In seiner Eröffnungsansprache führte Herr von Kühlmann u. a. aus:

»Unsere Verhandlungen werden erfüllt sein von dem Geist versöhnlicher

Menschenfreundlichkeit und gegenseitiger Achtung. Sie müssen Rechnung

tragen einerseits dem historisch Gegebenen und Gewordenen, um nicht den

festen Boden der Tatsachen unter den Füßen zu verlieren, andererseits

aber auch getragen sein von jenen neuen und großen Leitgedanken, auf

deren Boden die hier Versammelten zusammentreffen.«

Mit dem Hinweis auf das »historisch Gegebene und Gewordene« waren die

Vorbehalte angedeutet, die unsere Unterhändler in der Frage des

Selbstbestimmungsrechts der Nationalitäten machen mußten, sobald die

praktische Anwendung dieses Prinzips in Frage kam.

Schon in jener ersten Sitzung entwickelte die russische Delegation ihr

Programm. Sie schlug vor, folgende sechs Punkte den Verhandlungen

zugrundezulegen:

1. Keine gewaltsame Angliederung von eroberten Gebieten; die Truppen

werden die von ihnen besetzten Gebiete alsbald räumen.

2. Volle Wiederherstellung der politischen Selbständigkeit der Völker,

die ihre Selbständigkeit im Kriege verloren haben.

3. Den nationalen Gruppen, die vor dem Kriege keine politische

Selbständigkeit besaßen, wird die Möglichkeit gewährleistet, die Frage

ihrer Zugehörigkeit zu diesem oder jenem Staat oder ihrer staatlichen

Selbständigkeit durch freie Volksabstimmung zu entscheiden.

4. Gewährleistung der Rechte der nationalen Minderheiten in national

gemischten Gebieten.

5. Keine Kriegsentschädigung. Privatschäden sind aus einem besonderen

Fonds, zu dem alle kriegführenden Länder proportional beisteuern, zu

entschädigen.

6. Die kolonialen Fragen werden unter Beachtung der in den Punkten 1-4

enthaltenen Grundsätze entschieden.

Die russische Delegation schlug weiter vor, jede Art versteckter

Bekämpfung der Freiheit schwächerer Nationen durch stärkere

auszuschließen, so den wirtschaftlichen Boykott, die wirtschaftliche

Unterjochung eines Landes durch ein anderes im Wege aufgezwungener

Handelsverträge, die Verhängung von Seeblockaden, die nicht unmittelbare

Kriegszwecke verfolgen.

Die Vertreter der Mächte des Vierbundes erklärten ihre Bereitwilligkeit,

in eine Prüfung der russischen Vorschläge einzutreten.

Auch Graf Czernin hatte sein Programm für die Verhandlungen mitgebracht.

Es kam demjenigen der russischen Delegation sehr nahe, insbesondere auch

in der Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts der Bewohner Polens,

Litauens und des Baltikums und in der Frage der Räumung der besetzten

Gebiete. Jetzt war also die Zwangslage da, in der die Vertreter des

Deutschen Reiches und Österreich-Ungarns in der allerkürzesten Frist

angesichts des Verhandlungsgegners die bisher versäumte Einigung

wenigstens insoweit nachholen mußten, daß eine einheitliche Antwort auf

die russischen Vorschläge formuliert werden konnte.

Graf Czernin selbst hat in seiner Rede vom 11. Dezember 1918 über diese

Lage wie folgt berichtet:

