Bei den +Juden+ gilt es für eine Sünde, wenn ein gesunder junger
Mann unverheiratet bleibt; Mittellosigkeit wird nicht als
Entschuldigungsgrund anerkannt, sofern die Braut eine Mitgift
mitbringt. Da es ebenso als Schande gilt, wenn eine Tochter
unverheiratet bleibt, so werden für eine bedürftige Witwe zur Aussteuer
ihrer Tochter Beiträge gesammelt. An dem zur Verlobung festgesetzten
Tage wird der Ehevertrag von den Eltern des Brautpaares und ihren
Freunden aufgesetzt. Die Väter geben sich zur Bekräftigung in Gegenwart
von Zeugen, mit denen sie nicht verwandt sind, die Hände. Hierauf
ergreift der Bräutigam ein mit Wein gefülltes Glas mit den Worten:
„Gesegnet seist du, o Herr, König der Welt, der du uns mit deinen
Geboten geheiligt hast,“ trinkt nach diesem feierlichen Ausspruch
ein wenig davon und gibt das Glas dann der Braut. Nun werden irdene
Töpfe oder ein Glas hereingebracht und auf die Erde geworfen, so daß
sie in viele Stücke zerbrechen. Währenddessen bringen die Gäste ihre
Glückwünsche dar. Dieser Brauch soll besagen, daß ebenso wie die Stücke
nie wieder zusammengesetzt werden können, auch die bevorstehende
Verbindung nie gelöst werden möge; je mehr Stücke es sind, in die
das Gefäß zersplittert, um so größer werden Glück und Wohlergehen
des Paares ausfallen. Die Verlobten erhalten von ihren Eltern zwei
Scherben, die sie sich aufheben müssen. Wenn später einer der Eheleute
stirbt, dann legt der Überlebende, so erzählt man sich von frommen
Juden, dieselben auf die Augen des verstorbenen Gefährten. Nachdem
noch die Verlobungsgeschenke ausgetauscht worden sind, folgt ein
Fest. Während der letzten acht Tage vor der Hochzeit darf keiner der
Verlobten seine Wohnung verlassen, weil man fürchtet, er könne behext
werden.
Am Hochzeitsmorgen wird der Bräutigam von seinen Freunden zur Synagoge
geleitet, wo der Rabbi (Abb. 378) ein Kapitel aus den Büchern Mosis
vorliest. Am Nachmittag oder Abend versammelt sich das junge Paar mit
Eltern, Verwandten und Gästen zu der eigentlichen Vermählungsfeier;
hierbei muß der Kontrakt vorgelegt werden. Darauf wird die Braut
dreimal um den Bräutigam herumgeführt; dieser nimmt sie bei der Hand
und führt sie unter einen Baldachin, ein Stück Tuch, das über Stäben
von den Gästen gehalten wird; gleichzeitig schütten die Gäste und
näheren Freunde Korn aus einer Schüssel über sie mit den Worten:
„Seid fruchtbar und mehret euch; Friede sei mit euch.“ Der amtierende
Rabbiner nimmt die Hände des Paares, legt sie ineinander und bedeckt
ihre Häupter mit einem Schleier oder Schal. Darauf ergreift er ein
Glas Wein, spricht den Hochzeitsegen und gibt Braut und Bräutigam zu
trinken. Der Bräutigam wendet der Braut das Gesicht zu, reicht dem
Rabbi den Trauring dar, damit dieser ihn auf seine Echtheit prüfe,
und steckt ihn schließlich der Braut an den Finger mit den Worten:
„Siehe, durch diesen Ring bist du mir nach den Gesetzen von Moses und
Israel angetraut.“ Schließlich wird noch der Ehekontrakt vorgelesen,
der letzte Segen gesprochen, Wein getrunken und das Glas zerschlagen.
Der Abend vergeht unter Musik und Tanz. Auf den Trauring, der für
gewöhnlich die Form einer Hand aufweist, sind meistens die Worte „Gut
Glück“ in hebräischer Sprache eingegraben.
[Illustration:
Phot. Underwood & Underwood.
Abb. 383. Schlachten eines gemästeten Kalbes.
Man pflegt bei der Rückkehr eines Verwandten von der Reise Freunde und
Familienmitglieder zum Essen einzuladen. Weniger Bemittelte begnügen
sich dabei mit einem Lamm.]
Von der Erlaubnis des Korans, sich mehrere Frauen zu halten, wird von
den +Mohammedanern+ Vorderasiens, wie auch anderwärts, wenig Gebrauch
gemacht; die Drusen haben die Einehe sogar zum Gesetz erhoben. Da
mit der Hochzeit die Frau in den Besitz des Mannes übergeht, so hat
er auch vollständige Verfügung über sie und kann sich leicht von ihr
wieder +scheiden lassen+. Ein Wort genügt manchmal, um die Ehe als
aufgelöst zu betrachten. Wenn der Kurde von seiner Frau loskommen
will, nimmt er einfach drei Steinchen in die Hand und spricht zu ihr,
indem er die Steine auf die Erde wirft: „Ich löse die Ehe mit dir
auf.“ Daraufhin ist sie frei geworden und darf nun auch nicht wieder
zurückkehren. Bereut der Mann sein voreiliges Vorgehen, so darf er
die „Geschiedene“ nicht ohne weiteres wieder heiraten. Indessen kann
dem dadurch abgeholfen werden, daß ein anderer sie heiratet, sich von
ihr wieder scheiden läßt und der erste Gatte dann eine zweite Ehe mit
ihr eingeht. Da aber die Kurden sehr argwöhnisch und eifersüchtig
sind, ihre Frau also keinem anderen überlassen wollen, so ist dafür
gesorgt, daß bei der Scheinehe, die der Kasi schließt, ein Mann,
genannt der „Esel des Kasi“, zur Verfügung steht, der gegen Bezahlung
die Geschiedene heiratet und sich von ihr wieder scheiden läßt, ohne
sie berührt zu haben. Da aber auch nicht jeder sich dazu entschließen
kann, seine Frau diesem Esel des Kasi anzuvertrauen, so hat man sich
ein noch einfacheres Verfahren ausgedacht. Die geschiedene Frau wird
mit einem tönernen Kruge vermählt, den sie mehrere Nächte hindurch ins
Bett nehmen und in den Armen halten muß. Da eine Scheidung von diesem
„Gatten“ insofern schwierig ist, als er nicht reden und seine Gründe
vorbringen kann, so wird eine Person gedungen, die ihn tötet, das heißt
den Krug zertrümmert; dadurch wird die Frau frei und kann ihren ersten
Gatten wieder heiraten.
+Eheliche Untreue+ wird von den Drusen mit dem Tode bestraft, indessen
führt der Gatte diese Strafe nicht selbst aus, sondern überläßt dies
den Eltern oder Angehörigen seiner Frau, denen er durch sie einen Dolch
übersendet. Die Schuld trifft nicht ihn, sondern die Verwandtschaft der
Frau.
[Illustration:
Phot. Amerikanische Kolonie, Jerusalem.