Die Verständigung mit Frankreich über die türkischen Eisenbahnfragen

Die neuen Verträge, in Verbindung mit der vorausgegangenen Gewährung

der Anleihe, hatten in der Tat die Wirkung, die Lage zu klären. In

England wurde es für einige Zeit ganz still über die Bagdadbahn.

Rußland hatte sich durch die Potsdamer Abmachung desinteressiert.

Frankreich, dessen Vorstoß gegen das Bagdadunternehmen nun endgültig

abgewiesen war, suchte jetzt »Kompensationen« für die von uns

erzielten Erfolge auf andern Gebieten; es begann Verhandlungen über

Eisenbahnkonzessionen erheblichen Umfanges in der europäischen Türkei

und in Nordost-Anatolien und stellte der Türkei für den Fall eines

günstigen Ergebnisses eine große Anleihe in Aussicht. Auch diese

neuen französischen Wünsche kollidierten in wichtigen Punkten mit

älteren Rechten der Anatolischen und der Bagdadbahn; aber dieses Mal

versuchte die französische Gruppe sich in Güte mit der deutschen

Gruppe zu verständigen. Es kam zu Besprechungen, die -- über die

einzelnen strittigen Punkte hinaus -- sich auf die Gesamtheit

der beiderseitigen Wirksamkeit in der Türkei erstreckten und die

Möglichkeit der Aufstellung eines Programms für eine vernünftige, die

wirtschaftlichen Bedürfnisse und die finanzielle Leistungsfähigkeit der

Türkei berücksichtigende Arbeitsverteilung im Ausbau des türkischen

Eisenbahnnetzes erörterten. Mit die größte Schwierigkeit bildete die

unklare und unbefriedigende Stellung der französischen Gruppe im

Bagdadunternehmen. Die französische Gruppe war nach wie vor mit 30

Prozent an dem Unternehmen beteiligt, während die noch kurz zuvor von

Herrn Pichon als Minister des Auswärtigen neu verkündete Sperre des

französischen Marktes für die Bagdadwerte ihr die aktive Mitwirkung

an der Finanzierung des Geschäftes unmöglich machte. Ich hatte im

Juni 1911 in Konstantinopel mit dem neuernannten Generaldirektor der

Ottomanischen Bank, Herrn Revoil, früher französischer Gesandter

in Tanger und Botschafter in Madrid, bekannt durch seine scharfe

Vertretung des französischen Standpunktes in der Marokkofrage,

mehrfache Unterredungen über diesen Gegenstand. Ich drang dabei auf

eine Klarstellung der französischen Politik im Bagdadgeschäft: entweder

wolle man die französische Beteiligung aufrechterhalten, dann müßten

die Hindernisse einer effektiven französischen Mitwirkung an der

Aufbringung der finanziellen Mittel und die offizielle Gegnerschaft

der französischen Regierung gegen das Bagdadunternehmen beseitigt

werden. Oder aber letzteres sei nicht möglich; dann seien wir bereit,

die französische Beteiligung zurückzunehmen. Herr Revoil erklärte

sich damals noch mit großer Entschiedenheit gegen ein Ausscheiden der

französischen Gruppe aus dem Bagdadunternehmen, mit dem Hinzufügen,

daß auch seine Regierung das Verbleiben der französischen Gruppe im

Bagdadgeschäft wünsche. Es müsse auf andere Weise versucht werden,

unsern Wünschen, deren Berechtigung er nicht bestritt, gerecht zu

werden.

Diese kaum begonnenen Besprechungen wurden durch das Erscheinen des

»Panther« vor Agadir und die sich daran anschließende kritische

Zuspitzung des deutsch-französischen Verhältnisses unterbrochen. Dann

ließen der türkisch-italienische Krieg und der Balkankrieg ein weiteres

Zuwarten als geboten erscheinen. Erst im Frühjahr 1913 konnten die

Fäden mit Nutzen wiederaufgenommen werden.

Meine Anwesenheit in Paris gab Gelegenheit, die deutsch-französische

Verständigung über die türkischen Geschäfte wieder in Fluß zu bringen.

Die Vorfrage der französischen Stellung im Bagdadgeschäft wurde dieses

Mal zu einer klaren Entscheidung gebracht. Nachdem ich Herrn Revoil

erneut die Alternative: »ou collaboration loyale, ou séparation nette«

gestellt hatte, erklärte dieser, mir nach Befragung des Ministers des

Auswärtigen eine klare Antwort geben zu wollen. Nach einigen Tagen

brachte er mir den Bescheid des Quai d'Orsay; er lautete -- wie mir

Herr Revoil versicherte, zu seinem großen persönlichen Bedauern -- auf

»séparation nette«.

Auf Grund der damit gegebenen Entscheidung wurden dann die

Verhandlungen über den ganzen Fragenkomplex in Berlin unter Mitwirkung

des französischen Botschafters, eines Vertreters des französischen

Ministeriums des Auswärtigen und des Vizegouverneurs der Bank von

Frankreich fortgesetzt. Am 15. Februar 1914 konnten die Verträge

paraphiert werden. Sie trafen Vereinbarungen über das Ausscheiden der

französischen Gruppe aus dem Bagdadunternehmen und über den Ausbau der

von beiden Gruppen in der asiatischen Türkei betriebenen und geplanten

Eisenbahnsysteme, ferner Bestimmungen über die Anschlußpunkte, über die

das gemeinschaftliche Interesse beider Eisenbahnsysteme berührenden

Tariffragen, über eine den finanziellen Kräften der Türkei angepaßte

zeitliche Staffelung der Ausführung neuer Eisenbahnbauten und

schließlich über ein Zusammenwirken bei der Sicherung der infolge des

Balkankriegs gefährdeten türkischen Anleihen und bei der Konsolidierung

der türkischen Finanzen. Das Inkrafttreten des Abkommens war abhängig

gemacht von dem Zustandekommen der Abmachungen, über die damals sowohl

von der deutschen wie auch von der französischen Gruppe mit der

türkischen Regierung verhandelt wurde. Ferner bestand natürlich ein

enger Zusammenhang zwischen den deutsch-französischen Abmachungen und

den Vereinbarungen, die damals zwischen Deutschland und England in

Sachen der beiderseitigen Unternehmungen in Kleinasien und Mesopotamien

zur Diskussion standen.

Der Weltkrieg, I. Band Die Vorgeschichte des Weltkrieges · 第 39 / 41 题