Die Lage war äußerst schwierig und verwickelt. Nicht nur, daß die

Entwicklung der Dinge in Rußland selbst undurchsichtig und unübersehbar

war, daß die Nachrichten über die tatsächlichen Vorgänge und die Urteile

über die für die weitere Gestaltung bestimmenden Kräfte auseinandergingen

und sich in den wichtigsten Punkten widersprachen, -- auch unsere eigenen

Interessen an den russischen Fragen waren vielgestaltig und schwer auf

eine einheitliche Linie zu bringen.

Das dringende Gebot, das sich aus der Fortdauer des Krieges gegen unsere

westlichen Feinde ergab, war die möglichst ausgiebige militärische

Entlastung im Osten und die möglichst wirksame wirtschaftliche Hilfe aus

dem Osten. Eine über den Krieg hinausdenkende Politik mußte auf die

künftige Sicherung unserer Ostgrenzen und gleichzeitig auf ein politisch

und wirtschaftlich gutes Verhältnis zu Rußland oder den an seiner Stelle

entstehenden Gebilden Bedacht nehmen; in welchem Maße, darüber gingen die

Meinungen allerdings erheblich auseinander: Die Anhänger der »östlichen

Orientierung«, die in einem starken, zu Deutschland in freundschaftlichen

Beziehungen stehenden Rußland für die Zukunft ein notwendiges

Gegengewicht gegen das Angelsachsentum erblickten, standen zu der Frage,

ob wir das Auseinanderfallen des Russischen Reiches und die innere

Schwächung Großrußlands begünstigen oder hemmen sollten, naturgemäß

anders als diejenigen Politiker, die in dem Wiedererstehen des russischen

Kolosses die größte Gefahr für Deutschland erblickten und die Solidarität

der westeuropäischen Kultur gegenüber dem halbasiatischen Russentum

hochhielten. Dazu kamen die völkischen Verpflichtungen, die uns die

Stammesverwandtschaft der Deutschbalten auferlegte. Außerdem hatte unsere

Politik in den russischen Fragen Rücksichten zu nehmen auf unsere

Bundesgenossen, von denen vor allem Österreich-Ungarn, aber auch die

Türkei ihre eigenen unmittelbaren Interessen an der Lösung des russischen

Problems wahrnahmen. Schließlich wurden die Ostfragen überschattet von

dem ganz neuen Problem des russischen Bolschewismus, der nach seinen

eigenen Kundgebungen sich in seiner Auswirkung nicht auf Rußland

beschränken wollte, sondern die Revolutionierung der Welt erstrebte.

Der Brester Friede hat nichts weniger als eine endgültige Lösung dieser

Probleme gebracht. Er konnte sie nicht bringen, weil für eine endgültige

Lösung die Entwicklung der Dinge in Rußland selbst noch nicht reif war

und weil die endgültige Lösung der östlichen Fragen nicht außer

Zusammenhang gestellt werden konnte mit der noch ausstehenden

Entscheidung nach Westen hin und mit der Gestaltung unseres künftigen

Verhältnisses zu den übrigen Großmächten. Er konnte sie aber auch nicht

bringen, weil -- wie ich an einer anderen Stelle ausgeführt habe --

unsere Verhändler, als sie in die Brester Verhandlungen hineingingen,

mangels einer Einigung sowohl zwischen den maßgebenden Faktoren in

Deutschland, als auch zwischen den einzelnen Teilhabern des Vierbundes,

ein klares Programm überhaupt nicht mitbrachten, auch nicht in den

konkreten Punkten, in denen ein solches einheitliches Programm möglich

und notwendig gewesen wäre.

