Scheidung zwischen selbständiger und

unselbständiger Arbeit hineinziehen, soweit nicht etwa in einzelnen

Kreisen der Wirtschaftstätigkeit -- wie es für den Kleinbetrieb des

Landbaues wohl denkbar scheint -- der Übergang zur organisierten Arbeit

ohne völliges Aufgeben der Selbständigkeit der einzelnen möglich ist.

Nun gibt es allerdings noch manche, sogar noch Parteien, welche glauben

oder doch zu glauben vorgeben, es könne dieser Entwicklungsprozeß zum

Stillstand, gebracht, vielleicht sogar dem Kleingewerbe aller Art ein

Teil des jetzt verloren gegangenen Terrains zurückerobert werden. Ich

sehe aber in dieser Meinung, da wo sie aufrichtig gehegt wird, die

denkbar größte und auch schädlichste Illusion, zu welcher die Täuschung

über die wahren Ursachen einer wirtschaftlichen Erscheinung nur immer

führen könnte. Wer aber die erwähnte Umwandlung der Arbeitsform auf

einem einzelnen Arbeitsgebiet mit erlebt und persönlich mit äußerstem

Widerstreben ihrem Fortgang hat folgen müssen, für den kommt zur

verstandesmäßigen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit und Unwiderstehlichkeit

auch noch die subjektive Gewißheit, daß sie zum Stillstand bringen zu

wollen das gleiche besagt, wie ein Versuch, die Flutwelle im Ozean

aufzuhalten. Man mag menschlich alle Teilnahme haben für die, welche im

Kampf zweier Wirtschaftsformen zwischen Hammer und Amboß geraten sind;

dieses kann aber die Überzeugung nicht ändern, daß alle Versuche, für

das Kleingewerbe noch etwas zu retten -- nicht nur die kleinen und die

großen Kniffe, wie Schikanieren von Konsumvereinen, Zünftlerei,

Judenhetze u. a. m., sondern leider auch die an sich verständigen und

ehrenwerten Bestrebungen zur innern Hebung des Handwerks -- doch nichts

weiter mehr sind als: Maßnahmen zur Verlangsamung eines Todeskampfes.

Die Zukunft gehört allein der organisierten Arbeit, und zwar auf allen

Gebieten wirtschaftlicher Tätigkeit, Handel und Landbau nicht

ausgeschlossen. In 30 oder 40 Jahren wird vom eigentlichen Handwerk

gewiß nichts mehr übrig sein als kleine Inseln solcher Arbeitstätigkeit,

die entweder auf ganz individueller Kunst beruht oder ganz individuellen

Bedürfnissen dienen will und aus dem einen oder dem anderen Grund immer

Einzelarbeit bleiben muß.

An diesem Urteil können auch Erwartungen mich nicht irre machen, die

neuerdings von sehr beachtenswerter Seite ausgesprochen wurden im

Hinblick auf die Hilfe, welche das Kleingewerbe von der erleichterten

Benutzung der Naturkräfte infolge der raschen Fortschritte der

elektrischen Kraftverteilung sehr bald zu hoffen haben werde. Die

Berechtigung solcher Erwartungen an sich durchaus zugegeben, wird diese

Hilfe doch nicht der Erhaltung und Ausbreitung des eigentlichen

Handwerks zugute kommen, sondern nur dem Übergang vieler vom Handwerk

zum Klein-Unternehmertum und der Konkurrenzfähigkeit des letzteren

gegenüber der Großindustrie. Die Verwendung von elementarer Kraft führt

überall, wo sie überhaupt einen Vorteil bringt, aus der handwerksmäßigen

Arbeit heraus und drängt zur organisierten Arbeit, sei es auch in

kleinerem Maßstab. Wie wichtig es nun in mehreren Beziehungen sein mag,

daß auch kleine Unternehmungen, die nur 10 oder 20 Personen vereinigen,

neben den großen, in denen Hunderte tätig sind, noch existenzfähig seien

und daß innerhalb des Unternehmertums noch eine Konkurrenz unter vielen,

kleinen und großen, möglich bleibe, so gering ist die soziale Bedeutung

dessen in bezug auf die Hauptsache, die zunehmende Scheidung aller

Arbeitstätigkeit in selbständige und unselbständige. Denn daß durch die

Möglichkeit kleiner Betriebe eine etwas größere Zahl von Personen als es

sonst sein könnte noch selbständig erhalten wird, ändert nichts daran,

daß die Zahl dieser Selbständigen schließlich doch nur ein ganz kleiner

Bruchteil der Gesamtzahl aller Arbeitstätigen bleiben kann.

Ist man aber zu dem Einsehen gelangt, daß das Alte unabänderlich

verloren ist und ein Neues notwendigerweise an seine Stelle treten muß,

so gilt kein Sträuben und kein Lamentieren mehr, sondern nur die

besonnene Erwägung: wie die Verluste zu ersetzen, die Nachteile des

Neuen unschädlich zu machen, seine Vorzüge aber voll zur Geltung zu

bringen seien.

Wie meine vorherige Gegenüberstellung zeigte, ist der Verlust in der Tat

sehr groß, zumal in Hinsicht auf die ethischen Faktoren menschlicher

Tätigkeit, also auf ideale Güter des Lebens -- wofern man diese nicht

nur bei dem bevorzugten Teil, sondern auch bei dem zurückgesetzten sehen

will. Aber noch viel größer ist der Gewinn, den das Neue -- und zwar

keineswegs nur nach der materiellen Seite hin -- erbracht hat und noch

weiter zu erbringen in Aussicht stellt, und der Überschuß ist groß

genug, um alle Güter, die mit dem Alten verloren gegangen sind, durch

entsprechende Güter vollwertig zu ersetzen -- wenn man es nur darauf

anlegen will.

* * * * *

Nach den Erfahrungen dieses ganzen Jahrhunderts in allen den Ländern,

die von der Umwandlung der Arbeitsform schon ergriffen wurden, kommt

aber diese günstige Bilanz, sofern sie nicht nur für einzelne oder für

einzelne Klassen, sondern für die ganzen Völker einen wohltätigen

Überschuß ergeben soll, nicht von selbst zustande -- etwa als die

natürliche Resultante aus dem Wettstreit zwischen allen Einzel-Egoismen,

wie die alte Nationalökonomie vermeinte. Angesichts der offenkundigen

Wirkungen des ungezügelten Industrialismus in allen Ländern ist darüber

kein Wort mehr zu verlieren. Und es wäre doch auch allzu merkwürdig,

wenn bloße Triebkräfte des Eigennutzes, weil sie zwischen

Gleich-Mächtigen ein notdürftiges Gleichgewicht zu erhalten ausreichen

mögen, dasselbe Resultat auch ergeben hätten oder ergeben könnten in

einem Interessenstreit, bei welchem der eine Teil von vornherein alle

Attribute wirtschaftlicher Übermacht auf seiner Seite hatte. Nur der

Staat, als Vertreter und Organ der Interessen der Gemeinschaft gegenüber

denen aller einzelnen und aller Klassen, kann in seiner _Rechtsordnung_

die Garantien dafür schaffen, daß auch in dem wirtschaftlichen Streit

zwischen Starken und Schwachen die Resultante noch dem Gemeinwohl diene.

Gegenüber einer Veränderung der Volkswirtschaft, welche mehr und mehr

darauf hindrängt, neun Zehntel des ganzen Volkes in persönliche und

wirtschaftliche Abhängigkeit von der übrigbleibenden kleinen Minderheit

zu setzen, kann dem Staat auch keine wichtigere Aufgabe zugewiesen

werden als die, seine _Rechtseinrichtungen_ in bezug auf dieses neue

Verhältnis so auszubauen, daß aus ihm keine das Volk zerstörende Wirkung

entspringen könne. Das Ziel aber, welches hier aller Staatskunst gesetzt

ist, steht klar vor Augen: es muß sich darum handeln, denjenigen Stand,

der als Nachfolger des Handwerkerstandes und bald als dessen einziger

Erbe die körperliche Arbeit in der Wirtschaftstätigkeit der Nation zu

leisten hat, _auf ein solches wirtschaftliches Niveau und auf solche

Rechtslage zu erheben_, daß er, trotz der Unselbständigkeit der

einzelnen bei ihrer Arbeit, die feste, gesunde Grundlage des Volkslebens

an _Stelle des alten Handwerks_ zu bilden vermöge.

Bis heute ist in dieser Richtung überall noch sehr wenig geschehen, --

kaum mehr als die ersten Schritte, deren Hauptwert auch einstweilen noch

darin besteht, daß sie die grundsätzliche Anerkennung einer sozialen

Aufgabe des Staates ausdrücken. Und wenn auch Deutschland auf diesem

Gebiet anderen Ländern zurzeit in einigen Punkten sogar um ein geringes

voraus ist, so liegt doch auch hier im großen und ganzen noch der

Zustand vor, daß die Rechtsbildung und die Rechtseinrichtungen hinter

der Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse _gänzlich zurückgeblieben

sind_. In den wichtigsten Punkten steht das neue Verhältnis zwischen

selbständiger und unselbständiger Arbeit noch unter Rechtsanschauungen,

die zum ausschließlichen Vorteil des einen Teiles dem alten Verhältnis

zwischen Meister und Gesellen, wenn nicht gar dem zwischen Hausherrn und

Dienstboten, ganz äußerlich abgeguckt sind und auf die total veränderte

Sachlage passen wie die Faust aufs Auge -- im übrigen aber ist alles

noch reines, ungestörtes Faustrecht.

