In dem Sturme des hunnischen Krieges, bei der Auflösung der

Volksgemeinden waren, wie wir wissen, die Phylen oder Hundertschaften

noch vereinigt, und unter dem Oberbefehl der Adalinge geblieben.

Eine Menge der letztern muß aber mit Eriulf im Jahre 392 gefallen,

die Zersetzung der Gemeinden schon durch die Ansiedlung weiter

fortgeschritten sein, und um 409 bezeichnet Olympiodor die Bucellarier

und Föderaten als eine bunt zusammenrottete Masse verschiedener

Völkertheile. Dem einheimischen Fürstenthum war damit seine organische

Grundlage von selbst entzogen. Die Einzelnen konnten an der Spitze

eines oder einiger Geschlechter ein vorwiegendes Ansehen behaupten,

in solcher Stellung erscheint Alarich noch vor seiner größern

Laufbahn[204], und Sarus führt 200 bis 300 Mann, die ihm enger

angehören, als die sonstigen römischen und barbarischen Streitkräfte

unter seinem Befehl[205]. Suchen sie aber größere Macht, so ist der

einzige gesetzliche Weg dazu die Ernennung durch das Reichsoberhaupt,

und mit dem größten Eifer lassen sie sich auf dahin abzweckende

Bestrebungen ein. Sie erfüllen den Senat, mit der Toga geschmückt,

obgleich sie nachher mit Spott den heimischen Pelz hervorsuchen; sie

romanisiren sich sogleich und finden sich mit Leichtigkeit, sie, die

Ungebildeten, in den Wegen der Übercultur zurecht. Im Heere dienen

sie unter römischen Befehlshabern und trachten den römischen Würden

mit Eifer nach; der Kaiser ernennt und versetzt sie, bald deutsche

Häuptlinge zu römischen Abtheilungen, bald stellt er umgekehrt Römer

an die Spitze der föderirten Schaaren. Tribigild befehligt nach

kaiserlicher Ernennung die Greutungen in Phrygien, Saulus, der Armenier

Bakurius und der ganz romanisirte Gainas führen die Föderaten gegen

Eugenius, dort erhält auch Alarich das erste bedeutendere Commando.

In späterer Zeit dienen unter Belisar zehn Abtheilungen Föderaten,

zusammen höchstens 3000 Mann, gegen die Vandalen, acht davon werden von

Römern und nur zwei von einheimischen Anführern befehligt, und gerade

einer von diesen setzt mit Verachtung seine angestammte Würde gegen

das römische Amt herab[206]. Prokop sagt im Allgemeinen, früher habe

man unter Föderaten verbündete Nationen verstanden, jetzt seien es

römische Truppen, welche sich nur durch ihre Herkunft von den übrigen

unterschieden. Bei allen Aenderungen des Thatbestandes ist das Princip

dasselbe, wie in dem Worte des Jordanes: _cum militia Romana in unum

corpus redacti_. Wir können nicht zweifeln, daß die Gerichtsbarkeit

über sie – in so weit man die Händel der Einzelnen nicht dem

Arbitrarverfahren oder dem Wege der deutschen Composition[207] überließ

– von den vorgesetzten Duces und Comites wie bei den übrigen Truppen,

also im Wesentlichen nach römischen Formen gehandhabt wurde. Von

allen Seiten her mußten die deutschen Fürsten es lernen, sich ihren

Untergebenen gegenüber ebenso als römische Machthaber zu fühlen, wie

Angesichts der Reichsgewalt als fremde Eroberer; die gründlichste

Mischung beider Elemente mußte erfolgen, und leicht erkennt man das

Uebergewicht des römischen Typus und der keimenden monarchischen

Gewalt. Dem Ätheling, welcher größere Ehre als die Leitung seiner

Gentilen erstrebte, welche Mittel waren ihm geboten? Bei der Auflösung

aller heimischen Gemeinden war ein Feldherrnthum wie das des Chnodomar

und Athanarich, oder gar ein Volkskönigthum des alten Systems in sich

eine Unmöglichkeit. Die Wahl stand ihm offen, auf der einen Seite,

von Rom sich loszusagen und auf die persönliche Begeisterung eines

ungeordneten Soldatenhaufens zu bauen, auf der andern, die Laufbahn

eines römischen Großen zu verfolgen, und als Feldherr des Reiches ein

römisch verwaltetes Heer für oder gegen die gegenwärtige Regierung

zu gebrauchen. In Rom war man vertraut mit der Eigenmächtigkeit der

Heerführer, mit dem Sturze eines Kaisers durch seine kriegerischen

Diener, ohne daß das Reich dadurch verloren oder die herrschende

Nationalität gewechselt worden wäre.

