Fehler, der vor dem Beginn der Verhandlungen mit Rußland gemacht worden
war: es war auch hier versäumt worden, vor dem Eintritt in die
Verhandlungen mit Rumänien eine Einigung mit unseren Verbündeten
herbeizuführen. Die Folge war, daß die Bukarester Verhandlungen auf das
schwerste beeinträchtigt wurden durch die unausgeglichen gebliebenen
starken Interessenkonflikte zwischen den Bundesgenossen. Insbesondere die
bulgarisch-türkischen Differenzen spitzten sich in einer für den Bestand
des Bündnisses geradezu gefährlichen Weise zu. Die Lage wurde dadurch
verschärft, daß auch hier zwischen unserer politischen Leitung und der
Obersten Heeresleitung keine Übereinstimmung bestand; die Oberste
Heeresleitung trat für eine sehr weitgehende Unterstützung der türkischen
Wünsche auf Herausgabe bulgarischen Gebiets gegen Überlassung der
Dobrudscha an Bulgarien ein, während das Auswärtige Amt der Überzeugung
war, daß der von der Obersten Heeresleitung gewünschte Druck auf
Bulgarien den Rücktritt des Ministeriums Radoslawow und seine Ersetzung
durch ein deutschfeindliches Kabinett, damit die unmittelbare Gefahr
eines Ausscheidens Bulgariens aus dem Vierbund zur Folge haben werde.
Diese Gefahr wurde dadurch erhöht, daß die Oberste Heeresleitung auch in
anderen Punkten die Überlassung der Dobrudscha an Bulgarien an
Bedingungen knüpfen wollte, gegen die sich in Bulgarien eine starke
Opposition regte. Auf der anderen Seite wollten die Bulgaren die Lage
benutzen, um sich von der Rückzahlungspflicht für die von uns gewährten
sehr erheblichen Vorschüsse ganz oder wenigstens zu einem großen Teil zu
befreien. In diesem Punkt entstanden Meinungsverschiedenheiten zwischen
dem Auswärtigen Amt, dem Reichsschatzamt und der Obersten Heeresleitung.
Die Lage hatte sich gegen Ostern so stark verwirrt und verschärft, daß
Herr von Kühlmann, um eine Klärung zu versuchen, nach Berlin zurückreiste
und die Ankunft des bulgarischen Finanzministers Tontschew ankündigte,
der von seiner Regierung beauftragt wurde, in Berlin in direkter
Verhandlung mit der Reichsregierung eine Verständigung herbeizuführen.
Zu meiner Überraschung übertrug mir der Reichskanzler am Ostersamstag,
30. März, auf Antrag des Staatssekretärs von Kühlmann schriftlich die
Leitung der Verhandlungen mit dem bulgarischen Bevollmächtigten, dessen
Eintreffen bereits für die nächsten Tage erwartet wurde: Ich begab mich
alsbald zum Kanzler und erklärte ihm zunächst, diesen Auftrag nicht
übernehmen zu können, da ich in die mit Bulgarien streitigen Fragen nur
teilweise eingeweiht sei. Der Kanzler bestand darauf, daß ich mich nicht
versagen dürfe, zumal da die maßgebenden Männer der bulgarischen
Regierung, denen ich von früheren Verhandlungen her bekannt war, auf
meine Person ein besonderes Vertrauen setzten und eine durch mich
herbeigeführte Vermittlung auch auf die gleichfalls in mich Vertrauen
setzende türkische Regierung nicht ohne Einfluß bleiben werde. Ich
erklärte mich schließlich bereit, den Auftrag zu übernehmen, jedoch unter
der ausdrücklichen Voraussetzung, daß mir in den Stand der Streitfragen
alsbald voller Einblick gegeben werde und daß ferner vor dem Beginn
meiner Verhandlungen mit Herrn Tontschew eine klare politische Direktive
festgestellt und ein einheitliches Verhalten sämtlicher an den
Streitfragen mit Bulgarien beteiligten deutschen Stellen, einschließlich
der Obersten Heeresleitung, gesichert werde.
