Abb. 378. Rabbi beim Vorlesen der Tora, des Gesetzes Mosis.]

Am Morgen des festlichen Tages holt eine große Schar junger Männer die

Braut unter Musikbegleitung vom Haus ihres Vaters ab; sie wird dazu

geschmückt, in einen Schleier gehüllt und auf ein Kamel oder Pferd

gesetzt (Abb. 384). Das Volk macht sich diese Gelegenheit zunutze,

um möglichst großen Lärm durch Abschießen von Gewehren, Schlagen

von Trommeln und Geschrei zu veranstalten; es geleitet den Zug zum

Hause des Bräutigams, in dem die Braut den Tag mit ihren weiblichen

Verwandten und Freundinnen verbringt, während ihr Auserwählter mit

seinen Gästen verschiedenen männlichen Übungen und dem Sporte nachgeht.

Gegen Abend, wenn das Festmahl fertig gestellt ist, zu dem unter

Umständen bis zu anderthalbhundert Schafe geschlachtet worden sind,

machen sich die Gäste daran, den Speisen fleißig zuzusprechen. Der

Bräutigam nimmt dabei einen erhöhten Platz ein, um die Gesellschaft gut

übersehen zu können; ein Zeremonienmeister mit Gehilfen ist besonders

angestellt, um für das leibliche Wohl der Teilnehmer zu sorgen. Sind

alle im Überflusse gesättigt, dann werden die Geschenke eingesammelt.

Ein jeder, der zur Hochzeit geladen ist, soll von Rechts wegen ein

solches mitbringen, das immer in barem Gelde zu bestehen pflegt. Um

die Hochherzigkeit der gütigen Geber anzuspornen, ruft der Einsammler

jedesmal mit lauter Stimme den Namen des Spenders aus, nennt aber eine

viel größere Summe, als er in Wirklichkeit gegeben hat, damit der

nächste nicht hinter ihm zurückstehe; gleichzeitig fleht er des Himmels

Segen auf dessen Familie herab. Sind alle Geschenke eingesammelt, dann

erhebt sich der junge Ehemann und zieht sich mit seiner Frau zurück;

die Brautjungfern erwarten das Paar mit brennenden Öllämpchen.

[Illustration:

Phot. Amerikanische Kolonie, Jerusalem.

Abb. 379. Eine Sammlung von Amuletten, durch die der böse Blick gebannt

werden soll.]

[Illustration:

Phot. Underwood & Underwood.

Abb. 380. Szene aus dem Passahfest in Palästina,

das zur Erinnerung an das Sterben der Erstgeburt im alten Ägypten bis

auf den heutigen Tag gefeiert wird. Ein fleckenloses Lamm wird als

Opfer geschlachtet.]

Eigenartig ist die Werbung bei den +Drusen+, einer mohammedanischen

Sekte, die innerhalb ihres eigenen Stammes zu heiraten pflegt und sich

mit einer einzigen Frau begnügt, obwohl der Islam ihnen deren mehrere

erlaubt. Drei Tage vor dem Hochzeitstag begibt sich der Bräutigam mit

einem Gefolge von Altersgenossen, die, wie er, vollständig bewaffnet

sind, zu seinem zukünftigen Schwiegervater, der, gleichfalls im

Waffenschmuck, die Gesellschaft an der Schwelle seines Hauses erwartet,

um von diesem in aller Form die Tochter als Frau zu verlangen. Der

Vater gesteht sie ihm unter den Bedingungen des Brautvertrages zu und

erteilt, wenn das Heiratsgut ausgemacht und auf die Braut übertragen

ist, dem Paare seinen Segen. Die Braut erscheint dabei für einen

Augenblick tief verschleiert in Begleitung ihrer weiblichen Verwandten;