Entscheidend für alle Folgezeit ist es, daß Alarich ganz und gar den

zweiten dieser Wege einhält. Nachdem er als Phylarch, wie Sokrates

und Olympiodor seine ursprüngliche Stellung bezeichnen, mithin als

Hundertfürst, in den kaiserlichen Dienst getreten, empfängt er in dem

Kriege gegen Eugenius eine ansehnliche Amtsstellung im römischen Heere.

Dann strebt sein Ehrgeiz weiter, aber die ersehnte Beförderung bleibt

aus. Darüber stirbt Theodosius und die Theilung des Reiches erfolgt.

Der leitende Minister in Constantinopel, Rufin, sieht sich, wir wissen

nicht ob in seiner Stellung bedroht oder in seinen weiterstrebenden

Plänen gehindert[208]; aus irgend einem, uns nicht näher erkennbaren

Grunde findet er angemessen, seinen Hof durch neue Unruhen unter

den Barbaren zu ängstigen, und fordert den bereits mißvergnügten

Alarich heimlich auf, eine Schaar von Gothen und allerlei sonstigem

Volke zusammen zu bringen, und mit dieser sich auf Griechenland zu

werfen, wo der Minister durch Anstellung gleichgesinnter Officiere

ihm alle Eingangspässe im Voraus eröffnet hat. So geschieht es, und

unter entsetzlichen Plünderungen dringt Alarich in den Peloponnes

ein. Hier aber tritt ihm ein Stärkerer entgegen; Stilicho landet

mit einem italienischen Heere bei Korinth, drängt Alarich’s Schaar

in das arkadische Gebirge Pholoe und schließt sie durch eine rasch

aufgeworfene Schanzenlinie vollständig ein. Man sieht, daß Alarich’s

Begleiter nicht sehr zahlreich gewesen sind, da man Stilicho’s Truppen,

die zur See nach Griechenland herüber gekommen, eben deshalb höchstens

auf 30 oder 40,000 Mann veranschlagen kann[209], diese aber stark genug

sind, Alarich’s ganze Streitkraft in einem Gebirgsthale auf allen

Seiten zu umringen. Auch stimmen alle Zeugnisse darin überein, daß

Alarich nicht durch kriegerische Erfolge, sondern durch politische

oder diplomatische Combinationen aus der Gefahr entronnen ist. Gleich

nachher erlangt er dann trotz Rufin’s Sturz die gewünschte Beförderung:

er wird zum Dux der illyrischen Präfectur ernannt, tritt wieder in

den kaiserlichen Dienst zurück und verbessert die Ausrüstung seiner

Truppen aus den römischen Waffenfabriken. Indessen sind die beiden Höfe

von Rom und Constantinopel fortdauernd gegen einander in feindseliger

Haltung, und insbesondere wünscht Stilicho dem Ostreiche den Besitz der

illyrischen Präfectur zu entreißen. Unter diesen Verhältnissen geht

Alarich 401 zum Angriffe auf Italien über, wird aber nach wechselnden

Kämpfen von Stilicho wiederum übermeistert und kommt 403 mit stark

geschmolzenen Kräften nach Illyricum zurück. Er wechselt darauf die

Partei und tritt in weströmischen Dienst; er erhält die Ernennung

als Heermeister und den Auftrag die Oströmer aus Epirus zu verjagen.

