Ferner, man muß unterscheiden, in wie vielfachem Sinne man von dem

Wünschenswerten spricht und wofür es wünschenswert sein soll, ob, weil

es vorteilhaft oder sittlich gut oder genußreich ist. Denn was für

alles oder für mehr Dinge nützlich ist, muß wünschenswerter sein, als

was es nicht ist.

Haben beide dasselbe, so muß man sehen, welches es in höherem Grade

hat, welches also genußreicher oder sittlich besser oder nützlicher ist.

Wiederum, was des Besseren wegen wünschenswert ist, ist es in höherem

Grade, so das der Tugend wegen Wünschenswerte in höherem Grade als das

des Genusses wegen Wünschenswerte.

Ebenso ist es mit dem Fliehenswerten: man muß mehr fliehen was das

Wählenswerte in höherem Grade verhindert; so ist die Krankheit mehr

als die Häßlichkeit zu fliehen. Denn die Krankheit ist ein größeres

Hindernis für den Genuß und die Tugendwerke.

Ferner (erkennt man) daraus (was wünschenswerter ist), daß man von der

vorliegenden Sache zeigt, sie sei ebenso zu fliehen als zu wünschen.

Denn was man gleichmäßig wünscht und flieht, ist weniger wünschenswert

als das andere, das nur wünschenswert ist.

+Viertes Kapitel.+

[Sidenote: 119a]

Man muß also die gegenseitigen Vergleiche so anstellen, wie wir

angegeben haben. Dieselben Örter sind aber auch brauchbar, um zu

zeigen, daß etwas (schlechthin) zu wünschen oder zu fliehen ist. Man

muß dabei nur das Mehr des einen vor dem anderen weglassen. Ist das

Würdigere wünschenswerter, so ist auch das Würdige wünschenswert,

und ist das Nützlichere wünschenswerter, so ist auch das Nützliche

wünschenswert, und mit den anderen Vorzügen, die so miteinander

verglichen werden, ist es ebenso. Denn bei manchen Dingen sagen wir auf

Grund ihrer Vergleichung sofort, daß wir beide oder das eine wählen

müssen, wenn wir z. B. sagen, daß das eine von Natur, das andere

nicht von Natur gut ist. Denn das von Natur Gute verdient offenbar,

(schlechthin) gewünscht zu werden.

+Fünftes Kapitel.+

Man muß aber die Örter, die sich um das Mehr und das Größere drehen,

möglichst allgemein fassen. Denn so gefaßt, müssen sie in desto

weiterem Umfange brauchbar sein. Manchen von den angeführten Örtern

läßt sich diese allgemeinere Fassung durch eine kleine Umbiegung des

Ausdrucks geben. Man sage z. B.: was eine bestimmte Beschaffenheit von

Natur hat, hat sie mehr, als was sie nicht von Natur hat. Und, wenn das

eine seinen Inhaber oder das, dem es beiwohnt, so und so beschaffen

macht, das andere nicht, so ist das, was es so beschaffen macht, in

höherem Grade so beschaffen als das, was es nicht tut; tun es aber

beide, dann das, was es mehr tut.

Ferner, wenn das eine eine bestimmte Beschaffenheit in höherem, das

andere in niederem Grade hat als ein und dasselbe Dritte; und wenn das

eine sie in höherem, das andere nicht in höherem Grade hat als ein

gleichbeschaffenes Drittes, so hat offenbar das erste die betreffende

Beschaffenheit in höherem Grade.

Ferner (muß man das Mehr), nach dem Zusatz (abschätzen), wenn nämlich

etwas, zu demselben hinzugesetzt, das Ganze mehr zu einem so und so

Beschaffenen macht, oder wenn es, zu dem, was weniger so beschaffen

ist, hinzugesetzt, das Ganze mehr zu einem so Beschaffenen macht.

Ebenso muß man es nach dem Abzug schätzen: nach wessen Abzug der Rest

eine Beschaffenheit in geringerem Grade hat, das hat sie selbst in

höherem Grade.

Und, was weniger mit seinem Gegenteil vermischt ist, hat eine bestimmte

Beschaffenheit in höherem Grade. So ist z. B. weißer was weniger mit

schwarz vermischt ist.

Ferner, außer den vorhin angegebenen Fällen ist hier dasjenige

zu nennen, woran sich die eigentümliche Definition eines Dinges

vollkommener erfüllt. Ist z. B. der Begriff von weiß: eine Farbe, die

das Gesicht zerstreut, so ist weißer was in höherem Grade das Gesicht

zerstreuende Farbe ist.

+Sechstes Kapitel.+

Wenn das Problem partikulär und nicht allgemein gestellt ist, so sind

erstens die genannten allgemein begründenden oder widerlegenden Örter

sämtlich brauchbar. Wenn wir allgemein widerlegen oder begründen,

beweisen wir auch das Partikuläre: wohnt etwas allem bei, dann auch

einem, und wenn keinem, dann auch nicht einem.

[Sidenote: 119b]

Besonders brauchbar und umfassend sind unter den Örtern diejenigen,

die aus dem Entgegengesetzten, dem Begriffsverwandten und den

Ableitungsformen entnommen sind. Das Postulat: wenn jede Lust ein Gut

ist, ist auch jede Unlust ein Übel, ist ebenso wahrscheinlich wie das

Postulat: wenn eine Lust ein Gut ist, ist auch eine Unlust ein Übel.

Wenn ferner eine bestimmte Wahrnehmung kein Vermögen ist, so ist auch

eine bestimmte Anästhesie kein Unvermögen. Und wenn das Objekt einer

Meinung Objekt eines Wissens ist, ist auch eine bestimmte Meinung

Wissen. Wiederum, wenn ein einzelnes Unrecht gut ist, ist auch ein

einzelnes Recht schlecht. Und ist ein Einzelnes, das dem Rechte

gemäß (δικαίως, gerechterweise) geschieht, schlecht, so ist auch ein

Einzelnes, das ungerecht geschieht, gut. Und ist ein Genußreiches zu

fliehen, so ist ein Genuß zu fliehen. Nach derselben Regel muß aber

auch, wenn ein Genußreiches nützlich ist, ein Genuß nützlich sein.

Ebenso ist es aber auch mit dem, was ein Vergehen bewirkt, und mit

dem Entstehen und Vergehen. Wenn etwas, was das Vergehen einer Lust

oder eines Wissens bewirkt, gut ist, so muß eine Lust oder ein Wissen

vom Bösen sein. Ebenso wird, wenn ein Vergehen des Wissens vom Guten

oder seine Entstehung vom Bösen ist, ein bestimmtes Wissen vom Bösen

sein. Ist z. B. das Vergessen häßlicher Taten, die man begangen hat,

vom Guten, oder die Erinnerung daran vom Bösen, so muß das Wissen um

die häßlichen Taten, die man begangen hat, vom Bösen sein. Ebenso ist

es sonst. Überall findet sich die Wahrscheinlichkeit der Folgerung in

gleichem Maße.

Ferner kann man von dem Mehr und Minder und Gleich ausgehen. Wenn etwas

mehr (eher) als ein anderes, das zu einer anderen Gattung gehört,

eine bestimmte Beschaffenheit hat, aber nichts zu ihm Gehöriges sie

hat, so kann auch das Genannte sie nicht haben. Z. B. wenn eine

Wissenschaft mehr (eher) als eine Lust ein Gut ist, aber keine

Wissenschaft es ist, so kann es auch keine Lust sein. In der nämlichen

Weise kann man von dem Gleich und Minder ausgehen, kann widerlegen und

begründen, nur daß man auf Grund des Gleich beides, aber auf Grund

des Weniger nur erhärten, nicht widerlegen kann. Ist ein Vermögen

gleich (wahrscheinlich) ein Gut wie eine Wissenschaft, und ist ein

Vermögen ein Gut, so ist es auch eine Wissenschaft. Ist es aber kein

Vermögen, dann auch keine Wissenschaft. Ist aber ein Vermögen weniger

(wahrscheinlich) ein Gut als eine Wissenschaft, und ist ein Vermögen

ein Gut, dann auch eine Wissenschaft. Ist aber kein Vermögen ein Gut,

so ist nicht notwendig auch keine Wissenschaft ein Gut. So kann man

denn offenbar auf Grund des Weniger nur erhärten. Man kann aber ein

Problem nicht nur auf Grund von Dingen verschiedener, sondern auch auf

Grund von Dingen derselben Gattung entkräften, indem man das aus ihr

nimmt, was eine bestimmte Beschaffenheit im höchsten Grade hat. Soll

z. B. eine Wissenschaft gut sein und wird gezeigt, daß die Klugheit es

nicht ist, so kann es auch keine andere sein, da selbst die es nicht

ist, die den größten Schein der Güte für sich hat.

[Sidenote: 120a]

Ferner kann man hypothetisch schließen auf Grund der Forderung, daß

etwas, wenn einem, dann gleicherweise auch allen beiwohnt oder nicht

beiwohnt; daß z. B., wenn die Seele des Menschen unsterblich ist, auch

die anderen Seelen es sind, wenn aber sie nicht, auch die anderen

nicht. Soll nun etwas einem beiwohnen, so muß man zeigen, daß es einem

nicht beiwohnt; denn auf Grund der Voraussetzung wird folgen, daß es

keinem beiwohnt. Soll es aber einem nicht beiwohnen, so muß man zeigen,

daß es einem beiwohnt; denn auch so wird folgen, daß es allen beiwohnt.

Wer die Voraussetzung zugrunde legt, macht hier offenbar ein partikulär

gestelltes Problem allgemein: er fordert, daß wer partikulär zustimmt,

allgemein zustimmt, indem er das Zugeständnis fordert, daß was einem,

gleicherweise allen beiwohnt.

Ist nun das Problem unbestimmt, so kann man es nur in einer Weise

entkräften, wie wenn z. B. der andere behauptet, eine Lust sei gut oder

nicht gut, ohne sonst etwas hinzuzusetzen. Denn wenn er behauptet hat,

daß eine bestimmte Lust gut ist, so muß man, wenn man die Behauptung

entkräften will, allgemein zeigen, daß keine es ist. Ebenso muß man,

wenn er behauptet hat, eine Lust sei nicht gut, allgemein zeigen,

daß jede gut ist; anders ist der Satz nicht zu widerlegen. Denn wenn

wir zeigen, daß eine bestimmte Lust nicht gut oder gut ist, ist die

Behauptung noch nicht widerlegt. Es ist also klar, daß man nur auf

eine Weise widerlegen kann, begründen dagegen kann man auf zweifache

Weise. Mögen wir allgemein erhärten, daß jede Lust, oder partikulär,

daß eine Lust ein Gut ist, so wird die Behauptung erhärtet sein. Und

ebenso werden wir, wenn wir beweisen sollen, daß einige Lust kein Gut

ist, entweder durch den Nachweis, daß keine ein Gut, oder durch den

Nachweis, daß einige kein Gut ist, zweifach, allgemein und partikulär,

bewiesen haben, daß einige Lust kein Gut ist.

Ist aber die These bestimmt, so kann man sie auf zweifache Weise

widerlegen, z. B. wenn die Behauptung lautet, einer Lust komme es zu,

gut zu sein, einer anderen komme es nicht zu. Denn mag man zeigen, daß

jede, oder daß keine Lust ein Gut ist, so wird die Behauptung widerlegt

sein. Hat aber der andere behauptet, daß nur eine Lust gut ist, so kann

man dieses dreifach widerlegen: wir werden die Behauptung widerlegt

haben, indem wir zeigen, daß jede, oder daß keine, oder daß mehr als

eine gut ist. Ist die These aber noch weiter bestimmt, soll z. B. die

Klugheit allein unter den Tugenden ein Wissen sein, so läßt sie sich

vierfach widerlegen: diese Behauptung wird widerlegt sein, wenn gezeigt

worden ist, daß jede Tugend, oder daß keine, oder daß auch sonst noch

eine, wie die Gerechtigkeit ein Wissen ist, oder daß die Klugheit

selbst keines ist.

[Sidenote: 120b]

Es ist aber (hier, bei den partikulären Problemen), wie bei den

allgemeinen Problemen, auch nützlich, auf das Einzelne, dem etwas

zukommen oder nicht zukommen soll, zu sehen. Ferner muß man bei den

Gattungen wohl zusehen, indem man sie in Arten zerlegt, bis sie nicht

mehr weiter teilbar sind, wie wir oben angegeben haben[43]. Denn möge

das Betreffende allem oder keinem zuzukommen scheinen, so hat man

jedenfalls, wenn man zugunsten seiner These viele Einzelfälle angeführt

hat, das Recht zu fordern, daß der andere den Satz entweder allgemein

einräumt, oder als Instanz einen gegenteiligen Fall bringt. Ferner muß

man, wo das Akzidenz nach der Art oder nach der Zahl unterschieden

werden kann, zusehen, ob keines von diesen so unterschiedenen

Akzidenzien dem Subjekt zukommt[44], indem man z. B. zur Behauptung

des Satzes, daß die Zeit sich nicht bewegt und keine Bewegung ist, die

verschiedenen Arten der Bewegung aufzählt. Denn wenn keine von diesen

Arten der Bewegung der Zeit zukommt, so bewegt sie sich offenbar nicht

und ist nicht Bewegung. Ebenso muß man zum Schutze des Satzes, daß die

Seele keine Zahl ist, die Zahl unterscheiden und sagen, daß jede Zahl

entweder ungerade oder gerade ist. Denn wenn die Seele weder ungerade

noch gerade ist, so ist sie offenbar keine Zahl.

Mit bezug auf das Akzidenz also muß man die Sache mit solchen Mitteln

(mit Verwendung der angeführten Örter) und auf solche Weise angehen[45].

Viertes Buch.

+Erstes Kapitel.+

Hiernach müssen wir unsere Aufmerksamkeit auf das Verfahren bei der

Gattung und dem Proprium richten[46]. Sie bilden die Grundlage für die

Erörterungen über die Definitionen[47], aber die Untersuchungen der

Disputierenden haben es mit ihnen nur selten zu tun[48].

Wenn für etwas eine Gattung aufgestellt wird, muß man zuerst sein

Augenmerk auf alles dem Betreffenden Verwandte richten, um zu sehen,

ob etwas darunter ist, von dem sie nicht ausgesagt wird, wie es beim

Akzidenz der Fall ist. Soll z. B. für die Lust das Gute Gattung sein,

so muß man sehen, ob eine Lust nicht gut ist. Wenn es so ist, kann das

Gute offenbar nicht Gattung von Lust sein. Denn die Gattung wird von

allen Arten (εἰδῶν statt εἶδος Zeile 20, S. 120b) ausgesagt, die unter

demselben (Begriff) stehen.

Sodann muß man sehen, ob etwas dem Subjekt, statt im Sinne des Wesens,

etwa nur als Mitfolgendes beigelegt wird, wie wenn man vom Schnee sagt,

daß er weiß, oder von der Seele, daß sie ein durch sich selbst Bewegtes

ist. Der Schnee ist nicht wesenhaft weiß, weshalb weiß nicht Gattung

von Schnee ist, und die Seele nicht wesenhaft bewegt, vielmehr folgt

ihr die Bewegung mit, wie es dem (ganzen) Lebewesen oft mitfolgt, zu

gehen und Gehendes zu sein. Ferner ist bewegt kein Was, sondern scheint

ein Wirkendes oder Leidendes zu bezeichnen. Dasselbe gilt von weiß. Es

gibt nicht an, was der Schnee ist, sondern ist Qualitätsbezeichnung.

So wird denn keines von beiden seinem Subjekt im Sinne des Wesens

beigelegt.

Besonders muß man die Definition des Akzidenz berücksichtigen, um

zu sehen, ob sie auf die betreffende Gattung, wie z. B. das jetzt

Angeführte, paßt. Etwas kann sich selbst bewegen und nicht bewegen,

weiß und nicht weiß sein. So ist denn keines von beiden Gattung,

sondern Akzidenz, da wir als Akzidenz bezeichnet haben was einem

Subjekt zukommen und nicht zukommen kann[49].

[Sidenote: 121a]

Man muß ferner zusehen, ob etwa der Fall vorliegt, daß die Gattung

und die Art nicht in derselben Abteilung stehen, vielmehr das eine

Substanz, das andere Qualität, oder das eine Relation und das andere

Qualität ist, wie z. B. Schnee und Schwan Substanz sind, während das

Weiße nicht Substanz ist, sondern Qualität. Somit kann weiß nicht

Gattung von Schnee oder Schwan sein. Die Wissenschaft wiederum gehört

zum Relativen, das Gute und Schöne dagegen ist qualitativ. Somit kann

gut oder schön nicht Gattung von Wissenschaft sein. Denn die Gattungen

des Relativen müssen auch selbst zum Relativen gehören, wie man z. B.

bei doppelt sieht: das Vielfache, als Gattung von doppelt, ist auch

selbst ein Relativum. Die Gattung muß, um es allgemein zu sagen, in

derselben Abteilung stehen wie die Art: ist die Art Substanz, dann auch

die Gattung, und ist die Art qualitativ, dann ist auch die Gattung

ein Qualitatives, ist z. B. das Weiße ein Qualitatives, dann auch die

Farbe. Und ebenso ist es sonst.

