[257] Hier ist auch die Notiz der _Gesta Francorum_ unterzubringen,

daß Chlodovech um die Zeit seiner Vermählung die Seine und späterhin

die Loire als Grenze gewonnen habe. Gegen unsere Darstellung über

Childerich enthält sie keine Einwendung und ist mit Prokop leicht durch

die Annahme zu vereinen, daß die Unterwerfung der Armorikaner, was

er nicht verneint, allmälich geschehen sei. Hincmar in der Vita St.

Remigii hat die Nachricht erst aus den Gesten, aus welchen er ebenso

die trojanische Sage und die Geschichte des Bechers ausschreibt.

[258] Gregor und der größere Prolog des salischen Gesetzes. Vgl.

Jahrbücher des rhein. Alterthumsvereins _IV_, 92.

[259] Hessels’ Zweifel scheinen mir gegenüber der Lesart der ältesten

Codices und der Angabe Gregor’s von Tours nicht belangreich.

[260] Das alte Recht S. 85. Waitz lähmt übrigens die Bündigkeit

des hierauf gebauten Schlusses schon S. 88 in sehr fühlbarer

Weise: »freilich sind nun die Zusätze der drei Könige =nicht= ganz

gleichartig.«

[261] Forschungen _XVI_, 614.

[262] _Tit._ 35. 6.

[263] Die Belege für die lange Fortdauer des Heidenthums in weiten

fränkischen Bezirken hat Roth Benef. W. S. 60 zusammengestellt.

[264] _Greg. Tur. II_, 39.

[265] _Tit. I_, 4. _XIII_, 6. 7. _XIV_, 4. _XXV_, 4. _XLI_, 3. 5.

_XLII_, 1. _LIV_, _LXIII_, 2.

[266] _Tit. I_, 1. _XLV_, _L_, _LI_, _LIII_, 4. 7. _LXII_.

[267] _Lex. Sal. XVIII._

[268] _Lex. Sal. XXVI_, _XLVI_.

[269] _Tit. LVI._

[270] Prolog zur _Lex Baiuvariorum_. Ich will, indem ich die Worte

desselben hier anführe, in die vielfachen Controversen über die

factische Richtigkeit oder Vollständigkeit seiner einzelnen Angaben

nicht eintreten; für meinen Zweck an dieser Stelle würde schon

die Thatsache ausreichen, daß nach der Anschauung des 7. oder 8.

Jahrhunderts der Verlauf der Gesetzgebung der hier geschilderte gewesen

sei.

§ 5. Angelsachsen und Langobarden.

Schon oben habe ich bemerkt, daß die neuen Gemeinwesen der Sachsen in

Britannien und der Langobarden in Italien in anderer Weise als die

gothischen und fränkischen Reiche entstanden sind, und somit auch die

Rechte ihres Königsthums bei weitem nicht die Fülle und Energie der

amalischen oder merovingischen erlangt haben.

Bei den Volksstämmen, aus welchen die angelsächsischen Schaaren

hervorgegangen sind, hat es Volkskönige der alten Weise im 5.

Jahrhundert nicht gegeben; es kann also hier überall keine Rede

davon sein, die spätere Monarchie als aus dieser Wurzel erwachsen

aufzufassen. Nicht minder einleuchtend ist es, daß den altsächsischen

Principes, Satrapen oder Aeltesten ihr von Tacitus und Beda

beschriebenes Amt nicht die Mittel zu einer solchen Erhebung liefern

konnte. Zur Entscheidung der Frage, welche Thatsachen die neue

Wendung ermöglicht haben, fehlen uns, wie gesagt, gleichzeitige und

authentische Berichte; immer aber mag der Versuch gemacht werden,

ob aus den Angaben der spätern Erzähler sich ein gewisser Kern

glaubwürdiger Überlieferung herausschälen läßt.

