daß die wichtigste, ja entscheidende Frage diese ist: in wie weit
erscheint die Verbindung beglaubigt, in welche er die Zeit vor und nach
dem hunnischen Angriff, also Ermanarich mit Theoderich gesetzt hat?
Hier aber treten sofort erhebliche Bedenken hervor. Durch Ammian wissen
wir, daß Ermanarich nach langen und harten Kämpfen gegen die Hunnen
sich selbst den Tod gab, darauf die Greutungen den Withimer zum Könige
wählten, dieser aber nach kurzem auf hunnische Söldner gestütztem
Widerstande gegen den Hunnenkönig den Tod fand, daß darauf der junge
Sohn desselben, Witherich, König wurde und unter Leitung der erprobten
Feldherrn Alatheus und Saphrax mit einer zahlreichen Volksmasse über
die Donau flüchtete. Ganz anders berichtet, wie wir gerade hier als
sicher annehmen müssen nach Cassiodor, Jordanes. Ermanarich endigt
nicht durch Selbstmord, sondern siecht an einer meuchlerisch ihm
beigebrachten Wunde und an der Angst vor den Hunnen dahin. Sein
Nachfolger heißt nicht Withimer, sondern Winithar, ein Großneffe,
wird gesagt, des Ermanarich; er fällt nicht nach kurzem Widerstande,
sondern während eines ganzen Jahres führt er siegreiche Kriege gegen
die Slaven, und dann erst wird er durch den Hunnenkönig und einen mit
diesem verbündeten Sohn des Ermanarich, Gensimund, überwältigt, worauf
dessen Bruder Hunimund König der Gothen wird. Winithar’s Sohn heißt
dann nicht Witherich, sondern Vandalar, flüchtet auch nicht über die
Donau, sondern bleibt im Lande und wird hier der Vater Walamer’s und
somit der Ahnherr der spätern Amaler. Man sieht den vollen Gegensatz
der Geschichte und der Sage; nicht ein Punkt liegt vor, in welchem
die beiden Berichte übereinstimmten; die Relation des Jordanes ist
vollständig als sagenhafte Erdichtung zu bezeichnen. Allerdings könnte
man allerlei Combinationen ersinnen, in welchem Stücke der einen und
der andern Überlieferung gut oder übel zusammengeschweißt waren: z. B.
Ermanarich habe anfangs tapfer gekämpft (Ammian), dann sei er verwundet
worden (Jordanes), habe in der Schwäche des Krankheitszustandes Angst
empfunden (Jordanes) und in solcher Stimmung sich selbst entleibt
(Ammian). Oder im Folgenden, Ammian habe die Namen Winithar und
Withimer verwechselt, Winithar habe zwei Söhne gehabt, von denen einer
über die Donau geflüchtet (Ammian), der andere hunnischer Unterthan
geworden sei (Jordanes). Diese Erfindungen wären ganz so gut, wie
hundert andere harmonistische Versuche; sie würden aber auch vor
den Augen wirklicher Kritik eben so wenig Gnade finden wie diese.
Man könnte mit gleichem Fug in die Geschichte des großen Theodorich
einzelne Notizen des Nibelungenliedes über Dietrich von Bern aufnehmen,
wenn es überhaupt statthaft wäre, einen aus gänzlich heterogenen
Elementen hergestellten Brei für wissenschaftliche Geschichte zu
halten. Das Wesentliche für uns an dieser Stelle ist eben die gründlich
verschiedene Natur der beiden Berichte, und, was sich hieraus von
selbst ergibt, die historische Unglaubwürdigkeit des Jordanes’schen.
Damit ist uns aber bereits jeder Beweis für den genealogischen
Zusammenhang zwischen Ermanarich und Theodorich, oder mit andern Worten
für den amalischen Charakter des Ermanarich und seiner Vorfahren, so
wie für das vierhundertjährige Königthum der Amaler zerronnen.
