Und aus Protest gegen die uralten Symbole des erdverbundenen Lebens

stellt die Stadt nun dem Geburtsadel die Begriffe des Geldadels und

des Geistesadels entgegen: der eine kein lauter Anspruch, aber eine um

so wirksamere Tatsache, der andre eine Wahrheit, aber weiter nichts

und für das Auge ein zweifelhaftes Schauspiel. In jeder Spätzeit

entwickelt sich zum Uradel -- Kreuzzugsadel ist ein gewichtiges Wort

-- in dem ein Stück gewaltiger Geschichte Form und Takt geworden ist

und der an den großen Höfen vielfach innerlich zugrunde geht, ein

echter Nachwuchs. So entsteht im 4. Jahrhundert durch das Eindringen

großer plebejischer Geschlechter als _conscripti_ in den römischen

Senat der _patres_ die Nobilität als grundbesitzender Amtsadel

innerhalb des Senatorenstandes. Im päpstlichen Rom bildet sich in ganz

ähnlicher Weise der Nepotenadel; es gab um 1650 kaum fünfzig Familien

von mehr als dreihundertjährigem Stammbaum. In den Südstaaten der Union

entwickelt sich seit dem späten Barock jene Pflanzeraristokratie,

die im Sezessionskriege von 1861-65 von den Geldmächten des Nordens

vernichtet wurde. Der alte Kaufmannsadel im Stile der Fugger, Welser,

Medici und der großen Häuser von Venedig und Genua, dem fast das

gesamte Patriziat der hellenischen Koloniestädte von 800 an zuzurechnen

ist, hat immer etwas Aristokratisches gehabt, Rasse, Tradition, gute

Sitte und den natürlichen Trieb, durch Grunderwerb die Verbindung

mit dem Boden wiederherzustellen (obwohl das alte Stammhaus in der

Stadt kein übler Ersatz war). Aber der neue Geldadel der Händler und

Spekulanten dringt mit seinem schnell erworbenen Geschmack an vornehmen

Formen zuletzt auch in den Geburtsadel ein -- in Rom als _equites_

seit dem 1. punischen Kriege, in Frankreich unter Ludwig XIV.[386] --,

erschüttert und verdirbt ihn, während der Geistesadel der Aufklärung

ihn mit Hohn überschüttet. Die Konfuzianer haben den altchinesischen

Begriff des _shi_ von der adligen Sitte zur geistigen Tugend

herabgezogen und das Pi-yung aus einer Stätte ritterlicher Kampfspiele

zur „geistigen Ringschule“, zum Gymnasium gemacht, ganz im Sinne des

18. Jahrhunderts.

Mit dem Ausgang der Spätzeit jeder Kultur kommt auch die

Ständegeschichte zu mehr oder weniger gewaltsamem Abschluß. Es ist

der Sieg des bloßen Lebenwollens in wurzelloser Freiheit über die

großen bindenden Kultursymbole, welche das jetzt ganz von der Stadt

beherrschte Menschentum weder versteht noch erträgt. Aus dem Geldwesen

verschwindet jeder Sinn für die bodenständigen, unbeweglichen Werte,

aus der wissenschaftlichen Kritik jeder Rest von Pietät. Ein Sieg über

sinnbildliche Ordnungen ist zum Teil auch die Bauernbefreiung; der

Bauer wird dem Druck der Hörigkeit enthoben, aber der Macht des Geldes

ausgeliefert, das nun den Boden zur beweglichen Ware macht; sie erfolgt

bei uns im 18. Jahrhundert, in Byzanz um 740 durch den Nomos Georgikos

des Gesetzgebers Leo III.,[387] womit der Kolonat langsam verschwindet,

in Rom im Zusammenhang mit der Begründung der Plebs im Jahre 471. In

Sparta hat damals Pausanias die Helotenbefreiung vergeblich angestrebt.