Wiederum hat man darauf zu sehen, ob die Gattung an etwas, was zu ihr

gehören soll, teilhaben muß oder kann. Teilhaben heißt den Begriff

dessen zulassen, woran etwas teilhat. Daraufhin ist klar, daß die Arten

an den Gattungen, aber die Gattungen nicht an den Arten teilhaben[50].

Man muß also sehen, ob eine angegebene Gattung an der Art teilhat oder

teilhaben kann, z. B. für den Fall, daß man eine Gattung für das

Seiende oder das Eine angäbe. Hier müßte folgen, daß die Gattung an den

Arten teilhat. Denn das Seiende und das Eine und somit auch der Begriff

beider wird von allen Dingen ausgesagt[51].

Ferner muß man zusehen, ob eine angegebene Art in Wahrheit von etwas

ausgesagt wird, nicht aber die Gattung, wie wenn z. B. das Seiende

oder das Wißbare als Gattung dessen, was Gegenstand der Meinung ist,

aufgestellt wird. Von dem Nichtseienden läßt sich sagen, daß es ein

solcher Gegenstand ist. Man kann ja manches meinen, was nicht ist. Daß

aber seiend und wißbar nicht von dem Nichtseienden ausgesagt wird, ist

klar. Mithin ist das Seiende und das Wißbare nicht Gattung dessen, was

man meinen kann. Denn wovon die Art ausgesagt wird, davon muß auch die

Gattung ausgesagt werden.

Wiederum muß man zusehen, ob das, was zu einer Gattung gehören soll,

etwa an keiner von den Arten teilhaben kann. Denn es kann nicht an der

Gattung teilhaben, wenn es an keiner von den Arten teilhat, es müßte

denn eine von den Arten sein, die auf der ersten Einteilung beruhen;

denn diese haben nur an der Gattung teil[52]. Wird also die Bewegung

als Gattung der Lust gesetzt, so muß man sehen, ob die Lust weder

örtliche Bewegung, noch qualitative Veränderung, noch sonst eine von

den angenommenen Arten der Bewegung ist. Sie würde dann offenbar an

keiner von den Arten teilhaben und so auch nicht an der Gattung, da

das, was an der Gattung teilhat, auch an einer von den Arten teilhaben

muß. Mithin kann die Lust keine Art der Bewegung sein[53] und auch

nicht den individuellen Bewegungen der betreffenden Art zugesprochen

werden. Denn auch das Individuelle hat teil an Gattung und Art. So hat

z. B. der einzelne Mensch teil an Mensch und an Sinnenwesen.

[Sidenote: 121b]

Ferner muß man sehen, ob das, was in eine Gattung gehören soll,

weiter reicht als die Gattung, wie z. B. das, was Gegenstand einer

Meinung sein kann, einen größeren Umfang hat als das Seiende. Denn

Gegenstand des Meinens kann Seiendes und Nichtseiendes zugleich

sein, und so wird wohl was Gegenstand der Meinung ist, keine Art des

Seienden sein[54]. Denn die Gattung reicht weiter als die Art. Wieder:

ob Art und Gattung von gleich vielem ausgesagt wird, wie wenn z. B.

von zwei transszendenten Prädikaten, etwa Seiendes und Eines, dieses

als Art, jenes als Gattung gesetzt würde. Denn jedem Seienden muß das

Eine folgen, und so ist keines Genus des anderen, da es von gleich

vielem ausgesagt wird. Gleiches gilt, wenn Erstes und Prinzip Gattung

voneinander sein sollen. Prinzip ist Erstes, und Erstes Prinzip, so

daß entweder beide Genannten dasselbe sind, oder keines für das andere

Genus ist. Allen diesen Regeln liegt die Maxime zugrunde, daß die

Gattung von größerem Umfange ist als die Art und die Differenz. Denn

auch die Differenz ist von kleinerem Umfang als die Gattung.

Man muß auch bei Dingen, die der Art nach ununterschieden sind, sehen,

ob die für sie aufgestellte Gattung für eines von ihnen nicht Gattung

ist oder nicht scheint, und wo einem die Begründung obliegt, ob sie

es wohl für eines ist. Denn die Gattung ist für alles der Art nach

Ununterschiedene dieselbe. Ist sie also für eines als Gattung erwiesen,

dann offenbar für alles, und ist sie es erweislich für eines nicht,

dann offenbar für keines, wie wenn z. B. jemand, der unzerschneidbare

Linien setzt, behauptete, ihre Gattung sei das Unteilbare. Denn die

Linien, die eine Teilung zulassen, haben die gedachte Gattung nicht, da

sie doch der Art nach (von den anderen) nicht unterschieden sind. Denn

alle geraden Linien sind der Art nach nicht voneinander verschieden.

+Zweites Kapitel.+

Man muß auch acht geben, ob die angegebene Art zu einer anderen Gattung

gehört, die weder die angegebene Gattung umfaßt, noch unter ihr steht,

wie wenn z. B. jemand die Wissenschaft als Gattung der Gerechtigkeit

setzte. Denn die Gattung ist hier die Tugend, und keine der beiden

Gattungen umfaßt die andere; und so kann die Wissenschaft nicht wohl

die Gattung für die Gerechtigkeit darstellen. Denn wenn eine Art unter

zwei Gattungen steht, scheint die eine Gattung von der anderen umfaßt

zu werden.

Diese Regel bringt einen aber stellenweise in Verlegenheit: Manche

halten die Klugheit für eine Tugend und eine Wissenschaft zugleich,

ohne daß doch eine von diesen Gattungen unter der anderen stehen soll.

[Sidenote: 122a]

Indessen wird nicht allgemein zugegeben, daß die Klugheit eine

Wissenschaft ist. Wenn man aber nun zugibt, daß das Gedachte wahr

ist, so scheint doch wenigstens so viel notwendig zu sein, daß die

Gattungen desselben Dinges subaltern sind oder beide unter derselben

Gattung stehen, wie es auch mit der Tugend und der Wissenschaft der

Fall ist. Sie stehen beide unter derselben Gattung, da jedes von ihnen

einen Habitus und eine Verfassung darstellt. Man muß also achtgeben, ob

keines von beiden Verhältnissen der angegebenen Gattung zukommt. Wenn

die Gattungen weder subaltern (eine der anderen untergeordnet) sind,

noch beide unter derselben Gattung stehen, so kann das angegebene Genus

nicht wirklich das Genus sein.

Man muß auch auf die Gattung der angegebenen Gattung und so immer auf

die nächst höhere Gattung achtgeben, ob sie alle von der Art ausgesagt

werden, und ob sie ihr im Sinne des Wesens beigelegt werden. Denn alle

höheren Gattungen müssen der Art im Sinne des Wesens beigelegt werden.

Wenn es nun an einer Stelle damit nicht stimmt, so ist die angegebene

Gattung offenbar nicht die wirkliche.

Wiederum muß man sehen, ob die Gattung an der Art teilhat, entweder sie

selbst oder eine der ihr übergeordneten Gattungen. Denn das Höhere hat

an keinem Niederen teil.

Der Widerlegende muß diesen Gesichtspunkt in der angegebenen Weise

verwenden. Der Begründende braucht, wenn man zugibt, daß das gedachte

Genus der Art zukommt, aber bezweifelt, ob es ihr auch formell als

Genus zukommt, nur zu zeigen, daß irgendeines der höheren Genera von

der Art im Sinne des Wesens ausgesagt wird. Denn wenn eines in diesem

Sinne ausgesagt wird, werden alle, höhere und niedere Genera, wenn sie

anders von der Art ausgesagt werden, in eben diesem Sinne prädiziert

werden, und so muß das auch von dem angegebenen Genus gelten. Daß aber,

wenn eines, dann auch alle anderen, wenn anders sie prädiziert werden,

im Sinne des Wesens prädiziert werden, muß auf induktivem Wege gezeigt

werden.

Wenn aber der Gegner schlechthin bezweifelt, daß das angegebene Genus

der Art zukommt, so kann der Nachweis, daß eines der höheren Genera von

der Art prädiziert wird, nicht genügen. So genügt es z. B., wenn man

als Genus von Gehen die Ortsbewegung (φορά) angibt, zum Erweis dieser

Behauptung nicht, zu zeigen, daß das Gehen eine Bewegung ist, da es

auch andere Bewegungen gibt, sondern es muß auch noch gezeigt werden,

daß das Gehen an keiner der durch dieselbe Teilung gewonnenen Arten

teilhat außer an der Ortsbewegung. Denn was an der Gattung teilhat,

muß auch an einer durch die erste Teilung gewonnenen Arten teilhaben.

Wenn also das Gehen weder an der Zunahme, noch an der Abnahme, noch an

den anderen Bewegungen teilhat, so muß es offenbar an der Ortsbewegung

teilhaben, und so muß für Gehen die Ortsbewegung das Genus sein.

[Sidenote: 122b]

Wiederum: wo eine aufgestellte Spezies als Genus prädiziert wird, ist

zuzusehen, ob auch das angegebene Genus, und desgleichen die höheren

Genera, von eben dem im Sinne des Wesens prädiziert werden, wovon es

die Spezies wird. Wenn es damit an einer Stelle nicht gehen will, ist

das angegebene Genus offenbar nicht das wirkliche. Wäre es Genus,

so würden alle höheren Genera und es selbst von eben dem im Sinne

des Wesens ausgesagt werden, wovon auch die Spezies im Sinne des

Wesens ausgesagt wird. Dieser Gesichtspunkt ist für den Widerlegenden

verwendbar, wenn das Genus nicht von dem im Sinne des Wesens prädiziert

wird, wovon die Spezies es wird, und für den Begründenden, wenn das

Genus wohl so prädiziert wird. Denn es muß sich die Folge ergeben,

daß von einem und demselben Subjekt Genus und Spezies im Sinne des

Wesens prädiziert wird, und so kommt dasselbe Subjekt unter zwei

Genera zu stehen. Demnach müssen die Genera subaltern sein. Ist also

nachgewiesen, daß das von uns gewollte Genus nicht unter der Spezies

steht, so muß die Spezies offenbar unter ihm stehen, und somit ist

dieses als Genus erwiesen.

Man muß auch zusehen, ob die Begriffe der Gattungen auf die angegebene

Art und das an der Art Teilhabende passen. Die Begriffe der Gattungen

müssen von der Art und dem an ihr Teilhabenden ausgesagt werden. Wenn

es also damit an einer Stelle nicht gehen will, so ist die angegebene

Gattung offenbar nicht die wirkliche.

Wiederum ist zuzusehen, ob der andere die Differenz als Genus,

etwa unsterblich als Genus Gottes, angegeben hat. Für Lebewesen

ist unsterblich Differenz. Da die Lebewesen teils sterblich, teils

unsterblich sind. So ist denn hier offenbar gefehlt worden. Die

Differenz kann für kein Ding Genus sein. Daß das wahr ist, muß

einleuchten. Keines Dinges Differenz besagt ein Was, sondern vielmehr

eine Qualität, wie gehend und zweibeinig.

Und: ob der Gegner die Differenz (nach Art einer Spezies) in die

Gattung aufgenommen, z. B. das Ungrade hat Zahl sein lassen. Ungrad ist

Differenz der Zahl, nicht Spezies. Auch scheint die Differenz nicht

an der Gattung teilzuhaben. Alles, was an der Gattung teilhat, ist

entweder Spezies oder Individuum, die Differenz ist aber weder Spezies

noch Individuum. Mithin hat die Differenz offenbar nicht an der Gattung

teil. Also kann ungrad nicht Spezies, sondern nur Differenz sein, da es

nicht an der Gattung teilhat.

Ferner: ob er die Gattung (nach Art eines Teiles) in die Art

aufgenommen, z. B. die Berührung hat Stetigkeit (Kontinuität) sein

lassen, die Mischung überhaupt (μίξις, Verbindung von Stoffen in

beliebigem Aggregatszustande) Mischung von Flüssigkeiten (κρᾶσις), oder

wenn er mit Plato die Ortsbewegung als φορά (latio, getragen werden)

definiert. Die Berührung muß nicht Kontinuität, wohl aber umgekehrt

die Kontinuität Berührung sein. Nicht alles, was sich berührt (z. B.

Wasser und Luft) ist kontinuierlich, aber alles Kontinuierliche (z. B.

die Luftteilchen) berührt sich. Ebenso ist es mit dem Übrigen. Nicht

jede Mixis ist Krasis — die Mischung trockener Stoffe ist nicht Krasis

—, und nicht jede Ortsveränderung ist Phora. Das Gehen ist doch wohl

keine Phora[55]. Von Phora spricht man gewöhnlich bei solchen Dingen,

die mechanisch, nach Art des Seelenlosen, ihren Ort wechseln. In den

angegebenen Fällen hat auch die Art einen größeren Umfang als die

Gattung, da es doch umgekehrt sein müßte.

[Sidenote: 123a]

Wiederum: ob man den Unterschied in die Art aufgenommen, etwa das

Unsterbliche hat Gott sein lassen. Denn da müßte die Art folgerichtig

gleichen oder größeren Umfang bekommen (als der Unterschied, was nicht

sein kann). Denn der Unterschied wird immer von gleich vielen oder mehr

Subjekten ausgesagt als die Art.

Ferner: ob man die Gattung in den Unterschied aufgenommen, etwa

behauptet hat, Farbe sei wesenhaft oder begrifflich was das Gesicht

sammelt (das Gesehene kleiner erscheinen läßt, wie schwarz), oder Zahl

sei das, was ungrad ist.

Und: ob man die Gattung für den Unterschied genommen hat. Denn es

kann vorkommen, daß man auch Sätze wie diese aufstellt: Mixis ist

Differenz von Krasis, oder: die Ortsveränderung ist Differenz von

Phora. Alle diese Fälle muß man nach denselben Grundsätzen beurteilen.

Die Gesichtspunkte sind hier (für den vorliegenden und die zwei

vorausgehenden Örter) gemeinschaftlich. Die Gattung muß weiter reichen

als die Differenz und darf an der Differenz nicht teilhaben. Wenn sie

aber so (wie vorhin) angegeben wird, kann keins von beiden stattfinden:

die Gattung reichte minder weit und hätte an der Differenz teil.

Wiederum: wenn keiner von den Unterschieden der Gattung von der

angegebenen Art ausgesagt wird, so wird auch die Gattung nicht von

ihr ausgesagt werden. Von der Seele wird z. B. weder ungrad noch grad

ausgesagt, und so auch nicht die Zahl.

Ferner: wenn die Art der Natur nach früher ist und zugleich auch die

Gattung aufhebt (kann sie nicht Gattung sein). Denn das Gegenteil

scheint zuzutreffen.

Ferner: wenn sich die Art von dem, was Genus oder Differenz sein

soll, trennen läßt, wie z. B. die Seele von dem Bewegtwerden und die

Meinung von Wahrheit und Falschheit, so kann keines dieser beiden das

Genus oder die Differenz sein. Denn Genus und Differenz müssen überall

folgen, wo die Art auftritt.

+Drittes Kapitel.+

Man muß auch sehen, ob das in einer Gattung Begriffene an etwas, was

der Gattung konträr ist, teilhat oder teilhaben kann. Es würde da ein

und dasselbe gleichzeitig an Konträrem teilhaben, da es sich nie von

seiner Gattung trennt, und doch auch an etwas, was ihr konträr ist,

teilhat oder teilhaben kann.

Ferner: ob die Art an etwas Anteil hat, was dem unter der Gattung

Begriffenen gar nicht zukommen kann. Wenn z. B. die Seele am Leben

Anteil hat und keine Zahl leben kann, kann die Seele nicht Spezies von

Zahl sein.

Man muß auch darauf achten, ob die Spezies dem Genus homonym ist, indem

man sich hierbei der Prinzipien bedient, die wir zur Ermittelung des

Homonymen entwickelt haben. Genus und Spezies sind synonym[56].

Da jedes Genus mehrere Spezies hat, muß man sehen, ob nicht noch eine

zweite Spezies zu dem vorgeblichen Genus gehören kann. Gibt es keine,

so ist offenbar das vorgebliche Genus überhaupt keines.

Man muß auch sehen, ob der Gegner etwas metaphorisch Gesagtes als Genus

angegeben, etwa die Mäßigkeit oder Besonnenheit für Einklang erklärt

hat. Jedes Genus wird von der Spezies im eigentlichen, Einklang wird

aber von Besonnenheit nicht im eigentlichen, sondern im übertragenen

Sinne ausgesagt. Aller Einklang liegt in Tönen.

[Sidenote: 123b]

Ferner muß man in dem Falle zusehen, wo die Spezies ein Kontrarium hat.

Diese Untersuchung muß in mehrfacher Weise geschehen. Erstens fragt es

sich, ob das Konträre in derselben Gattung steht, während die Gattung

kein Konträres hat. Konträres muß in derselben Gattung stehen, wenn die

Gattung kein Konträres hat[57].

Hat die Gattung ein konträres Gegenteil, so muß man sehen, ob das

Konträre in der konträren Gattung steht. Denn das muß sein, wenn die

Gattung ein konträres Gegenteil hat. Dies erhellt im einzelnen durch

Induktion[58].

Wiederum: ob das konträre Gegenteil der Art überhaupt in keiner Gattung

steht, sondern selbst Gattung ist, wie z. B. das Gute. Steht dieses in

keiner Gattung, so wird auch sein Kontrarium in keiner Gattung stehen,

sondern selbst Gattung sein, wie es bei dem Guten und Schlechten

zutrifft: keines von ihnen steht in einer Gattung, aber beide sind

Gattung.

