=Berberis vulgaris=, die +Berberitze+ (Sauerdorn, Weinschädling),

eine Berberidee, enthält das giftige Alkaloid +Berberin+, welches

Konvulsionen, sowie Erregung und spätere Lähmung des Atmungszentrums

bedingt.

=Heracleum sphondylium=, die +deutsche Bärenklau+, erzeugte bei

Rindern Schäumen, Taumeln, bedenkliche Schwäche und Niederstürzen;

eine Kuh wurde durch den Magenschnitt gerettet (+Honeker+, D. T. W.

1900).

=Urtica dioica=, die +Brennessel+, soll nach +Rohr+ (Progr. vét.

1907) besonders zur Herbstzeit ein scharfes Gift enthalten,

welches sogar Hühnerhunde beim Streifen durch das Gebüsch unter

Krampferscheinungen töten soll; ausserdem entsteht durch das

Eindringen der Nesselhaare Hautentzündung, Stomatitis, Pharyngitis

und Laryngitis. Bei einem jungen Teckel glaubt +Holterbach+ (B. T. W.

1908) eine ähnliche tödliche Vergiftung beobachtet zu haben (Taumeln,

Lähmung).

=Senecio Jacobaeus=, das +Jakobskraut+, soll nach +Gilruth+

(The Vet. Bd. 75) bei Pferden und Rindern in Neu-Seeland häufig

Leberzirrhose veranlassen. Die Krankheitserscheinungen bestehen in

Ikterus, Aszites, Durchfall, schneller Abmagerung und Schwäche; bei

der Sektion erscheint die Leber lederartig derb und schieferartig

gefärbt. Auch experimentell liess sich bei 2 gesunden, 6 Monate alten

Kälbern nach Ablauf eines Monats tödliche Leberzirrhose durch die

tägliche Verfütterung von 3 kg Jakobskraut erzeugen.

=Cardamine pratensis=, das +Wiesenschaumkraut+ erzeugte nach

+Stottmeister+ (Zeitschr. f. Vet. 1902) bei 15 Remonten des

Remontedepots Wirsitz Verschlag. Schon im Jahr 1894 waren 24

Remonten ebenfalls an Verschlag erkrankt. Auch experimentell liess

sich bei einigen Pferden und sogar bei Kühen nach 5-8 Stunden durch

Verfütterung des frischen Krautes (nicht des getrockneten) Rehe

erzeugen.

=Centaurea Cyanus=, die +Kornblume+, erzeugte nach +Dopheide+ (Berl.

Arch. 1901) bei einer Kuh, welche eine grössere Menge vom Besitzer

ausgezogener grüner Kornblumenpflanzen gefressen hatte, wenige

Stunden später eine vollständige Lähmung des Hinterteils; nach

Verabreichung von schwarzem Kaffee trat in kurzer Zeit Heilung ein.

=Cuscuta Trifolii=, die +Kleeseide+, veranlasste nach +Holterbach+

(D. T. W. 1908) bei 4 Kühen eine Vergiftung, nachdem sie Klee

(Trifolium pratense) mit 50% Kleeseide gefüttert erhielten. Die Tiere

zeigten Anfälle von Muskelzittern, Krämpfen der Gliedmassen und

Raserei; die Anfälle dauerten ¼ Stunde (eine Kuh zeigte 4 Anfälle),

worauf Erschöpfung und Schweissausbruch eintrat; alle Tiere genasen.

=Strobuli Lupuli=, die +Hopfendolden+, bedingen nach +Zaruba+

(Tierärztl. Zentr. 1907) alljährlich zur Zeit der Hopfenernte einen

eigentümlichen Futterausschlag beim Rind, wenn die Hopfenranken

verfüttert werden, in Form eines papulösen Exanthems am Euter und an

den Hinterbeinen, das stellenweise vesikulär und pustulös ist und

sich in einem Falle über den ganzen Körper verbreitete; nach 10 Tagen

trat Heilung ein.

=Daucus Carota=, +gelbe Rüben+ (Mohrrüben), wirken nach +Böhm+ bei

der Verfütterung an Frettchen giftig. Auch bei Pferden sollen sie

unter Umständen schwere Darmentzündung (Preuss. Mil. Vet. Ber. 1900),

Lähmungserscheinungen (+Holterbach+, B. T. W. 1907) und Abortus

(+Suckow+, B. T. W. 1908) bei zu reichlicher Fütterung veranlassen.

