einem Namen bezeichnet. Damit hebt sich ein Komplex von Beziehungen
vor dem Auge ab. Es dauert nicht lange, und man denkt sich unter dem
Namen ein Wesen und unter der Beziehung eine Wirkung. Wer heute von
der griechischen Philosophie, dem Buddhismus, der Scholastik spricht,
meint irgendwie etwas Lebendiges, eine Krafteinheit, die herangewachsen
und mächtig geworden ist und nun von den Menschen Besitz ergreift,
ihr Wachsein und sogar ihr Dasein sich unterwirft und sie zuletzt
zwingt, in der Lebensrichtung dieses Wesens weiterzuwirken. Das ist
eine vollkommene Mythologie, und es ist bezeichnend, daß nur Menschen
der abendländischen Kultur, deren Mythus noch mehr Dämonen von dieser
Art kennt -- „die“ Elektrizität, „die“ Energie der Lage --, in und mit
diesem Bilde leben.
In Wirklichkeit sind diese Systeme +nur im menschlichen Wachsein+
vorhanden, und zwar als Tätigkeitsarten. Religion, Wissenschaft, Kunst
sind +Tätigkeiten des Wachseins+, denen ein Dasein zugrunde
liegt. Glauben, Nachdenken, Gestalten und alles, was an sichtbarer
Tätigkeit durch diese unsichtbaren gefordert wird, Opfern, Beten, das
physikalische Experiment, die Arbeit an einer Statue, die Fassung
einer Erfahrung in mitteilbare Worte sind Tätigkeiten des Wachseins
und nichts anderes. Die übrigen Menschen sehen davon nur das Sichtbare
und hören nur die Worte. Sie erleben dabei etwas in sich selbst, über
dessen Verhältnis zu dem, was der Schöpfer in sich selbst erlebt hatte,
sie sich keine Rechenschaft geben können. Wir sehen eine Form, aber wir
wissen nicht, was in der Seele des andern sie erzeugt hat. Wir können
darüber nur etwas glauben und wir glauben es, indem wir unsre eigene
Seele hineinlegen. Mag eine Religion in noch so deutlichen Worten sich
verkünden, es sind Worte, und der Hörer trägt seinen Sinn hinein. Mag
ein Künstler in seinen Tönen und Farben noch so eindringlich wirken,
der Betrachter sieht und hört in ihnen nur sich selbst. Kann er das
nicht, so ist das Werk für ihn bedeutungslos. Die äußerst seltene und
ganz moderne Gabe einiger extrem historischer Menschen, sich „in die
andern hineinzuversetzen“, kommt hier nicht in Frage. Ein Germane, den
Bonifatius bekehrt, versetzt sich nicht in den Geist des Missionars
hinein. Jenes frühlinghafte Aufschauern, das damals durch die ganze
junge Welt des Nordens ging, bedeutete nichts anderes, als daß jeder
für seine eigne Religiosität durch die Bekehrung plötzlich eine Sprache
fand. Die Augen eines Kindes leuchten auf, wenn man ihm zu einem
Gegenstand, den es in der Hand hält, den Namen nennt. So war es auch
hier.
Nicht die mikrokosmischen Einheiten also wandern, sondern die
kosmischen Einheiten wählen sie aus und eignen sie sich an. Wäre es
anders, wären diese Systeme wirkliche Wesen, die eine Tätigkeit ausüben
können -- denn „Einfluß“ ist eine organische Tätigkeit --, so wäre das
Bild der Geschichte ein vollkommen anderes. Man sollte doch die Blicke
darauf lenken, daß jeder heranwachsende Mensch und jede lebendige
Kultur beständig ungezählte Tausende von möglichen Einflüssen um sich
hat, von denen ganz wenige als solche +zugelassen+ werden, die
große Mehrzahl aber nicht. Sind es die Werke oder die Menschen, welche
die Auswahl treffen?
