Einen weiteren Beweis für die ausreichende Stärke der Schutztruppe

schienen nach Verlauf und Ergebnis auch

$die bisherigen Eingeborenenaufstände$

zu liefern. Deren Niederschlagung war stets derart glatt gelungen,

daß die öffentliche Meinung im Schutzgebiete sowohl wie in der Heimat

über den kriegerischen Wert der südwestafrikanischen Eingeborenen sich

allmählich irrige Anschauungen zu eigen gemacht hatte. Bei Beginn des

Hereroaufstandes 1904 erwartete man daher nur »Sedans« und hatte für

andere Erfolge lediglich Mißachtung. Hierbei war eben übersehen worden,

daß wir die früheren rascheren Erfolge neben der zwar kleinen, aber

landeskundigen und kriegsgewohnten Schutztruppe in erster Linie der

Mitwirkung der Eingeborenen selbst zu verdanken hatten. Dies möge aus

folgender Zusammenstellung der bisherigen Aufstände hervorgehen:

-------------------+-----------------------+--------------------------

Aufständische | Eingeborene | Erzieltes Ergebnis

| Bundesgenossen | sowie Kriegsdauer

-------------------+-----------------------+--------------------------

1. 1893 | Bastards | Bis jetzt verweigerte

94 Witboois | | Unterwerfung unter

| | die deutsche

| | Schutzherrschaft.

| | Dauer 1½ Jahr.

| |

2. 1896 Khauas- | Zentral-Hereros | Führer der Osthereros

Hottentotten | unter Oberhäuptling | nebst Großleuten

und Osthereros | Samuel, Witboois, | gefangen, erstere

| Hottentotten von | erschossen. Ganzer

| Gochas und Hoachanas | Stamm der Khauas in

| | Windhuk interniert.

| | Dauer 2 Monate.

| |

3. 1897 Afrikaner- | Bondelzwarts und | Ganzer Stamm gefangen,

Hottentotten | Feldschuhträger | Rädelsführer

| | kriegsrechtlich

| | erschossen.

| | Dauer 3 Monate.

| |

4. 1898 Swartbooi- | Witboois und ein | Der aufständische

Hottentotten und| Drittel des | Teil des Stammes in

Nordwesthereros | Swartbooistammes | Windhuk interniert.

| | Dauer 4 Monate.

| |

5. 1901 Bastards | Witboois | Ganzer Stamm in Windhuk

von Grootfontein| | interniert, Rädelsführer

| | kriegsrechtlich zum Tode

| | verurteilt, aber aus

| | politischen Rücksichten

| | begnadigt.

| | Dauer 2 Monate.

| |

6. 1903 | Witboois, | Stamm entwaffnet und

Bondelzwarts | Feldschuhträger | auf ein Reservat

| und die | beschränkt, die --

| Hottentottenstämme | sämtlich geflüchteten

| von Bersaba und | -- Rädelsführer

| Bethanien | geächtet.

| | Dauer 3 Monate.

Abgesehen von Nr. 1, Krieg gegen Witbooi, war somit das Schlußergebnis

nach raschem Verlauf der Kriegshandlungen stets Entwaffnung der

Aufrührer und Bestrafung der Rädelsführer, außerdem bei Nr. 2, 4 und

5 Internierung der Stämme als Kriegsgefangene in Windhuk. Im ganzen

war daher nur gegen den Stamm der Witboois Milde geübt worden, und bei

diesem lagen besondere bei Schilderung des letzten Entscheidungskampfes

gegen ihn (Kapitel ~II~) aufgeführte Gründe vor. Sonst aber sind die

Ergebnisse etwa dieselben, wie wir sie jetzt nach einem langen, mit

bedeutender Übermacht durchgeführten, opfervollen Kampfe erzielt haben.

Die Ursache dieses Unterschiedes liegt, wie schon erwähnt, mit in

der Teilnahme treugebliebener Eingeborener auf unserer Seite. Sie

verhinderte einerseits den Abfall weiterer Stämme, anderseits bot

sie aber auch eine stets betretbare Brücke zu den Aufständischen.