Ferner: ob etwas sowohl ein konträres Genus als eine konträre Spezies

hat, und die einen ein Mittleres haben, die anderen nicht. Haben die

Gattungen ein Mittleres, dann auch die Arten, und wenn die Arten, dann

auch die Gattungen, wie bei Tugend und Schlechtigkeit, Gerechtigkeit

und Ungerechtigkeit. Eine Instanz dagegen ist, daß Gesundheit und

Krankheit kein Mittleres haben, Schlechtes und Gutes aber wohl.

Oder: ob zwar beide, Art und Gattung, ein Mittleres haben, aber nicht

so, daß es in gleicher Weise, sondern das eine Mal negativ, das andere

Mal positiv, ausgedrückt wird. Denn es ist wahrscheinlich, daß sie es

beide in gleicher Weise haben, wie es bei Tugend und Schlechtigkeit und

Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit der Fall ist: bei beiden wird das in

der Mitte zwischen ihnen Stehende negativ ausgedrückt.

Ferner muß man, wenn die Gattung kein konträres Gegenteil hat, nicht

nur sehen, ob das Konträre, sondern auch ob das Mittlere in derselben

Gattung steht. Denn in der Gattung, in der die Extreme stehen, steht

auch das jeweilige Mittlere, z. B. bei weiß und schwarz. Denn die Farbe

ist Gattung für dieses und alle mittleren Farben. Eine Instanz ist,

daß das Zuwenig und Zuviel derselben Gattung — beides dem Übel —

angehört, während das Mäßige, in der Mitte zwischen dem einen und dem

anderen, nicht dem Übel, sondern dem Guten angehört.

Man muß auch untersuchen, ob die Gattung Kontrarium von etwas ist,

die Art aber nicht. Ist die Gattung Kontrarium von etwas, dann auch

die Art, wie z. B. die Tugend dem Laster und die Gerechtigkeit der

Ungerechtigkeit konträr ist. Und ebenso muß einem das einleuchten,

wenn man andere Begriffe in Betracht zieht. Eine Instanz hat man an

der Gesundheit und der Krankheit. Alle Gesundheit ist der Krankheit

schlechthin konträr entgegengesetzt, die einzelne Krankheit aber,

Spezies der Krankheit, ist keinem konträr, wie z. B. Fieber,

Augenleiden usw.

[Sidenote: 124a]

Alle diese verschiedenen Weisen der Betrachtung sind für die

Widerlegung zu verwenden. Denn wenn die angegebenen Erfordernisse nicht

erfüllt sind, ist die aufgestellte Gattung offenbar nicht richtig. Für

die Begründung aber bleiben drei Gesichtspunkte.

Erstens fragt es sich, ob das konträre Gegenteil der Art in der

angegebenen Gattung steht, während die Gattung kein Kontrarium hat.

Steht das Gegenteil in der Gattung, dann offenbar auch die fragliche

Art[59].

Zweitens ist die Frage, ob das Mittlere in der angegebenen Gattung

steht. Was das Mittlere umfaßt, umfaßt auch die Extreme[60].

Drittens muß man, wenn die Gattung ein Kontrarium hat, sehen, ob auch

die konträren Spezies in konträren Gattungen stehen. Ist dem so, so

steht auch offenbar die fragliche Spezies in der fraglichen Gattung[61].

Wiederum muß man, sei es, um etwas anzugreifen, oder um es zu

verteidigen, bei den Ableitungsformen und dem Begriffsverwandten

zusehen, ob die Begriffe sich gleicherweise fordern. Denn was einem,

muß allem zukommen oder nicht zukommen. Ist z. B. die Gerechtigkeit

eine Wissenschaft, so geschieht auch was gerechterweise geschieht, der

Wissenschaft gemäß und ist der Gerechte ein Wissender. Und umgekehrt:

gilt eines dieser Momente nicht, dann auch kein anderes.

+Viertes Kapitel.+

Man muß ferner sein Augenmerk auf die Dinge richten, die in gleichem

Verhältnis zueinander stehen. So verhält sich lustbringend zur Lust,

wie nützlich zur Güte. Beides bewirkt beides. Wenn also die Lust

wesenhaft gut ist, wird auch das Lustbringende wesenhaft nützlich sein.

Denn es muß offenbar, da die Lust gut ist, Gutes bewirken.

Ebenso ist es mit dem Werden und Vergehen. So ist, wenn Bauen Wirken

ist, Gebauthaben Gewirkthaben, und wenn Lernen Sicherinnern ist,

Gelernthaben Sicherinnerthaben, und wenn Aufgelöstwerden Vergehen ist,

Aufgelöstsein Vergangensein und Auflösung ein Untergang.

Ebenso ist es aber auch mit allem, was Werden und Vergehen bewirkt, und

mit den Vermögen und ihren Betätigungen, und überhaupt muß man, sei es

als Opponent oder Defendent, jeden derartigen Fall von Analogie in der

Weise, wie wir es beim Werden und Vergehen angegeben haben, in Betracht

nehmen. Ist das, was Untergang bewirkt, Auflösung bewirkend, so ist

auch Untergehen Aufgelöstwerden; und ist das, was Entstehung bewirkt,

schaffend, so ist Entstehen Geschaffenwerden und Entstehung Schöpfung.

Ebenso ist es mit den Vermögen und ihren Betätigungen. Ist das Vermögen

Anlage, so ist auch Vermögenhaben Anlagehaben, und ist die Betätigung

eines Vermögens Tätigkeit, so ist das Betätigen Tätigsein und das

Betätigthaben Tätiggewesensein.

[Sidenote: 124b]

Ist das Gegenteil der Art ein Mangel, so kann man (ein aufgestelltes

Problem über das Genus) in zweifacher Weise widerlegen, erstens, wenn

das Gegenteil in der angegebenen Gattung steht. Denn der Mangel steht

entweder schlechthin nie in derselben Gattung, oder doch dann nicht,

wenn es die letzte (nächste) Gattung ist. Wenn z. B. für Gesicht die

letzte Gattung sinnliches Vermögen ist, so wird die Blindheit kein

sinnliches Vermögen sein. Wenn zweitens der Mangel oder die Privation

das Gegenteil der Gattung und der Art zugleich ist, ohne daß das

(privative) Gegenteil unter dem Gegenteil steht, so kann auch die

angegebene Art selbst nicht unter der angegebenen Gattung stehen. Wer

also beim Disputieren widerlegt, muß diesen Ort in der jetzt erklärten

Weise verwenden. Wer aber etwas begründen will, darf ihn nur in einer

Weise benützen: steht das Gegenteil unter dem Gegenteil, so muß auch

das Positive unter dem Positiven stehen: ist Blindheit Anästhesie oder

Beraubung eines Sinnes, so ist Gesicht eine Sinneswahrnehmung.

Bei den Negationen hinwieder muß man umgekehrt verfahren, so wie es

oben beim Akzidenz angegeben worden ist[62]. So ist z. B., wenn das

Genußreiche wesenhaft gut ist, das Nichtgute nicht genußreich. Sonst

könnte ja auch ein Nichtgutes genußreich sein. Es kann aber unmöglich,

wenn gut Gattung von genußreich ist, ein Nichtgutes genußreich sein.

Denn wovon die Gattung nicht ausgesagt wird, davon kann auch keine

der Arten ausgesagt werden. Auch wer etwas begründen will, muß dieses

nämliche Verfahren beobachten. Ist das Nichtgute nicht genußreich, so

ist das Genußreiche gut, mithin gut Gattung von genußreich.

Ist die Art relativ, so muß man sehen, ob auch die Gattung es ist.

Denn wenn die Art zum Relativen gehört, dann auch die Gattung, wie

man z. B. an dem Zweifachen und Vielfachen sieht: beides gehört zum

Relativen. Ist aber die Gattung ein Relativum, so braucht es nicht auch

die Art zu sein: die Wissenschaft ist ein Relativum, die Grammatik ist

keines. Oder vielleicht ist auch das vorhin Gesagte nicht richtig: die

Tugend ist wesenhaft sittlich und gut, aber während sie selbst zu den

relativen Begriffen zählt[63], ist das bei dem Guten und Sittlichen

nicht der Fall, sondern beides ist qualitativ.

Wiederum: ob die Art ihre Bezeichnung nicht mit Bezug auf denselben

Terminus hat, mag man sie für sich nehmen, oder sie unter den

Gattungsbegriff stellen. Nennt man z. B. das Doppelte Doppeltes der

Hälfte, so muß man auch das Vielfache Vielfaches der Hälfte nennen,

sonst könnte vielfach nicht Gattung von doppelt sein.

Ferner: ob die Art ihre Bezeichnung nicht mit Bezug auf denselben

Terminus hat, mag man sie unter den Begriff der Gattung oder aller

Gattungen der Gattung stellen. Denn wenn das Doppelte ein Vielfaches

der Hälfte ist, so wird man auch sagen, daß es die Hälfte überragt,

und daß ihm überhaupt alle Bezeichnungen der höheren Gattungen im

Verhältnis zur Hälfte zukommen. Eine Instanz ist, daß etwas nicht auf

denselben Terminus bezogen zu werden braucht, wenn man es an sich

nimmt, und wenn man es unter die Gattung stellt: von Wissenschaft redet

man mit Bezug auf das Wißbare, aber von Habitus und Anlage nicht mit

Bezug auf das Wißbare, sondern mit Bezug auf die Seele.

[Sidenote: 125a]

Wiederum: ob Gattung und Art denselben Kasus haben, den Genitiv,

Dativ usw. Die Gattung muß hier mit der Art übereinstimmen, wie bei

doppelt und seinen höheren Gattungen: wie das Doppelte, so ist das

Vielfache Doppeltes und Vielfaches eines Dinges. Ebenso ist es mit

der Wissenschaft: wie sie selbst Wissenschaft eines Dinges ist, so

auch ihre Genera, Anlage und Habitus. Eine Instanz hiergegen ist, daß

es sich hin und wieder nicht so verhält: man sagt (im Griechischen)

verschieden (διάφορον) und Gegenteil (ἐναντίον) von etwas (griech.

Dativ: τινί), dagegen bei dem anderen (ἕτερον), das Gattung dieser

beiden ist, sagt man nicht von etwas (gr. Dativ), sondern als etwas

(gr. Genitiv: τινός). Denn man sagt: es ist ein anderes als jenes

(ἕτερον γάρ τινος λέγεται).

Wiederum: ob die Relativa, deren Termini den gleichen Kasus haben, ihn

nicht auch bei der Umkehrung fordern; wie bei doppelt und vielfach. Wie

hier beides für sich denselben zweiten Fall für den Beziehungspunkt der

Relation verlangt, so auch bei der Umkehrung. Denn bei Hälfte, Drittel,

Viertel usw. steht das Korrelativum, Doppeltes, Dreifaches, Vierfaches

usw., im Genitiv. Ebenso ist es mit der Wissenschaft und der Meinung.

Sie sind (im Griech.) Wissenschaft und Meinung eines Dinges (als

Objekt, worauf sie sich beziehen), und bei der Umkehrung ist es ebenso

(Gewußtes und, allgemeiner, Gemeintes ist Sache der Wissenschaft und

der Meinung). Und ebenso ist Gewußtes und Gemeintes solches durch etwas

(Dativ, τινί, durch Wissen und Meinung, und dasselbe gilt umgekehrt:

Wissen und Meinung ist was es ist, durch das Gewußte und das Gemeinte).

Wenn also irgendwo eine solche Umkehrung nicht stattfindet, so kann das

eine offenbar nicht Genus des anderen sein.

Wiederum: ob Art und Gattung gleich viele Beziehungen haben. Denn beide

scheinen die gleichen und gleich viele Beziehungen zu haben, wie man an

dem Beispiel von Geschenk und Gabe sieht. Man sagt Geschenk von etwas

oder für einen (τινος ἢ τινί) und Gabe von etwas und für einen. Gabe

ist aber Genus von Geschenk: Geschenk ist eine Gabe, die man nicht

wiederzugeben braucht. Bei einigen Dingen aber trifft es nicht zu,

daß sie gleich viele Beziehungen haben. Das Doppelte ist Doppeltes

von etwas, beim Überragenden und Größeren aber tritt das zweifache

Verhältnis auf: zu dem Gegenstand und zu der Beziehung, in der etwas

überragend und größer ist. Denn alles Überragende und Größere überragt

durch etwas und etwas. Mithin sind die angegebenen Begriffe keine

Genera von doppelt, da hier der Beziehungen nicht gleich viele sind

wie bei der Art. Oder wäre es etwa nicht ausnahmslos wahr, daß Art und

Gattung gleich viele Beziehungen haben?

Auch muß man sehen, ob das relative Gegenteil Gattung des Gegenteils,

ob z. B. das Vielfache Gattung von doppelt, der aliquote Teil Gattung

von halb ist. Denn das Gegenteil muß Gattung des Gegenteils sein.

Behauptet man also, Wissenschaft sei wesenhaft Wahrnehmung, so muß auch

Wißbares wesenhaft wahrnehmbar sein. Es ist es aber nicht. Nicht alles

Wißbare ist wahrnehmbar. Manches Wißbare ist auch intelligibel[64].

Mithin ist wahrnehmbar nicht Gattung von wißbar. Wenn aber das nicht,

dann ist auch Wahrnehmung nicht Gattung von Wissenschaft.

[Sidenote: 125b]

Von dem Relativen ist das eine notwendig in oder an dem, worauf es

sich bezieht. So Anlage, Habitus, Gleichmaß — denn solches kann

nur in dem sein, worauf es Bezug hat. — Anderes ist in dem, worauf

es Bezug hat, nicht notwendig, aber möglicherweise — so z. B. wenn

die Seele ein Wißbares ist; denn es hindert nichts, daß die Seele

Wissenschaft von sich selbst hat, aber das Wißbare ist nicht notwendig

in ihr. Denn möglicherweise ist die Wissenschaft (von der Seele) auch

in einem anderen —. Noch anderes endlich kann schlechthin nicht

in dem sein, worauf es Bezug hat, wie Konträres in Konträrem oder

Wissenschaft im Wißbaren, es müßte denn das Wißbare Seele oder Mensch

sein. Man muß nun sehen, ob der Gegner ein solches Relatives in ein

verkehrtes Genus weist, ob er z. B. das Gedächtnis für ein Beharren

des Wissens ausgibt. Jedes Beharren ist in und an dem Beharrenden,

folglich auch das Beharren des Wissens in dem Wissen. Mithin ist das

Gedächtnis im Wissen, da es ein Beharren des Wissens ist. Das ist aber

unmöglich. Denn alles Gedächtnis ist in der Seele. Dieser Ort hat

auch beim Akzidenz seine Stelle. Denn es ist kein Unterschied, ob man

das Beharren als Genus des Gedächtnisses bezeichnet, oder sagt, es

folge ihm mit. Denn mag das Gedächtnis so oder so als ein Beharren des

Wissens gedacht werden, der angegebene Grund gilt bei ihm auf jeden

Fall.

+Fünftes Kapitel.+

Wiederum: ob der Gegner den Habitus unter den Aktus oder den Aktus

unter den Habitus reiht, z. B. den Sinn als Bewegung durch den Körper

setzt. Der Sinn ist Habitus, die Bewegung Aktus. Ebenso wenn er das

Gedächtnis für ein habituelles Festhalten einer Meinung erklärt. Kein

Gedächtnis ist Habitus, sondern vielmehr Aktus[65].

Es fehlen aber auch diejenigen, die einen Habitus unter ein mit ihm

verbundenes Vermögen ordnen, z. B. Sanftmut als Enthaltung von Zorn,

Mut und Gerechtigkeit als Enthaltung von Furcht und Gewinnsucht

bezeichnen. Mutig und sanftmütig heißt der des Affektes Ledige,

enthaltsam aber der mit Affekten Behaftete, der sich aber nicht

durch sie bestimmen läßt. Nun ist ja wohl ein solches Vermögen mit

beiden Tugenden verbunden, so daß man, wenn man affiziert wird, nicht

unterliegt, sondern obsiegt, aber darin liegt das Wesen des Mutes und

der Sanftmut nicht, sondern darin, daß man solche Affekte gar nicht hat.

[Sidenote: 126a]

Zuweilen setzt man auch alles, was irgendwie mit der Art verbunden

ist, als Genus, die Unlust als Genus von Zorn und die Meinung als

Genus von Glaube. Beide sind zwar in gewisser Weise mit den gedachten

Arten verbunden, doch kann keine Genus sein. Der Zürnende hat zwar

Unlustgefühle, aber nur, sofern sie in ihm dem Zorne vorhergehen. Denn

der Zorn ist nicht Ursache der Unlust, sondern die Unlust ist Ursache

des Zornes. Folglich ist der Zorn nicht Unlust schlechthin. Demnach

ist aber auch Glaube nicht Meinung. Denn man kann dieselbe Meinung

haben, auch ohne zu glauben. Das ist aber nicht möglich, wenn der

Glaube eine Art der Meinung ist. Denn etwas kann nicht mehr dasselbe

bleiben, wenn es ganz aus der Art herausfällt[66], wie auch dasselbe

Lebendige nicht bald Mensch sein kann, bald nicht. Wollte man aber

sagen, wer meint, müsse auch glauben, so bekäme Meinung und Glaube

gleichen Umfang. Folglich wäre die Meinung auch so nicht Genus. Denn

das Genus muß größeren Umfang haben.

