daß Chlodovech um die Zeit seiner Vermählung die Seine und späterhin
die Loire als Grenze gewonnen habe. Gegen unsere Darstellung über
Childerich enthält sie keine Einwendung und ist mit Prokop leicht durch
die Annahme zu vereinen, daß die Unterwerfung der Armorikaner, was
er nicht verneint, allmälich geschehen sei. Hincmar in der Vita St.
Remigii hat die Nachricht erst aus den Gesten, aus welchen er ebenso
die trojanische Sage und die Geschichte des Bechers ausschreibt.
[258] Gregor und der größere Prolog des salischen Gesetzes. Vgl.
Jahrbücher des rhein. Alterthumsvereins _IV_, 92.
[259] Hessels’ Zweifel scheinen mir gegenüber der Lesart der ältesten
Codices und der Angabe Gregor’s von Tours nicht belangreich.
[260] Das alte Recht S. 85. Waitz lähmt übrigens die Bündigkeit
des hierauf gebauten Schlusses schon S. 88 in sehr fühlbarer
Weise: »freilich sind nun die Zusätze der drei Könige =nicht= ganz
gleichartig.«
[261] Forschungen _XVI_, 614.
[262] _Tit._ 35. 6.
[263] Die Belege für die lange Fortdauer des Heidenthums in weiten
fränkischen Bezirken hat Roth Benef. W. S. 60 zusammengestellt.
[264] _Greg. Tur. II_, 39.
[265] _Tit. I_, 4. _XIII_, 6. 7. _XIV_, 4. _XXV_, 4. _XLI_, 3. 5.
_XLII_, 1. _LIV_, _LXIII_, 2.
[266] _Tit. I_, 1. _XLV_, _L_, _LI_, _LIII_, 4. 7. _LXII_.
[267] _Lex. Sal. XVIII._
[268] _Lex. Sal. XXVI_, _XLVI_.
[269] _Tit. LVI._
[270] Prolog zur _Lex Baiuvariorum_. Ich will, indem ich die Worte
desselben hier anführe, in die vielfachen Controversen über die
factische Richtigkeit oder Vollständigkeit seiner einzelnen Angaben
nicht eintreten; für meinen Zweck an dieser Stelle würde schon
die Thatsache ausreichen, daß nach der Anschauung des 7. oder 8.
Jahrhunderts der Verlauf der Gesetzgebung der hier geschilderte gewesen
sei.
§ 5. Angelsachsen und Langobarden.
Schon oben habe ich bemerkt, daß die neuen Gemeinwesen der Sachsen in
Britannien und der Langobarden in Italien in anderer Weise als die
gothischen und fränkischen Reiche entstanden sind, und somit auch die
Rechte ihres Königsthums bei weitem nicht die Fülle und Energie der
amalischen oder merovingischen erlangt haben.
Bei den Volksstämmen, aus welchen die angelsächsischen Schaaren
hervorgegangen sind, hat es Volkskönige der alten Weise im 5.
Jahrhundert nicht gegeben; es kann also hier überall keine Rede
davon sein, die spätere Monarchie als aus dieser Wurzel erwachsen
aufzufassen. Nicht minder einleuchtend ist es, daß den altsächsischen
Principes, Satrapen oder Aeltesten ihr von Tacitus und Beda
beschriebenes Amt nicht die Mittel zu einer solchen Erhebung liefern
konnte. Zur Entscheidung der Frage, welche Thatsachen die neue
Wendung ermöglicht haben, fehlen uns, wie gesagt, gleichzeitige und
authentische Berichte; immer aber mag der Versuch gemacht werden,
ob aus den Angaben der spätern Erzähler sich ein gewisser Kern
glaubwürdiger Überlieferung herausschälen läßt.