Jeder weitere Schritt bestätigt uns, auf welch unsicherem Boden
wir uns befinden. Es ist schon anderwärts[158] bemerkt worden, daß
Ermanarich, der nach Jordanes nicht vor 345 den Thron bestiegen haben
kann, um 375 im Alter von 110 Jahren gestorben sein soll; er hätte also
seine die ganze Regierungszeit füllenden Alexanderzüge im höchsten
Greisenalter von 80 und 100 Lebensjahren ausgeführt. Er wäre sodann
um 265 geboren; sein Sohn Hunimund aber, wie wir gleich sehen werden,
soll 418 oder 428 gestorben sein: die Lebensdauer der beiden Herren
betrüge also zusammen nicht weniger als 163 Jahre. Und zwar zeigt sich
bei dem erlauchten Hause nicht bloß Langlebigkeit, sondern eine bei
andern Menschen unerhörte Körperfrische. Als nämlich der hochbejahrte
Hunimund stirbt, folgt ihm sein in Jugendschönheit strahlender Sohn
Thorismund, ein trefflicher Herrscher, der leider schon nach einem
Jahre verunglückt, aber trotz seiner Jugend nicht bloß einen Sohn,
sondern auch schon einen Enkel hinterläßt. Denn nach Jordanes geht
Thorismund’s Sohn Berimund, wie oben bemerkt, nach Tolosa mit seinem
Sohne Witherich, in der Hoffnung, dort nach Wallia’s Tode König der
Westgothen zu werden. Hier gewinnen wir, so scheint es, zum ersten
Male ein festes chronologisches Datum, da Wallia unzweifelhaft 419
gestorben ist; allerdings hat Jordanes, wie wir sofort hinzusetzen
müssen, darüber eine andere Ansicht, und setzt den Tod des Wallia erst
in das Jahr 429. Damals also (419 oder 429) hat Witherich, Beremund’s
Sohn, bereits gelebt, und nun meldet uns Cassiodor, daß dessen Sohn
Eutharich, ein schöner blühender Jüngling, von König Theodorich mit
dessen Tochter Amalasuntha verheirathet wird. Diese Hochzeit fand
statt im Jahre 515; der Jüngling heirathet in runder Ziffer hundert
Jahre nach der Geburt seines Vaters. Historisch begründet ist diese
Darstellung ebenso wenig, wie die glänzenden Kämpfe Winithar’s; denn
an anderer Stelle[159] bezeichnet Cassiodor selbst den Eutharich als
einen Altersgenossen Kaiser Justin’s, so daß er an seinem Hochzeitstage
das solide Alter von etwa 65 Jahren gehabt hätte. In der _historia
Gothorum_ aber war es dem Autor angemessener erschienen, den Bräutigam
selbst als blühenden Jüngling, und nur dessen Vater als siebzig- oder
achtzigjährigen Erzeuger einzuführen.
Den König Thorismund, fährt dann Jordanes fort, betrauern die Gothen
mit solchem Schmerze, daß sie vierzig Jahre lang keinen König erheben
wollen, bis endlich Walamer, der Sohn des Vandalar, der Vater oder
Oheim des großen Theodorich, erwachsen ist[160], und mit seinen beiden
Brüdern zur Herrschaft berufen wird. Da Thorismund nach der Auffassung
des Jordanes 429 gestorben ist, würde hienach Walamer’s Thronbesteigung
in das Jahr 469, und somit seine Geburt etwas später als 450 fallen.