So schuf der Brester Friede gerade in denjenigen territorialen Fragen,

die Deutschland am nächsten angingen, nur einen unfertigen

Übergangszustand. Er beschränkte sich auf die Feststellung, daß die

Gebiete westlich einer genauer bezeichneten Linie -- es handelte sich um

Polen, Litauen, Kurland und einen Teil von Livland -- der russischen

Staatshoheit nicht mehr unterstehen und daß diesen Gebieten aus der

ehemaligen Zugehörigkeit zu Rußland keinerlei Verpflichtungen gegenüber

Rußland erwachsen sollten. Rußland verzichtete auf jede Einmischung in

die inneren Verhältnisse dieser Gebiete. Über das Verhältnis der

Mittelmächte zu den so von Rußland abgetrennten Gebieten wurde lediglich

gesagt: »Deutschland und Österreich-Ungarn beabsichtigen, das künftige

Schicksal dieser Gebiete im Benehmen mit deren Bevölkerung zu bestimmen.«

Außerdem verpflichtete sich Rußland auf Grund der Bedingungen, die nach

Abbruch der Verhandlungen durch Trotzki in dem deutschen Ultimatum

gestellt wurden, das gesamte Gebiet von Estland und Livland, dessen

Grenze näher bezeichnet wurde, ohne Verzug durch Zurückziehung der

russischen Truppen und der Roten Garde zu räumen. Estland und Livland

sollten von einer deutschen Polizeimacht besetzt werden, bis dort die

Sicherheit durch eigene Landeseinrichtungen gewährleistet und die

staatliche Ordnung wiederhergestellt sein würde.

Polen, Litauen und Kurland wurden also endgültig von Rußland abgetrennt;

aber über die künftige Gestaltung dieser Gebiete wurde im Friedensvertrag

nur festgesetzt, daß sie durch die Mittelmächte im Benehmen mit der

Bevölkerung dieser Gebiete bestimmt werden sollte. Das »Wie?« der

künftigen Gestaltung ließ der Friedensvertrag offen. Estland und Livland

wurden, im Gegensatz zu Polen, Litauen und Kurland, nicht von dem

russischen Staatsgebiet abgetrennt. Diese Gebiete sollten nur für einen

Übergangszustand von deutschen Polizeitruppen besetzt werden. Mit der

Schaffung »eigener Landeseinrichtungen« und der Wiederherstellung der

staatlichen Ordnung sollte dieser Übergangszustand sein Ende finden. Wie

die »eigenen Landeseinrichtungen« gedacht waren, vor allem, wie sie sich

zu der russischen Staatsgewalt verhalten sollten, darüber enthielt der

Friedensvertrag nichts. Jedenfalls blieb hinsichtlich Estlands und

Livlands die russische Regierung als Inhaberin der Staatshoheit über jene

Gebiete berechtigt, bei der künftigen Gestaltung mitzusprechen, während

das Recht Deutschlands auf eine Mitwirkung bei dieser Gestaltung nicht

vorgesehen war; allerdings mußte in einem künftigen Zeitpunkt eine

Verständigung zwischen Rußland und Deutschland darüber nötig werden, ob

die Voraussetzungen der Räumung Estlands und Livlands von der deutschen

»Polizeimacht« gegeben seien.

Der Brester Vertrag schuf also für die uns benachbarten Randgebiete nur

einen Rahmen, der vorläufig noch des Bildes entbehrte. Die Politik der

Mittelmächte und insbesondere Deutschlands hatte es in der Hand, wann und

wie sie diesen Rahmen ausfüllen wollte; sie hatte durchaus die

Möglichkeit, sich dabei der weiteren Gestaltung der Dinge in Rußland und

der weiteren Entwicklung des Krieges anzupassen.

Über die uns benachbarten Randgebiete hinaus nahm die deutsche Politik

während der Brester Verhandlungen positiv Stellung zu der Frage der

Lostrennung Finnlands und der Ukraine vom russischen Reichskörper.

Schon Ende Dezember 1917 hatte der Reichskanzler eine finnische

Delegation empfangen, die um die Anerkennung der Unabhängigkeit Finnlands

nachsuchte. Der Reichskanzler hatte bei diesem Empfang sich darauf

beschränkt, die Sympathien des deutschen Volkes und der deutschen

Regierung für die Bestrebungen des finnländischen Volkes zum Ausdruck zu

bringen und darauf aufmerksam zu machen, daß die Anerkennung der

Selbständigkeit Finnlands durch Deutschland von der Verständigung

Finnlands mit der russischen Regierung abhängig sei, mit der Deutschland

sich in Friedensverhandlungen befinde. Er konnte dabei hinzufügen, daß

der russische Volkskommissar für das Auswärtige den deutschen Delegierten

in Brest-Litowsk auf eine Anfrage hin habe erklären lassen, daß Rußland

den finnischen Wünschen entgegenkommen werde, wenn sich Finnland an die

russische Regierung wenden würde. Nachdem die finnische Regierung den

erforderlichen Schritt in Petersburg unternommen hatte und nachdem die

französische Regierung mit der Anerkennung der Unabhängigkeit Finnlands

vorausgegangen war, erklärte der Reichskanzler der finnischen Delegation

bei einem erneuten Empfang am 6. Januar 1918 im Namen des Deutschen

Reiches die Anerkennung der Unabhängigkeit. Der Abschluß eines besonderen

Friedensvertrags mit Finnland war die notwendige Konsequenz dieser

Anerkennung.

