schienen nach Verlauf und Ergebnis auch
$die bisherigen Eingeborenenaufstände$
zu liefern. Deren Niederschlagung war stets derart glatt gelungen,
daß die öffentliche Meinung im Schutzgebiete sowohl wie in der Heimat
über den kriegerischen Wert der südwestafrikanischen Eingeborenen sich
allmählich irrige Anschauungen zu eigen gemacht hatte. Bei Beginn des
Hereroaufstandes 1904 erwartete man daher nur »Sedans« und hatte für
andere Erfolge lediglich Mißachtung. Hierbei war eben übersehen worden,
daß wir die früheren rascheren Erfolge neben der zwar kleinen, aber
landeskundigen und kriegsgewohnten Schutztruppe in erster Linie der
Mitwirkung der Eingeborenen selbst zu verdanken hatten. Dies möge aus
folgender Zusammenstellung der bisherigen Aufstände hervorgehen:
-------------------+-----------------------+--------------------------
Aufständische | Eingeborene | Erzieltes Ergebnis
| Bundesgenossen | sowie Kriegsdauer
-------------------+-----------------------+--------------------------
1. 1893 | Bastards | Bis jetzt verweigerte
94 Witboois | | Unterwerfung unter
| | die deutsche
| | Schutzherrschaft.
| | Dauer 1½ Jahr.
| |
2. 1896 Khauas- | Zentral-Hereros | Führer der Osthereros
Hottentotten | unter Oberhäuptling | nebst Großleuten
und Osthereros | Samuel, Witboois, | gefangen, erstere
| Hottentotten von | erschossen. Ganzer
| Gochas und Hoachanas | Stamm der Khauas in
| | Windhuk interniert.
| | Dauer 2 Monate.
| |
3. 1897 Afrikaner- | Bondelzwarts und | Ganzer Stamm gefangen,
Hottentotten | Feldschuhträger | Rädelsführer
| | kriegsrechtlich
| | erschossen.
| | Dauer 3 Monate.
| |
4. 1898 Swartbooi- | Witboois und ein | Der aufständische
Hottentotten und| Drittel des | Teil des Stammes in
Nordwesthereros | Swartbooistammes | Windhuk interniert.
| | Dauer 4 Monate.
| |
5. 1901 Bastards | Witboois | Ganzer Stamm in Windhuk
von Grootfontein| | interniert, Rädelsführer
| | kriegsrechtlich zum Tode
| | verurteilt, aber aus
| | politischen Rücksichten
| | begnadigt.
| | Dauer 2 Monate.
| |
6. 1903 | Witboois, | Stamm entwaffnet und
Bondelzwarts | Feldschuhträger | auf ein Reservat
| und die | beschränkt, die --
| Hottentottenstämme | sämtlich geflüchteten
| von Bersaba und | -- Rädelsführer
| Bethanien | geächtet.
| | Dauer 3 Monate.
Abgesehen von Nr. 1, Krieg gegen Witbooi, war somit das Schlußergebnis
nach raschem Verlauf der Kriegshandlungen stets Entwaffnung der
Aufrührer und Bestrafung der Rädelsführer, außerdem bei Nr. 2, 4 und
5 Internierung der Stämme als Kriegsgefangene in Windhuk. Im ganzen
war daher nur gegen den Stamm der Witboois Milde geübt worden, und bei
diesem lagen besondere bei Schilderung des letzten Entscheidungskampfes
gegen ihn (Kapitel ~II~) aufgeführte Gründe vor. Sonst aber sind die
Ergebnisse etwa dieselben, wie wir sie jetzt nach einem langen, mit
bedeutender Übermacht durchgeführten, opfervollen Kampfe erzielt haben.
Die Ursache dieses Unterschiedes liegt, wie schon erwähnt, mit in
der Teilnahme treugebliebener Eingeborener auf unserer Seite. Sie
verhinderte einerseits den Abfall weiterer Stämme, anderseits bot
sie aber auch eine stets betretbare Brücke zu den Aufständischen.
