Die Verhandlungen waren mit diesen Vorschlägen auf einem toten Punkt

angekommen. Graf Czernin hätte unsere Vertretung gern zu weitergehenden

Zugeständnissen gedrängt, dies um so mehr, als es ihm, wie er selbst

bekannt hat, »im allgemeinen und speziell auch wegen Polens durchaus

erwünscht gewesen wäre, die Territorialfragen auf Grund des vollständigen

Selbstbestimmungsrechts zu lösen«. Er wurde jedoch an der Ausübung eines

stärkeren Druckes auf Deutschland durch den Ausbruch einer akuten

Ernährungskrisis in Österreich verhindert, die ihn zwang, von Deutschland

eine Ausfuhr an Lebensmitteln zur Errettung Wiens vor einer

Hungerkatastrophe zu erbitten. »Unter diesen Verhältnissen,« so hat Graf

Czernin ausgeführt, »konnte in diesem Zeitpunkt den deutschen

Unterhändlern gegenüber der Gedanke nicht mehr ausgespielt werden, daß

Österreich-Ungarn gegebenenfalls mit Rußland einen Separatfrieden

schließen würde, wollte man nicht die deutsche Lebensmittelhilfe

gefährden; dies um so weniger, als der Vertreter der deutschen Obersten

Heeresleitung damals erklärte, es sei gleichgültig, ob Österreich-Ungarn

Frieden mache oder nicht; Deutschland werde unter allen Umständen nach

Petersburg marschieren, falls die russische Regierung nicht nachgebe.«

Auf der anderen Seite will Graf Czernin damals Herrn Trotzki bewogen

haben, die Ausführung der Absicht seiner Regierung, die russische

Delegation wegen mangelnder Aufrichtigkeit auf deutscher und

österreichisch-ungarischer Seite abzuberufen, in Schwebe zu lassen.

Spannung zwischen der politischen Leitung und der Heeresleitung

Das Auftreten des Generals Hoffmann am 12. Januar hat den Zustand

schwerer Spannung bloßgelegt, die sich im Laufe der Verhandlungen mehr

und mehr zwischen unserer politischen und militärischen Leitung

herausentwickelt hatte. Eine unter dem Vorsitz des Kaisers am 2. Januar

im Schloß Bellevue abgehaltene Beratung hatte die Gegensätze nicht

ausgeglichen, sondern nur für den Augenblick überkleistert. Damals schon

schwirrten Gerüchte über eine ernstliche Krisis durch die Luft, die sich

bis zur Nachricht von dem Entlassungsgesuch des Generals Ludendorff

verdichteten. Der Verlauf, den die Verhandlungen in Brest nach dem

Eintreffen Trotzkis nahmen, entsprach in keiner Weise den Wünschen der

Obersten Heeresleitung, die wegen der Notwendigkeit, für die

Frühjahrsoperationen auf dem westlichen Kriegsschauplatz ihre

Dispositionen zu treffen, auf eine rasche Entscheidung drängte und in der

Trotzkischen Verhandlungsmethode nur den Versuch der Verschleppung und

der revolutionären Propaganda erblickte.

