Die +Namensgebung+ des Kindes richtet sich bei den Kacha-Naga und
Khasia nach dem matriarchalischen System. Weder der Vater noch die
wirkliche Mutter haben nach dieser Richtung hin etwas zu sagen, die
älteren Männer und Frauen im Dorfe erledigen die Angelegenheit. Das
Ergebnis ist, daß die Eltern ihres eigenen Namens verlustig gehen und
dafür in Zukunft nach ihrem Kinde genannt und gerufen werden, also mit
„Vater von Soundso“, sowie „Mutter von Soundso“. Eine drollige weitere
Folge dieser eigentümlichen Sitte ist die, daß, wenn ein Ehepaar
alt geworden ist, ohne daß ihm Kinder beschert wurden, der Mann mit
„kinderloser Vater“ und die Frau dementsprechend angeredet wird. --
Beschneidung wird nicht geübt.
Die +Kinder+ wachsen frei heran. Von dem Eintritt der Reife bei
den Mädchen wird keine Notiz genommen; es finden daher auch keine
Festlichkeiten statt. Sobald die Knaben in den Stamm aufgenommen worden
sind, dürfen sie sich an den räuberischen Einfällen beteiligen. --
Vor der Ehe wird beiden Geschlechtern die größte +geschlechtliche
Freiheit+ gestattet. Jeder Bursche darf sein Mädchen zu allen Stunden
der Nacht mit Willen und Einverständnis der Eltern besuchen. Wie wir
schon hörten, gibt es auch Murong für die weibliche Jugend, in denen
es zumeist recht zügellos zugeht. Ist der Verkehr von Folgen begleitet
gewesen, dann heiratet der Verführer vielfach das Mädchen. Tut er
es nicht und gerät die junge Mutter dadurch in Not, dann wird das
neugeborene Kind von zwei alten Weibern ins Jenseits befördert, indem
sie es mit einem Bambusrohr erdrosseln.
Die Naga +heiraten+ verhältnismäßig spät. In einigen Dörfern herrscht
Exogamie, in anderen wieder Endogamie; in letzteren ist also das
Heiraten innerhalb desselben Clans gestattet. Die großen Tanzfeste
bieten den jungen Leuten Gelegenheit zum Liebeswerben. Bei den
Ao-Naga kommt gelegentlich eines solchen Tanzfestes noch eine Sitte
zum Ausdruck, die lebhaft an die Raubehe erinnert. Die Mädchen eines
Clans bilden einen Kreis und tanzen langsam herum, während die jungen
Männer aus einem anderen Clan mit Fackeln herbeistürzen und ein jeder
das Mädchen seiner Wahl davonschleppt. Durch diese Gefangennahme hat
das Mädchen aber nur einen Trunk verwirkt, den es seinem jungen Manne
verabreichen muß, um freizukommen.
[Illustration:
Phot. W. H. Furneß, 3rd.
Abb. 252. Ein Nagakrieger in vollem Kriegsschmuck.
Auf dem Kopfe trägt er zum Schutz gegen Schwerthiebe einen Kranz aus
Rohr und Eberzähnen, der von Schwanzfedern des Nashornvogels überragt
wird. In den Ohrlöchern sind Büschel rotgefärbter Ziegenhaare und
Baumwolle befestigt. Eine mit weißen Kaurimuscheln bedeckte Schürze
deutet an, daß er sich schon früher an Kämpfen beteiligt hat. Sein
Schild aus Tiger- und Bärenfell ist größer als er selbst.]
Die +Hochzeitsfeierlichkeiten+ sind unter allen Nagastämmen sehr
einfach. Bei den Garo tragen Freunde den Bräutigam nach dem Hause
der Braut; hier werden ein Hahn und eine Henne geopfert und ihre
Eingeweide auf eine günstige Vorbedeutung hin zu Rate gezogen. Ein
Freund oder ein anderer Mann von Ansehen schlägt nun mit dem toten
Hahn den Rücken der Frau und mit dem Huhn den des Mannes; damit ist
den Zeremonien Genüge geleistet, und die Ehe wird für gültig erklärt.
