Die deutsche Sage kennt, wie begreiflich, die Goten (die sie

ausschließlich Amelunge nennt) nur in Italien und Bayern; auch

Ermenrich ist aus Südrußland dahin versetzt. Sie betrachtet ferner die

Amelunge als legitime, eingeborne Herrscher ihres Reiches; Dietrichs

Sieg bedeutet ihr also nicht eine einfache Eroberung, sondern eine

Wiedereroberung nach vorausgegangener Vertreibung. Zu dieser Anschauung

mußte die Sage dadurch geführt werden, daß Theodorich in der Tat durch

den Auftrag des Kaisers Zeno das formale Recht auf seiner Seite hatte,

während Odoaker nur infolge Usurpation in Italien herrschte. Den

oströmischen Kaiser ferner hat die Sage, wie sie es fast immer getan

hat, durch den Hunnenkönig ersetzt; indem sie Dietrich während seiner

Abwesenheit aus Italien an dessen Hofe lebend dachte, übertrug sie

auf ihn das, was von den Verhältnissen seines Vaters Dietmar bekannt

geblieben war. Endlich brachte sie die beiden Amelunge Ermenrich und

Dietrich dadurch aufs nächste zusammen, daß sie sie als Oheim und Neffe

betrachtete. So hat denn die Dietrichsage im wesentlichen folgende

Gestalt erlangt:

Die Brüder Ermenrich und Dietmar aus dem Hause der Amelunge teilen sich

derart in das Reich, daß Ermenrich als der älteste den Hauptteil mit

Ravenna, Dietmar den Norden erhält; als Sitz des letztern und seines

Sohnes wird Verona (Bern) betrachtet, nachdem Theodorichs historische

Residenz Ravenna zunächst Ermenrichs Eigentum geworden ist. Nach

Dietmars Tode wird sein Sohn Dietrich von Ermenrich vertrieben; dies

behauptet die Sage im Anschluß an die historische Eroberertätigkeit,

die Ermanarich entfaltet hat. Der vertriebene Dietrich begibt sich

an den Hof des Hunnenkönigs Etzel, um von ihm Hilfe gegen Ermenrich

zu erbitten; als Vermittler zwischen Dietrich und Etzel spielt

dabei der Markgraf Rüdeger von Bechelaren, des erstern Freund, des

letztern vornehmster Vasall, eine hervorragende Rolle. Über Ursprung

und Bedeutung der Figur Rüdegers hat man mannigfache Vermutungen

aufgestellt, ja, man hat sogar diesen reinmenschlichen Helden zu einem

mythischen Wesen machen wollen; und doch ist, wie mir scheint, Rüdegers

Bedeutung so leicht zu fassen: da die naiven Pfleger der Sage dieser

jederzeit zeitgenössische Färbung geben, so müssen sie sich Dietrich

als Bayern, Etzel als Ungarn denken; daraus ergibt sich, daß Rüdeger

der Repräsentant des vermittelnden Zwischengebietes, der bayerischen

Ostmark (Österreichs) ist. Im Nibelungenliede gilt als Rüdegers Bereich

das Land zwischen Enns und Wienerwald; das ist genau das Gebiet der

bayerischen Ostmark von Otto dem Großen bis auf Heinrich III., dessen

Eroberung das Land bis zur Leita hinzufügte. Daraus ergibt sich, daß

die Dichtung die Figur Rüdegers um das Jahr 1000 geschaffen hat[47].

-- Die Sage kennt nun zunächst einen ersten, mißlungenen Versuch

Dietrichs, mit hunnischer Hilfe zurückzukehren; er führt zu Kämpfen bei

Ravenna und gibt den Stoff zu dem Gedicht von der „Ravennaschlacht“ ab;

selbstverständlich beruht er auf dem Walten der Dichtung: die deutschen

Spielleute des zwölften Jahrhunderts lieben es ja auch, denselben

Stoff in zwei Variationen nacheinander vorzutragen. Der Inhalt der

Ravennaschlacht ist eine Variation von Dietrichs Rückkehr. -- Nunmehr

findet Ermenrich sein Ende ungefähr so, wie es schon Jordanes erzählt;

als einer der Mörder gilt um das Jahr 1000 Otacker, der Ermenrichs

Nachfolger wird und also schließlich bei der endgültigen Eroberung

Italiens Dietrichs Gegner ist, wie es die Geschichte dargeboten hat. In

Süddeutschland ist allerdings im 12. Jahrhundert Ermenrichs Ermordung

und die Person Otackers augenscheinlich ganz vergessen; den Thron der

Amelunge nimmt bei Dietrichs Rückkehr Ermenrichs treuloser Ratgeber

Sibich ein. Jedenfalls aber gelangt Dietrich schließlich durch Etzels

Hilfe wieder in den Besitz seines angestammten Reiches[48].

