I.

Welche soziale Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei in ihr

Programm aufnehmen?

Zwei Vorträge, gehalten im Freisinnigen Verein zu Jena am 7. und 21.

März 1894.

A. Steuersystem.

_Meine Herren!_

Unser Verein hat, wie Sie wissen, beschlossen, an der Ausgestaltung des

Parteiprogramms der Freisinnigen Volkspartei tätig sich zu beteiligen.

Wir wollen darauf hinzuwirken versuchen, daß auf dem Parteitag, der in

diesem Jahre bevorsteht, der jetzt reinlich abgesonderte demokratische

Flügel der früheren Deutschfreisinnigen Partei eine klare und

entschiedene Stellung nehme zu den wirtschaftlichen und sozialen

Angelegenheiten, welche das Volk bewegen. Und zwar wollen wir darauf

hinzuwirken versuchen, daß diese Stellungnahme eine _andere_ werde, als

sie werden könnte gemäß den sozialpolitischen Anschauungen, die in der

ehemaligen Deutschfreisinnigen Partei und in ihrer Vorgängerin, der

Fortschrittspartei, die herrschenden immer geblieben sind.

Unentwegt wollen wir dabei zu denen stehen, deren politische Arbeit

darauf gerichtet ist, dem Deutschen Volk das größere Maß von

bürgerlicher Freiheit und Selbstbestimmung noch zu erringen, welches den

nordischen und anglo-sächsischen Zweigen des germanischen Stammes eine

glücklichere Geschichte schon vor Jahrhunderten hat zuteil werden

lassen. Und wir wissen Dank den Männern, die in der schweren Zeit der

letzten 16 Jahre die Fahne des politischen Fortschrittes noch

hochgehalten haben und nicht entmutigt durch die Übermacht der Gegner

und durch die Teilnahmlosigkeit des Bürgertums, in dieser Zeit, wenn sie

auch nur weniges fördern konnten, doch noch manches gerettet haben, was

ohne ihre energische und aufopferungsvolle Arbeit jetzt gleichfalls

verloren wäre. Nach wie vor halten wir dabei auch fest an der

Überzeugung, daß nur gefestigte Institutionen bürgerlicher Freiheit, die

allen Kreisen des Volkes tätige Teilnahme an seinen öffentlichen

Angelegenheiten gewährleisten, den Hort bilden können für gesunde

wirtschaftliche und soziale Zustände.

Dieses alles kann uns aber nicht abhalten, auch der weiteren Überzeugung

Ausdruck zu geben, die in unserem Kreise längst feststeht: daß die

Freisinnige Volkspartei, wenn sie mit der Verfolgung jener politischen

Ziele ein lebenskräftiger Faktor für die Fortentwickelung unseres

öffentlichen Lebens bleiben will, nunmehr andere Wege beschreiten müsse,

als in bezug auf mehrere Angelegenheiten des Volksinteresses von ihrer

Vorgängerin eingeschlagen worden sind.

Jede politische Partei sehen wir vor die Alternative gestellt: entweder

sie leugnet, daß in unseren wirtschaftlichen Einrichtungen und sozialen

Zuständen ernstliche Übel überhaupt vorhanden seien, sie behauptet,

alles sei der Hauptsache nach in bester Ordnung und deshalb liege zu

Verbesserungen und Reformen Anlaß gar nicht vor; oder sie erkennt solche

Übel als wirklich vorhanden an -- damit aber auch die Verpflichtung,

_positiv_ mitzuarbeiten zu ihrer Beseitigung auf dem Weg gesetzlicher

Reform, unbekümmert darum, von welcher Seite dabei Bundesgenossen zu

finden man hoffen oder fürchten mag.

Der erstere von beiden Standpunkten ist für irgend eine liberale Partei

nicht mehr denkbar, am wenigsten aber für eine Partei, welche die

soziale Befreiung der arbeitenden Klassen schon als Aufgabe hingestellt,

damit also ausgesprochen hat, daß diese Befreiung zurzeit noch nicht

vollzogen sei. Ist aber die Existenz allgemeiner wirtschaftlicher und

sozialer Übel im Volksleben einmal anerkannt, so ist damit auch

anerkannt, daß es sich um Übel handelt, die notwendigerweise neun

Zehntel des ganzen Volkes -- sei es auch den einzelnen zum Teil noch

unbewußt -- berühren müssen. Übeln solcher Art gegenüber das alsbaldige

tätige Eingreifen mit wirklichen konkreten Reformen abzulehnen unter der

platonischen Vertröstung: der Fortschritt in der Richtung bürgerlicher

und wirtschaftlicher Freiheit werde sie mit der Zeit von selbst

überwinden, hieße einfach, jedem erkennbar machen, daß man diese Übel

entweder nicht beseitigen wolle, oder daß man sie auf dem Wege

gesetzlicher Reformen nicht beseitigen _könne_. Und dann wäre denen

recht gegeben, welche behaupten, daß diese Übel auf dem Boden der

jetzigen Staats- und Gesellschaftsordnung überhaupt nicht zu überwinden

seien, sondern nur durch völlige Umwälzung dieser Ordnung und welche

daraufhin ganz konsequenterweise sagen: wenn solche Umwälzung auf

friedlichen Wegen nicht zu erreichen sein sollte, so wird sie wohl oder

übel einmal auf gewaltsamen Wegen sich vollziehen müssen.

Wie töricht und unheilvoll nun auch die Verbesserungsideen der

Sozialdemokratie befunden werden mögen -- _keine_ Ideen haben zu wollen

ist ihr gegenüber noch viel törichter und unheilvoller. Läßt man der

Sozialdemokratie das Privilegium, die einzige politische Partei zu sein,

welche über die Verbesserung der sozialen Zustände noch Ideen hat, so

müssen die täglich größer werdenden Kreise derer, denen die Übel, unter

welchen sie tatsächlich leiden, zum Bewußtsein kommen, mehr und mehr

ihre Hoffnung auf die Verwirklichung _dieser_ Ideen setzen und mehr und

mehr in dieser Partei die einzige Instanz erblicken, von deren Aktion

sie eine Hebung ihrer Lage überhaupt zu erwarten haben. _Und dann gehört

die Zukunft dem »Zukunftsstaat«!_ Denn daß die Polizeiknüppel schlechte

geistige Waffen sind, hat zum Überfluß auch der Versuch gezeigt. Eine

Partei aber, welche zwar eine »Volkspartei« sich nennt, jedoch bei der

großen Majorität des »Volkes« mehr und mehr das Vertrauen verlöre, daß

sie den Willen und die Fähigkeit habe, gerechten Beschwerden auf ihren

Wegen Abhilfe zu schaffen, würde bald auch alle Kraft zu nachhaltiger

Vertretung ihrer rein politischen Ziele verloren haben. Diese Kraft kann

sie nur schöpfen aus engem Zusammenhang ihrer Bestrebungen mit

denjenigen Gedanken, unter welchen in den breiten Schichten des Volkes

die Teilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten jeweils steht.

So muß also unsere Diskussion unter die Fragestellung kommen:

welche soziale Forderungen hat eine »freisinnige Volkspartei« in

ihr Programm aufzunehmen, _damit sie ihren Namen mit Ehren führen

könne?_

Ich habe mich erboten, über diese Frage das einleitende Referat zu

übernehmen, welches zunächst in unserem Kreise Unterlagen für eine

Verständigung über das einzelne zu schaffen suchen soll.

Betreffs meiner Legitimation hierzu kann ich mich allerdings nicht

berufen auf ein gründliches, systematisches Studium der

volkswirtschaftlichen und sozialen Theorien und selbst nicht einmal

darauf, daß ich etwa in der öffentlichen Diskussion dieser

Angelegenheiten praktisch mich schon betätigt hätte. Zum einen wie zum

anderen haben meine sonstigen Pflichten mir Zeit und Kraft nicht übrig

gelassen. Diesem Mangel gegenüber kann ich mich jedoch auf etwas

berufen, was in der Art, wie ich es habe, nicht viele haben können: eine

eigene _lebendige_ Erfahrung. Denn seit ungefähr 25 Jahren bin ich

mitten hinein gestellt in das Wirtschaftstreiben, auf dessen Boden die

sozialen Vorgänge und Erscheinungen sich abspielen. Und zwar haben die

Umstände es mit sich gebracht -- was ich als Student mir nicht hätte

träumen lassen -- daß ich selbst »Unternehmer« geworden bin, nämlich

einer, der die gewerbliche Tätigkeit von vielen andern Personen, zuerst

von 20, dann von 100 und zuletzt von 500, in den Formen gemeinsamer

fabrikatorischer Arbeit mit zu organisieren und zu leiten hatte -- was

ja wohl unter allen Umständen ein nützlicher und anständiger Beruf ist.

Da aber diese Tätigkeit Erfolg hatte, so bin ich dabei mit der Zeit von

selbst auch Kapitalist geworden, d. h. einer von denen, welche

angesammelten Ertrag vorangegangener Arbeit als Produktionsmittel für

weitere Arbeit vorzuhalten haben. Ich habe also Gelegenheit gehabt, die

Erscheinungen des heutigen Wirtschaftslebens im Bereich eines einzelnen

Industriezweiges, aus allernächster Nähe anzusehen, und dadurch zugleich

einen Schlüssel gewonnen für das Verständnis entsprechender

Erscheinungen auf Gebieten außerhalb meines eigenen Wirkungskreises.

Gemäß den Pflichten, welche meine Stellung mir auferlegte, mußte ich nun

diese Erscheinungen stets betrachten vom Standpunkt des Unternehmers und

des Kapitalisten. Gleichzeitig aber habe ich sie auch immer betrachten

müssen mit den Augen des Arbeitersohnes, dem nicht unter der Hand

Unternehmer- und Kapitalistenaugen wachsen wollten. Ich habe also diese

Vorgänge gleichzeitig von ganz entgegengesetzten Seiten her ansehen

können: einerseits unter dem Gesichtswinkel des Unternehmer- und

Kapitalisteninteresses, andererseits aber auch vom Standpunkt des

Interesses der Arbeiter -- und dann habe ich, unabhängig von jeder

Beeinflussung durch äußere Rücksichten, aus beiden ein Fazit mir ziehen

können unter dem Gesichtspunkt des öffentlichen Interesses und des

Gemeinwohls.

