Zwischen Deutschland, England und der Türkei hatte die Bagdadfrage seit
dem Abschluß der Verträge über den Ausbau der Bahn bis Bagdad (März
1911) zunächst geruht. Die durch das Eingreifen Lloyd Georges so scharf
zugespitzte Marokkokrisis ließ auf englischer Seite die Neuaufnahme von
Verhandlungen wohl nicht als zeitgemäß erscheinen, während man auf der
deutschen Seite sich sagen konnte, daß jeder Kilometer Bahnstrecke,
der neu in Betrieb kam -- und es wurde trotz aller Erschwernisse der
ungünstigen Zeit mit aller Energie gebaut --, die eigne Position für
jede künftige Auseinandersetzung verbessere. Die Besprechungen zwischen
Lord Haldane und der deutschen Regierung im Frühjahr 1912 schienen den
Boden für eine Verständigung, wie in den afrikanischen Kolonialfragen,
so auch in den vorderasiatischen Fragen, zu ebnen. Freiherr von
Marschall, der im Frühjahr 1912 als Botschafter von Konstantinopel
nach London geschickt wurde, brachte für Verhandlungen über türkische
Angelegenheiten eine ganz besondere Eignung mit. Leider ist es zwischen
Baron Marschall und Sir Edward Grey nur zu einleitenden Unterhaltungen
gekommen; denn wenige Monate nach seiner Ernennung erlag Marschall
einer schweren Krankheit. Sein Nachfolger wurde der Fürst Lichnowsky,
dem die türkischen Angelegenheiten fernlagen und der ihre Bearbeitung
im wesentlichen seinem Botschaftsrat, Herrn von Kühlmann, dem späteren
Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, überließ.
Die Verhandlungen über den Präliminarfrieden, der dem ersten
Balkankrieg ein Ziel setzte, führten den früheren Großwesir Hakki
Pascha als Bevollmächtigten der Türkei nach London. Hakki Pascha,
einer der intelligentesten und jedenfalls der kenntnisreichsten der
türkischen Staatsmänner, war bestrebt, seinen Londoner Aufenthalt
zu einer völligen Bereinigung der zwischen der Türkei und England
schwebenden Fragen zu benutzen, und er war entschlossen, für eine
Klärung des türkisch-britischen Verhältnisses nötigenfalls auch
Opfer zu bringen. Insbesondere in der Bagdadfrage hatte Hakki Pascha
von langer Hand eine solche Politik vorbereitet. Er war es, der als
Großwesir gelegentlich des Abschlusses der Verträge vom März 1911
sich von uns die Erklärung der Bereitwilligkeit zur Übertragung der
Konzessionsrechte an der Südstrecke der Bagdadbahn an eine neu zu
errichtende Gesellschaft hatte ausstellen lassen.
Aus den Besprechungen zwischen Sir Edward Grey und Hakki Pascha, über
deren Verlauf die deutsche Botschaft von beiden Seiten unterrichtet
wurde, ergab sich, daß die britische Regierung im wesentlichen folgende
Ziele im Auge hatte:
Erstens die Regelung der das Nordufer des Persischen Golfes, namentlich
das Gebiet von Koweit, betreffenden Fragen im Sinne der alten
englischen Ansprüche.
Zweitens die Erlangung eines Schiffahrtsmonopols auf dem Euphrat und
Tigris für eine neuzugründende türkische Gesellschaft, in der das
englische Kapital und der englische Einfluß vorherrschend sein sollten.
Drittens die Zusage, daß auf der Bagdadeisenbahn jede Differenzierung
in den Bedingungen des Güterverkehrs zugunsten oder ungunsten der Waren
irgendeiner Nationalität, Herkunft oder Bestimmung ausgeschlossen sein
solle.
Der erste Punkt dieser Forderung umschloß die Herbeiführung des
Verzichts der Bagdad-Eisenbahn-Gesellschaft auf die Heranführung
ihres Stranges bis unmittelbar an den Persischen Golf und auf die
Errichtung und den Betrieb eines Hafens am Persischen Golf. Dagegen
zeigte sich die britische Regierung, die früher stets die Kontrolle
über die ganze Bahnstrecke südlich von Bagdad als ihre Mindestforderung
aufgestellt hatte, jetzt für den Fall des erwähnten Verzichtes bereit,
der Bagdad-Eisenbahn-Gesellschaft für den Ausbau ihrer Hauptlinie bis
zu der am Shatt el Arab, dem Zusammenfluß des Euphrat und Tigris,
gelegenen Stadt Basra keine weiteren Schwierigkeiten zu machen.
