Dort war in den ersten Novembertagen die zweite Revolution, die
Revolution der Bolschewisten, ausgebrochen. Am 8. November war Kerenski
gestürzt und geflohen; der Kongreß der Arbeiter- und Soldatenräte konnte
von Petersburg aus verkünden, daß er alle Gewalt in seine Hand genommen
habe. Am Tage darauf veröffentlichte die neue Regierung ihr Programm, an
dessen Spitze die sofortige Herbeiführung eines Waffenstillstands an
allen Fronten und der Abschluß eines »demokratischen Friedens« stand. Die
folgenden Wochen waren mit inneren Kämpfen ausgefüllt, in denen sich die
Bolschewikiregierung mit Lenin als Präsident und Trotzki als
Volkskommissar für die auswärtigen Angelegenheiten behauptete. Am 23.
November teilte Trotzki den russischen Botschaftern telegraphisch,
gleichzeitig mit der Konstituierung des »Rates der Volksbeauftragten« als
der neuen Regierung, den Vorschlag mit, daß alle kriegführenden Völker
sofort einen Waffenstillstand schließen und in Friedensverhandlungen
eintreten möchten; als Grundlage für die Verhandlungen wurde bezeichnet
die Unabhängigkeit der Völker und ihr Recht, ihre Entwicklung selbst zu
bestimmen, sowie der Ausschluß von Annexionen und Kontributionen. An
demselben Tage begann die neue russische Regierung die Geheimverträge
zwischen Rußland und seinen Verbündeten zu veröffentlichen zugleich mit
der Erklärung, daß diese Verträge für das russische Volk unverbindlich
seien. Das war ein deutlicher Beweis der Entschlossenheit der neuen
russischen Regierung, den Weg zum Frieden nötigenfalls ohne Rücksicht auf
die Ententegenossen zu gehen.
Am 29. November konnte Graf Hertling in seiner Antrittsrede dem Reichstag
mitteilen:
»Die russische Regierung hat gestern von Zarskoje-Selo aus ein von dem
Volkskommissar für auswärtige Angelegenheiten, Herrn Trotzki, und dem
Vorsitzenden des Rates der Volkskommissare, Herrn Lenin, unterzeichnetes
Funkentelegramm an die Regierungen und Völker der kriegführenden Länder
gerichtet, worin sie vorschlägt, zu einem nahen Termin in Verhandlungen
über einen Waffenstillstand und einen allgemeinen Frieden einzutreten.
Ich stehe nicht an zu erklären, daß in den bisher bekannt gewordenen
Vorschlägen der russischen Regierung diskutable Grundlagen für die
Aufnahme von Verhandlungen erblickt werden können, und daß ich bereit
bin, in solche einzutreten, sobald die russische Regierung hierzu
bevollmächtigte Vertreter entsendet. Ich hoffe und wünsche, daß diese
Bestrebungen bald festere Gestalt annehmen und uns den Frieden bringen
werden.«
Der Ost-Friede
In jenen Novembertagen des Jahres 1917, in denen die Frieden heischenden
Funksprüche der neuen Männer Rußlands in die Welt hinausgingen, schien
sich endlich die Hoffnung zu erfüllen, die acht Monate zuvor mit dem
Ausbruch der russischen Revolution aufgedämmert war: die Hoffnung auf das
Zurückebben der blutigen Hochflut des Krieges. Damals war diese Hoffnung
gescheitert. Das Rußland der Miljukow und Kerenski vermochte sich ebenso
wenig von den Ideen des panslawistischen Imperialismus zu trennen, wie
sich von der Furcht vor dem deutschen Imperialismus zu befreien und sich
aus der Gebundenheit an die Entente zu lösen. Der Krieg nach Osten ging
weiter, und der Eintritt der Vereinigten Staaten in den Krieg, der kurz
auf den Ausbruch der russischen Revolution folgte, kündigte die größte
Ausdehnung und höchste Steigerung des Völkerringens an.
