Wünschenswerten spricht und wofür es wünschenswert sein soll, ob, weil
es vorteilhaft oder sittlich gut oder genußreich ist. Denn was für
alles oder für mehr Dinge nützlich ist, muß wünschenswerter sein, als
was es nicht ist.
Haben beide dasselbe, so muß man sehen, welches es in höherem Grade
hat, welches also genußreicher oder sittlich besser oder nützlicher ist.
Wiederum, was des Besseren wegen wünschenswert ist, ist es in höherem
Grade, so das der Tugend wegen Wünschenswerte in höherem Grade als das
des Genusses wegen Wünschenswerte.
Ebenso ist es mit dem Fliehenswerten: man muß mehr fliehen was das
Wählenswerte in höherem Grade verhindert; so ist die Krankheit mehr
als die Häßlichkeit zu fliehen. Denn die Krankheit ist ein größeres
Hindernis für den Genuß und die Tugendwerke.
Ferner (erkennt man) daraus (was wünschenswerter ist), daß man von der
vorliegenden Sache zeigt, sie sei ebenso zu fliehen als zu wünschen.
Denn was man gleichmäßig wünscht und flieht, ist weniger wünschenswert
als das andere, das nur wünschenswert ist.
+Viertes Kapitel.+
[Sidenote: 119a]
Man muß also die gegenseitigen Vergleiche so anstellen, wie wir
angegeben haben. Dieselben Örter sind aber auch brauchbar, um zu
zeigen, daß etwas (schlechthin) zu wünschen oder zu fliehen ist. Man
muß dabei nur das Mehr des einen vor dem anderen weglassen. Ist das
Würdigere wünschenswerter, so ist auch das Würdige wünschenswert,
und ist das Nützlichere wünschenswerter, so ist auch das Nützliche
wünschenswert, und mit den anderen Vorzügen, die so miteinander
verglichen werden, ist es ebenso. Denn bei manchen Dingen sagen wir auf
Grund ihrer Vergleichung sofort, daß wir beide oder das eine wählen
müssen, wenn wir z. B. sagen, daß das eine von Natur, das andere
nicht von Natur gut ist. Denn das von Natur Gute verdient offenbar,
(schlechthin) gewünscht zu werden.
+Fünftes Kapitel.+
Man muß aber die Örter, die sich um das Mehr und das Größere drehen,
möglichst allgemein fassen. Denn so gefaßt, müssen sie in desto
weiterem Umfange brauchbar sein. Manchen von den angeführten Örtern
läßt sich diese allgemeinere Fassung durch eine kleine Umbiegung des
Ausdrucks geben. Man sage z. B.: was eine bestimmte Beschaffenheit von
Natur hat, hat sie mehr, als was sie nicht von Natur hat. Und, wenn das
eine seinen Inhaber oder das, dem es beiwohnt, so und so beschaffen
macht, das andere nicht, so ist das, was es so beschaffen macht, in
höherem Grade so beschaffen als das, was es nicht tut; tun es aber
beide, dann das, was es mehr tut.
Ferner, wenn das eine eine bestimmte Beschaffenheit in höherem, das
andere in niederem Grade hat als ein und dasselbe Dritte; und wenn das
eine sie in höherem, das andere nicht in höherem Grade hat als ein
gleichbeschaffenes Drittes, so hat offenbar das erste die betreffende
Beschaffenheit in höherem Grade.
Ferner (muß man das Mehr), nach dem Zusatz (abschätzen), wenn nämlich
etwas, zu demselben hinzugesetzt, das Ganze mehr zu einem so und so
Beschaffenen macht, oder wenn es, zu dem, was weniger so beschaffen
ist, hinzugesetzt, das Ganze mehr zu einem so Beschaffenen macht.
Ebenso muß man es nach dem Abzug schätzen: nach wessen Abzug der Rest
eine Beschaffenheit in geringerem Grade hat, das hat sie selbst in
höherem Grade.
Und, was weniger mit seinem Gegenteil vermischt ist, hat eine bestimmte
Beschaffenheit in höherem Grade. So ist z. B. weißer was weniger mit
schwarz vermischt ist.
Ferner, außer den vorhin angegebenen Fällen ist hier dasjenige
zu nennen, woran sich die eigentümliche Definition eines Dinges
vollkommener erfüllt. Ist z. B. der Begriff von weiß: eine Farbe, die
das Gesicht zerstreut, so ist weißer was in höherem Grade das Gesicht
zerstreuende Farbe ist.
+Sechstes Kapitel.+
Wenn das Problem partikulär und nicht allgemein gestellt ist, so sind
erstens die genannten allgemein begründenden oder widerlegenden Örter
sämtlich brauchbar. Wenn wir allgemein widerlegen oder begründen,
beweisen wir auch das Partikuläre: wohnt etwas allem bei, dann auch
einem, und wenn keinem, dann auch nicht einem.
[Sidenote: 119b]
Besonders brauchbar und umfassend sind unter den Örtern diejenigen,
die aus dem Entgegengesetzten, dem Begriffsverwandten und den
Ableitungsformen entnommen sind. Das Postulat: wenn jede Lust ein Gut
ist, ist auch jede Unlust ein Übel, ist ebenso wahrscheinlich wie das
Postulat: wenn eine Lust ein Gut ist, ist auch eine Unlust ein Übel.
Wenn ferner eine bestimmte Wahrnehmung kein Vermögen ist, so ist auch
eine bestimmte Anästhesie kein Unvermögen. Und wenn das Objekt einer
Meinung Objekt eines Wissens ist, ist auch eine bestimmte Meinung
Wissen. Wiederum, wenn ein einzelnes Unrecht gut ist, ist auch ein
einzelnes Recht schlecht. Und ist ein Einzelnes, das dem Rechte
gemäß (δικαίως, gerechterweise) geschieht, schlecht, so ist auch ein
Einzelnes, das ungerecht geschieht, gut. Und ist ein Genußreiches zu
fliehen, so ist ein Genuß zu fliehen. Nach derselben Regel muß aber
auch, wenn ein Genußreiches nützlich ist, ein Genuß nützlich sein.
Ebenso ist es aber auch mit dem, was ein Vergehen bewirkt, und mit
dem Entstehen und Vergehen. Wenn etwas, was das Vergehen einer Lust
oder eines Wissens bewirkt, gut ist, so muß eine Lust oder ein Wissen
vom Bösen sein. Ebenso wird, wenn ein Vergehen des Wissens vom Guten
oder seine Entstehung vom Bösen ist, ein bestimmtes Wissen vom Bösen
sein. Ist z. B. das Vergessen häßlicher Taten, die man begangen hat,
vom Guten, oder die Erinnerung daran vom Bösen, so muß das Wissen um
die häßlichen Taten, die man begangen hat, vom Bösen sein. Ebenso ist
es sonst. Überall findet sich die Wahrscheinlichkeit der Folgerung in
gleichem Maße.
Ferner kann man von dem Mehr und Minder und Gleich ausgehen. Wenn etwas
mehr (eher) als ein anderes, das zu einer anderen Gattung gehört,
eine bestimmte Beschaffenheit hat, aber nichts zu ihm Gehöriges sie
hat, so kann auch das Genannte sie nicht haben. Z. B. wenn eine
Wissenschaft mehr (eher) als eine Lust ein Gut ist, aber keine
Wissenschaft es ist, so kann es auch keine Lust sein. In der nämlichen
Weise kann man von dem Gleich und Minder ausgehen, kann widerlegen und
begründen, nur daß man auf Grund des Gleich beides, aber auf Grund
des Weniger nur erhärten, nicht widerlegen kann. Ist ein Vermögen
gleich (wahrscheinlich) ein Gut wie eine Wissenschaft, und ist ein
Vermögen ein Gut, so ist es auch eine Wissenschaft. Ist es aber kein
Vermögen, dann auch keine Wissenschaft. Ist aber ein Vermögen weniger
(wahrscheinlich) ein Gut als eine Wissenschaft, und ist ein Vermögen
ein Gut, dann auch eine Wissenschaft. Ist aber kein Vermögen ein Gut,
so ist nicht notwendig auch keine Wissenschaft ein Gut. So kann man
denn offenbar auf Grund des Weniger nur erhärten. Man kann aber ein
Problem nicht nur auf Grund von Dingen verschiedener, sondern auch auf
Grund von Dingen derselben Gattung entkräften, indem man das aus ihr
nimmt, was eine bestimmte Beschaffenheit im höchsten Grade hat. Soll
z. B. eine Wissenschaft gut sein und wird gezeigt, daß die Klugheit es
nicht ist, so kann es auch keine andere sein, da selbst die es nicht
ist, die den größten Schein der Güte für sich hat.
[Sidenote: 120a]
Ferner kann man hypothetisch schließen auf Grund der Forderung, daß
etwas, wenn einem, dann gleicherweise auch allen beiwohnt oder nicht
beiwohnt; daß z. B., wenn die Seele des Menschen unsterblich ist, auch
die anderen Seelen es sind, wenn aber sie nicht, auch die anderen
nicht. Soll nun etwas einem beiwohnen, so muß man zeigen, daß es einem
nicht beiwohnt; denn auf Grund der Voraussetzung wird folgen, daß es
keinem beiwohnt. Soll es aber einem nicht beiwohnen, so muß man zeigen,
daß es einem beiwohnt; denn auch so wird folgen, daß es allen beiwohnt.
Wer die Voraussetzung zugrunde legt, macht hier offenbar ein partikulär
gestelltes Problem allgemein: er fordert, daß wer partikulär zustimmt,
allgemein zustimmt, indem er das Zugeständnis fordert, daß was einem,
gleicherweise allen beiwohnt.
Ist nun das Problem unbestimmt, so kann man es nur in einer Weise
entkräften, wie wenn z. B. der andere behauptet, eine Lust sei gut oder
nicht gut, ohne sonst etwas hinzuzusetzen. Denn wenn er behauptet hat,
daß eine bestimmte Lust gut ist, so muß man, wenn man die Behauptung
entkräften will, allgemein zeigen, daß keine es ist. Ebenso muß man,
wenn er behauptet hat, eine Lust sei nicht gut, allgemein zeigen,
daß jede gut ist; anders ist der Satz nicht zu widerlegen. Denn wenn
wir zeigen, daß eine bestimmte Lust nicht gut oder gut ist, ist die
Behauptung noch nicht widerlegt. Es ist also klar, daß man nur auf
eine Weise widerlegen kann, begründen dagegen kann man auf zweifache
Weise. Mögen wir allgemein erhärten, daß jede Lust, oder partikulär,
daß eine Lust ein Gut ist, so wird die Behauptung erhärtet sein. Und
ebenso werden wir, wenn wir beweisen sollen, daß einige Lust kein Gut
ist, entweder durch den Nachweis, daß keine ein Gut, oder durch den
Nachweis, daß einige kein Gut ist, zweifach, allgemein und partikulär,
bewiesen haben, daß einige Lust kein Gut ist.
Ist aber die These bestimmt, so kann man sie auf zweifache Weise
widerlegen, z. B. wenn die Behauptung lautet, einer Lust komme es zu,
gut zu sein, einer anderen komme es nicht zu. Denn mag man zeigen, daß
jede, oder daß keine Lust ein Gut ist, so wird die Behauptung widerlegt
sein. Hat aber der andere behauptet, daß nur eine Lust gut ist, so kann
man dieses dreifach widerlegen: wir werden die Behauptung widerlegt
haben, indem wir zeigen, daß jede, oder daß keine, oder daß mehr als
eine gut ist. Ist die These aber noch weiter bestimmt, soll z. B. die
Klugheit allein unter den Tugenden ein Wissen sein, so läßt sie sich
vierfach widerlegen: diese Behauptung wird widerlegt sein, wenn gezeigt
worden ist, daß jede Tugend, oder daß keine, oder daß auch sonst noch
eine, wie die Gerechtigkeit ein Wissen ist, oder daß die Klugheit
selbst keines ist.
[Sidenote: 120b]
Es ist aber (hier, bei den partikulären Problemen), wie bei den
allgemeinen Problemen, auch nützlich, auf das Einzelne, dem etwas
zukommen oder nicht zukommen soll, zu sehen. Ferner muß man bei den
Gattungen wohl zusehen, indem man sie in Arten zerlegt, bis sie nicht
mehr weiter teilbar sind, wie wir oben angegeben haben[43]. Denn möge
das Betreffende allem oder keinem zuzukommen scheinen, so hat man
jedenfalls, wenn man zugunsten seiner These viele Einzelfälle angeführt
hat, das Recht zu fordern, daß der andere den Satz entweder allgemein
einräumt, oder als Instanz einen gegenteiligen Fall bringt. Ferner muß
man, wo das Akzidenz nach der Art oder nach der Zahl unterschieden
werden kann, zusehen, ob keines von diesen so unterschiedenen
Akzidenzien dem Subjekt zukommt[44], indem man z. B. zur Behauptung
des Satzes, daß die Zeit sich nicht bewegt und keine Bewegung ist, die
verschiedenen Arten der Bewegung aufzählt. Denn wenn keine von diesen
Arten der Bewegung der Zeit zukommt, so bewegt sie sich offenbar nicht
und ist nicht Bewegung. Ebenso muß man zum Schutze des Satzes, daß die
Seele keine Zahl ist, die Zahl unterscheiden und sagen, daß jede Zahl
entweder ungerade oder gerade ist. Denn wenn die Seele weder ungerade
noch gerade ist, so ist sie offenbar keine Zahl.
Mit bezug auf das Akzidenz also muß man die Sache mit solchen Mitteln
(mit Verwendung der angeführten Örter) und auf solche Weise angehen[45].
Viertes Buch.
+Erstes Kapitel.+
Hiernach müssen wir unsere Aufmerksamkeit auf das Verfahren bei der
Gattung und dem Proprium richten[46]. Sie bilden die Grundlage für die
Erörterungen über die Definitionen[47], aber die Untersuchungen der
Disputierenden haben es mit ihnen nur selten zu tun[48].
Wenn für etwas eine Gattung aufgestellt wird, muß man zuerst sein
Augenmerk auf alles dem Betreffenden Verwandte richten, um zu sehen,
ob etwas darunter ist, von dem sie nicht ausgesagt wird, wie es beim
Akzidenz der Fall ist. Soll z. B. für die Lust das Gute Gattung sein,
so muß man sehen, ob eine Lust nicht gut ist. Wenn es so ist, kann das
Gute offenbar nicht Gattung von Lust sein. Denn die Gattung wird von
allen Arten (εἰδῶν statt εἶδος Zeile 20, S. 120b) ausgesagt, die unter
demselben (Begriff) stehen.
Sodann muß man sehen, ob etwas dem Subjekt, statt im Sinne des Wesens,
etwa nur als Mitfolgendes beigelegt wird, wie wenn man vom Schnee sagt,
daß er weiß, oder von der Seele, daß sie ein durch sich selbst Bewegtes
ist. Der Schnee ist nicht wesenhaft weiß, weshalb weiß nicht Gattung
von Schnee ist, und die Seele nicht wesenhaft bewegt, vielmehr folgt
ihr die Bewegung mit, wie es dem (ganzen) Lebewesen oft mitfolgt, zu
gehen und Gehendes zu sein. Ferner ist bewegt kein Was, sondern scheint
ein Wirkendes oder Leidendes zu bezeichnen. Dasselbe gilt von weiß. Es
gibt nicht an, was der Schnee ist, sondern ist Qualitätsbezeichnung.
So wird denn keines von beiden seinem Subjekt im Sinne des Wesens
beigelegt.
Besonders muß man die Definition des Akzidenz berücksichtigen, um
zu sehen, ob sie auf die betreffende Gattung, wie z. B. das jetzt
Angeführte, paßt. Etwas kann sich selbst bewegen und nicht bewegen,
weiß und nicht weiß sein. So ist denn keines von beiden Gattung,
sondern Akzidenz, da wir als Akzidenz bezeichnet haben was einem
Subjekt zukommen und nicht zukommen kann[49].
[Sidenote: 121a]
Man muß ferner zusehen, ob etwa der Fall vorliegt, daß die Gattung
und die Art nicht in derselben Abteilung stehen, vielmehr das eine
Substanz, das andere Qualität, oder das eine Relation und das andere
Qualität ist, wie z. B. Schnee und Schwan Substanz sind, während das
Weiße nicht Substanz ist, sondern Qualität. Somit kann weiß nicht
Gattung von Schnee oder Schwan sein. Die Wissenschaft wiederum gehört
zum Relativen, das Gute und Schöne dagegen ist qualitativ. Somit kann
gut oder schön nicht Gattung von Wissenschaft sein. Denn die Gattungen
des Relativen müssen auch selbst zum Relativen gehören, wie man z. B.
bei doppelt sieht: das Vielfache, als Gattung von doppelt, ist auch
selbst ein Relativum. Die Gattung muß, um es allgemein zu sagen, in
derselben Abteilung stehen wie die Art: ist die Art Substanz, dann auch
die Gattung, und ist die Art qualitativ, dann ist auch die Gattung
ein Qualitatives, ist z. B. das Weiße ein Qualitatives, dann auch die
Farbe. Und ebenso ist es sonst.
Wiederum hat man darauf zu sehen, ob die Gattung an etwas, was zu ihr
gehören soll, teilhaben muß oder kann. Teilhaben heißt den Begriff
dessen zulassen, woran etwas teilhat. Daraufhin ist klar, daß die Arten
an den Gattungen, aber die Gattungen nicht an den Arten teilhaben[50].
