Zeit niemals mehr als 40,000 Mann zu Wasser zu transportiren vermocht.
Jetzt aber war das Reich überhaupt zerrüttet, und wie die Ereignisse
von 401 zeigen, Italien auf das Aeußerste von Truppen entblößt, also
sicher ohne Mittel zu einem großen Offensivkrieg.
[210] Für Alarich ist dies nicht einmal sicher, da er auf der Insel
Peuce geboren war, die zum alten Thervingenlande nicht gehörte.
[211] Könige, _V_, 39.
[212] Da die historischen Quellen dem Alarich die Würde eines
Phylarchen beilegen, so habe ich gegen seinen fürstlichen Adel in dem
oben (Abschnitt _I_ § 3 und 4) erläuterten Sinne nichts einzuwenden.
Daß aber sein Geschlecht jemals ein Volkskönigthum besessen, ist durch
die geschichtlichen Nachrichten über die Zustände der Thervingen
schlechthin ausgeschlossen.
[213] Auch Pallmann, Eicken und selbst der sonst in seiner Kritik so
consequent und umsichtig verfahrende Rosenstein haben sich von der
Illusion eines altnationalen Königthums Alarich’s nicht losreißen mögen.
[214] Dies hat Rosenstein ganz unwiderleglich dargethan.
[215] Könige _V._ 70.
[216] _Oros. VII_, 43.
[217] Nicht bloß der römischen, wie Glöden röm. Recht im ostgoth.
Reiche _p._ 82 interpretirt.
[218] Prosper.
[219] _Idatius a. c._ Dahn, Könige _V_, 85 bemerkt hier, es sei
eine noch nicht gewürdigte Eigenart des Idatius, die Westgothen,
wo es irgend angehe, als _foederati_ und Beauftragte des Reiches
darzustellen. Ganz richtig; Idatius berichtet die Thatsache wie alle
andere Quellen, und hat keine vorgefaßte Meinung über ein altgothisches
Volkskönigthum.
[220] _C. Theod. VII, tit._ 4, 8, 9. Vgl. Gaupp, Ansiedlungen 85, und
Binding, burgundisches Königreich S. 16 ff.
[221] Die Stellen, nach welchen Binding S. 34 von Schmerz und
Erbitterung über die Landtheilung redet, zeigen durchgängig, daß auch
nach derselben häufige Uebergriffe der einzelnen Burgunder vorkamen,
und natürlicher Weise eine solche Rechtsunsicherheit schwer empfunden
wurde. Die verachtende Abneigung des Sidonius gegen alle Barbaren oder
der Wunsch manches Eigenthümers lieber gar nichts herzugeben, beweisen
nichts gegen die sachliche Zweckmäßigkeit der Maaßregel, die durch den
praktischen Erfolg überall bewährt wurde.
[222] Vgl. Jahn Burgunder _I_, 278 ff.
[223] Prosper sagt sehr einfach zum Jahre 413: »Die Burgunder erlangten
einen Theil Galliens in der Nähe des Rheins. Jovinus und sein Bruder
wurden umgebracht.« Es ist nicht nöthig, zu schließen, daß deshalb die
mit Jovin verbündeten Burgunder ihre Ländereien wieder hätten einbüßen
müssen. Wenn Jordanes sagt, sie hätten sich vor den Westgothen in ihr
Gebiet zurückgezogen, so ist zunächst Jordanes keine Autorität, um nach
ihr einen Bericht Prosper’s zu corrigiren; übrigens hindert nichts, ihn
so zu verstehen, daß die (mit Jovin südwärts vorgerückten) Burgunder in
ihre Wohnsitze in _Germania prima_ zurückgeflüchtet seien.