Der auf Kausalreihen erpichte Historiker zählt nur die Einflüsse,
die vorhanden sind; es fehlt die Gegenrechnung. Zur Psychologie der
positiven gehört die der „negativen“ Einwirkungen. Gerade das wäre eine
äußerst aufschlußreiche und die ganze Frage erst entscheidende Aufgabe,
an die sich noch niemand herangewagt hat. Geht man ihr aus dem Wege,
so entsteht das in seinen Grundzügen falsche Bild eines fortlaufenden
welthistorischen Geschehens, in dem nichts verloren geht. -- Zwei
Kulturen können sich von Mensch zu Mensch berühren oder der Mensch
der einen die tote Formenwelt der andern in ihren mitteilbaren Resten
sich gegenübersehen. Tätig ist in jedem Falle der Mensch allein. Die
gewordene Tat des einen kann von einem andern nur aus dessen Dasein
heraus beseelt werden. Sie wird damit sein inneres Eigentum, sein Werk
und ein Teil seines Selbst. Nicht „der Buddhismus“ ist von Indien
nach China gewandert, sondern es wurde aus dem Vorstellungsschatz
der indischen Buddhisten ein Teil von den Chinesen einer besondern
Gefühlsrichtung angenommen und zu einer +neuen+ Art des religiösen
Ausdrucks gemacht, die ausschließlich für chinesische Buddhisten
etwas bedeutete. Es kommt nie auf den ursprünglichen Sinn der Form
an, sondern nur auf die Form selbst, in welcher das tätige Empfinden
und Verstehen des Betrachters die Möglichkeit zu +eigner+
Schöpfung entdeckt. Bedeutungen sind unübertragbar. Die tiefe
seelische Einsamkeit, die sich zwischen das Dasein zweier Menschen
von verschiedener Art legt, wird durch nichts gemindert. Mögen sich
damals Inder und Chinesen gemeinsam als Buddhisten empfunden haben, sie
standen sich innerlich deshalb nicht weniger fern. Es sind dieselben
Worte, dieselben Bräuche, dieselben Zeichen -- aber zwei verschiedene
Seelen, die ihre eignen Wege gehen.
Man kann daraufhin alle Kulturen durchsuchen, man wird überall
bestätigt finden, daß statt der scheinbaren Fortdauer der früheren
Schöpfung in der späteren es immer das jüngere +Wesen+ war, das
eine ganz geringe Anzahl von Beziehungen zu älteren +Wesen+
angeknüpft hat, und zwar ohne die ursprüngliche Bedeutung dessen zu
beachten, was es damit für sich erwarb. Wie steht es denn mit den
„ewigen Errungenschaften“ in der Philosophie und Wissenschaft? Wir
müssen immer wieder hören, wieviel von der griechischen Philosophie
noch heute fortlebt. Aber das bleibt eine Redensart ohne eine
gründliche Aufstellung dessen, was erst der magische und dann der
faustische Mensch mit der tiefen Weisheit ungebrochener Instinkte
abgelehnt, nicht bemerkt oder unter Beibehaltung der Formeln planmäßig
anders verstanden hat. Der naive Glaube gelehrter Begeisterung täuscht
sich hier. Die Liste würde sehr lang sein und die andre völlig zum
Verschwinden bringen. Wir pflegen Dinge wie die Bilderchentheorie
Demokrits, die sehr körperhafte Ideenwelt Platos, die zweiundfünfzig
Kugelschalen der Welt des Aristoteles als unwesentliche Irrtümer zu
übergehen. Das heißt die Meinung der Toten besser kennen wollen als
sie selbst. Es sind wesentliche Wahrheiten -- nur nicht für uns. Was
wir in Wirklichkeit von der griechischen Philosophie auch nur an
Äußerlichem besitzen, ist so gut wie nichts. Man sei doch ehrlich und
nehme die alten Denker beim Wort: nicht ein Satz Heraklits, Demokrits,
Platos ist für uns wahr, wenn wir ihn nicht erst zurechtmachen. Was
haben wir denn von der Methode, dem Begriff, der Absicht, den Mitteln
der griechischen Wissenschaft angenommen, von den überhaupt nicht
verständlichen Grundworten zu schweigen? Die Renaissance stand ja wohl
ganz unter dem „Einfluß“ der antiken Kunst? Wie war es aber mit der
Form des dorischen Tempels, mit der ionischen Säule, dem Verhältnis
von Säule und Gebälk, der Farbenwahl, Hintergrundbehandlung und
Perspektive der Gemälde, den Grundsätzen der figürlichen Gruppierung,
dem Vasenbild, dem Mosaik, der Enkaustik, der Tektonik der Statue, den
Proportionen des Lysippos? Warum übte das alles keinen Einfluß?