In der angelsächsischen Geschichte scheint die Unterscheidung

britischer und deutscher Quellen ebenso thunlich auf den ersten Blick,

wie verwickelt bei näherer Untersuchung. Gerade in den Punkten,

worauf Alles ankommt, haben die beiderseitigen Schriftsteller ihre

Ueberlieferung nicht rein erhalten, sondern bald die Sachsen von den

Briten, bald umgekehrt ihre Kunde gewonnen. Die Frage entsteht, ob eine

Zurückführung der beiderseitigen Entlehnungen auf ihre ursprüngliche

Quelle möglich ist; erst von ihrer Entscheidung hängt das Urtheil über

die Glaubwürdigkeit beider Classen ab. Den einzigen festen Punkt, von

welchem die Untersuchung ausgehen kann, ohne ihn erst zu begründen,

gibt die Geschichte des Gildas: hier ist sicher nur britische

Überlieferung und dabei, so weit äußere Umstände führen, die Vermuthung

für geschichtliche Gewissenhaftigkeit.

Beda hat anerkannter Maaßen dies Werk des Mönches von Bangor seiner

Darstellung zu Grunde gelegt; alles ihm Eigenthümliche läßt sich unter

folgende Angaben zusammenfassen. Zuerst eine chronologische Notiz, im

Jahre 449 sei Marcian Kaiser geworden und während seiner Regierung

die erste Landung der Barbaren erfolgt. Zweitens (während Gildas nur

von Sachsen redet) der Name der Angeln, Hengist’s und Horsa’s, und

deren Genealogie, Alles ohne Zweifel ein Bruchstück einheimischer

Sage. Drittens eine Uebersicht der angelsächsischen Reiche nach ihrer

Bevölkerung, die aus seiner eigenen Anschauung geflossen ist und das

Reich des eben als Angeln bezeichneten Hengist unter den jütischen

aufzählt. Viertens eine Notiz über den Hallelujahsieg nach irgend einer

Legende des hl. Germanus[271]. Zieht man diese Bruchstücke ab, so kennt

Beda vor Augustins Zeiten nichts als Gildas, aus der sächsischen Sage

hat er nur ein Dutzend Namen, die Geschichte des Ereignisses schöpft er

einzig aus der britischen Ueberlieferung[272].

Anders steht es bei Wilhelm von Malmesbury, der Sachsenchronik und

den damit verwandten Schriftstellern. Nachdem sie über Hengist’s

Ankunft berichtet, geben sie Näheres über seine Schlachten, wenden

sich dann zu den übrigen Heroen und melden deren Herkunft, Kämpfe und

Reichsgründungen im Einzelnen. Merkwürdig ist aber, daß bei ihnen

sämmtlich über Hengist’s Anfänge nichts Eigenthümliches vorliegt, daß

vielmehr Beda’s, oder eigentlich die britische Nachricht des Gildas,

diesen Theil der Sage gänzlich verdrängt hat. An sich wäre dies bei

dem unendlichen Ansehen, dessen sich Beda’s Geschichte erfreute, nicht

befremdlich, und sehr leicht ließe sich ein schlagendes Gegenstück dazu

aufstellen. Denn für die sächsische Sage ist sonst nichts bezeichnender

als ihre regelmäßig abgezirkelte Chronologie, das Jahr 449 aber und die

erste Landung hat mit dieser nicht das Mindeste zu schaffen. Es ist

nur dem Beda, und wie man sieht einzig aus Mißverständniß, aller Orten

nachgeschrieben worden.

