Dieses Spiel ist unter den Negern von wohl ganz Afrika verbreitet.]

[Illustration:

Phot. C. W. Hattersley.

Abb. 464. Rahmen, in denen nach dem Glauben der Waganda die Geister der

verstorbenen Könige wohnen.

Sie werden auf das Grab gelegt und sorgsam behütet. Die Frauen des

Verstorbenen leben in seiner Grabkammer und glauben, daß, solange das

betreffende Rahmengestell erhalten bleibe, der Geist ihres Gatten noch

unter ihnen weile.]

Werbung und Heirat sind bei den ostafrikanischen Stämmen im großen und

ganzen dieselben. Meistens hält der junge Mann bei seinem zukünftigen

Schwiegervater um dessen Tochter an, gelegentlich machen aber auch

die beiderseitigen Väter die Sache untereinander aus. Bei den Waganda

geht das Mädchen auf die Freite; wenn die jungen Leute einig geworden

sind, führt die Verlobte ihren Auserwählten zu ihrer Tante, diese

ihn wieder zu dem Bruder des Mädchens und dieser endlich zum Vater.

Der Bruder setzt aber den Brautpreis fest. Die Wagandamädchen dürfen

sogar Reisen unternehmen, um sich einen Mann zu suchen; zum Zeichen

dessen tragen sie eine Unmasse Armringe. Bei den Latuka und Wasoga

geht das junge Paar, wenn es einig geworden ist, einfach durch; Vater

oder Bruder kommen dann und fordern das Hochzeitsgeschenk ein. Hat

bei den ersteren der Schwiegersohn nicht so viel, um zu bezahlen,

dann hat der Vater der jungen Frau das Anrecht auf das erste Kind.

-- Der Preis für heiratsfähige Mädchen schwankt sehr; bei den Lenda

geht er bis zu sechzehn Kühen und hundert Ziegen. Für gewöhnlich

erhält der Vater das ausbedungene Hochzeitsgeschenk oder, falls er

bereits verstorben sein sollte, der Bruder des Mädchens. Bei den

Wasukuma muß der junge Ehemann für seinen Schwiegervater die ersten

zwei Jahre seiner Ehe arbeiten, erst dann darf er mit der Frau in

sein Dorf zurückkehren. -- Einige Stämme verloben ihre Töchter

bereits im Alter von etwa acht Jahren. Von diesem Zeitpunkt an macht

der zukünftige Schwiegersohn von Zeit zu Zeit dem Vater Geschenke.

Haben sich, wenn das Mädchen heiratsfähig geworden ist, genügend

Geschenke angesammelt, ungefähr vierzig Hacken, zwanzig Ziegen und

eine Kuh, dann findet die Hochzeit statt. Der Ehemann hat dann aber

auch den ersten Anspruch auf alle Schwestern seiner Frau, sowie sie

heiratsfähig geworden sind. Stirbt ihm die Frau ohne Kind, so muß der

Vater den Brautpreis zurückerstatten. Besonders bei den Wagaia geht

der Ehe eine lange Verlobungszeit voraus, denn die jungen Mädchen

werden hier schon mit sechs bis sieben Jahren verlobt, aber erst nach

eingetretener Reife ihrem Gatten überlassen. Dieser holt sie dann aus

dem elterlichen Hause ab; der Schwiegervater schlachtet einen Ochsen

und sorgt für das erforderliche Hochzeitsbier. Großen Wert legt der

junge Ehemann darauf, daß seine junge Frau noch unberührt ist. Ist

das nicht der Fall, dann schickt er sie mit großem Schimpf zu ihren

Eltern zurück; der Schwiegervater ist daraufhin verpflichtet, ihm

nicht nur den ganzen Brautpreis zurückzuzahlen, sondern wegen der

Schande, die die ungeratene Tochter über den Gatten brachte, noch eine

Entschädigungsumme zuzuzahlen.

[Illustration:

Phot. N. Mc Lean.

Die Sitten der Völker, Zweiter Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde · 第 219 / 254 题