Am Sonntag, 13. Januar, am Tag nach der Hoffmannschen Erklärung in Brest,

besuchte mich in der Frühe vor neun Uhr unangesagt der Kronprinz, der --

ebenso wie Hindenburg und Ludendorff -- in Berlin eingetroffen war. Er

wollte offen und ungeschminkt meine Meinung über Herrn von Kühlmann

hören, dem von der Obersten Heeresleitung die schwersten Vorwürfe wegen

seiner Verhandlungsleitung gemacht würden. Ich legte dem Kronprinzen die

außerordentlichen Schwierigkeiten dar, unter denen Kühlmann zu verhandeln

hatte und die meines Erachtens von der Obersten Heeresleitung nicht in

vollem Umfang erkannt und gewürdigt würden. Kühlmann habe im Kampf mit

einem so gerissenen, skrupellosen und zielbewußten Gegner wie Trotzki

stets auch unsere Bundesgenossen und unsere eigene innere Lage im Auge zu

behalten. Ich machte kein Hehl daraus, daß nach meiner Ansicht der

Kardinalfehler darin liege, daß wir in diese schwierigen Verhandlungen

hineingegangen seien, ohne daß vorher eine klare Verständigung zwischen

unserer politischen und militärischen Leitung und zwischen uns und

Österreich-Ungarn herbeigeführt worden sei. Daraus müsse man für künftige

Verhandlungen lernen; ich könne aber nur auf das dringendste widerraten,

jetzt Herrn von Kühlmann abzuhalftern. Das Wesentlichste sei, daß

Reichskanzler und Oberste Heeresleitung sich endlich aufrichtig und

vollständig über das verständigten, was sie von den Russen wollten;

nötigenfalls müsse der Kaiser ein Machtwort sprechen und eine klare

Parole ausgeben.

Der Kronprinz sagte mir am Schluß der zweistündigen Unterhaltung, er

halte es für dringend geboten, daß ich mit Ludendorff über die Sache

spräche. Als ich es ablehnte, meinerseits in einer Angelegenheit, die

außerhalb meines Aufgabenkreises liege, einen Schritt bei dem General

Ludendorff zu tun, antwortete er, dann werde er Ludendorff veranlassen,

sich an mich zu wenden. Auf diese Weise hatte ich Gelegenheit, noch an

dem gleichen Nachmittag dem General Ludendorff meine Ansichten über Sache

und Personen darzulegen und so dazu beizutragen, daß damals in der

kritischen Zuspitzung der Brester Verhandlungen ein Wechsel in der

Leitung unserer auswärtigen Politik und in der Führung der

Friedensdelegation vermieden wurde.

Der Friedensvertrag mit der Ukraine

In Brest-Litowsk wurden angesichts der Stockung, die in den Verhandlungen

mit der russischen Delegation infolge der Unvereinbarkeit der

beiderseitigen Formulierungen eintrat, Sonderverhandlungen mit der

ukrainischen Delegation geführt.

Eine am 13. Januar stattgehabte vertrauliche Aussprache zwischen der

deutschen und der ukrainischen Delegation ergab, daß die ukrainische

Delegation in Anwendung des Selbstbestimmungsrechts des ukrainischen

Volkes auf die Regelung zweier Fragen einen besonders großen Wert legte:

auf die Einbeziehung des früher zu Kongreßpolen gehörigen und erst im

Jahre 1911 von der russischen Regierung aus dem Generalgouvernement

Warschau ausgesonderten Gouvernements Cholm in das Gebiet der

ukrainischen Volksrepublik; ferner auf Autonomie für den ganz vorwiegend

von Ukrainern (Ruthenen) bevölkerten östlichen Teil Galiziens und

nördlichen Teil der Bukowina.

Hinsichtlich Ostgaliziens verlangte in jener Unterredung der ukrainische

Staatssekretär Holubowitsch in erster Linie sogar eine Volksabstimmung

über die Zugehörigkeit zum österreichischen oder zum ukrainischen Staat.

Herr von Kühlmann behielt sich seine Stellungnahme zur Cholmer Frage vor;

hinsichtlich Ostgaliziens erklärte er, jede Macht, die nicht die

territoriale Integrität unserer Bundesgenossen als erste Voraussetzung

jeder Verhandlung unbedingt annehme, erkläre damit, daß sie nicht den

Frieden, sondern den Krieg wünsche.

