Das wichtigste Ereignis jener Zeit spielte sich jedoch in Rußland ab.

Dort war in den ersten Novembertagen die zweite Revolution, die

Revolution der Bolschewisten, ausgebrochen. Am 8. November war Kerenski

gestürzt und geflohen; der Kongreß der Arbeiter- und Soldatenräte konnte

von Petersburg aus verkünden, daß er alle Gewalt in seine Hand genommen

habe. Am Tage darauf veröffentlichte die neue Regierung ihr Programm, an

dessen Spitze die sofortige Herbeiführung eines Waffenstillstands an

allen Fronten und der Abschluß eines »demokratischen Friedens« stand. Die

folgenden Wochen waren mit inneren Kämpfen ausgefüllt, in denen sich die

Bolschewikiregierung mit Lenin als Präsident und Trotzki als

Volkskommissar für die auswärtigen Angelegenheiten behauptete. Am 23.

November teilte Trotzki den russischen Botschaftern telegraphisch,

gleichzeitig mit der Konstituierung des »Rates der Volksbeauftragten« als

der neuen Regierung, den Vorschlag mit, daß alle kriegführenden Völker

sofort einen Waffenstillstand schließen und in Friedensverhandlungen

eintreten möchten; als Grundlage für die Verhandlungen wurde bezeichnet

die Unabhängigkeit der Völker und ihr Recht, ihre Entwicklung selbst zu

bestimmen, sowie der Ausschluß von Annexionen und Kontributionen. An

demselben Tage begann die neue russische Regierung die Geheimverträge

zwischen Rußland und seinen Verbündeten zu veröffentlichen zugleich mit

der Erklärung, daß diese Verträge für das russische Volk unverbindlich

seien. Das war ein deutlicher Beweis der Entschlossenheit der neuen

russischen Regierung, den Weg zum Frieden nötigenfalls ohne Rücksicht auf

die Ententegenossen zu gehen.

Am 29. November konnte Graf Hertling in seiner Antrittsrede dem Reichstag

mitteilen:

»Die russische Regierung hat gestern von Zarskoje-Selo aus ein von dem

Volkskommissar für auswärtige Angelegenheiten, Herrn Trotzki, und dem

Vorsitzenden des Rates der Volkskommissare, Herrn Lenin, unterzeichnetes

Funkentelegramm an die Regierungen und Völker der kriegführenden Länder

gerichtet, worin sie vorschlägt, zu einem nahen Termin in Verhandlungen

über einen Waffenstillstand und einen allgemeinen Frieden einzutreten.

Ich stehe nicht an zu erklären, daß in den bisher bekannt gewordenen

Vorschlägen der russischen Regierung diskutable Grundlagen für die

Aufnahme von Verhandlungen erblickt werden können, und daß ich bereit

bin, in solche einzutreten, sobald die russische Regierung hierzu

bevollmächtigte Vertreter entsendet. Ich hoffe und wünsche, daß diese

Bestrebungen bald festere Gestalt annehmen und uns den Frieden bringen

werden.«

Der Ost-Friede

In jenen Novembertagen des Jahres 1917, in denen die Frieden heischenden

Funksprüche der neuen Männer Rußlands in die Welt hinausgingen, schien

sich endlich die Hoffnung zu erfüllen, die acht Monate zuvor mit dem

Ausbruch der russischen Revolution aufgedämmert war: die Hoffnung auf das

Zurückebben der blutigen Hochflut des Krieges. Damals war diese Hoffnung

gescheitert. Das Rußland der Miljukow und Kerenski vermochte sich ebenso

wenig von den Ideen des panslawistischen Imperialismus zu trennen, wie

sich von der Furcht vor dem deutschen Imperialismus zu befreien und sich

aus der Gebundenheit an die Entente zu lösen. Der Krieg nach Osten ging

weiter, und der Eintritt der Vereinigten Staaten in den Krieg, der kurz

auf den Ausbruch der russischen Revolution folgte, kündigte die größte

Ausdehnung und höchste Steigerung des Völkerringens an.