»Bei Besprechung dieses (des österreichisch-ungarischen) Entwurfs mit den

deutschen Unterhändlern ergaben sich besonders in zwei Punkten große

Schwierigkeiten. Die eine betraf die Räumungsfrage. Die deutsche

Heeresleitung erklärte kategorisch, daß sie einer Räumung der besetzten

Gebiete vor Abschluß des allgemeinen Friedens unter keinen Umständen

zustimmen könne. Der zweite Gegensatz tauchte in der Behandlung der

besetzten Gebiete auf. Deutschland bestand nämlich darauf, es solle im

Friedensvertrag mit Rußland bloß festgestellt werden, daß Rußland den

Völkerschaften auf seinen Gebieten das Selbstbestimmungsrecht gewährt

habe, und daß diese Nationen von diesem Rechte bereits Gebrauch gemacht

hätten. Den in unserem Entwurf eingenommenen klaren Standpunkt vermochten

wir nicht durchzusetzen, obwohl dieser auch von den anderen Verbündeten

geteilt wurde. Immerhin kam bei Redigierung der dann am 25. Dezember 1917

auf die russischen Friedensvorschläge erteilten Antwort unter unserem

beharrlichen Drängen eine Kompromißlösung zustande, die wenigstens

vorerst den ablehnenden deutschen Standpunkt in diesen beiden Fragen

nicht zum Durchbruch kommen ließ. In der Frage der Räumung der besetzten

Gebiete wurde deutscherseits das Zugeständnis gemacht, daß über die

Zurückziehung einzelner Truppenteile eventuell schon vor dem allgemeinen

Frieden Vereinbarungen getroffen werden könnten. In der Annexionsfrage

konnte eine befriedigende Formulierung dadurch erzielt werden, daß sie

auf den Fall des allgemeinen Friedens abgestellt wurde. Wäre damals die

Entente zu einem allgemeinen Frieden bereit gewesen, so wäre das Prinzip

'keine Annexionen' vollkommen durchgedrungen.«

Am 25. Dezember 1917 verlas Graf Czernin in der Besprechung mit den

russischen Bevollmächtigten namens des Vierbundes die also

zustandegekommene Kompromißerklärung. Sie stellte voran die

Bereitwilligkeit der Mächte des Vierbundes, unverzüglich einen

allgemeinen Frieden ohne gewaltsame Gebietserwerbungen und ohne

Kriegsentschädigungen zu unterschreiben; es müsse aber ausdrücklich

darauf hingewiesen werden, daß sich sämtliche jetzt am Kriege beteiligten

Mächte innerhalb einer angemessenen Frist ausnahmslos ohne jeden Rückhalt

zur genauesten Beachtung der alle Völker in gleicher Weise bindenden

Bedingungen verpflichten müßten, wenn die Voraussetzungen der russischen

Delegation erfüllt sein sollten.

Im einzelnen erklärte Graf Czernin zu den sechs Punkten des russischen

Vorschlags:

1. Gewaltsame Aneignung von Gebieten, die während des Krieges besetzt

worden sind, liege nicht in der Absicht der verbündeten Regierungen. Über

die Truppen in den zurzeit besetzten Gebieten werde im Friedensvertrage

Bestimmung getroffen werden, soweit nicht über die Zurückziehung an

einigen Stellen vorher Einigkeit erzielt wird.

2. Es liege nicht in der Absicht der Verbündeten, eines der Völker, die

in diesem Kriege ihre politische Selbständigkeit verloren haben, dieser

Selbständigkeit zu berauben.

3. Die staatliche Zugehörigkeit nationaler Gruppen, die keine staatliche

Selbständigkeit besitzen, könne nicht zwischenstaatlich geregelt werden,

sondern sei von jedem Staat mit seinen Völkern selbständig auf

verfassungsmäßigem Wege zu lösen.

4. Der Schutz des Rechtes der nationalen Minderheiten bilde einen

wesentlichen Bestandteil des Selbstbestimmungsrechts der Völker.

5. Die verbündeten Mächte hätten mehrfach die Möglichkeit eines

wechselseitigen Verzichtes auf Ersatz sowohl von Kriegskosten als auch

von Kriegsschäden betont. Hiernach würden von jeder kriegführenden Macht

nur die Aufwendungen für ihre in Kriegsgefangenschaft geratenen

Angehörigen sowie die im eigenen Gebiet durch völkerrechtswidrige

Gewaltakte den Zivilangehörigen des Gegners zugefügten Schäden zu

ersetzen sein.

6. Die Rückgabe der während des Krieges besetzten Kolonialgebiete sei ein

wesentlicher Bestandteil der deutschen Forderungen. Dagegen sei die

Anwendung des Selbstbestimmungsrechts der Bewohner auf die Kolonien in

den von der russischen Delegation vorgeschlagenen Formen zurzeit nicht

durchführbar.

Außerdem erklärte Graf Czernin die uneingeschränkte Zustimmung der

Vierbundmächte zu den von der russischen Delegation vorgeschlagenen

Grundsätzen der Ausschließung jedweder wirtschaftlichen Vergewaltigung.

