[133] Waitz, V. G. _I_^3, 305 verfügt: das _vel_ ist =nicht= erklärend

zu nehmen. Bis er einen Beweis dafür beibringt, erlaube ich mir

einfach zu erwidern: das _vel_ =ist= erklärend zu nehmen. Giesebrecht

erläutert, unter pagi seien hier Hundertschaften verstanden, die

bei Gregor gewöhnlich _pagi_ genannt werden, während die Gaue, die

sich an die alte gallische Eintheilung der Stadtgebiete anschlossen,

_civitates_ heißen. Wenn dies nur bedeuten soll, daß die Gebiete der

einzelnen Könige verschiedene Größe gehabt, so bin ich einverstanden;

sollten aber Unterkönige der Hundertschaften und Oberkönige der Civitas

gemeint sein, so wäre dies im Wiederspruch mit der Gleichberechtigung,

die sich überall in der Geschichte dieser kleinen Häuptlinge zeigt.

[134] Pertz M. G. _II_, 307.

[135] Duchesne _I_, 793, und Pertz _l. c._

[136] Vgl. Waitz, das alte Recht, 37, 38, Sohm R. u. G. V. _I_, 52.

[137] Ohne Zweifel ist gemeint, als sie noch dem Heidenthum anhing.

[138] Auf seine Theorie, daß noch unter Chlodovech ein Concilium

Civitatis, eine Heerversammlung des salischen Volkes mit

Regierungsrechten Statt gefunden, komme ich unten zurück.

[139] Vorrede zu Merkel’s _lex Salica_ S. 68.

[140] Hier wie oben kann ich nur constatiren, daß wenn Sohm wieder

den König als den geborenen Vorsitzenden in der Volksversammlung

voraussetzt, dies eben auch hier eine Voraussetzung ohne Quellenbeweis

ist. Die Glosse kennt nur die Volksgemeinde ohne den König, und erst

der im 6. Jahrhundert niedergeschriebene Text setzt den König der

Volksgemeinde hinzu. Kern’s Erörterung zu _tit._ 46, nach welcher

_theoda_ gerade den König, den altsächsischen _theoden_ bezeichnen

soll, weil sonst der Satz sinnlos sei, scheint mir völlig aus der

Luft gegriffen. Denn was ist an der Bestimmung auszusetzen, daß die

Freilassung vor der Volksversammlung, oder (auch allein) vor dem

Thunginus erfolgen kann? Auch die sprachliche Erörterung Kern’s an

dieser Stelle ist weit von Bündigkeit entfernt.

[141] Grimm, Vorrede zu Merkel’s _lex Salica_, _V_, hält das für

unverträglich mit dem fränkischen Nationalstolz. Aber die Salier

saßen in Belgien nicht als siegreiche Eroberer, sondern als dienende

Föderalen.

[142] Grimm _l. c._ erklärt ihn für eine Ehrensache der deutschen

Philologie.

§ 5. Fortsetzung. – Gothen.

Das älteste Zeugniß über die gothische Verfassung gibt Tacitus: _paullo

adductius regnantur quam ceterae Germanorum gentes, nec tamen supra

libertatem – omniumque harum gentium – erga reges obsequium_. Ich

erörterte oben den Sprachgebrauch der Germania, und halte demnach diese

Könige in der That für erbliche Beherrscher des gesammten gothischen

Volkes. Nur ist daraus keine Monarchie der spätern Weise zu folgern;

die Worte des Schriftstellers zeigen die Volksgemeinde factisch etwas

beschränkter, rechtlich aber in demselben Zustande wie bei den übrigen

Germanen. Die Könige verhalten sich hier zu den Hundertfürsten wie

diese zu den Geschlechtsältesten: das Nähere darüber werden wir im

folgenden Paragraphen kennen lernen.

Diese Monarchie wird nun, wahrscheinlich durch scandinavische oder

slavische Einwirkung, im Anfang des zweiten Jahrhunderts gebrochen. Die

Hundertfürsten werden wieder selbstständig, eine Masse des Volkes nach

der andern macht sich auf und zieht gegen Süden[143], da erscheinen

sie seit 166 in stets verstärkter Macht den Römern gegenüber an der

Donaugrenze. Hier treten sie auch für uns in helleres geschichtliches

Licht, obgleich noch immer unsere Kenntniß keineswegs im Verhältniß zu

ihrer Bedeutung steht.