Auch die weissen Rüben bedingen nach +Thomassen+ (Monatsh. f. prakt.

Tierheilk. 1902) nach ausschliesslicher Verfütterung bei Pferden die

Erscheinungen der enzootischen Bulbärparalyse: Schlinglähmung sowie

Lähmung des Hinterteils aszendierend auf das Vorderteil; sie sollen

einen Giftstoff enthalten, dessen Wirkung speziell auf die Medulla

oblongata gerichtet ist.

=Melassevergiftung.= Pferde, welche längere Zeit hindurch täglich

1-2 kg Torfmehlmelasse erhielten, zeigten Harndrang, Polyurie,

Darmkatarrh, Durchfall, Kolik, Herzschwäche, Petechien auf Augen-

und Nasenschleimhaut, Mauke, Lähmungserscheinungen usw.; die Sektion

ergab chronische Nephritis (+Dammann+, Preuss. Vet. Ber. 1904;

Preuss. Mil. Vet. Ber. 1902 ff.).

=Cotyledon ventricosa= erzeugt nach +Jakobsen+ (Viehseuchen in

Deutsch-Südwestafrika 1907) bei Schafen und Ziegen Taumeln.

=Phytolacca decandra=, die +Kermesbeere+ (Scharlachbeere) enthält

eine saponinartige Substanz. Rinder erkrankten nach dem Beweiden

ihres Standorts an Gastroenteritis (+White+, Journ. of comp. 1902).

=Festuca Hieronymi= bezw. das darauf schmarotzende Pilzmyzel von

+Endoconidium tembladerae+ erzeugt bei den Pflanzenfressern der

südamerikanischen Anden eine charakteristische Vergiftung, die

sog. „Trembladera“, die sich in Muskelzittern, Schüttelfrost,

Druckempfindlichkeit der Wirbelsäule, Gleichgewichtsstörungen,

Lähmungserscheinungen und Harnverhaltung bei freier Psyche äussert

(+Rivas+ und +Zanolli+, La Trembladera, La Plata 1909).

=Diversa.= +Poa aquatica+ wirkt an und für sich nicht giftig, sondern

nur, wenn es von Ustilago longissima befallen ist. Dasselbe gilt

vom +Schilfgras+ (Phragmites communis), welches häufig von Puccinia

arundinacea befallen ist. Von giftigen Pilzen sind ferner noch zu

erwähnen +Peronospora viticola+, der Rebenmehltau, welcher bei Kühen

Kolik, Tympanitis, Verstopfung, Durchfall und Abortus hervorruft

(+Bissauge+, Recueil 1893), +Peronospora Herniariae+, welches bei

Schafen starke Salivation und +Peronospora Viciae+ (Mehltau der

Wicken und Erbsen), welches Abortus erzeugen soll.

Anhang.

Die Giftpflanzen nach dem Familiensystem geordnet.

I. =Colchicaceen.= +Colchicum autumnale+, Herbstzeitlose; +Veratrum

album+, weisse Nieswurz; +Sabadilla officinalis+, Sabadillsamen.

II. =Solaneen.= +Atropa Belladonna+, Tollkirsche; +Hyoscyamus niger+,

Bilsenkraut; +Datura Stramonium+, Stechapfel; +Nicotiana Tabacum+,

+makrophylla+ und +rustica+, Tabak; +Solanum nigrum+, Nachtschatten;

+Solanum Dulcamara+, Bittersüss; +Solanum tuberosum+, Kartoffelkraut;

+Skopolia atropoides+, +Duboisia myroporoides+, +Ephedra vulgaris+.

III. =Apocyneen.= +Strychnos nux vomica+, Brechnussbaum; +Strychnos

gujanensis+, Kurarebaum; +Strychnos Ignatii+, Ignatiusstrauch;

+Strophanthus hispidus+, Kombesamen; +Nerium Oleander+ Oleander;

+Nerium odorum+; +Apocynum cannabinum+.

IV. =Euphorbiazeen.= +Euphorbia Cyparissias+, +Peplus+,

+helioskopia+, +marginata+ u. a., Wolfsmilch; +Mercurialis annua+

und +perennis+, Bingelkraut; +Croton Tiglium+, Krotonsamen; +Ricinus

communis+, gemeiner Wunderbaum; +Buxus sempervirens+, Buchsbaum.