In der angelsächsischen Geschichte scheint die Unterscheidung
britischer und deutscher Quellen ebenso thunlich auf den ersten Blick,
wie verwickelt bei näherer Untersuchung. Gerade in den Punkten,
worauf Alles ankommt, haben die beiderseitigen Schriftsteller ihre
Ueberlieferung nicht rein erhalten, sondern bald die Sachsen von den
Briten, bald umgekehrt ihre Kunde gewonnen. Die Frage entsteht, ob eine
Zurückführung der beiderseitigen Entlehnungen auf ihre ursprüngliche
Quelle möglich ist; erst von ihrer Entscheidung hängt das Urtheil über
die Glaubwürdigkeit beider Classen ab. Den einzigen festen Punkt, von
welchem die Untersuchung ausgehen kann, ohne ihn erst zu begründen,
gibt die Geschichte des Gildas: hier ist sicher nur britische
Überlieferung und dabei, so weit äußere Umstände führen, die Vermuthung
für geschichtliche Gewissenhaftigkeit.
Beda hat anerkannter Maaßen dies Werk des Mönches von Bangor seiner
Darstellung zu Grunde gelegt; alles ihm Eigenthümliche läßt sich unter
folgende Angaben zusammenfassen. Zuerst eine chronologische Notiz, im
Jahre 449 sei Marcian Kaiser geworden und während seiner Regierung
die erste Landung der Barbaren erfolgt. Zweitens (während Gildas nur
von Sachsen redet) der Name der Angeln, Hengist’s und Horsa’s, und
deren Genealogie, Alles ohne Zweifel ein Bruchstück einheimischer
Sage. Drittens eine Uebersicht der angelsächsischen Reiche nach ihrer
Bevölkerung, die aus seiner eigenen Anschauung geflossen ist und das
Reich des eben als Angeln bezeichneten Hengist unter den jütischen
aufzählt. Viertens eine Notiz über den Hallelujahsieg nach irgend einer
Legende des hl. Germanus[271]. Zieht man diese Bruchstücke ab, so kennt
Beda vor Augustins Zeiten nichts als Gildas, aus der sächsischen Sage
hat er nur ein Dutzend Namen, die Geschichte des Ereignisses schöpft er
einzig aus der britischen Ueberlieferung[272].
Anders steht es bei Wilhelm von Malmesbury, der Sachsenchronik und
den damit verwandten Schriftstellern. Nachdem sie über Hengist’s
Ankunft berichtet, geben sie Näheres über seine Schlachten, wenden
sich dann zu den übrigen Heroen und melden deren Herkunft, Kämpfe und
Reichsgründungen im Einzelnen. Merkwürdig ist aber, daß bei ihnen
sämmtlich über Hengist’s Anfänge nichts Eigenthümliches vorliegt, daß
vielmehr Beda’s, oder eigentlich die britische Nachricht des Gildas,
diesen Theil der Sage gänzlich verdrängt hat. An sich wäre dies bei
dem unendlichen Ansehen, dessen sich Beda’s Geschichte erfreute, nicht
befremdlich, und sehr leicht ließe sich ein schlagendes Gegenstück dazu
aufstellen. Denn für die sächsische Sage ist sonst nichts bezeichnender
als ihre regelmäßig abgezirkelte Chronologie, das Jahr 449 aber und die
erste Landung hat mit dieser nicht das Mindeste zu schaffen. Es ist
nur dem Beda, und wie man sieht einzig aus Mißverständniß, aller Orten
nachgeschrieben worden.