Unter welchen Umständen während der Verhandlungen in Brest-Litowsk die

Anerkennung der Unabhängigkeit der ukrainischen Volksrepublik durch die

Mächte des Vierbundes und der Abschluß des Friedens zwischen Vierbund und

Ukraine erfolgte, ist bei der Schilderung der Brester Verhandlungen

bereits dargelegt worden. Die Anerkennung der Selbständigkeit der

ukrainischen Volksrepublik und der Abschluß des Friedens mit deren

Regierung erfolgte nicht zum wenigsten als taktische Kampfmaßnahme gegen

die Regierung Sowjetrußlands in einem Augenblick, als Trotzki die

ursprüngliche Anerkennung der Selbständigkeit der Delegation der Kiewer

Zentralrada bereits zurückgezogen hatte, und gegen den erklärten

Einspruch der russischen Vertreter. Bei der Ukraine handelte es sich

nicht mehr um ein »Randgebiet«, sondern um ein an Bevölkerung und mehr

noch an natürlichen Hilfsquellen hochbedeutendes Stück des Zentrums des

Russischen Reiches. Deshalb war die Anerkennung der Selbständigkeit der

Ukraine und der Abschluß eines Sonderfriedens mit diesem neuen

Staatswesen in viel höherem Maße als die Abtrennung der westlichen

Randländer einschließlich Polens eine aktive Beteiligung der Mittelmächte

an der Zertrümmerung des russischen Kolosses.

Der russischen Regierung selbst wurde die Anerkennung der also

geschaffenen Rechts- und Sachlage in dem Brester Vertrag ausdrücklich

auferlegt. Rußland mußte sich verpflichten, sofort Frieden mit der

ukrainischen Volksrepublik zu schließen, den Friedensvertrag zwischen der

Ukraine und den Mächten des Vierbundes anzuerkennen, das ukrainische

Gebiet unverzüglich zu räumen und jede Agitation oder Propaganda gegen

die Regierung oder die öffentlichen Einrichtungen der ukrainischen

Volksrepublik einzustellen. Die gleiche Verpflichtung der Räumung und des

Unterlassens jeder Propaganda wurde der russischen Regierung hinsichtlich

Finnlands auferlegt.

* * * * *

Aber die Entwicklung blieb nicht bei diesen vertragsmäßigen Abmachungen

stehen. Die Bevölkerung des Baltikums und Litauens drängte auf die

Schaffung endgültiger Verhältnisse, und weder die Ukraine noch auch

Finnland vermochten aus eigener Kraft die von ihnen verkündigte

Unabhängigkeit zu erhalten.

Wenige Tage nach Abschluß des deutsch-russischen Friedensvertrags, am 8.

März 1918, faßte der kurländische Landesrat einen Beschluß, der unter

Bezugnahme auf frühere Beschlüsse der allgemeinen Landesversammlung vom

21. September 1917 folgende Wünsche aussprach:

1. Der Deutsche Kaiser und König von Preußen möchte für sich und seine

Nachfolger die Herzogskrone Kurlands annehmen.

2. Durch Konventionen über Militär-, Zoll-, Verkehrs-, Maß- und

Gewichtswesen und weitere Verträge möchte eine möglichst enge

militärische und wirtschaftliche Verbindung Kurlands mit dem Deutschen

Reiche hergestellt werden.

3. Das gesamte Baltenland, also Kurland, Estland und Livland, möchte zu

einer staatlichen Einheit zusammengefaßt und dem Deutschen Reiche dauernd

angegliedert werden.

Der Beschluß wurde durch eine Delegation des Landesrats am 15. März 1918

dem Reichskanzler Grafen von Hertling überreicht. In seiner Antwort

äußerte sich dieser zur Frage der Personalunion dahin, daß die

Allerhöchste Entscheidung nach Anhörung der zur Mitwirkung berufenen

Stellen getroffen werden würde. Er sprach ferner namens des Kaisers die

Anerkennung der Freiheit und Unabhängigkeit Kurlands aus, sagte Schutz

und Beistand des Deutschen Reiches bei der Einrichtung des Staatswesens

und dem Ausbau der Verfassung Kurlands zu, wobei er ausdrücklich

erwähnte, daß die Verfassung eine »Landesvertretung auf breiter

Grundlage« vorsehen müsse; wegen der Festlegung und Formulierung der vom

Landesrat beschlossenen engen Verbindung mit dem Deutschen Reiche sei er

vom Kaiser beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Hinsichtlich des