Die Plebs ist _der verfassungsmäßig als Einheit anerkannte_

_tiers_, der durch unverletzliche Tribunen, nicht Beamte, sondern

Vertrauensmänner, vertreten wird. Man hat den Vorgang von 471,[388]

der auch die altadligen etruskischen drei Geschlechtertribus durch

vier städtische Tribus (Bezirke) ersetzt hat, was manches Weitere

erraten läßt, als reine Bauernbefreiung angesehen[389] oder auch als

Organisation der Kaufmannschaft.[390] Aber die Plebs ist als dritter

Stand, als Rest, nur negativ zu bestimmen: Alles was +nicht+

Grundadel oder Inhaber der großen Priesterämter ist, gehört dazu.

Das Bild ist ebenso bunt wie das des _tiers_ von 1789. Nur der

Protest hält sie zusammen. Es gab Kaufleute, Handwerker, Lohnarbeiter,

Schreiber darunter. Das Geschlecht der Claudier enthielt patrizische

+und+ plebejische, also grundherrliche und großbäuerliche

Familien (wie die Claudii Marcelli). Innerhalb des Stadtstaates ist

die Plebs, was in einem abendländischen Staate des Barock +Bauern

und Bürger zusammen+ sind, wenn sie gegen fürstliche Allgewalt in

einer Ständeversammlung protestieren. Außerhalb der Politik, nämlich

gesellschaftlich, ist die Plebs im Unterschied von Adel und Priestertum

überhaupt nicht vorhanden, sondern zerfällt sofort in die Sonderberufe

von ganz verschiedenen Interessen. Sie ist +Partei+ und vertritt

als solche die Freiheit im städtischen Sinne. Das wird noch deutlicher

durch den Erfolg, den der Grundadel gleich darauf errungen hat, indem

er sechzehn ländliche, nach Geschlechtern benannte Tribus, in denen

er das unbedingte Übergewicht besaß, den vier städtischen hinzufügte,

die das eigentliche Bürgertum, Geld und Geist, vertreten. Erst in dem

großen Ständekampf während der Samnitenkriege, zur Zeit Alexanders,

der ganz der französischen Revolution entspricht und 287 mit der Lex

Hortensia endete, wurde der Standesbegriff rechtlich aufgehoben und

die Geschichte der ständischen Symbolik abgeschlossen. +Die Plebs

wird zum Populus Romanus+ in demselben Sinne, wie sich 1789 der

_tiers_ als Nation konstituierte. Was in allen Kulturen von da an

unter dem Bilde sozialer Kämpfe vor sich geht, ist etwas grundsätzlich

anderes.

Der Adel aller Frühzeiten war +der+ Stand im ursprünglichsten

Sinne gewesen, die fleischgewordene Geschichte, die Rasse in höchster

Potenz. Das Priestertum trat als Gegen-Stand neben ihn, überall Nein

sagend, wo der Adel bejahte, und damit die andere Seite des Lebens

durch ein großes Sinnbild zur Schau stellend.

Der dritte Stand, wie wir sahen, innerlich ohne alle Einheit, war der

Nichtstand, der Protest gegen das Ständewesen in ständischer Form,

und zwar nicht gegen diese oder jene, sondern gegen die sinnbildliche

Form des Lebens überhaupt. Er verwirft alle Unterschiede, die von der

Vernunft und durch den Nutzen nicht gerechtfertigt sind, aber trotzdem

bedeutet er selbst etwas und zwar mit voller Deutlichkeit: er ist

+das städtische Leben als Stand+ dem ländlichen entgegengesetzt;

er ist +die Freiheit als Stand+ gegenüber der Verbundenheit.

Aber er ist von sich selbst aus betrachtet keineswegs der Rest, wie

es von den Urständen aus erscheint. Das Bürgertum hat Grenzen; es

gehört zur Kultur; es umfaßt im besten Sinne alle ihr Zugehörigen und

zwar unter der Bezeichnung Volk, _populus_, _demos_, wobei

Adel und Priestertum, Geld und Geist, Handwerk und Lohnarbeit als

Einzelbestandteile ihm eingeordnet sind.