+Weil es von vornherein feststand, was man ausdrücken wollte+,
und man also von dem toten Bestand, den man vor sich hatte, nur
das wenige wirklich sah, was man wünschte, und zwar so, wie man es
wünschte, nämlich in der Richtung der eignen Absicht und nicht der des
Schöpfers, über die keine lebendige Kunst je ernstlich nachgedacht
hat. Man muß den „Einfluß“ der ägyptischen auf die frühgriechische
Plastik Zug um Zug verfolgen, um endlich zu sehen, daß ein Einfluß gar
nicht vorhanden ist, sondern daß das griechische Form wollen jenen
alten Kunstbeständen einige Merkmale entnahm, die es auch ohne sie
in irgend einer Art gefunden hätte. Rings um die antike Landschaft
hatten Ägypter, Kreter, Babylonier, Assyrer, Hethiter, Perser,
Phöniker gearbeitet und die Griechen haben ihre Werke in sehr großer
Zahl gekannt, Bauten, Ornamente, Kunstwerke, Kulte, Staatsformen,
Schriftarten, Wissenschaften -- was von alledem hat die antike Seele
als Mittel zum eignen Ausdruck herangezogen? Ich wiederhole: Man sieht
immer nur die Beziehungen, die zugelassen worden sind. Was alles ist
aber +nicht+ zugelassen worden? Warum befinden sich z. B. die
ägyptischen Pyramiden, Pylonen, Obelisken, die Hieroglyphen- und
Keilschrift nicht darunter? Was hat die gotische Kunst, das gotische
Denken in Byzanz, in dem maurischen Orient, in Spanien und Sizilien
+nicht+ angenommen? Man kann die gänzlich unbewußte Weisheit
der Auswahl und der ebenso entschlossenen Umdeutung gar nicht hoch
genug ansetzen. Jede Beziehung, die zugelassen wird, ist nicht nur
eine Ausnahme, sondern auch ein Mißverständnis und die innere Kraft
eines Daseins äußert sich vielleicht nirgends so deutlich wie in
dieser +Kunst des planmäßigen Mißverstehens+. Je lauter man die
Prinzipien eines fremden Denkens rühmt, desto gründlicher hat man
sicherlich ihren Sinn verändert. Man gehe doch dem Lobe Platos im
Abendlande einmal genau nach! Von Bernhard von Chartres und Marsilius
Ficinus bis zu Goethe und Schelling! Je demütiger man eine fremde
Religion annimmt, desto vollkommener hat sie bereits die Form der
neuen Seele angenommen. Es sollte wirklich einmal die Geschichte der
„drei Aristoteles“ geschrieben werden, nämlich des griechischen,
arabischen und gotischen, die nicht einen Begriff, nicht einen Gedanken
gemein haben. Oder die Geschichte der Verwandlung des magischen
in das faustische Christentum! Wir hören und lernen, daß diese
Religion sich im Wesen unverändert von der alten Kirche aus über das
Abendland verbreitet hat. In Wirklichkeit entwickelte der magische
Mensch aus der ganzen Tiefe seines dualistischen Weltbewußtseins
eine Sprache seines religiösen Wachseins, die wir „das“ Christentum
nennen. Was von diesem Erlebnis mitteilbar war, Worte, Formeln,
Gebräuche, nahm der Mensch der spätantiken Zivilisation als Mittel
für +sein+ religiöses Bedürfnis an; von Mensch zu Mensch ging
diese Formensprache bis zu den Germanen der abendländischen Vorkultur,