dritten Punktes, der Zusammenfassung des gesamten Baltenlandes zu einer

an das Deutsche Reich anzugliedernden staatlichen Einheit, drückte sich

der Kanzler sehr vorsichtig aus: er wies darauf hin, daß die deutsche

Anteilnahme an dem Schicksal der übrigen baltischen Gebiete bereits im

deutsch-russischen Friedensvertrag zum Ausdruck gekommen sei, und

versicherte, »daß die Gestaltung der Verhältnisse in diesen Gebieten auch

weiterhin von der ganzen Anteilnahme Seiner Majestät des Kaisers und

Königs getragen sein werde«.

Diese vorsichtige Zurückhaltung hinsichtlich der Lostrennung des ganzen

Baltenlandes bis hinauf nach Narwa von Rußland und seiner Angliederung

an Deutschland war geboten nicht nur durch den Brester Friedensvertrag,

der Estland und den größten Teil von Livland bei Rußland beließ, sondern

auch durch die Erwägung, daß Rußland zwar die Abtrennung Kurlands würde

verschmerzen können, daß aber die Abtrennung des gesamten Baltenlandes

dem russischen Hinterland den Zugang zur Ostsee in einer kaum

erträglichen Weise blockieren würde. Noch am 25. Februar 1918 hatte Graf

Hertling im Reichstag mit der größten Bestimmtheit erklärt: »Wir denken

nicht daran, uns in Estland oder Livland festzusetzen.«

Aber die einmal ausgelöste Bewegung drängte weiter. Nationale

Bestrebungen, wirtschaftliche Bedürfnisse und der bolschewistische

Schrecken wirkten zusammen in der Richtung der Erhaltung der Einheit des

Baltenlandes und der Anlehnung an Deutschland. In Deutschland fanden

diese Bestrebungen einen lebhaften Widerhall. Im April trat zu Riga ein

Vereinigter Landesrat von Livland, Estland, Riga und Ösel zusammen und

faßte den Beschluß, an das Deutsche Reich die Bitte zu richten, die

baltischen Länder dauernd unter seinem militärischen Schutz zu behalten

und sie bei der endgültigen Durchführung ihrer Loslösung von Rußland zu

unterstützen. Der Beschluß sprach ferner den Wunsch aus, daß

die sämtlichen baltischen Gebiete zu einem einheitlichen

monarchisch-konstitutionellen Staat zusammengeschlossen, durch

Personalunion mit Preußen und durch militärische und wirtschaftliche

Konventionen mit dem Deutschen Reiche verbunden werden möchten.

Der Kaiser antwortete dem Vorsitzenden des Vereinigten Landesrats auf die

Mitteilung dieses Beschlusses am 14. April 1918, die Bitte um Anschluß an

das Deutsche Reich unter seinem Zepter werde mit Wohlwollen geprüft

werden; er nehme sie als ein Zeichen des Vertrauens zu seiner Person, zu

seinem Hause und zu Deutschlands Zukunft.

Am 21. April 1918 wurde eine Deputation des Vereinigten Landesrates vom

Grafen Hertling empfangen. Graf Hertling teilte mit, der Kaiser sei

bereit, den baltischen Ländern den Schutz des Deutschen Reiches zu

gewähren, sie bei der Durchführung ihrer Loslösung von Rußland wirksam zu

unterstützen und sie nachher auch formell als selbständige Staaten

anzuerkennen. Die kaiserliche Zusage einer wohlwollenden Prüfung des

Wunsches nach Anschluß an das Deutsche Reich und Preußen wurde durch den

Mund des Reichskanzlers wiederholt.

