Volksgemeinden waren, wie wir wissen, die Phylen oder Hundertschaften
noch vereinigt, und unter dem Oberbefehl der Adalinge geblieben.
Eine Menge der letztern muß aber mit Eriulf im Jahre 392 gefallen,
die Zersetzung der Gemeinden schon durch die Ansiedlung weiter
fortgeschritten sein, und um 409 bezeichnet Olympiodor die Bucellarier
und Föderaten als eine bunt zusammenrottete Masse verschiedener
Völkertheile. Dem einheimischen Fürstenthum war damit seine organische
Grundlage von selbst entzogen. Die Einzelnen konnten an der Spitze
eines oder einiger Geschlechter ein vorwiegendes Ansehen behaupten,
in solcher Stellung erscheint Alarich noch vor seiner größern
Laufbahn[204], und Sarus führt 200 bis 300 Mann, die ihm enger
angehören, als die sonstigen römischen und barbarischen Streitkräfte
unter seinem Befehl[205]. Suchen sie aber größere Macht, so ist der
einzige gesetzliche Weg dazu die Ernennung durch das Reichsoberhaupt,
und mit dem größten Eifer lassen sie sich auf dahin abzweckende
Bestrebungen ein. Sie erfüllen den Senat, mit der Toga geschmückt,
obgleich sie nachher mit Spott den heimischen Pelz hervorsuchen; sie
romanisiren sich sogleich und finden sich mit Leichtigkeit, sie, die
Ungebildeten, in den Wegen der Übercultur zurecht. Im Heere dienen
sie unter römischen Befehlshabern und trachten den römischen Würden
mit Eifer nach; der Kaiser ernennt und versetzt sie, bald deutsche
Häuptlinge zu römischen Abtheilungen, bald stellt er umgekehrt Römer
an die Spitze der föderirten Schaaren. Tribigild befehligt nach
kaiserlicher Ernennung die Greutungen in Phrygien, Saulus, der Armenier
Bakurius und der ganz romanisirte Gainas führen die Föderaten gegen
Eugenius, dort erhält auch Alarich das erste bedeutendere Commando.
In späterer Zeit dienen unter Belisar zehn Abtheilungen Föderaten,
zusammen höchstens 3000 Mann, gegen die Vandalen, acht davon werden von
Römern und nur zwei von einheimischen Anführern befehligt, und gerade
einer von diesen setzt mit Verachtung seine angestammte Würde gegen
das römische Amt herab[206]. Prokop sagt im Allgemeinen, früher habe
man unter Föderaten verbündete Nationen verstanden, jetzt seien es
römische Truppen, welche sich nur durch ihre Herkunft von den übrigen
unterschieden. Bei allen Aenderungen des Thatbestandes ist das Princip
dasselbe, wie in dem Worte des Jordanes: _cum militia Romana in unum
corpus redacti_. Wir können nicht zweifeln, daß die Gerichtsbarkeit
über sie – in so weit man die Händel der Einzelnen nicht dem
Arbitrarverfahren oder dem Wege der deutschen Composition[207] überließ
– von den vorgesetzten Duces und Comites wie bei den übrigen Truppen,
also im Wesentlichen nach römischen Formen gehandhabt wurde. Von
allen Seiten her mußten die deutschen Fürsten es lernen, sich ihren
Untergebenen gegenüber ebenso als römische Machthaber zu fühlen, wie
Angesichts der Reichsgewalt als fremde Eroberer; die gründlichste
Mischung beider Elemente mußte erfolgen, und leicht erkennt man das
Uebergewicht des römischen Typus und der keimenden monarchischen
Gewalt. Dem Ätheling, welcher größere Ehre als die Leitung seiner
Gentilen erstrebte, welche Mittel waren ihm geboten? Bei der Auflösung
aller heimischen Gemeinden war ein Feldherrnthum wie das des Chnodomar
und Athanarich, oder gar ein Volkskönigthum des alten Systems in sich
eine Unmöglichkeit. Die Wahl stand ihm offen, auf der einen Seite,
von Rom sich loszusagen und auf die persönliche Begeisterung eines
ungeordneten Soldatenhaufens zu bauen, auf der andern, die Laufbahn
eines römischen Großen zu verfolgen, und als Feldherr des Reiches ein
römisch verwaltetes Heer für oder gegen die gegenwärtige Regierung
zu gebrauchen. In Rom war man vertraut mit der Eigenmächtigkeit der
Heerführer, mit dem Sturze eines Kaisers durch seine kriegerischen
Diener, ohne daß das Reich dadurch verloren oder die herrschende
Nationalität gewechselt worden wäre.
