Warum mußte der Diebstahl von elektrischer Kraft, nach einem grotesken

Streit, ob es sich um eine körperliche Sache handle, 1900 durch ein

Notgesetz unter Strafe gestellt werden? Warum kann der Inhalt der

Patentgesetze nicht in das Sachenrecht hineingearbeitet werden? Warum

vermag das Urheberrecht die geistige Schöpfung, deren mitteilbare

Gestalt als Manuskript und das gegenständliche Druckwerk begrifflich

nicht auseinanderzuhalten? Warum mußte im Widerspruch zum Sachenrecht

an einem Gemälde das künstlerische und das materielle Eigentum durch

die Trennung vom Erwerb des Originals und des Reproduktionsrechtes

unterschieden werden? Warum ist die Entwendung einer geschäftlichen

Idee oder eines Organisationsplanes straffrei, die Entwendung des

Papierstückes, auf dem der Entwurf steht, aber nicht? Weil wir heute

noch von +dem antiken Begriff der körperlichen Sache+ beherrscht

sind.[66] Wir leben anders. Unsere instinktive Erfahrung steht unter

den +funktionalen+ Begriffen der Arbeitskraft, des Erfinder-

und Unternehmergeistes, der geistigen, körperlichen, künstlerischen,

organisatorischen Energien, Fähigkeiten und Talente. Unsere Physik,

deren weit fortgeschrittene Theorie ein genaues Abbild unserer heutigen

Lebensweise ist, kennt den alten Begriff des Körpers, wie gerade die

Lehre von der elektrischen Kraft beweist, überhaupt nicht mehr. Warum

ist unser Recht begrifflich ohnmächtig gegenüber den großen Tatsachen

der heutigen Wirtschaft? Weil es auch die Person +nur als Körper+

kennt.

Wenn das abendländische Rechtsdenken antike Worte übernahm, so blieb

nur das Oberflächlichste der antiken Bedeutung an ihnen haften. Der

Textzusammenhang erschließt nur den +logischen+ Wortgebrauch und

nicht das Leben, das ihm zugrunde lag. Die stille Metaphysik alter

Rechtsbegriffe ist durch keinen Gebrauch im Denken fremder Menschen

wieder zu erwecken. Gerade das Letzte und Tiefste ist in keinem Recht

der Welt ausgesprochen, weil es selbstverständlich ist. Jedes von ihnen

setzt das Wesentliche schweigend voraus; es wendet sich an Menschen,

die außer der Satzung auch das nie Auszusprechende und gerade dieses

innerlich verstehen und zu gebrauchen wissen. Jedes Recht ist in einem

nie zu überschätzenden Maße Gewohnheitsrecht: mag das Gesetz die Worte

definieren; das Leben +deutet+ sie.

Wenn aber eine von Gelehrten behandelte fremde Rechtssprache mit ihrem

Begriffschema das eigne Recht binden will, so bleiben die Begriffe

leer und das Leben stumm. Das Recht wird nicht zur Waffe, sondern

zur Last und die Wirklichkeit schreitet nicht mit, sondern neben der

Rechtsgeschichte fort.

Und deshalb ist der von den Tatsachen unserer Zivilisation geforderte

Rechtsstoff dem antiken Schema der Rechtsbücher zum Teil äußerlich, zum

Teil gar nicht eingegliedert, und damit für das Rechtsdenken und also

das Denken der Gebildeten noch formlos und mithin nicht vorhanden.

Sind Personen und Sachen im Sinne unserer heutigen Gesetzgebung

überhaupt Rechtsbegriffe? Nein! Sie ziehen nur eine banale Grenze

zwischen dem Menschen und dem übrigen, sie treffen eine sozusagen

naturwissenschaftliche Unterscheidung. Aber an dem römischen Begriff

_persona_ haftete einst die ganze Metaphysik des antiken Seins:

Der Unterschied von Mensch und Gottheit, das Wesen der Polis, des

Heros, des Sklaven, des Kosmos aus Stoff und Form, das Lebensideal

der Ataraxie sind die selbstverständliche Voraussetzung, die für uns

durchaus verschwunden ist. Das Wort Eigentum ist in unserem Denken mit

der antiken +statischen+ Definition behaftet und fälscht deshalb

in allen Anwendungen den dynamischen Charakter unserer Lebensführung.

