Das erste ist, daß man ein +System von Ausdrucksformen+ mit

einem Namen bezeichnet. Damit hebt sich ein Komplex von Beziehungen

vor dem Auge ab. Es dauert nicht lange, und man denkt sich unter dem

Namen ein Wesen und unter der Beziehung eine Wirkung. Wer heute von

der griechischen Philosophie, dem Buddhismus, der Scholastik spricht,

meint irgendwie etwas Lebendiges, eine Krafteinheit, die herangewachsen

und mächtig geworden ist und nun von den Menschen Besitz ergreift,

ihr Wachsein und sogar ihr Dasein sich unterwirft und sie zuletzt

zwingt, in der Lebensrichtung dieses Wesens weiterzuwirken. Das ist

eine vollkommene Mythologie, und es ist bezeichnend, daß nur Menschen

der abendländischen Kultur, deren Mythus noch mehr Dämonen von dieser

Art kennt -- „die“ Elektrizität, „die“ Energie der Lage --, in und mit

diesem Bilde leben.

In Wirklichkeit sind diese Systeme +nur im menschlichen Wachsein+

vorhanden, und zwar als Tätigkeitsarten. Religion, Wissenschaft, Kunst

sind +Tätigkeiten des Wachseins+, denen ein Dasein zugrunde

liegt. Glauben, Nachdenken, Gestalten und alles, was an sichtbarer

Tätigkeit durch diese unsichtbaren gefordert wird, Opfern, Beten, das

physikalische Experiment, die Arbeit an einer Statue, die Fassung

einer Erfahrung in mitteilbare Worte sind Tätigkeiten des Wachseins

und nichts anderes. Die übrigen Menschen sehen davon nur das Sichtbare

und hören nur die Worte. Sie erleben dabei etwas in sich selbst, über

dessen Verhältnis zu dem, was der Schöpfer in sich selbst erlebt hatte,

sie sich keine Rechenschaft geben können. Wir sehen eine Form, aber wir

wissen nicht, was in der Seele des andern sie erzeugt hat. Wir können

darüber nur etwas glauben und wir glauben es, indem wir unsre eigene

Seele hineinlegen. Mag eine Religion in noch so deutlichen Worten sich

verkünden, es sind Worte, und der Hörer trägt seinen Sinn hinein. Mag

ein Künstler in seinen Tönen und Farben noch so eindringlich wirken,

der Betrachter sieht und hört in ihnen nur sich selbst. Kann er das

nicht, so ist das Werk für ihn bedeutungslos. Die äußerst seltene und

ganz moderne Gabe einiger extrem historischer Menschen, sich „in die

andern hineinzuversetzen“, kommt hier nicht in Frage. Ein Germane, den

Bonifatius bekehrt, versetzt sich nicht in den Geist des Missionars

hinein. Jenes frühlinghafte Aufschauern, das damals durch die ganze

junge Welt des Nordens ging, bedeutete nichts anderes, als daß jeder

für seine eigne Religiosität durch die Bekehrung plötzlich eine Sprache

fand. Die Augen eines Kindes leuchten auf, wenn man ihm zu einem

Gegenstand, den es in der Hand hält, den Namen nennt. So war es auch

hier.

Nicht die mikrokosmischen Einheiten also wandern, sondern die

kosmischen Einheiten wählen sie aus und eignen sie sich an. Wäre es

anders, wären diese Systeme wirkliche Wesen, die eine Tätigkeit ausüben

können -- denn „Einfluß“ ist eine organische Tätigkeit --, so wäre das

Bild der Geschichte ein vollkommen anderes. Man sollte doch die Blicke

darauf lenken, daß jeder heranwachsende Mensch und jede lebendige

Kultur beständig ungezählte Tausende von möglichen Einflüssen um sich

hat, von denen ganz wenige als solche +zugelassen+ werden, die

große Mehrzahl aber nicht. Sind es die Werke oder die Menschen, welche

die Auswahl treffen?

