hinsichtlich der ganz ungleichartigen Funktionen geistiger und
körperlicher Tätigkeit, sondern auch innerhalb des Gebietes der rein
technischen Verrichtungen, der wichtigste Hebel wirtschaftlichen
Fortschritts in aller gewerblichen Tätigkeit. Denn die Beschränkung des
Erlernens und der Übung auf einen engeren Kreis von Verrichtungen
steigert für _diese_ Verrichtungen Fertigkeit und Geschicklichkeit in
hohem Maße. Zehn einseitig geschulte Personen, die sich in ihrer Arbeit
gegenseitig gut ergänzen, leisten nicht nur viel mehr, sondern auch viel
besseres als zehn andere, sonst gleiche, die vielseitiger ausgebildet
und geübt sind, wofern der Gegenstand sehr verschiedenartige
Verrichtungen erfordert. -- Die Alten unter meinen Arbeitsgenossen --
von denen ich einige in dieser Versammlung sehe -- erinnern sich noch
der Zeit, da in unserem Betrieb die Arbeitsteilung nur bis zur Scheidung
der technisch gänzlich ungleichartigen Arbeiten fortgeschritten war. Sie
wissen, wieviel erfreulicher damals, vor 30 und auch vor 20 Jahren, ihre
Arbeit für sie alle noch war, als ihrer zwei, oder höchstens drei,
zusammenwirkend ein kunstvolles Instrument aus den rohen Metall- und
Glasstücken heraus bis zur letzten Vollendung fertig zu machen gewohnt
waren. Sie können aber auch bezeugen, daß was sie auf diese Art mit
allem Bemühen zustande brachten, doch nicht entfernt dasjenige
erreichen konnte, was heute durch Zusammenarbeiten von zehn oder noch
mehreren viel leichter erreicht wird. Die technische Arbeitsteilung
steigert also nicht nur quantitativ die Leistungsfähigkeit der Arbeit,
sondern sie erhöht auch das qualitative Niveau der Leistung.
Veranschlagt man hierzu nun noch die Bedeutung, welche die Teilung der
physischen und der geistigen Funktionen in der organisierten
wirtschaftlichen Arbeit dadurch gewinnt, daß sie eine ständige,
geregelte Mitwirkung besonders geschulter technischer und
kaufmännischer, geeignetenfalls auch wissenschaftlicher Kräfte
herbeiführt; und rechnet man endlich noch hinzu den unmittelbar
ersichtlichen Vorteil, den die Organisation hat in der möglichen und
tatsächlichen Benutzung des Kapitals als Arbeitsmittel, so kann kein
Zweifel daran bleiben, daß die neue Arbeitsform einen ganz
außerordentlichen Fortschritt in der Wirtschaftstätigkeit der Völker
eingeleitet hat und weiterzuführen berufen ist.
* * * * *
Damit ist aber auch gesagt, daß die der neuen Wirtschaftsform
charakteristische Scheidung der Arbeitstätigen in Selbständige und
Unselbständige ein notwendiges Attribut der Wirtschaftsordnung geworden
ist. Diese könnte solche Personen, welche zwar selbst nicht unmittelbar
an der physischen Arbeit sich beteiligen, aber die gemeinschaftliche
Arbeit vieler organisieren und leiten und dazu sich fähig gemacht haben,
durchaus nicht mehr entbehren. Das Unternehmertum in _diesem_ Sinn ist
also eine ganz notwendige Institution des Wirtschaftssystems geworden.
Und da der Natur der Sache nach nur relativ wenige jene besonderen
Funktionen ausüben können, die weitaus große Mehrzahl immer zu den
Organisierten und Geleiteten, d. h. den Unselbständigen gehören muß, so
besteht nun die _soziale_ Wirkung der organisierten Arbeit, in dem Maße,
als diese sich mehr ausbreitet, in der Scheidung des ganzen Volkes
hinsichtlich der Arbeitstätigkeit in zwei _Klassen_, von ganz
verschiedenen Funktionen, dementsprechend verschiedenen Rechten und
Pflichten, und demgemäß notwendig verschiedenen Interessen, und zwar mit
der Nebenbestimmung: kleine Minderheit gegen große Mehrheit -- Was viele
Jahrhunderte lang die festeste Grundlage, der eigentliche Kern des
Volkstums gewesen ist, der wirtschaftlich selbständige und persönlich
unabhängige Bürger- und Bauernstand, muß in dem Maße verschwinden, als
das Kleingewerbe in Industrie, Handel und Landbau zurückgedrängt wird,
soweit nicht etwa auf einzelnen Wirtschaftsgebieten, z. B. im Landbau,
der Übergang der Kleinen zur gemeinschaftlichen, organisierten Arbeit
auf dem Wege der Genossenschaftsbildung zwischen Gleichberechtigten sich
vollziehen mag.
Jene Klassen- und Interessenscheidung innerhalb der Gesamtheit der
Arbeitstätigen ist aber so sehr im Wesen der neuen Arbeitsform
begründet, daß selbst die radikalste Umwälzung unserer Staats- und
Gesellschaftsordnung sie nicht aufheben könnte, außer mittels
vollständiger Rückbildung aller Wirtschaftstätigkeit zur alten
Einzelwirtschaft. Denn jener Gegensatz innerhalb der organisierten
Arbeitstätigkeit ist seinem Wesen nach ganz unabhängig davon, ob der
eine Teil das Kapital besitzt oder nur verwaltet und ob dieser unter dem
Namen von Privatunternehmern oder Staatsbeamten fungiert. Er hat also
gar nichts zu tun mit der _privat_-kapitalistischen Produktion, sondern
nur mit der kapitalistischen, d. h. der organisierten Produktion. Auch
im »Zukunftsstaat« würden zum Schiffbau nicht nur geschickte Zimmerleute
ausreichen und im Maschinenbau selbst die tüchtigsten Schmiede nicht
zugleich die Ingenieure und Disponenten sein können. Auch der
Zukunftsstaat also vermöchte den Gegensatz der Interessen, welcher aus
der notwendigen Verschiedenheit der Funktionen und der Befugnisse
entspringt, nicht aufzuheben; er könnte nur durch vernünftige
Rechtseinrichtungen seine Wirkungen regeln -- was der heutige Staat aber
gleichfalls kann, wenn er will.
* * * * *
In dem vorher charakterisierten Gegensatz: Unternehmer und Arbeiter,
liegt aber auch der einzige wirkliche _Klassen_gegensatz, d. h.
Interessengegensatz zwischen bestimmten Personenklassen, den unter dem
wirtschaftlichen Gesichtspunkt unsere Gesellschaftsordnung einschließt.
Der Gegensatz von Kapital und Arbeit begründet an sich einen solchen
nicht. Denn er ist seinem Wesen nach ein ganz unpersönlicher Gegensatz
zwischen den beiden Wirtschaftsfaktoren, Besitz und Arbeitstätigkeit,
und stellt nur die Interessen der Gesamtheit aller Arbeitstätigen denen
der Gesamtheit aller Besitzenden gegenüber. Diese Gesamtheiten aber
entsprechen keineswegs bestimmten abgegrenzten Klassen. Denn beide
Begriffssphären überdecken sich zu einem großen Teil und nur an der
Peripherie entstehen da, wo sie ganz aussereinander liegen,
gegensätzliche Gruppen, einerseits von solchen, die nichts besitzen und
viel arbeiten, anderseits von solchen, die viel besitzen und nichts
arbeiten, wirtschaftlich. Alle dagegen, die mit ihrem Besitz, sei er ein
kleiner Acker oder ein großes Vermögen, selbst wirtschaften, sind
Kapitalisten im richtigen Sinn nur insoweit, als ihr Wirtschaftsertrag
auch die Quote reinen Zinses mit enthält, die ihnen im Schlaf zufließen
würde, wenn sie andere mit ihrem Besitz wirtschaften ließen;
hinsichtlich alles dessen, was sie mehr als diesen Zins erzielen, sind
sie aber Arbeitstätige. Hiervon sind selbst die Aktionäre der
Aktiengesellschaften nicht ausgeschlossen, insoweit ihre Dividenden über
den reinen hypothekenmäßigen Kapitalzins hinaus noch Unternehmergewinn
einschließen. Denn letzterer beruht auf einer Arbeitstätigkeit des
Unternehmers, und es macht dabei keinen Unterschied, daß jene solche
Arbeitstätigkeit nicht selbst, sondern durch Mandatare ausüben. -- Auf
der ganz unpersönlichen Natur des Gegensatzes: Kapital und Arbeit,
beruht es auch, daß die Wirkungen, die an diesen Gegensatz sich knüpfen
-- und damit die wirtschaftlichen Wirkungen des Unterschiedes von arm
und reich -- aufgehoben werden können durch Maßregeln, welche das
wirtschaftliche Verhältnis des einzelnen zum einzelnen völlig unberührt
lassen -- wie ich im ersten Teil meines Referats ausgeführt habe.
Demgegenüber begründet aber der Unterschied in den persönlichen
Funktionen und Rechten, der in aller organisierten Arbeit zwischen
Unternehmer und unselbständigem Arbeiter gegeben ist, einen wirklichen
Klassenunterschied, weil er innerhalb der Gesamtheit der Arbeitstätigen
wirtschaftliche und soziale Interessen bestimmter Personenklassen in
unvermeidlichen Gegensatz stellt. Dieser Gegensatz aber ist seinem Wesen
nach wieder ganz unabhängig von dem zwischen Kapital und Arbeit, nur
ganz äußerlich fällt er öfters mit ihm zusammen. Denn der Pächter, der
ein erpachtetes Gut bewirtschaftet, oder der Industrielle, der
vorwiegend mit fremdem Geld arbeitet, ebenso auch die Betriebsleiter in
irgend welchen wirtschaftlichen Unternehmungen, die, wie z. B. die
Direktoren der Aktiengesellschaften oder die leitenden Beamten der
Staatsbetriebe, nur als Mandatare der Kapitalbesitzer fungieren, stehen
als Arbeitstätige dem Kapital genau so _gegenüber_, wie ihre Arbeiter,
weil sie ja den Zins nicht bekommen, den das Kapital verlangt, sondern
mit den Arbeitern zusammen ihn aufzubringen helfen müssen; trotzdem aber
stehen auch sie als Unternehmer zu den unselbständigen Arbeitern in
deutlichem Klassengegensatz hinsichtlich persönlicher und
wirtschaftlicher Interessen. Und wenn nun in vielen Fällen Kapitalist
und Unternehmer in einer Person zusammentrifft, wie z. B. beim
Gutsherrn, der sein Land selbst bewirtschaftet, oder beim Industriellen,
der nur mit eigenem Vermögen arbeitet, so ist auch in diesen Fällen der
_Klassen_gegensatz nicht zu suchen in dem Verhältnis des Kapitalisten
zum Arbeiter, sondern nur in dem des Unternehmers zum unselbständigen
Arbeiter.
