Entwicklung der Dinge in Rußland selbst undurchsichtig und unübersehbar
war, daß die Nachrichten über die tatsächlichen Vorgänge und die Urteile
über die für die weitere Gestaltung bestimmenden Kräfte auseinandergingen
und sich in den wichtigsten Punkten widersprachen, -- auch unsere eigenen
Interessen an den russischen Fragen waren vielgestaltig und schwer auf
eine einheitliche Linie zu bringen.
Das dringende Gebot, das sich aus der Fortdauer des Krieges gegen unsere
westlichen Feinde ergab, war die möglichst ausgiebige militärische
Entlastung im Osten und die möglichst wirksame wirtschaftliche Hilfe aus
dem Osten. Eine über den Krieg hinausdenkende Politik mußte auf die
künftige Sicherung unserer Ostgrenzen und gleichzeitig auf ein politisch
und wirtschaftlich gutes Verhältnis zu Rußland oder den an seiner Stelle
entstehenden Gebilden Bedacht nehmen; in welchem Maße, darüber gingen die
Meinungen allerdings erheblich auseinander: Die Anhänger der »östlichen
Orientierung«, die in einem starken, zu Deutschland in freundschaftlichen
Beziehungen stehenden Rußland für die Zukunft ein notwendiges
Gegengewicht gegen das Angelsachsentum erblickten, standen zu der Frage,
ob wir das Auseinanderfallen des Russischen Reiches und die innere
Schwächung Großrußlands begünstigen oder hemmen sollten, naturgemäß
anders als diejenigen Politiker, die in dem Wiedererstehen des russischen
Kolosses die größte Gefahr für Deutschland erblickten und die Solidarität
der westeuropäischen Kultur gegenüber dem halbasiatischen Russentum
hochhielten. Dazu kamen die völkischen Verpflichtungen, die uns die
Stammesverwandtschaft der Deutschbalten auferlegte. Außerdem hatte unsere
Politik in den russischen Fragen Rücksichten zu nehmen auf unsere
Bundesgenossen, von denen vor allem Österreich-Ungarn, aber auch die
Türkei ihre eigenen unmittelbaren Interessen an der Lösung des russischen
Problems wahrnahmen. Schließlich wurden die Ostfragen überschattet von
dem ganz neuen Problem des russischen Bolschewismus, der nach seinen
eigenen Kundgebungen sich in seiner Auswirkung nicht auf Rußland
beschränken wollte, sondern die Revolutionierung der Welt erstrebte.
Der Brester Friede hat nichts weniger als eine endgültige Lösung dieser
Probleme gebracht. Er konnte sie nicht bringen, weil für eine endgültige
Lösung die Entwicklung der Dinge in Rußland selbst noch nicht reif war
und weil die endgültige Lösung der östlichen Fragen nicht außer
Zusammenhang gestellt werden konnte mit der noch ausstehenden
Entscheidung nach Westen hin und mit der Gestaltung unseres künftigen
Verhältnisses zu den übrigen Großmächten. Er konnte sie aber auch nicht
bringen, weil -- wie ich an einer anderen Stelle ausgeführt habe --
unsere Verhändler, als sie in die Brester Verhandlungen hineingingen,
mangels einer Einigung sowohl zwischen den maßgebenden Faktoren in
Deutschland, als auch zwischen den einzelnen Teilhabern des Vierbundes,
ein klares Programm überhaupt nicht mitbrachten, auch nicht in den
konkreten Punkten, in denen ein solches einheitliches Programm möglich
und notwendig gewesen wäre.
So schuf der Brester Friede gerade in denjenigen territorialen Fragen,
die Deutschland am nächsten angingen, nur einen unfertigen
Übergangszustand. Er beschränkte sich auf die Feststellung, daß die
Gebiete westlich einer genauer bezeichneten Linie -- es handelte sich um
Polen, Litauen, Kurland und einen Teil von Livland -- der russischen
Staatshoheit nicht mehr unterstehen und daß diesen Gebieten aus der
ehemaligen Zugehörigkeit zu Rußland keinerlei Verpflichtungen gegenüber
Rußland erwachsen sollten. Rußland verzichtete auf jede Einmischung in
die inneren Verhältnisse dieser Gebiete. Über das Verhältnis der
Mittelmächte zu den so von Rußland abgetrennten Gebieten wurde lediglich
gesagt: »Deutschland und Österreich-Ungarn beabsichtigen, das künftige
Schicksal dieser Gebiete im Benehmen mit deren Bevölkerung zu bestimmen.«
Außerdem verpflichtete sich Rußland auf Grund der Bedingungen, die nach
Abbruch der Verhandlungen durch Trotzki in dem deutschen Ultimatum
gestellt wurden, das gesamte Gebiet von Estland und Livland, dessen
Grenze näher bezeichnet wurde, ohne Verzug durch Zurückziehung der
russischen Truppen und der Roten Garde zu räumen. Estland und Livland
sollten von einer deutschen Polizeimacht besetzt werden, bis dort die
Sicherheit durch eigene Landeseinrichtungen gewährleistet und die
staatliche Ordnung wiederhergestellt sein würde.