Sobald letztere genügend geschlagen waren, konnte man mittels dieser

Brücke wieder rechtzeitig Fühlung mit ihnen gewinnen und so deren

Auseinanderlaufen behufs Bildung gefährlicher Guerillabanden verhüten.

An dieser Brücke hat es bei dem gegenwärtigen Aufstande gefehlt.

Andernfalls würde unter den Bedingungen, wie sie jetzt geboten werden,

die Masse der Hereros wohl schon nach dem Gefecht von Waterberg zur

Übergabe bereit gewesen und infolgedessen der Hottentottenaufstand

nicht ausgebrochen sein. Denn kriegsmüde waren die Hereros nach allen

Nachrichten vielfach schon vor Waterberg, und nur das Eingreifen des

infolge seines Schuldbewußtseins tatkräftig gewordenen Oberhäuptlings

Samuel hat damals deren Masse noch einmal zum Widerstande bei Waterberg

zu vereinigen vermocht.

Am deutlichsten war dieser Wert der eingeborenen Bundesgenossen

während des Krieges 1896 zutage getreten (Nr. 2 des oben gegebenen

Verzeichnisses). Damals hatten wir mit einem allgemeinen Hereroaufstand

rechnen müssen, als der offene Übertritt des Oberhäuptlings Samuel

auf unsere Seite der Sache eine andere Wendung gab. Nunmehr wurde

der eine Gegner, Nikodemus, durch dessen Halbbruder Assa Riarua

lediglich gegen Zusage gerechter Behandlung zur freiwilligen Ergebung

bewogen.[111] Zu dem anderen Gegner, Kahimema[112], ritten dagegen

nach dem Gefecht von Otjunda zwei unserer verbündeten, mit jenem

verwandten Hereros und bewogen ihn gleichfalls zur Ergebung, indem

sie ihm erklärten, »weiteres Fechten nützt Dir doch nichts, der Major

(Gouverneur) hat uns gesagt, daß er mit Schießen nicht aufhören

werde, bis er Dich habe«. Gleichzeitig wurden die Khauas-Hottentotten

durch einen Stammesgenossen, der nach dem Gefecht von Otjunda zu uns

übergegangen war, lediglich gegen Zusicherung des Lebens zur Übergabe

bewogen. Andernfalls hätten namentlich die Khauas-Hottentotten einen

Guerillakrieg noch lange fortsetzen und damit die Entwicklung des

Distrikts Gobabis ebensolange in Frage stellen können. Im übrigen

gestatte ich mir, aus dem Schlusse meines im Juni 1896 erstatteten

Berichts über das Ergebnis des damaligen Feldzuges (siehe Kapitel

~III~) folgende Sätze zu wiederholen: »Überhaupt hat die diesmalige

Zusammensetzung der Feldtruppe -- Weiße nur als Kern, die Masse

Eingeborene -- sich als die für hiesige Verhältnisse in der Tat

zweckmäßigste erwiesen usw. Nicht stolze Heeresmassen verbürgen

den Sieg, sondern die Geeignetheit der betreffenden Truppe für die

gegebenen Verhältnisse.«

Die Wehrkraft des Schutzgebietes vor dem Bondelzwartsaufstande.

Unter diesem Abschnitt muß ich des Zusammenhanges halber gleichfalls

manches wiederholen, was bereits im Kapitel ~VII~ unter »Schutztruppe«

gesagt worden ist. Wie dort bereits erwähnt, betrug die Stärke der

Schutztruppe vor Beginn des Bondelzwartsaufstandes im Jahre 1903

etatmäßig rund 780 Köpfe. Davon waren etwa 500 in einer Feldtruppe,

bestehend aus vier Feldkompagnien und einer Batterie, vereinigt, der

Rest als Polizeitruppe verwendet. Die Feldtruppe war in ihrer vollen

Stärke beritten sowie mit bespannten und marschbereiten Fahrzeugen

versehen, daher auch jederzeit zum Ausmarsch befähigt. Bei dem

großen Raum, auf dem sie disloziert werden mußte, war sie jedoch

nicht auch zur sofortigen _gemeinsamen_ Verwendung bereit, sondern

hätte zu ihrer Vereinigung etwa vier Wochen bedurft. Infolge der Art

ihrer Dislozierung konnten jedoch im Norden, d. h. im Hererolande,

bereits binnen zehn Tagen drei Kompagnien und eine Batterie zum

gemeinsamen Handeln vereinigt stehen, im Süden dagegen, d. h. im

Namalande, erst innerhalb 20 Tagen zwei Kompagnien und eine Batterie.