Obwohl ich diese Unterscheidungen nur zum Hausgebrauch mir zurechtgelegt
habe, zur eigenen Orientierung in den verwickelten Erscheinungen meines
Beobachtungskreises, muß ich hier doch ausdrücklich auf sie hinweisen,
um die Gesichtspunkte meiner Ausführungen genügend erkennbar zu machen.
-- Die Sozialdemokratie beurteilt das Verhältnis von Kapital und Arbeit
(von anderen Parteien ist nicht zu reden, weil sie es gar nicht
beurteilen) von dem ganz einseitigen Standpunkt des Klasseninteresses
der Arbeiter im engeren Sinn und sie kommt so dazu, den unpersönlichen
Interessengegensatz von Kapital und Arbeit zu einem persönlichen
Klassengegensatz zwischen Kapital_isten_ und Arbeit_ern_ zu stempeln --
in welchen sie nun die heterogensten Dinge hineinpackt, alles unter der
ganz äußerlichen Rücksicht, daß dadurch dem Arbeitsertrag der
eigentlichen Arbeiter Abbruch getan wird. Sie verdunkelt sich dabei
vollkommen die Ursachen der Übel, die sie beseitigen will, und versperrt
sich im besondern die Erkenntnis, daß es _zwei_ ganz verschiedene
Stellen sind, an welchen der wirtschaftlich-soziale Schuh drückt -- zwei
Stellen, die, zwar äußerlich dicht nebeneinander, doch auf ganz
verschiedene Art krank sind und durchaus verschiedene Heilmittel
erfordern, keineswegs mit einem Universalmittel kuriert werden können.
Aus vorhin gesagtem entnehmen Sie schon, daß meine Ansicht dahin geht:
es werde die organisierte Arbeit mehr und mehr zur Herrschaft über das
ganze Wirtschaftsgebiet gelangen und also zuletzt das _ganze_ Volk in
die vorher besprochene Scheidung zwischen selbständiger und
unselbständiger Arbeit hineinziehen, soweit nicht etwa in einzelnen
Kreisen der Wirtschaftstätigkeit -- wie es für den Kleinbetrieb des
Landbaues wohl denkbar scheint -- der Übergang zur organisierten Arbeit
ohne völliges Aufgeben der Selbständigkeit der einzelnen möglich ist.
Nun gibt es allerdings noch manche, sogar noch Parteien, welche glauben
oder doch zu glauben vorgeben, es könne dieser Entwicklungsprozeß zum
Stillstand, gebracht, vielleicht sogar dem Kleingewerbe aller Art ein
Teil des jetzt verloren gegangenen Terrains zurückerobert werden. Ich
sehe aber in dieser Meinung, da wo sie aufrichtig gehegt wird, die
denkbar größte und auch schädlichste Illusion, zu welcher die Täuschung
über die wahren Ursachen einer wirtschaftlichen Erscheinung nur immer
führen könnte. Wer aber die erwähnte Umwandlung der Arbeitsform auf
einem einzelnen Arbeitsgebiet mit erlebt und persönlich mit äußerstem
Widerstreben ihrem Fortgang hat folgen müssen, für den kommt zur
verstandesmäßigen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit und Unwiderstehlichkeit
auch noch die subjektive Gewißheit, daß sie zum Stillstand bringen zu
wollen das gleiche besagt, wie ein Versuch, die Flutwelle im Ozean
aufzuhalten. Man mag menschlich alle Teilnahme haben für die, welche im
Kampf zweier Wirtschaftsformen zwischen Hammer und Amboß geraten sind;
dieses kann aber die Überzeugung nicht ändern, daß alle Versuche, für
das Kleingewerbe noch etwas zu retten -- nicht nur die kleinen und die
großen Kniffe, wie Schikanieren von Konsumvereinen, Zünftlerei,
Judenhetze u. a. m., sondern leider auch die an sich verständigen und
ehrenwerten Bestrebungen zur innern Hebung des Handwerks -- doch nichts
weiter mehr sind als: Maßnahmen zur Verlangsamung eines Todeskampfes.
Die Zukunft gehört allein der organisierten Arbeit, und zwar auf allen
Gebieten wirtschaftlicher Tätigkeit, Handel und Landbau nicht
ausgeschlossen. In 30 oder 40 Jahren wird vom eigentlichen Handwerk
gewiß nichts mehr übrig sein als kleine Inseln solcher Arbeitstätigkeit,
die entweder auf ganz individueller Kunst beruht oder ganz individuellen
Bedürfnissen dienen will und aus dem einen oder dem anderen Grund immer
Einzelarbeit bleiben muß.
An diesem Urteil können auch Erwartungen mich nicht irre machen, die
neuerdings von sehr beachtenswerter Seite ausgesprochen wurden im
Hinblick auf die Hilfe, welche das Kleingewerbe von der erleichterten
Benutzung der Naturkräfte infolge der raschen Fortschritte der
elektrischen Kraftverteilung sehr bald zu hoffen haben werde. Die
Berechtigung solcher Erwartungen an sich durchaus zugegeben, wird diese
Hilfe doch nicht der Erhaltung und Ausbreitung des eigentlichen
Handwerks zugute kommen, sondern nur dem Übergang vieler vom Handwerk
zum Klein-Unternehmertum und der Konkurrenzfähigkeit des letzteren
gegenüber der Großindustrie. Die Verwendung von elementarer Kraft führt
überall, wo sie überhaupt einen Vorteil bringt, aus der handwerksmäßigen
Arbeit heraus und drängt zur organisierten Arbeit, sei es auch in
kleinerem Maßstab. Wie wichtig es nun in mehreren Beziehungen sein mag,
daß auch kleine Unternehmungen, die nur 10 oder 20 Personen vereinigen,
neben den großen, in denen Hunderte tätig sind, noch existenzfähig seien
und daß innerhalb des Unternehmertums noch eine Konkurrenz unter vielen,
kleinen und großen, möglich bleibe, so gering ist die soziale Bedeutung
dessen in bezug auf die Hauptsache, die zunehmende Scheidung aller
Arbeitstätigkeit in selbständige und unselbständige. Denn daß durch die
Möglichkeit kleiner Betriebe eine etwas größere Zahl von Personen als es
sonst sein könnte noch selbständig erhalten wird, ändert nichts daran,
daß die Zahl dieser Selbständigen schließlich doch nur ein ganz kleiner
Bruchteil der Gesamtzahl aller Arbeitstätigen bleiben kann.
Ist man aber zu dem Einsehen gelangt, daß das Alte unabänderlich
verloren ist und ein Neues notwendigerweise an seine Stelle treten muß,
so gilt kein Sträuben und kein Lamentieren mehr, sondern nur die
besonnene Erwägung: wie die Verluste zu ersetzen, die Nachteile des
Neuen unschädlich zu machen, seine Vorzüge aber voll zur Geltung zu
bringen seien.
Wie meine vorherige Gegenüberstellung zeigte, ist der Verlust in der Tat
sehr groß, zumal in Hinsicht auf die ethischen Faktoren menschlicher
Tätigkeit, also auf ideale Güter des Lebens -- wofern man diese nicht
nur bei dem bevorzugten Teil, sondern auch bei dem zurückgesetzten sehen
will. Aber noch viel größer ist der Gewinn, den das Neue -- und zwar
keineswegs nur nach der materiellen Seite hin -- erbracht hat und noch
weiter zu erbringen in Aussicht stellt, und der Überschuß ist groß
genug, um alle Güter, die mit dem Alten verloren gegangen sind, durch
entsprechende Güter vollwertig zu ersetzen -- wenn man es nur darauf
anlegen will.
* * * * *
Nach den Erfahrungen dieses ganzen Jahrhunderts in allen den Ländern,
die von der Umwandlung der Arbeitsform schon ergriffen wurden, kommt
aber diese günstige Bilanz, sofern sie nicht nur für einzelne oder für
einzelne Klassen, sondern für die ganzen Völker einen wohltätigen
Überschuß ergeben soll, nicht von selbst zustande -- etwa als die
natürliche Resultante aus dem Wettstreit zwischen allen Einzel-Egoismen,
wie die alte Nationalökonomie vermeinte. Angesichts der offenkundigen
Wirkungen des ungezügelten Industrialismus in allen Ländern ist darüber
kein Wort mehr zu verlieren. Und es wäre doch auch allzu merkwürdig,
wenn bloße Triebkräfte des Eigennutzes, weil sie zwischen
Gleich-Mächtigen ein notdürftiges Gleichgewicht zu erhalten ausreichen
mögen, dasselbe Resultat auch ergeben hätten oder ergeben könnten in
einem Interessenstreit, bei welchem der eine Teil von vornherein alle
Attribute wirtschaftlicher Übermacht auf seiner Seite hatte. Nur der
Staat, als Vertreter und Organ der Interessen der Gemeinschaft gegenüber
denen aller einzelnen und aller Klassen, kann in seiner _Rechtsordnung_
die Garantien dafür schaffen, daß auch in dem wirtschaftlichen Streit
zwischen Starken und Schwachen die Resultante noch dem Gemeinwohl diene.
Gegenüber einer Veränderung der Volkswirtschaft, welche mehr und mehr
darauf hindrängt, neun Zehntel des ganzen Volkes in persönliche und
wirtschaftliche Abhängigkeit von der übrigbleibenden kleinen Minderheit
zu setzen, kann dem Staat auch keine wichtigere Aufgabe zugewiesen
werden als die, seine _Rechtseinrichtungen_ in bezug auf dieses neue
Verhältnis so auszubauen, daß aus ihm keine das Volk zerstörende Wirkung
entspringen könne. Das Ziel aber, welches hier aller Staatskunst gesetzt
ist, steht klar vor Augen: es muß sich darum handeln, denjenigen Stand,
der als Nachfolger des Handwerkerstandes und bald als dessen einziger
Erbe die körperliche Arbeit in der Wirtschaftstätigkeit der Nation zu
leisten hat, _auf ein solches wirtschaftliches Niveau und auf solche
Rechtslage zu erheben_, daß er, trotz der Unselbständigkeit der
einzelnen bei ihrer Arbeit, die feste, gesunde Grundlage des Volkslebens
an _Stelle des alten Handwerks_ zu bilden vermöge.
