Einheiten so überlegen ist wie der Staat und Stand sehr oft den
Familien und Berufsklassen oder das Familienhaupt den Kindern, ist ein
gerechtes Recht +zwischen+ den Schwächeren aus der allmächtigen
Hand des Unbeteiligten möglich. Aber Stände fühlen selten und Staaten
so gut wie nie eine Macht von diesem Range über sich, und zwischen
ihnen gilt also mit unmittelbarer Gewalt das Recht des Stärkeren, wie
es sich in einseitig festgesetzten Verträgen und mehr noch in deren
Auslegung und Innehaltung durch den Sieger zeigt. Das unterscheidet
+Innen- und Außenrechte+ der geschichtlichen Lebenseinheiten. In
jenen kommt der Wille eines Schiedsrichters zur Geltung, unparteiisch
und gerecht zu sein, obwohl man sich sehr über den Grad von
Unparteilichkeit täuscht, die selbst in den besten Gesetzbüchern der
Geschichte wirksam gewesen ist, auch in jenen, die sich bürgerlich
nennen und damit schon andeuten, daß +ein Stand+ sie kraft seiner
Übermacht für alle geschaffen hat.[394] Innenrechte sind das Ergebnis
eines streng logisch-kausalen, auf Wahrheit gerichteten Denkens, aber
eben deshalb bleibt ihre Geltung jederzeit abhängig von der materiellen
Macht ihres Urhebers, sei er Stand oder Staat. Eine Revolution
vernichtet mit dieser Macht sofort auch die Macht der Gesetze. Sie
bleiben wahr, aber sie sind nicht mehr wirklich. Außenrechte wie
alle Friedensverträge aber sind dem Wesen nach nie wahr und stets
wirklich -- wirklich oft im erschreckenden Sinne -- und erheben gar
nicht den Anspruch, gerecht zu sein. Es genügt, daß sie wirksam sind.
Aus ihnen spricht das +Leben+, das keine kausale und moralische
Logik besitzt, aber eine um so folgerichtigere organische. Es will
+selbst+ Geltung besitzen; es fühlt mit innerlicher Gewißheit, was
es dazu braucht, und im Hinblick darauf weiß es, was +ihm+ recht
ist und für andere deshalb recht zu sein hat. Diese Logik erscheint in
jeder Familie, namentlich in den alten rasseechten Bauerngeschlechtern,
sobald die Autorität erschüttert ist und ein anderer als das Oberhaupt
bestimmen will, „was ist“. Sie erscheint in jedem Staate, sobald eine
einzelne Partei die Lage beherrscht. Jede Feudalzeit ist erfüllt
von dem Kampf zwischen Lehnsherrn und Vasallen um das „Recht auf
das Recht“. Dieser Kampf endet in der Antike fast überall mit dem
unbedingten Sieg des ersten Standes, der dem Königtum die Gesetzgebung
entzieht und es selbst zum Objekt der eigenen Rechtssetzung macht,
wie Ursprung und Bedeutung der Archonten in Athen und der Ephoren
in Sparta mit Sicherheit beweisen, auf abendländischem Boden aber
vorübergehend auch in Frankreich mit der Einsetzung der Generalstände
(1302) und für immer in England, wo die normannischen Barone und
der hohe Klerus 1215 die Magna Charta erzwangen, aus welcher die
tatsächliche Souveränität des Parlaments hervorgegangen ist. Aus diesem
Grunde ist das alte normannische Standesrecht hier dauernd in Geltung
geblieben. Dagegen war es die Verteidigung der schwachen kaiserlichen
Gewalt in Deutschland gegen die Ansprüche der großen Lehnsträger, die
das justinianische römische Recht als das Recht einer unbedingten
Zentralgewalt gegen die frühdeutschen Landrechte zu Hilfe rief.[395]
Die Verfassung Drakons, die πάτριος πολιτεία der Oligarchen,
wurde ebenso wie das streng patrizische Zwölftafelrecht vom Adel
gegeben,[396] schon tief in der antiken Spätzeit mit den voll
entwickelten Mächten der Stadt und des Geldes, aber gegen sie
gerichtet und deshalb sehr bald durch ein Recht des dritten Standes,
der „andern“ verdrängt -- das des Solon und der Tribunen -- das nicht
weniger Standesrecht war. Der Kampf zwischen den beiden Urständen um
das Recht der Rechtsetzung hat die ganze Geschichte des Abendlandes
erfüllt von dem frühgotischen Streit um den Vorrang des weltlichen oder
des kanonischen Rechts bis zu dem noch heute nicht abgeschlossenen
um die Zivilehe.[397] Die Verfassungskämpfe seit dem Ende des 18.