Man muß also sehen, ob eine angegebene Gattung an der Art teilhat oder
teilhaben kann, z. B. für den Fall, daß man eine Gattung für das
Seiende oder das Eine angäbe. Hier müßte folgen, daß die Gattung an den
Arten teilhat. Denn das Seiende und das Eine und somit auch der Begriff
beider wird von allen Dingen ausgesagt[51].
Ferner muß man zusehen, ob eine angegebene Art in Wahrheit von etwas
ausgesagt wird, nicht aber die Gattung, wie wenn z. B. das Seiende
oder das Wißbare als Gattung dessen, was Gegenstand der Meinung ist,
aufgestellt wird. Von dem Nichtseienden läßt sich sagen, daß es ein
solcher Gegenstand ist. Man kann ja manches meinen, was nicht ist. Daß
aber seiend und wißbar nicht von dem Nichtseienden ausgesagt wird, ist
klar. Mithin ist das Seiende und das Wißbare nicht Gattung dessen, was
man meinen kann. Denn wovon die Art ausgesagt wird, davon muß auch die
Gattung ausgesagt werden.
Wiederum muß man zusehen, ob das, was zu einer Gattung gehören soll,
etwa an keiner von den Arten teilhaben kann. Denn es kann nicht an der
Gattung teilhaben, wenn es an keiner von den Arten teilhat, es müßte
denn eine von den Arten sein, die auf der ersten Einteilung beruhen;
denn diese haben nur an der Gattung teil[52]. Wird also die Bewegung
als Gattung der Lust gesetzt, so muß man sehen, ob die Lust weder
örtliche Bewegung, noch qualitative Veränderung, noch sonst eine von
den angenommenen Arten der Bewegung ist. Sie würde dann offenbar an
keiner von den Arten teilhaben und so auch nicht an der Gattung, da
das, was an der Gattung teilhat, auch an einer von den Arten teilhaben
muß. Mithin kann die Lust keine Art der Bewegung sein[53] und auch
nicht den individuellen Bewegungen der betreffenden Art zugesprochen
werden. Denn auch das Individuelle hat teil an Gattung und Art. So hat
z. B. der einzelne Mensch teil an Mensch und an Sinnenwesen.
[Sidenote: 121b]
Ferner muß man sehen, ob das, was in eine Gattung gehören soll,
weiter reicht als die Gattung, wie z. B. das, was Gegenstand einer
Meinung sein kann, einen größeren Umfang hat als das Seiende. Denn
Gegenstand des Meinens kann Seiendes und Nichtseiendes zugleich
sein, und so wird wohl was Gegenstand der Meinung ist, keine Art des
Seienden sein[54]. Denn die Gattung reicht weiter als die Art. Wieder:
ob Art und Gattung von gleich vielem ausgesagt wird, wie wenn z. B.
von zwei transszendenten Prädikaten, etwa Seiendes und Eines, dieses
als Art, jenes als Gattung gesetzt würde. Denn jedem Seienden muß das
Eine folgen, und so ist keines Genus des anderen, da es von gleich
vielem ausgesagt wird. Gleiches gilt, wenn Erstes und Prinzip Gattung
voneinander sein sollen. Prinzip ist Erstes, und Erstes Prinzip, so
daß entweder beide Genannten dasselbe sind, oder keines für das andere
Genus ist. Allen diesen Regeln liegt die Maxime zugrunde, daß die
Gattung von größerem Umfange ist als die Art und die Differenz. Denn
auch die Differenz ist von kleinerem Umfang als die Gattung.
Man muß auch bei Dingen, die der Art nach ununterschieden sind, sehen,
ob die für sie aufgestellte Gattung für eines von ihnen nicht Gattung
ist oder nicht scheint, und wo einem die Begründung obliegt, ob sie
es wohl für eines ist. Denn die Gattung ist für alles der Art nach
Ununterschiedene dieselbe. Ist sie also für eines als Gattung erwiesen,
dann offenbar für alles, und ist sie es erweislich für eines nicht,
dann offenbar für keines, wie wenn z. B. jemand, der unzerschneidbare
Linien setzt, behauptete, ihre Gattung sei das Unteilbare. Denn die
Linien, die eine Teilung zulassen, haben die gedachte Gattung nicht, da
sie doch der Art nach (von den anderen) nicht unterschieden sind. Denn
alle geraden Linien sind der Art nach nicht voneinander verschieden.
+Zweites Kapitel.+
Man muß auch acht geben, ob die angegebene Art zu einer anderen Gattung
gehört, die weder die angegebene Gattung umfaßt, noch unter ihr steht,
wie wenn z. B. jemand die Wissenschaft als Gattung der Gerechtigkeit
setzte. Denn die Gattung ist hier die Tugend, und keine der beiden
Gattungen umfaßt die andere; und so kann die Wissenschaft nicht wohl
die Gattung für die Gerechtigkeit darstellen. Denn wenn eine Art unter
zwei Gattungen steht, scheint die eine Gattung von der anderen umfaßt
zu werden.
Diese Regel bringt einen aber stellenweise in Verlegenheit: Manche
halten die Klugheit für eine Tugend und eine Wissenschaft zugleich,
ohne daß doch eine von diesen Gattungen unter der anderen stehen soll.
[Sidenote: 122a]
Indessen wird nicht allgemein zugegeben, daß die Klugheit eine
Wissenschaft ist. Wenn man aber nun zugibt, daß das Gedachte wahr
ist, so scheint doch wenigstens so viel notwendig zu sein, daß die
Gattungen desselben Dinges subaltern sind oder beide unter derselben
Gattung stehen, wie es auch mit der Tugend und der Wissenschaft der
Fall ist. Sie stehen beide unter derselben Gattung, da jedes von ihnen
einen Habitus und eine Verfassung darstellt. Man muß also achtgeben, ob
keines von beiden Verhältnissen der angegebenen Gattung zukommt. Wenn
die Gattungen weder subaltern (eine der anderen untergeordnet) sind,
noch beide unter derselben Gattung stehen, so kann das angegebene Genus
nicht wirklich das Genus sein.
Man muß auch auf die Gattung der angegebenen Gattung und so immer auf
die nächst höhere Gattung achtgeben, ob sie alle von der Art ausgesagt
werden, und ob sie ihr im Sinne des Wesens beigelegt werden. Denn alle
höheren Gattungen müssen der Art im Sinne des Wesens beigelegt werden.
Wenn es nun an einer Stelle damit nicht stimmt, so ist die angegebene
Gattung offenbar nicht die wirkliche.
Wiederum muß man sehen, ob die Gattung an der Art teilhat, entweder sie
selbst oder eine der ihr übergeordneten Gattungen. Denn das Höhere hat
an keinem Niederen teil.
Der Widerlegende muß diesen Gesichtspunkt in der angegebenen Weise
verwenden. Der Begründende braucht, wenn man zugibt, daß das gedachte
Genus der Art zukommt, aber bezweifelt, ob es ihr auch formell als
Genus zukommt, nur zu zeigen, daß irgendeines der höheren Genera von
der Art im Sinne des Wesens ausgesagt wird. Denn wenn eines in diesem
Sinne ausgesagt wird, werden alle, höhere und niedere Genera, wenn sie
anders von der Art ausgesagt werden, in eben diesem Sinne prädiziert
werden, und so muß das auch von dem angegebenen Genus gelten. Daß aber,
wenn eines, dann auch alle anderen, wenn anders sie prädiziert werden,
im Sinne des Wesens prädiziert werden, muß auf induktivem Wege gezeigt
werden.
Wenn aber der Gegner schlechthin bezweifelt, daß das angegebene Genus
der Art zukommt, so kann der Nachweis, daß eines der höheren Genera von
der Art prädiziert wird, nicht genügen. So genügt es z. B., wenn man
als Genus von Gehen die Ortsbewegung (φορά) angibt, zum Erweis dieser
Behauptung nicht, zu zeigen, daß das Gehen eine Bewegung ist, da es
auch andere Bewegungen gibt, sondern es muß auch noch gezeigt werden,
daß das Gehen an keiner der durch dieselbe Teilung gewonnenen Arten
teilhat außer an der Ortsbewegung. Denn was an der Gattung teilhat,
muß auch an einer durch die erste Teilung gewonnenen Arten teilhaben.
Wenn also das Gehen weder an der Zunahme, noch an der Abnahme, noch an
den anderen Bewegungen teilhat, so muß es offenbar an der Ortsbewegung
teilhaben, und so muß für Gehen die Ortsbewegung das Genus sein.
[Sidenote: 122b]
Wiederum: wo eine aufgestellte Spezies als Genus prädiziert wird, ist
zuzusehen, ob auch das angegebene Genus, und desgleichen die höheren
Genera, von eben dem im Sinne des Wesens prädiziert werden, wovon es
die Spezies wird. Wenn es damit an einer Stelle nicht gehen will, ist
das angegebene Genus offenbar nicht das wirkliche. Wäre es Genus,
so würden alle höheren Genera und es selbst von eben dem im Sinne
des Wesens ausgesagt werden, wovon auch die Spezies im Sinne des
Wesens ausgesagt wird. Dieser Gesichtspunkt ist für den Widerlegenden
verwendbar, wenn das Genus nicht von dem im Sinne des Wesens prädiziert
wird, wovon die Spezies es wird, und für den Begründenden, wenn das
Genus wohl so prädiziert wird. Denn es muß sich die Folge ergeben,
daß von einem und demselben Subjekt Genus und Spezies im Sinne des
Wesens prädiziert wird, und so kommt dasselbe Subjekt unter zwei
Genera zu stehen. Demnach müssen die Genera subaltern sein. Ist also
nachgewiesen, daß das von uns gewollte Genus nicht unter der Spezies
steht, so muß die Spezies offenbar unter ihm stehen, und somit ist
dieses als Genus erwiesen.
Man muß auch zusehen, ob die Begriffe der Gattungen auf die angegebene
Art und das an der Art Teilhabende passen. Die Begriffe der Gattungen
müssen von der Art und dem an ihr Teilhabenden ausgesagt werden. Wenn
es also damit an einer Stelle nicht gehen will, so ist die angegebene
Gattung offenbar nicht die wirkliche.
Wiederum ist zuzusehen, ob der andere die Differenz als Genus,
etwa unsterblich als Genus Gottes, angegeben hat. Für Lebewesen
ist unsterblich Differenz. Da die Lebewesen teils sterblich, teils
unsterblich sind. So ist denn hier offenbar gefehlt worden. Die
Differenz kann für kein Ding Genus sein. Daß das wahr ist, muß
einleuchten. Keines Dinges Differenz besagt ein Was, sondern vielmehr
eine Qualität, wie gehend und zweibeinig.
Und: ob der Gegner die Differenz (nach Art einer Spezies) in die
Gattung aufgenommen, z. B. das Ungrade hat Zahl sein lassen. Ungrad ist
Differenz der Zahl, nicht Spezies. Auch scheint die Differenz nicht
an der Gattung teilzuhaben. Alles, was an der Gattung teilhat, ist
entweder Spezies oder Individuum, die Differenz ist aber weder Spezies
noch Individuum. Mithin hat die Differenz offenbar nicht an der Gattung
teil. Also kann ungrad nicht Spezies, sondern nur Differenz sein, da es
nicht an der Gattung teilhat.
Ferner: ob er die Gattung (nach Art eines Teiles) in die Art
aufgenommen, z. B. die Berührung hat Stetigkeit (Kontinuität) sein
lassen, die Mischung überhaupt (μίξις, Verbindung von Stoffen in
beliebigem Aggregatszustande) Mischung von Flüssigkeiten (κρᾶσις), oder
wenn er mit Plato die Ortsbewegung als φορά (latio, getragen werden)
definiert. Die Berührung muß nicht Kontinuität, wohl aber umgekehrt
die Kontinuität Berührung sein. Nicht alles, was sich berührt (z. B.
Wasser und Luft) ist kontinuierlich, aber alles Kontinuierliche (z. B.
die Luftteilchen) berührt sich. Ebenso ist es mit dem Übrigen. Nicht
jede Mixis ist Krasis — die Mischung trockener Stoffe ist nicht Krasis
—, und nicht jede Ortsveränderung ist Phora. Das Gehen ist doch wohl
keine Phora[55]. Von Phora spricht man gewöhnlich bei solchen Dingen,
die mechanisch, nach Art des Seelenlosen, ihren Ort wechseln. In den
angegebenen Fällen hat auch die Art einen größeren Umfang als die
Gattung, da es doch umgekehrt sein müßte.
[Sidenote: 123a]
Wiederum: ob man den Unterschied in die Art aufgenommen, etwa das
Unsterbliche hat Gott sein lassen. Denn da müßte die Art folgerichtig
gleichen oder größeren Umfang bekommen (als der Unterschied, was nicht
sein kann). Denn der Unterschied wird immer von gleich vielen oder mehr
Subjekten ausgesagt als die Art.
Ferner: ob man die Gattung in den Unterschied aufgenommen, etwa
behauptet hat, Farbe sei wesenhaft oder begrifflich was das Gesicht
sammelt (das Gesehene kleiner erscheinen läßt, wie schwarz), oder Zahl
sei das, was ungrad ist.
Und: ob man die Gattung für den Unterschied genommen hat. Denn es
kann vorkommen, daß man auch Sätze wie diese aufstellt: Mixis ist
Differenz von Krasis, oder: die Ortsveränderung ist Differenz von
Phora. Alle diese Fälle muß man nach denselben Grundsätzen beurteilen.
Die Gesichtspunkte sind hier (für den vorliegenden und die zwei
vorausgehenden Örter) gemeinschaftlich. Die Gattung muß weiter reichen
als die Differenz und darf an der Differenz nicht teilhaben. Wenn sie
aber so (wie vorhin) angegeben wird, kann keins von beiden stattfinden:
die Gattung reichte minder weit und hätte an der Differenz teil.
Wiederum: wenn keiner von den Unterschieden der Gattung von der
angegebenen Art ausgesagt wird, so wird auch die Gattung nicht von
ihr ausgesagt werden. Von der Seele wird z. B. weder ungrad noch grad
ausgesagt, und so auch nicht die Zahl.
Ferner: wenn die Art der Natur nach früher ist und zugleich auch die
Gattung aufhebt (kann sie nicht Gattung sein). Denn das Gegenteil
scheint zuzutreffen.
Ferner: wenn sich die Art von dem, was Genus oder Differenz sein
soll, trennen läßt, wie z. B. die Seele von dem Bewegtwerden und die
Meinung von Wahrheit und Falschheit, so kann keines dieser beiden das
Genus oder die Differenz sein. Denn Genus und Differenz müssen überall
folgen, wo die Art auftritt.
+Drittes Kapitel.+
Man muß auch sehen, ob das in einer Gattung Begriffene an etwas, was
der Gattung konträr ist, teilhat oder teilhaben kann. Es würde da ein
und dasselbe gleichzeitig an Konträrem teilhaben, da es sich nie von
seiner Gattung trennt, und doch auch an etwas, was ihr konträr ist,
teilhat oder teilhaben kann.
Ferner: ob die Art an etwas Anteil hat, was dem unter der Gattung
Begriffenen gar nicht zukommen kann. Wenn z. B. die Seele am Leben
Anteil hat und keine Zahl leben kann, kann die Seele nicht Spezies von
Zahl sein.
Man muß auch darauf achten, ob die Spezies dem Genus homonym ist, indem
man sich hierbei der Prinzipien bedient, die wir zur Ermittelung des
Homonymen entwickelt haben. Genus und Spezies sind synonym[56].
Da jedes Genus mehrere Spezies hat, muß man sehen, ob nicht noch eine
zweite Spezies zu dem vorgeblichen Genus gehören kann. Gibt es keine,
so ist offenbar das vorgebliche Genus überhaupt keines.
Man muß auch sehen, ob der Gegner etwas metaphorisch Gesagtes als Genus
angegeben, etwa die Mäßigkeit oder Besonnenheit für Einklang erklärt
hat. Jedes Genus wird von der Spezies im eigentlichen, Einklang wird
aber von Besonnenheit nicht im eigentlichen, sondern im übertragenen
Sinne ausgesagt. Aller Einklang liegt in Tönen.
[Sidenote: 123b]
Ferner muß man in dem Falle zusehen, wo die Spezies ein Kontrarium hat.
Diese Untersuchung muß in mehrfacher Weise geschehen. Erstens fragt es
sich, ob das Konträre in derselben Gattung steht, während die Gattung
kein Konträres hat. Konträres muß in derselben Gattung stehen, wenn die
Gattung kein Konträres hat[57].
Hat die Gattung ein konträres Gegenteil, so muß man sehen, ob das
Konträre in der konträren Gattung steht. Denn das muß sein, wenn die
Gattung ein konträres Gegenteil hat. Dies erhellt im einzelnen durch
Induktion[58].
Wiederum: ob das konträre Gegenteil der Art überhaupt in keiner Gattung
steht, sondern selbst Gattung ist, wie z. B. das Gute. Steht dieses in
keiner Gattung, so wird auch sein Kontrarium in keiner Gattung stehen,
sondern selbst Gattung sein, wie es bei dem Guten und Schlechten
zutrifft: keines von ihnen steht in einer Gattung, aber beide sind
Gattung.
