angekommen. Graf Czernin hätte unsere Vertretung gern zu weitergehenden
Zugeständnissen gedrängt, dies um so mehr, als es ihm, wie er selbst
bekannt hat, »im allgemeinen und speziell auch wegen Polens durchaus
erwünscht gewesen wäre, die Territorialfragen auf Grund des vollständigen
Selbstbestimmungsrechts zu lösen«. Er wurde jedoch an der Ausübung eines
stärkeren Druckes auf Deutschland durch den Ausbruch einer akuten
Ernährungskrisis in Österreich verhindert, die ihn zwang, von Deutschland
eine Ausfuhr an Lebensmitteln zur Errettung Wiens vor einer
Hungerkatastrophe zu erbitten. »Unter diesen Verhältnissen,« so hat Graf
Czernin ausgeführt, »konnte in diesem Zeitpunkt den deutschen
Unterhändlern gegenüber der Gedanke nicht mehr ausgespielt werden, daß
Österreich-Ungarn gegebenenfalls mit Rußland einen Separatfrieden
schließen würde, wollte man nicht die deutsche Lebensmittelhilfe
gefährden; dies um so weniger, als der Vertreter der deutschen Obersten
Heeresleitung damals erklärte, es sei gleichgültig, ob Österreich-Ungarn
Frieden mache oder nicht; Deutschland werde unter allen Umständen nach
Petersburg marschieren, falls die russische Regierung nicht nachgebe.«
Auf der anderen Seite will Graf Czernin damals Herrn Trotzki bewogen
haben, die Ausführung der Absicht seiner Regierung, die russische
Delegation wegen mangelnder Aufrichtigkeit auf deutscher und
österreichisch-ungarischer Seite abzuberufen, in Schwebe zu lassen.
Spannung zwischen der politischen Leitung und der Heeresleitung
Das Auftreten des Generals Hoffmann am 12. Januar hat den Zustand
schwerer Spannung bloßgelegt, die sich im Laufe der Verhandlungen mehr
und mehr zwischen unserer politischen und militärischen Leitung
herausentwickelt hatte. Eine unter dem Vorsitz des Kaisers am 2. Januar
im Schloß Bellevue abgehaltene Beratung hatte die Gegensätze nicht
ausgeglichen, sondern nur für den Augenblick überkleistert. Damals schon
schwirrten Gerüchte über eine ernstliche Krisis durch die Luft, die sich
bis zur Nachricht von dem Entlassungsgesuch des Generals Ludendorff
verdichteten. Der Verlauf, den die Verhandlungen in Brest nach dem
Eintreffen Trotzkis nahmen, entsprach in keiner Weise den Wünschen der
Obersten Heeresleitung, die wegen der Notwendigkeit, für die
Frühjahrsoperationen auf dem westlichen Kriegsschauplatz ihre
Dispositionen zu treffen, auf eine rasche Entscheidung drängte und in der
Trotzkischen Verhandlungsmethode nur den Versuch der Verschleppung und
der revolutionären Propaganda erblickte.