Polen, Litauen und Kurland wurden also endgültig von Rußland abgetrennt;
aber über die künftige Gestaltung dieser Gebiete wurde im Friedensvertrag
nur festgesetzt, daß sie durch die Mittelmächte im Benehmen mit der
Bevölkerung dieser Gebiete bestimmt werden sollte. Das »Wie?« der
künftigen Gestaltung ließ der Friedensvertrag offen. Estland und Livland
wurden, im Gegensatz zu Polen, Litauen und Kurland, nicht von dem
russischen Staatsgebiet abgetrennt. Diese Gebiete sollten nur für einen
Übergangszustand von deutschen Polizeitruppen besetzt werden. Mit der
Schaffung »eigener Landeseinrichtungen« und der Wiederherstellung der
staatlichen Ordnung sollte dieser Übergangszustand sein Ende finden. Wie
die »eigenen Landeseinrichtungen« gedacht waren, vor allem, wie sie sich
zu der russischen Staatsgewalt verhalten sollten, darüber enthielt der
Friedensvertrag nichts. Jedenfalls blieb hinsichtlich Estlands und
Livlands die russische Regierung als Inhaberin der Staatshoheit über jene
Gebiete berechtigt, bei der künftigen Gestaltung mitzusprechen, während
das Recht Deutschlands auf eine Mitwirkung bei dieser Gestaltung nicht
vorgesehen war; allerdings mußte in einem künftigen Zeitpunkt eine
Verständigung zwischen Rußland und Deutschland darüber nötig werden, ob
die Voraussetzungen der Räumung Estlands und Livlands von der deutschen
»Polizeimacht« gegeben seien.
Der Brester Vertrag schuf also für die uns benachbarten Randgebiete nur
einen Rahmen, der vorläufig noch des Bildes entbehrte. Die Politik der
Mittelmächte und insbesondere Deutschlands hatte es in der Hand, wann und
wie sie diesen Rahmen ausfüllen wollte; sie hatte durchaus die
Möglichkeit, sich dabei der weiteren Gestaltung der Dinge in Rußland und
der weiteren Entwicklung des Krieges anzupassen.
Über die uns benachbarten Randgebiete hinaus nahm die deutsche Politik
während der Brester Verhandlungen positiv Stellung zu der Frage der
Lostrennung Finnlands und der Ukraine vom russischen Reichskörper.
Schon Ende Dezember 1917 hatte der Reichskanzler eine finnische
Delegation empfangen, die um die Anerkennung der Unabhängigkeit Finnlands
nachsuchte. Der Reichskanzler hatte bei diesem Empfang sich darauf
beschränkt, die Sympathien des deutschen Volkes und der deutschen
Regierung für die Bestrebungen des finnländischen Volkes zum Ausdruck zu
bringen und darauf aufmerksam zu machen, daß die Anerkennung der
Selbständigkeit Finnlands durch Deutschland von der Verständigung
Finnlands mit der russischen Regierung abhängig sei, mit der Deutschland
sich in Friedensverhandlungen befinde. Er konnte dabei hinzufügen, daß
der russische Volkskommissar für das Auswärtige den deutschen Delegierten
in Brest-Litowsk auf eine Anfrage hin habe erklären lassen, daß Rußland
den finnischen Wünschen entgegenkommen werde, wenn sich Finnland an die
russische Regierung wenden würde. Nachdem die finnische Regierung den
erforderlichen Schritt in Petersburg unternommen hatte und nachdem die
französische Regierung mit der Anerkennung der Unabhängigkeit Finnlands
vorausgegangen war, erklärte der Reichskanzler der finnischen Delegation
bei einem erneuten Empfang am 6. Januar 1918 im Namen des Deutschen
Reiches die Anerkennung der Unabhängigkeit. Der Abschluß eines besonderen
Friedensvertrags mit Finnland war die notwendige Konsequenz dieser
Anerkennung.