Diese Antwort trug dem Umstande Rechnung, daß eine Anerkennung der

Selbständigkeit Estlands und Livlands und die Durchführung des

Anschlusses dieser Gebiete an das Deutsche Reich ohne Verletzung des

Brester Friedens so lange nicht möglich war, als Rußland sich nicht mit

dem Ausscheiden dieser Gebiete aus dem Verband des Russischen Reiches

einverstanden erklärt hatte. Die Unterstützung, die Kaiser und Kanzler

dem Vereinigten Landesrat für die Durchführung seiner Bestrebungen

zugesagt hatten, mußte also in erster Linie eine diplomatische

Unterstützung bei der russischen Regierung sein, an die sich die Balten

verwiesen sahen. Für diese Unterstützung ergab sich bald eine

Gelegenheit. Am 13. Mai 1918 erschienen Vertreter der baltischen

Provinzen bei dem diplomatischen Vertreter der russischen Sowjetrepublik

in Berlin, Herrn Joffe, um ihm eine Note zu übergeben, in der mitgeteilt

wurde, daß die Bevölkerung Livlands und Estlands durch die Erklärung

ihrer Vertretungen von dem Recht der Selbstbestimmung Gebrauch gemacht

und die Loslösung von Rußland vollzogen hätten. Herr Joffe verweigerte

die Entgegennahme dieser Note und verwies die Abordnung auf den Weg einer

direkten Mitteilung nach Moskau oder auf die Vermittlung des deutschen

Auswärtigen Amtes. Die Abordnung wählte den letzteren Weg, und das

Auswärtige Amt fand sich bereit, die Note der baltischen Abordnung Herrn

Joffe amtlich zu übermitteln. In seiner Antwort an den Staatssekretär des

Auswärtigen Amtes erinnerte Herr Joffe an einen bereits früher erhobenen

Einspruch dagegen, daß über das Schicksal Estlands und Livlands ohne

vorheriges Einvernehmen mit der russischen Regierung entschieden werden

könne; er sprach außerdem der baltischen Delegation, die er als

»Vertreter der Ritterschaft« bezeichnete, das Recht ab, im Namen des

estnischen und lettischen Volkes zu sprechen. Unter voller Wahrung

dieses Standpunktes habe er seiner Regierung die ihm vom Auswärtigen Amt

zugestellten Schriftstücke übermittelt.

Im weiteren Verlauf wurde die Angelegenheit in die Ende Mai von der

russischen Regierung angeregten Verhandlungen über gewisse mit der

Auslegung und Durchführung des Brester Friedens zusammenhängende Fragen

einbezogen, auf die ich weiter unten zu sprechen kommen werde.

In Litauen hatte der Landesrat schon am 11. Dezember 1917 die

Wiederherstellung eines unabhängigen litauischen Staates mit der

Hauptstadt Wilna proklamiert und den Schutz und die Hilfe des Deutschen

Reiches erbeten. Der Beschluß hatte sich ferner für ein ewiges, festes

Bundesverhältnis des litauischen Staates mit dem Deutschen Reiche

ausgesprochen, das seine Verwirklichung hauptsächlich in einer Militär-

und einer Verkehrskonvention sowie in einer Zoll- und Münzgemeinschaft

finden sollte. Mitte Februar 1918 befaßte sich der litauische Landesrat

abermals mit der Errichtung des litauischen Staates. Er proklamierte

erneut »die Wiederherstellung eines auf demokratischer Grundlage

aufgebauten unabhängigen litauischen Staates mit der Hauptstadt Wilna und

seine Abtrennung von allen staatlichen Verbindungen, die mit anderen

Völkern bestanden haben«. Die Grundlagen dieses Staates und seine

Beziehungen zu den anderen Staaten sollten durch eine von allen

Einwohnern auf demokratischer Basis zu wählende konstituierende

Versammlung endgültig festgelegt werden. Der Beschluß wurde durch den

obersten Litauischen Nationalrat in Bern allen in der Schweiz

beglaubigten diplomatischen Vertretungen übermittelt.

Auf deutscher Seite vermißte man in diesem Beschluß die ausdrückliche

Wiederholung des Wunsches einer engeren militärischen und

wirtschaftlichen Verbindung mit dem Deutschen Reiche. Nachdem von

litauischer Seite anerkannt worden war, daß der Beschluß vom Februar

denjenigen vom Dezember nicht aufhebe, empfing der Reichskanzler am 23.

März 1918 eine Abordnung des litauischen Landesrats und sprach vor dieser

auf Grundlage der Erklärung des Landesrats vom 11. Dezember 1917 namens

des Deutschen Reiches die Anerkennung Litauens als eines freien und

unabhängigen Staates aus. Mit dieser Formulierung war die enge

militärische und wirtschaftliche Verbindung des neuen litauischen

Staatswesens mit dem Deutschen Reiche zur Voraussetzung der Anerkennung

der litauischen Unabhängigkeit gemacht.