In Gesellschaft Dietrichs und der zu ihm in Beziehung tretenden Leute

befinden sich nun natürlich zahlreiche Personen minderer Bedeutung,

die teils selbständige Sagenexistenz gehabt haben, aber durch die

gewaltige Anziehungskraft der Hauptsage an sie herangezogen und ihr

angegliedert worden sind (so z. B. Wielands Sohn Witig, ursprünglich

ein Mann Ermenrichs), teils aber als mehr oder minder nötige Ausfüllung

erdichtet worden sind; zu letzteren gehören vor allen Hiltebrand,

der als Dietrichs Erzieher und erfahrener erster Ratgeber eine fast

selbstverständliche typische Figur ist, und sein Neffe Wolfhart, in

allem Hiltebrands Gegenbild (besonders in der Art seines Auftretens)

und gewiß des Kontrastes wegen als solches geschaffen.

Von Personen aus der Umgebung des historischen Attila hat die Sage noch

bewahrt seine Gattin Cherka als Helche (im Rosengarten Herche, in der

Thidrikssaga Erka genannt) und seinen Bruder Bleda als Blödel; dieser

Name ist offenbar volksetymologisch an „blöde“ angelehnt. An Bledas

wirkliche Schicksale besteht keine Erinnerung, er wird in ziemlich

willkürlicher Weise verwertet.

In diese in Süddeutschland ganz lebendige Dietrichsage ist nun die

Nibelungensage nach ihrer Überführung dahin derart eingefügt, daß

Kriemhilt als zweite Gattin Etzels gilt, die er nach dem Tode der

Helche geehelicht hat, und daß der große Todeskampf der Nibelunge

eintritt, während Dietrich noch an Etzels Hofe lebt; der Versuch der

Rückkehr, der zur Ravennaschlacht führt, muß natürlich, da bei ihm die

Königin Helche noch eine wichtige Rolle spielt, schon vorüber sein.

Mit Dietrich sind natürlich die meisten seiner Sage angehörigen Figuren

in die Nibelungengeschichte übergetreten, vor allen auch Rüdeger, der

nach dem, was vorhin ausgeführt wurde, außerhalb der Dietrichsage

undenkbar ist. Da nun aber die Nibelungensage zunächst ohne Dietrich

und Rüdeger existiert hat, so muß es möglich sein, nach Ausscheidung

oder Abtrennung der diese Helden betreffenden Abschnitte ein Bild

von dem Zustande zu bekommen, den sie zur Zeit der Überführung nach

Süddeutschland aufwies. Dabei ergibt sich nun das merkwürdige Resultat,

daß alle nach dem Saalbrande sich noch abspielenden Szenen wesentlich

durch die Dietrichsage bedingt sind, mit andern Worten: es wird höchst

wahrscheinlich, daß der Saalbrand in der ältern Sagenfassung den Schluß

bildete, und die Nibelunge in ihm umgekommen sind.

Bedenken gegen diese Annahme werden allerdings dadurch erweckt, daß der

Schluß des Nibelungenliedes mit den eddischen Atli-Liedern insofern

übereinstimmt, als Günther und Hagen schließlich lebendig gefangen und

erst nach ihrer Weigerung, den Hort auszuliefern, getötet werden; daß

im Nibelungenliede erst Günther und dann Hagen getötet wird, während

die Lieder-Edda beider Rollen vertauscht, macht keinen wesentlichen

Unterschied. Nun sind aber die Atli-Lieder augenscheinlich keine reinen

Repräsentanten der nordischen Sagenform, sondern weisen mehrfach

erneute deutsche Beeinflussung auf; sonach wäre möglich, daß auch die

nahe Übereinstimmung in der Schlußerzählung erst unter dem Einflusse

deutscher Neudichtung zustande gekommen ist.