Die Prüfung der Sachlage zeigte, wie scharf die Meinungsverschiedenheiten
zwischen Reichskanzler und Auswärtigem Amt einerseits, der Obersten
Heeresleitung andererseits sich zugespitzt hatten. Unglücklicherweise
wurde der Kanzler am Ostersonntag von einem Unwohlsein befallen, das ihn
für einige Tage von allen Geschäften ausschaltete; der Staatssekretär des
Auswärtigen hatte sich zu einem Vortrag beim Kaiser nach Süddeutschland
begeben. Als gegen Ende der Woche nach Ostern ein gemeinschaftlicher
Vortrag beim Kanzler wieder möglich wurde, empfahl ich auf das
dringendste, vor der Einleitung irgendwelcher materieller Verhandlungen
mit dem inzwischen in Berlin eingetroffenen Herrn Tontschew die zu
verfolgende Linie durch eine persönliche Aussprache mit Hindenburg und
Ludendorff herbeizuführen, eventuell Herrn Tontschew gleich mit nach dem
Großen Hauptquartier zu nehmen. Nach meiner Erfahrung war in solchen
Lagen die unmittelbare Aussprache der einzige Weg zur Einigung; mit mehr
oder weniger gereizten Telegrammen verhandelte man sich nur immer weiter
auseinander. Man stimmte mir zu; aber weder der Kanzler, der ohnedies im
Lauf der folgenden Woche nach Spa reisen wollte, noch auch Herr von
Kühlmann zeigten Neigung, ihrerseits die notwendige Besprechung mit den
Herren von der Obersten Heeresleitung zu führen; Herr von Kühlmann meinte
resigniert, wenn er einen Vorschlag mache, sei dies für die andere Seite
schon ein genügender Grund zur Ablehnung. Unter diesen Umständen bestand
der Kanzler darauf, daß ich zu Hindenburg und Ludendorff reisen und eine
Einigung versuchen solle.
Dieser Vorgang beleuchtete mir grell die Unhaltbarkeit der Verhältnisse
in unserer politischen Leitung: Wir hatten in der schwersten Zeit unserer
Geschichte einen Kanzler, der zum mindesten körperlich seinem Amte in
keiner Weise mehr gewachsen war und der geistig jedenfalls nicht mehr die
Spannkraft besaß, schwierige Fragen aufzunehmen und durchzukämpfen. Wir
hatten einen Staatssekretär des Auswärtigen, der resigniert den Kampf mit
der Obersten Heeresleitung für die von ihm für richtig gehaltene Politik
aufgegeben hatte. Die taktisch geschickte Behandlung der
Reichstagsparteien, in der Graf Hertling Meister geblieben war, und
Kühlmanns wiederholte Bekenntnisse zu den Ideen der Reichstagsmehrheit
täuschten die deutsche Öffentlichkeit über diesen unmöglichen Zustand
hinweg; ja ich habe aus den Kreisen unserer Volksvertreter mitunter die
lobende Feststellung gehört, daß unter dem Grafen Hertling die unter
Herrn von Bethmann nie aufhörenden ärgerlichen Reibereien mit der
Obersten Heeresleitung glücklicherweise ein Ende gefunden hätten, und daß
jetzt eine erfreuliche Harmonie zwischen den drei großen politischen
Faktoren, Reichsleitung, Reichstag und Oberster Heeresleitung bestehe!
Diese »Harmonie« bestand nur auf der Oberfläche, und auch da nur um einen
allzu hohen Preis.
Ich kam im Großen Hauptquartier mit Hindenburg und Ludendorff zu einer
nach meiner Ansicht sowohl für Bulgarien, wie für die Türkei und auch für
uns erträglichen Einigung. Aber der Mangel an Einheitlichkeit in unserer
Politik hatte bei den Bulgaren und bei den Türken Hoffnungen geweckt, die
miteinander schlechthin unausgleichbar waren; und in dem wochenlangen
Hin- und Herzerren hatten sich beide Teile so sehr auf ihre Forderungen
festgerannt, daß der Vermittlungsversuch jetzt auf beiden Seiten eine
starke Unnachgiebigkeit fand. Zwar konnte unser Gesandter in Sofia
berichten, daß die Darlegungen des Herrn Tontschew über seine Berliner
Verhandlungen im bulgarischen Ministerrat eine gewisse Entspannung der
Lage herbeigeführt hätten; aber in Rücksicht auf die erregte öffentliche
Meinung lehnten schließlich Herr Radoslawow und sein Kabinett in der mit
den Türken streitigen territorialen Frage auch das bescheidene Maß von
Entgegenkommen ab, das unser Vermittlungsvorschlag ihnen zumutete,
während auf der anderen Seite der türkische Widerstand gegen jede
Einschränkung der territorialen Forderungen sich erheblich versteift
hatte.
