Gleich der erste Nachfolger Alarich’s, sein Schwager Ataulf, läßt uns

über das entscheidende Verhältniß keinen Zweifel mehr bestehen. Nicht

bloß daß er nach kurzem Versuche offener Feindseligkeit bald wieder

auf römische Tendenzen factisch einlenkt, die Placidia heirathet, auf

der Hochzeit im römischen Gewande erscheint, vielfach die römischen

Interessen in Gallien vertritt: sondern zum ersten Male vernehmen

wir aus seinem Munde das unzweideutige Bekenntniß eines bewußten und

planmäßigen Verfahrens, dessen Begründung allein hinreichen würde, den

Gesammtcharakter der begonnenen Entwicklung in helles Licht zu setzen.

Orosius berichtet uns, daß Ataulf häufig gesagt habe[216]: im Beginne

seiner Laufbahn sei er fest entschlossen gewesen, Rom die Herrschaft zu

nehmen, und Romanien in ein Gothien zu verwandeln; aber, fährt er fort,

sein Vorsatz habe gewankt, als er an die Einrichtung seines gothischen

Staates gegangen sei. Wie weit könne man mit seinen Landsleuten

gelangen? sie seien in ihrer zügellosen Barbarei unfähig, irgend einer

Gesetzgebung[217] sich zu fügen, aber kein Staat könne ohne eine

solche bestehen. Deshalb ziehe er es vor (nicht etwa die Bande der

Gefolgschaft enger zu ziehen, wie König Knut im Tingmannalith, sondern)

in der Herstellung statt in der Zerstörung des römischen Namens

seinen Ruhm zu suchen (wie Rollo in dem Anschluß an die karolingische

Monarchie).

Der Grund der formalen Unterthänigkeit unter Rom, in welcher trotz

aller Schwankungen der thatsächlichen Politik die Gothenkönige bis auf

Eurich beharren, ist also nicht bloß das Streben nach einem Rechtstitel

für ihre Eroberungen den Provincialen gegenüber. Es ist das Gefühl

der Folgerichtigkeit, welches ihnen dem eignen Volke gegenüber ein

officielles Aufgeben ihrer ersten Grundlage mißlich erscheinen läßt.

Eine Reihe materieller Vortheile tritt hinzu, Geschenke des Imperators,

Gewährleistung des bisherigen Gewinns, Einfluß auf die sonstigen

Reichsangelegenheiten; wo aber die Hauptsache lag, darüber können wir

nach Ataulf’s Worten nicht mehr im Zweifel sein. In dem gleichen Sinne

erhob Alarich, als er den Honorius nicht in seine Gewalt bekommen

konnte, seinerseits einen Gegenkaiser; hätte er gesiegt, so wäre

dieser eben so legitim gewesen wie Galba und Vespasian, die Form der

römischen Verfassung hätte sich nicht geändert, wohl aber hätte Alarich

in kaiserlichem Auftrage seine Herrschaft über die Gothen weiter

ausgebildet. So versuchte es Ataulf zuerst mit dem Usurpator Jovinus,

dann, als dieser ihn sonst beleidigte, schloß er mit Honorius ab. So

kam Wallia empor durch Beseitigung der antirömischen Partei unter

den Gothen, nachdem deren Anführer Sigerich seine Gesinnung in den

Mißhandlungen der Placidia offenbart hatte. So erscheinen die ersten

Kämpfe Theoderich’s _I._ als vorübergehende Auflehnung, der er selbst

im Jahre 439 entsagt und dann in dem Kriege gegen Sueven, Vandalen

und Hunnen das römische Bündniß auf das Eifrigste bethätigt; so wird

454 Thorismund von seinen Brüdern ermordet _cum ea moliretur quae et

Romanae paci et Gothicae adversarentur_[218]; 455 setzt Theoderich

_II._ mit den Decurionen von Toulouse (der Hauptstadt des damaligen

westgothischen Reiches) den Avitus als Kaiser, als ihrer Aller

Kaiser ein und beginnt dann 456 _cum voluntate et ordinatione Aviti

imperatoris_ seinen siegreichen Krieg gegen die Sueven in Spanien[219].