Auf dieser Grundlage erschien eine für die deutschen Interessen an
der Bagdadbahn erträgliche Einigung möglich. Der Shatt el Arab wurde
damals schon von den Schiffen der Hamburg-Amerika-Linie, die einen
regelmäßigen Dienst nach Basra eingerichtet hatte, ebenso von den
Schiffen der British India Steamship Navigation Company und andern
Schiffahrtsgesellschaften bis Basra befahren. Das Haupthindernis, die
dem Shatt vorgelagerte Barre, konnte von diesen Schiffen zur Flutzeit
passiert werden. Nach dem Urteil der Sachverständigen ist ohne allzu
große Schwierigkeiten und Kosten eine Ausbaggerung möglich, die auch
für Schiffe mit großem Tiefgang eine jederzeit benutzbare Fahrrinne
schafft. Unter der Voraussetzung, daß die nötigen Vorkehrungen für
die Schiffbarmachung und die dauernde Schiffbarerhaltung des Shatt
el Arab vom Golf bis Basra getroffen, sowie ferner, daß ausreichende
Sicherheiten für die dauernde Freiheit der Schiffahrt auf dem
Shatt geschaffen würden, konnte man sich auf deutscher Seite vom
verkehrstechnischen Standpunkt aus mit einem Verzicht auf die in der
Bagdadkonzession vorgesehene Linie von Basra bis zum Golf abfinden.
Politische Voraussetzung war die Zustimmung der türkischen Regierung.
Diese hatte zu Abdul Hamids Zeiten, aber auch noch späterhin, jedes
deutsche Zurückweichen vor England in der Frage der Endstrecke der
Bagdadbahn als ein Imstichlassen der Türkei in der Verteidigung ihrer
Souveränität über das türkische Küstengebiet des Persischen Golfs
und über Südmesopotamien angesehen. Wenn nunmehr die Türkei bereit
war, die das Küstengebiet des Golfes betreffenden Streitfragen durch
Zugeständnisse an England zu liquidieren, die der Lebensfähigkeit der
Bagdadbahn und ihrem Wert als großer Weltverkehrslinie keinen Eintrag
taten, so war es nicht Sache Deutschlands, die Türkei hieran zu hindern.
Vom deutschen Standpunkt aus konnte man im Gegenteil die
türkisch-britische Verständigung über die Golffrage nur willkommen
heißen, wenn sich aus dieser die Möglichkeit einer deutsch-britischen
Verständigung über die Streitfrage der Bagdadbahn ergab, zumal da
eine solche Verständigung nicht nur die von der deutschen Regierung
gewünschte Entlastung der allgemein-politischen Spannung herbeizuführen
geeignet war, sondern auch zur endgültigen Sicherstellung des Ausbaus
der Bagdadbahn und ihrer wichtigsten Zweiglinien benutzt werden konnte.
Eine solche Sicherstellung des Ausbaus der Bagdadbahn wurde von
deutscher Seite zur Voraussetzung der Zustimmung zu dem Verzicht auf
die Linie Basra-Golf und auf den Hafen am Persischen Golf gemacht,
ebenso wie in den Verhandlungen mit den Franzosen diese Sicherung die
Voraussetzung für die verschiedenen deutschen Zugeständnisse bildete.
Die erforderlichen Sicherungen waren nicht etwa nur negativer Natur;
sie bestanden nicht nur darin, daß England und Frankreich, wie vorher
schon Rußland, sich verpflichteten, ihren bisherigen Widerstand
gegen den Ausbau der Bagdadbahn aufzugeben. Vielmehr war die aktive
Mitwirkung dieser Mächte erforderlich, um die durch das Ergebnis des
Balkankriegs bedrohten finanziellen Grundlagen des Bagdadunternehmens
wiederherzustellen. Die Abtrennung fast des ganzen europäischen
Territoriums von dem türkischen Reiche hatte zur notwendigen
Folge eine entsprechende Minderung der für die Bagdadobligationen
verpfändeten türkischen Staatseinnahmen. Die Frage, in welcher Weise
die türkischen Staatsgläubiger vor der sich aus der territorialen
Veränderung des türkischen Reichsbestandes ergebenden Schädigung
geschützt werden sollten, gehörte mit zu den Verhandlungsgegenständen
der Pariser Finanzkonferenz. Der gute Wille und die Mitwirkung der
Westmächte bei der Lösung dieser Frage war gerade für die Sicherung des
Bagdadunternehmens von besonderer Wichtigkeit.
In der Hauptsache allerdings war die finanzielle Sicherstellung der
Bagdadbahn und ihres Ausbaus in Verhandlungen mit der türkischen
Regierung durchzusetzen. Es handelte sich dabei nicht nur um
Kompensationen für den durch den Verlust der europäischen Türkei
drohenden Ausfall an den für die Bagdadobligationen verpfändeten
Einnahmen, sondern auch um die Bereitstellung von ausreichenden
Garantien für den Ausbau der Hauptlinie bis Basra und der wichtigsten
Zweiglinien, namentlich der Linie Bagdad-Hanekin (persische Grenze),
die nach dem Potsdamer Abkommen mit Rußland dort Anschluß an das
nordpersische Eisenbahnnetz finden sollte. Außerdem gehörte zu der
Sicherung des Ausbaus des Bagdadeisenbahnnetzes eine Anpassung der
finanziellen Konstruktion des Bagdadunternehmens an die durch den
Tripolis- und Balkankrieg wesentlich verschlechterten Verhältnisse des
türkischen Staatskredits. Über alle diese Dinge wurde gleichlaufend mit
den deutsch-englischen und deutsch-französischen Verhandlungen mit der
türkischen Regierung verhandelt, in dem allseitigen Einverständnis,
daß unsere Abmachungen mit der Türkei einerseits, mit England und
Frankreich andrerseits sich gegenseitig bedingten.
