Welche soziale Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei in ihr
Programm aufnehmen?
Zwei Vorträge, gehalten im Freisinnigen Verein zu Jena am 7. und 21.
März 1894.
A. Steuersystem.
_Meine Herren!_
Unser Verein hat, wie Sie wissen, beschlossen, an der Ausgestaltung des
Parteiprogramms der Freisinnigen Volkspartei tätig sich zu beteiligen.
Wir wollen darauf hinzuwirken versuchen, daß auf dem Parteitag, der in
diesem Jahre bevorsteht, der jetzt reinlich abgesonderte demokratische
Flügel der früheren Deutschfreisinnigen Partei eine klare und
entschiedene Stellung nehme zu den wirtschaftlichen und sozialen
Angelegenheiten, welche das Volk bewegen. Und zwar wollen wir darauf
hinzuwirken versuchen, daß diese Stellungnahme eine _andere_ werde, als
sie werden könnte gemäß den sozialpolitischen Anschauungen, die in der
ehemaligen Deutschfreisinnigen Partei und in ihrer Vorgängerin, der
Fortschrittspartei, die herrschenden immer geblieben sind.
Unentwegt wollen wir dabei zu denen stehen, deren politische Arbeit
darauf gerichtet ist, dem Deutschen Volk das größere Maß von
bürgerlicher Freiheit und Selbstbestimmung noch zu erringen, welches den
nordischen und anglo-sächsischen Zweigen des germanischen Stammes eine
glücklichere Geschichte schon vor Jahrhunderten hat zuteil werden
lassen. Und wir wissen Dank den Männern, die in der schweren Zeit der
letzten 16 Jahre die Fahne des politischen Fortschrittes noch
hochgehalten haben und nicht entmutigt durch die Übermacht der Gegner
und durch die Teilnahmlosigkeit des Bürgertums, in dieser Zeit, wenn sie
auch nur weniges fördern konnten, doch noch manches gerettet haben, was
ohne ihre energische und aufopferungsvolle Arbeit jetzt gleichfalls
verloren wäre. Nach wie vor halten wir dabei auch fest an der
Überzeugung, daß nur gefestigte Institutionen bürgerlicher Freiheit, die
allen Kreisen des Volkes tätige Teilnahme an seinen öffentlichen
Angelegenheiten gewährleisten, den Hort bilden können für gesunde
wirtschaftliche und soziale Zustände.
Dieses alles kann uns aber nicht abhalten, auch der weiteren Überzeugung
Ausdruck zu geben, die in unserem Kreise längst feststeht: daß die
Freisinnige Volkspartei, wenn sie mit der Verfolgung jener politischen
Ziele ein lebenskräftiger Faktor für die Fortentwickelung unseres
öffentlichen Lebens bleiben will, nunmehr andere Wege beschreiten müsse,
als in bezug auf mehrere Angelegenheiten des Volksinteresses von ihrer
Vorgängerin eingeschlagen worden sind.
Jede politische Partei sehen wir vor die Alternative gestellt: entweder
sie leugnet, daß in unseren wirtschaftlichen Einrichtungen und sozialen
Zuständen ernstliche Übel überhaupt vorhanden seien, sie behauptet,
alles sei der Hauptsache nach in bester Ordnung und deshalb liege zu
Verbesserungen und Reformen Anlaß gar nicht vor; oder sie erkennt solche
Übel als wirklich vorhanden an -- damit aber auch die Verpflichtung,
_positiv_ mitzuarbeiten zu ihrer Beseitigung auf dem Weg gesetzlicher
Reform, unbekümmert darum, von welcher Seite dabei Bundesgenossen zu
finden man hoffen oder fürchten mag.
Der erstere von beiden Standpunkten ist für irgend eine liberale Partei
nicht mehr denkbar, am wenigsten aber für eine Partei, welche die
soziale Befreiung der arbeitenden Klassen schon als Aufgabe hingestellt,
damit also ausgesprochen hat, daß diese Befreiung zurzeit noch nicht
vollzogen sei. Ist aber die Existenz allgemeiner wirtschaftlicher und
sozialer Übel im Volksleben einmal anerkannt, so ist damit auch
anerkannt, daß es sich um Übel handelt, die notwendigerweise neun
Zehntel des ganzen Volkes -- sei es auch den einzelnen zum Teil noch
unbewußt -- berühren müssen. Übeln solcher Art gegenüber das alsbaldige
tätige Eingreifen mit wirklichen konkreten Reformen abzulehnen unter der
platonischen Vertröstung: der Fortschritt in der Richtung bürgerlicher
und wirtschaftlicher Freiheit werde sie mit der Zeit von selbst
überwinden, hieße einfach, jedem erkennbar machen, daß man diese Übel
entweder nicht beseitigen wolle, oder daß man sie auf dem Wege
gesetzlicher Reformen nicht beseitigen _könne_. Und dann wäre denen
recht gegeben, welche behaupten, daß diese Übel auf dem Boden der
jetzigen Staats- und Gesellschaftsordnung überhaupt nicht zu überwinden
seien, sondern nur durch völlige Umwälzung dieser Ordnung und welche
daraufhin ganz konsequenterweise sagen: wenn solche Umwälzung auf
friedlichen Wegen nicht zu erreichen sein sollte, so wird sie wohl oder
übel einmal auf gewaltsamen Wegen sich vollziehen müssen.
Wie töricht und unheilvoll nun auch die Verbesserungsideen der
Sozialdemokratie befunden werden mögen -- _keine_ Ideen haben zu wollen
ist ihr gegenüber noch viel törichter und unheilvoller. Läßt man der
Sozialdemokratie das Privilegium, die einzige politische Partei zu sein,
welche über die Verbesserung der sozialen Zustände noch Ideen hat, so
müssen die täglich größer werdenden Kreise derer, denen die Übel, unter
welchen sie tatsächlich leiden, zum Bewußtsein kommen, mehr und mehr
ihre Hoffnung auf die Verwirklichung _dieser_ Ideen setzen und mehr und
mehr in dieser Partei die einzige Instanz erblicken, von deren Aktion
sie eine Hebung ihrer Lage überhaupt zu erwarten haben. _Und dann gehört
die Zukunft dem »Zukunftsstaat«!_ Denn daß die Polizeiknüppel schlechte
geistige Waffen sind, hat zum Überfluß auch der Versuch gezeigt. Eine
Partei aber, welche zwar eine »Volkspartei« sich nennt, jedoch bei der
großen Majorität des »Volkes« mehr und mehr das Vertrauen verlöre, daß
sie den Willen und die Fähigkeit habe, gerechten Beschwerden auf ihren
Wegen Abhilfe zu schaffen, würde bald auch alle Kraft zu nachhaltiger
Vertretung ihrer rein politischen Ziele verloren haben. Diese Kraft kann
sie nur schöpfen aus engem Zusammenhang ihrer Bestrebungen mit
denjenigen Gedanken, unter welchen in den breiten Schichten des Volkes
die Teilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten jeweils steht.
So muß also unsere Diskussion unter die Fragestellung kommen:
welche soziale Forderungen hat eine »freisinnige Volkspartei« in
ihr Programm aufzunehmen, _damit sie ihren Namen mit Ehren führen
könne?_
Ich habe mich erboten, über diese Frage das einleitende Referat zu
übernehmen, welches zunächst in unserem Kreise Unterlagen für eine
Verständigung über das einzelne zu schaffen suchen soll.
Betreffs meiner Legitimation hierzu kann ich mich allerdings nicht
berufen auf ein gründliches, systematisches Studium der
volkswirtschaftlichen und sozialen Theorien und selbst nicht einmal
darauf, daß ich etwa in der öffentlichen Diskussion dieser
Angelegenheiten praktisch mich schon betätigt hätte. Zum einen wie zum
anderen haben meine sonstigen Pflichten mir Zeit und Kraft nicht übrig
gelassen. Diesem Mangel gegenüber kann ich mich jedoch auf etwas
berufen, was in der Art, wie ich es habe, nicht viele haben können: eine
eigene _lebendige_ Erfahrung. Denn seit ungefähr 25 Jahren bin ich
mitten hinein gestellt in das Wirtschaftstreiben, auf dessen Boden die
sozialen Vorgänge und Erscheinungen sich abspielen. Und zwar haben die
Umstände es mit sich gebracht -- was ich als Student mir nicht hätte
träumen lassen -- daß ich selbst »Unternehmer« geworden bin, nämlich
einer, der die gewerbliche Tätigkeit von vielen andern Personen, zuerst
von 20, dann von 100 und zuletzt von 500, in den Formen gemeinsamer
fabrikatorischer Arbeit mit zu organisieren und zu leiten hatte -- was
ja wohl unter allen Umständen ein nützlicher und anständiger Beruf ist.
Da aber diese Tätigkeit Erfolg hatte, so bin ich dabei mit der Zeit von
selbst auch Kapitalist geworden, d. h. einer von denen, welche
angesammelten Ertrag vorangegangener Arbeit als Produktionsmittel für
weitere Arbeit vorzuhalten haben. Ich habe also Gelegenheit gehabt, die
Erscheinungen des heutigen Wirtschaftslebens im Bereich eines einzelnen
Industriezweiges, aus allernächster Nähe anzusehen, und dadurch zugleich
einen Schlüssel gewonnen für das Verständnis entsprechender
Erscheinungen auf Gebieten außerhalb meines eigenen Wirkungskreises.
Gemäß den Pflichten, welche meine Stellung mir auferlegte, mußte ich nun
diese Erscheinungen stets betrachten vom Standpunkt des Unternehmers und
des Kapitalisten. Gleichzeitig aber habe ich sie auch immer betrachten
müssen mit den Augen des Arbeitersohnes, dem nicht unter der Hand
Unternehmer- und Kapitalistenaugen wachsen wollten. Ich habe also diese
Vorgänge gleichzeitig von ganz entgegengesetzten Seiten her ansehen
können: einerseits unter dem Gesichtswinkel des Unternehmer- und
Kapitalisteninteresses, andererseits aber auch vom Standpunkt des
Interesses der Arbeiter -- und dann habe ich, unabhängig von jeder
Beeinflussung durch äußere Rücksichten, aus beiden ein Fazit mir ziehen
können unter dem Gesichtspunkt des öffentlichen Interesses und des
Gemeinwohls.