Ferner: ob etwas sowohl ein konträres Genus als eine konträre Spezies
hat, und die einen ein Mittleres haben, die anderen nicht. Haben die
Gattungen ein Mittleres, dann auch die Arten, und wenn die Arten, dann
auch die Gattungen, wie bei Tugend und Schlechtigkeit, Gerechtigkeit
und Ungerechtigkeit. Eine Instanz dagegen ist, daß Gesundheit und
Krankheit kein Mittleres haben, Schlechtes und Gutes aber wohl.
Oder: ob zwar beide, Art und Gattung, ein Mittleres haben, aber nicht
so, daß es in gleicher Weise, sondern das eine Mal negativ, das andere
Mal positiv, ausgedrückt wird. Denn es ist wahrscheinlich, daß sie es
beide in gleicher Weise haben, wie es bei Tugend und Schlechtigkeit und
Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit der Fall ist: bei beiden wird das in
der Mitte zwischen ihnen Stehende negativ ausgedrückt.
Ferner muß man, wenn die Gattung kein konträres Gegenteil hat, nicht
nur sehen, ob das Konträre, sondern auch ob das Mittlere in derselben
Gattung steht. Denn in der Gattung, in der die Extreme stehen, steht
auch das jeweilige Mittlere, z. B. bei weiß und schwarz. Denn die Farbe
ist Gattung für dieses und alle mittleren Farben. Eine Instanz ist,
daß das Zuwenig und Zuviel derselben Gattung — beides dem Übel —
angehört, während das Mäßige, in der Mitte zwischen dem einen und dem
anderen, nicht dem Übel, sondern dem Guten angehört.
Man muß auch untersuchen, ob die Gattung Kontrarium von etwas ist,
die Art aber nicht. Ist die Gattung Kontrarium von etwas, dann auch
die Art, wie z. B. die Tugend dem Laster und die Gerechtigkeit der
Ungerechtigkeit konträr ist. Und ebenso muß einem das einleuchten,
wenn man andere Begriffe in Betracht zieht. Eine Instanz hat man an
der Gesundheit und der Krankheit. Alle Gesundheit ist der Krankheit
schlechthin konträr entgegengesetzt, die einzelne Krankheit aber,
Spezies der Krankheit, ist keinem konträr, wie z. B. Fieber,
Augenleiden usw.
[Sidenote: 124a]
Alle diese verschiedenen Weisen der Betrachtung sind für die
Widerlegung zu verwenden. Denn wenn die angegebenen Erfordernisse nicht
erfüllt sind, ist die aufgestellte Gattung offenbar nicht richtig. Für
die Begründung aber bleiben drei Gesichtspunkte.
Erstens fragt es sich, ob das konträre Gegenteil der Art in der
angegebenen Gattung steht, während die Gattung kein Kontrarium hat.
Steht das Gegenteil in der Gattung, dann offenbar auch die fragliche
Art[59].
Zweitens ist die Frage, ob das Mittlere in der angegebenen Gattung
steht. Was das Mittlere umfaßt, umfaßt auch die Extreme[60].
Drittens muß man, wenn die Gattung ein Kontrarium hat, sehen, ob auch
die konträren Spezies in konträren Gattungen stehen. Ist dem so, so
steht auch offenbar die fragliche Spezies in der fraglichen Gattung[61].
Wiederum muß man, sei es, um etwas anzugreifen, oder um es zu
verteidigen, bei den Ableitungsformen und dem Begriffsverwandten
zusehen, ob die Begriffe sich gleicherweise fordern. Denn was einem,
muß allem zukommen oder nicht zukommen. Ist z. B. die Gerechtigkeit
eine Wissenschaft, so geschieht auch was gerechterweise geschieht, der
Wissenschaft gemäß und ist der Gerechte ein Wissender. Und umgekehrt:
gilt eines dieser Momente nicht, dann auch kein anderes.
+Viertes Kapitel.+
Man muß ferner sein Augenmerk auf die Dinge richten, die in gleichem
Verhältnis zueinander stehen. So verhält sich lustbringend zur Lust,
wie nützlich zur Güte. Beides bewirkt beides. Wenn also die Lust
wesenhaft gut ist, wird auch das Lustbringende wesenhaft nützlich sein.
Denn es muß offenbar, da die Lust gut ist, Gutes bewirken.
Ebenso ist es mit dem Werden und Vergehen. So ist, wenn Bauen Wirken
ist, Gebauthaben Gewirkthaben, und wenn Lernen Sicherinnern ist,
Gelernthaben Sicherinnerthaben, und wenn Aufgelöstwerden Vergehen ist,
Aufgelöstsein Vergangensein und Auflösung ein Untergang.
Ebenso ist es aber auch mit allem, was Werden und Vergehen bewirkt, und
mit den Vermögen und ihren Betätigungen, und überhaupt muß man, sei es
als Opponent oder Defendent, jeden derartigen Fall von Analogie in der
Weise, wie wir es beim Werden und Vergehen angegeben haben, in Betracht
nehmen. Ist das, was Untergang bewirkt, Auflösung bewirkend, so ist
auch Untergehen Aufgelöstwerden; und ist das, was Entstehung bewirkt,
schaffend, so ist Entstehen Geschaffenwerden und Entstehung Schöpfung.
Ebenso ist es mit den Vermögen und ihren Betätigungen. Ist das Vermögen
Anlage, so ist auch Vermögenhaben Anlagehaben, und ist die Betätigung
eines Vermögens Tätigkeit, so ist das Betätigen Tätigsein und das
Betätigthaben Tätiggewesensein.
[Sidenote: 124b]
Ist das Gegenteil der Art ein Mangel, so kann man (ein aufgestelltes
Problem über das Genus) in zweifacher Weise widerlegen, erstens, wenn
das Gegenteil in der angegebenen Gattung steht. Denn der Mangel steht
entweder schlechthin nie in derselben Gattung, oder doch dann nicht,
wenn es die letzte (nächste) Gattung ist. Wenn z. B. für Gesicht die
letzte Gattung sinnliches Vermögen ist, so wird die Blindheit kein
sinnliches Vermögen sein. Wenn zweitens der Mangel oder die Privation
das Gegenteil der Gattung und der Art zugleich ist, ohne daß das
(privative) Gegenteil unter dem Gegenteil steht, so kann auch die
angegebene Art selbst nicht unter der angegebenen Gattung stehen. Wer
also beim Disputieren widerlegt, muß diesen Ort in der jetzt erklärten
Weise verwenden. Wer aber etwas begründen will, darf ihn nur in einer
Weise benützen: steht das Gegenteil unter dem Gegenteil, so muß auch
das Positive unter dem Positiven stehen: ist Blindheit Anästhesie oder
Beraubung eines Sinnes, so ist Gesicht eine Sinneswahrnehmung.
Bei den Negationen hinwieder muß man umgekehrt verfahren, so wie es
oben beim Akzidenz angegeben worden ist[62]. So ist z. B., wenn das
Genußreiche wesenhaft gut ist, das Nichtgute nicht genußreich. Sonst
könnte ja auch ein Nichtgutes genußreich sein. Es kann aber unmöglich,
wenn gut Gattung von genußreich ist, ein Nichtgutes genußreich sein.
Denn wovon die Gattung nicht ausgesagt wird, davon kann auch keine
der Arten ausgesagt werden. Auch wer etwas begründen will, muß dieses
nämliche Verfahren beobachten. Ist das Nichtgute nicht genußreich, so
ist das Genußreiche gut, mithin gut Gattung von genußreich.
Ist die Art relativ, so muß man sehen, ob auch die Gattung es ist.
Denn wenn die Art zum Relativen gehört, dann auch die Gattung, wie
man z. B. an dem Zweifachen und Vielfachen sieht: beides gehört zum
Relativen. Ist aber die Gattung ein Relativum, so braucht es nicht auch
die Art zu sein: die Wissenschaft ist ein Relativum, die Grammatik ist
keines. Oder vielleicht ist auch das vorhin Gesagte nicht richtig: die
Tugend ist wesenhaft sittlich und gut, aber während sie selbst zu den
relativen Begriffen zählt[63], ist das bei dem Guten und Sittlichen
nicht der Fall, sondern beides ist qualitativ.
Wiederum: ob die Art ihre Bezeichnung nicht mit Bezug auf denselben
Terminus hat, mag man sie für sich nehmen, oder sie unter den
Gattungsbegriff stellen. Nennt man z. B. das Doppelte Doppeltes der
Hälfte, so muß man auch das Vielfache Vielfaches der Hälfte nennen,
sonst könnte vielfach nicht Gattung von doppelt sein.
Ferner: ob die Art ihre Bezeichnung nicht mit Bezug auf denselben
Terminus hat, mag man sie unter den Begriff der Gattung oder aller
Gattungen der Gattung stellen. Denn wenn das Doppelte ein Vielfaches
der Hälfte ist, so wird man auch sagen, daß es die Hälfte überragt,
und daß ihm überhaupt alle Bezeichnungen der höheren Gattungen im
Verhältnis zur Hälfte zukommen. Eine Instanz ist, daß etwas nicht auf
denselben Terminus bezogen zu werden braucht, wenn man es an sich
nimmt, und wenn man es unter die Gattung stellt: von Wissenschaft redet
man mit Bezug auf das Wißbare, aber von Habitus und Anlage nicht mit
Bezug auf das Wißbare, sondern mit Bezug auf die Seele.
[Sidenote: 125a]
Wiederum: ob Gattung und Art denselben Kasus haben, den Genitiv,
Dativ usw. Die Gattung muß hier mit der Art übereinstimmen, wie bei
doppelt und seinen höheren Gattungen: wie das Doppelte, so ist das
Vielfache Doppeltes und Vielfaches eines Dinges. Ebenso ist es mit
der Wissenschaft: wie sie selbst Wissenschaft eines Dinges ist, so
auch ihre Genera, Anlage und Habitus. Eine Instanz hiergegen ist, daß
es sich hin und wieder nicht so verhält: man sagt (im Griechischen)
verschieden (διάφορον) und Gegenteil (ἐναντίον) von etwas (griech.
Dativ: τινί), dagegen bei dem anderen (ἕτερον), das Gattung dieser
beiden ist, sagt man nicht von etwas (gr. Dativ), sondern als etwas
(gr. Genitiv: τινός). Denn man sagt: es ist ein anderes als jenes
(ἕτερον γάρ τινος λέγεται).
Wiederum: ob die Relativa, deren Termini den gleichen Kasus haben, ihn
nicht auch bei der Umkehrung fordern; wie bei doppelt und vielfach. Wie
hier beides für sich denselben zweiten Fall für den Beziehungspunkt der
Relation verlangt, so auch bei der Umkehrung. Denn bei Hälfte, Drittel,
Viertel usw. steht das Korrelativum, Doppeltes, Dreifaches, Vierfaches
usw., im Genitiv. Ebenso ist es mit der Wissenschaft und der Meinung.
Sie sind (im Griech.) Wissenschaft und Meinung eines Dinges (als
Objekt, worauf sie sich beziehen), und bei der Umkehrung ist es ebenso
(Gewußtes und, allgemeiner, Gemeintes ist Sache der Wissenschaft und
der Meinung). Und ebenso ist Gewußtes und Gemeintes solches durch etwas
(Dativ, τινί, durch Wissen und Meinung, und dasselbe gilt umgekehrt:
Wissen und Meinung ist was es ist, durch das Gewußte und das Gemeinte).
Wenn also irgendwo eine solche Umkehrung nicht stattfindet, so kann das
eine offenbar nicht Genus des anderen sein.
Wiederum: ob Art und Gattung gleich viele Beziehungen haben. Denn beide
scheinen die gleichen und gleich viele Beziehungen zu haben, wie man an
dem Beispiel von Geschenk und Gabe sieht. Man sagt Geschenk von etwas
oder für einen (τινος ἢ τινί) und Gabe von etwas und für einen. Gabe
ist aber Genus von Geschenk: Geschenk ist eine Gabe, die man nicht
wiederzugeben braucht. Bei einigen Dingen aber trifft es nicht zu,
daß sie gleich viele Beziehungen haben. Das Doppelte ist Doppeltes
von etwas, beim Überragenden und Größeren aber tritt das zweifache
Verhältnis auf: zu dem Gegenstand und zu der Beziehung, in der etwas
überragend und größer ist. Denn alles Überragende und Größere überragt
durch etwas und etwas. Mithin sind die angegebenen Begriffe keine
Genera von doppelt, da hier der Beziehungen nicht gleich viele sind
wie bei der Art. Oder wäre es etwa nicht ausnahmslos wahr, daß Art und
Gattung gleich viele Beziehungen haben?
Auch muß man sehen, ob das relative Gegenteil Gattung des Gegenteils,
ob z. B. das Vielfache Gattung von doppelt, der aliquote Teil Gattung
von halb ist. Denn das Gegenteil muß Gattung des Gegenteils sein.
Behauptet man also, Wissenschaft sei wesenhaft Wahrnehmung, so muß auch
Wißbares wesenhaft wahrnehmbar sein. Es ist es aber nicht. Nicht alles
Wißbare ist wahrnehmbar. Manches Wißbare ist auch intelligibel[64].
Mithin ist wahrnehmbar nicht Gattung von wißbar. Wenn aber das nicht,
dann ist auch Wahrnehmung nicht Gattung von Wissenschaft.
[Sidenote: 125b]
Von dem Relativen ist das eine notwendig in oder an dem, worauf es
sich bezieht. So Anlage, Habitus, Gleichmaß — denn solches kann
nur in dem sein, worauf es Bezug hat. — Anderes ist in dem, worauf
es Bezug hat, nicht notwendig, aber möglicherweise — so z. B. wenn
die Seele ein Wißbares ist; denn es hindert nichts, daß die Seele
Wissenschaft von sich selbst hat, aber das Wißbare ist nicht notwendig
in ihr. Denn möglicherweise ist die Wissenschaft (von der Seele) auch
in einem anderen —. Noch anderes endlich kann schlechthin nicht
in dem sein, worauf es Bezug hat, wie Konträres in Konträrem oder
Wissenschaft im Wißbaren, es müßte denn das Wißbare Seele oder Mensch
sein. Man muß nun sehen, ob der Gegner ein solches Relatives in ein
verkehrtes Genus weist, ob er z. B. das Gedächtnis für ein Beharren
des Wissens ausgibt. Jedes Beharren ist in und an dem Beharrenden,
folglich auch das Beharren des Wissens in dem Wissen. Mithin ist das
Gedächtnis im Wissen, da es ein Beharren des Wissens ist. Das ist aber
unmöglich. Denn alles Gedächtnis ist in der Seele. Dieser Ort hat
auch beim Akzidenz seine Stelle. Denn es ist kein Unterschied, ob man
das Beharren als Genus des Gedächtnisses bezeichnet, oder sagt, es
folge ihm mit. Denn mag das Gedächtnis so oder so als ein Beharren des
Wissens gedacht werden, der angegebene Grund gilt bei ihm auf jeden
Fall.
+Fünftes Kapitel.+
Wiederum: ob der Gegner den Habitus unter den Aktus oder den Aktus
unter den Habitus reiht, z. B. den Sinn als Bewegung durch den Körper
setzt. Der Sinn ist Habitus, die Bewegung Aktus. Ebenso wenn er das
Gedächtnis für ein habituelles Festhalten einer Meinung erklärt. Kein
Gedächtnis ist Habitus, sondern vielmehr Aktus[65].
Es fehlen aber auch diejenigen, die einen Habitus unter ein mit ihm
verbundenes Vermögen ordnen, z. B. Sanftmut als Enthaltung von Zorn,
Mut und Gerechtigkeit als Enthaltung von Furcht und Gewinnsucht
bezeichnen. Mutig und sanftmütig heißt der des Affektes Ledige,
enthaltsam aber der mit Affekten Behaftete, der sich aber nicht
durch sie bestimmen läßt. Nun ist ja wohl ein solches Vermögen mit
beiden Tugenden verbunden, so daß man, wenn man affiziert wird, nicht
unterliegt, sondern obsiegt, aber darin liegt das Wesen des Mutes und
der Sanftmut nicht, sondern darin, daß man solche Affekte gar nicht hat.
[Sidenote: 126a]
Zuweilen setzt man auch alles, was irgendwie mit der Art verbunden
ist, als Genus, die Unlust als Genus von Zorn und die Meinung als
Genus von Glaube. Beide sind zwar in gewisser Weise mit den gedachten
Arten verbunden, doch kann keine Genus sein. Der Zürnende hat zwar
Unlustgefühle, aber nur, sofern sie in ihm dem Zorne vorhergehen. Denn
der Zorn ist nicht Ursache der Unlust, sondern die Unlust ist Ursache
des Zornes. Folglich ist der Zorn nicht Unlust schlechthin. Demnach
ist aber auch Glaube nicht Meinung. Denn man kann dieselbe Meinung
haben, auch ohne zu glauben. Das ist aber nicht möglich, wenn der
Glaube eine Art der Meinung ist. Denn etwas kann nicht mehr dasselbe
bleiben, wenn es ganz aus der Art herausfällt[66], wie auch dasselbe
Lebendige nicht bald Mensch sein kann, bald nicht. Wollte man aber
sagen, wer meint, müsse auch glauben, so bekäme Meinung und Glaube
gleichen Umfang. Folglich wäre die Meinung auch so nicht Genus. Denn
das Genus muß größeren Umfang haben.