Aehnliche Verhältnisse finden sich damals bei mehreren deutschen

Stämmen. Die Römer halten sich, indem sie eine Kriegerschaar, sei es

eine Hundert- oder eine Gefolgschaft, aufnehmen, bei ihrem Contracte,

wie es unter solchen Umständen niemals anders sein kann, an den

Anführer, und machen an diesen Anforderungen oder setzen Rechte bei ihm

voraus, wie sie ein römischer Feldherr besitzt. Die Ansiedlung solcher

Schaaren ändert darin nichts, seit langer Zeit war man im Reiche an

Militärcolonien verschiedener Art gewöhnt, und man erinnere sich nun an

die feste und offenbar technische Formel, womit die Landbewilligungen

dieser Zeit erwähnt werden. Idatius redet noch unbestimmter: _vocati

a Constantio ad Gallias, sedes – acceperunt_; genauer dagegen Prosper

Aquitanus: _Constantius pacem firmat cum Wallia, data ei ad habitandum

Aquitania_. Ebenso heißt es _data Vandalis ad habitandum per Trigetium

Africae portione; datis Galliae partibus Alanis ad habitandum; terrae

Galliae cum incolis dividendae traditae; data Sabaudia Burgundionum

reliquiis cum indigenis dividenda; deserta Valentinae urbis rura

Alanis – partienda traduntur; Alani quibus terrae Galliae ulterioris

cum incolis dividendae a patricio Aetio traditae fuerunt_. Es wäre

verkehrt, hier die völkerrechtliche Abtretung einer Provinz an eine

fremde und souveräne Regierung vorauszusetzen: der Bezirk bleibt nach

wie vor Bestandtheil des römischen Reichs und der Führer der hier

mit Aeckern ausgestatteten Krieger ein kaiserlicher Militärbeamter.

Seit langer Zeit bestand für das römische Heer die Einrichtung, daß

der Soldat nicht in Casernen lag, sondern bei dem Bürger einquartiert

war, wo ihm dann der Quartiergeber ein Drittel des Hauses einzuräumen

hatte[220]. Die Verpflegung (_annona_) lieferte der Staat, jedoch

nahmen die Klagen kein Ende, daß die Truppe von den Quartiergebern

weitere Lieferungen von Salz, Holz, Oel u. dgl. erpreßte, und die

Officiere darin mit gutem Beispiele vorangingen. Nun war zu Anfang

des 5. Jahrhunderts in Folge der wirthschaftlichen Verhältnisse der

Grundbesitz im römischen Reiche größten Theils in Latifundien zusammen

geronnen, durch den unerträglichen Steuerdruck aber der Anbau vielfach

ruinirt und das Immobiliarvermögen großen Theiles zu Ödland geworden,

welches für den Eigenthümer keine Einnahmequelle mehr, sondern als

Steuerobject eine drückende Last war. Da nun der Staatsschatz zur

Beschaffung der _annona militaris_ in den endlosen Kriegswirren nicht

mehr ausreichte, da anderer Seits die Germanen von jeher mit dem

Begehren von Ackeranweisung an die römische Behörde herangetreten

waren, ergab sich aus den Verhältnissen ganz von selbst als eine

in jeder Hinsicht zweckmäßige Lösung die Maaßregel, den deutschen

Föderaten anstatt der Annona zu dem Drittel des Hauses auch ein

Drittel des Ackers von dem Quartiergeber einräumen zu lassen. Nach dem

bestimmten Zeugniß des Marius waren es nur die Senatoren, d. h. hier

die Großgrundbesitzer, die von der Maaßregel betroffen wurden, und von

diesen kann man sagen, daß sie dadurch in der Regel keinen wirklichen

Verlust erlitten: was sie aufgaben, war oft genug eine verlassene

Einöde, von der sie bisher nichts eingenommen, sondern nur eine schwere

Grundsteuer bezahlt hatten[221]. Daß der germanische Hospes es jetzt

wieder anbaute, war ein Segen für die ganze Landschaft und folglich

ein weiterer Vortheil für jeden römischen Einwohner. Wie sehr dann auch

wieder durch ein solches Nebeneinanderwohnen das Einleben der deutschen

in römische Lebensgewohnheiten gefördert werden mußte, bedarf keiner

weitern Ausführung, und nicht minder deutlich ergibt sich das wachsende

Ansehen des deutschen Fürsten bei seinen kriegerischen Genossen, deren

ganze ökonomische Existenz fortan auf dem Vertrage beruhte, welchen ihr

Führer mit der römischen Reichsgewalt für sie abgeschlossen hatte.

