Die +Hauptunterhaltung+ des Tibeters bilden heilige +Schauspiele+
(Abb. 257, 278, 280 und 281) im Freien, die Jātakas, die an Fast- und
Festtagen aufgeführt werden und zum Gegenstand die „früheren Leben“
Buddhas haben. Auch hierbei treten manchmal Maskentänzer in Gestalt
von grotesken Tieren und Teufeln, sowie Possenreißer auf, die in den
Pausen das Volk durch ihre Sprünge und sonstigen Scherze unterhalten.
Diese heiligen Schauspiele laufen immer auf dieselbe Lehre hinaus, daß
nämlich die gute Tat belohnt und die schlechte bestraft wird.
[Illustration:
Phot. T. G. Longsloff.
Abb. 280. Tibetische Maskentänzer.
Sie wirbeln bei ihrem von Trommelschlägen und Zumbeln begleiteten Tanze
mit ihren langen Flügeln aus Yakhaaren durch die Luft, bis ihr Körper
beinahe wagrecht schwebt.]
Die +Geburt+ eines neuen Weltbürgers wird von den Eltern, Verwandten
und Nachbarsleuten mit großer Freude begrüßt, obgleich man nach der
buddhistischen Lehre nicht wissen kann, ob das Kind wirklich das eigene
Fleisch und Blut seiner Eltern ist und nicht etwa von einem wildfremden
Menschen oder vielleicht auch von einem Tier, dessen Geist zufällig
nach Wiedergeburt verlangt hat, abstammt. Dankopfer werden in den
Tempeln dargebracht und etwaige Gelübde, die vordem abgelegt wurden, um
einen Erben zu erhalten, werden erfüllt. Eine Tochter wird wie überall
in den buddhistischen Ländern weniger geschätzt. Stirbt die Mutter kurz
vor der Geburt, so wird das Kind durch Bauchschnitt herausgeholt. --
Das +Neugeborene+ wird nicht gebadet, sondern mit Butter eingerieben
und mehrere Tage lang den Sonnenstrahlen ausgesetzt. Die Nahrung der
Säuglinge besteht weniger in Milch, als vielmehr in der Hauptsache in
Dsamba mit Suppe vermischt. Talismane werden dem Kinde an sein Kleid
gebunden, um den bösen Blick abzulenken oder das Glück zum Eintritt
zu zwingen, der Astrologe wird herzugezogen, um dem Neugeborenen das
Horoskop zu stellen. Der Name, den das Kind erhält, pflegt oft ein
recht hochtrabender zu sein, wie „Der Donnerschlag langen Lebens“
oder „Das unermeßliche Banner“, oder es wird ihm einfach der Name
des Wochentages beigelegt, an dem es geboren wurde, wie die „Sonne“
für einen am Sonntag geborenen, oder „Saturn“ für einen am Sonnabend
geborenen Knaben. Für Mädchen ist der beliebteste aller Namen derjenige
der buddhistischen Mutter Gottes, nämlich „Dōlma“, was also unserem
Maria entspricht.
[Illustration:
Phot. Captain F. M. Bailey.
Abb. 281. Ein Teilnehmer der tibetischen Prunkspiele in der Tracht
eines mittelalterlichen Panzerreiters mit Bogen und Pfeil.
Die Rüstung besteht aus Eisenplatten, die durch Riemen aus Büffelhaut
miteinander verbunden sind.]
Die tibetischen Frauen sind im allgemeinen recht fruchtbar; sie
bringen im Durchschnitt etwa zehn bis zwölf Kinder zur Welt, von denen
allerdings die Hälfte wieder stirbt. Von drei bis vier Söhnen einer
Familie wird mindestens einer zum Lama bestimmt. Die Lama sind aber zum
Zölibat verurteilt, und daher übersteigt die Zahl der unverheirateten
Mädchen weitaus die der Jünglinge, die heiraten dürfen. Obwohl daher
ein junger Mann bei seiner Brautwahl eine ungewöhnlich große Auswahl
hat, so nimmt er doch für gewöhnlich eine Frau, die älter als er ist.
Da zwischen den Geschlechtern die weitgehendste Vertraulichkeit erlaubt
ist, so sind echte Werbungen und Liebesheiraten nichts Ungewöhnliches.
Die formelle +Verlobung+ indessen wird zumeist von einem Zwischenträger
zustande gebracht, der ein Freund des Bewerbers ist und als Geschenk
eine seidene Zeremonialschärpe mit überreicht. Diese, Chadak genannt,
spielt eine sehr wichtige Rolle im gegenseitigen Verkehr, sobald
eine Gefälligkeit erbeten oder ein Besuch gemacht wird. Sie dient als
Zeichen der Begrüßung, der Freundschaft und des Glückwunsches und wird
mit einer Verbeugung in der Weise überreicht, daß man sie gefaltet über
beide parallel gehaltene Hände hinhält, worauf der andere sie auf seine
ebenso vorgestreckten Hände übergleiten läßt, ohne die Finger dabei
zu Hilfe zu nehmen. Um wieder auf die Werbung zu kommen, so wird die
Antwort der Eltern dem Vermittler an einem festgesetzten Tage zuteil,
an dem die Angehörigen der Braut und er, der dann eine große Menge
Wein zur Bewirtung der Gesellschaft mitbringt, eingeladen werden. Wenn
das Mädchen und ihre Eltern mit dem Vorschlage einverstanden sind,
dann trinken sie den Wein und nehmen jeder einen Chadak an, worauf
der Vermittler der Braut einen mit Türkisen besetzten Kranz, das
Verlobungsgeschenk des Bewerbers, auf die Stirn setzt und noch andere
Geschenke überreicht.