Sobald letztere genügend geschlagen waren, konnte man mittels dieser
Brücke wieder rechtzeitig Fühlung mit ihnen gewinnen und so deren
Auseinanderlaufen behufs Bildung gefährlicher Guerillabanden verhüten.
An dieser Brücke hat es bei dem gegenwärtigen Aufstande gefehlt.
Andernfalls würde unter den Bedingungen, wie sie jetzt geboten werden,
die Masse der Hereros wohl schon nach dem Gefecht von Waterberg zur
Übergabe bereit gewesen und infolgedessen der Hottentottenaufstand
nicht ausgebrochen sein. Denn kriegsmüde waren die Hereros nach allen
Nachrichten vielfach schon vor Waterberg, und nur das Eingreifen des
infolge seines Schuldbewußtseins tatkräftig gewordenen Oberhäuptlings
Samuel hat damals deren Masse noch einmal zum Widerstande bei Waterberg
zu vereinigen vermocht.
Am deutlichsten war dieser Wert der eingeborenen Bundesgenossen
während des Krieges 1896 zutage getreten (Nr. 2 des oben gegebenen
Verzeichnisses). Damals hatten wir mit einem allgemeinen Hereroaufstand
rechnen müssen, als der offene Übertritt des Oberhäuptlings Samuel
auf unsere Seite der Sache eine andere Wendung gab. Nunmehr wurde
der eine Gegner, Nikodemus, durch dessen Halbbruder Assa Riarua
lediglich gegen Zusage gerechter Behandlung zur freiwilligen Ergebung
bewogen.[111] Zu dem anderen Gegner, Kahimema[112], ritten dagegen
nach dem Gefecht von Otjunda zwei unserer verbündeten, mit jenem
verwandten Hereros und bewogen ihn gleichfalls zur Ergebung, indem
sie ihm erklärten, »weiteres Fechten nützt Dir doch nichts, der Major
(Gouverneur) hat uns gesagt, daß er mit Schießen nicht aufhören
werde, bis er Dich habe«. Gleichzeitig wurden die Khauas-Hottentotten
durch einen Stammesgenossen, der nach dem Gefecht von Otjunda zu uns
übergegangen war, lediglich gegen Zusicherung des Lebens zur Übergabe
bewogen. Andernfalls hätten namentlich die Khauas-Hottentotten einen
Guerillakrieg noch lange fortsetzen und damit die Entwicklung des
Distrikts Gobabis ebensolange in Frage stellen können. Im übrigen
gestatte ich mir, aus dem Schlusse meines im Juni 1896 erstatteten
Berichts über das Ergebnis des damaligen Feldzuges (siehe Kapitel
~III~) folgende Sätze zu wiederholen: »Überhaupt hat die diesmalige
Zusammensetzung der Feldtruppe -- Weiße nur als Kern, die Masse
Eingeborene -- sich als die für hiesige Verhältnisse in der Tat
zweckmäßigste erwiesen usw. Nicht stolze Heeresmassen verbürgen
den Sieg, sondern die Geeignetheit der betreffenden Truppe für die
gegebenen Verhältnisse.«
Die Wehrkraft des Schutzgebietes vor dem Bondelzwartsaufstande.
Unter diesem Abschnitt muß ich des Zusammenhanges halber gleichfalls
manches wiederholen, was bereits im Kapitel ~VII~ unter »Schutztruppe«
gesagt worden ist. Wie dort bereits erwähnt, betrug die Stärke der
Schutztruppe vor Beginn des Bondelzwartsaufstandes im Jahre 1903
etatmäßig rund 780 Köpfe. Davon waren etwa 500 in einer Feldtruppe,
bestehend aus vier Feldkompagnien und einer Batterie, vereinigt, der
Rest als Polizeitruppe verwendet. Die Feldtruppe war in ihrer vollen
Stärke beritten sowie mit bespannten und marschbereiten Fahrzeugen
versehen, daher auch jederzeit zum Ausmarsch befähigt. Bei dem
großen Raum, auf dem sie disloziert werden mußte, war sie jedoch
nicht auch zur sofortigen _gemeinsamen_ Verwendung bereit, sondern
hätte zu ihrer Vereinigung etwa vier Wochen bedurft. Infolge der Art
ihrer Dislozierung konnten jedoch im Norden, d. h. im Hererolande,
bereits binnen zehn Tagen drei Kompagnien und eine Batterie zum
gemeinsamen Handeln vereinigt stehen, im Süden dagegen, d. h. im
Namalande, erst innerhalb 20 Tagen zwei Kompagnien und eine Batterie.
