zu nehmen. Bis er einen Beweis dafür beibringt, erlaube ich mir
einfach zu erwidern: das _vel_ =ist= erklärend zu nehmen. Giesebrecht
erläutert, unter pagi seien hier Hundertschaften verstanden, die
bei Gregor gewöhnlich _pagi_ genannt werden, während die Gaue, die
sich an die alte gallische Eintheilung der Stadtgebiete anschlossen,
_civitates_ heißen. Wenn dies nur bedeuten soll, daß die Gebiete der
einzelnen Könige verschiedene Größe gehabt, so bin ich einverstanden;
sollten aber Unterkönige der Hundertschaften und Oberkönige der Civitas
gemeint sein, so wäre dies im Wiederspruch mit der Gleichberechtigung,
die sich überall in der Geschichte dieser kleinen Häuptlinge zeigt.
[134] Pertz M. G. _II_, 307.
[135] Duchesne _I_, 793, und Pertz _l. c._
[136] Vgl. Waitz, das alte Recht, 37, 38, Sohm R. u. G. V. _I_, 52.
[137] Ohne Zweifel ist gemeint, als sie noch dem Heidenthum anhing.
[138] Auf seine Theorie, daß noch unter Chlodovech ein Concilium
Civitatis, eine Heerversammlung des salischen Volkes mit
Regierungsrechten Statt gefunden, komme ich unten zurück.
[139] Vorrede zu Merkel’s _lex Salica_ S. 68.
[140] Hier wie oben kann ich nur constatiren, daß wenn Sohm wieder
den König als den geborenen Vorsitzenden in der Volksversammlung
voraussetzt, dies eben auch hier eine Voraussetzung ohne Quellenbeweis
ist. Die Glosse kennt nur die Volksgemeinde ohne den König, und erst
der im 6. Jahrhundert niedergeschriebene Text setzt den König der
Volksgemeinde hinzu. Kern’s Erörterung zu _tit._ 46, nach welcher
_theoda_ gerade den König, den altsächsischen _theoden_ bezeichnen
soll, weil sonst der Satz sinnlos sei, scheint mir völlig aus der
Luft gegriffen. Denn was ist an der Bestimmung auszusetzen, daß die
Freilassung vor der Volksversammlung, oder (auch allein) vor dem
Thunginus erfolgen kann? Auch die sprachliche Erörterung Kern’s an
dieser Stelle ist weit von Bündigkeit entfernt.
[141] Grimm, Vorrede zu Merkel’s _lex Salica_, _V_, hält das für
unverträglich mit dem fränkischen Nationalstolz. Aber die Salier
saßen in Belgien nicht als siegreiche Eroberer, sondern als dienende
Föderalen.
[142] Grimm _l. c._ erklärt ihn für eine Ehrensache der deutschen
Philologie.
§ 5. Fortsetzung. – Gothen.
Das älteste Zeugniß über die gothische Verfassung gibt Tacitus: _paullo
adductius regnantur quam ceterae Germanorum gentes, nec tamen supra
libertatem – omniumque harum gentium – erga reges obsequium_. Ich
erörterte oben den Sprachgebrauch der Germania, und halte demnach diese
Könige in der That für erbliche Beherrscher des gesammten gothischen
Volkes. Nur ist daraus keine Monarchie der spätern Weise zu folgern;
die Worte des Schriftstellers zeigen die Volksgemeinde factisch etwas
beschränkter, rechtlich aber in demselben Zustande wie bei den übrigen
Germanen. Die Könige verhalten sich hier zu den Hundertfürsten wie
diese zu den Geschlechtsältesten: das Nähere darüber werden wir im
folgenden Paragraphen kennen lernen.
Diese Monarchie wird nun, wahrscheinlich durch scandinavische oder
slavische Einwirkung, im Anfang des zweiten Jahrhunderts gebrochen. Die
Hundertfürsten werden wieder selbstständig, eine Masse des Volkes nach
der andern macht sich auf und zieht gegen Süden[143], da erscheinen
sie seit 166 in stets verstärkter Macht den Römern gegenüber an der
Donaugrenze. Hier treten sie auch für uns in helleres geschichtliches
Licht, obgleich noch immer unsere Kenntniß keineswegs im Verhältniß zu
ihrer Bedeutung steht.