In Erwiderung auf diese Erklärung machte der Führer der russischen

Delegation zwar einige Vorbehalte, erklärte jedoch zum Schluß, daß die in

der Antwort der Vierbundmächte enthaltene offene Ablehnung aller

aggressiven Absichten die Möglichkeit biete, sofort zu Verhandlungen über

einen allgemeinen Frieden unter allen kriegführenden Staaten zu

schreiten. Mit Rücksicht hierauf schlage er vor, eine zehntägige

Unterbrechung der Verhandlungen eintreten zu lassen, um den übrigen

kriegführenden Völkern die Möglichkeit zu geben, sich auf der jetzt

gewonnenen Grundlage den Verhandlungen anzuschließen. Nach Ablauf dieser

Frist müßten die Verhandlungen unter allen Umständen fortgesetzt werden.

Auf den Vorschlag des Grafen Czernin und des Herrn von Kühlmann erklärte

er sich jedoch bereit, sogleich in die Besprechung der Einzelfragen

einzutreten, die auch im Falle eines allgemeinen Friedens zwischen

Rußland und den vier Verbündeten zu regeln wären.

Durch die von dem Grafen Czernin abgegebene Erklärung waren, soweit das

Selbstbestimmungsrecht der Nationalitäten der besetzten Gebiete in Frage

kam, die Meinungsverschiedenheiten nicht beseitigt, sondern nur verdeckt.

Die künstlich aufgerichtete Kulisse mußte spätestens fallen, wenn -- wie

vorauszusehen war -- aus den allgemeinen Friedensverhandlungen nichts

wurde. Sie fiel aber schon vorher, und zwar auf Grund des Eingreifens der

Obersten Heeresleitung. Diese fand die von dem Grafen Czernin abgegebene

Erklärung nicht im Einklang mit den im Großen Hauptquartier mit dem

Reichskanzler und Herrn von Kühlmann getroffenen Absprachen und übersah

wohl auch nicht ganz die taktische Verhandlungslage. Sie remonstrierte

scharf.

»Der Leiter der deutschen Friedensdelegation,« so berichtet Graf Czernin,

»geriet in Gefahr, gestürzt zu werden, in welchem Falle wahrscheinlich

ein Exponent der schärfsten militärischen Auffassung die Leitung der

deutschen auswärtigen Politik in die Hand bekommen hätte. Da dies aber

auf den weiteren Gang der Friedensverhandlungen nur eine ungünstige

Wirkung ausüben konnte, mußte unsererseits alles aufgeboten werden, Herrn

von Kühlmann zu halten. Zu diesem Zweck wurde ihm zur Weitergabe nach

Berlin mitgeteilt, daß, wenn Deutschland bei seiner scharfen Politik

beharren werde, Österreich-Ungarn sich veranlaßt sehen würde, mit Rußland

einen Separatfrieden abzuschließen. Diese Erklärung ist in Berlin nicht

ohne Eindruck geblieben und hat wesentlich dazu beigetragen, daß Kühlmann

sich damals behaupten konnte.«

Die Wirkung des Eingreifens der Obersten Heeresleitung war, daß bei der

Beratung über die mit Rußland zu regelnden Einzelfragen Herr von Kühlmann

im Einverständnis mit dem Grafen Czernin am 27. Dezember 1917 einen

Vorschlag für die Artikel 1 und 2 des mit Rußland abzuschließenden

Friedensvertrages machte, der im wesentlichen besagte:

1. Rußland und Deutschland erklären die Beendigung des Kriegszustandes.

Deutschland würde bereit sein, sobald der Frieden mit Rußland geschlossen

und die Demobilisierung der russischen Streitkräfte durchgeführt ist, die

besetzten russischen Gebiete zu räumen, soweit sich nicht aus 2 ein

anderes ergibt.

2. Nachdem die russische Regierung für alle im Verband des Russischen

Reiches lebenden Völker ein bis zur völligen Absonderung gehendes

Selbstbestimmungsrecht proklamiert hat, nimmt sie Kenntnis von den

Beschlüssen, worin der Volkswille ausgedrückt ist, für Polen, sowie für

Litauen, Kurland, Teile von Estland und Livland die volle staatliche

Selbständigkeit in Anspruch zu nehmen und aus dem russischen

Reichsverbande auszuscheiden. Da in diesen Gebieten die Räumung nicht

gemäß den Bestimmungen unter 1 vorgenommen werden kann, so werden

Zeitpunkt und Modalitäten der nach russischer Auffassung nötigen

Bekräftigung der schon vorliegenden Lostrennungserklärungen durch ein

Volksvotum auf breiter Grundlage, bei dem irgendein militärischer Druck

in jeder Weise auszuschalten ist, der Beratung und Festsetzung durch eine

besondere Kommission vorbehalten.