Auf diesem Wege bin ich im Laufe der Jahre zu ganz bestimmten Ansichten

gelangt über Bedeutung und Wirkung gewisser Einrichtungen unserer

gegenwärtigen Wirtschaftsordnung und Staatsgesetzgebung und auch über

die Ursachen, aus welchen einzelne als besonders gefährlich zu

betrachtende Wirkungen hervorgehen. Diese Ansichten unterscheiden sich

allerdings in manchen Stücken stark von dem, was zu denken und zu sagen

in meinen Kreisen bei den meisten für wohlanständig gilt. Indes trage

ich kein Bedenken, diese Ansichten, nachdem ich sie seit Jahren zu einer

Richtschnur des eigenen Handelns gemacht, aus dem jetzt gegebenen Anlaß

auch öffentlich auszusprechen und geeignetenfalls zu vertreten. Ihnen

entnehme ich also die Grundlagen meines Referates über die vorhin

gestellte Frage -- indem ich es darauf ankommen lasse, ob das eine oder

das andere darin etwa für geeignet befunden werden möchte, als

Ausgangspunkt von neuen Bestrebungen de lege ferenda in einer

freisinnigen Volkspartei zu dienen. Es wäre aber nicht ehrlich, wenn ich

dabei verschweigen wollte, daß die erste Anregung zu eigener

Stellungnahme gegenüber den sozialen Angelegenheiten sich mir ergeben

hat aus gelegentlichem persönlichen Verkehr mit einem der bedeutendsten

und hochachtbarsten Führer der deutschen Sozialdemokratie. Die älteren

unter Ihnen erinnern sich wohl noch der Agitationsrede, welche der

»Drechslergeselle August Bebel« im Sommer 1871[2] hier im Engelsaale

gehalten hat. Wenn schon diese in den meisten Punkten meinen Widerspruch

herausforderte, so hat sie mir doch einen nachhaltigen Impuls gegeben,

angesichts der wirtschaftlichen Vorgänge in meinem Umkreis immer die

Augen offen zu halten und insonderheit alles, woran ich selbst beteiligt

war, unter dem Bewußtsein strenger Verantwortung zu betrachten. Des

weiteren aber waren mir von wesentlicher Hilfe zur Gestaltung meiner

Ansichten die wichtigen Ausführungen der Bodenbesitzreformer, die mir

durch die Schriften Flürscheims und durch unseren Freund Dr. Harmening

näher gebracht worden sind.

* * * * *

Meine Aufgabe sehe ich nun hier ausschließlich darin: diejenigen Punkte

namhaft zu machen, an welchen die bisherigen Bestrebungen der

entschieden freisinnigen Parteien Anknüpfung darbieten zur Weiterbildung

des Parteiprogramms in der Richtung auf fruchtbare soziale Reformen. Ich

habe sodann in concreto zu zeigen, daß gegenüber unbestreitbaren

sozialen Übeln und Gefahren, die in den gegenwärtigen Zuständen gegeben

sind, _wirkliche_ Reformen, welche den Übeln an die Wurzel gehen, nicht

bloß an ihren Symptomen kurieren wollen, möglich sind ohne Umwälzung der

Gesellschafts- und Wirtschafts-Ordnung, vielmehr durch Maßnahmen, die

auf dem Boden der bestehenden Staatseinrichtungen von der Gesetzgebung

-- wenn die entscheidenden Faktoren nur _wollen_ -- ohne weiteres

eingeleitet und schrittweise durchgeführt werden können. Denn es soll

sich nicht handeln dürfen um irgend welche Zukunftsideale, deren

Verwirklichung, wenn überhaupt denkbar, erst als Endergebnis eines

jahrhundertelangen Umbildungsprozesses möglich wäre, sondern um

bestimmte Anforderungen, die vernünftigerweise an die _heutige_

Gesetzgebung gestellt werden können. Für das soziale Programm einer

politischen Reformpartei dürfen nur Anforderungen in Betracht kommen,

deren Erfüllung, wie groß auch die Widerstände sein möchten, die sie von

Seiten bestimmter Interessengruppen zunächst zu gewärtigen haben, doch

nichts weiter zur Voraussetzung hat, als die allmähliche Überwindung

_solcher_ Widerstände.

Es sind nun drei Punkte, auf welche ich in solchem Sinne hier einzugehen

gedenke: die _Steuergesetzgebung_, die mit dem »_Arbeiterschutz_«

zusammenhängenden Fragen, und Angelegenheiten der _Volksbildung_. Ich

beziehe mich dabei vorzugsweise auf den Programmentwurf, welchen der

verdiente Führer der Gewerkvereins- und Genossenschaftsbestrebungen, Dr.

_Max Hirsch_, schon auf dem ersten Parteitag der Freisinnigen

Volkspartei eingebracht hat, von welchem Entwurf wohl anzunehmen ist,

daß er auf dem nächsten Parteitag in den Mittelpunkt der Diskussion

treten werde. Selbstverständlich aber habe ich dabei nicht minder im

Auge das schon um einige Schritte weiter entwickelte soziale Programm

der Deutschen Volkspartei, mit welcher in enge Fühlung zu treten der

norddeutsche Freisinn wohl als eine wichtige Angelegenheit zu betrachten

haben wird.

Für den heutigen Abend beschränke ich mich übrigens ganz auf den zuerst

angeführten Gegenstand, die Besteuerungsfragen -- zu welchem ich das

Folgende anzubringen habe.

Die Bekämpfung des Systems indirekter Steuern und die Forderung, alle

Staatsbedürfnisse anzuweisen auf direkte Steuern, gehören von jeher zu

den gemeinsamen Bestrebungen aller wirklich liberalen Parteien in

Deutschland. Natürlich ist auch für uns kein Wort mehr zu verlieren über

die Ungerechtigkeit und Gemeinschädlichkeit einer Besteuerungsart,

welche die Reichen verhältnismäßig ganz wenig belastet und deshalb,

damit überhaupt »etwas einkomme«, den weitaus größten Teil der

Staatslasten auf die Masse der arbeitenden Bevölkerung abwälzen, dadurch

aber die Lebenshaltung der breiten Volksschichten entsprechend

herabdrücken muß. Auch die Nationalliberale Partei hat diese Ansicht

geteilt, so lange sie noch in anderem Sinn als heute eine »liberale«

Partei war. -- Zuzugeben ist natürlich auch, daß eine direkte

Besteuerung des Einkommens allerdings jene Ungerechtigkeit, als solche,

um so vollkommener beseitigen könnte, in je schärferer Progression dabei

die größeren Einkommen herangezogen würden. Nichtsdestoweniger finde ich

in der Forderung solcher progressiven _Einkommen_steuer immer noch ein

großes sozialpolitisches Defizit. Es ist nämlich für ein Steuersystem

nicht genug, daß es, rein steuerrechtlich betrachtet, korrekt oder

gerecht sei. In jedem Staatswesen, welches nicht geradewegs auf den

»Zukunftsstaat« hinführen will, oder auf die Katastrophen, welche dieses

Wort ankündigt, muß meines Erachtens der Steuergesetzgebung noch eine

andere, eine spezifisch soziale, staatserhaltende Funktion zugewiesen

werden -- nämlich der Regulator zu sein für das Verhältnis zwischen

Kapital und Arbeit und das Korrektiv zu liefern gegen gewisse

zerstörende Wirkungen der unkontrollierten privat-kapitalistischen

Produktionsweise.

Solche zerstörende Wirkungen -- deren Dasein und fortwährendes Anwachsen

heute keine Kunst der Rede mehr hinwegdisputieren wird -- sind aber zu

erblicken in der fortwährend zunehmenden Tributpflichtigkeit aller

Arbeit zugunsten des Besitzes und in der damit Hand in Hand gehenden

fortschreitenden Konzentration des Besitzes auf eine immer kleiner

werdende Minorität des Volkes. Unter diesem Gesichtspunkt -- den ich

sogleich näher entwickeln werde -- komme ich dazu, dem Programm der

demokratischen Parteien in bezug auf die Besteuerungsfrage eine

wesentlich anders lautende Forderung an die Gesetzgebung zu empfehlen,

die ich vorgreifend -- um gleich hier den Zielpunkt der nachfolgenden

Erörterungen erkennbar zu machen -- dahin formuliere:

Beseitigung der indirekten Steuern und auch Beseitigung _aller

Besteuerung_ des _Arbeitseinkommens_. Anweisung aller Bedürfnisse

von Staat und Reich auf eine _reine Vermögenssteuer_, welche, nach

oben progressiv, alle größeren Vermögen besteuert annähernd mit dem

Prozentsatz des jeweiligen Boden- und Hypothekenzinsfußes -- in der

ausgesprochenen Absicht, den Zinsabwurf des gesamten

Nationalvermögens für den Staat (d. h. für Staat und Reich) in

Anspruch zu nehmen.

Die Begründung einer solchen Forderung entnehme ich aber den folgenden

Erwägungen.

* * * * *

Das Gesamtvermögen des Deutschen Volkes wird auf nicht viel unter 200

Milliarden anzuschlagen sein -- alles zusammen gerechnet, was an

nutzbarem Grund und Boden, an Gebäuden in Stadt und Land, an Inventar

der Industrie und an mobilem Kapital in Deutschland sich vorfindet und

alles in der üblichen Weise nach seinem Ertragswert veranschlagt. Läßt

auch die Ziffer selbst sich nur sehr unsicher bestimmen, so bietet doch

die Einkommens-und Vermögensstatistik genügende Anhaltspunkte dafür, daß

die untere Grenze nicht weniger als 160 Milliarden sein könne. Ich nehme

diese Ziffer hier an -- eigentlich nur zur Exemplifikation; denn die

Schlußfolgerungen würden sachlich ebenso bestehen bleiben, auch wenn

eine viel niedrigere Zahl eingesetzt würde.

Von diesem Nationalvermögen Deutschlands liegt in der jetzigen Zeit

hochentwickelter Wirtschaftstätigkeit fast kein Stück brach. Abgesehen

von ganz wenigen, in ihrer Summe geringfügigen Objekten steht alles in

Benutzung als Mittel für weitere Gütererzeugung, sei es in der Hand der

Eigentümer selbst, sei es in der Hand anderer, denen letztere ihren

Besitz zeitweilig überlassen. Dieses kommt schon darin zum Ausdruck, daß

alle Vermögensobjekte, mit alleiniger Ausnahme der wenigen reinen

Luxusgegenstände, sich schätzen lassen und tatsächlich auch immer

geschätzt werden nach dem _Nutz_wert oder _Ertrags_wert, den sie für den

Eigentümer haben -- insofern haben, als er entweder selbst sie als

Hilfsmittel produktiver Arbeit anwenden oder sie zu gleichem Zweck

ändern gegen Pacht, Miete, Zins usw. auf Zeit abtreten kann.