So war es bei den Westgothen, so auch, wie wir oben bemerkten, bei den

Alamannen, Vandalen, Burgundern. Bei allen diesen Völkern beginnt die

neue Laufbahn wie bei den Westgothen mit einer gründlichen Zerstörung

der alten Zustände, so daß die Herrschaft ihrer Könige nirgendwo als

die Fortsetzung einer frühern nationalen Gewalt erscheint, sondern aus

dem Zusammenwirken factischer Kriegserfolge und römischer Bestallung

hervorwächst. Die Alanen, schon 374 von den Hunnen überwältigt, sind

zum Theile mit diesen vereinigt, zum Theile wie die Westgothen vor

den asiatischen Eroberern geflohen und in die römischen Provinzen

ausgewandert. Dort finden wir sie in mehreren von einander getrennten

Massen, einige Schaaren in Fritigern’s, und wohl auch später in

Alarich’s Heer, andere mit Sueven und Vandalen auf dem Marsche von 406

nach Gallien, wo denn ein Theil sofort in römischen Dienst tritt, ein

anderer eine Zeit lang feindselig gegen Rom bleibt, bald aber auch

Födus und Landanweisung annimmt, und von Aetius als _reipublicae

fidelis_ gegen einheimische Aufrührer verwandt wird. Endlich die

vielleicht bedeutendste Gruppe bleibt in enger Verbindung mit den

Vandalen, anfangs als deren Beschützer, später nach wechselndem

Kriegsglück eingereiht in Geiserich’s Heer. Die völlige Zersprengung

des frühern Gemeinwesens ergibt sich aus diesen Thatsachen von selbst.

Was die Vandalen betrifft, so meldet Jordanes, _Get._ 22., daß der

Gothenkönig Geberich sie (um 330) vernichtend besiegt habe; der elende

Rest sei aus den bisherigen Wohnsitzen nach Pannonien übergetreten;

dort hätten sie sechzig Jahre lang als römische Unterthanen den

kaiserlichen Befehlen Gehorsam geleistet. Im Anfang des fünften

Jahrhunderts erheben sie sich von dort zu wilder Heeresfahrt mit

Alanen und Sueven an den Rhein und über den Rhein. In einem Kampfe

mit den Franken fällt hier ihr König Godegisclus mit 20,000 Mann; die

übrigen, von den Alanen gerettet, überschwemmen Gallien und Hispanien

in vielfachen Kämpfen mit Römern und Westgothen. Unter ihnen sondert

sich ein Stamm der Silingen; von den Astingen aber sind nur noch die

Königssippen erkennbar. Von der gothischen Übermacht bedrängt wird

König Geiserich 429 durch den Statthalter von Africa, der mit dem Hofe

von Ravenna im Streite lebt, zur Hülfe über die Meerenge geladen, ganz

so wie einst Alarich den ersten Antrieb zur Erhebung von Rufin empfing.

Wie dieser führt auch er außer seinen Landsleuten ἄλλως σύγκλυδας in

das Feld, neben den Vandalen auch Alanen, Gothen, allerlei sonstiges

Volk, eine Anzahl Römer darunter, im Ganzen 50,000 Mann, die er vor der

Überfahrt in acht Heerhaufen unter Chiliarchen eintheilt, um damit den

Schein einer größern Stärke im Lande umher zu verbreiten. Wenn er, der

uneheliche Sohn des Godegisclus, doch als Erbe des alten astingischen

Königshauses galt, so wird man die so zusammengesetzte Armada sicher

nicht eine Fortsetzung der alten dacischen Civitas nennen können.