* * * * *

Die bürgerlichen Parteien haben meist in einer geflissentlich

antisozialen Auffassung des Staates und der Staatsaufgaben die richtige

und einzige Waffe zur Bekämpfung der Sozialdemokratie zu finden

vermeint. Diese Auffassung, welche allen tatsächlichen Erscheinungen zum

Trotz, daran festhält, die Vergesellschaftung der Menschen im Staat

durchaus unter dem Bild des Sandhaufens betrachten zu wollen, in welchem

die Quarzkörner auf- und nebeneinander liegend nur durch die

mechanischen Vorgänge von Druck und Reibung in Wechselbeziehung stehen,

hat im besondern die Freisinnigen Parteien dazu geführt, alle

Einmischung des Staates in die wirtschaftlichen Angelegenheiten nicht

sowohl unter dem Gesichtspunkt der Ausübung notwendiger

organisatorischer Funktionen anzusehen, als vielmehr unter dem einer

Erweiterung der Polizeibefugnisse des Staates, welcher gegenüber die

Freiheit der Quarzkörner, sich nach Belieben drücken und reiben zu

können, im Namen bürgerlicher Freiheit zu wahren sei. In jüngster Zeit

hat aber, wie wir aus vielen Anzeichen wissen, auch in diesen Kreisen

die Ansicht, daß es doch nicht ganz so sei, mehr und mehr Boden

gewonnen, und von vielen Seiten her wird jetzt innerhalb der

Freisinnigen Volkspartei die Aufstellung eines positiven Programms für

die Mitarbeit zur besseren Regelung der wirtschaftlichen Verhältnisse

angeregt. Auch die Thesen von Max Hirsch, die in unserem Kreise schon

besprochen wurden, geben dieser Auffassung Ausdruck und stellen für

diesen Zweck mehrere konkrete Programmpunkte hin. Wir unserseits sind

mit allen diesen Punkten sachlich einverstanden und meinen nur, soweit

es sich um einzelnes handeln soll, es müßten ihrer noch mehrere sein.

Viel wichtiger aber als alle Einzelforderungen scheint mir zurzeit, daß

die Freisinnige Volkspartei für ihre Stellungnahme zu den

wirtschaftlichen Fragen ein _allgemeines_ Programm annehme, in welchem

ein deutlicher Gesichtspunkt für die Beurteilung alles einzelnen

enthalten ist und welches den Rahmen gibt, innerhalb dessen konkrete

Forderungen mehr und mehr auszugestalten sind.

In diesem Sinne schlage ich Ihnen vor, daß wir, einstweilen ohne

Erörterung ganz spezieller Punkte, zur Aufnahme in das Parteiprogramm

der Freisinnigen Volkspartei das Folgende, als allgemeine Forderung an

die Gesetzgebung des Reichs, empfehlen:

Fortbildung der Reichsgewerbeordnung und der Arbeiterschutzgesetze

zu einem wirklichen _Arbeiter- und Unternehmerrecht_, welches das

Verhältnis zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit auf

allen Gebieten der Wirtschaftstätigkeit unter Gesichtspunkten

öffentlichen Rechts regelt -- nach der persönlichen Seite hin den

unselbständigen Arbeiter sichert gegen den Mißbrauch seiner

Abhängigkeit zur Beschränkung seiner persönlichen und bürgerlichen

Freiheit -- nach der wirtschaftlichen Seite hin jede dem Gemeinwohl

schädliche Ausnutzung der Volkskraft verhindert und im besondern

den Unternehmergewinn haftbar macht für Erfüllung sozialer

Pflichten, die aus dem wirtschaftlichen Verhältnis von Unternehmer

und Arbeiter sich ergeben.

Indem ich zur weiteren Rechtfertigung dieses Verlangens übergehe, komme

ich natürlich auf mancherlei einzelne Forderungen zu sprechen, die darin

begriffen sein müssen. Es geschieht dieses aber wesentlich nur im Sinne

von Erläuterung und Exemplifikation, keineswegs mit dem Anspruch, dabei

solche Einzelforderungen für den Ausbau des allgemeinen Programms schon

zu formulieren.

* * * * *

Ich betrachte zunächst die persönliche Seite des Verhältnisses zwischen

Unternehmer und Arbeiter.

Selbstverständlich legen die Anforderungen aller organisierten Arbeit

dem einen Teil in bezug auf alles, was seine Arbeitstätigkeit betrifft,

eine weitgehende Unterordnung unter den andern, zur Organisation und

Leitung berufenen Teil oder dessen Organe auf und mancherlei

Einschränkungen individueller Freiheit, die das geordnete

Zusammenarbeiten vieler, zumal in großen Betrieben, unerläßlich macht.

Hiervon abgesehen, muß aber jede unbefangene Erwägung zu dem Schluß

führen: daß dieses Verhältnis, soweit der einzelne dem einzelnen

gegenübersteht, ein rein bürgerliches Vertragsverhältnis geworden ist,

in welchem Leistung und Gegenleistung völlig sich decken und keinerlei

Rest zwischen sich lassen, der durch etwas anderes als durch Arbeit oder

Bezahlung ausgeglichen werden müßte -- also seitens des Arbeiters etwa

durch persönliche Dankbarkeit, Unterordnung oder Rücksichtnahme

außerhalb seiner Arbeitstätigkeit.

In weiten Kreisen der oberen Stände -- in Deutschland wenigstens --

steht dieser Auffassung eine ganz andere Meinung noch entgegen, die

jenes Verhältnis unter dem Schild: Arbeit_geber_ zu Arbeit_nehmer_, oder

unter dem noch deutlicheren Namen »Brotherr« für den ersteren,

interpretieren will als Quelle von weiteren Rechten und Ansprüchen

zugunsten der Unternehmer und aus dieser ableitet eine persönliche

Verpflichtung der Arbeiter zu Gehorsam und Botmäßigkeit in _allen_

Angelegenheiten, namentlich auch hinsichtlich ihrer Betätigung

bürgerlicher Rechte. -- Es klingt ja so vernünftig zu sagen: »geben« ist

doch mehr als »nehmen«, d. h. sich geben lassen. Die Arbeiter müssen

also doch denen dankbar sein, die so wohlwollend sind, ihnen

Arbeitsgelegenheit zu geben -- sie müssen ja sonst hungern -- und sie

dürfen doch nicht so schnöde sein, ihre Arbeitgeber oder Brotherren

immer zu ärgern, indem sie andere Gedanken und andere Bestrebungen

verfolgen wollen als jenen erwünscht und angenehm sind! -- Daß auch der

Arbeiter sich als »Geber« hinstellen könnte, indem er dem andern sagte:

für die Arbeitsgelegenheit gebe ich Dir Unternehmungsgelegenheit, ohne

welche Du ja ebenfalls nichts zu leben hättest -- das vergißt man dabei.

Es ist noch gar nicht lange her, daß wir -- bei Beratung der

Gewerbeordnungsnovelle und auch bei einer späteren Gelegenheit -- aus

dem Munde konservativer oder freikonservativer Herren auf der

Reichstagstribüne und auch aus dem Munde hoher Reichsbeamten am

Bundesratstisch Reden zu hören bekommen haben, Variationen auf das

Thema: »wes Brot ich eß, des Lied ich pfeif«, welche ziemlich unverblümt

die Idee des »Brotherrn« zur Richtschnur auch für alle gesetzliche

Regelung des Verhältnisses von Unternehmer und Arbeiter gemacht wissen

wollten. Die mechanische Übertragung der persönlichen Unterordnung der

Unselbständigen, die beim alten Handwerk in _sittlichen_ Beziehungen

begründet war, auf das nackte Interessenverhältnis zwischen Unternehmer

und Arbeiter ist aber durchaus nichts anderes als der Effekt

_plutokratischer Verdunkelung der Rechtsanschauung_. Wer das nicht

einsieht, wolle doch einmal ein dem Verhältnis von Arbeitgeber und

Arbeitnehmer ganz analoges Verhältnis, das von Hausherrn und Mieter, in

ähnlicher Art zurechtlegen, indem er es unter den Gesichtspunkt stellt:

Wohnunggeber zu Wohnung_nehmer_. Dann müßte er deduzieren: wie gut ist

es doch, daß so edle Wohnunggeber sich finden, die Häuser bauen, um sie

gegen billiges Geld uns andern, die wir keine haben, zu vermieten, damit

wir mit unseren Familien nicht auf der Straße zu kampieren brauchen!