Die römischen und griechischen Erzähler schwanken schon über die
Ausdehnung des Namens. Die meisten gebrauchen für alle Stämme von den
Grenzen der Jazygen bis zur Donaumündung in freier Abwechselung die
Namen Scythen, Geten und Gothen: so Trebellius Pollio (_in Gallieno
6_) _illi Gothi qui evaserant ... omnes gentes suorum ad Romanas
excitaverant praedas_, woran er dann eine Aufzählung deutscher,
thrakischer und sarmatischer Stämme schließt. So versichert Syncellus,
wohl nach Dexippus, Gothien sei der einheimische Name Scythiens, der
_anon. Vales._ bezeichnet Illyricum und den Pontus als seine Grenze,
endlich noch in späterer Zeit rechnet Prokop die Gepiden und Vandalen
zu der Einheit des Gothenvolkes.
Genauer reden dagegen einige wenige, für diese Zeit auch sonst
werthvollere Berichterstatter. Was wir aus Jordanes als einheimische
Kunde beglaubigen können, daß der Gothenname im eigentlichen Sinne
nur den Greutungen und Thervingen zugekommen, steht fest auch im
Sprachgebrauche Mamertin’s (_Genethl._ 16), der insbesondere die
Thervingen als gesonderte Völkerschaft hervorhebt, Ammian’s und
Zosimus[144]. Die beiden letzten bezeichnen die gesammte Völkermasse
als Scythen[145]; wo sie den Gothennamen verwenden, sind stets die
beiden angeführten Stämme gemeint. Ich bemerke besonders zwei Stellen
Ammian’s: 31,3 § 7. 8. und 27,5. Dort heißt es, nachdem Athanarich’s
Niederlage durch die Hunnen entschieden ist: _fama late serpente per
Gothorum reliquas gentes_ – daß die Hunnen, ein unbekanntes Volk,
im Lande seien – _populi pars maior, quae Athanaricum attenuata
necessariorum penuria deseruerat, quaeritabat domicilium remotum_. Jene
_reliquas gentes_ hat man auf Taifalen, Victovalen, Gepiden gedeutet,
weil die Thervingen, nachdem sie das Schwert der Hunnen gefühlt, nicht
erst durch das Gerücht über sie belehrt zu werden brauchten. Da aber
der Satz ohne Unterbrechung fortschreitet, so scheint mir die Identität
jener _gentes_ und der _populi pars maior_ nicht zu bezweifeln: ihre
Desertion ist schon vor der Schlacht erfolgt, und so sind ihre Gemüther
den Wirkungen des Rufes noch offen. Dies bestätigt sich 31,4, wo die
pars maior unter Alavivus an der Donau versammelt ist, und dann § 2
Ammian erst besonders von der Aufregung der übrigen Scythenvölker
anhebt.