Mußte die unbedingte Sicherung für einen in absehbarer Zeit
durchzuführenden Ausbau der Bagdadbahn die Voraussetzung sein allein
schon für unsern Verzicht auf die Golfstrecke und den Hafen am Golf
gegenüber den Engländern sowie für unser weitherziges Entgegenkommen
gegenüber den Franzosen bei der Abgrenzung der beiderseitigen
Eisenbahnnetze, so wurde diese Notwendigkeit verstärkt durch eine Reihe
weiterer Forderungen, die England in die Verhandlungen hineinwarf.
Ich habe oben bereits Englands Anspruch auf die Flußschiffahrt in
Mesopotamien erwähnt. Das von der britischen Regierung für eine unter
englischer Kontrolle stehende Gesellschaft türkischen Rechts erstrebte
Monopol bildete für die deutsche Regierung einen schweren Stein des
Anstoßes. Hakki Pascha hatte sich in London von dem Foreign Office
eine Zusage abringen lassen. Die britische Regierung machte es
gegenüber der deutschen zur Voraussetzung für jede Abmachung über die
vorderasiatischen Angelegenheiten, daß die deutsche Regierung sich mit
der von der türkischen Regierung zugestandenen Schiffahrtskonzession
auf den mesopotamischen Flüssen abfinde. Gegenüber allen Vorstellungen
hielt sie mit der größten Hartnäckigkeit an diesem Standpunkte
fest. Wenn die deutsche Regierung die Verhandlungen nicht scheitern
lassen wollte, mußte sie sich darauf beschränken, die deutschen
Interessen an der mesopotamischen Schiffahrt durch Sicherstellung
der völligen Gleichberechtigung deutscher Frachten und durch
eine deutsche Beteiligung am Kapital und in der Verwaltung der
Schiffahrtsgesellschaft nach Möglichkeit zu wahren. Wenn aber die
deutsche Regierung sich mit dem unter britischer Kontrolle stehenden
Schiffahrtsmonopol abfand, so mußte sie -- sollte nicht England in dem
Verkehrsgebiet der Bagdadbahn einen kaum mehr einzuholenden Vorsprung
gewinnen -- auf der Sicherung des sofortigen Ausbaues der Bagdadbahn
mit verdoppeltem Nachdruck bestehen.
In der gleichen Richtung wirkten die britischen Ansprüche hinsichtlich
der mesopotamischen Bewässerungsanlagen und der Ausbeutung der
mesopotamischen Petroleumvorkommen.
Schließlich erstreckte die britische Regierung die Verhandlungen
auch noch auf eine der deutsch-französischen Abmachung analoge
Verständigung zwischen der von britischem Kapital kontrollierten
Smyrna-Aidin-Bahn im westlichen Kleinasien einerseits, der Anatolischen
Eisenbahn und Bagdadeisenbahn andrerseits.
Die Verhandlungen waren außerordentlich schwierig. Sie wurden von der
englischen Seite mit einer nicht zu übertreffenden Zähigkeit geführt,
auch im Festhalten an Einzelheiten, die im Verhältnis zu der Gesamtheit
der auf dem Spiel stehenden Interessen für England nur geringfügige
Bedeutung haben konnten. Immer wieder wurde die deutsche Seite vor die
Frage gestellt, ob sie an der oder jener mehr oder weniger wichtigen
Frage das Verständigungswerk scheitern lassen wollte. Es gehörte für
uns ein ungewöhnliches Maß von Geduld und gutem Willen dazu, um alle
die kleinen und großen Klippen zu überwinden.
Schließlich kam nach mehr als einjährigen Verhandlungen eine Einigung
zustande, die in großen Zügen folgendermaßen aussah:
Als südlicher Endpunkt der Bagdadeisenbahn wurde Basra festgesetzt.
Auf eine Weiterführung der Bagdadeisenbahn bis zum Golf und auf
den Hafen am Golf leistete die Bagdad-Eisenbahn-Gesellschaft
Verzicht. Dafür verpflichtete sich die englische Regierung, dem
Ausbau der Bagdadbahn bis Basra keinerlei Schwierigkeiten zu machen
und keinerlei Bestrebungen, Konkurrenzbahnen zur Bagdadbahn in den
Vilajets Bagdad und Mossul zu bauen, irgendwie zu unterstützen. Die
Bagdad-Eisenbahn-Gesellschaft übernahm die Verpflichtung, keinerlei
differentielle Behandlung in den Bedingungen des Transports nach
Nationalität, Herkunft oder Bestimmung der Waren eintreten zu lassen.
Sie hielt für eine noch zu konstituierende englische Finanzgruppe eine
Beteiligung an ihrem Gesellschaftskapital offen und verpflichtete sich,
zwei Verwaltungsratssitze mit britischen Mitgliedern zu besetzen.
In Bagdad und Basra sollten von einer von der
Bagdad-Eisenbahn-Gesellschaft zu gründenden Untergesellschaft
Hafeneinrichtungen gebaut und betrieben werden. Diese Hafengesellschaft
sollte unter der Kontrolle der deutschen Gruppe stehen; für britische
Interessenten sollte eine Beteiligung von 40 Prozent offengehalten
werden.