Erleichtert wurde diese Sache dadurch, daß sämtliche Kompagnie- bzw.

Batteriestabsquartiere mit dem Truppenstabsquartier heliographisch

verbunden waren. Die Kompagniestabsquartiere befanden sich, um dies

nochmals zu wiederholen, in Keetmanshoop (3. Kompagnie), Omaruru (2.

Kompagnie), Outjo (4. Kompagnie).

[Illustration: 1. Feldkompagnie in Windhuk beim kleinen Dienst.]

In Windhuk, dem Truppenstabsquartier, lagen die 1. Kompagnie und

die Gebirgs-Batterie. Für die Errichtung einer zweiten Batterie

war Johann-Albrechtshöhe bei Karibib ins Auge gefaßt und dort der

Kasernenbau bereits begonnen worden.

Auf die 280 Mann Polizeitruppe war dagegen im Falle kriegerischer

Verwicklungen nur insoweit zu rechnen, als es sich um die Verteidigung

der eigenen Stationen handelte. Denn die letzteren konnten nicht

unbesetzt bleiben, gleichviel in welcher Gegend des Schutzgebietes die

Verwicklungen entstanden waren. Auch den Polizeitruppen war Artillerie

zugeteilt, und zwar vier aus früherer Zeit stammende Geschütze ~C.~

73, von denen je eines in Keetmanshoop, Gobabis, Omaruru und Outjo

stationiert war.

Die Feldtruppe stand unter dem stellvertretenden Truppenkommandeur und

war scharf getrennt von der Polizeitruppe, die den Verwaltungsbeamten

unterstellt war. Zur Wehrkraft des Schutzgebietes traten schließlich

noch die Mannschaften des Beurlaubtenstandes in der Stärke von etwa 750

Mann, ferner 15 militärisch ausgebildete Buren und endlich etwa 120

militärisch ausgebildete Bastards. Bei einer allgemeinen Mobilmachung

konnte die Truppe daher um etwa 900 Köpfe verstärkt werden. Im ganzen

Schutzgebiet standen sonach rund 1600 ausgebildete Soldaten zur

Verfügung, die jedoch niemals auf einen Punkt zusammengezogen werden

konnten, da im Falle kriegerischer Verwicklungen kein Teil des Landes

ohne militärischen Schutz belassen werden durfte.

Zum Verständnis ist es erforderlich, auch noch die Wehrkraft der

Eingeborenen kurz zu streifen. An Prozentzahlen übertrifft diese die

unserige insofern bedeutend, als bei den Eingeborenen jeder Mann vom

kaum erwachsenen Jungen an bis zum Greise nicht nur wehrpflichtig,

sondern auch wehrfähig ist. Denn die Eingeborenen erhalten sich

ihre körperliche Leistungsfähigkeit länger wie die Kulturvölker.

Infolgedessen muß man die Wehrkraft eines Stammes auf mindestens 10 bis

15 vH. der Gesamtbevölkerung schätzen. Ausgeglichen werden jedoch die

hieraus sich ergebenden bedeutenden Zahlen wieder durch den Umstand,

daß bei den Eingeborenen nicht jeder Mann ein Gewehr besitzt. Dafür

aber spielen infolgedessen Verluste wieder eine geringere Rolle, da

für jeden außer Gefecht gesetzten Mann immer ein bisher Unbewaffneter

eintreten kann. Im ganzen war die Zahl der waffenfähigen Männer zu

schätzen bei:

1. den Hereros auf 7000 bis 8000, nach amtlicher Berechnung mit

etwa 2500 Gewehren;

2. den Bondelzwarts auf 300 bis 400;

3. den Bethaniern auf 300 bis 400;

4. den Feldschuhträgern auf 150 bis 200;

5. den Witboois auf 600 bis 700;

6. den Gochaser Hottentotten auf 600 bis 700;

7. der Roten Nation auf 90 bis 100.