Ebenso bestimmt ist 27,5 nur an die Thervingen zu denken. Valens
Hauptquartier in Marciodunum, das Lager bei Daphne, der zweite
Donauübergang bei Noviodunum, Alles weist auf die unterste Strecke
des Donaulaufes. Höher den Strom hinauf ist Alles ruhig und von
einer Theilnahme der übrigen »Scythen« keine Rede, Ammian sagt es
ausdrücklich 31,4 § 3: _quae res_ (die Unruhen von 376) _adspernanter
a nostris inter initia ipsa accepta est, hanc ob causam, quod
illis tractibus non nisi peracta aut sopita audiri procul agentibus
consueverant bella_ – was doch auf den dreijährigen ersten Krieg des
Valens unmöglich anzuwenden ist. Nur mit den Thervingen hat Valens zu
thun; dies wird unwiderleglich durch den Umstand dargethan, daß die
Gegner während des Kampfes und bei den Friedensverhandlungen unter
der Leitung des Athanarich stehen, welcher durch alle Zeugnisse, vor
Allem durch jenes des Ammian selbst, als der einflußreichste unter
den Fürsten der Thervinger sicher gestellt ist. Wenn also Ammian an
einer Stelle (27,5) die Greutungen als die Widersacher des Valens
nennt, so hat Zeuß einleuchtend Recht, hier ein Versehen, einen durch
Flüchtigkeit herbeigeführten Schreibfehler des Autors zu behaupten,
und es war meinerseits ein Versehen, wenn ich früher Zeuß des Irrthums
geziehen habe. Ammian sagt: _navibus ad transmittendum amnem convexis,
perrupto barbarico, continuatis itineribus longius agentes Greutungos
bellicosam gentem aggressus est, postque leviora certamina Athanaricum
ea tempestate iudicem potentissimum ausum resistere .. coegit in
fugam_. Es ist unmöglich, den in ruhigem Zusammenhange fortschreitenden
Satz zu zerschneiden, das zuerst bezeichnete Volk von dem unmittelbar
nachher genannten Feldherrn zu trennen, und den Schriftsteller dahin zu
interpretiren, daß Valens nach einigen Scharmützeln mit den Greutungen
sich wieder gegen die Thervingen gewandt und dort den Athanarich
entscheidend geschlagen habe. Vielmehr ist überall nur von =einem=
Widersacher die Rede, und da dieser von Athanarich geführt wird, so
ist eben _Thervingos_ statt _Greutungos_ zu verbessern. Das _perrupto
barbarico_ macht keine Schwierigkeit; es geht daraus nur hervor, daß
die Wohnsitze der Thervingen nicht bis hart an die Donau reichten,
sondern einige Meilen weit von den Ufern des Stromes entfernt waren.
Ob der dazwischen liegende Landstrich unbewohnt oder von andern
gothischen Stämmen, Taifalen oder Peucinern besetzt war, wissen wir
nicht. Jedenfalls betrifft der Krieg von 367 nur die Thervingen; nur
sie sind an dieser Stelle mit der Benennung Gothen bezeichnet – ein
Ergebniß, von dem wir sogleich eine folgenreiche Anwendung zu machen
hoffen.
Nämlich vor der Zeit des Athanarich fehlen uns beinahe alle Angaben
über gothische Verfassung. Mit einigen Königsnamen, die aus dem
Treiben jener scythischen Masse hervortauchen und unbestimmbar wieder
verschwinden, ist unsere Kenntniß erschöpft. Athanarich’s Stellung
dagegen wird mehrfach und von verschiedenen Seiten her beschrieben.
Zunächst nennt ihn Auxentius (_ed. Waitz p._ 20) _iudex Gothorum_, so
wie Ammian _iudex Thervingorum, iudex potentissimus_, ein Titel, der,
wie wir wissen, wohl für fürstliche Würde, nicht aber für die Stellung
eines Volksherrschers beweist. Nähere Erläuterung gibt Themistius
(_p. 132 ed. Harduin._) bei dem Kriege von 367: ἐγὼ παρατάξεις μὲν οὐ
τεθέαμαι Σκυθικοὺς, ἐκκλησίαν δὲ φόβον καὶ σύνεδρον καταπλήξεως καὶ
στρατηγὸν Ῥωμαίων ἐπιτάττοντα Σκυθῶν βασιλεῦσιν. Nur von den Thervingen
ist die Rede: hier sind der Könige eine Menge, alle erscheinen in
gleicher Stellung und erst nachher hebt sich Athanarich unter ihnen
in folgender Weise heraus, _p._ 134: προήγορον εἶχον οὐδετέρᾳ ληπτὸν
οὔδε ὥσπερ γλώττῃ βάρβαρον, οὕτω δὴ καὶ τῇ διανοίᾳ, ἀλλ’ ἐν τῷ συνεῖναι
μᾶλλον σοφώτερον ἤ ἐν τοῖς ὅπλοις· οὕτω γοῦν τὴν μὲν μὲν τοῦ βασίλεως
ἐπωνυμίαν ἀπαξιοῦ, τὴν τοῦ δικάστου δὲ ἀγαπᾶ, ὡς ἐκεῖνο μὲν δυνάμεως
πρόςρημα τὸ δὲ σοφίας[146]. Dies ist wichtig für die Charakteristik des
Ealdordomes, welchem beide Seiten, die richterliche und kriegerische,
gleich sehr eignen: im Zusammenhange mit der ersten Stelle zeigt
es aber deutlich, daß auch eine kleine Stammherrschaft unter dem
Königstitel auftreten kann. Athanarich ist der Sprecher für viele
Genossen, welche Könige heißen wie er selbst; für den Inhaber einer
geschlossenen Herrschaft über die Civitas der Thervingen kann er aber
nicht gehalten werden. Mit gutem Grunde also nennt ihn Themistius
später kurzweg Σκύθης ἢ Γέτης δυνάστης und nicht βασιλεύς (_p._
146), obgleich er vorher den letztern Ausdruck anwandte, weil dort
die Mehrheit der Inhaber eine unbegründete Steigerung des Begriffes
verhinderte[147].