Jetzt aber sprachen alle Zeichen dafür, daß die Rückbildung des Krieges
Ernst werden solle, daß zum erstenmal eine der ganz großen Mächte, dazu
die Macht, die damals im Juli 1914 die Brandfackel in das Haus der
Völker geschleudert hatte, die Waffen niederlegen werde. Alle Nachrichten
von der russischen Front und aus dem Inneren Rußlands stimmten dahin
überein, daß des russischen Volkes Kraft und Wille zum Krieg endgültig
gebrochen sei, und daß nur eine Regierung sich werde halten und
durchsetzen können, die dem russischen Volke den Frieden bringe.
Endlich wurde die Aussicht auf die Sprengung des feindlichen Ringes, die
Aussicht auf die Befreiung von dem ungeheuren russischen Druck und auf
die Beendigung des »Zweifrontenkrieges« in greifbare Nähe gerückt. Und
mehr als das! Nach dem furchtbaren Schlage, den unsere und unseres
österreichisch-ungarischen Verbündeten Herbstoffensive dem italienischen
Heere in Venetien versetzt hatte, war für uns auch an der Südfront die
seit zweieinhalb Jahren drohende Gefahr abgewendet und freiere Hand
gewonnen. Zum erstenmal seit Kriegsausbruch zeigte sich für uns die
Möglichkeit, unsere Kraft im wesentlichen auf dem für das Schicksal des
Krieges entscheidenden westlichen Kriegsschauplatz zu konzentrieren, wo
uns fast die gesamte Macht der Franzosen und Briten mit ihren
Hilfsvölkern gegenüberstand und wo wir das Eingreifen der Amerikaner zu
erwarten hatten. Dazu versprach der Friede im Osten endgültig die
Hungerblockade zu brechen, die immer schwerer auf unserem Volke lastete
und unsere Kraft zum Kämpfen und Durchhalten empfindlich zu schwächen
drohte. Diese Möglichkeiten mußten nicht nur unsere Aussichten für einen
militärischen Endkampf erheblich verbessern; sie erschienen auch
geeignet, unsere westlichen Feinde zum Nachdenken zu veranlassen und
ihnen das Betreten des Weges einer billigen Verständigung nahezulegen.
Der gute Geist unseres Volkes und der Menschheit schien den Weg zu
weisen, der aus dem völkerzermalmenden Elend des Krieges herausführte.
Der Waffenstillstand von Brest-Litowsk
In dem Funkspruch der neuen russischen Regierung vom 28. November 1917
hieß es:
»Der Friede, den wir beantragt haben, soll ein Völkerfriede sein, er soll
ein Ehrenfriede des Einverständnisses sein, der einem jeden Volke die
Freiheit der wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung sichert... Wir
haben die Geheimverträge des Zaren und der Bourgeoisie mit den
Verbündeten veröffentlicht und diese Verträge für unverbindlich für das
russische Volk erklärt. Wir beantragen, mit allen Völkern öffentlich
einen neuen Vertrag auf der Grundlage des Einverständnisses und der
Zusammenarbeit zu schließen. Unseren Antrag haben die offiziellen und
offiziösen Vertreter der regierenden Klassen der verbündeten Länder mit
der Weigerung beantwortet, die Räteregierung anzuerkennen und sich mit
ihr ins Einvernehmen über die Friedensverhandlungen zu setzen. Die
Regierung der siegreichen Revolution entbehrt die Anerkennung der
professionellen Diplomatie; aber wir fragen die Völker, ob die
reaktionäre Diplomatie ihre Gedanken und Bestrebungen zum Ausdruck
bringt, ob die Völker ihrer Diplomatie erlauben, die große
Friedensmöglichkeit, die durch die russische Revolution eröffnet wurde,
fallen zu lassen.«
Hierauf antwortete die österreichisch-ungarische Regierung am 29.
November mit einem Telegramm, in dem sie die von der russischen Regierung
bekanntgegebenen Richtlinien für den abzuschließenden Waffenstillstand
und Friedensvertrag als geeignete Grundlagen für die Einleitung von
Verhandlungen bezeichnete und sich bereit erklärte, in Verhandlungen über
einen sofortigen Waffenstillstand und allgemeinen Frieden einzutreten.