Demgemäß hat in unserer Zeit aller Besitz neben und außer seinem

ursprünglichen, natürlichen Wert: durch seinen _Verbrauch_ Mittel der

Lebensführung, des Genusses usw. zu sein, noch einen besonderen, sehr

eigenartigen Wert: _ohne_ dem Verbrauch oder der Minderung zu

unterliegen, dem Eigentümer Vorteile zu verschaffen, welche einem

Verbrauch von Besitz ganz gleichwertig sind, und zwar, wenn er will,

ohne jede Tätigkeit seinerseits, da er immer andere findet, die an

seiner Statt die erforderliche Tätigkeit ausüben.

Dieses ist nicht immer so gewesen, es ist im Gegenteil, als Faktor des

Wirtschaftslebens, eine Erscheinung noch sehr jungen Datums. Selbst die

Art von Eigentum, welche scheinbar Quelle des Ertrags in sich selbst ist

-- Grund und Boden --, hat in Wahrheit jene zweite Eigenschaft nur

insoweit und solange gehabt, als die Institution der Leibeigenschaft den

Boden mit arbeitsfähigen Händen, als ihm zugehörigen Bestandteil des

Eigentums, ausgerüstet hielt. Offensichtlicherweise sind die notwendigen

Bedingungen für jede Ertragsfähigkeit von Vermögen und Besitz: daß,

erstens, die Objekte desselben nicht nur Mittel der Gütererzeugung sein

_können_, sondern daß sie hierzu auch tatsächlich voll benutzt werden --

d. h. daß die Wirtschaftstätigkeit des ganzen Volkes genügend entwickelt

und gesteigert sei, damit immer solche sich finden _müssen_, welche

diese Objekte gegen Entgelt zur Benutzung übernehmen wollen -- und daß

zweitens die Einrichtungen des Staates, Rechtsordnung und Rechtsschutz,

dem Eigentümer ermöglichen, sie ohne Verlustgefahr zeitweilig aus der

Hand und in die Verwahrung anderer zu geben.

Der Zinsertrag, den auf diese Weise das Gesamtvermögen des Deutschen

Volkes für die Gesamtheit der anteiligen Eigentümer abwirft, ist gemäß

der vorhin angesetzten Ziffer und nach dem dermaligen Stand des

Zinsfußes auf rund 5 Milliarden Mark jährlich zu veranschlagen, wenn man

nur beiläufig 3 Prozent als durchschnittliche Höhe von Bodenrente und

Hypothekenzins annimmt. Wenn diese Rentensumme sich gleichmäßig

verteilte, so ergäbe sie also etwa 500 Mark jährlich für jede von den

rund 10 Millionen Familien oder Haushaltungen im Deutschen Reich.

Hierbei ist jedoch selbstverständlich alles außer Ansatz gelassen, was,

wenn es auch gewöhnlich unter dem Namen von Kapital-Verzinsung

mitbegriffen wird, doch nicht _reiner_ Zins, sondern Äquivalent für

irgend eine Art von mitwirkender Arbeit des Besitzers ist --im

besondern also der Unternehmergewinn, den jemand über den bloßen Pacht-

oder Zinsertrag hinaus erreicht, wenn er seinen Besitz in

landwirtschaftlicher oder industrieller Tätigkeit selbst nutzbar macht,

ebenso auch aller Handelsgewinn und alles, was ganz oder zum Teil den

Charakter von Risikoprämie trägt. Gerechnet ist also nur derjenige

Vermögensertrag, der den Eigentümern auf Grund ihrer Besitztitel

zufließt oder doch, wenn sie wollen, zufließen kann ohne irgend andere

direkte Mitwirkung als vierteljährliches Einkassieren fälliger Zinsen,

Pachtgelder u. dergl.

Woher kommt nun die vorher genannte große Summe, die jährlich in

Deutschland als Zins- oder Rentenertrag teils bar entrichtet, teils von

sonstigen Einnahmen vorweg abgerechnet wird? --Da ausschließlich die

menschliche Arbeit Werte erzeugt, die zuvor noch nicht da waren, so kann

kein Zweifel darüber bestehen, daß es die Gesamtheit aller Arbeitenden

im Volk ist, welche jene Summe für die Gesamtheit aller Besitzenden

durch ihre Arbeit jährlich aufzubringen hat, und zwar dafür aufzubringen

hat, daß die Eigentümer der Objekte des Nationalvermögens diese Objekte

der Arbeit des ganzen Volkes als Mittel der Gütererzeugung vorhalten

oder darleihen.

Das durchschnittliche Einkommen einer fünfköpfigen Familie in

Deutschland beträgt nun, hoch veranschlagt, sicher nicht über 1500 Mark

jährlich, wobei indes gleich vorzumerken ist, daß nach der

Einkommenstatistik für Preußen und Sachsen über 70 Proz. der Bevölkerung

dieser Staaten dieses durchschnittliche Einkommen noch nicht, und

ungefähr 50 Proz. noch nicht die Hälfte davon erreicht. Hierbei ist aber

alles Zins- oder Renteneinkommen bei denen, die dergleichen haben,

mitgerechnet. Nach Abzug desselben in der vorher angenommenen Höhe

verbleibt mithin für die ganze eigentliche Arbeitstätigkeit des

Deutschen Volkes nur ein Netto-Ertrag, der wiederum gleichmäßig verteilt

gedacht, pro Familie höchstens 1000 Mark jährlich abwirft -- alles

eingeschlossen, was nicht reiner Zins ist, also außer dem gewöhnlichen

Arbeitslohn auch die Gehälter aller öffentlichen und Privat-Beamten und

aller Unternehmer- und Handelsgewinn.

Die Verzinsung des Nationalvermögens beansprucht hiernach zurzeit in

Deutschland vorweg ein Drittel der gesamten durch die Verbindung von

Kapital und Arbeit bedingten Werterzeugung und läßt nur zwei Drittel

davon als Entgelt für die Arbeitstätigkeit selbst übrig. Mithin hat die

Gesamtheit aller Arbeitenden in allen Tätigkeitsgebieten, dem

Durchschnitt nach, immer _zwei Tage in der Woche_ zu arbeiten für die

Gesamtheit der Besitzenden, d. h. derer, welche Miteigentümer des

Nationalvermögens sind, dessen Verzinsung vorweg aufgebracht werden muß.

Denn zur Bemessung des _durchschnittlichen_ Anteils der einzelnen an

dieser Leistung der Gesamtheit gibt es keinen andern Maßstab als den

relativen Wert den die Arbeit der einzelnen für sie selbst hat.

Es gehört nicht hierher, die sehr mannigfaltigen und verwickelten Wege

zu betrachten, auf welchen in den verschiedenen Klassen der

Arbeitstätigen der einzelne seine Zinsabgabe direkt oder indirekt

leistet, auch wenn er selbst gar keine Schulden hat. Sozialpolitisch hat

nur das Endresultat Bedeutung, welches das Verhältnis zwischen Arbeit

und Kapital für die Gesamtheit der Arbeitenden gegenüber der Gesamtheit

der Besitzenden zum Ausdruck bringt. Ich erwähne also nur noch, daß die

zuvor charakterisierte Tributpflichtigkeit der Arbeit alle betrifft,

soweit sie in irgend einer Form arbeitstätig sind -- alle vom letzten

Tagelöhner bis zu den obersten Staatsbeamten. Auch die Staatsbeamten

haben ihren Anteil redlich zu leisten in einer zwar ganz mittelbaren,

aber gerade sehr charakteristischen Form. Abgesehen von den wenigen,

welchen die Staatsraison eine repräsentative Lebenshaltung nach dem

Vorbild der Reichsten zuweist, kann auch den Beamten der arme Teufel

»Staat« von sechs Tagen, welche sie arbeiten, nur die bewußten vier Tage

wirklich bezahlen; denn nachdem alles Arbeitseinkommen der Bürger durch

die Vorwegnahme der Zinsquote schon stark herabgedrückt ist, können

Steuern, welche wiederum fast ganz an dieses Arbeitseinkommen sich

halten, unmöglich noch in genügender Höhe auferlegt werden, um den

Beamten des Staats eine befriedigende Bezahlung zu sichern.

Das zuvor charakterisierte Verhältnis von Arbeit und Besitz gewinnt

seine soziale Bedeutung natürlich nur in Verbindung mit der Tatsache der

äußerst ungleichmäßigen -- und nach dem jetzigen Lauf der Dinge noch

immer ungleichmäßiger werdenden -- Verteilung des Besitzes. Eine solche

Bedeutung würde ihm gar nicht zukommen, wenn das Gesamtvermögen des

Volkes auf die Individuen in den verschiedenen Volksschichten

_durchschnittlich_ sich verteilte proportional dem Werte persönlicher

Arbeitsleistung in diesen Schichten. Alsdann wäre jeder sein eigener

Zinsherr, nähme den auf ihn entfallenden Anteil an der gemeinsamen

Tributleistung selbst wieder in Empfang, und als sozialpolitisch

erhebliches Moment bliebe nur noch die Ungleichheit des Wertes der

Arbeitsleistung in den verschiedenen Volkskreisen übrig. Die

Wirklichkeit aber ist ungeheuer weit entfernt von einer derartigen

Bilanz. Zwar gibt es nur verhältnismäßig wenige, welche gar keinen, auch

nicht den kleinsten, Anteil am Nationalvermögen hätten, noch nicht

einmal den notdürftigsten Betriebsfonds für eine kleine Hauswirtschaft;

sehr gering aber ist auch der Prozentsatz solcher, für welche -- soweit

es Arbeitstätige sind -- die Renteneinnahme, einschließlich der

Ersparnis von Ausgabeposten infolge eigenen Besitzes, einen

nennenswerten Zuschuß zum Arbeitseinkommen ausmacht, sei es auch nur

viel weniger als die normalen 50 Proz. Tatsächlich bedeutet das vorher

gekennzeichnete Verhältnis: effektive Abgabe einer größeren oder

geringeren Quote des natürlichen Arbeitsertrags seitens der großen

Majorität der Arbeitstätigen an die kleine Minorität derjenigen

Miteigentümer am Nationalvermögen, welche die großen Brocken desselben

inne haben. Mindestens 80 Proz. des ganzen Volkes ist gegenwärtig

tributpflichtig geworden zugunsten der obersten 5 Proz.