Auch entwickelt sich sein Unternehmen für’s Erste ganz in dem Sinne,

den wir bei Alarich haben kennen lernen. Als er einige Male siegreich

gefochten, dann aber bei der Belagerung von Hippo Regius seine Kräfte

nutzlos verbraucht hat, ist er 435 mit einem Vertrage, ganz ähnlich

jenem des Wallia, zufrieden, _Vandalis data ad habitandum Africae

portione_. Weder die Vandalen noch die Römer haben damals die Ansicht,

daß hier eine römische Provinz verloren gegangen oder ein vandalisches

Reich gegründet worden sei. Es ist eine deutsche Ansiedlung innerhalb

des römischen Reiches, oder wenn man will, die uns bekannte Änderung

der Verpflegungsweise einer Föderatenschaar, Äckeranweisung anstatt

der Annona, hier sogar mit der Verpflichtung der Truppe, einen Theil

des Ertrags an die kaiserliche Regierung einzuliefern, wahrscheinlich

weil Italien das afrikanische Getreide nicht wohl entbehren konnte.

So leben die Vandalen hier wie einst in Pannonien, als Diener der

römischen Reichsregierung, und nichts ist begreiflicher, als daß ihr

Oberhaupt unter solchen Verhältnissen ganz von selbst Herrscherrechte

nach römischem Maaße gewinnt. Dies tritt bald nachher an das Licht, als

Geiserich 439 im Anblick der Schwäche und Nachlässigkeit der römischen

Behörden das Födus zerreißt, und nach dreijährigem Kriege den Kaiser

zu einem Friedensvertrage nöthigt, durch welchen _certis spatiis inter

utrumque Africa divisa est_, also ein Theil von Africa dem Vandalen zu

souveränem Besitze abgetreten wird. Erst von dieser Wendung an datiren

darauf die Zeitgenossen der Regierungsjahre Geiserich’s, und von hier

an zeigt sich uns diese Herrschaft als schlechthin absolute Monarchie,

unter welcher die einst souveräne Volksgemeinde ihre politischen Rechte

ebenso gründlich wie die römischen Unterthanen eingebüßt hat.

Mit den Vandalen haben nach Orosius (_VII_, 23) und Hieronymus (_ad

Ageruchiam, ep._ 123) auch burgundische Schaaren im Jahre 406 den

gallischen Boden zum ersten Male betreten[222]. Aber erst im Jahre 411

gewinnen sie Wohnsitze auf dem linken Rheinufer, indem einer ihrer

Hendinen Gundahar nebst dem Alanenfürsten Goar sich bei der Erhebung

des Gegenkaisers Jovinus betheiligt, und für diese Unterstützung durch

Landanweisung, wahrscheinlich in _Germania prima_ belohnt wird. Jovinus

wurde allerdings noch in demselben Jahre von Constantius, dem Feldherrn

des Honorius, besiegt und umgebracht, von demselben Beamten, welcher

416 die Gothen in Aquitanien ansiedelte, Gundahar aber mit seinen

Genossen in der neuen Heimath belassen[223]. Es war nicht das ganze

Volk, welches hier in den römischen Reichsverband eintrat, denn noch im

Jahre 430 kennt Sokrates ostrheinische Burgunder, und nach Olympiodor

führte Gundahar den Titel eines Phylarchos der Burgunder (ὅς φύλαρχος

ἐχρημάτιζε τῶν Βουργουντιόνων), den Titel also eines Hundertfürsten,

dem wir bei Eunapius und Zosimus so vielfach und unzweideutig für

kleine gothische Häuptlinge begegnet sind. Gundahar hat also hier

eine Stellung, wie vor der hunnischen Invasion Athanarich bei den

Thervingen, nach derselben Fritigern und Alarich bei den Westgothen:

zu dem kriegerischen Abenteuer im römischen Dienste hat sich ihm die

Mannschaft mehrerer Phylen freiwillig angeschlossen, und indem nach

der Ansiedlung sein Oberbefehl fortdauert, bildet sich dann allmählich

die spätere monarchische Gewalt heraus[224]. Zunächst sind seine

Schaaren römische Föderaten; sie nehmen bald den katholischen Glauben

an und leben, wie Orosius sagt, mit den Provincialen nicht wie mit

Unterthanen sondern wie mit christlichen Brüdern. Zwanzig Jahre später

aber regt sich wieder der germanische Drang nach weiterem Landgebiete;