Entscheidend für alle Folgezeit ist es, daß Alarich ganz und gar den
zweiten dieser Wege einhält. Nachdem er als Phylarch, wie Sokrates
und Olympiodor seine ursprüngliche Stellung bezeichnen, mithin als
Hundertfürst, in den kaiserlichen Dienst getreten, empfängt er in dem
Kriege gegen Eugenius eine ansehnliche Amtsstellung im römischen Heere.
Dann strebt sein Ehrgeiz weiter, aber die ersehnte Beförderung bleibt
aus. Darüber stirbt Theodosius und die Theilung des Reiches erfolgt.
Der leitende Minister in Constantinopel, Rufin, sieht sich, wir wissen
nicht ob in seiner Stellung bedroht oder in seinen weiterstrebenden
Plänen gehindert[208]; aus irgend einem, uns nicht näher erkennbaren
Grunde findet er angemessen, seinen Hof durch neue Unruhen unter
den Barbaren zu ängstigen, und fordert den bereits mißvergnügten
Alarich heimlich auf, eine Schaar von Gothen und allerlei sonstigem
Volke zusammen zu bringen, und mit dieser sich auf Griechenland zu
werfen, wo der Minister durch Anstellung gleichgesinnter Officiere
ihm alle Eingangspässe im Voraus eröffnet hat. So geschieht es, und
unter entsetzlichen Plünderungen dringt Alarich in den Peloponnes
ein. Hier aber tritt ihm ein Stärkerer entgegen; Stilicho landet
mit einem italienischen Heere bei Korinth, drängt Alarich’s Schaar
in das arkadische Gebirge Pholoe und schließt sie durch eine rasch
aufgeworfene Schanzenlinie vollständig ein. Man sieht, daß Alarich’s
Begleiter nicht sehr zahlreich gewesen sind, da man Stilicho’s Truppen,
die zur See nach Griechenland herüber gekommen, eben deshalb höchstens
auf 30 oder 40,000 Mann veranschlagen kann[209], diese aber stark genug
sind, Alarich’s ganze Streitkraft in einem Gebirgsthale auf allen
Seiten zu umringen. Auch stimmen alle Zeugnisse darin überein, daß
Alarich nicht durch kriegerische Erfolge, sondern durch politische
oder diplomatische Combinationen aus der Gefahr entronnen ist. Gleich
nachher erlangt er dann trotz Rufin’s Sturz die gewünschte Beförderung:
er wird zum Dux der illyrischen Präfectur ernannt, tritt wieder in
den kaiserlichen Dienst zurück und verbessert die Ausrüstung seiner
Truppen aus den römischen Waffenfabriken. Indessen sind die beiden Höfe
von Rom und Constantinopel fortdauernd gegen einander in feindseliger
Haltung, und insbesondere wünscht Stilicho dem Ostreiche den Besitz der
illyrischen Präfectur zu entreißen. Unter diesen Verhältnissen geht
Alarich 401 zum Angriffe auf Italien über, wird aber nach wechselnden
Kämpfen von Stilicho wiederum übermeistert und kommt 403 mit stark
geschmolzenen Kräften nach Illyricum zurück. Er wechselt darauf die
Partei und tritt in weströmischen Dienst; er erhält die Ernennung
als Heermeister und den Auftrag die Oströmer aus Epirus zu verjagen.