V. =Ranunkulazeen.= +Ranunculus sceleratus+, +acris+, +arvensis+,

+repens+, +Ficaria+, +flammula+, +bulbosus+, +lanuginosus+, +Lingua+,

+auricomus+, +polyanthemus+, Hahnenfuss; +Helleborus fötidus+,

+viridis+ und +niger+, Nieswurz; +Aconitum ferox+, +neomontanum+,

+variegatum+ und +Napellus+, Sturmhut; +Aconitum lycoctonum+,

Wolfseisenhut; +Clematis erecta+, Waldrebe; +Adonis vernalis+,

+Delphinium Staphisagria+, Stephanskörner; +Caltha palustris+,

Sumpfdotterblume; +Actaea spicata+ und +racemosa+, Christophskraut,

Schlangenwurzel; +Nigella sativa+, Schwarzkümmel; +Paeonia

officinalis+, Gichtrose.

VI. =Umbelliferen.= +Conium maculatum+, Fleckschierling; +Cicuta

virosa+, Wasserschierling; +Aethusa Cynapium+, Gartenschierling;

+Oenanthe crocata+ und +fistulosa+, Rebendolde; +Chaerophyllum

temulum+, Taumelkerbel; +Sium latifolium+, Merk; +Ferula communis+,

Steckenkraut; +Hydrocotyle vulgaris+, Nabelkraut.

VII. =Papilionazeen.= +Physostigma venenosum+, Kalabarbohne; +Cytisus

Laburnum+, Goldregen, und andere Cytisusarten; +Lathyrus cicer+,

Kichererbse; +Lathyrus sativus+, Platterbse; +Coronilla scorpioides+,

Kronenwicke; +Melilotus officinalis+, Steinklee; +Lupinus luteus+,

+albus+ und +angustifolius+, Lupine; +Galega officinalis+,

Geissranke; +Astragalus molissimus+; +Robinia Pseudoacacia+.

VIII. =Amygdaleen.= +Amygdalus communis+, Bittermandelbaum; +Prunus

laurocerasus+, Kirschlorbeer; +Prunus Padus+, Traubenkirschbaum;

+Prunus persicus+, Pfirsichbaum; +Prunus domesticus+, Pflaumenbaum;

+Prunus cerasus+, Kirschbaum.

IX. =Scrophularineen.= +Digitalis purpurea+, Fingerhut; +Gratiola

officinalis+, Gottesgnadenkraut; +Pedicularis silvatica+ und

+palustris+, Läusekraut; +Antirrhinum majus+, Orant; +Melampyrum+,

Wachtelweizen; +Scrophularia aquatica+, Wasserwurzel.

X. =Koniferen.= +Taxus baccata+, Eibenbaum; +Juniperus Sabina+,

Sadebaum; +Pinus abies+ usw.; +Thuja occidentalis+, Lebensbaum.

XI. =Papaverazeen.= +Papaver somniferum+, Mohn; +Papaver Rhöas+,

Klatschrose; +Chelidonium majus+, Schöllkraut.

XII. =Caryophyllazeen.= +Agrostemma Githago+, Kornrade.

XIII. =Kupuliferen.= +Fagus silvatica+, Buche (Bucheckern); +Quercus

Robur+, Eiche.

XIV. =Polygoneen.= +Rumex acetosa+ und +acetosella+, Sauerampfer;

+Polygonum fagopyrum+, Buchweizen; +Polygonum convolvulus+,

+Persicaria+ und +hydropiper+, Knöterich.

XV. =Amaryllideen.= +Narcissus pseudonarcissus+ und +poëticus+,

Narzisse; +Leucojum aestivum+, Sommerlevkoje.

XVI. =Thymelaeazeen.= +Daphne Mezerëum+ und +Laureola+, Seidelbast.

XVII. =Erikazeen.= +Rhododendron hirsutum+, +ferrugineum+, +maximum+,

+ponticum+ und +chrysanthum+, Alpenrose; +Andromeda polyfolia+ u. a.,

Rosmarinheide; +Ledum palustre+, Sumpfporst; +Pirola+, Wintergrün;

+Azalea pontica+.

XVIII. =Aroideen.= +Arum maculatum+, Aronstab; +Calla palustris+,

Schweinekraut; +Dieffenbachia seguina+, Schweigrohr.