Auf diesem Wege bin ich im Laufe der Jahre zu ganz bestimmten Ansichten
gelangt über Bedeutung und Wirkung gewisser Einrichtungen unserer
gegenwärtigen Wirtschaftsordnung und Staatsgesetzgebung und auch über
die Ursachen, aus welchen einzelne als besonders gefährlich zu
betrachtende Wirkungen hervorgehen. Diese Ansichten unterscheiden sich
allerdings in manchen Stücken stark von dem, was zu denken und zu sagen
in meinen Kreisen bei den meisten für wohlanständig gilt. Indes trage
ich kein Bedenken, diese Ansichten, nachdem ich sie seit Jahren zu einer
Richtschnur des eigenen Handelns gemacht, aus dem jetzt gegebenen Anlaß
auch öffentlich auszusprechen und geeignetenfalls zu vertreten. Ihnen
entnehme ich also die Grundlagen meines Referates über die vorhin
gestellte Frage -- indem ich es darauf ankommen lasse, ob das eine oder
das andere darin etwa für geeignet befunden werden möchte, als
Ausgangspunkt von neuen Bestrebungen de lege ferenda in einer
freisinnigen Volkspartei zu dienen. Es wäre aber nicht ehrlich, wenn ich
dabei verschweigen wollte, daß die erste Anregung zu eigener
Stellungnahme gegenüber den sozialen Angelegenheiten sich mir ergeben
hat aus gelegentlichem persönlichen Verkehr mit einem der bedeutendsten
und hochachtbarsten Führer der deutschen Sozialdemokratie. Die älteren
unter Ihnen erinnern sich wohl noch der Agitationsrede, welche der
»Drechslergeselle August Bebel« im Sommer 1871[2] hier im Engelsaale
gehalten hat. Wenn schon diese in den meisten Punkten meinen Widerspruch
herausforderte, so hat sie mir doch einen nachhaltigen Impuls gegeben,
angesichts der wirtschaftlichen Vorgänge in meinem Umkreis immer die
Augen offen zu halten und insonderheit alles, woran ich selbst beteiligt
war, unter dem Bewußtsein strenger Verantwortung zu betrachten. Des
weiteren aber waren mir von wesentlicher Hilfe zur Gestaltung meiner
Ansichten die wichtigen Ausführungen der Bodenbesitzreformer, die mir
durch die Schriften Flürscheims und durch unseren Freund Dr. Harmening
näher gebracht worden sind.
* * * * *
Meine Aufgabe sehe ich nun hier ausschließlich darin: diejenigen Punkte
namhaft zu machen, an welchen die bisherigen Bestrebungen der
entschieden freisinnigen Parteien Anknüpfung darbieten zur Weiterbildung
des Parteiprogramms in der Richtung auf fruchtbare soziale Reformen. Ich
habe sodann in concreto zu zeigen, daß gegenüber unbestreitbaren
sozialen Übeln und Gefahren, die in den gegenwärtigen Zuständen gegeben
sind, _wirkliche_ Reformen, welche den Übeln an die Wurzel gehen, nicht
bloß an ihren Symptomen kurieren wollen, möglich sind ohne Umwälzung der
Gesellschafts- und Wirtschafts-Ordnung, vielmehr durch Maßnahmen, die
auf dem Boden der bestehenden Staatseinrichtungen von der Gesetzgebung
-- wenn die entscheidenden Faktoren nur _wollen_ -- ohne weiteres
eingeleitet und schrittweise durchgeführt werden können. Denn es soll
sich nicht handeln dürfen um irgend welche Zukunftsideale, deren
Verwirklichung, wenn überhaupt denkbar, erst als Endergebnis eines
jahrhundertelangen Umbildungsprozesses möglich wäre, sondern um
bestimmte Anforderungen, die vernünftigerweise an die _heutige_
Gesetzgebung gestellt werden können. Für das soziale Programm einer
politischen Reformpartei dürfen nur Anforderungen in Betracht kommen,
deren Erfüllung, wie groß auch die Widerstände sein möchten, die sie von
Seiten bestimmter Interessengruppen zunächst zu gewärtigen haben, doch
nichts weiter zur Voraussetzung hat, als die allmähliche Überwindung
_solcher_ Widerstände.
Es sind nun drei Punkte, auf welche ich in solchem Sinne hier einzugehen
gedenke: die _Steuergesetzgebung_, die mit dem »_Arbeiterschutz_«
zusammenhängenden Fragen, und Angelegenheiten der _Volksbildung_. Ich
beziehe mich dabei vorzugsweise auf den Programmentwurf, welchen der
verdiente Führer der Gewerkvereins- und Genossenschaftsbestrebungen, Dr.
_Max Hirsch_, schon auf dem ersten Parteitag der Freisinnigen
Volkspartei eingebracht hat, von welchem Entwurf wohl anzunehmen ist,
daß er auf dem nächsten Parteitag in den Mittelpunkt der Diskussion
treten werde. Selbstverständlich aber habe ich dabei nicht minder im
Auge das schon um einige Schritte weiter entwickelte soziale Programm
der Deutschen Volkspartei, mit welcher in enge Fühlung zu treten der
norddeutsche Freisinn wohl als eine wichtige Angelegenheit zu betrachten
haben wird.
Für den heutigen Abend beschränke ich mich übrigens ganz auf den zuerst
angeführten Gegenstand, die Besteuerungsfragen -- zu welchem ich das
Folgende anzubringen habe.
Die Bekämpfung des Systems indirekter Steuern und die Forderung, alle
Staatsbedürfnisse anzuweisen auf direkte Steuern, gehören von jeher zu
den gemeinsamen Bestrebungen aller wirklich liberalen Parteien in
Deutschland. Natürlich ist auch für uns kein Wort mehr zu verlieren über
die Ungerechtigkeit und Gemeinschädlichkeit einer Besteuerungsart,
welche die Reichen verhältnismäßig ganz wenig belastet und deshalb,
damit überhaupt »etwas einkomme«, den weitaus größten Teil der
Staatslasten auf die Masse der arbeitenden Bevölkerung abwälzen, dadurch
aber die Lebenshaltung der breiten Volksschichten entsprechend
herabdrücken muß. Auch die Nationalliberale Partei hat diese Ansicht
geteilt, so lange sie noch in anderem Sinn als heute eine »liberale«
Partei war. -- Zuzugeben ist natürlich auch, daß eine direkte
Besteuerung des Einkommens allerdings jene Ungerechtigkeit, als solche,
um so vollkommener beseitigen könnte, in je schärferer Progression dabei
die größeren Einkommen herangezogen würden. Nichtsdestoweniger finde ich
in der Forderung solcher progressiven _Einkommen_steuer immer noch ein
großes sozialpolitisches Defizit. Es ist nämlich für ein Steuersystem
nicht genug, daß es, rein steuerrechtlich betrachtet, korrekt oder
gerecht sei. In jedem Staatswesen, welches nicht geradewegs auf den
»Zukunftsstaat« hinführen will, oder auf die Katastrophen, welche dieses
Wort ankündigt, muß meines Erachtens der Steuergesetzgebung noch eine
andere, eine spezifisch soziale, staatserhaltende Funktion zugewiesen
werden -- nämlich der Regulator zu sein für das Verhältnis zwischen
Kapital und Arbeit und das Korrektiv zu liefern gegen gewisse
zerstörende Wirkungen der unkontrollierten privat-kapitalistischen
Produktionsweise.
Solche zerstörende Wirkungen -- deren Dasein und fortwährendes Anwachsen
heute keine Kunst der Rede mehr hinwegdisputieren wird -- sind aber zu
erblicken in der fortwährend zunehmenden Tributpflichtigkeit aller
Arbeit zugunsten des Besitzes und in der damit Hand in Hand gehenden
fortschreitenden Konzentration des Besitzes auf eine immer kleiner
werdende Minorität des Volkes. Unter diesem Gesichtspunkt -- den ich
sogleich näher entwickeln werde -- komme ich dazu, dem Programm der
demokratischen Parteien in bezug auf die Besteuerungsfrage eine
wesentlich anders lautende Forderung an die Gesetzgebung zu empfehlen,
die ich vorgreifend -- um gleich hier den Zielpunkt der nachfolgenden
Erörterungen erkennbar zu machen -- dahin formuliere:
Beseitigung der indirekten Steuern und auch Beseitigung _aller
Besteuerung_ des _Arbeitseinkommens_. Anweisung aller Bedürfnisse
von Staat und Reich auf eine _reine Vermögenssteuer_, welche, nach
oben progressiv, alle größeren Vermögen besteuert annähernd mit dem
Prozentsatz des jeweiligen Boden- und Hypothekenzinsfußes -- in der
ausgesprochenen Absicht, den Zinsabwurf des gesamten
Nationalvermögens für den Staat (d. h. für Staat und Reich) in
Anspruch zu nehmen.
Die Begründung einer solchen Forderung entnehme ich aber den folgenden
Erwägungen.
* * * * *
Das Gesamtvermögen des Deutschen Volkes wird auf nicht viel unter 200
Milliarden anzuschlagen sein -- alles zusammen gerechnet, was an
nutzbarem Grund und Boden, an Gebäuden in Stadt und Land, an Inventar
der Industrie und an mobilem Kapital in Deutschland sich vorfindet und
alles in der üblichen Weise nach seinem Ertragswert veranschlagt. Läßt
auch die Ziffer selbst sich nur sehr unsicher bestimmen, so bietet doch
die Einkommens-und Vermögensstatistik genügende Anhaltspunkte dafür, daß
die untere Grenze nicht weniger als 160 Milliarden sein könne. Ich nehme
diese Ziffer hier an -- eigentlich nur zur Exemplifikation; denn die
Schlußfolgerungen würden sachlich ebenso bestehen bleiben, auch wenn
eine viel niedrigere Zahl eingesetzt würde.
Von diesem Nationalvermögen Deutschlands liegt in der jetzigen Zeit
hochentwickelter Wirtschaftstätigkeit fast kein Stück brach. Abgesehen
von ganz wenigen, in ihrer Summe geringfügigen Objekten steht alles in
Benutzung als Mittel für weitere Gütererzeugung, sei es in der Hand der
Eigentümer selbst, sei es in der Hand anderer, denen letztere ihren
Besitz zeitweilig überlassen. Dieses kommt schon darin zum Ausdruck, daß
alle Vermögensobjekte, mit alleiniger Ausnahme der wenigen reinen
Luxusgegenstände, sich schätzen lassen und tatsächlich auch immer
geschätzt werden nach dem _Nutz_wert oder _Ertrags_wert, den sie für den
Eigentümer haben -- insofern haben, als er entweder selbst sie als
Hilfsmittel produktiver Arbeit anwenden oder sie zu gleichem Zweck
ändern gegen Pacht, Miete, Zins usw. auf Zeit abtreten kann.