Bei der Fortsetzung der Verhandlungen in Bukarest gelang es unserem
Staatssekretär des Auswärtigen nicht, diese Widerstände zu überwinden. So
mußte der Friedensvertrag mit Rumänien schließlich am 7. Mai 1918
unterzeichnet werden, ohne daß die Streitfrage zwischen Bulgarien und der
Türkei geregelt war. Infolgedessen konnte der bulgarische Wunsch, die
ganze Dobrudscha im Friedensvertrag zu erhalten, nicht erfüllt werden.
Der Vertrag gab vielmehr Bulgarien nur die von ihm im zweiten
Balkankriege an Rumänien verlorene Süddobrudscha mit einer ansehnlichen
Grenzberichtigung nach Norden hin, also das, was Bulgarien auf Grund der
im September 1915 getroffenen Vereinbarungen zu beanspruchen berechtigt
war. Der nördliche Teil der Dobrudscha mit Constantza und Cernavoda wurde
an die vier verbündeten Mächte zu gemeinsamer Hand abgetreten, wobei mit
Bulgarien Einverständnis darüber bestand, daß alsbald nach Behebung des
türkischen Widerstands auch dieser Teil mit den für Constantza-Cernavoda
vereinbarten Sicherungen an Bulgarien übergeben werden sollte.
Sachlich konnte sich Bulgarien mit dieser Lösung abfinden. Aber während
des unglücklichen Laufes der Verhandlungen hatte die Forderung der
sofortigen Überlassung der ganzen Dobrudscha sich so fest in den
bulgarischen Gemütern als nationale Ehrensache festgesetzt, daß jetzt die
öffentliche Meinung Bulgariens in der vorläufigen Lösung nur einen
enttäuschenden Mißerfolg sah. Als auch in den auf die Unterzeichnung des
rumänischen Friedensvertrags folgenden Wochen die Zustimmung der Türkei
zur Überlassung der nördlichen Dobrudscha an Bulgarien nicht
herbeigeführt wurde und als zudem die Unzufriedenheit in Bulgarien durch
ernstliche Ernährungsschwierigkeiten vermehrt wurde, sah sich das
Kabinett Radoslawow genötigt, zurückzutreten. Radoslawow wurde Mitte Juni
1918 durch den in seinen Gesinnungen für Deutschland zum mindesten
zweifelhaften Führer der Opposition Malinow ersetzt.
So fanden die Bukarester Verhandlungen ihren Ausklang in einer
offenkundigen Erschütterung der bulgarischen Bundesfreundschaft, die für
den Ausgang des Krieges verhängnisvoll werden sollte.
Ergebnis und Folgen der östlichen Friedensschlüsse
Die Friedensverträge mit der ukrainischen Volksrepublik vom 9. Februar
1918, mit Rußland vom 3. März 1918 und mit Rumänien vom 7. Mai 1918, die
durch einen am 7. März 1918 zu Berlin unterzeichneten Friedensvertrag
mit Finnland ergänzt wurden, brachten die offizielle Beendigung des
Kriegszustandes auf unserer ganzen Ostfront.
Die Verträge verkündigten den Grundsatz, daß die vertragschließenden
Nationen fortan miteinander »in Frieden und Freundschaft« leben wollten.