Wir überlassen solche Definitionen weltfremden und abstrakten Ethikern,

Juristen, Philosophen und dem verständnislosen Gezänk politischer

Doktrinäre, und dennoch beruht das +ganze+ Verstehen der

Wirtschaftsgeschichte dieser Tage +auf der Metaphysik dieses einen

Begriffes+.

Und deshalb sei es hier in aller Schärfe gesagt: Das antike

Recht war ein +Recht von Körpern+, unser Recht ist das von

+Funktionen+. Die Römer schufen eine juristische Statik, unsere

Aufgabe ist eine juristische Dynamik. Für uns sind Personen nicht

Körper, sondern Einheiten der Kraft und des Willens, und Sachen nicht

Körper, sondern Ziele, Mittel und Schöpfungen dieser Einheiten. Die

antike Beziehung zwischen Körpern war die Lage, die Beziehung zwischen

Kräften heißt aber Wirkung. Für einen Römer war der Sklave eine Sache,

die neue Sachen hervorbrachte. Der Begriff des geistigen Eigentums ist

einem Schriftsteller wie Cicero nie gekommen, geschweige denn der des

Eigentums an einer praktischen Idee oder den Möglichkeiten einer großen

Begabung. Für uns aber ist der Organisator, Erfinder und Unternehmer

+eine erzeugende Kraft+, die auf andere, +ausführende Kräfte+

wirkt, indem sie ihnen Richtung, Aufgabe und Mittel zu eigner Wirkung

gibt. Beide gehören dem Wirtschaftsleben an nicht als Besitzer von

Sachen, sondern als Träger von Energien.

Eine Umstellung des gesamten Rechtsdenkens nach Analogie der höheren

Physik und Mathematik wird zur Forderung der Zukunft. Das gesamte

soziale, wirtschaftliche, technische Leben wartet darauf, endlich in

diesem Sinne begriffen zu werden; wir brauchen mehr als ein Jahrhundert

schärfsten und tiefsten Denkens, um dies Ziel zu erreichen. Und dazu

bedarf es einer ganz andern Art der Vorbildung des Juristen. Sie fordert

1. eine unmittelbare ausgedehnte und +praktische+ Erfahrung im

Wirtschaftsleben der Gegenwart,

2. eine genaue Kenntnis der Rechtsgeschichte des Abendlandes, unter

beständiger Vergleichung der deutschen, englischen und romanischen

Entwicklung,

3. die Kenntnis des antiken Rechts und zwar +nicht+ als eines

Musters der heute geltenden Begriffe, sondern als glänzendes Beispiel

dafür, wie ein Recht sich rein aus dem +praktischen+ Leben der

Zeit entwickelt.

Das römische Recht hat aufgehört, für uns der Ursprung der für immer

gültigen Grundbegriffe zu sein. Aber das Verhältnis zwischen dem

römischen Dasein und den römischen Rechtsbegriffen macht es uns von

neuem wertvoll. Wir können an ihm lernen, wie wir unser Recht aus

+eignen+ Erfahrungen herauszubilden haben.

[20] Arabisch idjma, vgl. Kap. III A.

[21] R. Hirzel, Die Person, 1914, S. 17.

[22] L. Wenger, Das Recht der Griechen und Römer, 1914, S. 170. R.

v. Mayr, Römische Rechtsgeschichte II, 1, S. 87.

[23] Die „Abhängigkeit“ des antiken Rechts vom ägyptischen ist

zufällig noch festzustellen: der Großkaufmann Solon hat in seiner

attischen Rechtsschöpfung Bestimmungen über Schuldknechtschaft,

Obligationenrecht, Arbeitsscheu und Erwerbslosigkeit der

ägyptischen Gesetzgebung entnommen, Diodor I, 77, 79, 94.

[24] L. Wenger, Recht der Griechen und Römer, S. 166 f.

[25] Beloch, Griech. Gesch. I, 1, S. 350.

[26] Hinter denen das etruskische Recht steht, die Urform des

altrömischen. Rom war eine etruskische Stadt.

[27] Busolt, Griech. Staatskunde S. 528.