Natürlich findet im Anschluß hieran dann ein Festschmaus und ein
Tanz statt. Der junge Ehemann bleibt mit seiner Frau im Hause ihrer
Eltern und wird Angehöriger ihres Clans. Eine merkwürdige Folge dieser
verworrenen weiblichen Verwandtschaft unter den Garo ist die, daß
der Mann, der die Lieblingstochter eines Hauses heiratet, für den
Fall, daß sein Schwiegervater sterben sollte, dessen Witwe, also
seine Schwiegermutter heiraten muß. -- +Polygamie+ kommt nur unter
den Mishmi (Abb. 256) vor; bei diesem Stamme darf sich ein Mann so
viele Frauen kaufen, als er sich zu leisten vermag. Der Preis für eine
Frau schwankt von einem Schwein bis zu zwanzig Ochsen; die Zahl der
Frauen ist somit ein Zeichen des Wohlstandes. Beim Tode des Ehemannes
werden alle überlebenden Frauen das Eigentum seines Erben, das heißt
des Sohnes, ausgenommen die eigene Mutter. Bei einigen Stämmen kommt
auch Ehe auf Probe für einige Wochen vor. Das Paar macht sich allein
auf und davon; findet es Gefallen aneinander, dann folgt die bindende
Hochzeitszeremonie.
[Illustration:
Phot. H. Brian Hill.
Abb. 253. Ein Mishmikrieger,
der zum Schutz des Halses gegen Schwerthiebe große Muscheln unterhalb
der Ohren trägt.]
[Illustration:
Phot. W. H. Furneß, 3rd.
Abb. 254. Ein Nagageisterschrein,
vor dem große Bambusstangen mit Grasbüscheln aufgestellt sind.]
Die +Stellung der Frau+ ist bei den Stämmen mit der „mütterlichen
Verwandtschaft“, wie zum Beispiel bei den Garo und Khasia, eine recht
hohe. Das Mädchen ist es, von dem der Eheantrag ausgeht; der Ehemann
lebt fortan in der Familie seiner Frau. Diese kann ihn, sofern es
ihr paßt, einfach vor die Türe setzen und im allgemeinen dann jeden
beliebigen Mann heiraten; sie kann diesem auch ihren ganzen Besitz wie
auch den ihres früheren Gatten übertragen; auch die Kinder gehören
ihr. Der Mann seinerseits darf aber seine Frau unter keinen Umständen
von sich stoßen, es sei denn, daß er seine ganze Habe und seine Kinder
preiszugeben gewillt ist. Stirbt ein Häuptling, dann ist nicht sein
Sohn der Erbe, sondern ein Sohn seiner Schwester, den die Witwe
auswählt. Ist der Auserwählte etwa bereits verheiratet, dann trennt er
sich sofort von seiner Frau, die sein ganzes Besitztum samt den Kindern
mit sich nimmt, während er die alte Witwe heiratet, dafür aber auch die
hohe Würde eines Häuptlings erhält.
Ganz entgegengesetzt zu diesen Frauen aus den Stämmen, bei denen
das Matriarchat herrscht, führen die aus den Stämmen der Naga mit
Vaterschaftssystem ein recht mühevolles, untergeordnetes Dasein, und
doch geben die Naga im allgemeinen glückliche Eheleute ab. Obwohl sie
vor der Ehe in geschlechtlicher Hinsicht recht zügellos leben, halten
sie nach der Hochzeit um so fester die Treue. +Ehescheidung+ kommt
aber häufig genug vor und wird von dem Paar selbst vollzogen, indem es
einfach auseinandergeht, doch hat der schuldige Teil Strafe zu zahlen.
Eine Trennung der Eheleute ist erlaubt wegen Untreue, schlechten
Charakters, Unfruchtbarkeit der Frau und noch aus anderen Gründen. Eine
geschiedene Frau kann sich sogleich wieder mit einem anderen Manne
verheiraten.
[Illustration:
Phot. Captain F. M. Bailey.