Sie trafen Bestimmung über die Demobilmachung der feindlichen
Streitkräfte, über die Wiederaufnahme der diplomatischen und
konsularischen Beziehungen, über das Wiederaufleben der durch den
Kriegszustand außer Kraft gesetzten Staatsverträge, über die
Wiederherstellung der während des Krieges aufgehobenen oder
beeinträchtigten Privatrechte, über die Herausgabe der während des
Krieges in die Gewalt des Gegners geratenen Handelsschiffe, über den
Austausch der Kriegsgefangenen und der Zivilinternierten. Sie stellten
fest, daß mit der Beendigung der Feindseligkeiten der Krieg auch auf dem
Gebiet der Wirtschaft und der Finanzen sein Ende gefunden habe,
untersagten jede direkte oder indirekte wirtschaftliche oder finanzielle
Kriegsmaßnahme und vereinbarten die sofortige Wiederaufnahme des
Handelsverkehrs. Um diesem eine feste Grundlage zu geben, wurden die
alten Handelsverträge mit gewissen Änderungen und Ergänzungen
wiederhergestellt, und zwar für die Ukraine, für Rußland und Finnland für
eine Übergangszeit, für Rumänien unter Verlängerung der ursprünglichen
Geltungsdauer bis zum Ende des Jahres 1930. Über den Rahmen der bisher
üblichen Handelsverträge hinaus wurden Vereinbarungen über
Warenaustausch und Warenlieferung getroffen, durch die uns gegenüber dem
Wirtschaftskrieg der Entente eine Erleichterung verschafft werden sollte.
Hierher gehörten insbesondere die von der ukrainischen Volksrepublik in
dem Geheimabkommen übernommene Verpflichtung, an die Mittelmächte bis
Ende Juli 1918 mindestens eine Million Tonnen Getreide zu liefern, ferner
einige wichtige Bestimmungen in dem Friedensvertrag mit Rumänien, die uns
die Verfügung über die rumänische Petroleumproduktion und die rumänischen
Überschüsse der Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln geben sollten.
Abmachungen über die Verkehrsmittel (Eisenbahnen, Post und Telegraph,
Donauschiffahrt usw.) ergänzten die handelspolitischen Vereinbarungen.
Von einer eigentlichen Kriegskostenentschädigung wurde abgesehen. Die
Frage der Kriegsschäden wurde verschieden behandelt. Mit der Ukraine,
Rußland und Finnland wurde neben dem Verzicht auf den Ersatz der
Kriegskosten auch ein gegenseitiger Verzicht auf den Ersatz der
Kriegsschäden vereinbart, wobei die Kriegsschäden als solche Schäden
definiert wurden, die den kriegführenden Staaten und ihren Angehörigen in
den Kriegsgebieten durch militärische Maßnahmen mit Einschluß aller in
Feindesland vorgenommenen Requisitionen entstanden sind. Vorbehalten
blieb jedoch einmal die Erstattung der Kosten des Unterhalts der
Kriegsgefangenen; ferner der Ersatz der Schäden, die den beiderseitigen
Angehörigen aus der Durchführung von Kriegsgesetzen erwachsen waren;
desgleichen der Schäden, die Zivilangehörigen jedes Teiles während des
Krieges außerhalb der Kriegsgebiete von den staatlichen Organen oder der
Bevölkerung des anderen Teiles durch völkerrechtswidrige Gewaltakte an
Leben, Gesundheit oder Vermögen zugefügt worden waren. Rußland gegenüber
wurde außerdem eine weitere Vereinbarung über den Ersatz der deutschen
Vermögenswerte, die nicht durch Kriegsgesetze, sondern durch
revolutionäre Enteignungsgesetze geschädigt worden waren, ausdrücklich
vorbehalten. Während der grundsätzliche Verzicht auf Erstattung der
Kriegskosten und Kriegsschäden gegenüber der Ukraine, Rußland und
Finnland ein gegenseitiger war, verzichtete Rumänien im Bukarester
Frieden einseitig auf den Ersatz der auf seinem Gebiet durch militärische
Maßnahmen der Gegenpartei mit Einschluß aller Requisitionen und
Kontributionen verursachten Schäden, während es sich gleichzeitig
verpflichtete, den Angehörigen der anderen Parteien alle Schäden zu
ersetzen, die ihnen auf seinem Gebiet durch militärische Maßnahmen eines
der kriegführenden Staaten entstanden waren. Ebenso übernahm Rumänien die
Einlösung der Noten der Banca Generala Romana, deren Ausgabe in der
Hauptsache durch die in Rumänien zu deckenden Bedürfnisse der Operations-
und Besetzungstruppen notwendig geworden war.