Die ukrainische Delegation kam bei den weiteren Verhandlungen auf den

Wunsch einer Angliederung österreichischer Gebiete nicht zurück, bestand

aber auf der Angliederung des größtenteils von Ukrainern bewohnten

Gouvernements Cholm und auf besonderen Sicherungen für die nationalen und

politischen Rechte der ukrainischen Bevölkerung des österreichischen

Staatsgebietes. Graf Czernin lehnte zwar anfangs jede Einmischung in die

inneren Verhältnisse der Monarchie ab, zeigte auch Neigung, das Cholmer

Gouvernement für das künftige Polen zu beanspruchen, gab aber dann in

beiden Punkten nach. Ausschlaggebend war offenbar für ihm die Hoffnung,

durch einen raschen Friedensschluß mit der Ukraine der schwierigen

Ernährungslage Österreichs wirksam abhelfen zu können. Dieser

Gesichtspunkt war für ihn so wichtig, daß er um seinetwillen die sicher

zu erwartende tödliche Feindschaft der in Österreich so einflußreichen

Polen in Kauf nahm.

Hinsichtlich des Gouvernements Cholm begnügte er sich mit der Kautel, daß

die Grenze zwischen der Ukraine und Polen im einzelnen nach den

ethnographischen Verhältnissen und unter Berücksichtigung der Wünsche der

Bevölkerung durch eine gemischte Kommission festgesetzt werden solle.

Hinsichtlich der ostgalizischen Frage schlug Graf Czernin eine

Deklaration vor, nach der Österreich der innerhalb seiner Grenzen

wohnenden ukrainischen Bevölkerung und die Ukraine den in ihren Grenzen

bleibenden polnischen Minoritäten die freie nationale und kulturelle

Entwicklung gewährleisteten. Er fügte hinzu, daß er sich diese

Gewährleistung so denke, daß die Ukrainer Ostgaliziens eine eigene

Provinz innerhalb Österreichs bilden würden.

Auf dieser Grundlage kam die Einigung zustande. Die Vereinbarung über die

Gewährung der Autonomie an die österreichischen Ukrainer sollte in

Rücksicht auf den zu erwartenden heftigen Widerstand der galizischen

Polen einstweilen geheimgehalten werden; sie wurde deshalb auch nicht in

den öffentlichen Friedensvertrag aufgenommen. Außerdem wurde dieses

Zugeständnis an einige wichtige Bedingungen gebunden, vor allem an das

Zustandekommen des Friedensvertrages innerhalb einer kurzbemessenen Frist

und an die Lieferung von mindestens einer Million Tonnen Getreide durch

die Ukraine bis zum 1. August 1918. Das Wort »Brotfriede«, das Graf

Czernin später für den Frieden mit der Ukraine prägte, war bezeichnend;

denn soweit Österreich in Betracht kam, ging dieser Friede in der Tat

nach Brot.

Im übrigen war für den Friedensvertrag mit der Ukraine, namentlich für

seinen wirtschaftlichen und seinen rechtlichen Teil, in den

Kommissionsverhandlungen über den russischen Friedensvertrag bereits

wertvolle technische Vorarbeit geleistet worden. Da außerdem auf beiden

Seiten der gute Wille vorhanden war, rasch zu einem Abschluß zu kommen,

wurde in der kurzen Zeit bis zum 20. Januar so weit Übereinstimmung über

die Grundlagen des abzuschließenden Friedens erzielt, daß die

Delegationen zur letzten Besprechung mit ihren Regierungen nach Hause

reisen konnten.

Als Ende Januar die Chefs der Delegationen nach Brest zurückgekehrt waren

und die Verhandlungen wieder aufgenommen wurden, bot Trotzki alles auf,

um das Zustandekommen des Friedens mit der Ukraine zu verhindern. Er

führte zwei Vertreter der ukrainischen Arbeiter-, Bauern- und

Soldatendeputierten, die sich inzwischen in Charkow als Gegenregierung

gegen die Zentralrada in Kiew konstituiert hatten, als Mitglieder der

russischen Delegation ein und erklärte, nachdem der größte Teil der

Kiewer Garnison zur ukrainischen Sowjetregierung übergegangen sei, werde

die Kiewer Rada, mit deren Delegierten die Vertreter des Vierbundes

bisher verhandelt hatten, überhaupt nur noch wenige Tage existieren.