Jetzt aber sprachen alle Zeichen dafür, daß die Rückbildung des Krieges

Ernst werden solle, daß zum erstenmal eine der ganz großen Mächte, dazu

die Macht, die damals im Juli 1914 die Brandfackel in das Haus der

Völker geschleudert hatte, die Waffen niederlegen werde. Alle Nachrichten

von der russischen Front und aus dem Inneren Rußlands stimmten dahin

überein, daß des russischen Volkes Kraft und Wille zum Krieg endgültig

gebrochen sei, und daß nur eine Regierung sich werde halten und

durchsetzen können, die dem russischen Volke den Frieden bringe.

Endlich wurde die Aussicht auf die Sprengung des feindlichen Ringes, die

Aussicht auf die Befreiung von dem ungeheuren russischen Druck und auf

die Beendigung des »Zweifrontenkrieges« in greifbare Nähe gerückt. Und

mehr als das! Nach dem furchtbaren Schlage, den unsere und unseres

österreichisch-ungarischen Verbündeten Herbstoffensive dem italienischen

Heere in Venetien versetzt hatte, war für uns auch an der Südfront die

seit zweieinhalb Jahren drohende Gefahr abgewendet und freiere Hand

gewonnen. Zum erstenmal seit Kriegsausbruch zeigte sich für uns die

Möglichkeit, unsere Kraft im wesentlichen auf dem für das Schicksal des

Krieges entscheidenden westlichen Kriegsschauplatz zu konzentrieren, wo

uns fast die gesamte Macht der Franzosen und Briten mit ihren

Hilfsvölkern gegenüberstand und wo wir das Eingreifen der Amerikaner zu

erwarten hatten. Dazu versprach der Friede im Osten endgültig die

Hungerblockade zu brechen, die immer schwerer auf unserem Volke lastete

und unsere Kraft zum Kämpfen und Durchhalten empfindlich zu schwächen

drohte. Diese Möglichkeiten mußten nicht nur unsere Aussichten für einen

militärischen Endkampf erheblich verbessern; sie erschienen auch

geeignet, unsere westlichen Feinde zum Nachdenken zu veranlassen und

ihnen das Betreten des Weges einer billigen Verständigung nahezulegen.

Der gute Geist unseres Volkes und der Menschheit schien den Weg zu

weisen, der aus dem völkerzermalmenden Elend des Krieges herausführte.

Der Waffenstillstand von Brest-Litowsk

In dem Funkspruch der neuen russischen Regierung vom 28. November 1917

hieß es:

»Der Friede, den wir beantragt haben, soll ein Völkerfriede sein, er soll

ein Ehrenfriede des Einverständnisses sein, der einem jeden Volke die

Freiheit der wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung sichert... Wir

haben die Geheimverträge des Zaren und der Bourgeoisie mit den

Verbündeten veröffentlicht und diese Verträge für unverbindlich für das

russische Volk erklärt. Wir beantragen, mit allen Völkern öffentlich

einen neuen Vertrag auf der Grundlage des Einverständnisses und der

Zusammenarbeit zu schließen. Unseren Antrag haben die offiziellen und

offiziösen Vertreter der regierenden Klassen der verbündeten Länder mit

der Weigerung beantwortet, die Räteregierung anzuerkennen und sich mit

ihr ins Einvernehmen über die Friedensverhandlungen zu setzen. Die

Regierung der siegreichen Revolution entbehrt die Anerkennung der

professionellen Diplomatie; aber wir fragen die Völker, ob die

reaktionäre Diplomatie ihre Gedanken und Bestrebungen zum Ausdruck

bringt, ob die Völker ihrer Diplomatie erlauben, die große

Friedensmöglichkeit, die durch die russische Revolution eröffnet wurde,

fallen zu lassen.«

Hierauf antwortete die österreichisch-ungarische Regierung am 29.

November mit einem Telegramm, in dem sie die von der russischen Regierung

bekanntgegebenen Richtlinien für den abzuschließenden Waffenstillstand

und Friedensvertrag als geeignete Grundlagen für die Einleitung von

Verhandlungen bezeichnete und sich bereit erklärte, in Verhandlungen über

einen sofortigen Waffenstillstand und allgemeinen Frieden einzutreten.

