Die Verständigung mit England über die afrikanischen Kolonialfragen

Die Abmachungen über die afrikanischen Kolonialfragen sind mir,

da ich bei den Verhandlungen selbst nicht beteiligt war, nur in

großen Umrissen bekanntgeworden. Es handelte sich namentlich

um eine Verständigung über die Liquidation des portugiesischen

Kolonialbesitzes, die angesichts des politischen, militärischen,

wirtschaftlichen und finanziellen Unvermögens des portugiesischen

Stammlandes, einen großen Kolonialbesitz zu halten und zu entwickeln,

in naher Zeit sich als notwendig herausstellen mußte, sobald England

davon Abstand nahm, die portugiesische Kolonialherrlichkeit künstlich

zu stützen. In Wirklichkeit war die portugiesische Kolonialherrschaft

kaum mehr als eine Scheinherrschaft. Weite Gebiete waren nur auf der

Karte portugiesisch, in Wirklichkeit aber weder unterworfen noch

erschlossen. Wo eine wirkliche Herrschaft ausgeübt wurde, da war es

zumeist das britische Kapital, das unter dem durchsichtigen Deckmantel

der portugiesischen Flagge die Macht in der Hand hatte.

Schon im Jahre 1898, in jener früheren Zeit der deutsch-englischen

Annäherungsversuche, war zwischen den beiderseitigen Regierungen ein

Geheimabkommen über die portugiesischen Kolonien für den infolge der

portugiesischen Finanznot als nahe bevorstehend erachteten Fall der

Liquidation des portugiesischen Kolonialreichs abgeschlossen worden.

Dieses Abkommen war niemals wirksam geworden, weil England, das in der

Lage war, Portugal bei der Erhaltung seines Kolonialreichs wirksam

zu helfen, den Eintritt der Eventualität, für die es abgeschlossen

war, verhinderte. England hatte sogar im Jahre 1899 mit Portugal

einen Geheimvertrag, den sogenannten Windsor-Vertrag, abgeschlossen,

in dem sich die beiden Mächte gegenseitig die Erhaltung ihres

Besitzstandes zusagten. Der Windsor-Vertrag wurde der deutschen

Regierung erst dreizehn Jahre nach seinem Abschluß mitgeteilt, als

nach den Haldaneschen Besprechungen die kolonialen Verhandlungen

wiederaufgenommen wurden. König Edward VII. hat gleich nach seiner

Thronbesteigung einen sichtbaren Strich durch jenes vor seiner Zeit

abgeschlossene Abkommen von 1898 gemacht. Seinen ersten Besuch nach

seiner Thronbesteigung stattete er dem portugiesischen Hofe ab,

und bei dieser Gelegenheit hielt er eine Ansprache, in der er die

»unangetastete Aufrechterhaltung« der beiderseitigen Kolonien als den

Gegenstand seiner teuersten Wünsche und Bestrebungen bezeichnete.

Inzwischen war König Edward VII. gestorben, und Portugal war Republik

geworden. Durch die Vertreibung des portugiesischen Königshauses

waren für die englische Politik gewisse Rücksichten persönlicher

Natur in Wegfall gekommen. Die revolutionären Wirren hatten die

Fähigkeit Portugals, auch nur eine Scheinherrschaft über seine Kolonien

zu erhalten, noch stärker in Frage gestellt. Es schien also die

Möglichkeit gegeben, jetzt zu einer wirksamen Verständigung zu kommen.

Die britische Regierung erkannte das Bedürfnis nach kolonialer

Ausdehnung und Betätigung für Deutschland an. Sie zeigte sich

bereit, im wesentlichen das portugiesische Ostafrika von der Grenze

des deutsch-ostafrikanischen Schutzgebiets bis zum Sambesi und in

Westafrika den größeren Teil des portugiesischen Angola als deutsches

Interessengebiet anzuerkennen. Eine wirtschaftliche Betätigung

Deutschlands in jenen Gebieten sollte deren späteren förmlichen

Übergang in deutschen Besitz vorbereiten. Die britische Regierung

wollte also einer solchen wirtschaftlichen Durchdringung durch deutsche

Unternehmungen nicht entgegen sein, sondern sie in freundschaftlicher

Weise fördern.

Auf Grund dieses Einverständnisses haben in den Jahren 1913/14

Verhandlungen stattgefunden, die wichtige Unternehmungen in den

Deutschland zugedachten Gebieten in deutsche Hand überführen sollten.

So habe ich für ein Konsortium deutscher Banken und Überseehäuser

mit einer englischen Gruppe Abmachungen getroffen, durch die wir

eine kontrollierende Beteiligung an der Nyassa-Kompagnie, einer

mit wichtigen Hoheitsrechten über das südlich an Deutsch-Ostafrika

angrenzende Gebiet ausgestatteten Gesellschaft, erwarben. Die

Verhandlungen haben mit Wissen und unter Förderung der britischen

Regierung stattgefunden. Ähnliche Verhandlungen waren, als der

Weltkrieg ausbrach, im Zug hinsichtlich der Benguella-Eisenbahn, der

kürzesten Verbindung zwischen der afrikanischen Westküste und dem

wichtigen Minengebiet von Katanga im belgischen Kongostaat; desgleichen

hinsichtlich der Eisenbahnen, die von den portugiesischen Häfen von

Port Alexander und der Tigerbai aus den nördlichen Teil unseres

südwestafrikanischen Schutzgebiets zu erschließen geeignet sind. Auch

diese Verhandlungen, die beim Ausbruch des Weltkriegs noch nicht zum

Abschluß gekommen waren, wurden von der britischen Regierung auf Grund

des mit der deutschen Regierung erzielten kolonialen Einverständnisses

unterstützt. Mr. Robert Williams, der von englischer Seite die

Verhandlungen über die deutsche Beteiligung an der Benguellabahn

führte, sagte darüber am 2. Februar 1915 in einer Generalversammlung

der Tanganyika Concessions Ltd., die bis dahin die Kontrolle über

die Benguella-Eisenbahn besaß: »Sir Edward Grey, der im Jahre 1912

hierüber befragt wurde, antwortete, daß die Frage der Heranziehung

fremden Kapitals eine solche sei, in der die Gesellschaft die Freiheit

der Entscheidung habe; aber falls sie sich zur Heranziehung fremden

Kapitals entscheiden sollte, dann gebe er den Rat, daß sie sich an

deutsches Kapital wenden möchte.«

Der Weltkrieg, I. Band Die Vorgeschichte des Weltkrieges · 第 37 / 41 题