Bis heute ist in dieser Richtung überall noch sehr wenig geschehen, --
kaum mehr als die ersten Schritte, deren Hauptwert auch einstweilen noch
darin besteht, daß sie die grundsätzliche Anerkennung einer sozialen
Aufgabe des Staates ausdrücken. Und wenn auch Deutschland auf diesem
Gebiet anderen Ländern zurzeit in einigen Punkten sogar um ein geringes
voraus ist, so liegt doch auch hier im großen und ganzen noch der
Zustand vor, daß die Rechtsbildung und die Rechtseinrichtungen hinter
der Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse _gänzlich zurückgeblieben
sind_. In den wichtigsten Punkten steht das neue Verhältnis zwischen
selbständiger und unselbständiger Arbeit noch unter Rechtsanschauungen,
die zum ausschließlichen Vorteil des einen Teiles dem alten Verhältnis
zwischen Meister und Gesellen, wenn nicht gar dem zwischen Hausherrn und
Dienstboten, ganz äußerlich abgeguckt sind und auf die total veränderte
Sachlage passen wie die Faust aufs Auge -- im übrigen aber ist alles
noch reines, ungestörtes Faustrecht.
* * * * *
Die bürgerlichen Parteien haben meist in einer geflissentlich
antisozialen Auffassung des Staates und der Staatsaufgaben die richtige
und einzige Waffe zur Bekämpfung der Sozialdemokratie zu finden
vermeint. Diese Auffassung, welche allen tatsächlichen Erscheinungen zum
Trotz, daran festhält, die Vergesellschaftung der Menschen im Staat
durchaus unter dem Bild des Sandhaufens betrachten zu wollen, in welchem
die Quarzkörner auf- und nebeneinander liegend nur durch die
mechanischen Vorgänge von Druck und Reibung in Wechselbeziehung stehen,
hat im besondern die Freisinnigen Parteien dazu geführt, alle
Einmischung des Staates in die wirtschaftlichen Angelegenheiten nicht
sowohl unter dem Gesichtspunkt der Ausübung notwendiger
organisatorischer Funktionen anzusehen, als vielmehr unter dem einer
Erweiterung der Polizeibefugnisse des Staates, welcher gegenüber die
Freiheit der Quarzkörner, sich nach Belieben drücken und reiben zu
können, im Namen bürgerlicher Freiheit zu wahren sei. In jüngster Zeit
hat aber, wie wir aus vielen Anzeichen wissen, auch in diesen Kreisen
die Ansicht, daß es doch nicht ganz so sei, mehr und mehr Boden
gewonnen, und von vielen Seiten her wird jetzt innerhalb der
Freisinnigen Volkspartei die Aufstellung eines positiven Programms für
die Mitarbeit zur besseren Regelung der wirtschaftlichen Verhältnisse
angeregt. Auch die Thesen von Max Hirsch, die in unserem Kreise schon
besprochen wurden, geben dieser Auffassung Ausdruck und stellen für
diesen Zweck mehrere konkrete Programmpunkte hin. Wir unserseits sind
mit allen diesen Punkten sachlich einverstanden und meinen nur, soweit
es sich um einzelnes handeln soll, es müßten ihrer noch mehrere sein.
Viel wichtiger aber als alle Einzelforderungen scheint mir zurzeit, daß
die Freisinnige Volkspartei für ihre Stellungnahme zu den
wirtschaftlichen Fragen ein _allgemeines_ Programm annehme, in welchem
ein deutlicher Gesichtspunkt für die Beurteilung alles einzelnen
enthalten ist und welches den Rahmen gibt, innerhalb dessen konkrete
Forderungen mehr und mehr auszugestalten sind.
In diesem Sinne schlage ich Ihnen vor, daß wir, einstweilen ohne
Erörterung ganz spezieller Punkte, zur Aufnahme in das Parteiprogramm
der Freisinnigen Volkspartei das Folgende, als allgemeine Forderung an
die Gesetzgebung des Reichs, empfehlen:
Fortbildung der Reichsgewerbeordnung und der Arbeiterschutzgesetze
zu einem wirklichen _Arbeiter- und Unternehmerrecht_, welches das
Verhältnis zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit auf
allen Gebieten der Wirtschaftstätigkeit unter Gesichtspunkten
öffentlichen Rechts regelt -- nach der persönlichen Seite hin den
unselbständigen Arbeiter sichert gegen den Mißbrauch seiner
Abhängigkeit zur Beschränkung seiner persönlichen und bürgerlichen
Freiheit -- nach der wirtschaftlichen Seite hin jede dem Gemeinwohl
schädliche Ausnutzung der Volkskraft verhindert und im besondern
den Unternehmergewinn haftbar macht für Erfüllung sozialer
Pflichten, die aus dem wirtschaftlichen Verhältnis von Unternehmer
und Arbeiter sich ergeben.
Indem ich zur weiteren Rechtfertigung dieses Verlangens übergehe, komme
ich natürlich auf mancherlei einzelne Forderungen zu sprechen, die darin
begriffen sein müssen. Es geschieht dieses aber wesentlich nur im Sinne
von Erläuterung und Exemplifikation, keineswegs mit dem Anspruch, dabei
solche Einzelforderungen für den Ausbau des allgemeinen Programms schon
zu formulieren.
* * * * *
Ich betrachte zunächst die persönliche Seite des Verhältnisses zwischen
Unternehmer und Arbeiter.
Selbstverständlich legen die Anforderungen aller organisierten Arbeit
dem einen Teil in bezug auf alles, was seine Arbeitstätigkeit betrifft,
eine weitgehende Unterordnung unter den andern, zur Organisation und
Leitung berufenen Teil oder dessen Organe auf und mancherlei
Einschränkungen individueller Freiheit, die das geordnete
Zusammenarbeiten vieler, zumal in großen Betrieben, unerläßlich macht.
Hiervon abgesehen, muß aber jede unbefangene Erwägung zu dem Schluß
führen: daß dieses Verhältnis, soweit der einzelne dem einzelnen
gegenübersteht, ein rein bürgerliches Vertragsverhältnis geworden ist,
in welchem Leistung und Gegenleistung völlig sich decken und keinerlei
Rest zwischen sich lassen, der durch etwas anderes als durch Arbeit oder
Bezahlung ausgeglichen werden müßte -- also seitens des Arbeiters etwa
durch persönliche Dankbarkeit, Unterordnung oder Rücksichtnahme
außerhalb seiner Arbeitstätigkeit.
In weiten Kreisen der oberen Stände -- in Deutschland wenigstens --
steht dieser Auffassung eine ganz andere Meinung noch entgegen, die
jenes Verhältnis unter dem Schild: Arbeit_geber_ zu Arbeit_nehmer_, oder
unter dem noch deutlicheren Namen »Brotherr« für den ersteren,
interpretieren will als Quelle von weiteren Rechten und Ansprüchen
zugunsten der Unternehmer und aus dieser ableitet eine persönliche
Verpflichtung der Arbeiter zu Gehorsam und Botmäßigkeit in _allen_
Angelegenheiten, namentlich auch hinsichtlich ihrer Betätigung
bürgerlicher Rechte. -- Es klingt ja so vernünftig zu sagen: »geben« ist
doch mehr als »nehmen«, d. h. sich geben lassen. Die Arbeiter müssen
also doch denen dankbar sein, die so wohlwollend sind, ihnen
Arbeitsgelegenheit zu geben -- sie müssen ja sonst hungern -- und sie
dürfen doch nicht so schnöde sein, ihre Arbeitgeber oder Brotherren
immer zu ärgern, indem sie andere Gedanken und andere Bestrebungen
verfolgen wollen als jenen erwünscht und angenehm sind! -- Daß auch der
Arbeiter sich als »Geber« hinstellen könnte, indem er dem andern sagte:
für die Arbeitsgelegenheit gebe ich Dir Unternehmungsgelegenheit, ohne
welche Du ja ebenfalls nichts zu leben hättest -- das vergißt man dabei.
Es ist noch gar nicht lange her, daß wir -- bei Beratung der
Gewerbeordnungsnovelle und auch bei einer späteren Gelegenheit -- aus
dem Munde konservativer oder freikonservativer Herren auf der
Reichstagstribüne und auch aus dem Munde hoher Reichsbeamten am
Bundesratstisch Reden zu hören bekommen haben, Variationen auf das
Thema: »wes Brot ich eß, des Lied ich pfeif«, welche ziemlich unverblümt
die Idee des »Brotherrn« zur Richtschnur auch für alle gesetzliche
Regelung des Verhältnisses von Unternehmer und Arbeiter gemacht wissen
wollten. Die mechanische Übertragung der persönlichen Unterordnung der
Unselbständigen, die beim alten Handwerk in _sittlichen_ Beziehungen
begründet war, auf das nackte Interessenverhältnis zwischen Unternehmer
und Arbeiter ist aber durchaus nichts anderes als der Effekt
_plutokratischer Verdunkelung der Rechtsanschauung_. Wer das nicht
einsieht, wolle doch einmal ein dem Verhältnis von Arbeitgeber und
Arbeitnehmer ganz analoges Verhältnis, das von Hausherrn und Mieter, in
ähnlicher Art zurechtlegen, indem er es unter den Gesichtspunkt stellt:
Wohnunggeber zu Wohnung_nehmer_. Dann müßte er deduzieren: wie gut ist
es doch, daß so edle Wohnunggeber sich finden, die Häuser bauen, um sie
gegen billiges Geld uns andern, die wir keine haben, zu vermieten, damit
wir mit unseren Familien nicht auf der Straße zu kampieren brauchen!
Solchen müssen doch wir Wohnungnehmer Dank und Rücksicht zollen, und
wenn einer von uns ein Konservativer wäre, sein Wohnunggeber aber ein
Sozialdemokrat, so dürfte er doch diesen nicht damit kränken, daß er
dessen Ideen entgegentritt oder gar gegen sie agitiert! -- Woran liegt
es, daß, während man jeden, der so reden wollte, für einen Narren
erklären würde, in bezug auf das andere Verhältnis ganz Entsprechendes
noch in unserem Parlament gesagt werden darf? Nun, in dem einen Fall
stehen sich, der allgemeinen Regel nach, Leute gleicher wirtschaftlicher
Kraft gegenüber, in dem andern Fall aber der Unabhängige, Starke und der
Abhängige, Schwache -- und das muß doch wohl für die Rechtsansicht einen
Unterschied machen!