Gundahar bedrängt die belgische Provinz; da kommt Aetius über ihn und

erzwingt neue Unterwerfung; im folgenden Jahr bricht der Hader nochmals

los, eine hunnische Schaar, ohne Zweifel im Dienste des Aetius,

vernichtet, nach dem Ausdrucke des Prosper, den Burgunderkönig mit

seinem Geschlechte und seinem Volke, oder nach Tiro Prosper, in diesem

denkwürdigen Kriege wird beinahe das ganze Volk mit seinem Könige

durch Aetius vertilgt, ihrer 20,000 Mann nach Idatius. Man braucht

hier nicht mit Jahn Übertreibung des Unheils durch die Chronisten

anzunehmen: wer in drei Worten eine solche Niederlage erwähnt, kann

die eben wiederholten Ausdrücke verwenden, ohne damit sagen zu wollen,

daß auch nicht Einer dem Verderben entronnen, nicht Einer übrig

geblieben sei. Prosper’s Glaubwürdigkeit bleibt demnach bestehen,

wenn wir auch weiter erfahren, daß sieben Jahre nach der Schlacht

Überreste der Burgunder in Savoyen angesiedelt werden, und daß diese

in der folgenden Generation, durch Geburten und auch wohl durch

heimathlichen Zuzug[225], wieder zu einem respectabeln Gemeinwesen

heranwachsen. Offenbar durch römische Anordnung erhalten diese Trümmer

des Volkes »Savoyen um es mit den Einwohnern zu theilen«: auch hier

handelt es sich nicht um völkerrechtliche Abtretung der Provinz an

einen fremden Staat, sondern um Überweisung von Ackerparzellen an

die einzelnen Burgunder unter römischer Hoheit. War es also nur ein

Theil der alten burgundischen Civitas, der sich 413 in Germania Prima

niedergelassen, so war dreißig Jahre später auch dieses Gemeinwesen

zertrümmert, und zum zweiten Male als Neugründung auf römischem Boden

erscheint uns die spätere Monarchie Gundioc’s und Gundobad’s. Sie ist

so zu bezeichnen, da nach Prosper’s bestimmtem Zeugniß mit Gundahar

sein ganzes Geschlecht zu Grunde gegangen war, und im Jahre 456 ein

neues Oberhaupt erscheint, welches Gregor von Tours einen Abkömmling

Athanarich’s des Thervingen nennt[226]. Sie ist es ferner, da von nun

an die ganz und gar römische Structur des Gemeinwesens unverkennbar

ist. Der Ehrgeiz der neuen Dynastie geht nicht so weit, wie einst die

Wünsche Ataulf’s, als Hersteller des römischen Reiches gefeiert zu

werden. Aber mit höchstem Eifer bethätigt sie Ataulf’s Gesinnung, daß

ihren Volksgenossen die römische Civilisation Noth thue, wenn ihr Staat

gedeihen soll. Gundioc war römischer Heermeister, und vielleicht als

solcher an die Spitze der Burgunder und Savoyens gekommen; dasselbe

Amt bekleidete sein Bruder und Nachfolger Chilperich; Gundobad erhielt

noch vor seiner Thronbesteigung die höchste Würde des damaligen

Römerreichs, das Patriciat. Die Könige thaten Alles, um das Volk zu

romanisiren: der Ostgothe Theoderich schreibt an Gundobad: _per vos

Burgundia propositum gentile deponit_. Von einer politischen Bedeutung

der Volksgemeinde, welche einst ihre Hendinen nach Belieben abgesetzt

hat, ist keine Rede mehr; alle Rechte der Souveränität sind in der

Hand des Königs und seiner großen Theils römischen Beamten vereinigt.