Nun wird sein Vater Vandalar aber doch schon bei dem Tode des
Großvaters, also 374 oder 375 gelebt haben, und so hätten wir hier den
dritten oder vierten Fall, wo ein etwa siebenzigjähriger Erzeuger der
Stammtafel die Fortsetzung, hier in Gestalt von drei Söhnen lieferte,
eine Erscheinung, an die wir bei hebräischen Erzvätern, aber doch
nicht bei deutschen Recken gewöhnt sind. Daß sich dies allerdings in
Wirklichkeit nicht so verhalten, darüber sind wir wieder aufgeklärt
durch Cassiodor oder Jordanes selbst, nach deren anderweitigen
Berichten König Walamer bereits bei Attila in großem Ansehen steht und
bei Chalons mitkämpft, so daß es mit der vierzigjährigen Trauer um
Thorismund nicht so viel auf sich hat. Bemerken wir nun weiter, daß
Jordanes _c._ 13 das erste Auftreten der Ansen mit dem Satze einführt,
nach einem _longum intervallum_ sei Dorpaneus König geworden, daß er
_c._ 23 die Thronbesteigung Ermanarich’s erst _post temporis aliquod_
auf den Tod eines nichtamalischen Vorgängers folgen läßt, daß nach dem
Ausscheiden der Nachkommen Ermanarich’s _c._ 48 die Seitenlinie des
großen Theodorich erst nach einem vierzigjährigen Zwischenreich zur
Herrschaft gelangt, endlich daß Berimund seine amalische Abkunft in
Spanien strenge verbirgt, mithin nach zwei Menschenaltern Eutharich
als Amaler erst wieder entdeckt werden muß: so zeigt sich jede
wichtige Epoche in dieser angeblichen Familiengeschichte durch ein
dunkeles Vacuum bezeichnet. Daß solche wiederholte Unterbrechungen des
Zusammenhangs unser Vertrauen zu stärken nicht geeignet sind, liegt auf
der Hand, und wenn Jordanes oder Cassiodor anderweitig andere Dinge
berichten, so drängen sie uns nur um so stärker zu der Frage, was auf
eine Familiengeschichte zu geben sei, die auf Schritt und Tritt von
ihren eigenen Urhebern widerlegt wird.
So hat Schirren mit vollem Rechte diese ganze amalische Herrlichkeit
aus der Reihe historischer Berichte gestrichen und sie als politische
Erfindung Cassiodor’s zu Gunsten der Machtstellung seiner königlichen
Patrone charakterisirt. Der gelehrte Staatsmann hatte sich die Aufgabe
gesetzt, den damaligen Römern die uralte Erlauchtheit des amalischen
Königshauses vor Augen zu stellen, und insbesondere den Athalarich von
Vater- und Mutterseite als Sprößling uralter Ahnen zu legitimiren; zur
Lösung dieser Aufgabe hatten ihm, da weder die classische Litteratur
noch die gothische Sage von alten Amalern etwas gewußt, nur die Lieder
von den Hunnenkämpfen und sonst einzelne Namen alter Heroen und Fürsten
zu Gebot gestanden, und daraus hat er denn, so gut und so übel es
gehen wollte, seine amalische Königsgeschichte componirt, wo die
Verbindungsglieder gefehlt, ein Interregnum eingeschoben, den Mangel
erkennbarer Abkunft durch die Scheu vor einem Usurpator erklärt, kurz
mit demselben Geschicke operirt, mit dem auch in spätern Jahrhunderten
so zahllose Geschlechtshistorien und Stammbäume fabricirt worden sind.
Unser Ergebniß ist also das folgende. Über die ältere gothische
Geschichte vor 375 haben wir eine dreifache Überlieferung, eine Reihe
vereinzelter Angaben römischer Historiker, eine Gruppe gothischer
Heldensagen, und endlich die amalischen Erfindungen Cassiodor’s.
