Abb. 461. Bakuliatöpferinnen bei der Arbeit.]

[Illustration:

Phot. C. W. Hattersley.

Abb. 462. Eine Geisterhütte in Uganda,

in der man den Geistern Speisen und Getränke darbringt.]

Erst wenn sie aus dem Kriegerstande austreten, das ist um das

achtundzwanzigste bis dreißigste Jahr herum, denken die Masaijünglinge

an die +Ehe+. Ist der Bräutigam mit seiner Auserwählten einig, dann

begibt sich sein Vater zu ihrer Mutter und wirbt in seines Sohnes

Namen. Ist ihm die Zusage erteilt worden, dann wird dem jungen Mädchen

der Kopf mit Fett eingerieben zum Zeichen, daß es versprochen ist.

Die gute Sitte erfordert es, daß der Bräutigam während der ganzen

Verlobungszeit mit seiner Braut nicht in Berührung kommt. Er lebt als

Krieger in seinem Kral, sie mit ihren Freundinnen in einem anderen.

Kommt es trotzdem zu einer Schwangerschaft zwischen den jungen

Leuten, so sieht man dies als Verstoß gegen die guten Sitten an, und

die Verlobung wird aufgehoben. Vor der Hochzeit ist der Rest des

Heiratsgutes zu entrichten, das bereits bei der Verlobung angezahlt

wurde und in Vieh sowie in einigen Töpfen Honig besteht. Besondere

Schönheit des Mädchens sowie vornehmer Stand und Einfluß der Eltern

werden höher bewertet. Die +Hochzeitsfeier+ besteht in einem Festessen,

Trinkgelage und Tanz. Beim Festschmaus sitzen alle Anwesenden in einem

Kreise zusammen, auf der einen Seite der Bräutigam mit den Männern,

auf der anderen die Braut mit den Weibern. Nach dem Mahle zieht sich

das junge Ehepaar in seine neu erbaute Hütte zurück; hier setzt die

Mutter des Mannes der jungen Frau ein kleines Kind auf den Schoß, die

ihm sodann Milch zu trinken gibt. Hierdurch soll ein günstiger Einfluß

auf die Fruchtbarkeit der jungen Ehe ausgeübt werden. Es ist bei

den Masai allgemein üblich, daß der junge Ehemann einem oder zweien

seiner alten Kampfgenossen das ~Jus primae noctis~, das heißt die

Berechtigung des ersten Beilagers mit seiner Frau, gewährt, sofern sie

es fordern; eine Abweisung ist nicht statthaft. -- Bei den Wahima läßt

sich ein verlobtes Mädchen eine etwa handbreite Stelle ausrasieren,

die quer über den Kopf von einem Ende zum anderen verläuft, an seinem

Hochzeitstage aber den Kopf ganz kahl rasieren und vergräbt die

abrasierten Haare in der Hütte; später läßt es sich die Haare für immer

wieder lang wachsen. Als Hochzeitsgeschenk erhält die junge Frau von

ihrem Gatten zahlreiche dünne, gedrehte, eiserne Ringe um die Knöchel,

die bis zur Wade hinaufreichen.

[Illustration:

Phot. H. H. Johnston.

Abb. 463. Nsolospieler vom Nyassaland.

Die Sitten der Völker, Zweiter Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde · 第 218 / 254 题