in den Wortklängen immer dasselbe, in den Bedeutungen immer etwas
anderes. Man würde nie gewagt haben, die ursprüngliche Bedeutung
der heiligen Worte zu +verbessern+, aber man hat sie gar nicht
gekannt. Wer das bezweifelt, der betrachte „die“ Idee der Gnade, wie
sie sich bei Augustin im dualistischen Sinne auf eine Substanz im
Menschen, bei Kalvin im dynamischen Sinne auf den Willen im Menschen
richtet. Oder die uns kaum verständliche magische Vorstellung vom
„_consensus_“,[20] welche in jedem Menschen ein _pneuma_ als
Ausfluß des göttlichen _pneuma_ voraussetzt und infolgedessen
in der übereinstimmenden Meinung der Berufenen die unmittelbare
göttliche Wahrheit findet. Auf dieser Gewißheit beruht die Würde der
frühchristlichen Konzilsbeschlüsse ebenso wie die wissenschaftliche
Methode, die heute noch in der Welt des Islam herrscht. Da der
Mensch des Abendlandes dies nicht begriff, so wurden die Konzile
der spätgotischen Zeit für ihn zu einer Art von Parlament, das die
geistige Bewegungsfreiheit des Papsttums beschränken sollte. So hat
man die konziliare Idee noch im 15. Jahrhundert aufgefaßt -- man denke
an Konstanz, Basel, an Savonarola und Luther -- und sie mußte endlich
als frivol und sinnlos vor dem Gedanken der päpstlichen Unfehlbarkeit
verschwinden. Oder der allgemein früharabische Gedanke der Auferstehung
des Fleisches, der ebenfalls die Vorstellung vom göttlichen und
menschlichen _pneuma_ voraussetzt. Der antike Mensch nahm an, daß
die Seele als Form und Sinn des Leibes irgendwie mit ihm entstehe. Im
griechischen Denken ist davon kaum die Rede. Ein solches Schweigen
kann zwei Gründe haben: entweder kennt man den Gedanken nicht, oder er
ist so selbstverständlich, daß er als Problem gar nicht zum Bewußtsein
kommt. Das ist hier der Fall. Ebenso selbstverständlich ist es für
den arabischen Menschen, daß sein _pneuma_ als Ausfluß aus dem
Göttlichen in seinem Leibe Wohnung genommen hat. Daraus folgt, daß
etwas da sein muß, wenn am jüngsten Tage der menschliche Geist wieder
erstehen soll: daher die Auferstehung ἐκ νεκρῶν, aus den Leichen.
Dies ist in seiner Tiefe für das abendländische Weltgefühl völlig
unverständlich. Am Wortlaut der heiligen Lehre wurde nicht gezweifelt,
aber unbewußt wurde ihr bei geistig hochstehenden Katholiken und sehr
deutlich bei Luther ein andrer Sinn untergeschoben, den wir heute mit
dem Wort Unsterblichkeit, d. h. Fortdauer der Seele als eines reinen
Kraftmittelpunktes für alle Unendlichkeit kennzeichnen. Könnten Paulus
oder Augustin unsre Vorstellungen vom Christentum einmal kennen lernen,
sie würden alle Bücher, alle Dogmen und alle Begriffe als durchaus
mißverständlich und ketzerisch zurückweisen.
Als das stärkste Beispiel eines Systems, das scheinbar in seinen
Grundzügen unverändert durch zwei Jahrtausende gewandert ist, während
es in Wirklichkeit in drei Kulturen drei vollständige Entwicklungen
von jedesmal ganz andrer Bedeutung durchgemacht hat, gebe ich hier die
+Geschichte des römischen Rechts+.