Am Sonntag, 13. Januar, am Tag nach der Hoffmannschen Erklärung in Brest,
besuchte mich in der Frühe vor neun Uhr unangesagt der Kronprinz, der --
ebenso wie Hindenburg und Ludendorff -- in Berlin eingetroffen war. Er
wollte offen und ungeschminkt meine Meinung über Herrn von Kühlmann
hören, dem von der Obersten Heeresleitung die schwersten Vorwürfe wegen
seiner Verhandlungsleitung gemacht würden. Ich legte dem Kronprinzen die
außerordentlichen Schwierigkeiten dar, unter denen Kühlmann zu verhandeln
hatte und die meines Erachtens von der Obersten Heeresleitung nicht in
vollem Umfang erkannt und gewürdigt würden. Kühlmann habe im Kampf mit
einem so gerissenen, skrupellosen und zielbewußten Gegner wie Trotzki
stets auch unsere Bundesgenossen und unsere eigene innere Lage im Auge zu
behalten. Ich machte kein Hehl daraus, daß nach meiner Ansicht der
Kardinalfehler darin liege, daß wir in diese schwierigen Verhandlungen
hineingegangen seien, ohne daß vorher eine klare Verständigung zwischen
unserer politischen und militärischen Leitung und zwischen uns und
Österreich-Ungarn herbeigeführt worden sei. Daraus müsse man für künftige
Verhandlungen lernen; ich könne aber nur auf das dringendste widerraten,
jetzt Herrn von Kühlmann abzuhalftern. Das Wesentlichste sei, daß
Reichskanzler und Oberste Heeresleitung sich endlich aufrichtig und
vollständig über das verständigten, was sie von den Russen wollten;
nötigenfalls müsse der Kaiser ein Machtwort sprechen und eine klare
Parole ausgeben.
Der Kronprinz sagte mir am Schluß der zweistündigen Unterhaltung, er
halte es für dringend geboten, daß ich mit Ludendorff über die Sache
spräche. Als ich es ablehnte, meinerseits in einer Angelegenheit, die
außerhalb meines Aufgabenkreises liege, einen Schritt bei dem General
Ludendorff zu tun, antwortete er, dann werde er Ludendorff veranlassen,
sich an mich zu wenden. Auf diese Weise hatte ich Gelegenheit, noch an
dem gleichen Nachmittag dem General Ludendorff meine Ansichten über Sache
und Personen darzulegen und so dazu beizutragen, daß damals in der
kritischen Zuspitzung der Brester Verhandlungen ein Wechsel in der
Leitung unserer auswärtigen Politik und in der Führung der
Friedensdelegation vermieden wurde.
Der Friedensvertrag mit der Ukraine
In Brest-Litowsk wurden angesichts der Stockung, die in den Verhandlungen
mit der russischen Delegation infolge der Unvereinbarkeit der
beiderseitigen Formulierungen eintrat, Sonderverhandlungen mit der
ukrainischen Delegation geführt.
Eine am 13. Januar stattgehabte vertrauliche Aussprache zwischen der
deutschen und der ukrainischen Delegation ergab, daß die ukrainische
Delegation in Anwendung des Selbstbestimmungsrechts des ukrainischen
Volkes auf die Regelung zweier Fragen einen besonders großen Wert legte:
auf die Einbeziehung des früher zu Kongreßpolen gehörigen und erst im
Jahre 1911 von der russischen Regierung aus dem Generalgouvernement
Warschau ausgesonderten Gouvernements Cholm in das Gebiet der
ukrainischen Volksrepublik; ferner auf Autonomie für den ganz vorwiegend
von Ukrainern (Ruthenen) bevölkerten östlichen Teil Galiziens und
nördlichen Teil der Bukowina.
Hinsichtlich Ostgaliziens verlangte in jener Unterredung der ukrainische
Staatssekretär Holubowitsch in erster Linie sogar eine Volksabstimmung
über die Zugehörigkeit zum österreichischen oder zum ukrainischen Staat.
Herr von Kühlmann behielt sich seine Stellungnahme zur Cholmer Frage vor;
hinsichtlich Ostgaliziens erklärte er, jede Macht, die nicht die
territoriale Integrität unserer Bundesgenossen als erste Voraussetzung
jeder Verhandlung unbedingt annehme, erkläre damit, daß sie nicht den
Frieden, sondern den Krieg wünsche.