Jahrhunderts bedeuten doch auch, daß der dritte Stand, der nach jener
berühmten Bemerkung von Sieyès im Jahre 1789 „nichts war, aber alles
sein konnte“, die Gesetzgebung im Namen aller an sich brachte und
sie in genau demselben Sinne zu einer bürgerlichen gemacht hat, wie
die der Gotik eine adlige gewesen war. Am unverhülltesten tritt, wie
gesagt, das Recht als Ausdruck der Macht in den zwischenstaatlichen
Rechtsetzungen hervor, in Friedensverträgen und in jenem Völkerrecht,
von dem schon Mirabeau meinte, daß es das Recht der Mächtigen sei,
dessen Innehaltung den Machtlosen auferlegt werde. In Rechten von
dieser Art wird ein großer Teil der welthistorischen Entscheidungen
festgelegt. Sie sind die Verfassung, in welcher die kämpfende
Geschichte fortschreitet, solange sie nicht zu der ursprünglichen
Form des Kampfes mit Waffen zurückkehrt, dessen geistige Fortsetzung
jeder geltende Vertrag in seinen beabsichtigten Wirkungen ist. Ist die
Politik ein Krieg mit anderen Mitteln, so ist das „Recht auf das Recht“
die Beute der siegreichen Partei.
7
Es ist demnach klar, daß auf den Höhen der Geschichte zwei große
Lebensformen um den Vorrang kämpfen, Stand und Staat, beides
Daseinsströme von großer innerer Form und sinnbildlicher Kraft, beide
entschlossen, ihr eigenes Schicksal zum Schicksal des Ganzen zu machen.
Das ist, wenn man es aus der Tiefe versteht und die alltägliche
Auffassung von Volk, Wirtschaft, Gesellschaft und Politik ganz beiseite
läßt, der Sinn des Gegensatzes von +sozialer und politischer
Geschichtsleitung+. Erst mit dem Anbruch einer großen Kultur trennen
sich soziale und politische Ideen und zwar zuerst in der Erscheinung
des ausgehenden Lehnsstaates, wo Herr und Vasall die soziale, Herrscher
und Nation die politische Seite darstellen. Aber sowohl die frühen
Sozialmächte: Adel und Priestertum, als die späten: Geld und Geist,
und die in den heranwachsenden Städten zu einer gewaltigen Macht
aufsteigenden Berufsgruppen der Handwerker, Beamten und Arbeiter
wollen jeder für sich den Staatsgedanken dem eignen Standesideal oder
häufiger dem Standesinteresse unterordnen, und so erhebt sich, von der
nationalen Gesamtheit angefangen bis in das Bewußtsein jedes Einzelnen
hinein, ein Kampf um die Grenzen und Ansprüche beider, dessen Ausgang
im äußersten Falle die eine Größe vollkommen zum Werkzeug der andern
macht.[398]
In jedem Falle aber ist der Staat die Form, welche die +äußere+
Lage bestimmt, so daß die geschichtlichen Beziehungen zwischen Völkern
+stets politischer und nicht sozialer Natur+ sind. Innerpolitisch
ist die Lage dagegen derart von ständischen Gegensätzen beherrscht,
daß hier die soziale und politische Taktik auf den ersten Blick
untrennbar erscheinen und beide Begriffe im Denken von Menschen, die
ihr eigenes, etwa bürgerliches Standesideal mit der geschichtlichen
Wirklichkeit gleichsetzen und deshalb nicht außenpolitisch denken
können, sogar identisch sind. Im Außenkampfe sucht ein Staat Bündnisse
mit anderen Staaten; im Innenkampf ist er stets auf ein Bündnis mit
Ständen angewiesen, so daß die antike Tyrannis des 6. Jahrhunderts
auf dem Zusammenschluß des Staatsgedankens mit den Interessen des
dritten Standes gegenüber der urständischen Oligarchie beruhte, und
die französische Revolution in dem Augenblick unvermeidlich wurde,
wo der _tiers_, also Geist und Geld, die für ihn eintretende
Krone im Stich ließ und zu den beiden ersten Ständen überging (seit
der ersten Notabelnversammlung von 1787). Daher wird mit einem sehr
richtigen Gefühl zwischen Staaten- und Klassengeschichte,[399]