Oder wäre der Grund für jene Dürftigkeit der sächsischen Sage nur
darin zu suchen, daß sie hier in der That mit Gildas übereinstimmte
und auch ihrerseits die Herüberkunft des Hengist und damit die
gesammte Eroberung an Vortigern’s Einladung anknüpfte? Ich muß es
bezweifeln. Lappenberg hebt die Nachricht bei _Nenn. app._ 64 hervor
und beweist die sächsisch nordische Aechtheit des damit verbundenen
Stammbaumes: nach dieser Stelle aber hat schon Hengist’s Urgroßvater
eine Niederlassung in Northumbrien mit den Waffen gegründet. Sächsische
Eroberungen in Ostanglien ebenfalls vor Hengist’s Zeit bezeugen
anglo-normannische Gedichte, deren, wenn auch vermittelter Ursprung aus
sächsischer Quelle nicht wohl in Abrede zu stellen ist. Demnach war
es nur unbedingte Ehrfurcht vor Beda oder zufällige Unbekanntschaft
der Sachsenchronik mit diesen Nachrichten, nach welcher sie für den
Beginn der Eroberung streng an Beda festgehalten hat – denn kritische
Ueberlegungen, nach welchen sie von Soemil abgesehen und nur an Cerdic
geglaubt hat, wird hier niemand suchen wollen. Das Resultat ist,
daß Gildas die gesammte Eroberung auf Vortigern’s Unklugheit, die
sächsischen Sagen dagegen auf die Abenteuer deutscher Recken lange Zeit
vor Vortigern zurückführen.
Um dies zu vervollständigen, ziehe ich den zweiten britischen
Erzähler, Nennius, zur Vergleichung hinzu. Daß auch dieser aus Gildas
geschöpft hat, ist nicht zu bezweifeln, dabei zeigt er sich jedoch
als echten Sohn seines Volkes, in der Überlieferung regelloser Fabeln
und Mährchen, womit er den Bestand bei Gildas weniger erweitert als
ausputzt. Weder von geschichtlichem Sinne, der ein Gewissen für die
Aechtheit der Thatsachen hat, noch von dem Gefühl der Sage, aus deren
Schöpfungen stets ein inneres Gesetz hervorleuchtet, ist bei Nennius
eine Spur zu entdecken, er erzählt mit stossartigem Interesse für das
Einzelnste, Gutes und Schlechtes, das Bunteste am liebsten, gleichviel
ob britischen oder sächsischen Ursprungs. Bei ihm ist eine Kritik nach
dem Gesammteindrucke des Werkes unmöglich, wir können nur jede einzelne
Nachricht für sich prüfen, und sie verwerfen oder annehmen, je nachdem
sie sich zu sonst glaubwürdigen Quellen verhält.
Daß er auch deutsche Überlieferungen benutzt hat, scheint mir
deutlich hervorzugehen aus der Stammtafel des Hengist, welche von der
Beda’schen, der einzigen älteren abweicht, und von W. von Malmesbury
wiederholt wird, ferner aus dem häufigen Vorkommen der sächsischen
Vierzahl neben der walisischen Triade. Hengist hat 300,000 Sachsen bei
sich, 300 sind bei dem treulosen Ueberfall anwesend, 3 Königreiche
werden gegründet, 3 Schlachten liefert Gortimer (_c._ 45 _init._ 46).
Daneben aber stehen 40 Jahre der Furcht vor Ankunft der Sachsen, 40
Schiffe zur Verstärkung des ersten Heeres, und am Ende des Kap. 45
werden nicht wie am Anfange 3, sondern 4 Schlachten Gortimer’s gerühmt.
Hiernach sehe ich keinen Grund gegen die Annahme, aus derselben Quelle
sei auch die beinahe berühmteste Nachricht seines Buches geflossen,
ich meine die Notiz, Hengist und Horsa seien verbannte Seekönige
gewesen, welche zufällig während des Peghtenkrieges nach England
gekommen. Denn Gildas widerspricht dem geradezu (_c._ 23): _tum omnes
consiliarii una cum superbo tyranno Gurthigerno Britanorum Duce
caecantur .. ut ferocissimi illi Saxones in insulam .. intromitterentur
... Tum erumpens grex catulorum cubili leaenae barbariae ... primum
in orientali parte insulae terribiles infixit ungues. Cui supradicta
genitrix, ~primo comperiens~, agmen fuisse prosperatum, ~item mittit~
satellitum canumque prolixiorem catastam._ Bei dieser Erzählung ist
Widuchind nicht zu tadeln, wenn er die nothwendig zu ergänzende
Gesandtschaft Vortigern’s ausdrücklich hinzufügt; die erste Schaar ist
eben so von der sächsischen Volksgemeinde gesandt wie die folgende
Verstärkung. Nennius’ Angabe gehört also einem ganz andern Gebiete
an; so auffallend es ist, so scheint doch die einzige einheimische
Nachricht über Hengist von dem britischen Erzähler aufbewahrt zu sein.