Man muß auch sehen, ob beide ihrer Natur nach in einem und demselben

Subjekt sein können. Wo die Art ihren Sitz hat, da auch die Gattung.

So ist die Farbe in dem, worin das Weiße, und das Wissen in dem, worin

die Grammatik ist. Wenn man also das Schamgefühl als Furcht oder den

Zorn als Unlustgefühl bezeichnet, so kann nicht folgen, daß Art und

Gattung in demselben Subjekt ruhen. Denn das Schamgefühl ist in dem

verständigen, dagegen die Furcht in dem iraszibeln Seelenteile, und die

Unlust ist in dem konkupiszibeln Teile — in ihm ist ja auch die Lust

—, dagegen der Zorn in dem iraszibeln. Folglich können die angegebenen

Genera nicht die richtigen sein, da sie ihrer Natur nach nicht in

denselben Seelenteilen wie die Arten ihren Sitz haben können. Ebenso

kann die Liebe (die geschlechtliche), wenn sie in dem konkupiszibeln

Teile ist, kein Wollen sein. Denn alles Wollen ist in dem verständigen

Teile. Dieser Ort ist auch für das Akzidenz verwendbar. Das Akzidenz

oder Mitfolgende ist in demselben Subjekte wie das, dem es mitfolgt, so

daß es, wenn es nicht in demselben Subjekte erscheint, offenbar nicht

mitfolgt.

Wiederum: ob die Art (nur) nach einem (Teile) an der vorgeblichen

Gattung teilhat. An einer Gattung wird doch nicht bloß nach einem Teile

partizipiert. Nicht bloß einem Teile nach ist der Mensch Sinnenwesen,

die Grammatik Wissenschaft usw. Man muß also sehen, ob an der Gattung

seitens bestimmter Arten nur teilweise, secundum quid, partizipiert

wird, wenn z. B. das Sinnenwesen wesenhaft sinnlich wahrnehmbar oder

sichtbar sein soll. Es ist das nur secundum quid, ist dem Leibe, nicht

der Seele nach sichtbar, und so kann sichtbar und sinnlich nicht

Gattung von Sinnenwesen sein.

Zuweilen stellt man auch unvermerkt das Ganze unter den Teil, etwa das

Sinnenwesen unter den belebten Körper. Der Teil wird aber auf keine

Weise von dem Ganzen ausgesagt, und so kann Körper nicht Gattung von

Sinnenwesen sein, da er ein Teil ist.

[Sidenote: 126b]

Man muß auch den Fall ins Auge fassen, daß der Gegner etwas, was zu

tadeln oder zu fliehen ist, als ein Vermögen oder ein Vermögendes

hinstellt, daß z. B. ihm zufolge Sophist oder Ränkeschmied oder Dieb

wäre wer fremdes Gut heimlich wegzunehmen oder Ränke zu schmieden oder

sich mit Sophismen abzugeben vermag. Keiner von diesen Leuten heißt

so, weil er so etwas vermag. Auch Gott und der tugendhafte Mann kann

das Schlechte tun, aber sie sind nicht solche, sind nicht schlecht.

Denn alle Schlechten heißen so nur auf Grund freier Wahl. Auch ist

jedes Vermögen etwas Wünschenswertes, weshalb wir es eben auch Gott

und dem tugendhaften Manne beilegen[67], indem wir erklären, sie seien

vermögend, das Schlechte zu tun. So kann denn das Vermögen nicht

Gattung von etwas Schlechtem sein. Soll das aber nicht gelten, so müßte

folgen, daß etwas Tadelnswertes wünschenswert wäre. Denn es müßte dann

ein Vermögen tadelnswert sein.

Und, ob man ein seiner selbst wegen Wertvolles oder zu Wählendes für

ein Vermögen oder Vermögendes oder Bewirkendes ausgegeben hat. Jedes

Vermögen und alles Vermögende oder Bewirkende wird eines anderen wegen

gewählt[68].

Oder, ob man ein in zwei oder mehr Gattungen Stehendes nur in eine

gestellt hat. Manches läßt sich nicht in nur eine Gattung stellen,

wie Betrüger und Ränkeschmied. Weder wer es sein möchte, aber nicht

sein kann, noch wer es sein kann, aber nicht sein möchte, ist

ein Ränkeschmied oder ein Betrüger, sondern bei wem sich beides

zusammenfindet. Mithin darf man die Genannten nicht in eine, sondern

muß sie in beide Gattungen stellen.

Ferner gibt man zuweilen statt des spezifischen Unterschiedes die

Gattung und statt der Gattung den spezifischen Unterschied an,

bestimmt z. B. das Staunen als ein Übermaß von Verwunderung, und den

Glauben als einen hohen Grad von Meinen. Das Übermaß ist so wenig

wie der hohe Grad Gattung, sondern Differenz. Staunen möchte doch

übermäßige Verwunderung, und Glaube übermäßiges Meinen sein. Somit

ist Verwunderung und Meinen Gattung, und Übermaß und Hochgradigkeit

Differenz. Wollte man Übermaß und Hochgradigkeit für die Gattung

ausgeben, so müßte auch das, was (streng logisch gesprochen) keine

Seele hat, glauben und staunen. Hochgradigkeit und Übermaß von etwas

wohnt ja immer dem bei, dem die Hochgradigkeit und das Übermaß zukommt.

Wenn also das Staunen ein Übermaß von Verwunderung ist, muß das

Staunen der Verwunderung beiwohnen und somit die Verwunderung staunen.

Ebenso muß der Glaube, wenn er anders ein hoher Grad des Meinens ist,

diesem beiwohnen und somit das Meinen glauben. Auch müßte man in

Konsequenz dieser Auffassung die Hochgradigkeit hochgradig und das

Übermaß übermäßig nennen. Der Glaube ist hochgradig. Ist also Glaube

Hochgradigkeit, so gäbe es eine hochgradige Hochgradigkeit. Ebenso ist

das Staunen übermäßig. Ist also Staunen ein Übermaß, so gäbe es ein

übermäßiges Übermaß. Es ist aber keines von beiden anzunehmen, wie auch

die Wissenschaft nicht gewußt und die Bewegung nicht bewegt wird.

[Sidenote: 127a]

Zuweilen fehlt man auch dadurch, daß man ein Leiden oder eine

Eigenschaft in die Gattung stellt, die die Eigenschaft hat, wie

z. B. wenn man sagt, die Unsterblichkeit sei ewiges Leben. Die

Unsterblichkeit ist doch wohl eine Eigenschaft oder Inhärenz des

Lebens. Daß dem so ist, kann man sehen, wenn man den Fall setzt, daß

jemand aus einem Sterblichen ein Unsterblicher wird. Hier wird niemand

sagen, daß er ein anderes Leben erhält, sondern daß eben diesem Leben

eine neue Inhärenz oder Eigenschaft zuteil geworden ist. Mithin ist das

Leben nicht Gattung von Unsterblichkeit.

Man fehlt auch, wenn man das Subjekt oder den Träger einer Eigenschaft

zur Gattung der Eigenschaft macht, z. B. den Wind als bewegte Luft

bestimmt. Der Wind ist vielmehr Bewegung der Luft. Dieselbe Luft

bleibt, wenn sie bewegt wird und wenn sie still steht. Somit ist der

Wind überhaupt keine Luft. Es müßte ja Wind sein, auch ohne daß die

Luft bewegt wird, da ja dieselbe Luft bleibt, die Wind sein sollte.

Ebenso ist es mit anderen solchen Dingen.

Wollte man nun aber auch in diesem Falle zugeben, daß Wind bewegte

Luft ist, so ist doch ein solches Zugeständnis nicht für alle Dinge

statthaft, von denen die Gattung nicht wahrheitsgemäß ausgesagt wird,

sondern nur für solche, die man im Einklang mit der Wahrheit einer

bestimmten Gattung zuweist. Das trifft bei manchen Dingen, wie z. B.

bei dem Lehm und dem Schnee, nicht zu. Man bestimmt den Schnee als

erstarrtes Wasser, und den Lehm als durchfeuchtete Erde. Aber der

Schnee ist so wenig Wasser, als der Lehm Erde, und mithin kann keines

dieser beiden Gattung sein. Denn die Gattung muß von ihren Arten immer

wahrheitsgemäß prädiziert werden können. Ebenso ist auch der Wein kein

gegohrenes Wasser, wie Empedokles sagt:

„Wasser gegohren im Holz“;

denn Wein ist überhaupt kein Wasser.

+Sechstes Kapitel.+

Ferner: ob eine angegebene Gattung überhaupt von nichts Gattung ist.

Sie kann in diesem Falle offenbar auch nicht Gattung der betreffenden

Art sein. Man kann dies daran sehen, daß die Dinge, die an der

aufgestellten Gattung teilhaben sollen, sich der Art nach in keiner

Weise unterscheiden, wie z. B. das Weiße. Das eine ist hier von dem

anderen in keiner Weise verschieden. Nun sind aber die Arten einer

jeden Gattung verschieden, und somit kann weiß von nichts Gattung sein.

Wiederum: ob der Gegner einen Begriff, der allen Dingen folgt (oder mit

ihnen gegeben ist, einen transszendenten Begriff), für die Gattung oder

die Differenz ausgibt. Es gibt dergleichen Begriffe mehrere, so gehören

z. B. das Seiende und das Eine zu ihnen. Hat man nun das Seiende als

Gattung aufgestellt, so muß es offenbar Gattung von allem sein, da es

von allem ausgesagt wird. Denn die Gattung wird von keinem anderen

als von den Arten ausgesagt. Somit müßte auch das Eine eine Art des

Seienden sein. Es ergibt sich also die Folge, daß die Art von allem

ausgesagt wird, wovon die Gattung ausgesagt wird, indem Seiendes und

Eines schlechthin von allem ausgesagt wird, während doch die Art einen

kleineren Umfang haben muß. Hat der Gegner aber den transszendenten

Begriff für die Differenz ausgegeben, so muß die Differenz gleichen

oder größeren Umfang als die Gattung bekommen, gleichen, wenn auch die

Gattung transszendent ist, größeren, wenn sie es nicht ist.

[Sidenote: 127b]

Ferner: ob die vorgebliche Gattung in und an der Art als ihrem Subjekte

sein soll, wie z. B. das Weiße am Schnee. Sie kann dann nicht die

Gattung sein. Die Gattung wird nur von der Art als ihrer Trägerin

ausgesagt.

Man muß auch sehen, ob die Gattung mit der Art nicht synonym ist. Die

Gattung wird von allen Arten synonymisch ausgesagt.

Ferner: ob man, wenn Art und Gattung ein Kontrarium haben, das bessere

Konträre in die schlechtere Gattung stellt. Die Folge wird dann sein,

daß das andere Konträre in die andere Gattung zu stehen kommt, da

Konträres in konträren Gattungen steht. Mithin kommt das Bessere in

die schlechtere und das Schlechtere in die bessere Gattung zu stehen.

Es möchte aber doch das Bessere auch eine bessere Gattung haben.

Und: ob man, falls eine und dieselbe Art sich gleichmäßig zu beiden

verhält, sie in die schlechtere, statt in die bessere Gattung stellt,

z. B. die Seele als Bewegung oder Bewegtes bestimmt. Die Seele möchte

doch ebensogut Prinzip der Ruhe als der Bewegung sein. Ist somit die

Ruhe besser, so gehört sie in diese Gattung.

Ferner kann man aus dem Mehr und Minder folgern, und zwar wenn man

etwas widerlegen soll, wenn die Gattung ein Mehr zuläßt, die Art aber

nicht, weder sie selbst, noch das nach ihr Benannte. Wenn z. B. die

Tugend ein Mehr zuläßt, dann auch die Gerechtigkeit und der Gerechte.

Man sagt ja, daß der eine gerechter ist als der andere. Wenn also die

angegebene Gattung das Mehr zuläßt, die Art aber nicht, weder sie

selbst, noch das nach ihr Benannte, so kann die angegebene Gattung

nicht die richtige sein.

Wiederum: wenn das, was eher oder gleich sehr Gattung zu sein scheint,

es nicht ist, so ist es offenbar auch die angegebene Gattung nicht. Der

Ort ist besonders für solche Fälle nützlich, wo dem Anscheine nach von

der Art mehrere Genera im Sinne des Wesens ausgesagt werden, und es

unentschieden ist und man nicht sagen kann, welches von ihnen das Genus

ist. So scheint z. B. von dem Zorne sowohl der Schmerz als der Verdacht

erlittener Geringschätzung im Sinne des Wesens ausgesagt zu werden.

Denn einerseits fühlt der Zornige Schmerz, anderseits besorgt er,

geringgeschätzt zu werden. Dieselbe Erwägung ist angezeigt, wenn eine

Art mit einer anderen in Vergleich kommt. Wenn diejenige Art, die eher

oder gleich sehr unter einer angegebenen Gattung zu stehen scheint,

nicht unter ihr steht, so steht offenbar auch die angegebene Art nicht

unter ihr.

[Sidenote: 128a]

Bei der Widerlegung ist also das bezeichnete Verfahren anzuwenden,

bei der Behauptung dagegen ist der Ort, wenn sowohl die angegebene

Gattung als die Art das Mehr zuläßt, nicht verwendbar. Denn wenn

auch beide es zulassen, so hindert doch nichts, daß das eine nicht

Gattung des anderen ist. Schön und weiß lassen beide ein Mehr zu, und

doch ist keines Gattung des anderen. Dagegen führt die Vergleichung

der Gattungen und der Arten zum Ziele. Wenn z. B. das eine so sehr

Gattung ist wie das andere, so ist es, wenn das eine, dann auch das

andere. Gleiches gilt im Falle des Minder und des Mehr. Ist Gattung

für Enthaltsamkeit eher Vermögen als Tugend, und ist Tugend Gattung,

dann auch Vermögen. Dasselbe läßt sich füglich von der Art behaupten.

Ist dieses und dieses gleich sehr Art der behaupteten Gattung, so ist,

wenn das eine wirklich Art ist, es auch das andere; und wenn das, was

weniger Art zu sein scheint, es doch ist, dann auch das, was einen

stärkeren Schein für sich hat.

Ferner muß man bei der Behauptung, wenn nicht nur eine Art angegeben

wird, sondern ihrer mehr und verschiedene sind, sehen, ob die Gattung

von den Arten, für die sie gelten soll, im Sinne des Wesens prädiziert

wird. Denn sie wird in diesem Falle offenbar die Gattung sein. Ist es

aber nur von einer Art ausgemacht, daß die Gattung von ihr im Sinne

des Wesens ausgesagt wird, so muß man sehen, ob sie auch von anderen

Arten in diesem Sinne ausgesagt wird. Denn so wird neuerdings die Folge

herauskommen, daß sie von mehreren und verschiedenen Arten ausgesagt

wird. Da man aber mancherseits meint, auch die Differenz werde von

den Arten in Weise einer Wesensbezeichnung ausgesagt, so gilt es, die

Gattung von der Differenz zu unterscheiden, wobei die angegebenen

elementaren Regeln in Betracht kommen, einmal, daß die Gattung größeren

Umfanges ist als die Differenz, sodann daß man zur Bezeichnung des

Wesens passender die Gattung nennt als die Differenz: wer Sinnenwesen

sagt, zeigt mehr, was der Mensch ist, als wer gehend sagt. Endlich,

daß die Differenz immer eine Qualität der Gattung bezeichnet, die

Gattung aber keine Qualität der Differenz: wer sagt, gehend, legt dem

Sinnenwesen eine Qualität bei, wer aber Sinnenwesen sagt, legt dem

Gehenden keine Qualität bei.

So ist also die Differenz von der Gattung zu unterscheiden. Da aber das

Gebildete, sofern es gebildet ist, ein Wissendes und die Bildung ein

Wissen zu sein scheint, und da ebenso, wenn sich das Gehende durch das

Gehen bewegt, das Gehen eine Bewegung zu sein scheint, so muß man bei

der Frage, in welche Gattung man etwas stellen soll, auf eben diese

Weise verfahren. So z. B. bei der Frage, ob man das Wissen wesenhaft

als Glaube fassen soll, wenn der Wissende, sofern er weiß, glaubt. Denn

offenbar muß so das Wissen ein Glaube sein. Und ebenso ist in anderen

solchen Fällen zu verfahren.

[Sidenote: 128b]

Da endlich das, was immer logische Folge eines Begriffs ist, ohne daß

es auch umgekehrt so wäre, von der Gattung schwer zu unterscheiden

ist, wenn zwar das eine immer auf das andere, dieses aber nicht immer

auf jenes folgt, so z. B. auf Windstille Ruhe, auf Zahl Teilbarkeit,

aber nicht umgekehrt — denn nicht alles Teilbare ist Zahl, noch jede

Ruhe Windstille —, nun, so kann man, wenn man selbst einen Satz

aufstellt, ein solches immer beifolgendes Attribut als Genus verwenden,

vorausgesetzt, daß das andere nicht ebenso folgt. Stellt aber ein

anderer den Satz auf, so muß man ihn nicht allgemein zugeben. Denn man

kann z. B. dagegen einwenden, daß das Nichtseiende allem Werdenden

folgt — was wird, ist nicht — und hier keine Umkehrung gilt — nicht

alles Nichtseiende wird —, und doch Nichtseiendes nicht Gattung von

Werdendem ist. Denn es gibt überhaupt keine Gattungen des Nichtseienden.

