[Illustration:
Phot. C. W. Hattersley.
Abb. 464. Rahmen, in denen nach dem Glauben der Waganda die Geister der
verstorbenen Könige wohnen.
Sie werden auf das Grab gelegt und sorgsam behütet. Die Frauen des
Verstorbenen leben in seiner Grabkammer und glauben, daß, solange das
betreffende Rahmengestell erhalten bleibe, der Geist ihres Gatten noch
unter ihnen weile.]
Werbung und Heirat sind bei den ostafrikanischen Stämmen im großen und
ganzen dieselben. Meistens hält der junge Mann bei seinem zukünftigen
Schwiegervater um dessen Tochter an, gelegentlich machen aber auch
die beiderseitigen Väter die Sache untereinander aus. Bei den Waganda
geht das Mädchen auf die Freite; wenn die jungen Leute einig geworden
sind, führt die Verlobte ihren Auserwählten zu ihrer Tante, diese
ihn wieder zu dem Bruder des Mädchens und dieser endlich zum Vater.
Der Bruder setzt aber den Brautpreis fest. Die Wagandamädchen dürfen
sogar Reisen unternehmen, um sich einen Mann zu suchen; zum Zeichen
dessen tragen sie eine Unmasse Armringe. Bei den Latuka und Wasoga
geht das junge Paar, wenn es einig geworden ist, einfach durch; Vater
oder Bruder kommen dann und fordern das Hochzeitsgeschenk ein. Hat
bei den ersteren der Schwiegersohn nicht so viel, um zu bezahlen,
dann hat der Vater der jungen Frau das Anrecht auf das erste Kind.
-- Der Preis für heiratsfähige Mädchen schwankt sehr; bei den Lenda
geht er bis zu sechzehn Kühen und hundert Ziegen. Für gewöhnlich
erhält der Vater das ausbedungene Hochzeitsgeschenk oder, falls er
bereits verstorben sein sollte, der Bruder des Mädchens. Bei den
Wasukuma muß der junge Ehemann für seinen Schwiegervater die ersten
zwei Jahre seiner Ehe arbeiten, erst dann darf er mit der Frau in
sein Dorf zurückkehren. -- Einige Stämme verloben ihre Töchter
bereits im Alter von etwa acht Jahren. Von diesem Zeitpunkt an macht
der zukünftige Schwiegersohn von Zeit zu Zeit dem Vater Geschenke.
Haben sich, wenn das Mädchen heiratsfähig geworden ist, genügend
Geschenke angesammelt, ungefähr vierzig Hacken, zwanzig Ziegen und
eine Kuh, dann findet die Hochzeit statt. Der Ehemann hat dann aber
auch den ersten Anspruch auf alle Schwestern seiner Frau, sowie sie
heiratsfähig geworden sind. Stirbt ihm die Frau ohne Kind, so muß der
Vater den Brautpreis zurückerstatten. Besonders bei den Wagaia geht
der Ehe eine lange Verlobungszeit voraus, denn die jungen Mädchen
werden hier schon mit sechs bis sieben Jahren verlobt, aber erst nach
eingetretener Reife ihrem Gatten überlassen. Dieser holt sie dann aus
dem elterlichen Hause ab; der Schwiegervater schlachtet einen Ochsen
und sorgt für das erforderliche Hochzeitsbier. Großen Wert legt der
junge Ehemann darauf, daß seine junge Frau noch unberührt ist. Ist
das nicht der Fall, dann schickt er sie mit großem Schimpf zu ihren
Eltern zurück; der Schwiegervater ist daraufhin verpflichtet, ihm
nicht nur den ganzen Brautpreis zurückzuzahlen, sondern wegen der
Schande, die die ungeratene Tochter über den Gatten brachte, noch eine
Entschädigungsumme zuzuzahlen.
[Illustration:
Phot. N. Mc Lean.