[Illustration:
Phot. The Moravian Mission.
Abb. 282. Hochzeitsfeier in Nordwesttibet.
Das Brautpaar, das hohe Hüte und eine Zeremonialschärpe um den Hals
trägt, hockt auf einem Teppich neben einem Tisch, auf dem ein Gefäß mit
Wein steht, während ein Lamapriester an einem Tisch mit Teetopf und
Tassen sitzt.]
Bei der nunmehr folgenden +Hochzeit+ finden keine religiösen Zeremonien
statt, denn die Heirat ist in Tibet wie in anderen buddhistischen
Ländern nichts als ein Zivilvertrag, der nur öffentlich bekannt gegeben
zu werden braucht, um Gültigkeit zu besitzen. Nachdem die Astrologen
einen günstigen Tag festgesetzt haben, werden Einladungsschärpen an
alle Verwandten und Freunde gesandt, wofür man erwartet, daß sie das
Geschenk durch ein Kleidungsstück oder einen anderen praktischen
Gegenstand erwidern. Mehrere Freunde des Bräutigams holen die Braut ab
und werden von den Angehörigen mit anderen Gästen festlich bewirtet.
Alle Festgenossen sind aufs feinste angezogen; die Reicheren tragen
Gewänder aus chinesischem Seidenbrokat, die Männer ihre Amtshüte,
die Frauen sind mit schwerem Schmuck (silbernen und goldenen, mit
Türkisen besetzten Amulettkästchen) förmlich überladen und tragen auf
dem Haupte Tiaren. Besonders ausgeputzt ist natürlich die Braut, sie
erhält ihren Platz zwischen ihren Eltern auf einem recht hohen Kissen,
daneben nehmen Freunde und Verwandte in regelmäßiger Reihenfolge Platz.
Nach Beendigung der Festtafel werfen Vater und Mutter der Braut je
eine Schärpe (Abb. 282) um den Hals und wünschen ihr dabei reichen
Kindersegen, während die übrigen Anwesenden Getreidekörner über sie
ausschütten und sie sodann zum Hause des Bräutigams begleiten. Hier
finden für gewöhnlich keine Zeremonien mehr statt. Braut und Bräutigam
setzen sich nun nebeneinander nieder, essen und trinken Wein oder
Tee, erheben sich darauf und nehmen die Glückwünsche der Gäste und
die Schärpen entgegen; die letzteren legen sie sich zum Teil um den
Hals oder häufen sie neben sich auf. Gelegentlich liest auch noch ein
Priester etwas aus den heiligen Schriften vor und spendet seinen Segen.
Die Gäste werden sodann noch einmal bewirtet. Nach der Hochzeit wandert
das glückliche Paar noch drei Tage lang, aufs schönste gekleidet,
umher, macht bei den Freunden Besuche, ißt und trinkt bei ihnen und
beteiligt sich an sonstigen Lustbarkeiten. Wie bei allen feierlichen
Gelegenheiten, so werden auch bei der Hochzeitsgratulation ausgesuchte
Höflichkeiten ausgetauscht. Diese bestehen darin, daß man sich verbeugt
und gegenseitig (wie beim Gruße überhaupt) die Zunge herausstreckt
(Abb. 283). So sonderbar uns diese Sitte anmutet, ist sie doch die
vornehmste aller Höflichkeitsformen.
[Illustration:
Phot. L. A. Waddell.
Abb. 283. Eine Begrüßung in Tibet.
Der Tibeter nimmt beim Grüßen zuerst den Hut ab, biegt dann das linke
Ohr nach vorn und reckt die Zunge heraus. Dies wird als die vornehmste
Art des Grüßens betrachtet.]
Eine in Tibet weit bis in die neuere Zeit hinein verbreitete Sitte
war die Polyandrie oder +Vielmännerei+; heutigentags ist sie bereits
im Aussterben begriffen. Hiernach gehört eine Frau gemeinsam allen
Brüdern einer Familie (Abb. 284); der älteste heiratet sie. Wenn einer
der jüngeren Brüder seine ehelichen Pflichten ausüben will, verläßt
der älteste das Haus und geht für gewöhnlich auf Reisen; zum Zeichen
dessen hängt der augenblickliche Gatte seine Schuhe, seinen Gürtel
und seine Beinkleider vor der Tür des Hauses auf. Die Polyandrie
der Tibetaner scheint im wesentlichen ein Ausfluß des Gesetzes der
Erstgeburt zu sein, das in Tibet besteht. Diesem zufolge wird der
älteste Sohn, sobald er sich verheiratet, der alleinige Besitzer aller
Ländereien, Sklaven, des Hauses und sonstigen Zubehörs seiner Eltern;
diese werden auf das Altenteil gesetzt, die jüngeren Brüder von dem
ältesten unterhalten. Daher wird die gemeinsame Frau offiziell nur die
des ältesten, und etwaige Kinder gelten nur als die seinigen.
[Illustration:
Aus: Ploß-Renz, Das Kind.