Jedenfalls könnten nur solche mit der Ukraine getroffenen Abmachungen

anerkannt werden, die durch die Regierung der föderativen russischen

Republik ihre formelle Bestätigung erhielten.

Demgegenüber erklärte die ukrainische Delegation, daß die ukrainische

Volksrepublik sich ursprünglich bemüht habe, eine Föderation der

verschiedenen auf dem Gebiet des früheren russischen Kaiserreiches

entstandenen Republiken zu schaffen, daß aber, nachdem diese Versuche

gescheitert seien, die ukrainische Zentralrada die ukrainische

Volksrepublik am 24. Januar zu einem ganz selbständigen und von niemand

abhängigen Staat proklamiert habe. Die Differenzen mit den ukrainischen

Bolschewisten seien eine innere Angelegenheit der ukrainischen

Volksrepublik, die auf deren völkerrechtliche Stellung keinen Einfluß

haben könne. Die Unruhen in der Ukraine seien von der Petersburger

bolschewistischen Regierung mit Hilfe nichtukrainischer Soldaten, die in

einzelnen Städten Soldatenräte gebildet hätten, hervorgerufen worden. Die

Wahlen zur russischen Konstituierenden Nationalversammlung hätten in der

Ukraine eine Mehrheit von mehr als drei Vierteln zugunsten der

ukrainischen Zentralrada ergeben, und eine Minderheit von nur zehn

Prozent für die Bolschewisten.

Graf Czernin erklärte im Namen der Delegationen der vier verbündeten

Mächte, daß für diese kein Anlaß vorliege, die am 12. Januar

ausgesprochene Anerkennung der ukrainischen Delegation als einer

selbständigen Delegation und als einer bevollmächtigten Vertretung der

ukrainischen Volksrepublik zurückzunehmen oder einzuschränken; die

Regierungen des Vierbundes sähen sich vielmehr weiter veranlaßt, die

ukrainische Volksrepublik schon jetzt als unabhängigen, freien,

souveränen Staat anzuerkennen, der in der Lage sei, selbständig

internationale Abmachungen zu treffen.

Am 9. Februar morgens zwei Uhr wurde der Friedensvertrag zwischen den

Regierungen des Vierbundes und der ukrainischen Volksrepublik

unterzeichnet. Es war der erste Friedensschluß im Weltkrieg. Er betraf

den wirtschaftlich wichtigsten Teil des Russischen Reiches; denn die

Ukraine hatte in Friedenszeiten von der Getreideausfuhr Rußlands 40 vom

Hundert, von seiner Zuckerausfuhr sogar 80 vom Hundert aufgebracht, und

von der russischen Kohlenförderung und Eisengewinnung entfielen etwa zwei

Drittel auf die ukrainischen Gruben und Werke.

Die letzte Phase der Brester Friedensverhandlungen

An dem gleichen Tag, in dessen ersten Morgenstunden der ukrainische

Friedensvertrag unterzeichnet worden war, erklärte Herr Trotzki: Vom

russischen Standpunkt sei die Anwendung, die von der Gegenseite dem

Grundsatz der Selbstbestimmung der Völker gegeben werde, gleichbedeutend

mit der Ablehnung dieses Grundsatzes. Außerdem sei eine neue

Schwierigkeit entstanden durch die Stellungnahme des Vierbundes gegenüber

der Ukraine. Er protestierte gegen den Abschluß des ukrainischen

Friedensvertrages und bemerkte, die Handlungsweise des Vierbundes müsse

Zweifel hervorrufen, ob die Mittelmächte zu einer Verständigung mit der

Regierung des föderativen Rußland gelangen wollten.

Noch einmal versuchte Graf Czernin durch einen Kompromißvorschlag die

Fortsetzung der Verhandlungen zu retten. Aber auch die neue Formulierung,

die Herr von Kühlmann im Einverständnis mit dem Grafen Czernin den

russischen Delegierten vorschlug, fand nur Ablehnung.