politischer (horizontaler) und sozialer (vertikaler) Geschichte, Krieg
und Revolution unterschieden, aber es ist ein großer Irrtum moderner
Doktrinäre, den Geist der Innengeschichte für den der Geschichte
überhaupt zu halten. +Weltgeschichte ist Staatengeschichte+ und
wird es immer sein. Die innere Verfassung einer Nation hat immer
und überall den Zweck, für den äußeren Kampf, sei er militärischer,
diplomatischer oder wirtschaftlicher Art, „+in Verfassung+“
+zu sein+. Wer sie als Selbstzweck und Ideal an sich behandelt,
richtet mit seiner Tätigkeit nur den Körper der Nation zugrunde. Aber
andrerseits gehört es zum innerpolitischen Takt einer herrschenden
Schicht, gehöre sie dem ersten oder vierten Stande an, die ständischen
Gegensätze so zu behandeln, daß die Kräfte und Gedanken der Nation
nicht im Parteikampf festgelegt werden und der Landesverrat nicht als
_ultima ratio_ erscheint.
Und da ist es deutlich, daß +der Staat und der erste Stand+ als
Lebensformen bis in die Wurzel hinein verwandt sind, nicht nur mit
ihrer Symbolik von Zeit und Sorge, ihrer +gemeinsamen+ Beziehung
zur Rasse, zu den Tatsachen der Geschlechterfolge, zur Familie und
damit zu den Urtrieben alles Bauerntums, auf das jeder Staat und jeder
Adel von Dauer sich letzten Endes stützen, nicht nur in ihrer Beziehung
zum Boden, zum Stammsitz, Erbgut oder Vaterland, das in seiner
Bedeutung für die Nationen magischen Stils nur deshalb zurücktritt,
weil die Rechtgläubigkeit ihr vornehmster Zusammenhalt ist, sondern vor
allem in der großen Praxis inmitten aller Tatsachen der geschichtlichen
Welt, in der +gewachsenen+ Einheit des Taktes und der Triebe,
in der Diplomatie, der Menschenkenntnis, der Kunst des Befehlens, im
Männerwillen nach Erhaltung und Erweiterung der Macht, der in Urzeiten
Adel und Volk aus ein und derselben Heeresversammlung hervorgehen
läßt, und endlich in dem Sinn für Ehre und Tapferkeit, so daß bis in
die letzten Zeiten hinein der Staat am festesten steht, in dem der
Adel oder die von ihm geschaffene Tradition ganz in den Dienst der
allgemeinen Sache gestellt ist, wie es in Sparta den Athenern, in Rom
den Karthagern, im chinesischen Staate Tsin dem taoistisch gestimmten
Tsu gegenüber der Fall war.
Der Unterschied ist, daß der ständisch geschlossene Adel wie +jeder+
Stand den Rest der Nation nur in bezug auf sich selbst erlebt und nur
in diesem Sinne Macht ausüben will, der Staat aber der Idee nach die
Sorge für alle ist und erst insofern auch die für den Adel. Aber ein
echter und alter Adel stellt sich +dem Staate gleich+ und sorgt für
alle wie für ein Eigentum. Das gehört zu seinen vornehmsten und am
tiefsten in sein Bewußtsein gedrungenen Pflichten. Er fühlt sogar ein
angebornes +Vorrecht+ auf diese Pflicht und betrachtet den Dienst in
Heer und Verwaltung als seinen eigentlichen Beruf.
Ganz anders ist der Unterschied zwischen dem Staatsgedanken und der
Idee der übrigen Stände, die sämtlich dem Staat als solche innerlich
fernstehen und von ihrem Leben aus ein Staatsideal prägen, das nicht
aus dem Geist der tatsächlichen Geschichte und ihrer politischen Mächte
erwachsen ist und eben deshalb gern mit Betonung als sozial bezeichnet
wird. Und zwar ist die Kampflage der Frühzeit die, daß dem Staat als
geschichtlicher Tatsache schlechthin die kirchliche Gemeinschaft zur
Verwirklichung +religiöser+ Ideale gegenübertritt, während die Spätzeit
noch das +geschäftliche+ Ideal des freien Wirtschaftslebens und die
+utopischen+ Ideale der Träumer und Schwärmer hinzufügt, in denen
irgendwelche Abstraktionen verwirklicht werden sollen.