Der auf Kausalreihen erpichte Historiker zählt nur die Einflüsse,

die vorhanden sind; es fehlt die Gegenrechnung. Zur Psychologie der

positiven gehört die der „negativen“ Einwirkungen. Gerade das wäre eine

äußerst aufschlußreiche und die ganze Frage erst entscheidende Aufgabe,

an die sich noch niemand herangewagt hat. Geht man ihr aus dem Wege,

so entsteht das in seinen Grundzügen falsche Bild eines fortlaufenden

welthistorischen Geschehens, in dem nichts verloren geht. -- Zwei

Kulturen können sich von Mensch zu Mensch berühren oder der Mensch

der einen die tote Formenwelt der andern in ihren mitteilbaren Resten

sich gegenübersehen. Tätig ist in jedem Falle der Mensch allein. Die

gewordene Tat des einen kann von einem andern nur aus dessen Dasein

heraus beseelt werden. Sie wird damit sein inneres Eigentum, sein Werk

und ein Teil seines Selbst. Nicht „der Buddhismus“ ist von Indien

nach China gewandert, sondern es wurde aus dem Vorstellungsschatz

der indischen Buddhisten ein Teil von den Chinesen einer besondern

Gefühlsrichtung angenommen und zu einer +neuen+ Art des religiösen

Ausdrucks gemacht, die ausschließlich für chinesische Buddhisten

etwas bedeutete. Es kommt nie auf den ursprünglichen Sinn der Form

an, sondern nur auf die Form selbst, in welcher das tätige Empfinden

und Verstehen des Betrachters die Möglichkeit zu +eigner+

Schöpfung entdeckt. Bedeutungen sind unübertragbar. Die tiefe

seelische Einsamkeit, die sich zwischen das Dasein zweier Menschen

von verschiedener Art legt, wird durch nichts gemindert. Mögen sich

damals Inder und Chinesen gemeinsam als Buddhisten empfunden haben, sie

standen sich innerlich deshalb nicht weniger fern. Es sind dieselben

Worte, dieselben Bräuche, dieselben Zeichen -- aber zwei verschiedene

Seelen, die ihre eignen Wege gehen.