Was ist aber die Wirkung solcher Prätentionen des Unternehmertums
dem Arbeiterstand gegenüber? Sie treten überall klar zutage als
persönliche Verschärfung des in dem Verhältnis selbst liegenden
Interessengegensatzes. -- Es gehört der angeborene Hochmut des Junkers
oder der erworbene Dünkel des Protzen dazu, nicht sehen zu können, dass
die Tausende, die in rußigem Kittel ihre tägliche Arbeit im Dienst von
Unternehmern verrichten, nicht etwa Menschen einer inferioren Rasse
sind, sondern Glieder desselben Volkes, denen nichts weiter fehlt, als
daß ihre Väter nicht reich genug waren, sie 6 oder 8 Jahre länger auf
der Schulbank zu belassen; dann würden sie alles, was jetzt ihre
Vorgesetzten zu leisten haben, im Durchschnitt ebensogut tun können --
etliche von ihnen aber noch viel besser. Leuten gegenüber, die doch
nicht so dumm sind, solches nicht selbst zu wissen, muß die Anforderung
von Botmäßigkeit und Gehorsam notwendigerweise zum Erfolg haben: bei den
starken, widerstandsfähigen Naturen Erbitterung und grimmigen Haß, bei
den schwachen aber Heuchelei oder Knechtsinn. -- Ich betrachte es als
ein wahres Glück für das Deutsche Volk, daß es in seinen unteren
Schichten noch eine genügende Zahl von solchen enthält, die auf jene
Zumutungen reagieren müssen mit Erbitterung und Haß. Denn viel schlimmer
als dieses akute Gift ist für die Volksseele das schleichende Gift der
Gewöhnung an Heuchelei und Knechtsinn. Kein Volk hat eine ehrenvolle
Stellung unter den Völkern behaupten können, wenn seine Einrichtungen
dazu führten, die Bediententugenden bei sich zu züchten, Gehorsam und
Unterwürfigkeit. Und diejenigen, welche der Sozialdemokratie gegenüber
mit Vorliebe die »idealen Güter« ausspielen, sollen besonders bedenken,
daß es für jeden, auch für den schlichten Arbeiter, eines von den
idealsten Gütern ist: sich nicht als Knecht eines ändern fühlen zu
müssen.
In den Ländern englischer Zunge ist die zuvor bezeichnete Verirrung der
Rechtsanschauung jetzt vollständig überwunden. Auf den breiten, festen
Wegen bürgerlicher Freiheit, auf denen dort die öffentliche Meinung ohne
Mithilfe von Staatsanwälten sich bildet und mißliebige Regungen
einzelner Stände nicht für Jahrzehnte mundtot gehalten werden können,
hat diese öffentliche Meinung die Korrektur schon selbst gefunden. Dort
ist es so weit, daß ein Unternehmer, wenn er seine Arbeiter zur
Gefolgschaft in irgendwelchen bürgerlichen Angelegenheiten durch
freundliches Zureden bewegen wollte, allerseits ausgelacht, wenn er es
aber durch Drohung oder Druck versuchen wollte, allerseits verachtet
würde. Bei uns in Deutschland gibt es unter den Unternehmern zwar auch
viele, die anständig genug sind, sich nur zu ärgern, wenn ihre Leute
andere Ideen haben und verfolgen wollen als sie, ohne sie das weiter
entgelten zu lassen. Nur sehr wenige aber gibt es erst, die dabei nicht
denken, die Großmütigen zu sein, vielmehr das Bewusstsein haben, dass es
ihre soziale Pflicht sei, als Unternehmer über jenes nicht einmal sich
zu ärgern. Bei uns also muß wohl dem schwachen Rechtsbewußtsein durch
eine gesetzgeberische Deklaration des »Brotherrn« unter die Arme
gegriffen werden, wenn die jetzt beliebte Auslegung nicht erst noch viel
größeren Schaden anrichten soll. Es erscheint mithin als sehr dringlich,
daß die Reichsgewerbeordnung -- und wenn sie für den Landbau eine
»Gesinde«-Ordnung bleiben müßte, dann auch diese -- bald einen Paragraph
bekomme, der kategorisch vorschreibt, neben den sonst durch Anschläge zu
verlautbarenden viel minder wichtigen Vorschriften müsse in jedem Raum
in Stadt und Land, in welchem unselbständige Arbeiter im Dienst irgend
eines Unternehmers verkehren, ein gedruckter Anschlag hängen etwa des
Inhalts: »_Alle Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis beziehen sich
ausschließlich auf die Leistung der vertragsmäßigen Arbeit. Keinem darf
seitens des Arbeitgebers oder seiner Organe irgend welche sonstige
Botmäßigkeit oder Rücksichtnahme direkt oder indirekt angesonnen
werden_.« In allen Staatsbetrieben aber müßte ein solcher Anschlag
besonders groß gedruckt aushängen. Dann müßte es wohl endlich aufhören,
daß einige Millionen von deutschen Bürgern fast allwöchentlich einmal
die Beschimpfung und Herausforderung hinzunehmen haben, in der Zeitung
lesen zu müssen: der und der sei aus dem und dem Staatsbetrieb entlassen
worden, weil er an seinen Vorgesetzten mißliebigen Bestrebungen
öffentlich sich beteiligt, d. h. die gesetzlich allen gewährleisteten
bürgerlichen Rechte nach seinem eigenen Ermessen ausgeübt habe.
* * * * *
Ich wende mich nunmehr zu den materiellen Interessen, welche in dem
Verhältnis der selbständigen zur unselbständigen Arbeit einander
gegenüber treten -- wobei ich hier auf das Markieren einiger Hauptpunkte
mich beschränken muß.
Der Stand, welchen die _Rechts_entwicklung angesichts der seit einem
Jahrhundert erkennbaren, seit 50 Jahren ganz augenfällig hervortretenden
Wirkungen der sich ausbreitenden organisierten Arbeitstätigkeit, mit
Bezug auf diese Tätigkeit bis heute erreicht hat, wird am besten
gekennzeichnet durch einfaches Gegenüberstellen zweier Tatsachen:
Wenn einer im Rahmen dieser Arbeitstätigkeit etwas unternimmt, was
raucht, stinkt oder Lärm macht und dadurch einige Nachbarn belästigen
oder schädigen kann, so wird gemäß den Gewerbeordnungen sein Tun schon
lange der Obhut öffentlichen Rechts für würdig befunden. Und wenn ihrer
viele zu Unternehmer-Assoziationen, wie Aktiengesellschaften u. dergl.
sich verbinden und dadurch ihr Auftreten einige vermögensrechtliche
Konsequenzen für sie selbst und andere Besitzende gewinnt, so hat
_dieses_ Tun die Gesetzgebung auch schon längst eingehender,
sorgfältiger Regelung und Ordnung für wert erachtet. In beiden Fällen
handelt es sich um Interessen solcher, die an Besitz oder Vermögen
geschädigt werden können.
Wenn dagegen einzelne, oder ihrer mehrere zusammen, als Unternehmer in
Aktionen eintreten, die keinen Rauch, Gestank oder Lärm verursachen und
keine vermögensrechtlichen Kollisionen herbeiführen, so können diese
Aktionen dadurch, daß viele in gleicher Art verfahren oder daß andere
durch den Zwang der Konkurrenz das gleiche zu tun vielleicht genötigt
werden, die allergrößte, einschneidendste Tragweite für das Gemeinwohl
haben und weite Volkskreise unmittelbar oder mittelbar stark
benachteiligen -- das öffentliche Recht bekümmert sich darum nicht.
Diejenigen, welche davon zunächst allein betroffen werden, können der
Regel nach am Besitz nicht geschädigt werden, weil sie keinen haben.
Kraft »wirtschaftlicher Freiheit« kann also jeder, der aus Tatendrang
oder auch nur aus Gewinnsucht die Funktionen des Unternehmers auszuüben
wünscht, dazu mitwirken helfen, daß immer mehr Menschen einen gewohnten
Beruf aufgeben und in den Industriezentren sich zusammendrängen ohne
irgend eine Gewähr von Stetigkeit und Dauer ihrer neuen Tätigkeit. Er
kann ein begonnenes oder seit langer Zeit schon bestehendes Unternehmen
so lange fortsetzen, als es ihm noch genügend Vorteil zu bringen
scheint, und wenn er meint, daß er auf andere Art sich besser stehen
werde, etwa indem er seinen bis dahin gewonnenen Erwerb größer werdendem
Risiko entziehe, so kann er es zuschließen und diejenigen, welche
inzwischen von solchem Unternehmen abhängig geworden sind, mögen sehen,
wo sie bleiben. Wenn Jahre günstigen Geschäftsganges ihm große
Überschüsse gelassen haben und dann Krisen oder sonstige Störungen zu
zeitweiliger oder dauernder Einschränkung des Umfangs seiner
Unternehmungen nötigen, so kann er plötzlich so viel Arbeiter entlassen,
als nötig ist, um für ihn ein neues Gleichgewicht zwischen Ertrag und
Aufwendungen herbeizuführen; denn niemand kann ihm zumuten, den früheren
Gewinn wieder teilweise herauszugeben um anderen über Krisen
hinwegzuhelfen. Auch kann er alle, welche in seinem Dienst ihre Kräfte
verbraucht haben oder sonst arbeitsunfähig geworden sind, der
Fürsorge der Gemeinde überlassen, soweit nicht neuerdings die
Versicherungsgesetzgebung in diesem Punkte einige Hilfe hat eintreten
lassen; denn weiteres tun zu sollen, würde gleichfalls eine
nachträgliche Herausgabe des Gewinnes besagen, den er früher von ihrer
Tätigkeit gehabt und längst in sein persönliches Eigentum genommen hat.