Wenn wir Rüdeger aus einer Grundform unserer Sage zu streichen haben,

so fällt natürlich auch der Abschnitt vom Aufenthalte der Nibelunge zu

Bechelaren weg; dann steht die kleine Szene von der Begegnung mit dem

Grenzwächter Eckewart unmittelbar vor dem Eintreffen bei Kriemhilt, und

es verschwindet die Sonderbarkeit, an der wir vorhin (S. 48) Anstoß

nehmen mußten.

Wir haben im wesentlichen den Zustand der Sage erreicht, der in unserm

Liede die Grundlage der Erzählung bildet. Manches freilich hat der

Dichter des Liedes, manches haben wohl noch andere Hände geändert, ehe

die Textgestalt erreicht wurde, die uns heute noch vorliegt. Ehe wir

diese letzten, dem Liede eigenen Neuerungen betrachten und untersuchen,

müssen wir uns erst den Fragen zuwenden, die uns die Überlieferung und

Geschichte seines Textes stellen.

VI.

Überlieferung und Textgeschichte des Liedes der Nibelunge.

Das Nibelungenlied ist uns erhalten in zehn vollständigen[49]

Handschriften, außerdem in Bruchstücken von siebzehn verschiedenen

Handschriften. Die Pergamenthandschriften des 13. und 14.

Jahrhunderts haben wir uns gewöhnt (seit Lachmann) mit großen,

die Papierhandschriften des 14./15. Jahrhunderts und die einzige

jüngere Pergamenthandschrift (d aus dem 16. Jahrhundert) mit

kleinen lateinischen Buchstaben zu bezeichnen und zu benennen.

Die vollständigen Handschriften sind ~A B C D I a b d h k~, die

Fragmente ~E F H K L M N O Q R S U Y Z g i l~. In allen vollständigen

Handschriften mit Ausnahme von ~k~, die überhaupt eine Sonderstellung

einnimmt, schließt sich die „Klage“ dem Liede unmittelbar an; von den

Fragmenten bietet nur ~N~ auch ein Bruchstück der Klage; dafür sind uns

Stücke dieses Gedichtes in Resten von drei andern Handschriften (~G~,

~W~ und ~X~) noch erhalten, in denen natürlich auch das Nibelungenlied

vorhanden gewesen sein muß[50].

Die Handschrift ~k~ (im Besitze des Piaristen-Kollegiums zu Wien) ist

eine völlige Neubearbeitung des alten Textes in Stil und Sprache des

15. Jahrhunderts, steht also im Grunde auf keiner andern Linie als z.

B. Simrocks Übertragung ins Neuhochdeutsche; jedoch der Umstand, daß

sie Vorlagen benutzt hat, die uns nicht mehr zugänglich sind, verleiht

ihr auch für die Kritik des alten Textes einigen Wert.

Die übrigen 26 Handschriften ordnen sich nach dem Titel, den das Epos

am Schlusse sich selbst gibt, leicht in zwei große Gruppen: ~der

Nibelunge nôt~ heißt es in ~A B D H I K L M N O Q S Z b d g h i l~

(dazu ~W~), ~der Nibelunge liet~ in ~C E F R U Y a~ (dazu ~G X~). Noch

eingehendere Gruppierung läßt sich durch genauere Betrachtung der

vollständigen Handschriften gewinnen. Diese sind:

~A~ aus dem 13./14. Jahrhundert, ursprünglich auf Schloß Hohenems,

jetzt in München;

~B~ aus dem 13. Jahrhundert, in St. Gallen;

~C~ aus dem Anfang des 13. Jahrhunderts, ursprünglich auf Schloß

Hohenems, dann im Besitze des Freiherrn v. Laßberg, jetzt auf der

fürstenbergischen Bibliothek in Donaueschingen;

~D~ aus dem 13./14. Jahrhundert, in München;

~I~ aus dem 14. Jahrhundert, stammt aus Tirol, jetzt in Berlin;

~a~, früher in Wallerstein, jetzt in Maihingen (bayr. Regierungsbezirk

Schwaben);

~b~, Hundeshagens Handschrift, jetzt in Berlin;

~d~, die im Auftrage Kaisers Maximilians I. 1502-17 hergestellte große

Sammelhandschrift, früher auf Schloß Ambras, jetzt in Wien;

~h~, Meusebachs Handschrift, jetzt in Berlin; sie ist eine Abschrift

von ~I~ und kommt deshalb für die Textkritik nicht in Betracht.

