[209] So weit ich sehe, hat die römische Republik in ihrer mächtigsten

Zeit niemals mehr als 40,000 Mann zu Wasser zu transportiren vermocht.

Jetzt aber war das Reich überhaupt zerrüttet, und wie die Ereignisse

von 401 zeigen, Italien auf das Aeußerste von Truppen entblößt, also

sicher ohne Mittel zu einem großen Offensivkrieg.

[210] Für Alarich ist dies nicht einmal sicher, da er auf der Insel

Peuce geboren war, die zum alten Thervingenlande nicht gehörte.

[211] Könige, _V_, 39.

[212] Da die historischen Quellen dem Alarich die Würde eines

Phylarchen beilegen, so habe ich gegen seinen fürstlichen Adel in dem

oben (Abschnitt _I_ § 3 und 4) erläuterten Sinne nichts einzuwenden.

Daß aber sein Geschlecht jemals ein Volkskönigthum besessen, ist durch

die geschichtlichen Nachrichten über die Zustände der Thervingen

schlechthin ausgeschlossen.

[213] Auch Pallmann, Eicken und selbst der sonst in seiner Kritik so

consequent und umsichtig verfahrende Rosenstein haben sich von der

Illusion eines altnationalen Königthums Alarich’s nicht losreißen mögen.

[214] Dies hat Rosenstein ganz unwiderleglich dargethan.

[215] Könige _V._ 70.

[216] _Oros. VII_, 43.

[217] Nicht bloß der römischen, wie Glöden röm. Recht im ostgoth.

Reiche _p._ 82 interpretirt.

[218] Prosper.

[219] _Idatius a. c._ Dahn, Könige _V_, 85 bemerkt hier, es sei

eine noch nicht gewürdigte Eigenart des Idatius, die Westgothen,

wo es irgend angehe, als _foederati_ und Beauftragte des Reiches

darzustellen. Ganz richtig; Idatius berichtet die Thatsache wie alle

andere Quellen, und hat keine vorgefaßte Meinung über ein altgothisches

Volkskönigthum.

[220] _C. Theod. VII, tit._ 4, 8, 9. Vgl. Gaupp, Ansiedlungen 85, und

Binding, burgundisches Königreich S. 16 ff.

[221] Die Stellen, nach welchen Binding S. 34 von Schmerz und

Erbitterung über die Landtheilung redet, zeigen durchgängig, daß auch

nach derselben häufige Uebergriffe der einzelnen Burgunder vorkamen,

und natürlicher Weise eine solche Rechtsunsicherheit schwer empfunden

wurde. Die verachtende Abneigung des Sidonius gegen alle Barbaren oder

der Wunsch manches Eigenthümers lieber gar nichts herzugeben, beweisen

nichts gegen die sachliche Zweckmäßigkeit der Maaßregel, die durch den

praktischen Erfolg überall bewährt wurde.

[222] Vgl. Jahn Burgunder _I_, 278 ff.

[223] Prosper sagt sehr einfach zum Jahre 413: »Die Burgunder erlangten

einen Theil Galliens in der Nähe des Rheins. Jovinus und sein Bruder

wurden umgebracht.« Es ist nicht nöthig, zu schließen, daß deshalb die

mit Jovin verbündeten Burgunder ihre Ländereien wieder hätten einbüßen

müssen. Wenn Jordanes sagt, sie hätten sich vor den Westgothen in ihr

Gebiet zurückgezogen, so ist zunächst Jordanes keine Autorität, um nach

ihr einen Bericht Prosper’s zu corrigiren; übrigens hindert nichts, ihn

so zu verstehen, daß die (mit Jovin südwärts vorgerückten) Burgunder in

ihre Wohnsitze in _Germania prima_ zurückgeflüchtet seien.