XIX. =Asklepiadeen.= +Asklepias Vincetoxicum+, Schwalbenwurzel.

XX. =Konvolvulazeen.= +Ipomoea Purga+, Jalappe; +Cuscuta europaea+,

Flachsseide.

XXI. =Kruziferen.= +Brassica nigra+, Senf; +Brassica Rapa+, Rübsen;

+Brassica Napus+, Reps; +Brassica juncea+, Sareptasenf; +Sinapis

arvensis+, Ackersenf; +Raphanus Rhaphanistrum+, Hederich; +Erysimum

vulgare+, Wegsenf; +Arabis tartarica+, Gänsekresse; +Cochlearia

Armoracia+, Meerrettig.

XXII. =Piperazeen.= +Piper nigrum+, Pfeffer.

XXIII. =Liliazeen.= +Aloë ferox+ etc., Aloe; +Paris quadrifolia+,

Einbeere.

XXIV. =Rhamneen.= +Rhamnus cathartica+, Kreuzdorn.

XXV. =Berberideen.= +Podophyllum peltatum.+

XXVI. =Polypodiazeen.= +Pteris aquilina+, Adlerfarn.

XXVII. =Malvazeen.= +Gossypium herbaceum+, Baumwollpflanze.

XXVIII. =Terebinthazeen.= +Rhus toxicodendron+, Giftsumach;

+Anacardium occidentale+ und +Semecarpus Anacardium+, Elefantenläuse.

XXIX. =Primulazeen.= +Cyclamen europaeum+, Alpenveilchen.

XXX. =Aristolochiazeen.= +Aristolochia Clematidis+, Osterluzei;

+Asarum europaeum+, Haselwurz.

XXXI. =Kompositen.= +Lactura virosa+, Giftlattich; +Madia

sativa+, Saatmadie; +Sonchus arvensis+, Ackersaudistel; +Achillea

Millefolium+, Schafgarbe; +Onopordon Acanthium+, Eselsdistel.

XXXII. =Kukurbitazeen.= +Bryonia alba+ und +dioica+, Zaunrübe;

+Momordica Elaterium+, Springgurke; +Citrullus Colocynthis+,

Koloquinthengurke.

XXXIII. =Hyperikazeen.= +Hypericum perforatum+, Johanniskraut.

XXXIV. =Typhazeen.= Typha latifolia, Kolbenrohr.

XXXV. =Chenopodiazeen.= Chenopodium hybridum, Gänsefuss.

XXXVI. =Celastazeen.= +Evonymus europaeus+, Pfaffenhütlein.

XXXVII. =Caprifoliazeen.= +Viburnum Lantana+, Schneeball.

XXXVIII. =Droserazeen.= +Drosera rotundifolia+, Sonnentau.

XXXIX. =Rutazeen.= +Ruta graveolens+, Raute; +Pilocarpus

pennatifolius+.

XL. =Labiaten.= +Mentha Pulegium+, Poley.

XLI. =Plumbaginazeen.= +Plumbago europaea+, Bleiwurz.

XLII. =Krassulazeen.= +Sedum acre+, Mauerpfeffer.

XLIII. =Smilazeen.= +Tamus communis+, Zaunrübe; +Convallaria

majalis+, Maiblume.

XLIV. =Oleazeen.= +Ligustrum vulgare+, Gemeiner Liguster.

XLV. =Berberideen.= +Berberis vulgaris+, Berberitze.

XLVI. =Artokarpeen.= +Antiaris toxica+, javanischer Giftbaum.

XLVII. =Kannabineen.= +Cannabis indica+, indischer Hanf; +Cannabis

sativa+, deutscher Hanf.

XLVIII. =Lobeliazeen.= +Lobelia inflata+, aufgeblasene Lobelie.

XLIX. =Menispermeen.= +Anamirta Cocculus+, Kokkelskörnerstrauch.

L. =Palmen.= +Areca Catechu+, Arekanuss.

LI. =Sapindazeen.= +Paullinia australis+ und +Cururu+, amerik.

Pfeilgift.

LII. =Lineen.= +Linum usitatissimum+, Lein.

LIII. =Equisetaceen.= +Equisetum arvense+, +palustre+, +limosum+,

+hiemale+, Schachtelhalm.