Schließlich führte Herr Trotzki in der Sitzung vom 10. Februar aus, daß

nach Ansicht seiner Delegation jetzt die Entscheidungsstunde gekommen

sei. Rußland wolle keinen Teil mehr am Krieg haben; deshalb führe Rußland

sein Heer und Volk aus dem Kriege heraus. Unter Verzicht auf die

Unterzeichnung eines Friedensvertrages erkläre Rußland den Kriegszustand

mit Deutschland, Österreich-Ungarn, der Türkei und Bulgarien für beendigt

und erteile gleichzeitig den Befehl zur völligen Demobilisation der

russischen Streitkräfte an allen Fronten. Für die aus dieser Lage sich

ergebenden weiteren Besprechungen zwischen den Mächten des Vierbundes und

Rußland über die Gestaltung der wechselseitigen diplomatischen,

konsularischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen verwies Herr

Trotzki auf den Weg unmittelbaren Verkehrs zwischen den beteiligten

Regierungen und auf die bereits in Petersburg befindlichen Kommissionen

des Vierbundes.

Herr von Kühlmann hatte die Geistesgegenwart, sofort die durch diese

überraschende Erklärung geschaffene Situation zu präzisieren. Er stellte

fest, daß der Vierbund mit der russischen Regierung im Kriege stehe, daß

die Kriegshandlungen zwar durch den Waffenstillstand eingestellt seien,

bei Wegfall dieses Vertrages aber wieder aufleben würden. Der

Waffenstillstandsvertrag bezeichne als seinen Zweck den Abschluß des

Friedens. Komme dieser Zweck des Waffenstillstandsvertrages in Wegfall,

so würden die Kriegshandlungen nach Ablauf der vorgesehenen Frist wieder

aufleben. Die Tatsache, daß die eine von den beiden Parteien

demobilisiere, würde hieran weder tatsächlich noch rechtlich etwas

ändern. Im Anschluß an diese Feststellung schlug er für den nächsten Tag

eine Vollsitzung vor, in der die Stellungnahme der Verbündeten zu den

neuesten Mitteilungen der russischen Delegation bekanntgegeben werden

sollte.

Herr Trotzki erwiderte, die russische Delegation habe jetzt alle ihre

Vollmachten erschöpft und halte es für notwendig, nach Petersburg

zurückzukehren. Die Mitteilungen, welche die Delegationen des Vierbundes

machen würden, werde die Regierung der föderativen russischen Republik

beraten und darauf die Antwort erteilen.

Bei der auf diese Sitzung folgenden Aussprache zwischen den

diplomatischen und militärischen Unterhändlern Deutschlands und

Österreich-Ungarns stellte sich Graf Czernin auf den Standpunkt, daß der

durch die Erklärung Trotzkis geschaffene Zustand, der den Frieden »via

facti« herbeiführe, akzeptiert werden müsse. Er behauptete später, daß

auch Herr von Kühlmann, trotz seines vorsichtigen Vorbehaltes in der

Sitzung selbst, sich dieser Auffassung angeschlossen habe, und daß einzig

und allein der General Hoffmann eine abweichende Haltung eingenommen und

die Kündigung des Waffenstillstandes, den Vormarsch nach Petersburg und

die militärische Unterstützung der Ukraine gefordert habe.