Über die territorialen Fragen habe ich bereits bei der Darstellung der
Friedensverhandlungen ausführlich gesprochen.
Rumänien mußte Österreich-Ungarn eine nicht unerhebliche
»Grenzregulierung« zugestehen und verlor die ganze Dobrudscha; dafür
suchte es Ersatz durch die Angliederung Bessarabiens, deren Förderung ihm
bei den Friedensverhandlungen von den Mittelmächten in Aussicht gestellt
worden war.
Aber diese Gebietsveränderung trat in den Hintergrund gegenüber dem
gewaltigen Ereignis des Auseinanderbrechens des in mehrhundertjähriger
Politik und Kriegführung aufgebauten russischen Kolosses. Es ist nicht
der Brester Friede, der den russischen Koloß zerschlagen hat. Das
ursächliche Verhältnis ist umgekehrt: Der Brester Friede ist in seinen
die territorialen Fragen behandelnden Teilen erst möglich geworden und in
seinem wichtigsten Inhalt bestimmt worden durch das Auseinanderfallen des
Russenreiches. Und dieser Zerfall hat sich von innen heraus vollzogen als
Wirkung der Revolution. Wenn irgendein staatliches Gebilde, dann war das
Rußland, wie es bis zum März 1917 bestand, ein Gebilde der Autokratie und
des Militarismus, deren eiserne Reifen alle die Rand- und Fremdvölker,
die den großrussischen Kern umgeben, mit schwerem Druck zusammenhielten.
Die Revolution, die das zaristische Selbstherrschertum zertrümmerte und
das unter den deutschen Schlägen zusammenbrechende russische Heer
vollends auflöste, hat die zentrifugalen Kräfte freigemacht, die der
russische Reichskörper trotz aller zusammenhaltenden geographischen
Momente in sich barg. Der Sieg des Bolschewismus in Petersburg und Moskau
hat die zentrifugalen Kräfte um einen wichtigen Faktor vermehrt: um die
Auflehnung der nicht großrussischen Reichsteile gegen das
bolschewistische Gewalt- und Schreckensregiment. Die bolschewistische
Herrschaft in Großrußland erwies sich als das stärkste Hindernis für den
Neuaufbau des Russischen Reiches auf föderativer Grundlage. Ein solcher
Neuaufbau lag ursprünglich ebensosehr in der Absicht der
bolschewistischen Machthaber in Petersburg und Moskau, wie in der Absicht
wichtiger Reichsteile, insbesondere der ukrainischen Volksrepublik. Aber
die terroristische Unduldsamkeit des großrussischen Bolschewismus, der
trotz aller schönen Redensarten von der »Selbstbestimmung der Völker bis
zur völligen Absonderung« überall gewaltsam die »Diktatur des
Proletariats«, in Wirklichkeit die Gewaltherrschaft bolschewistischer
Minderheiten, aufzurichten suchte, dazu die Zerstörung der
wirtschaftlichen Organisation und der wirtschaftlichen Arbeit, die sich
aus der Anwendung der bolschewistischen Grundsätze ergab, haben den
föderativen Gedanken im Keim erstickt, vielleicht nicht für alle Zeiten,
aber jedenfalls für den Zeitraum, mit dem wir für die Fortsetzung und
Beendigung des Krieges zu rechnen hatten.
Wir haben gesehen, wie die ukrainische Zentralrada, die ursprünglich den
bundesstaatlichen Zusammenschluß der auf dem Boden des früheren
russischen Kaiserreichs entstandenen Freistaaten angestrebt hatte,
während der Brester Verhandlungen in der Gegenwehr gegen die
bolschewistischen Machenschaften sich zur völligen Lossagung von
Großrußland und zur Proklamation ihrer uneingeschränkten staatlichen
Selbständigkeit entschloß.