Damals also, 367, bei dem Angriffe der Römer, ist seine Stellung im
Wesentlichen der Armins unter den Cheruskern analog: er hat unter
seines Gleichen die Hegemonie, wie bei Ammian die beiden Anführer der
Alamannen. Bald darauf aber treten Ereignisse ein, wo dieses Ansehen
um ein Beträchtliches geschmälert wird, das Volk sich spaltet, und ein
anderer Geschlechtsfürst zu einer ähnlichen Höhe emporsteigt.
Von den Streitigkeiten des Jahres 370[148] erzählt Sokrates (_VI._
33): οἱ πέραν τοῦ Ἴστρου βάρβαροι οἱ καλούμενοι Γότθοι ἐμφύλιον πρὸς
ἑαυτοὺς κινήσαντες πόλεμον, εἰς δύο μέρη ἐτμήθησαν, ὧν τοῦ ἕνος
ἡγεῖτο Φριτιγέρνης, τοῦ δὲ ἑτέρου Ἀθανάριχος. Nicht eine Andeutung
also, daß Athanarich früher eine gesetzliche oder erbliche Obergewalt
über die Civitas gehabt, daß man Fritigern als einen Aufrührer zu
betrachten habe, beide stehen vielmehr als selbständige Souveräne
da. Fritigern siegt mit römischer Hülfe, wird Christ und befestigt
dadurch die Spaltung, statt der einen Hegemonie gibt es deren jetzt
zwei bei den Thervingen, und daß auch er keine eigentliche Königsgewalt
besitzt, zeigt Sokrates, indem er erzählt, Ulfilas habe bekehrt οὐ
μόνον τοὺς ὑπὸ Φριτιγέρνην ἀλλὰ καὶ τοὺς Ἀθανάριχον ταττομένους
βαρβάρους – ταττομένους, die Anhänger der beiden Parteihäupter, nicht
die Untertanen zweier Könige[149]. Die Verfassung ist durch diese
Vorgänge nicht verändert worden, die Gau- und Geschlechtsfürsten
herrschen nach wie vor; nur ihre politische Gruppirung, nicht aber ihr
staatsrechtliches Verhältniß hat sich umgewandelt. Nur zu diesem Bilde
paßt die Erzählung _de ss. martyr. Gothis_ (Bolld. 26. März) – die
mit der gewöhnlichen Ansicht in scharfem Widerspruch, begreiflicher
Weise nach Tillemont erst von Waitz wieder beachtet worden ist – sechs
und zwanzig Gothen beiderlei Geschlechts seien durch den ἄρχων (die
Würde, die Ulfilas durch _reiks_ ausdrückt) Wingurich oder Jungerich
zur Zeit des Valentinian, Valens und Gratian, also eben zur Zeit des
Athanarich hingerichtet worden, die Gattin eines andern gothischen
Fürsten habe aber ihre Gebeine nach Kyzikos gebracht. Ausführlicher
noch meldet die _vita S. Sabae_ (_Bolland._ 12. April): οἱ κατὰ τὴν
Γοτθίαν μεγιστάνες, also mehrere Fürsten, beginnen eine Verfolgung der
dort wohnenden Christen. Nachdem sie den Anstoß gegeben, verschwinden
sie aber aus unserem Gesichtskreis, und weiterhin sehen wir nur noch
die Dorfgemeinden handeln. Sie wachen über die Reinheit des Glaubens,
vertreiben den Saba und nehmen ihn erst nach längerer Zeit wieder auf.