Die römischen und griechischen Erzähler schwanken schon über die

Ausdehnung des Namens. Die meisten gebrauchen für alle Stämme von den

Grenzen der Jazygen bis zur Donaumündung in freier Abwechselung die

Namen Scythen, Geten und Gothen: so Trebellius Pollio (_in Gallieno

6_) _illi Gothi qui evaserant ... omnes gentes suorum ad Romanas

excitaverant praedas_, woran er dann eine Aufzählung deutscher,

thrakischer und sarmatischer Stämme schließt. So versichert Syncellus,

wohl nach Dexippus, Gothien sei der einheimische Name Scythiens, der

_anon. Vales._ bezeichnet Illyricum und den Pontus als seine Grenze,

endlich noch in späterer Zeit rechnet Prokop die Gepiden und Vandalen

zu der Einheit des Gothenvolkes.

Genauer reden dagegen einige wenige, für diese Zeit auch sonst

werthvollere Berichterstatter. Was wir aus Jordanes als einheimische

Kunde beglaubigen können, daß der Gothenname im eigentlichen Sinne

nur den Greutungen und Thervingen zugekommen, steht fest auch im

Sprachgebrauche Mamertin’s (_Genethl._ 16), der insbesondere die

Thervingen als gesonderte Völkerschaft hervorhebt, Ammian’s und

Zosimus[144]. Die beiden letzten bezeichnen die gesammte Völkermasse

als Scythen[145]; wo sie den Gothennamen verwenden, sind stets die

beiden angeführten Stämme gemeint. Ich bemerke besonders zwei Stellen

Ammian’s: 31,3 § 7. 8. und 27,5. Dort heißt es, nachdem Athanarich’s

Niederlage durch die Hunnen entschieden ist: _fama late serpente per

Gothorum reliquas gentes_ – daß die Hunnen, ein unbekanntes Volk,

im Lande seien – _populi pars maior, quae Athanaricum attenuata

necessariorum penuria deseruerat, quaeritabat domicilium remotum_. Jene

_reliquas gentes_ hat man auf Taifalen, Victovalen, Gepiden gedeutet,

weil die Thervingen, nachdem sie das Schwert der Hunnen gefühlt, nicht

erst durch das Gerücht über sie belehrt zu werden brauchten. Da aber

der Satz ohne Unterbrechung fortschreitet, so scheint mir die Identität

jener _gentes_ und der _populi pars maior_ nicht zu bezweifeln: ihre

Desertion ist schon vor der Schlacht erfolgt, und so sind ihre Gemüther

den Wirkungen des Rufes noch offen. Dies bestätigt sich 31,4, wo die

pars maior unter Alavivus an der Donau versammelt ist, und dann § 2

Ammian erst besonders von der Aufregung der übrigen Scythenvölker

anhebt.