Demgegenüber hielt die russische Regierung an ihrem Standpunkt fest, daß

als Ausdruck des Volkswillens nur das Ergebnis einer gänzlich freien, in

Abwesenheit jeglicher fremden Truppen erfolgenden Volksabstimmung

angesehen werden könne; sie erklärte sich jedoch damit einverstanden, daß

zur Prüfung der technischen Bedingungen für die Verwirklichung eines

derartigen Referendums sowie zur Festsetzung bestimmter Räumungsfristen

eine Spezialkommission eingesetzt werde.

Sodann wurde entsprechend dem russischen Vorschlage die Vertagung bis zum

4. Januar ausgesprochen, um Rußlands Verbündeten die Möglichkeit des

Beitritts zu den Verhandlungen zu geben.

Die sachliche Meinungsverschiedenheit zwischen dem deutschen und dem

russischen Standpunkt in der Frage der Räumung des besetzten Gebietes und

der Selbstbestimmung der Nationalitäten, die durch die vom Grafen Czernin

am 25. Dezember vorgetragene allgemeine Formulierung verdeckt worden war,

hatte nunmehr durch den Kühlmannschen Vorschlag vom 27. Dezember eine

scharfe Beleuchtung erfahren. Immerhin war die Verhandlung bis zu dem am

28. Dezember gefaßten Vertagungsbeschluß in guten Formen geführt worden.

In Petersburg dagegen schlug man sofort eine andere Tonart an. Durch die

offiziöse Petersburger Telegraphenagentur wurde über die Sitzung vom 28.

Dezember ein Bericht verbreitet, der dem Vorsitzenden der russischen

Delegation im Wege freier Erfindung die schärfsten Worte der Kritik und

des Protestes gegen die Kühlmannsche Formulierung in den Mund legte, in

der Absicht, die deutsche Vertretung eines illoyalen und unanständigen

Vorgehens zu beschuldigen. Außerdem ließ die Petersburger Regierung eine

wahre Flut von Funksprüchen und Aufrufen los, die gröbliche

Beschimpfungen der deutschen Heerführer und Heereseinrichtungen sowie

Aufforderungen revolutionären Charakters an die deutschen Truppen und

Arbeitermassen enthielten.

Der schon bei Beginn der Waffenstillstandsverhandlungen durch das

Verhalten der russischen Delegation und, mehr noch, der russischen

Regierung entstandene Verdacht, daß es den führenden Männern des

bolschewistischen Rußland in erster Linie auf die Propaganda für die

Revolutionierung der breiten Massen und der Armeen der anderen

kriegführenden Länder ankomme, wurde jetzt zur unabweisbaren Gewißheit.

Wenn irgend etwas diese Gewißheit weiter verstärken konnte, so war es der

am 2. Januar 1918, zwei Tage vor dem für den Wiederbeginn der

Verhandlungen in Brest-Litowsk vereinbarten Termin, an die Regierungen

der Vierbundmächte gefunkte Vorschlag, die Friedensverhandlungen nach

Stockholm zu verlegen, zumal da dieser Vorschlag von der summarischen

Feststellung begleitet war, daß die russische Regierung den vom Grafen

Czernin am 25. Dezember 1917 gemachten Vorschlag -- also nicht etwa erst

die Kühlmannsche Formulierung vom 27. Dezember -- als dem Grundsatz der

freien Selbstbestimmung der Völker widersprechend ansehe.

Graf Hertling teilte daraufhin in dem am 4. Januar 1918

zusammengetretenen Hauptausschuß des Reichstags mit, er habe Herrn von

Kühlmann ermächtigt, die Verlegung der Friedensverhandlungen nach

Stockholm abzulehnen; abgesehen davon, daß wir nicht in der Lage seien,

uns von den Russen den Ort der Verhandlungen vorschreiben zu lassen,

sprächen gegen Stockholm technische Schwierigkeiten der telegraphischen

Verbindung mit den Hauptstädten der beteiligten Staaten sowie die Gefahr

von Machenschaften der Entente. Graf Hertling konnte seiner Mitteilung

hinzufügen, daß inzwischen bevollmächtigte Vertreter der Ukraine, die

sich am 19. Dezember 1917 zur selbständigen Volksrepublik erklärt hatte,

in Brest-Litowsk eingetroffen seien, und daß wir ganz ruhig mit den

Vertretern der Ukraine weiterverhandeln würden.