[28] Das historisch Wichtige für uns ist am Zwölftafelrecht also

nicht der angebliche Inhalt, von dem zur Zeit Ciceros kaum noch ein

echter Satz erhalten sein konnte, sondern der politische Akt der

Kodifikation selbst, dessen Tendenz dem Sturz der tarquinischen

Tyrannis durch die Oligarchie des Senats entspricht, und ohne

Zweifel diesen Erfolg, der gefährdet war, für die Zukunft

sicherstellen sollte. Der Text, den zur Zeit Cäsars die Knaben

auswendig lernten, wird dasselbe Schicksal gehabt haben wie die

Konsulnliste der älteren Zeit, in die man Namen über Namen von

Geschlechtern hineinbrachte, die viel später zu Reichtum und

Einfluß gelangt waren. Wenn neuerdings Pais und Lambert diese ganze

Gesetzgebung bestreiten, so mögen sie für die zwölf Tafeln Recht

haben, insofern in ihnen das gestanden haben soll, was später als

ihr Inhalt galt, nicht aber in bezug auf den politischen Vorgang um

450.

[29] Vgl. Kap. II A.

[30] Sohm, Institutionen¹⁴, S. 101.

[31] Lenel, Das _Edictum perpetuum_, 1907. L. Wenger S. 168.

[32] Selbst das Einmaleins der Kinder setzt die Bekanntschaft mit

den Elementen der Bewegungsmechanik beim Abzählen voraus.

[33] v. Mayr II, 1, S. 85. Sohm S. 105.

[34] Lenel in der Enzykl. d. Rechtswiss. I, S. 357.

[35] Das ägyptische Recht der Hyksoszeit, das chinesische der „Zeit

der kämpfenden Staaten“ müssen im Gegensatz zum antiken Recht und

dem indischen der Darmasutras auf ganz andern Grundbegriffen als

denen der +körperlichen+ Personen und Sachen aufgebaut gewesen

sein. Es wäre eine große Befreiung vom Drucke der römischen

„Altertümer“, wenn es der deutschen Forschung gelänge, sie

festzustellen.

[36] Sohm S. 220.

[37] Apostelgesch. 15; hier liegt die Wurzel des Begriffs von einem

Kirchenrecht.

[38] Der Islam als jurist. Person: M. Horten, Die religiöse

Gedankenwelt des Volkes im heutigen Islam 1917, S. XXIV.

[39] Vgl. Kap. III A. Der Ausdruck kann gewagt werden, weil die

Anhänger aller spätantiken Kulte durch ein frommes Gemeingefühl

ebenso zusammengehalten wurden wie die christlichen Einzelgemeinden.

[40] v. Mayr III, S. 38. Wenger S. 193.

[41] Die XII hatten das _conubium_ sogar zwischen Patriziern und

Plebejern verboten.

[42] Vgl. Kap. II C.

[43] Lenel I, S. 380.

[44] Mitteis, Reichsrecht und Volksrecht, S. 13 hat schon 1891 auf

den orientalischen Zug in der Gesetzgebung Konstantins aufmerksam

gemacht. Collinet, _Études historiques sur le droit de Justinien

I_ (1912) führt, übrigens meist auf Grund deutscher Forschungen,

unendlich vieles auf hellenistisches Recht zurück; aber wieviel

von diesem „Hellenistischen“ war wirklich griechisch und nicht nur

griechisch geschrieben? Die Ergebnisse der Interpolationenforschung

sind für den „antiken“ Geist der Digesten Justinians wahrhaft

vernichtend.

[45] Vgl. Kap. III A.

[46] Fromer, Der Talmud, 1920, S. 190.

[47] Mitteis, Röm. Privatrecht bis auf die Zeit Diokletians, 1908,

Vorwort, bemerkt „wie unter Beibehaltung der antiken Rechtsformen

das Recht selbst doch überall ein anderes geworden ist“.

[48] v. Mayr IV, S. 45 f.

[49] Daher die fingierten Verfassernamen auf zahllosen Büchern

aller arabischen Literaturen: Dionysius Areopagita, Pythagoras,

Hermes, Hippokrates, Henoch, Baruch, Daniel, Salomo, die

Apostelnamen der vielen Evangelien und Apokalypsen.