Aber in der geschichtlichen Wirklichkeit gibt es keine Ideale; es gibt
nur Tatsachen. Es gibt keine Wahrheiten; es gibt nur Tatsachen. Es gibt
keine Gründe, keine Gerechtigkeit, keinen Ausgleich, kein Endziel; es
gibt nur Tatsachen -- wer das nicht begreift, der schreibe Bücher über
Politik, aber er +mache+ keine Politik. In der wirklichen Welt gibt
es keine nach Idealen aufgebauten, sondern nur +gewachsene+ Staaten,
die nichts sind als lebendige Völker in Form. Allerdings: „geprägte
Form, die lebend sich entwickelt“, aber geprägt vom Blut und Takt eines
+Daseins+, ganz triebhaft und ungewollt; und entwickelt entweder von
staatsmännischen Begabungen in der im Blute liegenden Richtung, oder
von Idealisten in der Richtung ihrer Überzeugungen, +das heißt ins
Nichts+.
Die Schicksalsfrage für wirklich vorhandene und nicht in den Köpfen
entworfene Staaten ist aber nicht die ihrer idealen Aufgabe und
Gliederung, sondern die ihrer +innern Autorität+, die auf die
Dauer nicht durch materielle Mittel aufrechterhalten wird, sondern
durch das Vertrauen selbst der Gegner auf ihre Leistungsfähigkeit.
Die entscheidenden Probleme liegen +nicht+ in der Ausarbeitung
von Verfassungen, sondern in der Organisation einer gut arbeitenden
Regierung; nicht in der Verteilung politischer Rechte nach „gerechten“
Grundsätzen, die in der Regel nichts sind als die Vorstellung, welche
+ein Stand+ sich von seinen berechtigten Ansprüchen macht, sondern
im arbeitenden Takt des Ganzen -- arbeiten wieder im Sportsinne
verstanden: die Arbeit der Muskeln und Sehnen im gestreckten Galopp
eines Pferdes, das sich dem Ziel nähert -- in jenem Takt, der starke
Begabungen von selbst in seinen Bann zieht; und endlich nicht in
einer weltfremden Moral, sondern in der Beständigkeit, Sicherheit
und Überlegenheit der politischen Führung. Je selbstverständlicher
das alles ist, je weniger man darüber redet oder gar streitet,
desto vollkommener ist ein Staat, desto höher ist der Rang, die
geschichtliche Leistungsfähigkeit und damit das Schicksal einer Nation.
Staatshoheit, Souveränität ist ein Lebenssymbol erster Ordnung. Sie
unterscheidet +Subjekte und Objekte+ der politischen Ereignisse
nicht nur in der innern, sondern, was sehr viel wichtiger ist, in der
äußeren Geschichte. Die Stärke der Führung, die in der klaren Scheidung
beider Faktoren zum Ausdruck kommt, ist das unzweideutige Kennzeichen
der Lebenskraft einer politischen Einheit und zwar bis zu dem Grade,
daß die Erschütterung der bestehenden Autorität etwa durch die Anhänger
eines entgegengesetzten Verfassungsideals so gut wie immer nicht etwa
diese Anhängerschaft zum Subjekt der innern, sondern die ganze Nation
zum Objekt einer fremden Politik macht und zwar sehr oft für immer.
Aus diesem Grunde ist in jedem gesunden Staate der Buchstabe der
geschriebenen Verfassung von geringer Bedeutung gegenüber dem Brauch
der lebendigen „Verfassung“ im Sportsinne, die sich aus Erfahrungen
der Zeit, der Lage und vor allem aus den Rasseeigenschaften der Nation
ganz von selbst und unbemerkt entwickelt hat. Je kräftiger diese
+natürliche+ Form des Staatskörpers herausgebildet ist, desto
sicherer arbeitet er in jeder unvorhergesehenen Lage, wobei es zuletzt
ganz gleichgültig wird, ob der tatsächliche Führer den Titel König,
Minister, Parteiführer oder überhaupt kein bestimmbares Verhältnis zum
Staate besitzt, wie Cecil Rhodes in Südafrika. Die römische Nobilität,
welche die Politik im Zeitalter der drei punischen Kriege beherrscht
hat, war staatsrechtlich gar nicht vorhanden. In jedem Falle aber ist
er auf eine Minderheit von staatsmännischem Instinkt angewiesen, welche
den Rest der Nation im Kampf der Geschichte repräsentiert.