Nach den historischen Berichten finden wir die Gothen in denselben
politischen Zuständen, wie wir sie bei den Bataven und Cheruskern, bei
den Burgundern und Saliern, bei den Quaden und Alemannen wahrnehmen,
eine große Anzahl königlicher Principes, von denen bald der eine
bald der andere als Heerführer uns besonders genannt wird; bei den
Thervingen zeigen unsere Nachrichten diesen Zustand unverändert bis
zum hunnischen Sturme und in den nächsten Jahrzehnten nach denselben,
und wenn bei Zosimus Athanarich πάντος τοῦ βασιλείου τῶν Σκυθῶν ἄρχων
γένους genannt[161], und Modares als ἐκ τοῦ βασιλείου τῶν Σκυθῶν γένους
bezeichnet wird, so lehrt uns die Vergleichung mit Gregor’s Berichten
über die Franken, daß daraus auf ein alle Gothen beherrschendes
Volkskönigthum nicht zu schließen ist; bei den Greutungen wissen wir
durch Ablabius, daß Ostrogotha, und durch Ammian, daß Ermanarich als
Volkskönige die ganze Civitas beherrscht haben, über die Zwischenzeit
aber zwischen beiden, sowie weiterhin zwischen Withimer und Walamer
fehlt uns jede beglaubigte Kunde. Die gothische Sage meldet uns fünf
auf einander folgende Volkskönige bei der Wanderung von Scanza an
die Mäotis, was sehr wohl mit den Nachrichten des Tacitus zusammen
stimmt, daraus bei der Erwähnung der Bellagines und der Ansenzeit
Vielherrschaft königlicher Principes; schließlich kennt sie wie die
Historiker das Königthum Ostrogotha’s und Ermanarich’s. Daß diese
beiden aber Amaler, und daß sie Beherrscher aller Gothen gewesen, dafür
haben wir einzig und allein das Zeugniß des erst im 6. Jahrhundert
schreibenden Cassiodor. Die Angaben vollends bei Jordanes über die
sonst von Ermanarich unterworfenen Völker sind ganz so zuverlässig
wie dieser Autor überhaupt. Es bleibt bei dem Resultat: die ersten
historisch sicheren Amaler heißen nicht Gapt, nicht Ostrogotha und
nicht Ermanarich, sondern es sind die drei Brüder Walamer, Theodemer
und Widemer, von deren einem der Eroberer Italiens und gnädige Gönner
Cassiodor’s abstammt.
Mit diesem einfachen Abschlusse der historischen Kritik sind nun
zahlreiche Verehrer der angeblichen germanischen und amalischen
Königsherrlichkeit wenig zufrieden. Dahn sieht darin eine seltsame
Verirrung; eine solche Erfindung Cassiodor’s, wie wir sie annehmen,
sei nicht bloß höchst gefährlich, sie sei geradezu unmöglich gewesen.
Sollten, fragt er, die Gothen das Gedächtniß verloren haben, daß man
ihnen weiß machen konnte, sechzehn Ahnen der Amaler hatten die Krone
getragen, während sie in Wahrheit erst Theoderich erworben? Welchen
Erfolg würde man erleben, wenn man in unserer Zeit die Stellung eines
Enkels Victor Emanuel’s zu befestigen suchte, durch die Behauptung,
sechzehn seiner Ahnen seien Könige von Italien gewesen? Nun, die
entsprechende Behauptung hat auch Cassiodor zu Gunsten Athalarich’s
nicht aufgestellt, sondern die sehr verschiedene, daß in grauem
Alterthum, im fernen Barbarenlande jene Ahnen geherrscht hatten. Er hat
sie aufgestellt, er selbst unter der ausdrücklichen Erklärung, daß bis
zu seinen Studien der Ruhm der alten Amaler in völlige Vergessenheit
gerathen sei[162]. Er hat sie aufgestellt, allen sonstigen historischen
Zeugnissen zum Trotz, denn sie alle und nicht bloß der von Dahn hier
citirte Ablabius stehen mit seinen Angaben in grellem Widerspruch.