Demgemäß hat in unserer Zeit aller Besitz neben und außer seinem
ursprünglichen, natürlichen Wert: durch seinen _Verbrauch_ Mittel der
Lebensführung, des Genusses usw. zu sein, noch einen besonderen, sehr
eigenartigen Wert: _ohne_ dem Verbrauch oder der Minderung zu
unterliegen, dem Eigentümer Vorteile zu verschaffen, welche einem
Verbrauch von Besitz ganz gleichwertig sind, und zwar, wenn er will,
ohne jede Tätigkeit seinerseits, da er immer andere findet, die an
seiner Statt die erforderliche Tätigkeit ausüben.
Dieses ist nicht immer so gewesen, es ist im Gegenteil, als Faktor des
Wirtschaftslebens, eine Erscheinung noch sehr jungen Datums. Selbst die
Art von Eigentum, welche scheinbar Quelle des Ertrags in sich selbst ist
-- Grund und Boden --, hat in Wahrheit jene zweite Eigenschaft nur
insoweit und solange gehabt, als die Institution der Leibeigenschaft den
Boden mit arbeitsfähigen Händen, als ihm zugehörigen Bestandteil des
Eigentums, ausgerüstet hielt. Offensichtlicherweise sind die notwendigen
Bedingungen für jede Ertragsfähigkeit von Vermögen und Besitz: daß,
erstens, die Objekte desselben nicht nur Mittel der Gütererzeugung sein
_können_, sondern daß sie hierzu auch tatsächlich voll benutzt werden --
d. h. daß die Wirtschaftstätigkeit des ganzen Volkes genügend entwickelt
und gesteigert sei, damit immer solche sich finden _müssen_, welche
diese Objekte gegen Entgelt zur Benutzung übernehmen wollen -- und daß
zweitens die Einrichtungen des Staates, Rechtsordnung und Rechtsschutz,
dem Eigentümer ermöglichen, sie ohne Verlustgefahr zeitweilig aus der
Hand und in die Verwahrung anderer zu geben.
Der Zinsertrag, den auf diese Weise das Gesamtvermögen des Deutschen
Volkes für die Gesamtheit der anteiligen Eigentümer abwirft, ist gemäß
der vorhin angesetzten Ziffer und nach dem dermaligen Stand des
Zinsfußes auf rund 5 Milliarden Mark jährlich zu veranschlagen, wenn man
nur beiläufig 3 Prozent als durchschnittliche Höhe von Bodenrente und
Hypothekenzins annimmt. Wenn diese Rentensumme sich gleichmäßig
verteilte, so ergäbe sie also etwa 500 Mark jährlich für jede von den
rund 10 Millionen Familien oder Haushaltungen im Deutschen Reich.
Hierbei ist jedoch selbstverständlich alles außer Ansatz gelassen, was,
wenn es auch gewöhnlich unter dem Namen von Kapital-Verzinsung
mitbegriffen wird, doch nicht _reiner_ Zins, sondern Äquivalent für
irgend eine Art von mitwirkender Arbeit des Besitzers ist --im
besondern also der Unternehmergewinn, den jemand über den bloßen Pacht-
oder Zinsertrag hinaus erreicht, wenn er seinen Besitz in
landwirtschaftlicher oder industrieller Tätigkeit selbst nutzbar macht,
ebenso auch aller Handelsgewinn und alles, was ganz oder zum Teil den
Charakter von Risikoprämie trägt. Gerechnet ist also nur derjenige
Vermögensertrag, der den Eigentümern auf Grund ihrer Besitztitel
zufließt oder doch, wenn sie wollen, zufließen kann ohne irgend andere
direkte Mitwirkung als vierteljährliches Einkassieren fälliger Zinsen,
Pachtgelder u. dergl.
Woher kommt nun die vorher genannte große Summe, die jährlich in
Deutschland als Zins- oder Rentenertrag teils bar entrichtet, teils von
sonstigen Einnahmen vorweg abgerechnet wird? --Da ausschließlich die
menschliche Arbeit Werte erzeugt, die zuvor noch nicht da waren, so kann
kein Zweifel darüber bestehen, daß es die Gesamtheit aller Arbeitenden
im Volk ist, welche jene Summe für die Gesamtheit aller Besitzenden
durch ihre Arbeit jährlich aufzubringen hat, und zwar dafür aufzubringen
hat, daß die Eigentümer der Objekte des Nationalvermögens diese Objekte
der Arbeit des ganzen Volkes als Mittel der Gütererzeugung vorhalten
oder darleihen.
Das durchschnittliche Einkommen einer fünfköpfigen Familie in
Deutschland beträgt nun, hoch veranschlagt, sicher nicht über 1500 Mark
jährlich, wobei indes gleich vorzumerken ist, daß nach der
Einkommenstatistik für Preußen und Sachsen über 70 Proz. der Bevölkerung
dieser Staaten dieses durchschnittliche Einkommen noch nicht, und
ungefähr 50 Proz. noch nicht die Hälfte davon erreicht. Hierbei ist aber
alles Zins- oder Renteneinkommen bei denen, die dergleichen haben,
mitgerechnet. Nach Abzug desselben in der vorher angenommenen Höhe
verbleibt mithin für die ganze eigentliche Arbeitstätigkeit des
Deutschen Volkes nur ein Netto-Ertrag, der wiederum gleichmäßig verteilt
gedacht, pro Familie höchstens 1000 Mark jährlich abwirft -- alles
eingeschlossen, was nicht reiner Zins ist, also außer dem gewöhnlichen
Arbeitslohn auch die Gehälter aller öffentlichen und Privat-Beamten und
aller Unternehmer- und Handelsgewinn.
Die Verzinsung des Nationalvermögens beansprucht hiernach zurzeit in
Deutschland vorweg ein Drittel der gesamten durch die Verbindung von
Kapital und Arbeit bedingten Werterzeugung und läßt nur zwei Drittel
davon als Entgelt für die Arbeitstätigkeit selbst übrig. Mithin hat die
Gesamtheit aller Arbeitenden in allen Tätigkeitsgebieten, dem
Durchschnitt nach, immer _zwei Tage in der Woche_ zu arbeiten für die
Gesamtheit der Besitzenden, d. h. derer, welche Miteigentümer des
Nationalvermögens sind, dessen Verzinsung vorweg aufgebracht werden muß.
Denn zur Bemessung des _durchschnittlichen_ Anteils der einzelnen an
dieser Leistung der Gesamtheit gibt es keinen andern Maßstab als den
relativen Wert den die Arbeit der einzelnen für sie selbst hat.
Es gehört nicht hierher, die sehr mannigfaltigen und verwickelten Wege
zu betrachten, auf welchen in den verschiedenen Klassen der
Arbeitstätigen der einzelne seine Zinsabgabe direkt oder indirekt
leistet, auch wenn er selbst gar keine Schulden hat. Sozialpolitisch hat
nur das Endresultat Bedeutung, welches das Verhältnis zwischen Arbeit
und Kapital für die Gesamtheit der Arbeitenden gegenüber der Gesamtheit
der Besitzenden zum Ausdruck bringt. Ich erwähne also nur noch, daß die
zuvor charakterisierte Tributpflichtigkeit der Arbeit alle betrifft,
soweit sie in irgend einer Form arbeitstätig sind -- alle vom letzten
Tagelöhner bis zu den obersten Staatsbeamten. Auch die Staatsbeamten
haben ihren Anteil redlich zu leisten in einer zwar ganz mittelbaren,
aber gerade sehr charakteristischen Form. Abgesehen von den wenigen,
welchen die Staatsraison eine repräsentative Lebenshaltung nach dem
Vorbild der Reichsten zuweist, kann auch den Beamten der arme Teufel
»Staat« von sechs Tagen, welche sie arbeiten, nur die bewußten vier Tage
wirklich bezahlen; denn nachdem alles Arbeitseinkommen der Bürger durch
die Vorwegnahme der Zinsquote schon stark herabgedrückt ist, können
Steuern, welche wiederum fast ganz an dieses Arbeitseinkommen sich
halten, unmöglich noch in genügender Höhe auferlegt werden, um den
Beamten des Staats eine befriedigende Bezahlung zu sichern.
Das zuvor charakterisierte Verhältnis von Arbeit und Besitz gewinnt
seine soziale Bedeutung natürlich nur in Verbindung mit der Tatsache der
äußerst ungleichmäßigen -- und nach dem jetzigen Lauf der Dinge noch
immer ungleichmäßiger werdenden -- Verteilung des Besitzes. Eine solche
Bedeutung würde ihm gar nicht zukommen, wenn das Gesamtvermögen des
Volkes auf die Individuen in den verschiedenen Volksschichten
_durchschnittlich_ sich verteilte proportional dem Werte persönlicher
Arbeitsleistung in diesen Schichten. Alsdann wäre jeder sein eigener
Zinsherr, nähme den auf ihn entfallenden Anteil an der gemeinsamen
Tributleistung selbst wieder in Empfang, und als sozialpolitisch
erhebliches Moment bliebe nur noch die Ungleichheit des Wertes der
Arbeitsleistung in den verschiedenen Volkskreisen übrig. Die
Wirklichkeit aber ist ungeheuer weit entfernt von einer derartigen
Bilanz. Zwar gibt es nur verhältnismäßig wenige, welche gar keinen, auch
nicht den kleinsten, Anteil am Nationalvermögen hätten, noch nicht
einmal den notdürftigsten Betriebsfonds für eine kleine Hauswirtschaft;
sehr gering aber ist auch der Prozentsatz solcher, für welche -- soweit
es Arbeitstätige sind -- die Renteneinnahme, einschließlich der
Ersparnis von Ausgabeposten infolge eigenen Besitzes, einen
nennenswerten Zuschuß zum Arbeitseinkommen ausmacht, sei es auch nur
viel weniger als die normalen 50 Proz. Tatsächlich bedeutet das vorher
gekennzeichnete Verhältnis: effektive Abgabe einer größeren oder
geringeren Quote des natürlichen Arbeitsertrags seitens der großen
Majorität der Arbeitstätigen an die kleine Minorität derjenigen
Miteigentümer am Nationalvermögen, welche die großen Brocken desselben
inne haben. Mindestens 80 Proz. des ganzen Volkes ist gegenwärtig
tributpflichtig geworden zugunsten der obersten 5 Proz.