Man kann daraufhin alle Kulturen durchsuchen, man wird überall

bestätigt finden, daß statt der scheinbaren Fortdauer der früheren

Schöpfung in der späteren es immer das jüngere +Wesen+ war, das

eine ganz geringe Anzahl von Beziehungen zu älteren +Wesen+

angeknüpft hat, und zwar ohne die ursprüngliche Bedeutung dessen zu

beachten, was es damit für sich erwarb. Wie steht es denn mit den

„ewigen Errungenschaften“ in der Philosophie und Wissenschaft? Wir

müssen immer wieder hören, wieviel von der griechischen Philosophie

noch heute fortlebt. Aber das bleibt eine Redensart ohne eine

gründliche Aufstellung dessen, was erst der magische und dann der

faustische Mensch mit der tiefen Weisheit ungebrochener Instinkte

abgelehnt, nicht bemerkt oder unter Beibehaltung der Formeln planmäßig

anders verstanden hat. Der naive Glaube gelehrter Begeisterung täuscht

sich hier. Die Liste würde sehr lang sein und die andre völlig zum

Verschwinden bringen. Wir pflegen Dinge wie die Bilderchentheorie

Demokrits, die sehr körperhafte Ideenwelt Platos, die zweiundfünfzig

Kugelschalen der Welt des Aristoteles als unwesentliche Irrtümer zu

übergehen. Das heißt die Meinung der Toten besser kennen wollen als

sie selbst. Es sind wesentliche Wahrheiten -- nur nicht für uns. Was

wir in Wirklichkeit von der griechischen Philosophie auch nur an

Äußerlichem besitzen, ist so gut wie nichts. Man sei doch ehrlich und

nehme die alten Denker beim Wort: nicht ein Satz Heraklits, Demokrits,

Platos ist für uns wahr, wenn wir ihn nicht erst zurechtmachen. Was

haben wir denn von der Methode, dem Begriff, der Absicht, den Mitteln

der griechischen Wissenschaft angenommen, von den überhaupt nicht

verständlichen Grundworten zu schweigen? Die Renaissance stand ja wohl

ganz unter dem „Einfluß“ der antiken Kunst? Wie war es aber mit der

Form des dorischen Tempels, mit der ionischen Säule, dem Verhältnis

von Säule und Gebälk, der Farbenwahl, Hintergrundbehandlung und

Perspektive der Gemälde, den Grundsätzen der figürlichen Gruppierung,

dem Vasenbild, dem Mosaik, der Enkaustik, der Tektonik der Statue, den

Proportionen des Lysippos? Warum übte das alles keinen Einfluß?

