Vor allem aber litten die Bukarester Verhandlungen unter dem gleichen

Fehler, der vor dem Beginn der Verhandlungen mit Rußland gemacht worden

war: es war auch hier versäumt worden, vor dem Eintritt in die

Verhandlungen mit Rumänien eine Einigung mit unseren Verbündeten

herbeizuführen. Die Folge war, daß die Bukarester Verhandlungen auf das

schwerste beeinträchtigt wurden durch die unausgeglichen gebliebenen

starken Interessenkonflikte zwischen den Bundesgenossen. Insbesondere die

bulgarisch-türkischen Differenzen spitzten sich in einer für den Bestand

des Bündnisses geradezu gefährlichen Weise zu. Die Lage wurde dadurch

verschärft, daß auch hier zwischen unserer politischen Leitung und der

Obersten Heeresleitung keine Übereinstimmung bestand; die Oberste

Heeresleitung trat für eine sehr weitgehende Unterstützung der türkischen

Wünsche auf Herausgabe bulgarischen Gebiets gegen Überlassung der

Dobrudscha an Bulgarien ein, während das Auswärtige Amt der Überzeugung

war, daß der von der Obersten Heeresleitung gewünschte Druck auf

Bulgarien den Rücktritt des Ministeriums Radoslawow und seine Ersetzung

durch ein deutschfeindliches Kabinett, damit die unmittelbare Gefahr

eines Ausscheidens Bulgariens aus dem Vierbund zur Folge haben werde.

Diese Gefahr wurde dadurch erhöht, daß die Oberste Heeresleitung auch in

anderen Punkten die Überlassung der Dobrudscha an Bulgarien an

Bedingungen knüpfen wollte, gegen die sich in Bulgarien eine starke

Opposition regte. Auf der anderen Seite wollten die Bulgaren die Lage

benutzen, um sich von der Rückzahlungspflicht für die von uns gewährten

sehr erheblichen Vorschüsse ganz oder wenigstens zu einem großen Teil zu

befreien. In diesem Punkt entstanden Meinungsverschiedenheiten zwischen

dem Auswärtigen Amt, dem Reichsschatzamt und der Obersten Heeresleitung.

Die Lage hatte sich gegen Ostern so stark verwirrt und verschärft, daß

Herr von Kühlmann, um eine Klärung zu versuchen, nach Berlin zurückreiste

und die Ankunft des bulgarischen Finanzministers Tontschew ankündigte,

der von seiner Regierung beauftragt wurde, in Berlin in direkter

Verhandlung mit der Reichsregierung eine Verständigung herbeizuführen.

Zu meiner Überraschung übertrug mir der Reichskanzler am Ostersamstag,

30. März, auf Antrag des Staatssekretärs von Kühlmann schriftlich die

Leitung der Verhandlungen mit dem bulgarischen Bevollmächtigten, dessen

Eintreffen bereits für die nächsten Tage erwartet wurde: Ich begab mich

alsbald zum Kanzler und erklärte ihm zunächst, diesen Auftrag nicht

übernehmen zu können, da ich in die mit Bulgarien streitigen Fragen nur

teilweise eingeweiht sei. Der Kanzler bestand darauf, daß ich mich nicht

versagen dürfe, zumal da die maßgebenden Männer der bulgarischen

Regierung, denen ich von früheren Verhandlungen her bekannt war, auf

meine Person ein besonderes Vertrauen setzten und eine durch mich

herbeigeführte Vermittlung auch auf die gleichfalls in mich Vertrauen

setzende türkische Regierung nicht ohne Einfluß bleiben werde. Ich

erklärte mich schließlich bereit, den Auftrag zu übernehmen, jedoch unter

der ausdrücklichen Voraussetzung, daß mir in den Stand der Streitfragen

alsbald voller Einblick gegeben werde und daß ferner vor dem Beginn

meiner Verhandlungen mit Herrn Tontschew eine klare politische Direktive

festgestellt und ein einheitliches Verhalten sämtlicher an den

Streitfragen mit Bulgarien beteiligten deutschen Stellen, einschließlich

der Obersten Heeresleitung, gesichert werde.