Solchen müssen doch wir Wohnungnehmer Dank und Rücksicht zollen, und

wenn einer von uns ein Konservativer wäre, sein Wohnunggeber aber ein

Sozialdemokrat, so dürfte er doch diesen nicht damit kränken, daß er

dessen Ideen entgegentritt oder gar gegen sie agitiert! -- Woran liegt

es, daß, während man jeden, der so reden wollte, für einen Narren

erklären würde, in bezug auf das andere Verhältnis ganz Entsprechendes

noch in unserem Parlament gesagt werden darf? Nun, in dem einen Fall

stehen sich, der allgemeinen Regel nach, Leute gleicher wirtschaftlicher

Kraft gegenüber, in dem andern Fall aber der Unabhängige, Starke und der

Abhängige, Schwache -- und das muß doch wohl für die Rechtsansicht einen

Unterschied machen!

Was ist aber die Wirkung solcher Prätentionen des Unternehmertums

dem Arbeiterstand gegenüber? Sie treten überall klar zutage als

persönliche Verschärfung des in dem Verhältnis selbst liegenden

Interessengegensatzes. -- Es gehört der angeborene Hochmut des Junkers

oder der erworbene Dünkel des Protzen dazu, nicht sehen zu können, dass

die Tausende, die in rußigem Kittel ihre tägliche Arbeit im Dienst von

Unternehmern verrichten, nicht etwa Menschen einer inferioren Rasse

sind, sondern Glieder desselben Volkes, denen nichts weiter fehlt, als

daß ihre Väter nicht reich genug waren, sie 6 oder 8 Jahre länger auf

der Schulbank zu belassen; dann würden sie alles, was jetzt ihre

Vorgesetzten zu leisten haben, im Durchschnitt ebensogut tun können --

etliche von ihnen aber noch viel besser. Leuten gegenüber, die doch

nicht so dumm sind, solches nicht selbst zu wissen, muß die Anforderung

von Botmäßigkeit und Gehorsam notwendigerweise zum Erfolg haben: bei den

starken, widerstandsfähigen Naturen Erbitterung und grimmigen Haß, bei

den schwachen aber Heuchelei oder Knechtsinn. -- Ich betrachte es als

ein wahres Glück für das Deutsche Volk, daß es in seinen unteren

Schichten noch eine genügende Zahl von solchen enthält, die auf jene

Zumutungen reagieren müssen mit Erbitterung und Haß. Denn viel schlimmer

als dieses akute Gift ist für die Volksseele das schleichende Gift der

Gewöhnung an Heuchelei und Knechtsinn. Kein Volk hat eine ehrenvolle

Stellung unter den Völkern behaupten können, wenn seine Einrichtungen

dazu führten, die Bediententugenden bei sich zu züchten, Gehorsam und

Unterwürfigkeit. Und diejenigen, welche der Sozialdemokratie gegenüber

mit Vorliebe die »idealen Güter« ausspielen, sollen besonders bedenken,

daß es für jeden, auch für den schlichten Arbeiter, eines von den

idealsten Gütern ist: sich nicht als Knecht eines ändern fühlen zu

müssen.

In den Ländern englischer Zunge ist die zuvor bezeichnete Verirrung der

Rechtsanschauung jetzt vollständig überwunden. Auf den breiten, festen

Wegen bürgerlicher Freiheit, auf denen dort die öffentliche Meinung ohne

Mithilfe von Staatsanwälten sich bildet und mißliebige Regungen

einzelner Stände nicht für Jahrzehnte mundtot gehalten werden können,

hat diese öffentliche Meinung die Korrektur schon selbst gefunden. Dort

ist es so weit, daß ein Unternehmer, wenn er seine Arbeiter zur

Gefolgschaft in irgendwelchen bürgerlichen Angelegenheiten durch

freundliches Zureden bewegen wollte, allerseits ausgelacht, wenn er es

aber durch Drohung oder Druck versuchen wollte, allerseits verachtet

würde. Bei uns in Deutschland gibt es unter den Unternehmern zwar auch

viele, die anständig genug sind, sich nur zu ärgern, wenn ihre Leute

andere Ideen haben und verfolgen wollen als sie, ohne sie das weiter

entgelten zu lassen. Nur sehr wenige aber gibt es erst, die dabei nicht

denken, die Großmütigen zu sein, vielmehr das Bewusstsein haben, dass es

ihre soziale Pflicht sei, als Unternehmer über jenes nicht einmal sich

zu ärgern. Bei uns also muß wohl dem schwachen Rechtsbewußtsein durch

eine gesetzgeberische Deklaration des »Brotherrn« unter die Arme

gegriffen werden, wenn die jetzt beliebte Auslegung nicht erst noch viel

größeren Schaden anrichten soll. Es erscheint mithin als sehr dringlich,

daß die Reichsgewerbeordnung -- und wenn sie für den Landbau eine

»Gesinde«-Ordnung bleiben müßte, dann auch diese -- bald einen Paragraph

bekomme, der kategorisch vorschreibt, neben den sonst durch Anschläge zu

verlautbarenden viel minder wichtigen Vorschriften müsse in jedem Raum

in Stadt und Land, in welchem unselbständige Arbeiter im Dienst irgend

eines Unternehmers verkehren, ein gedruckter Anschlag hängen etwa des

Inhalts: »_Alle Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis beziehen sich

ausschließlich auf die Leistung der vertragsmäßigen Arbeit. Keinem darf

seitens des Arbeitgebers oder seiner Organe irgend welche sonstige

Botmäßigkeit oder Rücksichtnahme direkt oder indirekt angesonnen

werden_.« In allen Staatsbetrieben aber müßte ein solcher Anschlag

besonders groß gedruckt aushängen. Dann müßte es wohl endlich aufhören,

daß einige Millionen von deutschen Bürgern fast allwöchentlich einmal

die Beschimpfung und Herausforderung hinzunehmen haben, in der Zeitung

lesen zu müssen: der und der sei aus dem und dem Staatsbetrieb entlassen

worden, weil er an seinen Vorgesetzten mißliebigen Bestrebungen

öffentlich sich beteiligt, d. h. die gesetzlich allen gewährleisteten

bürgerlichen Rechte nach seinem eigenen Ermessen ausgeübt habe.

* * * * *

Ich wende mich nunmehr zu den materiellen Interessen, welche in dem

Verhältnis der selbständigen zur unselbständigen Arbeit einander

gegenüber treten -- wobei ich hier auf das Markieren einiger Hauptpunkte

mich beschränken muß.

Der Stand, welchen die _Rechts_entwicklung angesichts der seit einem

Jahrhundert erkennbaren, seit 50 Jahren ganz augenfällig hervortretenden

Wirkungen der sich ausbreitenden organisierten Arbeitstätigkeit, mit

Bezug auf diese Tätigkeit bis heute erreicht hat, wird am besten

gekennzeichnet durch einfaches Gegenüberstellen zweier Tatsachen:

Wenn einer im Rahmen dieser Arbeitstätigkeit etwas unternimmt, was

raucht, stinkt oder Lärm macht und dadurch einige Nachbarn belästigen

oder schädigen kann, so wird gemäß den Gewerbeordnungen sein Tun schon

lange der Obhut öffentlichen Rechts für würdig befunden. Und wenn ihrer

viele zu Unternehmer-Assoziationen, wie Aktiengesellschaften u. dergl.

sich verbinden und dadurch ihr Auftreten einige vermögensrechtliche

Konsequenzen für sie selbst und andere Besitzende gewinnt, so hat

_dieses_ Tun die Gesetzgebung auch schon längst eingehender,

sorgfältiger Regelung und Ordnung für wert erachtet. In beiden Fällen

handelt es sich um Interessen solcher, die an Besitz oder Vermögen

geschädigt werden können.

Wenn dagegen einzelne, oder ihrer mehrere zusammen, als Unternehmer in

Aktionen eintreten, die keinen Rauch, Gestank oder Lärm verursachen und

keine vermögensrechtlichen Kollisionen herbeiführen, so können diese

Aktionen dadurch, daß viele in gleicher Art verfahren oder daß andere

durch den Zwang der Konkurrenz das gleiche zu tun vielleicht genötigt

werden, die allergrößte, einschneidendste Tragweite für das Gemeinwohl

haben und weite Volkskreise unmittelbar oder mittelbar stark

benachteiligen -- das öffentliche Recht bekümmert sich darum nicht.

Diejenigen, welche davon zunächst allein betroffen werden, können der

Regel nach am Besitz nicht geschädigt werden, weil sie keinen haben.