Dann tritt eine neue Verfolgung ein; wieder ist es die Dorfgemeinde,
die den Heiligen bedrängt, diesmal vermittelt aber ὁ ἄρχων τῆς ἀνομίας
und entläßt Saba mit geringschätzender Milde. Den griechischen Ausdruck
wird man erklären können: der Fürst der verfolgenden Heiden; es ist der
uns schon bekannte Titel des Gaukönigs. Μετέπειτα δὲ, heißt es _c._ 4
weiter, διωγμοῦ μεγάλου κινηθέντος ὑπὸ τὼν ἁμαρτανόντων ἐν τῇ Γοτθία –
werden andere christliche Priester erschlagen, Atharidos, der Sohn des
Häuptlings (βασιλισκός) Rhothesteos, kommt in das Dorf mit einer Schaar
gottloser Räuber, ergreift und tödtet den Heiligen.
Hier ist nun Alles ganz deutlich. Gothia kann nur das Land der
Thervingen sein, denn im andern Falle wäre eine Christenverfolgung
durch das ganze Scythien im obigen Sinne beschrieben, die nach
der Vergleichung mit Sokrates geradezu geläugnet werden muß. Die
Megistanes sind also die Fürsten der Thervingen, unter denen von dem
Königthum eines Einzigen gar keine Rede ist, und Atharid, den man für
Athanarich gehalten hat ohne positiven Grund[150], steht unter ihnen
ohne besonderes Zeichen, ein kleiner König, ein Archon, wie sie Alle.
In Bezug hierauf verhält sich die Vita zu Auxentius und Sokrates, wie
bei dem Kriege von 367 Themistius zu Ammian. Diese halten sich an
den einflußreichsten Lenker und nennen nur den Einen, ohne deshalb
die freie Selbstbestimmung der Uebrigen verneinen zu wollen[151]. Von
der Kirchennachricht der _vita_ wird man keinen Ueberblick dieses
Zusammenhangs verlangen.
Dieser Zustand dauerte nun beinahe bis zu der hunnischen Invasion;
von Hergang und Folgen der Versöhnung sagt Sokrates aber nichts
Näheres, und wir sind hier von Neuem auf Ammian angewiesen. Wir
bemerkten bereits, daß das Volk wieder unter Athanarich’s Hegemonie
sich vereinigt, an dem Kampfe selbst nur der kleinere Theil mit ihm
Antheil genommen hat. Mit diesem wirft er sich nach der Niederlage nach
Caucaland, eine Masse der übrigen Stämme erscheint unter Anführung des
Alavivus an der Donau (31, 4 § 1), an diese schließt sich unmittelbar
nachher Fritigern mit seinen Genossen an: nicht mit einer Sylbe hebt
der Schriftsteller hervor, daß hier eine große Monarchie zertrümmert,
daß neue Könige emporgekommen seien, ein Stillschweigen, welches sich
nur unter der Voraussetzung erklärt, es seien die längst herrschenden
Gaufürsten, die jetzt nach der Niederlage des Oberfeldherrn frei über
ihr Schicksal bestimmen.
In gleichem Sinne schreibt Eunapius _p._ 84: φυλαὶ τῶν πολεμίων
τὴν ἀρχήν διεβεβήκεσαν ἄπειροι, καὶ πλείους ἐπιδιέβαινον, οὐδενὸς
κωλύοντος· εἶχε δὲ ἑκάστη φυλὴ ἱερά τε οἴκοθεν τὰ πάτρια συνεφελκομένη
καὶ ἱερὲας καὶ ἱερείας– der Aufzug dieser Priester wird dann
weitläufig geschildert. Wenn die Bezeichnung Phyle nicht genügte, so
würde die Angabe dieser Heiligthümer jeden Zweifel ausschließen, hier
kann nur von Geschlechtern oder Stämmen und bei der zahllosen Menge
derselben nicht von ganzen Völkern die Rede sein. Ihre Fürsten werden
genau so beschrieben, wie der _magnus numerus regum_ bei Ammian: τὸ
τῶν Σκυθῶν ἔθνος ἐξελαυνόμενοι τῆς χώρας ὑπὸ τῶν Οὔννων, διεβεβήκεσαν
τῶν φυλῶν ἡγέμονες ἀξιώματι καὶ γένει προήκοντες[152]. Dies sind die
Optimaten, welche Ammian hier und da als die leitende Behörde im
römischen Kriege nennt: wie früher Athanarich sind jetzt Fritigern und
Alavivus die frei gesetzten Führer der gleichberechtigten Genossen.