+Weil es von vornherein feststand, was man ausdrücken wollte+,

und man also von dem toten Bestand, den man vor sich hatte, nur

das wenige wirklich sah, was man wünschte, und zwar so, wie man es

wünschte, nämlich in der Richtung der eignen Absicht und nicht der des

Schöpfers, über die keine lebendige Kunst je ernstlich nachgedacht

hat. Man muß den „Einfluß“ der ägyptischen auf die frühgriechische

Plastik Zug um Zug verfolgen, um endlich zu sehen, daß ein Einfluß gar

nicht vorhanden ist, sondern daß das griechische Form wollen jenen

alten Kunstbeständen einige Merkmale entnahm, die es auch ohne sie

in irgend einer Art gefunden hätte. Rings um die antike Landschaft

hatten Ägypter, Kreter, Babylonier, Assyrer, Hethiter, Perser,

Phöniker gearbeitet und die Griechen haben ihre Werke in sehr großer

Zahl gekannt, Bauten, Ornamente, Kunstwerke, Kulte, Staatsformen,

Schriftarten, Wissenschaften -- was von alledem hat die antike Seele

als Mittel zum eignen Ausdruck herangezogen? Ich wiederhole: Man sieht

immer nur die Beziehungen, die zugelassen worden sind. Was alles ist

aber +nicht+ zugelassen worden? Warum befinden sich z. B. die

ägyptischen Pyramiden, Pylonen, Obelisken, die Hieroglyphen- und

Keilschrift nicht darunter? Was hat die gotische Kunst, das gotische

Denken in Byzanz, in dem maurischen Orient, in Spanien und Sizilien

+nicht+ angenommen? Man kann die gänzlich unbewußte Weisheit

der Auswahl und der ebenso entschlossenen Umdeutung gar nicht hoch

genug ansetzen. Jede Beziehung, die zugelassen wird, ist nicht nur

eine Ausnahme, sondern auch ein Mißverständnis und die innere Kraft

eines Daseins äußert sich vielleicht nirgends so deutlich wie in

dieser +Kunst des planmäßigen Mißverstehens+. Je lauter man die

Prinzipien eines fremden Denkens rühmt, desto gründlicher hat man

sicherlich ihren Sinn verändert. Man gehe doch dem Lobe Platos im

Abendlande einmal genau nach! Von Bernhard von Chartres und Marsilius

Ficinus bis zu Goethe und Schelling! Je demütiger man eine fremde

Religion annimmt, desto vollkommener hat sie bereits die Form der

neuen Seele angenommen. Es sollte wirklich einmal die Geschichte der

„drei Aristoteles“ geschrieben werden, nämlich des griechischen,

arabischen und gotischen, die nicht einen Begriff, nicht einen Gedanken

gemein haben. Oder die Geschichte der Verwandlung des magischen

in das faustische Christentum! Wir hören und lernen, daß diese

Religion sich im Wesen unverändert von der alten Kirche aus über das

Abendland verbreitet hat. In Wirklichkeit entwickelte der magische

Mensch aus der ganzen Tiefe seines dualistischen Weltbewußtseins

eine Sprache seines religiösen Wachseins, die wir „das“ Christentum

nennen. Was von diesem Erlebnis mitteilbar war, Worte, Formeln,

Gebräuche, nahm der Mensch der spätantiken Zivilisation als Mittel

für +sein+ religiöses Bedürfnis an; von Mensch zu Mensch ging

diese Formensprache bis zu den Germanen der abendländischen Vorkultur,

in den Wortklängen immer dasselbe, in den Bedeutungen immer etwas

anderes. Man würde nie gewagt haben, die ursprüngliche Bedeutung

der heiligen Worte zu +verbessern+, aber man hat sie gar nicht

gekannt. Wer das bezweifelt, der betrachte „die“ Idee der Gnade, wie

sie sich bei Augustin im dualistischen Sinne auf eine Substanz im

Menschen, bei Kalvin im dynamischen Sinne auf den Willen im Menschen

richtet. Oder die uns kaum verständliche magische Vorstellung vom

„_consensus_“,[20] welche in jedem Menschen ein _pneuma_ als

Ausfluß des göttlichen _pneuma_ voraussetzt und infolgedessen

in der übereinstimmenden Meinung der Berufenen die unmittelbare

göttliche Wahrheit findet. Auf dieser Gewißheit beruht die Würde der

frühchristlichen Konzilsbeschlüsse ebenso wie die wissenschaftliche

Methode, die heute noch in der Welt des Islam herrscht. Da der

Mensch des Abendlandes dies nicht begriff, so wurden die Konzile

der spätgotischen Zeit für ihn zu einer Art von Parlament, das die

geistige Bewegungsfreiheit des Papsttums beschränken sollte. So hat

man die konziliare Idee noch im 15. Jahrhundert aufgefaßt -- man denke

an Konstanz, Basel, an Savonarola und Luther -- und sie mußte endlich

als frivol und sinnlos vor dem Gedanken der päpstlichen Unfehlbarkeit

verschwinden. Oder der allgemein früharabische Gedanke der Auferstehung

des Fleisches, der ebenfalls die Vorstellung vom göttlichen und

menschlichen _pneuma_ voraussetzt. Der antike Mensch nahm an, daß

die Seele als Form und Sinn des Leibes irgendwie mit ihm entstehe. Im

griechischen Denken ist davon kaum die Rede. Ein solches Schweigen

kann zwei Gründe haben: entweder kennt man den Gedanken nicht, oder er

ist so selbstverständlich, daß er als Problem gar nicht zum Bewußtsein

kommt. Das ist hier der Fall. Ebenso selbstverständlich ist es für

den arabischen Menschen, daß sein _pneuma_ als Ausfluß aus dem

Göttlichen in seinem Leibe Wohnung genommen hat. Daraus folgt, daß

etwas da sein muß, wenn am jüngsten Tage der menschliche Geist wieder

erstehen soll: daher die Auferstehung ἐκ νεκρῶν, aus den Leichen.

Dies ist in seiner Tiefe für das abendländische Weltgefühl völlig

unverständlich. Am Wortlaut der heiligen Lehre wurde nicht gezweifelt,

aber unbewußt wurde ihr bei geistig hochstehenden Katholiken und sehr

deutlich bei Luther ein andrer Sinn untergeschoben, den wir heute mit

dem Wort Unsterblichkeit, d. h. Fortdauer der Seele als eines reinen

Kraftmittelpunktes für alle Unendlichkeit kennzeichnen. Könnten Paulus

oder Augustin unsre Vorstellungen vom Christentum einmal kennen lernen,

sie würden alle Bücher, alle Dogmen und alle Begriffe als durchaus

mißverständlich und ketzerisch zurückweisen.

Als das stärkste Beispiel eines Systems, das scheinbar in seinen

Grundzügen unverändert durch zwei Jahrtausende gewandert ist, während

es in Wirklichkeit in drei Kulturen drei vollständige Entwicklungen

von jedesmal ganz andrer Bedeutung durchgemacht hat, gebe ich hier die

+Geschichte des römischen Rechts+.

