Solange eine geschichtliche Macht den ihr ein- und untergeordneten

Einheiten so überlegen ist wie der Staat und Stand sehr oft den

Familien und Berufsklassen oder das Familienhaupt den Kindern, ist ein

gerechtes Recht +zwischen+ den Schwächeren aus der allmächtigen

Hand des Unbeteiligten möglich. Aber Stände fühlen selten und Staaten

so gut wie nie eine Macht von diesem Range über sich, und zwischen

ihnen gilt also mit unmittelbarer Gewalt das Recht des Stärkeren, wie

es sich in einseitig festgesetzten Verträgen und mehr noch in deren

Auslegung und Innehaltung durch den Sieger zeigt. Das unterscheidet

+Innen- und Außenrechte+ der geschichtlichen Lebenseinheiten. In

jenen kommt der Wille eines Schiedsrichters zur Geltung, unparteiisch

und gerecht zu sein, obwohl man sich sehr über den Grad von

Unparteilichkeit täuscht, die selbst in den besten Gesetzbüchern der

Geschichte wirksam gewesen ist, auch in jenen, die sich bürgerlich

nennen und damit schon andeuten, daß +ein Stand+ sie kraft seiner

Übermacht für alle geschaffen hat.[394] Innenrechte sind das Ergebnis

eines streng logisch-kausalen, auf Wahrheit gerichteten Denkens, aber

eben deshalb bleibt ihre Geltung jederzeit abhängig von der materiellen

Macht ihres Urhebers, sei er Stand oder Staat. Eine Revolution

vernichtet mit dieser Macht sofort auch die Macht der Gesetze. Sie

bleiben wahr, aber sie sind nicht mehr wirklich. Außenrechte wie

alle Friedensverträge aber sind dem Wesen nach nie wahr und stets

wirklich -- wirklich oft im erschreckenden Sinne -- und erheben gar

nicht den Anspruch, gerecht zu sein. Es genügt, daß sie wirksam sind.

Aus ihnen spricht das +Leben+, das keine kausale und moralische

Logik besitzt, aber eine um so folgerichtigere organische. Es will

+selbst+ Geltung besitzen; es fühlt mit innerlicher Gewißheit, was

es dazu braucht, und im Hinblick darauf weiß es, was +ihm+ recht

ist und für andere deshalb recht zu sein hat. Diese Logik erscheint in

jeder Familie, namentlich in den alten rasseechten Bauerngeschlechtern,

sobald die Autorität erschüttert ist und ein anderer als das Oberhaupt

bestimmen will, „was ist“. Sie erscheint in jedem Staate, sobald eine

einzelne Partei die Lage beherrscht. Jede Feudalzeit ist erfüllt

von dem Kampf zwischen Lehnsherrn und Vasallen um das „Recht auf

das Recht“. Dieser Kampf endet in der Antike fast überall mit dem

unbedingten Sieg des ersten Standes, der dem Königtum die Gesetzgebung

entzieht und es selbst zum Objekt der eigenen Rechtssetzung macht,

wie Ursprung und Bedeutung der Archonten in Athen und der Ephoren

in Sparta mit Sicherheit beweisen, auf abendländischem Boden aber

vorübergehend auch in Frankreich mit der Einsetzung der Generalstände

(1302) und für immer in England, wo die normannischen Barone und

der hohe Klerus 1215 die Magna Charta erzwangen, aus welcher die

tatsächliche Souveränität des Parlaments hervorgegangen ist. Aus diesem

Grunde ist das alte normannische Standesrecht hier dauernd in Geltung

geblieben. Dagegen war es die Verteidigung der schwachen kaiserlichen

Gewalt in Deutschland gegen die Ansprüche der großen Lehnsträger, die

das justinianische römische Recht als das Recht einer unbedingten

Zentralgewalt gegen die frühdeutschen Landrechte zu Hilfe rief.[395]

Die Verfassung Drakons, die πάτριος πολιτεία der Oligarchen,

wurde ebenso wie das streng patrizische Zwölftafelrecht vom Adel

gegeben,[396] schon tief in der antiken Spätzeit mit den voll

entwickelten Mächten der Stadt und des Geldes, aber gegen sie

gerichtet und deshalb sehr bald durch ein Recht des dritten Standes,

der „andern“ verdrängt -- das des Solon und der Tribunen -- das nicht

weniger Standesrecht war. Der Kampf zwischen den beiden Urständen um

das Recht der Rechtsetzung hat die ganze Geschichte des Abendlandes

erfüllt von dem frühgotischen Streit um den Vorrang des weltlichen oder

des kanonischen Rechts bis zu dem noch heute nicht abgeschlossenen

um die Zivilehe.[397] Die Verfassungskämpfe seit dem Ende des 18.