Nachdem er dort eine Weile Krieg geführt, begehrt er eine große
Geldzahlung als verheißene Entschädigung für seine Kosten und zugleich
Verpflegung und Landanweisung für seine Truppen; Stilicho setzt beim
Senate die Anerkennung dieser, wie er sagt, berechtigten Forderung
durch. Aber bald nachher wird Stilicho gestürzt und ermordet; die neuen
Machthaber mißhandeln die in Italien stehenden barbarischen Soldtruppen
in so schlimmer Weise, daß diese, 30,000 Mann stark, revoltiren, und
sich an Alarich anschließen. Diesem haben, wie es scheint, Stilicho’s
Widersacher die stipulirte Zahlung zurückgehalten; jetzt in so
erheblichem Maaße verstärkt, greift er wieder zur Selbsthülfe: er
dringt in Italien ein, stellt aber mäßige Forderungen, Landanweisung
in Pannonien und Geißelstellung für die versprochene Zahlung. Als
diese verweigert werden, zwingt er die Stadt Rom zu einer starken
Contribution, und vermehrt seine Streitkräfte nochmals durch den
Zulauf von angeblich 40,000 Sclaven barbarischer Abkunft aus allen
Theilen Italiens, sowie durch den Zuzug beträchtlicher Schaaren aus
gothischem und hunnischem Stamme unter seinem Schwager Ataulf. Neue
Unterhandlungen folgen; der kaiserliche Minister Jovius vereinbart
mit Alarich die Bewilligung von Jahrgeldern und Getreide, Anweisung
von Äckern in Venetien, Dalmatien und Noricum, so wie Alarich’s
wiederholte Ernennung zum kaiserlichen Heermeister. Honorius aber
weigert Alles; vergeblich stimmt Alarich seine Begehren herab; der
Kaiser bleibt unerschütterlich. Man könnte denken, daß jetzt Alarich’s
offener Bruch mit dem römischen Reiche unvermeidlich sei: man würde
sich erheblich irren. Alarich zieht wieder nach Rom, und nöthigt den
Senat, die Absetzung des Honorius und die Erhebung eines neuen Kaisers
zu verfügen, dessen erstes Werk darauf die ersehnte Ernennung Alarich’s
zum Heermeister ist. Sonst aber hat die Maaßregel keinen Erfolg, nur
ein Theil Italiens erkennt Alarich’s Creatur an, und Honorius fühlt
sich in Ravenna so sicher, daß er sogar, als Alarich den Gegenkaiser
selbst wieder absetzt, auf keinen Vertrag eingeht. Alarich läßt seinen
Zorn darüber an der armen Stadt Rom aus, welche sechs Tage lang
geplündert wird, gibt aber die Hoffnung auf, bleibende Ansiedlung in
Italien zu erlangen, und stirbt, als er eben versuchen will, sein Heer
nach Africa überzusetzen. Seine Truppen erheben an seiner Statt seinen
Schwager Ataulf zum Führer.
Ueberblickt man diesen Lebenslauf, so tritt zunächst die Thatsache
deutlich hervor, daß Alarich’s Erhebung unmöglich als ein
national-gothischer Act angesehen werden kann. Sein ursprüngliches Heer
mag nach den oben angegebenen Daten vielleicht 20,000 Mann gezählt
haben, und von diesen war nur ein Theil von gothischem Stamme. Im Jahre
408 kamen dazu die 30,000 Mann barbarischer Soldtruppen und die 40,000
barbarischen Sclaven, beide doch sicher von manichfaltigster Herkunft,
und endlich die Hülfsschaar Ataulf’s, die ebenfalls aus Gothen und
Hunnen gemischt war. Was diese bunten Elemente zusammenhielt und
endlich zu der neuen Einheit eines westgothischen Volkes verschmolz,
war lediglich die Persönlichkeit des Führers, die römische Kriegszucht
und der Drang der äußern Verhältnisse: sie wußten, daß sie, die
Plünderer und Empörer, verloren waren, wenn sie ihren Waffenbund
lösten. Mit der alten, seit 374 zersprengten, Civitas der Thervingen,
den Westgothen des Ablabius, hatte dies neue Wesen nichts gemein, als