Oder wäre der Grund für jene Dürftigkeit der sächsischen Sage nur

darin zu suchen, daß sie hier in der That mit Gildas übereinstimmte

und auch ihrerseits die Herüberkunft des Hengist und damit die

gesammte Eroberung an Vortigern’s Einladung anknüpfte? Ich muß es

bezweifeln. Lappenberg hebt die Nachricht bei _Nenn. app._ 64 hervor

und beweist die sächsisch nordische Aechtheit des damit verbundenen

Stammbaumes: nach dieser Stelle aber hat schon Hengist’s Urgroßvater

eine Niederlassung in Northumbrien mit den Waffen gegründet. Sächsische

Eroberungen in Ostanglien ebenfalls vor Hengist’s Zeit bezeugen

anglo-normannische Gedichte, deren, wenn auch vermittelter Ursprung aus

sächsischer Quelle nicht wohl in Abrede zu stellen ist. Demnach war

es nur unbedingte Ehrfurcht vor Beda oder zufällige Unbekanntschaft

der Sachsenchronik mit diesen Nachrichten, nach welcher sie für den

Beginn der Eroberung streng an Beda festgehalten hat – denn kritische

Ueberlegungen, nach welchen sie von Soemil abgesehen und nur an Cerdic

geglaubt hat, wird hier niemand suchen wollen. Das Resultat ist,

daß Gildas die gesammte Eroberung auf Vortigern’s Unklugheit, die

sächsischen Sagen dagegen auf die Abenteuer deutscher Recken lange Zeit

vor Vortigern zurückführen.

Um dies zu vervollständigen, ziehe ich den zweiten britischen

Erzähler, Nennius, zur Vergleichung hinzu. Daß auch dieser aus Gildas

geschöpft hat, ist nicht zu bezweifeln, dabei zeigt er sich jedoch

als echten Sohn seines Volkes, in der Überlieferung regelloser Fabeln

und Mährchen, womit er den Bestand bei Gildas weniger erweitert als

ausputzt. Weder von geschichtlichem Sinne, der ein Gewissen für die

Aechtheit der Thatsachen hat, noch von dem Gefühl der Sage, aus deren

Schöpfungen stets ein inneres Gesetz hervorleuchtet, ist bei Nennius

eine Spur zu entdecken, er erzählt mit stossartigem Interesse für das

Einzelnste, Gutes und Schlechtes, das Bunteste am liebsten, gleichviel

ob britischen oder sächsischen Ursprungs. Bei ihm ist eine Kritik nach

dem Gesammteindrucke des Werkes unmöglich, wir können nur jede einzelne

Nachricht für sich prüfen, und sie verwerfen oder annehmen, je nachdem

sie sich zu sonst glaubwürdigen Quellen verhält.

Daß er auch deutsche Überlieferungen benutzt hat, scheint mir

deutlich hervorzugehen aus der Stammtafel des Hengist, welche von der

Beda’schen, der einzigen älteren abweicht, und von W. von Malmesbury

wiederholt wird, ferner aus dem häufigen Vorkommen der sächsischen

Vierzahl neben der walisischen Triade. Hengist hat 300,000 Sachsen bei

sich, 300 sind bei dem treulosen Ueberfall anwesend, 3 Königreiche

werden gegründet, 3 Schlachten liefert Gortimer (_c._ 45 _init._ 46).

Daneben aber stehen 40 Jahre der Furcht vor Ankunft der Sachsen, 40

Schiffe zur Verstärkung des ersten Heeres, und am Ende des Kap. 45

werden nicht wie am Anfange 3, sondern 4 Schlachten Gortimer’s gerühmt.

Hiernach sehe ich keinen Grund gegen die Annahme, aus derselben Quelle

sei auch die beinahe berühmteste Nachricht seines Buches geflossen,

ich meine die Notiz, Hengist und Horsa seien verbannte Seekönige

gewesen, welche zufällig während des Peghtenkrieges nach England

gekommen. Denn Gildas widerspricht dem geradezu (_c._ 23): _tum omnes

consiliarii una cum superbo tyranno Gurthigerno Britanorum Duce

caecantur .. ut ferocissimi illi Saxones in insulam .. intromitterentur

... Tum erumpens grex catulorum cubili leaenae barbariae ... primum

in orientali parte insulae terribiles infixit ungues. Cui supradicta

genitrix, ~primo comperiens~, agmen fuisse prosperatum, ~item mittit~

satellitum canumque prolixiorem catastam._ Bei dieser Erzählung ist

Widuchind nicht zu tadeln, wenn er die nothwendig zu ergänzende

Gesandtschaft Vortigern’s ausdrücklich hinzufügt; die erste Schaar ist

eben so von der sächsischen Volksgemeinde gesandt wie die folgende

Verstärkung. Nennius’ Angabe gehört also einem ganz andern Gebiete

an; so auffallend es ist, so scheint doch die einzige einheimische

Nachricht über Hengist von dem britischen Erzähler aufbewahrt zu sein.