13

+Das antike Recht ist ein Recht, das von Bürgern für Bürger

geschaffen wird.+ Es setzt als selbstverständliche Staatsform

die Polis voraus. Erst aus dieser Grundform des öffentlichen Daseins

ergibt sich, und zwar wieder mit Selbstverständlichkeit, der Begriff

der Person als des Menschen, der in seiner Gesamtheit mit dem Körper

(σῶμα)[21] des Staates identisch ist. Aus dieser formalen Tatsache des

antiken Weltgefühls hat sich das gesamte antike Recht entwickelt.

+_Persona_ ist also ein spezifisch antiker Begriff, der nur

innerhalb dieser einen Kultur Sinn und Geltung besitzt.+ Die

einzelne Person ist ein Leib (σῶμα), der zum Bestande der Polis gehört.

Das Recht der Polis bezieht sich +nur+ auf ihn. Es geht nach unten

über in das Sachenrecht -- die Grenze bildet das Rechtsverhältnis

des Sklaven, der ein Leib, aber keine Person ist -- nach oben in das

göttliche Recht -- Grenze bildet der Heros, der aus einer Person

zur Gottheit geworden ist und nun den Rechtsanspruch auf einen Kult

besitzt, wie in griechischen Städten Lysander und Alexander und später

in Rom die zu _Divi_ erhobenen Kaiser. Aus dem in dieser Richtung

immer schärfer entwickelten antiken Rechtsdenken erklärt sich auch ein

Begriff wie die _capitis deminutio media_, der dem abendländischen

Menschen sehr fremd ist: wir können uns denken, daß einer Person in

unserem Sinne gewisse oder auch alle Rechte entzogen werden; der antike

Mensch hört aber durch diese Strafe auf, +eine Person zu sein+,

obwohl er körperlich weiterlebt. Erst im Gegensatz zu diesem Begriff

der Person, als ihr Objekt, ist der spezifisch antike Begriff der

Sache, _res_, zu fassen.

Da die antike Religion durchaus Staatsreligion ist, so besteht in der

Rechtserzeugung kein Unterschied: Sachenrecht und göttliches Recht

werden ebenfalls von Bürgern geschaffen. Sachen und Götter stehen in

einem genau geregelten Rechtsverhältnis zu den Personen. Es ist nun

für das antike Recht von entscheidender Bedeutung, daß es aus der

unmittelbaren öffentlichen Erfahrung heraus erzeugt wird und zwar nicht

aus der beruflichen des Richters, sondern der praktisch-allgemeinen

des Mannes, der im politisch-wirtschaftlichen Leben überhaupt eine

bedeutende Stellung einnahm. Wer in Rom die Ämterlaufbahn einschlug,

wurde mit Notwendigkeit Jurist, Heerführer, Verwaltungschef und

Finanzbeamter. Er sprach als Prätor Recht, nachdem er sich eine große

Erfahrung auf ganz anderen Gebieten angeeignet hatte. Der Richter als

Stand, der für diese eine Tätigkeit fachmännisch und sogar theoretisch

ausgebildet wird, ist der Antike durchaus unbekannt. Das hat die

ganze, spätere Rechtswissenschaft ihrem Geiste nach bestimmt. Die

Römer waren hier weder Systematiker noch Historiker noch Theoretiker,

sondern lediglich glänzende Praktiker. Ihre Jurisprudenz ist eine

+Erfahrungswissenschaft von Einzelfällen+, eine durchgeistigte

Technik, kein Gebäude von Abstraktionen.[22]