Die deutsche Regierung ließ die am gleichen Tage vom Reichskanzler im
Reichstag abgegebene Erklärung gleichen Sinnes durch Funkspruch
verbreiten.
Bereits am 3. Dezember begannen in Brest-Litowsk, dem Hauptquartier des
Oberbefehlshabers-Ost, des Prinzen Leopold von Bayern, die Verhandlungen
zwischen Vertretern der Mächte des Vierbundes und der russischen
Sowjetrepublik.
Die russische Delegation versuchte zunächst, eine Diskussion über einen
allgemeinen Frieden und einen Waffenstillstand an allen Fronten
herbeizuführen. Da die Verbündeten Rußlands überhaupt nicht vertreten
waren, konnte eine solche Diskussion kein praktisches Ergebnis haben. Die
Delegationen des Vierbundes, deren Vollmachten nur auf den Abschluß eines
Waffenstillstandes mit Rußland lauteten, bestanden deshalb auf dieser
Beschränkung des Verhandlungsgebietes, die allein Erfolg versprach. Die
russische Delegation fügte sich widerstrebend. Schon jene erste
Besprechung ließ den Verdacht aufkommen, daß es den Russen mindestens
ebenso sehr auf eine Propaganda für ihre revolutionäre Weltanschauung wie
auf die Erzielung eines unmittelbar praktischen Ergebnisses im Sinne
des Friedens ankam. Sie behielten sich das Recht vor, die
Verhandlungsprotokolle unverkürzt zu veröffentlichen. Von diesem Recht
haben sie den ausgiebigsten Gebrauch gemacht und ihre Ausführungen bei
den Verhandlungen von vornherein weniger auf den unmittelbaren
Verhandlungszweck als auf die propagandistische Wirkung zugeschnitten.
In der Frage des Waffenstillstands selbst stellten die Russen zunächst
übertriebene Bedingungen. Vor allem verlangten sie die Erstreckung des
Waffenstillstands auf sechs Monate, womit ihnen jedes Interesse an dem
baldigen Abschluß eines endgültigen Friedens genommen gewesen wäre.
Außerdem forderten sie die Räumung der Inseln des Rigaischen Meerbusens
durch unsere Truppen. Als sie mit diesen Forderungen bei unseren
Verhändlern auf unüberwindlichen Widerstand stießen, begnügten sie sich
zunächst mit dem Abschluß einer »Waffenruhe«, die vom 7. bis zum 17.
Dezember laufen sollte, und reisten zur Einholung weiterer Instruktionen
nach Petersburg zurück.
Auch an der rumänischen Front wurde Waffenruhe vereinbart.
Die Verhandlungspause wurde von der russischen Regierung ausgiebig
benutzt, um im Weg der Funkspruchpropaganda die Arbeiter und Soldaten der
kriegführenden Mächte zu bearbeiten. In einem Funkspruch »An Alle« vom
12. Dezember 1917 führte sie aus: Die Verantwortung für den
Sondercharakter des Waffenstillstands treffe die Regierungen, die sich
weigerten, sich an den Verhandlungen zu beteiligen. Der Friede dürfe
keine gewaltsamen Annexionen bringen. Alle Völker, die sich unterdrückt
fühlten, müßten die Möglichkeit erhalten, in freier Volksabstimmung über
ihr ferneres Schicksal Bestimmung zu treffen. Dieser Grundsatz müsse auf
die Gebiete aller kriegführenden Staaten ausgedehnt werden, sowohl auf
die Mutterländer wie auch auf die Kolonien. Die Gebiete, die besonders
schwer unter dem Krieg gelitten hätten, müßten aus einem internationalen
Fonds entschädigt werden, der von den kapitalistischen Klassen der
kriegführenden Länder aufzubringen sei. Die arbeitenden Klassen der mit
Rußland verbündeten Länder seien jetzt durch die Geschichte berufen, ihre
ganze Kraft in die Wagschale zu werfen, um ihre Teilnahme an den
Friedensverhandlungen zu sichern. Eine nicht minder hohe Pflicht des
Proletariats Deutschlands, Österreich-Ungarns, Bulgariens und der Türkei
sei die Schaffung solcher Bedingungen, welche die tatsächliche
Anerkennung der Grundlagen des demokratischen Friedens durch die
Vertreter dieser Länder sicherten. Jetzt habe die Stunde geschlagen, in
der die Völker selbst den Vertrag unterzeichnen sollten, der auf
allgemeiner Zusammenarbeit und gegenseitiger Achtung begründet sei. Für
die sozialistischen Parteien sei die Stunde gekommen, den vor siebzig
Jahren verkündeten großen Ruf zu verwirklichen: Proletarier aller Länder,
vereinigt euch!