Ebenso bestimmt ist 27,5 nur an die Thervingen zu denken. Valens

Hauptquartier in Marciodunum, das Lager bei Daphne, der zweite

Donauübergang bei Noviodunum, Alles weist auf die unterste Strecke

des Donaulaufes. Höher den Strom hinauf ist Alles ruhig und von

einer Theilnahme der übrigen »Scythen« keine Rede, Ammian sagt es

ausdrücklich 31,4 § 3: _quae res_ (die Unruhen von 376) _adspernanter

a nostris inter initia ipsa accepta est, hanc ob causam, quod

illis tractibus non nisi peracta aut sopita audiri procul agentibus

consueverant bella_ – was doch auf den dreijährigen ersten Krieg des

Valens unmöglich anzuwenden ist. Nur mit den Thervingen hat Valens zu

thun; dies wird unwiderleglich durch den Umstand dargethan, daß die

Gegner während des Kampfes und bei den Friedensverhandlungen unter

der Leitung des Athanarich stehen, welcher durch alle Zeugnisse, vor

Allem durch jenes des Ammian selbst, als der einflußreichste unter

den Fürsten der Thervinger sicher gestellt ist. Wenn also Ammian an

einer Stelle (27,5) die Greutungen als die Widersacher des Valens

nennt, so hat Zeuß einleuchtend Recht, hier ein Versehen, einen durch

Flüchtigkeit herbeigeführten Schreibfehler des Autors zu behaupten,

und es war meinerseits ein Versehen, wenn ich früher Zeuß des Irrthums

geziehen habe. Ammian sagt: _navibus ad transmittendum amnem convexis,

perrupto barbarico, continuatis itineribus longius agentes Greutungos

bellicosam gentem aggressus est, postque leviora certamina Athanaricum

ea tempestate iudicem potentissimum ausum resistere .. coegit in

fugam_. Es ist unmöglich, den in ruhigem Zusammenhange fortschreitenden

Satz zu zerschneiden, das zuerst bezeichnete Volk von dem unmittelbar

nachher genannten Feldherrn zu trennen, und den Schriftsteller dahin zu

interpretiren, daß Valens nach einigen Scharmützeln mit den Greutungen

sich wieder gegen die Thervingen gewandt und dort den Athanarich

entscheidend geschlagen habe. Vielmehr ist überall nur von =einem=

Widersacher die Rede, und da dieser von Athanarich geführt wird, so

ist eben _Thervingos_ statt _Greutungos_ zu verbessern. Das _perrupto

barbarico_ macht keine Schwierigkeit; es geht daraus nur hervor, daß

die Wohnsitze der Thervingen nicht bis hart an die Donau reichten,

sondern einige Meilen weit von den Ufern des Stromes entfernt waren.

Ob der dazwischen liegende Landstrich unbewohnt oder von andern

gothischen Stämmen, Taifalen oder Peucinern besetzt war, wissen wir

nicht. Jedenfalls betrifft der Krieg von 367 nur die Thervingen; nur

sie sind an dieser Stelle mit der Benennung Gothen bezeichnet – ein

Ergebniß, von dem wir sogleich eine folgenreiche Anwendung zu machen

hoffen.

Nämlich vor der Zeit des Athanarich fehlen uns beinahe alle Angaben

über gothische Verfassung. Mit einigen Königsnamen, die aus dem

Treiben jener scythischen Masse hervortauchen und unbestimmbar wieder

verschwinden, ist unsere Kenntniß erschöpft. Athanarich’s Stellung

dagegen wird mehrfach und von verschiedenen Seiten her beschrieben.