Unter welchen Umständen während der Verhandlungen in Brest-Litowsk die
Anerkennung der Unabhängigkeit der ukrainischen Volksrepublik durch die
Mächte des Vierbundes und der Abschluß des Friedens zwischen Vierbund und
Ukraine erfolgte, ist bei der Schilderung der Brester Verhandlungen
bereits dargelegt worden. Die Anerkennung der Selbständigkeit der
ukrainischen Volksrepublik und der Abschluß des Friedens mit deren
Regierung erfolgte nicht zum wenigsten als taktische Kampfmaßnahme gegen
die Regierung Sowjetrußlands in einem Augenblick, als Trotzki die
ursprüngliche Anerkennung der Selbständigkeit der Delegation der Kiewer
Zentralrada bereits zurückgezogen hatte, und gegen den erklärten
Einspruch der russischen Vertreter. Bei der Ukraine handelte es sich
nicht mehr um ein »Randgebiet«, sondern um ein an Bevölkerung und mehr
noch an natürlichen Hilfsquellen hochbedeutendes Stück des Zentrums des
Russischen Reiches. Deshalb war die Anerkennung der Selbständigkeit der
Ukraine und der Abschluß eines Sonderfriedens mit diesem neuen
Staatswesen in viel höherem Maße als die Abtrennung der westlichen
Randländer einschließlich Polens eine aktive Beteiligung der Mittelmächte
an der Zertrümmerung des russischen Kolosses.
Der russischen Regierung selbst wurde die Anerkennung der also
geschaffenen Rechts- und Sachlage in dem Brester Vertrag ausdrücklich
auferlegt. Rußland mußte sich verpflichten, sofort Frieden mit der
ukrainischen Volksrepublik zu schließen, den Friedensvertrag zwischen der
Ukraine und den Mächten des Vierbundes anzuerkennen, das ukrainische
Gebiet unverzüglich zu räumen und jede Agitation oder Propaganda gegen
die Regierung oder die öffentlichen Einrichtungen der ukrainischen
Volksrepublik einzustellen. Die gleiche Verpflichtung der Räumung und des
Unterlassens jeder Propaganda wurde der russischen Regierung hinsichtlich
Finnlands auferlegt.
* * * * *
Aber die Entwicklung blieb nicht bei diesen vertragsmäßigen Abmachungen
stehen. Die Bevölkerung des Baltikums und Litauens drängte auf die
Schaffung endgültiger Verhältnisse, und weder die Ukraine noch auch
Finnland vermochten aus eigener Kraft die von ihnen verkündigte
Unabhängigkeit zu erhalten.
Wenige Tage nach Abschluß des deutsch-russischen Friedensvertrags, am 8.
März 1918, faßte der kurländische Landesrat einen Beschluß, der unter
Bezugnahme auf frühere Beschlüsse der allgemeinen Landesversammlung vom
21. September 1917 folgende Wünsche aussprach:
1. Der Deutsche Kaiser und König von Preußen möchte für sich und seine
Nachfolger die Herzogskrone Kurlands annehmen.
2. Durch Konventionen über Militär-, Zoll-, Verkehrs-, Maß- und
Gewichtswesen und weitere Verträge möchte eine möglichst enge
militärische und wirtschaftliche Verbindung Kurlands mit dem Deutschen
Reiche hergestellt werden.
3. Das gesamte Baltenland, also Kurland, Estland und Livland, möchte zu
einer staatlichen Einheit zusammengefaßt und dem Deutschen Reiche dauernd
angegliedert werden.
Der Beschluß wurde durch eine Delegation des Landesrats am 15. März 1918
dem Reichskanzler Grafen von Hertling überreicht. In seiner Antwort
äußerte sich dieser zur Frage der Personalunion dahin, daß die
Allerhöchste Entscheidung nach Anhörung der zur Mitwirkung berufenen
Stellen getroffen werden würde. Er sprach ferner namens des Kaisers die
Anerkennung der Freiheit und Unabhängigkeit Kurlands aus, sagte Schutz
und Beistand des Deutschen Reiches bei der Einrichtung des Staatswesens
und dem Ausbau der Verfassung Kurlands zu, wobei er ausdrücklich
erwähnte, daß die Verfassung eine »Landesvertretung auf breiter
Grundlage« vorsehen müsse; wegen der Festlegung und Formulierung der vom
Landesrat beschlossenen engen Verbindung mit dem Deutschen Reiche sei er
vom Kaiser beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Hinsichtlich des
dritten Punktes, der Zusammenfassung des gesamten Baltenlandes zu einer
an das Deutsche Reich anzugliedernden staatlichen Einheit, drückte sich
der Kanzler sehr vorsichtig aus: er wies darauf hin, daß die deutsche
Anteilnahme an dem Schicksal der übrigen baltischen Gebiete bereits im
deutsch-russischen Friedensvertrag zum Ausdruck gekommen sei, und
versicherte, »daß die Gestaltung der Verhältnisse in diesen Gebieten auch
weiterhin von der ganzen Anteilnahme Seiner Majestät des Kaisers und
Königs getragen sein werde«.