Erleichtert wurde diese Sache dadurch, daß sämtliche Kompagnie- bzw.
Batteriestabsquartiere mit dem Truppenstabsquartier heliographisch
verbunden waren. Die Kompagniestabsquartiere befanden sich, um dies
nochmals zu wiederholen, in Keetmanshoop (3. Kompagnie), Omaruru (2.
Kompagnie), Outjo (4. Kompagnie).
[Illustration: 1. Feldkompagnie in Windhuk beim kleinen Dienst.]
In Windhuk, dem Truppenstabsquartier, lagen die 1. Kompagnie und
die Gebirgs-Batterie. Für die Errichtung einer zweiten Batterie
war Johann-Albrechtshöhe bei Karibib ins Auge gefaßt und dort der
Kasernenbau bereits begonnen worden.
Auf die 280 Mann Polizeitruppe war dagegen im Falle kriegerischer
Verwicklungen nur insoweit zu rechnen, als es sich um die Verteidigung
der eigenen Stationen handelte. Denn die letzteren konnten nicht
unbesetzt bleiben, gleichviel in welcher Gegend des Schutzgebietes die
Verwicklungen entstanden waren. Auch den Polizeitruppen war Artillerie
zugeteilt, und zwar vier aus früherer Zeit stammende Geschütze ~C.~
73, von denen je eines in Keetmanshoop, Gobabis, Omaruru und Outjo
stationiert war.
Die Feldtruppe stand unter dem stellvertretenden Truppenkommandeur und
war scharf getrennt von der Polizeitruppe, die den Verwaltungsbeamten
unterstellt war. Zur Wehrkraft des Schutzgebietes traten schließlich
noch die Mannschaften des Beurlaubtenstandes in der Stärke von etwa 750
Mann, ferner 15 militärisch ausgebildete Buren und endlich etwa 120
militärisch ausgebildete Bastards. Bei einer allgemeinen Mobilmachung
konnte die Truppe daher um etwa 900 Köpfe verstärkt werden. Im ganzen
Schutzgebiet standen sonach rund 1600 ausgebildete Soldaten zur
Verfügung, die jedoch niemals auf einen Punkt zusammengezogen werden
konnten, da im Falle kriegerischer Verwicklungen kein Teil des Landes
ohne militärischen Schutz belassen werden durfte.
Zum Verständnis ist es erforderlich, auch noch die Wehrkraft der
Eingeborenen kurz zu streifen. An Prozentzahlen übertrifft diese die
unserige insofern bedeutend, als bei den Eingeborenen jeder Mann vom
kaum erwachsenen Jungen an bis zum Greise nicht nur wehrpflichtig,
sondern auch wehrfähig ist. Denn die Eingeborenen erhalten sich
ihre körperliche Leistungsfähigkeit länger wie die Kulturvölker.
Infolgedessen muß man die Wehrkraft eines Stammes auf mindestens 10 bis
15 vH. der Gesamtbevölkerung schätzen. Ausgeglichen werden jedoch die
hieraus sich ergebenden bedeutenden Zahlen wieder durch den Umstand,
daß bei den Eingeborenen nicht jeder Mann ein Gewehr besitzt. Dafür
aber spielen infolgedessen Verluste wieder eine geringere Rolle, da
für jeden außer Gefecht gesetzten Mann immer ein bisher Unbewaffneter
eintreten kann. Im ganzen war die Zahl der waffenfähigen Männer zu
schätzen bei:
1. den Hereros auf 7000 bis 8000, nach amtlicher Berechnung mit
etwa 2500 Gewehren;
2. den Bondelzwarts auf 300 bis 400;
3. den Bethaniern auf 300 bis 400;
4. den Feldschuhträgern auf 150 bis 200;
5. den Witboois auf 600 bis 700;
6. den Gochaser Hottentotten auf 600 bis 700;
7. der Roten Nation auf 90 bis 100.