Erst von hier aus können wir den eigenthümlichen Charakter der
sächsischen und der britischen Ansicht auffassen und vergleichen. Die
sächsischen Sagen entwickeln ein Ereigniß ganz im Style der sächsischen
Fahrten im dritten, der normannischen Raubzüge im neunten Jahrhundert.
Die Angriffe erfolgen nach Piratenart, wo eine Küste wehrlos liegt,
ohne weitere Veranlassung, als den Trieb nach Beute und Besitz, nach
Ruhm und Gefahr. Zum Widerstand eilen zunächst die Bewohner der
nächsten Dörfer herbei, erst bei weiteren Fortschritten zeigt sich die
regelmäßige Landesbewaffnung, um endlich auch den Schwertstreichen
der Eindringlinge zu erliegen. So geht es in Northumberland, drei
Menschenalter vor Hengist, so setzen es Port und Cerdic, Aella und
Cymen nur fort. Es mag sein, daß die verbannten Wikinger, Hengist
und Horsa, auch in dieser Geschichte ein kurzes Dienstverhältniß zu
Vortigern gehabt haben[273]; es ist aber klar, daß dasselbe in solchem
Zusammenhange alle weitere Bedeutung verliert. Die Angriffe der Sachsen
auf Britannien haben längst vorher begonnen, die spätern Helden,
ohne irgend einen Zusammenhang mit Hengist, landen erst, als dieser
das Födus längst gebrochen hat. Kurz, es ist überall ein Krieg des
gesetz- und berechnungslosen Abenteuers, ein Kampf, der jenseits aller
Friedens- und Staatsbegriffe liegt.
Den vollkommenen Gegensatz dazu zeigt Gildas. Von den früheren
sächsischen Ansiedelungen weiß er nichts, oder hat gefunden, daß
sie erst durch Vortigern’s Gäste Bedeutung bekommen. Nach den oben
angeführten Worten fährt er fort: _igitur intromissis in insulam
barbaris impetrant, sibi annonas dari. Quae multo tempore impertitae
clauserunt, ut dicitur, canis faucem._ Der Sinn dieser Nachricht wird
durch Nennius erläutert: _Vortigernus tradidit eis insulam, quae lingua
eorum vocatur Taneth, Britannico sermone Ruithina[274]. Hengistus
consilio inito cum suis senioribus qui secum venerant de insula Oghgul,
unum consilium eis omnibus fuit, ut peterent regionem Chantguaraland,
et dedit illis Gnoirangono regnante in Cantia._ Der Widerspruch, daß
dort von Getreide, hier von Landabtretung gesprochen wird, ist nur
ein scheinbarer; Verpflegung müssen die Föderaten auch schon vor der
Maßregel gehabt haben, Gildas nennt die Sachsen ausdrücklich _hospites_
und nichts steht im Wege, diese Hospitalität mit der westgothischen
zu vergleichen, bei welcher derselbe Ausdruck, _tertiae sortes_, bald
eine wirkliche abgetretene Landquote, bald nur deren einem Föderaten
angewiesenen Ertrag bedeutet[275]. Gildas und Nennius widersprechen
sich also nicht, sondern ergänzen einer den andern.