Die deutsche Regierung ließ die am gleichen Tage vom Reichskanzler im

Reichstag abgegebene Erklärung gleichen Sinnes durch Funkspruch

verbreiten.

Bereits am 3. Dezember begannen in Brest-Litowsk, dem Hauptquartier des

Oberbefehlshabers-Ost, des Prinzen Leopold von Bayern, die Verhandlungen

zwischen Vertretern der Mächte des Vierbundes und der russischen

Sowjetrepublik.

Die russische Delegation versuchte zunächst, eine Diskussion über einen

allgemeinen Frieden und einen Waffenstillstand an allen Fronten

herbeizuführen. Da die Verbündeten Rußlands überhaupt nicht vertreten

waren, konnte eine solche Diskussion kein praktisches Ergebnis haben. Die

Delegationen des Vierbundes, deren Vollmachten nur auf den Abschluß eines

Waffenstillstandes mit Rußland lauteten, bestanden deshalb auf dieser

Beschränkung des Verhandlungsgebietes, die allein Erfolg versprach. Die

russische Delegation fügte sich widerstrebend. Schon jene erste

Besprechung ließ den Verdacht aufkommen, daß es den Russen mindestens

ebenso sehr auf eine Propaganda für ihre revolutionäre Weltanschauung wie

auf die Erzielung eines unmittelbar praktischen Ergebnisses im Sinne

des Friedens ankam. Sie behielten sich das Recht vor, die

Verhandlungsprotokolle unverkürzt zu veröffentlichen. Von diesem Recht

haben sie den ausgiebigsten Gebrauch gemacht und ihre Ausführungen bei

den Verhandlungen von vornherein weniger auf den unmittelbaren

Verhandlungszweck als auf die propagandistische Wirkung zugeschnitten.

In der Frage des Waffenstillstands selbst stellten die Russen zunächst

übertriebene Bedingungen. Vor allem verlangten sie die Erstreckung des

Waffenstillstands auf sechs Monate, womit ihnen jedes Interesse an dem

baldigen Abschluß eines endgültigen Friedens genommen gewesen wäre.

Außerdem forderten sie die Räumung der Inseln des Rigaischen Meerbusens

durch unsere Truppen. Als sie mit diesen Forderungen bei unseren

Verhändlern auf unüberwindlichen Widerstand stießen, begnügten sie sich

zunächst mit dem Abschluß einer »Waffenruhe«, die vom 7. bis zum 17.

Dezember laufen sollte, und reisten zur Einholung weiterer Instruktionen

nach Petersburg zurück.

Auch an der rumänischen Front wurde Waffenruhe vereinbart.

