Die Abmachungen über die afrikanischen Kolonialfragen sind mir,
da ich bei den Verhandlungen selbst nicht beteiligt war, nur in
großen Umrissen bekanntgeworden. Es handelte sich namentlich
um eine Verständigung über die Liquidation des portugiesischen
Kolonialbesitzes, die angesichts des politischen, militärischen,
wirtschaftlichen und finanziellen Unvermögens des portugiesischen
Stammlandes, einen großen Kolonialbesitz zu halten und zu entwickeln,
in naher Zeit sich als notwendig herausstellen mußte, sobald England
davon Abstand nahm, die portugiesische Kolonialherrlichkeit künstlich
zu stützen. In Wirklichkeit war die portugiesische Kolonialherrschaft
kaum mehr als eine Scheinherrschaft. Weite Gebiete waren nur auf der
Karte portugiesisch, in Wirklichkeit aber weder unterworfen noch
erschlossen. Wo eine wirkliche Herrschaft ausgeübt wurde, da war es
zumeist das britische Kapital, das unter dem durchsichtigen Deckmantel
der portugiesischen Flagge die Macht in der Hand hatte.
Schon im Jahre 1898, in jener früheren Zeit der deutsch-englischen
Annäherungsversuche, war zwischen den beiderseitigen Regierungen ein
Geheimabkommen über die portugiesischen Kolonien für den infolge der
portugiesischen Finanznot als nahe bevorstehend erachteten Fall der
Liquidation des portugiesischen Kolonialreichs abgeschlossen worden.
Dieses Abkommen war niemals wirksam geworden, weil England, das in der
Lage war, Portugal bei der Erhaltung seines Kolonialreichs wirksam
zu helfen, den Eintritt der Eventualität, für die es abgeschlossen
war, verhinderte. England hatte sogar im Jahre 1899 mit Portugal
einen Geheimvertrag, den sogenannten Windsor-Vertrag, abgeschlossen,
in dem sich die beiden Mächte gegenseitig die Erhaltung ihres
Besitzstandes zusagten. Der Windsor-Vertrag wurde der deutschen
Regierung erst dreizehn Jahre nach seinem Abschluß mitgeteilt, als
nach den Haldaneschen Besprechungen die kolonialen Verhandlungen
wiederaufgenommen wurden. König Edward VII. hat gleich nach seiner
Thronbesteigung einen sichtbaren Strich durch jenes vor seiner Zeit
abgeschlossene Abkommen von 1898 gemacht. Seinen ersten Besuch nach
seiner Thronbesteigung stattete er dem portugiesischen Hofe ab,
und bei dieser Gelegenheit hielt er eine Ansprache, in der er die
»unangetastete Aufrechterhaltung« der beiderseitigen Kolonien als den
Gegenstand seiner teuersten Wünsche und Bestrebungen bezeichnete.
Inzwischen war König Edward VII. gestorben, und Portugal war Republik
geworden. Durch die Vertreibung des portugiesischen Königshauses
waren für die englische Politik gewisse Rücksichten persönlicher
Natur in Wegfall gekommen. Die revolutionären Wirren hatten die
Fähigkeit Portugals, auch nur eine Scheinherrschaft über seine Kolonien
zu erhalten, noch stärker in Frage gestellt. Es schien also die
Möglichkeit gegeben, jetzt zu einer wirksamen Verständigung zu kommen.
Die britische Regierung erkannte das Bedürfnis nach kolonialer
Ausdehnung und Betätigung für Deutschland an. Sie zeigte sich
bereit, im wesentlichen das portugiesische Ostafrika von der Grenze
des deutsch-ostafrikanischen Schutzgebiets bis zum Sambesi und in
Westafrika den größeren Teil des portugiesischen Angola als deutsches
Interessengebiet anzuerkennen. Eine wirtschaftliche Betätigung
Deutschlands in jenen Gebieten sollte deren späteren förmlichen
Übergang in deutschen Besitz vorbereiten. Die britische Regierung
wollte also einer solchen wirtschaftlichen Durchdringung durch deutsche
Unternehmungen nicht entgegen sein, sondern sie in freundschaftlicher
Weise fördern.
Auf Grund dieses Einverständnisses haben in den Jahren 1913/14
Verhandlungen stattgefunden, die wichtige Unternehmungen in den
Deutschland zugedachten Gebieten in deutsche Hand überführen sollten.
So habe ich für ein Konsortium deutscher Banken und Überseehäuser
mit einer englischen Gruppe Abmachungen getroffen, durch die wir
eine kontrollierende Beteiligung an der Nyassa-Kompagnie, einer
mit wichtigen Hoheitsrechten über das südlich an Deutsch-Ostafrika
angrenzende Gebiet ausgestatteten Gesellschaft, erwarben. Die
Verhandlungen haben mit Wissen und unter Förderung der britischen
Regierung stattgefunden. Ähnliche Verhandlungen waren, als der
Weltkrieg ausbrach, im Zug hinsichtlich der Benguella-Eisenbahn, der
kürzesten Verbindung zwischen der afrikanischen Westküste und dem
wichtigen Minengebiet von Katanga im belgischen Kongostaat; desgleichen
hinsichtlich der Eisenbahnen, die von den portugiesischen Häfen von
Port Alexander und der Tigerbai aus den nördlichen Teil unseres
südwestafrikanischen Schutzgebiets zu erschließen geeignet sind. Auch
diese Verhandlungen, die beim Ausbruch des Weltkriegs noch nicht zum
Abschluß gekommen waren, wurden von der britischen Regierung auf Grund
des mit der deutschen Regierung erzielten kolonialen Einverständnisses
unterstützt. Mr. Robert Williams, der von englischer Seite die
Verhandlungen über die deutsche Beteiligung an der Benguellabahn
führte, sagte darüber am 2. Februar 1915 in einer Generalversammlung
der Tanganyika Concessions Ltd., die bis dahin die Kontrolle über
die Benguella-Eisenbahn besaß: »Sir Edward Grey, der im Jahre 1912
hierüber befragt wurde, antwortete, daß die Frage der Heranziehung
fremden Kapitals eine solche sei, in der die Gesellschaft die Freiheit
der Entscheidung habe; aber falls sie sich zur Heranziehung fremden
Kapitals entscheiden sollte, dann gebe er den Rat, daß sie sich an
deutsches Kapital wenden möchte.«