Aber allerdings darüber fühlte sich Cassiodor vollkommen sicher, daß
seine Gothen keine geschichtlichen Studien trieben und sich weder mit
Ammian noch Malchus noch Ablabius befaßten: und übrigens, woher weiß
denn Dahn, daß damals die Gothen die Erfindungen Cassiodor’s ebenso
gläubig aufgenommen haben wie er es heute thut? Cassiodor’s Buch ist
schon in jenem Jahrhundert verschollen gewesen, und wenige Jahre nach
seiner Abfassung haben die Gothen die von ihm gepriesenen Amaler aus
der Herrschaft verjagt. Dennoch warnt uns Dahn mit magistraler Miene,
die Kritik habe uns von der Unkritik befreit, möge sie selbst sich
jetzt hüten in Ueberkritik zu verfallen. Ich kann dagegen nur finden,
daß Alles, was nun beigebracht wird, um Cassiodor’s Darstellung einiger
Maaßen zu retten, in die Kategorie jener vorher charakterisirten
Vermuthungen gehört, wobei man aus heterogenen und sich gegenseitig
aufhebenden Berichten einzelne Stückchen herausnimmt, und daraus einen
Hergang componirt, der von keinem jener Berichte gemeldet wird, sondern
weil er jedem derselben zu entsprechen sucht, ihnen allen widerspricht.
Da wird angefragt, ob nicht eine Combination ganz plausibel sei,
wonach die Amaler fortdauernd Volkskönige der Greutungen gewesen und
alle andern sonst genannten Könige den Thervingen angehören. Aber
Cassiodor würde am einen, und Jordanes am andern Ende protestiren:
denn jener behauptet ja, daß die Amaler bis 375 alle Gothen und nicht
bloß die Greutungen beherrscht, dieser aber erzählt, daß Cniva der
Nachfolger Ostrogotha’s, und Geberich der Nachfolger Aorich’s, und
Ermanarich der Nachfolger Geberich’s, der _successor in regno_ gewesen,
sie Alle mithin denselben Thron eingenommen hätten[163]. Oder man hat
an verschiedene königliche Geschlechter auf diesem Throne gedacht: die
Dynastien, sagt Köpke, haben gewechselt, das Königthum ist geblieben.
Da aber die feste Erblichkeit nach allgemeiner Annahme die wahre
Essenz des germanischen Königthums sein soll, so müßten wir die innern
Wirren und Umwälzungen, die hier in einem Jahrhundert vier Mal den
Erbgang unterbrochen hätten, erst aus unserer Phantasie erschaffen, um
hinterher von Cassiodor zu hören, daß wir uns durch lügenhafte römische
Berichte, und von Ammian, daß wir uns durch höfische Aufschneidereien
Cassiodor’s zu so unnöthiger Mühe hätten verführen lassen. Und
wahrhaftig, der Verweis wäre wohl verdient. Es ist doch eben nur eine
neue Auflage alter Unkritik, eine überall auseinander brechende,
theils gedankenlose, theils tendentiöse Compilation durch Erzeugnisse
unseres eignen Scharfsinns zurecht flicken zu wollen. Es ist im
Gegentheil nichts als die elementarste Regel jeder wissenschaftlichen
Kritik, statt dessen eine solche Compilation, so weit es möglich ist,
wieder in ihre ursprünglichen Bestandtheile zu zerlegen, und dann
die Qualität eines jeden derselben besonders festzustellen. Ist dies
geschehen, so hat man die unbrauchbar befundenen Elemente völlig
auszuscheiden, und nur das als tüchtig erwiesene Material zum weitern
historischen Aufbau zu verwenden: diese Regel ist nicht das Erzeugniß
willkürlicher Überkritik, sondern lediglich eine Forderung des gesunden
Menschenverstandes.
Ich bedauere, einem durch höchst anerkennenswerthen Fleiß
hervorragenden Buche so bestimmt widersprechen zu müssen. Aber
ein Autor, welcher eine entgegenstehende Meinung mit solcher
Selbstsicherheit als seltsame Verirrung und Überkritik bezeichnet,
macht es nöthig, ihm die Gegengründe mit einiger Deutlichkeit klar zu
stellen.