Nachdem er dort eine Weile Krieg geführt, begehrt er eine große

Geldzahlung als verheißene Entschädigung für seine Kosten und zugleich

Verpflegung und Landanweisung für seine Truppen; Stilicho setzt beim

Senate die Anerkennung dieser, wie er sagt, berechtigten Forderung

durch. Aber bald nachher wird Stilicho gestürzt und ermordet; die neuen

Machthaber mißhandeln die in Italien stehenden barbarischen Soldtruppen

in so schlimmer Weise, daß diese, 30,000 Mann stark, revoltiren, und

sich an Alarich anschließen. Diesem haben, wie es scheint, Stilicho’s

Widersacher die stipulirte Zahlung zurückgehalten; jetzt in so

erheblichem Maaße verstärkt, greift er wieder zur Selbsthülfe: er

dringt in Italien ein, stellt aber mäßige Forderungen, Landanweisung

in Pannonien und Geißelstellung für die versprochene Zahlung. Als

diese verweigert werden, zwingt er die Stadt Rom zu einer starken

Contribution, und vermehrt seine Streitkräfte nochmals durch den

Zulauf von angeblich 40,000 Sclaven barbarischer Abkunft aus allen

Theilen Italiens, sowie durch den Zuzug beträchtlicher Schaaren aus

gothischem und hunnischem Stamme unter seinem Schwager Ataulf. Neue

Unterhandlungen folgen; der kaiserliche Minister Jovius vereinbart

mit Alarich die Bewilligung von Jahrgeldern und Getreide, Anweisung

von Äckern in Venetien, Dalmatien und Noricum, so wie Alarich’s

wiederholte Ernennung zum kaiserlichen Heermeister. Honorius aber

weigert Alles; vergeblich stimmt Alarich seine Begehren herab; der

Kaiser bleibt unerschütterlich. Man könnte denken, daß jetzt Alarich’s

offener Bruch mit dem römischen Reiche unvermeidlich sei: man würde

sich erheblich irren. Alarich zieht wieder nach Rom, und nöthigt den

Senat, die Absetzung des Honorius und die Erhebung eines neuen Kaisers

zu verfügen, dessen erstes Werk darauf die ersehnte Ernennung Alarich’s

zum Heermeister ist. Sonst aber hat die Maaßregel keinen Erfolg, nur

ein Theil Italiens erkennt Alarich’s Creatur an, und Honorius fühlt

sich in Ravenna so sicher, daß er sogar, als Alarich den Gegenkaiser

selbst wieder absetzt, auf keinen Vertrag eingeht. Alarich läßt seinen

Zorn darüber an der armen Stadt Rom aus, welche sechs Tage lang

geplündert wird, gibt aber die Hoffnung auf, bleibende Ansiedlung in

Italien zu erlangen, und stirbt, als er eben versuchen will, sein Heer

nach Africa überzusetzen. Seine Truppen erheben an seiner Statt seinen

Schwager Ataulf zum Führer.