Diese vorsichtige Zurückhaltung hinsichtlich der Lostrennung des ganzen
Baltenlandes bis hinauf nach Narwa von Rußland und seiner Angliederung
an Deutschland war geboten nicht nur durch den Brester Friedensvertrag,
der Estland und den größten Teil von Livland bei Rußland beließ, sondern
auch durch die Erwägung, daß Rußland zwar die Abtrennung Kurlands würde
verschmerzen können, daß aber die Abtrennung des gesamten Baltenlandes
dem russischen Hinterland den Zugang zur Ostsee in einer kaum
erträglichen Weise blockieren würde. Noch am 25. Februar 1918 hatte Graf
Hertling im Reichstag mit der größten Bestimmtheit erklärt: »Wir denken
nicht daran, uns in Estland oder Livland festzusetzen.«
Aber die einmal ausgelöste Bewegung drängte weiter. Nationale
Bestrebungen, wirtschaftliche Bedürfnisse und der bolschewistische
Schrecken wirkten zusammen in der Richtung der Erhaltung der Einheit des
Baltenlandes und der Anlehnung an Deutschland. In Deutschland fanden
diese Bestrebungen einen lebhaften Widerhall. Im April trat zu Riga ein
Vereinigter Landesrat von Livland, Estland, Riga und Ösel zusammen und
faßte den Beschluß, an das Deutsche Reich die Bitte zu richten, die
baltischen Länder dauernd unter seinem militärischen Schutz zu behalten
und sie bei der endgültigen Durchführung ihrer Loslösung von Rußland zu
unterstützen. Der Beschluß sprach ferner den Wunsch aus, daß
die sämtlichen baltischen Gebiete zu einem einheitlichen
monarchisch-konstitutionellen Staat zusammengeschlossen, durch
Personalunion mit Preußen und durch militärische und wirtschaftliche
Konventionen mit dem Deutschen Reiche verbunden werden möchten.
Der Kaiser antwortete dem Vorsitzenden des Vereinigten Landesrats auf die
Mitteilung dieses Beschlusses am 14. April 1918, die Bitte um Anschluß an
das Deutsche Reich unter seinem Zepter werde mit Wohlwollen geprüft
werden; er nehme sie als ein Zeichen des Vertrauens zu seiner Person, zu
seinem Hause und zu Deutschlands Zukunft.
Am 21. April 1918 wurde eine Deputation des Vereinigten Landesrates vom
Grafen Hertling empfangen. Graf Hertling teilte mit, der Kaiser sei
bereit, den baltischen Ländern den Schutz des Deutschen Reiches zu
gewähren, sie bei der Durchführung ihrer Loslösung von Rußland wirksam zu
unterstützen und sie nachher auch formell als selbständige Staaten
anzuerkennen. Die kaiserliche Zusage einer wohlwollenden Prüfung des
Wunsches nach Anschluß an das Deutsche Reich und Preußen wurde durch den
Mund des Reichskanzlers wiederholt.