Während die Handschriften der Liet-Gruppe nur in unwesentlichen Dingen

voneinander abweichen (so daß die junge ~a~ nur zur Ausfüllung der

Lücken in der guten alten ~C~ herangezogen zu werden braucht), gehen

die der Not-Gruppe vielfach stark auseinander: ~Db~ gehören zusammen

und folgen in den ersten 270 Strophen des Liedes, ebenso im Anfange der

Klage seltsamerweise dem Liet-Texte; ~Id~ sind einerseits im Eingange

des Liedes nicht unwesentlich kürzer als alle übrigen Texte, haben aber

andererseits im Verlaufe des Gedichtes im ganzen zwanzig Strophen, die

sonst nur dem Liet-Texte eigen sind, in den zugrunde liegenden Not-Text

aufgenommen; ~B~ gibt, von Kleinigkeiten abgesehen, den Not-Text am

reinsten wieder; ~A~ hat ihn um volle 61 Strophen, die im Laufe des

Gedichtes, hauptsächlich innerhalb der Strophen 340-720 (der Zählung

von Bartsch) gestrichen sind, verkürzt.

Da ~A~ infolge dieser Streichungen den kürzesten Text bietet, hielt man

sie lange Zeit für den Vertreter des ältesten vorhandenen Textes; seit

es aber W. Braune (Die Handschriftenverhältnisse des Nibelungenliedes,

1900) gelungen ist, nachzuweisen, daß ~A~ mit dem Hauptteile von ~Db~,

der dem Not-Texte folgt, manche jüngere Änderungen und Fehler gemein

hat, kann davon keine Rede mehr sein, vielmehr ist ~A~ der Not-Vorlage

von ~Db~ auf das nächste verwandt und innerhalb der 270 Strophen, in

denen ~Db~ einer Liet-Vorlage folgen, der alleinige Vertreter dieser

Handschriftengruppe.

Die größte Schwierigkeit macht noch heute die richtige Einordnung der

Gruppe ~Id~; im Anfange ist sie kürzer, als alle übrigen Texte und in

dieser Beziehung, wie ebenfalls Braune nachgewiesen hat, altertümlicher

als alle diese. Wie aber soll man die zwanzig zum Liet-Texte stimmenden

Strophen beurteilen? Sie sind im allgemeinen ganz lose in den Not-Text

eingefügt; von den vierzehn Stellen, auf die sie sich verteilen,

stimmen elf genau zur Strophenfolge des Liet-Textes; an den drei andern

Stellen ist eine kleine Verschiebung eingetreten, die dem Zusammenhange

nicht günstig ist: die Strophen stehen (nach der Zählung von Bartsch)

hinter 969 statt hinter 964 (um 5 Strophen zu spät),

„ 998 „ „ 1001 ( „ 3 „ „ früh) und

„ 1571 „ „ 1573 ( „ 2 „ „ „ ).

Eine Mittelstellung zwischen den beiden Hauptgruppen nimmt also ~Id~

auf jeden Fall ein, es fragt sich nur, ob eine durch Entwicklung der

Texte bedingte oder eine äußerliche. Braune entscheidet sich für

das erstere und erblickt in ~Id~ eine Vorstufe zu dem Liet-Texte;

ich neige mich der andern Auffassung zu, hauptsächlich weil die

Ordnung der Strophen an den drei erwähnten Stellen um ein weniges

ohne ersichtlichen Grund abweicht; das scheint sich am besten aus

äußerlicher Entlehnung zu erklären: der Besitzer der Grundhandschrift

der Gruppe ~Id~ kannte den Liet-Text und vermißte in ihr einige diesem

allein eigene Strophen; er trug sie auf den Blatträndern nach; beim

Abschreiben wurden sie in den Text eingerückt, und dabei kamen nun jene

kleinen Irrtümer vor, die sich jedenfalls innerhalb des Raumes einer

Blattseite halten.