die Mutter übernimmt die Bürgschaft für die unbefleckte Reinheit ihrer

Tochter. Der junge Mann fragt seine Zukünftige, ob sie ihn heiraten

wolle, und erhält die zusagende Antwort: „Ich nehme dich“; dabei

überreicht sie ihm einen sehr schönen syrischen Dolch, den Khanjar,

in ein großes Taschentuch aus Wolle gewickelt, das sie mit eigenen

Händen gearbeitet hat. Sie will damit andeuten, daß sie sich in Zukunft

unter den Schutz ihres Mannes stellen wird, aber auch, daß dieser

mit dem Dolch ein etwaiges Vergehen ihrerseits sühnen darf, sei es,

daß sie mit ihrer Jungfrauenehre etwa leichtsinnig umgegangen sein

oder sonst ein von ihr bei der Hochzeit abgelegtes Gelübde übertreten

oder ihre Pflicht als gehorsame Gattin nicht erfüllt haben sollte. Am

Hochzeitsabend führen die Frauen den Bräutigam zum Brautgemach, wo

ihn die Braut, vom Kopf bis zum Fuß in einen roten, mit Goldflitter

besetzten Schleier gehüllt, erwartet; er entfernt diesen und setzt ihr

den Tantur aufs Haupt, den sie so lange trägt, als sie lebt. Es ist

dies eine silberne, manchmal auch nur zinnerne, spitz zulaufende Tube,

die auf dem Kopfe im rechten Winkel zu der Stirn getragen wird (ähnlich

wie man das Horn eines Einhorns darstellte) und das Abzeichen für die

verheiratete Drusenfrau bildet (Abb. 385). Dies Schmuckstück wird auf

sehr verschiedene und für die einzelnen Örtlichkeiten kennzeichnende

Weise getragen, so daß jemand, der mit Land und Sitten vertraut ist,

nach der Art, wie eine Frau den Tantur trägt, zu sagen vermag, aus

welchem Bezirk sie stammt. Für gewöhnlich ruht er mit seinem breiteren

Ende auf einem Kissen oben auf dem Kopf und wird hier durch zwei

Seidenschnüre festgehalten, die, nachdem sie um den Kopf geschlungen

worden sind, hinten fast bis zur Erde hinabreichen und in Troddeln

endigen, die bei den besseren Klassen noch mit einer Silberkappe

versehen sind. Sobald der Schleier vom jungen Ehemann gelüftet wird,

laufen alle Anwesenden eiligst aus dem Zimmer; sie schreien dabei in

tiefen Kehllauten und lassen diese mißtönende Musik noch stundenlang

weiter erschallen. Die Männer führen inzwischen in einem anderen Raum

oder auf dem Hofe einen Schwertertanz auf; sie fuchteln in drolligen

Stellungen mit ihren Schwertern und Messern in der Luft herum, um die

Jans (bösen Geister) dem künftigen Leben der Neuvermählten fernzuhalten.

[Illustration:

Phot. Amerikanische Kolonie, Jerusalem.

Abb. 381. Schwertertanz bei einer Hochzeit.

Die Trommeln schlagen den Takt zu den Bewegungen des Tänzers. Es sollen

dadurch die bösen Geister gebannt und die Zuschauer unterhalten werden.]

Abweichend von den sonstigen Hochzeitsgebräuchen besteht bei den

+Kurden+ die Sitte, daß die Braut, nachdem sie von dem Bräutigam in

sein Zelt geführt worden ist, vor dem zwei Freunde mit gezückten

Schwertern die Ehrenwache halten, damit kein Unberufener es betrete,

sich gegen die Annäherung des jungen Gatten zunächst heftig sträubt

und erst nach langem Bitten, das durch Überreichung eines wertvollen

Geschenks unterstützt wird, das Beilager erlaubt. Wird ein Mädchen

unter den Kurden nicht mehr für jungfräulich befunden, dann setzt man

sie, nur mit einem wollenen Hemd bekleidet, verkehrt auf einen Esel,

gibt ihr den Schwanz in die Hand und jagt sie unter Verhöhnungen

aus dem Dorfe hinaus; ein jeder, der sie trifft, hat das Recht, die

Gefallene mit Kot zu bewerfen.

Bei den christlichen +Armeniern+ besteht noch die Sitte, daß die Kinder

in der Wiege, selbst noch ungeborene, miteinander verlobt werden, um

feste Verbindungen zwischen zwei Familien dadurch anzuknüpfen. Als

Zeichen solcher Verlobung gilt ein Einschnitt in das Obergestell der

Wiege des Mädchens, den der Vater des Knaben macht, oder das dreimalige

Umwickeln des Gestelles mit einem baumwollenen Faden. Bei der Werbung

eines Erwachsenen legt der Jüngling seiner Angebeteten nachts im

geheimen einen Korb mit frischen Blumen oder Pakete mit süßen Früchten

vor die Tür des elterlichen Hauses. Nachdem er auf solche Weise zwei-

bis dreimal das Mädchen aufmerksam gemacht hat, gibt er dessen Eltern

durch seine Verwandten zu wissen, daß er es war, der diese Gaben

hinlegte. Sind die Eltern gesonnen, ihre Tochter ihm zum Weibe zu

geben, so tun sie in den von ihm dargebrachten Korb ein gekochtes Huhn,

einige aus Milch, Eiern und Butter gebackene Kuchen sowie einige Eier

und senden ihn dem Jüngling zurück. Daraufhin gilt die Verlobung für

abgemacht. Zum Zeichen dessen überreicht die Mutter des Bräutigams

oder eine andere weibliche Anverwandte während des Gottesdienstes am

Palmsonntag dem Mädchen eine angezündete Kerze und wirft ihr ein großes

rotes Tuch über den Kopf. Einige Monate nach der Verlobung findet

die Vermählung statt. Sie wird in der Weise begangen, daß Braut und

Bräutigam dreimal um den Herd des Hauses gehen, seinen Rand küssen und

sich, das Gesicht gen Osten gewandt, vor ihm aufstellen; der Geistliche

stellt Kerzen auf den Herd und legt beiden eine Schnur aus grüner und

roter Seide um den Hals, die er an den Enden mit einem Wachssiegel,

auf das ein Kreuz gedrückt wird, schließt. Solange diese Schnur (Narot

genannt) am Halse der Neuvermählten sitzt, haben sie kein Anrecht auf

geschlechtlichen Verkehr. Durch eine besondere kirchliche Feier wird

das Paar erst von diesem Verbot befreit.

[Illustration:

Phot. Amerikanische Kolonie, Jerusalem.

Die Sitten der Völker, Zweiter Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde · 第 189 / 254 题