Die Zahl der bei den Hottentotten amtlich festgestellten Gewehre ist

mir hier nicht gegenwärtig, ich möchte sie jedoch auf etwa 2/3 bis 3/4

der vorhandenen waffenfähigen Männer schätzen. Zusammen ergeben die

Zahlen der waffenfähigen Eingeborenen des Schutzgebietes die Summe

von 9000 bis 10500 Köpfen. In dieser Gesamtzahl fehlen jedoch noch

folgende Hottentottenstämme: 1. die Topnaars, 2. die Swartboois, 3. die

Bersabaer, 4. die Keetmanshooper.

Die beiden ersteren kamen infolge ihrer abgelegenen geographischen Lage

(Kaokofeld) nicht in Betracht, der zweite ist zudem seit dem Feldzuge

1898 zu zwei Dritteln in Windhuk interniert. Die beiden letzteren haben

sich dagegen dem Aufstande nicht angeschlossen, andernfalls würden sie

den Aufständischen noch 500 bis 600 Waffenfähige zugeführt haben.

Wenn wir dieser Stärke der Stämme im Schutzgebiet die der Regierung

zur Verfügung stehenden Machtmittel gegenüberstellen, so ergibt

sich, daß die letzteren keineswegs auf eine gewaltsame Niederwerfung

der Eingeborenen zugeschnitten waren. Sie sollten lediglich die

Aufrechterhaltung des Friedens sichern und im Falle einer vereinzelten

Unbotmäßigkeit als Kern dienen, um den sich die treugebliebenen

Eingeborenenstämme zu scharen hatten. Wie die oben gegebene

Zusammenstellung der bisherigen Eingeborenenaufstände ersehen läßt,

ist dies auch bis einschließlich des Bondelzwartsfeldzuges gelungen.

Ja sogar noch im Monat Juni 1904, mitten im Hererokriege, habe ich

die Truppe dem Generalleutnant v. Trotha mit Bundesgenossen aus allen

Hottentottenstämmen übergeben können.

Der Bemessung der Stärke unserer Wehrkraft lag somit die Voraussetzung

zugrunde, daß auch die Diplomatie einsetzen und mittels dieser es

gelingen würde, stets einen Eingeborenenstamm gegen den anderen

auszuspielen, bis im Laufe der Zeit und durch Gewohnheit alle

aufständischen Neigungen der Eingeborenen verschwunden sein würden.

An die Möglichkeit eines gleichzeitigen Aufstandes unserer sämtlichen

unter sich so gespaltenen und eifersüchtigen Eingeborenen hatte

mit anscheinendem Recht niemand ernstlich gedacht, wenn dies auch

nachträglich von manchem angeblich »Kundigen« behauptet worden ist.

Indessen hatte ich doch seinerzeit in meinem bereits erwähnten Bericht

über den Abschluß des Feldzuges 1896 die Äußerung einfließen lassen:

»Fern muß uns daher jede Politik bleiben, die uns die Eingeborenen

entfremdet und uns in schwierigen Lagen lediglich auf uns selbst

anweist.« Ein Gouverneur, der eine solche Politik weder durchführen

wollte noch konnte, mußte also entweder zurücktreten oder unter

Vernachlässigung aller wirtschaftlichen Ausgaben das Schutzgebiet vom

Orange bis zum Kunene mit Soldaten anfüllen. Dies durchzusetzen, mußte

ihm jedoch die Gabe des Propheten Daniel zur Seite stehen. Gewöhnlichen

Sterblichen -- und zu ihnen gehört eben nun einmal der Durchschnitt

unserer Gouverneure -- war solches nicht beschieden. Zwar wird mir,

wie so manche andere, auch die angebliche Äußerung zugeschoben, der

gegenwärtige Aufstand hätte kommen _müssen_. Jedoch habe ich diese

Prophetengabe leider gleichfalls nicht besessen, andernfalls hätte ich

nicht unterlassen, die erforderlichen Schlußfolgerungen zu ziehen.