Ebenso verhalten sich beide in Bezug auf einen zweiten wichtigern
Punkt. Gildas erwähnt nicht ausdrücklich die Ankunft fernerer
deutschen Verstärkungen noch vor dem Beginne des Kriegs; daß er sie
aber voraussetzt, zeigt die Drohung der Sachsen: _nisi profusior
eis munificentia cumularetur, se cuncta insulae rupto foedere
depopulaturos. Nec mira minas effectibus persequuntur._ Sie sind
also schon vor dem Beginne des Kampfes stark genug, um nicht bloß,
wie in den sächsischen Sagen, einzelne Angriffe und Verheerungen
anzudrohen, sondern mit einem Schlage überschwemmen sie die Insel
und erheben Macht gegen Macht einen Krieg der Vernichtung. Nennius
weiß nun mancherlei über die Zuzüge vor dem Bruche des Födus, manches
entschieden Fabelhafte[276], Einiges jedoch, was zu Gildas vollkommen
stimmt, und schon deshalb nicht von vorn herein abzuweisen ist. Dahin
rechne ich seine Nachricht über Okta und Ebusa, nach deren Ankunft
Hengist sich an Vortigern wendet: ~da illis~ _regiones quae sunt in
aquilone_. Diese Bitte beweist den britischen Ursprung der Nachricht,
wie denn Okta hier als der Sohn Hengist’s, in sächsischen Sagen aber
bald als der Bruder bald als der Enkel desselben aufgeführt wird. Das
Land erfüllt sich also mit sächsischen Niederlassungen noch unter
britischer Oberhoheit[277], für eine Weile sind die Ankömmlinge noch
von britischem Staatswesen umgeben und verhalten sich zu dem Könige
Vortigern im Wesentlichen nicht anders als der Ostgothe Theoderich zu
Anastasius und Zeno. Indem sie sich empören, nehmen sie eine Stellung
ein, die wir bis auf weitere Untersuchung eben so wohl mit jener
Alarich’s wie mit der des Eriulf vergleichen dürfen.
Der Unterschied zwischen dieser und der sächsischen Ansicht leuchtet
auf den ersten Blick ein. Bei der sächsischen ist nicht abzusehen, wie
der bisherige Zustand demokratischer Volksgemeinden und freier Comitate
hätte verändert werden sollen; die britische legt den Ton durchaus auf
den Vertrag zwischen dem britischen König und dem deutschen Aetheling,
macht also diesen zum Träger aller neuen Einrichtungen, und stellt
damit einen Punkt fest, von dem aus monarchische und römisch-celtische
Rechte in die deutschen Gemeinden Eingang finden können.
Ziehe ich nun die geschichtliche Begründung beider Ansichten in
Betracht, so hat zwar ein Forscher wie Palgrave den sächsischen Quellen
den historischen Charakter noch zugestanden. Aber schon Lappenberg
geht einen Schritt weiter, in schlagender Weise entwickelt er die
Willkürlichkeit ihrer Chronologie, die nahe Anlehnung an mythologische
Elemente, die Widersprüche in den Thatsachen, begnügt sich indeß die
Unsicherheit des Einzelnen erkannt zu haben und sucht das allgemeine
Ergebniß zu bewahren. Verwegener, aber ohne Frage methodischer,
tritt Kemble’s Ansicht auf: ausgehend von der Unmöglichkeit treuer
geschichtlicher Aufzeichnung in der vorchristlichen Zeit, die übrigen
Momente des Zweifels ebenfalls berührend, gelangt er zu dem Resultate,
unsre ganze Wissenschaft über die Eroberung sei gleich Null. Grundsatz
und Consequenz dieses Verfahrens weiß ich nicht genug zu loben, wage
aber den Versuch, für seine Anwendung auf den vorliegenden Stoff einige
Milderungen geltend zu machen.