Jahrhunderts bedeuten doch auch, daß der dritte Stand, der nach jener

berühmten Bemerkung von Sieyès im Jahre 1789 „nichts war, aber alles

sein konnte“, die Gesetzgebung im Namen aller an sich brachte und

sie in genau demselben Sinne zu einer bürgerlichen gemacht hat, wie

die der Gotik eine adlige gewesen war. Am unverhülltesten tritt, wie

gesagt, das Recht als Ausdruck der Macht in den zwischenstaatlichen

Rechtsetzungen hervor, in Friedensverträgen und in jenem Völkerrecht,

von dem schon Mirabeau meinte, daß es das Recht der Mächtigen sei,

dessen Innehaltung den Machtlosen auferlegt werde. In Rechten von

dieser Art wird ein großer Teil der welthistorischen Entscheidungen

festgelegt. Sie sind die Verfassung, in welcher die kämpfende

Geschichte fortschreitet, solange sie nicht zu der ursprünglichen

Form des Kampfes mit Waffen zurückkehrt, dessen geistige Fortsetzung

jeder geltende Vertrag in seinen beabsichtigten Wirkungen ist. Ist die

Politik ein Krieg mit anderen Mitteln, so ist das „Recht auf das Recht“

die Beute der siegreichen Partei.

7

Es ist demnach klar, daß auf den Höhen der Geschichte zwei große

Lebensformen um den Vorrang kämpfen, Stand und Staat, beides

Daseinsströme von großer innerer Form und sinnbildlicher Kraft, beide

entschlossen, ihr eigenes Schicksal zum Schicksal des Ganzen zu machen.

Das ist, wenn man es aus der Tiefe versteht und die alltägliche

Auffassung von Volk, Wirtschaft, Gesellschaft und Politik ganz beiseite

läßt, der Sinn des Gegensatzes von +sozialer und politischer

Geschichtsleitung+. Erst mit dem Anbruch einer großen Kultur trennen

sich soziale und politische Ideen und zwar zuerst in der Erscheinung

des ausgehenden Lehnsstaates, wo Herr und Vasall die soziale, Herrscher

und Nation die politische Seite darstellen. Aber sowohl die frühen

Sozialmächte: Adel und Priestertum, als die späten: Geld und Geist,

und die in den heranwachsenden Städten zu einer gewaltigen Macht

aufsteigenden Berufsgruppen der Handwerker, Beamten und Arbeiter

wollen jeder für sich den Staatsgedanken dem eignen Standesideal oder

häufiger dem Standesinteresse unterordnen, und so erhebt sich, von der

nationalen Gesamtheit angefangen bis in das Bewußtsein jedes Einzelnen

hinein, ein Kampf um die Grenzen und Ansprüche beider, dessen Ausgang

im äußersten Falle die eine Größe vollkommen zum Werkzeug der andern

macht.[398]

In jedem Falle aber ist der Staat die Form, welche die +äußere+

Lage bestimmt, so daß die geschichtlichen Beziehungen zwischen Völkern

+stets politischer und nicht sozialer Natur+ sind. Innerpolitisch

ist die Lage dagegen derart von ständischen Gegensätzen beherrscht,

daß hier die soziale und politische Taktik auf den ersten Blick

untrennbar erscheinen und beide Begriffe im Denken von Menschen, die

ihr eigenes, etwa bürgerliches Standesideal mit der geschichtlichen

Wirklichkeit gleichsetzen und deshalb nicht außenpolitisch denken

können, sogar identisch sind. Im Außenkampfe sucht ein Staat Bündnisse

mit anderen Staaten; im Innenkampf ist er stets auf ein Bündnis mit

Ständen angewiesen, so daß die antike Tyrannis des 6. Jahrhunderts

auf dem Zusammenschluß des Staatsgedankens mit den Interessen des

dritten Standes gegenüber der urständischen Oligarchie beruhte, und

die französische Revolution in dem Augenblick unvermeidlich wurde,

wo der _tiers_, also Geist und Geld, die für ihn eintretende

Krone im Stich ließ und zu den beiden ersten Ständen überging (seit

der ersten Notabelnversammlung von 1787). Daher wird mit einem sehr

richtigen Gefühl zwischen Staaten- und Klassengeschichte,[399]