Diesen Begriff findet die Zivilisation vor und vernichtet ihn durch

den Begriff des vierten Standes, der +Masse+, der die Kultur mit

ihren gewachsenen Formen grundsätzlich ablehnt. Es ist das absolut

Formlose, das jede Art von Form, alle Rangunterschiede, den geordneten

Besitz, das geordnete Wissen mit Haß verfolgt. Es ist das neue

Nomadentum der Weltstädte,[391] für das Sklaven und Barbaren in der

Antike, der Tschudra in Indien, alles was Mensch ist, gleichmäßig ein

flutendes Etwas bilden, das mit seinem Ursprung gänzlich zerfallen ist,

seine Vergangenheit nicht anerkennt und eine Zukunft nicht besitzt.

Damit wird der vierte Stand zum Ausdruck der Geschichte, die ins

Geschichtslose übergeht. Die Masse ist das Ende, das radikale Nichts.

[353] Vgl. S. 3 und Anm. S. 3.

[354] Erst das Weib ohne Rasse, das Kinder nicht haben kann oder

will, das nicht mehr Geschichte +ist+, möchte die Geschichte

der Männer +machen+, nachmachen. Und umgekehrt hat es einen

tiefen Grund, wenn man die antipolitische Gesinnung von Denkern,

Doktrinären und Menschheitsschwärmern als altweiberhaft bezeichnet.

Sie wollen die andere Geschichte, die des Weibes, nachmachen,

obwohl sie es nicht -- können.

[355] S. 141 ff.

[356] Mitteis, Reichsrecht und Volksrecht (1891) S. 63.

[357] Sohm, Institutionen (1911) S. 614.

[358] Auf diesem Prinzip beruht der Dynastiebegriff der arabischen

Welt (der Ommaijaden, Komnenen, Sassaniden), der uns schwer

begreiflich ist. Wenn ein Usurpator den Thron erobert hat, so

vermählt er sich mit irgend einem weiblichen Mitgliede der

Blutsgemeinschaft und setzt so die Dynastie fort. Von einer

gesetzlichen Erbfolge ist der Idee nach nicht die Rede. Vgl. auch

J. Wellhausen, Ein Gemeinwesen ohne Obrigkeit (1900).

[359] S. 22.

[360] R. Fick, Die soziale Gliederung im nordöstlichen Indien zu

Buddhas Zeit (1897), S. 201. K. Hillebrandt, Alt-Indien (1899), S.

82.

[361] Die Leichtigkeit, mit welcher in Rußland die vier sogenannten

Stände der petrinischen Zeit -- Adel, Kaufleute, Kleinbürger,

Bauern -- durch den Bolschewismus ausgelöscht worden sind, beweist,

daß sie bloße Nachahmung und Verwaltungspraxis waren, aber ohne

alle Symbolik, die sich durch Gewalt nicht ersticken läßt. Sie

entsprechen den äußeren Rang- und Besitzunterschieden im Westgoten-

und Frankenreich und in mykenischer Zeit, wie sie in den ältesten

Teilen der Ilias noch durchschimmert. Erst in Zukunft werden sich

echter Adel und Priestertum russischen Stils herausbilden.

[362] Wonach sie ein Vertrag auf den wechselseitigen Besitz

zweier Personen ist, der durch den wechselseitigen Gebrauch der

Geschlechtseigentümlichkeiten verwirklicht wird.

[363] Oldenberg, Die Lehre der Upanishaden (1915), S. 5.

[364] S. 147.

[365] S. 4 ff.

[366] S. 332 ff.

[367] Jenseits von Gut und Böse § 260.

[368] Umgekehrt läßt es sich widerlegen, und das ist in der

chinesischen, antiken, indischen und abendländischen Philosophie

oft genug geschehen, aber man schafft es nicht ab.

[369] Jünger und von viel geringerer sinnbildlicher Kraft ist der

Besitz von +beweglichen+ Sachen, Nahrung, Geräten, Waffen, der auch

im Tierreich weit verbreitet ist. Dagegen ist das Nest eines Vogels

pflanzenhaftes Eigentum.