LIV. =Gramineen.= +Lolium temulentum+, Taumelloch.

LV. =Filizes.= +Aspidium Filix Mas+, Wurmfarn.

LVI. =Schimmelpilze= (=Mukorineen=). +Mucor+, Blasenschimmel;

+Aspergillus+, Kolbenschimmel; +Penicillium+, Pinselschimmel;

+Oïdium+, Milchschimmel.

LVII. =Brandpilze= (=Ustilagineen=). +Tilletia Caries+, Schmierbrand;

+Ustilago+, Flugbrand.

LVIII. =Rostpilze= (=Uredineen=). +Puccinia Graminis+, +Straminis+,

+coronata+ und +arundinacia+, Getreiderost; +Uromyces+,

Leguminosenrost.

LIX. =Kernpilze= (=Pyrenomyzeten=). +Claviceps purpurea+, Mutterkorn;

+Polydesmus exitiosus+, Rapsverderber; +Polythrincium Trifolii+;

+Epichloë typhina+.

LX. =Schwämme= (=Fungi=). +Agaricus muscarius+, Fliegenpilz;

+Agaricus phalloides+, Knollenblätterschwamm; +Fungus Laricis+,

Lärchenschwamm; +Russula emetica+, Speiteufel; +Cantharellus

aurantiacus+, falscher Eierschwamm; +Boletus Satanas+, Satanpilz;

+Helvella esculenta+, Morchel.

III. Tierische Gifte.

Kantharidenvergiftung.

=Allgemeines.= Die Kanthariden oder spanischen Fliegen (Lytta

vesicatoria) sind 1½-3 cm lange und 6-9 mm breite Käfer mit intensiv

grünen, metallisch glänzenden, oblongen Flügeldecken. Sie leben

auf Liguster, Flieder, Eschen und Pappeln und enthalten im ganzen

Körper, namentlich aber in den Geschlechtsteilen (junge Käfer

sind deshalb weniger giftig) einen kampferähnlichen, säureartigen

Stoff, das +Kantharidin+ von der Formel 2(C_{5}H_{6}C_{2}). Das

Kantharidin stellt chemisch eine Laktonsäure dar, die sich vom

Orthoxylol ableitet; es ist verwandt mit dem in den Ranunkulazeen

enthaltenen Anemonin, deren Blätter dem ebenfalls kantharidinhaltigen

Maiwurm (Meloë majalis) als Nahrung dienen. Die +Ursachen+ der

Kantharidenvergiftung sind in zu konzentrierter oder ausgedehnter

äusserlicher Anwendung der Kantharidenpräparate (Salbe, Tinktur, Oel,

Pflaster) als Epispastika, in zu hoher Dosierung des Mittels als

Aphrodisiakum, sowie in der Aufnahme der spanischen Fliegen mittelst

des Futters zu suchen. Die Todesdosis beträgt bei innerlicher

Anwendung für das Rind und Pferd 25-35 g, für den Hund ½-1 g.

Von kantharidinhaltigen Käfern sind ferner zu nennen: Lytta violacea,

gigar und adspersa, Meloë proscarabaeus, majalis (Maiwurm) und

angusticollis, sowie verschiedene Mylabris- und Kantharisarten.

=Krankheitsbild und Sektionsbefund.= Das Kantharidin wirkt auf der Haut

+blasenziehend+, auf der Digestionsschleimhaut +entzündungserregend+;

ausserdem erzeugt es bei seiner Ausscheidung durch die Nieren

+Nephritis+ und +Zystitis+. Bei der innerlichen Einverleibung

treten die Erscheinungen der +Stomatitis+ und +Gastroenteritis+,

bei der epidermatischen Anwendung die der +Nephritis+ in den

Vordergrund. Die einzelnen Krankheitserscheinungen sind, soweit sie

den Digestionsapparat betreffen: +Speicheln+, +Schlingbeschwerden+,

+Erbrechen+, +Kolik+, +blutige Diarrhöe+, +Tenesmus+. Beim Rind

wird auch zuweilen Abgang von Kruppmembranen mit dem Kot beobachtet

(Enteritis crouposa). Die entzündliche Reizung der Nieren-, der

Blasen- und Harnröhrenschleimhaut äussert sich in +aufgeregtem

Geschlechtstrieb+, +Polyurie+, +Harndrang+, +Blutharnen+,

+Eiweissharnen+, +Rötung+ und +Schwellung+ der +Vaginal-+ und

+Präputialschleimhaut+ und selbst +Anschwellung+ des +Präputiums+ und

der +Eichel+. Diese Wirkung auf den Urogenitalapparat beobachtet man

auch bei ausgedehnter äusserlicher Anwendung der Kanthariden oder

beim Einstreuen derselben in Wunden; die entzündliche Reizung der

Digestionsschleimhaut fehlt aber in diesen Fällen. Der Tod erfolgt

unter den Erscheinungen der +allgemeinen Schwäche+ durch Atmungslähmung.