Fragliche Äußerung habe ich mithin _niemals_ getan.

Was die Ausbildung der Schutztruppe betrifft, so konnte sich diese, da

der Ersatz mit wenigen Ausnahmen aus bereits gedienten Mannschaften

bestand -- die Infanteristen und Artilleristen hatten in der Heimat

im zweiten, die Kavalleristen im dritten Jahre gedient --, auf

Vervollkommnung der Schießfertigkeit, auf Reiten und vor allem auf die

Gewöhnung an die afrikanischen Verhältnisse beschränken, und letzteres

war die Hauptsache. Dies tritt klar hervor, wenn wir während der

Kriegsjahre 1903/04 die Leistungen der alten Truppe mit denjenigen der

jungen vergleichen. An Disziplin, Tapferkeit und willigem Ertragen

von Strapazen wetteiferten die neuen Soldaten mit den alten völlig,

aber Leistungen, wie sie z. B. die Kompagnie Franke aufzuweisen hatte,

haben die ersteren nicht zu verzeichnen. Dazu pflegten bei größeren

Leistungen die Verluste der alten Truppe sogar geringer zu sein als

diejenigen der neuen, da die alten Afrikaner sich besser zu helfen

wissen. Ein geradezu ausgezeichnetes Material boten die ausgeschiedenen

Mitglieder der Schutztruppe, die sich seit Jahren im Schutzgebiet

angesiedelt hatten und nun auf Grund der allgemeinen Wehrpflicht wieder

eingezogen waren. Denn ihnen standen neben der höheren Disziplin des

deutschen Soldaten sowie neben der allgemeinen Überlegenheit des Weißen

über den Eingeborenen auch noch die erforderlichen Landeskenntnisse zur

Seite. Hierin liegt auch der Grund, weshalb z. B. die Buren mit ihren

Eingeborenen besser fertig zu werden pflegten als die direkt aus Europa

gekommenen, an militärischem Wert äußerlich die Buren übertreffenden

regulären Soldaten.

Waffen, Munition und Ausrüstung waren im Schutzgebiet auch für die

Mannschaften des Beurlaubtenstandes vollzählig vorhanden und wurden

auf diesseitigen Antrag seitens des Oberkommandos der Schutztruppen

stets rechtzeitig ergänzt. Namentlich das reichliche Vorhandensein

von Proviant hatte sich beim gegenwärtigen Aufstand bewährt. Die

Stationen Outjo, Gobabis und Grootfontein wie auch später Gibeon

waren durch die Aufständischen wochen- und monatelang von jeder Zufuhr

abgeschnitten. Trotzdem haben sie nie unter Proviantmangel zu leiden

gehabt, obwohl sie eine zahlreiche Zivilbevölkerung mit zu ernähren

hatten. Die Stationen selbst waren sämtlich in festungsartigem Stil

angelegt, sowie derart, daß sie möglichst auch die zu ihnen gehörende

Wasserstelle beherrschten. Während des Aufstandes ist auch keine

Militär- oder Polizeistation gefallen, die regelrecht angegriffen

wurde, wie überhaupt ein Sturm auf Mauerwerk nicht im Charakter unserer

Eingeborenen liegt. Eingenommen sind nur diejenigen Polizeistationen,

die unversehens überfallen wurden, bevor der Besatzung der

ausgebrochene Aufstand bekannt geworden war. Daß schließlich für

sämtliche Wehrpflichtige die Gestellungsordres auf dem laufenden

erhalten worden sind, habe ich bereits im Kapitel ~VII~ (S. 216)

erwähnt.

Der Bondelzwartsaufstand 1903.[113]

Für den freundlichen Leser, der meinen bisherigen Ausführungen über

die Stellung der Stammesregierung zur deutschen Regierung wie über die

beiderseitigen Machtmittel aufmerksam gefolgt ist, genügt es, sich in

bezug auf die Ursache des Bondelzwartsaufstandes ein Urteil zu bilden,

wenn ich einfach den tatsächlichen Verlauf der Ereignisse wiedergebe.