Am 13. Dezember wurden in Brest-Litowsk die
Waffenstillstandsverhandlungen wieder aufgenommen. Die Russen kamen auf
die Räumung der Rigaischen Inseln nicht mehr zurück. Hinsichtlich der
Friedensfrage teilten sie lediglich mit, daß ihre Regierung
wünsche, sofort nach Unterzeichnung des Waffenstillstandes in
Friedensverhandlungen einzutreten, was sich mit unseren eigenen Wünschen
durchaus deckte. In der Frage der Truppenverschiebungen während des
Waffenstillstands, die bei den ersten Verhandlungen einige
Schwierigkeiten gemacht hatte, wurde die Formel vereinbart, daß keine
operativen Truppenverschiebungen stattfinden sollten, es sei denn, daß
diese Verschiebungen im Augenblick der Unterzeichnung des
Waffenstillstands bereits eingeleitet seien.
In der Nacht vom 16. zum 17. Dezember wurde der Waffenstillstandsvertrag
unterzeichnet. Der Waffenstillstand erstreckte sich danach auf die
gesamte Landfront von der Ostsee bis zum Schwarzen Meer sowie auf den
türkisch-russischen Kriegsschauplatz in Asien, ferner auf das Schwarze
Meer und auf die Ostsee östlich des 15. Längengrades. Der
Waffenstillstand sollte vom 17. Dezember 1917, mittags 12 Uhr, bis zum
14. Januar 1918 dauern, vom 21. Tag an mit siebentägiger Frist kündbar
sein und mangels Kündigung automatisch weiterlaufen. Die
Friedensverhandlungen sollten sofort aufgenommen werden.
Die Vorbereitungen für die Friedensverhandlungen
Nachdem mein Abschiedsgesuch am 9. November bewilligt worden war, hatte
ich mich als bayrischer Reserveoffizier a. D. dem bayrischen
Kriegsministerium für eine militärische Verwendung zur Verfügung
gestellt. Ehe jedoch hierüber eine Bestimmung getroffen war, trat Anfang
Dezember der Reichskanzler Graf Hertling an mich heran und ersuchte mich,
angesichts der durch die Novemberrevolution in Rußland in nahe Sicht
gerückten Friedensverhandlungen die einheitliche Zusammenfassung der
Vorarbeiten der einzelnen Ressorts für den wirtschaftlichen Teil der
Friedensverhandlungen zu übernehmen. Ich stellte meine Bedenken gegen die
Übernahme einer solchen Aufgabe durch eine nicht mit der Autorität des
Reichskanzlers oder seines Vertreters ausgestattete Persönlichkeit
zurück, nachdem mir auch von denjenigen meiner früheren Kollegen in der
Reichsleitung und im Preußischen Staatsministerium, die am stärksten an
den Vorarbeiten für die Friedensverhandlungen beteiligt waren, der
dringende Wunsch ausgesprochen worden war, daß ich mich dem Ruf des
Reichskanzlers nicht entziehen möchte, und nachdem ich mich überzeugt
hatte, daß seit meinem Ausscheiden nichts mehr für die einheitliche
Leitung dieser Vorarbeiten geschehen war. Ich sprach meinerseits den
Wunsch aus, den neuen Auftrag im Ehrenamt und ohne irgendwelche Besoldung
oder Vergütung übernehmen zu dürfen.