Welche Wirkungen aber dieser Zustand mit sich bringt, liegt klar genug
zutage.
Die Herabminderung des durchschnittlichen effektiven Arbeitsertrages
durch den Abzug der Zinsquote drückt relativ am stärksten die untersten
Volksklassen, weil jede Minderung des Einkommens um so härter wirkt, je
weniger seine absolute Höhe die Erfordernisse der notdürftigsten
Lebensführung überschreitet. In diesen untersten Volksklassen ist aber
gerade die weitaus größte Majorität der unselbständigen Arbeiter
enthalten, deren Arbeitsertrag noch einem zweiten Abzug zugunsten des
»Unternehmergewinns« unterliegt -- kraft der wirtschaftlichen
Verhältnisse, auf welche mein zweites Referat sich beziehen wird. So
ergibt sich also eine starke Herabsetzung des sonst möglichen
durchschnittlichen Niveaus der Lebenshaltung der breiten Volksschichten.
Je weniger nun die herabgesunkene Lebenshaltung der Ärmsten ihnen noch
einen indirekten Vorteil von der Steigerung des Wohlstandes der Reichen
übrig läßt, desto mehr gewinnt ihre fortdauernde Beitragsleistung zur
Zinsquote des Gesamtvermögens die Bedeutung und den Charakter der reinen
Frone.
Weitere sehr verhängnisvolle Wirkungen ergeben sich auf Grund des
Umstandes, daß von der Gesamtsumme, die zur Verzinsung des
Nationalvermögens jährlich aufgebracht wird, ein sehr beträchtlicher
Teil auf eine relativ ganz geringe Zahl von bevorzugten Nutznießern
entfällt, den Eigentümern der sehr großen Vermögen, und dadurch diesen
ein Einkommen verschafft, welches über die Bedürfnisse selbst einer sehr
erhöhten Lebenshaltung weit hinausgeht. Die Millionäre sind aber meist
sparsame Leute, die den Überschuß nicht zu vergeuden oder zu verschenken
pflegen. Von jenen großen Einkommen gelangt daher nur ein Teil zum
Verbrauch, der andere -- häufig größere -- Teil wird zurückgelegt und
figuriert am Schluß des Jahres in dem Zuwachs des Nationalvermögens, der
für das nächste Jahr mit zu verzinsen ist. Von Jahr zu Jahr wiederholt
sich dieser Vorgang. Dadurch wächst das Nationalvermögen, also auch
dessen Zinsabwurf, fortwährend rascher als der effektive Ertrag der
gesamten nationalen Arbeit wächst, und die Tributquote, welche die
Gesamtheit der Arbeitenden der Gesamtheit der Besitzenden zu leisten
hat, wird stetig größer. Gleichzeitig aber muß dabei die
Ungleichmäßigkeit der Verteilung sowohl von Einkommen wie von Besitz
immer weiter zunehmen, und von Jahr zu Jahr ein immer größer werdender
Teil der gesamten Tributsumme dem kleinen Prozentsatz der Reichen
zufließen. Dabei aber wird die gesamte Wirtschaftstätigkeit des Volkes
-- gleichfalls in immer steigendem Maße -- dadurch gelähmt, daß
fortgesetzt ein großer Teil des effektiven jährlichen Arbeitsertrages
der Gesamtheit dem Konsum vorenthalten, dem wirklichen Gebrauch entzogen
bleibt.
* * * * *
Die Konstatierung dieser verschiedenen Folgen der gegenwärtigen
Wirtschaftseinrichtungen fordert die Fragen heraus: sind diese
Einrichtungen sittlich gesund? -- sind sie gerecht und vernünftig? --
sind sie notwendig und unabänderlich?
_Sind sie sittlich gesund?_ -- Nein!
»Im Schweiß deines Angesichts sollst du dein Brot essen!« ist nicht nur
ein Bibelwort, es ist zugleich der treffendste Ausdruck tiefer
sittlicher Wahrheit. Hierüber noch ein Wort zu verlieren scheint mir
überflüssig, solange ich nicht den gesehen habe, der den Mut haben wird,
beweisen zu wollen: es gehöre zu den Bedingungen einer sittlichen
Gesellschaftsordnung, daß solche vorhanden sein müßten, die ohne irgend
einen anderen Vorzug, bloß weil sie ein genügend großes Vermögen
irgendwie erworben oder ererbt haben, berechtigt sind, ohne alle eigene
Arbeit in begünstigter Stellung zu leben, nicht etwa von diesem
Vermögen, mittelst dessen Verwendung, sondern durch dieses Vermögen,
ohne Minderung seiner Substanz, allein von der Arbeit anderer.
_Sind, diese Einrichtungen gerecht und vernünftig?_ -- Nein, wiederum
ohne jedes Wenn und Aber!
Von Gerechtigkeit in der Zinswirtschaft könnte nur dann die Rede sein,
wenn bei ihr der Leistung des einen Teils irgend eine entsprechende
Gegenleistung des andern Teils gegenüberstände. So war es in der Tat
einmal -- vor 200 oder 300 Jahren, also just zu der Zeit, da ein naives
Rechtsbewußtsein Zinsnehmen schlechthin als »Wucher« stempelte. Zu
dieser Zeit hatte der Zins als Gegenleistung die Übernahme einer
besonderen Verlustgefahr, welcher das Eigentum dann ausgesetzt wurde,
wenn der Eigentümer es aus seinem Besitz heraus in die Hand eines
anderen gab. Heute ist es gerade umgekehrt. Wenn einer eine Million in
natura selbst aufbewahren wollte, so hätte er damit nicht nur viel
größere Last, sondern auch zehnmal größere Verlustgefahr zu übernehmen,
wie wenn er sein Eigentum gegen sichere Hypothek oder unter
gleichwertigen Garantien andern behufs wirtschaftlicher Nutzung
übergibt. Soweit Leistung und Gegenleistung in Frage kommt, würde also
eher umgekehrt der andere eine Aufbewahrungs-Prämie verdienen. Und das
gleiche gilt auch für das Verhältnis von Grundbesitzer und Pächter. Denn
wenn jemand ein Landgut nicht selbst bewirtschaften kann oder will, so
würde er, wenn sich kein Pächter dafür fände, es nicht einfach brach
liegen lassen können, ohne einer raschen Entwertung seines Besitzes
durch Verlust der Kultur u. dergl. ausgesetzt zu sein. Um ohne Nutzung,
nur unvermindert, den Besitz zu erhalten, hätte er erhebliche laufende
Aufwendungen zu bestreiten, von welchen derjenige ihn befreit, der das
Landgut in Verwaltung nimmt, um es später dem Besitzer unvermindert
wieder abzuliefern. Unter dem Gesichtspunkt von Leistung und
Gegenleistung verdiente also auch der Pächter eine Aufbewahrungsprämie.
Die vorhin in Rechnung gesetzen 3 Prozent Zins beziehen sich aber gerade
auf diejenigen Nutzungsformen des Eigentums, die weder Mitarbeit des
Eigentümers noch Verlustrisiko einschließen, auf die »mündelsichern«
Kapitalanlagen.
Der einzelne handelt natürlich durchaus loyal und korrekt, indem er
seinen Besitz nur gegen den marktgängigen Zins der Nutzung eines ändern
überläßt, denn er, als einzelner, gewährt damit dem andern einzelnen in
der Tat Vorteile, die er sonst nicht haben würde. Die Gegenleistung
aber, die er in Form von Zins, Pacht usw. dafür empfängt, ist unter dem
volkswirtschaftlichen Gesichtspunkt nur das Kennzeichen der Zwangslage,
in welcher die Arbeit dem Besitz gegenüber insofern sich befindet, als
die Wertobjekte des Gesamtvermögens als Mittel produktiver Arbeit
absolut unentbehrlich sind. Diese Zwangslage allein ergiebt das
Resultat, daß auch die risikofreie, pfandsichere Vermögensanlage, statt
eine Aufbewahrungsprämie zu erfordern, eine Abgabe einbringt. So klar es
nun einerseits ist, daß in der Zinswirtschaft ein redliches Verhältnis
zwischen den _einzelnen_ besteht, so sicher ist es anderseits, daß kraft
derselben die _Gesamtheit_ der Besitzenden als solche die _Gesamtheit_
der Arbeitstätigen als solche _bewuchert_. Denn »die Zwangslage eines
andern benutzen, um sich Vorteile auszubedingen, welche außer Verhältnis
zu den Leistungen stehen«, ist der richtige, anerkannte Begriff des
Wuchers.
Die soziale Ungerechtigkeit dieses Verhältnisses wird leider verdunkelt
durch eine eigenartige Verunstaltung, welche der Eigentumsbegriff im
Kreise derjenigen allmählich erfahren hat, deren Lebenshaltung ganz oder
doch in erheblichem Grad von ihrem Anteil am Zinsertrag des
Nationalvermögens abhängig geworden ist. Im Kreise der Besitzenden --
aber auch nur in diesem -- wird nämlich der ursprüngliche, in sich
selbst gegebene Wert von Besitz und Vermögen, sein Verbrauchswert, schon
gar nicht mehr gewürdigt, sondern eigentlich nur noch der sehr bedingte
und sekundäre Nutzungswert. Man schätzt hier den Besitz tatsächlich
nicht mehr als Verwendungsfonds für eine erhöhte Lebenshaltung, als
unmittelbare Quelle von Genüssen und Vorteilen aller Art, sondern fast
nur noch als »Unterlage« der Lebenshaltung, nach dem, was er ohne
Verwendung »abwirft«, und es muß einem erst ein rechtes Stück seines
Vermögens gestohlen worden oder sonst verloren gegangen sein, damit er
merke, daß er noch etwas mehr verloren hat als zukünftige Zinseinnahmen.