Die Verhandlungspause wurde von der russischen Regierung ausgiebig

benutzt, um im Weg der Funkspruchpropaganda die Arbeiter und Soldaten der

kriegführenden Mächte zu bearbeiten. In einem Funkspruch »An Alle« vom

12. Dezember 1917 führte sie aus: Die Verantwortung für den

Sondercharakter des Waffenstillstands treffe die Regierungen, die sich

weigerten, sich an den Verhandlungen zu beteiligen. Der Friede dürfe

keine gewaltsamen Annexionen bringen. Alle Völker, die sich unterdrückt

fühlten, müßten die Möglichkeit erhalten, in freier Volksabstimmung über

ihr ferneres Schicksal Bestimmung zu treffen. Dieser Grundsatz müsse auf

die Gebiete aller kriegführenden Staaten ausgedehnt werden, sowohl auf

die Mutterländer wie auch auf die Kolonien. Die Gebiete, die besonders

schwer unter dem Krieg gelitten hätten, müßten aus einem internationalen

Fonds entschädigt werden, der von den kapitalistischen Klassen der

kriegführenden Länder aufzubringen sei. Die arbeitenden Klassen der mit

Rußland verbündeten Länder seien jetzt durch die Geschichte berufen, ihre

ganze Kraft in die Wagschale zu werfen, um ihre Teilnahme an den

Friedensverhandlungen zu sichern. Eine nicht minder hohe Pflicht des

Proletariats Deutschlands, Österreich-Ungarns, Bulgariens und der Türkei

sei die Schaffung solcher Bedingungen, welche die tatsächliche

Anerkennung der Grundlagen des demokratischen Friedens durch die

Vertreter dieser Länder sicherten. Jetzt habe die Stunde geschlagen, in

der die Völker selbst den Vertrag unterzeichnen sollten, der auf

allgemeiner Zusammenarbeit und gegenseitiger Achtung begründet sei. Für

die sozialistischen Parteien sei die Stunde gekommen, den vor siebzig

Jahren verkündeten großen Ruf zu verwirklichen: Proletarier aller Länder,

vereinigt euch!

Am 13. Dezember wurden in Brest-Litowsk die

Waffenstillstandsverhandlungen wieder aufgenommen. Die Russen kamen auf

die Räumung der Rigaischen Inseln nicht mehr zurück. Hinsichtlich der

Friedensfrage teilten sie lediglich mit, daß ihre Regierung

wünsche, sofort nach Unterzeichnung des Waffenstillstandes in

Friedensverhandlungen einzutreten, was sich mit unseren eigenen Wünschen

durchaus deckte. In der Frage der Truppenverschiebungen während des

Waffenstillstands, die bei den ersten Verhandlungen einige

Schwierigkeiten gemacht hatte, wurde die Formel vereinbart, daß keine

operativen Truppenverschiebungen stattfinden sollten, es sei denn, daß

diese Verschiebungen im Augenblick der Unterzeichnung des

Waffenstillstands bereits eingeleitet seien.

In der Nacht vom 16. zum 17. Dezember wurde der Waffenstillstandsvertrag

unterzeichnet. Der Waffenstillstand erstreckte sich danach auf die

gesamte Landfront von der Ostsee bis zum Schwarzen Meer sowie auf den

türkisch-russischen Kriegsschauplatz in Asien, ferner auf das Schwarze

Meer und auf die Ostsee östlich des 15. Längengrades. Der

Waffenstillstand sollte vom 17. Dezember 1917, mittags 12 Uhr, bis zum

14. Januar 1918 dauern, vom 21. Tag an mit siebentägiger Frist kündbar

sein und mangels Kündigung automatisch weiterlaufen. Die

Friedensverhandlungen sollten sofort aufgenommen werden.

Die Vorbereitungen für die Friedensverhandlungen

Nachdem mein Abschiedsgesuch am 9. November bewilligt worden war, hatte

ich mich als bayrischer Reserveoffizier a. D. dem bayrischen

Kriegsministerium für eine militärische Verwendung zur Verfügung

gestellt. Ehe jedoch hierüber eine Bestimmung getroffen war, trat Anfang

Dezember der Reichskanzler Graf Hertling an mich heran und ersuchte mich,

angesichts der durch die Novemberrevolution in Rußland in nahe Sicht

gerückten Friedensverhandlungen die einheitliche Zusammenfassung der

Vorarbeiten der einzelnen Ressorts für den wirtschaftlichen Teil der

Friedensverhandlungen zu übernehmen. Ich stellte meine Bedenken gegen die

Übernahme einer solchen Aufgabe durch eine nicht mit der Autorität des

Reichskanzlers oder seines Vertreters ausgestattete Persönlichkeit

zurück, nachdem mir auch von denjenigen meiner früheren Kollegen in der

Reichsleitung und im Preußischen Staatsministerium, die am stärksten an

den Vorarbeiten für die Friedensverhandlungen beteiligt waren, der

dringende Wunsch ausgesprochen worden war, daß ich mich dem Ruf des

Reichskanzlers nicht entziehen möchte, und nachdem ich mich überzeugt

hatte, daß seit meinem Ausscheiden nichts mehr für die einheitliche

Leitung dieser Vorarbeiten geschehen war. Ich sprach meinerseits den

Wunsch aus, den neuen Auftrag im Ehrenamt und ohne irgendwelche Besoldung

oder Vergütung übernehmen zu dürfen.

