Die neuen Verträge, in Verbindung mit der vorausgegangenen Gewährung
der Anleihe, hatten in der Tat die Wirkung, die Lage zu klären. In
England wurde es für einige Zeit ganz still über die Bagdadbahn.
Rußland hatte sich durch die Potsdamer Abmachung desinteressiert.
Frankreich, dessen Vorstoß gegen das Bagdadunternehmen nun endgültig
abgewiesen war, suchte jetzt »Kompensationen« für die von uns
erzielten Erfolge auf andern Gebieten; es begann Verhandlungen über
Eisenbahnkonzessionen erheblichen Umfanges in der europäischen Türkei
und in Nordost-Anatolien und stellte der Türkei für den Fall eines
günstigen Ergebnisses eine große Anleihe in Aussicht. Auch diese
neuen französischen Wünsche kollidierten in wichtigen Punkten mit
älteren Rechten der Anatolischen und der Bagdadbahn; aber dieses Mal
versuchte die französische Gruppe sich in Güte mit der deutschen
Gruppe zu verständigen. Es kam zu Besprechungen, die -- über die
einzelnen strittigen Punkte hinaus -- sich auf die Gesamtheit
der beiderseitigen Wirksamkeit in der Türkei erstreckten und die
Möglichkeit der Aufstellung eines Programms für eine vernünftige, die
wirtschaftlichen Bedürfnisse und die finanzielle Leistungsfähigkeit der
Türkei berücksichtigende Arbeitsverteilung im Ausbau des türkischen
Eisenbahnnetzes erörterten. Mit die größte Schwierigkeit bildete die
unklare und unbefriedigende Stellung der französischen Gruppe im
Bagdadunternehmen. Die französische Gruppe war nach wie vor mit 30
Prozent an dem Unternehmen beteiligt, während die noch kurz zuvor von
Herrn Pichon als Minister des Auswärtigen neu verkündete Sperre des
französischen Marktes für die Bagdadwerte ihr die aktive Mitwirkung
an der Finanzierung des Geschäftes unmöglich machte. Ich hatte im
Juni 1911 in Konstantinopel mit dem neuernannten Generaldirektor der
Ottomanischen Bank, Herrn Revoil, früher französischer Gesandter
in Tanger und Botschafter in Madrid, bekannt durch seine scharfe
Vertretung des französischen Standpunktes in der Marokkofrage,
mehrfache Unterredungen über diesen Gegenstand. Ich drang dabei auf
eine Klarstellung der französischen Politik im Bagdadgeschäft: entweder
wolle man die französische Beteiligung aufrechterhalten, dann müßten
die Hindernisse einer effektiven französischen Mitwirkung an der
Aufbringung der finanziellen Mittel und die offizielle Gegnerschaft
der französischen Regierung gegen das Bagdadunternehmen beseitigt
werden. Oder aber letzteres sei nicht möglich; dann seien wir bereit,
die französische Beteiligung zurückzunehmen. Herr Revoil erklärte
sich damals noch mit großer Entschiedenheit gegen ein Ausscheiden der
französischen Gruppe aus dem Bagdadunternehmen, mit dem Hinzufügen,
daß auch seine Regierung das Verbleiben der französischen Gruppe im
Bagdadgeschäft wünsche. Es müsse auf andere Weise versucht werden,
unsern Wünschen, deren Berechtigung er nicht bestritt, gerecht zu
werden.
Diese kaum begonnenen Besprechungen wurden durch das Erscheinen des
»Panther« vor Agadir und die sich daran anschließende kritische
Zuspitzung des deutsch-französischen Verhältnisses unterbrochen. Dann
ließen der türkisch-italienische Krieg und der Balkankrieg ein weiteres
Zuwarten als geboten erscheinen. Erst im Frühjahr 1913 konnten die
Fäden mit Nutzen wiederaufgenommen werden.
Meine Anwesenheit in Paris gab Gelegenheit, die deutsch-französische
Verständigung über die türkischen Geschäfte wieder in Fluß zu bringen.
Die Vorfrage der französischen Stellung im Bagdadgeschäft wurde dieses
Mal zu einer klaren Entscheidung gebracht. Nachdem ich Herrn Revoil
erneut die Alternative: »ou collaboration loyale, ou séparation nette«
gestellt hatte, erklärte dieser, mir nach Befragung des Ministers des
Auswärtigen eine klare Antwort geben zu wollen. Nach einigen Tagen
brachte er mir den Bescheid des Quai d'Orsay; er lautete -- wie mir
Herr Revoil versicherte, zu seinem großen persönlichen Bedauern -- auf
»séparation nette«.
Auf Grund der damit gegebenen Entscheidung wurden dann die
Verhandlungen über den ganzen Fragenkomplex in Berlin unter Mitwirkung
des französischen Botschafters, eines Vertreters des französischen
Ministeriums des Auswärtigen und des Vizegouverneurs der Bank von
Frankreich fortgesetzt. Am 15. Februar 1914 konnten die Verträge
paraphiert werden. Sie trafen Vereinbarungen über das Ausscheiden der
französischen Gruppe aus dem Bagdadunternehmen und über den Ausbau der
von beiden Gruppen in der asiatischen Türkei betriebenen und geplanten
Eisenbahnsysteme, ferner Bestimmungen über die Anschlußpunkte, über die
das gemeinschaftliche Interesse beider Eisenbahnsysteme berührenden
Tariffragen, über eine den finanziellen Kräften der Türkei angepaßte
zeitliche Staffelung der Ausführung neuer Eisenbahnbauten und
schließlich über ein Zusammenwirken bei der Sicherung der infolge des
Balkankriegs gefährdeten türkischen Anleihen und bei der Konsolidierung
der türkischen Finanzen. Das Inkrafttreten des Abkommens war abhängig
gemacht von dem Zustandekommen der Abmachungen, über die damals sowohl
von der deutschen wie auch von der französischen Gruppe mit der
türkischen Regierung verhandelt wurde. Ferner bestand natürlich ein
enger Zusammenhang zwischen den deutsch-französischen Abmachungen und
den Vereinbarungen, die damals zwischen Deutschland und England in
Sachen der beiderseitigen Unternehmungen in Kleinasien und Mesopotamien
zur Diskussion standen.