Die Zahl der bei den Hottentotten amtlich festgestellten Gewehre ist
mir hier nicht gegenwärtig, ich möchte sie jedoch auf etwa 2/3 bis 3/4
der vorhandenen waffenfähigen Männer schätzen. Zusammen ergeben die
Zahlen der waffenfähigen Eingeborenen des Schutzgebietes die Summe
von 9000 bis 10500 Köpfen. In dieser Gesamtzahl fehlen jedoch noch
folgende Hottentottenstämme: 1. die Topnaars, 2. die Swartboois, 3. die
Bersabaer, 4. die Keetmanshooper.
Die beiden ersteren kamen infolge ihrer abgelegenen geographischen Lage
(Kaokofeld) nicht in Betracht, der zweite ist zudem seit dem Feldzuge
1898 zu zwei Dritteln in Windhuk interniert. Die beiden letzteren haben
sich dagegen dem Aufstande nicht angeschlossen, andernfalls würden sie
den Aufständischen noch 500 bis 600 Waffenfähige zugeführt haben.
Wenn wir dieser Stärke der Stämme im Schutzgebiet die der Regierung
zur Verfügung stehenden Machtmittel gegenüberstellen, so ergibt
sich, daß die letzteren keineswegs auf eine gewaltsame Niederwerfung
der Eingeborenen zugeschnitten waren. Sie sollten lediglich die
Aufrechterhaltung des Friedens sichern und im Falle einer vereinzelten
Unbotmäßigkeit als Kern dienen, um den sich die treugebliebenen
Eingeborenenstämme zu scharen hatten. Wie die oben gegebene
Zusammenstellung der bisherigen Eingeborenenaufstände ersehen läßt,
ist dies auch bis einschließlich des Bondelzwartsfeldzuges gelungen.
Ja sogar noch im Monat Juni 1904, mitten im Hererokriege, habe ich
die Truppe dem Generalleutnant v. Trotha mit Bundesgenossen aus allen
Hottentottenstämmen übergeben können.
Der Bemessung der Stärke unserer Wehrkraft lag somit die Voraussetzung
zugrunde, daß auch die Diplomatie einsetzen und mittels dieser es
gelingen würde, stets einen Eingeborenenstamm gegen den anderen
auszuspielen, bis im Laufe der Zeit und durch Gewohnheit alle
aufständischen Neigungen der Eingeborenen verschwunden sein würden.
An die Möglichkeit eines gleichzeitigen Aufstandes unserer sämtlichen
unter sich so gespaltenen und eifersüchtigen Eingeborenen hatte
mit anscheinendem Recht niemand ernstlich gedacht, wenn dies auch
nachträglich von manchem angeblich »Kundigen« behauptet worden ist.
Indessen hatte ich doch seinerzeit in meinem bereits erwähnten Bericht
über den Abschluß des Feldzuges 1896 die Äußerung einfließen lassen:
»Fern muß uns daher jede Politik bleiben, die uns die Eingeborenen
entfremdet und uns in schwierigen Lagen lediglich auf uns selbst
anweist.« Ein Gouverneur, der eine solche Politik weder durchführen
wollte noch konnte, mußte also entweder zurücktreten oder unter
Vernachlässigung aller wirtschaftlichen Ausgaben das Schutzgebiet vom
Orange bis zum Kunene mit Soldaten anfüllen. Dies durchzusetzen, mußte
ihm jedoch die Gabe des Propheten Daniel zur Seite stehen. Gewöhnlichen
Sterblichen -- und zu ihnen gehört eben nun einmal der Durchschnitt
unserer Gouverneure -- war solches nicht beschieden. Zwar wird mir,
wie so manche andere, auch die angebliche Äußerung zugeschoben, der
gegenwärtige Aufstand hätte kommen _müssen_. Jedoch habe ich diese
Prophetengabe leider gleichfalls nicht besessen, andernfalls hätte ich
nicht unterlassen, die erforderlichen Schlußfolgerungen zu ziehen.
