Die +Brautwerbung+ ist die bei den islamitischen Völkern überhaupt
übliche. Wenn die Brautgeschenke dargebracht sind, wird der
Hochzeitstag festgesetzt. An diesem begeben sich die Brautjungfern
mit der Braut zum Bade, waschen sie dort und schmücken sie mit neuen
Kleidern. Da Wert darauf gelegt wird, recht prunkvoll aufzutreten, so
werden vielfach besonders kostbare Kleidungstücke und Schmucksachen
von guten Bekannten geborgt. Auf dem Wege nach dem Bade besprengen
andere Frauen die Braut mit Weihwasser als Symbol der Fruchtbarkeit.
Die eigentlichen +Hochzeitsfeierlichkeiten+ dauern für gewöhnlich
drei Tage, der Abend des zweiten Tages ist aber der bedeutungsvollste
für die Braut, denn an ihm findet das Hennahfest statt. Nachdem sich
die versammelten Gäste an den ihnen vorgesetzten Leckerbissen gütlich
getan haben, sorgt man noch für ihre Unterhaltung durch Vorführung
von Tänzen (siehe die Kunstbeilage), die von einer weiblichen Kapelle
oder blinden männlichen Musikanten begleitet werden; solche sind außer
den allernächsten Angehörigen die einzigen männlichen Wesen, denen
man Zutritt zu den Frauengemächern (Abb. 520) gewährt. Vielfach sind
die Tänze (Bauchtanz) und die Darbietungen der Musikanten ziemlich
obszöner Natur. Auch Lieder und Geschichten werden aus diesem Anlaß
vorgetragen (Abb. 522). Überhaupt sind Geschichten- und Märchenerzähler
allgemein beliebt; man trifft sie vielfach auf den Straßen an, umgeben
von einer aufmerksamen Zuhörerschaft (Abb. 521). Die Braut und ihre
Begleiterinnen sind bei dem Gelage zunächst nicht zugegen, zumal
sich bisweilen Männer unter den Gästen befinden; sie kommen aber
herunter, wenn sich diese zurückgezogen haben. Wie während der ganzen
drei Tage ihrer Hochzeit muß die Braut auch jetzt wieder still auf
einem erhöhten Holzschemel oder Stuhl sitzen; ihre Füße ruhen dabei
auf dem Brautkoffer, der ihre Ausstattung enthält, oder auf einem
Schmuckkasten mit kostbarem Inhalt, ihre Hände ausgestreckt auf
den Knien; sie darf sich nicht bewegen, auch ihr Gesicht nicht zum
Lächeln verziehen, sondern muß ganz still und ernst dasitzen. Darauf
wird das Hennahfärben an ihr vorgenommen. Meistens tut dies eine
hierfür bestellte Frau, die dazu einen großen Korb mit Hennah und zwei
gestickte Taschen mitbringt. Sie kaut Hennahblätter in ihrem Munde zu
einem Brei und färbt der Braut damit die Handflächen, die Fußsohlen
und manchmal auch das Gesicht an der Haargrenze. Besondere Sorgfalt
wird auf die Färbung der Hände verwendet. Es werden auf ihnen zwei
Striche gemacht, der eine vom Daumenballen zum vierten Finger und
der andere über die Fingerspitzen bis zum ersten Gelenk; die Ränder
dieser Striche werden noch mit Zierpunkten und geschwungenen Linien
verziert. Nun werden die Hände fest verbunden, worauf sie von der Braut
in die erwähnten Taschen gesteckt werden. Der Verband darf nicht eher
abgenommen werden, bis die Farbe genügend in die Haut eingedrungen
ist; um die Sache zu beschleunigen und am Hochzeitstage nicht zu lange
deswegen warten zu müssen, lassen manche Mädchen das Färben schon
vorher an sich vornehmen. Inzwischen wird die Braut verschleiert und,
wenn die Hennahzeichen trocken geworden sind, ins Brautgemach geführt.
[Illustration:
Phot. Lehnert & Landrock, Tunis.