[224] So konnte er von Gundobad (_lex Burg. III_) immerhin als
einer seiner Vorgänger in der burgundischen Königsreihe bezeichnet
werden, ohne daß daraus etwas Näheres über Umfang und Inhalt seines
Königthums zu erschließen wäre. Jahn will ihn durchaus zum nationalen
Volksoberhaupte machen und protestirt gegen den Titel Hendine, ohne
sonst einen Grund, als daß Olympiodor auch den Alarich und Wallia, die
doch sicher Volkskönige gewesen, Phylarchen nenne. Umgekehrt erörtert
Dahn, daß die Bezeichnung nichts gegen Alarich’s Volkskönigthum
beweise, weil sie Olympiodor auch für Gundahar verwende, der
unzweifelhaft ein Volkskönig gewesen.
[225] Denn seitdem hören wir nichts mehr von ostrheinischen Burgundern
und die _lex. Burg._ erwähnt _advenae qui infra venerunt_. (Bluhme’s
Emendation _in fara venerunt_, ist unbedingt abzulehnen).
[226] Jahn’s Gründe für seine Annahme, daß Gundioc der Sohn Gundahar’s
gewesen, reichen zur Beseitigung der obigen Quellenzeugnisse nicht
aus. Wenn Gundobad seine auctores, und unter diesen auch Gundahar und
dessen Ahnen aufzählt, so bemerkt Waitz sehr richtig, daß _auctores_
hier ebenso wohl Vorgänger in der Herrschaft, wie Ahnherrn bedeuten
kann. Und wenn Sigismund frühere Könige als _proavi_ bezeichnet, so ist
der Ausdruck gerechtfertigt, auch wenn er nur an Gundobad, Gundioc und
Chilperich gedacht hat.
[227] _Jord.: Burgundionum – reges, auxiliares sibi et devotos._ In
diese Zeit, 456, gehört die Angabe des Marius: _Burgundiones partem
Galliae occupaverunt, terrasque cum Galliae senatoribus diviserunt_. Es
ist also friedliche Abfindung.
[228] _Priscus_ 156.
[229] _Idatius_ nennt ihr Heer eine _multitudo variae nationis_,
der tüchtigste Feldherr Leovigild’s ist ein Römer Claudius nach
_Joh. Biclar._ u. A., dann _l. Visig. IX._ 2, 2: (man schicke den
zehnten Mann seiner Sclaven zum Heere) _sive sit dux sive comes atque
gardingus, seu sit gotus sive Romanus etc._
[230] Dies folgt nothwendig aus der bestimmten Aussage des Idatius _a.
2 Severi_, daß Agrippin Narbonensis überliefert habe, um Hülfe gegen
Aegidius zu erlangen.
[231] _Epist. Hilarii papae ad Leontium. a. c._
[232] _Harduin concil._ 4, 1063.
[233] Jordanes, _c._ 45, 47.
[234] Vgl. Jahn, Burgundionen, _I_, 484.
[235] Vgl. _Dubos hist. crit. II._ 177, 183, 187.
§ 3. Fortsetzung. – Ostgothen.
Bald nach den hier erörterten Vorgängen erfolgte auf dem Boden
Italiens die, sie Alle an momentanem Glanze überragende Gründung des
ostgothischen Staates durch den Amaler Theoderich. Auch hier, wie oben
bei der Betrachtung der altgothischen Zustände, wird es sich empfehlen,
zuerst durch Zusammenstellung der historisch beglaubigten Zeugnisse
einen festen Ausgangspunkt zu gewinnen und dann erst zur Prüfung des
von Jordanes oder Cassiodor uns überlieferten Berichtes zu schreiten.
Nach dem Einbruche der Hunnen war ein Theil der Gothen auf dem linken
Donau-Ufer unter hunnischer Botmäßigkeit zurückgeblieben. Sehr
zahlreich kann ihre Masse nicht gewesen sein, da die Thervingen
sämmtlich, eine ansehnliche Schaar der Greutungen mit ihrem Könige,
eine Abtheilung der Taifalen unter Farnobius binnen weniger Jahre nach
der hunnischen Invasion in den römischen Provinzen Zuflucht gesucht
hatten. Es ist ferner höchst wahrscheinlich, daß weitere Abflüsse bei
dem Zuge des Rhadagais Statt gefunden haben, da dieser in den Quellen
als König der Gothen bezeichnet wird, während von Zuzügen, die er aus
den oströmischen Provinzen erhalten, nirgend Erwähnung geschieht.