Fragliche Äußerung habe ich mithin _niemals_ getan.
Was die Ausbildung der Schutztruppe betrifft, so konnte sich diese, da
der Ersatz mit wenigen Ausnahmen aus bereits gedienten Mannschaften
bestand -- die Infanteristen und Artilleristen hatten in der Heimat
im zweiten, die Kavalleristen im dritten Jahre gedient --, auf
Vervollkommnung der Schießfertigkeit, auf Reiten und vor allem auf die
Gewöhnung an die afrikanischen Verhältnisse beschränken, und letzteres
war die Hauptsache. Dies tritt klar hervor, wenn wir während der
Kriegsjahre 1903/04 die Leistungen der alten Truppe mit denjenigen der
jungen vergleichen. An Disziplin, Tapferkeit und willigem Ertragen
von Strapazen wetteiferten die neuen Soldaten mit den alten völlig,
aber Leistungen, wie sie z. B. die Kompagnie Franke aufzuweisen hatte,
haben die ersteren nicht zu verzeichnen. Dazu pflegten bei größeren
Leistungen die Verluste der alten Truppe sogar geringer zu sein als
diejenigen der neuen, da die alten Afrikaner sich besser zu helfen
wissen. Ein geradezu ausgezeichnetes Material boten die ausgeschiedenen
Mitglieder der Schutztruppe, die sich seit Jahren im Schutzgebiet
angesiedelt hatten und nun auf Grund der allgemeinen Wehrpflicht wieder
eingezogen waren. Denn ihnen standen neben der höheren Disziplin des
deutschen Soldaten sowie neben der allgemeinen Überlegenheit des Weißen
über den Eingeborenen auch noch die erforderlichen Landeskenntnisse zur
Seite. Hierin liegt auch der Grund, weshalb z. B. die Buren mit ihren
Eingeborenen besser fertig zu werden pflegten als die direkt aus Europa
gekommenen, an militärischem Wert äußerlich die Buren übertreffenden
regulären Soldaten.
Waffen, Munition und Ausrüstung waren im Schutzgebiet auch für die
Mannschaften des Beurlaubtenstandes vollzählig vorhanden und wurden
auf diesseitigen Antrag seitens des Oberkommandos der Schutztruppen
stets rechtzeitig ergänzt. Namentlich das reichliche Vorhandensein
von Proviant hatte sich beim gegenwärtigen Aufstand bewährt. Die
Stationen Outjo, Gobabis und Grootfontein wie auch später Gibeon
waren durch die Aufständischen wochen- und monatelang von jeder Zufuhr
abgeschnitten. Trotzdem haben sie nie unter Proviantmangel zu leiden
gehabt, obwohl sie eine zahlreiche Zivilbevölkerung mit zu ernähren
hatten. Die Stationen selbst waren sämtlich in festungsartigem Stil
angelegt, sowie derart, daß sie möglichst auch die zu ihnen gehörende
Wasserstelle beherrschten. Während des Aufstandes ist auch keine
Militär- oder Polizeistation gefallen, die regelrecht angegriffen
wurde, wie überhaupt ein Sturm auf Mauerwerk nicht im Charakter unserer
Eingeborenen liegt. Eingenommen sind nur diejenigen Polizeistationen,
die unversehens überfallen wurden, bevor der Besatzung der
ausgebrochene Aufstand bekannt geworden war. Daß schließlich für
sämtliche Wehrpflichtige die Gestellungsordres auf dem laufenden
erhalten worden sind, habe ich bereits im Kapitel ~VII~ (S. 216)
erwähnt.
Der Bondelzwartsaufstand 1903.[113]
Für den freundlichen Leser, der meinen bisherigen Ausführungen über
die Stellung der Stammesregierung zur deutschen Regierung wie über die
beiderseitigen Machtmittel aufmerksam gefolgt ist, genügt es, sich in
bezug auf die Ursache des Bondelzwartsaufstandes ein Urteil zu bilden,
wenn ich einfach den tatsächlichen Verlauf der Ereignisse wiedergebe.