Am 4. Dezember wurde mir der Auftrag der Zusammenfassung der
wirtschaftlichen Friedensvorarbeiten der Ressorts durch einen Erlaß des
Reichskanzlers erteilt.
Auf Grund mündlicher Besprechungen mit den Ressortchefs machte ich dem
Reichskanzler am 10. Dezember für die Gestaltung meiner Tätigkeit
folgenden Vorschlag:
»Ich denke mir die Ausführung des Auftrags so, daß ich mich über das in
den einzelnen Ressorts vorliegende Material unterrichte, dieses Material
bei mir sammle und ordne, daß ich ferner die Vorarbeiten auf ihre
Vollständigkeit sowie daraufhin einer Durchsicht unterziehe, ob zwischen
den Absichten und Wünschen der einzelnen Ressorts Übereinstimmung
besteht. Anregungen und Vorschläge, die ich zur Erwägung nach beiden
Richtungen hin etwa für notwendig erachte oder die sich sonst aus der
sachlichen Zusammenfassung ergeben, beabsichtige ich dann, sei es im Wege
des Schriftverkehrs, sei es im Wege der mündlichen Erörterung, mit den
Herren Ressortchefs oder ihren Vertretern zur Erledigung zu bringen.
Dadurch, daß ich mich auf Anregungen und Vorschläge dieser Art
beschränke, wird von vornherein überflüssige Doppelarbeit und ein
Eingriff in die sachliche Bearbeitung, die ausschließlich den beteiligten
Ressorts gemäß ihrer Zuständigkeit überlassen bleibt, vermieden werden.«
Ebenso wie die Vorbereitung der wirtschaftlichen Verhandlungen mit
Rußland wurde mir später (25. Dezember 1917) der gleiche Auftrag für
die Gesamtheit der Wirtschaftsfragen erteilt, die bei den
Friedensverhandlungen mit allen gegen uns im Kriege stehenden Staaten zu
regeln sein würden.
Die Zeit, die von der Erteilung des Auftrags für Rußland bis zum Beginn
der Friedensverhandlungen zur Verfügung stand, war außerordentlich knapp
bemessen. Trotzdem gelang es, vor der Abreise unserer Unterhändler eine
Einigung der Ressorts auf ein Programm für die Regelung der
deutsch-russischen Wirtschafts- und Rechtsfragen herbeizuführen, das den
schwierigen durch den Wirtschaftskrieg und die sozialistische Revolution
in Rußland geschaffenen Verhältnissen Rechnung tragen sollte. Es war
dies keine leichte Aufgabe; denn die Wiederherstellung der deutschen
Rechte und des deutschen Eigentums und die Vereinbarung der Entschädigung
für den Fall der Unmöglichkeit oder Untunlichkeit dieser
Wiederherstellung, ferner die Wiederherstellung der vertragsmäßigen
Grundlagen für die beiderseitigen Wirtschaftsbeziehungen erforderte
angesichts der von der bolschewistischen Regierung Rußlands erstrebten
und teilweise bereits in Angriff genommenen Sozialisierung von
Unternehmungen sowie von Produktions- und Betriebsmitteln auf dem Gebiete
der Landwirtschaft, des Bergbaues, der Industrie und des Handels das
Einschlagen neuer Wege, für die es bisher kein Vorbild gab. Unser
Programm fand in den wesentlichen Punkten die Zustimmung und später bei
den Verhandlungen die Unterstützung unserer Bundesgenossen, namentlich
Österreich-Ungarns.
Dagegen stimmte es mich sehr bedenklich, als ich kurz vor der Abreise
unserer Delegation gelegentlich einer am 17. Dezember beim Reichskanzler
abgehaltenen Besprechung mich überzeugen mußte, daß in den wichtigsten
politischen und territorialen Fragen eine klare Übereinstimmung weder
zwischen uns und unseren Bundesgenossen, noch auch zwischen unserer
politischen Leitung und der Obersten Heeresleitung vorlag.