Mit der Gattung hat man es also in der bezeichneten Weise anzugehen.

Fünftes Buch.

+Erstes Kapitel.+

Ob aber etwas Proprium ist oder nicht, ist nach folgenden

Gesichtspunkten zu beurteilen.

Man stellt etwas in dem Sinne als Proprium auf, daß es einem Subjekt

entweder an sich und immer, oder im Verhältnis zu einem anderen und

zeitweilig zukommen soll. So ist z. B. Proprium an sich für den

Menschen das Merkmal: von Natur zahmes Sinnenwesen; Proprium im

Verhältnis zu einem anderen ist z. B. für die Seele im Verhältnis zum

Leibe, daß das eine herrscht, das andere dient; ein immer vorhandenes

Proprium ist z. B. für Gott das Merkmal: unsterbliches Lebewesen[69];

und endlich ist ein zeitweilig vorhandenes Proprium z. B. für einen

einzelnen Menschen, daß er auf dem Übungsplatz spazieren geht (und

sonst niemand).

Dasjenige, was im Verhältnis zu einem anderen das Proprium eines

Subjektes sein soll, liefert entweder für zwei oder für vier Probleme

Stoff. Zwei Probleme kommen heraus, wenn man dasselbe Merkmal dem

einen beilegt und dem anderen abspricht, wie z. B. bei dem Proprium

der Zweibeinigkeit des Menschen im Verhältnis zum Pferde. Man kann da

sowohl beweisen wollen, daß der Mensch nicht zweibeinig, als auch, daß

das Pferd zweibeinig ist, und auf beide Weisen würde man das Proprium

aufheben. Wenn man aber beides beiden beilegt und beiden abspricht,

müssen vier Probleme herauskommen, sofern das Proprium des Menschen im

Verhältnis zum Pferde darin liegt, daß er zwei, es vier Beine hat. Denn

man kann beweisen wollen, daß der Mensch nicht zweibeinig, und auch,

daß er von Natur vierbeinig ist, und ebenso ist es möglich, den Beweis

zu versuchen, daß das Pferd zweibeinig und daß es nicht vierbeinig ist.

Mag man nun aber seinen Satz wie immer bewiesen haben, so ist es um die

aufgestellte Behauptung geschehen.

[Sidenote: 129a]

Proprium an sich ist was allem gegenüber als Eigentümlichkeit eines

Dinges angegeben wird und es von allem unterscheidet. So ist Proprium

des Menschen: sterbliches der Wissenschaft fähiges Sinnenwesen[70].

Proprium im Verhältnis zu anderem (relatives Proprium) ist was ein

Ding nicht von allem, sondern von einem besonders Aufgestellten

unterscheidet. So ist Proprium der Tugend gegenüber der Wissenschaft,

daß das eine seiner Natur nach in mehreren, das andere nur in dem

verständigen Seelenteile und seinen Inhabern anzutreffen ist. Immer

vorhandenes Proprium ist was zu jeder Zeit gilt und nie aufhört, wie

es z. B. die Eigentümlichkeit des Menschen ist, daß er ein Kompositum

aus Seele und Leib darstellt. Zeitweilig vorhandenes Proprium endlich

ist was zu bestimmter Zeit gilt und seinem Träger nicht immer zu folgen

braucht, wie wenn es z. B. einem einzelnen Menschen eigentümlich ist,

auf dem Markte spazieren zu gehen[71].

Die Angabe des relativen Propriums besteht darin, daß man den

Unterschied bestimmt, der eine Art entweder in allen ihren

Individuen und immer, oder vorwiegend und in den meisten Individuen

charakterisiert. So ist ein überall und immer geltendes Proprium des

Menschen dem Pferde gegenüber die Zweibeinigkeit. Jeder Mensch ist

jederzeit, kein Pferd ist jemals zweibeinig. Ein vorwiegend und für

die Mehrheit der Individuen gültiges Proprium ist es z. B. bei dem

verständigen gegenüber dem konkupiszibeln und iraszibeln Seelenteile,

daß das eine befiehlt, während das andere gehorcht. Nicht in allen

Fällen befiehlt der verständige Teil, er läßt sich wohl auch befehlen,

und der begehrende und zürnende Teil läßt sich nicht immer befehlen,

sondern befiehlt auch wohl, wenn die Seele des Menschen schlecht ist.

Logisch (für die Dialektik fruchtbar) sind vorzüglich die an sich

und immer geltenden und die relativen Propria. Das relative Proprium

liefert, wie schon gesagt, mehrere Probleme: es kommen ihrer notwendig

entweder zwei oder vier heraus, und so müssen denn der logischen

Gründe in bezug auf solche problematische Sätze mehr werden. Das an

sich und immer gültige Proprium läßt sich im Verhältnis zu vielen

Dingen erörtern und mit Rücksicht auf verschiedene Zeiten betrachten.

Näherhin ist es das Erstgenannte, das Proprium an sich, was sich im

Verhältnis zu vielen Dingen erörtern läßt, weil ihm die betreffende

Eigentümlichkeit im Vergleich zu jedem Seienden derart zukommen

muß, daß das Proprium nicht richtig angegeben sein kann, wenn durch

dasselbe sein Subjekt nicht von allem anderen sich unterscheiden

würde. Ein immer vorhandenes Proprium sodann läßt sich mit Rücksicht

auf verschiedene Zeiten betrachten: mag es dem Subjekt nicht zukommen,

nicht zugekommen sein, oder in Zukunft nicht zukommen, in keinem Falle

könnte es Proprium sein. Dagegen betrachten wir das nur zeitweilig

Vorhandene bloß für die betreffende Zeit, und so kann es da nicht viele

Erörterungen geben. — Logisch ist aber ein Problem dann, wenn es zu

vielen guten Begründungen Gelegenheit gibt.

Bei dem sogenannten relativen Proprium sind es die Örter für das

Akzidenz, wonach man urteilen muß, ob es dem einen mitfolgt, dem

anderen nicht[72]. Für die immer und an sich gültigen Propria dagegen

gelten die folgenden Gesichtspunkte.

+Zweites Kapitel.+

[Sidenote: 129b]

An erster Stelle muß man sehen, ob das Proprium nicht gut angegeben

ist, oder doch.

Hierfür ist ein erster Gesichtspunkt die Frage, ob das Proprium nicht

durch Bekannteres bestimmt wird, oder doch, und zwar fragt es sich bei

der Widerlegung, ob es nicht durch Bekannteres, bei der Behauptung, ob

es durch Bekannteres bestimmt wird. Nicht durch Bekannteres bestimmt

wird es einmal, wenn das angegebene Proprium überhaupt unbekannter ist

als das, dessen Proprium es sein soll. In diesem Falle ist das Proprium

nicht richtig angegeben. Wir stellen es ja der Erkenntnis wegen auf,

und deshalb muß es durch Bekannteres bestimmt werden. Denn nur so wird

sein Subjekt besser erkennbar. Wer z. B. die Eigentümlichkeit des

Feuers darein setzt, daß es der Seele am meisten gleicht, gebraucht

zur Erklärung etwas, was weniger als das Feuer bekannt ist, die Seele

— wissen wir doch eher, was das Feuer, als was die Seele ist —, und

darum kann das Merkmal: der Seele am ähnlichsten, als Proprium des

Feuers nicht richtig angegeben sein. Sodann liegt dieser Fehler vor,

wenn es nicht bekannter ist, daß das und das dem und dem zukommt. Denn

das Proprium muß nicht nur bekannter sein als das Ding, sondern es muß

auch bekannter sein, daß es ihm zukommt[73]. Denn wer nicht weiß, daß

es ihm zukommt, wird auch nicht wissen, daß es ihm allein zukommt. Mag

also das eine oder das andere vorliegen, so bleibt das Proprium unklar.

Wer somit als Eigentümlichkeit des Feuers das Merkmal nennt: das,

worin die Seele ihrer Natur nach ihren ersten Sitz hat, läßt das Feuer

unbekannter sein als den Umstand, daß die Seele in ihm ihren Sitz,

ihren ersten Sitz hat, und aus diesem Grunde kann es keine richtige

Bestimmung der Eigentümlichkeit des Feuers sein, wenn sie darin liegen

soll, daß die Seele von Natur in ihm ihren ersten Sitz hat.

Bei der Behauptung dagegen muß man sehen, daß man das Proprium

durch Bekannteres bestimmt, und zwar durch Bekannteres nach jeder

der zwei Weisen. Demgemäß bestimmt, ist es richtig bestimmt. Denn

von den begründenden Gesichtspunkten für eine richtige Bestimmung

der Eigentümlichkeit werden die einen nur nach dieser Weise

ergeben (secundum quid), daß eine Bestimmung gut ist, die anderen

Gesichtspunkte dagegen werden eben dieses schlechthin und geradezu

erhärten. Da z. B. die Bestimmung der Eigentümlichkeit des Sinnenwesens

als „Besitz sinnlicher Wahrnehmung“ das Proprium nach beiden Weisen,

durch Bekannteres und als bekanntere Tatsache, ausspricht, so hat

„Besitz der Wahrnehmung“ als gute Bestimmung von Sinnenwesen secundum

quid zu gelten.

[Sidenote: 130a]

Sodann muß man, wenn es sich um die Widerlegung handelt, sehen, ob

eines der für das Proprium gebrauchten Wörter mehrdeutig ist, oder

auch die ganze Rede einen verschiedenen Sinn zuläßt. Denn dann wäre

das Proprium nicht richtig angegeben. Da z. B. wahrnehmen mehreres

bedeutet, einmal Wahrnehmung besitzen, und dann, Wahrnehmung betätigen,

so bestimmt man die Eigentümlichkeit des Sinnenwesens nicht gut, wenn

man sagte, es sei von Natur zur Wahrnehmung veranlagt. Deshalb darf man

zur Bestimmung des Proprium weder ein Wort noch einen Satz verwenden,

der vieldeutig ist, weil Vieldeutigkeit die Rede unklar macht, indem

derjenige, der sich an einem Satz versuchen will, nicht weiß, in

welcher von seinen vielen Bedeutungen er gemeint ist. Das Proprium

wird ja doch des Lernens wegen angegeben. Zudem muß auch für die, die

das Proprium so bestimmen, eine Widerlegung erwachsen, wenn man da, wo

Vieldeutigkeit vorliegt, den Schluß auf Grund des abweichenden Sinnes

bildet. Bei der Behauptung dagegen ist darauf zu achten, daß weder die

einzelnen Worte, noch die ganze Rede mehrsinnig sein dürfen. So wird

eine gute Bestimmung des Proprium secundum quid gewonnen. Da z. B.

weder das Wort Körper mehrdeutig ist, noch das Merkmal: was sich am

leichtesten nach dem oberen Orte bewegt, noch das hieraus gebildete

Ganze, so hat man die Eigentümlichkeit des Feuers in diesem Betracht

richtig bestimmt, wenn man sagt: der Körper, der sich am leichtesten

nach dem oberen Orte bewegt[74].

Sodann muß man sehen, und zwar wenn es sich um die Widerlegung

handelt, ob das, dessen Proprium man angibt, mehrdeutig ist, ohne daß

bestimmt wird, was von dem möglicherweise Gemeinten es sein soll,

dem das Proprium beiwohnt. Denn dann wäre das Proprium nicht richtig

aufgestellt. Weshalb es das nicht wäre, kann nach dem schon Gesagten

nicht zweifelhaft sein: muß sich doch dieselbe Folge einstellen.

Z. B. der Ausdruck: „dieses wissen“ (ἐπίστασθαι τοῦτο, kann auch

heißen, daß dieses weiß) ist vieldeutig — er kann sagen wollen, daß

es selbst Wissen hat, dann, daß es selbst das Wissen betätigt, dann,

daß man ein Wissen von ihm hat, endlich, daß man ein Wissen von ihm

betätigt —, und darum würde man das Proprium von „dieses wissen“ nicht

richtig aufstellen, wenn man nicht bestimmte, wem es hier als Proprium

beiwohnen soll[75]. Bei der Behauptung dagegen ist darauf zu achten,

daß das, dessen Proprium man angibt, nicht vieldeutig, sondern eins und

einfach sei. Dann ist das Proprium in diesem Betracht richtig bestimmt.

So wäre der Mensch z. B., da man von Mensch nur in einem Sinne redet,

nach seiner Eigentümlichkeit richtig mit der Angabe bestimmt: ein von

Natur zahmes Sinnenwesen.

[Sidenote: 130b]

Sodann muß man, wenn es sich um die Widerlegung handelt, sehen, ob

man bei Angabe der Eigentümlichkeit mehrmals dasselbe sagt. Man tut

das oft, ohne es zu merken, bei den Propria grade so, wie bei den

Definitionen. Ein solches Proprium wäre nicht richtig aufgestellt.

Es muß den Hörer verwirren, mehrmals dasselbe zu vernehmen, und so

wird denn die Rede unklar, und außerdem scheint der Redende leeres

Geschwätz zu verführen. Es kann auf zweierlei Weise geschehen, daß man

mehrmals dasselbe sagt: einmal, wenn man dasselbe Wort wiederholt,

wie wenn man die Eigentümlichkeit des Feuers so bestimmte: es sei

der dünnste Körper unter den Körpern — hier hat man zweimal Körper

gesagt —; dann, wenn man statt der Wörter die Begriffe setzt, wie

wenn man z. B. die Eigentümlichkeit des Elementes der Erde mit der

Wendung bestimmte, die Substanz, die unter den Körpern am meisten nach

dem unteren Orte strebt, und dann statt: unter den Körpern, sagte:

unter den betreffenden (d. i. körperlichen) Substanzen. Denn Körper

und entsprechende Substanz ist eines und dasselbe. So hätte man denn

hier den Ausdruck Substanz zweimal verwandt. Es kann also keine der

beiden Eigentümlichkeiten richtig angegeben sein. Bei der Behauptung

dagegen ist darauf zu achten, daß man kein Wort wiederholt. Dann ist

das Proprium richtig bestimmt. Da man z. B. bei der Angabe, es sei dem

Menschen eigentümlich, wissensfähiges Sinnenwesen zu sein, kein Wort

mehr als einmal verwendet, so ist die Eigentümlichkeit des Menschen in

diesem Betracht richtig bestimmt.

Sodann muß man, wenn es sich um die Widerlegung handelt, sehen, ob der

Gegner bei Angabe der Eigentümlichkeit ein Wort, das allem zukommt

(eine transszendentale Bezeichnung) gebraucht hat. Eine Bezeichnung,

die nach keiner Seite eine Grenze zieht, wäre unbrauchbar, da der

Gegenstand durch das Proprium, nicht anders wie durch die Definitionen,

unterschieden werden muß. Mithin wäre die Eigentümlichkeit nicht

richtig angegeben. Wer z. B. die Eigentümlichkeit der Wissenschaft

dahin bestimmt, daß sie eine durch keine Gegengründe zu erschütternde

Meinung und ein Eines sein soll, verwendet für das Proprium etwas,

was allem zukommt, das Eine, und somit wäre die Eigentümlichkeit der

Wissenschaft nicht richtig angegeben. Bei der Behauptung dagegen

ist darauf zu achten, daß man keine gemeinsame, sondern eine nach

einer bestimmten Seite unterscheidende Bezeichnung verwendet. Dann

ist das Proprium in diesem Betracht richtig bestimmt. Wer z. B. als

Eigentümlichkeit des ζῷον (des Lebewesens mit Einschluß der Pflanzen)

den Besitz der Seele nennt, verwendet keine gemeinsame Bezeichnung, und

so ist die Eigentümlichkeit des Lebewesens in diesem Betracht durch das

Merkmal: Besitz der Seele, richtig bestimmt[76].

Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob einer mehrere

Eigentümlichkeiten desselben Dinges angegeben hat, ohne zu erklären,

daß er ihrer mehrere aufstellt. Das Proprium wäre dann nicht richtig

bestimmt. Wie bei den Definitionen außer dem das Wesen bezeichnenden

Begriff nichts weiter hinzukommen darf, so darf auch bei den Propria

außer dem das betreffende Proprium ausmachenden Begriff nichts

hinzugesetzt werden, da ein solcher Zusatz unnütz wäre. Wer es z. B.

die Eigentümlichkeit des Feuers sein läßt, daß es der feinste und

leichteste Körper ist, hat mehrere Propria genannt — denn beides kann

wahrheitsgemäß nur vom Feuer ausgesagt werden —, und darum wäre mit

dem Merkmal: der feinste und leichteste Körper, die Eigentümlichkeit

des Feuers nicht gut wiedergegeben. Bei der Behauptung dagegen ist

darauf zu achten, daß man nicht mehr als ein Proprium für dasselbe Ding

angibt. Wer z. B. sagt: Proprium des Feuchten ist: ein Körper, der sich

in jede Gestalt bringen läßt, hat nur eine Eigentümlichkeit genannt

und in diesem Betracht die Eigentümlichkeit des Feuchten richtig

bestimmt[77].