Welche Wirkungen aber dieser Zustand mit sich bringt, liegt klar genug

zutage.

Die Herabminderung des durchschnittlichen effektiven Arbeitsertrages

durch den Abzug der Zinsquote drückt relativ am stärksten die untersten

Volksklassen, weil jede Minderung des Einkommens um so härter wirkt, je

weniger seine absolute Höhe die Erfordernisse der notdürftigsten

Lebensführung überschreitet. In diesen untersten Volksklassen ist aber

gerade die weitaus größte Majorität der unselbständigen Arbeiter

enthalten, deren Arbeitsertrag noch einem zweiten Abzug zugunsten des

»Unternehmergewinns« unterliegt -- kraft der wirtschaftlichen

Verhältnisse, auf welche mein zweites Referat sich beziehen wird. So

ergibt sich also eine starke Herabsetzung des sonst möglichen

durchschnittlichen Niveaus der Lebenshaltung der breiten Volksschichten.

Je weniger nun die herabgesunkene Lebenshaltung der Ärmsten ihnen noch

einen indirekten Vorteil von der Steigerung des Wohlstandes der Reichen

übrig läßt, desto mehr gewinnt ihre fortdauernde Beitragsleistung zur

Zinsquote des Gesamtvermögens die Bedeutung und den Charakter der reinen

Frone.

Weitere sehr verhängnisvolle Wirkungen ergeben sich auf Grund des

Umstandes, daß von der Gesamtsumme, die zur Verzinsung des

Nationalvermögens jährlich aufgebracht wird, ein sehr beträchtlicher

Teil auf eine relativ ganz geringe Zahl von bevorzugten Nutznießern

entfällt, den Eigentümern der sehr großen Vermögen, und dadurch diesen

ein Einkommen verschafft, welches über die Bedürfnisse selbst einer sehr

erhöhten Lebenshaltung weit hinausgeht. Die Millionäre sind aber meist

sparsame Leute, die den Überschuß nicht zu vergeuden oder zu verschenken

pflegen. Von jenen großen Einkommen gelangt daher nur ein Teil zum

Verbrauch, der andere -- häufig größere -- Teil wird zurückgelegt und

figuriert am Schluß des Jahres in dem Zuwachs des Nationalvermögens, der

für das nächste Jahr mit zu verzinsen ist. Von Jahr zu Jahr wiederholt

sich dieser Vorgang. Dadurch wächst das Nationalvermögen, also auch

dessen Zinsabwurf, fortwährend rascher als der effektive Ertrag der

gesamten nationalen Arbeit wächst, und die Tributquote, welche die

Gesamtheit der Arbeitenden der Gesamtheit der Besitzenden zu leisten

hat, wird stetig größer. Gleichzeitig aber muß dabei die

Ungleichmäßigkeit der Verteilung sowohl von Einkommen wie von Besitz

immer weiter zunehmen, und von Jahr zu Jahr ein immer größer werdender

Teil der gesamten Tributsumme dem kleinen Prozentsatz der Reichen

zufließen. Dabei aber wird die gesamte Wirtschaftstätigkeit des Volkes

-- gleichfalls in immer steigendem Maße -- dadurch gelähmt, daß

fortgesetzt ein großer Teil des effektiven jährlichen Arbeitsertrages

der Gesamtheit dem Konsum vorenthalten, dem wirklichen Gebrauch entzogen

bleibt.

* * * * *

Die Konstatierung dieser verschiedenen Folgen der gegenwärtigen

Wirtschaftseinrichtungen fordert die Fragen heraus: sind diese

Einrichtungen sittlich gesund? -- sind sie gerecht und vernünftig? --

sind sie notwendig und unabänderlich?

_Sind sie sittlich gesund?_ -- Nein!

»Im Schweiß deines Angesichts sollst du dein Brot essen!« ist nicht nur

ein Bibelwort, es ist zugleich der treffendste Ausdruck tiefer

sittlicher Wahrheit. Hierüber noch ein Wort zu verlieren scheint mir

überflüssig, solange ich nicht den gesehen habe, der den Mut haben wird,

beweisen zu wollen: es gehöre zu den Bedingungen einer sittlichen

Gesellschaftsordnung, daß solche vorhanden sein müßten, die ohne irgend

einen anderen Vorzug, bloß weil sie ein genügend großes Vermögen

irgendwie erworben oder ererbt haben, berechtigt sind, ohne alle eigene

Arbeit in begünstigter Stellung zu leben, nicht etwa von diesem

Vermögen, mittelst dessen Verwendung, sondern durch dieses Vermögen,

ohne Minderung seiner Substanz, allein von der Arbeit anderer.

_Sind, diese Einrichtungen gerecht und vernünftig?_ -- Nein, wiederum

ohne jedes Wenn und Aber!

Von Gerechtigkeit in der Zinswirtschaft könnte nur dann die Rede sein,

wenn bei ihr der Leistung des einen Teils irgend eine entsprechende

Gegenleistung des andern Teils gegenüberstände. So war es in der Tat

einmal -- vor 200 oder 300 Jahren, also just zu der Zeit, da ein naives

Rechtsbewußtsein Zinsnehmen schlechthin als »Wucher« stempelte. Zu

dieser Zeit hatte der Zins als Gegenleistung die Übernahme einer

besonderen Verlustgefahr, welcher das Eigentum dann ausgesetzt wurde,

wenn der Eigentümer es aus seinem Besitz heraus in die Hand eines

anderen gab. Heute ist es gerade umgekehrt. Wenn einer eine Million in

natura selbst aufbewahren wollte, so hätte er damit nicht nur viel

größere Last, sondern auch zehnmal größere Verlustgefahr zu übernehmen,

wie wenn er sein Eigentum gegen sichere Hypothek oder unter

gleichwertigen Garantien andern behufs wirtschaftlicher Nutzung

übergibt. Soweit Leistung und Gegenleistung in Frage kommt, würde also

eher umgekehrt der andere eine Aufbewahrungs-Prämie verdienen. Und das

gleiche gilt auch für das Verhältnis von Grundbesitzer und Pächter. Denn

wenn jemand ein Landgut nicht selbst bewirtschaften kann oder will, so

würde er, wenn sich kein Pächter dafür fände, es nicht einfach brach

liegen lassen können, ohne einer raschen Entwertung seines Besitzes

durch Verlust der Kultur u. dergl. ausgesetzt zu sein. Um ohne Nutzung,

nur unvermindert, den Besitz zu erhalten, hätte er erhebliche laufende

Aufwendungen zu bestreiten, von welchen derjenige ihn befreit, der das

Landgut in Verwaltung nimmt, um es später dem Besitzer unvermindert

wieder abzuliefern. Unter dem Gesichtspunkt von Leistung und

Gegenleistung verdiente also auch der Pächter eine Aufbewahrungsprämie.

Die vorhin in Rechnung gesetzen 3 Prozent Zins beziehen sich aber gerade

auf diejenigen Nutzungsformen des Eigentums, die weder Mitarbeit des

Eigentümers noch Verlustrisiko einschließen, auf die »mündelsichern«

Kapitalanlagen.

Der einzelne handelt natürlich durchaus loyal und korrekt, indem er

seinen Besitz nur gegen den marktgängigen Zins der Nutzung eines ändern

überläßt, denn er, als einzelner, gewährt damit dem andern einzelnen in

der Tat Vorteile, die er sonst nicht haben würde. Die Gegenleistung

aber, die er in Form von Zins, Pacht usw. dafür empfängt, ist unter dem

volkswirtschaftlichen Gesichtspunkt nur das Kennzeichen der Zwangslage,

in welcher die Arbeit dem Besitz gegenüber insofern sich befindet, als

die Wertobjekte des Gesamtvermögens als Mittel produktiver Arbeit

absolut unentbehrlich sind. Diese Zwangslage allein ergiebt das

Resultat, daß auch die risikofreie, pfandsichere Vermögensanlage, statt

eine Aufbewahrungsprämie zu erfordern, eine Abgabe einbringt. So klar es

nun einerseits ist, daß in der Zinswirtschaft ein redliches Verhältnis

zwischen den _einzelnen_ besteht, so sicher ist es anderseits, daß kraft

derselben die _Gesamtheit_ der Besitzenden als solche die _Gesamtheit_

der Arbeitstätigen als solche _bewuchert_. Denn »die Zwangslage eines

andern benutzen, um sich Vorteile auszubedingen, welche außer Verhältnis

zu den Leistungen stehen«, ist der richtige, anerkannte Begriff des

Wuchers.

Die soziale Ungerechtigkeit dieses Verhältnisses wird leider verdunkelt

durch eine eigenartige Verunstaltung, welche der Eigentumsbegriff im

Kreise derjenigen allmählich erfahren hat, deren Lebenshaltung ganz oder

doch in erheblichem Grad von ihrem Anteil am Zinsertrag des

Nationalvermögens abhängig geworden ist. Im Kreise der Besitzenden --

aber auch nur in diesem -- wird nämlich der ursprüngliche, in sich

selbst gegebene Wert von Besitz und Vermögen, sein Verbrauchswert, schon

gar nicht mehr gewürdigt, sondern eigentlich nur noch der sehr bedingte

und sekundäre Nutzungswert. Man schätzt hier den Besitz tatsächlich

nicht mehr als Verwendungsfonds für eine erhöhte Lebenshaltung, als

unmittelbare Quelle von Genüssen und Vorteilen aller Art, sondern fast

nur noch als »Unterlage« der Lebenshaltung, nach dem, was er ohne

Verwendung »abwirft«, und es muß einem erst ein rechtes Stück seines

Vermögens gestohlen worden oder sonst verloren gegangen sein, damit er

merke, daß er noch etwas mehr verloren hat als zukünftige Zinseinnahmen.