[224] So konnte er von Gundobad (_lex Burg. III_) immerhin als

einer seiner Vorgänger in der burgundischen Königsreihe bezeichnet

werden, ohne daß daraus etwas Näheres über Umfang und Inhalt seines

Königthums zu erschließen wäre. Jahn will ihn durchaus zum nationalen

Volksoberhaupte machen und protestirt gegen den Titel Hendine, ohne

sonst einen Grund, als daß Olympiodor auch den Alarich und Wallia, die

doch sicher Volkskönige gewesen, Phylarchen nenne. Umgekehrt erörtert

Dahn, daß die Bezeichnung nichts gegen Alarich’s Volkskönigthum

beweise, weil sie Olympiodor auch für Gundahar verwende, der

unzweifelhaft ein Volkskönig gewesen.

[225] Denn seitdem hören wir nichts mehr von ostrheinischen Burgundern

und die _lex. Burg._ erwähnt _advenae qui infra venerunt_. (Bluhme’s

Emendation _in fara venerunt_, ist unbedingt abzulehnen).

[226] Jahn’s Gründe für seine Annahme, daß Gundioc der Sohn Gundahar’s

gewesen, reichen zur Beseitigung der obigen Quellenzeugnisse nicht

aus. Wenn Gundobad seine auctores, und unter diesen auch Gundahar und

dessen Ahnen aufzählt, so bemerkt Waitz sehr richtig, daß _auctores_

hier ebenso wohl Vorgänger in der Herrschaft, wie Ahnherrn bedeuten

kann. Und wenn Sigismund frühere Könige als _proavi_ bezeichnet, so ist

der Ausdruck gerechtfertigt, auch wenn er nur an Gundobad, Gundioc und

Chilperich gedacht hat.

[227] _Jord.: Burgundionum – reges, auxiliares sibi et devotos._ In

diese Zeit, 456, gehört die Angabe des Marius: _Burgundiones partem

Galliae occupaverunt, terrasque cum Galliae senatoribus diviserunt_. Es

ist also friedliche Abfindung.

[228] _Priscus_ 156.

[229] _Idatius_ nennt ihr Heer eine _multitudo variae nationis_,

der tüchtigste Feldherr Leovigild’s ist ein Römer Claudius nach

_Joh. Biclar._ u. A., dann _l. Visig. IX._ 2, 2: (man schicke den

zehnten Mann seiner Sclaven zum Heere) _sive sit dux sive comes atque

gardingus, seu sit gotus sive Romanus etc._

[230] Dies folgt nothwendig aus der bestimmten Aussage des Idatius _a.

2 Severi_, daß Agrippin Narbonensis überliefert habe, um Hülfe gegen

Aegidius zu erlangen.

[231] _Epist. Hilarii papae ad Leontium. a. c._

[232] _Harduin concil._ 4, 1063.

[233] Jordanes, _c._ 45, 47.

[234] Vgl. Jahn, Burgundionen, _I_, 484.

[235] Vgl. _Dubos hist. crit. II._ 177, 183, 187.

§ 3. Fortsetzung. – Ostgothen.

Bald nach den hier erörterten Vorgängen erfolgte auf dem Boden

Italiens die, sie Alle an momentanem Glanze überragende Gründung des

ostgothischen Staates durch den Amaler Theoderich. Auch hier, wie oben

bei der Betrachtung der altgothischen Zustände, wird es sich empfehlen,

zuerst durch Zusammenstellung der historisch beglaubigten Zeugnisse

einen festen Ausgangspunkt zu gewinnen und dann erst zur Prüfung des

von Jordanes oder Cassiodor uns überlieferten Berichtes zu schreiten.

Nach dem Einbruche der Hunnen war ein Theil der Gothen auf dem linken

Donau-Ufer unter hunnischer Botmäßigkeit zurückgeblieben. Sehr

zahlreich kann ihre Masse nicht gewesen sein, da die Thervingen

sämmtlich, eine ansehnliche Schaar der Greutungen mit ihrem Könige,

eine Abtheilung der Taifalen unter Farnobius binnen weniger Jahre nach

der hunnischen Invasion in den römischen Provinzen Zuflucht gesucht

hatten. Es ist ferner höchst wahrscheinlich, daß weitere Abflüsse bei

dem Zuge des Rhadagais Statt gefunden haben, da dieser in den Quellen

als König der Gothen bezeichnet wird, während von Zuzügen, die er aus

den oströmischen Provinzen erhalten, nirgend Erwähnung geschieht.