* * * * *
Am Schlusse dieser beiden Paragraphen wiederholen wir: bei allen hier
aufgezählten Völkern liegt so wenig wie etwa bei den Sachsen ein Grund
vor, eine Änderung des politischen Zustandes durch das Gefolgewesen
vorauszusetzen. Alles zeigt vielmehr, daß ein germanisches Königthum,
dessen Rechte von jenen des Principates verschieden gewesen wären,
im Jahre 370 ebenso wenig bei ihnen nachzuweisen ist wie in der
cäsarischen Zeit, daß überhaupt die Geschlechtsverfassung bis zu dem
letzten Einbruch in die römischen Provinzen in voller Kraft bestanden
hat. So viel ist für 370 in der Vergleichung mit Tacitus zuzugeben,
daß die Einheit der Civitas dort nicht mehr so regelmäßige gemeinsame
Behörden erschafft, wie sie hier durch den kleinen Rath der Ältesten
und die monatlichen Versammlungen des ganzen Volkes gegeben wurden.
Der Grund scheint aber kaum ein anderer, als das Schwinden der
römischen Kriegsgefahr: hatte deren Gericht im ersten Jahrhundert die
Völker zusammengehalten trotz aller innern Antriebe zu Wanderung und
Zersplitterung, so traten diese im dritten und vierten bei der rein
defensiven Haltung der Römer wieder in volle Kraft, und die einzelnen
Hundertschaften begannen sich von Neuem auf eigne Hand zu setzen.
Indeß können wir dennoch die Ansicht nicht theilen, welche,
etwa von der Betrachtung der Alamannen ausgehend, die einzelnen
kleinen Souveräne, die zahllosen Könige, denen wir ihren Titel
nicht bestreiten, aber wegen möglicher Mißverständnisse lieber mit
unscheinbarern vertauschen – welche sich diese also in völliger
Ungebundenheit vorstellt. Verbündet im heutigen Sinne, und durch
ausdrücklichen Vertrag gefestet, sind sie allerdings nicht gewesen:
aber die Idee ihres natürlichen Zusammengehörens schwebt doch über
ihnen und erschafft eine gleichartige Haltung nach außen und häufig
genug auch erkennbare Organe nach innen. Noch immer halten die
Ethelinge und Gemeinden der Sachsen _concilium civitatis_ zu Markloh.
Die Civitas ist größer geworden als in der taciteischen Zeit, und statt
der gesammten Menge tagen nur Ausschüsse ihrer Abgeordneten: aber der
Grundsatz ist fortdauernd derselbe, er beruht auf der Unterordnung
souveräner Gemeinden unter die höhere Einheit eines Staates, den sie
äußerlich allerdings mehr andeuten als verwirklichen. Wir wissen nichts
von gemeinen Gerichten bei den Burgundern, aber das religiöse Band ist
hier aus so starkem Stoffe gewirkt, wie es nur bei einem bestimmten
Bewußtsein der Nationaleinheit gelingen kann, einem Bewußtsein, welches
eben so praktisch gewesen sein muß, wie unter Chatten und Cheruskern
zu irgend einer Zeit. Bei den Quaden des vierten Jahrhunderts läugnen
wir mit Bestimmtheit eine Erbmonarchie über das gesammte Volk, wir
erfahren nur von Gaukönigen und Hundertrichtern und von keiner
Handlung und keiner Behörde, die wir dem richtenden Concilium bei
Tacitus oder den Senaten der Deutschen bei Cäsar vergleichen könnten.
Aber Ammian sagt dennoch: _ex intimis regni obsides arcessiti_.