Ein ähnlicher Prozeß spielte sich in Finnland ab. Die Unabhängigkeit
Finnlands wurde von seiner Volksvertretung im Dezember 1917 proklamiert
und zunächst auch von der bolschewistischen Regierung in Petersburg
formell anerkannt; in Wirklichkeit aber griff die Petersburger Regierung
alsbald in die inneren Verhältnisse Finnlands ein und suchte mit
militärischer Gewalt den Bolschewismus auch dort zur Herrschaft zu
bringen mit dem Erfolg, daß in Finnland selbst Bürgerkrieg und Anarchie
genährt wurden und daß zwischen der sich auf die Mehrheit der
Volksvertretung stützenden finnischen Regierung und Sowjetrußland der
Kriegszustand eintrat.
Im Süden und Südosten Rußlands setzte sich das Dongebiet unter der
Führung von Kosakengeneralen gegen das bolschewistische Großrußland zur
Wehr und erklärten die Völkerschaften des Kaukasus ihre Unabhängigkeit.
Im Osten weigerte sich Sibirien, die Herrschaft der großrussischen
Bolschewisten anzuerkennen; auch hier kam es schließlich zur
Autonomieerklärung und zur Bildung einer eigenen Regierung.
Der Zerfall des Russischen Reiches war also ein allgemeiner.
In diesem Zusammenhange muß die Frage der westlichen Randstaaten
betrachtet werden, an denen Deutschland als unmittelbarer Angrenzer ein
besonderes Interesse nehmen mußte. Die deutsche Politik konnte an der
Tatsache des allgemeinen Zerfalls des Russischen Reiches unmöglich
achtlos vorübergehen; auch solche Politiker, denen nichts ferner lag als
ein Eintreten für gewaltsame Gebietserwerbungen und die Angliederung
fremdstämmiger Bevölkerungsteile an das Deutsche Reich, verschlossen sich
nicht der Notwendigkeit, bei der Neugestaltung der Verhältnisse in den
unserer Ostgrenze vorgelagerten Gebieten der Tatsache des
Auseinanderfallens des Russischen Reiches Rechnung zu tragen. So schrieb
die »Frankfurter Zeitung«, die gewiß annexionistischer Bestrebungen
unverdächtig ist, unmittelbar nach Unterzeichnung des Brester Friedens am
3. März 1918:
»Sieht man genauer zu, so ergibt sich, daß der Zerfall Rußlands sich
vollzogen hat zwar unter der Einwirkung des Krieges, aber doch von innen
heraus als eine Wirkung der Revolution. Worauf die russische Regierung
jetzt verzichtet, das haben nicht die Mittelmächte weggenommen, das hat
sich von selbst losgelöst im Verlauf eines Prozesses, den vermutlich die
gleiche Revolution auch ohne diesen Krieg ausgelöst hätte. Ein Rußland,
das auf den Imperialismus des Zarenreiches verzichtet, braucht die
Loslösung der Außengebiete nicht als eine Verstümmelung anzusehen.«
Und weiter in demselben Artikel:
»Was Deutschland braucht, ist Ruhe und Stetigkeit an seinen Ostgrenzen.
Eine Zone unruhiger und miteinander hadernder Völker wäre die denkbar
unglücklichste Lösung der großen Probleme, die an diesen Gebieten hängen.
Die Klärung und Beruhigung wird sich erst allmählich vollziehen können.