Erst von hier aus können wir den eigenthümlichen Charakter der

sächsischen und der britischen Ansicht auffassen und vergleichen. Die

sächsischen Sagen entwickeln ein Ereigniß ganz im Style der sächsischen

Fahrten im dritten, der normannischen Raubzüge im neunten Jahrhundert.

Die Angriffe erfolgen nach Piratenart, wo eine Küste wehrlos liegt,

ohne weitere Veranlassung, als den Trieb nach Beute und Besitz, nach

Ruhm und Gefahr. Zum Widerstand eilen zunächst die Bewohner der

nächsten Dörfer herbei, erst bei weiteren Fortschritten zeigt sich die

regelmäßige Landesbewaffnung, um endlich auch den Schwertstreichen

der Eindringlinge zu erliegen. So geht es in Northumberland, drei

Menschenalter vor Hengist, so setzen es Port und Cerdic, Aella und

Cymen nur fort. Es mag sein, daß die verbannten Wikinger, Hengist

und Horsa, auch in dieser Geschichte ein kurzes Dienstverhältniß zu

Vortigern gehabt haben[273]; es ist aber klar, daß dasselbe in solchem

Zusammenhange alle weitere Bedeutung verliert. Die Angriffe der Sachsen

auf Britannien haben längst vorher begonnen, die spätern Helden,

ohne irgend einen Zusammenhang mit Hengist, landen erst, als dieser

das Födus längst gebrochen hat. Kurz, es ist überall ein Krieg des

gesetz- und berechnungslosen Abenteuers, ein Kampf, der jenseits aller

Friedens- und Staatsbegriffe liegt.

Den vollkommenen Gegensatz dazu zeigt Gildas. Von den früheren

sächsischen Ansiedelungen weiß er nichts, oder hat gefunden, daß

sie erst durch Vortigern’s Gäste Bedeutung bekommen. Nach den oben

angeführten Worten fährt er fort: _igitur intromissis in insulam

barbaris impetrant, sibi annonas dari. Quae multo tempore impertitae

clauserunt, ut dicitur, canis faucem._ Der Sinn dieser Nachricht wird

durch Nennius erläutert: _Vortigernus tradidit eis insulam, quae lingua

eorum vocatur Taneth, Britannico sermone Ruithina[274]. Hengistus

consilio inito cum suis senioribus qui secum venerant de insula Oghgul,

unum consilium eis omnibus fuit, ut peterent regionem Chantguaraland,

et dedit illis Gnoirangono regnante in Cantia._ Der Widerspruch, daß

dort von Getreide, hier von Landabtretung gesprochen wird, ist nur

ein scheinbarer; Verpflegung müssen die Föderaten auch schon vor der

Maßregel gehabt haben, Gildas nennt die Sachsen ausdrücklich _hospites_

und nichts steht im Wege, diese Hospitalität mit der westgothischen

zu vergleichen, bei welcher derselbe Ausdruck, _tertiae sortes_, bald

eine wirkliche abgetretene Landquote, bald nur deren einem Föderaten

angewiesenen Ertrag bedeutet[275]. Gildas und Nennius widersprechen

sich also nicht, sondern ergänzen einer den andern.

