Nach dem Gemälde von F. M. Bredt.]

Die +Brautwerbung+ ist die bei den islamitischen Völkern überhaupt

übliche. Wenn die Brautgeschenke dargebracht sind, wird der

Hochzeitstag festgesetzt. An diesem begeben sich die Brautjungfern

mit der Braut zum Bade, waschen sie dort und schmücken sie mit neuen

Kleidern. Da Wert darauf gelegt wird, recht prunkvoll aufzutreten, so

werden vielfach besonders kostbare Kleidungstücke und Schmucksachen

von guten Bekannten geborgt. Auf dem Wege nach dem Bade besprengen

andere Frauen die Braut mit Weihwasser als Symbol der Fruchtbarkeit.

Die eigentlichen +Hochzeitsfeierlichkeiten+ dauern für gewöhnlich

drei Tage, der Abend des zweiten Tages ist aber der bedeutungsvollste

für die Braut, denn an ihm findet das Hennahfest statt. Nachdem sich

die versammelten Gäste an den ihnen vorgesetzten Leckerbissen gütlich

getan haben, sorgt man noch für ihre Unterhaltung durch Vorführung

von Tänzen (siehe die Kunstbeilage), die von einer weiblichen Kapelle

oder blinden männlichen Musikanten begleitet werden; solche sind außer

den allernächsten Angehörigen die einzigen männlichen Wesen, denen

man Zutritt zu den Frauengemächern (Abb. 520) gewährt. Vielfach sind

die Tänze (Bauchtanz) und die Darbietungen der Musikanten ziemlich

obszöner Natur. Auch Lieder und Geschichten werden aus diesem Anlaß

vorgetragen (Abb. 522). Überhaupt sind Geschichten- und Märchenerzähler

allgemein beliebt; man trifft sie vielfach auf den Straßen an, umgeben

von einer aufmerksamen Zuhörerschaft (Abb. 521). Die Braut und ihre

Begleiterinnen sind bei dem Gelage zunächst nicht zugegen, zumal

sich bisweilen Männer unter den Gästen befinden; sie kommen aber

herunter, wenn sich diese zurückgezogen haben. Wie während der ganzen

drei Tage ihrer Hochzeit muß die Braut auch jetzt wieder still auf

einem erhöhten Holzschemel oder Stuhl sitzen; ihre Füße ruhen dabei

auf dem Brautkoffer, der ihre Ausstattung enthält, oder auf einem

Schmuckkasten mit kostbarem Inhalt, ihre Hände ausgestreckt auf

den Knien; sie darf sich nicht bewegen, auch ihr Gesicht nicht zum

Lächeln verziehen, sondern muß ganz still und ernst dasitzen. Darauf

wird das Hennahfärben an ihr vorgenommen. Meistens tut dies eine

hierfür bestellte Frau, die dazu einen großen Korb mit Hennah und zwei

gestickte Taschen mitbringt. Sie kaut Hennahblätter in ihrem Munde zu

einem Brei und färbt der Braut damit die Handflächen, die Fußsohlen

und manchmal auch das Gesicht an der Haargrenze. Besondere Sorgfalt

wird auf die Färbung der Hände verwendet. Es werden auf ihnen zwei

Striche gemacht, der eine vom Daumenballen zum vierten Finger und

der andere über die Fingerspitzen bis zum ersten Gelenk; die Ränder

dieser Striche werden noch mit Zierpunkten und geschwungenen Linien

verziert. Nun werden die Hände fest verbunden, worauf sie von der Braut

in die erwähnten Taschen gesteckt werden. Der Verband darf nicht eher

abgenommen werden, bis die Farbe genügend in die Haut eingedrungen

ist; um die Sache zu beschleunigen und am Hochzeitstage nicht zu lange

deswegen warten zu müssen, lassen manche Mädchen das Färben schon

vorher an sich vornehmen. Inzwischen wird die Braut verschleiert und,

wenn die Hennahzeichen trocken geworden sind, ins Brautgemach geführt.

[Illustration:

Phot. Lehnert & Landrock, Tunis.

Die Sitten der Völker, Zweiter Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde · 第 252 / 254 题