England traf mit der Türkei Vereinbarungen über die Schiffbarmachung
des Shatt el Arab für Schiffe größeren Tiefgangs, denen Deutschland
beitrat. Gleichzeitig wurde die volle Freiheit der Schiffahrt für
Fahrzeuge aller Nationen auf dem Shatt und der Ausschluß einer
jeglichen differentiellen Behandlung dieser Schiffahrt in bezug auf
Abgaben und sonstige Bedingungen festgelegt. Für die von der Schiffahrt
auf dem Shatt el Arab als Beitrag zu den Kosten der Regulierung zu
erhebenden Abgaben wurde ein mäßig gegriffener Höchstsatz vereinbart.
Die deutsche Regierung übernahm die Verpflichtung, der Erteilung
der Konzession für die mesopotamische Flußschiffahrt an eine unter
englischer Kontrolle stehende Gesellschaft keine Schwierigkeiten zu
machen. Von dem Kapital der Gesellschaft sollte ursprünglich die
Hälfte auf England, die andere Hälfte auf die Türkei entfallen. Man
einigte sich jedoch schließlich dahin, daß 40 Prozent des türkischen
Anteils, also 20 Prozent des Gesamtkapitals, für deutsche Interessenten
offengehalten werden sollten. Damit war natürlich auch eine
entsprechende Vertretung im Verwaltungsrat der Schiffahrtsgesellschaft
verbunden. Der Ausschluß einer jeden differentiellen Behandlung in den
Transportbedingungen wurde in ähnlicher Weise festgelegt wie bei der
Bagdadeisenbahn. In den Abmachungen zwischen England und der Türkei
und in den Statuten der Schiffahrtsgesellschaft war die peinlichste
Fürsorge dafür getroffen, daß in allen wichtigen Angelegenheiten im
Falle von Stimmengleichheit der Vorsitzende des Verwaltungsrats, der
von der englischen Gruppe gestellt wurde, den Ausschlag geben sollte.
Das Inkrafttreten der Abmachungen war gebunden an die Ergänzung der
durch die Abtretung der europäischen Provinzen veminderten Pfänder
für die Bagdadobligationen und an das Zustandekommen der Abmachungen
mit der Türkei über die Bereitstellung der für den sofortigen Ausbau
des Bagdadeisenbahnnetzes erforderlichen Garantien. Die britische
Regierung war ihrerseits bereit, die Stellung dieser Garantien
dadurch zu unterstützen, daß sie ihre Einwendungen gegen die von der
Türkei geplante und für die Konsolidierung der türkischen Finanzen
unbedingt notwendige Zollerhöhung endlich fallen ließ. Wenn auch
die Bagdad-Eisenbahn-Gesellschaft schon im Jahre 1911 endgültig auf
ihre früheren Ansprüche auf den Ertrag der Zollerhöhung verzichtet
hatte und auch jetzt nicht daran dachte, auf die Zollerhöhung für die
Finanzierung des Ausbaus ihres Netzes zurückzugreifen, so wurde der
türkischen Regierung durch das Zugeständnis der Zollerhöhung wenigstens
indirekt die Zuweisung der für den Ausbau der Bagdadbahn erforderlichen
Pfänder erleichtert.
Gleichzeitig mit diesen Abmachungen wurde auch eine Übereinstimmung
über die in Mesopotamien auszuführenden Bewässerungsarbeiten und über
die gemeinschaftliche Ausbeutung der mesopotamischen Petroleumvorkommen
erzielt; desgleichen über die recht weitgehenden Wünsche der
Smyrna-Aidin-Eisenbahn-Gesellschaft. Hinsichtlich der mesopotamischen
Bewässerungsarbeiten verpflichtete sich die deutsche Regierung,
keine Konkurrenz gegen die von den Engländern schon in Bearbeitung
genommenen Projekte zu unterstützen; angesichts der großen Ausdehnung
der von Sir William Willcox schon seit Jahren bearbeiteten Pläne war
das ein sehr weitgehendes Zugeständnis. In der für die Ausbeutung
der mesopotamischen Petroleumquellen errichteten Gesellschaft
begnügte sich die deutsche Gruppe, die immerhin nicht unwesentliche
Rechte einbrachte, mit einer Beteiligung von 25 Prozent, während
die englische Gruppe 50 Prozent und die niederländische Gruppe der
Königlichen Petroleum-Gesellschaft die restlichen 25 Prozent erhielt.
Gegenüber der Smyrna-Aidin-Eisenbahn verzichtete die Anatolische
Eisenbahn-Gesellschaft auf ihr Einspruchsrecht gegen gewisse von jener
Gesellschaft seit langer Zeit begehrte Zweig- und Verbindungslinien,
die von der Anatolischen Eisenbahn bisher als unerwünschte Konkurrenz
mit Erfolg bekämpft worden waren.
Um die Mitte des Jahres 1914 war dieses weitschichtige Vertragswerk,
das alle wesentlichen Berührungspunkte der deutschen und englischen
Interessen in der asiatischen Türkei regelte und den neben der
Flottenfrage wichtigsten Reibungspunkt zwischen Deutschland und England
aus der Welt schaffte, in allen seinen Einzelheiten festgestellt.