Die feste Haltung Deutschlands und seiner Verbündeten hatte zur Folge,

daß bereits am 5. Januar die Petersburger Regierung mitteilte, daß

angesichts des Eintreffens der Delegationen des Vierbundes am alten

Verhandlungsort auch die russische Delegation, dieses Mal unter der

Führung des Volkskommissars für die auswärtigen Angelegenheiten, des

Herrn Trotzki selbst, nach Brest-Litowsk kommen werde in der Überzeugung,

daß man sich dort über die Verlegung der Verhandlungen auf neutralen

Boden unschwer einigen werde.

Die zweite Phase der Brester Friedensverhandlungen

In Erwartung der Ankunft Trotzkis und seiner Delegation wurden in

Brest-Litowsk zunächst mit den Vertretern der ukrainischen Volksrepublik

die Verhandlungen begonnen.

Bei der Wiederaufnahme der Verhandlungen mit der russischen Delegation am

9. Januar erklärte Trotzki zunächst, angesichts der grundsätzlichen

Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts jeder Nation bis zur völligen

Lostrennung kein Hindernis für die Teilnahme der ukrainischen Delegation

an den Friedensverhandlungen zu sehen. Die Frage, ob die ukrainische

Delegation eine Unterabteilung der russischen Delegation darstelle oder

ob sie in diplomatischer Beziehung als Vertretung eines selbständigen

Staates zu behandeln sei, erklärte Herr Trotzki als erledigt, da die

ukrainische Delegation als eine selbständige Vertretung erschienen sei,

da diese Vertretung von der russischen Delegation anerkannt und von

keiner Seite ein anderer Vorschlag gemacht worden sei.

Am 12. Januar erklärte Graf Czernin namens der Vierbundmächte: »Wir

erkennen die ukrainische Delegation als selbständige Delegation und als

bevollmächtigte Vertretung der selbständigen ukrainischen Volksrepublik

an. Die formelle Anerkennung der ukrainischen Volksrepublik als

selbständiger Staat durch die vier verbündeten Mächte bleibt dem

Friedensvertrag vorbehalten.«

Herr Trotzki erklärte in der Sitzung vom 10. Januar ferner, daß Rußland

die Friedensverhandlungen weiterführen werde, unabhängig davon, ob die

Entente sich anschließe oder nicht. Er nahm Akt von einer Erklärung

Kühlmanns, daß mit dem Nichtbeitritt der Entente die Erklärung des Grafen

Czernin vom 25. Dezember 1917 hinfällig sei, und stellte dem das

unbedingte Festhalten der russischen Delegation an den von ihr

dargelegten Grundlagen eines »demokratischen Friedens« entgegen. Auf die

Verlegung der Verhandlungen nach einem neutralen Platz verzichtete er,

»um den Mächten des Vierbundes den Vorwand eines Abbruchs der

Verhandlungen aus technischen Gründen zu entziehen«.

In den folgenden Tagen entwickelte sich in der für die politischen

territorialen Fragen gebildeten Kommission, an deren Sitzungen die

Vorsitzenden der einzelnen Delegationen persönlich teilnahmen, ein

hartnäckiger Zweikampf Kühlmann-Trotzki um die Fragen der Räumung und des

Selbstbestimmungsrechts der besetzten Gebiete.

Die Diskussion wurde von Herrn Trotzki in einer unverkennbar für die

Außenwelt bestimmten aufreizend-agitatorischen Weise, dabei dialektisch

sehr gewandt und in vollendeter Rabulistik geführt. Die innere

Unaufrichtigkeit seines Eintretens für die reine und unverfälschte, vor

jeder Beeinflussung und jedem Druck zu behütende, nur in freier und

allgemeiner Volksabstimmung zu verwirklichende Selbstbestimmung der

Nationalitäten der besetzten Gebiete wurde in das hellste Licht gesetzt

durch das Verhalten des bolschewistischen Rußland gegenüber den dem

Bolschewismus abgeneigten eigenen Landes- und Bevölkerungsteilen. Während

Herr Trotzki in Brest-Litowsk den in freier Abstimmung sich bekundenden

Volkswillen als die höchste Norm im Völkerleben proklamierte, jagte seine

Regierung in Petersburg die aus freien Volkswahlen hervorgegangene

verfassunggebende Nationalversammlung mit bewaffneter Hand am Tage nach

ihrem Zusammentritt auseinander (20. Januar 1918). Abgesehen von dem

unerhörten Terror, den die bolschewistischen Machthaber im Sowjetrußland

selbst ausübten, versuchten sie in denjenigen Gebieten, die -- wie die

russische Regierung selbst anerkennen mußte -- auf Grund einwandfreier

Ausübung des Selbstbestimmungsrechts sich von dem bolschewistischen

Rußland zu trennen wünschten, so in Finnland und der Ukraine, mit Feuer

und Schwert, mit jedem Schrecken und jeder Gewalttat die Selbstbestimmung

zu unterdrücken und gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung die