den factischen Umstand, daß der Führer und ein Theil seiner Krieger von
thervingischen Vätern stammte[210]. Nicht minder sicher ist anzunehmen,
daß Alarich’s Ehrgeiz niemals über den Gedanken einer mächtigen,
festen und einträglichen Stellung innerhalb des römischen Staatswesens
hinausgegangen ist. Der Zweck seines ersten Aufstandes ist Erlangung
eines höhern römischen Amtes; er legt die Waffen nieder, als er Dux in
Illyricum geworden ist. Sein erster Angriff auf Italien ist nur die
Antwort eines oströmischen Feldherrn auf Stilicho’s Feindseligkeit
gegen Ostrom. Sein zweiter Zug sucht Deckung gegen den fanatischen Haß
der 408 in Ravenna triumphirenden Partei; aber unaufhörlich bietet
er den Frieden, wenn man ihm ein höheres Generalat und seinen Leuten
Lebensmittel und Aecker gebe. Nicht eine Sylbe liegt in unsern,
freilich äußerst dürftigen Quellen vor, welche auf andere, umfassendere
Ziele seiner Politik hindeutete. Daß er mehr als einmal gegen die eben
vorhandene Regierung die Waffen ergreift, macht ihn ebensowenig zu
einem Feinde des römischen Reiches, wie dergleichen bei der Erhebung
des Prokop gegen Valens oder des Eugenius gegen Theodos, oder des
Constantin gegen Honorius der Fall gewesen ist. Bei seinem ersten
Auftreten erscheint auf der Welt kein anderes Streben, als es hundert
andere der gleichzeitigen Häuptlinge, die Gainas, Fravitta, Sarus u. s.
w. bethätigt haben; hätte Honorius seine Wünsche genehmigt, so würde
vielleicht auch von ihm und seinen Schaaren nichts Besonderes mehr
geschehen sein; nur die Verkettung der Umstände hat seine Nachfolger zu
höheren, wenigstens halb nationalen Ergebnissen hingedrängt.
Noch muß ich mich auch an dieser Stelle mit Jordanes oder Cassiodor
auseinandersetzen. Denn da die römischen Quellen in Alarich
schlechterdings nichts Anderes als die Gesinnung eines zwar sehr
eigenwilligen immer aber römischen Föderatenführers nachweisen, so
ist es ganz ausschließlich ein Satz des Jordanes, aus welchem die
neuern Forscher ihre Ansicht von einem echten, alt überlieferten,
gothisch-nationalen Königthum des Alarich gewinnen. »Was man auch den
Worten des Jordanes abdingen mag, sagt Köpke, daß darin der Gedanke
einer volksthümlichen Sammlung der Westgothen ausgesprochen sei,
scheint mir unläugbar, mochte Alarich auch seine Stellung benutzen,
um seine Reihen mit verschiedenartigen Leuten zu füllen. Auf den
leitenden Volksgedanken kam es an; die gothischen Schaaren, die ihn
jetzt festhalten, sind das Volk; die Zurückbleibenden haben sich selbst
davon ausgeschlossen.« In gleichem Sinne bemerkt Dahn[211]: »und war
auch bei den Westgothen ein Stammkönigthum noch nie vorhanden gewesen,
und selbst das Bezirkskönigthum verwischt und beinahe aufgelöst – das
Rechtsinstitut des Königthums lebte dennoch als ein ganz bestimmt
Gezeichnetes, als ein Alt-Nationales selbst damals im Bewußtsein
auch dieses Germanenvolkes, und in jedem Augenblicke volksthümlicher
Erhebung kann es in das Leben treten; um das Haupt eines altedeln
und tapfern Führers konnten diese Anschauungen sofort kristallirend
zusammenschießen.« Demnach preist er denn den alten Adel Alarich’s[212]
(wir wissen, wie schwach es um die Legitimation desselben steht), er
erhebt das liedergefeierte Geschlecht der Balthen (wo hat Dahn von
balthischen Liedern gelesen?), und Köpke ertheilt demselben mythischen,
also halbgöttlichen Ursprung (aus welcher Quelle?): natürlich ist dies
