Abb. 100. Einäscherung eines buddhistischen Mönches.]

Die Singhalesen +heiraten+ sehr früh. Sobald das Mädchen die Reife

erreicht hat, wird es für mehrere Tage abgesondert und muß für

gewöhnlich noch mehrere Monate im Hause verbleiben. Nachdem es dann ein

Bad genommen hat, darf es sich zum ersten Male im Spiegel beschauen,

was vordem für unschicklich galt. Die Heirat ist für die Beteiligten

das reine Geschäft, keine Herzensangelegenheit. Bei der Auswahl

ihrer Schwiegertochter, welche die Eltern treffen, ist die erste

Bedingung, daß sie derselben Kaste angehört; sodann kommt für sie die

Vermögensfrage in Betracht, in dritter Linie, ob sie gesund, häuslich

und so weiter ist. Genügt ein Mädchen diesen Vorbedingungen, so muß

man sich weiter versichern, ob die beiden Auserwählten als Brautleute

zusammenpassen, das heißt unter Planeten geboren wurden, die einander

nicht feindlich sind. Stimmen ihre beiderseitigen Planeten überein,

dann werden vom Sterndeuter auch Tag und Stunde festgesetzt, die für

die Vereinigung günstig sind. Inzwischen werden die erforderlichen

Vorbereitungen zur +Hochzeit+ getroffen, ein großer Speisesaal

hergerichtet, seine Wände und Decke mit weißem Tuch ausgeschlagen, das

Haus der beiden Parteien geschmückt, viel Kuchen gebacken und Früchte

eingekocht. Am Hochzeitstage wird der Bräutigam in feierlichem Zuge von

den Seinigen, die alle in Festgewänder gekleidet sind, zum Hause der

Braut geleitet. Hier finden sie den Eingang der Umfriedigung versperrt

und von zwei männlichen Mitgliedern der Partei der Braut bewacht;

durch Singen machen diese den Ankömmlingen verständlich, daß ihnen der

Zutritt verboten sei. Einer aus der Gruppe des Bräutigams erwidert in

Versen, welche die Wächter veranlassen, die Sperre zu entfernen und

dem Zug Eintritt zu gewähren. Die Besucher werden darauf im Hause von

den Verwandten der Braut empfangen; sie bringen Geschenke und Speise

mit, welche die Angehörigen der Braut verzehren. Die Brautmutter erhält

von den Geschenken ein Stück weißes Tuch und Kleider, die Braut ihr

Hochzeitsgewand nebst reichem Schmuck. Ärmere Leute leihen sich, um

diese Sitte der Vornehmen ebenfalls nachahmen zu können, von ihren

Freunden einen großen Teil der Schmuckstücke und geben sie, nachdem

die Braut in ihrem neuen Heim angekommen ist, nach ungefähr einer

Woche wieder zurück. Sodann setzen sich Braut und Bräutigam Seite an

Seite auf ein weißes Tuch, das auf einer Matte ausgebreitet wurde,

nehmen mit der rechten Hand gekochten Reis aus einer gemeinsamen

Schüssel und stecken ihn sich dreimal gegenseitig in den Mund. Es

werden ihnen nun durch den älteren Bruder der Brautmutter, der der

Hauptzeremonienmeister ist, die Hände aneinandergelegt und die kleinen

Finger zusammengebunden. Damit ist die Ehe vollzogen. Nachdem es mit

einem Ruck den Faden zerrissen hat, stellt sich das neue Paar der Reihe

nach vor jeden Gast mit erhobenen Händen hin, verneigt sich und sagt:

„Langes Leben dir!“ Jeder Gast erwidert die Begrüßung und reicht dem

Paar ein Geschenk. Danach findet für alle Teilnehmer eine Unterhaltung

und Bewirtung statt. Nach einigen Tagen begleiten die Hochzeitsgäste

die Neuvermählten in das Heim des Bräutigams; die gute Sitte erfordert

es, daß die junge Frau Tränen vergießt, ehe sie das Elternhaus verläßt,

zum mindesten sich betrübt stellt und fortzugehen zögert. Auf dem Wege

zum neuen Heim muß sie ihrem Manne vorangehen, damit dieser sie stets

vor Augen haben und sie nicht mit einem etwaigen Geliebten entfliehen

kann, wie es vorgekommen sein soll. Auch wird die junge Frau manchmal

in ihren weißen Brautschleier ganz eingehüllt und muß vor männlichen

Bekannten, die ihr begegnen, die Augen niederschlagen. Die Ankunft

wird so eingerichtet, daß sie zu einer glückbringenden Stunde erfolgt,

die der Astrologe festsetzt, desgleichen wird das Brautgemach auch nur

in einer solchen betreten. Eine Woche später findet in dem Begießen

der jungen Eheleute mit Wasser noch eine Zeremonie statt, die durch

einen Bruder oder eine Schwester der Mutter oder durch einen anderen

angesehenen Verwandten der jungen Frau vollzogen wird, natürlich

auch wieder an einem glückbringenden Tage. Neben seiner rechtmäßig

angetrauten Gattin ist es dem Singhalesen erlaubt, sich noch andere

Frauen zu nehmen, vorausgesetzt, daß jene und ihre Angehörigen nichts

dagegen haben; ist die erstere aber nicht befragt worden, dann hat

sie das Recht, sich von ihrem Manne zu trennen. Die +Lösung der Ehe+

ist unter den Singhalesen leicht gemacht; sie kann von beiden Seiten,

oft auf geringfügige Veranlassung hin, erfolgen. -- Im allgemeinen

herrschen unter den Singhalesen laxe Auffassungen von der sexuellen

Reinheit. Eheirrungen scheint man nicht besonders ernst zu nehmen; nur

wenn sich eine Frau mit einem Mann aus niederer Kaste vergangen hat,

dann gilt dies für ein schweres Verbrechen.

[Illustration:

Phot. Platé & Co.

Abb. 101. Velprozession der Tamilen.

Ein Wagen mit Hindugottheiten wird durch die Straßen geführt; mit

gelben und roten Streifen (wie die Tiger) bemalte Tänzer, Riesen

darstellend, sind dabei charakteristische Figuren.]

[Illustration:

Phot. Colombo Apothecaries Co.

Die Sitten der Völker, Zweiter Band Liebe, Ehe, Heirat, Geburt, Religion, Aberglaube, Lebensgewohnheiten, Kultureigentümlichkeiten, Tod und Bestattung bei allen Völkern der Erde · 第 85 / 254 题