Der Kapitän der Bondelzwarts, Abraham Christian, der vor etwa zwei

Jahren seinem Vater Wilhelm Christian gefolgt war (Kapitel ~IX~),

hatte Ende Oktober 1903 einem seiner Untertanen widerrechtlich einen

Hammel zum eigenen Gebrauch weggenommen. Der Geschädigte beklagte sich

bei dem deutschen Distriktschef, Leutnant Jobst, über das erlittene

Unrecht. Der letztere nahm die Klage an und forderte den Kapitän

vor sein Gericht. Dieser erschien jedoch nicht, da es sich, wie er

nicht ohne Berechtigung geltend machte, um seine eigene Angelegenheit

handele. Doch zeigte er wenigstens so viel Achtung vor dem Vertreter

der deutschen Regierung, daß er, um die Sache aus der Welt zu schaffen,

dem Kläger den Hammel mit 20 Mark vergütete. Trotzdem forderte der

Distriktschef den Kapitän nochmals vor sein Gericht, und zwar behufs

»Belehrung«. Nunmehr meldete sich letzterer krank, schickte jedoch

seine sämtlichen Großleute. Jetzt aber glaubte der Distriktschef im

Interesse seiner Autorität den Kapitän mit Gewalt holen zu müssen.

Er setzte die Großleute als Geiseln in Haft und rückte mit den ihm

zur Verfügung stehenden fünf Polizeisoldaten, denen sich freiwillig

zwei Ansiedler angeschlossen hatten, gegen die Werft des Kapitäns

vor. Dieser gegenüber bezog die kleine Macht Gefechtsstellung,

während sich zwei Polizeisoldaten in dieselbe begaben, um sich der

Person des Kapitäns zu bemächtigen. Sogar dies gelang noch, obwohl

der Kapitän seinerseits über 50 Gewehre verfügte. Aber während die

beiden Polizeisoldaten den sich sträubenden Kapitän noch zwischen

den beiderseitigen Stellungen hinter sich herzogen, eröffneten die

Hottentotten das Feuer, dem sowohl der Kapitän mitsamt den beiden

Polizeisoldaten wie auch der Distriktschef zum Opfer fielen; ferner

wurden zwei Soldaten verwundet. Und der Aufstand der Bondelzwarts, dem

bald darauf der Hereroaufstand folgte, war entfacht.

Mit diesem Vorgange seien die Bestimmungen des Schutzvertrages mit den

Bondelzwarts verglichen. Dort heißt es im Artikel 4:

»Ich -- d. h. der Kapitän Wilhelm Christian -- bin damit einverstanden,

daß bei Streitigkeiten ziviler und krimineller Art zwischen weißen

Leuten untereinander und mit Eingeborenen die Gerichtsbarkeit von der

durch Seine Majestät den Deutschen Kaiser eingesetzten Behörde ausgeübt

wird.

Dagegen _behalte ich mir die Gerichtsbarkeit in allen anderen Fällen

vor_. Von den weißen Leuten erwarte ich, daß sie die Gesetze,

Sitten und Gebräuche meines Landes achten, auch diejenigen Abgaben

entrichten, die bis dahin üblich waren oder durch Vereinbarung zwischen

der deutschen Regierung und mir zu meinen Gunsten sollten ferner

festgesetzt werden.«

Aus diesem Artikel geht hervor, daß der vorliegende Fall als ein

Streitfall zwischen zwei Eingeborenen gar nicht vor die Gerichtsbarkeit

des Distriktschefs, sondern vor diejenige des Kapitäns selbst gehörte.

Daher war es für ersteren schon ein moralischer Erfolg, wenn trotzdem

sowohl der Geschädigte sich an ihn gewendet hatte, wie auch, wenn der

Kapitän freiwillig den verursachten Schaden wieder ersetzte. Mit diesem

Erfolge hätte der Distriktschef sich unbeschadet seiner Autorität wohl

zufrieden geben können. Als er dann trotzdem in der Sache weiter ging,

erzielte er wiederum einen Erfolg, indem der Kapitän wenigstens seine

Großleute auf die Station schickte, sich selbst aber -- aus Angst

natürlich -- krank meldete und damit anerkannte, daß er eigentlich --

was er immerhin auch hätte bezweifeln können -- verpflichtet gewesen

wäre, dem Rufe des Distriktschefs zu folgen. Aber auch diese zweite

Möglichkeit zu einer gütlichen Beilegung der Sache benutzte der

Distriktschef nicht, sondern schritt zu dem Wagnis einer gewaltsamen

Vorführung des Kapitäns. Mit Bezug hierauf sei auf die in Anlage 1

befindliche Instruktion für die Bezirksamtsleute verwiesen. Dort heißt

es in § 12:

»Mit dem _Kapitän_ sowie mit den Missionaren und sonstigen angesehenen

Weißen ihres Bezirkes haben die Bezirkshauptleute, die Distrikts-

und Stationschefs fortlaufend gute _persönliche_ Beziehungen zu

unterhalten.«

Zur Aufrechterhaltung persönlich guter Beziehungen gehört die

gewaltsame Vorführung eines Kapitäns keinesfalls, zumal wenn dieser

eigentlich nichts begangen hatte, was gegen die deutsche Regierung

gerichtet war. Daß seinem Sohn und Nachfolger eine solche Möglichkeit

blühen könnte, hat der alte Kapitän Wilhelm Christian sicher nicht

gedacht, als er in dem Schutzvertrage »gestattete«, daß die Weißen in

seinem Lande in Sicherheit sollten Handel treiben und wohnen dürfen.

Aber auch abgesehen von diesem mehr moralischen Gesichtspunkte, stand

dem Distriktschef die zur Durchführung seiner Absicht erforderliche

Wehrmacht in keiner Weise zur Seite. Seit der im Jahre 1894 erfolgten

Gründung des Distrikts Warmbad war dieser nie mit mehr als mit 15

bis 20 Polizeisoldaten besetzt gewesen, davon etwa die Hälfte in

Warmbad selbst. Eine stärkere Besetzung hatten die vom Deutschen

Reich bewilligten Mittel nicht gestattet. Man mag dies tadeln, aber

der an Ort und Stelle befindliche Verwaltungsbeamte mußte mit den nun

einmal gegebenen Verhältnissen rechnen. Er konnte als überlegender

Mann sich selbst sagen, daß er mit diesen Machtmitteln einen 300 bis

400 wehrfähige Männer starken Stamm nur im Zusammenwirken mit dem

Stammeshaupt würde beherrschen können, wie ihm dies seine Instruktion

auch vorschrieb. Hätte ihm letztere ein anderes Verhalten auferlegt, so

würde es eine Grausamkeit gewesen sein, den Distrikt mit lediglich 15

bis 20 deutschen Polizisten auszustatten.[114] Auch die Rücksicht auf

das Andenken des als tapferer Offizier gefallenen Distriktschefs darf

mich an dieser Stelle, wo ich Geschichte schreibe, nicht hindern, mich

lediglich an die Wahrheit zu halten. Die Schlußfolgerungen mag sich der

Leser selbst ziehen. Außerdem aber können wir aus begangenen Fehlern

nur lernen, wenn wir sie offen zugestehen. Von Interesse dürfte in

dieser Beziehung eine Stelle aus einem Privatbrief des Bezirksamtmanns

v. Burgsdorff sein, den dieser auf dem Marsche in das Aufstandsgebiet

unter dem 21. November 1903 aus Keetmanshoop an mich gerichtet hat:

»Vorgänge wie die Warmbader schaden uns in jeder Beziehung:

wirtschaftlich in Europa, in unserem Ansehen und bei den Eingeborenen,

und kosten viel Geld! Der alte Witbooi hält ja treu zu uns, aber

Vorgänge wie Grootfontein[115] und die letzten machen ihn stutzig. Ich

hoffe noch sehr, daß in Warmbad jetzt bestimmt festgestellt werden

kann, daß von seiten der Bondels der erste Schuß gefallen ist; dies

gibt etwa die Möglichkeit, alle Schuld vor seinen Augen auf die Bondels

zu schieben, und sich in das öffentlich anerkannte Recht zu setzen, ist

auch bei den Hottentotten von ausschlaggebendem Werte.

Elf Jahre Gouverneur in Deutsch-Südwestafrika · 第 34 / 50 段