13
+Das antike Recht ist ein Recht, das von Bürgern für Bürger
geschaffen wird.+ Es setzt als selbstverständliche Staatsform
die Polis voraus. Erst aus dieser Grundform des öffentlichen Daseins
ergibt sich, und zwar wieder mit Selbstverständlichkeit, der Begriff
der Person als des Menschen, der in seiner Gesamtheit mit dem Körper
(σῶμα)[21] des Staates identisch ist. Aus dieser formalen Tatsache des
antiken Weltgefühls hat sich das gesamte antike Recht entwickelt.
+_Persona_ ist also ein spezifisch antiker Begriff, der nur
innerhalb dieser einen Kultur Sinn und Geltung besitzt.+ Die
einzelne Person ist ein Leib (σῶμα), der zum Bestande der Polis gehört.
Das Recht der Polis bezieht sich +nur+ auf ihn. Es geht nach unten
über in das Sachenrecht -- die Grenze bildet das Rechtsverhältnis
des Sklaven, der ein Leib, aber keine Person ist -- nach oben in das
göttliche Recht -- Grenze bildet der Heros, der aus einer Person
zur Gottheit geworden ist und nun den Rechtsanspruch auf einen Kult
besitzt, wie in griechischen Städten Lysander und Alexander und später
in Rom die zu _Divi_ erhobenen Kaiser. Aus dem in dieser Richtung
immer schärfer entwickelten antiken Rechtsdenken erklärt sich auch ein
Begriff wie die _capitis deminutio media_, der dem abendländischen
Menschen sehr fremd ist: wir können uns denken, daß einer Person in
unserem Sinne gewisse oder auch alle Rechte entzogen werden; der antike
Mensch hört aber durch diese Strafe auf, +eine Person zu sein+,
obwohl er körperlich weiterlebt. Erst im Gegensatz zu diesem Begriff
der Person, als ihr Objekt, ist der spezifisch antike Begriff der
Sache, _res_, zu fassen.
Da die antike Religion durchaus Staatsreligion ist, so besteht in der
Rechtserzeugung kein Unterschied: Sachenrecht und göttliches Recht
werden ebenfalls von Bürgern geschaffen. Sachen und Götter stehen in
einem genau geregelten Rechtsverhältnis zu den Personen. Es ist nun
für das antike Recht von entscheidender Bedeutung, daß es aus der
unmittelbaren öffentlichen Erfahrung heraus erzeugt wird und zwar nicht
aus der beruflichen des Richters, sondern der praktisch-allgemeinen
des Mannes, der im politisch-wirtschaftlichen Leben überhaupt eine
bedeutende Stellung einnahm. Wer in Rom die Ämterlaufbahn einschlug,
wurde mit Notwendigkeit Jurist, Heerführer, Verwaltungschef und
Finanzbeamter. Er sprach als Prätor Recht, nachdem er sich eine große
Erfahrung auf ganz anderen Gebieten angeeignet hatte. Der Richter als
Stand, der für diese eine Tätigkeit fachmännisch und sogar theoretisch
ausgebildet wird, ist der Antike durchaus unbekannt. Das hat die
ganze, spätere Rechtswissenschaft ihrem Geiste nach bestimmt. Die
Römer waren hier weder Systematiker noch Historiker noch Theoretiker,
sondern lediglich glänzende Praktiker. Ihre Jurisprudenz ist eine
+Erfahrungswissenschaft von Einzelfällen+, eine durchgeistigte
Technik, kein Gebäude von Abstraktionen.[22]
Es ergibt ein falsches Bild, wenn man griechisches und römisches Recht
wie zwei Größen gleicher Ordnung gegenüberstellt. Das römische Recht
ist in seiner ganzen Entwicklung ein einzelnes Stadtrecht unter vielen