politischer (horizontaler) und sozialer (vertikaler) Geschichte, Krieg

und Revolution unterschieden, aber es ist ein großer Irrtum moderner

Doktrinäre, den Geist der Innengeschichte für den der Geschichte

überhaupt zu halten. +Weltgeschichte ist Staatengeschichte+ und

wird es immer sein. Die innere Verfassung einer Nation hat immer

und überall den Zweck, für den äußeren Kampf, sei er militärischer,

diplomatischer oder wirtschaftlicher Art, „+in Verfassung+“

+zu sein+. Wer sie als Selbstzweck und Ideal an sich behandelt,

richtet mit seiner Tätigkeit nur den Körper der Nation zugrunde. Aber

andrerseits gehört es zum innerpolitischen Takt einer herrschenden

Schicht, gehöre sie dem ersten oder vierten Stande an, die ständischen

Gegensätze so zu behandeln, daß die Kräfte und Gedanken der Nation

nicht im Parteikampf festgelegt werden und der Landesverrat nicht als

_ultima ratio_ erscheint.

Und da ist es deutlich, daß +der Staat und der erste Stand+ als

Lebensformen bis in die Wurzel hinein verwandt sind, nicht nur mit

ihrer Symbolik von Zeit und Sorge, ihrer +gemeinsamen+ Beziehung

zur Rasse, zu den Tatsachen der Geschlechterfolge, zur Familie und

damit zu den Urtrieben alles Bauerntums, auf das jeder Staat und jeder

Adel von Dauer sich letzten Endes stützen, nicht nur in ihrer Beziehung

zum Boden, zum Stammsitz, Erbgut oder Vaterland, das in seiner

Bedeutung für die Nationen magischen Stils nur deshalb zurücktritt,

weil die Rechtgläubigkeit ihr vornehmster Zusammenhalt ist, sondern vor

allem in der großen Praxis inmitten aller Tatsachen der geschichtlichen

Welt, in der +gewachsenen+ Einheit des Taktes und der Triebe,

in der Diplomatie, der Menschenkenntnis, der Kunst des Befehlens, im

Männerwillen nach Erhaltung und Erweiterung der Macht, der in Urzeiten

Adel und Volk aus ein und derselben Heeresversammlung hervorgehen

läßt, und endlich in dem Sinn für Ehre und Tapferkeit, so daß bis in

die letzten Zeiten hinein der Staat am festesten steht, in dem der

Adel oder die von ihm geschaffene Tradition ganz in den Dienst der

allgemeinen Sache gestellt ist, wie es in Sparta den Athenern, in Rom

den Karthagern, im chinesischen Staate Tsin dem taoistisch gestimmten

Tsu gegenüber der Fall war.

Der Unterschied ist, daß der ständisch geschlossene Adel wie +jeder+

Stand den Rest der Nation nur in bezug auf sich selbst erlebt und nur

in diesem Sinne Macht ausüben will, der Staat aber der Idee nach die

Sorge für alle ist und erst insofern auch die für den Adel. Aber ein

echter und alter Adel stellt sich +dem Staate gleich+ und sorgt für

alle wie für ein Eigentum. Das gehört zu seinen vornehmsten und am

tiefsten in sein Bewußtsein gedrungenen Pflichten. Er fühlt sogar ein

angebornes +Vorrecht+ auf diese Pflicht und betrachtet den Dienst in

Heer und Verwaltung als seinen eigentlichen Beruf.

Ganz anders ist der Unterschied zwischen dem Staatsgedanken und der

Idee der übrigen Stände, die sämtlich dem Staat als solche innerlich

fernstehen und von ihrem Leben aus ein Staatsideal prägen, das nicht

aus dem Geist der tatsächlichen Geschichte und ihrer politischen Mächte

erwachsen ist und eben deshalb gern mit Betonung als sozial bezeichnet

wird. Und zwar ist die Kampflage der Frühzeit die, daß dem Staat als

geschichtlicher Tatsache schlechthin die kirchliche Gemeinschaft zur

Verwirklichung +religiöser+ Ideale gegenübertritt, während die Spätzeit

noch das +geschäftliche+ Ideal des freien Wirtschaftslebens und die

+utopischen+ Ideale der Träumer und Schwärmer hinzufügt, in denen

irgendwelche Abstraktionen verwirklicht werden sollen.