Anders ist der Maßstab noch bei dem kleinen Mann, dem Arbeiter, Bauer,
Handwerker, der vor 50 Jahren seine ersparten Taler oder Gulden in den
Strumpf zu stecken gewohnt war. Auch er trägt zwar seine Ersparnisse
jetzt lieber in die Sparkasse oder legt sie sonstwie an, weil er
eingesehen hat, daß er sie so viel bequemer und sicherer aufbewahrt. Die
paar Mark Zinsen, die er dabei bekommt, sind ihm aber ganz Nebensache.
Er schätzt seinen Besitz durchaus unter dem Gesichtspunkt der Frage: Wie
lange kann ich es damit aushalten, wenn ich krank oder arbeitslos werden
sollte? -- was kann ich mir nötigenfalls dafür kaufen? -- was kann ich
dafür meinen Kindern zuwenden? Das allein aber ist noch der richtige,
ehrenwerte Eigentumsbegriff, dessen hohe sittliche, kulturbildende
Bedeutung die rechtliche Forderung der Unantastbarkeit des Eigentums
ausschließlich begründet. Die üblich gewordene Wertschätzung des
Vermögens bei den Reichen aber, nach der Größe des daraus abzuleitenden
Tributanspruchs an die Arbeit anderer, gehört ganz und gar zu den
Symptomen der zunehmenden _plutokratischen Entartung der
Rechtsbegriffe_, von welcher ich im Fortgang meines Referats noch
mehrmals zu reden haben werde.
Nicht besser wie mit der Gerechtigkeit ist es in dem Zinswesen mit der
Vernunft bestellt. Als beständiger Faktor der Volkswirtschaft gedacht,
ist es voll innern Widersinns und trägt den Keim unabwendbarer
Zerstörung in alles, was dauernd zu beherrschen ihm gelingen sollte.
Das Beispiel von dem Pfennig, der, seit Christi Geburt zu ganz niedrigem
Zinsfuß auf Zins liegend, heute den Wert eines Goldklumpens gewonnen
haben müßte, schwerer als alles Gold der Erde zusammengenommen,
erläutert die physische Unmöglichkeit dauernden Fortbestehens von
Einrichtungen, kraft welcher Vermögen und Besitz die Eigenschaft haben
sollen, in geometrischer Progression anzuwachsen, also, wie niedrig der
Koeffizient dieses Wachstums mit der Zeit auch werden möchte, doch mehr
und mehr alles zu absorbieren, was als menschliche Arbeit und
Gütererzeugung unter den Daseinsbedingungen auf unserem Planeten steht
-- deren Beschränktheit doch einstweilen nur in kühnen Phantasieen als
aufgehoben erscheint. Nach dem vorhin gesagten muß das Fortbestehen
solcher Einrichtungen schon in absehbarer Zeit dem wachsenden
Nationalvermögen rein fiktive Werte einfügen, die nichts anderes mehr
sind als Anweisungen auf den Arbeitstribut zukünftiger, noch ungeborener
Geschlechter.
_Elimination des Zinswesens_ aus dem Wirtschaftssystem der Völker ist
daher die Voraussetzung für eine haltbare, nicht auf völlige
Desorganisation hinsteuernde Wirtschaftstätigkeit.
Hieran knüpft sich nun die dritte Frage: _ist dieses möglich?_ -- oder
sind etwa die vorher betrachteten Übel unabänderlich -- außer unter
Aufhebung des _privaten_ Kapitalbesitzes?
Widersinnig wäre es, den Eigentümern von Vermögen das Zinsnehmen etwa
gesetzlich verbieten zu wollen. Denn damit würde der wichtigste Antrieb
zur Darbietung des Besitzes für die Zwecke der wirtschaftlichen Arbeit
beseitigt und jede natürliche Regelung seiner Benutzung aufgehoben sein.
Sonach könnte es allerdings scheinen, als ob bei Fortbestehen des
privaten Kapitalbesitzes das Wirtschaftssystem der Desorganisation
verfallen müsse, beim Zinsnehmen durch den Zins und bei Beseitigung des
Zinsnehmens durch dessen Aufhebung.
Den Ausweg aus diesem Dilemma zeigt aber das schlichte Wort: _Gebt dem
Kaiser was des Kaisers ist!_
Das soll besagen: Nach wie vor wolle jeder, der ein nutzungsfähiges
Stück des Nationalvermögens inne hat, den Nutzertrag desselben
einziehen. Er wolle dabei aber sich erinnern, daß sein Vermögensstück
nicht an sich selbst solchen Ertrag liefert, sondern nur _als_ Teil
eines »Nationalvermögens«, nur kraft seiner Einfügung in den
Betriebsfonds der Volkswirtschaft eines betriebsamen, arbeitstüchtigen
Volkes mit wohlgeordneten Staatseinrichtungen. Deshalb wolle er diesen
Ertrag, soweit er _reiner_ Zinsertrag ist, nicht als ihm, dem zufälligen
Eigentümer, zukommend ansehen und für sich in Anspruch nehmen, sondern
ohne Murren ihn abliefern an den, der der eigentliche Urheber und
Eigentümer dieses Ertrages ist -- an den _Staat_.
Die menschliche Gesellschaft unter der Form des Staates ist in der Tat
mehr als ein Haufe zusammengewürfelter Individuen, gleich den Körnern in
einem Sandhaufen. Wie im lebendigen Organismus die Zellen kraft ihres
Zusammenhangs und ihrer Wechselwirkung mit Millionen von anderen Zellen
Funktionen ausüben, welche sie nicht auszuüben vermöchten für sich, als
selbständige, einzelne Zellen außerhalb des Organismus, so gewinnen auch
in der organisierten menschlichen Gesellschaft Besitz und Arbeitskraft
des einzelnen als Elemente des Nationalvermögens und der nationalen
Arbeitskraft eines Volkes Kräfte und Funktionen, die ihnen nicht an
sich zukommen. Ergebnis und Erfolg dieser Funktionen fallen nicht
unter das Eigentumsrecht des einzelnen, weil sie nicht Ausfluß des
Eigentums selbst sind, vielmehr, richtig betrachtet, Ausfluß der
Gesellschaftsorganisation, Ergebnis und Erfolg der Staatsinstitutionen.
Sie gehören also von Rechts wegen dem Staat.
Illustriert wird dieses Verhältnis durch den sehr bezeichnenden Umstand,
daß aller Besitz, damit er als Zinsgut fungieren könne, ohne eigene
Tätigkeit des Inhabers und ohne daß die Herausgabe an einen andern ihn
in Frage stellt, immer erst in ein Stück Papier verwandelt werden muß.
Pacht- oder Mietsvertrag, Pfandurkunde oder Staatsschuldschein sind die
unentbehrlichen Vehikel, welche allein arbeitslosen Vermögensertrag dem
Eigentümer zuführen können. Im Naturzustand gibt es dergleichen nicht;
es muß erst ein Staat da sein, in dessen Obhut und Verwahrung der Besitz
gegeben werden kann, wenn ein anderer seine wirtschaftliche Nutzung
übernehmen soll. Dafür zeugt das »Papier«.
* * * * *
Das gesagte begründet unter dem sozialen und dem rechtlichen
Gesichtspunkt die vorhin ausgesprochene Anforderung an die Gesetzgebung:
in Form einer _Vermögens_steuer den Zinsertrag des Nationalvermögens,
den die Besitzträger der einzelnen Stücke regelmäßig einheben, für den
Staat heranzuziehen und -- abgesehen von der Ansammlung eines
beschränkten Reservefonds -- _fortgesetzt zur Aufwendung zu bringen_
durch Bestreitung der jetzigen Staatsausgaben aus dieser Einnahmequelle
und durch Übernahme neuer größerer Aufgaben, in welche einzutreten das
Gemeinwohl dringend fordert.
Wir erleben jetzt das klägliche Schauspiel, daß die Gesetzgeber des
Reichs und der Einzelstaaten in allen Winkeln herumsuchen: wo etwa noch
»was Steuerbares« zu finden sein möchte, und allerlei Sophismen helfen
müssen, das Gewissen zu beschwichtigen, welches angesichts feierlicher
Zusagen sich dagegen sträubt, daß immer wieder »die Masse es bringen«
müsse. _Hier_ liegt das gesuchte Steuerobjekt: das Nationalvermögen
Deutschlands, bei welchem in der Tat »die Masse es bringt«, das Gewissen
sich aber nicht dagegen zu sträuben braucht! Denn es ist ein
Steuerobjekt, dessen Ertrag nur wegen der Einfachheit und im Interesse
ganz ungestörten Fortbestehens aller eingelebten Formen der
Wirtschaftstätigkeit _in der Form_ von »Steuer« erhoben werden muß, in
Wahrheit aber schon vorher, in seinem Entstehen, ursprüngliches,
rechtmäßiges Eigentum des Staates war, also nicht dem abgefordert
werden muß, was der einzelne im Nettoertrag seiner eigenen Arbeit selbst
erworben hat.
* * * * *
Gemäß dem sozialpolitischen Gesichtspunkt, unter welchem in meiner
Betrachtung das Steuersystem gedacht ist, hätte der Staat grundsätzlich
den _ganzen_ Zinsertrag des Nationalvermögens in Anspruch zu nehmen und
demnach, den Steuersatz für Vermögen jeder Art um so näher an den
jeweiligen, durch Hypothekenzins und Bodenrente gekennzeichneten Zinsfuß
für risikofreie Kapitalanlage heranzuführen, je mehr die Steuerobjekte
vom Charakter des Sparguts und der Betriebsmittel privater Lebensführung
sich entfernen. Nur wegen des sozialen Interesses der Allgemeinheit an
der Erleichterung des Ansammelns _kleiner_ Vermögen würde der Staat
solchen gegenüber auf seinen Anspruch ganz oder teilweise verzichten. Im
übrigen könnte zwischen den verschiedenen Vermögensarten ein Unterschied
nicht anerkannt werden. Denn hinsichtlich der Bedeutung des
Eigentumstitels ist gegenwärtig alles gleichwertig, wie auch stets das
eine in das andere ohne weiteres verwandelt werden kann. Grund und Boden
haben zwar auch jetzt noch ihre ganz spezifische Bedeutung als einziges
ursprüngliches, von der Natur selbst gegebenes Produktionsmittel und als
letzte Kraftquelle für alle wirtschaftliche Tätigkeit; das Eigentum _an_
Grund und Boden aber ist mit der Aufhebung von Leibeigenschaft und
Hörigkeit ein Eigentum wie jedes andere geworden. Solange diese
bestanden, war allerdings der Eigentümer von Grund und Boden vor allen
andern Eigentümern dadurch ausgezeichnet, daß die Zahl seiner Arme immer
ungefähr proportional war der Größe seines Besitzes, er also jedes
beliebig große Stück _selbst_, mit seinen eigenen Armen, gerade so
nutzen konnte wie der Bauer seinen kleinen Acker. Seit jeder nur noch
zwei eigene Arme hat, ist auch, der Grundbesitzer, wenn er nicht
Kleinbauer ist, wirtschaftlich und rechtlich nur Unternehmer, der wie
jeder andere Unternehmer darauf angewiesen ist, mit Hilfe fremder
Personen zu produzieren. -- »Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist!« muß
also allen gegenüber gelten.