Einfacher ist die eigentümliche Textmischung der Gruppe ~Db~ zu

erklären: in ihrer Grundhandschrift war der Anfang des Liedes (ebenso

der Anfang der Klage) verloren gegangen und durch Abschrift aus einer

andern Handschrift, die dem Liet-Texte angehörte, ersetzt worden. Das

war möglich, da die beiden Haupttexte doch nicht so stark voneinander

abweichen, daß man die Verschiedenheit auf den ersten Blick erkennen

müßte; auch in neuerer Zeit ist solche Textmischung vorgekommen, vgl.

S. 124. Das aus dem Liet-Texte entnommene Anfangsstück des Liedes

umfaßt ungefähr doppelt soviel Raum wie das eben daher entnommene

Anfangsstück der Klage; der den Not-Text bietende Hauptteil des

Liedes ist annähernd achtmal so lang wie der Eingang; daraus darf man

vermuten, daß von der Grundhandschrift die 1., 2. und 19. Lage verloren

gegangen und ungenau ersetzt waren.

Die sechs Haupthandschriften des Not-Textes ordnen sich sonach in zwei

Gruppen: auf der einen Seite ~Id~ mit altertümlich kurzem Eingang, aber

zwanzig zugesetzten Strophen; auf der andern Seite ~ABDb~ mit längerm

Eingang (wie ihn auch der Liet-Text bietet); ~Db~, deren alter Eingang

ja verloren ist, werden durch die nahe Verwandtschaft mit ~A~ bei

dieser Gruppe festgehalten.

Wie verhalten sich nun aber die beiden Hauptgruppen „Liet“ und „Not“

zueinander? Geht die eine auf die andere zurück, oder weisen beide auf

ein verlorenes Original? Von den drei möglichen Antworten, die alle

drei ihre Vertreter gefunden haben, können wir eine von vornherein

ablehnen: die „Not“ geht keinesfalls auf das „Liet“ zurück, denn sie

ist altertümlicher als dies; vor allem aber steht im Not-Texte die

„Klage“ noch ziemlich selbständig hinter dem Liede, während das „Liet“

die beiden Gedichte möglichst untereinander auszugleichen strebt; so

gehen denn zahlreiche Mehrstrophen von ~Ca~ auf Anregungen der „Klage“

zurück. So bleiben zwei Möglichkeiten: entweder das „Liet“ beruhte auf

der „Not“, oder beide nebeneinander auf einem verlorenen Original; der

ersteren neigt sich Braune zu, während ich der zweiten den Vorzug gebe

auf Grund folgender Überlegung: der Liet-Text muß spätestens zu Anfang

des 13. Jahrhunderts abgeschlossen sein, denn er hat die alte einfache

Angabe der Klage, daß Ute, die Mutter der burgundischen Könige, ihre

alten Tage im Kloster Lorsch verbrachte, breit ausgesponnen und stellt

die Behauptung auf, sie habe es ausgestattet (Holtzmann 1158)

~mit starken rîchen urborn, als ez noch hiute hât,

daz klôster dâ ze Lôrse, des dinc vil hôhe an êren stât~;