Man muß auch sehen, ob beide ihrer Natur nach in einem und demselben
Subjekt sein können. Wo die Art ihren Sitz hat, da auch die Gattung.
So ist die Farbe in dem, worin das Weiße, und das Wissen in dem, worin
die Grammatik ist. Wenn man also das Schamgefühl als Furcht oder den
Zorn als Unlustgefühl bezeichnet, so kann nicht folgen, daß Art und
Gattung in demselben Subjekt ruhen. Denn das Schamgefühl ist in dem
verständigen, dagegen die Furcht in dem iraszibeln Seelenteile, und die
Unlust ist in dem konkupiszibeln Teile — in ihm ist ja auch die Lust
—, dagegen der Zorn in dem iraszibeln. Folglich können die angegebenen
Genera nicht die richtigen sein, da sie ihrer Natur nach nicht in
denselben Seelenteilen wie die Arten ihren Sitz haben können. Ebenso
kann die Liebe (die geschlechtliche), wenn sie in dem konkupiszibeln
Teile ist, kein Wollen sein. Denn alles Wollen ist in dem verständigen
Teile. Dieser Ort ist auch für das Akzidenz verwendbar. Das Akzidenz
oder Mitfolgende ist in demselben Subjekte wie das, dem es mitfolgt, so
daß es, wenn es nicht in demselben Subjekte erscheint, offenbar nicht
mitfolgt.
Wiederum: ob die Art (nur) nach einem (Teile) an der vorgeblichen
Gattung teilhat. An einer Gattung wird doch nicht bloß nach einem Teile
partizipiert. Nicht bloß einem Teile nach ist der Mensch Sinnenwesen,
die Grammatik Wissenschaft usw. Man muß also sehen, ob an der Gattung
seitens bestimmter Arten nur teilweise, secundum quid, partizipiert
wird, wenn z. B. das Sinnenwesen wesenhaft sinnlich wahrnehmbar oder
sichtbar sein soll. Es ist das nur secundum quid, ist dem Leibe, nicht
der Seele nach sichtbar, und so kann sichtbar und sinnlich nicht
Gattung von Sinnenwesen sein.
Zuweilen stellt man auch unvermerkt das Ganze unter den Teil, etwa das
Sinnenwesen unter den belebten Körper. Der Teil wird aber auf keine
Weise von dem Ganzen ausgesagt, und so kann Körper nicht Gattung von
Sinnenwesen sein, da er ein Teil ist.
[Sidenote: 126b]
Man muß auch den Fall ins Auge fassen, daß der Gegner etwas, was zu
tadeln oder zu fliehen ist, als ein Vermögen oder ein Vermögendes
hinstellt, daß z. B. ihm zufolge Sophist oder Ränkeschmied oder Dieb
wäre wer fremdes Gut heimlich wegzunehmen oder Ränke zu schmieden oder
sich mit Sophismen abzugeben vermag. Keiner von diesen Leuten heißt
so, weil er so etwas vermag. Auch Gott und der tugendhafte Mann kann
das Schlechte tun, aber sie sind nicht solche, sind nicht schlecht.
Denn alle Schlechten heißen so nur auf Grund freier Wahl. Auch ist
jedes Vermögen etwas Wünschenswertes, weshalb wir es eben auch Gott
und dem tugendhaften Manne beilegen[67], indem wir erklären, sie seien
vermögend, das Schlechte zu tun. So kann denn das Vermögen nicht
Gattung von etwas Schlechtem sein. Soll das aber nicht gelten, so müßte
folgen, daß etwas Tadelnswertes wünschenswert wäre. Denn es müßte dann
ein Vermögen tadelnswert sein.
Und, ob man ein seiner selbst wegen Wertvolles oder zu Wählendes für
ein Vermögen oder Vermögendes oder Bewirkendes ausgegeben hat. Jedes
Vermögen und alles Vermögende oder Bewirkende wird eines anderen wegen
gewählt[68].
Oder, ob man ein in zwei oder mehr Gattungen Stehendes nur in eine
gestellt hat. Manches läßt sich nicht in nur eine Gattung stellen,
wie Betrüger und Ränkeschmied. Weder wer es sein möchte, aber nicht
sein kann, noch wer es sein kann, aber nicht sein möchte, ist
ein Ränkeschmied oder ein Betrüger, sondern bei wem sich beides
zusammenfindet. Mithin darf man die Genannten nicht in eine, sondern
muß sie in beide Gattungen stellen.
Ferner gibt man zuweilen statt des spezifischen Unterschiedes die
Gattung und statt der Gattung den spezifischen Unterschied an,
bestimmt z. B. das Staunen als ein Übermaß von Verwunderung, und den
Glauben als einen hohen Grad von Meinen. Das Übermaß ist so wenig
wie der hohe Grad Gattung, sondern Differenz. Staunen möchte doch
übermäßige Verwunderung, und Glaube übermäßiges Meinen sein. Somit
ist Verwunderung und Meinen Gattung, und Übermaß und Hochgradigkeit
Differenz. Wollte man Übermaß und Hochgradigkeit für die Gattung
ausgeben, so müßte auch das, was (streng logisch gesprochen) keine
Seele hat, glauben und staunen. Hochgradigkeit und Übermaß von etwas
wohnt ja immer dem bei, dem die Hochgradigkeit und das Übermaß zukommt.
Wenn also das Staunen ein Übermaß von Verwunderung ist, muß das
Staunen der Verwunderung beiwohnen und somit die Verwunderung staunen.
Ebenso muß der Glaube, wenn er anders ein hoher Grad des Meinens ist,
diesem beiwohnen und somit das Meinen glauben. Auch müßte man in
Konsequenz dieser Auffassung die Hochgradigkeit hochgradig und das
Übermaß übermäßig nennen. Der Glaube ist hochgradig. Ist also Glaube
Hochgradigkeit, so gäbe es eine hochgradige Hochgradigkeit. Ebenso ist
das Staunen übermäßig. Ist also Staunen ein Übermaß, so gäbe es ein
übermäßiges Übermaß. Es ist aber keines von beiden anzunehmen, wie auch
die Wissenschaft nicht gewußt und die Bewegung nicht bewegt wird.
[Sidenote: 127a]
Zuweilen fehlt man auch dadurch, daß man ein Leiden oder eine
Eigenschaft in die Gattung stellt, die die Eigenschaft hat, wie
z. B. wenn man sagt, die Unsterblichkeit sei ewiges Leben. Die
Unsterblichkeit ist doch wohl eine Eigenschaft oder Inhärenz des
Lebens. Daß dem so ist, kann man sehen, wenn man den Fall setzt, daß
jemand aus einem Sterblichen ein Unsterblicher wird. Hier wird niemand
sagen, daß er ein anderes Leben erhält, sondern daß eben diesem Leben
eine neue Inhärenz oder Eigenschaft zuteil geworden ist. Mithin ist das
Leben nicht Gattung von Unsterblichkeit.
Man fehlt auch, wenn man das Subjekt oder den Träger einer Eigenschaft
zur Gattung der Eigenschaft macht, z. B. den Wind als bewegte Luft
bestimmt. Der Wind ist vielmehr Bewegung der Luft. Dieselbe Luft
bleibt, wenn sie bewegt wird und wenn sie still steht. Somit ist der
Wind überhaupt keine Luft. Es müßte ja Wind sein, auch ohne daß die
Luft bewegt wird, da ja dieselbe Luft bleibt, die Wind sein sollte.
Ebenso ist es mit anderen solchen Dingen.
Wollte man nun aber auch in diesem Falle zugeben, daß Wind bewegte
Luft ist, so ist doch ein solches Zugeständnis nicht für alle Dinge
statthaft, von denen die Gattung nicht wahrheitsgemäß ausgesagt wird,
sondern nur für solche, die man im Einklang mit der Wahrheit einer
bestimmten Gattung zuweist. Das trifft bei manchen Dingen, wie z. B.
bei dem Lehm und dem Schnee, nicht zu. Man bestimmt den Schnee als
erstarrtes Wasser, und den Lehm als durchfeuchtete Erde. Aber der
Schnee ist so wenig Wasser, als der Lehm Erde, und mithin kann keines
dieser beiden Gattung sein. Denn die Gattung muß von ihren Arten immer
wahrheitsgemäß prädiziert werden können. Ebenso ist auch der Wein kein
gegohrenes Wasser, wie Empedokles sagt:
„Wasser gegohren im Holz“;
denn Wein ist überhaupt kein Wasser.
+Sechstes Kapitel.+
Ferner: ob eine angegebene Gattung überhaupt von nichts Gattung ist.
Sie kann in diesem Falle offenbar auch nicht Gattung der betreffenden
Art sein. Man kann dies daran sehen, daß die Dinge, die an der
aufgestellten Gattung teilhaben sollen, sich der Art nach in keiner
Weise unterscheiden, wie z. B. das Weiße. Das eine ist hier von dem
anderen in keiner Weise verschieden. Nun sind aber die Arten einer
jeden Gattung verschieden, und somit kann weiß von nichts Gattung sein.
Wiederum: ob der Gegner einen Begriff, der allen Dingen folgt (oder mit
ihnen gegeben ist, einen transszendenten Begriff), für die Gattung oder
die Differenz ausgibt. Es gibt dergleichen Begriffe mehrere, so gehören
z. B. das Seiende und das Eine zu ihnen. Hat man nun das Seiende als
Gattung aufgestellt, so muß es offenbar Gattung von allem sein, da es
von allem ausgesagt wird. Denn die Gattung wird von keinem anderen
als von den Arten ausgesagt. Somit müßte auch das Eine eine Art des
Seienden sein. Es ergibt sich also die Folge, daß die Art von allem
ausgesagt wird, wovon die Gattung ausgesagt wird, indem Seiendes und
Eines schlechthin von allem ausgesagt wird, während doch die Art einen
kleineren Umfang haben muß. Hat der Gegner aber den transszendenten
Begriff für die Differenz ausgegeben, so muß die Differenz gleichen
oder größeren Umfang als die Gattung bekommen, gleichen, wenn auch die
Gattung transszendent ist, größeren, wenn sie es nicht ist.
[Sidenote: 127b]
Ferner: ob die vorgebliche Gattung in und an der Art als ihrem Subjekte
sein soll, wie z. B. das Weiße am Schnee. Sie kann dann nicht die
Gattung sein. Die Gattung wird nur von der Art als ihrer Trägerin
ausgesagt.
Man muß auch sehen, ob die Gattung mit der Art nicht synonym ist. Die
Gattung wird von allen Arten synonymisch ausgesagt.
Ferner: ob man, wenn Art und Gattung ein Kontrarium haben, das bessere
Konträre in die schlechtere Gattung stellt. Die Folge wird dann sein,
daß das andere Konträre in die andere Gattung zu stehen kommt, da
Konträres in konträren Gattungen steht. Mithin kommt das Bessere in
die schlechtere und das Schlechtere in die bessere Gattung zu stehen.
Es möchte aber doch das Bessere auch eine bessere Gattung haben.
Und: ob man, falls eine und dieselbe Art sich gleichmäßig zu beiden
verhält, sie in die schlechtere, statt in die bessere Gattung stellt,
z. B. die Seele als Bewegung oder Bewegtes bestimmt. Die Seele möchte
doch ebensogut Prinzip der Ruhe als der Bewegung sein. Ist somit die
Ruhe besser, so gehört sie in diese Gattung.
Ferner kann man aus dem Mehr und Minder folgern, und zwar wenn man
etwas widerlegen soll, wenn die Gattung ein Mehr zuläßt, die Art aber
nicht, weder sie selbst, noch das nach ihr Benannte. Wenn z. B. die
Tugend ein Mehr zuläßt, dann auch die Gerechtigkeit und der Gerechte.
Man sagt ja, daß der eine gerechter ist als der andere. Wenn also die
angegebene Gattung das Mehr zuläßt, die Art aber nicht, weder sie
selbst, noch das nach ihr Benannte, so kann die angegebene Gattung
nicht die richtige sein.
Wiederum: wenn das, was eher oder gleich sehr Gattung zu sein scheint,
es nicht ist, so ist es offenbar auch die angegebene Gattung nicht. Der
Ort ist besonders für solche Fälle nützlich, wo dem Anscheine nach von
der Art mehrere Genera im Sinne des Wesens ausgesagt werden, und es
unentschieden ist und man nicht sagen kann, welches von ihnen das Genus
ist. So scheint z. B. von dem Zorne sowohl der Schmerz als der Verdacht
erlittener Geringschätzung im Sinne des Wesens ausgesagt zu werden.
Denn einerseits fühlt der Zornige Schmerz, anderseits besorgt er,
geringgeschätzt zu werden. Dieselbe Erwägung ist angezeigt, wenn eine
Art mit einer anderen in Vergleich kommt. Wenn diejenige Art, die eher
oder gleich sehr unter einer angegebenen Gattung zu stehen scheint,
nicht unter ihr steht, so steht offenbar auch die angegebene Art nicht
unter ihr.
[Sidenote: 128a]
Bei der Widerlegung ist also das bezeichnete Verfahren anzuwenden,
bei der Behauptung dagegen ist der Ort, wenn sowohl die angegebene
Gattung als die Art das Mehr zuläßt, nicht verwendbar. Denn wenn
auch beide es zulassen, so hindert doch nichts, daß das eine nicht
Gattung des anderen ist. Schön und weiß lassen beide ein Mehr zu, und
doch ist keines Gattung des anderen. Dagegen führt die Vergleichung
der Gattungen und der Arten zum Ziele. Wenn z. B. das eine so sehr
Gattung ist wie das andere, so ist es, wenn das eine, dann auch das
andere. Gleiches gilt im Falle des Minder und des Mehr. Ist Gattung
für Enthaltsamkeit eher Vermögen als Tugend, und ist Tugend Gattung,
dann auch Vermögen. Dasselbe läßt sich füglich von der Art behaupten.
Ist dieses und dieses gleich sehr Art der behaupteten Gattung, so ist,
wenn das eine wirklich Art ist, es auch das andere; und wenn das, was
weniger Art zu sein scheint, es doch ist, dann auch das, was einen
stärkeren Schein für sich hat.
Ferner muß man bei der Behauptung, wenn nicht nur eine Art angegeben
wird, sondern ihrer mehr und verschiedene sind, sehen, ob die Gattung
von den Arten, für die sie gelten soll, im Sinne des Wesens prädiziert
wird. Denn sie wird in diesem Falle offenbar die Gattung sein. Ist es
aber nur von einer Art ausgemacht, daß die Gattung von ihr im Sinne
des Wesens ausgesagt wird, so muß man sehen, ob sie auch von anderen
Arten in diesem Sinne ausgesagt wird. Denn so wird neuerdings die Folge
herauskommen, daß sie von mehreren und verschiedenen Arten ausgesagt
wird. Da man aber mancherseits meint, auch die Differenz werde von
den Arten in Weise einer Wesensbezeichnung ausgesagt, so gilt es, die
Gattung von der Differenz zu unterscheiden, wobei die angegebenen
elementaren Regeln in Betracht kommen, einmal, daß die Gattung größeren
Umfanges ist als die Differenz, sodann daß man zur Bezeichnung des
Wesens passender die Gattung nennt als die Differenz: wer Sinnenwesen
sagt, zeigt mehr, was der Mensch ist, als wer gehend sagt. Endlich,
daß die Differenz immer eine Qualität der Gattung bezeichnet, die
Gattung aber keine Qualität der Differenz: wer sagt, gehend, legt dem
Sinnenwesen eine Qualität bei, wer aber Sinnenwesen sagt, legt dem
Gehenden keine Qualität bei.
So ist also die Differenz von der Gattung zu unterscheiden. Da aber das
Gebildete, sofern es gebildet ist, ein Wissendes und die Bildung ein
Wissen zu sein scheint, und da ebenso, wenn sich das Gehende durch das
Gehen bewegt, das Gehen eine Bewegung zu sein scheint, so muß man bei
der Frage, in welche Gattung man etwas stellen soll, auf eben diese
Weise verfahren. So z. B. bei der Frage, ob man das Wissen wesenhaft
als Glaube fassen soll, wenn der Wissende, sofern er weiß, glaubt. Denn
offenbar muß so das Wissen ein Glaube sein. Und ebenso ist in anderen
solchen Fällen zu verfahren.
[Sidenote: 128b]
Da endlich das, was immer logische Folge eines Begriffs ist, ohne daß
es auch umgekehrt so wäre, von der Gattung schwer zu unterscheiden
ist, wenn zwar das eine immer auf das andere, dieses aber nicht immer
auf jenes folgt, so z. B. auf Windstille Ruhe, auf Zahl Teilbarkeit,
aber nicht umgekehrt — denn nicht alles Teilbare ist Zahl, noch jede
Ruhe Windstille —, nun, so kann man, wenn man selbst einen Satz
aufstellt, ein solches immer beifolgendes Attribut als Genus verwenden,
vorausgesetzt, daß das andere nicht ebenso folgt. Stellt aber ein
anderer den Satz auf, so muß man ihn nicht allgemein zugeben. Denn man
kann z. B. dagegen einwenden, daß das Nichtseiende allem Werdenden
folgt — was wird, ist nicht — und hier keine Umkehrung gilt — nicht
alles Nichtseiende wird —, und doch Nichtseiendes nicht Gattung von
Werdendem ist. Denn es gibt überhaupt keine Gattungen des Nichtseienden.