Es ergibt ein falsches Bild, wenn man griechisches und römisches Recht

wie zwei Größen gleicher Ordnung gegenüberstellt. Das römische Recht

ist in seiner ganzen Entwicklung ein einzelnes Stadtrecht unter vielen

Hunderten gewesen und ein griechisches Recht als Einheit hat es nie

gegeben. Wenn die griechisch sprechenden Städte vielfach sehr ähnliche

Rechte ausgebildet haben, so ändert das nichts an der Tatsache,

daß jede ihr eignes besitzt. Nie ist der Gedanke an eine allgemein

dorische oder gar hellenische Gesetzgebung aufgetaucht. Dem antiken

Denken lagen solche Vorstellungen gänzlich fern. Das römische _jus

civile_ galt +nur+ für Quiriten; Fremde, Sklaven, die ganze

Welt außerhalb der Stadt kam dafür nicht in Betracht, während schon

im Sachsenspiegel tiefgefühlt der Gedanke liegt, daß es eigentlich

nur ein Recht geben könne. Bis in die späte Kaiserzeit bestand in Rom

der strenge Unterschied zwischen dem _jus civile_ für Bürger

und dem _jus gentium_ -- das etwas ganz anderes ist als unser

Völkerrecht -- für die „andern“, die im Machtbereich Roms als Objekte

von dessen Rechtsprechung weilten. Nur weil Rom dahin gelangte, als

einzelne Stadt das antike Imperium zu beherrschen -- was bei einer

andern Entwicklung der Dinge auch Alexandria möglich gewesen wäre --,

ist das römische Recht, nicht durch seine innere Überlegenheit, sondern

zuerst durch den politischen Erfolg und dann durch den Alleinbesitz

der praktischen Erfahrung großen Stils an die Spitze getreten. Die

Ausbildung eines allgemein antiken Rechts hellenistischen Stils --

wenn man damit den verwandten Geist +vieler Einzelrechte+

bezeichnen darf -- fällt in eine Zeit, wo Rom eine politische Größe

dritten Ranges war. Und als das römische Recht begann, großartige

Formen anzunehmen, war das nur eine Seite der Tatsache, daß römischer

Geist den Hellenismus unterworfen hatte: die Ausbildung des antiken

Spätrechts geht vom Hellenismus auf Rom über, und damit von einer Summe

von Stadtstaaten, die dabei unter dem Eindruck der Tatsache standen,

daß keine von ihnen wirkliche Macht besaß, an eine einzige, deren ganze

Tätigkeit schließlich in der Ausübung dieser Vormacht aufging. Deshalb

ist es nicht zur Ausbildung einer Rechtswissenschaft in griechischer

Sprache gekommen. Als die Antike in ein Stadium trat, wo sie für

diese Wissenschaft, die letzte von allen, reif war, gab es nur noch

+eine+ rechtsetzende Stadt, die dafür in Betracht kam.

Es wird also nicht genügend beachtet, daß es sich bei griechischem

und römischem Recht nicht um ein Nebeneinander, sondern um ein

Nacheinander handelt. Das römische Recht ist das jüngste; es setzt die

andern mit ihren langen Erfahrungen voraus[23] und wurde unter deren

vorbildlichem Eindruck spät und sehr rasch ausgebaut. Es ist wichtig,

daß die Blütezeit der stoischen Philosophie, die auf das Rechtsdenken

tief gewirkt hat, der Blüte der griechischen Rechtsbildung folgte, der

römischen aber voranging.

14

Diese Ausbildung geschah aber im Denken einer extrem unhistorischen

Menschenart. Infolgedessen ist das antike Recht durchaus +ein

Recht des Tages, ja des Augenblicks+. Es wird der Idee nach in

jedem einzelnen Fall für diesen Fall geschaffen und hört mit dessen

Erledigung auf, Recht zu sein. Seine Geltung auch für künftige Anlässe

würde dem antiken Gegenwartssinn widersprechen.

Der römische Prätor stellte zu Beginn seines Amtsjahres ein Edikt

auf, in dem er die Rechtssätze mitteilt, nach denen er zu verfahren

gedenkt, aber sein Nachfolger ist in keiner Weise an sie gebunden. Und

selbst diese Begrenzung des geltenden Rechtes auf ein Jahr entspricht

nicht der tatsächlichen Dauer. Vielmehr formuliert der Prätor in jedem

einzelnen Falle für das von den Geschworenen zu fällende Urteil den

konkreten Rechtssatz -- namentlich seit der _lex Aebutia_ --, nach

welchem dies Urteil und nur dies eine gesprochen werden muß. Er erzeugt

damit im strengsten Sinne des Wortes ein „gegenwärtiges Recht“ ohne

jede Dauer.[24]