Deshalb muß die Tatsache unzweideutig ausgesprochen werden: es
gibt +nur+ Standesstaaten, Staaten, in denen ein einzelner
Stand +regiert+. Man verwechsle das nicht mit dem Ständestaat,
dem der einzelne nur vermöge seiner Zugehörigkeit zu einem Stande
+angehört+. Das letzte ist der Fall in der älteren Polis, in
den Normannenstaaten von England und Sizilien, aber auch in dem
Frankreich der Verfassung von 1791 und in Sowjetrußland. Das erste
bringt dagegen die allgemeine geschichtliche Erfahrung zum Ausdruck,
daß es stets eine einzige soziale Schicht ist, von welcher, gleichviel
ob verfassungsmäßig oder nicht, die politische Führung ausgeht. Es
ist immer eine entschiedene Minderheit, welche die welthistorische
Tendenz eines Staates vertritt, und innerhalb dieser wieder eine
mehr oder weniger geschlossene Minderheit, welche die Leitung kraft
ihrer Fähigkeiten tatsächlich, und oft genug im Widerspruch mit dem
Geist der Verfassung in Händen hat. Und wenn man von revolutionären
Zwischenzeiten und von cäsarischen Zuständen absieht, die als
Ausnahme die Regel bestätigen, wo Einzelne und zufällige Gruppen die
Macht lediglich mit materiellen Mitteln und oft ohne jede Begabung
behaupten -- so ist es die Minderheit +innerhalb eines Standes+,
welche durch Tradition regiert, weitaus am meisten innerhalb des
Adels, der als Gentry den parlamentarischen Stil Englands, als
Nobilität die römische Politik im Zeitalter der punischen Kriege,
als Kaufmannsaristokratie die Diplomatie Venedigs, als jesuitisch
geschulter Barockadel[400] die Diplomatie der römischen Kurie
ausgebildet hat. Daneben erscheint die politische Begabung einer
geschlossenen Minderheit im Priesterstand, eben in der römischen
Kirche, aber auch in Ägypten und Indien und noch viel mehr in Byzanz
und im Sassanidenreich; sehr selten dagegen im dritten Stand, der keine
Lebenseinheit bildet, etwa in einer kaufmännisch gebildeten Schicht in
der römischen Plebs des dritten Jahrhunderts, in juristisch gebildeten
Kreisen in Frankreich seit 1789, hier und in allen anderen Fällen
durch einen geschlossenen Kreis von gleichartiger praktischer Begabung
gesichert, der sich beständig ergänzt und in seiner Mitte die volle
Summe ungeschriebener politischer Tradition und Erfahrung bewahrt.
Das ist die Organisation +wirklicher+ Staaten im Unterschied von
den auf dem Papier und in den Köpfen von Schulfuchsern entstandenen.
Es gibt keinen besten, wahren, gerechten Staat, der entworfen und
irgendwann einmal verwirklicht werden könnte. Jeder in der Geschichte
auftauchende Staat ist nur einmal da und ändert sich unbemerkt
mit jedem Augenblick, auch unter der Kruste einer noch so starren
gesetzlich festgelegten Verfassung. Deshalb bedeuten Worte wie
Republik, Absolutismus, Demokratie in jedem einzelnen Falle etwas
anderes und werden zur Phrase, sobald man sie als feststehende
Begriffe anwendet, wie es unter Philosophen und Ideologen Regel ist.
Eine Staatengeschichte ist Physiognomik und nicht Systematik. Sie
hat nicht zu zeigen, wie „die Menschheit“ allmählich zur Eroberung
ihrer ewigen Rechte, zu Freiheit und Gleichheit und der Entwicklung
des weisesten und gerechtesten Staates fortschreitet, sondern die
in der Tatsachenwelt wirklich vorhandenen politischen Einheiten zu
beschreiben, wie sie aufblühen, reifen und welken, ohne je etwas
anderes zu sein als wirkliches Leben in Form. In diesem Sinne sei sie
hier versucht.