Der Kapitän der Bondelzwarts, Abraham Christian, der vor etwa zwei
Jahren seinem Vater Wilhelm Christian gefolgt war (Kapitel ~IX~),
hatte Ende Oktober 1903 einem seiner Untertanen widerrechtlich einen
Hammel zum eigenen Gebrauch weggenommen. Der Geschädigte beklagte sich
bei dem deutschen Distriktschef, Leutnant Jobst, über das erlittene
Unrecht. Der letztere nahm die Klage an und forderte den Kapitän
vor sein Gericht. Dieser erschien jedoch nicht, da es sich, wie er
nicht ohne Berechtigung geltend machte, um seine eigene Angelegenheit
handele. Doch zeigte er wenigstens so viel Achtung vor dem Vertreter
der deutschen Regierung, daß er, um die Sache aus der Welt zu schaffen,
dem Kläger den Hammel mit 20 Mark vergütete. Trotzdem forderte der
Distriktschef den Kapitän nochmals vor sein Gericht, und zwar behufs
»Belehrung«. Nunmehr meldete sich letzterer krank, schickte jedoch
seine sämtlichen Großleute. Jetzt aber glaubte der Distriktschef im
Interesse seiner Autorität den Kapitän mit Gewalt holen zu müssen.
Er setzte die Großleute als Geiseln in Haft und rückte mit den ihm
zur Verfügung stehenden fünf Polizeisoldaten, denen sich freiwillig
zwei Ansiedler angeschlossen hatten, gegen die Werft des Kapitäns
vor. Dieser gegenüber bezog die kleine Macht Gefechtsstellung,
während sich zwei Polizeisoldaten in dieselbe begaben, um sich der
Person des Kapitäns zu bemächtigen. Sogar dies gelang noch, obwohl
der Kapitän seinerseits über 50 Gewehre verfügte. Aber während die
beiden Polizeisoldaten den sich sträubenden Kapitän noch zwischen
den beiderseitigen Stellungen hinter sich herzogen, eröffneten die
Hottentotten das Feuer, dem sowohl der Kapitän mitsamt den beiden
Polizeisoldaten wie auch der Distriktschef zum Opfer fielen; ferner
wurden zwei Soldaten verwundet. Und der Aufstand der Bondelzwarts, dem
bald darauf der Hereroaufstand folgte, war entfacht.
Mit diesem Vorgange seien die Bestimmungen des Schutzvertrages mit den
Bondelzwarts verglichen. Dort heißt es im Artikel 4:
»Ich -- d. h. der Kapitän Wilhelm Christian -- bin damit einverstanden,
daß bei Streitigkeiten ziviler und krimineller Art zwischen weißen
Leuten untereinander und mit Eingeborenen die Gerichtsbarkeit von der
durch Seine Majestät den Deutschen Kaiser eingesetzten Behörde ausgeübt
wird.
Dagegen _behalte ich mir die Gerichtsbarkeit in allen anderen Fällen
vor_. Von den weißen Leuten erwarte ich, daß sie die Gesetze,
Sitten und Gebräuche meines Landes achten, auch diejenigen Abgaben
entrichten, die bis dahin üblich waren oder durch Vereinbarung zwischen
der deutschen Regierung und mir zu meinen Gunsten sollten ferner
festgesetzt werden.«
Aus diesem Artikel geht hervor, daß der vorliegende Fall als ein
Streitfall zwischen zwei Eingeborenen gar nicht vor die Gerichtsbarkeit
des Distriktschefs, sondern vor diejenige des Kapitäns selbst gehörte.
