Verschiedentlich begegnen wir unter den sibirischen Völkerschaften den
bekannten +Kinderverlöbnissen+. Bei den Giljaken zum Beispiel zahlt
der Vater eines vier- bis fünfjährigen Knaben an die Eltern eines
entsprechend alten Mädchens den Brautpreis, und dieses bleibt entweder
im Hause ihrer Eltern oder siedelt in die Hütte ihrer zukünftigen
Schwiegereltern über, wo es mit ihrem „Manne“ zusammen aufwächst und
auch seine Frau genannt wird. Besondere Hochzeitszeremonien finden
nicht statt, nur ein Schmaus wird gegeben, der sich manchmal durch
Wochen hinzieht und bei dem der Branntwein in Strömen fließt. Auch
bei den Golde wird das Mädchen in noch ganz jugendlichem Alter ihrem
Zukünftigen versprochen. -- Im übrigen ist das +Heiratsalter+ für alle
diese nordischen Völkerschaften ein ziemlich frühes. Bei den Samojeden
und Ostjaken werden die Mädchen bereits mit zehn Jahren verheiratet
und im elften oder zwölften Jahre Mutter, und bei den Tungusen gehen
sie mit zwölf Jahren die Ehe ein. Die Braut wird durchweg durch Kauf
erworben; dieser Kalym wird entweder in Renntieren oder in Kleidern,
Gerätschaften, Pelzwerk, neuerdings jedoch mehr und mehr in barem
Gelde (Rubeln) erlegt. Ist der Bräutigam arm, dann darf er nicht eher
heiraten, als bis er alles, was ausgemacht wurde, abgezahlt hat. Oft
genug geben die Eltern der Braut dieser auch eine Mitgift, die dem
Kalym an Wert meistens gleichzukommen pflegt. Das Werben geschieht
bei den Ostjaken durch Frauen, die sich in die Jurte, wo das Mädchen
sich aufhält, begeben und hier ohne ein Wort zu sagen seinen Eltern
Geschenke darbringen; nehmen diese sie an, dann bekunden sie hierdurch
ihr Einverständnis. Darauf treten die Eltern des Bräutigams mit ihnen
wegen Festsetzung des Brautpreises in Verbindung. Bei den Jukagiren
sind auch wirkliche Neigungen mit im Spiele. Hier ritzen die jungen
Mädchen in ihrer Freizeit in Birkenrinde, die das Papier vorstellt, mit
einem Messer Zeichnungen (Abb. 309) ein, in denen sie ihrer Liebe zu
einem bestimmten Jüngling oder auch ihrem Kummer darüber, daß er sie
verlassen hat, Ausdruck geben. Es besteht hier nämlich die Sitte, daß
nur die jungen Männer ihre Liebe in Worte fassen dürfen, weswegen die
Mädchen ihre Zuflucht zu einem solchen Mittel nehmen, um die ihrige
bekannt zu geben. -- Während der Brautzeit wird bei den Burjäten die
Anzahl der Zöpfe, die die jungen Mädchen tragen, bis auf zweiundzwanzig
erhöht.
[Illustration:
Phot. Fr. Alexander.