Die ukrainische Delegation kam bei den weiteren Verhandlungen auf den
Wunsch einer Angliederung österreichischer Gebiete nicht zurück, bestand
aber auf der Angliederung des größtenteils von Ukrainern bewohnten
Gouvernements Cholm und auf besonderen Sicherungen für die nationalen und
politischen Rechte der ukrainischen Bevölkerung des österreichischen
Staatsgebietes. Graf Czernin lehnte zwar anfangs jede Einmischung in die
inneren Verhältnisse der Monarchie ab, zeigte auch Neigung, das Cholmer
Gouvernement für das künftige Polen zu beanspruchen, gab aber dann in
beiden Punkten nach. Ausschlaggebend war offenbar für ihm die Hoffnung,
durch einen raschen Friedensschluß mit der Ukraine der schwierigen
Ernährungslage Österreichs wirksam abhelfen zu können. Dieser
Gesichtspunkt war für ihn so wichtig, daß er um seinetwillen die sicher
zu erwartende tödliche Feindschaft der in Österreich so einflußreichen
Polen in Kauf nahm.
Hinsichtlich des Gouvernements Cholm begnügte er sich mit der Kautel, daß
die Grenze zwischen der Ukraine und Polen im einzelnen nach den
ethnographischen Verhältnissen und unter Berücksichtigung der Wünsche der
Bevölkerung durch eine gemischte Kommission festgesetzt werden solle.
Hinsichtlich der ostgalizischen Frage schlug Graf Czernin eine
Deklaration vor, nach der Österreich der innerhalb seiner Grenzen
wohnenden ukrainischen Bevölkerung und die Ukraine den in ihren Grenzen
bleibenden polnischen Minoritäten die freie nationale und kulturelle
Entwicklung gewährleisteten. Er fügte hinzu, daß er sich diese
Gewährleistung so denke, daß die Ukrainer Ostgaliziens eine eigene
Provinz innerhalb Österreichs bilden würden.
Auf dieser Grundlage kam die Einigung zustande. Die Vereinbarung über die
Gewährung der Autonomie an die österreichischen Ukrainer sollte in
Rücksicht auf den zu erwartenden heftigen Widerstand der galizischen
Polen einstweilen geheimgehalten werden; sie wurde deshalb auch nicht in
den öffentlichen Friedensvertrag aufgenommen. Außerdem wurde dieses
Zugeständnis an einige wichtige Bedingungen gebunden, vor allem an das
Zustandekommen des Friedensvertrages innerhalb einer kurzbemessenen Frist
und an die Lieferung von mindestens einer Million Tonnen Getreide durch
die Ukraine bis zum 1. August 1918. Das Wort »Brotfriede«, das Graf
Czernin später für den Frieden mit der Ukraine prägte, war bezeichnend;
denn soweit Österreich in Betracht kam, ging dieser Friede in der Tat
nach Brot.
Im übrigen war für den Friedensvertrag mit der Ukraine, namentlich für
seinen wirtschaftlichen und seinen rechtlichen Teil, in den
Kommissionsverhandlungen über den russischen Friedensvertrag bereits
wertvolle technische Vorarbeit geleistet worden. Da außerdem auf beiden
Seiten der gute Wille vorhanden war, rasch zu einem Abschluß zu kommen,
wurde in der kurzen Zeit bis zum 20. Januar so weit Übereinstimmung über
die Grundlagen des abzuschließenden Friedens erzielt, daß die
Delegationen zur letzten Besprechung mit ihren Regierungen nach Hause
reisen konnten.
Als Ende Januar die Chefs der Delegationen nach Brest zurückgekehrt waren
und die Verhandlungen wieder aufgenommen wurden, bot Trotzki alles auf,
um das Zustandekommen des Friedens mit der Ukraine zu verhindern. Er
führte zwei Vertreter der ukrainischen Arbeiter-, Bauern- und
Soldatendeputierten, die sich inzwischen in Charkow als Gegenregierung
gegen die Zentralrada in Kiew konstituiert hatten, als Mitglieder der
russischen Delegation ein und erklärte, nachdem der größte Teil der
Kiewer Garnison zur ukrainischen Sowjetregierung übergegangen sei, werde
die Kiewer Rada, mit deren Delegierten die Vertreter des Vierbundes
bisher verhandelt hatten, überhaupt nur noch wenige Tage existieren.