Ebenso verhalten sich beide in Bezug auf einen zweiten wichtigern

Punkt. Gildas erwähnt nicht ausdrücklich die Ankunft fernerer

deutschen Verstärkungen noch vor dem Beginne des Kriegs; daß er sie

aber voraussetzt, zeigt die Drohung der Sachsen: _nisi profusior

eis munificentia cumularetur, se cuncta insulae rupto foedere

depopulaturos. Nec mira minas effectibus persequuntur._ Sie sind

also schon vor dem Beginne des Kampfes stark genug, um nicht bloß,

wie in den sächsischen Sagen, einzelne Angriffe und Verheerungen

anzudrohen, sondern mit einem Schlage überschwemmen sie die Insel

und erheben Macht gegen Macht einen Krieg der Vernichtung. Nennius

weiß nun mancherlei über die Zuzüge vor dem Bruche des Födus, manches

entschieden Fabelhafte[276], Einiges jedoch, was zu Gildas vollkommen

stimmt, und schon deshalb nicht von vorn herein abzuweisen ist. Dahin

rechne ich seine Nachricht über Okta und Ebusa, nach deren Ankunft

Hengist sich an Vortigern wendet: ~da illis~ _regiones quae sunt in

aquilone_. Diese Bitte beweist den britischen Ursprung der Nachricht,

wie denn Okta hier als der Sohn Hengist’s, in sächsischen Sagen aber

bald als der Bruder bald als der Enkel desselben aufgeführt wird. Das

Land erfüllt sich also mit sächsischen Niederlassungen noch unter

britischer Oberhoheit[277], für eine Weile sind die Ankömmlinge noch

von britischem Staatswesen umgeben und verhalten sich zu dem Könige

Vortigern im Wesentlichen nicht anders als der Ostgothe Theoderich zu

Anastasius und Zeno. Indem sie sich empören, nehmen sie eine Stellung

ein, die wir bis auf weitere Untersuchung eben so wohl mit jener

Alarich’s wie mit der des Eriulf vergleichen dürfen.

Der Unterschied zwischen dieser und der sächsischen Ansicht leuchtet

auf den ersten Blick ein. Bei der sächsischen ist nicht abzusehen, wie

der bisherige Zustand demokratischer Volksgemeinden und freier Comitate

hätte verändert werden sollen; die britische legt den Ton durchaus auf

den Vertrag zwischen dem britischen König und dem deutschen Aetheling,

macht also diesen zum Träger aller neuen Einrichtungen, und stellt

damit einen Punkt fest, von dem aus monarchische und römisch-celtische

Rechte in die deutschen Gemeinden Eingang finden können.

Ziehe ich nun die geschichtliche Begründung beider Ansichten in

Betracht, so hat zwar ein Forscher wie Palgrave den sächsischen Quellen

den historischen Charakter noch zugestanden. Aber schon Lappenberg

geht einen Schritt weiter, in schlagender Weise entwickelt er die

Willkürlichkeit ihrer Chronologie, die nahe Anlehnung an mythologische

Elemente, die Widersprüche in den Thatsachen, begnügt sich indeß die

Unsicherheit des Einzelnen erkannt zu haben und sucht das allgemeine

Ergebniß zu bewahren. Verwegener, aber ohne Frage methodischer,

tritt Kemble’s Ansicht auf: ausgehend von der Unmöglichkeit treuer

geschichtlicher Aufzeichnung in der vorchristlichen Zeit, die übrigen

Momente des Zweifels ebenfalls berührend, gelangt er zu dem Resultate,

unsre ganze Wissenschaft über die Eroberung sei gleich Null. Grundsatz

und Consequenz dieses Verfahrens weiß ich nicht genug zu loben, wage

aber den Versuch, für seine Anwendung auf den vorliegenden Stoff einige

Milderungen geltend zu machen.