Mit der Gattung hat man es also in der bezeichneten Weise anzugehen.
Fünftes Buch.
+Erstes Kapitel.+
Ob aber etwas Proprium ist oder nicht, ist nach folgenden
Gesichtspunkten zu beurteilen.
Man stellt etwas in dem Sinne als Proprium auf, daß es einem Subjekt
entweder an sich und immer, oder im Verhältnis zu einem anderen und
zeitweilig zukommen soll. So ist z. B. Proprium an sich für den
Menschen das Merkmal: von Natur zahmes Sinnenwesen; Proprium im
Verhältnis zu einem anderen ist z. B. für die Seele im Verhältnis zum
Leibe, daß das eine herrscht, das andere dient; ein immer vorhandenes
Proprium ist z. B. für Gott das Merkmal: unsterbliches Lebewesen[69];
und endlich ist ein zeitweilig vorhandenes Proprium z. B. für einen
einzelnen Menschen, daß er auf dem Übungsplatz spazieren geht (und
sonst niemand).
Dasjenige, was im Verhältnis zu einem anderen das Proprium eines
Subjektes sein soll, liefert entweder für zwei oder für vier Probleme
Stoff. Zwei Probleme kommen heraus, wenn man dasselbe Merkmal dem
einen beilegt und dem anderen abspricht, wie z. B. bei dem Proprium
der Zweibeinigkeit des Menschen im Verhältnis zum Pferde. Man kann da
sowohl beweisen wollen, daß der Mensch nicht zweibeinig, als auch, daß
das Pferd zweibeinig ist, und auf beide Weisen würde man das Proprium
aufheben. Wenn man aber beides beiden beilegt und beiden abspricht,
müssen vier Probleme herauskommen, sofern das Proprium des Menschen im
Verhältnis zum Pferde darin liegt, daß er zwei, es vier Beine hat. Denn
man kann beweisen wollen, daß der Mensch nicht zweibeinig, und auch,
daß er von Natur vierbeinig ist, und ebenso ist es möglich, den Beweis
zu versuchen, daß das Pferd zweibeinig und daß es nicht vierbeinig ist.
Mag man nun aber seinen Satz wie immer bewiesen haben, so ist es um die
aufgestellte Behauptung geschehen.
[Sidenote: 129a]
Proprium an sich ist was allem gegenüber als Eigentümlichkeit eines
Dinges angegeben wird und es von allem unterscheidet. So ist Proprium
des Menschen: sterbliches der Wissenschaft fähiges Sinnenwesen[70].
Proprium im Verhältnis zu anderem (relatives Proprium) ist was ein
Ding nicht von allem, sondern von einem besonders Aufgestellten
unterscheidet. So ist Proprium der Tugend gegenüber der Wissenschaft,
daß das eine seiner Natur nach in mehreren, das andere nur in dem
verständigen Seelenteile und seinen Inhabern anzutreffen ist. Immer
vorhandenes Proprium ist was zu jeder Zeit gilt und nie aufhört, wie
es z. B. die Eigentümlichkeit des Menschen ist, daß er ein Kompositum
aus Seele und Leib darstellt. Zeitweilig vorhandenes Proprium endlich
ist was zu bestimmter Zeit gilt und seinem Träger nicht immer zu folgen
braucht, wie wenn es z. B. einem einzelnen Menschen eigentümlich ist,
auf dem Markte spazieren zu gehen[71].
Die Angabe des relativen Propriums besteht darin, daß man den
Unterschied bestimmt, der eine Art entweder in allen ihren
Individuen und immer, oder vorwiegend und in den meisten Individuen
charakterisiert. So ist ein überall und immer geltendes Proprium des
Menschen dem Pferde gegenüber die Zweibeinigkeit. Jeder Mensch ist
jederzeit, kein Pferd ist jemals zweibeinig. Ein vorwiegend und für
die Mehrheit der Individuen gültiges Proprium ist es z. B. bei dem
verständigen gegenüber dem konkupiszibeln und iraszibeln Seelenteile,
daß das eine befiehlt, während das andere gehorcht. Nicht in allen
Fällen befiehlt der verständige Teil, er läßt sich wohl auch befehlen,
und der begehrende und zürnende Teil läßt sich nicht immer befehlen,
sondern befiehlt auch wohl, wenn die Seele des Menschen schlecht ist.
Logisch (für die Dialektik fruchtbar) sind vorzüglich die an sich
und immer geltenden und die relativen Propria. Das relative Proprium
liefert, wie schon gesagt, mehrere Probleme: es kommen ihrer notwendig
entweder zwei oder vier heraus, und so müssen denn der logischen
Gründe in bezug auf solche problematische Sätze mehr werden. Das an
sich und immer gültige Proprium läßt sich im Verhältnis zu vielen
Dingen erörtern und mit Rücksicht auf verschiedene Zeiten betrachten.
Näherhin ist es das Erstgenannte, das Proprium an sich, was sich im
Verhältnis zu vielen Dingen erörtern läßt, weil ihm die betreffende
Eigentümlichkeit im Vergleich zu jedem Seienden derart zukommen
muß, daß das Proprium nicht richtig angegeben sein kann, wenn durch
dasselbe sein Subjekt nicht von allem anderen sich unterscheiden
würde. Ein immer vorhandenes Proprium sodann läßt sich mit Rücksicht
auf verschiedene Zeiten betrachten: mag es dem Subjekt nicht zukommen,
nicht zugekommen sein, oder in Zukunft nicht zukommen, in keinem Falle
könnte es Proprium sein. Dagegen betrachten wir das nur zeitweilig
Vorhandene bloß für die betreffende Zeit, und so kann es da nicht viele
Erörterungen geben. — Logisch ist aber ein Problem dann, wenn es zu
vielen guten Begründungen Gelegenheit gibt.
Bei dem sogenannten relativen Proprium sind es die Örter für das
Akzidenz, wonach man urteilen muß, ob es dem einen mitfolgt, dem
anderen nicht[72]. Für die immer und an sich gültigen Propria dagegen
gelten die folgenden Gesichtspunkte.
+Zweites Kapitel.+
[Sidenote: 129b]
An erster Stelle muß man sehen, ob das Proprium nicht gut angegeben
ist, oder doch.
Hierfür ist ein erster Gesichtspunkt die Frage, ob das Proprium nicht
durch Bekannteres bestimmt wird, oder doch, und zwar fragt es sich bei
der Widerlegung, ob es nicht durch Bekannteres, bei der Behauptung, ob
es durch Bekannteres bestimmt wird. Nicht durch Bekannteres bestimmt
wird es einmal, wenn das angegebene Proprium überhaupt unbekannter ist
als das, dessen Proprium es sein soll. In diesem Falle ist das Proprium
nicht richtig angegeben. Wir stellen es ja der Erkenntnis wegen auf,
und deshalb muß es durch Bekannteres bestimmt werden. Denn nur so wird
sein Subjekt besser erkennbar. Wer z. B. die Eigentümlichkeit des
Feuers darein setzt, daß es der Seele am meisten gleicht, gebraucht
zur Erklärung etwas, was weniger als das Feuer bekannt ist, die Seele
— wissen wir doch eher, was das Feuer, als was die Seele ist —, und
darum kann das Merkmal: der Seele am ähnlichsten, als Proprium des
Feuers nicht richtig angegeben sein. Sodann liegt dieser Fehler vor,
wenn es nicht bekannter ist, daß das und das dem und dem zukommt. Denn
das Proprium muß nicht nur bekannter sein als das Ding, sondern es muß
auch bekannter sein, daß es ihm zukommt[73]. Denn wer nicht weiß, daß
es ihm zukommt, wird auch nicht wissen, daß es ihm allein zukommt. Mag
also das eine oder das andere vorliegen, so bleibt das Proprium unklar.
Wer somit als Eigentümlichkeit des Feuers das Merkmal nennt: das,
worin die Seele ihrer Natur nach ihren ersten Sitz hat, läßt das Feuer
unbekannter sein als den Umstand, daß die Seele in ihm ihren Sitz,
ihren ersten Sitz hat, und aus diesem Grunde kann es keine richtige
Bestimmung der Eigentümlichkeit des Feuers sein, wenn sie darin liegen
soll, daß die Seele von Natur in ihm ihren ersten Sitz hat.
Bei der Behauptung dagegen muß man sehen, daß man das Proprium
durch Bekannteres bestimmt, und zwar durch Bekannteres nach jeder
der zwei Weisen. Demgemäß bestimmt, ist es richtig bestimmt. Denn
von den begründenden Gesichtspunkten für eine richtige Bestimmung
der Eigentümlichkeit werden die einen nur nach dieser Weise
ergeben (secundum quid), daß eine Bestimmung gut ist, die anderen
Gesichtspunkte dagegen werden eben dieses schlechthin und geradezu
erhärten. Da z. B. die Bestimmung der Eigentümlichkeit des Sinnenwesens
als „Besitz sinnlicher Wahrnehmung“ das Proprium nach beiden Weisen,
durch Bekannteres und als bekanntere Tatsache, ausspricht, so hat
„Besitz der Wahrnehmung“ als gute Bestimmung von Sinnenwesen secundum
quid zu gelten.
[Sidenote: 130a]
Sodann muß man, wenn es sich um die Widerlegung handelt, sehen, ob
eines der für das Proprium gebrauchten Wörter mehrdeutig ist, oder
auch die ganze Rede einen verschiedenen Sinn zuläßt. Denn dann wäre
das Proprium nicht richtig angegeben. Da z. B. wahrnehmen mehreres
bedeutet, einmal Wahrnehmung besitzen, und dann, Wahrnehmung betätigen,
so bestimmt man die Eigentümlichkeit des Sinnenwesens nicht gut, wenn
man sagte, es sei von Natur zur Wahrnehmung veranlagt. Deshalb darf man
zur Bestimmung des Proprium weder ein Wort noch einen Satz verwenden,
der vieldeutig ist, weil Vieldeutigkeit die Rede unklar macht, indem
derjenige, der sich an einem Satz versuchen will, nicht weiß, in
welcher von seinen vielen Bedeutungen er gemeint ist. Das Proprium
wird ja doch des Lernens wegen angegeben. Zudem muß auch für die, die
das Proprium so bestimmen, eine Widerlegung erwachsen, wenn man da, wo
Vieldeutigkeit vorliegt, den Schluß auf Grund des abweichenden Sinnes
bildet. Bei der Behauptung dagegen ist darauf zu achten, daß weder die
einzelnen Worte, noch die ganze Rede mehrsinnig sein dürfen. So wird
eine gute Bestimmung des Proprium secundum quid gewonnen. Da z. B.
weder das Wort Körper mehrdeutig ist, noch das Merkmal: was sich am
leichtesten nach dem oberen Orte bewegt, noch das hieraus gebildete
Ganze, so hat man die Eigentümlichkeit des Feuers in diesem Betracht
richtig bestimmt, wenn man sagt: der Körper, der sich am leichtesten
nach dem oberen Orte bewegt[74].
Sodann muß man sehen, und zwar wenn es sich um die Widerlegung
handelt, ob das, dessen Proprium man angibt, mehrdeutig ist, ohne daß
bestimmt wird, was von dem möglicherweise Gemeinten es sein soll,
dem das Proprium beiwohnt. Denn dann wäre das Proprium nicht richtig
aufgestellt. Weshalb es das nicht wäre, kann nach dem schon Gesagten
nicht zweifelhaft sein: muß sich doch dieselbe Folge einstellen.
Z. B. der Ausdruck: „dieses wissen“ (ἐπίστασθαι τοῦτο, kann auch
heißen, daß dieses weiß) ist vieldeutig — er kann sagen wollen, daß
es selbst Wissen hat, dann, daß es selbst das Wissen betätigt, dann,
daß man ein Wissen von ihm hat, endlich, daß man ein Wissen von ihm
betätigt —, und darum würde man das Proprium von „dieses wissen“ nicht
richtig aufstellen, wenn man nicht bestimmte, wem es hier als Proprium
beiwohnen soll[75]. Bei der Behauptung dagegen ist darauf zu achten,
daß das, dessen Proprium man angibt, nicht vieldeutig, sondern eins und
einfach sei. Dann ist das Proprium in diesem Betracht richtig bestimmt.
So wäre der Mensch z. B., da man von Mensch nur in einem Sinne redet,
nach seiner Eigentümlichkeit richtig mit der Angabe bestimmt: ein von
Natur zahmes Sinnenwesen.
[Sidenote: 130b]
Sodann muß man, wenn es sich um die Widerlegung handelt, sehen, ob
man bei Angabe der Eigentümlichkeit mehrmals dasselbe sagt. Man tut
das oft, ohne es zu merken, bei den Propria grade so, wie bei den
Definitionen. Ein solches Proprium wäre nicht richtig aufgestellt.
Es muß den Hörer verwirren, mehrmals dasselbe zu vernehmen, und so
wird denn die Rede unklar, und außerdem scheint der Redende leeres
Geschwätz zu verführen. Es kann auf zweierlei Weise geschehen, daß man
mehrmals dasselbe sagt: einmal, wenn man dasselbe Wort wiederholt,
wie wenn man die Eigentümlichkeit des Feuers so bestimmte: es sei
der dünnste Körper unter den Körpern — hier hat man zweimal Körper
gesagt —; dann, wenn man statt der Wörter die Begriffe setzt, wie
wenn man z. B. die Eigentümlichkeit des Elementes der Erde mit der
Wendung bestimmte, die Substanz, die unter den Körpern am meisten nach
dem unteren Orte strebt, und dann statt: unter den Körpern, sagte:
unter den betreffenden (d. i. körperlichen) Substanzen. Denn Körper
und entsprechende Substanz ist eines und dasselbe. So hätte man denn
hier den Ausdruck Substanz zweimal verwandt. Es kann also keine der
beiden Eigentümlichkeiten richtig angegeben sein. Bei der Behauptung
dagegen ist darauf zu achten, daß man kein Wort wiederholt. Dann ist
das Proprium richtig bestimmt. Da man z. B. bei der Angabe, es sei dem
Menschen eigentümlich, wissensfähiges Sinnenwesen zu sein, kein Wort
mehr als einmal verwendet, so ist die Eigentümlichkeit des Menschen in
diesem Betracht richtig bestimmt.
Sodann muß man, wenn es sich um die Widerlegung handelt, sehen, ob der
Gegner bei Angabe der Eigentümlichkeit ein Wort, das allem zukommt
(eine transszendentale Bezeichnung) gebraucht hat. Eine Bezeichnung,
die nach keiner Seite eine Grenze zieht, wäre unbrauchbar, da der
Gegenstand durch das Proprium, nicht anders wie durch die Definitionen,
unterschieden werden muß. Mithin wäre die Eigentümlichkeit nicht
richtig angegeben. Wer z. B. die Eigentümlichkeit der Wissenschaft
dahin bestimmt, daß sie eine durch keine Gegengründe zu erschütternde
Meinung und ein Eines sein soll, verwendet für das Proprium etwas,
was allem zukommt, das Eine, und somit wäre die Eigentümlichkeit der
Wissenschaft nicht richtig angegeben. Bei der Behauptung dagegen
ist darauf zu achten, daß man keine gemeinsame, sondern eine nach
einer bestimmten Seite unterscheidende Bezeichnung verwendet. Dann
ist das Proprium in diesem Betracht richtig bestimmt. Wer z. B. als
Eigentümlichkeit des ζῷον (des Lebewesens mit Einschluß der Pflanzen)
den Besitz der Seele nennt, verwendet keine gemeinsame Bezeichnung, und
so ist die Eigentümlichkeit des Lebewesens in diesem Betracht durch das
Merkmal: Besitz der Seele, richtig bestimmt[76].
Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob einer mehrere
Eigentümlichkeiten desselben Dinges angegeben hat, ohne zu erklären,
daß er ihrer mehrere aufstellt. Das Proprium wäre dann nicht richtig
bestimmt. Wie bei den Definitionen außer dem das Wesen bezeichnenden
Begriff nichts weiter hinzukommen darf, so darf auch bei den Propria
außer dem das betreffende Proprium ausmachenden Begriff nichts
hinzugesetzt werden, da ein solcher Zusatz unnütz wäre. Wer es z. B.
die Eigentümlichkeit des Feuers sein läßt, daß es der feinste und
leichteste Körper ist, hat mehrere Propria genannt — denn beides kann
wahrheitsgemäß nur vom Feuer ausgesagt werden —, und darum wäre mit
dem Merkmal: der feinste und leichteste Körper, die Eigentümlichkeit
des Feuers nicht gut wiedergegeben. Bei der Behauptung dagegen ist
darauf zu achten, daß man nicht mehr als ein Proprium für dasselbe Ding
angibt. Wer z. B. sagt: Proprium des Feuchten ist: ein Körper, der sich
in jede Gestalt bringen läßt, hat nur eine Eigentümlichkeit genannt
und in diesem Betracht die Eigentümlichkeit des Feuchten richtig
bestimmt[77].
