Abb. 465. Mohammedanische Prozession vor dem Sultanspalast in Sansibar.]

+Vielweiberei+ ist unter den ostafrikanischen Stämmen sehr verbreitet.

Der Masai pflegt sogar außer seinen Ehefrauen sich noch Nebenfrauen

zu halten, je nach seinen Vermögensverhältnissen. Die zuerst

angeheiratete Gattin ist indessen die Hauptgattin und steht über den

späteren Frauen. -- Zwischen Schwiegereltern und Schwiegersohn bestehen

unzählige Gepflogenheiten. Bei den Lendu darf der Schwiegervater

seinen Schwiegersohn nicht besuchen, bei den Batoro ihn nicht einmal

mehr sehen. Der Unyoroschwiegersohn hat niederzuknien, wenn er seiner

Schwiegermutter begegnet, und anderes mehr.

[Illustration:

Aus „Kolonie und Heimat“.

Abb. 466. Erzschmelzen bei den Wagaia am Viktoriasee.

In der Mitte wird aus nassen Bananenblättern ein Ring gebildet. In

diesen wird Holzkohle und das Eisenerz gelegt. In dem Ring sind

Öffnungen, durch die mit Blasebälgen Luft zugeführt wird. Diese Bälge

werden, wie man auf dem Bilde sieht, durch Auf- und Niederstoßen der

Stangen bedient.]

+Eheliche Treue+ ist bei manchen Stämmen, vor allen bei den Masai, ein

unbekannter Begriff, und zwar sowohl für den Mann wie für die Frau.

Läuft eine Frau ihrem Manne weg und kehrt sie zu ihren Eltern zurück,

so haben diese, falls sie ihre Tochter wieder ins Haus nehmen, den

Brautpreis zurückzuerstatten. Es kommt aber auch vor, daß der Mann sich

seine Frau wieder holt, dann nimmt er aber für gewöhnlich ein kleines

Geschenk mit.

[Illustration:

Phot. H. H. Johnston.

Abb. 467. Zauberer der Kavirondo.

Er behandelt Wunden mit allerlei Salben, versucht aber auch wohl,

Kranke dadurch zu heilen, daß er aus einer Kalabasse Kiesel über sie

ausschüttet.]

Ehebruch pflegt bei den Bantu mit einer Geldstrafe an den beleidigten

Ehemann bestraft zu werden. Diese besteht manchmal nur in einer Ziege,

manchmal auch wieder in der Höhe des ursprünglichen Preises der Frau.

Die Masai und Nandi betrachten Ehebruch als kein schweres Vergehen,

belegen ihn aber ab und zu doch auch mit einer Geldstrafe. Manche

Stämme indessen ahnden solches Vergehen schwer und, wenn das Mädchen

unverheiratet war, sogar mit dem Tode. Die Manyema, sowohl Mann wie

Frau, führen wirklichen Kampf mit der Frau oder dem Manne, mit denen

ihr Lebensgefährte Ehebruch beging. Kommt einer dabei ums Leben, dann

müssen die Verwandten die Fehde aufnehmen.

[Illustration:

Aus „Kolonie und Heimat“.

Die Sitten der Völker, Zweiter Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde · 第 220 / 254 题