[50] M. Horten, D. rel. Gedankenwelt d. Volkes im heut. Islam, S.

XVI. Vgl. Kap. III A.

[51] v. Mayr. IV, 45 f.

[52] Wenger S. 180

[53] Krumbacher, Byzant. Lit.-Gesch. S. 606.

[54] Sachau, Syr. Rechtsbücher Bd. III.

[55] Bertholet, Kulturgeschichte Israels S. 200 ff.

[56] Eine Ahnung davon gibt das berühmte Gesetz Hammurabis, ohne

daß wir wissen können, wie dies einzelne Werk sich dem innern Range

nach zu dem in der babylonischen Welt überhaupt erreichten Recht

verhält.

[57] Sohm, Inst. S. 156.

[58] Lenel I, S. 395.

[59] Das Wortspiel von lombardischer _faex_ und römischer _lex_ ist

von Huguccio (1200).

[60] W. Goetz, Arch. f. Kulturgesch. 10, 28 ff.

[61] Nach Sohms letzter Abhandlung: Das altkatholische Kirchenrecht

und das Dekret Gratians, 1918.

[62] Vgl. Kap. III A.

[63] Vgl. Kap. IV A.

[64] Was in England für immer gut, ist die ständige Form der

Weiterbildung des Rechtes durch die Praxis.

[65] Sohm, Inst. S. 170.

[66] BGB. § 90.

ZWEITES KAPITEL

STÄDTE UND VÖLKER

DIE SEELE DER STADT

1

Am ägäischen Meer liegen um die Mitte des zweiten Jahrtausends v.

Chr. zwei Welten sich gegenüber, eine, die in dumpfen Ahnungen,

hoffnungsschwer und trunken von Leid und Tat der Zukunft leise

heranreift: die mykenische -- und eine andere, die sich heiter und

gesättigt hinlagert unter den Schätzen einer alten Kultur, fein und

leicht, alle großen Probleme weit hinter sich: die minoische auf Kreta.

Wir werden diese Erscheinung, die eben heute in den Mittelpunkt der

Forschung rückt, nie wirklich verstehen, wenn wir den Abgrund der

Gegensätze nicht ermessen, der zwischen beiden Seelen liegt. Die

Menschen von damals müssen ihn tief gefühlt, aber kaum „erkannt“

haben. Ich sehe es vor mir: das ehrfürchtige Hinaufschauen der

Burgbewohner von Tiryns und Mykene zu der unerreichten Geistigkeit

der Lebensgewohnheiten in Knossos; die Verachtung, mit welcher dessen

gepflegte Bevölkerung auf jene Häuptlinge und ihr Gefolge herabblickte;

und doch wieder ein heimliches Gefühl von Überlegenheit bei diesen

gesunden Barbaren, wie es jeder germanische Soldat den greisenhaften

Würdenträgern Roms gegenüber hatte.

Woher wir das wissen dürfen? -- Es gab mehr solcher Augenblicke, wo die

Menschen zweier Kulturen sich ins Auge sahen. Wir kennen mehr als ein

„zwischen den Kulturen“. Es kommen da Stimmungen zum Vorschein, welche

zu den aufschlußreichsten der Menschenseele gehören.

Wie ohne Zweifel zwischen Knossos und Mykene, so war auch das

Verhältnis zwischen dem byzantinischen Hofe und den deutschen Großen,

die wie Otto II. dorthin heirateten, das helle Verwundern der Ritter

und Grafen, und als Antwort darauf das verächtliche Erstaunen einer

feinen, etwas welken und müden Zivilisation über die bärenmäße

Morgenfrühe und Frische der deutschen Lande, wie es Scheffels Ekkehard

beschreibt.