Nachdem bereits im Februar 1914 die Abmachungen zwischen Deutschland
und Frankreich paraphiert worden waren, stand jetzt nur noch die
Einigung zwischen Deutschland und der Türkei aus, die für das
Inkrafttreten der andern Abmachungen die Voraussetzung war. Auch
diese war in mühevollen Verhandlungen so weit vorgeschritten, daß ein
befriedigender Abschluß innerhalb kurzer Zeit erwartet werden konnte.
Ein wichtiges Stück Arbeit an der Befestigung des Weltfriedens stand
unmittelbar vor der Vollendung. Da machte der Ausbruch des Weltkriegs
dieses Werk und alle darauf gesetzten Hoffnungen zunichte.
Die deutsch-englische Verständigung und die englisch-russische
Marinekonvention
Angesichts des furchtbaren Abschlusses der mit so heißem Bemühen
geführten Verständigungsverhandlungen drängt sich unausweichlich die
Frage auf, ob diese Versuche, dem Weltfrieden durch die Ausschaltung
vermeidbarer Reibungen und durch die Einleitung friedlicher
Zusammenarbeit eine stärkere Grundlage zu geben, nicht schließlich
nur Scheinmanöver gewesen sind, mit denen der eine Teil den andern
hinhalten und über seine wahren Absichten täuschen wollte. Die
Folgerung liegt zu nahe, daß der Ausbruch des Weltkriegs sich hätte
verhindern lassen müssen, wenn der Wille zum Frieden, der doch
schließlich allein den Verhandlungen über die Ausräumung wichtiger
Reibungspunkte einen Sinn und eine Berechtigung geben konnte, auf
beiden Seiten echt war.
Nach meinen persönlichen Wahrnehmungen kann ich nur bekunden, daß auf
der deutschen Seite alle maßgebenden Stellen und Personen durchdrungen
waren von dem ehrlichsten Willen, durch eine planmäßige Entlastung
der politischen Beziehungen zwischen den europäischen Völkern die
Kriegsgefahr einzudämmen und die Aussichten der Erhaltung des Friedens
zu verbessern. Und ich glaube hinzufügen zu können, die leitenden
politischen Persönlichkeiten waren erfüllt von der guten Hoffnung, daß
ihr Bestreben von Erfolg gekrönt sein werde. Die Unterhaltung zwischen
dem deutschen Reichskanzler und dem großbritannischen Botschafter in
Berlin am Tage des Eintritts Englands in den Krieg ist dafür ein Beleg.
Weniger klar und durchsichtig ist das Verhalten der Mächte des
dreifachen Einvernehmens, insbesondere Englands.
Halten wir uns an die Tatsachen!
Ich habe weiter oben darauf aufmerksam gemacht, daß Sir Edward
Grey während der ersten Monate des Balkankriegs sich Deutschland
gegenüber in einer geradezu auffallenden Weise freundlich und zu einer
Zusammenarbeit im Interesse der Aufrechterhaltung des Friedens bereit
zeigte, daß ihn diese sichtliche Annäherung an Deutschland jedoch nicht
hinderte, gerade damals mit dem französischen Botschafter in London den
Briefwechsel auszutauschen, der später in der entscheidenden Stunde von
Sir Edward Grey selbst als moralische Verpflichtung zur Waffenhilfe an
Frankreich anerkannt wurde. Jetzt, während die mühevollen Verhandlungen
über die vorderasiatischen Fragen zum Abschluß gebracht wurden, trat
nicht etwa eine Entspannung des gegen Deutschland gerichteten Systems
ein, vielmehr kam es auch jetzt -- genau wie im November 1912 -- zu
einem strafferen Anziehen der Fäden des um Deutschland geschlungenen
Netzes.
Am 21. April 1914 besuchte König Georg den Präsidenten Poincaré in
Paris. Er war begleitet von dem Staatssekretär des Auswärtigen Sir
Edward Grey. Diese Tatsache unterstrich die politische Bedeutung des
Besuchs um so stärker, als Sir Edward bisher das Gebiet der britischen
Inseln überhaupt niemals verlassen hatte. Schon vor dem Eintreffen
des Königs Georg in Paris hatte der russische Botschafter Iswolski
angeregt, den Besuch des Königs zu benutzen, um das lose Gefüge des
dreifachen Einvernehmens in ein »Bündnis nach Analogie des Dreibundes«
umzuwandeln. Sein Vorschlag wurde von dem französischen Minister des
Auswärtigen, Herrn Doumergue, beifällig aufgenommen. Sir Edward Grey
lehnte zwar den Abschluß eines förmlichen Bündnisses ab; ein solches
bestand ja auch gegenüber Frankreich nicht, und den Briefwechsel mit
Paul Cambon über das Zusammenwirken der beiderseitigen Land- und
Seestreitkräfte hatte Sir Edward vor dem britischen Parlament, dem er
immer versicherte, England habe völlig freie Hand, geheimgehalten.