Bei der +Sektion+ findet man die Erscheinungen der Stomatitis,

Pharyngitis, Gastritis, Enteritis haemorrhagica, Zystitis und Nephritis

(sog. Kantharidin-Nephritis; hauptsächlich Erkrankung der Glomeruli

und der gewundenen Harnkanälchen). Zuweilen beobachtet man auch

Laryngitis, Rhinitis und Konjunktivitis. Die +Behandlung+ besteht

in der Verabreichung schleimiger, einhüllender Mittel in Verbindung

mit Opium. Oelige Mittel sind wegen der Auflösung des Kantharidins

und der dadurch beförderten Resorption desselben zu vermeiden. Die

Lähmungserscheinungen behandelt man mit Exzitantien (Kampfer).

=Nachweis.= Sind die Kanthariden in unpräparierter Form innerlich

aufgenommen worden, so genügt das Auffinden der charakteristischen

grüngefärbten Flügeldecken zum Nachweise der Vergiftung. Bei

Vergiftungen nach äusserlicher Anwendung der Kanthariden kann ferner

das Kantharidin durch chemische und physiologische Reaktionen

nachgewiesen werden. Dasselbe wird wie die Alkaloide nach der

+Stas+schen Methode schon aus +sauren+ wässerigen Lösungen durch

+Aether+, +Benzol+, +Chloroform+, +Amylalkohol+ ausgeschüttelt; am

besten eignet sich hierzu +Chloroform+. Zur Untersuchung von Blut

und Körperteilen auf Kantharidin hat ausserdem +Dragendorff+ eine

besondere Methode angegeben. Danach wird das Untersuchungsmaterial

fein zerschnitten und mit +Kalilauge+ (1 Kalihydrat auf 12-15

Teile Wasser) in einer Porzellanschale so lange erhitzt, bis eine

durchaus gleichartige Flüssigkeit entstanden ist. Nach dem Erkalten

wird dieselbe mit Wasser verdünnt, mit +Chloroform+ ausgeschüttelt

(kantharidinsaures Kali), nach Abtrennung des Chloroforms mit

Schwefelsäure bis zur stark sauren Reaktion versetzt und sofort mit

dem vierfachen Volum Alkohol gemischt, das Gemisch eine Zeitlang

im Sieden erhalten, heiss filtriert, das Filtrat möglichst stark

abgekühlt, noch einmal filtriert und durch Destillation vom Alkohol

befreit (Kantharidin). Die zurückbleibende wässerige Flüssigkeit wird

mit Chloroform wie oben behandelt, nachdem zuerst die an den Wandungen

der Retorte haftenden Massen (Kantharidin) durch dasselbe aufgenommen

worden sind. Alle Chloroformauszüge werden dann verdunstet und der

Rückstand, das reine Kantharidin, mit etwas Mandelöl aufgenommen.

Die wichtigsten Reaktionen des Kantharidins sind: 1. Die

+physiologische+ Reaktion, welche im Auftragen des in Oel

aufgenommenen Kantharidins auf die menschliche Haut besteht, wobei

die Substanz als +blasenziehend+ erkannt wird. Am besten lässt man

die Kantharidinlösung in ein Stück englische Charpie einziehen und

befestigt dasselbe mit Heftpflaster auf seiner Brust oder auf dem

Oberarme. 2. +Metallniederschläge+ entstehen beim Zusammenbringen des

Kantharidins mit verschiedenen +Metallsalzen+. Man löst das Kantharidin

in wenig Kali- oder Natronlauge und löst die dabei entstehenden

Kristalle in etwas Wasser auf. Die Lösung gibt dann mit +Chlorbaryum+

und +Chlorkalzium+ weisse, mit +Kupfervitriol+ und +schwefelsaurem

Nickeloxydul+ grüne, mit +schwefelsaurem Kobaltoxydul+ rote, mit

+Bleizucker+, +Sublimat+ und +Höllenstein+ weisse, kristallinische,

meist rhombische Niederschläge von kantharidinsauren Metallen.