Ueberblickt man diesen Lebenslauf, so tritt zunächst die Thatsache

deutlich hervor, daß Alarich’s Erhebung unmöglich als ein

national-gothischer Act angesehen werden kann. Sein ursprüngliches Heer

mag nach den oben angegebenen Daten vielleicht 20,000 Mann gezählt

haben, und von diesen war nur ein Theil von gothischem Stamme. Im Jahre

408 kamen dazu die 30,000 Mann barbarischer Soldtruppen und die 40,000

barbarischen Sclaven, beide doch sicher von manichfaltigster Herkunft,

und endlich die Hülfsschaar Ataulf’s, die ebenfalls aus Gothen und

Hunnen gemischt war. Was diese bunten Elemente zusammenhielt und

endlich zu der neuen Einheit eines westgothischen Volkes verschmolz,

war lediglich die Persönlichkeit des Führers, die römische Kriegszucht

und der Drang der äußern Verhältnisse: sie wußten, daß sie, die

Plünderer und Empörer, verloren waren, wenn sie ihren Waffenbund

lösten. Mit der alten, seit 374 zersprengten, Civitas der Thervingen,

den Westgothen des Ablabius, hatte dies neue Wesen nichts gemein, als

den factischen Umstand, daß der Führer und ein Theil seiner Krieger von

thervingischen Vätern stammte[210]. Nicht minder sicher ist anzunehmen,

daß Alarich’s Ehrgeiz niemals über den Gedanken einer mächtigen,

festen und einträglichen Stellung innerhalb des römischen Staatswesens

hinausgegangen ist. Der Zweck seines ersten Aufstandes ist Erlangung

eines höhern römischen Amtes; er legt die Waffen nieder, als er Dux in

Illyricum geworden ist. Sein erster Angriff auf Italien ist nur die

Antwort eines oströmischen Feldherrn auf Stilicho’s Feindseligkeit

gegen Ostrom. Sein zweiter Zug sucht Deckung gegen den fanatischen Haß

der 408 in Ravenna triumphirenden Partei; aber unaufhörlich bietet

er den Frieden, wenn man ihm ein höheres Generalat und seinen Leuten

Lebensmittel und Aecker gebe. Nicht eine Sylbe liegt in unsern,

freilich äußerst dürftigen Quellen vor, welche auf andere, umfassendere

Ziele seiner Politik hindeutete. Daß er mehr als einmal gegen die eben

vorhandene Regierung die Waffen ergreift, macht ihn ebensowenig zu

einem Feinde des römischen Reiches, wie dergleichen bei der Erhebung

des Prokop gegen Valens oder des Eugenius gegen Theodos, oder des

Constantin gegen Honorius der Fall gewesen ist. Bei seinem ersten

Auftreten erscheint auf der Welt kein anderes Streben, als es hundert

andere der gleichzeitigen Häuptlinge, die Gainas, Fravitta, Sarus u. s.

w. bethätigt haben; hätte Honorius seine Wünsche genehmigt, so würde

vielleicht auch von ihm und seinen Schaaren nichts Besonderes mehr

geschehen sein; nur die Verkettung der Umstände hat seine Nachfolger zu

höheren, wenigstens halb nationalen Ergebnissen hingedrängt.

Noch muß ich mich auch an dieser Stelle mit Jordanes oder Cassiodor

auseinandersetzen. Denn da die römischen Quellen in Alarich

schlechterdings nichts Anderes als die Gesinnung eines zwar sehr

eigenwilligen immer aber römischen Föderatenführers nachweisen, so

ist es ganz ausschließlich ein Satz des Jordanes, aus welchem die

neuern Forscher ihre Ansicht von einem echten, alt überlieferten,

gothisch-nationalen Königthum des Alarich gewinnen. »Was man auch den

Worten des Jordanes abdingen mag, sagt Köpke, daß darin der Gedanke

einer volksthümlichen Sammlung der Westgothen ausgesprochen sei,

scheint mir unläugbar, mochte Alarich auch seine Stellung benutzen,

um seine Reihen mit verschiedenartigen Leuten zu füllen. Auf den

leitenden Volksgedanken kam es an; die gothischen Schaaren, die ihn

jetzt festhalten, sind das Volk; die Zurückbleibenden haben sich selbst

davon ausgeschlossen.« In gleichem Sinne bemerkt Dahn[211]: »und war

auch bei den Westgothen ein Stammkönigthum noch nie vorhanden gewesen,

und selbst das Bezirkskönigthum verwischt und beinahe aufgelöst – das

Rechtsinstitut des Königthums lebte dennoch als ein ganz bestimmt

Gezeichnetes, als ein Alt-Nationales selbst damals im Bewußtsein

auch dieses Germanenvolkes, und in jedem Augenblicke volksthümlicher

Erhebung kann es in das Leben treten; um das Haupt eines altedeln

und tapfern Führers konnten diese Anschauungen sofort kristallirend

zusammenschießen.« Demnach preist er denn den alten Adel Alarich’s[212]