Kraft »wirtschaftlicher Freiheit« kann also jeder, der aus Tatendrang

oder auch nur aus Gewinnsucht die Funktionen des Unternehmers auszuüben

wünscht, dazu mitwirken helfen, daß immer mehr Menschen einen gewohnten

Beruf aufgeben und in den Industriezentren sich zusammendrängen ohne

irgend eine Gewähr von Stetigkeit und Dauer ihrer neuen Tätigkeit. Er

kann ein begonnenes oder seit langer Zeit schon bestehendes Unternehmen

so lange fortsetzen, als es ihm noch genügend Vorteil zu bringen

scheint, und wenn er meint, daß er auf andere Art sich besser stehen

werde, etwa indem er seinen bis dahin gewonnenen Erwerb größer werdendem

Risiko entziehe, so kann er es zuschließen und diejenigen, welche

inzwischen von solchem Unternehmen abhängig geworden sind, mögen sehen,

wo sie bleiben. Wenn Jahre günstigen Geschäftsganges ihm große

Überschüsse gelassen haben und dann Krisen oder sonstige Störungen zu

zeitweiliger oder dauernder Einschränkung des Umfangs seiner

Unternehmungen nötigen, so kann er plötzlich so viel Arbeiter entlassen,

als nötig ist, um für ihn ein neues Gleichgewicht zwischen Ertrag und

Aufwendungen herbeizuführen; denn niemand kann ihm zumuten, den früheren

Gewinn wieder teilweise herauszugeben um anderen über Krisen

hinwegzuhelfen. Auch kann er alle, welche in seinem Dienst ihre Kräfte

verbraucht haben oder sonst arbeitsunfähig geworden sind, der

Fürsorge der Gemeinde überlassen, soweit nicht neuerdings die

Versicherungsgesetzgebung in diesem Punkte einige Hilfe hat eintreten

lassen; denn weiteres tun zu sollen, würde gleichfalls eine

nachträgliche Herausgabe des Gewinnes besagen, den er früher von ihrer

Tätigkeit gehabt und längst in sein persönliches Eigentum genommen hat.

Das sozialpolitisch bedeutsamste Moment in dem ungeregelten, sich selbst

überlassenen Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter liegt aber in

den Wirkungen, welche die Konkurrenz der Unternehmer untereinander für

die Arbeiter gewinnt. Das wichtigste und meistgebrauchte Mittel in einem

nur durch Rücksichten des eigenen Vorteils geleiteten Wettbewerb ist

immer das Unterbieten anderer in den Preisen der Arbeitserzeugnisse,

und hierzu stachelt namentlich der Handel immer mehr an, je mehr er als

Vermittler zwischen Konsument und Produzent überall sich eindrängt. Denn

der Zwischenhandel hat ein ganz besonderes Interesse daran, den Konsum

dahin zu lenken, wo der geringere Preis ihm Spielraum für größeren

eigenen Gewinn läßt. Der Unternehmer selbst will dabei von seinem

Verdienst möglichst wenig abgeben und kann auch auf Arbeitsgebieten mit

sehr starker Konkurrenz öfters nicht anders, wenn ihm ein mäßiges

Äquivalent für eigene Arbeit noch übrig bleiben soll. Die Herabsetzung

des Produktionspreises in der Konkurrenz der Unternehmer geht daher,

soweit sie nicht durch die fortschreitende Verbesserung der

Arbeitsmethoden getragen ist, durchaus auf Kosten der Arbeiter. Sie

erzeugt die ausgesprochene Tendenz, für den gleichen Lohn größere

Arbeitsleistung durch längere Arbeitszeit oder stärkere Anspannung der

Arbeitskraft zu gewinnen. Wo aber, nachdem auf vielen Gebieten der

Industrie das Äußerste von Ausnutzung der menschlichen Arbeitskraft auf

diesem Wege zustande gekommen, hierin ein Stillstand, an einigen Stellen

sogar schon ein erfreulicher Rückgang eingetreten ist, behält das

Streben der Unternehmer nach Verbilligung der Arbeitserzeugnisse zur

Erleichterung des Wettbewerbs mit anderen Unternehmern immer noch die

Tendenz, den Arbeitern einen Anteil an der fortschreitenden Steigerung

ihrer Leistungsfähigkeit durch Verbesserung der Methoden und

Einrichtungen, erweiterte Anwendung der Maschinen usw., möglichst

vorzuenthalten. Die Verbilligung der Industrieerzeugnisse kommt aber nur

zu einem relativ kleinen Teil den Arbeitern selbst, zum weitaus größeren

Teil den wohlhabenden Klassen zu gut. Denn sie betrifft vorzugsweise

Gegenstände, die, soweit sie nicht wieder den Unternehmern als

Arbeitsmittel dienen, erst für eine gehobene Lebenshaltung Wert haben.

Auch hat die Verbilligung in sehr großem Umfang -- z. B. bei fast allen

Massenartikeln für Kleingebrauch und Luxus, also gerade in den

Industriezweigen, welche die gedrückteste Lage der Arbeiter aufweisen --

keineswegs die wohltätige Wirkung, diese Dinge auch solchen zugänglich

zu machen, denen sie sonst versagt blieben, sondern sie veranlaßt nur

eine maßlose Vergeudung menschlicher Arbeit bei reich und arm, weil das

einzelne seiner Billigkeit wegen der Schonung gar nicht mehr

wertgehalten wird.

Die Wirkungen, welche die Ausbreitung der organisierten Arbeitstätigkeit

unter dem Schutz wirtschaftlicher Freiheit bis jetzt hervorgebracht hat,

liegen in allen Industrieländern klar zutage -- als Massenarmut und

Massenelend, und als fortschreitende physische Degeneration großer

Volksschichten und sie begleitende Abstumpfung der sittlichen Kräfte.

Schlimm aber wäre es für die menschliche Kultur, wenn der große

Aufschwung wirtschaftlicher Aktion der Völker, den die neue Arbeitsform

herbeigeführt hat, solche Folgen mit sich bringen _müßte_ -- und schlimm

für den heutigen Staat, wenn dieser im Rahmen seiner Staatseinrichtungen

ihrer nicht Herr zu werden vermöchte.

Wie nun im Zinswesen das Verhältnis des einzelnen zum einzelnen ein

redliches bleibt, Ungerechtigkeit und Widersinn erst zum Vorschein

kommen in dem Verhältnis der Gesamtheit der Zinsempfänger zur Gesamtheit

der Zinszahler, so ist auch in dem eben betrachteten Interessenstreit

von Unternehmer und Arbeiter die Beziehung des einzelnen zum einzelnen

korrekt und unanfechtbar, wenn sie den privatrechtlichen Normen

entspricht, die Recht und Sitte für die gegenseitige Abgrenzung von

Einzelinteressen aufgestellt haben. In diesem Punkt könnte also

höchstens einige Schärfung gewisser Rechtsbegriffe und Gewöhnung an

etwas strengere Sitte in Frage kommen. Ebensowenig aber, wie die

Wirkungen des Zinswesens vernünftigerweise abgewandt werden könnten

durch Beseitigung des Zinsnehmens, ebensowenig ließen sich die Folgen

der Klassenscheidung in der organisierten Arbeit aufheben durch

Außerkurssetzen der Triebkräfte, die der Wettbewerb und die Ausgleichung

von Angebot und Nachfrage in die Wirtschaftstätigkeit einführen. So

sicher es nun ist, daß die im Staat gesammelte menschliche Gesellschaft

durch vernünftige Einrichtungen nachteilige Wirkungen von Formen der

Wirtschaftstätigkeit überwinden kann, so sicher ist es also auch, daß

solche Einrichtungen nur zu finden sind unter dem Gesichtspunkt einer

Staatsidee, welche sich nicht erschöpft in der Betrachtung des

privatrechtlichen Verhältnisses zwischen den einzelnen, sondern daneben

die gleichartige, übereinstimmende Tätigkeit ganzer Klassen als

wesentliche Funktionen des Volksorganismus begreift.

Jede in diesem Sinne »organische« -- d. i. notwendigerweise »soziale« --

Staatsidee muß aber zu der Einsicht führen, daß, nachdem das

Unternehmertum eine unentbehrliche Institution der Wirtschaftsordnung

geworden, seine Klassenfunktion ist: die physische Arbeitskraft des

ganzen Volkes, welche die arbeitenden Klassen in sich enthalten, zu

organisieren und zu leiten. Mag nun der Unternehmer als einzelner seine

Tätigkeit durchaus unter Rücksichten seines persönlichen Vorteils

betreiben, und mit dem Arbeiter als einzelnem kontrahieren nur nach den

Regeln von Angebot und Nachfrage in bezug auf die persönliche

Arbeitskraft, die letzterer zu Markte bringt -- die Gesamtheit der

Unternehmer benutzt und verwaltet dabei die körperliche Arbeitskraft des

gesamten Volkes, von welcher der einzelne Arbeiter je ein gewisses Stück

inne hat. Unternehmer sein ist daher, unbeschadet des rein privaten

Charakters des einzelnen, hinsichtlich der Tätigkeit der Klasse eine

öffentliche Funktion: _Verwaltung der nationalen Arbeitskraft in der

Wirschaftstätigkeit des Volkes_ -- und diese Funktion muß naturgemäß

durch _öffentliches_ Recht nach Anforderungen des Gemeinwohls geregelt

sein.