Bei den Gothen finden wir den Ausdruck gemeinsamen Lebens im
Kriege in wechselnden Hegemonien, im Frieden bei der Behandlung der
religiösen Angelegenheiten: da beschließen die Megistanes und ordnen
die Verwaltung ganz so, wie sie bei Tacitus den Priester und die
gottbeseelten Rosse geleiten. Endlich bei den Franken erscheint ein
Gegenbild zu den Dingtagen von Markloh, klar und ausdrücklich wie
kein anderes, in der gemeinsamen Thätigkeit der Proceres, in der
Aufzeichnung des Volksrechtes durch die vom Volke bevollmächtigten
Adalinge. Wo will man hier den Gegensatz zwischen der taciteischen
Demokratie und dem Königthume fränkischer Nation nachweisen? was liegt
hier zu Tage, was nicht vollkommen gleichlautend auf dem von Tacitus
geschilderten _concilium civitatis_ hätte verhandelt werden können?
Es ist immer und immer wieder nichts anderes, als daß leider nicht alle
Ealdoren jener Zeit Athanarich’s Vorliebe für den Richtertitel statt
des königlichen getheilt haben. Nännte sie Ammian, wie er nach den
Rechten dieser Fürsten gedurft hätte, aller Orten _iudices_, oder hätte
Gregor seine Untersuchung über deutsches Königthum zu einem festeren
Ergebniß gebracht, schwerlich hätte irgend ein Forscher den Gedanken
gefaßt, auf der einen Seite die Anfänge der merovingischen Monarchie
schon bei Tacitus aufzusuchen, oder auf der andern die taciteische
Verfassung bereits im dritten Jahrhundert durch das Gefolgewesen zu
Grabe zu tragen.
Fußnoten:
[143] Wenn Köpke meint, auf der kriegerischen Wanderung sei die
Erhebung eines Volkskönigs unerläßlich gewesen, so bescheide ich mich,
nicht zu wissen, was im 2. Jahrhundert unter uns völlig unbekannten
Verhältnissen militärisch zweckmäßig war.
[144] _Zos. I._ 42. _IV._ 25.
[145] _Ammian._ 31. 5.
[146] Willkürlich erklärt Dahn, Könige _II_, 94, diese Aussage des
Themistius für unrichtig; er, Dahn, kennt seinen Athanarich besser.
[147] Epiphanius, Eunapius und Hieronymus nennen den Athanarich König;
sie sind nicht zu tadeln, da er in der That den Titel hatte. Jedenfalls
ist der Ausdruck des Sokrates _V._ 10 (Γότθων ἀρχηγός) vorsichtiger.
[148] Ich bleibe bei diesem Datum und der Meinung, Sokrates und
Hieronymus hätten ein und denselben Hergang im Auge trotz Waitz im
Ulfilas. _Epiphan. ad. haer._ 828 sagt: τὸ πᾶν γένος τῶν χριστιάνων
wurde vertrieben, nicht die Audianer allein. Warum also auch nicht
außer den Katholiken des Augustin und Basil die Arianer des Ulfilas?
Der andere Grund für ein späteres Datum Fritigern’s, um 370 sei von
einem Zerfallen der Herrschaft Athanarich’s keine Rede, zerfällt von
selbst durch die Darstellung im Texte.
[149] Erst die Copisten des Sokrates, Sozomenos, die _vita Nicetae_,
Cassiodor _in chr._, aus späterer Zeit mit dem Bilde größerer
Herrschaften vertraut und an den Königstitel der Beiden gewöhnt, machen
aus den leitenden Gaukönigen wahre Monarchen. Die hist. misc. verbindet
mit den Nachrichten des Sokrates sogar die Darstellung des Ablabius und
setzt den Athanarich zu den Ostgothen, den Fritigern zu den Westgothen.
[150] Irrig sagt Dahn, Könige _VI_, 2, wir wüßten bestimmt, daß
Athanarich der Sohn des Rhotesteos gewesen.
[151] So auch Hieronym. _ad a._ 370, um welche Stelle die Späteren
sich wieder verdient gemacht haben. Oros _VII._ 32 schreibt es aus und
setzt (vor der Erzählung der Schlacht von Adrianopel) hinzu: _Gothi
antea per legatos supplices poposcerunt, ut iis episcopi mitterentur
etc._ Jordanes copirt diese Worte dann in gleichem Zusammenhang, läßt
aber das _antea_ aus und macht so die Gothen erst nach 377 zu Christen.