(wir wissen, wie schwach es um die Legitimation desselben steht), er

erhebt das liedergefeierte Geschlecht der Balthen (wo hat Dahn von

balthischen Liedern gelesen?), und Köpke ertheilt demselben mythischen,

also halbgöttlichen Ursprung (aus welcher Quelle?): natürlich ist dies

Alles sehr erforderlich, um die nationale Erhebung anschaulich zu

machen[213]. Ich wäre, scheint mir, nach allen frühern Erörterungen

berechtigt, jede Bezugnahme auf Jordanes, wo er sich mit den römischen

Quellen im Widerspruch befindet, _a limine_ zurückzuweisen. Hier aber

steht das Verhältniß für meine Gegner noch viel ungünstiger. Denn um

die Summe gleich an dieser Stelle auszusprechen, die Betrachtung der

westgothischen Geschichte bei Jordanes zeigt ein Doppeltes, einmal

eine bodenlose Ungenauigkeit und Verworrenheit in der Erzählung der

einzelnen Thatsachen, so daß immer wieder die völlige Unzuverlässigkeit

Cassiodor’s deutlich wird, sodann aber eine allgemeine Auffassung

der Verhältnisse, die, weit entfernt, Köpke’s und Dahn’s Angaben zu

bestätigen, nur eine starke Übertreibung der meinigen liefert. Als

der friedliebende Theodosius gestorben war, sagt Jordanes, begannen

seine Söhne ihren Hülfsvölkern, den Gothen, die gewohnten Geschenke

zu entziehen; im Ärger darüber, und damit in langem Frieden ihre

Tapferkeit nicht einroste, setzen die Gothen sich den Alarich zum

König; dieser sagt ihnen, es sei besser durch Kriegsarbeit Herrschaft

zu erstreben, als in Muße Fremden zu dienen; er führt sie dann nach

Italien und lagert vor Ravenna, wo er dem Kaiser erklärt, wenn er

den Gothen die Ansiedlung in Italien verstatte, würden sie der

Gestalt neben den Römern leben, daß Beide nur =ein= Volk bildeten.

Honorius aber, um sie aus Italien zu entfernen, schenkt ihnen (_sacra

donatione_) Gallien und Spanien; als sie darüber hoch erfreut, in

Frieden abziehen, greift sie Stilicho verrätherisch an, sie aber

besiegen ihn, marschiren rachedurstig gegen Rom, plündern die Stadt,

aber schonen die Kirchen; dann stirbt Alarich nach einem vergeblichen

Versuche, nach Africa überzugehen. Es bedarf keines Beweises, wie

abenteuerlich hier die Ereignisse von 395, 401 und 408 durch einander

geworfen sind, wie verkehrt es also wäre, mit irgend einem Worte dieses

Wirrwarrs eine Angabe des Olympiodor oder Zosimus zu corrigiren, also

z. B. den Anstoß zur ersten Erhebung nicht von Rufin und Alarich,

sondern von einer populären Bewegung der Gothen ausgehen zu lassen.

Fragen wir aber nach den Anschauungen und Gesinnungen, welche Jordanes

seinen Landsleuten beilegt, so gibt er zunächst für Alarich’s Wahl

die beiden Motive an, die Gothen wünschten mehr Geld zu haben und

wieder einmal zu raufen; diese allerdings etwas realistischen Triebe,

nicht aber ein emporstrebendes Nationalgefühl, bilden, um Köpke’s

Ausdruck zu wiederholen, den leitenden Volksgedanken, auf den Alles

ankommt. Darauf erst erklärt ihnen Alarich, es sei besser _labore regna

quaerere quam im otio alienis servire_. Hier wäre denn, scheint es,

der Abscheu gegen die Fremdherrschaft ausgesprochen und der bewaffnete

Aufstand gegen dieselbe, also die ersehnte nationale Regung in der

That berichtet. Aber wenige Zeilen weiter erfahren wir, daß es doch

nichts als eine Redeblume gewesen und »der leitende Volksgedanke«

nach wie vor Beute und Rauflust geblieben ist. Denn der Fremdenhaß

ist gleich vor Ravenna so gründlich verschwunden, daß man gegen gute

Bezahlung und Ackeranweisung bereit ist, sich mit den Römern zu einem

Volke zu verschmelzen. Damals wird nach Jordanes bei dem Mißtrauen

des Kaisers und Stilicho’s Verrätherei das schöne Ziel noch nicht

erreicht. Aber gleich nach Alarich’s Tod kommt Ataulf darauf zurück:

trotz der fortdauernden feindlichen Gesinnung des Kaisers heirathet er

dessen Schwester Placidia, damit »auf diese Kunde der Vereinigung des

Reiches mit den Gothen die Völker wirksamer erschreckt würden.« Und

diese Wirkung wird denn in vollem Maaße erzielt, und damit verschwindet

endlich auch der Argwohn des Kaisers, und mit König Wallia kommt es zu

dem förmlichen Vertrage, wonach die Gothen das alte Födus erneuern, dem

Kaiser Kriegshülfe versprechen und ihm die befreiten Provinzen, wo sie

jetzt Ansiedlung erhalten, zurückgeben. Im Einzelnen sind auch diese

Abschnitte von Jordanes oder Cassiodor mit völliger Nichtachtung der

Chronologie und der wirklichen Begebenheiten niedergeschrieben[214];

die Geschichte der angeblichen Balthen ist ebenso freie Schöpfung des

Senators, wie jene der angeblichen Amaler. Aber auf beiden Seiten ist

es der überall gleiche und gleich erkennbare Grundgedanke, welcher

durch diese confusen Schilderungen den Römern des 6. Jahrhunderts

veranschaulicht werden soll. Es ist die Anschauung, die sich durch das

ganze Buch des Jordanes hindurchzieht und in Cassiodor’s Varien an

hundert Stellen gelehrt wird: Gothen und Römer seien zu Freundschaft

und Verschmelzung bestimmt, die Gothen seien also seit dem großen

Constantin Föderaten des Reichs geworden, und hätten stets nur aus

Nothwehr, mißhandelt durch einen schlechten Kaiser oder bösen Minister,

für kurze Zeit ihre wahre Gesinnung verläugnet. Wenn es also unzulässig

ist, gegen den Widerspruch der historischen Quellen auf eine einzelne

Angabe des Jordanes zu bauen, so ist es doppelt verkehrt, aus seinen

Worten eine gothische Nationalbewegung gegen das römische Födus

herauszulesen. Für eine solche gibt es demnach in dem ganzen Umfang

unserer Quellen kein Zeugniß. Alles was man dafür vorgebracht hat,

ist lediglich subjective Voraussetzung nach der so gerne angewandten

Formel, es sei so gewesen, denn wie hätte es anders sein können.

Dahn zeigt sich frappirt durch die Wahrnehmung, daß weder Alarich

noch Geiserich noch Theoderich die Hand nach der Kaiserkrone selbst

ausgestreckt hätten; er fragt nach der Ursache dieser Erscheinung und

gibt sich die Antwort: »offenbar machte Alarich sich deshalb nicht

aus einem Germanenkönig zum römischen Imperator, weil zwischen diesen

historischen, aus grundverschiedenen Rechtsanschauungen erwachsenen,

selbständigen Rechtsinstitutionen in den Gedanken der Römer und

Germanen eine unübersteigliche Kluft bestand – eben weil sie (Alarich,

Ataulf u. s. w.) neben ihren römischen Würden echte Könige eines

germanischen Volkes, und weil solche Könige etwas Anderes waren, als

jene bloßen Abenteurer im römischen Dienst, die, wenn sie auch etwa

als Gefolgsführer über germanische Schwerter geboten, doch als Basis

ihrer Macht =nur= römische Würden hatten, und deshalb die höchste

römische Würde erstreben mußten und konnten. Nichts zeigt klarer als

diese Betrachtung den specifischen Rechtsunterschied zwischen dem

alten nationalen germanischen Königthum und jenen römischen Civil- und

Militärgewalten, aus deren Anhäufung in der Hand eines Germanen man das

germanische Königthum hat entstehen lassen wollen.«

Die letzten Worte richten sich ausdrücklich an meine Adresse, und so

verstatte ich mir einige Gegenbemerkungen. Zunächst ein Wort, den

factischen Thatbestand betreffend. Dahn fragt: warum setzte Alarich

sich nicht selbst die Kaiserkrone auf? Wer an genaue Forschung gewöhnt

ist, wird hier kurz und rund antworten, daß wir das nicht wissen.