Den Rest also, welcher im Norden der Donau unter hunnischer Hoheit

aushielt, wird man sich nicht als besonders erheblich vorzustellen

haben. Es paßt dazu, daß Sidonius bei seiner Aufzählung der Völker,

welche mit Attila 451 in Gallien einbrechen, die Gothen gar nicht

nennt[236], daß selbst Jordanes eingesteht, die endliche Abschüttelung

des hunnischen Joches sei nicht durch die Gothen, sondern durch die

Gepiden bewirkt worden, und da hierauf die letztern Dacien für sich

in Besitz genommen, seien die Gothen genöthigt gewesen, auf römisches

Gebiet überzutreten und sich in Pannonien nieder zu lassen[237].

Jedenfalls finden wir sie seitdem mit der römischen Regierung in

vielfachen, bald kriegerischen, bald friedlichen Beziehungen. Als sie

mit den Scyren im Streite liegen, will Aspar, der mächtige Patricius

gothischen Stammes in Constantinopel, neutral bleiben (Priscus 160),

Kaiser Leo aber befiehlt den Scyren Hülfe zu senden. Trotzdem werden

bald nachher die Gothen römische Föderaten. Dann aber hat Leo sich zu

beschweren, (Priscus 217), daß sie das Födus gebrochen und römische

Städte und Landschaften verheert haben; ihr Führer Walamer erläutert,

der Mangel an allem Nothwendigen habe seine Leute zum Kriege gezwungen,

und verheißt Frieden bei einem Jahressolde von 300 Pfund Gold. Der

Sohn Walamer’s, Theoderich, ein junger Knabe wird dafür dem Kaiser als

Geißel gegeben und in Constantinopel erzogen. Nach Walamer’s Tode folgt

ihm sein Bruder Theodemer, dessen Kriegsglück von Ennodius gerühmt

wird, diesem der junge Theoderich, welchen wir später mit seinen

Schaaren in Mösien, bei Novä, an der Donau angesiedelt finden.

Weiter meldet Malchus (S. 234), daß ungefähr im Jahre 473 eine andere

Gothenschaar in Thracien sich aufhält, dort Ansiedlung und für ihren

Führer Theoderich Strabo, den Sohn des Triarius und nahen Verwandten

Aspar’s, das Erbe und die amtliche Stellung des Letztern begehrt.

Kaiser Leo weigert sich anfangs; die Gothen verwüsten das Land, leiden

bald aber selbst Hunger; so kommt man zum Abschlusse. Leo bewilligt

einen Jahressold von 1000 Pfund Gold und genehmigt, wie das folgende

Fragment des Malchus zeigt, die Ansiedlung in Thracien; zugleich

ernennt er den Theoderich zum Heermeister und verspricht, indem er ihn

als König der Gothen anerkennt, keinen gothischen Überläufer bei sich

aufzunehmen. Als König der Gothen wird dieser Theoderich, der Sohn des

Triarius, auch von Marcellin erwähnt.