Den Rest also, welcher im Norden der Donau unter hunnischer Hoheit
aushielt, wird man sich nicht als besonders erheblich vorzustellen
haben. Es paßt dazu, daß Sidonius bei seiner Aufzählung der Völker,
welche mit Attila 451 in Gallien einbrechen, die Gothen gar nicht
nennt[236], daß selbst Jordanes eingesteht, die endliche Abschüttelung
des hunnischen Joches sei nicht durch die Gothen, sondern durch die
Gepiden bewirkt worden, und da hierauf die letztern Dacien für sich
in Besitz genommen, seien die Gothen genöthigt gewesen, auf römisches
Gebiet überzutreten und sich in Pannonien nieder zu lassen[237].
Jedenfalls finden wir sie seitdem mit der römischen Regierung in
vielfachen, bald kriegerischen, bald friedlichen Beziehungen. Als sie
mit den Scyren im Streite liegen, will Aspar, der mächtige Patricius
gothischen Stammes in Constantinopel, neutral bleiben (Priscus 160),
Kaiser Leo aber befiehlt den Scyren Hülfe zu senden. Trotzdem werden
bald nachher die Gothen römische Föderaten. Dann aber hat Leo sich zu
beschweren, (Priscus 217), daß sie das Födus gebrochen und römische
Städte und Landschaften verheert haben; ihr Führer Walamer erläutert,
der Mangel an allem Nothwendigen habe seine Leute zum Kriege gezwungen,
und verheißt Frieden bei einem Jahressolde von 300 Pfund Gold. Der
Sohn Walamer’s, Theoderich, ein junger Knabe wird dafür dem Kaiser als
Geißel gegeben und in Constantinopel erzogen. Nach Walamer’s Tode folgt
ihm sein Bruder Theodemer, dessen Kriegsglück von Ennodius gerühmt
wird, diesem der junge Theoderich, welchen wir später mit seinen
Schaaren in Mösien, bei Novä, an der Donau angesiedelt finden.
Weiter meldet Malchus (S. 234), daß ungefähr im Jahre 473 eine andere
Gothenschaar in Thracien sich aufhält, dort Ansiedlung und für ihren
Führer Theoderich Strabo, den Sohn des Triarius und nahen Verwandten
Aspar’s, das Erbe und die amtliche Stellung des Letztern begehrt.
Kaiser Leo weigert sich anfangs; die Gothen verwüsten das Land, leiden
bald aber selbst Hunger; so kommt man zum Abschlusse. Leo bewilligt
einen Jahressold von 1000 Pfund Gold und genehmigt, wie das folgende
Fragment des Malchus zeigt, die Ansiedlung in Thracien; zugleich
ernennt er den Theoderich zum Heermeister und verspricht, indem er ihn
als König der Gothen anerkennt, keinen gothischen Überläufer bei sich
aufzunehmen. Als König der Gothen wird dieser Theoderich, der Sohn des
Triarius, auch von Marcellin erwähnt.