Scheinbar ähnlich, aber dem Sinne nach ganz anders und eben deshalb so

geeignet, die tiefe Kluft zwischen antikem und abendländischem Recht

aufzudecken, ist ein genialer, echt germanischer Zug im englischen

Recht: die rechtsschöpferische Gewalt des Richters. Er soll ein Recht

anwenden, das der Idee nach ewige Geltung besitzt. Schon die Anwendung

der bestehenden Gesetze im Gerichtsverfahren, in dessen Anordnung ihr

Zweck erst zur Erscheinung kommt, kann er durch seine „_Rules_“,

Ausführungsvorschriften (die mit der erwähnten prätorischen

Schriftformel nichts gemein haben) nach eignem Ermessen regeln. Kommt

er aber zu dem Schluß, daß in einem einzelnen Fall ein Tatsachenstoff

vorliegt, für den das geltende Recht eine Lücke aufweist, so kann er

diese +sofort schließen+ und also mitten im Prozeß ein neues

Recht schaffen, welches -- die Billigung durch den Richterstand in

ganz bestimmten Formen vorausgesetzt -- +von nun an zum dauernden

Bestande gehört+. Gerade dies ist so unantik wie möglich. Nur weil

der Lauf des öffentlichen Lebens innerhalb eines Zeitalters sich

wesentlich gleich bleibt und die wichtigsten Rechtslagen also immer

wiederkehren, bildet sich allmählich ein Bestand von Sätzen heraus, der

+erfahrungsgemäß+ -- +nicht+, weil man ihnen Gewalt für die

Zukunft verliehen hat -- sich immer wieder einstellt, gewissermaßen

immer aufs neue erzeugt wird. Die Summe dieser Sätze, kein System,

sondern eine Sammlung, bildet jetzt „das Recht“, wie es in der

späteren Ediktalgesetzgebung der Prätoren vorliegt, deren wesentliche

Bestandteile ein Prätor aus Gründen der Zweckmäßigkeit von dem andern

übernimmt.

Erfahrung bedeutet also im antiken Rechtsdenken etwas anderes als bei

uns: nicht den Überblick über eine lückenlose Gesetzesmasse, die alle

möglichen Fälle voraussieht, und die Übung in ihrer Anwendung, sondern

das Wissen, daß gewisse Urteilslagen sich immer wieder einstellen, so

daß man es sich ersparen kann, das Recht für sie immer aufs neue zu

formen.

Die echt antike Form, in welcher der Gesetzesstoff sich langsam

sammelt, ist also eine fast von selbst erfolgende Summation

der einzelnen _nomoi_, _leges_, _edicta_, wie zur Zeit des

prätorischen Amtsrechts in Rom. Alle sogenannten Gesetzgebungen

des Solon, Charondas, der XII Tafeln sind nichts als gelegentliche

Zusammenfassungen solcher Edikte, die sich als brauchbar erwiesen

haben. Das Recht von Gortyn, etwa gleichzeitig mit den XII, stellt eine

Novellengruppe zu einer älteren Sammlung dar. Eine neugegründete Stadt

legte sich alsbald eine solche Sammlung an, wobei viel Dilettantismus

unterlief. So hat Aristophanes in den Vögeln die Gesetzfabrikanten

verspottet. Von einem System ist nirgends die Rede, noch weniger von

der Absicht, das Recht damit für lange Zeit festzulegen.

Im Abendlande besteht im stärksten Gegensatz dazu die Tendenz,

von vornherein den gesamten lebenden Rechtsstoff in ein für immer

gegliedertes und erschöpfendes Gesamtwerk zu bringen, in dem jeder

überhaupt denkbare Fall der Zukunft im voraus entschieden ist. Alles

abendländische Recht wird für die Zukunft, alles antike für den

Augenblick geprägt.

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Der Untergang des Abendlandes, Zweiter Band · 第 6 / 62 段