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Die Geschichte großen Stils beginnt in jeder Kultur mit dem Lehnsstaat,
der nicht Staat im kommenden Sinne ist, sondern die Ordnung des
Gesamtlebens in bezug auf einen +Stand+. Das edelste Gewächs des
Bodens, die Rasse im stolzesten Sinne, baut sich da eine Rangordnung
auf, von der einfachen Ritterschaft bis zum _primus inter pares_,
dem Lehnsherrn unter seinen Pairs. Das geschieht gleichzeitig mit
der Architektur der großen Dome und Pyramiden: hier der Stein, dort
das Blut zum Sinnbild erhoben, hier die +Bedeutung+, dort das
+Sein+. Der Gedanke des Feudalwesens, der alle Frühzeiten
beherrscht hat, ist der Übergang aus dem urzeitlichen, rein praktischen
und tatsächlichen Verhältnis des Machthabers zu den Gehorchenden --
mögen sie ihn gewählt haben oder von ihm unterworfen sein -- in das
+privatrechtliche+ und eben dadurch tiefsymbolische des Lehnsherrn
zu den Vasallen. Dieses beruht durchaus auf der adligen Sitte, auf Ehre
und Gefolgstreue, und beschwört die härtesten Konflikte herauf zwischen
der Anhänglichkeit an den Herrn und der an das eigne Geschlecht. Der
Abfall Heinrichs des Löwen ist ein tragisches Beispiel dafür.
Der „Staat“ existiert hier nur vermöge der Grenzen des Lehnsverbandes
und erweitert sein Gebiet durch den Eintritt fremder Vasallen in
diesen. Der ursprünglich persönliche und zeitlich begrenzte Dienst
und Auftrag des Herrschers wird sehr bald dauerndes Lehen, das bei
einem Heimfall wieder verliehen werden muß -- schon um das Jahr 1000
gilt im Abendland der Grundsatz „kein Land ohne Herrn“ -- und endlich
zum Erblehen wird, in Deutschland durch das Lehnsgesetz Konrads II.
vom 28. Mai 1037. Damit sind die ehemals unmittelbaren Untertanen des
Herrschers mediatisiert -- sie sind nur noch als Untertanen eines
Vasallen auch die seinen. Allein die starke gesellschaftliche Bindung
des Standes sichert den Zusammenhalt, der auch unter diesen Bedingungen
Staat heißt.
Die Begriffe von Macht und Beute erscheinen hier in klassischer
Verbindung. Als 1066 die normannische Ritterschaft unter Herzog Wilhelm
England eroberte, wurde der gesamte Grund und Boden Eigentum des Königs
und Lehen und ist es dem Namen nach noch heute. Das ist die echte
Wikingerfreude am „Haben“, und die Sorge des heimkehrenden Odysseus,
der zuerst seine Schätze zählt. Aus diesem Beutesinn kluger Eroberer
ist das vielbewunderte Rechnungswesen und Beamtentum der Frühkulturen
ganz plötzlich entstanden. Diese Beamten sind von den Inhabern der
großen Vertrauensämter, die aus persönlicher Sendung hervorgehen,[401]
wohl zu unterscheiden -- _Clerici_, Schreiber, nicht Ministerialen
oder Minister, was ebenfalls Diener heißt, aber jetzt im stolzen Sinne
den Diener des Herrn bedeutet. Die rein rechnende und schreibende
Beamtenschaft ist ein Ausdruck der Sorge und entwickelt sich also in
genau demselben Maße wie das dynastische Prinzip. Sie hat deshalb
in Ägypten gleich zu Anfang des Alten Reiches eine erstaunliche
Ausbildung erfahren.[402] Der im Dschou-li beschriebene frühchinesische
Beamtenstaat ist so umfangreich und kompliziert, daß die Echtheit des
Buches daraufhin bezweifelt worden ist,[403] aber er entspricht dem
Geist und der Bestimmung nach vollkommen dem diokletianischen, der eine
feudale Ständeordnung aus den Formen eines ungeheuren Steuerwesens hat
entstehen lassen.[404] In der frühen Antike fehlt er mit Betonung.