Die Wirkungen der hier in Betracht gezogenen Maßregel würden auf
wirtschaftlichem Gebiet für die einzelnen zunächst und unmittelbar nur
darin in die Erscheinung treten, daß die Beseitigung der indirekten
Steuern -- von reinen Schutzzöllen natürlich hier abgesehen -- und die
Beseitigung der eigentlichen Einkommensteuer alles Arbeitseinkommen
jeder Art um den jetzigen Betrag dieser Steuern entlasten würde. Dieses
Arbeitseinkommen bliebe das natürliche Steuerobjekt für die Gemeinden
und käme für Staat und Reich nur subsidiär in Betracht für den Fall, daß
mit der Zeit ein starkes Herabgehen des Zinsfußes, also eine
Verbilligung des Kapitals, ohne ausgleichende Vermehrung des ganzen
Nationalvermögens eintreten sollte -- was übrigens wohl, außer in
Krisen, schwerlich zu gewärtigen steht.
Schon diese direkte Entlastung des Arbeitseinkommens würde für die
unteren Volksschichten eine sehr erhebliche Bedeutung haben. Viel höher
aber werden die Wirkungen anzuschlagen sein, welche man zu erwarten hat
von der Belebung und Steigerung der ganzen Wirtschaftstätigkeit des
Volkes, die dadurch eintreten muß, daß große, jetzt dem Konsum
vorenthaltene Summen durch den Staat zur Verausgabung gebracht werden.
Die Aktion des Staates auf der anderen Seite würde unter wesentlich
veränderte Bedingungen gestellt sein. -- Solange alle Einnahmen in der
Hauptsache auf Abzüge vom Arbeitseinkommen angewiesen sind, welches für
die weitaus große Mehrzahl aller Steuerzahler nicht über die
Anforderungen der Lebenshaltung hinausgeht und in dieser also
aufgebraucht wird, ist die möglichste Sparsamkeit in allen Ausgaben
allerdings dringend geboten. Hat dagegen der Staat seine selbständige
Einnahme und hat er diese behufs Erfüllung sozialer Anforderungen auch
aufzubrauchen, so würden die Ausgaben nach dieser _eigenen_ Einnahme
sich zu richten haben und auch sogenannte »unproduktive« Aufwendungen,
sofern sie nur dem Gemeinwohl dienlich sein können, nicht nur
vernünftig, sondern unter Umständen direkt geboten sein. Der Ertrag der
ins Auge gefaßten Vermögenssteuer würde nun in jedem Falle weit
hinausgehen über die Gesamtsumme aller gegenwärtigen effektiven Ausgaben
in Reich und Einzelstaaten zusammengenommen. Es würden also Reich und
Einzelstaaten mit der Umgestaltung des Steuersystems die Mittel zur
Erfüllung neuer großer Aufgaben gewinnen.
Und dieses würde sicher nicht zu früh kommen! Denn es ist hohe Zeit, daß
auch der Staat selbst auf ein höheres Niveau der Lebensführung gelange
als das jetzige ist -- welches, dicht am Existenzminimum stehend,
durchaus vergleichbar erscheint dem Lebensniveau seiner Proletarier.
Nicht zu reden von der Förderung feinerer Kulturinteressen, in welcher
Deutschland seit einem Jahrzehnt in immer bedenklicher werdendem Grade
in Rückstand kommt, gilt es vor allem, die zahlreichen Augiasställe
auszufegen, deren Fortbestehen als Quellen physischen Elends und
moralischer Erniedrigung ein Schandfleck ist auf dem Schild eines großen
Kulturvolkes. Es gilt, Millionen von Bürgern noch rechtzeitig vor
völliger physischer und sittlicher Verkommenheit zu retten, mit welchen
das Wohnungselend in den Industriestädten und in gewissen Bezirken des
platten Landes, die zahlreichen Hungerindustrien, die es in Deutschland
gibt, und ähnliche Ursachen sie bedrohen. Also Aufgaben genug auch für
den zukünftigen =reichen= Staat!
* * * * *
Niemand kann behaupten wollen, daß ein Steuersystem auf solcher
Grundlage steuertechnisch undurchführbar sei. Denn Vermögensteuer
besteht längst in vielen Ländern, in einigen kleinen Staatswesen sogar
in einer Höhe bis 1 Proz., in welcher sie eine soziale Bedeutung schon
zu gewinnen anfängt. Genau so wie man in der »Ergänzungssteuer« 1/2 pro
Mille einheben kann, ließe sich auch 3 Proz. einheben.
Die Härten zu vermeiden, welche in der Übergangszeit eintreten würden
dem Spargut und den kleinen Vermögen gegenüber, welche von
Arbeitstätigen angesammelt wurden noch unter der Wirkung eines stark
verkürzten Nettoertrages der Arbeit -- dazu gäbe es viele Wege.
Auch dem andern praktischen Einwand, den man gewiß zuerst erheben wird:
daß bei starker Besteuerung des Vermögens, wofern das gleiche nicht auch
anderwärts geschieht, die Reichen aus dem Lande gehen würden, kann ich
eine ernstliche Tragweite nicht zugestehen. Es mag ja sein, daß unter
diesen manche eilen würden, den Staub deutschen Bodens von ihren
Pantoffeln zu schütteln, wenn auf ihm kein völlig arbeitsloses Einkommen
mehr wachsen wollte -- und dann ginge der rechnungsmäßigen Ziffer des
Nationalvermögens eine gewisse Summe in der Tat verloren und dem Abwurf
der Vermögensteuer der entsprechende Betrag. Der Staat als solcher
verlöre aber dabei nichts was er jetzt hätte und die Volkswirtschaft
nichts was wirklich einen produktiven Wert besitzt. Denn die Objekte
dieser letzteren Art sind nicht transportabel und können nicht mit
auswandern wie das mobile Kapital. Zu gewärtigen wäre also höchstens ein
Defizit im flüssigen Betriebsfonds der Volkswirtschaft. Ein Staat indes,
der seine Finanzen auf eine so feste Grundlage gestellt hätte wie es
mit dem Aufruf des ganzen Nationalvermögens zur Steuerquelle geschähe,
würde einen unermeßlichen Kredit besitzen und zur vorläufigen Ergänzung
seines Betriebsfonds beliebig große Summen aus der Fremde geborgt
bekommen, die dann doch nur so lange zu verzinsen wären, bis der Abgang
sich wieder ersetzt hätte.
Endlich aber ist es auch kein Mangel, sondern ein deutlicher Vorzug der
reinen Vermögensteuer, daß sie zum Unterschied von allen
Einkommensteuern zugleich die Wirkung einer richtigen und kräftigen
_Luxus_steuer insofern ausüben muß, als bei ihr alle Steuerobjekte zu
veranschlagen sind nach dem marktgängigen Nutzungswerte, den sie
objektiv als Mittel der Gütererzeugung haben, wenn sie wirtschaftlich
benutzt werden, und den sie auch dadurch nicht einbüßen, daß der
Eigentümer aus subjektiven Gründen sie zeitweilig nicht so benutzt oder
benutzen lassen will. Darin nun: wirtschaftlich wertvolle Stücke des
Nationalvermögens -- wie z. B. Grund und Boden, Gebäude u. a. m. -- dem
Dienst der nationalen Arbeit zu entziehen zum Zweck rein persönlichen
Gebrauchs, ist derjenige Luxus gegeben, dem als Luxus eine
volkswirtschaftliche und soziale Bedeutung allein zukommt und der unter
dem Gesichtspunkt von Luxus auch allein ein würdiges Steuerobjekt
abgibt. Den »edlen« Luxus dabei zu schonen macht keine Schwierigkeit.
Denn dieser ist schon äußerlich daran zu erkennen, daß er nicht
egoistisch ist, sondern Quellen höheren Lebensgenusses vielen zugänglich
machen will. -- Es mutet sonderbar an, aus Anlaß der landesüblichen
Suche nach »Steuerbarem«, in unseren Parlamenten fortwährend die ebenso
folgerichtigen wie menschenfreundlichen Argumentationen zu vernehmen,
die damit beginnen, für Luxus alles zu erklären, was zum Leben nicht
unbedingt erforderlich, worin also Einschränkung ohne Schaden möglich --
und damit enden, als _steuerbaren_ Luxus nicht etwa dasjenige zu
bezeichnen, was zu einer schon gehobenen Lebenshaltung entbehrlich,
sondern vielmehr solche Dinge, die den Massen, d. h. hauptsächlich den
Armen, zum Leben nicht unbedingt erforderlich sind -- obwohl darin für
viele fast das -- einzige von Genüssen, Reizen usw. gegeben ist, was
ihre physische Lebenshaltung von rein animalischem Dasein unterscheidet.
Indem man diese Dinge als angeblich entbehrlich besteuern will, aber
nicht etwa um den Luxus einzuschränken, sondern um Geld zu bekommen,
setzt die Absicht sich in logischen Widerspruch mit der Voraussetzung;
denn wenn das angeblich entbehrliche wirklich entbehrlich wäre, könnten
die Steuern nichts einbringen.