Hunderten gewesen und ein griechisches Recht als Einheit hat es nie
gegeben. Wenn die griechisch sprechenden Städte vielfach sehr ähnliche
Rechte ausgebildet haben, so ändert das nichts an der Tatsache,
daß jede ihr eignes besitzt. Nie ist der Gedanke an eine allgemein
dorische oder gar hellenische Gesetzgebung aufgetaucht. Dem antiken
Denken lagen solche Vorstellungen gänzlich fern. Das römische _jus
civile_ galt +nur+ für Quiriten; Fremde, Sklaven, die ganze
Welt außerhalb der Stadt kam dafür nicht in Betracht, während schon
im Sachsenspiegel tiefgefühlt der Gedanke liegt, daß es eigentlich
nur ein Recht geben könne. Bis in die späte Kaiserzeit bestand in Rom
der strenge Unterschied zwischen dem _jus civile_ für Bürger
und dem _jus gentium_ -- das etwas ganz anderes ist als unser
Völkerrecht -- für die „andern“, die im Machtbereich Roms als Objekte
von dessen Rechtsprechung weilten. Nur weil Rom dahin gelangte, als
einzelne Stadt das antike Imperium zu beherrschen -- was bei einer
andern Entwicklung der Dinge auch Alexandria möglich gewesen wäre --,
ist das römische Recht, nicht durch seine innere Überlegenheit, sondern
zuerst durch den politischen Erfolg und dann durch den Alleinbesitz
der praktischen Erfahrung großen Stils an die Spitze getreten. Die
Ausbildung eines allgemein antiken Rechts hellenistischen Stils --
wenn man damit den verwandten Geist +vieler Einzelrechte+
bezeichnen darf -- fällt in eine Zeit, wo Rom eine politische Größe
dritten Ranges war. Und als das römische Recht begann, großartige
Formen anzunehmen, war das nur eine Seite der Tatsache, daß römischer
Geist den Hellenismus unterworfen hatte: die Ausbildung des antiken
Spätrechts geht vom Hellenismus auf Rom über, und damit von einer Summe
von Stadtstaaten, die dabei unter dem Eindruck der Tatsache standen,
daß keine von ihnen wirkliche Macht besaß, an eine einzige, deren ganze
Tätigkeit schließlich in der Ausübung dieser Vormacht aufging. Deshalb
ist es nicht zur Ausbildung einer Rechtswissenschaft in griechischer
Sprache gekommen. Als die Antike in ein Stadium trat, wo sie für
diese Wissenschaft, die letzte von allen, reif war, gab es nur noch
+eine+ rechtsetzende Stadt, die dafür in Betracht kam.
Es wird also nicht genügend beachtet, daß es sich bei griechischem
und römischem Recht nicht um ein Nebeneinander, sondern um ein
Nacheinander handelt. Das römische Recht ist das jüngste; es setzt die
andern mit ihren langen Erfahrungen voraus[23] und wurde unter deren
vorbildlichem Eindruck spät und sehr rasch ausgebaut. Es ist wichtig,
daß die Blütezeit der stoischen Philosophie, die auf das Rechtsdenken
tief gewirkt hat, der Blüte der griechischen Rechtsbildung folgte, der
römischen aber voranging.
14
Diese Ausbildung geschah aber im Denken einer extrem unhistorischen
Menschenart. Infolgedessen ist das antike Recht durchaus +ein
Recht des Tages, ja des Augenblicks+. Es wird der Idee nach in
jedem einzelnen Fall für diesen Fall geschaffen und hört mit dessen
Erledigung auf, Recht zu sein. Seine Geltung auch für künftige Anlässe
würde dem antiken Gegenwartssinn widersprechen.