Zunächst in Bezug auf die sächsische Ansicht. Alle hier erwachsene

Überlieferung hat nur sagenhafte Gewähr, gegen irgend eine

geschichtliche Kunde fällt sie nicht im Mindesten ins Gewicht, die

juristischen und überhaupt die abstracteren Bezüge des Ereignisses

liegen ganz außerhalb ihres Kreises. Indeß wie jede ächte Nationalsage

hat sie die Vermuthung für sich, daß ihre Grundansicht geschichtliche

Wahrheit habe, daß sie bei aller freien Bearbeitung des Details ihren

Kern aus dem ächten Bestand des Ereignisses nehme. Für Britannien im

Allgemeinen bildet diesen die auch für uns unzweifelhafte Thatsache,

daß in letzter Instanz die Kriegsgewalt der Sachsen über den Besitz

des Landes entschieden hat, für die Gründung der einzelnen Reiche die

Erinnerung, daß gewaltige Recken sich hier einmal, gleichviel unter

welchen Titeln und Vorwänden, festgesetzt und dann die Herrschaft

errungen haben. Dem Vorwurfe der Inconsequenz unterliegt also der

nicht, welcher etwa der Nachricht _in app. Nenn._ die Richtigkeit einer

alten sächsischen Niederlassung in Northumbrien zugesteht, aber nach

sonstigen Quellen ihr abläugnet, daß dieselbe sogleich durch Eroberung

ohne vorhergegangenes Födus mit römischen oder britischen Obrigkeiten

geschehen sei.

Dies führt mich auf die zweite Einwendung gegen Kemble, auf die

Vertheidigung des Schriftstellers, dem wir die Kenntniß dieses Födus

verdanken, des Gildas, sowie des Nennius, so weit er mit jenem sich

organisch verbindet. Gildas wird, so weit ich sehe, von keinem der

Gründe getroffen, welche über den sagenhaften Charakter der sächsischen

Überlieferung entscheiden. Er ist trocken, eifrig und manierirt,

er denkt weder an Dichtung, noch an Heldenthum, er will nur die

Thatsachen schildern, um durch deren Erkenntniß Buße und Zerknirschung

herbeizuführen. An dem Gebrauche der Schrift in seinem Kloster kann

man nicht zweifeln, von einer regellosen Phantasie wie bei Nennius ist

nicht das Mindeste zu spüren. Endlich mit den wenigen sonst vorhandenen

Notizen steht er in vollkommenem Einklang; der einzige scheinbare

Fehler, daß er den Brief an Aetius von 446 vor den Hallelujahsieg

von 429 stellt, erklärt sich durch die Bemerkung, daß er zuerst das

Verhältniß zu Rom und dann erst die eignen Anstrengungen der Briten

abhandelt.

Ueber das Ergebniß können wir uns nun kürzer fassen. Seit der

Herrschaft des Carausius hat Britannien fortdauernd eine doppelte

Einwirkung von deutscher Seite erfahren, räuberische Versuche kecker

Seefürsten, und Ansiedlung von Föderaten oder Gefangenen in gleichem

Maaße fortschreitend. Die Föderaten des Carausius wurden Colonen nach

dem Sturze des Allectus, von ähnlichen Niederlassungen im Laufe des

vierten Jahrhunderts berichten Ammian und Andre; daß in der Notitia

der _tractus maritimus_ zu einem _litus Saxonicum_ geworden, deutet

entschieden auf die Ansetzung von gehorchenden Verbündeten. Andrerseits

zeigt Claudian, Prosper _ad a._ 409[278], und das Leben des Germanus

die Fortdauer kriegerischer Unternehmungen, bei welchen die Sachsen

oft allein, oft im Bunde mit den Peghten Britannien heimsuchten. Die

wichtige Lehre des Gildas ist es, daß die entscheidenden Erfolge der

Deutschen sich an die erste und nicht an die letzte Seite anknüpfen.

Die römische Herrschaft hatte schon 381 durch die Entfernung der

Legionen unter Maximus ihren Halt verloren, seit 409 behauptete

das Land ausgesprochener Maaßen seine Selbstständigkeit, und die

einzelnen Städte und Völkerschaften verwalteten ihre Angelegenheiten

nach eigner Bestimmung. In jenen dauerten die römischen Einrichtungen

fort, in diesen gewannen die kymrischen Eigenthümlichkeiten, durch

die kaiserlichen Beamten niemals ganz unterdrückt, ein frischeres

Leben[279]. Einheimische Häuptlingsgeschlechter kamen wieder empor;