Alles sehr erforderlich, um die nationale Erhebung anschaulich zu
machen[213]. Ich wäre, scheint mir, nach allen frühern Erörterungen
berechtigt, jede Bezugnahme auf Jordanes, wo er sich mit den römischen
Quellen im Widerspruch befindet, _a limine_ zurückzuweisen. Hier aber
steht das Verhältniß für meine Gegner noch viel ungünstiger. Denn um
die Summe gleich an dieser Stelle auszusprechen, die Betrachtung der
westgothischen Geschichte bei Jordanes zeigt ein Doppeltes, einmal
eine bodenlose Ungenauigkeit und Verworrenheit in der Erzählung der
einzelnen Thatsachen, so daß immer wieder die völlige Unzuverlässigkeit
Cassiodor’s deutlich wird, sodann aber eine allgemeine Auffassung
der Verhältnisse, die, weit entfernt, Köpke’s und Dahn’s Angaben zu
bestätigen, nur eine starke Übertreibung der meinigen liefert. Als
der friedliebende Theodosius gestorben war, sagt Jordanes, begannen
seine Söhne ihren Hülfsvölkern, den Gothen, die gewohnten Geschenke
zu entziehen; im Ärger darüber, und damit in langem Frieden ihre
Tapferkeit nicht einroste, setzen die Gothen sich den Alarich zum
König; dieser sagt ihnen, es sei besser durch Kriegsarbeit Herrschaft
zu erstreben, als in Muße Fremden zu dienen; er führt sie dann nach
Italien und lagert vor Ravenna, wo er dem Kaiser erklärt, wenn er
den Gothen die Ansiedlung in Italien verstatte, würden sie der
Gestalt neben den Römern leben, daß Beide nur =ein= Volk bildeten.
Honorius aber, um sie aus Italien zu entfernen, schenkt ihnen (_sacra
donatione_) Gallien und Spanien; als sie darüber hoch erfreut, in
Frieden abziehen, greift sie Stilicho verrätherisch an, sie aber
besiegen ihn, marschiren rachedurstig gegen Rom, plündern die Stadt,
aber schonen die Kirchen; dann stirbt Alarich nach einem vergeblichen
Versuche, nach Africa überzugehen. Es bedarf keines Beweises, wie
abenteuerlich hier die Ereignisse von 395, 401 und 408 durch einander
geworfen sind, wie verkehrt es also wäre, mit irgend einem Worte dieses
Wirrwarrs eine Angabe des Olympiodor oder Zosimus zu corrigiren, also
z. B. den Anstoß zur ersten Erhebung nicht von Rufin und Alarich,
sondern von einer populären Bewegung der Gothen ausgehen zu lassen.
Fragen wir aber nach den Anschauungen und Gesinnungen, welche Jordanes
seinen Landsleuten beilegt, so gibt er zunächst für Alarich’s Wahl
die beiden Motive an, die Gothen wünschten mehr Geld zu haben und
wieder einmal zu raufen; diese allerdings etwas realistischen Triebe,
nicht aber ein emporstrebendes Nationalgefühl, bilden, um Köpke’s
Ausdruck zu wiederholen, den leitenden Volksgedanken, auf den Alles
ankommt. Darauf erst erklärt ihnen Alarich, es sei besser _labore regna
quaerere quam im otio alienis servire_. Hier wäre denn, scheint es,
der Abscheu gegen die Fremdherrschaft ausgesprochen und der bewaffnete
Aufstand gegen dieselbe, also die ersehnte nationale Regung in der
That berichtet. Aber wenige Zeilen weiter erfahren wir, daß es doch
nichts als eine Redeblume gewesen und »der leitende Volksgedanke«
nach wie vor Beute und Rauflust geblieben ist. Denn der Fremdenhaß
ist gleich vor Ravenna so gründlich verschwunden, daß man gegen gute
Bezahlung und Ackeranweisung bereit ist, sich mit den Römern zu einem
Volke zu verschmelzen. Damals wird nach Jordanes bei dem Mißtrauen
des Kaisers und Stilicho’s Verrätherei das schöne Ziel noch nicht
erreicht. Aber gleich nach Alarich’s Tod kommt Ataulf darauf zurück:
trotz der fortdauernden feindlichen Gesinnung des Kaisers heirathet er