So sehen wir zwei selbständige Schaaren greutungischen Stammes in

den römischen Provinzen. Daß Walamer dieser Abkunft ist, wird von

Niemand bezweifelt; der Sohn des Triarius aber thut das Gleiche

dar[238], indem er bei spätern Händeln mit Walamer’s Genossen sich

auf die Blutsgemeinschaft beruft und sie damit zu Freundschaft und

Bündniß bestimmt. Eine dritte, ebenfalls selbständige Abtheilung

unter Sidimund, ebenfalls von gleicher Herkunft mit Walamer, hat in

römischem Dienste Wohnsitze in Epirus, bei Epidamnus erhalten. Keine

dieser Schaaren kann von großem Umfang und mächtiger Bedeutung gewesen

sein. Von irgend einem politischen Zusammenhang zwischen ihnen, von

der Existenz eines sie Alle beherrschenden Königthums, von einer

Oberhoheit des einen Häuptlings über den andern ist in den römischen

Berichten nichts zu entdecken. Wenn die Römer den einen wie den andern

Theoderich als König der Gothen bezeichnen, wenn jeder von ihnen

einen kleinen Heerhaufen wechselnden Bestandes führt, so ergeben die

Thatsachen hier dasselbe Verhältniß, das wir früher in der Civitas der

Thervingen beobachteten: es sind Phylarchen, die sich als Parteihäupter

vor den andern Phylarchen hervorheben. Köpke und Dahn legen großes

Gewicht auf den Umstand, daß der Sohn des Triarius sich von Leo als

König der Gothen anerkennen lasse, während von Walamer und dessen

Nachfolgern niemals dergleichen berichtet werde. Sie wollen daraus

folgern, daß der Sohn des Triarius ohne nationale Fürstenwürde nur als

römischer Beamter geherrscht, Walamer aber als »echter Volkskönig«

einer fremden Anerkennung weder bedurft noch dieselbe begehrt habe.

Wir werden nachher sehen, daß die letzte Behauptung unerweislich ist:

aber selbst davon abgesehen wird hier eine schwere Schlußkette an

einen schwachen Nagel gehängt. Worauf es dem Theodorich Strabo nach

Malchus’ Bericht ankommt, ist das Begehren, daß kein ihm abgefallener

oder feindlicher Gothe bei dem Kaiser Aufnahme finde; als Rechtsgrund

für diese Bestimmung nimmt er in den Vertrag die Clausel auf, daß er

»der König der Gothen« sei. Wie dies einen Beweis für die Behauptung

geben soll, nicht er, wohl aber der Amaler sei ein »echter Volkskönig«

gewesen, bekenne ich nicht abzusehen. Auch hören wir weiterhin von

der Sache nicht das Geringste mehr; die Clausel war stets nur als

eine Verpflichtung für den Kaiser gemeint, und sobald sich mit

diesem neuer Streit entspinnt, geht auch die Clausel in Rauch auf –

ohne daß die Stellung des Strabo zu seinen Gothen deßhalb irgend eine

Änderung erlitte. Wenn Köpke S. 153 (und nach ihm Dahn) des Breiteren

ausführt, daß er »nicht eigentlich« als Oberhaupt einer geschlossenen

Volksmasse auftrete, daß seine Gothen nur ein Bruchtheil gewesen, der

sich vor Kurzem »von der Hauptmasse« abgesplittert hätte, so sind dies

willkürliche Vermuthungen ohne Anhalt in den historischen Quellen, nur

ersonnen, um diese mit der unhistorischen Überlieferung des Jordanes

stückweise zusammen zu koppeln.

Die weitere Entwicklung dieser gothischen Herrschaften zeigt sich

nun ganz und gar abhängig von den Parteikämpfen des römischen Hofes.