Ob die gleichlautenden Erzählungen Sozomenos’ und Theodoret’s auf
ähnlichem Mißverständniß beruhen? Noch schlimmer macht es _Isidor era_
400 und 403.
[152] Die Uebersetzung der _ed. Bonn._ schiebt hier unbefugt _et aliis_
zwischen _tribuum ducibus_ und _qui praestabant_ ein.
[153] Daß dies der Sinn des Satzes ist, und daß Jordanes nicht etwa
sagen wollte, die Volkssage werde von Ablabius als Quelle angeführt,
zeigen die folgenden Worte, es werde dasselbe noch von andern ältern
Gewährsmännern erzählt, und es sei zu verwundern, daß Josephus, der
sonst die ersten Anfänge wahrhaft berichte, darüber schweige. Jordanes
konnte erstaunt sein, daß Josephus die ersten Wohnsitze der Scythen
übergehe, aber sicher nicht, daß er die gothischen Lieder nicht kannte.
[154] C. 4.
[155] Hieraus ergibt sich, daß Ostrogotha’s gepidischer Krieg c. 17
aus derselben Quelle stammt. Die Erzählung selbst zeigt in jedem Worte
einen von dem c. 16 aus Ammian geschöpften Berichte grundverschiedenen
Charakter.
[156] C. 24.
[157] C. 5, 34. Dahn, Könige _II_, 98, mißversteht das ante quos der
erstern Stelle, und sieht darin unrichtig einen Grund, den Fritigern
für einen andern Helden als den Sieger von Adrianopel zu halten.
[158] Von Gausen, in der Bonner Dissertation de _rebus Gothicis_.
[159] _Var. VIII_, 1.
[160] _Habitum repararet virilem_; es ist deutlich die Wehrhaftmachung
gemeint, für die wir nach _Germ. c._ 13 bei der _insignis nobilitas_
der Amaler das 12. oder 15. Lebensjahr des Jünglings vermuthen dürfen.
[161] Dahn’s Uebersetzung: der Herrscher des monarchisch regierten
Bezirks, ist unvereinbar mit dem Wortlaut, und mit der bestimmten
Meldung des Themistius, daß neben Athenarich eine ganze Anzahl
gothischer βασιλείς vor Valens erschienen sind.
[162] Wenn er also _VIII_, 20 erzählt, daß Gensimund die Krone
ausgeschlagen, um sie dem rechten Erben der Amaler zu erhalten, so hat
diese Geschichte eben auch keine bessere Gewähr als seine sonstigen
Mittheilungen. Er sagt auch nicht, daß Gensimund in der ganzen Welt
besungen werde, sondern daß er einen solchen Ruhm verdiene. Endlich
hält für den rechten Erben in dieser Geschichte Dahn selbst den Oheim
des Theoderich; auch wenn wir also die Geschichte für wahr halten, kann
sie nichts für die Beglaubigung der alten Amaler austragen.
[163] Dahn’s weitere Meinung, daß nach Jordanes Ermanarich bei seinen
Eroberungen auch Gothen sich erst unterworfen habe, ist durch Mommsen’s
Textfeststellung beseitigt: nicht _Gothos_ sondern _Golthescythas_ ist
dort zu lesen.
§ 6. Volkskönige.
Bei allen bis hierher geschilderten Herrschaften ist die Substanz
der Verfassung demokratisch, die Form erscheint aristokratisch
in Bezug auf die Civitas und monarchisch nur innerhalb der
einzelnen Hundertschaften. Wenn einer der Fürsten für eine Weile
die Angelegenheiten des ganzen Volkes leitet, so ist sein Ansehen
bloß thatsächlicher Natur, und der Wandel der Verhältnisse bestimmt
ausschließlich über die Dauer desselben.