Abb. 307. Orotschonenfrau.]

Verschiedentlich begegnen wir unter den sibirischen Völkerschaften den

bekannten +Kinderverlöbnissen+. Bei den Giljaken zum Beispiel zahlt

der Vater eines vier- bis fünfjährigen Knaben an die Eltern eines

entsprechend alten Mädchens den Brautpreis, und dieses bleibt entweder

im Hause ihrer Eltern oder siedelt in die Hütte ihrer zukünftigen

Schwiegereltern über, wo es mit ihrem „Manne“ zusammen aufwächst und

auch seine Frau genannt wird. Besondere Hochzeitszeremonien finden

nicht statt, nur ein Schmaus wird gegeben, der sich manchmal durch

Wochen hinzieht und bei dem der Branntwein in Strömen fließt. Auch

bei den Golde wird das Mädchen in noch ganz jugendlichem Alter ihrem

Zukünftigen versprochen. -- Im übrigen ist das +Heiratsalter+ für alle

diese nordischen Völkerschaften ein ziemlich frühes. Bei den Samojeden

und Ostjaken werden die Mädchen bereits mit zehn Jahren verheiratet

und im elften oder zwölften Jahre Mutter, und bei den Tungusen gehen

sie mit zwölf Jahren die Ehe ein. Die Braut wird durchweg durch Kauf

erworben; dieser Kalym wird entweder in Renntieren oder in Kleidern,

Gerätschaften, Pelzwerk, neuerdings jedoch mehr und mehr in barem

Gelde (Rubeln) erlegt. Ist der Bräutigam arm, dann darf er nicht eher

heiraten, als bis er alles, was ausgemacht wurde, abgezahlt hat. Oft

genug geben die Eltern der Braut dieser auch eine Mitgift, die dem

Kalym an Wert meistens gleichzukommen pflegt. Das Werben geschieht

bei den Ostjaken durch Frauen, die sich in die Jurte, wo das Mädchen

sich aufhält, begeben und hier ohne ein Wort zu sagen seinen Eltern

Geschenke darbringen; nehmen diese sie an, dann bekunden sie hierdurch

ihr Einverständnis. Darauf treten die Eltern des Bräutigams mit ihnen

wegen Festsetzung des Brautpreises in Verbindung. Bei den Jukagiren

sind auch wirkliche Neigungen mit im Spiele. Hier ritzen die jungen

Mädchen in ihrer Freizeit in Birkenrinde, die das Papier vorstellt, mit

einem Messer Zeichnungen (Abb. 309) ein, in denen sie ihrer Liebe zu

einem bestimmten Jüngling oder auch ihrem Kummer darüber, daß er sie

verlassen hat, Ausdruck geben. Es besteht hier nämlich die Sitte, daß

nur die jungen Männer ihre Liebe in Worte fassen dürfen, weswegen die

Mädchen ihre Zuflucht zu einem solchen Mittel nehmen, um die ihrige

bekannt zu geben. -- Während der Brautzeit wird bei den Burjäten die

Anzahl der Zöpfe, die die jungen Mädchen tragen, bis auf zweiundzwanzig

erhöht.

[Illustration:

Phot. Fr. Alexander.

Die Sitten der Völker, Zweiter Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde · 第 159 / 254 题