Kaiser Leo, gedrückt durch das Übergewicht seines Patricius Aspar

hatte diesem 470 den Isaurier Zeno entgegen gestellt; darauf hatte

Theoderich Strabo zu seinem Vetter, die Amaler zu dem Isaurier

gehalten. Nach Aspar’s Ermordung und Zeno’s Thronbesteigung unterstützt

Strabo 475 den Aufstand des Basiliscus, Theoderich Walamer aber kommt

477 auf Zeno’s Anrufen aus Novä dem Kaiser zu Hülfe und wirkt zur

Beseitigung des Basiliscus mit, wobei es allerdings ohne schwere

Beschädigung römischer Städte nicht abgeht. Immer aber wird er von Zeno

mit römischen Ehren und Ämtern reichlich bedacht; er wird römischer

Heermeister und Patricius, empfängt starke Geldzahlungen, und geht

dann wieder nach Novä zurück. Dem Strabo aber hat der Kaiser die

früher von Leo gemachten Concessionen entzogen; als eine von Strabo

angeknüpfte Unterhandlung fruchtlos bleibt, zieht derselbe weitere

Völkerhaufen an sich, während die Macht des amalischen Theoderich

fortdauernd geringer und schwächer wird, und nimmt in Thracien eine die

Hauptstadt bedrohende Stellung ein. Zum zweiten Male wendet sich Zeno

um Hülfe an den Amaler; dieser zieht heran, aber als er dem Strabo im

Hämus gegenüber steht, weigert sein Volk gegen den Stammesvetter zu

kämpfen und zwingt ihn statt dessen zu einem Bündniß mit dem bisherigen

Rivalen. Er dringt darauf verheerend bis in die nächste Umgegend von

Constantinopel vor: da sendet Zeno an den Sohn des Triarius, bewilligt

diesem alle seine Forderungen, zahlt ihm Sold für 13,000 Mann nach

eigner Auswahl, stellt ihn in die früher besessenen Ämter her und

entzieht dem Amaler die seinigen. Wir sahen vorher, daß damals Strabo

der mächtigere unter den beiden Fürsten war; der Amaler also verfügte

über eine Streitmacht von weniger als 13,000 Mann; die Geringfügigkeit

dieser Herrschaften wird uns hiemit ziffermäßig bestätigt. Sie zeigt

sich weiter in den folgenden Ereignissen. Theoderich zieht aus

Thracien ab, und wendet sich mit plötzlichem Entschlusse nach Epirus

zu den dort angesiedelten Gothen unter Sidimund hinüber; es gelingt

ihm, mit deren Hülfe Epidamnus zu nehmen, aber einem herankommenden

römischen Heere unter Sabinian ist er auch dann nicht gewachsen. Er

erklärt sich bereit, eine von Zeno ihm angebotene Niederlassung in

Pautalia anzunehmen, aber, sagt er dem kaiserlichen Unterhändler,

seine Leute seien von allem Nothwendigen entblößt, und durch die

bisherigen Strapazen zu ermattet, um ohne ein längeres Ausruhn den

weiten Marsch anzutreten. Man möge also gestatten, daß sie in Epirus

überwinterten; er werde dort all sein Geräth und das nicht streitbare

Volk zurücklassen und mit 6000 Mann seiner besten Kämpfer nach Thracien

eilen, um unter Mitwirkung der kaiserlichen Truppen die dortigen

Gothen zu vernichten; wenn dies geschehen, möge der Kaiser ihn wieder

anstatt des Strabo zum Heermeister ernennen und ihm, welcher dann nach

römischer Weise verwalten werde, das römische Bürgerrecht ertheilen; er

sei bereit, für die Erfüllung seiner Versprechungen seine Mutter und

Schwester als Geißel zu stellen. Wie man sieht, ist er aus Novä nicht

bloß mit seinen streitenden Kriegern, sondern mit der ganzen hungernden

Volksmasse aufgebrochen; schlagfertige Combattanten zählt er nicht

mehr als 6000, nachdem Sabinian 5000 durch einen glücklichen Überfall

aufgerieben hat; seine ganze Hoffnung steht auf der Erneuerung der

verlorenen römischen Amtsstellung; um diese zurück zu gewinnen, ist er

bereit, in römischem Dienste für Vernichtung seiner Volksgenossen in

Thracien mitzuwirken, ein Verhalten besonderer Art bei einem »echten

Volkskönig.« Zeno aber weist Alles ab und befiehlt seinen Feldherrn,

den Kampf mit dem Amaler fortzusetzen.

Über den weitern Verlauf fehlt uns ein gleich ausführlicher Bericht.