Anders ist der Maßstab noch bei dem kleinen Mann, dem Arbeiter, Bauer,

Handwerker, der vor 50 Jahren seine ersparten Taler oder Gulden in den

Strumpf zu stecken gewohnt war. Auch er trägt zwar seine Ersparnisse

jetzt lieber in die Sparkasse oder legt sie sonstwie an, weil er

eingesehen hat, daß er sie so viel bequemer und sicherer aufbewahrt. Die

paar Mark Zinsen, die er dabei bekommt, sind ihm aber ganz Nebensache.

Er schätzt seinen Besitz durchaus unter dem Gesichtspunkt der Frage: Wie

lange kann ich es damit aushalten, wenn ich krank oder arbeitslos werden

sollte? -- was kann ich mir nötigenfalls dafür kaufen? -- was kann ich

dafür meinen Kindern zuwenden? Das allein aber ist noch der richtige,

ehrenwerte Eigentumsbegriff, dessen hohe sittliche, kulturbildende

Bedeutung die rechtliche Forderung der Unantastbarkeit des Eigentums

ausschließlich begründet. Die üblich gewordene Wertschätzung des

Vermögens bei den Reichen aber, nach der Größe des daraus abzuleitenden

Tributanspruchs an die Arbeit anderer, gehört ganz und gar zu den

Symptomen der zunehmenden _plutokratischen Entartung der

Rechtsbegriffe_, von welcher ich im Fortgang meines Referats noch

mehrmals zu reden haben werde.

Nicht besser wie mit der Gerechtigkeit ist es in dem Zinswesen mit der

Vernunft bestellt. Als beständiger Faktor der Volkswirtschaft gedacht,

ist es voll innern Widersinns und trägt den Keim unabwendbarer

Zerstörung in alles, was dauernd zu beherrschen ihm gelingen sollte.

Das Beispiel von dem Pfennig, der, seit Christi Geburt zu ganz niedrigem

Zinsfuß auf Zins liegend, heute den Wert eines Goldklumpens gewonnen

haben müßte, schwerer als alles Gold der Erde zusammengenommen,

erläutert die physische Unmöglichkeit dauernden Fortbestehens von

Einrichtungen, kraft welcher Vermögen und Besitz die Eigenschaft haben

sollen, in geometrischer Progression anzuwachsen, also, wie niedrig der

Koeffizient dieses Wachstums mit der Zeit auch werden möchte, doch mehr

und mehr alles zu absorbieren, was als menschliche Arbeit und

Gütererzeugung unter den Daseinsbedingungen auf unserem Planeten steht

-- deren Beschränktheit doch einstweilen nur in kühnen Phantasieen als

aufgehoben erscheint. Nach dem vorhin gesagten muß das Fortbestehen

solcher Einrichtungen schon in absehbarer Zeit dem wachsenden

Nationalvermögen rein fiktive Werte einfügen, die nichts anderes mehr

sind als Anweisungen auf den Arbeitstribut zukünftiger, noch ungeborener

Geschlechter.

_Elimination des Zinswesens_ aus dem Wirtschaftssystem der Völker ist

daher die Voraussetzung für eine haltbare, nicht auf völlige

Desorganisation hinsteuernde Wirtschaftstätigkeit.

Hieran knüpft sich nun die dritte Frage: _ist dieses möglich?_ -- oder

sind etwa die vorher betrachteten Übel unabänderlich -- außer unter

Aufhebung des _privaten_ Kapitalbesitzes?

Widersinnig wäre es, den Eigentümern von Vermögen das Zinsnehmen etwa

gesetzlich verbieten zu wollen. Denn damit würde der wichtigste Antrieb

zur Darbietung des Besitzes für die Zwecke der wirtschaftlichen Arbeit

beseitigt und jede natürliche Regelung seiner Benutzung aufgehoben sein.

Sonach könnte es allerdings scheinen, als ob bei Fortbestehen des

privaten Kapitalbesitzes das Wirtschaftssystem der Desorganisation

verfallen müsse, beim Zinsnehmen durch den Zins und bei Beseitigung des

Zinsnehmens durch dessen Aufhebung.

Den Ausweg aus diesem Dilemma zeigt aber das schlichte Wort: _Gebt dem

Kaiser was des Kaisers ist!_

Das soll besagen: Nach wie vor wolle jeder, der ein nutzungsfähiges

Stück des Nationalvermögens inne hat, den Nutzertrag desselben

einziehen. Er wolle dabei aber sich erinnern, daß sein Vermögensstück

nicht an sich selbst solchen Ertrag liefert, sondern nur _als_ Teil

eines »Nationalvermögens«, nur kraft seiner Einfügung in den

Betriebsfonds der Volkswirtschaft eines betriebsamen, arbeitstüchtigen

Volkes mit wohlgeordneten Staatseinrichtungen. Deshalb wolle er diesen

Ertrag, soweit er _reiner_ Zinsertrag ist, nicht als ihm, dem zufälligen

Eigentümer, zukommend ansehen und für sich in Anspruch nehmen, sondern

ohne Murren ihn abliefern an den, der der eigentliche Urheber und

Eigentümer dieses Ertrages ist -- an den _Staat_.

Die menschliche Gesellschaft unter der Form des Staates ist in der Tat

mehr als ein Haufe zusammengewürfelter Individuen, gleich den Körnern in

einem Sandhaufen. Wie im lebendigen Organismus die Zellen kraft ihres

Zusammenhangs und ihrer Wechselwirkung mit Millionen von anderen Zellen

Funktionen ausüben, welche sie nicht auszuüben vermöchten für sich, als

selbständige, einzelne Zellen außerhalb des Organismus, so gewinnen auch

in der organisierten menschlichen Gesellschaft Besitz und Arbeitskraft

des einzelnen als Elemente des Nationalvermögens und der nationalen

Arbeitskraft eines Volkes Kräfte und Funktionen, die ihnen nicht an

sich zukommen. Ergebnis und Erfolg dieser Funktionen fallen nicht

unter das Eigentumsrecht des einzelnen, weil sie nicht Ausfluß des

Eigentums selbst sind, vielmehr, richtig betrachtet, Ausfluß der

Gesellschaftsorganisation, Ergebnis und Erfolg der Staatsinstitutionen.

Sie gehören also von Rechts wegen dem Staat.

Illustriert wird dieses Verhältnis durch den sehr bezeichnenden Umstand,

daß aller Besitz, damit er als Zinsgut fungieren könne, ohne eigene

Tätigkeit des Inhabers und ohne daß die Herausgabe an einen andern ihn

in Frage stellt, immer erst in ein Stück Papier verwandelt werden muß.

Pacht- oder Mietsvertrag, Pfandurkunde oder Staatsschuldschein sind die

unentbehrlichen Vehikel, welche allein arbeitslosen Vermögensertrag dem

Eigentümer zuführen können. Im Naturzustand gibt es dergleichen nicht;

es muß erst ein Staat da sein, in dessen Obhut und Verwahrung der Besitz

gegeben werden kann, wenn ein anderer seine wirtschaftliche Nutzung

übernehmen soll. Dafür zeugt das »Papier«.

* * * * *

Das gesagte begründet unter dem sozialen und dem rechtlichen

Gesichtspunkt die vorhin ausgesprochene Anforderung an die Gesetzgebung:

in Form einer _Vermögens_steuer den Zinsertrag des Nationalvermögens,

den die Besitzträger der einzelnen Stücke regelmäßig einheben, für den

Staat heranzuziehen und -- abgesehen von der Ansammlung eines

beschränkten Reservefonds -- _fortgesetzt zur Aufwendung zu bringen_

durch Bestreitung der jetzigen Staatsausgaben aus dieser Einnahmequelle

und durch Übernahme neuer größerer Aufgaben, in welche einzutreten das

Gemeinwohl dringend fordert.

Wir erleben jetzt das klägliche Schauspiel, daß die Gesetzgeber des

Reichs und der Einzelstaaten in allen Winkeln herumsuchen: wo etwa noch

»was Steuerbares« zu finden sein möchte, und allerlei Sophismen helfen

müssen, das Gewissen zu beschwichtigen, welches angesichts feierlicher

Zusagen sich dagegen sträubt, daß immer wieder »die Masse es bringen«

müsse. _Hier_ liegt das gesuchte Steuerobjekt: das Nationalvermögen

Deutschlands, bei welchem in der Tat »die Masse es bringt«, das Gewissen

sich aber nicht dagegen zu sträuben braucht! Denn es ist ein

Steuerobjekt, dessen Ertrag nur wegen der Einfachheit und im Interesse

ganz ungestörten Fortbestehens aller eingelebten Formen der

Wirtschaftstätigkeit _in der Form_ von »Steuer« erhoben werden muß, in

Wahrheit aber schon vorher, in seinem Entstehen, ursprüngliches,

rechtmäßiges Eigentum des Staates war, also nicht dem abgefordert

werden muß, was der einzelne im Nettoertrag seiner eigenen Arbeit selbst

erworben hat.

* * * * *

Gemäß dem sozialpolitischen Gesichtspunkt, unter welchem in meiner

Betrachtung das Steuersystem gedacht ist, hätte der Staat grundsätzlich

den _ganzen_ Zinsertrag des Nationalvermögens in Anspruch zu nehmen und

demnach, den Steuersatz für Vermögen jeder Art um so näher an den

jeweiligen, durch Hypothekenzins und Bodenrente gekennzeichneten Zinsfuß

für risikofreie Kapitalanlage heranzuführen, je mehr die Steuerobjekte

vom Charakter des Sparguts und der Betriebsmittel privater Lebensführung

sich entfernen. Nur wegen des sozialen Interesses der Allgemeinheit an

der Erleichterung des Ansammelns _kleiner_ Vermögen würde der Staat

solchen gegenüber auf seinen Anspruch ganz oder teilweise verzichten. Im

übrigen könnte zwischen den verschiedenen Vermögensarten ein Unterschied

nicht anerkannt werden. Denn hinsichtlich der Bedeutung des

Eigentumstitels ist gegenwärtig alles gleichwertig, wie auch stets das

eine in das andere ohne weiteres verwandelt werden kann. Grund und Boden

haben zwar auch jetzt noch ihre ganz spezifische Bedeutung als einziges

ursprüngliches, von der Natur selbst gegebenes Produktionsmittel und als

letzte Kraftquelle für alle wirtschaftliche Tätigkeit; das Eigentum _an_

Grund und Boden aber ist mit der Aufhebung von Leibeigenschaft und

Hörigkeit ein Eigentum wie jedes andere geworden. Solange diese

bestanden, war allerdings der Eigentümer von Grund und Boden vor allen

andern Eigentümern dadurch ausgezeichnet, daß die Zahl seiner Arme immer

ungefähr proportional war der Größe seines Besitzes, er also jedes

beliebig große Stück _selbst_, mit seinen eigenen Armen, gerade so

nutzen konnte wie der Bauer seinen kleinen Acker. Seit jeder nur noch

zwei eigene Arme hat, ist auch, der Grundbesitzer, wenn er nicht

Kleinbauer ist, wirtschaftlich und rechtlich nur Unternehmer, der wie

jeder andere Unternehmer darauf angewiesen ist, mit Hilfe fremder

Personen zu produzieren. -- »Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist!« muß

also allen gegenüber gelten.