Jedenfalls könnten nur solche mit der Ukraine getroffenen Abmachungen
anerkannt werden, die durch die Regierung der föderativen russischen
Republik ihre formelle Bestätigung erhielten.
Demgegenüber erklärte die ukrainische Delegation, daß die ukrainische
Volksrepublik sich ursprünglich bemüht habe, eine Föderation der
verschiedenen auf dem Gebiet des früheren russischen Kaiserreiches
entstandenen Republiken zu schaffen, daß aber, nachdem diese Versuche
gescheitert seien, die ukrainische Zentralrada die ukrainische
Volksrepublik am 24. Januar zu einem ganz selbständigen und von niemand
abhängigen Staat proklamiert habe. Die Differenzen mit den ukrainischen
Bolschewisten seien eine innere Angelegenheit der ukrainischen
Volksrepublik, die auf deren völkerrechtliche Stellung keinen Einfluß
haben könne. Die Unruhen in der Ukraine seien von der Petersburger
bolschewistischen Regierung mit Hilfe nichtukrainischer Soldaten, die in
einzelnen Städten Soldatenräte gebildet hätten, hervorgerufen worden. Die
Wahlen zur russischen Konstituierenden Nationalversammlung hätten in der
Ukraine eine Mehrheit von mehr als drei Vierteln zugunsten der
ukrainischen Zentralrada ergeben, und eine Minderheit von nur zehn
Prozent für die Bolschewisten.
Graf Czernin erklärte im Namen der Delegationen der vier verbündeten
Mächte, daß für diese kein Anlaß vorliege, die am 12. Januar
ausgesprochene Anerkennung der ukrainischen Delegation als einer
selbständigen Delegation und als einer bevollmächtigten Vertretung der
ukrainischen Volksrepublik zurückzunehmen oder einzuschränken; die
Regierungen des Vierbundes sähen sich vielmehr weiter veranlaßt, die
ukrainische Volksrepublik schon jetzt als unabhängigen, freien,
souveränen Staat anzuerkennen, der in der Lage sei, selbständig
internationale Abmachungen zu treffen.
Am 9. Februar morgens zwei Uhr wurde der Friedensvertrag zwischen den
Regierungen des Vierbundes und der ukrainischen Volksrepublik
unterzeichnet. Es war der erste Friedensschluß im Weltkrieg. Er betraf
den wirtschaftlich wichtigsten Teil des Russischen Reiches; denn die
Ukraine hatte in Friedenszeiten von der Getreideausfuhr Rußlands 40 vom
Hundert, von seiner Zuckerausfuhr sogar 80 vom Hundert aufgebracht, und
von der russischen Kohlenförderung und Eisengewinnung entfielen etwa zwei
Drittel auf die ukrainischen Gruben und Werke.
Die letzte Phase der Brester Friedensverhandlungen
An dem gleichen Tag, in dessen ersten Morgenstunden der ukrainische
Friedensvertrag unterzeichnet worden war, erklärte Herr Trotzki: Vom
russischen Standpunkt sei die Anwendung, die von der Gegenseite dem
Grundsatz der Selbstbestimmung der Völker gegeben werde, gleichbedeutend
mit der Ablehnung dieses Grundsatzes. Außerdem sei eine neue
Schwierigkeit entstanden durch die Stellungnahme des Vierbundes gegenüber
der Ukraine. Er protestierte gegen den Abschluß des ukrainischen
Friedensvertrages und bemerkte, die Handlungsweise des Vierbundes müsse
Zweifel hervorrufen, ob die Mittelmächte zu einer Verständigung mit der
Regierung des föderativen Rußland gelangen wollten.
Noch einmal versuchte Graf Czernin durch einen Kompromißvorschlag die
Fortsetzung der Verhandlungen zu retten. Aber auch die neue Formulierung,
die Herr von Kühlmann im Einverständnis mit dem Grafen Czernin den
russischen Delegierten vorschlug, fand nur Ablehnung.