An zwei wichtigen Punkten, auf welche dieser Gedankengang sofort

hinführt: _Vorsorge für Schonung und Erhaltung der physischen Volkskraft

und: Haftung für den regelmäßigen Verbrauch dieser Volkskraft_ hat

unsere Gesetzgebung glücklicherweise schon die ersten Schritte zu

öffentlich-rechtlicher Regelung der organisierten Arbeitstätigkeit getan

-- zwar meist erst kleine und zaghafte Schritte, doch aber Schritte von

hoher grundsätzlicher Bedeutung, insofern sie Konsequenzen einer

organischen Staatsidee auf dem Gebiet der Volkswirtschaft zum Ausdruck

bringen. Den ersten Punkt betreffen die Anfänge des »Arbeiterschutzes«,

den zweiten die Arbeiter-Versicherungsgesetze. Die Aufgabe aller

Parteien, welche an der Lösung der sozialen Frage ernsthaft mitarbeiten

wollen, muß es sein, an _diesen_ Stellen der Fortbildung des

öffentlichen Rechts kräftige Impulse zu geben.

* * * * *

In bezug auf den ersten Punkt: Vorsorge für Schonung und Erhaltung der

Volkskraft, bemerke ich, unter Absehen von allem mehr Nebensächlichen,

folgendes:

Auf die mancherlei ungünstigen Wirkungen physischer und psychischer Art,

welche die Tätigkeit unter weitgehender Arbeitsteilung überhaupt und

namentlich die Arbeit an Maschinen begleiten, habe ich im Eingang meines

heutigen Vertrags schon hingewiesen. Alle diese Nachteile fallen ganz

und gar auf die unselbständigen Arbeiter. Schon die staatserhaltende

Gerechtigkeit fordert, daß, wenn diese die Nachteile tragen müssen,

auch Mitgenuß der Vorteile ihnen nicht vorenthalten werde, welche die

organisierte Arbeit darin bringt, daß in ihr die Leistung des einzelnen

sich verzehnfacht -- sie fordert also, daß diese Steigerung der

Produktionsfähigkeit nicht ausschließlich dem Unternehmergewinn und der

Verbilligung der Erzeugnisse, sondern auch den Arbeitenden selbst durch

Verminderung ihrer zeitlichen Inanspruchnahme zugute komme. Es ist kein

würdiger Inhalt eines Menschendaseins, _nur_ Rad in einer Maschine zu

sein, was doch die Arbeitsteilung für die meisten während der

Arbeitsschichten bedeutet -- und es ist keine Grundlage für die

Erhaltung eines höheren sittlichen und geistigen Niveaus und für die

Pflege gesunden Familienlebens in der Majorität des Volkes, daß der

Arbeiter keine andere Abwechselung habe als zwischen strenger Arbeit und

Befriedigung des dringendsten Ruhebedürfnisses.

Das noch immer fortschreitende Herabgehen der körperlichen Tüchtigkeit

in allen Industriebezirken zeigt aber auch die Notwendigkeit, behufs

Erhaltung der physischen Kraft und Gesundheit des Volkes den ungünstigen

Einflüssen der modernen Arbeitstätigkeit durch deren zeitliche

Beschränkung ein Gegengewicht zu bieten und die Erfahrungen, welche

England mit der gesetzlichen Beschränkung der industriellen Arbeit schon

vor langer Zeit gemacht hat, bezeugt zugleich die Wirksamkeit dieses

Gegengewichts. In diesem Land hat nun eben jetzt eine weitblickende

Regierung durch Einführung des 8-Stunden-Tages in den Staatswerkstätten

das Signal gegeben, nach welchem ohne Zweifel in kurzer Zeit die

Drittelung des Tages dort die allgemeine Norm für die industrielle

Arbeitsregelung werden wird. Nunmehr ist die Reihe an uns in

Deutschland, über die Bedeutung der Worte nachzudenken, die bei

Gelegenheit der früheren Parlamentsdebatten über die 10-Stunden-Bill

_Macaulay_ seinen Landsleuten gesagt hat: »Wenn jemals dieses Land (also

England) seinen alten Ruhm, das erste zu sein unter den

Industrieländern, einem andern Volk abzutreten haben sollte, so wird

dieses gewiß nicht ein Geschlecht von kümmerlichen Zwergen sein, sondern

nur ein Volk, welches an körperlicher Rüstigkeit und geistiger

Spannkraft dem unsrigen überlegen ist!«

Ein ebenso kurzsichtiger wie engherziger Klassenegoismus der oberen

Stände hat es in Deutschland dahin gebracht, daß die gerechteste und

vernünftigste Bestrebung eines gesunden Klasseninteresses des

Arbeiterstandes, die Forderung verkürzten Arbeitstages, fast ihre

ausschließliche Vertretung in der Sozialdemokratie findet, und pünktlich

zu jedem 1. Mai bescheinigt in der »gutgesinnten« Presse der Hohn eines

übermütigen Unternehmertums unter dem Beifall des gesamten

Bildungsdünkels im Land der Sozialdemokratie von neuem: daß sie immer

noch der einzige Hort _so vernünftiger_ Bestrebungen geblieben sei.

Wolle nunmehr auch eine Partei, welche das Interesse des _ganzen Volkes_

zu vertreten sich vorgesetzt hat, zu dieser Frage bestimmte Stellung

nehmen und offen aussprechen: daß sie nicht nur für die gesetzliche

Einführung eines Maximalarbeitstages nach dem Vorbild Englands

eintreten, sondern mit allen Kräften alle Bestrebungen des

Arbeiterstandes unterstützen werde, die darauf ausgehen, in absehbarer

Zeit auch in Deutschland die _Drittelung_ des Tages bei der

industriellen Arbeit zum festen Wirtschaftsfaktor für die Preisbildung

der Arbeitserzeugnisse zu machen.

* * * * *

Betreffs des zweiten Punktes, Verbrauch der Arbeitskraft der

Unselbständigen in der organisierten Arbeit -- der exzeptionell in der

Unfallgefahr, regelmäßig in der natürlichen Invalidität gegeben ist --

kann nicht zweifelhaft sein, daß für ihn diejenigen als _Gesamtheit_

aufzukommen haben, welche die Volkskraft in Benutzung und Verwaltung

nehmen. Wie in jedem geordneten Betrieb ein Amortisationskonto sein muß,

welches der Abnutzung aller toten Betriebsmittel Rechnung trägt, so

verlangt die Wirtschaftstätigkeit des ganzen Volkes ein

Amortisationskonto für den unvermeidlichen Verbrauch der menschlichen

Arbeitskraft bei der Gütererzeugung -- ein Konto, auf Grund dessen in

der Preisbildung für die Arbeitserzeugnisse dieser Verbrauch, ebenso wie

der regelmäßige Arbeitsaufwand selbst, zur Geltung kommen kann.

Es ist eine ganz willkürliche, durch den tatsächlichen Stand der Dinge

auch überall widerlegte Annahme, daß im Arbeitslohn selbst die

durchschnittliche Abnutzungsquote für die persönliche Arbeitskraft der

einzelnen schon mit enthalten sei und daß also Sparen oder

Privatversicherung aus diesem Arbeitslohn für die regelmäßigen Wirkungen

des fortschreitenden Kräfteverbrauchs aufzukommen habe. Der Staat selbst

erkennt hinsichtlich seiner Beamten das Unzutreffende jener Annahme an,

indem er in seinem Pensionsetat für den Kräfteverbrauch in seinem Dienst

besonders aufkommt. In demselben Verhältnis aber, in welchem die Beamten

zum Staat stehen, stehen in diesem Punkte kraft der organisierten

Arbeitstätigkeit die unselbständigen Arbeiter zur Gesamtheit der

Unternehmer. Die vorher betonte öffentliche Funktion des Unternehmertums

im Organismus der Volkswirtschaft, die Organisation und Verwaltung der

physischen Arbeitskraft des Volkes, weist jenem die Aufgabe zu, auch

aufzukommen für den Verbrauch dieser Arbeitskraft in seinem Dienst.