Unser Quellenmaterial ist auch hier so fragmentarisch, daß das Feld

für hundert Muthmaaßungen, eine gerade so gut und so schlecht wie die

andere, offen ist. Warum griff Friedrich der Große nicht für sich

anstatt für Karl _VII._ nach der deutschen Kaiserkrone? Oder warum

wollte Alarich lieber der Gläubiger als der Vertreter einer überall

bedrängten Staatsgewalt sein? Oder warum hielt Alarich Ravenna für

unbezwinglich? Oder, was uns betrifft, warum sollen wir uns über

Alarich’s etwa mögliche Motive den Kopf zerbrechen? Halten wir uns

an die Prüfung seiner tatsächlich gegebenen Stellung. Dahn redet nun

häufig von der Verschiedenheit der echten Volkskönige und der bloßen

Abenteurer im römischen Dienst. In wie weit war denn Alarich ein

Volkskönig im altgermanischen Sinne? Nicht das gothische Volk hatte ihn

erhoben, sondern, wie Dahn selbst einräumt, ein zufällig in Thracien

angesiedelter Bruchtheil desselben, und neben den Gothen gab es in

seinen Schaaren Menschen von allerlei Art, von Anfang an und weiterhin

in stets wachsender Masse. Thatsächlich hatte seine, nur von Jordanes

berichtete, angebliche Königswahl keine andere Bedeutung, als daß eine

Anzahl rauf- und beutelustiger »Abenteurer« aus aller Herren Länder ihn

sich zum Führer setzte. Wieder erkennt Dahn selbst es an, daß unter den

Thervingen niemals ein Volkskönigthum bestanden hatte, und wenn er dann

in der oben angeführten Stelle sagt, daß trotzdem das Rechtsinstitut

des Königthums in Bewußtsein dieses Germanenvolkes fortlebte, so kann

ich lediglich mit der Bitte erwiedern, für ein solches Bewußtsein

auch nur das Atom eines Quellenbelegs beizubringen. Daß die zunächst

folgenden Ereignisse uns nicht zu diesem Schlusse, sondern zu dem

entgegengesetzten nöthigen, habe ich vorher nachgewiesen, und am

wenigsten wird Dahn darthun können, daß das westgothische Königthum

des 5. Jahrhunderts nach der Qualität seiner Rechtsbefugnisse als

eine Wiedererweckung des altgermanischen Volkskönigthums aufzufassen

sei. Dem altgermanischen Königthum eigneten, wie wir sahen, vor

Allem zwei charakteristische Attribute: die Erblichkeit der Würde,

und die Ausführung der Beschlüsse der souveränen Volksgemeinde. Von

beiden wesentlichen Momenten ist aber bei den Westgothen ein ganzes

Menschenalter hindurch keine Spur zu entdecken. Es ist kein Gedanke

an festen Erbgang der Krone in einem königlichen Geschlechte, und

kein Schatten einer souverän entscheidenden Volksgemeinde gegenüber

den Willensmeinungen des Königs. Auch von dieser Seite her zeigt sich

also die Redewendung, daß Alarich das altnationale Königthum wieder

hergestellt habe, oder daß er ein echter Volkskönig im alten Sinne

gewesen, als das Gegentheil der Wahrheit. Er war der Führer nicht eines

Volkes, sondern eines Heerhaufens, und seine Armada wurde allmählich

zum Volke, weil sie längere Zeit zusammengehalten wurde, bis zum

Frieden von 416 durch die Nothwehr gegen die Feindschaft des Honorius,

und seit diesem Vertrage durch das Interesse des römischen Reiches,

eine schlagfertige Streitmacht gegen Vandalen, Alanen und Sueven

zur Verfügung zu haben. Erst von dort an consolidirt sich auch eine

westgothische Staatsgewalt und eine erbliche Monarchie, und hier finde

ich mich auch wieder in voller Uebereinstimmung mit Dahn[215], welcher

für diese Zeit die starke Romanisirung der Westgothen rückhaltlos

anerkennt.

Entstehung des Deutschen Königthums · 第 20 / 40 段