Aber er zeigte sich geneigt, die bestehenden militärischen Abmachungen
zwischen Frankreich und England durch gleichartige Abmachungen zwischen
England und Rußland zu ergänzen. In Frage kam der Natur der Sache
nach in erster Linie ein Marineabkommen. Sir Edward erlangte hierfür
die Zustimmung des britischen Kabinetts, und es wurde vereinbart, daß
die auf dieser Grundlage erforderlichen militärischen Verhandlungen
unmittelbar zwischen der britischen Admiralität und dem russischen
Marineattaché in London stattfinden sollten.
Jeder Zweifel an der Bedeutung dieses engeren Zusammenschlusses der
Triple-Entente wird beseitigt durch die vor kurzem von der russischen
Regierung veröffentlichten Berichte des russischen Botschafters in
London, Grafen Benckendorff. Dieser war während des Besuchs des
Königs Georg gleichfalls in Paris anwesend und berichtete von dort
am 21. April 1914 an Herrn Ssasonoff nach Petersburg, er hoffe, »die
_Hauptsache_ erreicht zu haben, nämlich _die bisher allzu theoretischen
und friedlichen Grundgedanken der Entente durch etwas Greifbares
zu ersetzen_«. Er sei sich zweifelhaft, »ob sich eine stärkere
Garantie für eine gemeinsame militärische Operation im Kriegsfalle
finden ließe, als der Geist dieser Entente, wie er sich offenbart
hat, verstärkt durch die bestehenden militärischen Vorkehrungen«.
Von dem von Sir Edward Grey abgelehnten förmlichen und öffentlichen
Bündnis riet auch Graf Benckendorff ab, da ein solches »ein sehr viel
günstigeres Feld für eine _Agitation zugunsten Deutschlands_ bieten
würde«. -- »Agitation zugunsten Deutschlands« -- das war das Bestreben
der englischen Friedensfreunde, zu einem besseren, die Gefahr eines
bewaffneten Konfliktes ausschließenden Verhältnis zu Deutschland zu
kommen!
Die Tatsache, daß gerade in der Zeit, als die deutsch-englische
Verständigung über die kolonialen und vorderasiatischen Fragen sich
dem Abschluß näherten, die britische Regierung es für angezeigt hielt,
das System der Entente durch militärische Abmachungen mit Rußland, die
sich ganz unzweideutig gegen Deutschland richteten, zu verstärken,
zeigt zum mindesten, daß die britische Politik nicht gewillt war,
sich durch eine Verständigung mit Deutschland über noch so wichtige
Einzelfragen davon abhalten zu lassen, in ihren seit einem Jahrzehnt
betriebenen politischen und militärischen Vorbereitungen für den
Krieg mit Deutschland in verstärktem Maße fortzufahren. Der Geist,
der in den von Lord Haldane Anfang 1912 eingeleiteten Besprechungen
zum Ausdruck gekommen war, beherrschte nach wie vor die britische
Politik: England wollte die Kampfstellung gegenüber Deutschland nicht
aufgeben. Die Verständigung in Einzelfragen, mochten sie für sich noch
so bedeutungsvoll sein, mußte unter diesen Umständen ihren eigentlichen
Zweck -- die Schaffung einer Atmosphäre des Vertrauens zwischen
den beiden großen Ländern und damit die Schaffung der wichtigsten
Voraussetzung für die Entspannung der internationalen Lage -- von
vornherein verfehlen. Die Verhandlungen über die britisch-russische
Marinekonvention, die natürlich der deutschen Regierung und der
Öffentlichkeit trotz aller Ableugnungs- und Beschwichtigungsversuche
bekanntgeworden waren, hatten vielmehr das Gegenteil der Wirkung, die
man mit der Verständigung über die kolonialen und vorderasiatischen
Fragen erreichen wollte. Warnend hoben die offiziösen deutschen
Zeitungen hervor, daß durch die britisch-russische Marinekonvention
alle bisher erzielten Fortschritte in der deutsch-englischen Annäherung
in Frage gestellt und eine Verschärfung des Mißtrauens zwischen den
beiden Ländern herbeigeführt werden müßte.
Diese Wirkung mußte um so notwendiger eintreten, als durch den engeren
Zusammenschluß der Triple-Entente die in Rußland und Frankreich
ohnedies im Wachsen begriffenen kriegerischen Strömungen ermuntert und
verstärkt wurden. Für die russische Kriegspartei war die Entsendung
einer deutschen Militärmission nach Konstantinopel im Herbst 1913
Wasser auf ihre Mühlen. Insbesondere die Neuerung, daß dem Führer der
Militärmission, dem General Liman von Sanders, das Kommando über das
Konstantinopeler Armeekorps übertragen werden sollte, während die
bisherigen Führer der deutschen Militärmissionen in der Türkei, zuletzt
der Generalfeldmarschall von der Goltz, keine Kommandogewalt gehabt
hatten, wurde von den deutschfeindlichen Treibern zur Erregung der
öffentlichen Meinung ausgenutzt. Dem scharfen Protest in Konstantinopel
und Berlin, zu dem sich die russische Regierung veranlaßt sah, schloß
sich die französische und auch die englische Regierung an, obwohl
schon seit einiger Zeit eine britische Marinemission, deren Führer
gleichfalls mit Kommandobefugnissen ausgestattet waren, in der Türkei
tätig war. Deutschland gab schließlich, um einem Konflikt mit Rußland
auszuweichen, nach und erklärte sich damit einverstanden, daß die
Befugnisse des Generals Liman auf die Generalinspektion der türkischen
Militärschulen beschränkt wurden. Aber auch diese Nachgiebigkeit
führte kein Nachlassen in den Treibereien gegen Deutschland herbei.