nun ist aber dies altberühmte Kloster durch seinen letzten Abt Konrad,

der 1216 zuerst genannt wird, derartig heruntergebracht worden, daß

er 1229 abgesetzt, und das Stift an Mainz übergeben wurde; ein so

lautes Rühmen, wie wir es in ~C~ finden, war also in und nach dieser

Zeit nicht wohl möglich[51]. Dagegen kann die Grundhandschrift des

Not-Textes nicht älter als höchstens 1240 sein, denn sie hat 1331

und 1336 den richtigen Ortsnamen ~Treisenmûre~ durch den falschen

~Zeizenmûre~ ersetzt. Die Stellen fallen in die Partie, die Kriemhilts

Reise zu Etzel schildert und dabei innerhalb Österreichs die Tag für

Tag berührten Stationen in genauer Folge nennt: ~Everdingen~, ~Ense~,

~Bechelâren~, ~Medelîche~, ~Mûtâren~, ~Treisenmûre~, ~Tulne~, ~Wiene~,

~Heimburc~, ~Miesenburc~. Setzt man ~Zeizenmûre~ für ~Treisenmûre~

ein, so erhält man eine widersinnige Folge, denn ~Zeizenmûre~ liegt

bereits östlich von Wien. Derjenige, der es eingeführt hat, kann

von Österreichs Geographie keine persönliche Anschauung gehabt

haben; nun ist aber ~Zeizenmûre~ ein unbedeutendes Dorf, das einem

Nicht-Österreicher schwerlich bekannt ist, wenn es nicht einen

besondern Ruf hat; einen solchen hat es dadurch erlangt, daß Nithart

von Riuwental einen großen Teil seiner österreichischen Dorfgedichte

dort spielen läßt; Nithart, dessen Dichten schätzungsweise in die Zeit

von 1210-1240 fällt, lebte ursprünglich in Bayern und vertauschte es

erst etwa 1230 mit Österreich; vor diesem Zeitpunkte können Nitharts

österreichische Dorfgedichte nicht entstanden sein. Vorher dürfte also

jener fälschlich in den Not-Text eingeführte Ort außerhalb Österreichs

schwerlich bekannt gewesen sein[52].

Ist somit die Grundhandschrift des Not-Textes rund ein Menschenalter

jünger als die Existenz des Liet-Textes, so kann dieser nicht auf jenen

zurückgehen, und bleibt nunmehr nur die dritte Möglichkeit übrig: beide

weisen nebeneinander auf ein verlorenes Original zurück. Dies Original

kann nach Ausweis der nahen Übereinstimmung beider Texte vom Not-Texte

nicht allzu verschieden gewesen sein; um 1200 erfuhr es zunächst eine

Überarbeitung, die im Liet-Texte noch vorliegt. Sie hat den ohnehin

schon stark vorherrschenden rittermäßigen Geist noch verstärkt,

außerdem aber den Anhang, die Klage, mit dem Liede in größere

Übereinstimmung versetzt; den nur auf den letzten Teil passenden Titel

„~der Nibelunge Nôt~“ hat sie durch den richtigern „~der Nibelunge

Liet~“ ersetzt. -- Nicht vor 1240, zu einer Zeit, da der ritterliche

Geschmack schon im Sinken war, hat ein Jüngerer eine Neubearbeitung

des Gedichtes für angezeigt gehalten und dabei über den im allgemeinen

Umlauf befindlichen Liet-Text weg auf das Original zurückgegriffen[53];

sein Werk liegt uns im Not-Texte vor. Er folgt dem Original im ganzen

recht treu; nur einzelne in spielmannsmäßigem Geschmack gehaltene

kleine Szenen dürften vielleicht auf ihn zurückzuführen sein (Dankwart

als Verschwender bei der geizigen Brünhilt; Hagens grobes Verhalten

gegenüber der jungvermählten Kriemhilt u. dgl.).

Charakteristisch für den spätern Ursprung des Not-Textes ist der

Umstand, daß er in keiner seiner zahlreichen Handschriften rein

erhalten, sondern überall mehr oder weniger durch den Liet-Text

beeinflußt ist: die Gruppe ~Id~ bewahrt den alten Anfang, setzt

aber die besprochenen zwanzig Strophen zu; die Gruppe ~ABDb~ hat

umgekehrt (wenn auch nicht in allen Handschriften in gleichem Maße)

den erweiterten Anfang von ~Ca~ aufgenommen; die Grundhandschrift

von ~Db~ ist aus dem Liet-Texte ergänzt: die Handschrift ~B~ hat

einmal zwei Strophen (102. 103 Bartsch) sowie am Schlusse der Klage

den Abschnitt über Etzels Verbleib aus dem Liet-Texte aufgenommen

u. s. f. Letzterer lag eben allen Schreibern und Hörern fortgesetzt

im Ohre; es ist begreiflich, daß Berufsschreiber, die den Liet-Text

bereits ein- oder mehrere Male abgeschrieben hatten, bei der Arbeit an

einer Not-Handschrift unwillkürlich Lesarten jenes Textes anbrachten:

so dürften sich auch die zahlreichen Kreuzungen in den Varianten

erklären, die aus keinem organisch entwickelten Handschriftenstammbaum

verständlich sind.