Die Prüfung der Sachlage zeigte, wie scharf die Meinungsverschiedenheiten

zwischen Reichskanzler und Auswärtigem Amt einerseits, der Obersten

Heeresleitung andererseits sich zugespitzt hatten. Unglücklicherweise

wurde der Kanzler am Ostersonntag von einem Unwohlsein befallen, das ihn

für einige Tage von allen Geschäften ausschaltete; der Staatssekretär des

Auswärtigen hatte sich zu einem Vortrag beim Kaiser nach Süddeutschland

begeben. Als gegen Ende der Woche nach Ostern ein gemeinschaftlicher

Vortrag beim Kanzler wieder möglich wurde, empfahl ich auf das

dringendste, vor der Einleitung irgendwelcher materieller Verhandlungen

mit dem inzwischen in Berlin eingetroffenen Herrn Tontschew die zu

verfolgende Linie durch eine persönliche Aussprache mit Hindenburg und

Ludendorff herbeizuführen, eventuell Herrn Tontschew gleich mit nach dem

Großen Hauptquartier zu nehmen. Nach meiner Erfahrung war in solchen

Lagen die unmittelbare Aussprache der einzige Weg zur Einigung; mit mehr

oder weniger gereizten Telegrammen verhandelte man sich nur immer weiter

auseinander. Man stimmte mir zu; aber weder der Kanzler, der ohnedies im

Lauf der folgenden Woche nach Spa reisen wollte, noch auch Herr von

Kühlmann zeigten Neigung, ihrerseits die notwendige Besprechung mit den

Herren von der Obersten Heeresleitung zu führen; Herr von Kühlmann meinte

resigniert, wenn er einen Vorschlag mache, sei dies für die andere Seite

schon ein genügender Grund zur Ablehnung. Unter diesen Umständen bestand

der Kanzler darauf, daß ich zu Hindenburg und Ludendorff reisen und eine

Einigung versuchen solle.

Dieser Vorgang beleuchtete mir grell die Unhaltbarkeit der Verhältnisse

in unserer politischen Leitung: Wir hatten in der schwersten Zeit unserer

Geschichte einen Kanzler, der zum mindesten körperlich seinem Amte in

keiner Weise mehr gewachsen war und der geistig jedenfalls nicht mehr die

Spannkraft besaß, schwierige Fragen aufzunehmen und durchzukämpfen. Wir

hatten einen Staatssekretär des Auswärtigen, der resigniert den Kampf mit

der Obersten Heeresleitung für die von ihm für richtig gehaltene Politik

aufgegeben hatte. Die taktisch geschickte Behandlung der

Reichstagsparteien, in der Graf Hertling Meister geblieben war, und

Kühlmanns wiederholte Bekenntnisse zu den Ideen der Reichstagsmehrheit

täuschten die deutsche Öffentlichkeit über diesen unmöglichen Zustand

hinweg; ja ich habe aus den Kreisen unserer Volksvertreter mitunter die

lobende Feststellung gehört, daß unter dem Grafen Hertling die unter

Herrn von Bethmann nie aufhörenden ärgerlichen Reibereien mit der

Obersten Heeresleitung glücklicherweise ein Ende gefunden hätten, und daß

jetzt eine erfreuliche Harmonie zwischen den drei großen politischen

Faktoren, Reichsleitung, Reichstag und Oberster Heeresleitung bestehe!

Diese »Harmonie« bestand nur auf der Oberfläche, und auch da nur um einen

allzu hohen Preis.