Das sozialpolitisch bedeutsamste Moment in dem ungeregelten, sich selbst
überlassenen Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter liegt aber in
den Wirkungen, welche die Konkurrenz der Unternehmer untereinander für
die Arbeiter gewinnt. Das wichtigste und meistgebrauchte Mittel in einem
nur durch Rücksichten des eigenen Vorteils geleiteten Wettbewerb ist
immer das Unterbieten anderer in den Preisen der Arbeitserzeugnisse,
und hierzu stachelt namentlich der Handel immer mehr an, je mehr er als
Vermittler zwischen Konsument und Produzent überall sich eindrängt. Denn
der Zwischenhandel hat ein ganz besonderes Interesse daran, den Konsum
dahin zu lenken, wo der geringere Preis ihm Spielraum für größeren
eigenen Gewinn läßt. Der Unternehmer selbst will dabei von seinem
Verdienst möglichst wenig abgeben und kann auch auf Arbeitsgebieten mit
sehr starker Konkurrenz öfters nicht anders, wenn ihm ein mäßiges
Äquivalent für eigene Arbeit noch übrig bleiben soll. Die Herabsetzung
des Produktionspreises in der Konkurrenz der Unternehmer geht daher,
soweit sie nicht durch die fortschreitende Verbesserung der
Arbeitsmethoden getragen ist, durchaus auf Kosten der Arbeiter. Sie
erzeugt die ausgesprochene Tendenz, für den gleichen Lohn größere
Arbeitsleistung durch längere Arbeitszeit oder stärkere Anspannung der
Arbeitskraft zu gewinnen. Wo aber, nachdem auf vielen Gebieten der
Industrie das Äußerste von Ausnutzung der menschlichen Arbeitskraft auf
diesem Wege zustande gekommen, hierin ein Stillstand, an einigen Stellen
sogar schon ein erfreulicher Rückgang eingetreten ist, behält das
Streben der Unternehmer nach Verbilligung der Arbeitserzeugnisse zur
Erleichterung des Wettbewerbs mit anderen Unternehmern immer noch die
Tendenz, den Arbeitern einen Anteil an der fortschreitenden Steigerung
ihrer Leistungsfähigkeit durch Verbesserung der Methoden und
Einrichtungen, erweiterte Anwendung der Maschinen usw., möglichst
vorzuenthalten. Die Verbilligung der Industrieerzeugnisse kommt aber nur
zu einem relativ kleinen Teil den Arbeitern selbst, zum weitaus größeren
Teil den wohlhabenden Klassen zu gut. Denn sie betrifft vorzugsweise
Gegenstände, die, soweit sie nicht wieder den Unternehmern als
Arbeitsmittel dienen, erst für eine gehobene Lebenshaltung Wert haben.
Auch hat die Verbilligung in sehr großem Umfang -- z. B. bei fast allen
Massenartikeln für Kleingebrauch und Luxus, also gerade in den
Industriezweigen, welche die gedrückteste Lage der Arbeiter aufweisen --
keineswegs die wohltätige Wirkung, diese Dinge auch solchen zugänglich
zu machen, denen sie sonst versagt blieben, sondern sie veranlaßt nur
eine maßlose Vergeudung menschlicher Arbeit bei reich und arm, weil das
einzelne seiner Billigkeit wegen der Schonung gar nicht mehr
wertgehalten wird.
Die Wirkungen, welche die Ausbreitung der organisierten Arbeitstätigkeit
unter dem Schutz wirtschaftlicher Freiheit bis jetzt hervorgebracht hat,
liegen in allen Industrieländern klar zutage -- als Massenarmut und
Massenelend, und als fortschreitende physische Degeneration großer
Volksschichten und sie begleitende Abstumpfung der sittlichen Kräfte.
Schlimm aber wäre es für die menschliche Kultur, wenn der große
Aufschwung wirtschaftlicher Aktion der Völker, den die neue Arbeitsform
herbeigeführt hat, solche Folgen mit sich bringen _müßte_ -- und schlimm
für den heutigen Staat, wenn dieser im Rahmen seiner Staatseinrichtungen
ihrer nicht Herr zu werden vermöchte.
Wie nun im Zinswesen das Verhältnis des einzelnen zum einzelnen ein
redliches bleibt, Ungerechtigkeit und Widersinn erst zum Vorschein
kommen in dem Verhältnis der Gesamtheit der Zinsempfänger zur Gesamtheit
der Zinszahler, so ist auch in dem eben betrachteten Interessenstreit
von Unternehmer und Arbeiter die Beziehung des einzelnen zum einzelnen
korrekt und unanfechtbar, wenn sie den privatrechtlichen Normen
entspricht, die Recht und Sitte für die gegenseitige Abgrenzung von
Einzelinteressen aufgestellt haben. In diesem Punkt könnte also
höchstens einige Schärfung gewisser Rechtsbegriffe und Gewöhnung an
etwas strengere Sitte in Frage kommen. Ebensowenig aber, wie die
Wirkungen des Zinswesens vernünftigerweise abgewandt werden könnten
durch Beseitigung des Zinsnehmens, ebensowenig ließen sich die Folgen
der Klassenscheidung in der organisierten Arbeit aufheben durch
Außerkurssetzen der Triebkräfte, die der Wettbewerb und die Ausgleichung
von Angebot und Nachfrage in die Wirtschaftstätigkeit einführen. So
sicher es nun ist, daß die im Staat gesammelte menschliche Gesellschaft
durch vernünftige Einrichtungen nachteilige Wirkungen von Formen der
Wirtschaftstätigkeit überwinden kann, so sicher ist es also auch, daß
solche Einrichtungen nur zu finden sind unter dem Gesichtspunkt einer
Staatsidee, welche sich nicht erschöpft in der Betrachtung des
privatrechtlichen Verhältnisses zwischen den einzelnen, sondern daneben
die gleichartige, übereinstimmende Tätigkeit ganzer Klassen als
wesentliche Funktionen des Volksorganismus begreift.
Jede in diesem Sinne »organische« -- d. i. notwendigerweise »soziale« --
Staatsidee muß aber zu der Einsicht führen, daß, nachdem das
Unternehmertum eine unentbehrliche Institution der Wirtschaftsordnung
geworden, seine Klassenfunktion ist: die physische Arbeitskraft des
ganzen Volkes, welche die arbeitenden Klassen in sich enthalten, zu
organisieren und zu leiten. Mag nun der Unternehmer als einzelner seine
Tätigkeit durchaus unter Rücksichten seines persönlichen Vorteils
betreiben, und mit dem Arbeiter als einzelnem kontrahieren nur nach den
Regeln von Angebot und Nachfrage in bezug auf die persönliche
Arbeitskraft, die letzterer zu Markte bringt -- die Gesamtheit der
Unternehmer benutzt und verwaltet dabei die körperliche Arbeitskraft des
gesamten Volkes, von welcher der einzelne Arbeiter je ein gewisses Stück
inne hat. Unternehmer sein ist daher, unbeschadet des rein privaten
Charakters des einzelnen, hinsichtlich der Tätigkeit der Klasse eine
öffentliche Funktion: _Verwaltung der nationalen Arbeitskraft in der
Wirschaftstätigkeit des Volkes_ -- und diese Funktion muß naturgemäß
durch _öffentliches_ Recht nach Anforderungen des Gemeinwohls geregelt
sein.
An zwei wichtigen Punkten, auf welche dieser Gedankengang sofort
hinführt: _Vorsorge für Schonung und Erhaltung der physischen Volkskraft
und: Haftung für den regelmäßigen Verbrauch dieser Volkskraft_ hat
unsere Gesetzgebung glücklicherweise schon die ersten Schritte zu
öffentlich-rechtlicher Regelung der organisierten Arbeitstätigkeit getan
-- zwar meist erst kleine und zaghafte Schritte, doch aber Schritte von
hoher grundsätzlicher Bedeutung, insofern sie Konsequenzen einer
organischen Staatsidee auf dem Gebiet der Volkswirtschaft zum Ausdruck
bringen. Den ersten Punkt betreffen die Anfänge des »Arbeiterschutzes«,
den zweiten die Arbeiter-Versicherungsgesetze. Die Aufgabe aller
Parteien, welche an der Lösung der sozialen Frage ernsthaft mitarbeiten
wollen, muß es sein, an _diesen_ Stellen der Fortbildung des
öffentlichen Rechts kräftige Impulse zu geben.
* * * * *
In bezug auf den ersten Punkt: Vorsorge für Schonung und Erhaltung der
Volkskraft, bemerke ich, unter Absehen von allem mehr Nebensächlichen,
folgendes:
Auf die mancherlei ungünstigen Wirkungen physischer und psychischer Art,
welche die Tätigkeit unter weitgehender Arbeitsteilung überhaupt und
namentlich die Arbeit an Maschinen begleiten, habe ich im Eingang meines
heutigen Vertrags schon hingewiesen. Alle diese Nachteile fallen ganz
und gar auf die unselbständigen Arbeiter. Schon die staatserhaltende
Gerechtigkeit fordert, daß, wenn diese die Nachteile tragen müssen,
auch Mitgenuß der Vorteile ihnen nicht vorenthalten werde, welche die
organisierte Arbeit darin bringt, daß in ihr die Leistung des einzelnen
sich verzehnfacht -- sie fordert also, daß diese Steigerung der
Produktionsfähigkeit nicht ausschließlich dem Unternehmergewinn und der
Verbilligung der Erzeugnisse, sondern auch den Arbeitenden selbst durch
Verminderung ihrer zeitlichen Inanspruchnahme zugute komme. Es ist kein
würdiger Inhalt eines Menschendaseins, _nur_ Rad in einer Maschine zu
sein, was doch die Arbeitsteilung für die meisten während der
Arbeitsschichten bedeutet -- und es ist keine Grundlage für die
Erhaltung eines höheren sittlichen und geistigen Niveaus und für die
Pflege gesunden Familienlebens in der Majorität des Volkes, daß der
Arbeiter keine andere Abwechselung habe als zwischen strenger Arbeit und
Befriedigung des dringendsten Ruhebedürfnisses.
Das noch immer fortschreitende Herabgehen der körperlichen Tüchtigkeit
in allen Industriebezirken zeigt aber auch die Notwendigkeit, behufs
Erhaltung der physischen Kraft und Gesundheit des Volkes den ungünstigen
Einflüssen der modernen Arbeitstätigkeit durch deren zeitliche
Beschränkung ein Gegengewicht zu bieten und die Erfahrungen, welche
England mit der gesetzlichen Beschränkung der industriellen Arbeit schon
vor langer Zeit gemacht hat, bezeugt zugleich die Wirksamkeit dieses
Gegengewichts. In diesem Land hat nun eben jetzt eine weitblickende
Regierung durch Einführung des 8-Stunden-Tages in den Staatswerkstätten
das Signal gegeben, nach welchem ohne Zweifel in kurzer Zeit die
Drittelung des Tages dort die allgemeine Norm für die industrielle
Arbeitsregelung werden wird. Nunmehr ist die Reihe an uns in
Deutschland, über die Bedeutung der Worte nachzudenken, die bei
Gelegenheit der früheren Parlamentsdebatten über die 10-Stunden-Bill
_Macaulay_ seinen Landsleuten gesagt hat: »Wenn jemals dieses Land (also
England) seinen alten Ruhm, das erste zu sein unter den
Industrieländern, einem andern Volk abzutreten haben sollte, so wird
dieses gewiß nicht ein Geschlecht von kümmerlichen Zwergen sein, sondern
nur ein Volk, welches an körperlicher Rüstigkeit und geistiger
Spannkraft dem unsrigen überlegen ist!«
Ein ebenso kurzsichtiger wie engherziger Klassenegoismus der oberen
Stände hat es in Deutschland dahin gebracht, daß die gerechteste und
vernünftigste Bestrebung eines gesunden Klasseninteresses des
Arbeiterstandes, die Forderung verkürzten Arbeitstages, fast ihre
ausschließliche Vertretung in der Sozialdemokratie findet, und pünktlich
zu jedem 1. Mai bescheinigt in der »gutgesinnten« Presse der Hohn eines
übermütigen Unternehmertums unter dem Beifall des gesamten
Bildungsdünkels im Land der Sozialdemokratie von neuem: daß sie immer
noch der einzige Hort _so vernünftiger_ Bestrebungen geblieben sei.