[370] Eigentum in diesem bedeutendsten Sinne, Verwachsensein mit

etwas, gibt es also weniger in bezug auf eine einzelne Person als

die Geschlechterfolge, der sie angehört. Das kommt in jedem Streit

innerhalb einer Bauernfamilie oder auch eines Fürstenhauses mit

Gewalt zum Durchbruch; der jeweilige Herr hat den Besitz nur im

Namen des Geschlechts. Daher die Angst vor dem Tode, wenn der Erbe

fehlt. +Auch das Eigentum ist ein Zeitsymbol+ und deshalb tief mit

der Ehe verwandt, die ein festes, pflanzenhaftes Verwachsensein und

Sichbesitzen zweier Menschen ist, das sich zuletzt selbst in der

zunehmenden Ähnlichkeit der Züge spiegelt.

[371] S. 304.

[372] Nach dem Tode sind die Irrlehrer ausgeschlossen von der

ewigen Seligkeit des Lehrbuchs und in das Fegefeuer der Anmerkungen

verwiesen, von wannen sie auf die Fürbitte der Gläubigen geläutert

aufsteigen in das Paradies der Paragraphen.

[373] Schwarze Juden, die durchweg Schmiede sind.

[374] Der ganz primitive Mir ist entgegen den Behauptungen

sozialistischer und panslawistischer Schwärmer erst seit 1600

entstanden und seit 1861 aufgehoben worden. Hier ist der Boden

+Gemeindeland+, und die Dorfbewohner werden nach Möglichkeit

festgehalten, um durch dessen Bestellung den Steuerertrag

aufbringen zu können.

[375] S. weiter unten.

[376] Brentano, Byzant. Volkswirtschaft (1917), S. 15.

[377] Der antike Sklave verschwindet in diesen Jahrhunderten ganz

von selbst, eins der deutlichsten Zeichen für das Erlöschen des

antiken Welt- und also auch Wirtschaftsgefühls.

[378] Belisar stellte aus seiner eigenen Herrschaft 7000 Reiter für

den Gotenkrieg. Das hätten unter Karl V. nur sehr wenige deutsche

Fürsten vermocht.

[379] Pöhlmann, Röm. Kaiserzeit (Pflugk-Harttungs Weltgesch. I), S.

600 f.

[380] S. 351.

[381] Trotz Ed. Meyer, Gesch. des Altertums I, § 243.

[382] Die chinesischen Rangstufen bei Schindler, Das Priestertum im

alten China (S. 61 f.), die ihnen genau entsprechenden ägyptischen

bei Ed. Meyer, Gesch. des Altertums I, § 222, die byzantinischen

in der Notitia dignitatum, zum Teil vom Sassanidenhof stammend. In

den antiken Poleis deuten einige uralte Beamtentitel auf Hofämter

(Kolakreten, Prytanen, Konsuln). S. weiter unten.

[383] Hardy, Indische Religionsgeschichte S. 26.

[384] M. Granet, Coutumes matrimoniales de la Chine antique, T’oung

Pao, 1912, S. 517 ff.

[385] Ein Beispiel ist das Leben des Johannes Chrysostomus.

[386] Die Memoiren des Herzogs von Saint Simon zeigen diese

Entwicklung sehr anschaulich.

[387] S. 88.

[388] Das entspricht unserm 17. Jahrhundert.

[389] K. J. Neumann, Die Grundherrschaft der römischen Republik

(1900); Ed. Meyer, Kl. Schriften S. 351 ff.

[390] A. Rosenberg, Studien zur Entstehung der Plebs, Herm. XLVIII,

1913, S. 359 ff.

[391] S. 121 ff.