Diese Antwort trug dem Umstande Rechnung, daß eine Anerkennung der
Selbständigkeit Estlands und Livlands und die Durchführung des
Anschlusses dieser Gebiete an das Deutsche Reich ohne Verletzung des
Brester Friedens so lange nicht möglich war, als Rußland sich nicht mit
dem Ausscheiden dieser Gebiete aus dem Verband des Russischen Reiches
einverstanden erklärt hatte. Die Unterstützung, die Kaiser und Kanzler
dem Vereinigten Landesrat für die Durchführung seiner Bestrebungen
zugesagt hatten, mußte also in erster Linie eine diplomatische
Unterstützung bei der russischen Regierung sein, an die sich die Balten
verwiesen sahen. Für diese Unterstützung ergab sich bald eine
Gelegenheit. Am 13. Mai 1918 erschienen Vertreter der baltischen
Provinzen bei dem diplomatischen Vertreter der russischen Sowjetrepublik
in Berlin, Herrn Joffe, um ihm eine Note zu übergeben, in der mitgeteilt
wurde, daß die Bevölkerung Livlands und Estlands durch die Erklärung
ihrer Vertretungen von dem Recht der Selbstbestimmung Gebrauch gemacht
und die Loslösung von Rußland vollzogen hätten. Herr Joffe verweigerte
die Entgegennahme dieser Note und verwies die Abordnung auf den Weg einer
direkten Mitteilung nach Moskau oder auf die Vermittlung des deutschen
Auswärtigen Amtes. Die Abordnung wählte den letzteren Weg, und das
Auswärtige Amt fand sich bereit, die Note der baltischen Abordnung Herrn
Joffe amtlich zu übermitteln. In seiner Antwort an den Staatssekretär des
Auswärtigen Amtes erinnerte Herr Joffe an einen bereits früher erhobenen
Einspruch dagegen, daß über das Schicksal Estlands und Livlands ohne
vorheriges Einvernehmen mit der russischen Regierung entschieden werden
könne; er sprach außerdem der baltischen Delegation, die er als
»Vertreter der Ritterschaft« bezeichnete, das Recht ab, im Namen des
estnischen und lettischen Volkes zu sprechen. Unter voller Wahrung
dieses Standpunktes habe er seiner Regierung die ihm vom Auswärtigen Amt
zugestellten Schriftstücke übermittelt.
Im weiteren Verlauf wurde die Angelegenheit in die Ende Mai von der
russischen Regierung angeregten Verhandlungen über gewisse mit der
Auslegung und Durchführung des Brester Friedens zusammenhängende Fragen
einbezogen, auf die ich weiter unten zu sprechen kommen werde.
In Litauen hatte der Landesrat schon am 11. Dezember 1917 die
Wiederherstellung eines unabhängigen litauischen Staates mit der
Hauptstadt Wilna proklamiert und den Schutz und die Hilfe des Deutschen
Reiches erbeten. Der Beschluß hatte sich ferner für ein ewiges, festes
Bundesverhältnis des litauischen Staates mit dem Deutschen Reiche
ausgesprochen, das seine Verwirklichung hauptsächlich in einer Militär-
und einer Verkehrskonvention sowie in einer Zoll- und Münzgemeinschaft
finden sollte. Mitte Februar 1918 befaßte sich der litauische Landesrat
abermals mit der Errichtung des litauischen Staates. Er proklamierte
erneut »die Wiederherstellung eines auf demokratischer Grundlage
aufgebauten unabhängigen litauischen Staates mit der Hauptstadt Wilna und
seine Abtrennung von allen staatlichen Verbindungen, die mit anderen
Völkern bestanden haben«. Die Grundlagen dieses Staates und seine
Beziehungen zu den anderen Staaten sollten durch eine von allen
Einwohnern auf demokratischer Basis zu wählende konstituierende
Versammlung endgültig festgelegt werden. Der Beschluß wurde durch den
obersten Litauischen Nationalrat in Bern allen in der Schweiz
beglaubigten diplomatischen Vertretungen übermittelt.
Auf deutscher Seite vermißte man in diesem Beschluß die ausdrückliche
Wiederholung des Wunsches einer engeren militärischen und
wirtschaftlichen Verbindung mit dem Deutschen Reiche. Nachdem von
litauischer Seite anerkannt worden war, daß der Beschluß vom Februar
denjenigen vom Dezember nicht aufhebe, empfing der Reichskanzler am 23.
März 1918 eine Abordnung des litauischen Landesrats und sprach vor dieser
auf Grundlage der Erklärung des Landesrats vom 11. Dezember 1917 namens
des Deutschen Reiches die Anerkennung Litauens als eines freien und
unabhängigen Staates aus. Mit dieser Formulierung war die enge
militärische und wirtschaftliche Verbindung des neuen litauischen
Staatswesens mit dem Deutschen Reiche zur Voraussetzung der Anerkennung
der litauischen Unabhängigkeit gemacht.