Wolle nunmehr auch eine Partei, welche das Interesse des _ganzen Volkes_
zu vertreten sich vorgesetzt hat, zu dieser Frage bestimmte Stellung
nehmen und offen aussprechen: daß sie nicht nur für die gesetzliche
Einführung eines Maximalarbeitstages nach dem Vorbild Englands
eintreten, sondern mit allen Kräften alle Bestrebungen des
Arbeiterstandes unterstützen werde, die darauf ausgehen, in absehbarer
Zeit auch in Deutschland die _Drittelung_ des Tages bei der
industriellen Arbeit zum festen Wirtschaftsfaktor für die Preisbildung
der Arbeitserzeugnisse zu machen.
* * * * *
Betreffs des zweiten Punktes, Verbrauch der Arbeitskraft der
Unselbständigen in der organisierten Arbeit -- der exzeptionell in der
Unfallgefahr, regelmäßig in der natürlichen Invalidität gegeben ist --
kann nicht zweifelhaft sein, daß für ihn diejenigen als _Gesamtheit_
aufzukommen haben, welche die Volkskraft in Benutzung und Verwaltung
nehmen. Wie in jedem geordneten Betrieb ein Amortisationskonto sein muß,
welches der Abnutzung aller toten Betriebsmittel Rechnung trägt, so
verlangt die Wirtschaftstätigkeit des ganzen Volkes ein
Amortisationskonto für den unvermeidlichen Verbrauch der menschlichen
Arbeitskraft bei der Gütererzeugung -- ein Konto, auf Grund dessen in
der Preisbildung für die Arbeitserzeugnisse dieser Verbrauch, ebenso wie
der regelmäßige Arbeitsaufwand selbst, zur Geltung kommen kann.
Es ist eine ganz willkürliche, durch den tatsächlichen Stand der Dinge
auch überall widerlegte Annahme, daß im Arbeitslohn selbst die
durchschnittliche Abnutzungsquote für die persönliche Arbeitskraft der
einzelnen schon mit enthalten sei und daß also Sparen oder
Privatversicherung aus diesem Arbeitslohn für die regelmäßigen Wirkungen
des fortschreitenden Kräfteverbrauchs aufzukommen habe. Der Staat selbst
erkennt hinsichtlich seiner Beamten das Unzutreffende jener Annahme an,
indem er in seinem Pensionsetat für den Kräfteverbrauch in seinem Dienst
besonders aufkommt. In demselben Verhältnis aber, in welchem die Beamten
zum Staat stehen, stehen in diesem Punkte kraft der organisierten
Arbeitstätigkeit die unselbständigen Arbeiter zur Gesamtheit der
Unternehmer. Die vorher betonte öffentliche Funktion des Unternehmertums
im Organismus der Volkswirtschaft, die Organisation und Verwaltung der
physischen Arbeitskraft des Volkes, weist jenem die Aufgabe zu, auch
aufzukommen für den Verbrauch dieser Arbeitskraft in seinem Dienst.
Als _haftbar_ für die Erfüllung dieser Aufgabe -- und noch einiger
andern, über die ich hier nicht rede -- muß aber der Unternehmergewinn
angesehen werden. Dieser ist zwar überall zu einem gewissen Teil
Äquivalent für die persönliche Tätigkeit des Unternehmers und mag für
viele auch nicht mehr als dieses bedeuten; im großen und ganzen aber
sind in ihm Posten enthalten, die ganz außer jedem möglichen Verhältnis
von Leistung und Gegenleistung stehen und mit persönlicher Tätigkeit und
persönlichem Verdienst der Unternehmer gar nichts zu tun haben. Dieser
_überschüssige_ Unternehmergewinn vieler, der hinausgeht über ein
vernünftiges Äquivalent persönlicher Leistungen, ist seinem Ursprung und
seinem Wesen nach durchaus nichts anderes als Anteil an dem allgemeinen
Überschuß, den regelmäßig oder zeitweilig die gesamte Arbeitstätigkeit
des Volkes ergibt über die Summe aller anschlagsmäßigen Ausgabeposten
hinaus -- als da sind: Verzinsung des ganzen Betriebsfonds, Amortisation
der dem Verbrauch unterliegenden Betriebsmittel und Lohn für alle
Arbeitstätigkeit, Arbeiter und Unternehmer zusammengenommen. Die Anteile
an diesem Gesamtüberschuß verteilen sich auf Konto »Unternehmergewinn«
unter die einzelnen sehr ungleichmäßig und nach sehr verwickelten
Bedingungen. Eine gesunde Volkswirtschaft aber hat die Summe dieses
Überschusses anzusehen und zu behandeln als einen allgemeinen
Rücklagefonds in der Verwahrung der Unternehmer. Auf ihn ist einerseits
die regelmäßige Vermehrung des gesamten Betriebskapitals angewiesen, die
eine wachsende Bevölkerung und die Steigerung der wirtschaftlichen
Tätigkeit erfordern, anderseits aber ist darauf auch anzuweisen die
Deckung der nicht-anschlagsmäßigen Aufwendungen, zu denen gegenwärtig
u. a. auch der Verbrauch der menschlichen Arbeitskraft in der
Wirtschaftstätigkeit noch gehört. Im übrigen aber hat er als Reserve zu
dienen zur Deckung des Defizits, welches zeitweiliger Rückgang der
Wirtschaftstätigkeit für einzelne Perioden an Stelle jenes Überschusses
ergeben kann, also als Ausgleichungsfonds für die unvermeidlichen
Schwankungen im Haushalt des Volks.
Die Sozialdemokratie mag den in der Summe der _überschüssigen_
Unternehmergewinne gegebenen durchschnittlichen Gesamtüberschuß der
Volkstätigkeit seiner absoluten Größe nach wohl hoch überschätzen, weil
sie ziemlich alles dazu rechnet, was außer dem eigentlichen Arbeitslohn
noch tatsächliche Ausgabeposten sind. Er ist aber sicher vorhanden --
man muß ihn nur nicht da suchen, wo er nicht ist, sondern da, wo er ist
-- nicht bei den kleinen Unternehmern, die in der Konkurrenz mit andern
günstiger gestellten wohl häufig kaum mehr, öfters weniger, als einen
angemessenen Arbeitslohn für sich übrig behalten, sondern bei den großen
Unternehmungen, die, wie z. B. zahlreiche große Aktiengesellschaften,
unbeschadet der kleinen Lasten aus den Versicherungsgesetzen, nach sehr
reichlicher, zum Teil exorbitanter Entlohnung ihrer arbeitstätigen
Organe, noch Dividenden auszahlen, die über die marktgängige
Kapitalverzinsung, zuzüglich einer vernünftigen Risikoprämie, sehr weit
hinausgehen. Und die Aufgabe aller sozialen Gesetzgebung muß es sein,
allmählich die Wege zu ebenen, auf welchen jener überschüssige
Unternehmergewinn seinen natürlichen Funktionen im Wirtschaftsorganismus
des Volks dienstbar, für die Erfüllung der sozialen Aufgaben gegenüber
der Gesamtheit der unselbständigen Arbeiter haftbar gemacht werden kann.
In den Kreisen derer, die unter den Einwirkungen des Klasseninteresses
der Unternehmer stehen, hat sich allerdings die Vorstellung schon
festgesetzt, als ob auch alles, was einem nicht durch seine persönliche
Tätigkeit, sondern nur _infolge_ derselben zufällt, bedingungsloses
Privateigentum sei, welches für Zwecke des Gemeinwohls anders als etwa
durch eine kleine Einkommensteuer heranziehen zu wollen, Konfiskation
des Eigentums bedeute. Der Vorzug des Unternehmers, aus der Beteiligung
an der organisierten Arbeitstätigkeit unter Umständen viel mehr erzielen
zu können, als eine reichliche Gegenleistung für eine spezifische
Tätigkeit, wird dabei gedacht als Ausfluß allgemeiner Menschenrechte --
nicht etwa als Ausfluß der Gesellschaftsorganisation, welche doch allein
solche spezifische Tätigkeit ermöglicht. Das Unternehmerwesen erscheint
dabei als der große Glückstopf, an den heranzukommen, um recht tiefe
Griffe hinein zu tun, für ein besonders dankbares Geschäft gilt. -- Ich
wäre der letzte, der die qualifizierte Arbeit, die der Ordnung nach der
Unternehmer zu leisten hat, nicht eines reichlichen Lohnes wert hielte.
Wer aber nicht alles Augenmaß für die natürliche Proportionalität der
Dinge verloren hat, muß einsehen, daß die illimitierten Gewinne, die
Unternehmern mittelst der Arbeitstätigkeit _anderer_ zufließen können,
unter dem Eigentumsbegriff etwas durchaus anderes bedeuten, als etwa die
unbeschränkten Einnahmen, welche ein berühmter Künstler oder ein
gesuchter Arzt aus seiner rein persönlichen Tätigkeit gewinnen mag. Das
Nicht-Erkennen solchen Unterschieds, die Verwischung aller Grenzen
zwischen wirklich persönlichem Erwerb und bloßem Anteil an einem
Gemeingut ist wiederum ein handgreifliches Zeichen von _plutokratischer
Verdunkelung der Rechtsbegriffe_.