Schließlich führte Herr Trotzki in der Sitzung vom 10. Februar aus, daß
nach Ansicht seiner Delegation jetzt die Entscheidungsstunde gekommen
sei. Rußland wolle keinen Teil mehr am Krieg haben; deshalb führe Rußland
sein Heer und Volk aus dem Kriege heraus. Unter Verzicht auf die
Unterzeichnung eines Friedensvertrages erkläre Rußland den Kriegszustand
mit Deutschland, Österreich-Ungarn, der Türkei und Bulgarien für beendigt
und erteile gleichzeitig den Befehl zur völligen Demobilisation der
russischen Streitkräfte an allen Fronten. Für die aus dieser Lage sich
ergebenden weiteren Besprechungen zwischen den Mächten des Vierbundes und
Rußland über die Gestaltung der wechselseitigen diplomatischen,
konsularischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen verwies Herr
Trotzki auf den Weg unmittelbaren Verkehrs zwischen den beteiligten
Regierungen und auf die bereits in Petersburg befindlichen Kommissionen
des Vierbundes.
Herr von Kühlmann hatte die Geistesgegenwart, sofort die durch diese
überraschende Erklärung geschaffene Situation zu präzisieren. Er stellte
fest, daß der Vierbund mit der russischen Regierung im Kriege stehe, daß
die Kriegshandlungen zwar durch den Waffenstillstand eingestellt seien,
bei Wegfall dieses Vertrages aber wieder aufleben würden. Der
Waffenstillstandsvertrag bezeichne als seinen Zweck den Abschluß des
Friedens. Komme dieser Zweck des Waffenstillstandsvertrages in Wegfall,
so würden die Kriegshandlungen nach Ablauf der vorgesehenen Frist wieder
aufleben. Die Tatsache, daß die eine von den beiden Parteien
demobilisiere, würde hieran weder tatsächlich noch rechtlich etwas
ändern. Im Anschluß an diese Feststellung schlug er für den nächsten Tag
eine Vollsitzung vor, in der die Stellungnahme der Verbündeten zu den
neuesten Mitteilungen der russischen Delegation bekanntgegeben werden
sollte.
Herr Trotzki erwiderte, die russische Delegation habe jetzt alle ihre
Vollmachten erschöpft und halte es für notwendig, nach Petersburg
zurückzukehren. Die Mitteilungen, welche die Delegationen des Vierbundes
machen würden, werde die Regierung der föderativen russischen Republik
beraten und darauf die Antwort erteilen.
Bei der auf diese Sitzung folgenden Aussprache zwischen den
diplomatischen und militärischen Unterhändlern Deutschlands und
Österreich-Ungarns stellte sich Graf Czernin auf den Standpunkt, daß der
durch die Erklärung Trotzkis geschaffene Zustand, der den Frieden »via
facti« herbeiführe, akzeptiert werden müsse. Er behauptete später, daß
auch Herr von Kühlmann, trotz seines vorsichtigen Vorbehaltes in der
Sitzung selbst, sich dieser Auffassung angeschlossen habe, und daß einzig
und allein der General Hoffmann eine abweichende Haltung eingenommen und
die Kündigung des Waffenstillstandes, den Vormarsch nach Petersburg und
die militärische Unterstützung der Ukraine gefordert habe.