dessen Schwester Placidia, damit »auf diese Kunde der Vereinigung des
Reiches mit den Gothen die Völker wirksamer erschreckt würden.« Und
diese Wirkung wird denn in vollem Maaße erzielt, und damit verschwindet
endlich auch der Argwohn des Kaisers, und mit König Wallia kommt es zu
dem förmlichen Vertrage, wonach die Gothen das alte Födus erneuern, dem
Kaiser Kriegshülfe versprechen und ihm die befreiten Provinzen, wo sie
jetzt Ansiedlung erhalten, zurückgeben. Im Einzelnen sind auch diese
Abschnitte von Jordanes oder Cassiodor mit völliger Nichtachtung der
Chronologie und der wirklichen Begebenheiten niedergeschrieben[214];
die Geschichte der angeblichen Balthen ist ebenso freie Schöpfung des
Senators, wie jene der angeblichen Amaler. Aber auf beiden Seiten ist
es der überall gleiche und gleich erkennbare Grundgedanke, welcher
durch diese confusen Schilderungen den Römern des 6. Jahrhunderts
veranschaulicht werden soll. Es ist die Anschauung, die sich durch das
ganze Buch des Jordanes hindurchzieht und in Cassiodor’s Varien an
hundert Stellen gelehrt wird: Gothen und Römer seien zu Freundschaft
und Verschmelzung bestimmt, die Gothen seien also seit dem großen
Constantin Föderaten des Reichs geworden, und hätten stets nur aus
Nothwehr, mißhandelt durch einen schlechten Kaiser oder bösen Minister,
für kurze Zeit ihre wahre Gesinnung verläugnet. Wenn es also unzulässig
ist, gegen den Widerspruch der historischen Quellen auf eine einzelne
Angabe des Jordanes zu bauen, so ist es doppelt verkehrt, aus seinen
Worten eine gothische Nationalbewegung gegen das römische Födus
herauszulesen. Für eine solche gibt es demnach in dem ganzen Umfang
unserer Quellen kein Zeugniß. Alles was man dafür vorgebracht hat,
ist lediglich subjective Voraussetzung nach der so gerne angewandten
Formel, es sei so gewesen, denn wie hätte es anders sein können.
Dahn zeigt sich frappirt durch die Wahrnehmung, daß weder Alarich
noch Geiserich noch Theoderich die Hand nach der Kaiserkrone selbst
ausgestreckt hätten; er fragt nach der Ursache dieser Erscheinung und
gibt sich die Antwort: »offenbar machte Alarich sich deshalb nicht
aus einem Germanenkönig zum römischen Imperator, weil zwischen diesen
historischen, aus grundverschiedenen Rechtsanschauungen erwachsenen,
selbständigen Rechtsinstitutionen in den Gedanken der Römer und
Germanen eine unübersteigliche Kluft bestand – eben weil sie (Alarich,
Ataulf u. s. w.) neben ihren römischen Würden echte Könige eines
germanischen Volkes, und weil solche Könige etwas Anderes waren, als
jene bloßen Abenteurer im römischen Dienst, die, wenn sie auch etwa
als Gefolgsführer über germanische Schwerter geboten, doch als Basis
ihrer Macht =nur= römische Würden hatten, und deshalb die höchste
römische Würde erstreben mußten und konnten. Nichts zeigt klarer als
diese Betrachtung den specifischen Rechtsunterschied zwischen dem
alten nationalen germanischen Königthum und jenen römischen Civil- und
Militärgewalten, aus deren Anhäufung in der Hand eines Germanen man das
germanische Königthum hat entstehen lassen wollen.«
Die letzten Worte richten sich ausdrücklich an meine Adresse, und so
verstatte ich mir einige Gegenbemerkungen. Zunächst ein Wort, den
factischen Thatbestand betreffend. Dahn fragt: warum setzte Alarich
sich nicht selbst die Kaiserkrone auf? Wer an genaue Forschung gewöhnt
ist, wird hier kurz und rund antworten, daß wir das nicht wissen.
