Abb. 382. Ein mit Amuletten gegen den bösen Blick behängtes Kind.]

Bei den +Juden+ gilt es für eine Sünde, wenn ein gesunder junger

Mann unverheiratet bleibt; Mittellosigkeit wird nicht als

Entschuldigungsgrund anerkannt, sofern die Braut eine Mitgift

mitbringt. Da es ebenso als Schande gilt, wenn eine Tochter

unverheiratet bleibt, so werden für eine bedürftige Witwe zur Aussteuer

ihrer Tochter Beiträge gesammelt. An dem zur Verlobung festgesetzten

Tage wird der Ehevertrag von den Eltern des Brautpaares und ihren

Freunden aufgesetzt. Die Väter geben sich zur Bekräftigung in Gegenwart

von Zeugen, mit denen sie nicht verwandt sind, die Hände. Hierauf

ergreift der Bräutigam ein mit Wein gefülltes Glas mit den Worten:

„Gesegnet seist du, o Herr, König der Welt, der du uns mit deinen

Geboten geheiligt hast,“ trinkt nach diesem feierlichen Ausspruch

ein wenig davon und gibt das Glas dann der Braut. Nun werden irdene

Töpfe oder ein Glas hereingebracht und auf die Erde geworfen, so daß

sie in viele Stücke zerbrechen. Währenddessen bringen die Gäste ihre

Glückwünsche dar. Dieser Brauch soll besagen, daß ebenso wie die Stücke

nie wieder zusammengesetzt werden können, auch die bevorstehende

Verbindung nie gelöst werden möge; je mehr Stücke es sind, in die

das Gefäß zersplittert, um so größer werden Glück und Wohlergehen

des Paares ausfallen. Die Verlobten erhalten von ihren Eltern zwei

Scherben, die sie sich aufheben müssen. Wenn später einer der Eheleute

stirbt, dann legt der Überlebende, so erzählt man sich von frommen

Juden, dieselben auf die Augen des verstorbenen Gefährten. Nachdem

noch die Verlobungsgeschenke ausgetauscht worden sind, folgt ein

Fest. Während der letzten acht Tage vor der Hochzeit darf keiner der

Verlobten seine Wohnung verlassen, weil man fürchtet, er könne behext

werden.

Am Hochzeitsmorgen wird der Bräutigam von seinen Freunden zur Synagoge

geleitet, wo der Rabbi (Abb. 378) ein Kapitel aus den Büchern Mosis

vorliest. Am Nachmittag oder Abend versammelt sich das junge Paar mit

Eltern, Verwandten und Gästen zu der eigentlichen Vermählungsfeier;

hierbei muß der Kontrakt vorgelegt werden. Darauf wird die Braut

dreimal um den Bräutigam herumgeführt; dieser nimmt sie bei der Hand

und führt sie unter einen Baldachin, ein Stück Tuch, das über Stäben

von den Gästen gehalten wird; gleichzeitig schütten die Gäste und

näheren Freunde Korn aus einer Schüssel über sie mit den Worten:

„Seid fruchtbar und mehret euch; Friede sei mit euch.“ Der amtierende

Rabbiner nimmt die Hände des Paares, legt sie ineinander und bedeckt

ihre Häupter mit einem Schleier oder Schal. Darauf ergreift er ein

Glas Wein, spricht den Hochzeitsegen und gibt Braut und Bräutigam zu

trinken. Der Bräutigam wendet der Braut das Gesicht zu, reicht dem

Rabbi den Trauring dar, damit dieser ihn auf seine Echtheit prüfe,

und steckt ihn schließlich der Braut an den Finger mit den Worten:

„Siehe, durch diesen Ring bist du mir nach den Gesetzen von Moses und

Israel angetraut.“ Schließlich wird noch der Ehekontrakt vorgelesen,

der letzte Segen gesprochen, Wein getrunken und das Glas zerschlagen.

Der Abend vergeht unter Musik und Tanz. Auf den Trauring, der für

gewöhnlich die Form einer Hand aufweist, sind meistens die Worte „Gut

Glück“ in hebräischer Sprache eingegraben.

[Illustration:

Phot. Underwood & Underwood.

Abb. 383. Schlachten eines gemästeten Kalbes.

Man pflegt bei der Rückkehr eines Verwandten von der Reise Freunde und

Familienmitglieder zum Essen einzuladen. Weniger Bemittelte begnügen

sich dabei mit einem Lamm.]

Von der Erlaubnis des Korans, sich mehrere Frauen zu halten, wird von

den +Mohammedanern+ Vorderasiens, wie auch anderwärts, wenig Gebrauch

gemacht; die Drusen haben die Einehe sogar zum Gesetz erhoben. Da

mit der Hochzeit die Frau in den Besitz des Mannes übergeht, so hat

er auch vollständige Verfügung über sie und kann sich leicht von ihr

wieder +scheiden lassen+. Ein Wort genügt manchmal, um die Ehe als

aufgelöst zu betrachten. Wenn der Kurde von seiner Frau loskommen

will, nimmt er einfach drei Steinchen in die Hand und spricht zu ihr,

indem er die Steine auf die Erde wirft: „Ich löse die Ehe mit dir

auf.“ Daraufhin ist sie frei geworden und darf nun auch nicht wieder

zurückkehren. Bereut der Mann sein voreiliges Vorgehen, so darf er

die „Geschiedene“ nicht ohne weiteres wieder heiraten. Indessen kann

dem dadurch abgeholfen werden, daß ein anderer sie heiratet, sich von

ihr wieder scheiden läßt und der erste Gatte dann eine zweite Ehe mit

ihr eingeht. Da aber die Kurden sehr argwöhnisch und eifersüchtig

sind, ihre Frau also keinem anderen überlassen wollen, so ist dafür

gesorgt, daß bei der Scheinehe, die der Kasi schließt, ein Mann,

genannt der „Esel des Kasi“, zur Verfügung steht, der gegen Bezahlung

die Geschiedene heiratet und sich von ihr wieder scheiden läßt, ohne

sie berührt zu haben. Da aber auch nicht jeder sich dazu entschließen

kann, seine Frau diesem Esel des Kasi anzuvertrauen, so hat man sich

ein noch einfacheres Verfahren ausgedacht. Die geschiedene Frau wird

mit einem tönernen Kruge vermählt, den sie mehrere Nächte hindurch ins

Bett nehmen und in den Armen halten muß. Da eine Scheidung von diesem

„Gatten“ insofern schwierig ist, als er nicht reden und seine Gründe

vorbringen kann, so wird eine Person gedungen, die ihn tötet, das heißt

den Krug zertrümmert; dadurch wird die Frau frei und kann ihren ersten

Gatten wieder heiraten.

+Eheliche Untreue+ wird von den Drusen mit dem Tode bestraft, indessen

führt der Gatte diese Strafe nicht selbst aus, sondern überläßt dies

den Eltern oder Angehörigen seiner Frau, denen er durch sie einen Dolch

übersendet. Die Schuld trifft nicht ihn, sondern die Verwandtschaft der

Frau.

[Illustration:

Phot. Amerikanische Kolonie, Jerusalem.

Die Sitten der Völker, Zweiter Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde · 第 190 / 254 题