Es ist nicht möglich zwischen der alten burgundischen Civitas, wie sie

uns Ammian geschildert hat, und dieser romanisirten Monarchie einen

äußern oder innern Zusammenhang herzustellen. Gewiß, ihre Gründer

sind Germanen, und so bleibt, wie wir noch sehen werden, in ihren

Einrichtungen manches germanische Element, im Ganzen aber ist die durch

die Völkerwanderung gerissene Kluft zwischen dem alten und dem neuen

Zustand durch keine Interpretation zu überbrücken.

Wenden wir uns noch einmal zu den Westgothen zurück, um ihr Wachsthum

bis zu dem entscheidenden Wendepunkte ihrer Politik zu verfolgen. Eine

Parallele zu der Stellung ihres Königs Theoderich’s _II._ liegt näher

als man denken möchte; kein entsprechenderes Gegenbild hat sie als die

Macht seines Nebenbuhlers Aegidius. Nachdem sie den Avitus erhoben

haben, gelten beide für kaiserliche Beamten, und sind im Wesentlichen

beinahe souverain; beide suchen durch Benutzung der Hofparteien

weiter zu kommen, und stützen sich in Gallien auf halb römische, halb

barbarische Kräfte, Theoderich auf die Gothen, Burgunder[227] und

die Provincialen von Aquitanien, Aegidius auf seine Legionen und auf

föderirte Franken und Armoricaner. Sie geriethen an einander, als die

gewaltsame Erhebung Majorian’s das ganze Reich erschütterte; Aegidius

wehrte den König von Arles ab, Theoderich erneuerte dann das Födus mit

Majorian[228] und nöthigte dadurch Aegidius zu derselben Maßregel.

In dem Kriege, welchen beide vereint gleich nachher gegen die Sueven

führten, stieß ein römischer Heermeister zu den gothischen Schaaren

und erhielt später einen Nachfolger durch Theoderich’s Ernennung;

die Gothen sind also fortdauernd zu dem Reichsheere gezählt worden,

und ohne Zweifel sind hier wie bei den Ostgothen Römer unter ihren

Abtheilungen gewesen[229]. Bald entzweite der Sturz des Majorian die

beiden Machthaber von Neuem. Aegidius, der sich innerlich und in

Wahrheit als Vertreter des nationalen römischen Sinnes fühlte, hielt

sich ohne Rücksicht auf die Form an den Kern des Verhältnisses und

weigerte dem neuen Imperator den Gehorsam. Theoderich, welcher die Form

nur für eigne Zwecke benutzte, stellte sich als treuen Unterthanen dar,

und schloß sich der einmal emporgekommenen Reichsgewalt an. Auch hier

behauptete im offenen Felde Aegidius, wo er erschien, die Oberhand,

konnte jedoch nicht hindern, daß ein Beamter des Severus[230],

der Comes Agrippinus, dem Gothenkönig die narbonensische Provinz

überlieferte. Daß Burgund fortdauernd zu Theoderich, und mithin damals

zu Severus hielt, zeigt die Thatsache, daß in jener Zeit, 463, einer

ihrer Könige die bisherige Würde des Aegidius, das Heermeisterthum

in Gallien, erhielt[231], so wie die Erweiterung des burgundischen

Gebietes, als dessen Theile damals Die und Dauphiné genannt werden.[232]