Die Wirkungen der hier in Betracht gezogenen Maßregel würden auf

wirtschaftlichem Gebiet für die einzelnen zunächst und unmittelbar nur

darin in die Erscheinung treten, daß die Beseitigung der indirekten

Steuern -- von reinen Schutzzöllen natürlich hier abgesehen -- und die

Beseitigung der eigentlichen Einkommensteuer alles Arbeitseinkommen

jeder Art um den jetzigen Betrag dieser Steuern entlasten würde. Dieses

Arbeitseinkommen bliebe das natürliche Steuerobjekt für die Gemeinden

und käme für Staat und Reich nur subsidiär in Betracht für den Fall, daß

mit der Zeit ein starkes Herabgehen des Zinsfußes, also eine

Verbilligung des Kapitals, ohne ausgleichende Vermehrung des ganzen

Nationalvermögens eintreten sollte -- was übrigens wohl, außer in

Krisen, schwerlich zu gewärtigen steht.

Schon diese direkte Entlastung des Arbeitseinkommens würde für die

unteren Volksschichten eine sehr erhebliche Bedeutung haben. Viel höher

aber werden die Wirkungen anzuschlagen sein, welche man zu erwarten hat

von der Belebung und Steigerung der ganzen Wirtschaftstätigkeit des

Volkes, die dadurch eintreten muß, daß große, jetzt dem Konsum

vorenthaltene Summen durch den Staat zur Verausgabung gebracht werden.

Die Aktion des Staates auf der anderen Seite würde unter wesentlich

veränderte Bedingungen gestellt sein. -- Solange alle Einnahmen in der

Hauptsache auf Abzüge vom Arbeitseinkommen angewiesen sind, welches für

die weitaus große Mehrzahl aller Steuerzahler nicht über die

Anforderungen der Lebenshaltung hinausgeht und in dieser also

aufgebraucht wird, ist die möglichste Sparsamkeit in allen Ausgaben

allerdings dringend geboten. Hat dagegen der Staat seine selbständige

Einnahme und hat er diese behufs Erfüllung sozialer Anforderungen auch

aufzubrauchen, so würden die Ausgaben nach dieser _eigenen_ Einnahme

sich zu richten haben und auch sogenannte »unproduktive« Aufwendungen,

sofern sie nur dem Gemeinwohl dienlich sein können, nicht nur

vernünftig, sondern unter Umständen direkt geboten sein. Der Ertrag der

ins Auge gefaßten Vermögenssteuer würde nun in jedem Falle weit

hinausgehen über die Gesamtsumme aller gegenwärtigen effektiven Ausgaben

in Reich und Einzelstaaten zusammengenommen. Es würden also Reich und

Einzelstaaten mit der Umgestaltung des Steuersystems die Mittel zur

Erfüllung neuer großer Aufgaben gewinnen.

Und dieses würde sicher nicht zu früh kommen! Denn es ist hohe Zeit, daß

auch der Staat selbst auf ein höheres Niveau der Lebensführung gelange

als das jetzige ist -- welches, dicht am Existenzminimum stehend,

durchaus vergleichbar erscheint dem Lebensniveau seiner Proletarier.

Nicht zu reden von der Förderung feinerer Kulturinteressen, in welcher

Deutschland seit einem Jahrzehnt in immer bedenklicher werdendem Grade

in Rückstand kommt, gilt es vor allem, die zahlreichen Augiasställe

auszufegen, deren Fortbestehen als Quellen physischen Elends und

moralischer Erniedrigung ein Schandfleck ist auf dem Schild eines großen

Kulturvolkes. Es gilt, Millionen von Bürgern noch rechtzeitig vor

völliger physischer und sittlicher Verkommenheit zu retten, mit welchen

das Wohnungselend in den Industriestädten und in gewissen Bezirken des

platten Landes, die zahlreichen Hungerindustrien, die es in Deutschland

gibt, und ähnliche Ursachen sie bedrohen. Also Aufgaben genug auch für

den zukünftigen =reichen= Staat!

* * * * *

Niemand kann behaupten wollen, daß ein Steuersystem auf solcher

Grundlage steuertechnisch undurchführbar sei. Denn Vermögensteuer

besteht längst in vielen Ländern, in einigen kleinen Staatswesen sogar

in einer Höhe bis 1 Proz., in welcher sie eine soziale Bedeutung schon

zu gewinnen anfängt. Genau so wie man in der »Ergänzungssteuer« 1/2 pro

Mille einheben kann, ließe sich auch 3 Proz. einheben.

Die Härten zu vermeiden, welche in der Übergangszeit eintreten würden

dem Spargut und den kleinen Vermögen gegenüber, welche von

Arbeitstätigen angesammelt wurden noch unter der Wirkung eines stark

verkürzten Nettoertrages der Arbeit -- dazu gäbe es viele Wege.

Auch dem andern praktischen Einwand, den man gewiß zuerst erheben wird:

daß bei starker Besteuerung des Vermögens, wofern das gleiche nicht auch

anderwärts geschieht, die Reichen aus dem Lande gehen würden, kann ich

eine ernstliche Tragweite nicht zugestehen. Es mag ja sein, daß unter

diesen manche eilen würden, den Staub deutschen Bodens von ihren

Pantoffeln zu schütteln, wenn auf ihm kein völlig arbeitsloses Einkommen

mehr wachsen wollte -- und dann ginge der rechnungsmäßigen Ziffer des

Nationalvermögens eine gewisse Summe in der Tat verloren und dem Abwurf

der Vermögensteuer der entsprechende Betrag. Der Staat als solcher

verlöre aber dabei nichts was er jetzt hätte und die Volkswirtschaft

nichts was wirklich einen produktiven Wert besitzt. Denn die Objekte

dieser letzteren Art sind nicht transportabel und können nicht mit

auswandern wie das mobile Kapital. Zu gewärtigen wäre also höchstens ein

Defizit im flüssigen Betriebsfonds der Volkswirtschaft. Ein Staat indes,

der seine Finanzen auf eine so feste Grundlage gestellt hätte wie es

mit dem Aufruf des ganzen Nationalvermögens zur Steuerquelle geschähe,

würde einen unermeßlichen Kredit besitzen und zur vorläufigen Ergänzung

seines Betriebsfonds beliebig große Summen aus der Fremde geborgt

bekommen, die dann doch nur so lange zu verzinsen wären, bis der Abgang

sich wieder ersetzt hätte.

Endlich aber ist es auch kein Mangel, sondern ein deutlicher Vorzug der

reinen Vermögensteuer, daß sie zum Unterschied von allen

Einkommensteuern zugleich die Wirkung einer richtigen und kräftigen

_Luxus_steuer insofern ausüben muß, als bei ihr alle Steuerobjekte zu

veranschlagen sind nach dem marktgängigen Nutzungswerte, den sie

objektiv als Mittel der Gütererzeugung haben, wenn sie wirtschaftlich

benutzt werden, und den sie auch dadurch nicht einbüßen, daß der

Eigentümer aus subjektiven Gründen sie zeitweilig nicht so benutzt oder

benutzen lassen will. Darin nun: wirtschaftlich wertvolle Stücke des

Nationalvermögens -- wie z. B. Grund und Boden, Gebäude u. a. m. -- dem

Dienst der nationalen Arbeit zu entziehen zum Zweck rein persönlichen

Gebrauchs, ist derjenige Luxus gegeben, dem als Luxus eine

volkswirtschaftliche und soziale Bedeutung allein zukommt und der unter

dem Gesichtspunkt von Luxus auch allein ein würdiges Steuerobjekt

abgibt. Den »edlen« Luxus dabei zu schonen macht keine Schwierigkeit.

Denn dieser ist schon äußerlich daran zu erkennen, daß er nicht

egoistisch ist, sondern Quellen höheren Lebensgenusses vielen zugänglich

machen will. -- Es mutet sonderbar an, aus Anlaß der landesüblichen

Suche nach »Steuerbarem«, in unseren Parlamenten fortwährend die ebenso

folgerichtigen wie menschenfreundlichen Argumentationen zu vernehmen,

die damit beginnen, für Luxus alles zu erklären, was zum Leben nicht

unbedingt erforderlich, worin also Einschränkung ohne Schaden möglich --

und damit enden, als _steuerbaren_ Luxus nicht etwa dasjenige zu

bezeichnen, was zu einer schon gehobenen Lebenshaltung entbehrlich,

sondern vielmehr solche Dinge, die den Massen, d. h. hauptsächlich den

Armen, zum Leben nicht unbedingt erforderlich sind -- obwohl darin für

viele fast das -- einzige von Genüssen, Reizen usw. gegeben ist, was

ihre physische Lebenshaltung von rein animalischem Dasein unterscheidet.

Indem man diese Dinge als angeblich entbehrlich besteuern will, aber

nicht etwa um den Luxus einzuschränken, sondern um Geld zu bekommen,

setzt die Absicht sich in logischen Widerspruch mit der Voraussetzung;

denn wenn das angeblich entbehrliche wirklich entbehrlich wäre, könnten

die Steuern nichts einbringen.