Ich kam im Großen Hauptquartier mit Hindenburg und Ludendorff zu einer

nach meiner Ansicht sowohl für Bulgarien, wie für die Türkei und auch für

uns erträglichen Einigung. Aber der Mangel an Einheitlichkeit in unserer

Politik hatte bei den Bulgaren und bei den Türken Hoffnungen geweckt, die

miteinander schlechthin unausgleichbar waren; und in dem wochenlangen

Hin- und Herzerren hatten sich beide Teile so sehr auf ihre Forderungen

festgerannt, daß der Vermittlungsversuch jetzt auf beiden Seiten eine

starke Unnachgiebigkeit fand. Zwar konnte unser Gesandter in Sofia

berichten, daß die Darlegungen des Herrn Tontschew über seine Berliner

Verhandlungen im bulgarischen Ministerrat eine gewisse Entspannung der

Lage herbeigeführt hätten; aber in Rücksicht auf die erregte öffentliche

Meinung lehnten schließlich Herr Radoslawow und sein Kabinett in der mit

den Türken streitigen territorialen Frage auch das bescheidene Maß von

Entgegenkommen ab, das unser Vermittlungsvorschlag ihnen zumutete,

während auf der anderen Seite der türkische Widerstand gegen jede

Einschränkung der territorialen Forderungen sich erheblich versteift

hatte.

Bei der Fortsetzung der Verhandlungen in Bukarest gelang es unserem

Staatssekretär des Auswärtigen nicht, diese Widerstände zu überwinden. So

mußte der Friedensvertrag mit Rumänien schließlich am 7. Mai 1918

unterzeichnet werden, ohne daß die Streitfrage zwischen Bulgarien und der

Türkei geregelt war. Infolgedessen konnte der bulgarische Wunsch, die

ganze Dobrudscha im Friedensvertrag zu erhalten, nicht erfüllt werden.

Der Vertrag gab vielmehr Bulgarien nur die von ihm im zweiten

Balkankriege an Rumänien verlorene Süddobrudscha mit einer ansehnlichen

Grenzberichtigung nach Norden hin, also das, was Bulgarien auf Grund der

im September 1915 getroffenen Vereinbarungen zu beanspruchen berechtigt

war. Der nördliche Teil der Dobrudscha mit Constantza und Cernavoda wurde

an die vier verbündeten Mächte zu gemeinsamer Hand abgetreten, wobei mit

Bulgarien Einverständnis darüber bestand, daß alsbald nach Behebung des

türkischen Widerstands auch dieser Teil mit den für Constantza-Cernavoda

vereinbarten Sicherungen an Bulgarien übergeben werden sollte.

Sachlich konnte sich Bulgarien mit dieser Lösung abfinden. Aber während

des unglücklichen Laufes der Verhandlungen hatte die Forderung der

sofortigen Überlassung der ganzen Dobrudscha sich so fest in den

bulgarischen Gemütern als nationale Ehrensache festgesetzt, daß jetzt die

öffentliche Meinung Bulgariens in der vorläufigen Lösung nur einen

enttäuschenden Mißerfolg sah. Als auch in den auf die Unterzeichnung des

rumänischen Friedensvertrags folgenden Wochen die Zustimmung der Türkei

zur Überlassung der nördlichen Dobrudscha an Bulgarien nicht

herbeigeführt wurde und als zudem die Unzufriedenheit in Bulgarien durch

ernstliche Ernährungsschwierigkeiten vermehrt wurde, sah sich das

Kabinett Radoslawow genötigt, zurückzutreten. Radoslawow wurde Mitte Juni

1918 durch den in seinen Gesinnungen für Deutschland zum mindesten

zweifelhaften Führer der Opposition Malinow ersetzt.

So fanden die Bukarester Verhandlungen ihren Ausklang in einer

offenkundigen Erschütterung der bulgarischen Bundesfreundschaft, die für

den Ausgang des Krieges verhängnisvoll werden sollte.

Ergebnis und Folgen der östlichen Friedensschlüsse

Die Friedensverträge mit der ukrainischen Volksrepublik vom 9. Februar

1918, mit Rußland vom 3. März 1918 und mit Rumänien vom 7. Mai 1918, die

durch einen am 7. März 1918 zu Berlin unterzeichneten Friedensvertrag

mit Finnland ergänzt wurden, brachten die offizielle Beendigung des

Kriegszustandes auf unserer ganzen Ostfront.

Die Verträge verkündigten den Grundsatz, daß die vertragschließenden

Nationen fortan miteinander »in Frieden und Freundschaft« leben wollten.