Niemand aber darf, angesichts des gegenwärtigen Vorschlags, auf die
Wahrung der »idealen Güter« der Gesellschaft sich berufen wollen, wie es
gegenüber dem Enteignungsprogramm der Sozialdemokratie mit mehr oder
weniger Recht geschehen mag. Er müßte sich sonst sagen lassen, sein
Ideal sei das heckende, sich selbst vermehrende Geld -- was allerdings
ein sehr ideales Ding insofern ist, als in Wirklichkeit dergleichen
nicht existiert. -- Weder die Reichen, die für jede Million ihres
Vermögens sei es z. B. 30000 Mk. an den Staat jährlich zu geben hätten,
noch die Armen, welche dabei in ihrer Lebensführung erleichtert würden,
brauchten deshalb irgendwie weniger gottesfürchtig, kirchlich und
monarchisch gesinnt zu sein als sie es jetzt sein mögen. Und der reiche
Mann bliebe nach wie vor derselbe reiche Mann, der alle Vorzüge erhöhter
Lebenshaltung und alle Mittel zur Betätigung sittlich wertvoller
Privilegien des Reichtums in Wohltätigkeit, Freigebigkeit und edlem
Luxus behielte -- mit dem einzigen Unterschied, daß er jetzt diese
Mittel entweder in dem Ertrag seiner eigenen Arbeit oder in der Substanz
seines Vermögens zu finden hätte -- wie es vordem doch auch gewesen ist.
Die Unantastbarkeit des Eigentums, als strenge Rechtsforderung,
gebietet, den Mantel der Verjährung über die Wege zu decken, auf welchen
eine Hauptursache der jetzigen sozialen Übel, die exorbitante Größe
vieler Einzelvermögen, entstanden ist. Soweit einmal diese Wege
außerhalb des Gesichtskreises der lebenden Generation liegen, darf also
nicht mehr untersucht werden, wieviel von solchen großen Vermögen durch
redlichen Erwerb irgend einer Art, wieviel durch blutige Gewalttat,
durch »Bauernlegen«, durch Arglist und Betrug oder durch schnöden Wucher
zusammengebracht sein mag. Alles muß als jetzt unanfechtbares Eigentum
der jetzigen Besitzer anerkannt werden. Keine Rücksicht des Rechts aber
verbietet, Einrichtungen zu verändern, auf Grund welcher die
Ungleichmäßigkeit der Besitzverteilung fortgesetzt immer neue Übel
erzeugt. Wieviel immer von den Institutionen des Staates und der
Gesellschaftsordnung jemand zu den sakrosankten und unberührbaren Dingen
rechnen mag -- die konkreten Gesetze, welche die Wirtschaftstätigkeit
gemäß den Anforderungen des Gemeinwohls regeln sollen, gehören ganz
gewiß nicht zu ihnen, und zu allerletzt das Steuersystem.
Dem Staat gegenüber hat nun niemand ein _Recht_ auf zukünftige Vorteile,
welche das Fortbestehen von gewissen Einrichtungen ihm bringen würde,
oder ein Recht auf dieses Fortbestehen, weil es ihm bisherige Vorteile
erhalten würde. Sollte aber etwa unter dem Namen des Rechts das
Klassen_interesse_ derjenigen Stände und Volkskreise, welchen die
gegenwärtigen Einrichtungen zu besonderem Vorteil gereichen, ins Feld
geführt werden -- dann müßte man auch die Frage aufwerfen: was ist das
Deutsche Volk? Sind es die paar Tausende, welche als Nachkommen
ehemaliger Feudalherren oder als deren Auskäufer und Hypothekengläubiger
die Besitztitel an großen Stücken deutschen Bodens inne haben? Sind es
die paar Hunderttausende, welche als Erben des alten Wohlstandes der
Städte oder durch Glück und eigene Tatkraft und begünstigt durch die
bisherigen Wirtschaftseinrichtungen, zu mehr oder minder großem Reichtum
gelangt sind?
Die richtige Antwort kann nur lauten: weder die einen noch die andern --
sondern mit beiden zusammen _auch_ noch von den fünfzig Millionen die
neunundvierzig, die der weitaus größten Zahl nach in täglicher strenger
Arbeit ihr Dasein vollbringen, mit meist ganz geringem persönlichen
Anteil an den Gütern einer erhöhten Kultur, und die, jeder einzelne von
ihnen bedeutungslos wie der Tropfen im Meer, doch in ihrer Gesamtheit
das große Reservoir abgeben, aus welchem alle wirtschaftliche und
geistige Aktion des Deutschen Volkes nicht minder wie die Verteidigung
seines Bodens in letzter Reihe ihre Kraft schöpft -- die breiten
Schichten der namenlosen Geschlechter, zu welchen die oberen Stände, die
Träger von Bildung und Wohlstand, sich verhalten _nur_ wie Blüten und
Früchte des Baumes zu Stamm und Wurzel, aus denen Blüte und Frucht ihre
Nahrung ziehen.
Und damit ist gesagt, daß unter dem Gesichtspunkt des _allgemeinen_ alle
Stände gleichmäßig umfassenden Volkswohls kein Staatswesen eine
wichtigere Aufgabe haben kann als die Sorge, Wurzel und Stamm seines
Volkstums dauernd gesund und kräftig zu erhalten. Träten nun sowohl
nackte Klasseninteressen allen Bestrebungen entgegen, welche auf
Beseitigung der am Volkskörper nagenden sozialen Übel dringen, so würde
damit die Vertretung dieser Bestrebungen unter die Fahne gestellt sein:
_Solidarische Volksinteressen gegenüber den Prätentionen bevorzugter
Stände!_
Angesichts des immer deutlicher hervortretenden Kampfes der
Sonderinteressen um die Klinke der Gesetzgebung in Deutschland, scheint
es in der Tat Zeit zu sein, daß eine politische Partei, die eine
»Volkspartei« sich nennt, _ihre_ Bemühung um Einwirkung auf die
Gesetzgebung deutlich unter _diese_ Fahne stelle und in diesem Sinne die
hier angeregte Reform der _Steuer_gesetzgebung in ihr Programm aufnehme.
Gegenwärtig könnte dieses auch durch keine andere als eine politisch
radikale Partei geschehen -- radikal in dem Sinne: durch keine
Rücksichten gehindert sein, erkannten Übeln an die Wurzel zu gehen und
nicht Halt machen müssen vor, irgend einem noli me tangere. Alles was
heute rechts von uns steht, ist als Partei unter den gegenwärtigen
Umständen durchaus unfähig, _wirkliche_ soziale Reformen in die Hand zu
nehmen, weil jeder Versuch dieser Art hoffnungslos bleibt, wenn er von
Anfang an innerer Folgerichtigkeit entsagen müßte. Alle diese anderen
Parteien aber brauchen einstweilen noch privilegierte Stände als ihnen
unentbehrlich scheinende »Stützen von Thron und Altar«. Wenn nun auch in
konservativen Kreisen -- wie allerlei Erscheinungen in der konservativen
Presse erkennen lassen -- neuerdings ein sehr bemerkenswertes
Verständnis für die Absurditäten in unserer Wirtschaftsordnung zu finden
ist, soweit sie in Industrie und Handel zum Vorschein kommen, so nützt
dieses doch sehr wenig. Den Industrie-und Finanzbaronen von ihren
Privilegien manches abzuknöpfen, wäre man in diesen Kreisen schon
bereit; käme aber einer, der meinte, die Konsequenzen solchen Vorgehens
dürften auch die Landbarone nicht unberührt lassen, so würde es gleich
heißen: ja, Bauer, das ist was ganz anderes! -- Von dieser Seite ist
also nur hartnäckiger Widerstand zu erwarten.
Gegenüber der Sozialdemokratie, anderseits, würde die Aufstellung eines
derartigen Programms -- zumal wenn ihm noch einiges hinzugefügt würde,
was ich in der Fortsetzung meines Referats beizubringen gedenke -- den
Beginn einer wirksamen und ehrlichen Bekämpfung bedeuten. -- Mit Polemik
sie bekämpfen zu wollen, ist ein vollkommen nutzloses, sogar schädliches
Unternehmen. Durch geistreiche Parodie ihrer Glückseligkeitstheorien
kann man zwar die Lacher auf seine Seite bringen und damit den Philister
höheren und niederen Standes über den Ernst der Sache hinwegtäuschen,
indem man ihn glauben macht, daß es sich nur um solche »Theorien«
handele -- der unwiderstehlichen Kraft der Kritik aber, welche die
Sozialdemokratie an Einrichtungen und Zuständen übt, kann man damit
nicht um ein[en] Deut Abbruch tun. Denn diese Kritik hat nicht Meinungen
und Theorien zum Gegenstand, sondern Tatsachen. Tatsachen aber schafft
man nicht aus der Welt durch noch so geschickte Dialektik, vielmehr,
wenn man sie nicht mehr ableugnen kann, nur durch Beseitigung der realen
Ursachen, auf welchen sie beruhen.
So empfehle ich also der Freisinnigen Volkspartei meinen früher
ausgesprochenen Antrag noch speziell als Waffe zur _wirklichen_
Bekämpfung der Sozialdemokratie.
B. Arbeiterschutz.
_Meine Herren!_
In dem ersten Teile meines Referats habe ich zur Begründung der damals
empfohlenen Programmforderung zu zeigen gehabt, daß eine Quelle nicht
abzuleugnender wirtschaftlicher Mißstände und sie begleitender sozialer
Übel _wirklich_ gegeben ist in dem gegenwärtigen Verhältnis zwischen
Kapital und Arbeit, und zwar insofern, als die neuere Entwicklung der
Wirtschaftstätigkeit das Kapital, d. h. allen Besitz, mehr und mehr aus
einer dem Verbrauch dienenden Vermögensansammlung zu einem
unentbehrlichen Faktor aller produktiven Arbeit und damit die gesamte
Arbeitstätigkeit vom Besitz abhängig gemacht hat. Ich habe dann aber
weiter gezeigt, daß die gegenwärtigen nachteiligen Wirkungen dieses
Verhältnisses nicht begründet sind in seinem Charakter selbst, d. h. in
der erwähnten Abhängigkeit der Arbeit und auch nicht in dem persönlichen
Eigentum am Kapital, also der privatkapitalistischen Produktion, und daß
sie sogar nicht einmal eine notwendige Folge der sehr ungleichmäßigen
Besitzverteilung sind, sondern ausschließlich entstehen durch das
Zusammentreffen dieser ungleichen Verteilung des Besitzes mit einer
privaten _Zins_wirtschaft. Der Weg zur Beseitigung der aus _dieser_
Quelle stammenden Übel erschien nun als innerhalb der bestehenden
Staats- und Gesellschaftseinrichtungen gegeben darin: der Staat besinne
sich darauf, daß er selbst der eigentliche rechtmäßige Nutznießer des
gesamten Nationalvermögens hinsichtlich alles reinen Zinsertrags sei und
hierin seine eigene selbständige Einnahme habe, die er in Form der
Vermögensteuer nur einzuziehen brauche, um aus dieser Quelle, statt aus
direkten oder indirekten Abzügen vom Arbeitsertrag seiner Bürger, seine
Bedürfnisse zu bestreiten und zugleich die gesamte Arbeitstätigkeit des
Volkes von allem Druck durch Wirkungen der ungleichen Besitzverteilung
zu entlasten.