STAAT UND GESCHICHTE

6

Innerhalb der Welt als Geschichte, in die wir lebend verwoben sind,

so daß unser Empfinden und Verstehen beständig dem Fühlen gehorcht,

erscheinen die kosmischen Flutungen als das, was wir Wirklichkeit,

wirkliches Leben nennen, Daseinsströme in leiblicher Gestalt. Man

kann sie, die das Merkmal der Richtung tragen, verschieden erfassen:

hinsichtlich der +Bewegung+ oder des +Bewegten+. Jenes heißt

Geschichte, dieses Geschlecht, Stamm, Stand, Volk, aber eins ist nur

durch das andre möglich und vorhanden. Geschichte gibt es nur von

etwas. Meinen wir die Geschichte der großen Kulturen, so ist Nation

das Bewegte. Staat, _status_ heißt Zustand. Den Eindruck des

Staates erhält man, wenn man von einem in bewegter Form dahinströmenden

Dasein die Form für sich ins Auge faßt, als etwas in zeitlosem

Beharren Ausgedehntes, und von der Richtung, dem Schicksal ganz

absieht. Der Staat ist die Geschichte als stillstehend, Geschichte der

Staat als fließend gedacht. Der wirkliche Staat ist die Physiognomie

einer geschichtlichen Daseinseinheit; nur der ausgedachte Staat der

Theoretiker ist ein System.

Eine Bewegung +hat Form+, das Bewegte +ist in Form+

oder, um wieder einen Sportausdruck von Bedeutung anzuwenden: ein

vollendet Bewegtes befindet sich in vollkommener +Verfassung+.

Das gilt von einem Rennpferde oder Ringer ebenso wie von einem Heer

oder Volk. Die vom Lebensstrom eines Volkes abgezogene Form ist

dessen Verfassung in bezug auf das Ringen in und mit der Geschichte.

Verstandesmäßig abziehen aber läßt sie sich nur zum kleinsten Teile.

Keine wirkliche Verfassung, für sich betrachtet und als System zu

Papier gebracht, ist vollständig. Das Ungeschriebene, Unbeschreibliche,

Gewohnte, Gefühlte, Selbstverständliche überwiegt in dem Grade -- was

Theoretiker nie begreifen werden --, daß eine Staatsbeschreibung oder

Verfassungsurkunde nicht einmal ein Schattenbild von dem geben, was der

lebendigen Wirklichkeit eines Staates als wesentliche Form zugrunde

liegt, so daß eine Daseinseinheit für die Geschichte verdorben wird,

wenn man ihre Bewegung einer geschriebenen Verfassung ernstlich

unterwirft.

Das Einzelgeschlecht ist die kleinste, das Volk die größte Einheit

im Strom der Geschichte.[392] Und zwar unterliegen Urvölker einer

Bewegung, die im höheren Sinne geschichtslos ist, langatmig oder

stürmisch, aber ohne organischen Zug, ohne tiefere Bedeutung. Immerhin

sind Urvölker durch und durch bewegt bis zu dem Grade, daß sie dem

flüchtigen Betrachter gänzlich formlos erscheinen; Fellachenvölker

dagegen sind starre Objekte einer von außen kommenden Bewegung,

die ohne Sinn und in zufälligen Stößen sich an ihnen übt. Zu jenen

gehört der „_status_“ der mykenischen, der Thinitenzeit, der

chinesischen Shangdynastie etwa bis zur Übersiedlung nach Yin (1400),

das Frankenreich Karls des Großen, das Westgotenreich Eurichs und

das petrinische Rußland, staatliche Formen von oft großartiger

Leistungsfähigkeit, aber noch ohne Symbolik, ohne Notwendigkeit, zu

diesen das römische, chinesische und die andern Imperien, deren Form

keinerlei Ausdrucksgehalt mehr besitzt.

Dazwischen aber liegt die Geschichte der hohen Kulturen. Ein Volk im

Stile einer Kultur, ein historisches Volk also heißt Nation.[393]

Eine Nation besitzt, insofern sie lebt und kämpft, einen Staat nicht

nur als Bewegungszustand, sondern vor allem +als Idee+. Mag der

Staat im einfachsten Sinne so alt sein wie das frei im Raum bewegliche

Leben überhaupt, so daß Schwärme und Herden selbst sehr einfacher

Tiergattungen in irgendeiner „Verfassung“ sind, die bei Ameisen,

Bienen, manchen Fischen, Wandervögeln und Bibern eine erstaunliche

Vollkommenheit erreicht: der Staat großen Stils ist nur so alt wie die

Urstände Adel und Priestertum, nicht älter: sie entstehen +mit+

einer Kultur, sie vergehen mit ihr, ihre Schicksale sind in hohem Maße

identisch. Kultur ist das Dasein von Nationen in staatlicher Form.