Am 4. Dezember wurde mir der Auftrag der Zusammenfassung der

wirtschaftlichen Friedensvorarbeiten der Ressorts durch einen Erlaß des

Reichskanzlers erteilt.

Auf Grund mündlicher Besprechungen mit den Ressortchefs machte ich dem

Reichskanzler am 10. Dezember für die Gestaltung meiner Tätigkeit

folgenden Vorschlag:

»Ich denke mir die Ausführung des Auftrags so, daß ich mich über das in

den einzelnen Ressorts vorliegende Material unterrichte, dieses Material

bei mir sammle und ordne, daß ich ferner die Vorarbeiten auf ihre

Vollständigkeit sowie daraufhin einer Durchsicht unterziehe, ob zwischen

den Absichten und Wünschen der einzelnen Ressorts Übereinstimmung

besteht. Anregungen und Vorschläge, die ich zur Erwägung nach beiden

Richtungen hin etwa für notwendig erachte oder die sich sonst aus der

sachlichen Zusammenfassung ergeben, beabsichtige ich dann, sei es im Wege

des Schriftverkehrs, sei es im Wege der mündlichen Erörterung, mit den

Herren Ressortchefs oder ihren Vertretern zur Erledigung zu bringen.

Dadurch, daß ich mich auf Anregungen und Vorschläge dieser Art

beschränke, wird von vornherein überflüssige Doppelarbeit und ein

Eingriff in die sachliche Bearbeitung, die ausschließlich den beteiligten

Ressorts gemäß ihrer Zuständigkeit überlassen bleibt, vermieden werden.«

Ebenso wie die Vorbereitung der wirtschaftlichen Verhandlungen mit

Rußland wurde mir später (25. Dezember 1917) der gleiche Auftrag für

die Gesamtheit der Wirtschaftsfragen erteilt, die bei den

Friedensverhandlungen mit allen gegen uns im Kriege stehenden Staaten zu

regeln sein würden.

Die Zeit, die von der Erteilung des Auftrags für Rußland bis zum Beginn

der Friedensverhandlungen zur Verfügung stand, war außerordentlich knapp

bemessen. Trotzdem gelang es, vor der Abreise unserer Unterhändler eine

Einigung der Ressorts auf ein Programm für die Regelung der

deutsch-russischen Wirtschafts- und Rechtsfragen herbeizuführen, das den

schwierigen durch den Wirtschaftskrieg und die sozialistische Revolution

in Rußland geschaffenen Verhältnissen Rechnung tragen sollte. Es war

dies keine leichte Aufgabe; denn die Wiederherstellung der deutschen

Rechte und des deutschen Eigentums und die Vereinbarung der Entschädigung

für den Fall der Unmöglichkeit oder Untunlichkeit dieser

Wiederherstellung, ferner die Wiederherstellung der vertragsmäßigen

Grundlagen für die beiderseitigen Wirtschaftsbeziehungen erforderte

angesichts der von der bolschewistischen Regierung Rußlands erstrebten

und teilweise bereits in Angriff genommenen Sozialisierung von

Unternehmungen sowie von Produktions- und Betriebsmitteln auf dem Gebiete

der Landwirtschaft, des Bergbaues, der Industrie und des Handels das

Einschlagen neuer Wege, für die es bisher kein Vorbild gab. Unser

Programm fand in den wesentlichen Punkten die Zustimmung und später bei

den Verhandlungen die Unterstützung unserer Bundesgenossen, namentlich

Österreich-Ungarns.

Dagegen stimmte es mich sehr bedenklich, als ich kurz vor der Abreise

unserer Delegation gelegentlich einer am 17. Dezember beim Reichskanzler

abgehaltenen Besprechung mich überzeugen mußte, daß in den wichtigsten

politischen und territorialen Fragen eine klare Übereinstimmung weder

zwischen uns und unseren Bundesgenossen, noch auch zwischen unserer

politischen Leitung und der Obersten Heeresleitung vorlag.