daß sie zur Römerzeit ein halbes Ansehen, theils durch freiwillige

Treue ihrer Stämme, theils als kaiserliche Vasallen gerettet haben,

schließen wir, wenn auch nicht aus den britischen Genealogien, doch

aus der Vergleichung mit andern römischen Provinzen; jetzt wurden

sie frei nach oben und schlugen vielleicht nach unten kaiserliche

Befugnisse zu dem alten Rechte des Argluyd. Unter ihnen erhoben sich,

ob als Tyrannen des römischen Styls oder als Oberkönige celtischer

Weise läßt sich nicht entscheiden, einzelne Bevorzugte mit einem

Ansehen, welches sich jedenfalls einer weiteren Anerkennung als eines

starken Inhalts erfreute, und die übrigen Fürsten sicher nicht in die

Stellung königlicher Beamten hinabdrückte. Die Maßregel eines solchen

Machthabers war es, welche die Schaaren Hengist’s in das Land führte,

unter dessen Schutze wuchsen diese an, sei es durch vaterländischen

Zuzug oder durch Vereinigung mit den früher angesiedelten Deutschen:

mit ihm verhandelten die deutschen Aethelinge, welche noch von der

heimischen Bestallung her die Macht des Feldherrn hier im Auslande

über ihre Geschlechter ausübten, in Britannien sich mit den dortigen

Fürsten und Herren vergleichen lernten, und jedenfalls die Summe der

Geschäfte ebenso in der Hand behielten, wie in der Heimath das Ting

der Volksgemeinde. So weit Gildas uns blicken läßt, dauert dieser

erste Zustand ohne kriegerische Störung etwa ein Jahrzehent[280],

und längerer Frist hat auch Alarich nicht bedurft, um den Grund zu

dem westgothischen Königthum zu legen. Wichtiger noch ist dann die

Bemerkung, daß alle angegebenen Momente, aus denen wir die Umwandlung

der alten Volksverfassung herleiten, auch nach dem Zerwürfniß so

wenig wie bei Alarich verschwinden. Der Krieg steigert und verewigt

die Macht der Feldherrn, man verehrt sie im Siege, man bedarf ihrer

doppelt im Unglück; Nennius sagt, nach verlorenen Schlachten habe

man deutsche Fürsten zur Verstärkung aufgeboten und ihnen dafür

die Königswürde in Britannien verheißen. Das Muster des celtischen

Fürstenthums wirkte dabei ebenso, wenn es im feindlichen Lager oder

am Hofe eines befreundeten Oberherrn erschien; vor Allem wichtig

war es, daß alle Zustände, die man vorfand, auf dem Sondereigen an

Grund und Boden beruhten, und der Einfluß derselben auch bei der

heftigsten Feindseligkeit nicht auszuschließen war. Ueberhaupt, trotz

der allgemeinen Klagen des Gildas, trotz der bis auf den heutigen

Tag verkündeten Grausamkeit der sächsischen Eroberer, was wissen wir

von dem Geiste, womit dieser Krieg geführt wurde? Einzelne Aussagen

Beda’s zeigen, daß in manchen Bezirken die Briten vernichtet, unfrei

oder verjagt wurden, dagegen lehren Ine’s Gesetze, daß in andern eine

geachtete Klasse derselben fortbestand. Aber selbst wenn die factische

Härte ganz allgemein erweislich wäre, es würde für die Frage, welche

uns beschäftigt, nicht mehr austragen, als die Verwüstungen Alarich’s

in Italien, oder der beiden Theoderiche in Macedonien: die unbestimmte

Aussage des Gildas, seit 441 habe man wilden Krieg geführt, dann das

Schweigen der sächsischen Sagen ist kein Beweis gegen die Annahme, daß

zwischen Hengist und Augustin Erneuerungen des Födus, daß überhaupt

Thatsachen eingetreten seien, welche wir mit Ataulf’s Maaßregeln

vergleichen und als Zeichen betrachten könnten, daß wohl die Waffen der

Aethelinge die Briten bedrohten, aber ihre Gesinnung die auf diesem

Boden eingeschlagene Richtung nicht verloren hat.

Entstehung des Deutschen Königthums · 第 26 / 40 段