Aber in der geschichtlichen Wirklichkeit gibt es keine Ideale; es gibt

nur Tatsachen. Es gibt keine Wahrheiten; es gibt nur Tatsachen. Es gibt

keine Gründe, keine Gerechtigkeit, keinen Ausgleich, kein Endziel; es

gibt nur Tatsachen -- wer das nicht begreift, der schreibe Bücher über

Politik, aber er +mache+ keine Politik. In der wirklichen Welt gibt

es keine nach Idealen aufgebauten, sondern nur +gewachsene+ Staaten,

die nichts sind als lebendige Völker in Form. Allerdings: „geprägte

Form, die lebend sich entwickelt“, aber geprägt vom Blut und Takt eines

+Daseins+, ganz triebhaft und ungewollt; und entwickelt entweder von

staatsmännischen Begabungen in der im Blute liegenden Richtung, oder

von Idealisten in der Richtung ihrer Überzeugungen, +das heißt ins

Nichts+.

Die Schicksalsfrage für wirklich vorhandene und nicht in den Köpfen

entworfene Staaten ist aber nicht die ihrer idealen Aufgabe und

Gliederung, sondern die ihrer +innern Autorität+, die auf die

Dauer nicht durch materielle Mittel aufrechterhalten wird, sondern

durch das Vertrauen selbst der Gegner auf ihre Leistungsfähigkeit.

Die entscheidenden Probleme liegen +nicht+ in der Ausarbeitung

von Verfassungen, sondern in der Organisation einer gut arbeitenden

Regierung; nicht in der Verteilung politischer Rechte nach „gerechten“

Grundsätzen, die in der Regel nichts sind als die Vorstellung, welche

+ein Stand+ sich von seinen berechtigten Ansprüchen macht, sondern

im arbeitenden Takt des Ganzen -- arbeiten wieder im Sportsinne

verstanden: die Arbeit der Muskeln und Sehnen im gestreckten Galopp

eines Pferdes, das sich dem Ziel nähert -- in jenem Takt, der starke

Begabungen von selbst in seinen Bann zieht; und endlich nicht in

einer weltfremden Moral, sondern in der Beständigkeit, Sicherheit

und Überlegenheit der politischen Führung. Je selbstverständlicher

das alles ist, je weniger man darüber redet oder gar streitet,

desto vollkommener ist ein Staat, desto höher ist der Rang, die

geschichtliche Leistungsfähigkeit und damit das Schicksal einer Nation.

Staatshoheit, Souveränität ist ein Lebenssymbol erster Ordnung. Sie

unterscheidet +Subjekte und Objekte+ der politischen Ereignisse

nicht nur in der innern, sondern, was sehr viel wichtiger ist, in der

äußeren Geschichte. Die Stärke der Führung, die in der klaren Scheidung

beider Faktoren zum Ausdruck kommt, ist das unzweideutige Kennzeichen

der Lebenskraft einer politischen Einheit und zwar bis zu dem Grade,

daß die Erschütterung der bestehenden Autorität etwa durch die Anhänger

eines entgegengesetzten Verfassungsideals so gut wie immer nicht etwa

diese Anhängerschaft zum Subjekt der innern, sondern die ganze Nation

zum Objekt einer fremden Politik macht und zwar sehr oft für immer.

Aus diesem Grunde ist in jedem gesunden Staate der Buchstabe der

geschriebenen Verfassung von geringer Bedeutung gegenüber dem Brauch

der lebendigen „Verfassung“ im Sportsinne, die sich aus Erfahrungen

der Zeit, der Lage und vor allem aus den Rasseeigenschaften der Nation

ganz von selbst und unbemerkt entwickelt hat. Je kräftiger diese

+natürliche+ Form des Staatskörpers herausgebildet ist, desto

sicherer arbeitet er in jeder unvorhergesehenen Lage, wobei es zuletzt

ganz gleichgültig wird, ob der tatsächliche Führer den Titel König,

Minister, Parteiführer oder überhaupt kein bestimmbares Verhältnis zum

Staate besitzt, wie Cecil Rhodes in Südafrika. Die römische Nobilität,

welche die Politik im Zeitalter der drei punischen Kriege beherrscht

hat, war staatsrechtlich gar nicht vorhanden. In jedem Falle aber ist

er auf eine Minderheit von staatsmännischem Instinkt angewiesen, welche

den Rest der Nation im Kampf der Geschichte repräsentiert.