Die deutsche Politik arbeitete also im Anschluß an den Brester Frieden

auf eine militärische und wirtschaftliche Angliederung sowohl Litauens

als auch der baltischen Provinzen an das Deutsche Reich. Man ging dabei

über die Widerstände hinweg, die sich sowohl in Litauen wie auch

teilweise bei den Letten und Esten gegen eine solche Lösung zeigten. Die

Angliederung dieser Randstaaten wurde bei uns namentlich auch von den

militärischen Stellen betrieben, die in dieser Lösung am einfachsten

einen besseren Grenzschutz nach Osten hin zu erreichen hofften und für

den Fall des Unterbleibens der Angliederung nicht unerhebliche

Grenzregulierungen zugunsten Deutschlands für notwendig erklärten.

Gleichzeitig gestalteten sich die Dinge in Polen sehr unerfreulich. Die

Selbständigkeit Polens mit Anlehnung an die beiden Kaiserreiche war seit

dem Zwei-Kaiser-Manifest vom 5. November 1916 ein erklärter Grundsatz der

deutschen und österreichisch-ungarischen Politik. Aber während die Polen

immer stürmischer auf den Ausbau ihrer Selbständigkeit und ihrer eigenen

staatlichen Einrichtungen noch während des Krieges drängten und dabei von

der Wiener Politik wie von der deutschen Reichstagsmehrheit unterstützt

wurden, verflüchtigte sich die Anlehnung an die Mittelmächte mehr und

mehr. Noch unter der Kanzlerschaft des Herrn Michaelis war den Polen in

dem Patent vom 12. September 1917 ein Regentschaftsrat, ein Ministerium

und ein erweiterter Staatsrat mit gesetzgeberischen Befugnissen

zugestanden worden; dagegen blieb das künftige Verhältnis Polens zu den

Zentralmächten nach wie vor ungeklärt. Während Berlin und Wien sich über

die Gestaltung dieses Verhältnisses nicht einigen konnten und die von

Wien nach wie vor mit Hartnäckigkeit vertretene austro-polnische Lösung

diskutierten, entfachte der Abschluß des Friedens mit der Ukraine bei den

Polen einen Sturm der Entrüstung, der deutlicher, als es bisher

geschehen war, deren wahres Gesicht zeigte. Die Bestimmungen des

Friedensvertrags über das Gouvernement Cholm veranlaßten das polnische

Ministerium zur Demission und den polnischen Regentschaftsrat zu einem

Manifest an das polnische Volk, das in heftigen Worten gegen die »neue

Teilung« protestierte und verkündete, daß der Regentschaftsrat das Recht

zur Ausübung der obersten Staatsgewalt, das er wenige Monate zuvor aus

den Händen der beiden Kaiser entgegengenommen hatte, aus dem Willen des

Volkes herleite in der Überzeugung, daß das polnische Volk ein Symbol der

Unabhängigkeit haben wolle und sich um dieses zu scharen beabsichtige.

Schon kurz zuvor, am 22. Januar, hatte der Polenklub im österreichischen

Abgeordnetenhaus eine Resolution eingebracht, die erklärte, daß sich das

Selbstbestimmungsrecht der Polen auf alle Polen ohne Rücksicht auf die

politischen Grenzen beziehen müsse und daß die einzig mögliche Lösung der

polnischen Frage die Vereinigung aller polnischen Gebiete mit Zutritt zum

Meere sei. Jetzt, nach dem Abschluß des Friedens mit der Ukraine,

erklärte das Präsidium des Polenklubs, daß der ganze Polenklub sich

genötigt sehe, im Reichsrat und in der österreichischen Delegation zur

Opposition überzugehen. Auch eine nachträgliche für Polen günstige

Modifikation der das Cholmer Gebiet betreffenden Bestimmung des

Friedensvertrags brachte keine Beschwichtigung der kochenden polnischen

Volksseele. Dieses edle Volk, das lediglich den Waffenerfolgen

Deutschlands und seiner Verbündeten und dem Blute vieler Tausender von

Deutschen und Österreichern die Aussicht auf seine staatliche

Wiederauferstehung verdankte, das für dieses große nationale Ziel keine

Hand gerührt und keinen Tropfen Blut vergossen, sondern in diesem größten

Krieg aller Zeiten abwartend beiseitegestanden hatte, wandte sich,

nachdem es von Rußland nichts mehr zu befürchten hatte, immer deutlicher

gegen seine Befreier. Die polnische Frage, das schwierigste aller

östlichen Probleme, wurde also durch die Brester Friedensverträge nicht

nur nicht gelöst, sondern geradezu verschärft.

Auch hinsichtlich der Ukraine und Finnlands schuf der Brester Friede

keine endgültigen Verhältnisse.

Der Weltkrieg, III. Band Vom Eingreifen Amerikas bis zum Zusammenbruch · 第 19 / 38 段