So sehen wir zwei selbständige Schaaren greutungischen Stammes in
den römischen Provinzen. Daß Walamer dieser Abkunft ist, wird von
Niemand bezweifelt; der Sohn des Triarius aber thut das Gleiche
dar[238], indem er bei spätern Händeln mit Walamer’s Genossen sich
auf die Blutsgemeinschaft beruft und sie damit zu Freundschaft und
Bündniß bestimmt. Eine dritte, ebenfalls selbständige Abtheilung
unter Sidimund, ebenfalls von gleicher Herkunft mit Walamer, hat in
römischem Dienste Wohnsitze in Epirus, bei Epidamnus erhalten. Keine
dieser Schaaren kann von großem Umfang und mächtiger Bedeutung gewesen
sein. Von irgend einem politischen Zusammenhang zwischen ihnen, von
der Existenz eines sie Alle beherrschenden Königthums, von einer
Oberhoheit des einen Häuptlings über den andern ist in den römischen
Berichten nichts zu entdecken. Wenn die Römer den einen wie den andern
Theoderich als König der Gothen bezeichnen, wenn jeder von ihnen
einen kleinen Heerhaufen wechselnden Bestandes führt, so ergeben die
Thatsachen hier dasselbe Verhältniß, das wir früher in der Civitas der
Thervingen beobachteten: es sind Phylarchen, die sich als Parteihäupter
vor den andern Phylarchen hervorheben. Köpke und Dahn legen großes
Gewicht auf den Umstand, daß der Sohn des Triarius sich von Leo als
König der Gothen anerkennen lasse, während von Walamer und dessen
Nachfolgern niemals dergleichen berichtet werde. Sie wollen daraus
folgern, daß der Sohn des Triarius ohne nationale Fürstenwürde nur als
römischer Beamter geherrscht, Walamer aber als »echter Volkskönig«
einer fremden Anerkennung weder bedurft noch dieselbe begehrt habe.
Wir werden nachher sehen, daß die letzte Behauptung unerweislich ist:
aber selbst davon abgesehen wird hier eine schwere Schlußkette an
einen schwachen Nagel gehängt. Worauf es dem Theodorich Strabo nach
Malchus’ Bericht ankommt, ist das Begehren, daß kein ihm abgefallener
oder feindlicher Gothe bei dem Kaiser Aufnahme finde; als Rechtsgrund
für diese Bestimmung nimmt er in den Vertrag die Clausel auf, daß er
»der König der Gothen« sei. Wie dies einen Beweis für die Behauptung
geben soll, nicht er, wohl aber der Amaler sei ein »echter Volkskönig«
gewesen, bekenne ich nicht abzusehen. Auch hören wir weiterhin von
der Sache nicht das Geringste mehr; die Clausel war stets nur als
eine Verpflichtung für den Kaiser gemeint, und sobald sich mit
diesem neuer Streit entspinnt, geht auch die Clausel in Rauch auf –
ohne daß die Stellung des Strabo zu seinen Gothen deßhalb irgend eine
Änderung erlitte. Wenn Köpke S. 153 (und nach ihm Dahn) des Breiteren
ausführt, daß er »nicht eigentlich« als Oberhaupt einer geschlossenen
Volksmasse auftrete, daß seine Gothen nur ein Bruchtheil gewesen, der
sich vor Kurzem »von der Hauptmasse« abgesplittert hätte, so sind dies
willkürliche Vermuthungen ohne Anhalt in den historischen Quellen, nur
ersonnen, um diese mit der unhistorischen Überlieferung des Jordanes
stückweise zusammen zu koppeln.
Die weitere Entwicklung dieser gothischen Herrschaften zeigt sich
nun ganz und gar abhängig von den Parteikämpfen des römischen Hofes.