Deshalb muß die Tatsache unzweideutig ausgesprochen werden: es

gibt +nur+ Standesstaaten, Staaten, in denen ein einzelner

Stand +regiert+. Man verwechsle das nicht mit dem Ständestaat,

dem der einzelne nur vermöge seiner Zugehörigkeit zu einem Stande

+angehört+. Das letzte ist der Fall in der älteren Polis, in

den Normannenstaaten von England und Sizilien, aber auch in dem

Frankreich der Verfassung von 1791 und in Sowjetrußland. Das erste

bringt dagegen die allgemeine geschichtliche Erfahrung zum Ausdruck,

daß es stets eine einzige soziale Schicht ist, von welcher, gleichviel

ob verfassungsmäßig oder nicht, die politische Führung ausgeht. Es

ist immer eine entschiedene Minderheit, welche die welthistorische

Tendenz eines Staates vertritt, und innerhalb dieser wieder eine

mehr oder weniger geschlossene Minderheit, welche die Leitung kraft

ihrer Fähigkeiten tatsächlich, und oft genug im Widerspruch mit dem

Geist der Verfassung in Händen hat. Und wenn man von revolutionären

Zwischenzeiten und von cäsarischen Zuständen absieht, die als

Ausnahme die Regel bestätigen, wo Einzelne und zufällige Gruppen die

Macht lediglich mit materiellen Mitteln und oft ohne jede Begabung

behaupten -- so ist es die Minderheit +innerhalb eines Standes+,

welche durch Tradition regiert, weitaus am meisten innerhalb des

Adels, der als Gentry den parlamentarischen Stil Englands, als

Nobilität die römische Politik im Zeitalter der punischen Kriege,

als Kaufmannsaristokratie die Diplomatie Venedigs, als jesuitisch

geschulter Barockadel[400] die Diplomatie der römischen Kurie

ausgebildet hat. Daneben erscheint die politische Begabung einer

geschlossenen Minderheit im Priesterstand, eben in der römischen

Kirche, aber auch in Ägypten und Indien und noch viel mehr in Byzanz

und im Sassanidenreich; sehr selten dagegen im dritten Stand, der keine

Lebenseinheit bildet, etwa in einer kaufmännisch gebildeten Schicht in

der römischen Plebs des dritten Jahrhunderts, in juristisch gebildeten

Kreisen in Frankreich seit 1789, hier und in allen anderen Fällen

durch einen geschlossenen Kreis von gleichartiger praktischer Begabung

gesichert, der sich beständig ergänzt und in seiner Mitte die volle

Summe ungeschriebener politischer Tradition und Erfahrung bewahrt.

Das ist die Organisation +wirklicher+ Staaten im Unterschied von

den auf dem Papier und in den Köpfen von Schulfuchsern entstandenen.

Es gibt keinen besten, wahren, gerechten Staat, der entworfen und

irgendwann einmal verwirklicht werden könnte. Jeder in der Geschichte

auftauchende Staat ist nur einmal da und ändert sich unbemerkt

mit jedem Augenblick, auch unter der Kruste einer noch so starren

gesetzlich festgelegten Verfassung. Deshalb bedeuten Worte wie

Republik, Absolutismus, Demokratie in jedem einzelnen Falle etwas

anderes und werden zur Phrase, sobald man sie als feststehende

Begriffe anwendet, wie es unter Philosophen und Ideologen Regel ist.

Eine Staatengeschichte ist Physiognomik und nicht Systematik. Sie

hat nicht zu zeigen, wie „die Menschheit“ allmählich zur Eroberung

ihrer ewigen Rechte, zu Freiheit und Gleichheit und der Entwicklung

des weisesten und gerechtesten Staates fortschreitet, sondern die

in der Tatsachenwelt wirklich vorhandenen politischen Einheiten zu

beschreiben, wie sie aufblühen, reifen und welken, ohne je etwas

anderes zu sein als wirkliches Leben in Form. In diesem Sinne sei sie

hier versucht.