In der Tat vertrat Herr von Kühlmann, der alsbald nach Deutschland
zurückkehrte, gegenüber den Forderungen der Obersten Heeresleitung einen
Standpunkt, der sich demjenigen des Grafen Czernin näherte. Demgegenüber
verlangte das Große Hauptquartier, daß Trotzkis Erklärung als Kündigung
des Waffenstillstandes behandelt und sofort nach Ablauf der siebentägigen
Frist mit dem Vormarsch der deutschen Heere in Estland und Livland und
dem Einmarsch in die von den Sowjettruppen auf das äußerste bedrängte
Ukraine beantwortet werden müsse. Die offiziöse »Norddeutsche
Allgemeine Zeitung« dagegen veröffentlichte eine Zuschrift eines
Staatsrechtslehrers, in der ausgeführt wurde, die Erklärung Trotzkis habe
hinsichtlich des Waffenstillstandes zur Folge, daß die Feindseligkeiten
erst wieder aufgenommen werden könnten, wenn der Waffenstillstand unter
Einhaltung der vertragsmäßigen Fristen ausdrücklich gekündigt worden
sei.
Die Entscheidung wurde in einer Beratung herbeigeführt, die am 13.
Februar unter Vorsitz des Kaisers im Großen Hauptquartier zu Homburg
stattfand. Sie fiel zugunsten der Auffassung und des Programms der
Obersten Heeresleitung, nachdem auch der Reichskanzler Graf Hertling sich
schließlich auf deren Standpunkt gestellt hatte. Herr von Kühlmann, der
ursprünglich die Kabinettsfrage gestellt hatte, entschloß sich auf
Drängen des Reichskanzlers zum Bleiben.
Am 16. Februar veröffentlichte das Wolffsche Bureau eine offiziöse Note,
die besagte: Durch die einseitige Erklärung Trotzkis sei
selbstverständlich der Kriegszustand nicht beseitigt; vielmehr habe die
Weigerung Trotzkis, einen Friedensvertrag zu unterzeichnen, die
Herstellung des Friedens unmöglich gemacht. Gerade zur Herbeiführung des
Friedens aber sei der Waffenstillstandsvertrag, wie seine Einleitung
ausdrücklich hervorhebe, abgeschlossen worden. Der Verzicht auf den
Frieden sei deshalb der Kündigung des Waffenstillstandes gleichzuachten;
die Kündigung sei als am 10. Februar erfolgt anzusehen. Die deutsche
Regierung müsse sich deshalb nach Ablauf der vertraglich vorgesehenen
siebentägigen Frist freie Hand nach jeder Richtung vorbehalten.
Am gleichen Tag überreichte die ukrainische Delegation in Brest-Litowsk
der deutschen Regierung eine Botschaft an das deutsche Volk, in der sie
die Hilfe des deutschen Heeres gegen die russischen Bolschewisten erbat,
die in die Ukraine eingerückt waren.
Ebenfalls an demselben Tag verließen die Kommissionen der verbündeten
Regierungen, die nach Abschluß des Waffenstillstandes im Dezember 1917
zur Regelung des Austausches der Zivilgefangenen und dienstuntauglichen
Kriegsgefangenen sowie zur Wiederherstellung des wirtschaftlichen
Verkehrs nach Petersburg entsandt worden waren, die russische Hauptstadt.
Bezeichnend war, daß ein Wiener Communiqué diesen Schritt mit der »durch
die Anarchie bedingten Unsicherheit« begründete und hinzufügte: »Sobald
die Sicherheitsverhältnisse in Petersburg es gestatten, wird sich die
Kommission wieder dorthin zurückbegeben.«
Am 17. Februar begannen die deutschen Truppen im Baltikum und in
Wolhynien ihren Vormarsch. In wenigen Tagen war ganz Livland, fast ganz
Estland und ein großer Teil Wolhyniens besetzt.