Kaiser Leo, gedrückt durch das Übergewicht seines Patricius Aspar
hatte diesem 470 den Isaurier Zeno entgegen gestellt; darauf hatte
Theoderich Strabo zu seinem Vetter, die Amaler zu dem Isaurier
gehalten. Nach Aspar’s Ermordung und Zeno’s Thronbesteigung unterstützt
Strabo 475 den Aufstand des Basiliscus, Theoderich Walamer aber kommt
477 auf Zeno’s Anrufen aus Novä dem Kaiser zu Hülfe und wirkt zur
Beseitigung des Basiliscus mit, wobei es allerdings ohne schwere
Beschädigung römischer Städte nicht abgeht. Immer aber wird er von Zeno
mit römischen Ehren und Ämtern reichlich bedacht; er wird römischer
Heermeister und Patricius, empfängt starke Geldzahlungen, und geht
dann wieder nach Novä zurück. Dem Strabo aber hat der Kaiser die
früher von Leo gemachten Concessionen entzogen; als eine von Strabo
angeknüpfte Unterhandlung fruchtlos bleibt, zieht derselbe weitere
Völkerhaufen an sich, während die Macht des amalischen Theoderich
fortdauernd geringer und schwächer wird, und nimmt in Thracien eine die
Hauptstadt bedrohende Stellung ein. Zum zweiten Male wendet sich Zeno
um Hülfe an den Amaler; dieser zieht heran, aber als er dem Strabo im
Hämus gegenüber steht, weigert sein Volk gegen den Stammesvetter zu
kämpfen und zwingt ihn statt dessen zu einem Bündniß mit dem bisherigen
Rivalen. Er dringt darauf verheerend bis in die nächste Umgegend von
Constantinopel vor: da sendet Zeno an den Sohn des Triarius, bewilligt
diesem alle seine Forderungen, zahlt ihm Sold für 13,000 Mann nach
eigner Auswahl, stellt ihn in die früher besessenen Ämter her und
entzieht dem Amaler die seinigen. Wir sahen vorher, daß damals Strabo
der mächtigere unter den beiden Fürsten war; der Amaler also verfügte
über eine Streitmacht von weniger als 13,000 Mann; die Geringfügigkeit
dieser Herrschaften wird uns hiemit ziffermäßig bestätigt. Sie zeigt
sich weiter in den folgenden Ereignissen. Theoderich zieht aus
Thracien ab, und wendet sich mit plötzlichem Entschlusse nach Epirus
zu den dort angesiedelten Gothen unter Sidimund hinüber; es gelingt
ihm, mit deren Hülfe Epidamnus zu nehmen, aber einem herankommenden
römischen Heere unter Sabinian ist er auch dann nicht gewachsen. Er
erklärt sich bereit, eine von Zeno ihm angebotene Niederlassung in
Pautalia anzunehmen, aber, sagt er dem kaiserlichen Unterhändler,
seine Leute seien von allem Nothwendigen entblößt, und durch die
bisherigen Strapazen zu ermattet, um ohne ein längeres Ausruhn den
weiten Marsch anzutreten. Man möge also gestatten, daß sie in Epirus
überwinterten; er werde dort all sein Geräth und das nicht streitbare
Volk zurücklassen und mit 6000 Mann seiner besten Kämpfer nach Thracien
eilen, um unter Mitwirkung der kaiserlichen Truppen die dortigen
Gothen zu vernichten; wenn dies geschehen, möge der Kaiser ihn wieder
anstatt des Strabo zum Heermeister ernennen und ihm, welcher dann nach
römischer Weise verwalten werde, das römische Bürgerrecht ertheilen; er
sei bereit, für die Erfüllung seiner Versprechungen seine Mutter und
Schwester als Geißel zu stellen. Wie man sieht, ist er aus Novä nicht
bloß mit seinen streitenden Kriegern, sondern mit der ganzen hungernden
Volksmasse aufgebrochen; schlagfertige Combattanten zählt er nicht
mehr als 6000, nachdem Sabinian 5000 durch einen glücklichen Überfall
aufgerieben hat; seine ganze Hoffnung steht auf der Erneuerung der
verlorenen römischen Amtsstellung; um diese zurück zu gewinnen, ist er
bereit, in römischem Dienste für Vernichtung seiner Volksgenossen in
Thracien mitzuwirken, ein Verhalten besonderer Art bei einem »echten
Volkskönig.« Zeno aber weist Alles ab und befiehlt seinen Feldherrn,
den Kampf mit dem Amaler fortzusetzen.
Über den weitern Verlauf fehlt uns ein gleich ausführlicher Bericht.