Sie trafen Bestimmung über die Demobilmachung der feindlichen

Streitkräfte, über die Wiederaufnahme der diplomatischen und

konsularischen Beziehungen, über das Wiederaufleben der durch den

Kriegszustand außer Kraft gesetzten Staatsverträge, über die

Wiederherstellung der während des Krieges aufgehobenen oder

beeinträchtigten Privatrechte, über die Herausgabe der während des

Krieges in die Gewalt des Gegners geratenen Handelsschiffe, über den

Austausch der Kriegsgefangenen und der Zivilinternierten. Sie stellten

fest, daß mit der Beendigung der Feindseligkeiten der Krieg auch auf dem

Gebiet der Wirtschaft und der Finanzen sein Ende gefunden habe,

untersagten jede direkte oder indirekte wirtschaftliche oder finanzielle

Kriegsmaßnahme und vereinbarten die sofortige Wiederaufnahme des

Handelsverkehrs. Um diesem eine feste Grundlage zu geben, wurden die

alten Handelsverträge mit gewissen Änderungen und Ergänzungen

wiederhergestellt, und zwar für die Ukraine, für Rußland und Finnland für

eine Übergangszeit, für Rumänien unter Verlängerung der ursprünglichen

Geltungsdauer bis zum Ende des Jahres 1930. Über den Rahmen der bisher

üblichen Handelsverträge hinaus wurden Vereinbarungen über

Warenaustausch und Warenlieferung getroffen, durch die uns gegenüber dem

Wirtschaftskrieg der Entente eine Erleichterung verschafft werden sollte.

Hierher gehörten insbesondere die von der ukrainischen Volksrepublik in

dem Geheimabkommen übernommene Verpflichtung, an die Mittelmächte bis

Ende Juli 1918 mindestens eine Million Tonnen Getreide zu liefern, ferner

einige wichtige Bestimmungen in dem Friedensvertrag mit Rumänien, die uns

die Verfügung über die rumänische Petroleumproduktion und die rumänischen

Überschüsse der Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln geben sollten.

Abmachungen über die Verkehrsmittel (Eisenbahnen, Post und Telegraph,

Donauschiffahrt usw.) ergänzten die handelspolitischen Vereinbarungen.

Von einer eigentlichen Kriegskostenentschädigung wurde abgesehen. Die

Frage der Kriegsschäden wurde verschieden behandelt. Mit der Ukraine,

Rußland und Finnland wurde neben dem Verzicht auf den Ersatz der

Kriegskosten auch ein gegenseitiger Verzicht auf den Ersatz der

Kriegsschäden vereinbart, wobei die Kriegsschäden als solche Schäden

definiert wurden, die den kriegführenden Staaten und ihren Angehörigen in

den Kriegsgebieten durch militärische Maßnahmen mit Einschluß aller in

Feindesland vorgenommenen Requisitionen entstanden sind. Vorbehalten

blieb jedoch einmal die Erstattung der Kosten des Unterhalts der

Kriegsgefangenen; ferner der Ersatz der Schäden, die den beiderseitigen

Angehörigen aus der Durchführung von Kriegsgesetzen erwachsen waren;

desgleichen der Schäden, die Zivilangehörigen jedes Teiles während des

Krieges außerhalb der Kriegsgebiete von den staatlichen Organen oder der

Bevölkerung des anderen Teiles durch völkerrechtswidrige Gewaltakte an

Leben, Gesundheit oder Vermögen zugefügt worden waren. Rußland gegenüber

wurde außerdem eine weitere Vereinbarung über den Ersatz der deutschen

Vermögenswerte, die nicht durch Kriegsgesetze, sondern durch

revolutionäre Enteignungsgesetze geschädigt worden waren, ausdrücklich

vorbehalten. Während der grundsätzliche Verzicht auf Erstattung der

Kriegskosten und Kriegsschäden gegenüber der Ukraine, Rußland und

Finnland ein gegenseitiger war, verzichtete Rumänien im Bukarester

Frieden einseitig auf den Ersatz der auf seinem Gebiet durch militärische

Maßnahmen der Gegenpartei mit Einschluß aller Requisitionen und

Kontributionen verursachten Schäden, während es sich gleichzeitig

verpflichtete, den Angehörigen der anderen Parteien alle Schäden zu

ersetzen, die ihnen auf seinem Gebiet durch militärische Maßnahmen eines

der kriegführenden Staaten entstanden waren. Ebenso übernahm Rumänien die

Einlösung der Noten der Banca Generala Romana, deren Ausgabe in der

Hauptsache durch die in Rumänien zu deckenden Bedürfnisse der Operations-

und Besetzungstruppen notwendig geworden war.