Unter Berücksichtigung aller zugehörigen Bruchstücke dürfte sich die

spätere Geschichte des Not-Textes etwa in folgender Weise abgespielt

haben: zunächst trennte sich vom Hauptzweige der Entwicklung die

Stammhandschrift der Gruppe ~Id~; in ältester reinster Form liegt uns

diese Textgestalt annähernd vollständig nur in der späten Handschrift

~d~ vor; ihr zur Seite stehen das alte Fragment ~H~ und das dürftige

Fragment ~O~, das der direkten Vorlage von ~d~ angehört. Die

Handschrift ~I~ und die nahe stehenden Fragmente ~K~ und ~Q~ ändern

den alten Text der Gruppe ~Id~ in vielen Punkten selbständig; ihnen ist

vielleicht noch das Fragment ~l~ beizuzählen, das ebenfalls zahlreiche

Textänderungen aufweist. -- Von der andern Hauptgruppe des Not-Textes

stellt ~B~ eine vollständige, sehr alte Form dar; ihr zunächst

verwandt ist die Grundhandschrift aller übrigen Nothandschriften,

auf die zunächst die lückenhafte ~A~ und die Fragmente ~L~ (daraus

abgeschrieben ~g~) und ~M~, sowie die Grundlage der ~Db~-Gruppe

zurückgehen; diese wird gebildet durch die recht nahe verwandten

Handschriften ~D~ und ~b~ und Fragmente ~S~, ~N~ und ~Z~ (wohl auch

~W~ der Klage). -- Das unbedeutende Fragment ~i~ ist nicht sicher

einzuordnen.

Die vorgetragene Meinung vom Verhältnis der beiden Nibelungentexte und

ihrer Handschriften erhält eine wesentliche Stütze durch das relative

Alter der zugehörigen Pergamentcodices. Dies läßt sich bestimmen

durch die Art der Einrichtung derselben: die älteste Weise ist, den

Text (des Liedes und der Klage) ohne Absetzen von Vers oder Strophe

einspaltig über die ganze Seite zu schreiben; so sind ~C~ und ~E~

(vom Liet-Text) sowie ~H~ (von der ~Id~-Gruppe) verfahren. Etwas mehr

Übersicht bei größter Ausnutzung des Pergamentes gestattet zweispaltige

Einrichtung, bei welcher im Liede die Strophen abgesetzt werden,

aber nicht die Verse; sie liegt vor in ~FRY~, ~B~, ~DNSZ~, sowie in

auffallend kleinem Format in ~Q~; innerhalb der Klage verfahren diese

Codices, entsprechend der andern Versart, verschieden: zweispaltig

ohne Absetzen schreibt ~B~ (ältere Weise), zweispaltig mit abgesetzten

Versen ~G~, ~DNW~ (jüngere Weise). Schließlich setzt man auch im Liede

die Verse ab; zweispaltig verfahren so ~AMI~, einspaltig ~LU~ (kleines

Format); innerhalb der Klage schreibt ~A~ zweispaltig mit abgesetzten

Doppelversen, ~I~ dreispaltig mit abgesetzten Versen, beides sichtlich

aus räumlichen Gründen; das in kleinem Format gehaltene ~X~ schreibt

einspaltig mit abgesetzten Versen. Ganz großes Format, dreispaltig

eingerichtet, haben ~O~ und ~K~; jenes setzt gar nicht ab und bringt

hundert, dies setzt nur Strophen ab und bringt sechzig Strophen auf

einem Blatte unter; ~K~ bringt also das ganze Nibelungenlied auf

fünf Quaternionen, ~O~ gar nur auf drei Quaternionen unter; das

weist darauf hin, daß sie beide (wie das aus ~O~ abgeschriebene ~d~)

Sammelhandschriften waren; ihre Einrichtung hat mit derjenigen der

übrigen Handschriften nichts gemein, und sie sind gewiß nicht so alt,

wie ihr Einrichtungsprinzip anzudeuten scheint.

Der in der Handschrift ~k~ vorliegende, im 15. Jahrhundert

modernisierte Text beruht in der Hauptsache auf einem Exemplare

des Liet-Textes, das im Anfange zwei größere Lücken aufwies; diese

sind ersetzt aus einer Handschrift des Not-Textes, die in nächster

Verwandtschaft zu ~A~ stand, wie der gleiche Strophenbestand des

Einganges zeigt.

Der Sagenkreis der Nibelungen · 第 9 / 14 段