Zunächst in Bezug auf die sächsische Ansicht. Alle hier erwachsene
Überlieferung hat nur sagenhafte Gewähr, gegen irgend eine
geschichtliche Kunde fällt sie nicht im Mindesten ins Gewicht, die
juristischen und überhaupt die abstracteren Bezüge des Ereignisses
liegen ganz außerhalb ihres Kreises. Indeß wie jede ächte Nationalsage
hat sie die Vermuthung für sich, daß ihre Grundansicht geschichtliche
Wahrheit habe, daß sie bei aller freien Bearbeitung des Details ihren
Kern aus dem ächten Bestand des Ereignisses nehme. Für Britannien im
Allgemeinen bildet diesen die auch für uns unzweifelhafte Thatsache,
daß in letzter Instanz die Kriegsgewalt der Sachsen über den Besitz
des Landes entschieden hat, für die Gründung der einzelnen Reiche die
Erinnerung, daß gewaltige Recken sich hier einmal, gleichviel unter
welchen Titeln und Vorwänden, festgesetzt und dann die Herrschaft
errungen haben. Dem Vorwurfe der Inconsequenz unterliegt also der
nicht, welcher etwa der Nachricht _in app. Nenn._ die Richtigkeit einer
alten sächsischen Niederlassung in Northumbrien zugesteht, aber nach
sonstigen Quellen ihr abläugnet, daß dieselbe sogleich durch Eroberung
ohne vorhergegangenes Födus mit römischen oder britischen Obrigkeiten
geschehen sei.
Dies führt mich auf die zweite Einwendung gegen Kemble, auf die
Vertheidigung des Schriftstellers, dem wir die Kenntniß dieses Födus
verdanken, des Gildas, sowie des Nennius, so weit er mit jenem sich
organisch verbindet. Gildas wird, so weit ich sehe, von keinem der
Gründe getroffen, welche über den sagenhaften Charakter der sächsischen
Überlieferung entscheiden. Er ist trocken, eifrig und manierirt,
er denkt weder an Dichtung, noch an Heldenthum, er will nur die
Thatsachen schildern, um durch deren Erkenntniß Buße und Zerknirschung
herbeizuführen. An dem Gebrauche der Schrift in seinem Kloster kann
man nicht zweifeln, von einer regellosen Phantasie wie bei Nennius ist
nicht das Mindeste zu spüren. Endlich mit den wenigen sonst vorhandenen
Notizen steht er in vollkommenem Einklang; der einzige scheinbare
Fehler, daß er den Brief an Aetius von 446 vor den Hallelujahsieg
von 429 stellt, erklärt sich durch die Bemerkung, daß er zuerst das
Verhältniß zu Rom und dann erst die eignen Anstrengungen der Briten
abhandelt.
Ueber das Ergebniß können wir uns nun kürzer fassen. Seit der
Herrschaft des Carausius hat Britannien fortdauernd eine doppelte
Einwirkung von deutscher Seite erfahren, räuberische Versuche kecker
Seefürsten, und Ansiedlung von Föderaten oder Gefangenen in gleichem
Maaße fortschreitend. Die Föderaten des Carausius wurden Colonen nach
dem Sturze des Allectus, von ähnlichen Niederlassungen im Laufe des
vierten Jahrhunderts berichten Ammian und Andre; daß in der Notitia
der _tractus maritimus_ zu einem _litus Saxonicum_ geworden, deutet
entschieden auf die Ansetzung von gehorchenden Verbündeten. Andrerseits
zeigt Claudian, Prosper _ad a._ 409[278], und das Leben des Germanus
die Fortdauer kriegerischer Unternehmungen, bei welchen die Sachsen
oft allein, oft im Bunde mit den Peghten Britannien heimsuchten. Die
wichtige Lehre des Gildas ist es, daß die entscheidenden Erfolge der
Deutschen sich an die erste und nicht an die letzte Seite anknüpfen.