Über die territorialen Fragen habe ich bereits bei der Darstellung der

Friedensverhandlungen ausführlich gesprochen.

Rumänien mußte Österreich-Ungarn eine nicht unerhebliche

»Grenzregulierung« zugestehen und verlor die ganze Dobrudscha; dafür

suchte es Ersatz durch die Angliederung Bessarabiens, deren Förderung ihm

bei den Friedensverhandlungen von den Mittelmächten in Aussicht gestellt

worden war.

Aber diese Gebietsveränderung trat in den Hintergrund gegenüber dem

gewaltigen Ereignis des Auseinanderbrechens des in mehrhundertjähriger

Politik und Kriegführung aufgebauten russischen Kolosses. Es ist nicht

der Brester Friede, der den russischen Koloß zerschlagen hat. Das

ursächliche Verhältnis ist umgekehrt: Der Brester Friede ist in seinen

die territorialen Fragen behandelnden Teilen erst möglich geworden und in

seinem wichtigsten Inhalt bestimmt worden durch das Auseinanderfallen des

Russenreiches. Und dieser Zerfall hat sich von innen heraus vollzogen als

Wirkung der Revolution. Wenn irgendein staatliches Gebilde, dann war das

Rußland, wie es bis zum März 1917 bestand, ein Gebilde der Autokratie und

des Militarismus, deren eiserne Reifen alle die Rand- und Fremdvölker,

die den großrussischen Kern umgeben, mit schwerem Druck zusammenhielten.

Die Revolution, die das zaristische Selbstherrschertum zertrümmerte und

das unter den deutschen Schlägen zusammenbrechende russische Heer

vollends auflöste, hat die zentrifugalen Kräfte freigemacht, die der

russische Reichskörper trotz aller zusammenhaltenden geographischen

Momente in sich barg. Der Sieg des Bolschewismus in Petersburg und Moskau

hat die zentrifugalen Kräfte um einen wichtigen Faktor vermehrt: um die

Auflehnung der nicht großrussischen Reichsteile gegen das

bolschewistische Gewalt- und Schreckensregiment. Die bolschewistische

Herrschaft in Großrußland erwies sich als das stärkste Hindernis für den

Neuaufbau des Russischen Reiches auf föderativer Grundlage. Ein solcher

Neuaufbau lag ursprünglich ebensosehr in der Absicht der

bolschewistischen Machthaber in Petersburg und Moskau, wie in der Absicht

wichtiger Reichsteile, insbesondere der ukrainischen Volksrepublik. Aber

die terroristische Unduldsamkeit des großrussischen Bolschewismus, der

trotz aller schönen Redensarten von der »Selbstbestimmung der Völker bis

zur völligen Absonderung« überall gewaltsam die »Diktatur des

Proletariats«, in Wirklichkeit die Gewaltherrschaft bolschewistischer

Minderheiten, aufzurichten suchte, dazu die Zerstörung der

wirtschaftlichen Organisation und der wirtschaftlichen Arbeit, die sich

aus der Anwendung der bolschewistischen Grundsätze ergab, haben den

föderativen Gedanken im Keim erstickt, vielleicht nicht für alle Zeiten,

aber jedenfalls für den Zeitraum, mit dem wir für die Fortsetzung und

Beendigung des Krieges zu rechnen hatten.

Wir haben gesehen, wie die ukrainische Zentralrada, die ursprünglich den

bundesstaatlichen Zusammenschluß der auf dem Boden des früheren

russischen Kaiserreichs entstandenen Freistaaten angestrebt hatte,

während der Brester Verhandlungen in der Gegenwehr gegen die

bolschewistischen Machenschaften sich zur völligen Lossagung von

Großrußland und zur Proklamation ihrer uneingeschränkten staatlichen

Selbständigkeit entschloß.