Die Anfang November noch von mir geleiteten Besprechungen mit dem Grafen

Czernin, bei denen Polen im Vordergrund stand, hatten zu keinem Ergebnis

geführt. Graf Czernin hatte damals die alsbaldige Mitteilung von

Gegenvorschlägen und die Wiederaufnahme der Besprechungen im Beisein des

österreichischen und des ungarischen Ministerpräsidenten und

sachverständiger Berater für eine nahe Frist in bestimmte Aussicht

gestellt. Ich erhielt nunmehr auf meine Anfrage die Auskunft, daß die

Besprechungen bisher nicht wieder aufgenommen worden seien, da Graf

Czernin einen geplanten weiteren Besuch in Berlin im letzten Augenblick

infolge einer Erkrankung habe aufgeben müssen. Auch auf anderem Wege war

eine Verständigung mit unserem Bundesgenossen über die Ostfragen und die

Festlegung einer einheitlichen Marschroute für die Verhandlungen mit der

russischen Regierung nicht erzielt worden. Wir hatten also damit zu

rechnen, daß Österreich die Erreichung seines Zieles, das ehemals

russische Polen für den Anschluß an die Donaumonarchie in irgendeiner

Form zu gewinnen, durch ein Zusammenspielen mit den Russen und eventuell

auch den Polen versuchen würde, ohne uns die von uns für nötig gehaltenen

Sicherungen zu gewähren.

Die Gefahr eines Zusammenspielens der österreichischen Diplomatie mit den

Russen und Polen war um so größer, als die Österreicher davon überzeugt

waren, ihr polnisches Ziel auf dem Wege der vorbehaltlosen Anerkennung

des von den Russen wie von den Polen gewünschten Selbstbestimmungsrechts

der Völkerschaften der besetzten russischen Gebiete erreichen zu können;

denn man war in Österreich sicher, daß um den Preis Galiziens der

Anschluß des neuen Polen an das Reich der Habsburger zu haben sein werde.

Ich habe die undefinierte und damit uneingeschränkte Anerkennung des

Selbstbestimmungsrechts der Nationalitäten stets für eine Gefahr

gehalten, nicht nur für das Deutsche Reich hinsichtlich seiner

Grenzmarken im Osten, Westen und Norden, sondern vor allem auch für die

habsburgische Monarchie, für die es kein stärkeres Sprengpulver geben

konnte. Der Gedanke, daß man die Anwendung des einmal in der Sache

uneingeschränkt anerkannten Grundsatzes territorial auf die von uns und

unseren Verbündeten besetzten russischen Gebiete werde beschränken

können, war angesichts der Kundgebungen der neuen russischen Regierung

und auch gewisser von dem Präsidenten Wilson aufgestellter Thesen, vor

allem aber angesichts der in unverhüllter Deutlichkeit zutage tretenden

Bestrebungen der Polen, der Tschechen und Slowenen, geradezu naiv.

Unsere deutsche Politik hatte sich in ihrer Praxis auch nur mit starken

Vorbehalten zu dem Selbstbestimmungsrecht der Völkerschaften der

besetzten russischen Gebiete bekannt, indem sie das Recht, an der

Gestaltung der Neuordnung der unmittelbar vor unserer Haustür liegenden

Gebiete mitzusprechen, tatsächlich ausübte und in den Staatsräten,

Landesversammlungen und Landesräten Polens, Litauens und Kurlands hatte

Organe schaffen helfen, deren Beschlüsse sie als Ausübung des

Selbstbestimmungsrechts der Bewohner jener Gebiete anzusehen gewillt war.

Man mag diese von unserer Regierung befolgte Politik hinsichtlich der

russischen »Randstaaten« für richtig oder für falsch halten,

-- falsch war es auf jeden Fall, in die Friedensverhandlungen mit

Rußland hineinzugehen, ohne daß vorher wenigstens mit unserem

österreichisch-ungarischen Bundesgenossen eine nochmalige Aussprache

stattgefunden hatte und mit ihm eine klare Einigung über die in den

Verhandlungen einzunehmende Haltung erzielt war.