Die Sprache der russischen und französischen Presse gegen Deutschland
wurde immer maßloser. Auf russischer Seite wurde das Anrecht Rußlands
auf die asiatische Türkei und das Anrecht des Slawentums auf die
von Slawen bevölkerten Teile der vor dem Zusammenbruch stehenden
österreichisch-ungarischen Monarchie, auf französischer Seite
Frankreichs unverjährbarer Anspruch auf Elsaß-Lothringen mit erneutem
Nachdruck proklamiert. Ganz offen besprach die Presse beider Länder
die infolge der ihrer Vollendung zugehenden russischen Rüstungen immer
besser werdenden Aussichten eines Krieges gegen die Mittelmächte.
Blätter, deren enge Beziehungen zu den offiziellen Kreisen in
Petersburg und Paris weltkundig waren, beteiligten sich an diesem
Feldzug. Der russische Kriegsminister, Herr Ssuchomlinoff, äußerte sich
in dem ihm nahestehenden Blatte wiederholt in kaum mehr verhüllten
Kriegsdrohungen: »Frankreich und Rußland wollen den Krieg nicht, aber
Rußland ist bereit und erwartet, daß Frankreich es gleichfalls sein
wird.« Und am 24. April 1914, also unmittelbar nach dem Besuch des
Königs Georg in Paris, berichtete der belgische Gesandte in Berlin,
Baron Beyens, an seine Regierung: »Herr Cambon (der französische
Botschafter in Berlin) sieht wieder die Hand des Herrn Iswolski in
dieser zwecklosen Kampagne der russischen und französischen Zeitungen.«
Ich fand, als ich im Mai 1914 zum letztenmal zu geschäftlichen
Besprechungen in Paris war, dort unter aufrichtigen Freunden der
Erhaltung des Friedens eine sehr nervöse und besorgte Stimmung. Die
Presse und öffentliche Meinung waren in einer durch konkrete Tatsachen
allein nicht zu erklärenden Erregung, die auf die leitenden Kreise
teils übergriff, teils von ihnen gefördert wurde. Gerade damals
entrüstete man sich in Paris, daß in einer Theatervorführung -- ich
glaube im Berliner Eispalast -- französische Fremdenlegionäre in
Uniform auf die Bühne gebracht worden waren. Ernsthafte Leute fragten
mich aus diesem Anlaß, ob denn Deutschland durchaus den Krieg wolle!
Ich ließ mir die letzte Ausgabe des »Temps« geben und zeigte den
Aufgeregten im Theateranzeiger drei oder vier Stücke, in denen deutsche
Offiziere auf Pariser Bühnen Abend für Abend unter tosendem Beifall
des Publikums in den kläglichsten Rollen vorgeführt und beschimpft
wurden. Der Eindruck, den ich damals von Paris mitnahm, daß wir trotz
aller Verständigungsbemühungen Frankreich und Rußland gegenüber weiter
denn je von einer friedlichen Entspannung entfernt seien und daß die
Beziehungen der Mittelmächte zum Zweibund keinerlei nennenswerte
Belastung vertragen könnten, wurde auch von andern Beobachtern geteilt.
Wir kennen heute einen Bericht des belgischen Gesandten in Paris, Baron
Guillaume, aus jener Zeit -- er ist vom 8. Mai 1914 datiert --, in dem
es heißt:
»Unstreitig ist die französische Nation in diesen letzten Monaten
chauvinistischer und selbstbewußter geworden. Dieselben berufenen und
sachverständigen Persönlichkeiten, die vor zwei Jahren sehr lebhafte
Befürchtungen bei der bloßen Erwähnung von möglichen Schwierigkeiten
zwischen Frankreich und Deutschland äußerten, stimmen jetzt einen
andern Ton an; sie behaupten, des Sieges gewiß zu sein, machen viel
Aufhebens von den übrigens wirklich vorhandenen Fortschritten, die
die französische Armee gemacht hat, und behaupten sicher zu sein, das
deutsche Heer zum mindesten lange genug in Schach halten zu können, um
Rußland Zeit zu lassen, mobilzumachen, Truppen zusammenzuziehen und
sich auf seine westlichen Nachbarn zu stürzen ... Ein erfahrener und
hochgestellter Diplomat sagte neulich: >Wenn sich jetzt plötzlich eines
Tages ein ernster Zwischenfall zwischen Frankreich und Deutschland
ereignet, so werden die Staatsmänner beider Länder sich bemühen müssen,
ihm innerhalb der nächsten drei Tage eine friedliche Lösung zu geben,
oder es gibt Krieg.<«
Es ist ausgeschlossen, daß die britische Regierung über diese
Stimmungen und Strömungen in Frankreich und Rußland nicht unterrichtet
war. Es ist ausgeschlossen, daß sich Sir Edward Grey und seine Leute
keine Rechenschaft darüber gegeben haben, daß die von Iswolski
angeregte engere Knüpfung der Triple-Entente in dem Gedanken seines
Urhebers dazu dienen sollte und in ihrer tatsächlichen Wirkung dazu
dienen mußte, den überhitzten Kessel noch weiter anzuheizen. Man mag