Als _haftbar_ für die Erfüllung dieser Aufgabe -- und noch einiger

andern, über die ich hier nicht rede -- muß aber der Unternehmergewinn

angesehen werden. Dieser ist zwar überall zu einem gewissen Teil

Äquivalent für die persönliche Tätigkeit des Unternehmers und mag für

viele auch nicht mehr als dieses bedeuten; im großen und ganzen aber

sind in ihm Posten enthalten, die ganz außer jedem möglichen Verhältnis

von Leistung und Gegenleistung stehen und mit persönlicher Tätigkeit und

persönlichem Verdienst der Unternehmer gar nichts zu tun haben. Dieser

_überschüssige_ Unternehmergewinn vieler, der hinausgeht über ein

vernünftiges Äquivalent persönlicher Leistungen, ist seinem Ursprung und

seinem Wesen nach durchaus nichts anderes als Anteil an dem allgemeinen

Überschuß, den regelmäßig oder zeitweilig die gesamte Arbeitstätigkeit

des Volkes ergibt über die Summe aller anschlagsmäßigen Ausgabeposten

hinaus -- als da sind: Verzinsung des ganzen Betriebsfonds, Amortisation

der dem Verbrauch unterliegenden Betriebsmittel und Lohn für alle

Arbeitstätigkeit, Arbeiter und Unternehmer zusammengenommen. Die Anteile

an diesem Gesamtüberschuß verteilen sich auf Konto »Unternehmergewinn«

unter die einzelnen sehr ungleichmäßig und nach sehr verwickelten

Bedingungen. Eine gesunde Volkswirtschaft aber hat die Summe dieses

Überschusses anzusehen und zu behandeln als einen allgemeinen

Rücklagefonds in der Verwahrung der Unternehmer. Auf ihn ist einerseits

die regelmäßige Vermehrung des gesamten Betriebskapitals angewiesen, die

eine wachsende Bevölkerung und die Steigerung der wirtschaftlichen

Tätigkeit erfordern, anderseits aber ist darauf auch anzuweisen die

Deckung der nicht-anschlagsmäßigen Aufwendungen, zu denen gegenwärtig

u. a. auch der Verbrauch der menschlichen Arbeitskraft in der

Wirtschaftstätigkeit noch gehört. Im übrigen aber hat er als Reserve zu

dienen zur Deckung des Defizits, welches zeitweiliger Rückgang der

Wirtschaftstätigkeit für einzelne Perioden an Stelle jenes Überschusses

ergeben kann, also als Ausgleichungsfonds für die unvermeidlichen

Schwankungen im Haushalt des Volks.

Die Sozialdemokratie mag den in der Summe der _überschüssigen_

Unternehmergewinne gegebenen durchschnittlichen Gesamtüberschuß der

Volkstätigkeit seiner absoluten Größe nach wohl hoch überschätzen, weil

sie ziemlich alles dazu rechnet, was außer dem eigentlichen Arbeitslohn

noch tatsächliche Ausgabeposten sind. Er ist aber sicher vorhanden --

man muß ihn nur nicht da suchen, wo er nicht ist, sondern da, wo er ist

-- nicht bei den kleinen Unternehmern, die in der Konkurrenz mit andern

günstiger gestellten wohl häufig kaum mehr, öfters weniger, als einen

angemessenen Arbeitslohn für sich übrig behalten, sondern bei den großen

Unternehmungen, die, wie z. B. zahlreiche große Aktiengesellschaften,

unbeschadet der kleinen Lasten aus den Versicherungsgesetzen, nach sehr

reichlicher, zum Teil exorbitanter Entlohnung ihrer arbeitstätigen

Organe, noch Dividenden auszahlen, die über die marktgängige

Kapitalverzinsung, zuzüglich einer vernünftigen Risikoprämie, sehr weit

hinausgehen. Und die Aufgabe aller sozialen Gesetzgebung muß es sein,

allmählich die Wege zu ebenen, auf welchen jener überschüssige

Unternehmergewinn seinen natürlichen Funktionen im Wirtschaftsorganismus

des Volks dienstbar, für die Erfüllung der sozialen Aufgaben gegenüber

der Gesamtheit der unselbständigen Arbeiter haftbar gemacht werden kann.

In den Kreisen derer, die unter den Einwirkungen des Klasseninteresses

der Unternehmer stehen, hat sich allerdings die Vorstellung schon

festgesetzt, als ob auch alles, was einem nicht durch seine persönliche

Tätigkeit, sondern nur _infolge_ derselben zufällt, bedingungsloses

Privateigentum sei, welches für Zwecke des Gemeinwohls anders als etwa

durch eine kleine Einkommensteuer heranziehen zu wollen, Konfiskation

des Eigentums bedeute. Der Vorzug des Unternehmers, aus der Beteiligung

an der organisierten Arbeitstätigkeit unter Umständen viel mehr erzielen

zu können, als eine reichliche Gegenleistung für eine spezifische

Tätigkeit, wird dabei gedacht als Ausfluß allgemeiner Menschenrechte --

nicht etwa als Ausfluß der Gesellschaftsorganisation, welche doch allein

solche spezifische Tätigkeit ermöglicht. Das Unternehmerwesen erscheint

dabei als der große Glückstopf, an den heranzukommen, um recht tiefe

Griffe hinein zu tun, für ein besonders dankbares Geschäft gilt. -- Ich

wäre der letzte, der die qualifizierte Arbeit, die der Ordnung nach der

Unternehmer zu leisten hat, nicht eines reichlichen Lohnes wert hielte.

Wer aber nicht alles Augenmaß für die natürliche Proportionalität der

Dinge verloren hat, muß einsehen, daß die illimitierten Gewinne, die

Unternehmern mittelst der Arbeitstätigkeit _anderer_ zufließen können,

unter dem Eigentumsbegriff etwas durchaus anderes bedeuten, als etwa die

unbeschränkten Einnahmen, welche ein berühmter Künstler oder ein

gesuchter Arzt aus seiner rein persönlichen Tätigkeit gewinnen mag. Das

Nicht-Erkennen solchen Unterschieds, die Verwischung aller Grenzen

zwischen wirklich persönlichem Erwerb und bloßem Anteil an einem

Gemeingut ist wiederum ein handgreifliches Zeichen von _plutokratischer

Verdunkelung der Rechtsbegriffe_.

Unter den Versicherungsgesetzen, welche darauf ausgehen, die Deckung für

Verbrauch und Abnutzung der Arbeitskraft in der Volkswirtschaft in

geordnete Bahnen zu leiten, hat das erste, die Unfallversicherung, den

richtigen Gedanken konsequent durchgeführt: daß die Gesamtheit der

Unternehmer für solchen Verbrauch ausschließlich aufzukommen habe, und

hat dabei auch hinsichtlich des Maßes der Leistungen einigermaßen

befriedigende Regelung geschafft. Die bekannte Rückwärtskonzentration

der sozialen Ideen hat aber nachher aus der andern, ihrer Intention nach

viel bedeutsameren Einrichtung, der Alters- und Invalidenversicherung,

einen ärmlichen Zwitter werden lassen, ohne innere Folgerichtigkeit im

Aufbau, und im Effekt nur eine etwas verbesserte Armenverpflegung -- und

zum Unglück hat sie auch noch den wertvollen Gedanken der

berufsgenossenschaftlichen Organisation der Unternehmer gerade da

preisgegeben, wo er angefangen hätte, eine wirkliche Bedeutung zu

gewinnen.

* * * * *

Nach dieser positiven Begründung meines vorher ausgesprochenen

Vorschlags bedarf es nur noch einiger Bemerkungen nach der negativen

Seite hin -- in Hinblick auf die Ansichten, welche die Lösung der

sozialen Frage von der »Selbsthilfe«, sei es von unten oder von oben

her, erhoffen.

Soweit die Selbsthilfe von unten her erwartet wird, sucht man sie in der

Vereinigung und Genossenschaftsbildung. Diese Bestrebungen haben sicher

einen sehr hohen -- auch sozialpolitischen -- Wert, insofern sie die

Wege eröffnen und die Formen schaffen für eine kräftige und geordnete

Klassenvertretung der unselbständigen Arbeiter. Sie leiten dadurch

zugleich -- wie wir jetzt in England sich vollziehen sehen -- den Streit

der einander gegenüberstehenden Interessen aus einem ewigen zerstörenden

Kriegszustand in die Bahnen mehr friedlicher Aktionen hinein. Darüber

hinaus aber, als Mittel wirklicher Konkurrenz mit dem Unternehmertum,

als Grundlage für Erhaltung oder Wiedereroberung der wirtschaftlichen

Selbständigkeit für größere Kreise des Volkes, hat die Vereinigung

meines Erachtens nur auf wenigen bestimmten Gebieten eine Bedeutung.

Denn Genossenschaftsbildung zu wirtschaftlicher Tätigkeit ist nur

möglich unter Gleichartigen und Gleichberechtigten. Wesentliche

Unterschiede der Funktionen im Zusammenwirken heben die Gemeinsamkeit

der Interessen und die Gleichheit der Rechte auf. Wirklich

genossenschaftliche Vereinigung von so heterogenen Elementen, wie z. B.

in einem größeren Industriebetrieb zusammenzuwirken haben, erscheint

ganz aussichtslos. Dafür fehlt einstweilen nicht nur jedes Vorbild und

jede Tradition, sondern auch jede Rechtsbildung. Der Verzicht aber auf

feinere Organisation durch Zusammenfassen mannigfaltiger Kräfte würde in

der Industrie fast auf allen Gebieten gleichbedeutend sein mit

wirtschaftlicher Inferiorität und Konkurrenzunfähigkeit gegenüber besser

organisierten Unternehmungen. Der Landbau dürfte deshalb wohl das

einzige Gebiet sein, auf welchem in größerem Umfang genossenschaftliche

Vereinigung vieler die Vorteile des Großbetriebes mit der Erhaltung der

Selbständigkeit vereinigen und dadurch eine wirkliche soziale Bedeutung

gewinnen kann. Die _allgemeinen_ sozialen Übel sind also auf diesem Wege

nicht zu überwinden. -- Der Hinweis auf die »Selbsthilfe«, soweit er auf

anderes sich bezieht als vorher angegeben, ist ein guter Rat für solche,

die keinen brauchen.