Zunächst nennt ihn Auxentius (_ed. Waitz p._ 20) _iudex Gothorum_, so

wie Ammian _iudex Thervingorum, iudex potentissimus_, ein Titel, der,

wie wir wissen, wohl für fürstliche Würde, nicht aber für die Stellung

eines Volksherrschers beweist. Nähere Erläuterung gibt Themistius

(_p. 132 ed. Harduin._) bei dem Kriege von 367: ἐγὼ παρατάξεις μὲν οὐ

τεθέαμαι Σκυθικοὺς, ἐκκλησίαν δὲ φόβον καὶ σύνεδρον καταπλήξεως καὶ

στρατηγὸν Ῥωμαίων ἐπιτάττοντα Σκυθῶν βασιλεῦσιν. Nur von den Thervingen

ist die Rede: hier sind der Könige eine Menge, alle erscheinen in

gleicher Stellung und erst nachher hebt sich Athanarich unter ihnen

in folgender Weise heraus, _p._ 134: προήγορον εἶχον οὐδετέρᾳ ληπτὸν

οὔδε ὥσπερ γλώττῃ βάρβαρον, οὕτω δὴ καὶ τῇ διανοίᾳ, ἀλλ’ ἐν τῷ συνεῖναι

μᾶλλον σοφώτερον ἤ ἐν τοῖς ὅπλοις· οὕτω γοῦν τὴν μὲν μὲν τοῦ βασίλεως

ἐπωνυμίαν ἀπαξιοῦ, τὴν τοῦ δικάστου δὲ ἀγαπᾶ, ὡς ἐκεῖνο μὲν δυνάμεως

πρόςρημα τὸ δὲ σοφίας[146]. Dies ist wichtig für die Charakteristik des

Ealdordomes, welchem beide Seiten, die richterliche und kriegerische,

gleich sehr eignen: im Zusammenhange mit der ersten Stelle zeigt

es aber deutlich, daß auch eine kleine Stammherrschaft unter dem

Königstitel auftreten kann. Athanarich ist der Sprecher für viele

Genossen, welche Könige heißen wie er selbst; für den Inhaber einer

geschlossenen Herrschaft über die Civitas der Thervingen kann er aber

nicht gehalten werden. Mit gutem Grunde also nennt ihn Themistius

später kurzweg Σκύθης ἢ Γέτης δυνάστης und nicht βασιλεύς (_p._

146), obgleich er vorher den letztern Ausdruck anwandte, weil dort

die Mehrheit der Inhaber eine unbegründete Steigerung des Begriffes

verhinderte[147].

Damals also, 367, bei dem Angriffe der Römer, ist seine Stellung im

Wesentlichen der Armins unter den Cheruskern analog: er hat unter

seines Gleichen die Hegemonie, wie bei Ammian die beiden Anführer der

Alamannen. Bald darauf aber treten Ereignisse ein, wo dieses Ansehen

um ein Beträchtliches geschmälert wird, das Volk sich spaltet, und ein

anderer Geschlechtsfürst zu einer ähnlichen Höhe emporsteigt.

Von den Streitigkeiten des Jahres 370[148] erzählt Sokrates (_VI._

33): οἱ πέραν τοῦ Ἴστρου βάρβαροι οἱ καλούμενοι Γότθοι ἐμφύλιον πρὸς

ἑαυτοὺς κινήσαντες πόλεμον, εἰς δύο μέρη ἐτμήθησαν, ὧν τοῦ ἕνος

ἡγεῖτο Φριτιγέρνης, τοῦ δὲ ἑτέρου Ἀθανάριχος. Nicht eine Andeutung

also, daß Athanarich früher eine gesetzliche oder erbliche Obergewalt

über die Civitas gehabt, daß man Fritigern als einen Aufrührer zu

betrachten habe, beide stehen vielmehr als selbständige Souveräne

da. Fritigern siegt mit römischer Hülfe, wird Christ und befestigt

dadurch die Spaltung, statt der einen Hegemonie gibt es deren jetzt

zwei bei den Thervingen, und daß auch er keine eigentliche Königsgewalt

besitzt, zeigt Sokrates, indem er erzählt, Ulfilas habe bekehrt οὐ

μόνον τοὺς ὑπὸ Φριτιγέρνην ἀλλὰ καὶ τοὺς Ἀθανάριχον ταττομένους

βαρβάρους – ταττομένους, die Anhänger der beiden Parteihäupter, nicht

die Untertanen zweier Könige[149]. Die Verfassung ist durch diese

Vorgänge nicht verändert worden, die Gau- und Geschlechtsfürsten

herrschen nach wie vor; nur ihre politische Gruppirung, nicht aber ihr

staatsrechtliches Verhältniß hat sich umgewandelt. Nur zu diesem Bilde

paßt die Erzählung _de ss. martyr. Gothis_ (Bolld. 26. März) – die

mit der gewöhnlichen Ansicht in scharfem Widerspruch, begreiflicher

Weise nach Tillemont erst von Waitz wieder beachtet worden ist – sechs

und zwanzig Gothen beiderlei Geschlechts seien durch den ἄρχων (die

Würde, die Ulfilas durch _reiks_ ausdrückt) Wingurich oder Jungerich

zur Zeit des Valentinian, Valens und Gratian, also eben zur Zeit des

Athanarich hingerichtet worden, die Gattin eines andern gothischen

Fürsten habe aber ihre Gebeine nach Kyzikos gebracht. Ausführlicher

noch meldet die _vita S. Sabae_ (_Bolland._ 12. April): οἱ κατὰ τὴν

Γοτθίαν μεγιστάνες, also mehrere Fürsten, beginnen eine Verfolgung der

dort wohnenden Christen. Nachdem sie den Anstoß gegeben, verschwinden

sie aber aus unserem Gesichtskreis, und weiterhin sehen wir nur noch

die Dorfgemeinden handeln. Sie wachen über die Reinheit des Glaubens,

vertreiben den Saba und nehmen ihn erst nach längerer Zeit wieder auf.