Der Fortgang meiner politischen Betrachtung führt mich heute auf die
Erörterung einer zweiten Quelle von sozialen Übeln, welche ihrem Wesen
nach durchaus unabhängig ist von dem Verhältnis zwischen Besitz und
Arbeit und ausschließlich in dem Verhältnis verschiedener Klassen der
Arbeitstätigen zueinander beruht.
Derselbe Zug der Wirtschaftsentwicklung, welcher den Ertrag
vorangegangener Arbeit als Kapital zu einem wesentlichen Faktor aller
nachfolgenden Arbeit machte, hat gleichzeitig auch die Form dieser
Arbeitstätigkeit der Völker durchgreifend verändert und innerhalb der
Gesamtheit der Arbeitstätigen durch Teilung der Funktionen den
Klassenunterschied zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit,
oder von Unternehmer und Arbeiter schlechthin, eingeführt. Beides, diese
Scheidung der Funktionen und jene Bewertung von Besitz und Vermögen als
Arbeitswerkzeug, ist ganz gleichzeitig und in innerem notwendigen
Zusammenhang entstanden; erst in dieser Scheidung und vermöge derselben
gewinnt der Besitz, seine Bedeutung als Kapital.
Vor 200 Jahren war alle wirtschaftliche Tätigkeit noch ganz und vor 100
Jahren noch fast ganz freie, selbständige Einzelarbeit, für alle von
wesentlich gleichem Charakter, nur verschieden nach der Natur des
Arbeitsgegenstandes. Ausgenommen hiervon waren nur der Landbau in
denjenigen Bezirken, in welchen das Recht des Eroberers gegenüber den
Besiegten noch fortwirkte, oder ausnahmsweise besondere
Rechtseinrichtungen dauernde Abhängigkeit einzelner von anderen
herbeigeführt hatten, im übrigen aber nur ganz vereinzelte Gewerke, wie
z. B. die Gewinnung und Vorbearbeitung der Metalle und anderer
Rohprodukte, die Schiffahrt u. a., bei denen die Unzulänglichkeit der
physischen Kraft der einzelnen frühzeitig ein genossenschaftliches
Zusammenarbeiten vieler angebahnt hatte. Das typische Bild jener
ursprünglichen Arbeitsform ist der alte Handwerksmeister, der mit
Lehrling und Gesellen als Gliedern seines Hausstandes, in der Wohnung
der Familie als Arbeitsstätte, und ohne anderes Betriebskapital als sein
Werkzeug, sein Erzeugnis vom ersten bis zum letzten vollendete und
wirtschaftlich wie persönlich in keiner andern Beziehung oder
Abhängigkeit stand als zu seinesgleichen. Zwar gab es auch bei dieser
Arbeitsform unselbständige Arbeiter; diese, die Lehrlinge und Gesellen,
standen aber dem Meister nicht als eine andere Klasse von Arbeitern
gegenüber, ihre Unselbständigkeit war vielmehr nur die Vorstufe und
Vorbereitung zu späterer Selbständigkeit, die der Regel nach auch alle
erreichten; und ihre zeitweilige Abhängigkeit war dem Wesen nach nur die
Botmäßigkeit des Lernenden gegen den Lehrmeister und die Unterordnung
des Hausgenossen unter das Familienhaupt, also nicht sowohl
wirtschaftlicher als vielmehr sittlicher Art.
Auch gegenwärtig ist dieser Typus des alten Handwerksmeisters im Gewerbe
und das ihm Entsprechende in Landbau, Handel und Verkehrswesen noch
überall vertreten, wo Kleingewerbe irgend einer Art sich erhalten hat.
Überall aber sehen wir auch diese Form der wirtschaftlichen Arbeit
zurückgedrängt und deutlich in fortdauerndem Zurückweichen begriffen vor
einer ganz andern, neuen Arbeitsform, gemäß welcher je eine größere oder
kleinere Anzahl von Personen, jedenfalls immer ihrer viel mehr, als
jemals in ihrem Gewerke selbständige Meister werden könnten, als dauernd
unselbständige Arbeiter im Dienst von Unternehmern tätig sind -- in
besonderen Arbeitsstätten getrennt von ihren Familien, mit weitgehender
Teilung der verschiedenen technischen Verrichtungen für jedes einzelne
Arbeitserzeugnis und unter Benutzung elementarer Kraft, sowie wertvoller
Maschinen, großer Gebäude und sonstiger Einrichtungen, welche durch
vorangegangene Arbeit anderer beschafft sind. Die Tätigkeit dieser
Unselbständigen richtet sich bei den einzelnen nicht mehr auf Erzeugung
eines in sich fertigen Ganzen, sondern nur auf Herstellung von
Teilstücken, welche nachher von andern Unselbständigen zum Ganzen
zusammengefügt werden -- alles nicht nach eigenen Intentionen, sondern
nach Plan und Vorschrift des Unternehmers, der allein eine wirkliche
Initiative behält, Ziel und Verfahren der Arbeit bestimmt. Dabei
gesellen sich aber zur physischen Leistung und zur technischen
Fertigkeit der Arbeiter ganz neue Kräfte, welche teils der Unternehmer
persönlich stellt, teils durch andere heranbringt, die gleichfalls als
Unselbständige in seinem Dienst stehen. Es sind die geistigen Kräfte der
Organisation, welche nicht nur die Gliederung und das richtige
Zusammenwirken der einzelnen Arbeitsverrichtungen fortgesetzt ordnen und
regeln, sondern zugleich immer neue Antriebe schaffen, neue Aufgaben
wirtschaftlicher und technischer Art aufwerfen, neue Wege ersinnen und
endlich auch noch die Funktionen des Kaufmanns der Gewerkstätigkeit des
Ganzen einverleiben. -- Also die gemeinsame organisierte Arbeit vieler
gegenüber der Einzelarbeit des alten Kleingewerbes.
Man braucht nur beides in seiner Eigenart klar sich vorzustellen, um
auch sofort zu wissen, _warum_ das Kleingewerbe von dem Großbetrieb
zurückgedrängt ist und vor ihm immer weiter zurückweichen muß. Nicht der
Vorteil der Größe an sich macht es; der rein ökonomische Gewinn
verminderter Unkosten bei größerem Betriebsumfang ist durchaus die
Nebensache. Die Organisation ist es, welche die weit größere, durch
nichts anderes zu ersetzende Überlegenheit verleiht, indem sie gänzlich
verschiedene Kräfte, die nie in einer Person vereinigt sein können, die
vielmehr von ganz verschiedenen Personen mit verschiedenen Fähigkeiten
und verschiedener Ausbildung getragen werden, in solcher Art zum
Zusammenwirken bringt, daß sie sich gegenseitig ergänzen und dadurch den
wirtschaftlichen Effekt riesenhaft gesteigerter Körperkraft und
geistiger Potenz hervorbringen. -- Zugleich wird auch ersichtlich, daß
nicht das Kapital die kapitalistische Produktion geschaffen, sondern
umgekehrt die fortschreitende Einbürgerung des organisierten
Zusammenarbeitens vieler dem Besitz und Vermögen die Bedeutung von
Kapital als Arbeitsfaktor überhaupt erst verliehen hat. Die
Dampfmaschine, als Werkzeug einzelner gedacht, ist das nutzloseste Ding
von der Welt, viel weniger wert als der einfache Hammer; erst als
Werkzeug der gemeinsamen Arbeit vieler verzehnfacht sie deren
Körperkräfte. Ehe irgend welche Maschinen für die Arbeit Wert gewinnen
konnten, mußte schon Organisation da sein. Die kapitalistische
Produktion ist durchaus nichts anderes als die organisierte Produktion
-- und umgekehrt.
* * * * *
Die Veränderungen, welche die fortschreitende Ausbreitung der neuen
Produktionsform bisher im Volksleben hervorgebracht hat und immer weiter
hervorzubringen in sichere Aussicht stellt, sind zum Teil durchaus
unerfreulicher Art. Das wichtigste ethische Moment in aller Arbeit, die
Freude am Schaffen selbst, die daraus entspringt, daß man seine Arbeit
wachsen und allmählich ein Ganzes werden sieht, ist dem unselbständigen
Arbeiter infolge der Arbeitsteilung stark verkümmert. Nicht mehr
lebendige Anschauung, nur verstandesmäßige Überlegung kann ihm noch zum
Bewußtsein bringen, daß auch er an einem Ganzen arbeitet, welches, von
anderen vollendet, einen wirklichen Wert haben wird. Aus einer Quelle
unmittelbarer Lebensfreude wird also für sehr viele die Arbeit zur
pflichtmäßigen Erfüllung eines Arbeitsvertrags gemacht. Dazu kommt noch
der Verlust der wohltätigen Anregungen, welche die Möglichkeit eigener
Initiative gewährt, und das Gefühl persönlicher Unfreiheit aus der
strengen zeitlichen Gebundenheit der Arbeit und aus der notwendigen
Unterordnung unter andere Personen, welche die Arbeit zu leiten haben.
Die Arbeitsteilung hat aber auch noch unbestreitbare direkte Nachteile,
oder doch Gefahren, im Gefolge. Die größere Einförmigkeit der Arbeit der
einzelnen, der Mangel öfteren Wechsels der Verrichtungen, macht die
Tätigkeit viel ermüdender, und kann sie, zumal wenn noch die sehr
gesteigerte Anspannung der Aufmerksamkeit bei der Arbeit mit Maschinen
hinzukommt, zu einer Ursache geistiger Abstumpfung machen. Die
Einseitigkeit der Beschäftigung aber, welche für lange Zeit immer
dieselben Organe in Anspruch nimmt, ist geeignet, offensichtliche
Nachteile für das körperliche Wohl hervorzubringen.