In Karl dem Großen tritt jene Mischung urmenschlichen Seelentums kurz

vor dem Erwachen und einer späten darüber gelagerten Geistigkeit

hell zutage. Wir können ihn nach gewissen Zügen seiner Herrschaft

als den Khalifen von Frankistan bezeichnen; andererseits ist er noch

der Häuptling eines germanischen Stammes; in der Mischung von beidem

liegt das Symbolische der Erscheinung, wie in den Formen der Aachener

Palastkapelle, die nicht mehr Moschee und noch nicht Dom ist. Die

germanisch-abendländische Vorkultur schreitet unterdessen langsam

und unterirdisch vor, aber jenes plötzliche Aufleuchten, das wir

ungeschickt genug als karolingische Renaissance bezeichnen, kam durch

einen Strahl von Bagdad her. Man übersehe nicht, daß die Zeit Karls des

Großen eine Episode der Oberfläche ist. Mit ihm ist etwas gleich wieder

zu Ende, etwas Zufälliges und Folgenloses. Nach 900, nach einer tiefen

Senkung beginnt etwas Neues, das mit der Wucht eines Schicksals und mit

einer Tiefe, die Dauer verheißt, zur Wirkung gelangt. Aber um 800 ging

die arabische Zivilisation von den Weltstädten des Orients wie eine

Sonne über den Ländern auf, ganz wie einst die hellenistische, die ohne

Alexander und sogar vor ihm ihren Glanz bis zum Indus warf. Alexander

hat sie weder aufgeweckt noch ausgebreitet; er zog auf ihrer Bahn nach

dem Osten und nicht an ihrer Spitze.

Was auf den Hügeln von Tiryns und Mykene steht, sind +Pfalzen und

Burgen+ nach urwüchsiger germanischer Art. Die kretischen Paläste

-- nicht Königsschlösser, sondern gewaltige Kultanlagen für eine

zahlreiche Gemeinschaft von Priestern und Priesterinnen -- sind mit

einem weltstädtischen, wahrhaft spätrömischen Luxus ausgestattet.

An den Fuß jener Burghügel drängen sich die Hütten der Ackerbürger

und Hörigen; auf Kreta werden -- wie in Gurnia und Hagia Triada --

Städte und Villen ausgegraben, welche hochzivilisierte Bedürfnisse

und eine Bautechnik mit langen Erfahrungen erkennen lassen, die mit

den verwöhntesten Ansprüchen an Möbelform und Wanddekoration, mit

Lichtschächten, Kanalisationsanlagen, Treppenhäusern und ähnlichen

Aufgaben durchaus vertraut ist. Wir haben den Grundriß des Hauses

dort als strenges Lebenssymbol, hier als Ausdruck einer raffinierten

„Zweckmäßigkeit“. Man vergleiche diese kretischen Kamaresvasen und

Fresken auf geglättetem Stuck mit allem echt Mykenischen. Das ist

durch und durch +Kunstgewerbe+, fein und leer, und nicht etwa

eine große und tiefe Kunst, von schwerer, unbeholfener Symbolik, wie

sie dort dem geometrischen Stil entgegenreift. Es ist überhaupt kein

Stil, sondern ein Geschmack.[67] In Mykene haust eine ursprüngliche

Rasse, die ihre Sitze nach dem Bodenertrag und der Sicherheit vor

Feinden wählt; die minoische Bevölkerung siedelt nach geschäftlichen

Gesichtspunkten, wie es ganz deutlich die Stadt Philakopi auf Melos

zeigt, die des Obsidianexports wegen angelegt wurde. Ein mykenischer

Palast ist ein Versprechen, ein minoischer ist etwas Letztes. Aber

ganz ebenso lagen um 800 die fränkischen und westgotischen Gehöfte und

Edelsitze von der Loire bis zum Ebro, und südlich davon die maurischen

Schlösser, Villen und Moscheen von Kordova und Granada.

Es ist gewiß kein Zufall, daß die Blüte des minoischen Luxus genau in

die Zeit der großen ägyptischen Revolution, vor allem die Hyksoszeit

fällt (1780-1580).[68] Damals mögen die ägyptischen Kunsthandwerker auf

die friedlichen Inseln und bis zu den Burgen des Festlandes geflüchtet

sein, wie in einem späteren Falle die byzantinischen Gelehrten nach

Italien. Denn das gehört zur Voraussetzung jedes Verständnisses: die

minoische Kultur ist ein Bestandteil der ägyptischen. Wir würden das

besser wissen, wenn nicht der entscheidende Teil der ägyptischen

Kunstschöpfungen, alles was im westlichen Delta entstanden ist, der

Feuchtigkeit des Bodens zum Opfer gefallen wäre. Wir kennen nur die

ägyptische Kultur, soweit sie auf dem trockenen Boden des Südens

blühte, aber es besteht längst kein Zweifel mehr, daß hier nicht der

Schwerpunkt der Entwicklung gelegen hat.