Die Anfang November noch von mir geleiteten Besprechungen mit dem Grafen
Czernin, bei denen Polen im Vordergrund stand, hatten zu keinem Ergebnis
geführt. Graf Czernin hatte damals die alsbaldige Mitteilung von
Gegenvorschlägen und die Wiederaufnahme der Besprechungen im Beisein des
österreichischen und des ungarischen Ministerpräsidenten und
sachverständiger Berater für eine nahe Frist in bestimmte Aussicht
gestellt. Ich erhielt nunmehr auf meine Anfrage die Auskunft, daß die
Besprechungen bisher nicht wieder aufgenommen worden seien, da Graf
Czernin einen geplanten weiteren Besuch in Berlin im letzten Augenblick
infolge einer Erkrankung habe aufgeben müssen. Auch auf anderem Wege war
eine Verständigung mit unserem Bundesgenossen über die Ostfragen und die
Festlegung einer einheitlichen Marschroute für die Verhandlungen mit der
russischen Regierung nicht erzielt worden. Wir hatten also damit zu
rechnen, daß Österreich die Erreichung seines Zieles, das ehemals
russische Polen für den Anschluß an die Donaumonarchie in irgendeiner
Form zu gewinnen, durch ein Zusammenspielen mit den Russen und eventuell
auch den Polen versuchen würde, ohne uns die von uns für nötig gehaltenen
Sicherungen zu gewähren.
Die Gefahr eines Zusammenspielens der österreichischen Diplomatie mit den
Russen und Polen war um so größer, als die Österreicher davon überzeugt
waren, ihr polnisches Ziel auf dem Wege der vorbehaltlosen Anerkennung
des von den Russen wie von den Polen gewünschten Selbstbestimmungsrechts
der Völkerschaften der besetzten russischen Gebiete erreichen zu können;
denn man war in Österreich sicher, daß um den Preis Galiziens der
Anschluß des neuen Polen an das Reich der Habsburger zu haben sein werde.
Ich habe die undefinierte und damit uneingeschränkte Anerkennung des
Selbstbestimmungsrechts der Nationalitäten stets für eine Gefahr
gehalten, nicht nur für das Deutsche Reich hinsichtlich seiner
Grenzmarken im Osten, Westen und Norden, sondern vor allem auch für die
habsburgische Monarchie, für die es kein stärkeres Sprengpulver geben
konnte. Der Gedanke, daß man die Anwendung des einmal in der Sache
uneingeschränkt anerkannten Grundsatzes territorial auf die von uns und
unseren Verbündeten besetzten russischen Gebiete werde beschränken
können, war angesichts der Kundgebungen der neuen russischen Regierung
und auch gewisser von dem Präsidenten Wilson aufgestellter Thesen, vor
allem aber angesichts der in unverhüllter Deutlichkeit zutage tretenden
Bestrebungen der Polen, der Tschechen und Slowenen, geradezu naiv.
Unsere deutsche Politik hatte sich in ihrer Praxis auch nur mit starken
Vorbehalten zu dem Selbstbestimmungsrecht der Völkerschaften der
besetzten russischen Gebiete bekannt, indem sie das Recht, an der
Gestaltung der Neuordnung der unmittelbar vor unserer Haustür liegenden
Gebiete mitzusprechen, tatsächlich ausübte und in den Staatsräten,
Landesversammlungen und Landesräten Polens, Litauens und Kurlands hatte
Organe schaffen helfen, deren Beschlüsse sie als Ausübung des
Selbstbestimmungsrechts der Bewohner jener Gebiete anzusehen gewillt war.
Man mag diese von unserer Regierung befolgte Politik hinsichtlich der
russischen »Randstaaten« für richtig oder für falsch halten,
-- falsch war es auf jeden Fall, in die Friedensverhandlungen mit
Rußland hineinzugehen, ohne daß vorher wenigstens mit unserem
österreichisch-ungarischen Bundesgenossen eine nochmalige Aussprache
stattgefunden hatte und mit ihm eine klare Einigung über die in den
Verhandlungen einzunehmende Haltung erzielt war.