Dann tritt eine neue Verfolgung ein; wieder ist es die Dorfgemeinde,

die den Heiligen bedrängt, diesmal vermittelt aber ὁ ἄρχων τῆς ἀνομίας

und entläßt Saba mit geringschätzender Milde. Den griechischen Ausdruck

wird man erklären können: der Fürst der verfolgenden Heiden; es ist der

uns schon bekannte Titel des Gaukönigs. Μετέπειτα δὲ, heißt es _c._ 4

weiter, διωγμοῦ μεγάλου κινηθέντος ὑπὸ τὼν ἁμαρτανόντων ἐν τῇ Γοτθία –

werden andere christliche Priester erschlagen, Atharidos, der Sohn des

Häuptlings (βασιλισκός) Rhothesteos, kommt in das Dorf mit einer Schaar

gottloser Räuber, ergreift und tödtet den Heiligen.

Hier ist nun Alles ganz deutlich. Gothia kann nur das Land der

Thervingen sein, denn im andern Falle wäre eine Christenverfolgung

durch das ganze Scythien im obigen Sinne beschrieben, die nach

der Vergleichung mit Sokrates geradezu geläugnet werden muß. Die

Megistanes sind also die Fürsten der Thervingen, unter denen von dem

Königthum eines Einzigen gar keine Rede ist, und Atharid, den man für

Athanarich gehalten hat ohne positiven Grund[150], steht unter ihnen

ohne besonderes Zeichen, ein kleiner König, ein Archon, wie sie Alle.

In Bezug hierauf verhält sich die Vita zu Auxentius und Sokrates, wie

bei dem Kriege von 367 Themistius zu Ammian. Diese halten sich an

den einflußreichsten Lenker und nennen nur den Einen, ohne deshalb

die freie Selbstbestimmung der Uebrigen verneinen zu wollen[151]. Von

der Kirchennachricht der _vita_ wird man keinen Ueberblick dieses

Zusammenhangs verlangen.

Dieser Zustand dauerte nun beinahe bis zu der hunnischen Invasion;

von Hergang und Folgen der Versöhnung sagt Sokrates aber nichts

Näheres, und wir sind hier von Neuem auf Ammian angewiesen. Wir

bemerkten bereits, daß das Volk wieder unter Athanarich’s Hegemonie

sich vereinigt, an dem Kampfe selbst nur der kleinere Theil mit ihm

Antheil genommen hat. Mit diesem wirft er sich nach der Niederlage nach

Caucaland, eine Masse der übrigen Stämme erscheint unter Anführung des

Alavivus an der Donau (31, 4 § 1), an diese schließt sich unmittelbar

nachher Fritigern mit seinen Genossen an: nicht mit einer Sylbe hebt

der Schriftsteller hervor, daß hier eine große Monarchie zertrümmert,

daß neue Könige emporgekommen seien, ein Stillschweigen, welches sich

nur unter der Voraussetzung erklärt, es seien die längst herrschenden

Gaufürsten, die jetzt nach der Niederlage des Oberfeldherrn frei über

ihr Schicksal bestimmen.

In gleichem Sinne schreibt Eunapius _p._ 84: φυλαὶ τῶν πολεμίων

τὴν ἀρχήν διεβεβήκεσαν ἄπειροι, καὶ πλείους ἐπιδιέβαινον, οὐδενὸς

κωλύοντος· εἶχε δὲ ἑκάστη φυλὴ ἱερά τε οἴκοθεν τὰ πάτρια συνεφελκομένη

καὶ ἱερὲας καὶ ἱερείας– der Aufzug dieser Priester wird dann

weitläufig geschildert. Wenn die Bezeichnung Phyle nicht genügte, so

würde die Angabe dieser Heiligthümer jeden Zweifel ausschließen, hier

kann nur von Geschlechtern oder Stämmen und bei der zahllosen Menge

derselben nicht von ganzen Völkern die Rede sein. Ihre Fürsten werden

genau so beschrieben, wie der _magnus numerus regum_ bei Ammian: τὸ

τῶν Σκυθῶν ἔθνος ἐξελαυνόμενοι τῆς χώρας ὑπὸ τῶν Οὔννων, διεβεβήκεσαν

τῶν φυλῶν ἡγέμονες ἀξιώματι καὶ γένει προήκοντες[152]. Dies sind die

Optimaten, welche Ammian hier und da als die leitende Behörde im

römischen Kriege nennt: wie früher Athanarich sind jetzt Fritigern und

Alavivus die frei gesetzten Führer der gleichberechtigten Genossen.