Der Abschluß dieser Dinge erfolgte aber 466 gleich nach dem Tode

Theoderich’s _II._ Die Nation, jetzt seit mehr als fünfzig Jahren in

die neuen Verhältnisse eingelebt, auf dem römischen Boden im rechten

Sinne grundbesitzend und ackerbauend geworden, durch die monarchische

Verfassung zu Ruhm und Macht emporgestiegen, war reif zu der Erklärung,

daß sie die Schule vollendet habe, daß von ihr auch auf eignen Füßen

stehend kein Rückfall in den alten Zustand zu besorgen sei. Der neue

Herrscher, Eurich, ein kriegsgewaltiger Mensch, »als er sah, wie die

Kaiser häufig wechselten, dachte er daran, Gallien im eignen Namen zu

regieren«[233]. Er zerriß das Födus, verband sich mit dem deutschen

Fürsten, der wie Attila dem römischen Reiche trotz aller Bündnisse

furchtbar geblieben war, mit Geiserich, und begann den unversteckten

Kampf gegen das Kaiserthum selbst, gegen alle dessen Vasallen und

Verbündete. Wie zwanzig Jahre früher der Vandale, erzwang er einen

Friedensvertrag, durch welchen der machtlose Kaiser auf alles gallische

Land im Westen der Rhone verzichtete[234]. So setzte Eurich durch, was

Ataulf zu schwer gewesen: an seiner Stelle verwandelte er Romanien in

Gothien, freilich in ein Gothien, welches von dem Reiche der Thervingen

ungleich weiter als von einem romanischen Imperium abstand. Selbst

den früheren Genossen, den Burgundern, war diese Wendung entweder zu

bedenklich oder zu treulos: sie hielten an den bisher beobachteten

Grundsätzen fest, unterstützten Eurich’s Widersacher und ließen sich

von Rom oder Byzanz aus fortdauernd römische Würden übertragen[235].

Für sie war es kein leeres Wort, wenn noch ihr König Sigismund den

Zeno versicherte, wie seine Vorfahren halte auch er ein römisches,

vom Kaiser übertragenes Amt für eine höhere Würde als den ihnen

angestammten Titel, auch in der Herrschaft über ihre Burgunder wollten

sie für nichts anderes gehalten werden, als für kaiserliche Beamten

(_Avit. epist._ 83.)

Fußnoten:

[196] Dahn _V_, 23 bemerkt hiegegen, daß Eriulf mehr Anhänger als

Fravitta gehabt. Aber wie viele gothische Föderaten gab es nicht, die

mit beiden Parteihäuptern nichts zu schaffen hatten.

[197] _Zos. IV._ 30.

[198] _Zos. IV._ 341. Vgl. die Kritik dieser Stelle bei Zeuß.

[199] _Jord._ 28. _Zos. l. c. Sokr. VII._ 34.

[200] Er nennt den Fritigern und Alavivus: _primates eorum et duces

qui regum vice eis praeerant_. Seine Quelle für diese Geschichte ist

aber sonst niemand als Ammian, der das Königthum jener Feldherren,

wie wir sahen, ausdrücklich bezeugt. Jordanes’ Zusatz ist also ein

willkürlicher Versuch, dieses Königthum mit seiner sonstigen Ansicht

von der alleinigen Herrschaft der Amaler und Balthen zu vermitteln.

Wie er auf Athanarich kommt, sagt er ganz kurz, _A. regem, qui tunc

Fritigerno successerat_.

[201] _De regno c._ 21.

[202] _Tom IV. p._ 608. _Therapeut serm._ 10.

[203] Bei Maaßmann die gothischen Urkunden von Neapel und Arezzo.

[204] _Sokrates VII._ 10.

[205] Nur so ist _Olympiodor._ 449 mit _Oros. VII._ 37 und _Zosim. V._

36 zu vereinigen.

[206] _Procop. de b. V. I._ 11, 17. _II._ 7.

[207] Das Compositionensystem kann unter den συμβόλαια κατ’ ἀλλήλους

bei Theodoret begriffen werden, denn jede Composition entspringt aus

einem Vertrag, wodurch man eine Fehde beendigt oder sich zu einer

Leistung verpflichtet.

[208] Hier, und ebenso für alles Folgende, bemerke ich, daß

die zahllosen Versuche der neuern Forscher, den pragmatischen

Zusammenhang in den Intriguen des Rufin, den Bestrebungen Stilicho’s,

den Rivalitäten zwischen Ost- und Westrom zu errathen, nichts als

Vergeudung des trefflichsten Scharfsinnes sind. Das Quellenmaterial

ist so dürftig und seine Lücken klaffen so weit, daß hundertfache

Combinationen möglich und folglich alle ungewiß sind. Ich begnüge mich,

die wenigen Notizen der Quellen nach einander aufzuführen.

Entstehung des Deutschen Königthums · 第 21 / 40 段