Der römische Prätor stellte zu Beginn seines Amtsjahres ein Edikt
auf, in dem er die Rechtssätze mitteilt, nach denen er zu verfahren
gedenkt, aber sein Nachfolger ist in keiner Weise an sie gebunden. Und
selbst diese Begrenzung des geltenden Rechtes auf ein Jahr entspricht
nicht der tatsächlichen Dauer. Vielmehr formuliert der Prätor in jedem
einzelnen Falle für das von den Geschworenen zu fällende Urteil den
konkreten Rechtssatz -- namentlich seit der _lex Aebutia_ --, nach
welchem dies Urteil und nur dies eine gesprochen werden muß. Er erzeugt
damit im strengsten Sinne des Wortes ein „gegenwärtiges Recht“ ohne
jede Dauer.[24]
Scheinbar ähnlich, aber dem Sinne nach ganz anders und eben deshalb so
geeignet, die tiefe Kluft zwischen antikem und abendländischem Recht
aufzudecken, ist ein genialer, echt germanischer Zug im englischen
Recht: die rechtsschöpferische Gewalt des Richters. Er soll ein Recht
anwenden, das der Idee nach ewige Geltung besitzt. Schon die Anwendung
der bestehenden Gesetze im Gerichtsverfahren, in dessen Anordnung ihr
Zweck erst zur Erscheinung kommt, kann er durch seine „_Rules_“,
Ausführungsvorschriften (die mit der erwähnten prätorischen
Schriftformel nichts gemein haben) nach eignem Ermessen regeln. Kommt
er aber zu dem Schluß, daß in einem einzelnen Fall ein Tatsachenstoff
vorliegt, für den das geltende Recht eine Lücke aufweist, so kann er
diese +sofort schließen+ und also mitten im Prozeß ein neues
Recht schaffen, welches -- die Billigung durch den Richterstand in
ganz bestimmten Formen vorausgesetzt -- +von nun an zum dauernden
Bestande gehört+. Gerade dies ist so unantik wie möglich. Nur weil
der Lauf des öffentlichen Lebens innerhalb eines Zeitalters sich
wesentlich gleich bleibt und die wichtigsten Rechtslagen also immer
wiederkehren, bildet sich allmählich ein Bestand von Sätzen heraus, der
+erfahrungsgemäß+ -- +nicht+, weil man ihnen Gewalt für die
Zukunft verliehen hat -- sich immer wieder einstellt, gewissermaßen
immer aufs neue erzeugt wird. Die Summe dieser Sätze, kein System,
sondern eine Sammlung, bildet jetzt „das Recht“, wie es in der
späteren Ediktalgesetzgebung der Prätoren vorliegt, deren wesentliche
Bestandteile ein Prätor aus Gründen der Zweckmäßigkeit von dem andern
übernimmt.
Erfahrung bedeutet also im antiken Rechtsdenken etwas anderes als bei
uns: nicht den Überblick über eine lückenlose Gesetzesmasse, die alle
möglichen Fälle voraussieht, und die Übung in ihrer Anwendung, sondern
das Wissen, daß gewisse Urteilslagen sich immer wieder einstellen, so
daß man es sich ersparen kann, das Recht für sie immer aufs neue zu
formen.
Die echt antike Form, in welcher der Gesetzesstoff sich langsam
sammelt, ist also eine fast von selbst erfolgende Summation
der einzelnen _nomoi_, _leges_, _edicta_, wie zur Zeit des
prätorischen Amtsrechts in Rom. Alle sogenannten Gesetzgebungen
des Solon, Charondas, der XII Tafeln sind nichts als gelegentliche
Zusammenfassungen solcher Edikte, die sich als brauchbar erwiesen
haben. Das Recht von Gortyn, etwa gleichzeitig mit den XII, stellt eine
Novellengruppe zu einer älteren Sammlung dar. Eine neugegründete Stadt
legte sich alsbald eine solche Sammlung an, wobei viel Dilettantismus
unterlief. So hat Aristophanes in den Vögeln die Gesetzfabrikanten
verspottet. Von einem System ist nirgends die Rede, noch weniger von
der Absicht, das Recht damit für lange Zeit festzulegen.
Im Abendlande besteht im stärksten Gegensatz dazu die Tendenz,
von vornherein den gesamten lebenden Rechtsstoff in ein für immer
gegliedertes und erschöpfendes Gesamtwerk zu bringen, in dem jeder
überhaupt denkbare Fall der Zukunft im voraus entschieden ist. Alles
abendländische Recht wird für die Zukunft, alles antike für den
Augenblick geprägt.
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