Eine entscheidende Parallele dazu gibt beinahe wörtlich zu Sokrates
stimmend Eunapius zum Jahre 392 (die Aethelinge sind in Streit über
die gegen Rom zu befolgende Politik) ἦν δὲ ἡγεμὼν τῆς μὲν θεοφίλους
καὶ θείας μέριδος Φράβιθος – οἱ δὲ πολλοὶ καὶ δυνατώτεροι – πρὸς
τὴν ὠδῖνα τῆς ἐπιβουλῆς σφαδάζοντες ἐμεμήνεσαν ὧν ἦρχεν Ερίουλφος.
Auch hier noch, Jahre lang nach der Schlacht von Adrianopel, nach
den verzweifelten Kämpfen, in denen ein Mensch wie Fritigern jeden
Anlaß zur Constituirung des Königthums gehabt hätte, wäre damals
nicht der Geist der Nation so weit davon entfernt gewesen – auch hier
ist von einer neuen Verfassung keine Rede, und die Phylen wie ihre
Beherrscher sind noch erhalten, obgleich die Civitates von den Hunnen
unwiederbringlich zertrümmert worden sind.
Ueber die Thervingen des vierten Jahrhunderts haben wir also
hinlängliche Sicherheit, welche durch die Uebereinstimmung mit den
oben erörterten Völkerzuständen doppelt zuverlässig erscheint. Dies
Resultat auch auf Taifalen, Victovalen und die sonstigen kleinern
Stämme jenes Complexes auszudehnen, hat kein Bedenken; von den Vandalen
wird noch besonders Rede sein, nur über Greutungen und Gepiden ist
ohne Berücksichtigung des Jordanes oder seiner Gewährsmänner nicht
abzuschließen. Es fragt sich, ob dessen Darstellung des amalischen
Königthums, die in ihrer buchstäblichen Ausdehnung ohne allen Werth
ist, von ihm selbst vernichtet wird und nur in abgeschwächter Weise
allgemeinen Glauben gefunden hat – ob diese also auf einen haltbaren
Kern reducirt werden kann. Der einzig mögliche Weg dazu liegt bestimmt
vorgeschrieben da. Nicht mit ihrem Inhalte dürfen wir capituliren;
unsere Untersuchung kann nur darauf gerichtet sein, ob aus den
verfälschten Formen, welche die älteste Sage durch Cassiodor und die
Compilation des Jordanes etwa erhalten hat, noch gehaltreiche Trümmer
des echten Bestandes herauszufinden sind.
Jordanes meldet von Cassiodor, daß derselbe zwölf Bücher _de origine
actibusque Getarum ab olim usque nunc per generationes regesque
descendente_ geschrieben habe. Ebenso sagt König Athalarich von seinem
Minister (_Var. IX_, 25) _tetendit se etiam in antiquam prosapiem
nostram, lectione discens, quod vix maiorum notitia cana retinebat.