Auch zwischen dem Kanzler und dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes

auf der einen Seite, der Obersten Heeresleitung auf der anderen Seite

war, als am 17. Dezember die Besprechung im Reichskanzlerpalais

stattfand, ein festes Einverständnis über die Linie, die bei den

Verhandlungen über den Ostfrieden innegehalten werden sollte, noch nicht

vorhanden. Kanzler und Staatssekretär reisten am Abend desselben Tages

nach dem Großen Hauptquartier, um dort, unmittelbar vor der Abreise des

Herrn von Kühlmann nach Brest-Litowsk, noch einmal die wichtigsten Fragen

zu besprechen. Ich habe späterhin nicht den Eindruck gewonnen, daß in

jener letzten Aussprache vor den Verhandlungen die nötige Klarheit und

Einigkeit herbeigeführt worden wäre.

Der Dualismus der Auffassungen und Ziele, der hier fortbestand, kam schon

in einer Besonderheit unserer Vertretung bei der Friedenskonferenz in

Brest zum Ausdruck. Der Kaiser erteilte dem Reichskanzler das Mandat zum

Abschluß der Friedensverhandlungen und bestellte Herrn von Kühlmann zum

bevollmächtigten Unterhändler. Neben Herrn von Kühlmann nahm aber an den

Verhandlungen als »Vertreter der Obersten Heeresleitung« der Chef des

Generalstabs des Oberbefehlshabers Ost, Generalmajor Hoffmann, teil, der

mitunter ausdrücklich namens der Obersten Heeresleitung in die

Verhandlungen eingriff und auch die Verträge als »Vertreter der Obersten

Heeresleitung« unterzeichnete. Dieses Verhältnis ist sowohl bei den

Verhandlungen selbst von dem Chef der russischen Delegation wie auch

späterhin im Reichstag beanstandet worden, zweifellos mit Recht; denn bei

Friedensverhandlungen zwischen zwei Staaten gibt es als zur Abgabe von

Erklärungen und zur Unterzeichnung der Verträge berechtigte Personen nur

bevollmächtigte Vertreter der einheitlichen Staatsgewalt. Es hätte nichts

im Wege gestanden, daß der Kaiser neben Herrn von Kühlmann den

Generalmajor Hoffmann als Unterhändler bevollmächtigt hätte; für einen

»Vertreter der Obersten Heeresleitung« war jedoch bei der Verhandlung und

bei der Unterzeichnung der Friedensverträge kein Raum. Aber diese kleine

formale Unkorrektheit, infolge deren das Deutsche Reich bei den

Verhandlungen in Brest zwiespältig vertreten war, hatte ihren tieferen

Grund in der Zwiespältigkeit, die zwischen der politischen Leitung und

der Obersten Heeresleitung nun einmal bestand und deren Ausgleich nicht

restlos gelungen war.

Mir blieb nichts übrig, als eindringlich auf die Gefahren des Fehlens

einer einheitlichen Linie hinzuweisen. Ich überschritt damit, da die

unausgeglichenen Meinungsverschiedenheiten auf politischem und

territorialem Gebiet lagen, ohnedies schon den Rahmen meiner auf die

wirtschaftlichen Vorbereitungen beschränkten Befugnisse. Zu meiner Sorge

mußte ich auch hier wieder die Beobachtung machen, daß der Graf Hertling

nicht mehr über die Kraft verfügte, um solcher Situationen Herr zu werden

und das von ihm als richtig Erkannte durchzusetzen. Von Herrn von

Kühlmann gewann ich den Eindruck, daß er sich zu sehr auf seinen guten

Stern verließ und darauf rechnete, es werde sich schließlich doch alles

zurechtziehen.

Die erste Phase der Brester Friedensverhandlungen

Am 22. Dezember 1917 fand in Brest die erste Verhandlung über den Frieden

statt. Die Leiter der auswärtigen Politik sämtlicher beteiligten Staaten

waren, abgesehen von dem russischen Volkskommissar für die auswärtigen

Angelegenheiten, der sich durch Herrn Joffe, den späteren russischen

»Botschafter« in Berlin, vertreten ließ, persönlich anwesend.

Der Weltkrieg, III. Band Vom Eingreifen Amerikas bis zum Zusammenbruch · 第 14 / 38 段