_Carpe diem_ ist der Wahlspruch der antiken Finanzwirtschaft bis
in ihre letzten Tage. Die Sorg+losigkeit+, die Autarkeia der
Stoiker ist auch auf diesem Gebiet zum Prinzip erhoben. Gerade die
besten Rechner machen darin keine Ausnahme, wie Eubulos, der um 350
in Athen auf Überschüsse hin wirtschaftete, um sie dann unter die
Bürgerschaft zu verteilen.
Den äußersten Gegensatz dazu bilden die rechnenden Wikinger des frühen
Abendlandes, die in der Finanzverwaltung ihrer Normannenstaaten den
Grund zu der faustischen, heute über die ganze Welt verbreiteten Art
von Geldwirtschaft gelegt haben. Von dem schachbrettartig ausgelegten
Tisch in der Rechnungskammer Roberts des Teufels von der Normandie
(1028-35) stammen der Name des englischen Schatzamtes (Exchequer)
und das Wort Scheck. Ebenso sind hier die Worte Konto, Kontrolle,
Quittung, Rekord[405] entstanden. Von hier aus wird England 1066 als
Beute unter rücksichtsloser Knechtung der Angelsachsen organisiert
und ebenso der Normannenstaat Siziliens, den Friedrich II. von
Hohenstaufen schon vorfand und in den Konstitutionen von Melfi (1231),
seinem persönlichsten Werke, nicht geschaffen, sondern durch Methoden
der arabischen, also einer hochzivilisierten Geldwirtschaft, nur bis
zur Meisterschaft vervollkommnet hat. Von hier aus sind dann die
finanztechnischen Methoden und Bezeichnungen in die lombardische
Kaufmannschaft und von da in alle Handelsstädte und Verwaltungen des
Abendlandes gedrungen.
Aber Aufschwung und Abbau des Lehnswesens liegen dicht nebeneinander.
Inmitten der blühenden Vollkraft der Urstände regen sich die künftigen
Nationen und damit die eigentliche Staatsidee. Der Gegensatz zwischen
adliger und geistlicher Gewalt und zwischen der Krone und ihren
Vasallen wird immer wieder durch den von deutschem und französischem
Volkstum (schon unter Otto dem Großen) unterbrochen, oder von deutschem
und italienischem, der die Stände in Guelfen und Ghibellinen zerriß
und das deutsche Kaisertum vernichtete, und von englischem und
französischem, der zur englischen Herrschaft über Westfrankreich
geführt hat. Indessen tritt das weit zurück hinter den großen
Entscheidungen innerhalb des Lehnsstaates selbst, der den Begriff der
Nation nicht kennt. England war in 60215 Lehen zerlegt worden, die
in dem noch heute zuweilen nachgeschlagenen Domesday Book von 1084
verzeichnet wurden, und die straff organisierte Zentralgewalt ließ
sich auch von den Untervasallen der Pairs den Treueid schwören, aber
trotzdem wurde schon 1215 die Magna Charta durchgesetzt, welche die
tatsächliche Gewalt vom König auf das Parlament der Vasallen überträgt
-- die Großen und die Kirche im Oberhaus, die Vertreter der Gentry und
der Patrizier im Unterhaus vereinigt --, das von nun an Träger der
+nationalen+ Entwicklung geworden ist. In Frankreich erzwangen die
Barone in Verbindung mit dem Klerus und den Städten 1302 die Berufung
der Generalstände; durch das Generalprivilegium von Saragossa 1283
wurde Aragonien fast eine von den Cortes regierte Adelsrepublik, und in
Deutschland machte einige Jahrzehnte vorher eine Gruppe großer Vasallen
als Kurfürsten das Königtum von ihrer Wahl abhängig.
Den gewaltigsten Ausdruck nicht nur in der abendländischen Kultur,
sondern in allen Kulturen überhaupt hat der Lehnsgedanke in dem
Kampf zwischen Kaisertum und Papsttum gefunden, dem als letztes Ziel
die Verwandlung der ganzen Welt in einen ungeheuren Lehnsverband
vorschwebte, und beide Mächte haben sich mit dem Ideal so tief
verschwistert, daß sie mit dem Verfall des Lehnswesens zugleich von
ihrer Höhe jäh herabstürzten.