Iste reges Gothorum longa oblivione celatos latibulo vetustatis
eduxit, iste Amalos cum generis sui claritate restituit, evidenter
ostendens, in decimam septimam progeniem stirpem nos habere regalem._
Cassiodor selbst läßt sich von seinen Freunden anreden (_Var. praef._):
_dixisti ad commendationem universitatis frequenter reginis ac regibus
laudes: duodecim libris Gothorum historiam defloratis prosperitatibus
condidisti_. Ganz dazu stimmt seine Aeußerung über die Königin
Amalasuntha (_Var. XI_, 1) die _domina quae tot reges habuit quot
parentes ... hanc si parentum cohors illa regalis adspiceret, tanquam
in speculum purissimum sua praeconia mox videret. Enituit enim Amala
felicitate, Ostrogotha patientia, Athala mansuetudine, Winitarius
aequitate, Unimundus forma, Thorismundus castitate, Walamer fide,
Theudimer pietate, sapientia inclytus pater._
Aus dem Wortlaute dieser Aeußerungen wird Niemand eine andere
Vorstellung von dem Inhalte derselben gewinnen können, als daß
Cassiodor dem Athalarich sechzehn amalische Vorgänger auf dem
gothischen Königsthrone zugeschrieben, und in seiner _historia
Gothorum_ die Geschichte dieser sechzehn Regierungen berichtet habe. Da
wir jedoch das Buch nicht selbst besitzen, sondern es nur nach dem von
Jordanes gemachten Auszug beurtheilen können, so ergibt sich hier eine
Schwierigkeit. Allerdings zeigt die Stammtafel der Amaler bei Jordanes
wie in der vorher erwähnten Varienstelle siebzehn Generationen, aber
in seiner Erzählung wird von Jordanes erst der sechste in der Reihe
als König aufgeführt, und nach ihm für ein ganzes Jahrhundert nur von
nicht amalischen Königen der Gothen berichtet. Zur Beseitigung dieses
Widerspruchs bemerkt Dahn, auch wenn in der That nur Gapt, Ostrogotha
und Ermanarich, nicht aber Unilt, Athala u. s. w. wirklich regiert
hätten, so könnte das Haus der Amaler als eine _stirps regia_ durch 17
Generationen bezeichnet werden, und da Jordanes zwischen Ostrogotha
und Ermanarich nichtamalische Könige einschiebe, sei dies denn auch
wohl Cassiodor’s Meinung. Die Möglichkeit jener Bezeichnung zugegeben,
beklage ich nur den Mangel des Beweises für ihre Wirklichkeit. Denn
Cassiodor nennt die Vorfahren der Amalasuntha eine _cohors regalis_,
und sagt ganz ausdrücklich: _tot reges quot parentes_. Dahn schiebt
dies als übertreibende Phrase bei Seite, ohne Zweifel ein bequemes
Mittel, eine unbequeme Meinungsäußerung los zu werden. Bemerken wir, es
handelt sich hier noch nicht um die Richtigkeit dessen, was Cassiodor
gesagt hat, sondern nur um die Frage was er hat sagen wollen, und
ich denke, daß Cassiodor seinen Interpreten bemerken darf, er meine
nicht »Prätendenten«, wenn er »Könige« sagt. Schirren wirft die Frage
hin, ob Cassiodor etwa bloß die Amaler, die er _Var. XI_, 1 namentlich
aufführt, für regierende Könige halte, da in der Stammtafel ja ohne
Zweifel manche nicht regierende Herren genannt würden. Gewiß ist
letzteres richtig in Bezug auf Berismund und dessen Nachkommen, und
möglich bei den Brüdern Ermanarich’s. Dies aber berührt die Hauptfrage
gar nicht, denn nicht darauf kommt es an, ob neben den regierenden
Königen noch sonstige Prinzen genannt werden, sondern ob Cassiodor
siebzehn amalische Könige statuirt hat. Wollte man statt dessen nur
die neun, _Var. XI_, 1, genannten Herrscher gelten lassen, so wäre
dadurch einerseits die Verwicklung mit Jordanes nicht gelöst, da dieser
auch den _XI_, 1 aufgeführten Athala als König nicht erwähnt, und
andererseits hätte Cassiodor auch den Ermanarich nicht als wirklichen
Herrscher angesehen, woran doch nicht zu denken ist. Köpke scheint mir
hier einleuchtend richtig zu bemerken, daß die _Var. XI_, 1 vorkommende
Auswahl lediglich nach den charakteristischen Tugenden jener Könige
gemacht ist; nur diejenigen sind genannt, deren Cardinaltugend sich
der Dame Amalasuntha verbindlicher Weise aneignen ließ, der Milde, der
Fromme, der Keusche. Könige bleiben deshalb auch die Nichtgenannten,
Isarna, der Eiserne, der grimme Ermanarich, und wie sie weiter heißen.