+Drittes Kapitel.+

[Sidenote: 131a]

Sodann muß man beim Widerlegen sehen, ob man eben das, dessen

Eigentümlichkeit man angeben soll, oder etwas unter ihm Begriffenes

verwandt hat. Dann wäre das Proprium nicht richtig angegeben. Man

gibt es ja an, damit der andere lerne. Nun aber wird es dadurch nicht

bekannter, daß man es selbst wieder nennt; und etwas unter ihm ist,

weil später als es selbst, ebenfalls nicht bekannter. Somit lernt

man durch solche Mittel nichts Neues. Wer z. B. sagt: Proprium des

Sinnen- oder Lebewesens (ζῷον) ist: eine Wesenheit, von der der Mensch

eine Spezies ist, verwendet etwas unter dem Lebewesen Begriffenes

und bestimmt somit das Proprium nicht richtig. Beim Behaupten aber

ist darauf zu achten, daß man es weder selbst noch etwas unter ihm

verwendet, dann gibt man in dieser Beziehung das Proprium richtig an.

Wer z. B. sagt: Proprium des Lebewesens ist: Kompositum aus Seele und

Leib, verwendet es weder selbst noch etwas unter ihm, und gibt somit

das Proprium von Lebewesen in diesem Betracht richtig an.

Auf dieselbe Weise muß man bei den anderen Bestimmungen zusehen, ob

sie den Gegenstand bekannter machen oder nicht[78], beim Widerlegen,

ob der Gegner nichts verwendet, was dem zu erklärenden Objekt

entgegengesetzt oder ihm von Natur gleichzeitig oder später als es

ist. Denn das Proprium ist dann nicht richtig bezeichnet. Gegensätze

sind von Natur gleichzeitig, und von Natur Gleichzeitiges und Späteres

macht kein Ding bekannter. Wer z. B., um die Eigentümlichkeit des

Guten anzugeben, sagt: der größte Gegensatz des Schlechten, verwendet

das Gegenteil des Guten und gibt darum seine Eigentümlichkeit nicht

richtig an. Beim Behaupten aber sehe man, daß man nichts verwende, was

Gegensatz oder überhaupt von Natur gleichzeitig oder später ist. In

diesem Betracht ist dann das Proprium recht bestimmt. Wer z. B., um die

Eigentümlichkeit der Wissenschaft anzugeben, sagt: die zuverlässigste

Meinung, verwendet keinen Gegensatz, kein von Natur Gleichzeitiges,

kein Späteres, und gibt darum in diesem Betracht die Eigentümlichkeit

der Wissenschaft richtig an.

[Sidenote: 131b]

Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob der Gegner das, was dem

Dinge nicht immer folgt oder ihm zuweilen nicht eigentümlich ist, als

Proprium angibt. Dann wäre das Proprium nicht richtig bezeichnet.

Einerseits würde für das Objekt, dem wir es zukommen sehen, nicht

auch der Name notwendig zutreffen, anderseits würde dem Objekt, dem

es nach unserer Beobachtung nicht zukommt, der Name nicht notwendig

abzusprechen sein. Zudem wäre es auch bei der Bestimmung der

Eigentümlichkeit nicht sicher, daß sie dem Dinge zukommt, da sie ihm

möglicherweise abgeht. Und so wäre das Proprium nicht einleuchtend.

Wer z. B. als Eigentümlichkeit des Sinnenwesens nennt: was sich je

und je bewegt und stillsteht, gibt eine Eigentümlichkeit an, die ihm

zuzeiten nicht eigentümlich ist, und stellt deshalb das Proprium

nicht richtig auf. Bei der Behauptung dagegen achte man darauf, als

Proprium anzugeben was notwendig immer ist. Dann ist das Proprium in

diesem Betracht richtig aufgestellt. Wer z. B., um die Eigentümlichkeit

der Tugend zu bestimmen, sagt: was seinen Inhaber gut macht, hat als

Proprium angegeben was immer folgt, und deshalb in diesem Betracht die

Eigentümlichkeit der Tugend richtig angegeben.

Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob der Gegner das, was

einem Ding nur für den Augenblick eigentümlich ist, angibt, ohne

es ausdrücklich zu sagen. Dann wäre das Proprium nicht richtig

aufgestellt. Erstens fordert das, was man gegen die Gewohnheit

tut, eine Erklärung; alle haben doch die Gewohnheit, mit Vorzug

dasjenige als Eigentümlichkeit zu bezeichnen, was einem Ding immer

folgt; und zweitens weiß man, wenn er es nicht sagt, nicht, ob einer

gerade das jetzt geltende Proprium aufstellen will. Man soll ja doch

keinen Vorwand zu einer Ausstellung bieten. Wer es z. B. für die

Eigentümlichkeit eines einzelnen Menschen erklärt hat, daß er bei

jemanden sitzt, stellt das jetzt gültige Proprium auf und hat darum das

Proprium nicht richtig angegeben, sofern er das nicht eigens gesagt

hat. Bei der Behauptung dagegen achte man darauf, daß man bei der

Angabe des jetzt gültigen Proprium das ausdrücklich sage. Dann ist es

in diesem Betracht richtig aufgestellt. Wer z. B. die Eigentümlichkeit

eines einzelnen Menschen dahin bestimmt, daß er jetzt spazieren geht,

macht seine Angabe mit Unterscheidung und stellt darum das Proprium

richtig auf.

Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob der Gegner etwas als

Proprium angegeben hat, was nur durch die Wahrnehmung als vorhanden

erkannt wird. Dann ist das Proprium nicht richtig aufgestellt. Denn

alles Wahrnehmbare wird ungewiß, wenn es der Wahrnehmung entzogen

wird. Man weiß dann, da es nur durch Wahrnehmung erkannt wird, nicht,

ob es dem Ding noch beiwohnt. Dies ist überall wahr, wo etwas seinem

Träger nicht notwendig immer folgt. Wer z. B. als Eigentümlichkeit

der Sonne angibt, daß sie der glänzendste über die Erde ziehende

Himmelskörper ist, hat mit der Eigentümlichkeit, daß sie über die Erde

zieht, ein Merkmal verwandt, das durch die Wahrnehmung erkannt wird,

und hat deshalb die Eigentümlichkeit der Sonne nicht richtig angegeben.

Denn wenn die Sonne untergegangen ist, weiß man nicht mehr, ob sie über

die Erde zieht, weil uns dann die Wahrnehmung im Stich läßt. Bei der

Behauptung dagegen achte man darauf, etwas als Proprium anzugeben, was

nicht durch die Wahrnehmung feststeht, oder, wenn auch wahrnehmbar,

doch offenbar seinem Träger notwendig beiwohnt. Dann ist das Proprium

in diesem Betracht richtig angegeben. Wer z. B. als Eigentümlichkeit

der Fläche angibt, daß sie die erste Trägerin der Farbe ist[79], hat

zwar mit dem Moment, Trägerin der Farbe, etwas Sinnliches verwandt,

aber ein solches, das seinem Subjekt offenbar immer beiwohnt, und

hat darum in diesem Betracht die Eigentümlichkeit der Fläche richtig

angegeben.

[Sidenote: 132a]

Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob der Gegner die Definition

als Proprium angegeben hat. Dann ist es nicht richtig aufgestellt.

Das Proprium darf nicht erklären, was ein Ding ist. Wer es z. B. als

Eigentümlichkeit des Menschen bezeichnet, daß er ein auf Füßen gehendes

zweibeiniges Sinnenwesen ist, hat etwas, was das Wesen des Menschen

angibt, für seine Eigentümlichkeit erklärt und hat sie darum nicht

richtig angegeben. Bei der Behauptung dagegen achte man darauf, als

Proprium etwas zu nennen, was wechselweise mit dem Subjekt ausgesagt

wird, aber nicht sein Wesen ausspricht. Dann ist das Proprium in

diesem Betracht richtig angegeben. Wer es z. B. als Proprium des

Menschen hinstellt, daß er ein von Natur zahmes Sinnenwesen ist, hat

ein Proprium angegeben, das wechselweise mit Mensch ausgesagt wird,

aber nicht sein Wesen ausspricht, und hat darum in diesem Betracht die

Eigentümlichkeit des Menschen richtig angegeben[80].

Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob der Gegner das Proprium

aufgestellt hat, ohne es in das Wesen einzureihen. Bei den Proprien muß

man, wie bei den Definitionen, zuerst die Gattung angeben, und dann

das übrige hinzusetzen und so die Abgrenzung vornehmen. Somit ist ein

nicht auf diese Weise aufgestelltes Proprium nicht richtig angegeben.

Wer es z. B. als Eigentümlichkeit des Sinnenwesens bezeichnet, daß

es eine Seele hat[81], hat das Sinnenwesen nicht in die Wesenheit

eingewiesen und hat deshalb die Eigentümlichkeit des Sinnenwesens

nicht richtig aufgestellt. Bei der Behauptung achte man darauf, das

Ding, dessen Proprium man bestimmt, in das Wesen einzureihen und das

übrige beizufügen. Dann hat man in diesem Betracht das Proprium richtig

angegeben. Wer es z. B. als Eigentümlichkeit des Menschen bezeichnet,

daß er ein des Wissens fähiges Sinnenwesen ist, hat das Proprium durch

Einstellung ins Wesen angegeben und hat deshalb in diesem Betracht die

Eigentümlichkeit des Menschen richtig aufgestellt.

+Viertes Kapitel.+

Ob also das Proprium gut angegeben ist oder nicht, muß nach diesen[82]

Gesichtspunkten ermittelt werden. Ob aber ein angegebenes Proprium

überhaupt ein solches ist oder nicht, muß man aus den folgenden

Gesichtspunkten entnehmen. Die Örter, die dartun, daß ein Proprium

schlechthin richtig aufgestellt ist, müssen dieselben sein mit denen,

die überhaupt das Proprium ergeben. Haben wir mithin diese bezeichnet,

so werden in und mit ihnen auch sie angegeben sein[83].

[Sidenote: 132b]

Erstens muß man also bei der Widerlegung bei jedem Ding, dessen

Eigentümlichkeit angegeben wird, zusehen, ob sie keinem zukommt, oder

ob sie für das Ding nicht auf Grund seiner eigentümlichen Natur

zutrifft, oder ob sie nicht jedem von den zu einer Gruppe gehörenden

Dingen nach derjenigen Natur eigen ist, deren Eigentümlichkeit

angegeben wird. In diesem Falle kann das vorgebliche Proprium es

nicht wirklich sein. Weil es z.B. bei dem Geometriker nicht zutrifft,

daß er durch keinen Grund getäuscht werden kann — der Geometriker

täuscht sich ja, wenn er falsche Figuren zeichnet —, so kann es

keine Eigentümlichkeit des Wissenden sein, daß er durch keinen Grund

getäuscht wird. Bei der Behauptung dagegen achte man darauf, daß die

Eigentümlichkeit sich bei allem und sofern es das Betreffende ist,

erwahre. Dann ist die vorgegebene die wirkliche Eigentümlichkeit. Weil

z. B. das Merkmal: wissensfähiges Sinnenwesen von jedem Menschen und

sofern einer Mensch ist, gilt, muß die Eigentümlichkeit des Menschen

wirklich darin liegen, daß er ein wissensfähiges sinnliches Wesen

ist[84].

Dies ist ein Gesichtspunkt für die Widerlegung, wenn man fragt, ob da,

wo bei einem Dinge der Name zutrifft, der Begriff es nicht tut, und da,

wo der Begriff zutrifft, der Name es nicht tut; desgleichen für die

Behauptung, wenn man fragt, ob da, wo der Name, auch der Begriff, und

da wo der Begriff, auch der Name von etwas ausgesagt wird.

Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob von wem der Name, von

dem nicht auch der Begriff, und ob von wem der Begriff, von dem nicht

auch der Name ausgesagt wird. Dann kann das vorgebliche Proprium nicht

das wirkliche sein. Weil z. B. das Merkmal: am Wissen teilhabendes

Lebewesen sich in Gott erfüllt, das Prädikat Mensch ihm aber nicht

beigelegt wird, so kann das Merkmal: am Wissen teilhabendes Lebewesen,

nicht die Eigentümlichkeit des Menschen bezeichnen[85]. Bei der

Behauptung aber muß man darauf sehen, ob auch von wem der Begriff, von

dem der Name, und von wem der Name, von dem der Begriff ausgesagt wird.

Dann wird Proprium sein was es nicht sein soll. Z. B., von wem es

wahr ist, daß es eine Seele hat, von dem ist es auch wahr, daß es ein

Lebendiges ist, und von wem es wahr ist, daß es ein Lebendiges ist, von

dem ist es wahr, daß es eine Seele hat, und darum drückt das Merkmal:

eine Seele haben, die Eigentümlichkeit des Lebendigen (ζῷον)[86] aus.

Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob der Gegner das Subjekt

als Proprium seiner Eigenschaft angibt. Dann kann das vorgebliche

Proprium nicht das wirkliche sein. Wer z. B. für das Proprium des

feinsten Körpers das Feuer ausgibt, gibt das Subjekt für das Proprium

des Attributes aus, und deshalb kann das Feuer nicht das Proprium des

feinsten Körpers sein. Das Subjekt kann aber darum nicht das Proprium

der Eigenschaft des Subjekts sein, weil das Nämliche das Proprium

mehrerer und der Art nach verschiedener Dinge sein würde. Denn dem

Nämlichen kommen mehrere der Art nach verschiedene Bestimmungen zu,

die von ihm allein ausgesagt werden und für die alle, bei solcher

Fassung des Proprium, das Subjekt das Proprium wäre. Bei der Behauptung

dagegen muß man darauf achten, das dem Subjekte Anhaftende als die

Eigentümlichkeit des Subjekts anzugeben. Dann wird dasjenige das

Proprium sein, was es nach dem Gegner nicht sein sollte, vorausgesetzt,

daß es von den Dingen ausschließlich ausgesagt wird, deren Proprium

es sein soll. Z. B. wer es als Proprium der Erde bezeichnet, daß sie

der der Art nach schwerste Körper ist, gibt die Eigentümlichkeit

des Subjekts an, die nur von diesem Ding gilt und als seine

Eigentümlichkeit ausgesagt wird, und hat deshalb die Eigentümlichkeit

der Erde richtig bestimmt.

[Sidenote: 133a]

Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob der Gegner das Proprium

nach der Teilnahme (der logischen Unterordnung unter eine Gattung)

angibt. Dann kann das vorgebliche Proprium nicht das wirkliche

Proprium sein. Was nach der Teilnahme angegeben wird, gehört mit zur

Quiddität des Dinges. Es wäre eine von einer einzelnen Art geltende

Differenz. Z. B. wer es als ein Proprium des Menschen bezeichnet, daß

er ein zweibeiniges gehendes Wesen ist, hat das Proprium nach der

Teilnahme angegeben, und deshalb kann zweibeiniges gehendes Wesen kein

Proprium des Menschen sein. Bei der Behauptung aber muß man darauf

achten, daß man das Proprium nicht nach der Teilnahme angebe und

nichts anführe, was die Quiddität bezeichnet, mit der das Ding selbst

wechselweise ausgesagt wird. Dann wird dasjenige das Proprium sein,

was es dem Gegner zufolge nicht sein sollte. Z. B. wer es als eine

Eigentümlichkeit des Sinnenwesens bezeichnet, daß es die natürliche

Anlage zur sinnlichen Wahrnehmung hat, hat weder die Eigentümlichkeit

nach der Teilnahme angegeben, noch das die Quiddität Bezeichnende

angeführt, mit dem das Ding selbst wechselweise ausgesagt wird, und

darum ist die natürliche Anlage zur sinnlichen Wahrnehmung eine

Eigentümlichkeit des Sinnenwesens.

Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob das Proprium nicht

gleichzeitig, sondern nur früher oder später als das Subjekt einer

Benennung sein kann. In diesem Falle ist das, was Proprium sein soll,

es nicht, entweder überhaupt nicht, oder doch nicht immer. Z. B. kann

es einem früher und auch später zukommen, auf dem Markte herumzugehen,

als Mensch zu sein[87], und deshalb ist es entweder überhaupt nie

oder doch nicht immer eine Eigentümlichkeit des Menschen, auf dem

Markte herumzugehen. Bei der Behauptung sehe man, daß das Betreffende

dem Subjekt notwendig immer gleichzeitig zukomme, ohne Definition

oder Differenz zu sein. Dann ist was nach dem Gegner nicht Proprium

sein sollte, es wohl. Z. B. das Merkmal: wissensfähiges sinnliches

Wesen findet sich notwendig immer gleichzeitig mit Mensch, ohne

Differenz oder Definition zu sein, und deshalb ist es ein Proprium des

Menschen[88].

Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob dasselbe als dasselbe

nicht dasselbe Proprium hat. In diesem Falle ist das, was ein Proprium

sein soll, es in Wirklichkeit nicht. Z. B. ist es kein Proprium des

Erstrebenswerten, manchen Menschen gut zu scheinen, und darum kann

das auch kein Proprium des Wählens- oder Wünschenswerten sein. Denn

erstrebens- und wünschenswert ist dasselbe. Bei der Behauptung dagegen

sehe man, ob dasselbe, sofern es dasselbe ist, dasselbe Proprium hat.

Dann ist das, was kein Proprium sein sollte, es trotzdem. Z. B. von dem

Menschen als Menschen gilt es als eine Eigentümlichkeit, eine dreifache

Seele zu haben, und deshalb muß eben dieses auch eine Eigentümlichkeit

des Sterblichen als Sterblichen sein. Dieser Ort läßt sich auch bei dem

Akzidenz verwenden. Denn demselben als demselben muß dasselbe beiwohnen

oder nicht beiwohnen.