8

Die Geschichte großen Stils beginnt in jeder Kultur mit dem Lehnsstaat,

der nicht Staat im kommenden Sinne ist, sondern die Ordnung des

Gesamtlebens in bezug auf einen +Stand+. Das edelste Gewächs des

Bodens, die Rasse im stolzesten Sinne, baut sich da eine Rangordnung

auf, von der einfachen Ritterschaft bis zum _primus inter pares_,

dem Lehnsherrn unter seinen Pairs. Das geschieht gleichzeitig mit

der Architektur der großen Dome und Pyramiden: hier der Stein, dort

das Blut zum Sinnbild erhoben, hier die +Bedeutung+, dort das

+Sein+. Der Gedanke des Feudalwesens, der alle Frühzeiten

beherrscht hat, ist der Übergang aus dem urzeitlichen, rein praktischen

und tatsächlichen Verhältnis des Machthabers zu den Gehorchenden --

mögen sie ihn gewählt haben oder von ihm unterworfen sein -- in das

+privatrechtliche+ und eben dadurch tiefsymbolische des Lehnsherrn

zu den Vasallen. Dieses beruht durchaus auf der adligen Sitte, auf Ehre

und Gefolgstreue, und beschwört die härtesten Konflikte herauf zwischen

der Anhänglichkeit an den Herrn und der an das eigne Geschlecht. Der

Abfall Heinrichs des Löwen ist ein tragisches Beispiel dafür.

Der „Staat“ existiert hier nur vermöge der Grenzen des Lehnsverbandes

und erweitert sein Gebiet durch den Eintritt fremder Vasallen in

diesen. Der ursprünglich persönliche und zeitlich begrenzte Dienst

und Auftrag des Herrschers wird sehr bald dauerndes Lehen, das bei

einem Heimfall wieder verliehen werden muß -- schon um das Jahr 1000

gilt im Abendland der Grundsatz „kein Land ohne Herrn“ -- und endlich

zum Erblehen wird, in Deutschland durch das Lehnsgesetz Konrads II.

vom 28. Mai 1037. Damit sind die ehemals unmittelbaren Untertanen des

Herrschers mediatisiert -- sie sind nur noch als Untertanen eines

Vasallen auch die seinen. Allein die starke gesellschaftliche Bindung

des Standes sichert den Zusammenhalt, der auch unter diesen Bedingungen

Staat heißt.

Die Begriffe von Macht und Beute erscheinen hier in klassischer

Verbindung. Als 1066 die normannische Ritterschaft unter Herzog Wilhelm

England eroberte, wurde der gesamte Grund und Boden Eigentum des Königs

und Lehen und ist es dem Namen nach noch heute. Das ist die echte

Wikingerfreude am „Haben“, und die Sorge des heimkehrenden Odysseus,

der zuerst seine Schätze zählt. Aus diesem Beutesinn kluger Eroberer

ist das vielbewunderte Rechnungswesen und Beamtentum der Frühkulturen

ganz plötzlich entstanden. Diese Beamten sind von den Inhabern der

großen Vertrauensämter, die aus persönlicher Sendung hervorgehen,[401]

wohl zu unterscheiden -- _Clerici_, Schreiber, nicht Ministerialen

oder Minister, was ebenfalls Diener heißt, aber jetzt im stolzen Sinne

den Diener des Herrn bedeutet. Die rein rechnende und schreibende

Beamtenschaft ist ein Ausdruck der Sorge und entwickelt sich also in

genau demselben Maße wie das dynastische Prinzip. Sie hat deshalb

in Ägypten gleich zu Anfang des Alten Reiches eine erstaunliche

Ausbildung erfahren.[402] Der im Dschou-li beschriebene frühchinesische

Beamtenstaat ist so umfangreich und kompliziert, daß die Echtheit des

Buches daraufhin bezweifelt worden ist,[403] aber er entspricht dem

Geist und der Bestimmung nach vollkommen dem diokletianischen, der eine

feudale Ständeordnung aus den Formen eines ungeheuren Steuerwesens hat

entstehen lassen.[404] In der frühen Antike fehlt er mit Betonung.