zugunsten der bona fides der britischen Politik unterstellen, daß Sir
Edward sich damals auf den Vorschlag Iswolskis nur eingelassen habe,
um den durch die britisch-deutsche Verständigung über so wichtige
Einzelfragen beunruhigten Ententegenossen eine Sicherheit über Englands
loyales Festhalten an der Entente zu geben, daß es ihm nur darauf
angekommen sei, für den Fall des Nichtzustandekommens der Verständigung
mit Deutschland oder des Nichteintretens der von dieser Verständigung
erwarteten Entspannung des deutsch-britischen Verhältnisses sich eine
starke Koalition gegen Deutschland zu erhalten -- es wäre eine durch
nichts gerechtfertigte Aberkennung jeder politischen Urteilsfähigkeit
der britischen Staatsmänner, wenn man annehmen wollte, diese seien
sich nicht klar darüber gewesen, daß ihr grundsätzliches Eingehen auf
die Iswolskische Anregung und ihr Eintritt in Besprechungen über die
zwischen England und Rußland abzuschließende Marinekonvention die
stärkste Aufmunterung des kriegerischen Geistes in Frankreich und
Rußland bedeuten mußte, daß damit die deutsch-englischen Abmachungen,
noch ehe sie zu Ende verhandelt waren, um ihre Frucht gebracht wurden.
Nimmt man zu der damals vor dem Abschluß stehenden britisch-deutschen
Verständigung die Tatsache hinzu, daß Deutschland in dem Ausbau seiner
Flotte ohne vertragsmäßige Festlegung sich nach dem von Lord Haldane
im Februar 1912 vorgeschlagenen Schlüssel gerichtet hatte, so kann
man aus all dem nur den Schluß ziehen, daß die britischen Staatsmänner
die diplomatische und militärische Vorbereitung einer kriegerischen
Auseinandersetzung mit Deutschland unter allen Umständen und ganz
unabhängig von der Bereinigung noch so wichtiger Einzelfragen als
oberstes Ziel ihrer Politik festzuhalten entschlossen waren.
Die Erklärung liegt wohl weniger in dem Willen der britischen
Staatsmänner, die zufällig in jener entscheidenden Epoche der
Weltgeschichte die Geschäfte Englands leiteten, als vielmehr in den
alten Traditionen der britischen Politik, durch die England groß
geworden war und durch die es seine Größe zu erhalten suchte. Englands
Politik war stets gegen die politisch und wirtschaftlich stärkste
Kontinentalmacht gerichtet; seitdem Deutschland die politisch und
wirtschaftlich stärkste Kontinentalmacht geworden war, seitdem England
durch Deutschland mehr als durch ein anderes Land sich in seiner
weltwirtschaftlichen Stellung und in seiner Seegeltung bedroht fühlte,
war der englisch-deutsche Gegensatz unüberbrückbar und durch keine
Verständigung über irgendwelche Einzelfragen aus der Welt zu schaffen;
es sei denn, daß England mit allen seinen Überlieferungen gebrochen
und ehrlich darauf verzichtet hätte, von seinen Machtmitteln zur
Erhaltung seiner wirtschaftlichen Vorherrschaft Gebrauch zu machen.
Zu einem solchen Bruch mit der treibenden Kraft seiner Geschichte war
England nicht bereit, trotz aller pazifistischen Strömungen, die sich
auch in der britischen Öffentlichkeit einstellten. Das Wort Bismarcks
vom Jahre 1897 blieb wahr: das einzige Mittel zur Besserung der
deutsch-englischen Beziehungen sei, daß wir unserer wirtschaftlichen
Entwicklung einen Zaum anlegten, und dieses Mittel sei nicht anwendbar.
Die Verstärkung der für eine kriegerische Auseinandersetzung mit
Deutschland geschmiedeten Koalition durch England in der Zeit des
Abschlusses der deutsch-englischen Verständigungsverhandlungen -- das
ist der Schlüssel zur politischen Weltlage, aus der heraus der große
Krieg entstanden ist. Der deutschen Politik war es weder gelungen, die
französische Revancheidee aus der Welt zu schaffen oder auch nur ihr
neues Aufflammen zu verhindern, noch die durch den panslawistischen
Druck nach Südosten erzeugte Spannung zwischen Rußland und den
Zentralmächten einzudämmen. Wenn nun England am Ende langwieriger
Verständigungsverhandlungen mit Deutschland die Aussichtslosigkeit
jeder wirklichen Verständigung durch eine Verstärkung seines
Ententesystems bekundete und damit den kriegerischen Strömungen bei
seinen Ententegenossen eine neue Ermutigung gab, so war damit in der
Sache das Urteil über Krieg und Frieden gesprochen. Jeder Anlaß, in
dem es einer der Ententegenossen auf den Krieg ankommen lassen wollte,
mußte bei dieser Lage der Dinge zum Weltkrieg führen.