[Sidenote: 133b]

Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob der Art nach Identisches

nicht immer der Art nach Identisches zu eigen hat. Dann kann die

vorgebliche Eigentümlichkeit auch nicht für das aufgestellte Subjekt

gelten. Mensch und Pferd sind z. B. der Art (Gattung) nach identisch.

Es ist aber dem Pferde nicht immer eigen, von selbst still zu stehen,

und darum ist es auch dem Menschen nicht eigen, sich von selbst zu

bewegen. Denn von selbst sich bewegen und von selbst still stehen ist

der Art nach identisch, da es jedem von beiden, dem Menschen und dem

Pferde, zukommt, sofern sie sinnliche Wesen sind. Bei der Behauptung

dagegen sehe man, ob das der Art nach Identische immer Identisches zu

eigen hat. Dann ist das, was nach dem Gegner kein Proprium sein sollte,

es trotzdem. Es ist z. B. dem Menschen eigen, ein zweibeiniges durch

Gehen sich fortbewegendes Sinnenwesen zu sein, und deshalb ist es auch

dem Vogel eigen, ein zweibeiniges durch Fliegen sich fortbewegendes

Sinnenwesen zu sein. Denn hier ist jedesmal jedes der Art nach

identisch, sofern Mensch und Pferd Arten derselben Gattung Sinnenwesen

darstellen, und zweibeiniges Gehendes und zweibeiniges Fliegendes

Differenzen der Gattung Sinnenwesen sind. Dieser Ort ist trügerisch,

wenn das eine von beiden nur einer, das andere vielen Arten zukommt,

wie bei dem Prädikat: vierbeiniges Gangtier.

[Sidenote: 134a]

Da man aber von dem Identischen und dem Verschiedenen in vielfachem

Sinne spricht, so ist es gegenüber einem Widersacher, der diese

Begriffe sophistisch nimmt, schwer, für eines und nur eines ein

Proprium anzugeben. Was einem Dinge zukommt, dem eine Bestimmung

mitfolgt, wird auch dem Mitfolgenden zukommen, wenn man es mit dem

zusammen nimmt, dem es mitfolgt. Z. B. wird das, was dem Menschen

zukommt, auch dem weißen Menschen zukommen, wenn der Mensch weiß ist,

und das, was dem weißen Menschen zukommt, wird auch dem Menschen

zukommen. Man kann nun aber die meisten Propria in verschmitzter Weise

unter dem Vorgeben anfechten, das Subjekt sei ein anderes an sich und

ein anderes mit dem Akzidenz, ein anderes sei z. B. der Mensch und

ein anderes der weiße Mensch; ein anderes sei ferner der Habitus und

wieder ein anderes das nach ihm benannte Subjekt. Denn was dem Habitus,

das müsse auch dem nach ihm benannten, und was diesem, auch jenem

zukommen. Weil z. B. dem Wissenden dieser Vorzug auf Grund des Wissens

zuerkannt werde, könne es dem Wissen nicht eigentümlich sein, daß kein

Grund gegen es aufkomme, weil auch gegen ihn keiner aufkommen kann.

Bei der Behauptung aber muß man betonen, daß das Subjekt das Akzidenz

und dieses selbst, mit ihm genommen, nicht schlechthin verschieden

ist, sondern nur insofern für je ein anderes ausgegeben wird, als der

Begriff beider verschieden ist. Denn Menschsein beim Menschen ist nicht

dasselbe, wie weißer Mensch sein beim weißen Menschen (die Attribute

sind begrifflich verschieden). Auch muß man auf die Wortbeugungen

sehen, und sagen, der Wissende sei nicht das, sondern der, die

Wissenschaft nicht das, sondern die, wogegen keine Gründe aufkommen.

Wer alle Instanzen anruft, muß sich auch alle Abwehrmittel gefallen

lassen.

+Fünftes Kapitel.+

Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob der Gegner, während er

das von Natur Vorhandene angeben will, dem Ausdrucke eine Fassung

gibt, nach der das immer Vorhandene bezeichnet wird. In diesem Falle

müßte das Proprium, das er aufgestellt hat, seinen Halt verlieren.

Wer es z. B. als eine Eigentümlichkeit des Menschen bezeichnet,

daß er zweibeinig ist, will zwar das von Natur Vorhandene angeben,

bezeichnet aber mit dem gewählten Ausdruck das immer Vorhandene, und

deshalb kann es dem Menschen in diesem Sinne nicht eigentümlich sein,

daß er zweibeinig ist. Denn es gibt auch Menschen, die keine zwei

Beine haben. Bei der Behauptung dagegen achte man, wenn man ein von

Natur vorhandenes Proprium angeben will, darauf, es auch im Ausdruck

entsprechend zu fassen. Dann kann es in diesem Betracht seinen Halt

nicht einbüßen. Wer es z. B. für ein Proprium des Menschen ausgibt,

daß er ein wissensfähiges Sinnenwesen ist, will nicht nur ein von

Natur vorhandenes Proprium bezeichnen, sondern trifft es auch mit dem

gewählten Ausdruck, und darum kann in diesem Betracht die Aufstellung,

daß der Mensch seiner Eigentümlichkeit nach ein der Wissenschaft

fähiges sinnliches Wesen ist, ihren Halt nicht verlieren.

Es ist auch schwer, von solchen Dingen, die entweder nach einem anderen

als Erstem benannt oder selbst als Erstes bezeichnet werden, das

Proprium anzugeben. Gibt man es von dem nach einem anderen Benannten

an, so wird es auch für das ursprüngliche Subjekt gelten, und stellt

man es für dieses auf, so wird es auch von jenem ausgesagt werden. Gibt

man z. B. das Gefärbtsein als Proprium der Fläche an, so wird es auch

für den Körper gelten, und gibt man es als Proprium des Körpers an, so

wird es auch von der Fläche ausgesagt werden. Wovon mithin der Begriff

(Gefärbtsein) als Proprium gilt, davon wird nicht auch der Name (Fläche

oder Körper) gelten.

Bei manchen Proprien kommt ein Fehler vor, weil man nicht bestimmt, wie

man das Proprium aufstellt und wessen Proprium es sein soll.

[Sidenote: 134b]

Alle suchen nämlich ein Proprium anzugeben, das entweder von Natur

vorhanden ist, wie beim Menschen die Zweibeinigkeit, oder tatsächlich,

wie bei einem gewissen Menschen, daß er vier Finger hat, oder der

Art nach, wie beim Feuer die höchste Feinheit, oder schlechthin, wie

beim Lebewesen, daß es lebt, oder auf Grund eines anderen, wie bei

der Seele die Klugheit, oder ursprünglich, wie bei dem verständigen

Teil der Seele wieder die Klugheit, oder auf Grund des Habens, wie bei

dem Wissenden, daß kein Gegengrund gegen ihn aufkommt — denn einzig

darum, weil er etwas Bestimmtes hat, kommt kein Grund gegen ihn auf

—, oder weil es gehabt wird, wie bei der Wissenschaft, weil wieder

kein Grund sie erschüttert, oder weil an ihm teilgenommen wird, wie

beim Sinnenwesen das Wahrnehmen — denn auch anderes, der Mensch z. B.,

nimmt sinnlich wahr, aber nur darum, weil er schon an ihm teilnimmt

—, oder endlich, weil man an ihm teilnimmt, wie bei einem gewissen

Lebewesen, daß es lebt.

[Sidenote: 135a]

Läßt man nun den Zusatz: von Natur, weg, so fehlt man, weil es

vorkommen kann, daß das von Natur Vorhandene dem Subjekt, dem es

von Natur beiwohnt, nicht beiwohnt, wie z. B. dem Menschen, daß er

zwei Füße hat. Erklärt man nicht, daß man das Vorhandene angibt, so

fehlt man, weil das Subjekt nicht so beschaffen ist, wie jetzt, wo

z. B. der Mensch vier Finger hat. Macht man nicht deutlich, daß man

etwas als Ursprüngliches oder als Abgeleitetes setzt, so wird wieder

gefehlt, weil davon, wovon der Begriff gilt, nicht auch der Name

gilt, wie z. B. beim Gefärbtsein, soll es nun die Eigentümlichkeit

der Fläche, oder die des Körpers ausmachen. Bemerkt man nicht zum

voraus, daß man das Proprium auf das Haben oder das Gehabtwerden

gründet, so ist es abermals gefehlt, weil es dann kein Proprium sein

kann. Denn wenn man das Proprium auf das Gehabtwerden gründet, wird

es (auch) dem Habenden, und wenn man es nach dem Habenden bestimmt,

(auch) dem Gehabten beiwohnen, wie z. B. daß kein Vernunftbeweis

dagegen aufkommt, wenn dieses Merkmal ein Proprium des Wissens oder

des Wissenden sein soll. Fügt man nicht bei, ob das Proprium sich auf

das Teilnehmen (des logisch Untergeordneten an dem Übergeordneten)

oder auf das Teilnehmenlassen (von seiten des Übergeordneten)

gründet, so wird es auch manchem anderen beiwohnen: gründet man es

auf das Teilnehmenlassen, dem Teilnehmenden, im umgekehrten Falle,

dem Teilnehmenlassenden, wie wenn man z. B. die Lebenstätigkeit als

Proprium eines einzelnen Sinnenwesens oder des Sinnenwesens (überhaupt)

bezeichnet. Läßt man weiterhin das Distinktivum: der Art nach, weg, so

wird das Proprium im ganzen Bereiche, dem es eigen sein soll, nur einem

zukommen; denn das Übermaß wird nur einem beiwohnen, wie beim Feuer

z. B. das Höchstmaß der Leichtigkeit. Zuweilen ist es aber auch dann

gefehlt, wenn man das: der Art nach, hinzusetzt. Denn bei einem solchen

Zusatz müßte das Betreffende auch wirklich nur eine Art ausmachen.

Das ist aber bei manchen Dingen, wie z. B. auch bei dem Feuer, nicht

der Fall. Es gibt nicht bloß eine Art von Feuer: Kohle, Flamme und

Licht sind zwar sämtlich Feuer, aber der Art nach verschieden. Das

betreffende Ding darf aber bei dem Zusatz: der Art nach, darum keine

weitere Art haben, weil die betreffende Eigentümlichkeit dem einen

mehr, dem anderen weniger zukommen wird, wie z. B. beim Feuer die

höchste Feinheit. Denn das Licht ist feiner als die Kohle und die

Flamme. Das darf aber nicht sein, wenn nicht auch der Name dem eher

zukommt, bei dem der Begriff sich eher erfüllt. Wenn nicht, so würde

dem, bei dem der Begriff sich eher erfüllt, nicht auch der Name eher

zukommen. Zudem wird noch die Folge sein, daß das Proprium dasselbe ist

für das, was den Namen schlechthin hat, und für das, was im Bereich des

schlechthin so Genannten die Eigentümlichkeit am meisten hat, wie es

beim Feuer mit dem Feinsten der Fall ist, da auch das Licht eben diese

Eigentümlichkeit haben wird.

Wenn also ein Anderer das Proprium so angibt, muß man ihn hierin

angreifen, ihm selbst aber darf man zu einer solchen Beanstandung

keinen Anlaß geben, sondern muß gleich bei Aufstellung des Proprium

bestimmen, in welcher Weise man es aufstellt.

Sodann muß man bei der Widerlegung sehen, ob der Gegner das Ding selbst

als sein Proprium setzt. Dann kann das vorgebliche Proprium es nicht

wirklich sein. Denn jedes Ding zeigt durch sich selbst das Sein an,

was aber das Sein anzeigt, ist nicht Proprium, sondern Definition.

Wer z. B. sagt, das Proprium des Schönen (sittlich Guten) sei das

Geziemende, gibt das Ding selbst als sein Proprium an — denn schön

und geziemend ist dasselbe —, und daher kann das Geziemende nicht das

Proprium des Schönen sein. Bei der Behauptung dagegen achte man darauf,

statt das Ding selbst als sein Proprium anzugeben, etwas zu setzen, was

wechselweise mit ihm ausgesagt wird. So wird das, was kein Proprium

sein soll, es dennoch sein. Wer z. B. als Proprium des Sinnenwesens das

Merkmal setzt: Beseelte Substanz, gibt, statt das Ding selbst als sein

Proprium zu setzen, etwas an, was wechselweise mit ihm ausgesagt wird,

und darum muß beseelte Substanz das Proprium des Sinnenwesens sein[89].

[Sidenote: 135b]

Sodann muß man, wo es sich um Dinge aus gleichen Bestandteilen handelt,

bei der Widerlegung sehen, ob das Proprium des Ganzen nicht von dem

Teile gilt, oder ob das des Teiles nicht von dem Ganzen ausgesagt wird.

In diesem Falle kann das vorgebliche Proprium es nicht wirklich sein.

Dieses kann bei manchen Dingen vorkommen. Man kann bei Gleichteiligem

das Proprium angeben, indem man bald auf das Ganze sieht, bald sein

Augenmerk auf den Teil richtet. Keines von beiden ist dann richtig

angegeben. Handelt es sich um das Ganze, so kann man es z. B. als

die Eigentümlichkeit des Meeres bezeichnen, daß es die größte

Menge Salzwasser ist. Weil man aber dann zwar das Proprium eines

Gleichteiligen setzt, aber ein solches angibt, das nicht von dem Teile

gilt — denn ein einzelnes Meer ist nicht die größte Menge Salzwasser

—, so kann es kein Proprium des Meeres sein, daß es die größte Menge

Salzwasser ist. Handelt es sich aber um den Teil, so führt man etwa

als eine Eigentümlichkeit der Luft an, daß man sie einatmen kann. Weil

man aber dann zwar das Proprium eines Gleichteiligen nennt, aber ein

solches angibt, das zwar von einer bestimmten Luft gilt, aber nicht von

der Luft überhaupt — denn nicht jede Luft läßt sich einatmen —, so

kann es gewiß kein Proprium der Luft sein, daß man sie einatmen kann.

Bei der Behauptung dagegen muß man darauf sehen, daß das Proprium zwar

von jedem der Teile des Gleichteiligen wahr ist, ihnen aber auf Grund

des Ganzen eignet. Dann muß das, was dem Gegner zufolge nicht Proprium

sein sollte, es dennoch sein. Es gilt z. B. von aller Erde, daß sie

naturgemäß nach unten strebt, es ist das aber auch der einzelnen Erde

als Erde eigen, und deshalb ist es der Erde eigentümlich, daß sie von

Natur nach unten strebt.

+Sechstes Kapitel.+

Wo es sich sodann um Gegensätze handelt, ist erstens das Konträre ins

Auge zu fassen und bei der Widerlegung nach ihm zu urteilen, ob das

Konträre kein Konträres zum Proprium hat. Dann wird auch sein Konträres

kein Konträres zum Proprium haben. Von Gerechtigkeit ist z. B. das

konträre Gegenteil Ungerechtigkeit, und vom Besten das Schlechteste.

Nun ist es aber keine Eigentümlichkeit der Gerechtigkeit, daß sie

am besten ist, und deshalb kann es auch keine Eigentümlichkeit der

Ungerechtigkeit sein, daß sie am schlechtesten ist. Bei der Behauptung

dagegen muß man darauf achten, daß Konträres Konträres zum Proprium

habe. Dann muß auch sein Konträres Konträres zum Proprium haben. So

ist dem Guten das Schlechte und dem Wünschenswerten das zu Fliehende

konträr entgegengesetzt. Nun ist es aber dem Guten eigen, daß es

wünschenswert ist, und deshalb wird es dem Schlechten eigen sein, daß

man es fliehen muß.

Zweitens muß man nach dem Relativen urteilen, bei der Widerlegung,

ob das Relative kein Relatives zum Proprium hat. Dann wird auch sein

Relatives kein Relatives zum Proprium haben. So spricht man von doppelt

mit Bezug auf halb, und von übertreffend mit Bezug auf übertroffen.

Nun hat aber doppelt nicht zum Proprium übertreffend, und deshalb kann

halb nicht zum Proprium übertroffen haben. Bei der Behauptung muß man

darauf achten, daß Relatives Relatives zum Proprium habe. Dann muß das

auch bei seinem Relativum der Fall sein. So spricht man von doppelt mit

Bezug auf halb, und von zwei mit Bezug auf eines. Nun ist es aber dem

Doppelten eigen, daß es sich wie zwei zu eins verhält, und deshalb wird

es dem Halben eigen sein, daß es sich wie eins zu zwei verhält.

[Sidenote: 136a]

Drittens muß man bei der Widerlegung sehen, ob dem Habitus das nach

ihm Benannte nicht eigentümlich ist. Dann wird es auch der Beraubung

das nach ihr Benannte nicht sein. Und wenn der Beraubung das nach ihr

Benannte nicht eigentümlich ist, wird auch dem Habitus das nach ihm

Benannte es nicht sein. So wird es nicht als Eigentümlichkeit der

Taubheit bezeichnet, daß sie Anästhesie ist, und daher kann es auch

dem Hören nicht eigentümlich sein, daß es Wahrnehmung ist. Bei der

Behauptung sehe man, daß das nach dem Habitus Benannte ihm eigentümlich

sei. Dann wird auch das nach der Beraubung Benannte ihr eigentümlich

sein. Und wenn der Beraubung das nach ihr Benannte eigentümlich ist,

dann auch dem Habitus das nach ihm Benannte. So ist dem Gesicht das

Sehen eigentümlich, durch das wir diesen Sinn haben, und deshalb muß

es auch der Blindheit, der gemäß wir trotz der natürlichen Anlage kein

Gesicht haben, eigentümlich sein, daß man nicht sieht.