_Carpe diem_ ist der Wahlspruch der antiken Finanzwirtschaft bis

in ihre letzten Tage. Die Sorg+losigkeit+, die Autarkeia der

Stoiker ist auch auf diesem Gebiet zum Prinzip erhoben. Gerade die

besten Rechner machen darin keine Ausnahme, wie Eubulos, der um 350

in Athen auf Überschüsse hin wirtschaftete, um sie dann unter die

Bürgerschaft zu verteilen.

Den äußersten Gegensatz dazu bilden die rechnenden Wikinger des frühen

Abendlandes, die in der Finanzverwaltung ihrer Normannenstaaten den

Grund zu der faustischen, heute über die ganze Welt verbreiteten Art

von Geldwirtschaft gelegt haben. Von dem schachbrettartig ausgelegten

Tisch in der Rechnungskammer Roberts des Teufels von der Normandie

(1028-35) stammen der Name des englischen Schatzamtes (Exchequer)

und das Wort Scheck. Ebenso sind hier die Worte Konto, Kontrolle,

Quittung, Rekord[405] entstanden. Von hier aus wird England 1066 als

Beute unter rücksichtsloser Knechtung der Angelsachsen organisiert

und ebenso der Normannenstaat Siziliens, den Friedrich II. von

Hohenstaufen schon vorfand und in den Konstitutionen von Melfi (1231),

seinem persönlichsten Werke, nicht geschaffen, sondern durch Methoden

der arabischen, also einer hochzivilisierten Geldwirtschaft, nur bis

zur Meisterschaft vervollkommnet hat. Von hier aus sind dann die

finanztechnischen Methoden und Bezeichnungen in die lombardische

Kaufmannschaft und von da in alle Handelsstädte und Verwaltungen des

Abendlandes gedrungen.

Aber Aufschwung und Abbau des Lehnswesens liegen dicht nebeneinander.

Inmitten der blühenden Vollkraft der Urstände regen sich die künftigen

Nationen und damit die eigentliche Staatsidee. Der Gegensatz zwischen

adliger und geistlicher Gewalt und zwischen der Krone und ihren

Vasallen wird immer wieder durch den von deutschem und französischem

Volkstum (schon unter Otto dem Großen) unterbrochen, oder von deutschem

und italienischem, der die Stände in Guelfen und Ghibellinen zerriß

und das deutsche Kaisertum vernichtete, und von englischem und

französischem, der zur englischen Herrschaft über Westfrankreich

geführt hat. Indessen tritt das weit zurück hinter den großen

Entscheidungen innerhalb des Lehnsstaates selbst, der den Begriff der

Nation nicht kennt. England war in 60215 Lehen zerlegt worden, die

in dem noch heute zuweilen nachgeschlagenen Domesday Book von 1084

verzeichnet wurden, und die straff organisierte Zentralgewalt ließ

sich auch von den Untervasallen der Pairs den Treueid schwören, aber

trotzdem wurde schon 1215 die Magna Charta durchgesetzt, welche die

tatsächliche Gewalt vom König auf das Parlament der Vasallen überträgt

-- die Großen und die Kirche im Oberhaus, die Vertreter der Gentry und

der Patrizier im Unterhaus vereinigt --, das von nun an Träger der

+nationalen+ Entwicklung geworden ist. In Frankreich erzwangen die

Barone in Verbindung mit dem Klerus und den Städten 1302 die Berufung

der Generalstände; durch das Generalprivilegium von Saragossa 1283

wurde Aragonien fast eine von den Cortes regierte Adelsrepublik, und in

Deutschland machte einige Jahrzehnte vorher eine Gruppe großer Vasallen

als Kurfürsten das Königtum von ihrer Wahl abhängig.

Den gewaltigsten Ausdruck nicht nur in der abendländischen Kultur,

sondern in allen Kulturen überhaupt hat der Lehnsgedanke in dem

Kampf zwischen Kaisertum und Papsttum gefunden, dem als letztes Ziel

die Verwandlung der ganzen Welt in einen ungeheuren Lehnsverband

vorschwebte, und beide Mächte haben sich mit dem Ideal so tief

verschwistert, daß sie mit dem Verfall des Lehnswesens zugleich von

ihrer Höhe jäh herabstürzten.

Der Untergang des Abendlandes, Zweiter Band · 第 43 / 62 段