Eine entscheidende Parallele dazu gibt beinahe wörtlich zu Sokrates

stimmend Eunapius zum Jahre 392 (die Aethelinge sind in Streit über

die gegen Rom zu befolgende Politik) ἦν δὲ ἡγεμὼν τῆς μὲν θεοφίλους

καὶ θείας μέριδος Φράβιθος – οἱ δὲ πολλοὶ καὶ δυνατώτεροι – πρὸς

τὴν ὠδῖνα τῆς ἐπιβουλῆς σφαδάζοντες ἐμεμήνεσαν ὧν ἦρχεν Ερίουλφος.

Auch hier noch, Jahre lang nach der Schlacht von Adrianopel, nach

den verzweifelten Kämpfen, in denen ein Mensch wie Fritigern jeden

Anlaß zur Constituirung des Königthums gehabt hätte, wäre damals

nicht der Geist der Nation so weit davon entfernt gewesen – auch hier

ist von einer neuen Verfassung keine Rede, und die Phylen wie ihre

Beherrscher sind noch erhalten, obgleich die Civitates von den Hunnen

unwiederbringlich zertrümmert worden sind.

Ueber die Thervingen des vierten Jahrhunderts haben wir also

hinlängliche Sicherheit, welche durch die Uebereinstimmung mit den

oben erörterten Völkerzuständen doppelt zuverlässig erscheint. Dies

Resultat auch auf Taifalen, Victovalen und die sonstigen kleinern

Stämme jenes Complexes auszudehnen, hat kein Bedenken; von den Vandalen

wird noch besonders Rede sein, nur über Greutungen und Gepiden ist

ohne Berücksichtigung des Jordanes oder seiner Gewährsmänner nicht

abzuschließen. Es fragt sich, ob dessen Darstellung des amalischen

Königthums, die in ihrer buchstäblichen Ausdehnung ohne allen Werth

ist, von ihm selbst vernichtet wird und nur in abgeschwächter Weise

allgemeinen Glauben gefunden hat – ob diese also auf einen haltbaren

Kern reducirt werden kann. Der einzig mögliche Weg dazu liegt bestimmt

vorgeschrieben da. Nicht mit ihrem Inhalte dürfen wir capituliren;

unsere Untersuchung kann nur darauf gerichtet sein, ob aus den

verfälschten Formen, welche die älteste Sage durch Cassiodor und die

Compilation des Jordanes etwa erhalten hat, noch gehaltreiche Trümmer

des echten Bestandes herauszufinden sind.

Jordanes meldet von Cassiodor, daß derselbe zwölf Bücher _de origine

actibusque Getarum ab olim usque nunc per generationes regesque

descendente_ geschrieben habe. Ebenso sagt König Athalarich von seinem

Minister (_Var. IX_, 25) _tetendit se etiam in antiquam prosapiem

nostram, lectione discens, quod vix maiorum notitia cana retinebat.

Iste reges Gothorum longa oblivione celatos latibulo vetustatis

eduxit, iste Amalos cum generis sui claritate restituit, evidenter

ostendens, in decimam septimam progeniem stirpem nos habere regalem._

Cassiodor selbst läßt sich von seinen Freunden anreden (_Var. praef._):