Unter den Versicherungsgesetzen, welche darauf ausgehen, die Deckung für
Verbrauch und Abnutzung der Arbeitskraft in der Volkswirtschaft in
geordnete Bahnen zu leiten, hat das erste, die Unfallversicherung, den
richtigen Gedanken konsequent durchgeführt: daß die Gesamtheit der
Unternehmer für solchen Verbrauch ausschließlich aufzukommen habe, und
hat dabei auch hinsichtlich des Maßes der Leistungen einigermaßen
befriedigende Regelung geschafft. Die bekannte Rückwärtskonzentration
der sozialen Ideen hat aber nachher aus der andern, ihrer Intention nach
viel bedeutsameren Einrichtung, der Alters- und Invalidenversicherung,
einen ärmlichen Zwitter werden lassen, ohne innere Folgerichtigkeit im
Aufbau, und im Effekt nur eine etwas verbesserte Armenverpflegung -- und
zum Unglück hat sie auch noch den wertvollen Gedanken der
berufsgenossenschaftlichen Organisation der Unternehmer gerade da
preisgegeben, wo er angefangen hätte, eine wirkliche Bedeutung zu
gewinnen.
* * * * *
Nach dieser positiven Begründung meines vorher ausgesprochenen
Vorschlags bedarf es nur noch einiger Bemerkungen nach der negativen
Seite hin -- in Hinblick auf die Ansichten, welche die Lösung der
sozialen Frage von der »Selbsthilfe«, sei es von unten oder von oben
her, erhoffen.
Soweit die Selbsthilfe von unten her erwartet wird, sucht man sie in der
Vereinigung und Genossenschaftsbildung. Diese Bestrebungen haben sicher
einen sehr hohen -- auch sozialpolitischen -- Wert, insofern sie die
Wege eröffnen und die Formen schaffen für eine kräftige und geordnete
Klassenvertretung der unselbständigen Arbeiter. Sie leiten dadurch
zugleich -- wie wir jetzt in England sich vollziehen sehen -- den Streit
der einander gegenüberstehenden Interessen aus einem ewigen zerstörenden
Kriegszustand in die Bahnen mehr friedlicher Aktionen hinein. Darüber
hinaus aber, als Mittel wirklicher Konkurrenz mit dem Unternehmertum,
als Grundlage für Erhaltung oder Wiedereroberung der wirtschaftlichen
Selbständigkeit für größere Kreise des Volkes, hat die Vereinigung
meines Erachtens nur auf wenigen bestimmten Gebieten eine Bedeutung.
Denn Genossenschaftsbildung zu wirtschaftlicher Tätigkeit ist nur
möglich unter Gleichartigen und Gleichberechtigten. Wesentliche
Unterschiede der Funktionen im Zusammenwirken heben die Gemeinsamkeit
der Interessen und die Gleichheit der Rechte auf. Wirklich
genossenschaftliche Vereinigung von so heterogenen Elementen, wie z. B.
in einem größeren Industriebetrieb zusammenzuwirken haben, erscheint
ganz aussichtslos. Dafür fehlt einstweilen nicht nur jedes Vorbild und
jede Tradition, sondern auch jede Rechtsbildung. Der Verzicht aber auf
feinere Organisation durch Zusammenfassen mannigfaltiger Kräfte würde in
der Industrie fast auf allen Gebieten gleichbedeutend sein mit
wirtschaftlicher Inferiorität und Konkurrenzunfähigkeit gegenüber besser
organisierten Unternehmungen. Der Landbau dürfte deshalb wohl das
einzige Gebiet sein, auf welchem in größerem Umfang genossenschaftliche
Vereinigung vieler die Vorteile des Großbetriebes mit der Erhaltung der
Selbständigkeit vereinigen und dadurch eine wirkliche soziale Bedeutung
gewinnen kann. Die _allgemeinen_ sozialen Übel sind also auf diesem Wege
nicht zu überwinden. -- Der Hinweis auf die »Selbsthilfe«, soweit er auf
anderes sich bezieht als vorher angegeben, ist ein guter Rat für solche,
die keinen brauchen.
Noch weniger aber ist die Heilung zu erwarten von der entgegengesetzten
Seite her, von den Unternehmern. -- Allerdings gibt es Leute, welche da
glauben, Wohlwollen und Menschenfreundlichkeit der guten Unternehmer
werden die sozialen Klüfte zuletzt mit Rosen ausfüllen und durch
Wohlfahrtseinrichtungen aller Art, -- Gewinnbeteiligung u. dergl. --
auch sonst unvermittelte soziale Interessengegensätze schließlich in
eitel Harmonie auflösen. Ich will auch darüber meine Meinung kurz sagen
-- schon um mich gegen den Verdacht zu sichern, als ob ich in meinem
Umkreis solche Wege hätte bahnen wollen: alles einzelne derart mag, für
sich betrachtet, sehr gut, sehr erfreulich und sehr nützlich sein und
mag den Arbeitern manche Annehmlichkeiten und kleine Vorteile
verschaffen, die sie sonst nicht hätten. Für den sozialen Fortschritt
haben aber alle solche Einrichtungen und Maßregeln des Wohlwollens genau
dieselbe Bedeutung, die es für den Aufschwung der Kunst hat, wenn einer
sein verwittertes Haus anstreichen läßt: es sieht besser aus. Und wer
daran noch zweifelt, den muß man auf die Tatsache hinweisen, daß, wenn
die Wohlfahrtsapostel unter sich sind, sie kein besseres Argument
wissen, sich in ihren Bestrebungen gegenseitig zu bestärken als die
Versicherung: alle solche Maßregeln seien ja ganz »rentabel« -- die
Kosten kämen indirekt wieder herein. Gegenwärtig aber ist das
Kennzeichen für alles, was wirklich sozialen Wert hat, daß es nicht
»rentabel« ist, vielmehr dem einen Teil Opfer auferlegt -- _wirkliche_
Opfer! -- Gesunder Klasseninstinkt läßt die Arbeiter gegenüber all
solchen Bemühungen des Wohlwollens, insoweit sie soziale Bedeutung zu
haben prätendieren, ganz kühl sagen: Keine Wohltaten -- besseres Recht!
Von der Tätigkeit des einzelnen aber mehr zu erwarten, als jene
dekorative Verbesserung unserer Zustände, hieße die Bedingungen völlig
verkennen, unter welche die Konkurrenz das Tun aller gestellt erhält. In
Dingen, die wirklich Opfer auferlegen, kann keiner den anderen um mehr
voraus sein wollen als um sehr kleine Schritte -- sonst sorgt schon der
Wettbewerb derer, die solche Opfer nicht zu bringen für gut finden, daß
er ganz unschädlich werde. Wer in seinem eigenen Wirkungskreis redlich
sich bemüht hat, über das Niveau der Wohlfahrtseinrichtungen
hinauszukommen, weiß ein Lied zu singen von der Ohnmacht des einzelnen.
Nur Toren könnten versuchen wollen, Gärten in der Wüste anzulegen --
damit in nächster Nacht der Wüstensand etwas zu begraben finde. Die
Oasen in der Wüste bleiben immer Oasen in einer _Wüste_ und müssen den
Wüstencharakter ihrer Umgebung, nur etwas gemildert, überall zur Schau
tragen. Alle vernünftigen Bemühungen der einzelnen auf sozialem Gebiet
können daher nur darauf hinzuwirken versuchen, daß das gesamte
Wirtschaftsfeld allmählich _weniger Wüste_ werde -- und dieses kann nur
die organisatorische Aktion des Staates zuwege bringen.
Der Erweiterung und Kräftigung organisatorischer Funktionen des Staates
auf dem Wirtschaftsgebiet noch im Namen der Freiheit entgegenzutreten,
wäre aber völlig verfehlt. Die »wirtschaftliche Freiheit« der alten
Nationalökonomie ist nichts anderes als wirtschaftliches Faustrecht --
das Recht der Starken, als Klasse, die Schwachen, als Klasse, ungestört
ausbeuten zu dürfen. Und wie alle Kultur, und zumal alle Staatenbildung,
in der Einschränkung und Überwindung des Faustrechts im Verkehr der
Individuen ihren Anfang hat, so kann sie weiteren Fortschritt nur finden
in der Überwindung des _Klassen_faustrechts. Der bürgerlichen Freiheit
aber tun die Einschränkungen, die dabei den einzelnen erwachsen mögen,
keinen Abbruch. Absolute Freiheit fordert das Kulturinteresse nur für
ein einziges Gebiet -- die Propaganda der Ideen. In allem übrigen steht
jede Beschränkung durchaus nur unter der Frage: cui bono? -- für wen und
wem zulieb? und auch der freiheitliebende Mann kann in einer
Beschränkung seines Tuns keine Freiheitsbeschränkung finden, wenn sie
alle gleichmäßig zum Vorteil des Gemeinwohls betrifft.
* * * * *
Das sind die Erwägungen, auf welche hin ich den vorher schon
formulierten Anspruch an die Gesetzgebung für ein geeignetes soziales
Programm der Freisinnigen Volkspartei halte. Es bedarf aber kaum noch
eines Wortes, um erkennbar zu machen, daß eine solche Forderung in
innerem Zusammenhang mit dem politischen Programm der Partei steht, also
keineswegs Angelegenheiten zum Gegenstand hat, die ebensogut von andern
Parteien, oder außerhalb aller politischen Parteien, verfolgt werden
könnten. Denn Kern und Mittelpunkt jener Programmforderung ist der
Gedanke: unseren _ganzen_ Arbeiterstand, unbeschadet der unvermeidlichen
Unselbständigkeit der einzelnen in ihrer persönlichen Arbeit, auf das
_bürgerliche_ Niveau des alten selbständigen Handwerks zu erheben,
welches zurzeit nur seine obersten Schichten, in den bestsituierten
Industrien, erreichen -- und so auch unter den veränderten
Wirtschaftsverhältnissen den Träger der physischen Arbeitskraft des
Volkes als dessen gesunden, festen Stamm zu erhalten. Dieses Ziel kann
aber ohne allerlei Wenn und Aber keine andere Partei sich aneignen als
eine solche, deren politisches Ideal ist: ein freies, selbstbewußtes
Bürgertum, das in allen seinen Schichten wirklichen Anteil hat an den
Gütern der Kultur. Alles, was in der Scheidung der politischen Parteien
auf der konservativen Seite steht, ist als Partei unfähig, solche
Aufgabe sich zu stellen. Denn dort braucht man als Träger des
Staatswesens hauptsächlich »Autorität«. Diese aber ist um so mehr und um
so konzentrierter vorhanden, je kleinere Gruppen herrschen, je größere
unselbständig und abhängig bleiben. Für große und einflußreiche Kreise
des konservativen Lagers ist deshalb, nachdem die Hörigkeit nicht mehr
zu haben, nunmehr eine »Gesindeordnung« das Ideal für die Regelung des
Rechtsverhältnisses zwischen den Selbständigen und den wirtschaftlich
Unselbständigen.