+Drittes Kapitel.+
[Sidenote: 131a]
Sodann muß man beim Widerlegen sehen, ob man eben das, dessen
Eigentümlichkeit man angeben soll, oder etwas unter ihm Begriffenes
verwandt hat. Dann wäre das Proprium nicht richtig angegeben. Man
gibt es ja an, damit der andere lerne. Nun aber wird es dadurch nicht
bekannter, daß man es selbst wieder nennt; und etwas unter ihm ist,
weil später als es selbst, ebenfalls nicht bekannter. Somit lernt
man durch solche Mittel nichts Neues. Wer z. B. sagt: Proprium des
Sinnen- oder Lebewesens (ζῷον) ist: eine Wesenheit, von der der Mensch
eine Spezies ist, verwendet etwas unter dem Lebewesen Begriffenes
und bestimmt somit das Proprium nicht richtig. Beim Behaupten aber
ist darauf zu achten, daß man es weder selbst noch etwas unter ihm
verwendet, dann gibt man in dieser Beziehung das Proprium richtig an.
Wer z. B. sagt: Proprium des Lebewesens ist: Kompositum aus Seele und
Leib, verwendet es weder selbst noch etwas unter ihm, und gibt somit
das Proprium von Lebewesen in diesem Betracht richtig an.
Auf dieselbe Weise muß man bei den anderen Bestimmungen zusehen, ob
sie den Gegenstand bekannter machen oder nicht[78], beim Widerlegen,
ob der Gegner nichts verwendet, was dem zu erklärenden Objekt
entgegengesetzt oder ihm von Natur gleichzeitig oder später als es
ist. Denn das Proprium ist dann nicht richtig bezeichnet. Gegensätze
sind von Natur gleichzeitig, und von Natur Gleichzeitiges und Späteres
macht kein Ding bekannter. Wer z. B., um die Eigentümlichkeit des
Guten anzugeben, sagt: der größte Gegensatz des Schlechten, verwendet
das Gegenteil des Guten und gibt darum seine Eigentümlichkeit nicht
richtig an. Beim Behaupten aber sehe man, daß man nichts verwende, was
Gegensatz oder überhaupt von Natur gleichzeitig oder später ist. In
diesem Betracht ist dann das Proprium recht bestimmt. Wer z. B., um die
Eigentümlichkeit der Wissenschaft anzugeben, sagt: die zuverlässigste
Meinung, verwendet keinen Gegensatz, kein von Natur Gleichzeitiges,
kein Späteres, und gibt darum in diesem Betracht die Eigentümlichkeit
der Wissenschaft richtig an.
[Sidenote: 131b]
Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob der Gegner das, was dem
Dinge nicht immer folgt oder ihm zuweilen nicht eigentümlich ist, als
Proprium angibt. Dann wäre das Proprium nicht richtig bezeichnet.
Einerseits würde für das Objekt, dem wir es zukommen sehen, nicht
auch der Name notwendig zutreffen, anderseits würde dem Objekt, dem
es nach unserer Beobachtung nicht zukommt, der Name nicht notwendig
abzusprechen sein. Zudem wäre es auch bei der Bestimmung der
Eigentümlichkeit nicht sicher, daß sie dem Dinge zukommt, da sie ihm
möglicherweise abgeht. Und so wäre das Proprium nicht einleuchtend.
Wer z. B. als Eigentümlichkeit des Sinnenwesens nennt: was sich je
und je bewegt und stillsteht, gibt eine Eigentümlichkeit an, die ihm
zuzeiten nicht eigentümlich ist, und stellt deshalb das Proprium
nicht richtig auf. Bei der Behauptung dagegen achte man darauf, als
Proprium anzugeben was notwendig immer ist. Dann ist das Proprium in
diesem Betracht richtig aufgestellt. Wer z. B., um die Eigentümlichkeit
der Tugend zu bestimmen, sagt: was seinen Inhaber gut macht, hat als
Proprium angegeben was immer folgt, und deshalb in diesem Betracht die
Eigentümlichkeit der Tugend richtig angegeben.
Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob der Gegner das, was
einem Ding nur für den Augenblick eigentümlich ist, angibt, ohne
es ausdrücklich zu sagen. Dann wäre das Proprium nicht richtig
aufgestellt. Erstens fordert das, was man gegen die Gewohnheit
tut, eine Erklärung; alle haben doch die Gewohnheit, mit Vorzug
dasjenige als Eigentümlichkeit zu bezeichnen, was einem Ding immer
folgt; und zweitens weiß man, wenn er es nicht sagt, nicht, ob einer
gerade das jetzt geltende Proprium aufstellen will. Man soll ja doch
keinen Vorwand zu einer Ausstellung bieten. Wer es z. B. für die
Eigentümlichkeit eines einzelnen Menschen erklärt hat, daß er bei
jemanden sitzt, stellt das jetzt gültige Proprium auf und hat darum das
Proprium nicht richtig angegeben, sofern er das nicht eigens gesagt
hat. Bei der Behauptung dagegen achte man darauf, daß man bei der
Angabe des jetzt gültigen Proprium das ausdrücklich sage. Dann ist es
in diesem Betracht richtig aufgestellt. Wer z. B. die Eigentümlichkeit
eines einzelnen Menschen dahin bestimmt, daß er jetzt spazieren geht,
macht seine Angabe mit Unterscheidung und stellt darum das Proprium
richtig auf.
Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob der Gegner etwas als
Proprium angegeben hat, was nur durch die Wahrnehmung als vorhanden
erkannt wird. Dann ist das Proprium nicht richtig aufgestellt. Denn
alles Wahrnehmbare wird ungewiß, wenn es der Wahrnehmung entzogen
wird. Man weiß dann, da es nur durch Wahrnehmung erkannt wird, nicht,
ob es dem Ding noch beiwohnt. Dies ist überall wahr, wo etwas seinem
Träger nicht notwendig immer folgt. Wer z. B. als Eigentümlichkeit
der Sonne angibt, daß sie der glänzendste über die Erde ziehende
Himmelskörper ist, hat mit der Eigentümlichkeit, daß sie über die Erde
zieht, ein Merkmal verwandt, das durch die Wahrnehmung erkannt wird,
und hat deshalb die Eigentümlichkeit der Sonne nicht richtig angegeben.
Denn wenn die Sonne untergegangen ist, weiß man nicht mehr, ob sie über
die Erde zieht, weil uns dann die Wahrnehmung im Stich läßt. Bei der
Behauptung dagegen achte man darauf, etwas als Proprium anzugeben, was
nicht durch die Wahrnehmung feststeht, oder, wenn auch wahrnehmbar,
doch offenbar seinem Träger notwendig beiwohnt. Dann ist das Proprium
in diesem Betracht richtig angegeben. Wer z. B. als Eigentümlichkeit
der Fläche angibt, daß sie die erste Trägerin der Farbe ist[79], hat
zwar mit dem Moment, Trägerin der Farbe, etwas Sinnliches verwandt,
aber ein solches, das seinem Subjekt offenbar immer beiwohnt, und
hat darum in diesem Betracht die Eigentümlichkeit der Fläche richtig
angegeben.
[Sidenote: 132a]
Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob der Gegner die Definition
als Proprium angegeben hat. Dann ist es nicht richtig aufgestellt.
Das Proprium darf nicht erklären, was ein Ding ist. Wer es z. B. als
Eigentümlichkeit des Menschen bezeichnet, daß er ein auf Füßen gehendes
zweibeiniges Sinnenwesen ist, hat etwas, was das Wesen des Menschen
angibt, für seine Eigentümlichkeit erklärt und hat sie darum nicht
richtig angegeben. Bei der Behauptung dagegen achte man darauf, als
Proprium etwas zu nennen, was wechselweise mit dem Subjekt ausgesagt
wird, aber nicht sein Wesen ausspricht. Dann ist das Proprium in
diesem Betracht richtig angegeben. Wer es z. B. als Proprium des
Menschen hinstellt, daß er ein von Natur zahmes Sinnenwesen ist, hat
ein Proprium angegeben, das wechselweise mit Mensch ausgesagt wird,
aber nicht sein Wesen ausspricht, und hat darum in diesem Betracht die
Eigentümlichkeit des Menschen richtig angegeben[80].
Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob der Gegner das Proprium
aufgestellt hat, ohne es in das Wesen einzureihen. Bei den Proprien muß
man, wie bei den Definitionen, zuerst die Gattung angeben, und dann
das übrige hinzusetzen und so die Abgrenzung vornehmen. Somit ist ein
nicht auf diese Weise aufgestelltes Proprium nicht richtig angegeben.
Wer es z. B. als Eigentümlichkeit des Sinnenwesens bezeichnet, daß
es eine Seele hat[81], hat das Sinnenwesen nicht in die Wesenheit
eingewiesen und hat deshalb die Eigentümlichkeit des Sinnenwesens
nicht richtig aufgestellt. Bei der Behauptung achte man darauf, das
Ding, dessen Proprium man bestimmt, in das Wesen einzureihen und das
übrige beizufügen. Dann hat man in diesem Betracht das Proprium richtig
angegeben. Wer es z. B. als Eigentümlichkeit des Menschen bezeichnet,
daß er ein des Wissens fähiges Sinnenwesen ist, hat das Proprium durch
Einstellung ins Wesen angegeben und hat deshalb in diesem Betracht die
Eigentümlichkeit des Menschen richtig aufgestellt.
+Viertes Kapitel.+
Ob also das Proprium gut angegeben ist oder nicht, muß nach diesen[82]
Gesichtspunkten ermittelt werden. Ob aber ein angegebenes Proprium
überhaupt ein solches ist oder nicht, muß man aus den folgenden
Gesichtspunkten entnehmen. Die Örter, die dartun, daß ein Proprium
schlechthin richtig aufgestellt ist, müssen dieselben sein mit denen,
die überhaupt das Proprium ergeben. Haben wir mithin diese bezeichnet,
so werden in und mit ihnen auch sie angegeben sein[83].
[Sidenote: 132b]
Erstens muß man also bei der Widerlegung bei jedem Ding, dessen
Eigentümlichkeit angegeben wird, zusehen, ob sie keinem zukommt, oder
ob sie für das Ding nicht auf Grund seiner eigentümlichen Natur
zutrifft, oder ob sie nicht jedem von den zu einer Gruppe gehörenden
Dingen nach derjenigen Natur eigen ist, deren Eigentümlichkeit
angegeben wird. In diesem Falle kann das vorgebliche Proprium es
nicht wirklich sein. Weil es z.B. bei dem Geometriker nicht zutrifft,
daß er durch keinen Grund getäuscht werden kann — der Geometriker
täuscht sich ja, wenn er falsche Figuren zeichnet —, so kann es
keine Eigentümlichkeit des Wissenden sein, daß er durch keinen Grund
getäuscht wird. Bei der Behauptung dagegen achte man darauf, daß die
Eigentümlichkeit sich bei allem und sofern es das Betreffende ist,
erwahre. Dann ist die vorgegebene die wirkliche Eigentümlichkeit. Weil
z. B. das Merkmal: wissensfähiges Sinnenwesen von jedem Menschen und
sofern einer Mensch ist, gilt, muß die Eigentümlichkeit des Menschen
wirklich darin liegen, daß er ein wissensfähiges sinnliches Wesen
ist[84].
Dies ist ein Gesichtspunkt für die Widerlegung, wenn man fragt, ob da,
wo bei einem Dinge der Name zutrifft, der Begriff es nicht tut, und da,
wo der Begriff zutrifft, der Name es nicht tut; desgleichen für die
Behauptung, wenn man fragt, ob da, wo der Name, auch der Begriff, und
da wo der Begriff, auch der Name von etwas ausgesagt wird.
Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob von wem der Name, von
dem nicht auch der Begriff, und ob von wem der Begriff, von dem nicht
auch der Name ausgesagt wird. Dann kann das vorgebliche Proprium nicht
das wirkliche sein. Weil z. B. das Merkmal: am Wissen teilhabendes
Lebewesen sich in Gott erfüllt, das Prädikat Mensch ihm aber nicht
beigelegt wird, so kann das Merkmal: am Wissen teilhabendes Lebewesen,
nicht die Eigentümlichkeit des Menschen bezeichnen[85]. Bei der
Behauptung aber muß man darauf sehen, ob auch von wem der Begriff, von
dem der Name, und von wem der Name, von dem der Begriff ausgesagt wird.
Dann wird Proprium sein was es nicht sein soll. Z. B., von wem es
wahr ist, daß es eine Seele hat, von dem ist es auch wahr, daß es ein
Lebendiges ist, und von wem es wahr ist, daß es ein Lebendiges ist, von
dem ist es wahr, daß es eine Seele hat, und darum drückt das Merkmal:
eine Seele haben, die Eigentümlichkeit des Lebendigen (ζῷον)[86] aus.
Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob der Gegner das Subjekt
als Proprium seiner Eigenschaft angibt. Dann kann das vorgebliche
Proprium nicht das wirkliche sein. Wer z. B. für das Proprium des
feinsten Körpers das Feuer ausgibt, gibt das Subjekt für das Proprium
des Attributes aus, und deshalb kann das Feuer nicht das Proprium des
feinsten Körpers sein. Das Subjekt kann aber darum nicht das Proprium
der Eigenschaft des Subjekts sein, weil das Nämliche das Proprium
mehrerer und der Art nach verschiedener Dinge sein würde. Denn dem
Nämlichen kommen mehrere der Art nach verschiedene Bestimmungen zu,
die von ihm allein ausgesagt werden und für die alle, bei solcher
Fassung des Proprium, das Subjekt das Proprium wäre. Bei der Behauptung
dagegen muß man darauf achten, das dem Subjekte Anhaftende als die
Eigentümlichkeit des Subjekts anzugeben. Dann wird dasjenige das
Proprium sein, was es nach dem Gegner nicht sein sollte, vorausgesetzt,
daß es von den Dingen ausschließlich ausgesagt wird, deren Proprium
es sein soll. Z. B. wer es als Proprium der Erde bezeichnet, daß sie
der der Art nach schwerste Körper ist, gibt die Eigentümlichkeit
des Subjekts an, die nur von diesem Ding gilt und als seine
Eigentümlichkeit ausgesagt wird, und hat deshalb die Eigentümlichkeit
der Erde richtig bestimmt.
[Sidenote: 133a]
Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob der Gegner das Proprium
nach der Teilnahme (der logischen Unterordnung unter eine Gattung)
angibt. Dann kann das vorgebliche Proprium nicht das wirkliche
Proprium sein. Was nach der Teilnahme angegeben wird, gehört mit zur
Quiddität des Dinges. Es wäre eine von einer einzelnen Art geltende
Differenz. Z. B. wer es als ein Proprium des Menschen bezeichnet, daß
er ein zweibeiniges gehendes Wesen ist, hat das Proprium nach der
Teilnahme angegeben, und deshalb kann zweibeiniges gehendes Wesen kein
Proprium des Menschen sein. Bei der Behauptung aber muß man darauf
achten, daß man das Proprium nicht nach der Teilnahme angebe und
nichts anführe, was die Quiddität bezeichnet, mit der das Ding selbst
wechselweise ausgesagt wird. Dann wird dasjenige das Proprium sein,
was es dem Gegner zufolge nicht sein sollte. Z. B. wer es als eine
Eigentümlichkeit des Sinnenwesens bezeichnet, daß es die natürliche
Anlage zur sinnlichen Wahrnehmung hat, hat weder die Eigentümlichkeit
nach der Teilnahme angegeben, noch das die Quiddität Bezeichnende
angeführt, mit dem das Ding selbst wechselweise ausgesagt wird, und
darum ist die natürliche Anlage zur sinnlichen Wahrnehmung eine
Eigentümlichkeit des Sinnenwesens.
Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob das Proprium nicht
gleichzeitig, sondern nur früher oder später als das Subjekt einer
Benennung sein kann. In diesem Falle ist das, was Proprium sein soll,
es nicht, entweder überhaupt nicht, oder doch nicht immer. Z. B. kann
es einem früher und auch später zukommen, auf dem Markte herumzugehen,
als Mensch zu sein[87], und deshalb ist es entweder überhaupt nie
oder doch nicht immer eine Eigentümlichkeit des Menschen, auf dem
Markte herumzugehen. Bei der Behauptung sehe man, daß das Betreffende
dem Subjekt notwendig immer gleichzeitig zukomme, ohne Definition
oder Differenz zu sein. Dann ist was nach dem Gegner nicht Proprium
sein sollte, es wohl. Z. B. das Merkmal: wissensfähiges sinnliches
Wesen findet sich notwendig immer gleichzeitig mit Mensch, ohne
Differenz oder Definition zu sein, und deshalb ist es ein Proprium des
Menschen[88].
Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob dasselbe als dasselbe
nicht dasselbe Proprium hat. In diesem Falle ist das, was ein Proprium
sein soll, es in Wirklichkeit nicht. Z. B. ist es kein Proprium des
Erstrebenswerten, manchen Menschen gut zu scheinen, und darum kann
das auch kein Proprium des Wählens- oder Wünschenswerten sein. Denn
erstrebens- und wünschenswert ist dasselbe. Bei der Behauptung dagegen
sehe man, ob dasselbe, sofern es dasselbe ist, dasselbe Proprium hat.
Dann ist das, was kein Proprium sein sollte, es trotzdem. Z. B. von dem
Menschen als Menschen gilt es als eine Eigentümlichkeit, eine dreifache
Seele zu haben, und deshalb muß eben dieses auch eine Eigentümlichkeit
des Sterblichen als Sterblichen sein. Dieser Ort läßt sich auch bei dem
Akzidenz verwenden. Denn demselben als demselben muß dasselbe beiwohnen
oder nicht beiwohnen.