bolschewistische Herrschaft aufrechtzuerhalten oder herzustellen. Am

entsetzlichsten wüteten die Roten Garden und bolschewistischen Banden in

den jenseits der deutschen Stellungen liegenden Teilen Livlands und

Estlands. Ununterbrochen kamen von dort die herzergreifenden Hilferufe

der auf das schwerste bedrückten und mißhandelten Einwohnerschaft,

insbesondere des deutschstämmigen Teiles der Bevölkerung, auf dessen

völlige Vernichtung und Ausrottung die bolschewistischen Machthaber

Rußlands auszugehen schienen. Und inmitten der bedrohten und

vergewaltigten Nationalitäten wagte es einer der Urheber aller dieser

Schrecken, das Selbstbestimmungsrecht der Völkerschaften der von uns

besetzten Gebiete Tag für Tag in stundenlangen Agitationsreden für seine

weltrevolutionäre Propaganda auszuschlachten!

Während Herr von Kühlmann mit Zähigkeit und einer geradezu phlegmatischen

Ausdauer Herrn Trotzki an der Klinge blieb, riß dem General Hoffmann die

Geduld. In der Sitzung vom 12. Januar ergriff er, nachdem die russische

Delegation in reichlich anmaßendem Ton abermals ihre Forderungen

formuliert hatte, das Wort und führte aus: Die russische Delegation

spreche, als ob sie siegreich in unserem Lande stehe und uns die

Bedingungen diktieren könne; die Tatsachen lägen umgekehrt. Die russische

Delegation fordere für die besetzten Gebiete die Anwendung eines

Selbstbestimmungsrechts, wie sie es im eigenen Lande nicht anwende. Die

russische Regierung sei lediglich begründet auf Gewalt, die rücksichtslos

jeden Andersdenkenden unterdrücke. Die deutsche Oberste Heeresleitung

müsse eine Einmischung in die Angelegenheiten der besetzten Gebiete

ablehnen. Für uns hätten deren Völker ihrem Wunsch der Lostrennung von

Rußland bereits klar und unzweideutig Ausdruck gegeben.

Am nächsten Tag versuchte Herr von Kühlmann auf Grund einer Verständigung

mit dem Grafen Czernin, der nichts mehr fürchtete als den Abbruch, die

Verhandlungen wieder in ein ruhigeres Geleise zu bringen. Er lehnte zwar

namens der deutschen und der österreichisch-ungarischen Delegation die

russischen Vorschläge als unannehmbar ab, machte jedoch Gegenvorschläge,

die dem russischen Standpunkt immerhin entgegenkamen. Vor allem stellte

die neue Formulierung fest, daß Deutschland und Österreich-Ungarn nicht

die Absicht hätten, sich die jetzt von ihnen besetzten Gebiete

einzuverleiben oder sie zur Annahme einer bestimmten Staatsform zu

zwingen; allerdings müßten sie für sich und die Völker jener Gebiete

freie Hand für den Abschluß von Verträgen aller Art behalten. Die

Zurückziehung der Truppen sei zwar, solange der Weltkrieg andauere,

unmöglich; aber die Verminderung der Truppen auf eine für die

Aufrechterhaltung der Ordnung und die Weiterführung der technischen

Betriebe nötige Zahl könne angestrebt werden. Außerdem wurde zugestanden,

daß den gewählten Vertretern der Bevölkerung der besetzten Gebiete mit

fortschreitender Annäherung an den allgemeinen Frieden in steigendem

Umfang die Mitwirkung an den Verwaltungsaufgaben eingeräumt werden, sowie

daß ein »Volksvotum auf breiter Grundlage« die Beschlüsse über die

staatliche Zugehörigkeit der Bevölkerung der besetzten Gebiete

sanktionieren solle. -- Diese Vorschläge wurden als der »äußerste Rahmen

für eine friedliche Verständigung« bezeichnet.

Der Weltkrieg, III. Band Vom Eingreifen Amerikas bis zum Zusammenbruch · 第 15 / 38 段