Eine scharfe Grenze zwischen der alten minoischen und der

jungen mykenischen Kunst läßt sich nicht ziehen. In der ganzen

ägyptisch-kretischen Welt ist eine höchst moderne Liebhaberei für diese

fremdartigen und primitiven Dinge zu bemerken und umgekehrt haben die

Heerkönige auf den Burgen des Festlandes die kretischen Kunstsachen,

wo sie nur konnten, geraubt, gekauft und jedenfalls bewundert und

nachgeahmt, wie ja auch der früher als urgermanisch gepriesene

Völkerwanderungsstil seiner gesamten Formensprache nach orientalischer

Herkunft ist.[69] Sie ließen ihre Pfalzen und Grabmäler von gefangenen

oder herbeigerufenen Künstlern des Südens bauen und verzieren. Das

„Atreusgrab“ in Mykene stellt sich damit völlig neben das Grab

Theoderichs in Ravenna.

Ein Wunder dieser Art ist Byzanz. Man muß hier sorgfältig Schicht um

Schicht abheben, zuerst damals, als Konstantin 326 die von Septimius

Severus zerstörte Großstadt +als spätantike Weltstadt+ ersten

Ranges wieder aufbaute und nun von Westen her apollinisches Greisentum,

von Osten magische Jugend hereinströmte; und dann noch einmal, als

1096 vor den Mauern der jetzt +spätarabischen Weltstadt+ die

Kreuzfahrer unter Gottfried von Bouillon erschienen -- von denen die

geistreiche Anna Komnena in ihrem Geschichtswerk ein schonungslos

verächtliches Bild entwirft[70] -- wo in die letzten Herbsttage dieser

Zivilisation etwas Frühlingshaftes hereinbricht. Diese Stadt hat als

die Östlichste der antiken Zivilisation die Goten, und ein Jahrtausend

später als die nördlichste der arabischen die Russen bezaubert:

da steht die gewaltige Basiliuskathedrale in Moskau von 1554, die

russische Vorkultur einleitend, „zwischen den Stilen“, wie über einen

Raum von zwei Jahrtausenden hinweg der salomonische Tempel zwischen der

Weltstadt Babylon und dem frühen Christentum.

2

Der ursprüngliche Mensch ist ein +schweifendes+ Tier, ein Dasein,

dessen Wachsein sich ruhelos durch das Leben tastet, ganz Mikrokosmos,

ortsfrei und heimatlos, mit scharfen und ängstlichen Sinnen, immer

darauf bedacht, der feindlichen Natur etwas abzujagen. Eine tiefe

Wandlung beginnt erst mit dem Ackerbau -- denn dies ist etwas

+Künstliches+, wie es Jägern und Hirten durchaus fern liegt: Wer gräbt

und pflügt, will die Natur nicht plündern, sondern +abändern+. Pflanzen

heißt etwas nicht nehmen, sondern +erzeugen+. +Aber damit wird man

selbst zur Pflanze+, nämlich Bauer. Man wurzelt in dem Boden, den man

bestellt. Die Seele des Menschen entdeckt eine Seele in der Landschaft;

eine neue Erdverbundenheit des Daseins, ein neues Fühlen meldet sich.

Die feindliche Natur wird zur Freundin. Die Erde wird zur +Mutter+

Erde. Zwischen säen und zeugen, Ernte und Tod, Kind und Korn entsteht

eine tiefgefühlte Beziehung. Eine neue Frömmigkeit richtet sich in

chthonischen Kulten auf das fruchttragende Land, das mit dem Menschen

zusammenwächst. Und als vollkommener Ausdruck dieses Lebensgefühls

entsteht überall die +sinnbildliche Gestalt des Bauernhauses+, das

in der Anlage seiner Räume und in jedem Zuge seiner äußeren Form vom

Blut der Bewohner redet. Das Bauernhaus ist das große Symbol der

Seßhaftigkeit. Es ist selbst Pflanze; es senkt seine Wurzeln tief in

den „+eigenen+“ Boden. Es ist +Eigentum+ im heiligsten Sinne. Die guten

Geister des Herdes und der Tür, des Grundstücks und der Räume: Vesta,

Janus, die Laren und Penaten haben ihren festen Ort so gut wie der

Mensch selbst.