[Sidenote: 133b]
Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob der Art nach Identisches
nicht immer der Art nach Identisches zu eigen hat. Dann kann die
vorgebliche Eigentümlichkeit auch nicht für das aufgestellte Subjekt
gelten. Mensch und Pferd sind z. B. der Art (Gattung) nach identisch.
Es ist aber dem Pferde nicht immer eigen, von selbst still zu stehen,
und darum ist es auch dem Menschen nicht eigen, sich von selbst zu
bewegen. Denn von selbst sich bewegen und von selbst still stehen ist
der Art nach identisch, da es jedem von beiden, dem Menschen und dem
Pferde, zukommt, sofern sie sinnliche Wesen sind. Bei der Behauptung
dagegen sehe man, ob das der Art nach Identische immer Identisches zu
eigen hat. Dann ist das, was nach dem Gegner kein Proprium sein sollte,
es trotzdem. Es ist z. B. dem Menschen eigen, ein zweibeiniges durch
Gehen sich fortbewegendes Sinnenwesen zu sein, und deshalb ist es auch
dem Vogel eigen, ein zweibeiniges durch Fliegen sich fortbewegendes
Sinnenwesen zu sein. Denn hier ist jedesmal jedes der Art nach
identisch, sofern Mensch und Pferd Arten derselben Gattung Sinnenwesen
darstellen, und zweibeiniges Gehendes und zweibeiniges Fliegendes
Differenzen der Gattung Sinnenwesen sind. Dieser Ort ist trügerisch,
wenn das eine von beiden nur einer, das andere vielen Arten zukommt,
wie bei dem Prädikat: vierbeiniges Gangtier.
[Sidenote: 134a]
Da man aber von dem Identischen und dem Verschiedenen in vielfachem
Sinne spricht, so ist es gegenüber einem Widersacher, der diese
Begriffe sophistisch nimmt, schwer, für eines und nur eines ein
Proprium anzugeben. Was einem Dinge zukommt, dem eine Bestimmung
mitfolgt, wird auch dem Mitfolgenden zukommen, wenn man es mit dem
zusammen nimmt, dem es mitfolgt. Z. B. wird das, was dem Menschen
zukommt, auch dem weißen Menschen zukommen, wenn der Mensch weiß ist,
und das, was dem weißen Menschen zukommt, wird auch dem Menschen
zukommen. Man kann nun aber die meisten Propria in verschmitzter Weise
unter dem Vorgeben anfechten, das Subjekt sei ein anderes an sich und
ein anderes mit dem Akzidenz, ein anderes sei z. B. der Mensch und
ein anderes der weiße Mensch; ein anderes sei ferner der Habitus und
wieder ein anderes das nach ihm benannte Subjekt. Denn was dem Habitus,
das müsse auch dem nach ihm benannten, und was diesem, auch jenem
zukommen. Weil z. B. dem Wissenden dieser Vorzug auf Grund des Wissens
zuerkannt werde, könne es dem Wissen nicht eigentümlich sein, daß kein
Grund gegen es aufkomme, weil auch gegen ihn keiner aufkommen kann.
Bei der Behauptung aber muß man betonen, daß das Subjekt das Akzidenz
und dieses selbst, mit ihm genommen, nicht schlechthin verschieden
ist, sondern nur insofern für je ein anderes ausgegeben wird, als der
Begriff beider verschieden ist. Denn Menschsein beim Menschen ist nicht
dasselbe, wie weißer Mensch sein beim weißen Menschen (die Attribute
sind begrifflich verschieden). Auch muß man auf die Wortbeugungen
sehen, und sagen, der Wissende sei nicht das, sondern der, die
Wissenschaft nicht das, sondern die, wogegen keine Gründe aufkommen.
Wer alle Instanzen anruft, muß sich auch alle Abwehrmittel gefallen
lassen.
+Fünftes Kapitel.+
Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob der Gegner, während er
das von Natur Vorhandene angeben will, dem Ausdrucke eine Fassung
gibt, nach der das immer Vorhandene bezeichnet wird. In diesem Falle
müßte das Proprium, das er aufgestellt hat, seinen Halt verlieren.
Wer es z. B. als eine Eigentümlichkeit des Menschen bezeichnet,
daß er zweibeinig ist, will zwar das von Natur Vorhandene angeben,
bezeichnet aber mit dem gewählten Ausdruck das immer Vorhandene, und
deshalb kann es dem Menschen in diesem Sinne nicht eigentümlich sein,
daß er zweibeinig ist. Denn es gibt auch Menschen, die keine zwei
Beine haben. Bei der Behauptung dagegen achte man, wenn man ein von
Natur vorhandenes Proprium angeben will, darauf, es auch im Ausdruck
entsprechend zu fassen. Dann kann es in diesem Betracht seinen Halt
nicht einbüßen. Wer es z. B. für ein Proprium des Menschen ausgibt,
daß er ein wissensfähiges Sinnenwesen ist, will nicht nur ein von
Natur vorhandenes Proprium bezeichnen, sondern trifft es auch mit dem
gewählten Ausdruck, und darum kann in diesem Betracht die Aufstellung,
daß der Mensch seiner Eigentümlichkeit nach ein der Wissenschaft
fähiges sinnliches Wesen ist, ihren Halt nicht verlieren.
Es ist auch schwer, von solchen Dingen, die entweder nach einem anderen
als Erstem benannt oder selbst als Erstes bezeichnet werden, das
Proprium anzugeben. Gibt man es von dem nach einem anderen Benannten
an, so wird es auch für das ursprüngliche Subjekt gelten, und stellt
man es für dieses auf, so wird es auch von jenem ausgesagt werden. Gibt
man z. B. das Gefärbtsein als Proprium der Fläche an, so wird es auch
für den Körper gelten, und gibt man es als Proprium des Körpers an, so
wird es auch von der Fläche ausgesagt werden. Wovon mithin der Begriff
(Gefärbtsein) als Proprium gilt, davon wird nicht auch der Name (Fläche
oder Körper) gelten.
Bei manchen Proprien kommt ein Fehler vor, weil man nicht bestimmt, wie
man das Proprium aufstellt und wessen Proprium es sein soll.
[Sidenote: 134b]
Alle suchen nämlich ein Proprium anzugeben, das entweder von Natur
vorhanden ist, wie beim Menschen die Zweibeinigkeit, oder tatsächlich,
wie bei einem gewissen Menschen, daß er vier Finger hat, oder der
Art nach, wie beim Feuer die höchste Feinheit, oder schlechthin, wie
beim Lebewesen, daß es lebt, oder auf Grund eines anderen, wie bei
der Seele die Klugheit, oder ursprünglich, wie bei dem verständigen
Teil der Seele wieder die Klugheit, oder auf Grund des Habens, wie bei
dem Wissenden, daß kein Gegengrund gegen ihn aufkommt — denn einzig
darum, weil er etwas Bestimmtes hat, kommt kein Grund gegen ihn auf
—, oder weil es gehabt wird, wie bei der Wissenschaft, weil wieder
kein Grund sie erschüttert, oder weil an ihm teilgenommen wird, wie
beim Sinnenwesen das Wahrnehmen — denn auch anderes, der Mensch z. B.,
nimmt sinnlich wahr, aber nur darum, weil er schon an ihm teilnimmt
—, oder endlich, weil man an ihm teilnimmt, wie bei einem gewissen
Lebewesen, daß es lebt.
[Sidenote: 135a]
Läßt man nun den Zusatz: von Natur, weg, so fehlt man, weil es
vorkommen kann, daß das von Natur Vorhandene dem Subjekt, dem es
von Natur beiwohnt, nicht beiwohnt, wie z. B. dem Menschen, daß er
zwei Füße hat. Erklärt man nicht, daß man das Vorhandene angibt, so
fehlt man, weil das Subjekt nicht so beschaffen ist, wie jetzt, wo
z. B. der Mensch vier Finger hat. Macht man nicht deutlich, daß man
etwas als Ursprüngliches oder als Abgeleitetes setzt, so wird wieder
gefehlt, weil davon, wovon der Begriff gilt, nicht auch der Name
gilt, wie z. B. beim Gefärbtsein, soll es nun die Eigentümlichkeit
der Fläche, oder die des Körpers ausmachen. Bemerkt man nicht zum
voraus, daß man das Proprium auf das Haben oder das Gehabtwerden
gründet, so ist es abermals gefehlt, weil es dann kein Proprium sein
kann. Denn wenn man das Proprium auf das Gehabtwerden gründet, wird
es (auch) dem Habenden, und wenn man es nach dem Habenden bestimmt,
(auch) dem Gehabten beiwohnen, wie z. B. daß kein Vernunftbeweis
dagegen aufkommt, wenn dieses Merkmal ein Proprium des Wissens oder
des Wissenden sein soll. Fügt man nicht bei, ob das Proprium sich auf
das Teilnehmen (des logisch Untergeordneten an dem Übergeordneten)
oder auf das Teilnehmenlassen (von seiten des Übergeordneten)
gründet, so wird es auch manchem anderen beiwohnen: gründet man es
auf das Teilnehmenlassen, dem Teilnehmenden, im umgekehrten Falle,
dem Teilnehmenlassenden, wie wenn man z. B. die Lebenstätigkeit als
Proprium eines einzelnen Sinnenwesens oder des Sinnenwesens (überhaupt)
bezeichnet. Läßt man weiterhin das Distinktivum: der Art nach, weg, so
wird das Proprium im ganzen Bereiche, dem es eigen sein soll, nur einem
zukommen; denn das Übermaß wird nur einem beiwohnen, wie beim Feuer
z. B. das Höchstmaß der Leichtigkeit. Zuweilen ist es aber auch dann
gefehlt, wenn man das: der Art nach, hinzusetzt. Denn bei einem solchen
Zusatz müßte das Betreffende auch wirklich nur eine Art ausmachen.
Das ist aber bei manchen Dingen, wie z. B. auch bei dem Feuer, nicht
der Fall. Es gibt nicht bloß eine Art von Feuer: Kohle, Flamme und
Licht sind zwar sämtlich Feuer, aber der Art nach verschieden. Das
betreffende Ding darf aber bei dem Zusatz: der Art nach, darum keine
weitere Art haben, weil die betreffende Eigentümlichkeit dem einen
mehr, dem anderen weniger zukommen wird, wie z. B. beim Feuer die
höchste Feinheit. Denn das Licht ist feiner als die Kohle und die
Flamme. Das darf aber nicht sein, wenn nicht auch der Name dem eher
zukommt, bei dem der Begriff sich eher erfüllt. Wenn nicht, so würde
dem, bei dem der Begriff sich eher erfüllt, nicht auch der Name eher
zukommen. Zudem wird noch die Folge sein, daß das Proprium dasselbe ist
für das, was den Namen schlechthin hat, und für das, was im Bereich des
schlechthin so Genannten die Eigentümlichkeit am meisten hat, wie es
beim Feuer mit dem Feinsten der Fall ist, da auch das Licht eben diese
Eigentümlichkeit haben wird.
Wenn also ein Anderer das Proprium so angibt, muß man ihn hierin
angreifen, ihm selbst aber darf man zu einer solchen Beanstandung
keinen Anlaß geben, sondern muß gleich bei Aufstellung des Proprium
bestimmen, in welcher Weise man es aufstellt.
Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob der Gegner das Ding selbst
als sein Proprium setzt. Dann kann das vorgebliche Proprium es nicht
wirklich sein. Denn jedes Ding zeigt durch sich selbst das Sein an,
was aber das Sein anzeigt, ist nicht Proprium, sondern Definition.
Wer z. B. sagt, das Proprium des Schönen (sittlich Guten) sei das
Geziemende, gibt das Ding selbst als sein Proprium an — denn schön
und geziemend ist dasselbe —, und daher kann das Geziemende nicht das
Proprium des Schönen sein. Bei der Behauptung dagegen achte man darauf,
statt das Ding selbst als sein Proprium anzugeben, etwas zu setzen, was
wechselweise mit ihm ausgesagt wird. So wird das, was kein Proprium
sein soll, es dennoch sein. Wer z. B. als Proprium des Sinnenwesens das
Merkmal setzt: Beseelte Substanz, gibt, statt das Ding selbst als sein
Proprium zu setzen, etwas an, was wechselweise mit ihm ausgesagt wird,
und darum muß beseelte Substanz das Proprium des Sinnenwesens sein[89].
[Sidenote: 135b]
Sodann muß man, wo es sich um Dinge aus gleichen Bestandteilen handelt,
bei der Widerlegung sehen, ob das Proprium des Ganzen nicht von dem
Teile gilt, oder ob das des Teiles nicht von dem Ganzen ausgesagt wird.
In diesem Falle kann das vorgebliche Proprium es nicht wirklich sein.
Dieses kann bei manchen Dingen vorkommen. Man kann bei Gleichteiligem
das Proprium angeben, indem man bald auf das Ganze sieht, bald sein
Augenmerk auf den Teil richtet. Keines von beiden ist dann richtig
angegeben. Handelt es sich um das Ganze, so kann man es z. B. als
die Eigentümlichkeit des Meeres bezeichnen, daß es die größte
Menge Salzwasser ist. Weil man aber dann zwar das Proprium eines
Gleichteiligen setzt, aber ein solches angibt, das nicht von dem Teile
gilt — denn ein einzelnes Meer ist nicht die größte Menge Salzwasser
—, so kann es kein Proprium des Meeres sein, daß es die größte Menge
Salzwasser ist. Handelt es sich aber um den Teil, so führt man etwa
als eine Eigentümlichkeit der Luft an, daß man sie einatmen kann. Weil
man aber dann zwar das Proprium eines Gleichteiligen nennt, aber ein
solches angibt, das zwar von einer bestimmten Luft gilt, aber nicht von
der Luft überhaupt — denn nicht jede Luft läßt sich einatmen —, so
kann es gewiß kein Proprium der Luft sein, daß man sie einatmen kann.
Bei der Behauptung dagegen muß man darauf sehen, daß das Proprium zwar
von jedem der Teile des Gleichteiligen wahr ist, ihnen aber auf Grund
des Ganzen eignet. Dann muß das, was dem Gegner zufolge nicht Proprium
sein sollte, es dennoch sein. Es gilt z. B. von aller Erde, daß sie
naturgemäß nach unten strebt, es ist das aber auch der einzelnen Erde
als Erde eigen, und deshalb ist es der Erde eigentümlich, daß sie von
Natur nach unten strebt.
+Sechstes Kapitel.+
Wo es sich sodann um Gegensätze handelt, ist erstens das Konträre ins
Auge zu fassen und bei der Widerlegung nach ihm zu urteilen, ob das
Konträre kein Konträres zum Proprium hat. Dann wird auch sein Konträres
kein Konträres zum Proprium haben. Von Gerechtigkeit ist z. B. das
konträre Gegenteil Ungerechtigkeit, und vom Besten das Schlechteste.
Nun ist es aber keine Eigentümlichkeit der Gerechtigkeit, daß sie
am besten ist, und deshalb kann es auch keine Eigentümlichkeit der
Ungerechtigkeit sein, daß sie am schlechtesten ist. Bei der Behauptung
dagegen muß man darauf achten, daß Konträres Konträres zum Proprium
habe. Dann muß auch sein Konträres Konträres zum Proprium haben. So
ist dem Guten das Schlechte und dem Wünschenswerten das zu Fliehende
konträr entgegengesetzt. Nun ist es aber dem Guten eigen, daß es
wünschenswert ist, und deshalb wird es dem Schlechten eigen sein, daß
man es fliehen muß.
Zweitens muß man nach dem Relativen urteilen, bei der Widerlegung,
ob das Relative kein Relatives zum Proprium hat. Dann wird auch sein
Relatives kein Relatives zum Proprium haben. So spricht man von doppelt
mit Bezug auf halb, und von übertreffend mit Bezug auf übertroffen.
Nun hat aber doppelt nicht zum Proprium übertreffend, und deshalb kann
halb nicht zum Proprium übertroffen haben. Bei der Behauptung muß man
darauf achten, daß Relatives Relatives zum Proprium habe. Dann muß das
auch bei seinem Relativum der Fall sein. So spricht man von doppelt mit
Bezug auf halb, und von zwei mit Bezug auf eines. Nun ist es aber dem
Doppelten eigen, daß es sich wie zwei zu eins verhält, und deshalb wird
es dem Halben eigen sein, daß es sich wie eins zu zwei verhält.
[Sidenote: 136a]
Drittens muß man bei der Widerlegung sehen, ob dem Habitus das nach
ihm Benannte nicht eigentümlich ist. Dann wird es auch der Beraubung
das nach ihr Benannte nicht sein. Und wenn der Beraubung das nach ihr
Benannte nicht eigentümlich ist, wird auch dem Habitus das nach ihm
Benannte es nicht sein. So wird es nicht als Eigentümlichkeit der
Taubheit bezeichnet, daß sie Anästhesie ist, und daher kann es auch
dem Hören nicht eigentümlich sein, daß es Wahrnehmung ist. Bei der
Behauptung sehe man, daß das nach dem Habitus Benannte ihm eigentümlich
sei. Dann wird auch das nach der Beraubung Benannte ihr eigentümlich
sein. Und wenn der Beraubung das nach ihr Benannte eigentümlich ist,
dann auch dem Habitus das nach ihm Benannte. So ist dem Gesicht das
Sehen eigentümlich, durch das wir diesen Sinn haben, und deshalb muß
es auch der Blindheit, der gemäß wir trotz der natürlichen Anlage kein
Gesicht haben, eigentümlich sein, daß man nicht sieht.