=Kasuistik.= +Römmele+ (Bad. Mitteil. 1866) berichtet, dass auf

einem Gute spanische Fliegen von benachbarten Eschenpflanzungen

und Holundersträuchen in das Wiesengras gelangten, was zur Folge

hatte, dass ein grosser Teil des Viehstandes mehrere Jahre hindurch

Blasenbildung auf der Maulschleimhaut, Nasenschleimhaut und

Scheidenschleimhaut, erregten Geschlechtstrieb, Hämaturie, Harndrang,

Abortus, Anämie und Abmagerung zeigte. -- +Brandes+ (Magazin Bd. 3)

sah nach scharfen Einreibungen beider Brustwandungen mit je 50 g

Kantharidensalbe, wobei nach 12 Stunden beiderseitig je 15 g Salbe

nachgerieben wurden, bei Pferden regelmässig Polyurie eintreten. 3

Pferde zeigten ausserdem schwankenden Gang und Lähmungserscheinungen.

-- +Bertsche+ (Bad. tierärztl. Mitt. 1890) beschreibt eine Vergiftung

bei einer Kuh, welcher zum Zwecke des Brünstigwerdens etwa 25 g

Kantharidenpulver von einem Landwirt eingegeben worden waren. Die

Maulschleimhaut war weisslich verfärbt, das Epithel an der Zunge, am

Zahnfleisch und Gaumen bis in die Nasenhöhle in Fetzen abgelöst. Urin

wurde häufig, aber immer nur in geringen Mengen abgesetzt, derselbe

war rötlich gefärbt. Die Futteraufnahme war ganz aufgehoben, beim

Abschlucken zeigte das Tier grosse Schmerzen. Mit dem Kot gingen

1-1½ m lange darmähnliche Kruppmassen ab. Die Bewegung war matt und

schwankend. Nach eingeleiteter Behandlung trat langsame Genesung

ein. -- Ein Pferd starb nach der Einreibung von Kantharidensalbe

an Nephritis nach 2 Tagen (Pr. Mil. Vet. Ber. 1895). -- +Metzger+

(D. T. W. 1896) sah bei einer Kuh, welche etwa 10 g Kanthariden

eingegeben erhalten hatte, schwankenden Gang, Salivation, Stomatitis

und Pharyngitis sowie Polyurie. Das bis zum Skelett abgemagerte

Tier brauchte etwa ein Vierteljahr zur Erholung. -- +Carougeau+

(Journ. de Lyon 1897) beobachtete bei einem Pferde nach der

Einreibung mit Kantharidensalbe akute hämorrhagische Nephritis,

wobei die Glomeruli um das 2-3fache vergrössert waren. -- +Heck+

(Am. vet. rev. 1898) sah bei einem Hengst nach der Verabreichung

von 8 g Kanthariden Stomatitis, Pharyngitis, Polyurie, Kolik

und Tod nach 12 Stunden; die Sektion ergab Gastroenteritis und

Nephritis. -- Nach den experimentellen Untersuchungen +Friedbergers+

(Münchener Jahresbericht 1878) hatten 50 g Kantharidensalbe

äusserlich eingerieben keine giftige Wirkung, während die innerliche

Verabreichung von 25 g des Pulvers nach 4 Stunden bei einem Pferd

schwere Vergiftungserscheinungen hervorrief. -- Eine Stute erhielt

5 g Kantharidenpulver auf Brot und erkrankte infolgedessen an

einer Stomatitis diphtherica; ein anderes schweres Pferd zeigte

nach derselben innerlichen Dosis ausser Appetitverminderung keine

Krankheitserscheinungen (+Groll+, Woch. f. T. 1903). -- Nach dem

Einreiben von 70 g Kantharidensalbe zeigte ein Pferd Polyurie und

Kolikerscheinungen; ein Ablecken der Salbe hatte nicht stattgefunden

(+Lungwitz+, Sächs. Jahresber. 1900). -- Ich habe mehrmals ähnliche

Beobachtungen gemacht.

Vergiftung durch Schlangenbisse.

Lehrbuch der Toxikologie für Tierärzte · 第 48 / 50 段