Also würde die Freisinnige Volkspartei mit der Annahme des
vorgeschlagenen Programmpunktes, vermöge seiner innern Beziehung zu den
Grundlagen bürgerlicher Freiheit, auch noch ein kräftigeres Rückgrat für
ihre politischen Bestrebungen gewinnen.
Anhang.
Den beiden Vorträgen über »Steuersystem« und »Arbeiterschutz«, die E.
ABBE auf Grund einer stenographischen Nachschrift nachträglich selbst
für den Druck ausgearbeitet und auch als Broschüre (Jena, Bernh.
Vopelius 1894. Vergriffen.) veröffentlicht hat, folgte noch ein drittes
Referat über »Volksbildung«. Bei diesem verhinderte er eine Nachschrift
als überflüssig, weil er sich besonders sorgfältig vorbereitet hatte und
daher des Wortlautes für eine spätere Drucklegung durchaus sicher
glaubte. Zu einer solchen ist er aber aus verschiedenen Gründen nicht
gekommen und damit ist eine eingehende Kenntnis seiner Ideen über diese
wichtige Frage unmöglich gemacht.
Als Ersatz werden deshalb hier die Stellen aus E. ABBEs »Entwurf zu
einem Statut der Carl Zeiss-Stiftung« und den »Motiven und Erläuterungen
zum Entwurf eines Statuts der Carl Zeiss-Stiftung« wiedergegeben, die
seine Ansicht über Volksbildung in gedrängter Form zum Ausdruck bringen.
Die Wiedergabe dieser Abschnitte scheint auch deshalb angezeigt, weil
das am Schlusse des vorliegenden Bandes in seiner endgültigen Fassung
abgedruckte Statut über diesen Gegenstand nichts enthält; denn ABBE hat
sich den Bedenken angeschlossen, welche von seinen Freunden gegen die
praktische Ausführbarkeit seiner dahingehenden Absicht erhoben waren und
auf Verwirklichung seines Planes durch die Organe der Carl
Zeiss-Stiftung verzichtet.
Hierzu mag noch bemerkt werden, daß nach ABBEs Hinscheiden der von ihm
gehegte Plan von jüngeren Freunden ohne Kenntnis dieser Vorgänge als
gewiß in seinem Sinne liegend aufgenommen und die Verwirklichung durch
eine von ihnen begründete, aus freiwilligen Beiträgen seiner Freunde und
Verehrer zu dotierende »Ernst Abbe-Stiftung« angebahnt wurde.
Der Herausgeber.
Aus »Entwurf zu einem Statut der Carl Zeiss-Stiftung (als Manuskript
gedruckt, d. d. Lugano, Mai 1895)«:
§ 80.
Eine Verwendung von Stiftungsmitteln zum Vorteil einzelner bestimmter
Personen soll unter dem Titel des zweiten Absatzes sub B in § 1 gänzlich
ausgeschlossen sein, außer für den einen Fall, daß es geschieht, um
Söhnen des Arbeiterstandes die Wege zu höherer Ausbildung zu eröffnen --
aber abseits von jeglicher Wohltätigkeitsidee, allein unter dem
Gesichtspunkt: Talent und geistige Kraft in den unteren Volksschichten,
welche mangels der Möglichkeit genügender Ausbildung dem Dienst der
größeren Aufgaben im wirtschaftlichen und öffentlichen Leben der Nation
fortgesetzt verloren gehen, zum Vorteil des Gemeinwohls für diesen
Dienst quasi zu rekrutieren und damit zugleich den oberen Volkskreisen,
der Leitung der wirtschaftlichen und öffentlichen Angelegenheiten,
solche Elemente zuzuführen, die noch vermöge der eigenen Lebenserfahrung
mit den arbeitenden Klassen Fühlung haben und die kastenartige Scheidung
der Berufsstände in ihren Personen durchbrechen können.
Für den Fall, daß die Carl Zeiss-Stiftung später reichlichere Mittel zur
Verwendung nach außen verfügbar erhielte, soll der Stiftungsverwaltung
besonders empfohlen sein, auch solcher Aufgabe nach dem Sinne des
Stifters sich anzunehmen.
§ 81.
Die Stiftung möge alsdann junge Leute, die auf irgend einer Stufe des
unteren oder des mittleren Schulwesens nicht sowohl als sogenannte gute
Schüler sich auszeichnen, als vielmehr, vielleicht ohne das zu sein,
deutliche Anzeichen besonderer geistiger Kraft oder ungewöhnlichen
Talents erkennen lassen, zu höherer Ausbildung heranzuziehen suchen. Sie
wolle zunächst den Angehörigen solcher ausreichende Mittel anbieten, um
ohne Opfer ihrerseits die Betreffenden auf einer geeigneten Schule
erhalten zu können -- möglichst lange im Kreise der eigenen Familie und
jedenfalls unter Ausschluß von Pensionatserziehung irgend einer Art; und
sie wolle dieselben nachher als »Stipendiaten der Carl Zeiss-Stiftung«,
unter Gewährung einer nicht ärmlichen Sustentation und mit Belassung
vollster Freiheit der Berufswahl ohne Gegenverpflichtungen, bis zum
Abschluß einer ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Ausbildung
auf gelehrte oder technische Hochschulen oder sonstige höhere
Lehranstalten entsenden.
Für die Auswahl solcher Stipendiaten soll nicht nur keinerlei
territoriale Beschränkung bestehen, sondern im Gegenteil tunlichst
weites Gebiet der Auslese besonders anzustreben sein. Es dürfen jedoch
ausschließlich solche gewählt werden, deren Väter mit ihrer Hände Arbeit
ihr Brot zu verdienen hatten -- als industrielle Arbeiter, Kleinbauern,
Kleinhandwerker oder dergl.
Aus »Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl
Zeiss-Stiftung (als Manuskript gedruckt)«:
Zu §§ 80, 81.
Zur Erläuterung der in diesen Paragraphen angegebenen Richtschnur für
etwaige Verwendung von Stiftungsmitteln zugunsten einzelner Personen
bemerke ich folgendes:
Gemäß den -- menschlich auch mir höchst achtenswerten -- Absichten der
bestehenden Einrichtungen zur Erleichterung der Ausbildung Unbemittelter
würde einem solchen bei Gewährung eines Stipendiums oder dergl. immer zu
sagen sein: »_Du verdienst_ wegen deines Verhaltens oder wegen deiner
Fähigkeiten, daß man dir zur Erlangung höherer Bildung und besserer
Lebensstellung behilflich sei.« Im Sinne meiner Anordnungen aber müßte
ihm vielmehr gesagt werden: »Du würdest wahrscheinlich glücklicher
werden, wenn man dich in Ruhe ließe und in dem Stande, in welchem du
geboren bist; denn dann würdest du, weil gescheiter als die Mehrzahl
deiner Genossen, gegenüber deiner Umgebung von selbst einigen Vorsprung
gewinnen und dann hinsichtlich des späteren Verhältnisses deiner
Bedürfnisse zu den Mitteln für ihre Befriedigung und des Verhältnisses
deiner Kräfte zu den Aufgaben, die dir zufallen, eines subjektiv
größeren Überschusses dich erfreuen, als in einem höheren Lebensberuf
meist der Fall sein kann. _Aber_ -- die Rücksicht auf das Gemeinwohl
verlangt, daß man deine Kräfte für den Dienst von wichtigeren und
schwierigeren Aufgaben zu gewinnen suchen muß, damit dieser Dienst nicht
gänzlich angewiesen bleibe auf die allzu beschränkte Auswahl an
über-mittelmäßigen Köpfen, die der Nachwuchs der Reichen für sich allein
prästieren kann, usw.«
Die §§ 80, 81 markieren demnach, neben einer allem Eudämonismus
abgewandten Lebensanschauung, den festen Standpunkt des Arbeitersohnes,
dessen Vater nur mit größtem Widerstreben Wohltaten sich gefallen lassen
mochte. Die Carl Zeiss-Stiftung soll also auch in diesem Punkt keine
»milde« Stiftung sein.
Meine Ansicht ist nicht, daß eine Betätigung der Carl Zeiss-Stiftung in
dieser Richtung, solange sie isoliert bleibt, gegenüber der Größe der
Aufgabe eine nennenswerte praktische Bedeutung für das Gemeinwohl
gewinnen könne. Was in diesem Punkt von einer einzelnen Stelle aus
geschehen kann, wird immer »Tropfen auf einen heißen Stein« bleiben.
Eine wirkliche Lösung kann das hier angedeutete soziale Problem erst
dann finden, wenn einmal der Unterrichtsminister eines großen Staates
begriffen hätte, daß es für das Staatsinteresse noch nicht genug ist,
die nötigen vielen Millionen jährlich aufzuwenden, um höhere
Unterrichtsanstalten aller Art auf bestem Fuß zu erhalten, sondern daß
noch einige Millionen mehr dazuzulegen seien, um auch dafür geregelte
Vorsorge treffen zu können, daß jene Anstalten just von denen benutzt
werden müssen, an deren höherer Ausbildung allein dem Staat selbst etwas
gelegen sein kann. Das würde besagen müssen: planmäßiges Heranziehen der
höher veranlagten Köpfe aus allen Schichten des Volkes, nach Analogie
der allgemeinen Wehrpflicht und der Rekrutierung für die Spezialwaffen
zum Dienst der leitenden Funktionen im öffentlichen und wirtschaftlichen
Leben -- behufs Erhöhung des durchschnittlichen Niveaus der ganzen
geistigen Aktion des Volkes und behufs Beseitigung plutokratischer
Kastenbildung in den Berufsständen. Dazu aber würde gehören, nicht nur
sich hinwegsetzen zu können über den unvermeidlichen Mangel solcher
Maßnahmen, daß dabei wegen der Schwierigkeit richtiger Auslese auch
manches Mittelgut auf öffentliche Kosten zu erziehen wäre, sondern vor
allem, sich nicht fürchten zu müssen vor den mancherlei einschneidenden
Konsequenzen, welche eine Wiederaufhebung des allmählich entstandenen
faktischen Bildungsmonopols der Wohlhabenden nach sich ziehen würde.
Solange es deshalb mit all diesem gute Wege hat, würde einem von der
Carl Zeiss-Stiftung etwa gemachten Anfang immerhin Wert und Bedeutung
des ersten guten Beispiels auf einem wichtigen Gebiet des allgemeinen
Volksinteresses verbleiben.
Fußnoten:
[Fußnote 2: [Nach der Angabe Bebels in seiner Eröffnungsrede zum Jenaer
Parteitag (1905) fand dieser Vortrag schon 1869 statt.]]