Sodann muß man nach der Kontradiktion urteilen, und zwar erstens
nach den Prädikaten selbst. Dieser Ort dient aber nur für die
Widerlegung. Es sei z. B. die Bejahung oder das bejahend Gesagte
einem Dinge eigentümlich, dann kann ihm nicht die Verneinung oder das
verneinend Gesagte eigentümlich sein. Und wenn ihm die Verneinung
oder das verneinend Gesagte eigentümlich ist, kann es ihm nicht die
Bejahung oder das bejahend Gesagte sein. Da dem Sinnenwesen z. B. die
Beseeltheit eigentümlich ist, so kann ihm nicht die Unbeseeltheit
eigentümlich sein.
Zweitens muß man urteilen nach dem, was ausgesagt oder nicht ausgesagt
wird, und nach dem, wovon es ausgesagt oder nicht ausgesagt wird, und
zwar muß man bei der Widerlegung sehen, ob die Bejahung der Bejahung
nicht eigen ist. Dann kann auch die Verneinung der Verneinung nicht
eigen sein. Und wenn die Verneinung der Verneinung nicht eigen ist,
kann auch die Bejahung der Bejahung nicht eigen sein. Da es z. B. keine
ausschließliche Eigenschaft des Menschen ist, daß er ein Sinnenwesen
ist, so kann es auch keine solche Eigenschaft des Nichtmenschen
sein, daß er kein sinnliches Wesen ist. Und wenn es als keine
Eigentümlichkeit des Nichtmenschen erscheint, daß er kein sinnliches
Wesen ist, so kann es auch keine Eigentümlichkeit des Menschen sein,
daß er ein sinnliches Wesen ist. Bei der Begründung muß man sehen,
ob die Bejahung der Bejahung eigentümlich ist. Dann muß es auch die
Verneinung der Verneinung sein. Ist aber die Verneinung der Verneinung
eigentümlich, so muß es auch die Bejahung der Bejahung sein. Da es
z. B. dem Nichtsinnenwesen eigentümlich ist, daß es nicht lebt, so muß
es dem Sinnenwesen eigentümlich sein, daß es lebt[90]. Und wenn es dem
sinnlichen Wesen eigentümlich erscheint, daß es lebt, so muß es dem
nichtsinnlichen Wesen eigentümlich erscheinen, daß es nicht lebt.
[Sidenote: 136b]
Drittens endlich muß man nach den Subjekten (der Aussage) selbst
urteilen, und zwar muß man bei der Widerlegung sehen, ob die angegebene
Eigentümlichkeit der Bejahung eigentümlich ist. Dann kann die nämliche
nicht auch der Verneinung eigentümlich sein. Und ist die angegebene
Eigentümlichkeit der Verneinung eigentümlich, so kann sie es nicht der
Bejahung sein. Da z. B. dem Lebewesen die Beseeltheit eigentümlich
ist, so kann sie es nicht dem Nichtlebewesen sein. Bei der Behauptung
folgt man dem Satz: Ist das Gegebene nicht der Bejahung, so ist es
der Verneinung eigen. Aber dieser Ort trügt. Die Bejahung ist der
Verneinung und die Verneinung der Bejahung nicht eigentümlich. Denn die
Bejahung kommt der Verneinung überhaupt nicht zu, die Verneinung aber
kommt der Bejahung zwar zu, aber nicht als Proprium[91].
Sodann kommt der Fall in Betracht, daß die Glieder einer Einteilung
denen einer anderen gegenüberstehen. Hier muß man bei der Widerlegung
sehen, ob sonst kein Glied der einen Einteilung einem Gliede der
anderen eigentümlich ist. Dann kann es auch das vorgebliche Glied dem,
dem es soll, nicht sein. Da z. B. sinnlich wahrnehmbares Lebewesen
keinem sterblichen Lebewesen als unterscheidende Eigentümlichkeit
zukommt, so kann intelligibles Lebewesen kein Proprium Gottes sein[92].
Bei der Behauptung muß man sehen, ob je ein Glied der einen je einem
der anderen Einteilung eigentümlich ist. Dann muß auch das noch übrige
Glied dem eigentümlich sein, dem es dem Gegner zufolge es nicht sein
sollte. So ist es der Klugheit eigen, daß sie von Natur eine Tugend
des verständigen, den anderen Tugenden, je für sich genommen, daß sie
ebenso Vorzüge eines bestimmten Seelenteils sind. Daher ist es der
Mäßigkeit eigen, daß sie von Natur Tugend des begehrenden Teils ist[93].
+Siebentes Kapitel.+
Sodann muß man nach den Beugungsfällen urteilen und muß bei der
Widerlegung sehen, ob der eine Fall dem anderen nicht eigentümlich ist.
Dann wird es auch der entsprechende Fall dem entsprechenden nicht
sein. So ist dem Gerechterweise das Sittlicherweise nicht eigentümlich,
und darum wird es auch dem Gerechten nicht das Sittliche sein. Bei der
Behauptung muß man sehen, ob der eine Fall dem anderen eigentümlich
ist. Dann wird es auch der entsprechende dem entsprechenden sein. So
wird es, da zweifüßiges Gehendes des Menschen Eigentümlichkeit ist,
auch dem Menschen eigentümlich sein, zweifüßiges Gehendes genannt
zu werde[94]. Man muß aber nicht bloß das, was den Beugungsfällen
untersteht, sondern auch seine Gegensätze ins Auge fassen, wie wir
auch schon bei den früheren Örtern bemerkt haben[95], und muß bei der
Widerlegung sehen, ob der Fall des Gegenteils dem seines Gegenteils
nicht eigentümlich ist. Dann wird es auch der des entsprechenden
Gegenteils dem des entsprechenden Gegenteils nicht sein. So ist dem
Gerechterweise das Tugendhafterweise nicht eigentümlich, und darum wird
es auch dem Ungerechterweise das Sündhafterweise nicht sein. Bei der
Behauptung muß man sehen, ob der Fall des Gegenteils dem des Gegenteils
eigentümlich ist. Dann wird es auch der des entsprechenden Gegenteils
dem des entsprechenden Gegenteils sein. So ist die Eigentümlichkeit
des Tugendhaften das Beste, und darum wird auch die des Sündhaften das
Schlechteste sein.
[Sidenote: 137a]
Sodann muß man nach dem urteilen, was sich ähnlich verhält, und bei der
Widerlegung sehen, ob das sich ähnlich Verhaltende in dem einen Falle
kein Proprium des sich ähnlich Verhaltenden ist. Dann wird es auch im
anderen keines sein. So verhält sich der Baumeister zur Herstellung
eines Hauses ähnlich wie der Arzt zur Herstellung der Gesundheit. Es
ist aber dem Arzte nicht eigentümlich, daß er die Gesundheit herstellt,
und deshalb auch dem Baumeister nicht, daß er ein Haus herstellt. Bei
der Behauptung muß man sehen, ob das sich ähnlich Verhaltende in dem
einen Falle ein Proprium des sich ähnlich Verhaltenden ist. Dann wird
es auch im anderen eines sein. So verhält sich der Arzt zu dem Merkmal:
ein Mann, der ein Hersteller der Gesundheit ist, ähnlich wie der
Lehrer der Gymnastik zu dem Merkmal: ein Mann, der ein Hersteller des
Wohlbefindens ist. Nun ist es aber eine Eigentümlichkeit des letzteren,
daß er ein Hersteller des Wohlbefindens ist, und daher wird es auch
eine Eigentümlichkeit des ersteren sein, daß er ein Hersteller der
Gesundheit ist[96].
Sodann nach dem, was sich gleich verhält, bei der Widerlegung, ob das
sich gleich Verhaltende kein Proprium des sich gleich Verhaltenden
ist. Dann wird auch das sich gleich Verhaltende kein Proprium des
sich gleich Verhaltenden sein. Ist aber das sich gleich Verhaltende
ein Proprium des sich gleich Verhaltenden, so doch nicht dessen,
dessen Proprium es sein soll. So verhält sich die Klugheit ebenso
zu dem sittlich Schönen wie zu dem sittlich Häßlichen, indem sie
die Wissenschaft von beiden ist. Es ist aber der Klugheit nicht
eigentümlich, daß sie die Wissenschaft des Schönen ist, und deshalb
kann es der Klugheit auch nicht eigentümlich sein, daß sie die
Wissenschaft des Häßlichen ist. Ist es der Klugheit aber eigentümlich,
daß sie die Wissenschaft des Schönen ist, so kann es ihr nicht
eigentümlich sein, daß sie die Wissenschaft des Häßlichen ist. Denn
das nämliche kann nicht mehreren eigentümlich sein. Für die Behauptung
läßt sich dieser Ort in keiner Weise verwenden. Denn das sich gleich
verhaltende Eine wird mit mehrerem verglichen[97].
[Sidenote: 137b]
Sodann, bei der Widerlegung: ob das nach dem Sein Gesagte (durch das
Hilfszeitwort sein mit dem Subjekt Verbundene) kein Proprium des nach
dem Sein Gesagten ist. Dann kann auch das Vergehen kein Proprium des
nach dem Vergehen, und das Werden kein Proprium des nach dem Werden
Gesagten sein. Da es z. B. kein Proprium des Menschen ist, daß er
ein Sinnenwesen ist, so kann es auch kein Proprium seines Werdens
sein, daß ein solches wird, oder seines Vergehens, daß eines vergeht.
Auf dieselbe Weise, wie nach dieser Regel vom Sein auf Werden und
Vergehen, muß man auch vom Werden auf Sein und Vergehen und vom
Vergehen auf Sein und Werden schließen. Bei der Behauptung dagegen, ob
dem nach dem Sein Gesagten das nach dem Sein Gesagte eigentümlich ist.
Dann wird auch dem nach dem Werden Gesagten das nach ihm, und dem nach
dem Vergehen Gesagten das nach diesem Angegebene eigentümlich sein. Da
es z. B. dem Menschen eigentümlich ist, daß er das sterbliche Wesen
ist[98], so muß es es auch seinem Werden sein, daß das sterbliche Wesen
wird, und seinem Untergang, daß es untergeht. Auf dieselbe Weise, wie
es für die Widerlegung angegeben worden ist, muß man aus dem Werden und
Vergehen auf das Sein, sowie auch auf die gedachte Übereinstimmung bei
dem Werden und Vergehen selbst, die Folgerung ziehen.
Sodann muß man auf die Idee des Dinges sehen und sich bei der
Widerlegung fragen, ob das Proprium ihr nicht, oder nicht insofern
zukommt, als sie das Ding, dessen Eigentümlichkeit man angibt,
vertritt. Dann kann das, was dem Ding eigentümlich sein soll, es nicht
wirklich sein. So kommt dem Menschen an sich die Ruhe nicht zu, sofern
er Mensch, sondern sofern er eine Idee ist, und deshalb kann die Ruhe
keine Eigentümlichkeit des Menschen sein. Bei der Behauptung muß man
sehen, ob das Proprium der Idee zukommt, und zwar insofern sie eben das
konkrete Ding vertritt, dem es nicht eigentümlich sein soll. Dann wird
das, was ihm nicht eigentümlich sein sollte, es doch sein. So kommt es
dem Sinnenwesen an sich, und sofern es Sinnenwesen ist, zu, daß es aus
Seele und Leib besteht, und deshalb muß dieses eine Eigentümlichkeit
des Sinnenwesens sein[99].
+Achtes Kapitel.+
[Sidenote: 138a]
Sodann nach dem Mehr und Minder, erstens, bei der Widerlegung: ob das
Mehr dem Mehr nicht eigentümlich ist. Dann wird es auch das Minder dem
Minder nicht sein, der tiefste nicht dem tiefsten, der höchste nicht
dem höchsten Grad, und das Schlechthin nicht dem Schlechthin. So ist
kein Mehr im Gefärbtsein Proprium eines Mehr im Körpersein, und deshalb
kann auch kein Minder dort Proprium eines Minder hier sein, und kein
Gefärbtsein schlechthin Proprium von Körper. Bei der Behauptung: ob das
Mehr dem Mehr eigentümlich ist. Dann muß es auch das Minder dem Minder
sein, der tiefste dem tiefsten, der höchste dem höchsten Grad, und das
Schlechthin dem Schlechthin. So ist einem Mehr im Lebendigsein ein Mehr
sinnlicher Wahrnehmung eigentümlich, und daher muß es auch einem Minder
im Lebendigsein ein Minder an Wahrnehmung sein[100], und dem höchsten
der höchste, dem tiefsten der tiefste Grad, und dem Schlechthin das
Schlechthin. Man muß aber auch aus dem Schlechthin auf eben diese
Bestimmungen schließen, und demgemäß bei der Widerlegung zusehen, ob
das Schlechthin dem Schlechthin nicht eigentümlich ist. Dann kann es
auch nicht das Mehr dem Mehr, der höchste dem höchsten und der tiefste
dem tiefsten Grade sein. So ist dem Menschen nicht die Tugendhaftigkeit
eigentümlich, und deshalb kann auch keinem Mehr des Menschen ein
Mehr der Tugend eigentümlich sein[101]. Bei der Behauptung: ob das
Schlechthin dem Schlechthin eigentümlich ist. Dann muß es auch das Mehr
dem Mehr sein, das Minder dem Minder und der höchste Grad dem höchsten
Grade. So ist es dem Feuer eigentümlich, daß es von Natur nach oben
strebt, und daher muß es auch dem, was mehr Feuer ist, eigentümlich
sein, daß es von Natur mehr nach oben strebt[102]. Auf dieselbe Weise
muß man aus den anderen Momenten auf alle diese Bestimmungen schließen.
Zweitens, bei der Widerlegung: ob das Mehr dem Mehr nicht eigentümlich
ist. Dann wird es auch das Minder dem Minder nicht sein. So ist
die Wahrnehmung dem Lebewesen eher eigentümlich, als dem Menschen
die Wissenschaft. Nun ist aber dem Lebewesen die Wahrnehmung nicht
eigentümlich, und daher auch dem Menschen nicht die Wissenschaft.
Bei der Behauptung: ob das Minder dem Minder eigentümlich ist. Dann
wird es auch das Mehr dem Mehr sein. So ist es dem Menschen minder
eigentümlich, daß er von Natur ein zahmes Wesen ist, als dem Lebewesen,
daß es lebt. Nun ist es aber dem Menschen eigentümlich, daß er von
Natur ein zahmes Wesen ist, also auch dem Lebewesen, daß es lebt[103].
Drittens, bei der Widerlegung: ob etwas dem, dem es eher eigen ist,
es nicht ist. Dann kann es auch dem nicht eigen sein, dem es weniger
eigen scheint. Ist es diesem aber eigen, dann nicht jenem. So ist
Gefärbtsein eher der Fläche als dem Körper eigen. Es ist es ihr aber
nicht. Somit kann es nicht dem Körper eigen sein. Ist es aber der
Fläche eigen, dann nicht dem Körper. Für die Begründung ist dieser Ort
nicht zu gebrauchen. Denn das nämliche kann nicht mehrerem eigentümlich
sein[104].
Viertens, bei der Widerlegung: ob das, was dem Ding eher eigen ist,
es nicht ist. Dann wird auch das es nicht sein, was ihm weniger eigen
scheint. So scheint dem Sinnenwesen das Wahrnehmbar eher eigen als das
Teilbar. Es ist ihm aber nicht eigen[105]. Mithin kann es ihm nicht
das Teilbar sein. Bei der Behauptung: ob was ihm minder eigen ist, ihm
eigen ist. Dann wird es ihm auch das sein, was es ihm eher ist. So
ist dem Sinnenwesen die Wahrnehmung minder eigen als das Leben. Die
Wahrnehmung ist ihm aber eigen. Also muß ihm das Leben eigen sein[106].
[Sidenote: 138b]
Sodann nach dem, was gleichmäßig beiwohnt, erstens, bei der
Widerlegung: ob das, was gleich eigen ist, dem nicht eigen ist, dem es
gleich eigen ist. Dann wird auch das, was gleich eigen ist, dem nicht
eigen sein, dem es gleich eigen ist. Wenn (ἐπεὶ) z. B. dem begehrenden
Seelenteil das Begehren gleich eigentümlich ist, wie dem denkenden Teil
das Denken, dem begehrenden Teil aber das Begehren nicht eigentümlich
ist, so kann es dem denkenden Teil nicht das Denken sein[107]. Bei
der Behauptung: ob das, was gleich eigen ist, dem eigen ist, dem es
gleich eigen ist. Dann wird auch das, was gleich eigen ist, dem eigen
sein, dem es gleich eigen ist. So ist es dem verständigen Teil gleich
eigentümlich, erstes Subjekt der Klugheit, wie dem begehrenden Teil,
erstes Subjekt der Mäßigkeit zu sein. Jenem ist aber das Genannte
eigentümlich, also auch dem begehrenden Teil, das erste Mäßige zu sein.