_dixisti ad commendationem universitatis frequenter reginis ac regibus

laudes: duodecim libris Gothorum historiam defloratis prosperitatibus

condidisti_. Ganz dazu stimmt seine Aeußerung über die Königin

Amalasuntha (_Var. XI_, 1) die _domina quae tot reges habuit quot

parentes ... hanc si parentum cohors illa regalis adspiceret, tanquam

in speculum purissimum sua praeconia mox videret. Enituit enim Amala

felicitate, Ostrogotha patientia, Athala mansuetudine, Winitarius

aequitate, Unimundus forma, Thorismundus castitate, Walamer fide,

Theudimer pietate, sapientia inclytus pater._

Aus dem Wortlaute dieser Aeußerungen wird Niemand eine andere

Vorstellung von dem Inhalte derselben gewinnen können, als daß

Cassiodor dem Athalarich sechzehn amalische Vorgänger auf dem

gothischen Königsthrone zugeschrieben, und in seiner _historia

Gothorum_ die Geschichte dieser sechzehn Regierungen berichtet habe. Da

wir jedoch das Buch nicht selbst besitzen, sondern es nur nach dem von

Jordanes gemachten Auszug beurtheilen können, so ergibt sich hier eine

Schwierigkeit. Allerdings zeigt die Stammtafel der Amaler bei Jordanes

wie in der vorher erwähnten Varienstelle siebzehn Generationen, aber

in seiner Erzählung wird von Jordanes erst der sechste in der Reihe

als König aufgeführt, und nach ihm für ein ganzes Jahrhundert nur von

nicht amalischen Königen der Gothen berichtet. Zur Beseitigung dieses

Widerspruchs bemerkt Dahn, auch wenn in der That nur Gapt, Ostrogotha

und Ermanarich, nicht aber Unilt, Athala u. s. w. wirklich regiert

hätten, so könnte das Haus der Amaler als eine _stirps regia_ durch 17

Generationen bezeichnet werden, und da Jordanes zwischen Ostrogotha

und Ermanarich nichtamalische Könige einschiebe, sei dies denn auch

wohl Cassiodor’s Meinung. Die Möglichkeit jener Bezeichnung zugegeben,

beklage ich nur den Mangel des Beweises für ihre Wirklichkeit. Denn

Cassiodor nennt die Vorfahren der Amalasuntha eine _cohors regalis_,

und sagt ganz ausdrücklich: _tot reges quot parentes_. Dahn schiebt

dies als übertreibende Phrase bei Seite, ohne Zweifel ein bequemes

Mittel, eine unbequeme Meinungsäußerung los zu werden. Bemerken wir, es

handelt sich hier noch nicht um die Richtigkeit dessen, was Cassiodor

gesagt hat, sondern nur um die Frage was er hat sagen wollen, und

ich denke, daß Cassiodor seinen Interpreten bemerken darf, er meine

nicht »Prätendenten«, wenn er »Könige« sagt. Schirren wirft die Frage

hin, ob Cassiodor etwa bloß die Amaler, die er _Var. XI_, 1 namentlich

aufführt, für regierende Könige halte, da in der Stammtafel ja ohne

Zweifel manche nicht regierende Herren genannt würden. Gewiß ist

letzteres richtig in Bezug auf Berismund und dessen Nachkommen, und

möglich bei den Brüdern Ermanarich’s. Dies aber berührt die Hauptfrage

gar nicht, denn nicht darauf kommt es an, ob neben den regierenden

Königen noch sonstige Prinzen genannt werden, sondern ob Cassiodor

siebzehn amalische Könige statuirt hat. Wollte man statt dessen nur

die neun, _Var. XI_, 1, genannten Herrscher gelten lassen, so wäre

dadurch einerseits die Verwicklung mit Jordanes nicht gelöst, da dieser

auch den _XI_, 1 aufgeführten Athala als König nicht erwähnt, und

andererseits hätte Cassiodor auch den Ermanarich nicht als wirklichen

Herrscher angesehen, woran doch nicht zu denken ist. Köpke scheint mir

hier einleuchtend richtig zu bemerken, daß die _Var. XI_, 1 vorkommende

Auswahl lediglich nach den charakteristischen Tugenden jener Könige

gemacht ist; nur diejenigen sind genannt, deren Cardinaltugend sich

der Dame Amalasuntha verbindlicher Weise aneignen ließ, der Milde, der

Fromme, der Keusche. Könige bleiben deshalb auch die Nichtgenannten,

Isarna, der Eiserne, der grimme Ermanarich, und wie sie weiter heißen.

Entstehung des Deutschen Königthums · 第 14 / 40 段