In der Tat vertrat Herr von Kühlmann, der alsbald nach Deutschland

zurückkehrte, gegenüber den Forderungen der Obersten Heeresleitung einen

Standpunkt, der sich demjenigen des Grafen Czernin näherte. Demgegenüber

verlangte das Große Hauptquartier, daß Trotzkis Erklärung als Kündigung

des Waffenstillstandes behandelt und sofort nach Ablauf der siebentägigen

Frist mit dem Vormarsch der deutschen Heere in Estland und Livland und

dem Einmarsch in die von den Sowjettruppen auf das äußerste bedrängte

Ukraine beantwortet werden müsse. Die offiziöse »Norddeutsche

Allgemeine Zeitung« dagegen veröffentlichte eine Zuschrift eines

Staatsrechtslehrers, in der ausgeführt wurde, die Erklärung Trotzkis habe

hinsichtlich des Waffenstillstandes zur Folge, daß die Feindseligkeiten

erst wieder aufgenommen werden könnten, wenn der Waffenstillstand unter

Einhaltung der vertragsmäßigen Fristen ausdrücklich gekündigt worden

sei.

Die Entscheidung wurde in einer Beratung herbeigeführt, die am 13.

Februar unter Vorsitz des Kaisers im Großen Hauptquartier zu Homburg

stattfand. Sie fiel zugunsten der Auffassung und des Programms der

Obersten Heeresleitung, nachdem auch der Reichskanzler Graf Hertling sich

schließlich auf deren Standpunkt gestellt hatte. Herr von Kühlmann, der

ursprünglich die Kabinettsfrage gestellt hatte, entschloß sich auf

Drängen des Reichskanzlers zum Bleiben.

Am 16. Februar veröffentlichte das Wolffsche Bureau eine offiziöse Note,

die besagte: Durch die einseitige Erklärung Trotzkis sei

selbstverständlich der Kriegszustand nicht beseitigt; vielmehr habe die

Weigerung Trotzkis, einen Friedensvertrag zu unterzeichnen, die

Herstellung des Friedens unmöglich gemacht. Gerade zur Herbeiführung des

Friedens aber sei der Waffenstillstandsvertrag, wie seine Einleitung

ausdrücklich hervorhebe, abgeschlossen worden. Der Verzicht auf den

Frieden sei deshalb der Kündigung des Waffenstillstandes gleichzuachten;

die Kündigung sei als am 10. Februar erfolgt anzusehen. Die deutsche

Regierung müsse sich deshalb nach Ablauf der vertraglich vorgesehenen

siebentägigen Frist freie Hand nach jeder Richtung vorbehalten.

Am gleichen Tag überreichte die ukrainische Delegation in Brest-Litowsk

der deutschen Regierung eine Botschaft an das deutsche Volk, in der sie

die Hilfe des deutschen Heeres gegen die russischen Bolschewisten erbat,

die in die Ukraine eingerückt waren.

Ebenfalls an demselben Tag verließen die Kommissionen der verbündeten

Regierungen, die nach Abschluß des Waffenstillstandes im Dezember 1917

zur Regelung des Austausches der Zivilgefangenen und dienstuntauglichen

Kriegsgefangenen sowie zur Wiederherstellung des wirtschaftlichen

Verkehrs nach Petersburg entsandt worden waren, die russische Hauptstadt.

Bezeichnend war, daß ein Wiener Communiqué diesen Schritt mit der »durch

die Anarchie bedingten Unsicherheit« begründete und hinzufügte: »Sobald

die Sicherheitsverhältnisse in Petersburg es gestatten, wird sich die

Kommission wieder dorthin zurückbegeben.«

Am 17. Februar begannen die deutschen Truppen im Baltikum und in

Wolhynien ihren Vormarsch. In wenigen Tagen war ganz Livland, fast ganz

Estland und ein großer Teil Wolhyniens besetzt.