Unser Quellenmaterial ist auch hier so fragmentarisch, daß das Feld
für hundert Muthmaaßungen, eine gerade so gut und so schlecht wie die
andere, offen ist. Warum griff Friedrich der Große nicht für sich
anstatt für Karl _VII._ nach der deutschen Kaiserkrone? Oder warum
wollte Alarich lieber der Gläubiger als der Vertreter einer überall
bedrängten Staatsgewalt sein? Oder warum hielt Alarich Ravenna für
unbezwinglich? Oder, was uns betrifft, warum sollen wir uns über
Alarich’s etwa mögliche Motive den Kopf zerbrechen? Halten wir uns
an die Prüfung seiner tatsächlich gegebenen Stellung. Dahn redet nun
häufig von der Verschiedenheit der echten Volkskönige und der bloßen
Abenteurer im römischen Dienst. In wie weit war denn Alarich ein
Volkskönig im altgermanischen Sinne? Nicht das gothische Volk hatte ihn
erhoben, sondern, wie Dahn selbst einräumt, ein zufällig in Thracien
angesiedelter Bruchtheil desselben, und neben den Gothen gab es in
seinen Schaaren Menschen von allerlei Art, von Anfang an und weiterhin
in stets wachsender Masse. Thatsächlich hatte seine, nur von Jordanes
berichtete, angebliche Königswahl keine andere Bedeutung, als daß eine
Anzahl rauf- und beutelustiger »Abenteurer« aus aller Herren Länder ihn
sich zum Führer setzte. Wieder erkennt Dahn selbst es an, daß unter den
Thervingen niemals ein Volkskönigthum bestanden hatte, und wenn er dann
in der oben angeführten Stelle sagt, daß trotzdem das Rechtsinstitut
des Königthums in Bewußtsein dieses Germanenvolkes fortlebte, so kann
ich lediglich mit der Bitte erwiedern, für ein solches Bewußtsein
auch nur das Atom eines Quellenbelegs beizubringen. Daß die zunächst
folgenden Ereignisse uns nicht zu diesem Schlusse, sondern zu dem
entgegengesetzten nöthigen, habe ich vorher nachgewiesen, und am
wenigsten wird Dahn darthun können, daß das westgothische Königthum
des 5. Jahrhunderts nach der Qualität seiner Rechtsbefugnisse als
eine Wiedererweckung des altgermanischen Volkskönigthums aufzufassen
sei. Dem altgermanischen Königthum eigneten, wie wir sahen, vor
Allem zwei charakteristische Attribute: die Erblichkeit der Würde,
und die Ausführung der Beschlüsse der souveränen Volksgemeinde. Von
beiden wesentlichen Momenten ist aber bei den Westgothen ein ganzes
Menschenalter hindurch keine Spur zu entdecken. Es ist kein Gedanke
an festen Erbgang der Krone in einem königlichen Geschlechte, und
kein Schatten einer souverän entscheidenden Volksgemeinde gegenüber
den Willensmeinungen des Königs. Auch von dieser Seite her zeigt sich
also die Redewendung, daß Alarich das altnationale Königthum wieder
hergestellt habe, oder daß er ein echter Volkskönig im alten Sinne
gewesen, als das Gegentheil der Wahrheit. Er war der Führer nicht eines
Volkes, sondern eines Heerhaufens, und seine Armada wurde allmählich
zum Volke, weil sie längere Zeit zusammengehalten wurde, bis zum
Frieden von 416 durch die Nothwehr gegen die Feindschaft des Honorius,
und seit diesem Vertrage durch das Interesse des römischen Reiches,
eine schlagfertige Streitmacht gegen Vandalen, Alanen und Sueven
zur Verfügung zu haben. Erst von dort an consolidirt sich auch eine
westgothische Staatsgewalt und eine erbliche Monarchie, und hier finde
ich mich auch wieder in voller Uebereinstimmung mit Dahn[215], welcher
für diese Zeit die starke Romanisirung der Westgothen rückhaltlos
anerkennt.