Es wird wesentlich von unserer künftigen Ostpolitik abhängen, ob sie sich
rasch und sicher vollzieht.«
In ähnlicher Richtung bewegten sich die Ausführungen des Abgeordneten
Friedrich Naumann bei der ersten Beratung des Brester Friedensvertrags im
Reichstag am 18. März 1918. Er führte aus:
»... Nachdem in Rußland einmal der Zustand der Zerbröckelung und Anarchie
vorhanden ist, jener Zustand des Kampfes aller gegen alle, muß irgendwo
eine Linie gezogen sein, an der dieser anarchistische Zustand aufhört und
ein Zustand der Ordnung -- ganz gleichgültig ob sozialistischer oder
bürgerlicher Ordnung usw. -- eintritt. Es ist eine unmittelbar zwingende
Notwendigkeit, eine solche Grenze zu setzen... Wenn wir uns um die neue
Lage der russischen Hinterlassenschaft nicht kümmern, so wird damit die
Entwicklung nicht stillstehen. Wohin wir nicht kommen, dahin kommt
England. Beispielsweise werden ohne unser Eingreifen die Ostseeküsten
englisch oder amerikanisch besetzt. Erst wenn man sich diesen Zustand des
allgemeinen Drängens der menschlichen Energie an den Platz der
ausgeschalteten Energie ganz verdeutlicht hat, dann wird man ohne
Rücksicht auf Parteistandpunkte, die unter uns vertreten sind, den Boden
einer reellen Zustimmung gegenüber dem Frieden bekommen können, der hier
geschieht. Wir verwahren uns gegen diejenigen Meinungen, als ob wir etwa
bloß aus beliebiger Annexionslust alldeutscher Färbung zur Aneignung von
Land übergegangen sind, nur weil es uns so gefällt und weil es der
Machttradition entspricht. Nein, diese Organisationsaufgabe, die heute
drüben vor uns liegt, wird als unentrinnbare Entwicklung später auch von
den Russen instinktiv begriffen werden.«
Auch die Sozialdemokraten stellten sich bei aller Kritik der bei den
Brester Verhandlungen angewandten Methoden und der im Brester
Friedensvertrag vereinbarten Abmachungen über die Randstaaten nicht auf
den Standpunkt, daß Deutschland sich an der künftigen Gestaltung der
Randstaaten völlig hätte desinteressieren können.
Allerdings ist es richtig, daß die deutsche Politik schon vor der
russischen Revolution und der durch diese herbeigeführten Sprengung des
Russischen Reiches auf eine aktive Anteilnahme an der künftigen
Gestaltung der im Laufe des Krieges von unseren Truppen besetzten
westrussischen Randgebiete gerichtet war. Schon am 5. April 1916 hatte
der Reichskanzler von Bethmann Hollweg im Reichstag unter Berufung auf
das damals von Herrn Asquith verkündigte Prinzip der Nationalitäten die
Frage gestellt, ob Herr Asquith annehmen könne, »Deutschland würde jemals
freiwillig die von ihm und seinen Bundesgenossen befreiten Völker
zwischen der Baltischen See und den Wolhynischen Sümpfen der Herrschaft
des reaktionären Rußland wieder ausliefern, -- mögen sie nun Polen,
Litauer, Balten oder Letten sein«. Und am 5. November war mit der
Zweikaiserproklamation über die Errichtung eines selbständigen polnischen
Staates ein positiver Eingriff in die Verhältnisse der westrussischen
Randvölker geschehen. Auf dieser Grundlage konnte später, am 25. Januar
1918, Herr von Kühlmann mit einem gewissen Recht von der
»Zwangsläufigkeit und Bedingtheit« der deutschen Ostpolitik »durch das,
was vorher geschaffen und getan worden ist«, sprechen. Aber abgesehen von
Polen, hinsichtlich dessen wir durch offizielle Akte und durch
Vereinbarung mit unserem österreichisch-ungarischen Bundesgenossen
festgelegt waren, hatte die deutsche Politik bis zum Beginn der
russischen Revolution sich ihrer Bewegungsfreiheit nicht entäußert; das
ausschlaggebende Moment war hier die Auflösung des Russischen Reiches,
die uns die schon bisher von der deutschen Politik beabsichtigte
Anteilnahme an der künftigen Gestaltung der Randgebiete geradezu als
Notwendigkeit auferlegte. Die Frage der Randstaaten war, als wir in die
Brester Verhandlungen eintraten, zu einem für uns besonders wichtigen
Teil, aber immerhin zu einem Teil des weit größeren Problems geworden,
wie sich die deutsche Politik zu verhalten habe zu dem Auseinanderfallen
Rußlands, zu den Kräften und Strömungen, die in dem Chaos des russischen
Zusammenbruchs zutage traten, zu den neuen Gebilden, die sich auf den
Trümmern des alten Russischen Reiches zu formen begannen.