Niemand aber darf, angesichts des gegenwärtigen Vorschlags, auf die

Wahrung der »idealen Güter« der Gesellschaft sich berufen wollen, wie es

gegenüber dem Enteignungsprogramm der Sozialdemokratie mit mehr oder

weniger Recht geschehen mag. Er müßte sich sonst sagen lassen, sein

Ideal sei das heckende, sich selbst vermehrende Geld -- was allerdings

ein sehr ideales Ding insofern ist, als in Wirklichkeit dergleichen

nicht existiert. -- Weder die Reichen, die für jede Million ihres

Vermögens sei es z. B. 30000 Mk. an den Staat jährlich zu geben hätten,

noch die Armen, welche dabei in ihrer Lebensführung erleichtert würden,

brauchten deshalb irgendwie weniger gottesfürchtig, kirchlich und

monarchisch gesinnt zu sein als sie es jetzt sein mögen. Und der reiche

Mann bliebe nach wie vor derselbe reiche Mann, der alle Vorzüge erhöhter

Lebenshaltung und alle Mittel zur Betätigung sittlich wertvoller

Privilegien des Reichtums in Wohltätigkeit, Freigebigkeit und edlem

Luxus behielte -- mit dem einzigen Unterschied, daß er jetzt diese

Mittel entweder in dem Ertrag seiner eigenen Arbeit oder in der Substanz

seines Vermögens zu finden hätte -- wie es vordem doch auch gewesen ist.

Die Unantastbarkeit des Eigentums, als strenge Rechtsforderung,

gebietet, den Mantel der Verjährung über die Wege zu decken, auf welchen

eine Hauptursache der jetzigen sozialen Übel, die exorbitante Größe

vieler Einzelvermögen, entstanden ist. Soweit einmal diese Wege

außerhalb des Gesichtskreises der lebenden Generation liegen, darf also

nicht mehr untersucht werden, wieviel von solchen großen Vermögen durch

redlichen Erwerb irgend einer Art, wieviel durch blutige Gewalttat,

durch »Bauernlegen«, durch Arglist und Betrug oder durch schnöden Wucher

zusammengebracht sein mag. Alles muß als jetzt unanfechtbares Eigentum

der jetzigen Besitzer anerkannt werden. Keine Rücksicht des Rechts aber

verbietet, Einrichtungen zu verändern, auf Grund welcher die

Ungleichmäßigkeit der Besitzverteilung fortgesetzt immer neue Übel

erzeugt. Wieviel immer von den Institutionen des Staates und der

Gesellschaftsordnung jemand zu den sakrosankten und unberührbaren Dingen

rechnen mag -- die konkreten Gesetze, welche die Wirtschaftstätigkeit

gemäß den Anforderungen des Gemeinwohls regeln sollen, gehören ganz

gewiß nicht zu ihnen, und zu allerletzt das Steuersystem.

Dem Staat gegenüber hat nun niemand ein _Recht_ auf zukünftige Vorteile,

welche das Fortbestehen von gewissen Einrichtungen ihm bringen würde,

oder ein Recht auf dieses Fortbestehen, weil es ihm bisherige Vorteile

erhalten würde. Sollte aber etwa unter dem Namen des Rechts das

Klassen_interesse_ derjenigen Stände und Volkskreise, welchen die

gegenwärtigen Einrichtungen zu besonderem Vorteil gereichen, ins Feld

geführt werden -- dann müßte man auch die Frage aufwerfen: was ist das

Deutsche Volk? Sind es die paar Tausende, welche als Nachkommen

ehemaliger Feudalherren oder als deren Auskäufer und Hypothekengläubiger

die Besitztitel an großen Stücken deutschen Bodens inne haben? Sind es

die paar Hunderttausende, welche als Erben des alten Wohlstandes der

Städte oder durch Glück und eigene Tatkraft und begünstigt durch die

bisherigen Wirtschaftseinrichtungen, zu mehr oder minder großem Reichtum

gelangt sind?

Die richtige Antwort kann nur lauten: weder die einen noch die andern --

sondern mit beiden zusammen _auch_ noch von den fünfzig Millionen die

neunundvierzig, die der weitaus größten Zahl nach in täglicher strenger

Arbeit ihr Dasein vollbringen, mit meist ganz geringem persönlichen

Anteil an den Gütern einer erhöhten Kultur, und die, jeder einzelne von

ihnen bedeutungslos wie der Tropfen im Meer, doch in ihrer Gesamtheit

das große Reservoir abgeben, aus welchem alle wirtschaftliche und

geistige Aktion des Deutschen Volkes nicht minder wie die Verteidigung

seines Bodens in letzter Reihe ihre Kraft schöpft -- die breiten

Schichten der namenlosen Geschlechter, zu welchen die oberen Stände, die

Träger von Bildung und Wohlstand, sich verhalten _nur_ wie Blüten und

Früchte des Baumes zu Stamm und Wurzel, aus denen Blüte und Frucht ihre

Nahrung ziehen.

Und damit ist gesagt, daß unter dem Gesichtspunkt des _allgemeinen_ alle

Stände gleichmäßig umfassenden Volkswohls kein Staatswesen eine

wichtigere Aufgabe haben kann als die Sorge, Wurzel und Stamm seines

Volkstums dauernd gesund und kräftig zu erhalten. Träten nun sowohl

nackte Klasseninteressen allen Bestrebungen entgegen, welche auf

Beseitigung der am Volkskörper nagenden sozialen Übel dringen, so würde

damit die Vertretung dieser Bestrebungen unter die Fahne gestellt sein:

_Solidarische Volksinteressen gegenüber den Prätentionen bevorzugter

Stände!_

Angesichts des immer deutlicher hervortretenden Kampfes der

Sonderinteressen um die Klinke der Gesetzgebung in Deutschland, scheint

es in der Tat Zeit zu sein, daß eine politische Partei, die eine

»Volkspartei« sich nennt, _ihre_ Bemühung um Einwirkung auf die

Gesetzgebung deutlich unter _diese_ Fahne stelle und in diesem Sinne die

hier angeregte Reform der _Steuer_gesetzgebung in ihr Programm aufnehme.

Gegenwärtig könnte dieses auch durch keine andere als eine politisch

radikale Partei geschehen -- radikal in dem Sinne: durch keine

Rücksichten gehindert sein, erkannten Übeln an die Wurzel zu gehen und

nicht Halt machen müssen vor, irgend einem noli me tangere. Alles was

heute rechts von uns steht, ist als Partei unter den gegenwärtigen

Umständen durchaus unfähig, _wirkliche_ soziale Reformen in die Hand zu

nehmen, weil jeder Versuch dieser Art hoffnungslos bleibt, wenn er von

Anfang an innerer Folgerichtigkeit entsagen müßte. Alle diese anderen

Parteien aber brauchen einstweilen noch privilegierte Stände als ihnen

unentbehrlich scheinende »Stützen von Thron und Altar«. Wenn nun auch in

konservativen Kreisen -- wie allerlei Erscheinungen in der konservativen

Presse erkennen lassen -- neuerdings ein sehr bemerkenswertes

Verständnis für die Absurditäten in unserer Wirtschaftsordnung zu finden

ist, soweit sie in Industrie und Handel zum Vorschein kommen, so nützt

dieses doch sehr wenig. Den Industrie-und Finanzbaronen von ihren

Privilegien manches abzuknöpfen, wäre man in diesen Kreisen schon

bereit; käme aber einer, der meinte, die Konsequenzen solchen Vorgehens

dürften auch die Landbarone nicht unberührt lassen, so würde es gleich

heißen: ja, Bauer, das ist was ganz anderes! -- Von dieser Seite ist

also nur hartnäckiger Widerstand zu erwarten.

Gegenüber der Sozialdemokratie, anderseits, würde die Aufstellung eines

derartigen Programms -- zumal wenn ihm noch einiges hinzugefügt würde,

was ich in der Fortsetzung meines Referats beizubringen gedenke -- den

Beginn einer wirksamen und ehrlichen Bekämpfung bedeuten. -- Mit Polemik

sie bekämpfen zu wollen, ist ein vollkommen nutzloses, sogar schädliches

Unternehmen. Durch geistreiche Parodie ihrer Glückseligkeitstheorien

kann man zwar die Lacher auf seine Seite bringen und damit den Philister

höheren und niederen Standes über den Ernst der Sache hinwegtäuschen,

indem man ihn glauben macht, daß es sich nur um solche »Theorien«

handele -- der unwiderstehlichen Kraft der Kritik aber, welche die

Sozialdemokratie an Einrichtungen und Zuständen übt, kann man damit

nicht um ein[en] Deut Abbruch tun. Denn diese Kritik hat nicht Meinungen

und Theorien zum Gegenstand, sondern Tatsachen. Tatsachen aber schafft

man nicht aus der Welt durch noch so geschickte Dialektik, vielmehr,

wenn man sie nicht mehr ableugnen kann, nur durch Beseitigung der realen

Ursachen, auf welchen sie beruhen.

So empfehle ich also der Freisinnigen Volkspartei meinen früher

ausgesprochenen Antrag noch speziell als Waffe zur _wirklichen_

Bekämpfung der Sozialdemokratie.

B. Arbeiterschutz.

_Meine Herren!_

In dem ersten Teile meines Referats habe ich zur Begründung der damals

empfohlenen Programmforderung zu zeigen gehabt, daß eine Quelle nicht

abzuleugnender wirtschaftlicher Mißstände und sie begleitender sozialer

Übel _wirklich_ gegeben ist in dem gegenwärtigen Verhältnis zwischen

Kapital und Arbeit, und zwar insofern, als die neuere Entwicklung der

Wirtschaftstätigkeit das Kapital, d. h. allen Besitz, mehr und mehr aus

einer dem Verbrauch dienenden Vermögensansammlung zu einem

unentbehrlichen Faktor aller produktiven Arbeit und damit die gesamte

Arbeitstätigkeit vom Besitz abhängig gemacht hat. Ich habe dann aber

weiter gezeigt, daß die gegenwärtigen nachteiligen Wirkungen dieses

Verhältnisses nicht begründet sind in seinem Charakter selbst, d. h. in

der erwähnten Abhängigkeit der Arbeit und auch nicht in dem persönlichen

Eigentum am Kapital, also der privatkapitalistischen Produktion, und daß

sie sogar nicht einmal eine notwendige Folge der sehr ungleichmäßigen

Besitzverteilung sind, sondern ausschließlich entstehen durch das

Zusammentreffen dieser ungleichen Verteilung des Besitzes mit einer

privaten _Zins_wirtschaft. Der Weg zur Beseitigung der aus _dieser_

Quelle stammenden Übel erschien nun als innerhalb der bestehenden

Staats- und Gesellschaftseinrichtungen gegeben darin: der Staat besinne

sich darauf, daß er selbst der eigentliche rechtmäßige Nutznießer des

gesamten Nationalvermögens hinsichtlich alles reinen Zinsertrags sei und

hierin seine eigene selbständige Einnahme habe, die er in Form der

Vermögensteuer nur einzuziehen brauche, um aus dieser Quelle, statt aus

direkten oder indirekten Abzügen vom Arbeitsertrag seiner Bürger, seine

Bedürfnisse zu bestreiten und zugleich die gesamte Arbeitstätigkeit des

Volkes von allem Druck durch Wirkungen der ungleichen Besitzverteilung

zu entlasten.

