Abb. 251. Ein Nagaberatungshaus.]

Die +Namensgebung+ des Kindes richtet sich bei den Kacha-Naga und

Khasia nach dem matriarchalischen System. Weder der Vater noch die

wirkliche Mutter haben nach dieser Richtung hin etwas zu sagen, die

älteren Männer und Frauen im Dorfe erledigen die Angelegenheit. Das

Ergebnis ist, daß die Eltern ihres eigenen Namens verlustig gehen und

dafür in Zukunft nach ihrem Kinde genannt und gerufen werden, also mit

„Vater von Soundso“, sowie „Mutter von Soundso“. Eine drollige weitere

Folge dieser eigentümlichen Sitte ist die, daß, wenn ein Ehepaar

alt geworden ist, ohne daß ihm Kinder beschert wurden, der Mann mit

„kinderloser Vater“ und die Frau dementsprechend angeredet wird. --

Beschneidung wird nicht geübt.

Die +Kinder+ wachsen frei heran. Von dem Eintritt der Reife bei

den Mädchen wird keine Notiz genommen; es finden daher auch keine

Festlichkeiten statt. Sobald die Knaben in den Stamm aufgenommen worden

sind, dürfen sie sich an den räuberischen Einfällen beteiligen. --

Vor der Ehe wird beiden Geschlechtern die größte +geschlechtliche

Freiheit+ gestattet. Jeder Bursche darf sein Mädchen zu allen Stunden

der Nacht mit Willen und Einverständnis der Eltern besuchen. Wie wir

schon hörten, gibt es auch Murong für die weibliche Jugend, in denen

es zumeist recht zügellos zugeht. Ist der Verkehr von Folgen begleitet

gewesen, dann heiratet der Verführer vielfach das Mädchen. Tut er

es nicht und gerät die junge Mutter dadurch in Not, dann wird das

neugeborene Kind von zwei alten Weibern ins Jenseits befördert, indem

sie es mit einem Bambusrohr erdrosseln.

Die Naga +heiraten+ verhältnismäßig spät. In einigen Dörfern herrscht

Exogamie, in anderen wieder Endogamie; in letzteren ist also das

Heiraten innerhalb desselben Clans gestattet. Die großen Tanzfeste

bieten den jungen Leuten Gelegenheit zum Liebeswerben. Bei den

Ao-Naga kommt gelegentlich eines solchen Tanzfestes noch eine Sitte

zum Ausdruck, die lebhaft an die Raubehe erinnert. Die Mädchen eines

Clans bilden einen Kreis und tanzen langsam herum, während die jungen

Männer aus einem anderen Clan mit Fackeln herbeistürzen und ein jeder

das Mädchen seiner Wahl davonschleppt. Durch diese Gefangennahme hat

das Mädchen aber nur einen Trunk verwirkt, den es seinem jungen Manne

verabreichen muß, um freizukommen.

[Illustration:

Phot. W. H. Furneß, 3rd.

Abb. 252. Ein Nagakrieger in vollem Kriegsschmuck.

Auf dem Kopfe trägt er zum Schutz gegen Schwerthiebe einen Kranz aus

Rohr und Eberzähnen, der von Schwanzfedern des Nashornvogels überragt

wird. In den Ohrlöchern sind Büschel rotgefärbter Ziegenhaare und

Baumwolle befestigt. Eine mit weißen Kaurimuscheln bedeckte Schürze

deutet an, daß er sich schon früher an Kämpfen beteiligt hat. Sein

Schild aus Tiger- und Bärenfell ist größer als er selbst.]

Die +Hochzeitsfeierlichkeiten+ sind unter allen Nagastämmen sehr

einfach. Bei den Garo tragen Freunde den Bräutigam nach dem Hause

der Braut; hier werden ein Hahn und eine Henne geopfert und ihre

Eingeweide auf eine günstige Vorbedeutung hin zu Rate gezogen. Ein

Freund oder ein anderer Mann von Ansehen schlägt nun mit dem toten

Hahn den Rücken der Frau und mit dem Huhn den des Mannes; damit ist

den Zeremonien Genüge geleistet, und die Ehe wird für gültig erklärt.