Ein Volk ist +als+ Staat, ein Geschlecht +als+ Familie

„in Form“. Das ist, wie wir sahen, der Unterschied von politischer

und kosmischer Geschichte, öffentlichem und privatem Leben, _res

publica_ und _res privata_. Und zwar sind +beide+ Symbole

der Sorge. Das Weib ist Weltgeschichte. Es sorgt durch Empfängnis und

Geburt für die Dauer des Blutes. Die Mutter, das Kind an der Brust,

ist das große Sinnbild kosmischen Lebens. Nach dieser Seite hin ist das

Leben von Mann und Weib „in Form“ als Ehe. Der Mann über +macht+

die Geschichte, die ein nie endender Kampf um die Erhaltung jenes

andern Lebens ist. Zur mütterlichen tritt die väterliche Sorge.

Der Mann, die Waffe in der Hand, ist das andre große Sinnbild

des Willens zur Dauer. Ein Volk „in Verfassung“ ist ursprünglich

eine Kriegerschaft, die tief-innerlich gefühlte Gemeinschaft der

Wehrfähigen. Staat ist eine Männersache, ist Sorge um die Erhaltung des

Ganzen, auch um jene seelische Selbsterhaltung, die man als Ehre und

Selbstachtung bezeichnet, ist Vereitelung von Angriffen, Voraussicht

von Gefahren und vor allem der eigne Angriff, der jedem im Aufstieg

begriffenen Leben natürlich und selbstverständlich ist.

Wäre alles Leben ein gleichförmiger Daseinsstrom, so würden wir die

Worte Volk, Staat, Krieg, Politik, Verfassung nicht kennen. Aber das

ewige und gewaltige +Verschiedensein+ des Lebens, das durch die

Gestaltungskraft der Kulturen bis aufs Äußerste gesteigert wird, ist

eine Tatsache, die mit all ihren Folgen geschichtlich schlechthin

gegeben ist. Pflanzenleben gibt es nur in bezug auf tierisches; die

beiden Urstände bedingen sich gegenseitig; +ebenso ist ein Volk nur

wirklich in bezug auf andre Völker+, und diese Wirklichkeit besteht

in natürlichen und unaufhebbaren Gegensätzen, in Angriff und Abwehr,

Feindschaft und Krieg. Der Krieg ist der Schöpfer aller großen Dinge.

Alles Bedeutende im Strom des Lebens ist durch Sieg und Niederlage

entstanden.

Ein Volk gestaltet Geschichte, soweit es sich in Verfassung befindet.

Es erlebt eine innere Geschichte, die es in diesen Zustand versetzt, in

dem allein es schöpferisch +wird+, und eine äußere Geschichte, die

in Schöpfung +besteht+. Die Völker als Staaten sind deshalb die

eigentlichen Mächte alles menschlichen Geschehens. Es gibt in der Welt

als Geschichte nichts über ihnen. Sie +sind+ das Schicksal.

_Res publica_, das öffentliche Leben, die „Schwertseite“

menschlicher Daseinsströme, ist in Wirklichkeit unsichtbar. Der Fremde

sieht nur die Menschen, nicht ihren innern Zusammenhang. Dieser ruht

vielmehr tief im Strome des Lebens und wird dort mehr gefühlt als

verstanden. Ebenso sehen wir in Wirklichkeit nicht die Familie, sondern

nur einige Menschen, deren Zusammenhalt in einem ganz bestimmten

Sinne wir aus innerer Erfahrung kennen und begreifen. Aber es gibt

für jedes dieser Gebilde einen Kreis von Zugehörigen, die durch

gleiche Verfassung des äußeren und inneren Seins zur Lebenseinheit

verbunden sind. Diese Form, in welcher das Dasein dahinströmt, heißt

+Sitte+, wenn sie unwillkürlich aus dessen Takt und Gang entsteht

und dann erst ins Bewußtsein tritt, +Recht+, wenn sie +mit

Absicht gesetzt+ und zur +Anerkennung+ gebracht wird.