Die römische Herrschaft hatte schon 381 durch die Entfernung der
Legionen unter Maximus ihren Halt verloren, seit 409 behauptete
das Land ausgesprochener Maaßen seine Selbstständigkeit, und die
einzelnen Städte und Völkerschaften verwalteten ihre Angelegenheiten
nach eigner Bestimmung. In jenen dauerten die römischen Einrichtungen
fort, in diesen gewannen die kymrischen Eigenthümlichkeiten, durch
die kaiserlichen Beamten niemals ganz unterdrückt, ein frischeres
Leben[279]. Einheimische Häuptlingsgeschlechter kamen wieder empor;
daß sie zur Römerzeit ein halbes Ansehen, theils durch freiwillige
Treue ihrer Stämme, theils als kaiserliche Vasallen gerettet haben,
schließen wir, wenn auch nicht aus den britischen Genealogien, doch
aus der Vergleichung mit andern römischen Provinzen; jetzt wurden
sie frei nach oben und schlugen vielleicht nach unten kaiserliche
Befugnisse zu dem alten Rechte des Argluyd. Unter ihnen erhoben sich,
ob als Tyrannen des römischen Styls oder als Oberkönige celtischer
Weise läßt sich nicht entscheiden, einzelne Bevorzugte mit einem
Ansehen, welches sich jedenfalls einer weiteren Anerkennung als eines
starken Inhalts erfreute, und die übrigen Fürsten sicher nicht in die
Stellung königlicher Beamten hinabdrückte. Die Maßregel eines solchen
Machthabers war es, welche die Schaaren Hengist’s in das Land führte,
unter dessen Schutze wuchsen diese an, sei es durch vaterländischen
Zuzug oder durch Vereinigung mit den früher angesiedelten Deutschen:
mit ihm verhandelten die deutschen Aethelinge, welche noch von der
heimischen Bestallung her die Macht des Feldherrn hier im Auslande
über ihre Geschlechter ausübten, in Britannien sich mit den dortigen
Fürsten und Herren vergleichen lernten, und jedenfalls die Summe der
Geschäfte ebenso in der Hand behielten, wie in der Heimath das Ting
der Volksgemeinde. So weit Gildas uns blicken läßt, dauert dieser
erste Zustand ohne kriegerische Störung etwa ein Jahrzehent[280],
und längerer Frist hat auch Alarich nicht bedurft, um den Grund zu
dem westgothischen Königthum zu legen. Wichtiger noch ist dann die
Bemerkung, daß alle angegebenen Momente, aus denen wir die Umwandlung
der alten Volksverfassung herleiten, auch nach dem Zerwürfniß so
wenig wie bei Alarich verschwinden. Der Krieg steigert und verewigt
die Macht der Feldherrn, man verehrt sie im Siege, man bedarf ihrer
doppelt im Unglück; Nennius sagt, nach verlorenen Schlachten habe
man deutsche Fürsten zur Verstärkung aufgeboten und ihnen dafür
die Königswürde in Britannien verheißen. Das Muster des celtischen
Fürstenthums wirkte dabei ebenso, wenn es im feindlichen Lager oder
am Hofe eines befreundeten Oberherrn erschien; vor Allem wichtig
war es, daß alle Zustände, die man vorfand, auf dem Sondereigen an
Grund und Boden beruhten, und der Einfluß derselben auch bei der
heftigsten Feindseligkeit nicht auszuschließen war. Ueberhaupt, trotz
der allgemeinen Klagen des Gildas, trotz der bis auf den heutigen
Tag verkündeten Grausamkeit der sächsischen Eroberer, was wissen wir
von dem Geiste, womit dieser Krieg geführt wurde? Einzelne Aussagen
Beda’s zeigen, daß in manchen Bezirken die Briten vernichtet, unfrei
oder verjagt wurden, dagegen lehren Ine’s Gesetze, daß in andern eine
geachtete Klasse derselben fortbestand. Aber selbst wenn die factische
Härte ganz allgemein erweislich wäre, es würde für die Frage, welche
uns beschäftigt, nicht mehr austragen, als die Verwüstungen Alarich’s
in Italien, oder der beiden Theoderiche in Macedonien: die unbestimmte
Aussage des Gildas, seit 441 habe man wilden Krieg geführt, dann das
Schweigen der sächsischen Sagen ist kein Beweis gegen die Annahme, daß
zwischen Hengist und Augustin Erneuerungen des Födus, daß überhaupt
Thatsachen eingetreten seien, welche wir mit Ataulf’s Maaßregeln
vergleichen und als Zeichen betrachten könnten, daß wohl die Waffen der
Aethelinge die Briten bedrohten, aber ihre Gesinnung die auf diesem
Boden eingeschlagene Richtung nicht verloren hat.