Am 20. Februar ließ die russische Regierung einen Funkspruch ergehen,

lautend: »Der Rat der Volkskommissare sieht sich veranlaßt, in Anbetracht

der geschaffenen Lage sein Einverständnis zu erklären, den Frieden unter

den Bedingungen zu unterzeichnen, die von den Delegierten des Vierbundes

in Brest-Litowsk gestellt wurden.«

Nun schwenkte auch Graf Czernin ein und ließ erklären: Die neue Wendung

sei ausschließlich dem ohne Zögern erfolgten militärischen Vorgehen gegen

die großrussische Republik zu danken; es sei selbstverständlich, daß

diese Aktion auf dem Einvernehmen der beiden Mittelmächte beruhe; wenn

bisher nur das Vorgehen deutscher Kräfte gemeldet werde, so

ergebe sich das aus der Tatsache, daß das Schwergewicht der

österreichisch-ungarischen Streitkräfte an dem südlichen Teil der

Ostfront liege. -- Diese Begründung war natürlich nur ein durchsichtiger

Vorwand; denn für die österreichisch-ungarischen Truppen hatte durchaus

die Möglichkeit bestanden, sich an dem Einmarsch in die Ukraine zu

beteiligen.

Die deutsche Regierung beantwortete den russischen Funkspruch mit einem

achtundvierzigstündigen Ultimatum, das die in Brest-Litowsk gestellten

Bedingungen ergänzte und in einigen wesentlichen Punkten verschärfte.

Insbesondere wurde neu verlangt, daß die aus der russischen

Territorialhoheit ausscheidenden Gebiete in der Gegend von Dünaburg bis

zur Ostgrenze Kurlands erweitert würden; ferner daß Livland und Estland

von den russischen Truppen geräumt und von deutscher Polizeimacht besetzt

werden sollten, bis Landeseinrichtungen die Sicherheit gewährleisteten

und die staatliche Ordnung hergestellt sei. Außerdem hatte sich Rußland

zu verpflichten, sofort Frieden mit der ukrainischen Volksrepublik zu

schließen und sofort seine Truppen sowohl aus der Ukraine wie aus

Finnland zurückzuziehen.

Dieses Ultimatum wurde am 24. Februar von dem Vollzugsrat

der großrussischen Sowjets mit 126 gegen 85 Stimmen bei 26

Stimmenthaltungen angenommen. Dagegen stimmten insbesondere die »linken

Sozialrevolutionäre«.

Am 2. März trafen die Delegationen Rußlands und der Vierbundmächte in

Brest-Litowsk wieder zusammen.

Bereits am folgenden Tag unterzeichneten die russischen Bevollmächtigten

die ihnen vorgelegten Verträge unter ausdrücklichem Verzicht auf eine

Durchberatung und auf Abänderungsanträge. Einen förmlichen Protest

erhoben sie gegen einen von der türkischen Delegation mit Unterstützung

der übrigen Vierbunddelegationen erst bei dieser neuen Zusammenkunft

verlangten Zusatz, nach dem die kaukasischen Bezirke Erdehan, Kars und

Batum ohne Verzug von den russischen Truppen geräumt werden sollten und

Rußland sich zu verpflichten hatte, sich in die Neuordnung der

staatsrechtlichen und völkerrechtlichen Verhältnisse dieser Bezirke nicht

einzumischen, sondern es der Bevölkerung dieser Bezirke zu überlassen,

die Neuordnung im Einvernehmen mit den Nachbarstaaten, namentlich der

Türkei, durchzuführen. Aber die russische Delegation ließ es bei dem

Protest bewenden und unterzeichnete auch diese Bestimmung. Der Führer der

russischen Delegation, Herr Sokolnikow, erklärte: Rußland weiche der

Gewalt, der Friede sei kein Verständigungsfriede. Die Randvölker würden

unter dem Vorwand des Selbstbestimmungsrechts dem Einfluß des Gegners

unterstellt, um die dort herrschenden Klassen gegen die Revolution zu

schützen und die Kräfte der Gegenrevolution zu stärken. Auch in Finnland

und der Ukraine schütze der Vierbund die revolutionsfeindlichen

Bestrebungen. Rußland, durch den Bruch des Waffenstillstandes

vergewaltigt, unterzeichne den Friedensvertrag ohne Verhandlung, nachdem

es vergeblich an die deutschen Arbeiter appelliert habe.

Der Weltkrieg, III. Band Vom Eingreifen Amerikas bis zum Zusammenbruch · 第 16 / 38 段