Daher war es für ersteren schon ein moralischer Erfolg, wenn trotzdem
sowohl der Geschädigte sich an ihn gewendet hatte, wie auch, wenn der
Kapitän freiwillig den verursachten Schaden wieder ersetzte. Mit diesem
Erfolge hätte der Distriktschef sich unbeschadet seiner Autorität wohl
zufrieden geben können. Als er dann trotzdem in der Sache weiter ging,
erzielte er wiederum einen Erfolg, indem der Kapitän wenigstens seine
Großleute auf die Station schickte, sich selbst aber -- aus Angst
natürlich -- krank meldete und damit anerkannte, daß er eigentlich --
was er immerhin auch hätte bezweifeln können -- verpflichtet gewesen
wäre, dem Rufe des Distriktschefs zu folgen. Aber auch diese zweite
Möglichkeit zu einer gütlichen Beilegung der Sache benutzte der
Distriktschef nicht, sondern schritt zu dem Wagnis einer gewaltsamen
Vorführung des Kapitäns. Mit Bezug hierauf sei auf die in Anlage 1
befindliche Instruktion für die Bezirksamtsleute verwiesen. Dort heißt
es in § 12:
»Mit dem _Kapitän_ sowie mit den Missionaren und sonstigen angesehenen
Weißen ihres Bezirkes haben die Bezirkshauptleute, die Distrikts-
und Stationschefs fortlaufend gute _persönliche_ Beziehungen zu
unterhalten.«
Zur Aufrechterhaltung persönlich guter Beziehungen gehört die
gewaltsame Vorführung eines Kapitäns keinesfalls, zumal wenn dieser
eigentlich nichts begangen hatte, was gegen die deutsche Regierung
gerichtet war. Daß seinem Sohn und Nachfolger eine solche Möglichkeit
blühen könnte, hat der alte Kapitän Wilhelm Christian sicher nicht
gedacht, als er in dem Schutzvertrage »gestattete«, daß die Weißen in
seinem Lande in Sicherheit sollten Handel treiben und wohnen dürfen.
Aber auch abgesehen von diesem mehr moralischen Gesichtspunkte, stand
dem Distriktschef die zur Durchführung seiner Absicht erforderliche
Wehrmacht in keiner Weise zur Seite. Seit der im Jahre 1894 erfolgten
Gründung des Distrikts Warmbad war dieser nie mit mehr als mit 15
bis 20 Polizeisoldaten besetzt gewesen, davon etwa die Hälfte in
Warmbad selbst. Eine stärkere Besetzung hatten die vom Deutschen
Reich bewilligten Mittel nicht gestattet. Man mag dies tadeln, aber
der an Ort und Stelle befindliche Verwaltungsbeamte mußte mit den nun
einmal gegebenen Verhältnissen rechnen. Er konnte als überlegender
Mann sich selbst sagen, daß er mit diesen Machtmitteln einen 300 bis
400 wehrfähige Männer starken Stamm nur im Zusammenwirken mit dem
Stammeshaupt würde beherrschen können, wie ihm dies seine Instruktion
auch vorschrieb. Hätte ihm letztere ein anderes Verhalten auferlegt, so
würde es eine Grausamkeit gewesen sein, den Distrikt mit lediglich 15
bis 20 deutschen Polizisten auszustatten.[114] Auch die Rücksicht auf
das Andenken des als tapferer Offizier gefallenen Distriktschefs darf
mich an dieser Stelle, wo ich Geschichte schreibe, nicht hindern, mich
lediglich an die Wahrheit zu halten. Die Schlußfolgerungen mag sich der
Leser selbst ziehen. Außerdem aber können wir aus begangenen Fehlern
nur lernen, wenn wir sie offen zugestehen. Von Interesse dürfte in
dieser Beziehung eine Stelle aus einem Privatbrief des Bezirksamtmanns
v. Burgsdorff sein, den dieser auf dem Marsche in das Aufstandsgebiet
unter dem 21. November 1903 aus Keetmanshoop an mich gerichtet hat:
»Vorgänge wie die Warmbader schaden uns in jeder Beziehung:
wirtschaftlich in Europa, in unserem Ansehen und bei den Eingeborenen,
und kosten viel Geld! Der alte Witbooi hält ja treu zu uns, aber
Vorgänge wie Grootfontein[115] und die letzten machen ihn stutzig. Ich
hoffe noch sehr, daß in Warmbad jetzt bestimmt festgestellt werden
kann, daß von seiten der Bondels der erste Schuß gefallen ist; dies
gibt etwa die Möglichkeit, alle Schuld vor seinen Augen auf die Bondels
zu schieben, und sich in das öffentlich anerkannte Recht zu setzen, ist
auch bei den Hottentotten von ausschlaggebendem Werte.