Die deutsche Politik arbeitete also im Anschluß an den Brester Frieden
auf eine militärische und wirtschaftliche Angliederung sowohl Litauens
als auch der baltischen Provinzen an das Deutsche Reich. Man ging dabei
über die Widerstände hinweg, die sich sowohl in Litauen wie auch
teilweise bei den Letten und Esten gegen eine solche Lösung zeigten. Die
Angliederung dieser Randstaaten wurde bei uns namentlich auch von den
militärischen Stellen betrieben, die in dieser Lösung am einfachsten
einen besseren Grenzschutz nach Osten hin zu erreichen hofften und für
den Fall des Unterbleibens der Angliederung nicht unerhebliche
Grenzregulierungen zugunsten Deutschlands für notwendig erklärten.
Gleichzeitig gestalteten sich die Dinge in Polen sehr unerfreulich. Die
Selbständigkeit Polens mit Anlehnung an die beiden Kaiserreiche war seit
dem Zwei-Kaiser-Manifest vom 5. November 1916 ein erklärter Grundsatz der
deutschen und österreichisch-ungarischen Politik. Aber während die Polen
immer stürmischer auf den Ausbau ihrer Selbständigkeit und ihrer eigenen
staatlichen Einrichtungen noch während des Krieges drängten und dabei von
der Wiener Politik wie von der deutschen Reichstagsmehrheit unterstützt
wurden, verflüchtigte sich die Anlehnung an die Mittelmächte mehr und
mehr. Noch unter der Kanzlerschaft des Herrn Michaelis war den Polen in
dem Patent vom 12. September 1917 ein Regentschaftsrat, ein Ministerium
und ein erweiterter Staatsrat mit gesetzgeberischen Befugnissen
zugestanden worden; dagegen blieb das künftige Verhältnis Polens zu den
Zentralmächten nach wie vor ungeklärt. Während Berlin und Wien sich über
die Gestaltung dieses Verhältnisses nicht einigen konnten und die von
Wien nach wie vor mit Hartnäckigkeit vertretene austro-polnische Lösung
diskutierten, entfachte der Abschluß des Friedens mit der Ukraine bei den
Polen einen Sturm der Entrüstung, der deutlicher, als es bisher
geschehen war, deren wahres Gesicht zeigte. Die Bestimmungen des
Friedensvertrags über das Gouvernement Cholm veranlaßten das polnische
Ministerium zur Demission und den polnischen Regentschaftsrat zu einem
Manifest an das polnische Volk, das in heftigen Worten gegen die »neue
Teilung« protestierte und verkündete, daß der Regentschaftsrat das Recht
zur Ausübung der obersten Staatsgewalt, das er wenige Monate zuvor aus
den Händen der beiden Kaiser entgegengenommen hatte, aus dem Willen des
Volkes herleite in der Überzeugung, daß das polnische Volk ein Symbol der
Unabhängigkeit haben wolle und sich um dieses zu scharen beabsichtige.
Schon kurz zuvor, am 22. Januar, hatte der Polenklub im österreichischen
Abgeordnetenhaus eine Resolution eingebracht, die erklärte, daß sich das
Selbstbestimmungsrecht der Polen auf alle Polen ohne Rücksicht auf die
politischen Grenzen beziehen müsse und daß die einzig mögliche Lösung der
polnischen Frage die Vereinigung aller polnischen Gebiete mit Zutritt zum
Meere sei. Jetzt, nach dem Abschluß des Friedens mit der Ukraine,
erklärte das Präsidium des Polenklubs, daß der ganze Polenklub sich
genötigt sehe, im Reichsrat und in der österreichischen Delegation zur
Opposition überzugehen. Auch eine nachträgliche für Polen günstige
Modifikation der das Cholmer Gebiet betreffenden Bestimmung des
Friedensvertrags brachte keine Beschwichtigung der kochenden polnischen
Volksseele. Dieses edle Volk, das lediglich den Waffenerfolgen
Deutschlands und seiner Verbündeten und dem Blute vieler Tausender von
Deutschen und Österreichern die Aussicht auf seine staatliche
Wiederauferstehung verdankte, das für dieses große nationale Ziel keine
Hand gerührt und keinen Tropfen Blut vergossen, sondern in diesem größten
Krieg aller Zeiten abwartend beiseitegestanden hatte, wandte sich,
nachdem es von Rußland nichts mehr zu befürchten hatte, immer deutlicher
gegen seine Befreier. Die polnische Frage, das schwierigste aller
östlichen Probleme, wurde also durch die Brester Friedensverträge nicht
nur nicht gelöst, sondern geradezu verschärft.
Auch hinsichtlich der Ukraine und Finnlands schuf der Brester Friede
keine endgültigen Verhältnisse.