Da bald darauf Strabo sich wieder rührt, mag Zeno von der Verfolgung
des Amalers abgelassen haben. Strabo erscheint 479 und 481 vor
Constantinopel, läßt sich aber beide Male ohne Schwertstreich durch
schwere Geldzahlungen zum Abzug bestimmen und kommt noch in dem
letztgenannten Jahre durch eine zufällige Verwundung um. Dieser
Glücksfall macht dem Amaler Luft; wie es scheint, schließt sich ihm
jetzt der Haufe des Strabo oder ein Theil desselben an; im Jahre 482
kann er Thessalien durchplündern, und sich damit Ackeranweisung in
Thracien und die Verheißung des Consulats erzwingen. 484 hilft er
als Consul eine römische Empörung unterdrücken, zieht im Triumphe
in Constantinopel ein und erhält eine Reiterstatue. Doch dauert
die Eintracht nicht lange, 487 finden wir ihn wieder feindlich vor
der Hauptstadt, zugleich aber auch in gespannten und drohenden
Verhandlungen mit Odoachar. Unter solchen Verhältnissen kommt es 489
zu dem großen Unternehmen gegen Italien. Der valesische Chronist sagt
darüber[239]: Kaiser Zeno, welcher den Theoderich zum Consul und
Patricius gemacht, schickte ihn nach Italien, unter dem Vertrage,
daß Theoderich, wenn Odoachar besiegt wäre, dort regieren solle.
Prokop gibt seinerseits den Hergang in gleichem Sinne an, berichtet
aber weiterhin von einer spätern Unterhandlung zwischen den Gothen
und Belisar, wo jene vorstellen, daß sie die rechtmäßigen Besitzer
von Italien seien, da Zeno den Theoderich, der eben Constantinopel
habe belagern wollen, überredet habe, statt dessen nach Italien zu
ziehen und das Land von Odoachar’s Tyrannei zu befreien. Belisar aber
entgegnet, Zeno habe den Theoderich ausgesandt, nicht daß er selbst
Italien beherrsche, denn einen Tyrannen durch einen andern zu ersetzen,
sei nicht Sache des Kaisers gewesen, sondern damit das Land wieder
frei und dem Kaiser unterthänig werde; Theoderich aber habe nachher
seine Verpflichtung vergessen und das Land dem rechtmäßigen Herrn nicht
überliefert. Endlich läßt Ennodius erkennen, daß der Kaiser den Zug aus
Mitleiden für das unterdrückte Italien veranlaßt habe.
Mag nun Zeno durch die Furcht vor neuen Angriffen Theoderich’s oder aus
sonstigen Erwägungen zu seinem Vorschlage gekommen sein, die Quellen
sämmtlich stimmen in dem Punkte überein, daß Theoderich im kaiserlichen
Auftrage und als römischer Patricius sein Heer versammelt und zum
Angriffe gegen Odoachar hinausführt. Nach Allem, was wir vorher über
seine Mittel angeführt haben, ist es einleuchtend an sich, daß er
ohne die Anwendung römischer Kräfte und Organisationen zur Eroberung
Italiens entfernt nicht stark genug gewesen wäre. Wir bemerken ferner,
hier wie bei Alarich’s und Geiserich’s Rüstung: es ist nicht das Heer
eines geschlossenen Volkes, welches er aufbietet. Auf der einen Seite
sehen wir, daß ein ansehnlicher Theil der Gothen in den oströmischen
Ansiedlungen zurückbleibt[240], auf der andern finden wir unter seinen
Schaaren neben den Gothen auch sonstiges Volk verschiedener Herkunft,
Gepiden, Rugen, Breonen, Römer. Von einem nationalen Bewußtsein, auf
welches er sich stützte, ist keine Spur erkennbar. Alles was Köpke in
dieser Hinsicht vorbringt, ist völlig freie Voraussetzung; die Quellen
wissen nichts davon, so wenig wie von einer innern Verschiedenheit in
der Stellung der beiden Theoderiche. Köpke fragt, was die Gothen des
Amalers in Hunger und Noth zusammen gehalten habe, und findet den Grund
in der nationalen Idee, die sie trotz ihrer geringen Zahl belebt und
gestärkt hätte: nur Schade, daß diese Idee lediglich eine Muthmaaßung
des 19. Jahrhunderts, und allen Gewährsmännern des sechsten unbekannt
ist. Nicht einmal Jordanes, wie wir gleich sehen werden, weiß davon:
wir haben jetzt dessen Berichte über die Erlebnisse der Ostgothen zu
überblicken.