Noch weniger aber ist die Heilung zu erwarten von der entgegengesetzten

Seite her, von den Unternehmern. -- Allerdings gibt es Leute, welche da

glauben, Wohlwollen und Menschenfreundlichkeit der guten Unternehmer

werden die sozialen Klüfte zuletzt mit Rosen ausfüllen und durch

Wohlfahrtseinrichtungen aller Art, -- Gewinnbeteiligung u. dergl. --

auch sonst unvermittelte soziale Interessengegensätze schließlich in

eitel Harmonie auflösen. Ich will auch darüber meine Meinung kurz sagen

-- schon um mich gegen den Verdacht zu sichern, als ob ich in meinem

Umkreis solche Wege hätte bahnen wollen: alles einzelne derart mag, für

sich betrachtet, sehr gut, sehr erfreulich und sehr nützlich sein und

mag den Arbeitern manche Annehmlichkeiten und kleine Vorteile

verschaffen, die sie sonst nicht hätten. Für den sozialen Fortschritt

haben aber alle solche Einrichtungen und Maßregeln des Wohlwollens genau

dieselbe Bedeutung, die es für den Aufschwung der Kunst hat, wenn einer

sein verwittertes Haus anstreichen läßt: es sieht besser aus. Und wer

daran noch zweifelt, den muß man auf die Tatsache hinweisen, daß, wenn

die Wohlfahrtsapostel unter sich sind, sie kein besseres Argument

wissen, sich in ihren Bestrebungen gegenseitig zu bestärken als die

Versicherung: alle solche Maßregeln seien ja ganz »rentabel« -- die

Kosten kämen indirekt wieder herein. Gegenwärtig aber ist das

Kennzeichen für alles, was wirklich sozialen Wert hat, daß es nicht

»rentabel« ist, vielmehr dem einen Teil Opfer auferlegt -- _wirkliche_

Opfer! -- Gesunder Klasseninstinkt läßt die Arbeiter gegenüber all

solchen Bemühungen des Wohlwollens, insoweit sie soziale Bedeutung zu

haben prätendieren, ganz kühl sagen: Keine Wohltaten -- besseres Recht!

Von der Tätigkeit des einzelnen aber mehr zu erwarten, als jene

dekorative Verbesserung unserer Zustände, hieße die Bedingungen völlig

verkennen, unter welche die Konkurrenz das Tun aller gestellt erhält. In

Dingen, die wirklich Opfer auferlegen, kann keiner den anderen um mehr

voraus sein wollen als um sehr kleine Schritte -- sonst sorgt schon der

Wettbewerb derer, die solche Opfer nicht zu bringen für gut finden, daß

er ganz unschädlich werde. Wer in seinem eigenen Wirkungskreis redlich

sich bemüht hat, über das Niveau der Wohlfahrtseinrichtungen

hinauszukommen, weiß ein Lied zu singen von der Ohnmacht des einzelnen.

Nur Toren könnten versuchen wollen, Gärten in der Wüste anzulegen --

damit in nächster Nacht der Wüstensand etwas zu begraben finde. Die

Oasen in der Wüste bleiben immer Oasen in einer _Wüste_ und müssen den

Wüstencharakter ihrer Umgebung, nur etwas gemildert, überall zur Schau

tragen. Alle vernünftigen Bemühungen der einzelnen auf sozialem Gebiet

können daher nur darauf hinzuwirken versuchen, daß das gesamte

Wirtschaftsfeld allmählich _weniger Wüste_ werde -- und dieses kann nur

die organisatorische Aktion des Staates zuwege bringen.

Der Erweiterung und Kräftigung organisatorischer Funktionen des Staates

auf dem Wirtschaftsgebiet noch im Namen der Freiheit entgegenzutreten,

wäre aber völlig verfehlt. Die »wirtschaftliche Freiheit« der alten

Nationalökonomie ist nichts anderes als wirtschaftliches Faustrecht --

das Recht der Starken, als Klasse, die Schwachen, als Klasse, ungestört

ausbeuten zu dürfen. Und wie alle Kultur, und zumal alle Staatenbildung,

in der Einschränkung und Überwindung des Faustrechts im Verkehr der

Individuen ihren Anfang hat, so kann sie weiteren Fortschritt nur finden

in der Überwindung des _Klassen_faustrechts. Der bürgerlichen Freiheit

aber tun die Einschränkungen, die dabei den einzelnen erwachsen mögen,

keinen Abbruch. Absolute Freiheit fordert das Kulturinteresse nur für

ein einziges Gebiet -- die Propaganda der Ideen. In allem übrigen steht

jede Beschränkung durchaus nur unter der Frage: cui bono? -- für wen und

wem zulieb? und auch der freiheitliebende Mann kann in einer

Beschränkung seines Tuns keine Freiheitsbeschränkung finden, wenn sie

alle gleichmäßig zum Vorteil des Gemeinwohls betrifft.

* * * * *

Das sind die Erwägungen, auf welche hin ich den vorher schon

formulierten Anspruch an die Gesetzgebung für ein geeignetes soziales

Programm der Freisinnigen Volkspartei halte. Es bedarf aber kaum noch

eines Wortes, um erkennbar zu machen, daß eine solche Forderung in

innerem Zusammenhang mit dem politischen Programm der Partei steht, also

keineswegs Angelegenheiten zum Gegenstand hat, die ebensogut von andern

Parteien, oder außerhalb aller politischen Parteien, verfolgt werden

könnten. Denn Kern und Mittelpunkt jener Programmforderung ist der

Gedanke: unseren _ganzen_ Arbeiterstand, unbeschadet der unvermeidlichen

Unselbständigkeit der einzelnen in ihrer persönlichen Arbeit, auf das

_bürgerliche_ Niveau des alten selbständigen Handwerks zu erheben,

welches zurzeit nur seine obersten Schichten, in den bestsituierten

Industrien, erreichen -- und so auch unter den veränderten

Wirtschaftsverhältnissen den Träger der physischen Arbeitskraft des

Volkes als dessen gesunden, festen Stamm zu erhalten. Dieses Ziel kann

aber ohne allerlei Wenn und Aber keine andere Partei sich aneignen als

eine solche, deren politisches Ideal ist: ein freies, selbstbewußtes

Bürgertum, das in allen seinen Schichten wirklichen Anteil hat an den

Gütern der Kultur. Alles, was in der Scheidung der politischen Parteien

auf der konservativen Seite steht, ist als Partei unfähig, solche

Aufgabe sich zu stellen. Denn dort braucht man als Träger des

Staatswesens hauptsächlich »Autorität«. Diese aber ist um so mehr und um

so konzentrierter vorhanden, je kleinere Gruppen herrschen, je größere

unselbständig und abhängig bleiben. Für große und einflußreiche Kreise

des konservativen Lagers ist deshalb, nachdem die Hörigkeit nicht mehr

zu haben, nunmehr eine »Gesindeordnung« das Ideal für die Regelung des

Rechtsverhältnisses zwischen den Selbständigen und den wirtschaftlich

Unselbständigen.

Also würde die Freisinnige Volkspartei mit der Annahme des

vorgeschlagenen Programmpunktes, vermöge seiner innern Beziehung zu den

Grundlagen bürgerlicher Freiheit, auch noch ein kräftigeres Rückgrat für

ihre politischen Bestrebungen gewinnen.

Anhang.

Den beiden Vorträgen über »Steuersystem« und »Arbeiterschutz«, die E.

ABBE auf Grund einer stenographischen Nachschrift nachträglich selbst

für den Druck ausgearbeitet und auch als Broschüre (Jena, Bernh.

Vopelius 1894. Vergriffen.) veröffentlicht hat, folgte noch ein drittes

Referat über »Volksbildung«. Bei diesem verhinderte er eine Nachschrift

als überflüssig, weil er sich besonders sorgfältig vorbereitet hatte und

daher des Wortlautes für eine spätere Drucklegung durchaus sicher

glaubte. Zu einer solchen ist er aber aus verschiedenen Gründen nicht

gekommen und damit ist eine eingehende Kenntnis seiner Ideen über diese

wichtige Frage unmöglich gemacht.

Als Ersatz werden deshalb hier die Stellen aus E. ABBEs »Entwurf zu

einem Statut der Carl Zeiss-Stiftung« und den »Motiven und Erläuterungen

zum Entwurf eines Statuts der Carl Zeiss-Stiftung« wiedergegeben, die

seine Ansicht über Volksbildung in gedrängter Form zum Ausdruck bringen.