Da bald darauf Strabo sich wieder rührt, mag Zeno von der Verfolgung

des Amalers abgelassen haben. Strabo erscheint 479 und 481 vor

Constantinopel, läßt sich aber beide Male ohne Schwertstreich durch

schwere Geldzahlungen zum Abzug bestimmen und kommt noch in dem

letztgenannten Jahre durch eine zufällige Verwundung um. Dieser

Glücksfall macht dem Amaler Luft; wie es scheint, schließt sich ihm

jetzt der Haufe des Strabo oder ein Theil desselben an; im Jahre 482

kann er Thessalien durchplündern, und sich damit Ackeranweisung in

Thracien und die Verheißung des Consulats erzwingen. 484 hilft er

als Consul eine römische Empörung unterdrücken, zieht im Triumphe

in Constantinopel ein und erhält eine Reiterstatue. Doch dauert

die Eintracht nicht lange, 487 finden wir ihn wieder feindlich vor

der Hauptstadt, zugleich aber auch in gespannten und drohenden

Verhandlungen mit Odoachar. Unter solchen Verhältnissen kommt es 489

zu dem großen Unternehmen gegen Italien. Der valesische Chronist sagt

darüber[239]: Kaiser Zeno, welcher den Theoderich zum Consul und

Patricius gemacht, schickte ihn nach Italien, unter dem Vertrage,

daß Theoderich, wenn Odoachar besiegt wäre, dort regieren solle.

Prokop gibt seinerseits den Hergang in gleichem Sinne an, berichtet

aber weiterhin von einer spätern Unterhandlung zwischen den Gothen

und Belisar, wo jene vorstellen, daß sie die rechtmäßigen Besitzer

von Italien seien, da Zeno den Theoderich, der eben Constantinopel

habe belagern wollen, überredet habe, statt dessen nach Italien zu

ziehen und das Land von Odoachar’s Tyrannei zu befreien. Belisar aber

entgegnet, Zeno habe den Theoderich ausgesandt, nicht daß er selbst

Italien beherrsche, denn einen Tyrannen durch einen andern zu ersetzen,

sei nicht Sache des Kaisers gewesen, sondern damit das Land wieder

frei und dem Kaiser unterthänig werde; Theoderich aber habe nachher

seine Verpflichtung vergessen und das Land dem rechtmäßigen Herrn nicht

überliefert. Endlich läßt Ennodius erkennen, daß der Kaiser den Zug aus

Mitleiden für das unterdrückte Italien veranlaßt habe.

Mag nun Zeno durch die Furcht vor neuen Angriffen Theoderich’s oder aus

sonstigen Erwägungen zu seinem Vorschlage gekommen sein, die Quellen

sämmtlich stimmen in dem Punkte überein, daß Theoderich im kaiserlichen

Auftrage und als römischer Patricius sein Heer versammelt und zum

Angriffe gegen Odoachar hinausführt. Nach Allem, was wir vorher über

seine Mittel angeführt haben, ist es einleuchtend an sich, daß er

ohne die Anwendung römischer Kräfte und Organisationen zur Eroberung

Italiens entfernt nicht stark genug gewesen wäre. Wir bemerken ferner,

hier wie bei Alarich’s und Geiserich’s Rüstung: es ist nicht das Heer

eines geschlossenen Volkes, welches er aufbietet. Auf der einen Seite

sehen wir, daß ein ansehnlicher Theil der Gothen in den oströmischen

Ansiedlungen zurückbleibt[240], auf der andern finden wir unter seinen

Schaaren neben den Gothen auch sonstiges Volk verschiedener Herkunft,

Gepiden, Rugen, Breonen, Römer. Von einem nationalen Bewußtsein, auf

welches er sich stützte, ist keine Spur erkennbar. Alles was Köpke in

dieser Hinsicht vorbringt, ist völlig freie Voraussetzung; die Quellen

wissen nichts davon, so wenig wie von einer innern Verschiedenheit in

der Stellung der beiden Theoderiche. Köpke fragt, was die Gothen des

Amalers in Hunger und Noth zusammen gehalten habe, und findet den Grund

in der nationalen Idee, die sie trotz ihrer geringen Zahl belebt und

gestärkt hätte: nur Schade, daß diese Idee lediglich eine Muthmaaßung

des 19. Jahrhunderts, und allen Gewährsmännern des sechsten unbekannt

ist. Nicht einmal Jordanes, wie wir gleich sehen werden, weiß davon:

wir haben jetzt dessen Berichte über die Erlebnisse der Ostgothen zu

überblicken.

Entstehung des Deutschen Königthums · 第 22 / 40 段