Dies ist die Voraussetzung jeder Kultur, die selbst wieder pflanzenhaft

aus ihrer Mutterlandschaft emporwächst und die seelische Verbundenheit

des Menschen mit dem Boden noch einmal vertieft. Was dem Bauern

sein Haus, +das ist dem Kulturmenschen die Stadt+. Was dem

einzelnen Hause die guten Geister, das ist jeder Stadt ihr Schutzgott

oder Heiliger. Auch die Stadt ist ein pflanzenhaftes Wesen. Alles

Nomadenhafte, alles rein Mikrokosmische liegt ihr ebenso fern wie dem

Bauerntum. Deshalb ist jede Entwicklung einer höheren Formensprache

an die Landschaft gebunden. Weder eine Kunst noch eine Religion

können den Ort ihres Wachstums verändern. Erst die Zivilisation mit

ihren Riesenstädten verachtet wieder diese Wurzeln des Seelentums und

löst sich von ihnen. Der zivilisierte Mensch, +der intellektuelle

Nomade+ ist wieder ganz Mikrokosmos, ganz heimatlos, +geistig+

frei wie die Jäger und Hirten es sinnlich waren. _Ubi bene

ibi patria_ -- das gilt vor +und+ nach einer Kultur. Im

Vorfrühling der Völkerwanderung war es die jungfräuliche und doch

schon mütterliche Germanensehnsucht, die im Süden eine Heimat suchte,

um für ihre künftige Kultur ein Nest zu bauen. Heute, am Ende dieser

Kultur, schweift der wurzellose Geist durch alle landschaftlichen und

gedanklichen Möglichkeiten. Dazwischen aber liegt die Zeit, wo der

Mensch für ein Stück Erde +stirbt+.

Es ist eine ganz entscheidende und in ihrer vollen Bedeutung nie

gewürdigte Tatsache, daß alle großen Kulturen Stadtkulturen sind.

Der höhere Mensch des zweiten Zeitalters ist +ein städtebauendes

Tier+. Dies ist das eigentliche Kriterium der „Weltgeschichte“,

das sie von der Menschengeschichte überhaupt aufs schärfste abhebt --

+Weltgeschichte ist die Geschichte des Stadtmenschen+. Völker,

Staaten, Politik und Religion, alle Künste, alle Wissenschaften beruhen

auf +einem+ Urphänomen menschlichen Daseins: der Stadt. Da alle

Denker aller Kulturen selbst in Städten leben -- auch wenn sie sich

körperlich auf dem Lande befinden -- so wissen sie gar nicht, ein wie

bizarres Ding die Stadt ist. Wir müssen uns ganz in das Erstaunen eines

Urmenschen versetzen, der zum ersten Mal inmitten der Landschaft diese

Masse von Stein und Holz erblickt, mit ihren steinumgebenen Straßen und

steinbelegten Plätzen, ein Gehäuse von seltsamster Form, in dem es von

Menschen wimmelt.

Das eigentliche Wunder ist die Geburt der +Seele+ einer Stadt.

Als Massenseele von ganz neuer Art, deren letzte Gründe für uns ein

ewiges Geheimnis bleiben werden, sondert sie sich plötzlich ab aus dem

allgemeinen Seelentum ihrer Kultur. Ist sie erwacht, so bildet sie sich

einen sichtbaren Leib. Aus der dörflichen Sammlung von Gehöften, von

denen jedes seine eigene Geschichte hat, entsteht +ein Ganzes+.

Und dieses +Ganze+ lebt, atmet, wächst, erhält ein Antlitz und

eine innere Form und Geschichte. Von nun ist außer dem einzelnen Hause,

dem Tempel, dem Dom, dem Palast auch das Stadtbild als Einheit der

Gegenstand einer Formensprache und Stilgeschichte, welche den ganzen

Lebenslauf einer Kultur begleitet.

Der Untergang des Abendlandes, Zweiter Band · 第 9 / 62 段