Natürlich findet im Anschluß hieran dann ein Festschmaus und ein

Tanz statt. Der junge Ehemann bleibt mit seiner Frau im Hause ihrer

Eltern und wird Angehöriger ihres Clans. Eine merkwürdige Folge dieser

verworrenen weiblichen Verwandtschaft unter den Garo ist die, daß

der Mann, der die Lieblingstochter eines Hauses heiratet, für den

Fall, daß sein Schwiegervater sterben sollte, dessen Witwe, also

seine Schwiegermutter heiraten muß. -- +Polygamie+ kommt nur unter

den Mishmi (Abb. 256) vor; bei diesem Stamme darf sich ein Mann so

viele Frauen kaufen, als er sich zu leisten vermag. Der Preis für eine

Frau schwankt von einem Schwein bis zu zwanzig Ochsen; die Zahl der

Frauen ist somit ein Zeichen des Wohlstandes. Beim Tode des Ehemannes

werden alle überlebenden Frauen das Eigentum seines Erben, das heißt

des Sohnes, ausgenommen die eigene Mutter. Bei einigen Stämmen kommt

auch Ehe auf Probe für einige Wochen vor. Das Paar macht sich allein

auf und davon; findet es Gefallen aneinander, dann folgt die bindende

Hochzeitszeremonie.

[Illustration:

Phot. H. Brian Hill.

Abb. 253. Ein Mishmikrieger,

der zum Schutz des Halses gegen Schwerthiebe große Muscheln unterhalb

der Ohren trägt.]

[Illustration:

Phot. W. H. Furneß, 3rd.

Abb. 254. Ein Nagageisterschrein,

vor dem große Bambusstangen mit Grasbüscheln aufgestellt sind.]

Die +Stellung der Frau+ ist bei den Stämmen mit der „mütterlichen

Verwandtschaft“, wie zum Beispiel bei den Garo und Khasia, eine recht

hohe. Das Mädchen ist es, von dem der Eheantrag ausgeht; der Ehemann

lebt fortan in der Familie seiner Frau. Diese kann ihn, sofern es

ihr paßt, einfach vor die Türe setzen und im allgemeinen dann jeden

beliebigen Mann heiraten; sie kann diesem auch ihren ganzen Besitz wie

auch den ihres früheren Gatten übertragen; auch die Kinder gehören

ihr. Der Mann seinerseits darf aber seine Frau unter keinen Umständen

von sich stoßen, es sei denn, daß er seine ganze Habe und seine Kinder

preiszugeben gewillt ist. Stirbt ein Häuptling, dann ist nicht sein

Sohn der Erbe, sondern ein Sohn seiner Schwester, den die Witwe

auswählt. Ist der Auserwählte etwa bereits verheiratet, dann trennt er

sich sofort von seiner Frau, die sein ganzes Besitztum samt den Kindern

mit sich nimmt, während er die alte Witwe heiratet, dafür aber auch die

hohe Würde eines Häuptlings erhält.

Ganz entgegengesetzt zu diesen Frauen aus den Stämmen, bei denen

das Matriarchat herrscht, führen die aus den Stämmen der Naga mit

Vaterschaftssystem ein recht mühevolles, untergeordnetes Dasein, und

doch geben die Naga im allgemeinen glückliche Eheleute ab. Obwohl sie

vor der Ehe in geschlechtlicher Hinsicht recht zügellos leben, halten

sie nach der Hochzeit um so fester die Treue. +Ehescheidung+ kommt

aber häufig genug vor und wird von dem Paar selbst vollzogen, indem es

einfach auseinandergeht, doch hat der schuldige Teil Strafe zu zahlen.

Eine Trennung der Eheleute ist erlaubt wegen Untreue, schlechten

Charakters, Unfruchtbarkeit der Frau und noch aus anderen Gründen. Eine

geschiedene Frau kann sich sogleich wieder mit einem anderen Manne

verheiraten.

[Illustration:

Phot. Captain F. M. Bailey.

Die Sitten der Völker, Zweiter Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde · 第 138 / 254 题