Von den zahlreichen Nachkommen des berühmten Bildschnitzers ist bisher
der bekannteste Meister +Florian+ der Goldschmied in Görlitz. Um
dessen derangierten Verhältnissen aufzuhelfen, wandte sich der dortige
Magistrat 1525 an den Vater zu Nürnberg in einem Briefe, von dem uns
das Concept im Missivenbuche von 1523 erhalten ist. Es lautet:
An Veit Stoss,
bildhawer zu Nürnberg.
Vnsern freuntlichen dinst zuvor. Ersamer, fursichtiger, besonders
gunstiger freund. Euer schreyben vnd beger, belangende Florian Stoss,
euern son, mit seinen gleubigern zu handeln, vnd euch die summen, wes
er zu en (_ihnen_) schuldig bleybt, zu schreyben, denn wollet ir euch
mit freuntlicher antwort gen denselben lassen vornehmen, an vns gethan,
haben wir vorstanden vnd durch vnsere ratsfreunde mit seinen gleubigern
vnd ime handeln lassen vnd befunden, das er dem ersamen, vnserm
miteldisten (_Mitältesten_) Joh. Arnold[261] xiiii flor. schuldig,
darneben auch andere kleine schulde, also das dy gantze summa seiner
schulden auf der part (_Parteien_) antzeigen xl flor. Rh. befunden ist.
Derwegen bitten wir freuntlich, wollet gemeltem eurem sone hirzune
(_hiezu_) hülfflich erscheynen, damit er widder beym volcke glauben
(_Credit_) bekome vnd sich dister bas (_desto besser_) habe zu nehern
(_nähren_). Das wir euch vff euer beger nicht haben wollen vorhalden
(_vorenthalten_); denn euch freuntlich zu dienen, thuen wir gerne.
Datum 5ta post Quasim. (27. April) 1525.
Ueber denselben Florian enthält das liber missivarum von 1528
noch eine Notiz unwesentlichen Inhalts, datiert 1530 am Sonnabend
nach Pfingsten. Ebenso findet er Erwähnung in einem leider nur
fragmentarisch erhaltenen Testament eines ungenannten Bruders von ihm,
dessen Nichte an den Nürnberger Goldschmied Sebold Gar verheiratet
war. Dieses Schriftstück, welches Herr Dr. Schnorr von Carolsfeld für
mich zur Veröffentlichung abschreiben zu lassen die Güte hatte, füllt
die Vorderseite eines Foliobandes in der k. öffentlichen Bibliothek
(122 h, 10) zu Dresden aus. Ich zweifle nicht daran, daß das Dokument,
an dieser Stelle publiziert, Versuche veranlassen wird, die dunklen
Punkte darin aufzuhellen und vor allem die Person des Erblassers
festzustellen. Da in demselben vom Studieren und der „Provinz“
zu Bamberg die Rede ist, so könnte der Testator +Andreas Stoß+,
provincial. ord. Carmelit., sein, ebenfalls ein Sohn des Bildhauers,
von dessen Hand die gen. Dresdener Bibliothek, wie mir freundlichst
berichtet wurde, liber 4-8 actorum (1534-1538) 430 Bl. 4^o besitzt.
Item verordne vnnd Schaff zugeben vnnd vberantworten wollen, mein
Testamentarier, Dem Sebolt Gar, goltschmid zu Nurmberg, meinem
Schwagern, Der meiner Schwester Dochter hatt, vnnd Florian Stoß,
Goltschmid, meinem Bruder zu Gorlitz, jm Lausitzer land, jrenn
kyndenn vnnd Erbenn, sollenn vnnd wollenn vberantwortenn, Die Acta
in schrifften begriffenn, Die Schuld, Die Taffel belangenndt vnnd
was ich verstudirt habe, von meinem vetterlichen Erbtheil, wellichs
mir als[262] abgezogen ist, vonn meinem Erbtheil, Die von Nurmberg
haltenn[263] mir, das Closter vnnd die Taffel entuor, vnnd nit bezalenn
wollenn Solchen gepurenden theil, beger nur das mein, machenn mit Des
Closters gutt, wis[264] sie es, wol werdenn wissen zu uerantwortenn,
Nach solchem meinem absterbenn, Dise schuld, Die ob meine geschribenn
Erbenn, von den vonn Nurmberg erfordern wollens gleich miteynander
theylenn, Die Stiffgeschwisterget, habenn kein zuspruch, Darzu
zusprechenn, Sollicher Erbfall gehort mein freundenn[265] zu, Dieweil
ichs jm Leben nit empfangenn habe, Darumb vbergibs jnenn antzufordernn
vnnd antzulegen als Das jr, Solliche mein Erbenn oder annder vnerben,
Die sich woltenn eindringen, vnnd fordrung habenn, ann die prouintz
oder Conuent zue Bamberg, mann solt jnn eppas[266] geben verorden
vnnd Schaff, Das man jn nichts gebenn soll, wann[267] ich hab jn[268]
yglichem, jnn sonnder heit gebenn alt vnnd jung, Das ich nit schuldig
were gewest zuthun wie mann das findt jn actis, Diser schuld, wols[269]
ich nit als hab angeschribennn etc.
Copia hec presens originali suo vero, De verbo ad verbum (per me
Cristofforum Schiffel ex autoritate imperiali publicum Notarium
auscultata et Collacionata) concordat Quod ego manu mea propria, cum
scripturis Attestor
Cristofferus Schiffel Notarius
jn fidem scripsit et subscripsit.
Von +Veit Stoß dem Jüngeren+ († 1569) bringt der 44. Bericht von
„Schlesiens Vorzeit“ die Lithographie seines Grabmals (an der kath.
Pfarrkirche zu Frankenstein in Schlesien) und eine Erläuterung dazu.
+Bunzlau.+ Dr. +Ewald Wernicke+.
Berichtigungen.
In dem Artikel „Samuel Karoch“ der vorigen Nummer sind folgende
Corrigenda übersehen worden: Sp. 283, Z. 15: 1463 lies 1493. Sp. 290,
Z. 29: Regine. Sp. 290, Z. 33 Buridano... postulacionem. Sp. 290, Z.
38: requiescant. Sp. 290, Z. 8 v. u.: Gislingen.
Verantwortliche Redaction: Dr. +A. Essenwein+. Dr. +G. K. Frommann+.
Verlag der literarisch-artistischen Anstalt des germanischen Museums in
Nürnberg.
Gedruckt bei +U. E. Sebald+ in Nürnberg.
Mit einer Beilage.