Die Wiedergabe dieser Abschnitte scheint auch deshalb angezeigt, weil

das am Schlusse des vorliegenden Bandes in seiner endgültigen Fassung

abgedruckte Statut über diesen Gegenstand nichts enthält; denn ABBE hat

sich den Bedenken angeschlossen, welche von seinen Freunden gegen die

praktische Ausführbarkeit seiner dahingehenden Absicht erhoben waren und

auf Verwirklichung seines Planes durch die Organe der Carl

Zeiss-Stiftung verzichtet.

Hierzu mag noch bemerkt werden, daß nach ABBEs Hinscheiden der von ihm

gehegte Plan von jüngeren Freunden ohne Kenntnis dieser Vorgänge als

gewiß in seinem Sinne liegend aufgenommen und die Verwirklichung durch

eine von ihnen begründete, aus freiwilligen Beiträgen seiner Freunde und

Verehrer zu dotierende »Ernst Abbe-Stiftung« angebahnt wurde.

Der Herausgeber.

Aus »Entwurf zu einem Statut der Carl Zeiss-Stiftung (als Manuskript

gedruckt, d. d. Lugano, Mai 1895)«:

§ 80.

Eine Verwendung von Stiftungsmitteln zum Vorteil einzelner bestimmter

Personen soll unter dem Titel des zweiten Absatzes sub B in § 1 gänzlich

ausgeschlossen sein, außer für den einen Fall, daß es geschieht, um

Söhnen des Arbeiterstandes die Wege zu höherer Ausbildung zu eröffnen --

aber abseits von jeglicher Wohltätigkeitsidee, allein unter dem

Gesichtspunkt: Talent und geistige Kraft in den unteren Volksschichten,

welche mangels der Möglichkeit genügender Ausbildung dem Dienst der

größeren Aufgaben im wirtschaftlichen und öffentlichen Leben der Nation

fortgesetzt verloren gehen, zum Vorteil des Gemeinwohls für diesen

Dienst quasi zu rekrutieren und damit zugleich den oberen Volkskreisen,

der Leitung der wirtschaftlichen und öffentlichen Angelegenheiten,

solche Elemente zuzuführen, die noch vermöge der eigenen Lebenserfahrung

mit den arbeitenden Klassen Fühlung haben und die kastenartige Scheidung

der Berufsstände in ihren Personen durchbrechen können.

Für den Fall, daß die Carl Zeiss-Stiftung später reichlichere Mittel zur

Verwendung nach außen verfügbar erhielte, soll der Stiftungsverwaltung

besonders empfohlen sein, auch solcher Aufgabe nach dem Sinne des

Stifters sich anzunehmen.

§ 81.

Die Stiftung möge alsdann junge Leute, die auf irgend einer Stufe des

unteren oder des mittleren Schulwesens nicht sowohl als sogenannte gute

Schüler sich auszeichnen, als vielmehr, vielleicht ohne das zu sein,

deutliche Anzeichen besonderer geistiger Kraft oder ungewöhnlichen

Talents erkennen lassen, zu höherer Ausbildung heranzuziehen suchen. Sie

wolle zunächst den Angehörigen solcher ausreichende Mittel anbieten, um

ohne Opfer ihrerseits die Betreffenden auf einer geeigneten Schule

erhalten zu können -- möglichst lange im Kreise der eigenen Familie und

jedenfalls unter Ausschluß von Pensionatserziehung irgend einer Art; und

sie wolle dieselben nachher als »Stipendiaten der Carl Zeiss-Stiftung«,

unter Gewährung einer nicht ärmlichen Sustentation und mit Belassung

vollster Freiheit der Berufswahl ohne Gegenverpflichtungen, bis zum

Abschluß einer ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Ausbildung

auf gelehrte oder technische Hochschulen oder sonstige höhere

Lehranstalten entsenden.

Für die Auswahl solcher Stipendiaten soll nicht nur keinerlei

territoriale Beschränkung bestehen, sondern im Gegenteil tunlichst

weites Gebiet der Auslese besonders anzustreben sein. Es dürfen jedoch

ausschließlich solche gewählt werden, deren Väter mit ihrer Hände Arbeit

ihr Brot zu verdienen hatten -- als industrielle Arbeiter, Kleinbauern,

Kleinhandwerker oder dergl.

Aus »Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl

Zeiss-Stiftung (als Manuskript gedruckt)«:

Zu §§ 80, 81.

Zur Erläuterung der in diesen Paragraphen angegebenen Richtschnur für

etwaige Verwendung von Stiftungsmitteln zugunsten einzelner Personen

bemerke ich folgendes:

Gemäß den -- menschlich auch mir höchst achtenswerten -- Absichten der

bestehenden Einrichtungen zur Erleichterung der Ausbildung Unbemittelter

würde einem solchen bei Gewährung eines Stipendiums oder dergl. immer zu

sagen sein: »_Du verdienst_ wegen deines Verhaltens oder wegen deiner

Fähigkeiten, daß man dir zur Erlangung höherer Bildung und besserer

Lebensstellung behilflich sei.« Im Sinne meiner Anordnungen aber müßte

ihm vielmehr gesagt werden: »Du würdest wahrscheinlich glücklicher

werden, wenn man dich in Ruhe ließe und in dem Stande, in welchem du

geboren bist; denn dann würdest du, weil gescheiter als die Mehrzahl

deiner Genossen, gegenüber deiner Umgebung von selbst einigen Vorsprung

gewinnen und dann hinsichtlich des späteren Verhältnisses deiner

Bedürfnisse zu den Mitteln für ihre Befriedigung und des Verhältnisses

deiner Kräfte zu den Aufgaben, die dir zufallen, eines subjektiv

größeren Überschusses dich erfreuen, als in einem höheren Lebensberuf

meist der Fall sein kann. _Aber_ -- die Rücksicht auf das Gemeinwohl

verlangt, daß man deine Kräfte für den Dienst von wichtigeren und

schwierigeren Aufgaben zu gewinnen suchen muß, damit dieser Dienst nicht

gänzlich angewiesen bleibe auf die allzu beschränkte Auswahl an

über-mittelmäßigen Köpfen, die der Nachwuchs der Reichen für sich allein

prästieren kann, usw.«

Die §§ 80, 81 markieren demnach, neben einer allem Eudämonismus

abgewandten Lebensanschauung, den festen Standpunkt des Arbeitersohnes,

dessen Vater nur mit größtem Widerstreben Wohltaten sich gefallen lassen

mochte. Die Carl Zeiss-Stiftung soll also auch in diesem Punkt keine

»milde« Stiftung sein.

Meine Ansicht ist nicht, daß eine Betätigung der Carl Zeiss-Stiftung in

dieser Richtung, solange sie isoliert bleibt, gegenüber der Größe der

Aufgabe eine nennenswerte praktische Bedeutung für das Gemeinwohl

gewinnen könne. Was in diesem Punkt von einer einzelnen Stelle aus

geschehen kann, wird immer »Tropfen auf einen heißen Stein« bleiben.

Eine wirkliche Lösung kann das hier angedeutete soziale Problem erst

dann finden, wenn einmal der Unterrichtsminister eines großen Staates

begriffen hätte, daß es für das Staatsinteresse noch nicht genug ist,

die nötigen vielen Millionen jährlich aufzuwenden, um höhere

Unterrichtsanstalten aller Art auf bestem Fuß zu erhalten, sondern daß

noch einige Millionen mehr dazuzulegen seien, um auch dafür geregelte

Vorsorge treffen zu können, daß jene Anstalten just von denen benutzt

werden müssen, an deren höherer Ausbildung allein dem Staat selbst etwas

gelegen sein kann. Das würde besagen müssen: planmäßiges Heranziehen der

höher veranlagten Köpfe aus allen Schichten des Volkes, nach Analogie

der allgemeinen Wehrpflicht und der Rekrutierung für die Spezialwaffen

zum Dienst der leitenden Funktionen im öffentlichen und wirtschaftlichen

Leben -- behufs Erhöhung des durchschnittlichen Niveaus der ganzen

geistigen Aktion des Volkes und behufs Beseitigung plutokratischer

Kastenbildung in den Berufsständen. Dazu aber würde gehören, nicht nur

sich hinwegsetzen zu können über den unvermeidlichen Mangel solcher

Maßnahmen, daß dabei wegen der Schwierigkeit richtiger Auslese auch

manches Mittelgut auf öffentliche Kosten zu erziehen wäre, sondern vor

allem, sich nicht fürchten zu müssen vor den mancherlei einschneidenden

Konsequenzen, welche eine Wiederaufhebung des allmählich entstandenen

faktischen Bildungsmonopols der Wohlhabenden nach sich ziehen würde.

Solange es deshalb mit all diesem gute Wege hat, würde einem von der

Carl Zeiss-Stiftung etwa gemachten Anfang immerhin Wert und Bedeutung

des ersten guten Beispiels auf einem wichtigen Gebiet des allgemeinen

Volksinteresses verbleiben.

Fußnoten:

[Fußnote 2: [Nach der Angabe Bebels in seiner Eröffnungsrede zum Jenaer

Parteitag (1905) fand dieser Vortrag schon 1869 statt.]]

Gesammelte Abhandlungen III Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts · 第 20 / 54 题