Sodann muß man nach der Kontradiktion urteilen, und zwar erstens

nach den Prädikaten selbst. Dieser Ort dient aber nur für die

Widerlegung. Es sei z. B. die Bejahung oder das bejahend Gesagte

einem Dinge eigentümlich, dann kann ihm nicht die Verneinung oder das

verneinend Gesagte eigentümlich sein. Und wenn ihm die Verneinung

oder das verneinend Gesagte eigentümlich ist, kann es ihm nicht die

Bejahung oder das bejahend Gesagte sein. Da dem Sinnenwesen z. B. die

Beseeltheit eigentümlich ist, so kann ihm nicht die Unbeseeltheit

eigentümlich sein.

Zweitens muß man urteilen nach dem, was ausgesagt oder nicht ausgesagt

wird, und nach dem, wovon es ausgesagt oder nicht ausgesagt wird, und

zwar muß man bei der Widerlegung sehen, ob die Bejahung der Bejahung

nicht eigen ist. Dann kann auch die Verneinung der Verneinung nicht

eigen sein. Und wenn die Verneinung der Verneinung nicht eigen ist,

kann auch die Bejahung der Bejahung nicht eigen sein. Da es z. B. keine

ausschließliche Eigenschaft des Menschen ist, daß er ein Sinnenwesen

ist, so kann es auch keine solche Eigenschaft des Nichtmenschen

sein, daß er kein sinnliches Wesen ist. Und wenn es als keine

Eigentümlichkeit des Nichtmenschen erscheint, daß er kein sinnliches

Wesen ist, so kann es auch keine Eigentümlichkeit des Menschen sein,

daß er ein sinnliches Wesen ist. Bei der Begründung muß man sehen,

ob die Bejahung der Bejahung eigentümlich ist. Dann muß es auch die

Verneinung der Verneinung sein. Ist aber die Verneinung der Verneinung

eigentümlich, so muß es auch die Bejahung der Bejahung sein. Da es

z. B. dem Nichtsinnenwesen eigentümlich ist, daß es nicht lebt, so muß

es dem Sinnenwesen eigentümlich sein, daß es lebt[90]. Und wenn es dem

sinnlichen Wesen eigentümlich erscheint, daß es lebt, so muß es dem

nichtsinnlichen Wesen eigentümlich erscheinen, daß es nicht lebt.

[Sidenote: 136b]

Drittens endlich muß man nach den Subjekten (der Aussage) selbst

urteilen, und zwar muß man bei der Widerlegung sehen, ob die angegebene

Eigentümlichkeit der Bejahung eigentümlich ist. Dann kann die nämliche

nicht auch der Verneinung eigentümlich sein. Und ist die angegebene

Eigentümlichkeit der Verneinung eigentümlich, so kann sie es nicht der

Bejahung sein. Da z. B. dem Lebewesen die Beseeltheit eigentümlich

ist, so kann sie es nicht dem Nichtlebewesen sein. Bei der Behauptung

folgt man dem Satz: Ist das Gegebene nicht der Bejahung, so ist es

der Verneinung eigen. Aber dieser Ort trügt. Die Bejahung ist der

Verneinung und die Verneinung der Bejahung nicht eigentümlich. Denn die

Bejahung kommt der Verneinung überhaupt nicht zu, die Verneinung aber

kommt der Bejahung zwar zu, aber nicht als Proprium[91].

Sodann kommt der Fall in Betracht, daß die Glieder einer Einteilung

denen einer anderen gegenüberstehen. Hier muß man bei der Widerlegung

sehen, ob sonst kein Glied der einen Einteilung einem Gliede der

anderen eigentümlich ist. Dann kann es auch das vorgebliche Glied dem,

dem es soll, nicht sein. Da z. B. sinnlich wahrnehmbares Lebewesen

keinem sterblichen Lebewesen als unterscheidende Eigentümlichkeit

zukommt, so kann intelligibles Lebewesen kein Proprium Gottes sein[92].

Bei der Behauptung muß man sehen, ob je ein Glied der einen je einem

der anderen Einteilung eigentümlich ist. Dann muß auch das noch übrige

Glied dem eigentümlich sein, dem es dem Gegner zufolge es nicht sein

sollte. So ist es der Klugheit eigen, daß sie von Natur eine Tugend

des verständigen, den anderen Tugenden, je für sich genommen, daß sie

ebenso Vorzüge eines bestimmten Seelenteils sind. Daher ist es der

Mäßigkeit eigen, daß sie von Natur Tugend des begehrenden Teils ist[93].

+Siebentes Kapitel.+

Sodann muß man nach den Beugungsfällen urteilen und muß bei der

Widerlegung sehen, ob der eine Fall dem anderen nicht eigentümlich ist.

Dann wird es auch der entsprechende Fall dem entsprechenden nicht

sein. So ist dem Gerechterweise das Sittlicherweise nicht eigentümlich,

und darum wird es auch dem Gerechten nicht das Sittliche sein. Bei der

Behauptung muß man sehen, ob der eine Fall dem anderen eigentümlich

ist. Dann wird es auch der entsprechende dem entsprechenden sein. So

wird es, da zweifüßiges Gehendes des Menschen Eigentümlichkeit ist,

auch dem Menschen eigentümlich sein, zweifüßiges Gehendes genannt

zu werde[94]. Man muß aber nicht bloß das, was den Beugungsfällen

untersteht, sondern auch seine Gegensätze ins Auge fassen, wie wir

auch schon bei den früheren Örtern bemerkt haben[95], und muß bei der

Widerlegung sehen, ob der Fall des Gegenteils dem seines Gegenteils

nicht eigentümlich ist. Dann wird es auch der des entsprechenden

Gegenteils dem des entsprechenden Gegenteils nicht sein. So ist dem

Gerechterweise das Tugendhafterweise nicht eigentümlich, und darum wird

es auch dem Ungerechterweise das Sündhafterweise nicht sein. Bei der

Behauptung muß man sehen, ob der Fall des Gegenteils dem des Gegenteils

eigentümlich ist. Dann wird es auch der des entsprechenden Gegenteils

dem des entsprechenden Gegenteils sein. So ist die Eigentümlichkeit

des Tugendhaften das Beste, und darum wird auch die des Sündhaften das

Schlechteste sein.

[Sidenote: 137a]

Sodann muß man nach dem urteilen, was sich ähnlich verhält, und bei der

Widerlegung sehen, ob das sich ähnlich Verhaltende in dem einen Falle

kein Proprium des sich ähnlich Verhaltenden ist. Dann wird es auch im

anderen keines sein. So verhält sich der Baumeister zur Herstellung

eines Hauses ähnlich wie der Arzt zur Herstellung der Gesundheit. Es

ist aber dem Arzte nicht eigentümlich, daß er die Gesundheit herstellt,

und deshalb auch dem Baumeister nicht, daß er ein Haus herstellt. Bei

der Behauptung muß man sehen, ob das sich ähnlich Verhaltende in dem

einen Falle ein Proprium des sich ähnlich Verhaltenden ist. Dann wird

es auch im anderen eines sein. So verhält sich der Arzt zu dem Merkmal:

ein Mann, der ein Hersteller der Gesundheit ist, ähnlich wie der

Lehrer der Gymnastik zu dem Merkmal: ein Mann, der ein Hersteller des

Wohlbefindens ist. Nun ist es aber eine Eigentümlichkeit des letzteren,

daß er ein Hersteller des Wohlbefindens ist, und daher wird es auch

eine Eigentümlichkeit des ersteren sein, daß er ein Hersteller der

Gesundheit ist[96].

Sodann nach dem, was sich gleich verhält, bei der Widerlegung, ob das

sich gleich Verhaltende kein Proprium des sich gleich Verhaltenden

ist. Dann wird auch das sich gleich Verhaltende kein Proprium des

sich gleich Verhaltenden sein. Ist aber das sich gleich Verhaltende

ein Proprium des sich gleich Verhaltenden, so doch nicht dessen,

dessen Proprium es sein soll. So verhält sich die Klugheit ebenso

zu dem sittlich Schönen wie zu dem sittlich Häßlichen, indem sie

die Wissenschaft von beiden ist. Es ist aber der Klugheit nicht

eigentümlich, daß sie die Wissenschaft des Schönen ist, und deshalb

kann es der Klugheit auch nicht eigentümlich sein, daß sie die

Wissenschaft des Häßlichen ist. Ist es der Klugheit aber eigentümlich,

daß sie die Wissenschaft des Schönen ist, so kann es ihr nicht

eigentümlich sein, daß sie die Wissenschaft des Häßlichen ist. Denn

das nämliche kann nicht mehreren eigentümlich sein. Für die Behauptung

läßt sich dieser Ort in keiner Weise verwenden. Denn das sich gleich

verhaltende Eine wird mit mehrerem verglichen[97].

[Sidenote: 137b]

Sodann, bei der Widerlegung: ob das nach dem Sein Gesagte (durch das

Hilfszeitwort sein mit dem Subjekt Verbundene) kein Proprium des nach

dem Sein Gesagten ist. Dann kann auch das Vergehen kein Proprium des

nach dem Vergehen, und das Werden kein Proprium des nach dem Werden

Gesagten sein. Da es z. B. kein Proprium des Menschen ist, daß er

ein Sinnenwesen ist, so kann es auch kein Proprium seines Werdens

sein, daß ein solches wird, oder seines Vergehens, daß eines vergeht.

Auf dieselbe Weise, wie nach dieser Regel vom Sein auf Werden und

Vergehen, muß man auch vom Werden auf Sein und Vergehen und vom

Vergehen auf Sein und Werden schließen. Bei der Behauptung dagegen, ob

dem nach dem Sein Gesagten das nach dem Sein Gesagte eigentümlich ist.

Dann wird auch dem nach dem Werden Gesagten das nach ihm, und dem nach

dem Vergehen Gesagten das nach diesem Angegebene eigentümlich sein. Da

es z. B. dem Menschen eigentümlich ist, daß er das sterbliche Wesen

ist[98], so muß es es auch seinem Werden sein, daß das sterbliche Wesen

wird, und seinem Untergang, daß es untergeht. Auf dieselbe Weise, wie

es für die Widerlegung angegeben worden ist, muß man aus dem Werden und

Vergehen auf das Sein, sowie auch auf die gedachte Übereinstimmung bei

dem Werden und Vergehen selbst, die Folgerung ziehen.

Sodann muß man auf die Idee des Dinges sehen und sich bei der

Widerlegung fragen, ob das Proprium ihr nicht, oder nicht insofern

zukommt, als sie das Ding, dessen Eigentümlichkeit man angibt,

vertritt. Dann kann das, was dem Ding eigentümlich sein soll, es nicht

wirklich sein. So kommt dem Menschen an sich die Ruhe nicht zu, sofern

er Mensch, sondern sofern er eine Idee ist, und deshalb kann die Ruhe

keine Eigentümlichkeit des Menschen sein. Bei der Behauptung muß man

sehen, ob das Proprium der Idee zukommt, und zwar insofern sie eben das

konkrete Ding vertritt, dem es nicht eigentümlich sein soll. Dann wird

das, was ihm nicht eigentümlich sein sollte, es doch sein. So kommt es

dem Sinnenwesen an sich, und sofern es Sinnenwesen ist, zu, daß es aus

Seele und Leib besteht, und deshalb muß dieses eine Eigentümlichkeit

des Sinnenwesens sein[99].

+Achtes Kapitel.+

[Sidenote: 138a]

Sodann nach dem Mehr und Minder, erstens, bei der Widerlegung: ob das

Mehr dem Mehr nicht eigentümlich ist. Dann wird es auch das Minder dem

Minder nicht sein, der tiefste nicht dem tiefsten, der höchste nicht

dem höchsten Grad, und das Schlechthin nicht dem Schlechthin. So ist

kein Mehr im Gefärbtsein Proprium eines Mehr im Körpersein, und deshalb

kann auch kein Minder dort Proprium eines Minder hier sein, und kein

Gefärbtsein schlechthin Proprium von Körper. Bei der Behauptung: ob das

Mehr dem Mehr eigentümlich ist. Dann muß es auch das Minder dem Minder

sein, der tiefste dem tiefsten, der höchste dem höchsten Grad, und das

Schlechthin dem Schlechthin. So ist einem Mehr im Lebendigsein ein Mehr

sinnlicher Wahrnehmung eigentümlich, und daher muß es auch einem Minder

im Lebendigsein ein Minder an Wahrnehmung sein[100], und dem höchsten

der höchste, dem tiefsten der tiefste Grad, und dem Schlechthin das

Schlechthin. Man muß aber auch aus dem Schlechthin auf eben diese

Bestimmungen schließen, und demgemäß bei der Widerlegung zusehen, ob

das Schlechthin dem Schlechthin nicht eigentümlich ist. Dann kann es

auch nicht das Mehr dem Mehr, der höchste dem höchsten und der tiefste

dem tiefsten Grade sein. So ist dem Menschen nicht die Tugendhaftigkeit

eigentümlich, und deshalb kann auch keinem Mehr des Menschen ein

Mehr der Tugend eigentümlich sein[101]. Bei der Behauptung: ob das

Schlechthin dem Schlechthin eigentümlich ist. Dann muß es auch das Mehr

dem Mehr sein, das Minder dem Minder und der höchste Grad dem höchsten

Grade. So ist es dem Feuer eigentümlich, daß es von Natur nach oben

strebt, und daher muß es auch dem, was mehr Feuer ist, eigentümlich

sein, daß es von Natur mehr nach oben strebt[102]. Auf dieselbe Weise

muß man aus den anderen Momenten auf alle diese Bestimmungen schließen.

Zweitens, bei der Widerlegung: ob das Mehr dem Mehr nicht eigentümlich

ist. Dann wird es auch das Minder dem Minder nicht sein. So ist

die Wahrnehmung dem Lebewesen eher eigentümlich, als dem Menschen

die Wissenschaft. Nun ist aber dem Lebewesen die Wahrnehmung nicht

eigentümlich, und daher auch dem Menschen nicht die Wissenschaft.

Bei der Behauptung: ob das Minder dem Minder eigentümlich ist. Dann

wird es auch das Mehr dem Mehr sein. So ist es dem Menschen minder

eigentümlich, daß er von Natur ein zahmes Wesen ist, als dem Lebewesen,

daß es lebt. Nun ist es aber dem Menschen eigentümlich, daß er von

Natur ein zahmes Wesen ist, also auch dem Lebewesen, daß es lebt[103].

Drittens, bei der Widerlegung: ob etwas dem, dem es eher eigen ist,

es nicht ist. Dann kann es auch dem nicht eigen sein, dem es weniger

eigen scheint. Ist es diesem aber eigen, dann nicht jenem. So ist

Gefärbtsein eher der Fläche als dem Körper eigen. Es ist es ihr aber

nicht. Somit kann es nicht dem Körper eigen sein. Ist es aber der

Fläche eigen, dann nicht dem Körper. Für die Begründung ist dieser Ort

nicht zu gebrauchen. Denn das nämliche kann nicht mehrerem eigentümlich

sein[104].

Viertens, bei der Widerlegung: ob das, was dem Ding eher eigen ist,

es nicht ist. Dann wird auch das es nicht sein, was ihm weniger eigen

scheint. So scheint dem Sinnenwesen das Wahrnehmbar eher eigen als das

Teilbar. Es ist ihm aber nicht eigen[105]. Mithin kann es ihm nicht

das Teilbar sein. Bei der Behauptung: ob was ihm minder eigen ist, ihm

eigen ist. Dann wird es ihm auch das sein, was es ihm eher ist. So

ist dem Sinnenwesen die Wahrnehmung minder eigen als das Leben. Die

Wahrnehmung ist ihm aber eigen. Also muß ihm das Leben eigen sein[106].

[Sidenote: 138b]

Sodann nach dem, was gleichmäßig beiwohnt, erstens, bei der

Widerlegung: ob das, was gleich eigen ist, dem nicht eigen ist, dem es

gleich eigen ist. Dann wird auch das, was gleich eigen ist, dem nicht

eigen sein, dem es gleich eigen ist. Wenn (ἐπεὶ) z. B. dem begehrenden

Seelenteil das Begehren gleich eigentümlich ist, wie dem denkenden Teil

das Denken, dem begehrenden Teil aber das Begehren nicht eigentümlich

ist, so kann es dem denkenden Teil nicht das Denken sein[107]. Bei

der Behauptung: ob das, was gleich eigen ist, dem eigen ist, dem es

gleich eigen ist. Dann wird auch das, was gleich eigen ist, dem eigen

sein, dem es gleich eigen ist. So ist es dem verständigen Teil gleich

eigentümlich, erstes Subjekt der Klugheit, wie dem begehrenden Teil,

erstes Subjekt der Mäßigkeit zu sein. Jenem ist aber das Genannte

eigentümlich, also auch dem begehrenden Teil, das erste Mäßige zu sein.

Topik · 第 8 / 10 题