Auch zwischen dem Kanzler und dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes
auf der einen Seite, der Obersten Heeresleitung auf der anderen Seite
war, als am 17. Dezember die Besprechung im Reichskanzlerpalais
stattfand, ein festes Einverständnis über die Linie, die bei den
Verhandlungen über den Ostfrieden innegehalten werden sollte, noch nicht
vorhanden. Kanzler und Staatssekretär reisten am Abend desselben Tages
nach dem Großen Hauptquartier, um dort, unmittelbar vor der Abreise des
Herrn von Kühlmann nach Brest-Litowsk, noch einmal die wichtigsten Fragen
zu besprechen. Ich habe späterhin nicht den Eindruck gewonnen, daß in
jener letzten Aussprache vor den Verhandlungen die nötige Klarheit und
Einigkeit herbeigeführt worden wäre.
Der Dualismus der Auffassungen und Ziele, der hier fortbestand, kam schon
in einer Besonderheit unserer Vertretung bei der Friedenskonferenz in
Brest zum Ausdruck. Der Kaiser erteilte dem Reichskanzler das Mandat zum
Abschluß der Friedensverhandlungen und bestellte Herrn von Kühlmann zum
bevollmächtigten Unterhändler. Neben Herrn von Kühlmann nahm aber an den
Verhandlungen als »Vertreter der Obersten Heeresleitung« der Chef des
Generalstabs des Oberbefehlshabers Ost, Generalmajor Hoffmann, teil, der
mitunter ausdrücklich namens der Obersten Heeresleitung in die
Verhandlungen eingriff und auch die Verträge als »Vertreter der Obersten
Heeresleitung« unterzeichnete. Dieses Verhältnis ist sowohl bei den
Verhandlungen selbst von dem Chef der russischen Delegation wie auch
späterhin im Reichstag beanstandet worden, zweifellos mit Recht; denn bei
Friedensverhandlungen zwischen zwei Staaten gibt es als zur Abgabe von
Erklärungen und zur Unterzeichnung der Verträge berechtigte Personen nur
bevollmächtigte Vertreter der einheitlichen Staatsgewalt. Es hätte nichts
im Wege gestanden, daß der Kaiser neben Herrn von Kühlmann den
Generalmajor Hoffmann als Unterhändler bevollmächtigt hätte; für einen
»Vertreter der Obersten Heeresleitung« war jedoch bei der Verhandlung und
bei der Unterzeichnung der Friedensverträge kein Raum. Aber diese kleine
formale Unkorrektheit, infolge deren das Deutsche Reich bei den
Verhandlungen in Brest zwiespältig vertreten war, hatte ihren tieferen
Grund in der Zwiespältigkeit, die zwischen der politischen Leitung und
der Obersten Heeresleitung nun einmal bestand und deren Ausgleich nicht
restlos gelungen war.
Mir blieb nichts übrig, als eindringlich auf die Gefahren des Fehlens
einer einheitlichen Linie hinzuweisen. Ich überschritt damit, da die
unausgeglichenen Meinungsverschiedenheiten auf politischem und
territorialem Gebiet lagen, ohnedies schon den Rahmen meiner auf die
wirtschaftlichen Vorbereitungen beschränkten Befugnisse. Zu meiner Sorge
mußte ich auch hier wieder die Beobachtung machen, daß der Graf Hertling
nicht mehr über die Kraft verfügte, um solcher Situationen Herr zu werden
und das von ihm als richtig Erkannte durchzusetzen. Von Herrn von
Kühlmann gewann ich den Eindruck, daß er sich zu sehr auf seinen guten
Stern verließ und darauf rechnete, es werde sich schließlich doch alles
zurechtziehen.
Die erste Phase der Brester Friedensverhandlungen
Am 22. Dezember 1917 fand in Brest die erste Verhandlung über den Frieden
statt. Die Leiter der auswärtigen Politik sämtlicher beteiligten Staaten
waren, abgesehen von dem russischen Volkskommissar für die auswärtigen
Angelegenheiten, der sich durch Herrn Joffe, den späteren russischen
»Botschafter« in Berlin, vertreten ließ, persönlich anwesend.