Die Singhalesen +heiraten+ sehr früh. Sobald das Mädchen die Reife
erreicht hat, wird es für mehrere Tage abgesondert und muß für
gewöhnlich noch mehrere Monate im Hause verbleiben. Nachdem es dann ein
Bad genommen hat, darf es sich zum ersten Male im Spiegel beschauen,
was vordem für unschicklich galt. Die Heirat ist für die Beteiligten
das reine Geschäft, keine Herzensangelegenheit. Bei der Auswahl
ihrer Schwiegertochter, welche die Eltern treffen, ist die erste
Bedingung, daß sie derselben Kaste angehört; sodann kommt für sie die
Vermögensfrage in Betracht, in dritter Linie, ob sie gesund, häuslich
und so weiter ist. Genügt ein Mädchen diesen Vorbedingungen, so muß
man sich weiter versichern, ob die beiden Auserwählten als Brautleute
zusammenpassen, das heißt unter Planeten geboren wurden, die einander
nicht feindlich sind. Stimmen ihre beiderseitigen Planeten überein,
dann werden vom Sterndeuter auch Tag und Stunde festgesetzt, die für
die Vereinigung günstig sind. Inzwischen werden die erforderlichen
Vorbereitungen zur +Hochzeit+ getroffen, ein großer Speisesaal
hergerichtet, seine Wände und Decke mit weißem Tuch ausgeschlagen, das
Haus der beiden Parteien geschmückt, viel Kuchen gebacken und Früchte
eingekocht. Am Hochzeitstage wird der Bräutigam in feierlichem Zuge von
den Seinigen, die alle in Festgewänder gekleidet sind, zum Hause der
Braut geleitet. Hier finden sie den Eingang der Umfriedigung versperrt
und von zwei männlichen Mitgliedern der Partei der Braut bewacht;
durch Singen machen diese den Ankömmlingen verständlich, daß ihnen der
Zutritt verboten sei. Einer aus der Gruppe des Bräutigams erwidert in
Versen, welche die Wächter veranlassen, die Sperre zu entfernen und
dem Zug Eintritt zu gewähren. Die Besucher werden darauf im Hause von
den Verwandten der Braut empfangen; sie bringen Geschenke und Speise
mit, welche die Angehörigen der Braut verzehren. Die Brautmutter erhält
von den Geschenken ein Stück weißes Tuch und Kleider, die Braut ihr
Hochzeitsgewand nebst reichem Schmuck. Ärmere Leute leihen sich, um
diese Sitte der Vornehmen ebenfalls nachahmen zu können, von ihren
Freunden einen großen Teil der Schmuckstücke und geben sie, nachdem
die Braut in ihrem neuen Heim angekommen ist, nach ungefähr einer
Woche wieder zurück. Sodann setzen sich Braut und Bräutigam Seite an
Seite auf ein weißes Tuch, das auf einer Matte ausgebreitet wurde,
nehmen mit der rechten Hand gekochten Reis aus einer gemeinsamen
Schüssel und stecken ihn sich dreimal gegenseitig in den Mund. Es
werden ihnen nun durch den älteren Bruder der Brautmutter, der der
Hauptzeremonienmeister ist, die Hände aneinandergelegt und die kleinen
Finger zusammengebunden. Damit ist die Ehe vollzogen. Nachdem es mit
einem Ruck den Faden zerrissen hat, stellt sich das neue Paar der Reihe
nach vor jeden Gast mit erhobenen Händen hin, verneigt sich und sagt:
„Langes Leben dir!“ Jeder Gast erwidert die Begrüßung und reicht dem
Paar ein Geschenk. Danach findet für alle Teilnehmer eine Unterhaltung
und Bewirtung statt. Nach einigen Tagen begleiten die Hochzeitsgäste
die Neuvermählten in das Heim des Bräutigams; die gute Sitte erfordert
es, daß die junge Frau Tränen vergießt, ehe sie das Elternhaus verläßt,
zum mindesten sich betrübt stellt und fortzugehen zögert. Auf dem Wege
zum neuen Heim muß sie ihrem Manne vorangehen, damit dieser sie stets
vor Augen haben und sie nicht mit einem etwaigen Geliebten entfliehen
kann, wie es vorgekommen sein soll. Auch wird die junge Frau manchmal
in ihren weißen Brautschleier ganz eingehüllt und muß vor männlichen
Bekannten, die ihr begegnen, die Augen niederschlagen. Die Ankunft
wird so eingerichtet, daß sie zu einer glückbringenden Stunde erfolgt,
die der Astrologe festsetzt, desgleichen wird das Brautgemach auch nur
in einer solchen betreten. Eine Woche später findet in dem Begießen
der jungen Eheleute mit Wasser noch eine Zeremonie statt, die durch
einen Bruder oder eine Schwester der Mutter oder durch einen anderen
angesehenen Verwandten der jungen Frau vollzogen wird, natürlich
auch wieder an einem glückbringenden Tage. Neben seiner rechtmäßig
angetrauten Gattin ist es dem Singhalesen erlaubt, sich noch andere
Frauen zu nehmen, vorausgesetzt, daß jene und ihre Angehörigen nichts
dagegen haben; ist die erstere aber nicht befragt worden, dann hat
sie das Recht, sich von ihrem Manne zu trennen. Die +Lösung der Ehe+
ist unter den Singhalesen leicht gemacht; sie kann von beiden Seiten,
oft auf geringfügige Veranlassung hin, erfolgen. -- Im allgemeinen
herrschen unter den Singhalesen laxe Auffassungen von der sexuellen
Reinheit. Eheirrungen scheint man nicht besonders ernst zu nehmen; nur
wenn sich eine Frau mit einem Mann aus niederer Kaste vergangen hat,
dann gilt dies für ein schweres Verbrechen.
[Illustration:
Phot. Platé & Co.
Abb. 101. Velprozession der Tamilen.
Ein Wagen mit Hindugottheiten wird durch die Straßen geführt; mit
gelben und roten Streifen (wie die Tiger) bemalte Tänzer, Riesen
darstellend, sind dabei charakteristische Figuren.]
[Illustration:
Phot. Colombo Apothecaries Co.