Recht ist die +gewollte+ Form des Daseins, gleichviel ob sie

gefühlsmäßig und triebhaft anerkannt -- ungeschriebenes Recht,

Gewohnheitsrecht, _equity_ -- oder durch Nachdenken abgezogen,

vertieft und in ein System gebracht worden ist -- +Gesetz+. Das

sind zweierlei Rechtstatsachen von zeithafter Symbolik, zwei Arten

von Sorge, Vorsorge, Fürsorge, aber schon aus dem Gradunterschied der

Bewußtheit in ihnen ergibt sich, daß im ganzen Verlauf wirklicher

Geschichte sich zwei Rechte feindlich gegenüberstehen müssen: das

Recht der Väter, der Tradition, das verbriefte, ererbte, gewachsene,

bewährte Recht, das heilig ist, weil es von je war, aus Erfahrung

des Blutes stammend und deshalb den Erfolg verbürgend, und das

erdachte, entworfene Vernunft-, Natur- und allgemeine Menschenrecht,

aus Nachdenken hervorgegangen und deshalb der Mathematik verwandt,

vielleicht nicht erfolgreich, aber „gerecht“. In ihnen beiden reift der

Gegensatz von Landleben und Stadtleben, Lebenserfahrung und gelehrter

Erfahrung bis zu jener revolutionären Höhe der Erbitterung, wo man sich

ein Recht nimmt, das nicht gegeben wird, und eins zertrümmert, das

nicht weichen will.

Ein Recht, das von einer Gemeinschaft gesetzt ist, bedeutet eine

Pflicht für jeden Zugehörigen, aber es ist kein Beweis für dessen

+Macht+. Vielmehr ist es eine Schicksalsfrage, wer es setzt und

für wen es gesetzt +wird+. Es gibt Subjekte und Objekte der

Recht+setzung+, obwohl ein jeder Objekt der Rechts+geltung+

ist, und zwar gilt das ohne Unterschied vom inneren Recht der Familien,

Zünfte, Stände und Staaten. Für den Staat als das höchste in der

geschichtlichen Wirklichkeit vorhandene Rechtssubjekt tritt aber noch

ein Außenrecht hinzu, das er dem Fremden feindlich auferlegt. Zu jenem

gehört das bürgerliche Recht, zu diesem der Friedensvertrag. In jedem

Falle aber ist das Recht des Stärkeren auch das des Schwächeren.

Recht haben ist ein Ausdruck von Macht. Das ist eine geschichtliche

Tatsache, die jeder Augenblick bestätigt, aber sie wird im Reiche der

Wahrheit -- das +nicht+ von dieser Welt ist -- nicht anerkannt.

Unversöhnt stehen sich auch in der Auffassung des Rechts Dasein und

Wachsein, Schicksal und Kausalität gegenüber. Zur priesterlichen

und ideologischen Moral von gut und böse gehört der +moralische

Unterschied von Recht und Unrecht+; zur Rassemoral von gut und

schlecht gehört der +Rangunterschied von Gebern und Empfängern des

Rechts+. Ein abstraktes Ideal von Gerechtigkeit geht durch die Köpfe

und Schriften aller Menschen, deren Geist edel und stark und deren Blut

schwach ist, durch alle Religionen, durch alle Philosophien, aber die

Tatsachenwelt der Geschichte kennt nur den +Erfolg+, der das Recht

des Stärkeren zum Recht aller macht. Sie geht erbarmungslos über die

Ideale hin, und wenn je ein Mensch oder Volk auf die Macht der Stunde

verzichtet hat, um gerecht zu sein, so war ihm wohl der theoretische

Ruhm in jener zweiten Welt der Gedanken und Wahrheiten gewiß, aber auch

der Augenblick, wo er einer andern Lebensmacht erlag, die sich besser

auf Wirklichkeiten verstand als er.

Der Untergang des Abendlandes, Zweiter Band · 第 42 / 62 段