Am 20. Februar ließ die russische Regierung einen Funkspruch ergehen,
lautend: »Der Rat der Volkskommissare sieht sich veranlaßt, in Anbetracht
der geschaffenen Lage sein Einverständnis zu erklären, den Frieden unter
den Bedingungen zu unterzeichnen, die von den Delegierten des Vierbundes
in Brest-Litowsk gestellt wurden.«
Nun schwenkte auch Graf Czernin ein und ließ erklären: Die neue Wendung
sei ausschließlich dem ohne Zögern erfolgten militärischen Vorgehen gegen
die großrussische Republik zu danken; es sei selbstverständlich, daß
diese Aktion auf dem Einvernehmen der beiden Mittelmächte beruhe; wenn
bisher nur das Vorgehen deutscher Kräfte gemeldet werde, so
ergebe sich das aus der Tatsache, daß das Schwergewicht der
österreichisch-ungarischen Streitkräfte an dem südlichen Teil der
Ostfront liege. -- Diese Begründung war natürlich nur ein durchsichtiger
Vorwand; denn für die österreichisch-ungarischen Truppen hatte durchaus
die Möglichkeit bestanden, sich an dem Einmarsch in die Ukraine zu
beteiligen.
Die deutsche Regierung beantwortete den russischen Funkspruch mit einem
achtundvierzigstündigen Ultimatum, das die in Brest-Litowsk gestellten
Bedingungen ergänzte und in einigen wesentlichen Punkten verschärfte.
Insbesondere wurde neu verlangt, daß die aus der russischen
Territorialhoheit ausscheidenden Gebiete in der Gegend von Dünaburg bis
zur Ostgrenze Kurlands erweitert würden; ferner daß Livland und Estland
von den russischen Truppen geräumt und von deutscher Polizeimacht besetzt
werden sollten, bis Landeseinrichtungen die Sicherheit gewährleisteten
und die staatliche Ordnung hergestellt sei. Außerdem hatte sich Rußland
zu verpflichten, sofort Frieden mit der ukrainischen Volksrepublik zu
schließen und sofort seine Truppen sowohl aus der Ukraine wie aus
Finnland zurückzuziehen.
Dieses Ultimatum wurde am 24. Februar von dem Vollzugsrat
der großrussischen Sowjets mit 126 gegen 85 Stimmen bei 26
Stimmenthaltungen angenommen. Dagegen stimmten insbesondere die »linken
Sozialrevolutionäre«.
Am 2. März trafen die Delegationen Rußlands und der Vierbundmächte in
Brest-Litowsk wieder zusammen.
Bereits am folgenden Tag unterzeichneten die russischen Bevollmächtigten
die ihnen vorgelegten Verträge unter ausdrücklichem Verzicht auf eine
Durchberatung und auf Abänderungsanträge. Einen förmlichen Protest
erhoben sie gegen einen von der türkischen Delegation mit Unterstützung
der übrigen Vierbunddelegationen erst bei dieser neuen Zusammenkunft
verlangten Zusatz, nach dem die kaukasischen Bezirke Erdehan, Kars und
Batum ohne Verzug von den russischen Truppen geräumt werden sollten und
Rußland sich zu verpflichten hatte, sich in die Neuordnung der
staatsrechtlichen und völkerrechtlichen Verhältnisse dieser Bezirke nicht
einzumischen, sondern es der Bevölkerung dieser Bezirke zu überlassen,
die Neuordnung im Einvernehmen mit den Nachbarstaaten, namentlich der
Türkei, durchzuführen. Aber die russische Delegation ließ es bei dem
Protest bewenden und unterzeichnete auch diese Bestimmung. Der Führer der
russischen Delegation, Herr Sokolnikow, erklärte: Rußland weiche der
Gewalt, der Friede sei kein Verständigungsfriede. Die Randvölker würden
unter dem Vorwand des Selbstbestimmungsrechts dem Einfluß des Gegners
unterstellt, um die dort herrschenden Klassen gegen die Revolution zu
schützen und die Kräfte der Gegenrevolution zu stärken. Auch in Finnland
und der Ukraine schütze der Vierbund die revolutionsfeindlichen
Bestrebungen. Rußland, durch den Bruch des Waffenstillstandes
vergewaltigt, unterzeichne den Friedensvertrag ohne Verhandlung, nachdem
es vergeblich an die deutschen Arbeiter appelliert habe.