Der Fortgang meiner politischen Betrachtung führt mich heute auf die

Erörterung einer zweiten Quelle von sozialen Übeln, welche ihrem Wesen

nach durchaus unabhängig ist von dem Verhältnis zwischen Besitz und

Arbeit und ausschließlich in dem Verhältnis verschiedener Klassen der

Arbeitstätigen zueinander beruht.

Derselbe Zug der Wirtschaftsentwicklung, welcher den Ertrag

vorangegangener Arbeit als Kapital zu einem wesentlichen Faktor aller

nachfolgenden Arbeit machte, hat gleichzeitig auch die Form dieser

Arbeitstätigkeit der Völker durchgreifend verändert und innerhalb der

Gesamtheit der Arbeitstätigen durch Teilung der Funktionen den

Klassenunterschied zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit,

oder von Unternehmer und Arbeiter schlechthin, eingeführt. Beides, diese

Scheidung der Funktionen und jene Bewertung von Besitz und Vermögen als

Arbeitswerkzeug, ist ganz gleichzeitig und in innerem notwendigen

Zusammenhang entstanden; erst in dieser Scheidung und vermöge derselben

gewinnt der Besitz, seine Bedeutung als Kapital.

Vor 200 Jahren war alle wirtschaftliche Tätigkeit noch ganz und vor 100

Jahren noch fast ganz freie, selbständige Einzelarbeit, für alle von

wesentlich gleichem Charakter, nur verschieden nach der Natur des

Arbeitsgegenstandes. Ausgenommen hiervon waren nur der Landbau in

denjenigen Bezirken, in welchen das Recht des Eroberers gegenüber den

Besiegten noch fortwirkte, oder ausnahmsweise besondere

Rechtseinrichtungen dauernde Abhängigkeit einzelner von anderen

herbeigeführt hatten, im übrigen aber nur ganz vereinzelte Gewerke, wie

z. B. die Gewinnung und Vorbearbeitung der Metalle und anderer

Rohprodukte, die Schiffahrt u. a., bei denen die Unzulänglichkeit der

physischen Kraft der einzelnen frühzeitig ein genossenschaftliches

Zusammenarbeiten vieler angebahnt hatte. Das typische Bild jener

ursprünglichen Arbeitsform ist der alte Handwerksmeister, der mit

Lehrling und Gesellen als Gliedern seines Hausstandes, in der Wohnung

der Familie als Arbeitsstätte, und ohne anderes Betriebskapital als sein

Werkzeug, sein Erzeugnis vom ersten bis zum letzten vollendete und

wirtschaftlich wie persönlich in keiner andern Beziehung oder

Abhängigkeit stand als zu seinesgleichen. Zwar gab es auch bei dieser

Arbeitsform unselbständige Arbeiter; diese, die Lehrlinge und Gesellen,

standen aber dem Meister nicht als eine andere Klasse von Arbeitern

gegenüber, ihre Unselbständigkeit war vielmehr nur die Vorstufe und

Vorbereitung zu späterer Selbständigkeit, die der Regel nach auch alle

erreichten; und ihre zeitweilige Abhängigkeit war dem Wesen nach nur die

Botmäßigkeit des Lernenden gegen den Lehrmeister und die Unterordnung

des Hausgenossen unter das Familienhaupt, also nicht sowohl

wirtschaftlicher als vielmehr sittlicher Art.

Auch gegenwärtig ist dieser Typus des alten Handwerksmeisters im Gewerbe

und das ihm Entsprechende in Landbau, Handel und Verkehrswesen noch

überall vertreten, wo Kleingewerbe irgend einer Art sich erhalten hat.

Überall aber sehen wir auch diese Form der wirtschaftlichen Arbeit

zurückgedrängt und deutlich in fortdauerndem Zurückweichen begriffen vor

einer ganz andern, neuen Arbeitsform, gemäß welcher je eine größere oder

kleinere Anzahl von Personen, jedenfalls immer ihrer viel mehr, als

jemals in ihrem Gewerke selbständige Meister werden könnten, als dauernd

unselbständige Arbeiter im Dienst von Unternehmern tätig sind -- in

besonderen Arbeitsstätten getrennt von ihren Familien, mit weitgehender

Teilung der verschiedenen technischen Verrichtungen für jedes einzelne

Arbeitserzeugnis und unter Benutzung elementarer Kraft, sowie wertvoller

Maschinen, großer Gebäude und sonstiger Einrichtungen, welche durch

vorangegangene Arbeit anderer beschafft sind. Die Tätigkeit dieser

Unselbständigen richtet sich bei den einzelnen nicht mehr auf Erzeugung

eines in sich fertigen Ganzen, sondern nur auf Herstellung von

Teilstücken, welche nachher von andern Unselbständigen zum Ganzen

zusammengefügt werden -- alles nicht nach eigenen Intentionen, sondern

nach Plan und Vorschrift des Unternehmers, der allein eine wirkliche

Initiative behält, Ziel und Verfahren der Arbeit bestimmt. Dabei

gesellen sich aber zur physischen Leistung und zur technischen

Fertigkeit der Arbeiter ganz neue Kräfte, welche teils der Unternehmer

persönlich stellt, teils durch andere heranbringt, die gleichfalls als

Unselbständige in seinem Dienst stehen. Es sind die geistigen Kräfte der

Organisation, welche nicht nur die Gliederung und das richtige

Zusammenwirken der einzelnen Arbeitsverrichtungen fortgesetzt ordnen und

regeln, sondern zugleich immer neue Antriebe schaffen, neue Aufgaben

wirtschaftlicher und technischer Art aufwerfen, neue Wege ersinnen und

endlich auch noch die Funktionen des Kaufmanns der Gewerkstätigkeit des

Ganzen einverleiben. -- Also die gemeinsame organisierte Arbeit vieler

gegenüber der Einzelarbeit des alten Kleingewerbes.

Man braucht nur beides in seiner Eigenart klar sich vorzustellen, um

auch sofort zu wissen, _warum_ das Kleingewerbe von dem Großbetrieb

zurückgedrängt ist und vor ihm immer weiter zurückweichen muß. Nicht der

Vorteil der Größe an sich macht es; der rein ökonomische Gewinn

verminderter Unkosten bei größerem Betriebsumfang ist durchaus die

Nebensache. Die Organisation ist es, welche die weit größere, durch

nichts anderes zu ersetzende Überlegenheit verleiht, indem sie gänzlich

verschiedene Kräfte, die nie in einer Person vereinigt sein können, die

vielmehr von ganz verschiedenen Personen mit verschiedenen Fähigkeiten

und verschiedener Ausbildung getragen werden, in solcher Art zum

Zusammenwirken bringt, daß sie sich gegenseitig ergänzen und dadurch den

wirtschaftlichen Effekt riesenhaft gesteigerter Körperkraft und

geistiger Potenz hervorbringen. -- Zugleich wird auch ersichtlich, daß

nicht das Kapital die kapitalistische Produktion geschaffen, sondern

umgekehrt die fortschreitende Einbürgerung des organisierten

Zusammenarbeitens vieler dem Besitz und Vermögen die Bedeutung von

Kapital als Arbeitsfaktor überhaupt erst verliehen hat. Die

Dampfmaschine, als Werkzeug einzelner gedacht, ist das nutzloseste Ding

von der Welt, viel weniger wert als der einfache Hammer; erst als

Werkzeug der gemeinsamen Arbeit vieler verzehnfacht sie deren

Körperkräfte. Ehe irgend welche Maschinen für die Arbeit Wert gewinnen

konnten, mußte schon Organisation da sein. Die kapitalistische

Produktion ist durchaus nichts anderes als die organisierte Produktion

-- und umgekehrt.

* * * * *

Die Veränderungen, welche die fortschreitende Ausbreitung der neuen

Produktionsform bisher im Volksleben hervorgebracht hat und immer weiter

hervorzubringen in sichere Aussicht stellt, sind zum Teil durchaus

unerfreulicher Art. Das wichtigste ethische Moment in aller Arbeit, die

Freude am Schaffen selbst, die daraus entspringt, daß man seine Arbeit

wachsen und allmählich ein Ganzes werden sieht, ist dem unselbständigen

Arbeiter infolge der Arbeitsteilung stark verkümmert. Nicht mehr

lebendige Anschauung, nur verstandesmäßige Überlegung kann ihm noch zum

Bewußtsein bringen, daß auch er an einem Ganzen arbeitet, welches, von

anderen vollendet, einen wirklichen Wert haben wird. Aus einer Quelle

unmittelbarer Lebensfreude wird also für sehr viele die Arbeit zur

pflichtmäßigen Erfüllung eines Arbeitsvertrags gemacht. Dazu kommt noch

der Verlust der wohltätigen Anregungen, welche die Möglichkeit eigener

Initiative gewährt, und das Gefühl persönlicher Unfreiheit aus der

strengen zeitlichen Gebundenheit der Arbeit und aus der notwendigen

Unterordnung unter andere Personen, welche die Arbeit zu leiten haben.

Die Arbeitsteilung hat aber auch noch unbestreitbare direkte Nachteile,

oder doch Gefahren, im Gefolge. Die größere Einförmigkeit der Arbeit der

einzelnen, der Mangel öfteren Wechsels der Verrichtungen, macht die

Tätigkeit viel ermüdender, und kann sie, zumal wenn noch die sehr

gesteigerte Anspannung der Aufmerksamkeit bei der Arbeit mit Maschinen

hinzukommt, zu einer Ursache geistiger Abstumpfung machen. Die

Einseitigkeit der Beschäftigung aber, welche für lange Zeit immer

dieselben Organe in Anspruch nimmt, ist geeignet, offensichtliche

Nachteile für das körperliche Wohl hervorzubringen.

Gesammelte Abhandlungen III Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts · 第 19 / 54 题