Ein ähnlicher Prozeß spielte sich in Finnland ab. Die Unabhängigkeit

Finnlands wurde von seiner Volksvertretung im Dezember 1917 proklamiert

und zunächst auch von der bolschewistischen Regierung in Petersburg

formell anerkannt; in Wirklichkeit aber griff die Petersburger Regierung

alsbald in die inneren Verhältnisse Finnlands ein und suchte mit

militärischer Gewalt den Bolschewismus auch dort zur Herrschaft zu

bringen mit dem Erfolg, daß in Finnland selbst Bürgerkrieg und Anarchie

genährt wurden und daß zwischen der sich auf die Mehrheit der

Volksvertretung stützenden finnischen Regierung und Sowjetrußland der

Kriegszustand eintrat.

Im Süden und Südosten Rußlands setzte sich das Dongebiet unter der

Führung von Kosakengeneralen gegen das bolschewistische Großrußland zur

Wehr und erklärten die Völkerschaften des Kaukasus ihre Unabhängigkeit.

Im Osten weigerte sich Sibirien, die Herrschaft der großrussischen

Bolschewisten anzuerkennen; auch hier kam es schließlich zur

Autonomieerklärung und zur Bildung einer eigenen Regierung.

Der Zerfall des Russischen Reiches war also ein allgemeiner.

In diesem Zusammenhange muß die Frage der westlichen Randstaaten

betrachtet werden, an denen Deutschland als unmittelbarer Angrenzer ein

besonderes Interesse nehmen mußte. Die deutsche Politik konnte an der

Tatsache des allgemeinen Zerfalls des Russischen Reiches unmöglich

achtlos vorübergehen; auch solche Politiker, denen nichts ferner lag als

ein Eintreten für gewaltsame Gebietserwerbungen und die Angliederung

fremdstämmiger Bevölkerungsteile an das Deutsche Reich, verschlossen sich

nicht der Notwendigkeit, bei der Neugestaltung der Verhältnisse in den

unserer Ostgrenze vorgelagerten Gebieten der Tatsache des

Auseinanderfallens des Russischen Reiches Rechnung zu tragen. So schrieb

die »Frankfurter Zeitung«, die gewiß annexionistischer Bestrebungen

unverdächtig ist, unmittelbar nach Unterzeichnung des Brester Friedens am

3. März 1918:

»Sieht man genauer zu, so ergibt sich, daß der Zerfall Rußlands sich

vollzogen hat zwar unter der Einwirkung des Krieges, aber doch von innen

heraus als eine Wirkung der Revolution. Worauf die russische Regierung

jetzt verzichtet, das haben nicht die Mittelmächte weggenommen, das hat

sich von selbst losgelöst im Verlauf eines Prozesses, den vermutlich die

gleiche Revolution auch ohne diesen Krieg ausgelöst hätte. Ein Rußland,

das auf den Imperialismus des Zarenreiches verzichtet, braucht die

Loslösung der Außengebiete nicht als eine Verstümmelung anzusehen.«

Und weiter in demselben Artikel:

»Was Deutschland braucht, ist Ruhe und Stetigkeit an seinen Ostgrenzen.

Eine Zone unruhiger und miteinander hadernder Völker wäre die denkbar

unglücklichste Lösung der großen Probleme, die an diesen Gebieten hängen.

Die Klärung und Beruhigung wird sich erst allmählich vollziehen können.

Es wird wesentlich von unserer künftigen Ostpolitik abhängen, ob sie sich

rasch und sicher vollzieht.«

In ähnlicher Richtung bewegten sich die Ausführungen des Abgeordneten

Friedrich Naumann bei der ersten Beratung des Brester Friedensvertrags im

Reichstag am 18. März 1918. Er führte aus:

»... Nachdem in Rußland einmal der Zustand der Zerbröckelung und Anarchie

vorhanden ist, jener Zustand des Kampfes aller gegen alle, muß irgendwo

eine Linie gezogen sein, an der dieser anarchistische Zustand aufhört und

ein Zustand der Ordnung -- ganz gleichgültig ob sozialistischer oder

bürgerlicher Ordnung usw. -- eintritt. Es ist eine unmittelbar zwingende

Notwendigkeit, eine solche Grenze zu setzen... Wenn wir uns um die neue

Lage der russischen Hinterlassenschaft nicht kümmern, so wird damit die

Entwicklung nicht stillstehen. Wohin wir nicht kommen, dahin kommt

England. Beispielsweise werden ohne unser Eingreifen die Ostseeküsten

englisch oder amerikanisch besetzt. Erst wenn man sich diesen Zustand des

allgemeinen Drängens der menschlichen Energie an den Platz der

ausgeschalteten Energie ganz verdeutlicht hat, dann wird man ohne

Rücksicht auf Parteistandpunkte, die unter uns vertreten sind, den Boden

einer reellen Zustimmung gegenüber dem Frieden bekommen können, der hier

geschieht. Wir verwahren uns gegen diejenigen Meinungen, als ob wir etwa

bloß aus beliebiger Annexionslust alldeutscher Färbung zur Aneignung von

Land übergegangen sind, nur weil es uns so gefällt und weil es der

Machttradition entspricht. Nein, diese Organisationsaufgabe, die heute

drüben vor uns liegt, wird als unentrinnbare Entwicklung später auch von

den Russen instinktiv begriffen werden.«

Auch die Sozialdemokraten stellten sich bei aller Kritik der bei den

Brester Verhandlungen angewandten Methoden und der im Brester

Friedensvertrag vereinbarten Abmachungen über die Randstaaten nicht auf

den Standpunkt, daß Deutschland sich an der künftigen Gestaltung der

Randstaaten völlig hätte desinteressieren können.

Allerdings ist es richtig, daß die deutsche Politik schon vor der

russischen Revolution und der durch diese herbeigeführten Sprengung des

Russischen Reiches auf eine aktive Anteilnahme an der künftigen

Gestaltung der im Laufe des Krieges von unseren Truppen besetzten

westrussischen Randgebiete gerichtet war. Schon am 5. April 1916 hatte

der Reichskanzler von Bethmann Hollweg im Reichstag unter Berufung auf

das damals von Herrn Asquith verkündigte Prinzip der Nationalitäten die

Frage gestellt, ob Herr Asquith annehmen könne, »Deutschland würde jemals

freiwillig die von ihm und seinen Bundesgenossen befreiten Völker

zwischen der Baltischen See und den Wolhynischen Sümpfen der Herrschaft

des reaktionären Rußland wieder ausliefern, -- mögen sie nun Polen,

Litauer, Balten oder Letten sein«. Und am 5. November war mit der

Zweikaiserproklamation über die Errichtung eines selbständigen polnischen

Staates ein positiver Eingriff in die Verhältnisse der westrussischen

Randvölker geschehen. Auf dieser Grundlage konnte später, am 25. Januar

1918, Herr von Kühlmann mit einem gewissen Recht von der

»Zwangsläufigkeit und Bedingtheit« der deutschen Ostpolitik »durch das,

was vorher geschaffen und getan worden ist«, sprechen. Aber abgesehen von

Polen, hinsichtlich dessen wir durch offizielle Akte und durch

Vereinbarung mit unserem österreichisch-ungarischen Bundesgenossen

festgelegt waren, hatte die deutsche Politik bis zum Beginn der

russischen Revolution sich ihrer Bewegungsfreiheit nicht entäußert; das

ausschlaggebende Moment war hier die Auflösung des Russischen Reiches,

die uns die schon bisher von der deutschen Politik beabsichtigte

Anteilnahme an der künftigen Gestaltung der Randgebiete geradezu als

Notwendigkeit auferlegte. Die Frage der Randstaaten war, als wir in die

Brester Verhandlungen eintraten, zu einem für uns besonders wichtigen

Teil, aber immerhin zu einem Teil des weit größeren Problems geworden,

wie sich die deutsche Politik zu verhalten habe zu dem Auseinanderfallen

Rußlands, zu den Kräften und Strömungen, die in dem Chaos des russischen

Zusammenbruchs zutage traten, zu den neuen Gebilden, die sich auf den

Trümmern des alten Russischen Reiches zu formen begannen.

Der Weltkrieg, III. Band Vom Eingreifen Amerikas bis zum Zusammenbruch · 第 18 / 38 段